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Best-Practice-Studie - IHI Zittau

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ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik-<br />

und Elektronikindustrie e.V.<br />

Stresemannallee 19<br />

60596 Frankfurt am Main<br />

Fon: 069 6302-0<br />

Fax: 069 6302-317<br />

Mail: zvei@zvei.org<br />

www.zvei.org<br />

<strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-<strong>Studie</strong><br />

Projektfinanzierung und Öffentlich-<br />

Private Partnerschaften (ÖPP)<br />

im Markt der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

erstellt im Auftrag des<br />

ZVEI - Zentralverband<br />

Elektrotechnik- und<br />

Elektronikindustrie e. V.<br />

Autoren:<br />

Prof. Dr. Wolfgang Gerstlberger<br />

Wolfgang Höhne<br />

Michael Siegl


2<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-<strong>Studie</strong><br />

Projektfinanzierung und<br />

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP)<br />

im Markt der Elektrotechnik- und Elektroindustrie<br />

Herausgegeben vom:<br />

ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik-<br />

und Elektronikindustrie e. V.<br />

Stresemannallee 19<br />

60596 Frankfurt am Main<br />

Fon: 069 6302-0<br />

Fax: 069 6302-317<br />

Mail: zvei@zvei.org<br />

www.zvei.org<br />

Autoren:<br />

Prof. Dr. Wolfgang Gerstlberger<br />

Dipl.-Oec. Wolfgang Höhne<br />

Dipl.-Geogr. Michael Siegl<br />

Design:<br />

NEEDCOM GmbH<br />

www.needcom.de<br />

Druck:<br />

Berthold Druck und Direktwerbung GmbH<br />

www.berthold-gmbh.de<br />

Frankfurt, Juni 2006<br />

Inhalt<br />

Vorwort 5<br />

1 Für den schnellen Leser: Zusammenfassende Handlungsempfehlungen 7<br />

2 Einleitung 11<br />

2.1 Ausgangslage 11<br />

2.2 Aufbau der <strong>Studie</strong> 12<br />

2.3 Methodik 12<br />

3 Formen und Rahmenbedingungen von ÖPP in Deutschland 14<br />

3.1 Formen und Grundmodelle der privaten Finanzierung öffentlicher Infrastruktur 14<br />

3.1.1 Formen der Privatisierung 14<br />

3.1.2 Grundmodelle funktionaler Privatisierung 15<br />

3.1.2.1 Bereitstellungsmodelle 15<br />

3.1.2.2 Betreibermodelle 16<br />

3.1.2.3 Contracting- und Factoringmodelle 17<br />

3.1.2.4 Konzessionsmodelle 18<br />

3.1.2.5 Gemischtwirtschaftliche Unternehmen und Kooperationsmodelle 18<br />

3.1.2.6 Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Elemente der Grundmodelle 19<br />

3.1.3 Grundlegende Prinzipien der Risikoverteilung bei ÖPP für High-Tech-Infrastrukturen 20<br />

3.1.4 Ermittlung von Kennzahlen zur Beurteilung eines ÖPP-Business-Case 21<br />

3.1.4.1 Rendite 21<br />

3.1.4.2 Kapitalfluss 21<br />

3.1.4.3 Fremdkapital 22<br />

3.2 Allgemeine Rahmenbedingungen 22<br />

3.3 Rechtliche Rahmenbedingungen 23<br />

3.3.1 Bundes- und Landesrecht 23<br />

3.3.2 Kommunalrecht 23<br />

3.3.3 Öffentliche Bedienstete 24<br />

3.3.4 Öffentlicher Auftrag 25<br />

3.3.4.1 Vergaberecht 25<br />

3.3.4.2 Interessenbekundungsverfahren 25<br />

3.3.5 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung 26<br />

3.3.6 Steuerrecht 26<br />

4 ÖPP im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie 27<br />

4.1 Marktentwicklung in der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie 27<br />

4.1.1 ZVEI-Initiativen zur privaten Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur 27<br />

4.1.2 ÖPP-<strong>Best</strong>andsaufnahme im Markt der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie 28<br />

4.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie 28<br />

4.2.1 Potentiale nach Umsetzungsebenen 28<br />

4.2.2 Quantitative ÖPP-Potentiale nach ZVEI-Fachverbänden 29<br />

4.2.3 Volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen durch ÖPP 29<br />

3


4<br />

4.3 Handlungsbedarf30<br />

4.3.1 Rechtlicher Veränderungsbedarf auf Bundesebene 31<br />

4.3.2 Rechtlicher Veränderungsbedarf auf Landesebene 31<br />

4.3.3 Notwendigkeit von ÖPP-Pilotanwendungen 32<br />

4.3.4 Initiative für ÖPP-Projekte in der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie 32<br />

4.4 Neue Chancen durch ÖPP für den Mittelstand 34<br />

4.5 Zusammenfassung der untersuchten Beispiele 34<br />

5 Einzeldarstellungen für ausgewählte ZVEI-Fachverbände 36<br />

5.1 Wehrtechnik 36<br />

5.1.1 Marktentwicklung in der Wehrtechnik 36<br />

5.1.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Wehrtechnik 36<br />

5.1.3 Markthemmnisse 37<br />

5.1.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong> 37<br />

5.1.5 Fazit und Handlungsempfehlungen 39<br />

5.2 Medizintechnik 40<br />

5.2.1 Marktentwicklung in der Elektromedizintechnik 40<br />

5.2.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Elektromedizintechnik 43<br />

5.2.3 Markthemmnisse 43<br />

5.2.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>: Langfristige Bereitstellungsverträge 44<br />

5.2.5 Fazit und Handlungsempfehlungen 45<br />

5.3 Energietechnik 47<br />

5.3.1 Marktentwicklung in der Energietechnik und im Contracting 47<br />

5.3.2 ÖPP-Potentiale im Markt der energienahen Dienstleistungen 50<br />

5.3.3 Markthemmnisse 52<br />

5.3.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong> 52<br />

5.3.5 Fazit und Handlungsempfehlungen 54<br />

5.4 Sicherheitstechnik 55<br />

5.4.1 Marktentwicklung in der Sicherheitstechnik 55<br />

5.4.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Sicherheitstechnik 57<br />

5.4.3 Markthemmnisse 57<br />

5.4.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong> 58<br />

5.4.5 Fazit und Handlungsempfehlungen 60<br />

5.5 Verkehrstechnik 61<br />

5.5.1 Marktentwicklung in der Straßenverkehrstechnik 63<br />

5.5.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Straßenverkehrstechnik 63<br />

5.5.3 Markthemmnisse im Bereich der Straßenverkehrstechnik 63<br />

5.5.4 Fazit und Handlungsempfehlungen (Straßenverkehrstechnik) 64<br />

5.5.5 Marktentwicklung in der Schienenverkehrstechnik 64<br />

5.5.6 ÖPP-Potentiale im Markt der Schienenverkehrstechnik 65<br />

5.5.7 Markthemmnisse im Bereich der Schienenverkehrstechnik 65<br />

5.5.8 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong> 66<br />

5.5.9 Fazit und Handlungsempfehlungen (Schienenverkehrstechnik) 68<br />

6 Fazit 69<br />

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen 70<br />

Headline<br />

VORWORT<br />

Bellus oratori deciperet quinquennalis concubine. Bellus zothecas corrumperet fiducias, et quadrupei<br />

divinus adquireret oratori, ut aegre verecundus concubine insectat oratori, quod Medusa deciperet vix<br />

adlaudabilis cathedras, semper Augustus senesceret lascivius fiducias. Verecundus suis suffragarit plane<br />

quinquennalis catelli. Pessimus saetosus apparatus bellis fermentet gulosus ossifragi, iam adlaudabilis<br />

chirographi agnascor parsimonia fiducias.<br />

Chirographi corrumperet concubine, et ossifragi amputat fiducias, etiam perspicax umbraculi suffragarit<br />

Caesar, iam gulosus zothecas adquireret optimus tremulus matrimonii, etiam concubine iocari catelli.<br />

Saetosus oratori deciperet fragilis fiducias. Oratori frugaliter amputat perspicax chirographi, et parsimonia<br />

matrimonii adquireret plane fragilis oratori, quod rures suffragarit fiducias.<br />

Lascivius agricolae adquireret parsimonia syrtes, etiam perspicax cathedras senesceret rures, iam pretosius<br />

saburre verecunde deciperet fiducias. Quinquennalis cathedras amputat pessimus bellus rures.<br />

Syrtes adquireret utilitas cathedras, ut pretosius agricolae conubium santet Augustus. Fiducias agnascor<br />

Caesar. Incredibiliter perspicax agricolae vix infeliciter amputat cathedras. Suis adquireret agricolae,<br />

quamquam saetosus fiducias praemuniet zothecas, quod cathedras conubium santet concubine.<br />

Cathedras deciperet matrimonii, et chirographi senesceret apparatus bellis, etiam adfabilis fiducias<br />

aegre neglegenter amputat matrimonii. Suis verecunde circumgrediet Augustus. Fiducias plane celeriter<br />

miscere matrimonii, et syrtes praemuniet pretosius suis. Caesar miscere umbraculi, semper concubine<br />

praemuniet optimus utilitas umbraculi. Pessimus pretosius chirographi agnascor optimus adlaudabilis<br />

cathedras, quod agricolae fermentet fiducias, quamquam Octavius aegre spinosus agnascor concubine,<br />

semper pessimus fragilis saburre amputat pretosius oratori, etiam zothecas circumgrediet agricolae,<br />

quod perspicax concubine agnascor fiducias, quamquam adlaudabilis umbraculi libere praemuniet<br />

verecundus catelli, iam syrtes imputat adfabilis chirographi.<br />

Saburre aegre frugaliter praemuniet cathedras, quamquam saetosus saburre lucide corrumperet fragilis<br />

rures, quod incredibiliter quinquennalis saburre imputat quadrupei. Rures agnascor cathedras, utcunque<br />

matrimonii frugaliter vocificat pretosius suis. Umbraculi fermentet satis adlaudabilis fiducias,<br />

quamquam aegre adfabilis oratori pessimus neglegenter praemuniet pretosius fiducias. Aegre quinquennalis<br />

syrtes circumgrediet tremulus catelli. Chirographi conubium santet umbraculi.<br />

Frankfurt am Main, im Juni 2006<br />

XXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXXXXXXX<br />

5


6<br />

1 FÜR DEN SCHNELLEN LESER: ZUSAMMENFASSENDE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN<br />

1 Für den schnellen Leser:<br />

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen<br />

Abbildung 1: Verteilung der 250 analysierten<br />

ÖPP-Praxisbeispiele nach ZVEI-Bereichen<br />

1 %<br />

Sicherheitstechnik<br />

5 %<br />

Energietechnik<br />

5 %<br />

Wehrtechnik<br />

Eines der wichtigsten aktuellen Themen in Deutschland ist die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur.<br />

Elektrotechnische und elektronische High-Tech-Infrastrukturen können einen entscheidenden<br />

Beitrag zur raschen Erschließung neuer Märkte und zur Entwicklung unserer Gesellschaft leisten.<br />

Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) und vergleichbare Formen der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur<br />

haben sich weltweit in vielen Bereichen der kommunalen und staatlichen Gebietskörperschaften<br />

etabliert. Häufig wird die öffentlich-private Zusammenarbeit bereits im Bereich baulicher Maßnahmen<br />

der öffentlichen Hand umgesetzt. Zielsetzung ist die effizientere Realisierung von Investitionen und<br />

Infrastrukturmaßnahmen mit Hilfe der privaten Wirtschaft.<br />

Angesichts der knappen Ressourcenausstattung öffentlicher Gebietskörperschaften, jedoch auch aus<br />

ordnungspolitischen Erwägungen wird der Frage nachgegangen, inwieweit ÖPP im Bereich der im ZVEI<br />

vertretenen Unternehmen umgesetzt werden können. Das Anliegen dieser <strong>Studie</strong> im Auftrag des ZVEI ist<br />

es, die allgemeinen und rechtlichen Rahmenbedingungen, inländische Marktpotentiale und -hemmnisse,<br />

ausgewählte Erfolgsbeispiele sowie Handlungsempfehlungen für die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

praxisorientiert zusammenzufassen.<br />

Derzeit werden bei Bund, Ländern und Gemeinden rund 600 öffentlich-private Kooperationsprojekte<br />

geplant und umgesetzt. Die Projekte sind überwiegend der Baubranche und freiwilligen öffentlichen<br />

