dorfziitig November 2005
dorfziitig November 2005
dorfziitig November 2005
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wahlvorschläge<br />
Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Winkel<br />
unterzeichnet sein müssen, sind dem Gemeinderat Winkel bis spätestens<br />
Donnerstag, 19. Januar 2006, einzureichen.<br />
Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt<br />
sein, als Stellen zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der<br />
Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Die Kandidatin oder<br />
der Kandidat muss mit Namen, Vorname und Geschlecht, Geburtsjahr, Beruf,<br />
Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zudem kann der Rufname, ein Hinweis<br />
ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat<br />
sowie die Parteizugehörigkeit angegeben werden. Die Wahlvorschläge können<br />
mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.<br />
Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen,<br />
Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person<br />
kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht<br />
zurückgezogen werden.<br />
Für diejenigen Wahlen, für die keine gedruckten Wahlzettel verwendet werden<br />
können, wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt mit den Namen der öffentlich zur<br />
Wahl vorgeschlagenen Personen beigelegt bzw. deren Namen in der entsprechenden<br />
Gemeindeversammlungsbroschüre publiziert. Wer, zusätzlich zu den<br />
allenfalls mittels Wahlvorschlag gemeldeten Personen auf diesem Beiblatt aufgeführt<br />
werden möchte, hat dies der Gemeindeverwaltung bis spätestens Donnerstag,<br />
19. Januar 2006 unter Angabe der entsprechenden Behörde oder<br />
Funktion zu melden.<br />
Die Wahlvorsteherschaft<br />
8185 Winkel, 14. Oktober <strong>2005</strong><br />
10