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Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau

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<strong>Nassau</strong>er Land 4 Nr. <strong>27</strong>/<strong>2011</strong><br />

§ 9 - Wertgrenze für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind im<br />

jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

§ 10 -Altersteilzeit<br />

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmer wird in 2 Fällen<br />

zugelassen.<br />

§ 11 - Leistungszulagen<br />

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur<br />

Durchführung der §§ <strong>27</strong> und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes<br />

an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:<br />

Für Leistungsprämien und Leistungszulagen ...................3.000 Euro<br />

§ 12 - Weitere Bestimmungen<br />

Kreditumschuldungen bleiben Aufgabe der laufenden Verwaltung.<br />

Kreditneuaufnahmen sollen grundsätzlich im Hauptausschuss der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> beraten und beschlossen werden. Eilige Kreditneuaufnahmen,<br />

die zur Finanzierung dringend erforderlich werden,<br />

sind vor der Aufnahme mit den Fraktionsvorsitzenden (Ältestenrat)<br />

abzustimmen und dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung<br />

bekanntzugeben.<br />

<strong>Nassau</strong>, In Vertretung:<br />

<strong>27</strong>. Juni <strong>2011</strong> (Siegel) Rainer Pätzold, I. Beigeordneter<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO<br />

erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen<br />

in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie<br />

haben folgenden Wortlaut: Die Genehmigung erfolgt unter der<br />

Bedingung, dass die Kredite nur zur Finanzierung von Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen <strong>2011</strong> der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet<br />

werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger,<br />

vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und<br />

Unabweisbarkeit der vorgesehenen <strong>Ausgabe</strong>n sowohl dem Grunde<br />

als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den<br />

06.07.<strong>2011</strong> bis Freitag, den 15.07.<strong>2011</strong> (montags bis mittwochs<br />

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags<br />

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,<br />

freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus in <strong>Nassau</strong>, Adelsheimer<br />

Hof 1, Zimmer 21, öffentlich aus.<br />

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter<br />

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />

zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht<br />

wenn,<br />

1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />

den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Nassau</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />

der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />

kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Nassau</strong>, <strong>27</strong>. Juni <strong>2011</strong> In Vertretung<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung (Siegel) Rainer Pätzold<br />

<strong>Nassau</strong> I. Beigeordneter<br />

■<br />

■ Breitbandversorgung in der Ortsgemeinde Winden<br />

30.06.<strong>2011</strong><br />

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG<br />

ABSCHNITT I: KOMMUNALE GEBIETSKÖRPERSCHAFT<br />

I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong><br />

für die Ortsgemeinde Winden<br />

Am Adelsheimer Hof 1<br />

56377 <strong>Nassau</strong><br />

Ansprechpartner: Stefan Merz<br />

E-Mail: poststelle@vgnassau.de<br />

Telefon: 02604-9702-53<br />

Fax: 02604-9702-77<br />

I.2) VERFAHRENSGRUND<br />

Versorgung der Ortsgemeinde Winden<br />

mit Breitband-Internetzugängen<br />

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG<br />

II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftragsgeber:<br />

Öffentliche Ausschreibung gem. § 3, Nr. 1, Absatz 1 VOL/A<br />

II.2) Kurze Beschreibung der Art und Menge<br />

oder des Wertes der Dienstleistungen:<br />

Die Ortsgemeinde Winden sieht in der Versorgung der Bürger und<br />

Gewerbebetriebe mit Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im<br />

Sinne der Daseinsvorsorge.<br />

Aus diesem Grund ist die Ortsgemeinde Winden bereit, eine Beihilfe<br />

zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewäh-<br />

ren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes ergeben<br />

hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende<br />

Breitbandversorgung unmöglich ist.<br />

Die Breitbandversorgung wird technikneutral ausgeschrieben.<br />

In allen Bereichen (flächendeckend) muss durch den Bewerber eine<br />

Breitbandleistung, die mindestens einer 6.000 kbit/s-Rate (6.016<br />

kbit/s downstream, 576 kbit/s upstream) entspricht, auch bei Spitzenbelastung<br />

