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Raumordnung und Tourismus - Energiespeicher Riedl

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Einreichunterlagen ROV <strong>Raumordnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

10.1.2. Bestandsbeschreibung<br />

Gemäß dem ROK <strong>und</strong> dem RP DW sind keine Vorranggebiete für die Wasserversorgung<br />

im Gebiet vorhanden.<br />

Im engeren Untersuchungsgebiet befindet sich östlich <strong>und</strong> nördlich der Ortslage Jochenstein<br />

<strong>und</strong> das am 21.8.1997 festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Jochenstein“<br />

mit zwei Brunnen (Zone I) <strong>und</strong> den Zonen II <strong>und</strong> III. Gemäß dem Fachbericht Geo-<br />

<strong>und</strong> Hydrologie (ifb Eigenschenk) wird die Wasserversorgung aus den Quartärschottern<br />

der Donau gespeist.<br />

Das Trinkwasserschutzgebiet südlich des Sportplatzes Gottsdorf wurde aufgehoben.<br />

Die Quellen dienen nach Auskunft der Gemeinde Untergriesbach noch zur Brauchwasserversorgung<br />

für einige Bewohner von <strong>Riedl</strong>. In diesem Bereich liegen nicht näher<br />

lokalisierbare Wasserleitungen. Ein weiteres Trinkwasserschutzgebiet liegt nördlich<br />

der Feriensiedlung Gottsdorf.<br />

10.1.3. Betroffenheit <strong>und</strong> Auswirkungen<br />

Der Unterwasserstollen des <strong>Energiespeicher</strong>s <strong>Riedl</strong> wird das Trinkwasserschutzgebiet<br />

„Jochenstein“ unter den Quartärschottern im Gr<strong>und</strong>gebirge queren. Während der<br />

Bauphase wird außerdem der Ostteil des Wasserschutzgebietes für Baulagerflächen<br />

beansprucht. Gemäß der Verordnung zum Trinkwasserschutzgebiet sind die geplanten<br />

Nutzungen verboten. So könnte es während der Bauphase zu eventuellen Verunreinigungen<br />

des Gr<strong>und</strong>wassers kommen. Zumindest während der Bauphase wird die<br />

Trinkwasserversorgung von Jochenstein über eine Quelle vom österreichischen<br />

Staatsgebiet her sichergestellt.<br />

10.2. Hochwasserschutz<br />

10.2.1. Fachliche Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Die Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung der Rückhalte- <strong>und</strong> Speicherfähigkeit der Landschaft<br />

ist anzustreben. (LEP B I 3.3.1.1 (G)). Es ist von besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete<br />

von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung,<br />

freizuhalten (LEP B I 3.3.1 (G)).<br />

Es ist anzustreben, in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen<br />

Anforderungen abzustimmen. Der Erhaltung oder Wiederherstellung<br />

regelmäßig überfluteter Flächen als Auwald oder Grünland kommt besondere<br />

Bedeutung zu. Es ist von besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Flächen in<br />

der Regel nicht hochwassergeschützt werden (LEP B I 3.3.1.1 (G)).<br />

Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie<br />

geeignete aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz benötigt<br />

werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss <strong>und</strong> -rückhalt (Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP B I<br />

3.3.1.2 (Z)).<br />

Im Regionalplan Donau-Wald ist das Ziel formuliert, dass auf die Freihaltung der<br />

Hochwasserabflussgebiete, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden<br />

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