Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau
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<strong>Nassau</strong>er Land 3 Nr. <strong>27</strong>/<strong>2011</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
■■ Haushaltssatzung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Nassau</strong><br />
für das Jahr <strong>2011</strong><br />
vom <strong>27</strong>.06.<strong>2011</strong><br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.<br />
S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. April 2009 (GVBl. S.<br />
162), folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf ............................7.126.076 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf.................7.947.562 Euro<br />
der Jahresüberschuss auf ....................................... -821.486 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf ............................6.937.697 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf ...........................7.370.007 Euro<br />
der Saldo der<br />
ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ............... -432.310 Euro<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf .................................0 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf ................................0 Euro<br />
der Saldo der<br />
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf ................. 0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf ..............189.770 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf .............396.879 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf .................................... -207.109 Euro<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf .........798.399 Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ........158.980 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf ................................. 639.419 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ...................7.925.866 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf ..................7.925.866 Euro<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />
im Haushaltsjahr auf ............................................................ 0 Euro<br />
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist wird festgesetzt auf<br />
zinslose Kredite ..............................................................37.500 Euro<br />
verzinster Kredite ..........................................................169.609 Euro<br />
zusammen auf ..............................................................207.109 Euro<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
wird festgesetzt auf .......................................... 3.500.000 Euro<br />
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen,<br />
die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen)<br />
führen können,<br />
wird festgesetzt auf .............................................................0,00 Euro<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen<br />
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen<br />
werden müssen<br />
beläuft sich auf ...................................................................0,00 Euro<br />
§ 4 - Kredite für Sondervermögen<br />
Die Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnung<br />
werden festgesetzt auf<br />
1. Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Betriebszweig Abwasser .....................................2.429.000 Euro<br />
Betriebszweig Wasser .........................................2.110.000 Euro<br />
zusammen auf ....................................................4.539.000 Euro<br />
2. Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
Betriebszweig Abwasser .....................................1.100.000 Euro<br />
Betriebszweig Wasser .........................................1.100.000 Euro<br />
zusammen auf .....................................................2.200.000 Euro<br />
§ 5 - <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlagesatz wird für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong><br />
festgesetzt auf<br />
42,25 v.H. der Steuerkraftmesszahlen des Gemeindeanteils<br />
an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer, der<br />
Ausgleichsleistung nach § 21 FAG, der Grundsteuer<br />
A und B, und der Gewerbesteuer gemäß<br />
§ 12 FAG sowie<br />
32,25 v.H. der Schlüsselzuweisungen <strong>2011</strong><br />
Die Sonderumlage gemäß § 26 Abs. 2 FAG für das Freibad <strong>Nassau</strong><br />
wird wie folgt festgesetzt: Die Stadt <strong>Nassau</strong> trägt 41 % der<br />
ungedeckten Kosten (ausgenommen der Abschreibungen und Sonderposten)<br />
des entsprechenden Produktes bzw. Leistung. Die verbleibenden<br />
59 % der ungedeckten Kosten werden im Wege der <strong>Verbandsgemeinde</strong>umlage<br />
von den verbandsangehörigen Gemeinden<br />
getragen.<br />
§ 6 - Entgeltsätze Abwasser<br />
Die umlagefähigen Aufwendungen der laufenden Entgelte werden,<br />
soweit sie nicht direkt zurechenbar sind, gemäß Anlage 1 der Entgeltsatzung<br />
Abwasserbeseitigung auf den Kostenträger „Niederschlagswasser“<br />
bzw. „Schmutzwasser“ verteilt. Die Sätze der<br />
Gebühren und Beiträge für Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz<br />
und der Satzung über die Erhebung von Entgelten<br />
für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung und über<br />
die Abwälzung der Abwasserabgabe (ESA) der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Nassau</strong> werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:<br />
A) Einmaliger Beitrag Schmutzwasser (II. Abschnitt der Satzung)<br />
für die erstmalige Herstellung von Abwasserstraßenleitungen<br />
je Quadratmeter gewichteter Grundstücksfläche..........1,56 Euro<br />
B) Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser (II. Abschnitt der Satzung)<br />
für die erstmalige Herstellung von Niederschlagswasserstraßenleitungen<br />
und sonstige der Abwasserbeseitigung dienenden<br />
Anlagen (wie z.B. Versickerungsanlagen, Gräben,<br />
Mulden, Rigolen)<br />
je Quadratmeter zulässige Abflussfläche .....................4,78 Euro<br />
C) Wiederkehrender Beitrag (III. Abschnitt der Satzung)<br />
für Niederschlagswasser je Quadratmeter zulässiger Abflussfläche<br />
bei Grundstücken, die gemäß zugrunde liegender Planung<br />
entwässert werden können ...........................................0,76 Euro<br />
D) Wiederkehrender Beitrag (III. Abschnitt der Satzung)<br />
für Schmutzwasser je Quadratmeter gewichteter, beitragspflichtiger<br />
Fläche ...................................................................0,16 Euro<br />
E) Gemeindeanteil Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen<br />
je Quadratmeter Straßenfläche .............................1,50 Euro<br />
F) Benutzungsgebühr einschließlich Abwasserabgabe (III. Abschnitt<br />
der Satzung für Schmutzwasser)<br />
je Kubikmeter ................................................................2,76 Euro<br />
G) Gebühr für Fäkalienschlammbeseitigung (III. Abschnitt der Satzung)<br />
je Kubikmeter ....................................................23,01 Euro<br />
H) Abwasserabgabe für Kleineinleiter nach § 29 der Entgeltsatzung.<br />
Pauschale pro Einwohner .................................18,00 Euro<br />
I) Investitionskostenanteile Straßenbaulastträger Gemeindestraßen<br />
je Quadratmeter ....................................................9,09 Euro<br />
§ 7 - Eigenkapital<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2009 beträgt ........................................9.521.762,58 Euro<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2010 beträgt ........................................9.054.866,58 Euro<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.<strong>2011</strong> beträgt ........................................8.233.380,58 Euro<br />
(Nachrichtlich: Stand nach dem ungeprüften Ergebnis der vorläufigen<br />
Abschlussbilanz)<br />
§ 8 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen liegen vor, wenn<br />
im Einzelfall mehr als 1.000,00 Euro überschritten sind.<br />
IMPRESSUM:<br />
Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt-machungen<br />
sowie der Zweckverbände nach § <strong>27</strong> der Gemein-deordnung<br />
für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153<br />
ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils<br />
geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.<br />
Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-<br />
Grenzhausen, Postf. 1451 (PLZ 56203 Rheinstr. 41). Tel.: 0 26 24 / 911-0.<br />
Fax: 0 26 24 / 911-195. Internet-Adresse: www.wittich.de<br />
ANZEIGEN-eMail: anzeigen@wittich-hoehr.de<br />
Redaktions-eMail: poststelle@vgnassau.de<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil: <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung, der Bürgermeister.Verantwortlich<br />
für den nichtamtlichen Teil: Franz-Peter Eudenbach, unter<br />
Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift<br />
des Verlages. Innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wird die Heimat- und Bürgerzeitung<br />
kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl.<br />
Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen<br />
übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift<br />
des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
einge-reicht werden. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers<br />
wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
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und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbeliefe-rung ohne<br />
Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens,<br />
bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß § 9 Abs. 4<br />
des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen,<br />
dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith<br />
Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk.