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Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau

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<strong>Nassau</strong>er Land 3 Nr. <strong>27</strong>/<strong>2011</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

■■ Haushaltssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />

für das Jahr <strong>2011</strong><br />

vom <strong>27</strong>.06.<strong>2011</strong><br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.<br />

S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBl. S.<br />

162), folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf ............................7.126.076 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf.................7.947.562 Euro<br />

der Jahresüberschuss auf ....................................... -821.486 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf ............................6.937.697 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf ...........................7.370.007 Euro<br />

der Saldo der<br />

ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ............... -432.310 Euro<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf .................................0 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf ................................0 Euro<br />

der Saldo der<br />

außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ................. 0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ..............189.770 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf .............396.879 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf .................................... -207.109 Euro<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf .........798.399 Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ........158.980 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf ................................. 639.419 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ...................7.925.866 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ..................7.925.866 Euro<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

im Haushaltsjahr auf ............................................................ 0 Euro<br />

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist wird festgesetzt auf<br />

zinslose Kredite ..............................................................37.500 Euro<br />

verzinster Kredite ..........................................................169.609 Euro<br />

zusammen auf ..............................................................207.109 Euro<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

wird festgesetzt auf .......................................... 3.500.000 Euro<br />

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />

die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />

führen können,<br />

wird festgesetzt auf .............................................................0,00 Euro<br />

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />

Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />

werden müssen<br />

beläuft sich auf ...................................................................0,00 Euro<br />

§ 4 - Kredite für Sondervermögen<br />

Die Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnung<br />

werden festgesetzt auf<br />

1. Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Betriebszweig Abwasser .....................................2.429.000 Euro<br />

Betriebszweig Wasser .........................................2.110.000 Euro<br />

zusammen auf ....................................................4.539.000 Euro<br />

2. Kredite zur Liquiditätssicherung<br />

Betriebszweig Abwasser .....................................1.100.000 Euro<br />

Betriebszweig Wasser .........................................1.100.000 Euro<br />

zusammen auf .....................................................2.200.000 Euro<br />

§ 5 - <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlagesatz wird für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />

festgesetzt auf<br />

42,25 v.H. der Steuerkraftmesszahlen des Gemeindeanteils<br />

an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der<br />

Ausgleichsleistung nach § 21 FAG, der Grundsteuer<br />

A und B, und der Gewerbesteuer gemäß<br />

§ 12 FAG sowie<br />

32,25 v.H. der Schlüsselzuweisungen <strong>2011</strong><br />

Die Sonderumlage gemäß § 26 Abs. 2 FAG für das Freibad <strong>Nassau</strong><br />

wird wie folgt festgesetzt: Die Stadt <strong>Nassau</strong> trägt 41 % der<br />

ungedeckten Kosten (ausgenommen der Abschreibungen und Sonderposten)<br />

des entsprechenden Produktes bzw. Leistung. Die verbleibenden<br />

59 % der ungedeckten Kosten werden im Wege der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />

von den verbandsangehörigen Gemeinden<br />

getragen.<br />

§ 6 - Entgeltsätze Abwasser<br />

Die umlagefähigen Aufwendungen der laufenden Entgelte werden,<br />

soweit sie nicht direkt zurechenbar sind, gemäß Anlage 1 der Entgeltsatzung<br />

Abwasserbeseitigung auf den Kostenträger „Niederschlagswasser“<br />

bzw. „Schmutzwasser“ verteilt. Die Sätze der<br />

Gebühren und Beiträge für Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz<br />

und der Satzung über die Erhebung von Entgelten<br />

für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über<br />

die Abwälzung der Abwasserabgabe (ESA) der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Nassau</strong> werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:<br />

A) Einmaliger Beitrag Schmutzwasser (II. Abschnitt der Satzung)<br />

für die erstmalige Herstellung von Abwasserstraßenleitungen<br />

je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche..........1,56 Euro<br />

B) Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser (II. Abschnitt der Satzung)<br />

für die erstmalige Herstellung von Niederschlagswasserstraßenleitungen<br />

und sonstige der Abwasserbeseitigung dienenden<br />

Anlagen (wie z.B. Versickerungsanlagen, Gräben,<br />

Mulden, Rigolen)<br />

je Quadratmeter zulässige Abflussfläche .....................4,78 Euro<br />

C) Wiederkehrender Beitrag (III. Abschnitt der Satzung)<br />

für Niederschlagswasser je Quadratmeter zulässiger Abflussfläche<br />

bei Grundstücken, die gemäß zugrunde liegender Planung<br />

entwässert werden können ...........................................0,76 Euro<br />

D) Wiederkehrender Beitrag (III. Abschnitt der Satzung)<br />

für Schmutzwasser je Quadratmeter gewichteter, beitragspflichtiger<br />

Fläche ...................................................................0,16 Euro<br />

E) Gemeindeanteil Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen<br />

je Quadratmeter Straßenfläche .............................1,50 Euro<br />

F) Benutzungsgebühr einschließlich Abwasserabgabe (III. Abschnitt<br />

der Satzung für Schmutzwasser)<br />

je Kubikmeter ................................................................2,76 Euro<br />

G) Gebühr für Fäkalienschlammbeseitigung (III. Abschnitt der Satzung)<br />

je Kubikmeter ....................................................23,01 Euro<br />

H) Abwasserabgabe für Kleineinleiter nach § 29 der Entgeltsatzung.<br />

Pauschale pro Einwohner .................................18,00 Euro<br />

I) Investitionskostenanteile Straßenbaulastträger Gemeindestraßen<br />

je Quadratmeter ....................................................9,09 Euro<br />

§ 7 - Eigenkapital<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2009 beträgt ........................................9.521.762,58 Euro<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2010 beträgt ........................................9.054.866,58 Euro<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.<strong>2011</strong> beträgt ........................................8.233.380,58 Euro<br />

(Nachrichtlich: Stand nach dem ungeprüften Ergebnis der vorläufigen<br />

Abschlussbilanz)<br />

§ 8 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen liegen vor, wenn<br />

im Einzelfall mehr als 1.000,00 Euro überschritten sind.<br />

IMPRESSUM:<br />

Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt-machungen<br />

sowie der Zweckverbände nach § <strong>27</strong> der Gemein-deordnung<br />

für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153<br />

ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils<br />

geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />

Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-<br />

Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0.<br />

Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />

ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />

Redaktions-eMail: poststelle@vgnassau.de<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />

für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />

Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift<br />

des Verlages. Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und Bürgerzeitung<br />

kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl.<br />

Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen<br />

übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift<br />

des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

einge-reicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers<br />

wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag<br />

erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen<br />

und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbeliefe-rung ohne<br />

Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens,<br />

bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß § 9 Abs. 4<br />

des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen,<br />

dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith<br />

Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.

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