Seit 1. September - RAD im Pott
Seit 1. September - RAD im Pott
Seit 1. September - RAD im Pott
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
10<br />
Änderung der<br />
StVO zum<br />
<strong>1.</strong> <strong>September</strong><br />
Viele Verbesserungen für<br />
den Radverkehr<br />
Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung<br />
(StVO) brachte zum <strong>1.</strong> <strong>September</strong><br />
2009 Verbesserungen für Radfahrer.<br />
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club<br />
(ADFC) begrüßt die Gesetzesänderungen<br />
als einen Schritt in die richtige Richtung:<br />
„Wenn Städte und Gemeinden die<br />
neue StVO konsequent umsetzen, stärken<br />
sie den Radverkehr und machen ihn<br />
sicherer“, sagt ADFC-Bundesvorsitzender<br />
Karsten Hübener.<br />
Autofahrer werden sich darauf einstellen<br />
müssen, dass in Zukunft mehr Radfahrer<br />
auf der Fahrbahn unterwegs sind. Denn<br />
eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht<br />
mehr bevorzugt Radwege angelegt werden.<br />
Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen<br />
auf der Fahrbahn ist zukünftig<br />
dem Radweg gleichgestellt.<br />
Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem<br />
Radfahrstreifen oder Radweg geführt<br />
wird, kann<br />
nun je nach<br />
örtlicher<br />
Situation<br />
entschiedenwerden.Hübener:<br />
„Das Vorurteil,<br />
der<br />
Radweg sei<br />
Titelthema Neue STVO<br />
für die Radfahrer <strong>im</strong>mer am sichersten,<br />
wird endlich ausgeräumt. Radfahrer sind<br />
auf Radwegen oftmals schlecht zu sehen,<br />
was vor allem an Kreuzungen und Einfahrten<br />
gefährlich ist. Die Verkehrsplanung<br />
wird nun mehr den Bedürfnissen<br />
der Radfahrer angepasst.“<br />
Die Radwegebenutzungspflicht ist zwar<br />
nicht generell abgeschafft, soll aber auf<br />
ein erforderliches Maß beschränkt werden.<br />
Hübener: „Benutzungspflichtige<br />
Radwege müssen die Ausnahme bleiben.<br />
Wenn innovative Verkehrsführungen<br />
und der Mischverkehr gestärkt werden,<br />
sind Radfahrer und Fußgänger deutlich<br />
sicherer unterwegs.“ Benutzungspflichtige<br />
Radwege dürfen nur angeordnet werden,<br />
wenn ausreichende Flächen für den<br />
Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen.<br />
Sie dürfen nur<br />
dort angeordnet werden,<br />
wo es die Verkehrssicherheit<br />
oder<br />
der Verkehrsablauf<br />
erfordern. Innerorts<br />
kann dies insbesondere<br />
für Vorfahrtstraßen<br />
mit starkem Kraftfahrzeugverkehr<br />
gelten.<br />
Dabei geht die Verkehrssicherheit aller<br />
Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des<br />
Verkehrs vor.<br />
Erst ab <strong>1.</strong>09.2012 gelten Ampeln für die<br />
Fahrbahn auch für Radfahrer. Nach Fußgängerampeln<br />
mit ihren kurzen Grünphasen<br />
müssen sie sich dann nicht mehr<br />
richten. Hübener: „Der Gesetzgeber erkennt<br />
damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug<br />
lenken und keine Fußgänger sind.<br />
Radfahren wird so schneller, komfortabler<br />
und sicherer.“ Sind Radfahrer auf Radwegen<br />
oder Radfahrstreifen unterwegs,