dorfziitig November 2005
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OBERSTUFENSCHULE BÜLACH<br />
Aus den Verhandlungen der Schulpflege der Oberstufenschule Bülach<br />
Keine Steuererhöhung trotz Defizit<br />
An der letzten Sitzung Anfang Oktober hat die Schulpflege den Voranschlag<br />
2006 zuhanden der Kreisgemeindeversammlung vom 1. Dezember<br />
verabschiedet. Der Steuerfuss bleibt bei unverändert 19 %, obwohl<br />
mit einem Defizit von 1,13 Mio. Franken gerechnet wird.<br />
Die Laufende Rechnung des Voranschlages 2006 schliesst bei einem Aufwand<br />
17,73 Mio. Franken und einem Ertrag von 16,60 Mio. Franken mit einem Aufwandüberschuss<br />
von 1,13 Mio. Franken. Das Eigenkapital beträgt per 31. Dezember<br />
2006 voraussichtlich noch 2,68 Mio. Franken. Die ordentlichen Abschreibungen<br />
auf dem Verwaltungsvermögen belaufen sich auf 464’200 Franken.<br />
Das Verwaltungsvermögen beträgt Ende 2006 noch 4,18 Mio. Franken<br />
(Buchwert). Für das Jahr 2006 sind keine Investitionen vorgesehen.<br />
Im Vergleich mit dem Voranschlag <strong>2005</strong> reduziert sich der Aufwandüberschuss<br />
um rund 440’000 Franken. Zwar erhöht sich der Aufwand um rund 930’000<br />
Franken, was mit der Bildung von zwei neuen Klassen und der erhöhten Pauschalverrechnung<br />
an die BWS (Anteil der Lernenden aus den Kreisgemeinden<br />
nimmt zu) begründet wird. Der Sachaufwand ist im Vergleich mit dem Voranschlag<br />
<strong>2005</strong> praktisch identisch. Damit wird die Sparvorgabe der Schulpflege<br />
umgesetzt. Der Ertrag hingegen erhöht sich um rund 1,37 Mio. Franken. Dieser<br />
Umstand wird im Wesentlichen mit den prognostizierten Beiträgen aus dem<br />
Steuerkraftausgleich erklärt.<br />
Die Oberstufenschule Bülach bleibt aufgrund des kantonalen Finanzkraftindexes<br />
auch im nächsten Jahr in der Beitragsklasse 8 eingeteilt. Die Übernahme der<br />
Lehrerbesoldung durch den Kanton Zürich beträgt somit weiterhin 29.3 %. Die<br />
konkreten finanziellen Konsequenzen als Folge des neuen Volksschulgesetzes<br />
können noch nicht abgeschätzt werden. Eine verlässliche Aussage darüber erfolgt<br />
erst mit dem Voranschlag 2007. Der Kreisgemeindeversammlung vom<br />
1. Dezember <strong>2005</strong> wird beantragt, den Voranschlag 2006 zu genehmigen und<br />
den Steuerfuss auf unverändert 19 % des einfachen Staatssteuerertrages festzusetzen.<br />
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