Raumordnung und Tourismus - Energiespeicher Riedl
Raumordnung und Tourismus - Energiespeicher Riedl
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Einreichunterlagen ROV <strong>Raumordnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
10.1.2. Bestandsbeschreibung<br />
Gemäß dem ROK <strong>und</strong> dem RP DW sind keine Vorranggebiete für die Wasserversorgung<br />
im Gebiet vorhanden.<br />
Im engeren Untersuchungsgebiet befindet sich östlich <strong>und</strong> nördlich der Ortslage Jochenstein<br />
<strong>und</strong> das am 21.8.1997 festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Jochenstein“<br />
mit zwei Brunnen (Zone I) <strong>und</strong> den Zonen II <strong>und</strong> III. Gemäß dem Fachbericht Geo-<br />
<strong>und</strong> Hydrologie (ifb Eigenschenk) wird die Wasserversorgung aus den Quartärschottern<br />
der Donau gespeist.<br />
Das Trinkwasserschutzgebiet südlich des Sportplatzes Gottsdorf wurde aufgehoben.<br />
Die Quellen dienen nach Auskunft der Gemeinde Untergriesbach noch zur Brauchwasserversorgung<br />
für einige Bewohner von <strong>Riedl</strong>. In diesem Bereich liegen nicht näher<br />
lokalisierbare Wasserleitungen. Ein weiteres Trinkwasserschutzgebiet liegt nördlich<br />
der Feriensiedlung Gottsdorf.<br />
10.1.3. Betroffenheit <strong>und</strong> Auswirkungen<br />
Der Unterwasserstollen des <strong>Energiespeicher</strong>s <strong>Riedl</strong> wird das Trinkwasserschutzgebiet<br />
„Jochenstein“ unter den Quartärschottern im Gr<strong>und</strong>gebirge queren. Während der<br />
Bauphase wird außerdem der Ostteil des Wasserschutzgebietes für Baulagerflächen<br />
beansprucht. Gemäß der Verordnung zum Trinkwasserschutzgebiet sind die geplanten<br />
Nutzungen verboten. So könnte es während der Bauphase zu eventuellen Verunreinigungen<br />
des Gr<strong>und</strong>wassers kommen. Zumindest während der Bauphase wird die<br />
Trinkwasserversorgung von Jochenstein über eine Quelle vom österreichischen<br />
Staatsgebiet her sichergestellt.<br />
10.2. Hochwasserschutz<br />
10.2.1. Fachliche Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />
Die Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung der Rückhalte- <strong>und</strong> Speicherfähigkeit der Landschaft<br />
ist anzustreben. (LEP B I 3.3.1.1 (G)). Es ist von besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete<br />
von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung,<br />
freizuhalten (LEP B I 3.3.1 (G)).<br />
Es ist anzustreben, in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen<br />
Anforderungen abzustimmen. Der Erhaltung oder Wiederherstellung<br />
regelmäßig überfluteter Flächen als Auwald oder Grünland kommt besondere<br />
Bedeutung zu. Es ist von besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Flächen in<br />
der Regel nicht hochwassergeschützt werden (LEP B I 3.3.1.1 (G)).<br />
Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie<br />
geeignete aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz benötigt<br />
werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss <strong>und</strong> -rückhalt (Vorranggebiete<br />
für Hochwasserschutz) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP B I<br />
3.3.1.2 (Z)).<br />
Im Regionalplan Donau-Wald ist das Ziel formuliert, dass auf die Freihaltung der<br />
Hochwasserabflussgebiete, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden<br />
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