Raumordnung und Tourismus - Energiespeicher Riedl
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Einreichunterlagen ROV <strong>Raumordnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />
2. Untersuchungsraum <strong>und</strong> Methodik<br />
2.1. Untersuchungsraum<br />
Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens wurde die Abgrenzung für einen „engeren<br />
Untersuchungsraum“ übernommen, die der Fachbereich „Biotope, Ökosysteme,<br />
Pflanzen <strong>und</strong> Tiere“ erarbeitet hat (s. Abbildung). Dieser Raum wurde so abgegrenzt,<br />
dass denkbare direkte Auswirkungen abgedeckt sind. Für gegenständlichen Fachbereich<br />
gilt diese Abgrenzung annähernd ebenso, da<br />
• der gesamte Bereich, aus dem das Oberbecken unmittelbar einsehbar sein<br />
wird, einbezogen ist,<br />
• der gesamte Bereich in dem während der Bauphase Störungen am Talboden<br />
wirksam werden, abgedeckt ist (sowohl optisch auf Nah-, Mittel- als auch auf<br />
Ferndistanz),<br />
• der gesamte Bereich, in dem touristische Einrichtungen wie Wanderwege direkt<br />
beeinträchtigt werden können, einbezogen ist,<br />
• der gesamte Bereich, in dem Planungen der Gemeinde (bauliche Entwicklung,<br />
Naherholung, usw.) direkt betroffen sein können, enthalten ist.<br />
Für diesen Bereich werden flächendeckend Erhebungen durchgeführt.<br />
Abbildung 3: Abgrenzung Untersuchungsräume<br />
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