garantiert werden. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten<br />

werden ausdrücklich begrüßt.<br />

Der Netzanbieter hat zu folgenden Punkten Aussagen zu treffen:<br />

- Befähigungsnachweis mit Referenzen<br />

- Übertragungstechnologie<br />

- Downloadraten > 6 Mbit/s (Privathaushalte)<br />

- Uploadrate > 576 kbit/s (Privathaushalte)<br />

- Es sollen 95 % der Haushalte gleichzeitig mit Bitraten von 30<br />

MBit/s bis 16 MBit/s versorgt werden.<br />

- Es sollen 25 % der Haushalte gleichzeitig mit Bitraten von 40<br />

MBit/s bis 30 MBit/s versorgt werden.<br />

- Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in<br />

Echtzeit, sogenannte „Ping-Zeit“) darf 150 ms nicht überschreiten.<br />

- Endkunden müssen vom Betreiber eine feste IP-Adresse<br />

beziehen können<br />

- Endkunden müssen mit dem System des Betreibers telefonieren<br />

können, bzw. der Bezug eines Telefonanschlusses muss<br />

dargestellt werden<br />

- Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene<br />

- Zeitplan Netzausbau<br />

- Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag)<br />

- Ausfallsicherheit (< 0,5 %/Jahr)<br />

- Darstellung der Servicestruktur<br />

- Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes<br />

- Vertragslaufzeit mit Teilnehmer<br />

- Einmalige Kosten für den Teilnehmer<br />

- Gebühren pro Monat für den Teilnehmer<br />

- Beanspruchung von Grundstücken / Antennenstandorte<br />

- Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />

- Frequenzbereich<br />

- Strahlungsleistung<br />

- Schutzabstände nach gültiger BImSchV<br />

- Zukunftssicherheit - Netzerweiterung:<br />

Vergrößerung Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet<br />

Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs ist verbindlich<br />

anzugeben und plausibel herzuleiten. Damit die Ortsgemeinde<br />

Winden Eigenleistungen erbringen kann, muss der Anbieter die<br />

Gesamtkosten und die beim Ansatz von Eigenleistungen entstehenden<br />

reduzierten Kosten transparent darstellen. Etwaige Abweichungen<br />

der tatsächlichen Zahl der angeschlossenen Kunden über die<br />

Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet<br />

von der angegebenen Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche<br />

eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und<br />

nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle.<br />

Das Ausbaugebiet wird wie folgt beschrieben:<br />

Ortsgemeinde Winden einschließlich Naherholungsgebiet<br />

„Am Forst“<br />

Die Ortsgemeinde Winden hat derzeit eine Größe von 417 Haushalten<br />

mit 757 Einwohnern. Kurz- bis mittelfristig ist in den Ausbau die<br />

Entwicklung im Bebauungsgebiet „Vor dem Wald“ mit ca. 10 Haushalten<br />

einzubeziehen.<br />

Veröffentlichung der Ausschreibung: 06.07.<strong>2011</strong><br />

Ende der Angebotsfrist: 04.08.<strong>2011</strong><br />

Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 05.11.<strong>2011</strong><br />

ABSCHNITT III: WEITERES VERFAHREN<br />

Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu<br />

verschließen und mit dem Kennwort „BREITBANDANGEBOT WIN-<br />

DEN“ zu kennzeichnen. Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist<br />

innerhalb der Angebotsfrist an die unter I.1 genannte Adresse zu<br />

richten. Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der<br />

angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen<br />

und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu<br />

behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen.<br />

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen<br />

werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege<br />

ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen<br />

sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor<br />

Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.<br />

Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache<br />

abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss<br />

vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der Beschreibung<br />

der Dienstleistung unter II.2 geforderten Angaben enthalten.<br />

Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind<br />

unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die allgemeinen<br />

Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B)<br />

werden Bestandteil des Vertrages. Die Zuschlagsfrist beginnt mit<br />

dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist<br />

sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit<br />

nicht geändert oder zurückgezogen werden.

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