Aufgaben (Sport, Kultur etc.) zuzurechnen. Die im Rahmen der <strong>Studie</strong> durchgeführte (inter-)nationale<br />

Dokumentenanalyse und Internetrecherche hat über 250 Projektbeispiele im In- und Ausland identifiziert,<br />

die Relevanz für die ZVEI-Mitgliedsunternehmen besitzen.<br />

Die jeweiligen Marktbedingungen und Branchenspezifika der fünf ausgewählten Fachverbände werden<br />

dabei neben allgemeinen Trends angemessen berücksichtigt. Was die notwendigen Rahmenbedingungen<br />

angeht, sind seit Mitte der 1990er Jahre wichtige Fortschritte zu verzeichnen. Zum einen wurden<br />

förderliche gesetzliche Grundlagen geschaffen (z. B. aktuell das ÖPP-Beschleunigungsgesetz). Zum<br />

anderen kann eine allmähliche Verbreitung von (Teil-) Privatisierungen und ÖPP beobachtet werden.<br />

75 %<br />

Verkehrsbereich<br />

14 %<br />

IT-Bereich<br />

Die analysierten Praxisbeispiele lassen sich hinsichtlich<br />

der Branchenverteilung wie folgt zusammenfassen: Ca.<br />

75 % der dokumentierten Beispiele entstammen dem<br />

Verkehrsbereich. Straße und Schiene halten sich dabei<br />

in etwa die Waage. Diese erste Gruppe von Beispielen<br />

weist einen starken Baubezug auf. Ca. 14 % der Beispiele<br />

sind im weitesten Sinne dem IT-Sektor mit dem Schwerpunkt<br />

elektronische Datenverarbeitungseinrichtungen<br />

zuzurechnen. Auf die Wehrtechnik (5 %), Energietechnik<br />

(5 %) und Sicherheitstechnik (1 %) als weitere<br />

für den ZVEI relevante Branchen entfallen jeweils nur<br />

geringe Anteile (siehe Abbildung 1).<br />

Die allgemeinen Handlungsempfehlungen der <strong>Studie</strong><br />

für die Veränderung politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen<br />

im Bereich der Mitgliedsunternehmen des<br />

ZVEI lauten angesichts der identifizierten Marktpotentiale<br />

(siehe Kapitel 4) wie folgt:<br />

7


8<br />

!<br />

!<br />

!<br />

1 FÜR DEN SCHNELLEN LESER: ZUSAMMENFASSENDE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN<br />

Folgende Maßnahmen sind im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie notwendig<br />

für die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen:<br />

• Optimierung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes, vor allem was die eindeutige Regelung von<br />

Dienstleistungskonzessionen angeht, auf Bundesebene (Harmonisierung mit EU-Recht);<br />

• Umsetzung der aus dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz resultierenden rechtlichen Harmonisierung<br />

auf Landesebene;<br />

• Aktualisierung und Anpassung der sich daraus ergebenden Ausführungs- und Anwendungsbestimmungen<br />

für den kommunalen Bereich;<br />

• Vergleichbar dem Gerüst für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich der PPP-Task-Force NRW (Public-<br />

Sector-Comparator, PSC) im Schulbereich sollten spezielle PSC-Gerüste für die Elektrotechnikund<br />

Elektronikindustrie entwickelt werden.<br />

Die folgenden Empfehlungen sollten als kommunikative Basis einer<br />

ÖPP-Veranstaltungsreihe dienen:<br />

• Verdeutlichung der mittel- und langfristigen Win-Win-Situation im Verhältnis zum kurzfristigen<br />

Aufwand (Transaktionskosten, Schulungen) anhand konkreter Beispiele;<br />

• Herausstellen des möglichen Nutzens nicht nur aus der Perspektive der Haushaltskonsolidierung<br />

und Kosteneinsparung, sondern auch aus der Sicht der Bürger (Steigerung von<br />

Leistungs- und Lebensqualität);<br />

• Kommunikation von Profilierungsmöglichkeiten für kommunale Entscheidungsträger, die als<br />

Vorreiter innovative Finanzierungs- und Organisationsmodelle in ihren Regionen realisieren;<br />

• Darstellung der Erfahrung, dass kleine und mittlere Unternehmen in den jeweiligen Regionen<br />

durch die Ausweitung von ÖPP im Regelfall nicht Marktanteile an (ausländische) Wettbewerber<br />

verlieren, sondern durch Referenzprojekte Wettbewerbsvorteile im In- und Ausland aufbauen<br />

können.<br />

Folgende Maßnahmen sind im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

notwendig für die Straffung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren:<br />

• Systematische Weiterbildung des Personals der Aufsichts- und Prüfstellen (Rechts- / Kommunalaufsicht,<br />

Vergabestellen),<br />

• Behebung von Personalengpässen in den Aufsichts- und Prüfstellen,<br />

• Entwicklung standardisierter Prüfungs-Checklisten, an welchen sich auch die beantragenden<br />

Einrichtungen und privaten Partner orientieren können,<br />

• Zusammenstellung von Listen mit Positivbeispielen für einzelne Finanzierungsinstrumente und<br />

Anwendungsbereiche.<br />

1 FÜR DEN SCHNELLEN LESER: ZUSAMMENFASSENDE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN<br />

In Kurzform lauten die Handlungsempfehlungen der <strong>Studie</strong> für die fünf ausgewählten Fachverbände des ZVEI:<br />

• Umsetzung von vier bis fünf planungsreifen öffentlich-privaten Bahnprojekten von nationaler Bedeutung<br />

für den Schienenverkehr, in welchen die öffentliche Hand das Auslastungsrisiko trägt,<br />

Kommunikation und Vermarktung erfolgreicher ÖPP Telematikprojekte;<br />

• Verpflichtende Entwicklung allgemeiner und verbindlicher Kennzahlen für einen realistischen und fairen<br />

öffentlich-privaten Wirtschaftlichkeitsvergleich sowie ein objektives Benchmarking zwischen Gebietskörperschaften<br />

für die Energiebedarfs-Planung;<br />

• Initiativen der Versicherungsträger, Bundesländer und kommunalen Spitzenverbände zur Förderung<br />

der Umwandlung öffentlicher Krankenhäuser in Eigengesellschaften (GmbH, gGmbH);<br />

• Realisierung mindestens eines öffentlich-privaten Kooperationsmodells der Bundeswehr im Aufgabenfeld<br />

Gebäudemanagement, Logistik / Fuhrpark, Beschaffung und IT unter Einbeziehung der G.E.B.B.;<br />

• Verbindliche Definition der (nicht-) militärischen und (nicht-) hoheitlichen Kernaufgaben der Bundeswehr<br />

sowie Zuordnung von Leistungen und Kosten;<br />

• Zuordnung von Aufgaben, Leistungen und Kosten im Bereich der öffentlichen Sicherheit und<br />

Ordnung, Kommunikation und Vermarktung von Erfolgsbeispielen im Bereich der Überwachung des<br />

öffentlichen Raumes.<br />

Unser Dank hinsichtlich der Ermittlung dieser Handlungs- und Veränderungsvorschläge gilt der<br />

Auskunfts- und Diskussionsbereitschaft vieler Experten, vor allem den Führungskräften privater und<br />

öffentlicher Unternehmen. Allen Beteiligten sei an dieser Stelle ausdrücklich für die Weitergabe von<br />

Expertenwissen gedankt.<br />

Allgemeine Fragenliste für ÖPP-interessierte Unternehmen im Bereich des ZVEI<br />

Aus Sicht der Unternehmen im Bereich des ZVEI als zentraler Zielgruppe dieser <strong>Studie</strong> neben den politischen<br />

Entscheidungsträgern lassen sich wesentliche Ergebnisse in Form einer allgemeinen Fragenliste<br />

für die (Vor-)Prüfung von ÖPP-Projektideen zusammenfassen:<br />

1. Kann ein praktikables und rentables Geschäftsmodell (Business Case) formuliert werden (kritisches<br />

Investitionsvolumen, Laufzeit für Amortisation)?<br />

Sind die dafür notwendigen Kennzahlen und Daten vorhanden?<br />

2. Verfügt das Unternehmen alleine oder mit geeigneten Partnern über die notwendige technologische<br />

Leistungsfähigkeit für eine Laufzeit von mindestens sieben bis zehn Jahren?<br />

3. Ist das geplante Projekt aus sich selbst heraus finanzierbar (Projektfinanzierung) oder sind (zusätzliche)<br />

externe Investitionen notwendig?<br />

Wie sind die Bedingungen für die Refinanzierung gestaltet (Zinsänderung, Transaktionskosten etc.)?<br />

Können gemeinsam mit dem öffentlichen Partner zusätzliche Finanzierungen und / oder Fördermittel<br />

eingeworben werden?<br />

4. Können bereits existierende ÖPP-Grundmodelle eingesetzt werden?<br />

Müssen sie ggf. projektspezifisch angepasst werden?<br />

5. Sind die Anforderungen des durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsvergleichs bekannt und erfüllbar?<br />

6. Können die notwendigen Zahlungsflüsse für die Gewährleistung von Liquidität und Rendite / Kapitalverzinsung<br />

auch im Fall von Konflikten oder Projektverzögerungen gewährleistet werden?<br />

Wie sollen Qualitätsstandards und ggf. Vertragsstrafen geregelt werden?<br />

9


10<br />

2 EINLEITUNG<br />

7. Ist kurz- / mittel- oder langfristig mit Konkurrenzprojekten zu rechnen, welche das formulierte Geschäftsmodell<br />

negativ beeinflussen könnten?<br />

Lassen sich derartige Konkurrenzprojekte vertraglich ausschließen?<br />

8. Können sich Nachfrage- / Auslastungsschwankungen auf die Projektfinanzierung auswirken?<br />

Lassen sich die möglichen Auswirkungen vertraglich regeln?<br />

Kann das Unternehmen die Nachfrage / Auslastung steuern?<br />

9. Sind die wesentlichen Risiken im Rahmen des formulierten Geschäftsmodells bekannt?<br />

Lassen sich diese quantifizieren und monetarisieren?<br />

Inwieweit kann das Unternehmen sie steuern oder beeinflussen?<br />

Welche Gewährleistungspflichten bestehen? Inwieweit sind die Risiken versicherbar?<br />

10. Sind die steuer- und vergaberechtlichen Anforderungen<br />

(z. B. Umsatzsteuerpflicht, EU-weite Ausschreibung)<br />

genau bekannt?<br />

Können sie – in einem angemessenen Zeitrahmen –<br />

bewältigt werden?<br />

Ist dafür ggf. externe Beratung notwendig?<br />

Sind geeignete Berater verfügbar?<br />

11. Existieren Musterverträge, die – ggf. in angepasster Form –<br />

eingesetzt werden können?<br />

12. Ist kurz-, mittel- oder langfristig mit gesetzlichen Veränderungen<br />

zu rechnen, die das formulierte Geschäftsmodell<br />

negativ beeinflussen könnten?<br />

13. Welche Gremien und Strukturen für das Projektmanagement<br />

müssen geschaffen werden?<br />

Ist ein Aufsichts- oder Beirat notwendig bzw. gewünscht?<br />

14. Soll ggf. Personal übergeleitet werden?<br />

Wenn ja, welche Anforderungen sind dabei zu beachten?<br />

15. Welche Verfahren sind für den Konfliktfall bzw. eine<br />

etwaige Schlichtung vorzusehen?<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2 Einleitung<br />

2.1 Ausgangslage<br />

24,6 24,7 24,3<br />

2 EINLEITUNG<br />

Abbildung 2: Sachinvestitionen der Gemeinden<br />

Datengrundlage Statistisches Bundesamt und Deutscher Städtetag<br />

Angaben ohne Stadtstaaten in Mrd. Euro<br />

Der ZVEI beabsichtigt die Möglichkeiten der verstärkten (Teil-) Privatisierung öffentlicher Aufgaben<br />

durch ÖPP für seine im Verband organisierten Unternehmen der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

thematisch aufzubereiten. Die Darstellung von Rahmenbedingungen, Marktpotentialen und -hemmnissen<br />

sowie diesbezüglichem Veränderungsbedarf und „<strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>“ (Erfolgsbeispiele) soll dabei einen<br />

Orientierungsrahmen bieten. Vor diesem Hintergrund hat die FSG Group die nachfolgende <strong>Studie</strong> als<br />

