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Raumordnung und Tourismus - Energiespeicher Riedl

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Einreichunterlagen ROV <strong>Raumordnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Tourismus</strong><br />

2. Untersuchungsraum <strong>und</strong> Methodik<br />

2.1. Untersuchungsraum<br />

Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens wurde die Abgrenzung für einen „engeren<br />

Untersuchungsraum“ übernommen, die der Fachbereich „Biotope, Ökosysteme,<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Tiere“ erarbeitet hat (s. Abbildung). Dieser Raum wurde so abgegrenzt,<br />

dass denkbare direkte Auswirkungen abgedeckt sind. Für gegenständlichen Fachbereich<br />

gilt diese Abgrenzung annähernd ebenso, da<br />

• der gesamte Bereich, aus dem das Oberbecken unmittelbar einsehbar sein<br />

wird, einbezogen ist,<br />

• der gesamte Bereich in dem während der Bauphase Störungen am Talboden<br />

wirksam werden, abgedeckt ist (sowohl optisch auf Nah-, Mittel- als auch auf<br />

Ferndistanz),<br />

• der gesamte Bereich, in dem touristische Einrichtungen wie Wanderwege direkt<br />

beeinträchtigt werden können, einbezogen ist,<br />

• der gesamte Bereich, in dem Planungen der Gemeinde (bauliche Entwicklung,<br />

Naherholung, usw.) direkt betroffen sein können, enthalten ist.<br />

Für diesen Bereich werden flächendeckend Erhebungen durchgeführt.<br />

Abbildung 3: Abgrenzung Untersuchungsräume<br />

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