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Handlungsbereich B: Qualität und Quantität - Claudia Hirsemann

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4.5.4. Baubegleitende <strong>Qualität</strong>süberwachung (BQÜ)<br />

<strong>Claudia</strong> <strong>Hirsemann</strong> <strong>und</strong> Antje Schattel<br />

Da sich bei einem Bauprojekt die Faktoren Preis-Termin-<strong>Qualität</strong> zwangsläufig gegenseitig beeinflussen, indem<br />

neben der Einhaltung des Baukostenrahmens <strong>und</strong> der termingerechten Fertigstellung des Bauvorhabens auch die<br />

geforderte Bauqualität als „Randbedingung“ eingehalten werden muss, soll eine baubegleitende <strong>Qualität</strong>süberwachung<br />

(BQÜ) es ermöglichen Schadenspotenzial rechtzeitig zu erkennen. Damit ist es möglich Mängel <strong>und</strong> Schäden<br />

sowie Kosten für deren Beseitigung zu vermeiden. Mängel <strong>und</strong> Schäden am <strong>und</strong> im Bauwerk verringern sich<br />

erfahrungsgemäß, wenn die Planung <strong>und</strong> die Bauausführung einer unabhängigen Kontrolle durch die BQÜ unterzogen<br />

werden.<br />

Die BQÜ ist nicht eindeutig geregelt <strong>und</strong> es sind keine speziellen Vorgehensweisen zur Vorbereitung <strong>und</strong> Durchführung<br />

der BQÜ festgelegt. „Nach einer Definition der Rechtssprechung schuldet der baubegleitende <strong>Qualität</strong>süberwacher<br />

eine Leistung, die geeignet ist, rein technisch ein möglichst einwandfreies Bauwerk entstehen zu lassen.<br />

(OLG Dresden, Urteil vom 26.10.2000, 7 U 1525/00)“. Selbst bereits zur Verfügung stehende Checklisten<br />

müssen aufgr<strong>und</strong> der unterschiedlichen Randbedingungen der einzelnen Bauvorhaben jeweils gesondert aufbereitet<br />

werden. Zielsetzungen der BQÜ sind folgende:<br />

• Steigerung der Objektqualität<br />

• Verringerung von Mängeln <strong>und</strong> Schäden am Bauwerk<br />

• Verbesserung der Bauqualität<br />

• Vermeidung von Mehrkosten bei vorzunehmender Mängelbeseitigung<br />

Daraus ergeben sich:<br />

• Herabsetzung von Nachbesserungskosten<br />

• Minimierung von Zeitverzögerungen<br />

• Vermeidung von Garantieansprüchen <strong>und</strong> gerichtlichen Auseinandersetzungen<br />

� Zufriedenheit bei der Bauherrschaft<br />

Der Aufgabenbereich der BQÜ überschneidet sich mit vielen anderen der am Bau Beteiligten, u. a. mit der Bauleitung<br />

<strong>und</strong> der Projektsteuerung. Abhängig vom Bauvorhaben <strong>und</strong> der vertraglichen Vereinbarungen kann das Tätigkeitsfeld<br />

der BQÜ sehr umfassend sein. Der baubegleitende <strong>Qualität</strong>süberwacher ist der Einzige am Bau Mitwirkende<br />

der unabhängig tätig ist. Er ist frei von Arbeiten, die unmittelbar die Herstellung des Bauvorhabens betreffen.<br />

Somit ist er gr<strong>und</strong>legend geeignet, den gesamten Entstehungsprozess des Projektes unabhängig zu bewerten <strong>und</strong><br />

die ausgeführte <strong>Qualität</strong> stichprobenartig zu überwachen. Arbeiten die nach HOAI §15 Absatz 2 unter die Leistungsphase<br />

acht fallen, könnten aus Kostengründen allein dem baubegleitenden <strong>Qualität</strong>süberwacher übertragen<br />

werden. Als Aufgaben der BQÜ lassen sich folgende aufführen:<br />

• Überwachung von Planung, Ausführung <strong>und</strong> der Bauleitung zur Minimierung von Mängeln <strong>und</strong> Schäden<br />

am Bauwerk <strong>und</strong> dementsprechend zur Verbesserung der Bauqualität<br />

• Mängelbeanstandung gegenüber den bauausführenden Firmen<br />

• Veranlassung der Mängelbeseitigung<br />

• Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen aufgr<strong>und</strong> der möglichen nachträglichen Mangelbeseitigungs<br />

-Maßnahmen<br />

• Förderung der konstruktive n Zusammenarbeit aller Beteiligten<br />

• Beratung des Auftraggebers in formaljuristischen Schritten, z.B. Bedeutung Mängelrüge oder Fristsetzung<br />

� Häufige Baustellenbegehungen <strong>und</strong> Dokumentation der Baustelle erforderlich (trotzdem keine ständige<br />

Anwesenheitspflicht)<br />

Vertragliche Regelungen mit baubegleitenden <strong>Qualität</strong>süberwachern sind nicht gesetzlich geregelt, sondern müssen<br />

möglichst ausführlich <strong>und</strong> detailliert fixiert werden. Angefangen von der Kontrolle einzelner Gewerke bis hin zur<br />

Überwachung des gesamten Bauvorhabens kann das Tätigkeitsfeld der BQÜ alles umfassen. Hauptsächliches<br />

Merkmal der BQÜ ist die „Überwachung“, d.h. die Überprüfung der Planungen (Baugenehmigungsplanung <strong>und</strong><br />

Leistungsbeschreibungen) <strong>und</strong> deren Umsetzung anhand der abgeschlossenen Bauverträge. Demnach kann die<br />

Überwachung während der Planungs- <strong>und</strong> Bauphase als „baubegleitend“ definiert werden.<br />

4.5.5. Mögliche Schwachstellen der <strong>Qualität</strong>skontrolle auf Baustellen<br />

Die Überwachung der qualitativ richtigen Ausführung von Bauprozessen <strong>und</strong> Bauabschnitten erfolgt in der Regel<br />

nur per Augenschein des Bauleiters/Verantwortlichen <strong>und</strong> findet mehr oder weniger regelmäßig statt. Eine konzeptionell<br />

ausgestaltete <strong>Qualität</strong>ssicherung findet noch zu wenig Anwendung. Mögliche Folgen:<br />

• Garantieansprüche nach Vollendung des Bauwerkes<br />

• Preisnachlässe<br />

• Verschlechterung des Image<br />

• Zahlungsverzögerungen<br />

Projektsteuerung WS 2003/2004

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