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- Informationen - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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tragsteller muss bestätigen, ob diese Angabe aktuell ist. der Antragsteller das unternehmerische Risiko (= Ertrags-<br />

Hierbei muss er berücksichtigen, dass aus diesem Förder- <strong>und</strong> Kostenrisiko) der Bewirtschaftung in vollem Umfang<br />

topf das Schwendprogramm, die Förderung der kontrol- selbst trägt, bei Vergabe einzelner Arbeiten an Auftraglierten,<br />

integrierten Produktion bei Obst/Gemüse, des nehmer uneingeschränkt weisungsberechtigt ist <strong>und</strong> auch<br />

kontrollierten Vertragsanbaus von Getreide/Kartof- selbst die Beiträge <strong>für</strong> die <strong>Landwirtschaft</strong>liche Berufsgefeln/Hopfen,<br />

die Milchkuhprämie 09 <strong>und</strong> das Bayerische nossenschaft entrichtet.<br />

Liquiditätshilfeprogramm 09 stammen. Da bei einer Außerdem ist erforderlich, dass die beantragten Flächen<br />

Überschreitung der Obergrenze von 7500 € überhaupt während des gesamten Jahres 2010 beihilfefähig als<br />

keine Kuhprämie gewährt werden kann, muss der Antrag- landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaftet werden.<br />

steller ggf. die im MFA <strong>für</strong> die Kuhprämie angegebene Flächen, die vor dem 31.12.2010 bebaut werden (Haus-<br />

Kuhzahl soweit begrenzen, dass die Überschreitung ver- <strong>und</strong> Stallbau, Straßenbau oder Radwegebau usw.) oder<br />

mieden wird. Bei der angebotenen, dritten Maßnahme, der aus anderen Gründen aus der landwirtschaftlichen Nut-<br />

zusätzlichen Grünlandprämie, wird ein „antragsloses zung ausscheiden, können bei der Berechnung von Zu-<br />

Verfahren“ angestrebt. Auszahlungsgr<strong>und</strong>lage ist die Gewendungen (Betriebsprämie, Agrarumweltmaßnahmen)<br />

samtheit der Milchkuhhalter im Dezember 09 in HIT <strong>für</strong> das Jahr 2010 nicht berücksichtigt werden.<br />

(Meldung zum 31.01.10) <strong>und</strong> die Grünlandfläche im MFA Ab dem Jahr 2009 wurden alle beantragten Flächen mit<br />

09 (bei wiederum max. 3 ha Grünland/Kuh). Eine Aus- dem sog. Ökoflächenkataster abgeglichen. Hierbei wird<br />

zahlung ist spätestens zum 30.06.10 geplant. Der Förder- geprüft, ob beantragte Flächen überhaupt landwirtschaftsatz<br />

wird voraussichtlich ca. 20 €/ha Grünland betragen. lich genutzt werden dürfen bzw. ob <strong>für</strong> die landwirtschaft-<br />

Hinweise zu Änderungen bei den Zahlungsansprüchen liche Nutzung bereits Auflagen bestehen, die einer zusätz-<br />

Ab 2010 werden Zahlungsansprüche, die in zwei aufeilichen Förderung über Agrarumweltmaßnahmen entgenanderfolgenden<br />

Jahren (bisher drei) nicht genutzt wurgenstehen. Bitte beachten Sie, dass sowohl eine<br />

den, in die nationale Reserve eingezogen. Das heißt, dass Mitbewirtschaftung als auch eine Mitbeantragung von den<br />

die in 08 letztmalig genutzten Zahlungsansprüche auf- an Feldstücken angrenzenden Flächen z.B. entlang von<br />

gr<strong>und</strong> der Angaben des Mehrfachantrags 2010 genutzt Flussläufen oder Feldgehölzen, die dem Freistaat Bayern<br />

werden müssen, damit später kein Einzug durch das <strong>Amt</strong> bzw. den Gemeinde gehören, ohne Pachtvertrag gr<strong>und</strong>-<br />

erfolgen muss. Ab 2010 werden im sog. Gleitflugverfahsätzlich nicht erlaubt ist. Nach den Vorgaben sind diese<br />

ren die Zahlungsanspruchswerte bis 2013 auf einen ein- Flächen im Rahmen einer Verwaltungskontrolle sanktiheitlichen<br />

Regionalwert Jahr <strong>für</strong> Jahr angepasst. Im Jahr onsrelevant abzuerkennen. Ab dem Jahr 10 ist nach den<br />

10 beträgt der Anpassungsfaktor 0,9. In der Zentralen Vorgaben der EU zusätzlich jährlich ein Qualitätstest der<br />

