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Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau

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<strong>Nassau</strong>er Land 8 Nr. <strong>27</strong>/<strong>2011</strong><br />

schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht worden<br />

sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, ist darzulegen.<br />

c) Landesrechtliche Vorschriften<br />

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung<br />

vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 135) ist eine Verletzung der Bestimmungen<br />

über<br />

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und<br />

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates<br />

(§ 34 GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb<br />

eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser<br />

Bebauungsplansatzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,<br />

die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber<br />

der Ortsgemeinde geltend gemacht worden sind.<br />

<strong>Nassau</strong> <strong>27</strong>. Juni <strong>2011</strong> In Vertretung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Rainer Pätzold<br />

<strong>Nassau</strong> 1. Beigeordneter<br />

■■ Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

der Ortsgemeinde Lollschied<br />

Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde<br />

Lollschied habe ich eingeladen auf Dienstag, 12.07.<strong>2011</strong>,<br />

19:30 Uhr, Bürgerhaus, Lollschied.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

1. Sachstand der Arbeiten am Rathaus<br />

2. Beratung über die Benutzungsordnung „Floriansstübchen“<br />

3. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Zuwendungen<br />

gem. § 94 Abs.3 GemO<br />

Vorlage: BV <strong>2011</strong>/07-021-FV<br />

4. Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss<br />

5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters<br />

6. Anfragen der Ratsmitglieder<br />

7. Verschiedenes<br />

Nichtöffentliche Sitzung<br />

8. Grundstücksangelegenheiten<br />

Lollschied, 28. Juni <strong>2011</strong> Bernd von der Heydt<br />

Ortsgemeinde Lollschied Ortsbürgermeister<br />

■<br />

■ Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lollschied<br />

für das Jahr <strong>2011</strong><br />

vom 29.06.<strong>2011</strong><br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung<br />

Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.<br />

153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S.<br />

57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht<br />

wird:<br />

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge auf ...............................233.877 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf....................284.640 Euro<br />

der Jahresüberschuss auf ......................................... -50.763 Euro<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen auf ...............................205.773 Euro<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf ..............................234.804 Euro<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf ....................................... -29.031 Euro<br />

die außerordentlichen Einzahlungen auf .................................0 Euro<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf ................................0 Euro<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf ................................................. 0 Euro<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf .....................200 Euro<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf ...............15.000 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf ...................................... -14.800 Euro<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ............43.831Euro<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ...................0 Euro<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit auf ................................... 43.831 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ......................249.804 Euro<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf .....................249.804 Euro<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestandes<br />

im Haushaltsjahr auf ............................................................ 0 Euro<br />

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur<br />

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist,<br />

wird festgesetzt für<br />

zinslose Kredite auf .................................................................0 Euro<br />

verzinste Kredite auf ...............................................................0 Euro<br />

zusammen auf ....................................................................... 0 Euro<br />

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 - Steuersätze<br />

Steuersätze für die Gemeinde werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A auf ............................................................285 v. H.<br />

- Grundsteuer B auf ............................................................338 v. H.<br />

- Gewerbesteuer auf ...........................................................352 v. H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

- für den ersten Hund .............................................................25 Euro<br />

- für den zweiten Hund ..........................................................35 Euro<br />

- für jeden weiteren Hund ......................................................55 Euro<br />

- für den ersten gefährlichen Hund ......................................250 Euro<br />

- für den zweiten gefährlichen Hund ....................................350 Euro<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund ...............................550 Euro<br />

§ 5 - Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006<br />

(GVBl. S. 57) werden festgesetzt: - 1. Der gemäß § 3 der Erschließungsbeitragssatzung<br />

festzulegende Einheitssatz für den Anteil der<br />

Straßenoberflächenentwässerung<br />

wird festgesetzt auf ............................................................ 9,09 Euro.<br />

§ 6 - Eigenkapital<br />

Der Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2008 beträgt ........................................1.847.239,73 Euro<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2009 beträgt ........................................1.851.884,10 Euro<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.2010 beträgt ........................................1.803.999,10 Euro<br />

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals<br />

zum 31.12.<strong>2011</strong> beträgt ........................................1.753.236,10 Euro<br />

(Nachrichtlich: Die Jahresrechnung für das HH-Jahr 2009 ist noch<br />

nicht abschließend geprüft.)<br />

§ 7 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen<br />

und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall<br />

1.000 Euro überschritten sind.<br />

§ 8 - Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro<br />

sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

Lollschied, den 29.06.<strong>2011</strong> (Siegel) Bernd von der Heydt<br />

Ortsgemeinde Lollschied Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde<br />

mit Schreiben vom 07.06.<strong>2011</strong> angezeigt worden. Sie enthält<br />

keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme<br />

von Mittwoch, den 06.07.<strong>2011</strong> bis Freitag, den<br />

15.07.<strong>2011</strong> (montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und<br />

von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im<br />

Rathaus in <strong>Nassau</strong>, Adelsheimer Hof 1, Zimmer 21, öffentlich aus.<br />

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />

zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als<br />

von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,<br />

1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Nassau</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Nassau</strong>, den 29.06.<strong>2011</strong> In Vertretung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung (Siegel) Rainer Pätzold<br />

<strong>Nassau</strong> I. Beigeordneter<br />

■■ Sitzung des Ortsgemeinderates<br />

der Ortsgemeinde Misselberg<br />

Zu einer Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Misselberg<br />

habe ich eingeladen auf Montag, 11.07.<strong>2011</strong>, 19:30 Uhr,

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