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Tennenbacher Urkundenbuch, Bd. I - Cistopedia.org

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Egertgerechtigkeit (Eichelmast des Viehs) im Vierdörferwald 1.000 Gulden; Pfennigzins 210 Gulden; Weizen, 10 Sester à 20 Batzen<br />

120 Gulden; Roggen, 35 Mutt, ein Sester zu je 20 Batzen 1.410 Gulden; Gerste, 13 ½ Sester à 4 Batzen 108 Gulden; Hafer,<br />

41 Mutt, ein Sester zu 12 Batzen 1.056 Gulden; Steuerhafer, jeder Untertan jährlich ein Mutt, bei 60 Untertanen 60 Mutt à 12<br />

Batzen 1.440 Gulden; Nüsse, 15 Sester à 30 Batzen 90 Gulden; Wein, 27 Saum à 3 Gulden 1.500 Gulden; Kapaune, 10<br />

Stück à 3 Batzen 60 Gulden; Faßnachtshennen, von jedem Untertan eine à 30 Batzen 360 Gulden; Zinshüner, 48 Stück à 10<br />

Pfennig 96 Gulden; Liegenschaften: a) Schloß mit zwei Häusern, Scheuer, Stall, Trotte und Badstube 3.300 Gulden; b) Kaufhaus,<br />

für den Jahrmarkt gebaut 400 Gulden; c) 13 Juchart Matten 1.480 Gulden; d) 16 Manshauet Reben 640 Gulden; e) 41 Juchart<br />

Äcker 2.575 Gulden; f) 43 Juchart Wald und Hurst 1.630 Gulden. Zur Finanzierung des Kaufpreises mußte Thennenbach zwei<br />

Darlehen aufnehmen, und zwar über 17.500 Gulden beim Domstift Basel, und über 3000 Gulden bei den Häusern des Deutschen<br />

Ritterordens in Basel, Annweiler und Andlau. Die fälligen Raten wurden bis 1620 bezahlt. 1621 mußte eine hohe<br />

Kriegskontribution geleistet werden, und so blieb dem Kloster nichts anderes übrig, als Heimbach wieder zu verkaufen... Für<br />

verschiedene Ansprüche, die das Kloster gegenüber verschiedenen Heimbacher Bürgern hatte, wurden im Jahre 1625 Schuldbriefe mit<br />

einem Gesamtbetrag von mehr als 115 Gulden bestellt. Davon wurden im Jahr 1660 in verschiedenen Prozessen noch 100 Gulden<br />

beansprucht. Die Betroffenen weigerten sich, nach 36 Jahren noch Zinsen zu bezahlen. Zum Teil wurde v<strong>org</strong>etragen, die<br />

verpfändeten Grundstücke seien erst nach dem 30jährigen Krieg gekauft worden, die Käufer hätten von den Belastungen nichts<br />

gewußt. Ein Jacob Meyer behauptete 1673, er habe die Schuld durch Arbeit getilgt, die Erben eines Hans Rold zahlten noch im<br />

Jahre 1726 einen jährlichen Zins. Quelle: Siegfried PETER : Teningen - Ein Heimatbuch 1990 p. 205 f.<br />

1607/08, Oberrhein<br />

Der Winter war ungewöhnlich kalt. Selbst die ältesten Menschen konnten sich an einen ähnlich kalten Winter<br />

nicht erinnern. Obstbäume und Reben erfroren, der Wein gefror in den Fässern, die Mühlen standen still, Schnee<br />

und Eis machten die Straßen vielerorts unpassierbar. Menschen erfroren. Die im Frühjahr einsetzende Schneeschmelze<br />

führte zu großen Überschwemmungen. Quelle: Das Markgräflerland <strong>Bd</strong>.2/2007 p. 57<br />

1608 Juli 24., Waldkirch<br />

Das Kloster Thennenbach und das Stift St. Margarethen in Waldkirch einigen sich über das sogenannte<br />

Voglerische Lehen in Spitzenbach im Elztal dahin, daß das Kloster Thennenbach das erste Recht auf die Abgabe<br />

von dem Lehen habe (Bestätigung durch Thennenbach erfolgt 1686 November 5.) Original Pergament mit 3<br />

Siegeln Aus dem Thennenbacher Archive. GLA, Karlsruhe 24 Convolut 11 Nr. 233 (frdl. Mitteilung Gregor Swierczyna, Stadtarchivar<br />

von Waldkirch).<br />

1615 Februar, Heimbach<br />

Nach dem Übertritt der Markgrafen von Baden-Durlach im Jahre 1556 war Heimbach fast völlig von evangelisch bewohntem<br />

Gebiet umgeben. Das Verhältnis unter der Bevölkerung scheint sich dadurch kaum geändert zu haben. Soweit es zu Übergriffen<br />

kam, gingen diese von der Obrigkeit aus, oder richteten sich gegen geistliche Personen. So wurde der Prior des Klosters Thennenbach<br />

(es könnte sich vielleicht um den 1621 genannten Pater Joseph Kiepacher handeln) im Februar 1615 von Stabhalter Michael Mößinger von Landeck<br />

angehalten, als er auf dem Heimweg über Mundinger Gelände kam. Einige der Begleiter mußten als Strafe ihren Leibrock<br />

zurücklassen. Die geschäftlichen Beziehungen gingen jedoch weiter. So schlossen im Jahre 1617 Abt Martin<br />

(II. Schleher von Villingen,<br />

Abbatiat 1585 – 1627) von Thennenbach und der Vogt von Köndringen am Brunnquell vom Hermannsbrunnen einen Vertrag, in dem die<br />

gute Nachbarschaft betont, und die Benutzung des Brunnens, sowie der Bau einer Brunnenstube und von Rohrleitungen geregelt<br />

wurde. Quelle: Siegfried PETER: Teningen - Ein Heimatbuch 1990 p. 206 f.<br />

1616 November 11., Nieder-Emmendingen<br />

Stabhalter und Gericht zu „under Em[m]entingen“ beurkunden, daß der dortige Bürger Sebastian Drösch dem Verwalter der<br />

Sondersichengefälle Jakob Welper eine jährlich auf Martini fällige Gülte von „drithalben gulden gelts“ für 50 fl. Landswährung von<br />

folgenden Gütern verkauft hat: „eine jauchert matten im Sporren lehen, einseitig dem Hewweg, anderseit junckher<br />

Albrecht Besolten, stost oben uff Martin Mörttmann vnnd vnden vff Paulin Zieglern, zinst jährlich zween sester waitzen vnd<br />

habern genh Sölden; ein zweytheil ackher im Kirchweg, zwischen Clauß Rißen vnnd Hannß Drauben gelegen, oben an Clauß<br />

Beschortten vnnd vnden an Andreas Stenglern stosent, zinst jährlich gehn Thennenbach anderthalben sester der dreyerley früchten;<br />

ein viertel ackher in den gärten zwischen Hannß Drauben vnnd Andreas Stenglern gelegen, zinst jährlich in obgedacht Thennenbach<br />

siben pfenning Rappen“.<br />

Pergament Orginal, Siegel des Landgerichts der Markgrafschaft Hochberg und der Stadt Emmendingen (beide<br />

ab). Quelle: Markus EISEN: Urkundenverzeichnis der Stadt Emmendingen Uk.Nr. 23.<br />

1620 August 26., Thennenbach<br />

Am 26. August vor demselben Jahre (also 1620) überschwemmten Fluten unser Kloster, da Regen gefallen war und<br />

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