InVeKoS Datenbank (ZID) können die Zahlungs- digitalen Feldstückskarte durchzuführen. Auch aus diesem<br />

anspruchswerte des Jahres 10 <strong>und</strong> der kommenden Jahre Gr<strong>und</strong>e wird jedem Antragsteller dringend empfohlen,<br />

betriebsindividuell abgerufen werden. Wie in jedem Jahr alle LAFIS Luftbilder der beantragten Feldstücke noch-<br />

ist zu beachten, dass bei einem Inhaberwechsel im Rahmals zu prüfen <strong>und</strong> ggf. zu ändern.<br />

men der (vorgezogenen) Erbfolge oder einem Rechts- Hinweise zur Einführung des Erosionsschutzkatasters<br />

formwechsel (Einzelunternehmen zu GBR <strong>und</strong> umge- Mit dem Flächennutzungsnachweis 2010 wird jedem Ankehrt)<br />

zusätzlich auch eine Umschreibung der Zahlungstragsteller die Einstufung seiner Feldstücke hinsichtlich<br />

ansprüche mit einem separaten Formular beim AELF der Erosionsgefährdung mitgeteilt. Bezüglich der Wasser-<br />

beantragt werden muss. Dies gilt auch <strong>für</strong> den Verpächter erosion wurden die Feldstücke in die Klassen 0, 1 <strong>und</strong> 2,<br />

von Zahlungsansprüchen, der möglicherweise selbst kei- hinsichtlich der Winderosion in 0 <strong>und</strong> 1 eingeteilt. Nach<br />

nen Mehrfachantrag stellt, aber trotzdem Sorge da<strong>für</strong> tra- den bisherigen <strong>Informationen</strong> wurden im Landkreis Pfafgen<br />

muss, dass die befristete Übertragung der Zahlungsfenhofen bei 33 % eine Wassererosionsgefährdung 1 <strong>und</strong><br />

ansprüche des Verpächters an den Pächter korrekt in ZID bei 9,5 % der Feldstücke die starke Wassererosionsge-<br />

gemeldet werden muss.<br />

fährdung 2 festgestellt. Im Landkreis Neuburg-<br />

Angaben zum Antragsteller<br />

Schrobenhausen sind die Flächen mit 10,4% Wassererosi-<br />

Bei jeder Antragstellung ist anhand der Angaben zum onsgefährdung 1 <strong>und</strong> 1,6 % Wassergefährdungstufen 2<br />

Antragssteller im Kopf des Antrags einschließlich des wesentlich geringer betroffen. Die Feststellung der Ge-<br />

Geburtsdatums zu überprüfen, dass auch der anspruchsbefährdung erfolgte, indem <strong>für</strong> jeweils eine Rasterfläche mit<br />

rechtigte Betriebsinhaber den Antrag stellt. Bei Antrags- einer Größe von 5x5 m eine Gefährdungszahl (KS) aus<br />

abgaben durch eine andere Person als den Antragsteller Hangneigung <strong>und</strong> Bodenart berechnet wurde. Die Hang-<br />

sind Änderungen bzw. Ergänzungen nur bei Vorliegen neigung wurde da<strong>für</strong> aus dem aktuellen digitalen Gelän-<br />

einer Vollmacht möglich. Das entsprechende Formular ist demodell der bayerischen Landesvermessung, die Boden-<br />

am AELF erhältlich bzw. unter www.stmelf.bayern.de im art aus der amtlichen Bodenschätzung abgeleitet. Für die<br />

Internet abrufbar.<br />

Bewertung eines Feldstücks wurden nur Rasterflächen<br />

Verfügbarkeit <strong>und</strong> ganzjährige Beihilfefähigkeit der berücksichtigt, deren Rasterflächenmittelpunkte innerhalb<br />

beantragten Flächen<br />

des Feldstücks <strong>und</strong> auch nicht innerhalb eines dem Feld-<br />

Flächen, mit denen Zahlungsansprüche aktiviert werden stück zugeordneten Landschaftselements lagen. Die Werte<br />

sollen, müssen dem Antragsteller <strong>und</strong> Betriebsinhaber am der Rasterflächen wurden nicht gemittelt, sondern <strong>für</strong> die<br />

Stichtag (letzter Antragsabgabetermin) als Eigentums- Bewertung des Feldstücks wurde der sog. Medianwert<br />

oder Pachtfläche zur Verfügung stehen <strong>und</strong> vom Antrags- aller Rasterflächen eines Feldstücks herangezogen. Zusteller<br />

in eigenem Namen <strong>und</strong> auf eigene Rechnung bedem wurde über einen sog. Formwert bestimmt, dass bewirtschaftet<br />

werden. Das setzt insbesondere voraus, dass sonders längliche Feldstücke nur max. die Gefährdungs-<br />

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