Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau
Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau
Mitteilungsblatt Ausgabe 27 - 2011 - Verbandsgemeinde Nassau
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Nassau</strong>er Land 4 Nr. <strong>27</strong>/<strong>2011</strong><br />
§ 9 - Wertgrenze für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind im<br />
jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />
§ 10 -Altersteilzeit<br />
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmer wird in 2 Fällen<br />
zugelassen.<br />
§ 11 - Leistungszulagen<br />
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur<br />
Durchführung der §§ <strong>27</strong> und 42 a des Bundesbesoldungsgesetzes<br />
an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:<br />
Für Leistungsprämien und Leistungszulagen ...................3.000 Euro<br />
§ 12 - Weitere Bestimmungen<br />
Kreditumschuldungen bleiben Aufgabe der laufenden Verwaltung.<br />
Kreditneuaufnahmen sollen grundsätzlich im Hauptausschuss der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> beraten und beschlossen werden. Eilige Kreditneuaufnahmen,<br />
die zur Finanzierung dringend erforderlich werden,<br />
sind vor der Aufnahme mit den Fraktionsvorsitzenden (Ältestenrat)<br />
abzustimmen und dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung<br />
bekanntzugeben.<br />
<strong>Nassau</strong>, In Vertretung:<br />
<strong>27</strong>. Juni <strong>2011</strong> (Siegel) Rainer Pätzold, I. Beigeordneter<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wird<br />
hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO<br />
erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen<br />
in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie<br />
haben folgenden Wortlaut: Die Genehmigung erfolgt unter der<br />
Bedingung, dass die Kredite nur zur Finanzierung von Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen <strong>2011</strong> der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
im Sinne der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO verwendet<br />
werden. Es obliegt der Eigenverantwortung der Entscheidungsträger,<br />
vor jeder Auftragsvergabe nochmals die Notwendigkeit und<br />
Unabweisbarkeit der vorgesehenen <strong>Ausgabe</strong>n sowohl dem Grunde<br />
als auch der Höhe nach eingehend zu prüfen.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Mittwoch, den<br />
06.07.<strong>2011</strong> bis Freitag, den 15.07.<strong>2011</strong> (montags bis mittwochs<br />
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,<br />
freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus in <strong>Nassau</strong>, Adelsheimer<br />
Hof 1, Zimmer 21, öffentlich aus.<br />
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter<br />
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung<br />
zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht<br />
wenn,<br />
1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde<br />
den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der<br />
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Nassau</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />
der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so<br />
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Nassau</strong>, <strong>27</strong>. Juni <strong>2011</strong> In Vertretung<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung (Siegel) Rainer Pätzold<br />
<strong>Nassau</strong> I. Beigeordneter<br />
■<br />
■ Breitbandversorgung in der Ortsgemeinde Winden<br />
30.06.<strong>2011</strong><br />
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG<br />
ABSCHNITT I: KOMMUNALE GEBIETSKÖRPERSCHAFT<br />
I.1) Name, Adressen und Kontaktstellen:<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Nassau</strong><br />
für die Ortsgemeinde Winden<br />
Am Adelsheimer Hof 1<br />
56377 <strong>Nassau</strong><br />
Ansprechpartner: Stefan Merz<br />
E-Mail: poststelle@vgnassau.de<br />
Telefon: 02604-9702-53<br />
Fax: 02604-9702-77<br />
I.2) VERFAHRENSGRUND<br />
Versorgung der Ortsgemeinde Winden<br />
mit Breitband-Internetzugängen<br />
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG<br />
II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftragsgeber:<br />
Öffentliche Ausschreibung gem. § 3, Nr. 1, Absatz 1 VOL/A<br />
II.2) Kurze Beschreibung der Art und Menge<br />
oder des Wertes der Dienstleistungen:<br />
Die Ortsgemeinde Winden sieht in der Versorgung der Bürger und<br />
Gewerbebetriebe mit Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im<br />
Sinne der Daseinsvorsorge.<br />
Aus diesem Grund ist die Ortsgemeinde Winden bereit, eine Beihilfe<br />
zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewäh-<br />
ren, nachdem die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes ergeben<br />
hat, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende<br />