„<strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-<strong>Studie</strong> – Projektfinanzierung und Öffentlich-Private Partnerschaften im Markt der<br />

Elektrotechnik- und Elektronikindustrie“ erstellt.<br />

Öffentlich-Private Partnerschaften und vergleichbare Formen der privaten Finanzierung öffentlicher<br />

Infrastruktur in Deutschland gewinnen an Bedeutung. Allerdings ist gegenwärtig häufig noch offen, wie<br />

neuartige Formen der Zusammenarbeit für beide Seiten erfolgreich umgesetzt werden können. Seit dem<br />

Jahr 2000 wird ein Rückgang der Sachinvestitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände festgestellt<br />

23,3<br />

21,4 21,2<br />

18,7 18,6*<br />

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006<br />

* Prognose deutscher Städtetag<br />

(siehe Abbildung 2). Der besorgniserregende Rückgang<br />

bei den Ausgaben für die kommunalen Sachinvestitionen<br />

der letzten Jahre hat sich nach Angaben des Deutschen<br />

Städtetages auch in 2005 fortgesetzt. Für das Jahr 2006<br />

rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit 18,6 Mrd.<br />

Euro, was eine Stagnation auf diesem unzureichenden<br />

Niveau bedeutet. In der diesbezüglichen Veröffentlichung<br />

der kommunalen Spitzenverbände in Deutschland heißt<br />

es: „Die bestehenden hohen Ausgabenverpflichtungen<br />

(der Gemeinden) führen in den Jahren 2005 und 2006<br />

zu hohen Finanzierungssalden und erlauben nur einen<br />

geringfügigen Spielraum für unbedingt notwendige<br />

Investitionen in die kommunale Infrastruktur.“ Der<br />

gleichzeitige Zuwachs der Kassenkredite auf ein<br />

Rekordniveau von 23,7 Mrd. Euro hat zur Folge, dass<br />

die Kommunen ihre laufenden Zahlungen nur durch<br />

neue Kredite sicherstellen können, weil sie nachhaltig<br />

unterfinanziert sind.<br />

Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte (Investitionsstau) in Verbindung mit defizitären<br />

Verwaltungshaushalten der Gemeinden wird die Entscheidungsträger in den nächsten Jahren zu einer<br />

verstärkten Nutzung von ÖPP zwingen. Die wesentlichen programmatischen Forderungen des ZVEI, des<br />

BDI und weiterer kooperierender Unternehmensverbände dazu können wie folgt zusammenfasst werden:<br />

1) Vorrang für materielle Privatisierung und<br />

2) Erfüllung aller Aufgaben unter Einbeziehung von Privaten, sofern die Beteiligung des Staates nicht<br />

(mehr) erforderlich ist,<br />

3) Chancen für „Win-Win“-Situationen durch schnellere, effektivere und effizientere Realisierung durch<br />

Private bei gleichbleibender oder besserer Leistungsqualität.<br />

11


12<br />

2.2 Aufbau der <strong>Studie</strong><br />

2.3 Methodik<br />

Abbildung 3: Methodik der <strong>Studie</strong><br />

(Inter-) Nationale Recherchen,<br />

Literatur, <strong>Studie</strong>n<br />

Ca. 250 Beispiele<br />

2 EINLEITUNG<br />

Ausgehend von der Zielstellung gliedert sich die <strong>Studie</strong> wie folgt:<br />

Kapitel 2 ist der Einleitung, Ausgangslage und Methodik gewidmet; ausländische ÖPP-Projekte werden<br />

bei den untersuchten Beispielen berücksichtigt;<br />

Kapitel 3 widmet sich der Klärung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften als Instrument der privaten<br />

(Projekt-) Finanzierung öffentlicher Infrastruktur sowie der Darstellung der allgemeinen und rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen;<br />

Kapitel 4 bewertet die Marktsituation und -potentiale für die im ZVEI organisierten Unternehmen der<br />

Elektrotechnik- und Elektroindustrie;<br />

In Kapitel 5 erfolgt die Einzeldarstellung für die fünf ausgewählten Bereiche Energietechnik, Medizintechnik,<br />

Sicherheitstechnik, Verkehrstechnik und Wehrtechnik.<br />

Kapitel 6 fasst die Ergebnisse der <strong>Studie</strong> in Form eines Fazits zusammen.<br />

Die methodische Vorgehensweise der <strong>Studie</strong> betraf vier Phasen, wobei das Untersuchungsinteresse<br />

jeweils den Rahmenbedingungen, Marktpotentialen, Markthemmnissen und diesbezüglichem Veränderungsbedarf<br />

sowie beispielhaften Projekten in Deutschland und im Ausland galt (siehe Abbildung 3):<br />

Eigene<br />

Erhebungen<br />

(Interviews)<br />

Dokumentation,<br />

Schlussfolgerungen<br />

• (Inter-) nationale Dokumentenanalyse, Internetrecherche und<br />

Grobuntersuchung von ca. 250 Projektbeispielen im In- und<br />

Ausland mit Relevanz für Mitgliedsunternehmen im ZVEI;<br />

• Detailanalyse ausgewählter Beispiele je ZVEI-Fachverband<br />

(siehe Kapitel 5);<br />

• Schlussfolgerung und Ableitung von Handlungsempfehlungen<br />

für Mitgliedsunternehmen und Entscheidungsträger in Politik<br />

sowie Verwaltung.<br />

Ausländische Rahmenbedingungen, Marktentwicklungen, Projekterfahrungen<br />

und Beispiele wurden in diesem Sinne als „Kontrollvariablen“<br />

verwendet, um Veränderungsbedarfe und Erfolg versprechende<br />

Potentiale in Deutschland zu ermitteln. Ähnliches gilt für die<br />

Berücksichtigung von über 80 (inter-) nationalen öffentlich-privaten<br />

Projekten, die mehrheitlich der Baubranche zuzurechnen sind (siehe<br />

Kapitel 4.5). Im Rahmen der eigenen Erhebungen wurden insgesamt<br />

zehn Hintergrundgespräche und elf Experteninterviews mit<br />

den Geschäftsführern der fünf ausgewählten ZVEI-Fachverbände,<br />

Unternehmern, Geschäftsführern und Vertretern öffentlicher Einrichtungen<br />

(z. B. Krankenhausdirektoren) vor Ort geführt.<br />

13


14<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

3 Formen und Rahmenbedingungen von ÖPP in Deutschland<br />

3.1 Formen und<br />

Grundmodelle der privaten<br />

Finanzierung öffentlicher<br />

Infrastruktur<br />

ÖPP als Instrument für die Teilprivatisierung öffentlicher Dienstleistungen ist der Sammelbegriff für<br />

Kooperationen zwischen privat-gewerblichen, nicht staatlichen und staatlichen bzw. kommunalen<br />

Akteuren in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen oder langfristigen Vertragsbeziehungen. Sie erstellen<br />

gemeinsam Projekte und Leistungen, die auch in staatlicher Eigenregie erbracht werden könnten.<br />

Dafür bringen sie personelle, strategische (Know-how, Projekterfahrungen) und finanzielle Ressourcen ein.<br />

Die Betrachtung des kompletten Lebenszyklus eines Infrastrukturprojektes spielt dabei in vielen<br />

Definitionsversuchen eine wichtige Rolle. Damit ist gemeint, dass alle Projektphasen von der Planung,<br />

über den Bau bzw. die Errichtung und den Betrieb bis ggf. hin zum Projekttransfer an den öffentlichen<br />

Auftraggeber in einem umfassenden Geschäftsmodell detailliert betriebswirtschaftlich geplant werden.<br />

Diese Betrachtungsweise wäre zwar auch bei konventioneller, rein öffentlicher Finanzierung möglich.<br />

Aufgrund fehlender betriebswirtschaftlicher Instrumente ist sie jedoch in einer kameralistischen<br />

Planungsperspektive nicht darstellbar.<br />

3.1.1 Formen der Privatisierung<br />

Die praxisorientierte betriebswirtschaftliche und juristische Literatur unterscheidet nach Art, Umfang<br />

und Qualität von Privatisierungen folgende Formen:<br />

• Formale Privatisierung:<br />

Bei der formalen Privatisierung handelt es sich um eine Verlagerung von öffentlichen Aufgaben und<br />

Ressourcen in eine privatrechtliche Gesellschaft, deren Trägerschaft bei der öffentlichen Hand verbleibt<br />

(Organisationsprivatisierung).<br />

Abbildung 4: Möglichkeiten der Erfüllung öffentlicher Aufgaben • Funktionale Privatisierung:<br />

Bei der funktionalen Privatisierung erfolgt eine<br />

Übertragung der Aufgabenerfüllung auf einen priva-<br />

Ö<br />

F<br />

F<br />

E<br />

N<br />

T<br />

L<br />

I<br />

C<br />

H<br />

Formale<br />

Privatisierung<br />

Funktionale<br />

Privatisierung<br />

Materielle<br />

Privatisierung<br />

P<br />

R<br />

I<br />

V<br />

A<br />

T<br />

ten Vertragspartner (privates oder gemischtwirtschaftliches<br />

Unternehmen). Die Verantwortung für<br />

die Erfüllung der Aufgabe verbleibt bei der öffentlichen<br />

Hand. Die funktionale Privatisierung kann in<br />

Form von ÖPP erfolgen (Betreiber- und Konzessionsmodelle<br />

etc. sowie gemischtwirtschaftliche<br />

Unternehmen).<br />

• Materielle Privatisierung:<br />

Die öffentliche Hand trennt sich von den Aufgaben<br />

und übergibt das „Ob“ und „Wie“ der zukünftigen<br />

Aufgabenerfüllung dem Markt (Aufgabenprivatisierung).<br />

Diese drei Formen umfassen im Detail wiederum vielfältige, (leicht) unterschiedliche Grundmodelle,<br />

vertragliche Ausprägungen und Rechtsformen. Sie bezeichnen als Sammelbegriffe jeweils verschiedenartige<br />

Qualitäten der privaten bzw. öffentlichen Entscheidungskompetenz, Verantwortungs- und<br />

Risikoübernahme, Ergebnisverantwortung sowie Einflussnahme und Kontrolle durch staatliche oder<br />

kommunale Aufgabenträger (siehe Abbildung 4). Im Weiteren soll hier auf die Form der funktionalen<br />

Privatisierung eingegangen und sollen die unterschiedlichen Grundmodelle mit Relevanz für die im ZVEI<br />

organisierten Unternehmen dargestellt werden.<br />

Ö<br />

F<br />

F<br />

E<br />

N<br />

T<br />

L<br />

I<br />

C<br />

H<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

3.1.2 Grundmodelle funktionaler Privatisierung<br />

Die Grundmodelle der funktionalen Privatisierung sind in Abbildung 5 dargestellt. Als wichtigste<br />

Kriterien, um die Grundmodelle funktionaler Privatisierung als ÖPP im Sinne von „Partnerschaft“ zu<br />

charakterisieren, gelten:<br />

Abbildung 5: Grundmodelle der funktionaler Privatisierung<br />

Gemischtwirtschaftliche<br />

Unternehmen<br />

Contracting- und<br />

Factoringmodelle<br />

Bereitstellungsmodelle<br />

Betreibermodelle<br />

(BOT-Modelle)<br />

Konzessionsmodelle<br />

• Übernahme projektbezogener Risiken durch den<br />

privaten Partner,<br />

• gemeinsame langfristige und strategische Ziele für<br />

die Zusammenarbeit (über eine reine Auftraggeber-<br />

Auftragnehmer-Beziehung hinaus),<br />

• langfristige gegenseitige Abhängigkeiten.<br />

Auf Dauer angelegte gemischtwirtschaftliche Unternehmen<br />

bzw. Gesellschaften mit mindestens 50,1 %<br />

öffentlichen Anteilen stellen in den deutschen Kommunen<br />

das klassische Grundmodell für funktionale<br />

Privatisierung als ÖPP dar. Es ist vor allem in den Aufgabenbereichen<br />

Versorgung (Strom, Wasser, Gas) und<br />

Entsorgung (Abwasser, Abfall) verbreitet. Vielfältige<br />

Beispiele finden sich darüber hinaus auch in Aufgabenfeldern<br />

wie z. B. ÖPNV, Datenverarbeitung / Informations-<br />

technik, Tourismus, Sport, Kultur, Wirtschafts- und Technologieförderung, Kultur, Arbeitsförderung, Ausund<br />

