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Borgweg 15 A - 22303 Hamburg - LKV NRW eV

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JahresBericht 2011<br />

Parallel dazu wird im Betriebslabor der Molkereiunternehmen zusätzlich ein mikrobiologischer<br />

Hemmstofftest (Brilliantschwarz-Reduktionstest) eingesetzt. Dieser<br />

Test hat eine längere Nachweisdauer, weist aber neben den ß-Lactam Antibiotika<br />

auch Sulfonamide, Tetracycline, Aminoglycoside, Makrolide u.a. nach. Hemmstoffhaltige<br />

Milch wird von der Weiterverarbeitung ausgeschlossen und entsorgt. Gemäß<br />

dem Runderlass „Durchführung der Überwachung im Bereich Milch“ des MKUNLV<br />

<strong>NRW</strong> ist jedes Molkereiunternehmen verpflichtet, einen positiven Hemmstoffbefund<br />

bei der Milch im Sammelwagen an die zuständige Behörde zu melden. In der<br />

Regel teilen die Molkereiunternehmen auch dem <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> jede hemmstoffpositive<br />

Sammeltour mit, so dass aus den Milchproben der Einzellieferanten der Verursacher<br />

festgestellt werden kann.<br />

Hemmstoffnachweis mittels BR-Reduktionstest<br />

4. Untersuchungen beim Landeskontrollverband Nordrhein-Westfalen (<strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong>)<br />

Der <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> untersucht mindesten zweimal je Monat die Rohmilch eines jeden Lieferanten<br />

gemäß den Vorschriften der Milch-Güteverordnung auf Hemmstoffe. In der<br />

Regel werden jedoch mehr Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchung erfolgt<br />

mit dem Brillantschwarz-Reduktionstest (BR Test) AS Brillant nach den Vorschriften<br />

der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB L 01.01-05:<br />

Nachweis von Hemmstoffen in Sammelmilch, Agar-Diffusions-Test. Jedes positive<br />

Ergebnis wird durch eine zweite Untersuchung bestätigt. Auf Wunsch der Landwirte<br />

oder der Molkereiunternehmen kann der <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> weiterführende Untersuchungen<br />

zur Identifizierung des Wirkstoffes einleiten. Damit kann eine grobe Einteilung in<br />

Sulfonamide, ß-Lactam Antibiotika oder andere Wirkstoffe gemacht werden. Nach<br />

Feststellung eines positiven Hemmstoffergebnisses in der Rohmilch leitet der <strong>LKV</strong><br />

<strong>NRW</strong> ein Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Nachproben ein, das<br />

solange fortgeführt wird, bis die vom Landwirt bereitgestellte Rohmilch hemmstofffrei<br />

ist. Der Landwirt bleibt bis dahin von der Milchablieferung ausgeschlossen.<br />

Darüber hinaus informiert der <strong>LKV</strong> <strong>NRW</strong> unverzüglich neben dem Milch erzeugenden<br />

Betrieb die belieferte Molkerei, den Milcherzeugerberatungsdienst und die für den<br />

Milch erzeugenden Betrieb und den Sitz des Molkereiunternehmens zuständigen<br />

Kreisordnungsbehörden.<br />

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