Spielplatz für Bötzowviertel - Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH ...
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Schlaustelle<br />
Feinstaub<br />
Er besteht aus Teilchen, maximal so dick wie<br />
Haushaltsfolie aus Aluminium und nicht mehr als 10<br />
Mikrometer groß. Der Feinstaub schädigt die<br />
Atemwege und gefährdet die Herzgesundheit. Der<br />
Straßenverkehr mit seinem Ausstoß von Rußpartikeln<br />
und Stickstoffverbindungen gilt hierbei als größtes<br />
Übel. Sein Anteil zur Entstehung von Feinstaub beträgt<br />
etwa 40 Prozent. Die Hälfte des Feinstaubs in der<br />
Berliner City kommt mit dem Wind von außerhalb.<br />
Umweltzone<br />
In Berlin umfasst die Umweltzone die gesamte<br />
Innenstadt, begrenzt durch den S-Bahn-Ring. In diesem<br />
88 km² großen Gebiet dürfen nur PKWs und LKWs<br />
»Erst ab Januar 2010 wird die<br />
Umweltzone halbwegs restriktiv umgesetzt«,<br />
meint Kirchner.<br />
Ausnahmen und Nachrüstungen<br />
Die Zeit bis dahin ist von einigen<br />
bürokratischen Begleitumständen geprägt.<br />
Zunächst wurden alle Fahrzeuge<br />
in vier Schadstoffgruppen eingeteilt.<br />
Die Gruppe vier, <strong>für</strong> diese<br />
Fahrzeuge gibt es eine grüne Plakette,<br />
entspricht bei Dieselfahrzeugen der<br />
Norm Euro 4 bzw. Euro 3 plus<br />
Partikelfilter. Benziner kommen bereits<br />
mit Euro 1 und geregeltem<br />
Katalysator in diese Kategorie. Die<br />
Schadstoffgruppe 3 mit gelber Plakette<br />
erfasst ausschließlich Dieselfahrzeuge<br />
mit Euro 3-Norm bzw. Euro 2<br />
plus Partikelfilter. Eine rote Plakette<br />
<strong>für</strong> Schadstoffgruppe 2 bekommen<br />
Dieselfahrzeuge der Norm Euro 2 oder<br />
mit Euro 1 plus Partikelfilter. Alle<br />
anderen, also Benziner ohne geregelten<br />
Katalysator und alte Dieselfahrzeuge<br />
mit Euro 1 und schlechter,<br />
bekommen keine Plakette. Während<br />
diese Fahrzeuge ab Januar nicht mehr<br />
in die Innenstadt dürfen, gilt <strong>für</strong> die<br />
Fahrzeuge mit den Plakettenfarben<br />
rot und gelb eine Übergangsfrist bis<br />
Ende 2009. Dann aber dürfen auch sie<br />
nicht mehr in die City. Einzig<br />
anerkannte Oldtimer dürfen, zwar mit<br />
Einschränkungen, unbefristet in die<br />
Umweltzone hinein und dort auch<br />
herumfahren. Da<strong>für</strong> werden 100 EUR<br />
fällig, und es muss ein Fahrtenbuch<br />
Das Thema<br />
fahren, die bestimmte Abgasstandards einhalten.<br />
Betroffen sind die Fahrzeuge von Anwohnern,<br />
Besuchern und Gewerbetreibenden gleichermaßen.<br />
Die Umweltzone gibt es ab 1. Januar 2008.<br />
Plaketten<br />
Nur Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen<br />
Plakette, die an der Frontscheibe des Fahrzeugs<br />
angebracht ist, dürfen ab dem 1. Januar 2008 die<br />
Umweltzone befahren. Eine solche Plakette wird in der<br />
Kfz-Zulassungsstelle sowie in 800 autorisierten Kfz-<br />
Werkstätten erteilt. In der Zulassungsstelle kostet die<br />
Plakette einmalig <strong>für</strong> das Fahrzeug fünf EUR. Während die<br />
grüne Plakette (Stufe 4) dem jeweiligen Fahrzeug eine<br />
unbeschränkte Zufahrt zur Umweltzone ermöglicht,<br />
laufen die Genehmigungen <strong>für</strong> Fahrzeuge mit roten (Stufe<br />
2) und gelben (Stufe 3) Plaketten, hier handelt es sich<br />
geführt werden, denn die Zahl der<br />
dort gefahrenen Kilometer ist begrenzt.<br />
Während 2008 und 2009<br />
jeweils noch 700 Kilometer in der<br />
Innenstadt gefahren werden dürfen,<br />
sind es ab 2010 jährlich nur noch 500<br />
Kilometer.<br />
Um weitere Härten abzufedern,<br />
gibt es auch noch spezielle Ausnahmeregelungen.Schwerlasttransporter,<br />