Weiterbildung sowie Gesundheitswesen und Pflegedienstleistungen.<br />

Folgende Grundmodelle der funktionalen Privatisierung können insgesamt für ÖPP bei im ZVEI organisierten<br />

Unternehmen eine Rolle spielen:<br />

• Bereitstellungsmodelle,<br />

• Betreiber[fonds]- und Investorenmodelle (BOT-Modelle),<br />

• Contracting- und Factoringmodelle,<br />

• Konzessionsmodelle,<br />

• sowie die bereits genannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (öffentlich-private Gesellschaften<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit, meist als GmbH) und damit verwandte Kooperationsmodelle.<br />

Leasing, Vermietung und Miet-Kauf sind demgegenüber keine eigenständigen ÖPP-Grundmodelle, sondern<br />

privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente, die in allen genannten Grundmodellen Verwendung finden.<br />

3.1.2.1 Bereitstellungsmodelle<br />

P<br />

R<br />

I<br />

V<br />

A<br />

T<br />

Bereitstellungsmodelle verbinden die langfristige Nutzungskomponente für den öffentlichen Auftraggeber<br />

mit einem umfassenden Serviceangebot (siehe Abbildung 6). Ähnlich einer „Mobilitätsgarantie“<br />

durch Verkehrsanbieter erhält der öffentliche Nutzer auf diese Weise eine vertraglich langfristig vereinbarte<br />

Bereitstellungsgarantie. Vertragslaufzeiten betragen in der Regel ab zehn Jahre. Die Bereitstellungsgarantie<br />

deckt nahezu 100 % des maximal möglichen Nutzungszeitraumes ab. Der Bereitsteller,<br />

der in Kooperation mit einem (eigenen) Finanzierungsinstitut die notwendigen Investitionen vorfinanziert,<br />

erhält seine Refinanzierung und Kapitalrendite durch regelmäßige Nutzungsraten. Deren Höhe,<br />

Frequenz und Anpassung während der Vertragslaufzeit sind vertraglich vereinbart. Im Regelfall benötigt<br />

der öffentliche Auftraggeber zu Projektbeginn freie Investitionsmittel, um aufwändige Machbarkeitsstudien,<br />

EU-weite Vergabeverfahren und technische Anpassungen zu finanzieren.<br />

Bereitstellungsmodelle, die vor allem bei größeren und technologieintensiven Paketlösungen in den<br />

letzten Jahren vermehrt eingesetzt werden, kombinieren Planung, Installation, Betrieb, Wartung, Service<br />

und Reparatur. Dadurch ergeben sich innovative Infrastruktur- und Dienstleistungen aus einer Hand.<br />

15


16<br />

Abbildung 6: Bereitstellungsmodell<br />

Investition, Innovation<br />

Bereitsteller<br />

Vorfinanzierung<br />

Finanzierungsinstitut<br />

Bereitstellungsvertrag<br />

SLA<br />

Leistungspaket<br />

Treuhandkonto<br />

Abbildung 7: Betreibermodell<br />

Baukonzern<br />

Technologieanbieter<br />

Finanzierungsinstitut<br />

Konsortialvertrag<br />

Treuhandkonto<br />

Projektsteuerer<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

Derartige Leistungspakete beinhalten allerdings komplexe Risiken<br />

für den privaten Vertragspartner. Dieser muss sicher stellen, dass<br />

die bereit gestellte Anlage über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg<br />

dem jeweils neuesten Stand der Technik entspricht und selten benötigte<br />

Ersatzteile jederzeit verfügbar sind. Daraus ergibt sich die<br />

Notwendigkeit einer Kapitalrendite, die höher sein muss als in vergleichbaren<br />

konventionellen Industrieprojekten.<br />

Zusammenfassend können folgende Voraussetzungen, Erfolgsfaktoren und Regelungsbedarfe benannt<br />

werden:<br />

• technologisch besonders anspruchsvolle Großprojekte mit überdurchschnittlich hohen Qualitätsstandards,<br />

• wartungs- und serviceintensive technologische Anwendungen mit vielen unterschiedlichen Einzelkomponenten,<br />

• grundsätzlich beherrschbare und betriebswirtschaftlich kalkulierbare Entwicklungsrisiken über die<br />

gesamte Vertragslaufzeit hinweg,<br />

• eindeutige vertragliche Definition „neuester Stand der Technik“,<br />

• Untergrenze für Projektvolumina ab ca. 15 bis 20 Mio. Euro,<br />

• Vertragslaufzeiten ab mindestens zehn Jahre,<br />

• deutlich höhere Kapitalrendite als bei stärker standardisierten Industrieprojekten vergleichbarer<br />

Größenordnung,<br />

• freie / übertragbare Investitionsmittel des privaten Partners (outputorientierte Budgetierung /<br />

Globalhaushalt oder kommunale / staatliche Eigengesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit),<br />

• belastbare Bedarfsprognosen / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Machbarkeitsstudien).<br />

Als Anwendungsgebiete für die im ZVEI organisierten Unternehmen sind folgende Bereiche relevant:<br />

• Medizintechnische Großgeräte / komplette OP-Säle (siehe Beispiel in Kapitel 5.2.4),<br />

• komplexe informationstechnische Großprojekte (z. B. bei Bundeswehr, großen Bundes- oder Landesbehörden).<br />

3.1.2.2 Betreibermodelle<br />

In Betreiber- oder Betreiberfondsmodellen, häufig als Synonym für BOT- oder Investorenmodelle verwendet,<br />

ist der private Partner operativer Verantwortlicher für alle Phasen des Projektlebenszyklus und<br />

zugleich Investor. Die Refinanzierung erfolgt durch ein (eigenes) Finanzierungsinstitut. In Betreibermodellen<br />

übernimmt der private Partner mindestens den Bau („build“) und Betrieb („operate“) öffentlicher<br />

Infrastruktureinrichtungen. T wie „transfer“ steht dafür, dass nach Beendigung der Vertragslaufzeit<br />

das Gebäude oder die Anlage in das Eigentum der öffentlichen Hand übergeht. Zusätzlich können<br />

die Planung („design“), Erhaltung („maintain“), Betriebsoptimierung („train“) und die<br />

Projektgesellschaft<br />

Planung<br />

Bau<br />

Betrieb<br />

...<br />

Anwaltskanzlei<br />

Nutzungsgebühren<br />

SLA<br />

(Pönalen)<br />

Konzession<br />

Beteibervertrag<br />

Transfer<br />

Anschubinvestition,<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Auftraggeber<br />

Machbarkeitsstudie<br />

(eigeninitiativ oder in<br />

öffentlichem Auftrag)<br />

Öffentlicher<br />

Partner<br />

Nutzer<br />

Betriebs-/Nutzungsgebühren (Konzession)<br />

Finanzierung („finance“) auf den Privaten übertragen werden.<br />

Komplexität und Laufzeit von Betreibermodellen sind tendenziell<br />

umso höher bzw. länger, je mehr unterschiedliche Aktivitäten in<br />

einem Projekt gebündelt werden (siehe Abbildung 7).<br />

Projektfinanzierung als Prinzip bei Betreibermodellen<br />

Betreiber- oder BOT-Modelle sind im Regelfall am Prinzip der<br />

Projektfinanzierung ausgerichtet. Dies bedeutet, dass jeweils ein<br />

projektspezifisch maßgeschneidertes Planungs-, Umsetzungs-,<br />

Projektmanagement- und Finanzierungskonzept zu entwickeln ist.<br />

Ziel ist dabei, das jeweilige Projekt möglichst weitgehend „aus sich<br />

selbst heraus“ zu finanzieren. Dies gelingt allerdings nach bisherigen<br />

Schätzungen nur bei ca. 50 bis 60 % aller BOT-Projekte. In den<br />

anderen Fällen muss Eigenkapital der beteiligten privaten<br />

Investoren eingebracht werden. Als Umsetzungsorgan für BOT-<br />

Projekte wird üblicher Weise eine Projektgesellschaft (z. B. GmbH,<br />

GmbH & Co KG) gegründet, an welcher der öffentliche Partner eine<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

Minderheitsbeteiligung hält. Derartige Projektgesellschaften unterscheiden sich von gemischtwirtschaftlichen<br />

Unternehmen durch den strikten Projektfokus. Sie dienen ausschließlich der Durchführung eines<br />

Projektes und sind daher nicht auf Dauer angelegt.<br />

Für die Bilanz des privaten Partners sollte sich dadurch keine (unverhältnismäßige) Belastung ergeben<br />

(„Off Balance“). „Unverhältnismäßig“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Ratingstandards<br />

unter BASEL-2-Bedingungen möglichst nicht verschlechtert werden. Den privaten Investitionen und<br />

Kapitalkosten (Zins, Tilgung, Transaktionskosten) müssen bei jeder Projektfinanzierung regelmäßige<br />

Einnahmen gegenüber stehen. Dabei kann es sich entweder um Transferzahlungen des öffentlichen<br />

Auftraggebers oder – nach Abschluss der Bau- bzw. Errichtungsphase – Nutzungsgebühren handeln.<br />

Einnahmen aus Konzessionen stellen hier für BOT-Modelle insgesamt den häufigsten Fall dar. Im letzteren<br />

Fall liegen Kombinationen aus Betreiber- und Konzessionsmodellen vor. Derartige Kombinationsmodelle<br />

sind beispielsweise im Verkehrsbereich besonders weit verbreitet (vor allem A- und F-Modelle).<br />

Zusammenfassend können folgende Voraussetzungen, Erfolgsfaktoren und Regelungsbedarfe benannt werden:<br />

• Untergrenze für Projektvolumina ab ca. 10 bis 20 Mio. Euro,<br />

• Vertragslaufzeiten ab mindestens 15 bis 20 Jahre,<br />

• eindeutige Abgrenzung öffentlicher und privater Kompetenzen, Kontrollmöglichkeiten und<br />

Steuerungsinstrumente / Qualitätsstandards (Service-Level-Agreements, SLA),<br />

• gesicherte Finanzierungsströme (Cash Flows) auch im Fall von Projektverzögerungen oder kurzfristigen<br />

Leistungsmängeln (Strafzahlungen / Pönalen),<br />

• belastbare Bedarfsprognosen / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Machbarkeitsstudien).<br />

Als Anwendungsgebiete für die im ZVEI organisierten Unternehmen sind folgende Bereiche relevant:<br />

• BOT-Modelle im Verkehrswesen (z. B. Verkehrsleitsysteme, Lichtsignalanlagen),<br />

• BOT-Modelle in der Wehrtechnik und bei informationstechnischen Großprojekten (z. B. Bundeswehr,<br />

Bundes- und Landesbehörden),<br />

• BOT-Modelle im Bereich der Sicherheitstechnik.<br />

3.1.2.3 Contracting- und Factoringmodelle<br />

Abbildung 8: Modelle Contracting und Factoring<br />

Contractor<br />

Lieferant<br />

Investition<br />

Know-how<br />

Projektgesellschaft<br />

Finanzierungsinstitut<br />

Liefer- / Einspar- /<br />

Modernisierungsvertrag<br />

SLA, Bonus- Malus-Syteme<br />

Auftraggeber<br />

(Anlage)<br />

Ergänzende<br />

Finanzierung<br />

(z. B. Bürgerfonds)<br />

Durch die Beteiligung an Contracting- bzw. Factoringmodellen verfolgen<br />

kommunale oder staatliche Einrichtungen das Ziel, die<br />

Kosten für eingegrenzte Leistungen aufgrund technischer und / oder<br />

organisatorischer Modernisierung deutlich zu senken. Die Leistungsqualität<br />

muss dabei zumindest gleich bleiben. Daneben existiert<br />

auch die Contractingausprägung, eingesparte Investitionen für<br />

Leistungsverbesserungen zu nutzen. Die spezielle Rolle des<br />

Contractors besteht darin, zwischen potentiellen Leistungsanbietern<br />

und -nachfragern zu vermitteln und dabei spezifisches eigenes technisches<br />

und betriebswirtschaftliches Know-how einzusetzen.<br />

Abhängig von den vereinbarten Leistungen wird zwischen Liefer-,<br />

Service- / Dienstleistungs-, Modernisierungs- und Einsparcontracting<br />

unterschieden. Im Fall einer Kostensenkung werden die Einspargewinne<br />

zwischen öffentlichem Auftraggeber und Contractor<br />

nach einem festgelegten Schlüssel aufgeteilt. Vertraglich geregelt<br />

ist dabei ein regulär zu vergütender Einsparkorridor mit einem<br />

Mindesteinsparvolumen (siehe Abbildung 8).<br />

Zusammenfassend können folgende Voraussetzungen, Erfolgsfaktoren und Regelungsbedarfe benannt<br />

werden:<br />

• Ausreichende Länge der Betriebsphase, um Modernisierungs- / Einsparinvestitionen zu amortisieren,<br />

