Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau
Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau
Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Nassau</strong>er Land 8 Nr. <strong>27</strong>/<strong>2011</strong><br />
schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht worden<br />
sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, ist darzulegen.<br />
c) Landesrechtliche Vorschriften<br />
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung<br />
vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 135) ist eine Verletzung der Bestimmungen<br />
über<br />
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und<br />
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates<br />
(§ 34 GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />
eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser<br />
Bebauungsplansatzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,<br />
die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber<br />
der Ortsgemeinde geltend gemacht worden sind.<br />
<strong>Nassau</strong> <strong>27</strong>. Juni <strong>2011</strong> In Vertretung<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Rainer Pätzold<br />
<strong>Nassau</strong> 1. Beigeordneter<br />
■■ Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
der Ortsgemeinde Lollschied<br />
Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde<br />
Lollschied habe ich eingeladen auf Dienstag, 12.07.<strong>2011</strong>,<br />
19:30 Uhr, Bürgerhaus, Lollschied.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
1. Sachstand der Arbeiten am Rathaus<br />
2. Beratung über die Benutzungsordnung „Floriansstübchen“<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen<br />
gem. § 94 Abs.3 GemO<br />
Vorlage: BV <strong>2011</strong>/07-021-FV<br />
4. Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss<br />
5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />
6. Anfragen der Ratsmitglieder<br />
7. Verschiedenes<br />
Nichtöffentliche Sitzung<br />
8. Grundstücksangelegenheiten<br />
Lollschied, 28. Juni <strong>2011</strong> Bernd von der Heydt<br />
Ortsgemeinde Lollschied Ortsbürgermeister<br />
■<br />
■ Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lollschied<br />
für das Jahr <strong>2011</strong><br />
vom 29.06.<strong>2011</strong><br />
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />
Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />
153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S.<br />
57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht<br />
wird:<br />
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge auf ...............................233.877 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf....................284.640 Euro<br />
der Jahresüberschuss auf ......................................... -50.763 Euro<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen auf ...............................205.773 Euro<br />
die ordentlichen Auszahlungen auf ..............................234.804 Euro<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf ....................................... -29.031 Euro<br />
die außerordentlichen Einzahlungen auf .................................0 Euro<br />
die außerordentlichen Auszahlungen auf ................................0 Euro<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf ................................................. 0 Euro<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf .....................200 Euro<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ...............15.000 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf ...................................... -14.800 Euro<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ............43.831Euro<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ...................0 Euro<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit auf ................................... 43.831 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ......................249.804 Euro<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf .....................249.804 Euro<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />
im Haushaltsjahr auf ............................................................ 0 Euro<br />
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist,<br />
wird festgesetzt für<br />
zinslose Kredite auf .................................................................0 Euro<br />
verzinste Kredite auf ...............................................................0 Euro<br />
zusammen auf ....................................................................... 0 Euro<br />
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 - Steuersätze<br />
Steuersätze für die Gemeinde werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A auf ............................................................285 v. H.<br />
- Grundsteuer B auf ............................................................338 v. H.<br />
- Gewerbesteuer auf ...........................................................352 v. H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
- für den ersten Hund .............................................................25 Euro<br />
- für den zweiten Hund ..........................................................35 Euro<br />
- für jeden weiteren Hund ......................................................55 Euro<br />
- für den ersten gefährlichen Hund ......................................250 Euro<br />
- für den zweiten gefährlichen Hund ....................................350 Euro<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund ...............................550 Euro<br />
§ 5 - Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006<br />
(GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - 1. Der gemäß § 3 der Erschließungsbeitragssatzung<br />
festzulegende Einheitssatz für den Anteil der<br />
Straßenoberflächenentwässerung<br />
wird festgesetzt auf ............................................................ 9,09 Euro.<br />
§ 6 - Eigenkapital<br />
Der Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2008 beträgt ........................................1.847.239,73 Euro<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2009 beträgt ........................................1.851.884,10 Euro<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.2010 beträgt ........................................1.803.999,10 Euro<br />
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />
zum 31.12.<strong>2011</strong> beträgt ........................................1.753.236,10 Euro<br />
(Nachrichtlich: Die Jahresrechnung für das HH-Jahr 2009 ist noch<br />
nicht abschließend geprüft.)<br />
§ 7 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen<br />
und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall<br />
1.000 Euro überschritten sind.<br />
§ 8 - Wertgrenze für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro<br />
sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />
Lollschied, den 29.06.<strong>2011</strong> (Siegel) Bernd von der Heydt<br />
Ortsgemeinde Lollschied Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde<br />
mit Schreiben vom 07.06.<strong>2011</strong> angezeigt worden. Sie enthält<br />
keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme<br />
von Mittwoch, den 06.07.<strong>2011</strong> bis Freitag, den<br />
15.07.<strong>2011</strong> (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und<br />
von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im<br />
Rathaus in <strong>Nassau</strong>, Adelsheimer Hof 1, Zimmer 21, öffentlich aus.<br />
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />
zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als<br />
von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,<br />
1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Nassau</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />
der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Nassau</strong>, den 29.06.<strong>2011</strong> In Vertretung<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung (Siegel) Rainer Pätzold<br />
<strong>Nassau</strong> I. Beigeordneter<br />
■■ Sitzung des Ortsgemeinderates<br />
der Ortsgemeinde Misselberg<br />
Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Misselberg<br />
habe ich eingeladen auf Montag, 11.07.<strong>2011</strong>, 19:30 Uhr,