Borgweg 15 A - 22303 Hamburg - LKV NRW eV
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JahresBericht 2011<br />
Parallel dazu wird im Betriebslabor der Molkereiunternehmen zusätzlich ein mikrobiologischer<br />
Hemmstofftest (Brilliantschwarz-Reduktionstest) eingesetzt. Dieser<br />
Test hat eine längere Nachweisdauer, weist aber neben den ß-Lactam Antibiotika<br />
auch Sulfonamide, Tetracycline, Aminoglycoside, Makrolide u.a. nach. Hemmstoffhaltige<br />
Milch wird von der Weiterverarbeitung ausgeschlossen und entsorgt. Gemäß<br />
dem Runderlass „Durchführung der Überwachung im Bereich Milch“ des MKUNLV<br />
<strong>NRW</strong> ist jedes Molkereiunternehmen verpflichtet, einen positiven Hemmstoffbefund<br />
bei der Milch im Sammelwagen an die zuständige Behörde zu melden. In der<br />
Regel teilen die Molkereiunternehmen auch dem <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> jede hemmstoffpositive<br />
Sammeltour mit, so dass aus den Milchproben der Einzellieferanten der Verursacher<br />
festgestellt werden kann.<br />
Hemmstoffnachweis mittels BR-Reduktionstest<br />
4. Untersuchungen beim Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen (<strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong>)<br />
Der <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> untersucht mindesten zweimal je Monat die Rohmilch eines jeden Lieferanten<br />
gemäß den Vorschriften der Milch-Güteverordnung auf Hemmstoffe. In der<br />
Regel werden jedoch mehr Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt<br />
mit dem Brillantschwarz-Reduktionstest (BR Test) AS Brillant nach den Vorschriften<br />
der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB L 01.01-05:<br />
Nachweis von Hemmstoffen in Sammelmilch, Agar-Diffusions-Test. Jedes positive<br />
Ergebnis wird durch eine zweite Untersuchung bestätigt. Auf Wunsch der Landwirte<br />
oder der Molkereiunternehmen kann der <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> weiterführende Untersuchungen<br />
zur Identifizierung des Wirkstoffes einleiten. Damit kann eine grobe Einteilung in<br />
Sulfonamide, ß-Lactam Antibiotika oder andere Wirkstoffe gemacht werden. Nach<br />
Feststellung eines positiven Hemmstoffergebnisses in der Rohmilch leitet der <strong>LKV</strong><br />
<strong>NRW</strong> ein Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Nachproben ein, das<br />
solange fortgeführt wird, bis die vom Landwirt bereitgestellte Rohmilch hemmstofffrei<br />
ist. Der Landwirt bleibt bis dahin von der Milchablieferung ausgeschlossen.<br />
Darüber hinaus informiert der <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> unverzüglich neben dem Milch erzeugenden<br />
Betrieb die belieferte Molkerei, den Milcherzeugerberatungsdienst und die für den<br />
Milch erzeugenden Betrieb und den Sitz des Molkereiunternehmens zuständigen<br />
Kreisordnungsbehörden.<br />
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