• Anreize für den Privaten, die als Minimum festgelegten Leistungsziele zu überschreiten,<br />

• Untergrenze für Projektvolumina ab einer bis 1,5 Mio. Euro,<br />

• Vertragslaufzeiten ab mindestens fünf bis sieben Jahre,<br />

• belastbare Bedarfsprognosen / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Machbarkeitsstudien).<br />

17


18<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

Als Anwendungsgebiete für die im ZVEI organisierten Unternehmen sind folgende Bereiche relevant:<br />

• Liefer-, Service- / Dienstleistungs-, Modernisierungs- und Einsparcontracting im Bereich der Energieversorgung<br />

sowie<br />

• Lichtsignalanlagen und vergleichbare verkehrstechnische Anlagen, Straßenbeleuchtung.<br />

3.1.2.4 Konzessionsmodelle<br />

Das Konzessionsmodell (siehe Abbildung 7: gleiche Grundstruktur wie Betreibermodell) ermöglicht es,<br />

dass ein privater Konzessionär über eine mehrjährige Laufzeit stellvertretend für einen staatlichen bzw.<br />

kommunalen Aufgabenträger ein bestimmtes öffentliches Infrastrukturvorhaben realisiert. Die Vertragslaufzeit<br />

beträgt mindestens 15 Jahre. Die Vergütung des Konzessionärs erfolgt aus Gebühren, welche die<br />

Nutzer der Infrastruktur- oder Dienstleistung entrichten. Bei einigen Konzessionsmodellen, z. B. Mautsystemen,<br />

erhebt der Konzessionär die Gebühren direkt. In anderen Modellen verbleibt dieses Recht<br />

beim Aufgabenträger, der Gebühren an den Konzessionär weiterleitet („Schattenmaut“). Zu unterscheiden<br />

sind hier Leistungen, für die ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht und solche, deren<br />

Nutzung optional ist. Im ersten Fall ist die Finanzierungsgrundlage vergleichsweise einfach planbar. Der<br />

zweite Fall erfordert belastbare Bedarfs- und Nutzungsanalysen.<br />

F- und A-Modelle stellen die bisher in Deutschland praktizierten ÖPP-Konzessionsmodelle im Verkehrsbereich<br />

dar. Die F-Modelle haben ihren Namen durch das FstrPrivFinG erhalten, das in der ersten Hälfte<br />

der 1990er Jahre erstmals Formen der Teilprivatisierung durch Konzessionsmodelle für spezielle Infrastrukturlücken<br />

(Warnow-Querung in Rostock, Herren-Tunnel in Lübeck) als Pilotprojekte ermöglichte. Die<br />

A-Modelle (A wie Autobahn) bilden gleichsam die Nachfolgegeneration der ersten öffentlich-privaten<br />

Konzessionsmodelle in Deutschland. Anders als die F-Modelle sollen sie nach und nach für das gesamte<br />

Fernstraßennetz des Bundes bei Neubau und Modernisierung Anwendung finden. Die ersten Projekte<br />

werden derzeit bereits konkret vorbereitet und geplant. Die Finanzierung erfolgt aus Teileinnahmen der<br />

LKW-Maut, die nicht an das private Betreiberkonsortium abgeführt werden.<br />

Zusammenfassend können folgende Voraussetzungen, Erfolgsfaktoren und Regelungsbedarfe benannt<br />

werden:<br />

• Untergrenze für Projektvolumina ab ca. 10 bis 20 Mio. Euro,<br />

• Vertragslaufzeiten ab mindestens 15 bis 20 Jahre,<br />

• eindeutige Abgrenzung öffentlicher und privater Kompetenzen, Kontrollmöglichkeiten und Steuerungsinstrumente<br />

/ Qualitätsstandards (service level agreements, SLA),<br />

• gesicherte Finanzierungsströme (Cash flows) auch im Fall von Projektverzögerungen oder kurzfristigen<br />

Leistungsmängeln (Strafzahlungen / Pönalen),<br />

• klare Regelung von Laufzeit (einschließlich Anschlussregelungen), Höhe / Staffelung, Anpassungsbedingungen<br />

und -prozeduren, Gestaltung der Einnahme / Sammlung, ggf. Durchleitung<br />

(öffentlich und / oder privat),<br />

• rechtliche / vertragliche Begrenzungen für Konkurrenz- / Parallelprojekte,<br />

• belastbare Bedarfsprognosen / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Machbarkeitsstudien).<br />

Als Anwendungsgebiete für die im ZVEI organisierten Unternehmen sind folgende Bereiche relevant:<br />

• Komplexe Betreiberverträge (DBFT) auf Konzessionsbasis im gesamten Verkehrsbereich und teilweise<br />

in der Wehrtechnik (Schnellzug-Schienenwege, Fernstraßen und Modernisierung großer informationstechnischer<br />

Systeme),<br />

• Komplexe Betreiberverträge (DBFT) ohne Transfer (z. B. Mautsysteme) auf Konzessionsbasis im Bereich<br />

der nationalen sowie regionalen / kommunalen Straßen- und Schienenwege.<br />

3.1.2.5 Gemischtwirtschaftliche Unternehmen und Kooperationsmodelle<br />

Gemischtwirtschaftliche Unternehmen (öffentlich-private Gesellschaften bzw. „Gesellschafts-ÖPP“) gelten<br />

oftmals als die klassische Form von ÖPP oder PPP schlechthin. Auf Dauer angelegte öffentlich-private<br />

GmbHs – häufig mit 50,1 Prozent öffentlichen Anteilen – sind auf kommunaler Ebene nach wie vor weit<br />

verbreitet.<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

Für die im ZVEI organisierten Unternehmen spielen klassische gemischtwirtschaftliche Unternehmen als<br />

Instrument der privaten Finanzierung öffentlicher Infrastruktur bisher nur in Einzelfällen eine Rolle.<br />

Verwandte Kooperationsmodelle mit Personalbeistellung bzw. Personalgestellung, die Formen der<br />

Personalüberleitung – wie sie für gemischtwirtschaftliche Unternehmen charakteristisch sind – umfassen,<br />

haben für den Bereich der Wehrtechnik Relevanz.<br />

Zusammenfassend können folgende Voraussetzungen, Erfolgsfaktoren und Regelungsbedarfe benannt<br />

werden:<br />

• Vergaberechtsproblematik, wenn die öffentliche Hand mehr als geringfügig (ca. 6 % der Gesellschaftsanteile)<br />

beteiligt ist,<br />

• Remanenzrisiko im Fall einer öffentlich-privaten Personalüberleitung<br />

(Schutzbereich des § 613a BGB),<br />

• Geeignetheit hinsichtlich der Anforderungen an flexible Risikoverteilung und Vertragsgestaltung,<br />

• belastbare Bedarfsprognosen / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (Machbarkeitsstudien).<br />

Als Anwendungsgebiete für die im ZVEI organisierten Unternehmen sind folgende Bereiche relevant:<br />

• Kooperationsmodelle im Bereich der Wehrtechnik,<br />

• Objektgesellschaften im Bereich der Energietechnik.<br />

3.1.2.6 Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Elemente der Grundmodelle<br />

Die wesentlichen Elemente der unterschiedlichen Modelle werden in der nachfolgenden Tabelle 1<br />

zusammenfassend dargestellt.<br />

Tabelle 1: Zusammenfassung der wesentlichen Elemente der Modelle<br />

Kriterien<br />

Ausprägungen<br />

Anwendungsgebiete<br />

Projektvolumen<br />

Laufzeit<br />

Vertragsinhalte<br />

Bereitstellungsmodelle<br />

Medizintechnische<br />

Großgeräte,<br />

OP-Säle,<br />

Informationstechnische<br />

Großprojekte<br />

Ab<br />

15 – 20 Mio. Euro<br />

Ab 10 Jahre<br />

Verfügbarkeit und<br />

Nutzungszeitraum<br />

Stand der Technik /<br />

Innovation<br />

Gebührenstaffelung /<br />

Payback, Öffentliche<br />

Anschubinvestition<br />

Service Level<br />

Agreements / Pönalen<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Betreibermodelle<br />

BOT-Modelle<br />

Informationstechnische<br />

Großprojekte<br />

Ab<br />

10 – 20 Mio. Euro<br />

15 – 20 Jahre<br />

Eindeutige Abgrenzung<br />

öffentlicher<br />

und privater Kompetenzen,Kontrollmöglichkeiten<br />

und<br />

Steuerungsinstrumente<br />

Gesicherte<br />

Finanzierungsströme<br />

(Cash Flows) Service<br />

Level Agreements /<br />

Pönalen<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Konzessionsmodelle<br />

Straßen- und<br />

Schienenwege:<br />

Mautsysteme<br />

Ab<br />

10 – 20 Mio. Euro<br />

15 – 20 Jahre<br />

Konzessionsdauer<br />

Gebührengestaltung<br />

Gebührenerhebung<br />

Verfahren nach Ablauf<br />

der Konzession<br />

Service Level<br />

Agreements /<br />

Pönalen<br />

Konkurrenzprojekte<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Contractingmodelle<br />

Energieversorgung /<br />

-einsparung<br />

Lichtsignalanlagen<br />

Straßenbeleuchtung<br />

in der Regel ab<br />

1 – 1,5 Mio. Euro<br />

Ab 7 Jahre<br />

Mindesteinsparvolumen<br />

(bottom line)<br />

Modus Aufteilung<br />

Effizienz- /<br />

Einspargewinne<br />

Payback<br />

Bonus- /<br />

Malussysteme<br />

Projektgesellschaft<br />

Ergänzende<br />

Finanzierung<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Kooperationsmodelle<br />

Personalgestellung<br />

und -beistellung,<br />

Kasernenmanagement,Gemeinschaftsprojekte<br />

Luftwaffe /<br />

Wehrtechnische<br />

Industrie, G.E.B.B.<br />

(Bundeswehr)<br />

Ab<br />

10 – 20 Mio. Euro<br />

15 – 20 Jahr<br />

Rechtlicher Status<br />

Gestellung<br />

Dienst- /<br />

Fachvorgesetzte<br />

Individuelle<br />

Einsatzplanung<br />

Sozial- /<br />

Rentenversicherungsbeiträge<br />

Datenschutz<br />

Machbarkeitsstudie<br />

19


20<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

3.1.3 Grundlegende Prinzipien der Risikoverteilung bei ÖPP für High-Tech-Infrastrukturen<br />

Im Unterschied beispielsweise zu öffentlich-privaten Bauprojekten ist bei „High-Tech-ÖPP“ im Bereich<br />

der ZVEI-Unternehmen häufig ein Entwicklungs-, Modernisierungs- und / oder Innovationsrisiko gegeben.<br />

Es müssen zum einen standardisierte technologische Problemlösungen bzw. (ergänzende) Dienstleistungen<br />

überhaupt erst entwickelt werden (Beispiel „Toll Collect“). Zum anderen ist die kontinuierliche<br />

Weiterentwicklung eingesetzter Technologien / Dienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit<br />

notwendig, um jeweils dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen (siehe Tabelle 2).<br />