Zugmaschinen von Schaustellern,<br />
spezielle Verkaufswagen <strong>für</strong> Wochenmärkte<br />
oder auch Spezialautos <strong>für</strong><br />
Hochzeiten und Stadtrundfahrten<br />
können eine solche Ausnahmegenehmigung<br />
beantragen. Sie kosten aber<br />
eine hohe Gebühr und gelten in der<br />
Regel nur maximal 18 Monate. Für<br />
einen 7,5 t-LKW muss der Halter zum<br />
Beispiel 430 EUR <strong>für</strong> eine neunmonatige<br />
Genehmigung berappen, <strong>für</strong> einen<br />
gewerblich genutzten Pkw werden<br />
immer noch 150 EUR fällig. Dabei gibt<br />
es keinen generellen Anspruch auf<br />
eine Ausnahmegenehmigung, es<br />
muss immer auch ein persönlicher<br />
bzw. geschäftlicher Härtefall nachgewiesen<br />
werden.<br />
Um all diese Anträge auf Ausnahmegenehmigungen<br />
prüfen zu<br />
können, Stadtrat Kirchner rechnet <strong>für</strong><br />
Pankows Straßenverkehrsbehörde<br />
mit insgesamt 10.000 Antragstellern,<br />
konnte man dort insgesamt zwölf<br />
zusätzliche Mitarbeiter, so viel wie<br />
auch vom Bezirksamt beantragt, neu<br />
in Dienst stellen. Andere Bezirke, etwa<br />
Mitte, erwarten offenbar noch gewaltigere<br />
Antragsfluten. Dort hatte man<br />
Vor Ort 10. 2 0 0 7 11<br />
ausschließlich um Dieselfahrzeuge, bereits am 31.<br />
Dezember 2009 aus. Die Plaketten gelten in allen<br />
Umweltzonen in Deutschland.<br />
Ausnahmen<br />
Nicht betroffen von der Plakettenpflicht sind Motorräder,<br />
Mofas, Kranken- und Arztfahrzeuge im Einsatz, Fahrzeuge<br />
<strong>für</strong> Behinderte mit den Merkmalen aG, H oder BI,<br />
selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger sowie<br />
Sonderfahrzeuge, etwa der Müllabfuhr oder der<br />
Straßenreinigung. Sonstige Ausnahmen (Härtefälle)<br />
können im Bürgeramt bzw. in der Straßenverkehrsbehörde<br />
eines Bezirks beantragt werden. Antragsformulare<br />
und Merkblätter gibt es als PDF-Datei auch im Internet<br />
(www.berlin.de/pankow). Für Pendler, Besucher aus<br />
anderen Bundesländern und Ausländer gelten die<br />
gleichen Rechte und Pflichten wie <strong>für</strong> die Berliner.<br />
36 neue Stellen <strong>für</strong> die Straßenverkehrsbehörde<br />
beantragt und auch<br />
genehmigt bekommen. Doch es lässt<br />
sich überraschend schleppend an.<br />
Mitte September haben erst knapp 80<br />
Antragsteller den Weg in die Darßer<br />
Straße 203 in Weißensee gefunden.<br />
Logierbesucher<br />
Selbstredend gilt die Umweltzone<br />
nicht nur <strong>für</strong> Berliner Autofahrer. Auch<br />
Pendler aus dem Umland, Besucher<br />
aus anderen Bundesländern und auch<br />
aus dem Ausland, egal ob polnische<br />
Bauarbeiter aus Szczecin oder schwedische<br />
Trinktouristen aus Trelleborg,<br />
müssen <strong>für</strong> ihre Fahrzeuge eine<br />
gültige Plakette vorweisen, wenn sie<br />
in die Umweltzone hineinfahren<br />
wollen. Doch auch hier wird es<br />
zunächst an Rigorosität mangeln.<br />
»Logierbesucher«, hat die Berliner<br />
Verwaltung jene Gäste getauft, die<br />
von auswärts mit ihrem Auto in die<br />
Stadt kommen und keine Plakette<br />
haben. Diese müssen dann am Ziel<br />
ihrer Reise innerhalb des Berliner S-<br />
Bahnrings ihr Fahrzeug konsequent<br />
stehen lassen und bekommen von der<br />
Polizei einen entsprechenden Zettel<br />
ausgehändigt, den sie dann wie einen<br />
Parkzettel »gut sichtbar« hinter die<br />
Windschutzscheibe klemmen müssen.<br />
Und in <strong>Prenzlauer</strong> <strong>Berg</strong> gilt das<br />
natürlich auch außerhalb des Rings,<br />
zumindest dann, wenn unbedingt in<br />
der Kanzowstraße geparkt werden<br />
soll.