Breitbandversorgung unmöglich ist.<br />
Die Breitbandversorgung wird technikneutral ausgeschrieben.<br />
In allen Bereichen (flächendeckend) muss durch den Bewerber eine<br />
Breitbandleistung, die mindestens einer 6.000 kbit/s-Rate (6.016<br />
kbit/s downstream, 576 kbit/s upstream) entspricht, auch bei Spitzenbelastung<br />
garantiert werden. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten<br />
werden ausdrücklich begrüßt.<br />
Der Netzanbieter hat zu folgenden Punkten Aussagen zu treffen:<br />
- Befähigungsnachweis mit Referenzen<br />
- Übertragungstechnologie<br />
- Downloadraten > 6 Mbit/s (Privathaushalte)<br />
- Uploadrate > 576 kbit/s (Privathaushalte)<br />
- Es sollen 95 % der Haushalte gleichzeitig mit Bitraten von 30<br />
MBit/s bis 16 MBit/s versorgt werden.<br />
- Es sollen 25 % der Haushalte gleichzeitig mit Bitraten von 40<br />
MBit/s bis 30 MBit/s versorgt werden.<br />
- Die technische Spezifikation der Echtzeit (Übertragung der Daten in<br />
Echtzeit, sogenannte „Ping-Zeit“) darf 150 ms nicht überschreiten.<br />
- Endkunden müssen vom Betreiber eine feste IP-Adresse<br />
beziehen können<br />
- Endkunden müssen mit dem System des Betreibers telefonieren<br />
können, bzw. der Bezug eines Telefonanschlusses muss<br />
dargestellt werden<br />
- Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene<br />
- Zeitplan Netzausbau<br />
- Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag)<br />
- Ausfallsicherheit (< 0,5 %/Jahr)<br />
- Darstellung der Servicestruktur<br />
- Angaben zum Datenschutz und zur Sicherheit des Netzes<br />
- Vertragslaufzeit mit Teilnehmer<br />
- Einmalige Kosten für den Teilnehmer<br />
- Gebühren pro Monat für den Teilnehmer<br />
- Beanspruchung von Grundstücken / Antennenstandorte<br />
- Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen:<br />
- Frequenzbereich<br />
- Strahlungsleistung<br />
- Schutzabstände nach gültiger BImSchV<br />
- Zukunftssicherheit - Netzerweiterung:<br />
Vergrößerung Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet<br />
Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs ist verbindlich<br />
anzugeben und plausibel herzuleiten. Damit die Ortsgemeinde<br />
Winden Eigenleistungen erbringen kann, muss der Anbieter die<br />
Gesamtkosten und die beim Ansatz von Eigenleistungen entstehenden<br />
reduzierten Kosten transparent darstellen. Etwaige Abweichungen<br />
der tatsächlichen Zahl der angeschlossenen Kunden über die<br />
Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet<br />
von der angegebenen Zahl der ermittelten Bedarfsträger oder diesbezügliche<br />
eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und<br />
nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle.<br />
Das Ausbaugebiet wird wie folgt beschrieben:<br />
Ortsgemeinde Winden einschließlich Naherholungsgebiet<br />
„Am Forst“<br />
Die Ortsgemeinde Winden hat derzeit eine Größe von 417 Haushalten<br />
mit 757 Einwohnern. Kurz- bis mittelfristig ist in den Ausbau die<br />
Entwicklung im Bebauungsgebiet „Vor dem Wald“ mit ca. 10 Haushalten<br />
einzubeziehen.<br />
Veröffentlichung der Ausschreibung: 06.07.<strong>2011</strong><br />
Ende der Angebotsfrist: 04.08.<strong>2011</strong><br />
Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 05.11.<strong>2011</strong><br />
ABSCHNITT III: WEITERES VERFAHREN<br />
Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu<br />
verschließen und mit dem Kennwort „BREITBANDANGEBOT WIN-<br />
DEN“ zu kennzeichnen. Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist<br />
innerhalb der Angebotsfrist an die unter I.1 genannte Adresse zu<br />
richten. Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der<br />
angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen<br />
und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu<br />
behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen.<br />
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen<br />
werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege<br />
ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen<br />
sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor<br />
Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.<br />
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache<br />
abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss<br />
vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der Beschreibung<br />
der Dienstleistung unter II.2 geforderten Angaben enthalten.<br />
Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind<br />
unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die allgemeinen<br />
Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B)<br />
werden Bestandteil des Vertrages. Die Zuschlagsfrist beginnt mit<br />
dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist<br />
sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit<br />
nicht geändert oder zurückgezogen werden.