Tabelle 2: Zusammenfassung der allgemeinen Risiken nach Modellen<br />

Risiken<br />

Öffentlicher<br />

Partner<br />

Beide<br />

Partner<br />

Privater<br />

Partner<br />

Bereitstellungsmodelle<br />

Auslastung<br />

Gesetzesänderung<br />

Höhere Gewalt<br />

Planung<br />

(nicht hoheitlich)<br />

Qualifizierung<br />

Personal<br />

Entwicklung /<br />

Innovation (Stand<br />

der Technik)<br />

Betrieb<br />

Gewährleistung<br />

Liquidität<br />

Seltene Ersatzteile<br />

Verfügbarkeit<br />

Währung<br />

Zinsänderung<br />

Betreibermodelle<br />

Gesetzesänderung<br />

Höhere Gewalt<br />

Auslastung (bei entsprechendem<br />

Business Case /<br />

Geschäftsmodell)<br />

Planung (nicht<br />

hoheitlich)<br />

Entwicklung<br />

Betrieb<br />

Gewährleistung<br />

Liquidität<br />

Modernisierung<br />

Verfügbarkeit<br />

Währung<br />

Zinsänderung<br />

Konzessionsmodelle<br />

Gesetzesänderung<br />

Höhere Gewalt<br />

Auslastung (bei entsprechendem<br />

Business Case /<br />

Geschäftsmodell)<br />

Bedarfsermittlung<br />

und Planung (nicht<br />

hoheitlich)<br />

Qualifizierung<br />

Personal<br />

Betrieb<br />

Energiepreisentwicklung<br />

Energieproduktion /<br />

-lieferung<br />

Gewährleistung<br />

Liquidität<br />

Modernisierung<br />

Verfügbarkeit<br />

Zinsänderung<br />

Contractingmodelle<br />

Gesetzesänderung<br />

Höhere Gewalt<br />

Auslastung (bei entsprechendem<br />

Business Case /<br />

Geschäftsmodell)<br />

Bedarfsermittlung<br />

und Planung (nicht<br />

hoheitlich)<br />

Qualifizierung<br />

Personal<br />

Betrieb<br />

Energiepreisentwicklung<br />

Energieproduktion /<br />

-lieferung<br />

Gewährleistung<br />

Liquidität<br />

Modernisierung<br />

Verfügbarkeit<br />

Zinsänderung<br />

Kooperationsmodelle<br />

Remanenz<br />

übergeleiteten<br />

Personals<br />

Auslastung (bei entsprechendem<br />

Business Case /<br />

Geschäftsmodell)<br />

Insolvenz / Geschäftsunfähigkeit<br />

Liquidität<br />

(Nachschuss)<br />

Planung<br />

(nicht hoheitlich)<br />

Qualifizierung<br />

Personal /<br />

Personalentwicklung<br />

Errichtung<br />

Betrieb<br />

Gewährleistung<br />

Modernisierung<br />

Verfügbarkeit<br />

Letztere Anforderung spielt besonders in der Medizintechnik eine große Rolle. Dieses spezifische „High-<br />

Tech-Risiko“ kann und muss der private Partner aufgrund seines Know-how sowie seiner Kernkompetenzen<br />

übernehmen. In bisherigen Grundrastern für öffentlich-private Wirtschaftlichkeitsvergleiche, z. B.<br />

demjenigen der PPP-Task-Force NRW für Schulprojekte, wird dieses spezielle Risiko noch nicht berücksichtigt.<br />

Hier besteht also noch Handlungsbedarf für die ÖPP-Kompetenzzentren des Bundes sowie der<br />

Länder.<br />

Errichtungs- und Betriebsrisiken sowie solche für Ersatzteilbeschaffung, Gewährleistung, Lieferung,<br />

Liquidität, Verfügbarkeit (im Rahmen der vertraglich festgelegten Zeiten / Perioden), Währungsschwankungen<br />

und Zinsänderungen übernimmt im Regelfall ebenfalls der private Partner. Diese Risiken kann<br />

er üblicher Weise im Rahmen seines projektspezifischen Geschäfts- und Finanzierungsmodells beeinflussen<br />

und steuern.<br />

Alle Risiken im Bereich der höheren Gewalt (z. B. Krieg, Bürgerkrieg, Naturkatastrophen etc.), der<br />

Remanenz (Beschäftigungsgarantie) für ehemals öffentliche Beschäftigte sowie von Gesetzes-<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

änderungen muss hingegen der öffentliche Partner übernehmen. Dasselbe gilt im Regelfall auch für<br />

Auslastungs- bzw. Nutzungsrisiken (z. B. ausreichende Anzahl von Gebühren- / Mautzahlern). In Ausnahmefällen,<br />

wenn ein belastbarer Business Case (Geschäftsmodell) konstruiert und durch<br />

Machbarkeitsstudien untermauert werden kann, ist die Übertragung des Auslastungsrisikos auch auf den<br />

privaten Partner möglich. Voraussetzung dafür ist entweder Anschluss- oder Benutzungszwang, ein<br />

besonders attraktives Dienstleistungsangebot (z. B. Premiumstrecken) für den Nutzer oder eine vertraglich<br />

bzw. rechtlich garantierte Beschränkung für Konkurrenzangebote (wie z. B. teilweise bei öffentlichprivaten<br />

Parkhäusern).<br />

Risiken der Bedarfsermittlung und nicht hoheitlichen Planung, der Personalqualifizierung / -entwicklung<br />

und der Liquidität (Nachschusspflicht) bei gemischtwirtschaftlichen Unternehmen müssen jeweils projektspezifisch<br />

zwischen dem öffentlichen und privaten Partner aufgeteilt werden. Hier gibt es keine verallgemeinerbaren<br />

Grundregeln. Entscheidend für eine adäquate Risikoverteilung sind die jeweiligen<br />

Kompetenzen, Erfahrungen und zur Verfügung stehenden Ressourcen.<br />

3.1.4 Ermittlung von Kennzahlen zur Beurteilung eines ÖPP-Business-Case<br />

Für die betriebswirtschaftliche Beurteilung einer ÖPP-Geschäftsidee bzw. eines ÖPP-Business-Case werden<br />

in der Praxis drei Typen von Kennzahlen in der Zusammenschau angewendet.<br />

3.1.4.1 Rendite<br />

Der erste Typ gibt Aufschluss über die zu erwartende Rendite und damit Rentabilität einer Projektidee.<br />

Kapitalrendite (ROI, Return On Invest) und Umsatzrendite (ROS, Return On Sales) sind hier üblich als<br />

Standardkennzahlen. Die Rentabilität wird jeweils für einzelne Perioden (meist Geschäftsjahre) anhand<br />

des Kapitalrückflusses bezogen auf getätigte Investitionen und / oder Umsätze gemessen. Beide Kennzahlen<br />

sind unverzichtbar bei jeder ÖPP-Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.<br />

Seltener Verwendung findet bisher die Kennziffer TCO (Total Cost of Ownership, Gesamtinvestitionskosten<br />

und Folgekosten). Damit wird periodenunabhängig für den gesamten Lebenszyklus eines (geplanten)<br />

ÖPP-Projektes der komplette Investitionsaufwand einschließlich aller Betriebs- und Folgekosten<br />

angegeben. Gerade bei Dienstleistungsprojekten, z. B. im IT- / DV-Bereich, werden letztere Kostenarten<br />

häufig noch stark unterschätzt.<br />

Die Basiskennzahl für jeden öffentlich-privaten Wirtschaftlichkeitsvergleich und jede -untersuchung bildet<br />

der (Netto-)Barwert (auch NPV: Net Present Value). Diese Kennziffer gibt den inflationsbereinigten<br />

und abgezinsten Wert einer aktuellen Investition in der Zukunft an (z. B. in 20 oder 30 Jahren). Sie ist<br />

notwendig, um unterschiedliche langfristige ÖPP-Investitionsalternativen sowie öffentliche und private<br />

Problemlösungen realistisch miteinander vergleichen zu können. Der jeweilige Deckungsbeitrag schließlich<br />

gibt – z. B. bei unterschiedlichen Teilinvestitionen – den Anteil jeder einzelnen Teilinvestition am<br />

betriebswirtschaftlichen Gesamtergebnis an. Diese Information ist beispielsweise für die Risikobetrachtung<br />

und die zeitliche Planung von Investitionen notwendig.<br />

3.1.4.2 Kapitalfluss<br />

Der zweite Typ üblicher ÖPP-Kennzahlen hilft bei der Beurteilung des Cash Flow (Kapitalfluss) im<br />

Rahmen eines öffentlich-privaten Geschäftsmodells. Ein adäquater Kapitalfluss ist zum einen notwendige<br />

Voraussetzung für die Sicherstellung der Projektliquidität. Dies gilt besonders bei „Off-Balance-<br />

Projektfinanzierungen“ ohne Möglichkeit des Kapitalnachschusses aus dem Eigenkapital des Investors<br />

oder zusätzlichem Fremdkapital. Zum anderen können die benötigten Anteile von Eigen- und Fremdkapital<br />

in einzelnen Projektphasen und die Dauer des Fremdkapitalbezugs (und damit die Kapitalkosten)<br />

nur mit Bezug zum Cash Flow in den jeweiligen Perioden ermittelt werden.<br />

Zwei Kennziffern sind hier für jede ÖPP-Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unumgänglich: interner Zinsfuß<br />

bzw. Zinsfluss (Internal Rate of Return, IRR) und Amortisationszeitraum (Pay Back). Die erstgenannte<br />

Kennzahl informiert darüber, in welchem Umfang einzelne Zahlungsflüsse (z. B. Gebühreneinnahmen)<br />

21


22<br />

3.2 Allgemeine<br />

Rahmenbedingungen<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

in das betrachtete Projekt (zurück-) fließen bzw. für den Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) und / oder sonstige<br />

Transaktionskosten aufgewendet werden müssen. Die zweite, darauf aufbauende Zahl zeigt den<br />

Zeitraum an, der für den Rückfluss (Rückzahlung) des eingesetzten Investitionskapitals notwendig ist. In<br />

diesem Zeitraum ist das Investitionskapital gebunden und steht nicht für alternative Anlagemöglichkeiten<br />

zu Verfügung.<br />

3.1.4.3 Fremdkapital<br />

Mit Hilfe des dritten Typs von Kennzahlen, die in der Regel bei ÖPP-Wirtschaftlichkeitsanalysen betrachtet<br />

werden, lässt sich die Qualität des Fremdkapitaleinsatzes bewerten. Der Deckungsbeitrag des eingesetzten<br />

Fremdkapitals (Debt Service Coverage Ratio, DSCR) im Rahmen der Gesamtinvestition verdeutlicht<br />

den Fremdkapitalanteil in einer bestimmten Periode, bezogen auf den Barwert des Cash Flow. Die<br />

auf den gesamten Projektlebenszyklus bezogene Betrachtung des Deckungsbeitrags des eingesetzten<br />

Fremdkapitals (Loan Life Coverage Ratio, LLCR) vermittelt die analoge Information für eine periodenunabhängige<br />

Betrachtung des Fremdkapitalanteils für die jeweilige Restlaufzeit.<br />

Hervorzuheben ist abschließend und zusammenfassend, dass die Zusammenschau der drei dargestellten<br />

Typen von Kennziffern unbedingt erforderlich ist, um zu einer ausgewogenen betriebswirtschaftlichen<br />

Bewertung jeglicher ÖPP-Projektideen zu gelangen. Die Vernachlässigung eines Typs führt mit<br />

großer Wahrscheinlichkeit zu starken Verzerrungen hinsichtlich einer realistischen Erfolgs- und Risikoeinschätzung.<br />

Feste Richtwerte für einzelne Kennzahlen im Sinne einer Ober- und / oder Untergrenze<br />

müssen dabei immer projektspezifisch festgelegt werden.<br />

Die Rahmenbedingungen für die private Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur sind in einigen<br />

deutschen Bundesländern bereits seit den 1980er Jahren schrittweise verbessert worden. Durch das<br />

niedersächsische Betreibermodell „Abwasserwirtschaft“ und städtebauliche Großprojekte (Mediapark<br />

Köln, Kultur- / Medienzentrum Karlsruhe) wurden erste praktische Erfahrungen mit Teilprivatisierungen<br />

und öffentlich-privaten Partnerschaften gesammelt. Diese frühen ÖPP-Erfahrungen lassen sich dahingehend<br />

zusammenfassen, dass durch die Partnerschaft mit Privaten deutliche Effizienzgewinne in Form<br />

von Kosten- und Zeitersparnis realisiert werden können. Voraussetzung dafür sind eine flexible, projektspezifische<br />

Vertragsgestaltung und die klare Verteilung der Risiken. Direkt nach der deutschen<br />

Vereinigung wurden diese Erfahrungen in den neuen Bundesländern genutzt, um die notwendige<br />

Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur zu beschleunigen.<br />

Seit Anfang der 1990er Jahre sind auf den Ebenen von Bund, Ländern und EU weitere förderliche<br />

Rahmensetzungen geschaffen worden:<br />

• Das Finanzierungsgesetz (1994) für den Bau von Fernstraßen durch Private (FstrPrivFinG) mit nachfolgenden<br />

Konkretisierungen und Ergänzungen hinsichtlich der Erhebung und Entrichtung der<br />

Mautgebühr für privat finanzierte Streckenabschnitte,<br />

• das seit September 2005 geltende ÖPP-Beschleunigungsgesetz mit Erleichterungen und Anpassungen<br />

in den Bereichen Vergaberecht, Entgeltregelung, Haushaltsordnung, Risikoübernahme und<br />

Investmentgesetz,<br />

• die bis spätestens zum Jahr 2012 geplante Einführung einer doppischen Haushaltsführung sowie der<br />

Kosten- und Leistungsrechnung in den kommunalen Gebietskörperschaften der Mehrzahl der<br />

Bundesländer als Voraussetzung für den realistischen Vergleich öffentlicher und privater Leistungserstellung,<br />

• der Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen für die verstärkte Beteiligung Privater an der Finanzierung<br />

der öffentlichen Infrastruktur durch EU-Richtlinien (z. B. verpflichtende EU-weite Ausschreibung<br />

von ÖPNV-Konzessionen, Beschränkung der Quersubventionierung zwischen Energieversorgung<br />

und ÖPNV in Stadtwerken),<br />

• die Entscheidung des statistischen Amtes der EU aus dem Jahr 2003, Verbindlichkeiten im Rahmen<br />

von ÖPP nicht der staatlichen Verschuldung (Stichwort Maastricht-Kriterien) zuzurechen, wenn der<br />

private Partner den mehrheitlichen Anteil des finanziellen Risikos trägt.<br />

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur (EU-weiten) Vergabepflicht gemischtwirtschaftlicher<br />

Unternehmen vom 11. Januar 2005, die von der öffentlichen Hand wesentlich kontrolliert wer-<br />

Abbildung 9: Herausforderungen für ÖPP<br />

Steuerrecht<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Vergaberecht<br />

Alternative<br />

Finanzierungen,<br />

Rendite<br />

3.3 Rechtliche<br />

Rahmenbedingungen<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

Kultur der<br />

Öffentlichen<br />

Hand<br />

ÖPP<br />

in der<br />

Praxis<br />

Besitzverhältnisse,<br />

Infrastruktur<br />

Wirtschaftlichkeitsnachweis<br />

den, haben rein vertraglich basierte Bereitstellungs-,<br />

Betreiber-, Contracting- und Konzessionsmodelle an<br />

Bedeutung für die Realisierung von ÖPP gewonnen.<br />

Als zentraler nicht-rechtlicher Erfolgsfaktor für alle in<br />

dieser <strong>Studie</strong> dargestellten deutschen Praxisbeispiele<br />

wird von den befragten Experten angeführt, dass sich<br />

die privaten Unternehmen im Vorfeld der Projektumsetzung<br />

sehr genau mit den spezifischen Bedingungen<br />

ihrer jeweiligen öffentlichen Kunden vertraut<br />

gemacht haben (siehe Abbildung 9).<br />

Dieses „Vertrautmachen“ bedeutet, dass die speziellen<br />

kulturellen Bedingungen des öffentlichen Sektors realistisch<br />

eingeschätzt und als besonderes Kundenmerkmal<br />

akzeptiert werden. Dazu gehört vor allem, dass bei<br />

öffentlichen Vergabeverfahren und Verträgen mit der<br />

öffentlichen Hand ein Mindestmaß an Öffentlichkeit<br />

und Transparenz gewahrt werden muss. Darüber hinaus ist wichtig, dass die politischen Repräsentanten<br />

ein legitimes Entscheidungs- bzw. Mitspracherecht haben, auch wenn dies einen bestimmten Aufwand<br />

und Kosten impliziert. Hinzu kommt, dass die sozialen Besitzstände und Informationsrechte der<br />

Beschäftigten und Bürger („Daseinsvorsorge“) eine wichtige Rolle spielen.<br />

3.3.1 Bundes- und Landesrecht<br />

Der Haushaltsplan ist die systematische Zusammenstellung aller voraussichtlichen Einnahmen und<br />

Ausgaben einer Gebietskörperschaft. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfes, der zur<br />

Erfüllung der staatlichen bzw. kommunalen Aufgaben in dem betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich<br />

benötigt wird. Der Bund und die Länder haben dabei den Erfordernissen des gesamtstaatlichen<br />

Gleichgewichtes Rechnung zu tragen. Die verfassungsrechtliche Bindung beschränkt die Kreditaufnahme<br />

auf die Höhe der Investitionen. Diese Regelung markiert die materielle Grenze für die Staatsverschuldung.<br />

Sie konkretisiert zugleich das sich aus dem Demokratieprinzip ergebende Gebot der Achtung der<br />

Entscheidungsfreiheit zukünftiger Generationen (Art. 115 GG).<br />

ÖPP-Projekte können die Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen einschränken. Dies ist immer<br />

dann der Fall, wenn die öffentliche Hand längerfristige Zahlungsverpflichtungen eingeht. Bei der staatlichen<br />

bzw. kommunalen Eigenrealisierung öffentlicher Aufgaben liegt allerdings ebenfalls regelmäßig<br />

eine Kreditfinanzierung zugrunde, die zu einer langfristigen Bindung führt. Es kann daher nicht unterstellt<br />

werden, dass mit einem ÖPP-Projekt automatisch eine weitergehende Belastung und Einengung<br />

verbunden ist als mit einer langfristigen Kreditaufnahme zur Eigenrealisierung. Jedoch ist für ein ÖPP-<br />

Projekt immer eine transparente haushaltsrechtliche Darstellung erforderlich, die Kredit und Investition<br />

eindeutig sowie für die gesamte Laufzeit zuordnet und darstellt.<br />

3.3.2 Kommunalrecht<br />

Leistungs-<br />

Verbesserung<br />

Innovative<br />

Technik<br />

Personalmodelle<br />

Die kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 GG institutionell garantiert und umfasst alle „Angelegenheiten<br />

der örtlichen Gemeinschaft“. Das BVerfG fordert für die Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes<br />

eine spezifische, über den reinen Sachbezug hinausgehende Ortsbezogenheit. Diese setzt voraus,<br />

dass jede kommunale Aufgabe in der örtlichen Gemeinschaft wurzelt. Die Ausweitung kommunaler<br />

Tätigkeit soll grundsätzlich eingeschränkt sein. Rechtlich zulässige Organisationsformen für die wirtschaftliche<br />

Betätigung der Kommunen und ihre inhaltlichen Ausgestaltungen regelt in diesem<br />

Verfassungsrahmen das jeweilige Gemeindewirtschaftsrecht der Länder. Die kommunale Selbstverwaltung<br />

mit der Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung gilt bei Verfassungsrechtlern als<br />

Ausdruck des Demokratieprinzips. Die Basis dieser Interpretation besteht darin, dass die kommunalen<br />

Vertretungsorgane Volksvertretungen sind, durch die der Bürger in die Verwaltung hineinwirkt.<br />

23


24<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen bzw. staatlichen Einrichtungen und Privaten können<br />

sich dadurch ergeben, dass Bundes- und / oder Ländergesetze die partnerschaftliche Zusammenarbeit<br />

einengen oder sogar ausschließen. Für die Seite der (möglichen) öffentlichen Partner betrifft dies die<br />

Auftragsangelegenheiten und die pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben bzw. die Pflichtaufgaben zur<br />

Erfüllung. Die Gemeinden sind zur Ausführung dieser Aufgaben verpflichtet. Dies schließt nicht aus,<br />

dass eine Gemeinde bestimmte Aufgaben in Zusammenarbeit mit Privaten wahrnimmt. Die Gemeinde<br />

bleibt jedoch für die Erfüllung der Aufgabe verantwortlich. Eine solche Form der Verwaltungshilfe (funktionale<br />

Privatisierung) ist ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zulässig.<br />

3.3.3 Öffentliche Bedienstete<br />

Die (Teil-)Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen ist für öffentliche Bedienstete eine Sonderform<br />

des Arbeitgeberwechsels. Dabei wird die öffentlich-rechtliche Aufgabenerfüllung auf privatrechtliche<br />

Träger überführt. Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben bzw. die Ausgliederung von Verwaltungseinheiten<br />

kann für öffentliche Angestellte den Tatbestand eines Betriebsüberganges i. S. v. § 613a BGB<br />

bedeuten. Bisherige durch Tarifvertrag geregelte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen werden in<br />

diesem Falle zum <strong>Best</strong>andteil des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen<br />

Arbeitgeber. Wichtige Vereinbarungen der Tarifverträge für den öffentlichen Dienst betreffen Entgeltregelungen,<br />

Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Urlaubs-, Aufstiegs- und Ruhestandsregelungen sowie spezielle<br />

Zusatzrentenversicherungen.<br />

Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen dürfen bei Betriebsübergängen durch den neuen Arbeitgeber<br />

nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers<br />

geändert werden. Einige Bundesländer bzw. Kommunen haben als zusätzliche Absicherung für öffentliche<br />

Angestellte im Fall des Betriebsübergangs (Rahmen-) Tarifverträge abgeschlossen. Darin sind beispielsweise<br />

über die bereits genannten Inhalte hinaus der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und<br />

Rückkehrrechte bei Insolvenz und Liquidation geregelt. Notwendig für einen einvernehmlichen<br />

Personalübergang ist auch bei Nichtabschluss eines Tarifvertrages ein Personalüberleitungsvertrag zwischen<br />

der zuständigen Dienststelle und dem neuen Arbeitgeber. Darüber hinaus können bei gemischtwirtschaftlichen<br />

Unternehmen ergänzende Regelungen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden.<br />

Dabei kann es sich beispielsweise um die Verpflichtung des privaten Arbeitgebers handeln, neue<br />

Tarifverträge abzuschließen. Weitere Regelungsmöglichkeiten betreffen Themen wie Weiterbildung,<br />

Personalentwicklung und betriebliche Anreizsysteme.<br />

Aufgrund derartiger Regelungen können für private Partner Remanenzrisiken entstehen. Dies bedeutet,<br />

dass ehemals öffentliche Mitarbeiter auch bei einem sich verschlechternden Betriebsergebnis zu<br />

Bedingungen weiterbeschäftigt werden müssen, die zu Beginn ihres Beschäftigungsverhältnisses galten.<br />

Daraus können sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen für den Privaten ergeben. Wesentlich ist, dass<br />

der beschriebene Betriebsübergang sich kraft Rechtsgeschäfts vollzieht und nicht durch ein Gesetz. Das<br />

Merkmal „kraft Rechtsgeschäft“ soll den Anwendungsbereich der rechtlichen Regelung nicht einschränken,<br />

sondern sie lediglich gegenüber den Fällen der Gesamtsrechtsnachfolge abgrenzen. Die reine Übertragung<br />

von Verwaltungsaufgaben einer öffentlich-rechtlichen Verwaltung auf eine andere ist kein Betriebsübergang<br />

i.S.v. § 613a BGB. Liegen die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang i. S. v. § 613a BGB<br />

vor, dann haben die Beschäftigten in dessen Rahmen ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres<br />

Arbeitsverhältnisses sowie Kündigungsschutz.<br />

Für Beamte bestehen spezifische Möglichkeiten der Personalüberleitung im öffentlichen Dienstrecht.<br />

Für die Überleitung von Beamten gibt es zum einen die Variante der Versetzung in den einstweiligen<br />

Ruhestand nach § 20 BRRG. Dies gilt allerdings nur, wenn die Behörde aufgelöst wird und bedarf einer<br />

gesetzlichen Grundlage. Eine Beurlaubung von Beamten ist nur für bestimmte Zeiträume möglich. Die<br />

Zuweisung eines Beamten nach § 123a I BRRG mit seiner Zustimmung ist nur vorübergehend und bei<br />

dringenden öffentlichen Interessen möglich. Die Anteile des privaten Partners im Falle eines gemischtwirtschaftlichen<br />

Unternehmens müssen dabei 50 % überschreiten. Eine derartige Zuweisung ohne<br />

Zustimmung nach § 123a II BRRG kann im Fall dringender öffentlicher Interessen erfolgen, wenn der<br />

Gesellschaftsanteil des privaten Partners 50 % unterschreitet. Dienstüberlassungsvereinbarungen sind<br />

theoretisch möglich, werden jedoch aufgrund ihrer hohen Komplexität in der Praxis nur in Ausnahmefällen<br />

angewendet. Vergleichbare Möglichkeiten bietet das Dienstrecht auch für öffentliche Angestellte.<br />

Diese Möglichkeiten stellen Alternativen zu einem Betriebsübergang i. S. v. § 613a BGB dar.<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

3.3.4 Öffentlicher Auftrag<br />

3.3.4.1 Vergaberecht<br />

Dem nationalen und europäischen Vergaberecht unterliegen sämtliche entgeltlichen Verträge zwischen<br />

einem öffentlichen Auftraggeber und einem privaten Unternehmen als Auftragnehmer. Ausnahmen bilden<br />

– für sich betrachtet – Verträge über Grundstücksmiete, Pacht und Grundstückserwerb sowie Verkauf<br />

oder Gesellschaftsanteilsveräußerungen durch die öffentliche Hand. Für die Zuordnung zum<br />

Vergaberecht ist die Rechtsform des zugrunde liegenden Vertrages unerheblich. Entscheidend ist allein,<br />

ob der öffentliche Auftraggeber von einem Dritten entgeltliche Leistungen beschafft.<br />

Die in § 98 GWB abschließend aufgezählten Auftraggeber sind dem Vergaberecht unterworfen. Klassisch<br />

sind dies Bund, Länder und Kommunen. Die Ausgestaltung regelt die Vergabeverordnung, insbesondere<br />

welche Abschnitte der verschiedenen Verdingungsordnungen Anwendung finden. Aufträge unterhalb<br />

der Schwellenwerte werden entsprechend des Haushaltsrechts in Verbindung mit Abschnitt 1 der<br />

Vergabeverordnung behandelt. Oberhalb der Schwellenwerte ist der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich<br />

zu einer europaweiten Ausschreibung verpflichtet (Abschnitte 2 bis 4 der Vergabeverordnung).<br />

§ 98 GWB umfasst auch alle sonstigen Einrichtungen der öffentlichen Hand, die aufgrund ihrer<br />

Aufgabenerfüllung, Finanzierung etc. funktional als dem Staat zugehörig angesehen werden können.<br />

Dies schließt auch alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts ein, die damit als<br />

öffentliche Auftraggeber zu behandeln sind. Auch sind gegebenenfalls private Subventionsempfänger<br />

bei bestimmten Investitionen als öffentliche Auftraggeber anzusehen (§98 Nr. 5 GWB). Im Rahmen von<br />

ÖPP-Projekten wird bei der Erteilung eines Auftrages oder einer Konzession regelmäßig davon auszugehen<br />

sein, dass § 98 GWB zur Anwendung kommt.<br />

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2005 mit dem Ergebnis, dass<br />

gemischtwirtschaftliche Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichen Anteilen dem EU-weiten<br />

Vergaberecht unterliegen, werden ÖPP-Gesellschaften zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit durch<br />

andere Modelle abgelöst. In Frage dafür kommen Bereitstellungs-, Betreiber-, Contracting- und<br />

Konzessionsmodelle sowie vergleichbare Vertragsmodelle oder ÖPP-Gesellschaften mit öffentlichen<br />

Minderheitsbeteiligungen (ca. 6 % als Richtlinie). Dies gilt nicht für befristete öffentlich-private Projektgesellschaften,<br />

die als reines Instrument der Projektsteuerung z. B. im Rahmen von Betreiber- und<br />

Konzessionsmodellen häufig eingesetzt werden und nicht an Vergabeverfahren beteiligt sind.<br />

3.3.4.2 Interessenbekundungsverfahren<br />

Ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) dient der Feststellung, ob es zivile Anbieter in dem jeweiligen<br />

Markt gibt, die für ein geplantes ÖPP-Projekt als relevant eingeschätzt werden (Markterkundung in<br />

staatlicher Verantwortung). Dieses Verfahren kann nicht eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bzw. einen<br />

-vergleich ersetzen und darf von öffentlichen Auftraggebern auch nicht dazu missbraucht werden, sich<br />

unentgeltlich Leistungsspezifikationen für ein Vergabeverfahren erarbeiten zu lassen. Grundsätzlich sollte<br />

jeder öffentliche Auftraggeber bei aufwändigeren Vorhaben in einer bezahlten Machbarkeitsstudie als<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Einzelheiten des zu realisierenden Projektes abklären.<br />

25


26<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

3.3.5 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

Der Bund, die Länder und die Kommunen sind zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung<br />

verpflichtet. Bereits im Vorfeld von Investitionsmaßnahmen sind Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

anzustellen. Problematisch ist, dass im Zusammenhang mit geplanten ÖPP-Projekten entsprechende<br />

Haushaltsmittel bereits im Vorfeld des Vergabeverfahrens eingestellt sein müssen. Belastbare objektbzw.<br />

projektbezogene Angaben über die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme erhält die an einem ÖPP-<br />

Projekt interessierte Verwaltung jedoch erst im Rahmen des formalen Vergabeverfahrens, sobald die<br />

Bieter ihre Angebote abgegeben haben. Es muss daher die Frage beantwortet werden, ob und wie die<br />

Verwaltung valide Daten für ihre Haushaltsplanung auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

erhält. Der Durchführung eines IBV im Vorfeld der Vergabe als „Ersatz“ einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

wird hier widersprochen, da die Bieter nicht an ihre etwaigen Preisbekundungen<br />

gebunden sind. Die Preisbekundungen der Privaten können lediglich als ein Indiz herangezogen werden.<br />

Diese stellen jedoch keine belastbare Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dar.<br />

3.3.6 Steuerrecht<br />

Die Ertragsbesteuerung stellt ein wesentliches Element unseres Wirtschaftssystems dar. Dies führt zu<br />

einer ertragssteuerlichen Mehrbelastung des (interessierten) Privaten gegenüber der öffentlichen Hand<br />

beim Preis für viele potentielle ÖPP-Leistungen. Auch z. B. in Großbritannien existieren keine speziellen<br />

Regelungen zur Einkommens- und Körperschaftssteuer bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften. Eine<br />

umsatzsteuerliche Wettbewerbsverzerrung ergibt sich für den Teil der Wertschöpfungskette, den beim<br />

konventionellen Beschaffungsansatz die öffentlichen Hand selbst produziert. Werden diese Leistungen<br />

von einem privaten Unternehmer in einer ÖPP erstellt, fällt hierauf entweder Umsatzsteuer an oder die<br />

Leistungen sind gemäß § 4 UStG steuerbefreit. Im Falle von ÖPP oder anderen Formen funktionaler<br />

Privatisierungen müssen Private diese Ungleichbehandlung durch Effizienzgewinne ausgleichen. Dies<br />

hängt damit zusammen, dass vergleichbare öffentliche Leistungsangebote häufig nicht im Rahmen<br />

eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) erbracht werden. Beispielsweise Großbritannien und Schweden<br />

verfügen für diesen Fall über nationale Systeme der Refundierung (Rückerstattung). Aus diesen erhalten<br />

ÖPP Kompensationen, welche die auch dort vorhandene steuerliche Ungleichbehandlung öffentlicher<br />

und öffentlich-privater Leistungserstellung ausgleichen. Vorschläge für eine Refundierung der Umsatzsteuer<br />

für Öffentlich-Private Partnerschaften durch das föderale ÖPP-Kompetenzzentrum werden bisher<br />

politisch nur punktuell unterstützt.<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

4 ÖPP im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

4.1 Marktentwicklung<br />

in der Elektrotechnik- und<br />

Elektronikindustrie<br />

Die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in Deutschland ist mit einem Gesamtumsatz von knapp 165 Mrd.<br />

Euro in 2005 die zweitgrößte Industriegruppe nach der Automobilindustrie. Im selben Jahr zählte dieser<br />

Wirtschaftszweig knapp 800.000 Beschäftigte, was ihn auch zum zweitwichtigsten industriellen Arbeitgeber<br />

nach der Maschinenbaubranche macht. Wichtigste Abnehmerländer für die elektrotechnischen<br />

Erzeugnisse sind vor allem die europäischen Nachbarländer Frankreich, Großbritannien und Italien<br />

sowie die USA.<br />

Während sich auf globaler Ebene der Markt nach den Krisenjahren von 2000 bis 2002 wieder auf einem<br />

klaren Wachstumskurs befindet, setzte sich die Stagnation in Deutschland zunächst fort. Erst ab 2004<br />

konnte wieder ein kleiner Umsatzzuwachs verzeichnet werden, der allerdings fast ausschließlich auf die<br />

günstige Exportentwicklung zurückzuführen war. Auch im Jahr 2005 bildete das Exportgeschäft mit einer<br />

Steigerung von 5,4 % auf ein Volumen von 135,5 Mrd. Euro das Rückrat der Elektroindustrie. Das<br />

Inlandsgeschäft verzeichnete leicht rückläufige Umsätze von minus 0,5 %. Trotz der zweifelsfrei gegebenen<br />

positiven Grundvoraussetzungen in Forschung und Entwicklung sowie wichtiger industrieller<br />

Infrastrukturvoraussetzungen hat die deutsche Elektroindustrie in den letzten Jahren einiges von ihrem<br />

früheren inländischen Nachfragevolumen verloren. Ursächlich hierfür sind zum einen die dringend<br />

erforderlichen Kostensenkungs- und Restrukturierungsmaßnahmen in vielen Bereichen von Wirtschaft<br />

und Gesellschaft sowie zum anderen die Kaufzurückhaltung der inländischen Konsumenten.<br />

In den zurückliegenden Jahren hat sich die finanzielle Situation der öffentlichen Hand weiter verschlechtert.<br />

Zurückgehende Einnahmen, steigende öffentliche Ausgaben und ein kontinuierlich wachsender<br />

Schuldenberg zwingen Bund, Länder und Kommunen oftmals dazu, notwendige Investitionen in<br />

Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur zu verschieben oder ganz zu streichen.<br />

Die Nutzung von privaten Finanzierungsressourcen wird daher in Zukunft eine entscheidende Bedeutung<br />

für die Sicherung des hohen infrastrukturellen Standards in der Bundesrepublik Deutschland haben.<br />

Dies ist für die deutschen Unternehmen der Elektrotechnik- und Elektroindustrie von grundsätzlicher<br />

Bedeutung, da dieser exportorientierte Wirtschaftszweig wesentlich von dem aktuell im internationalen<br />

Vergleich noch sehr hohen Niveau der öffentlichen Verkehrs-, Energie-, Medizin- und Sicherheitsinfrastruktur<br />

im Heimatmarkt abhängig ist.<br />

4.1.1 ZVEI-Initiativen zur privaten Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur<br />

Die vom ZVEI getragene Initiative „Mut zum Wandel lohnt sich“ soll in diesem Zusammenhang einen<br />

Beitrag leisten, die Innovations-, Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Elektrotechnikund<br />

Elektronikindustrie zu stärken. Für den ZVEI ist ein herausragender Schwerpunkt der Verbandsarbeit<br />

die Verzahnung verschiedener Initiativen zur Entwicklung von High-Tech-Infrastrukturen in Deutschland<br />

und Europa. Die betroffenen Fachverbände des ZVEI schätzen den allein im Bereich der elektrotechnischen<br />

und elektronischen Infrastrukturen aufgelaufenen Investitionsstau auf deutlich über 50 Mrd. Euro.<br />

Schwerpunkte werden dabei in den Bereichen Energieversorgung, Schienenverkehr und Verkehrstelematik /<br />

-steuerung, Digitalisierung von Hörfunk und Fernsehen, Ausbau des Breitbandkabelnetzes, öffentliche<br />

Sicherheit und Modernisierung des Gesundheitswesens sowie der Bundeswehr gesehen.<br />

Speziell für den öffentlichen Sektor wurde eine Task Force „Private Finanzierung von Infrastrukturaufgaben“<br />

eingerichtet. Zusammen mit weiteren Initiativen des ZVEI werden nachfolgende Ziele verfolgt:<br />

• Neue Technologien und neue Geschäftsfelder in Deutschland frühzeitig zur Anwendung bringen –<br />

Deutschland als internationalen Leitmarkt etablieren,<br />

27


28<br />

Abbildung 10: Verteilung von ÖPP-Projekten<br />

nach Bereichen 2000-2005<br />

30 %<br />

Schulen,<br />

Hochschulen<br />

7 %<br />

Sozialwesen<br />

4 %<br />

sonstige<br />

4.2 ÖPP-Potentiale<br />

im Markt der Elektrotechnikund<br />

Elektronikindustrie<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

• mehr Dynamik für die jeweiligen Wertschöpfungsketten der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

in den Märkten zu schaffen,<br />

• den Standortvorteil Infrastrukturen auch im 21. Jahrhundert für Deutschland und Europa sichern.<br />

4.1.2 ÖPP-<strong>Best</strong>andsaufnahme im Markt der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

Die ermittelten Möglichkeiten und Potentiale für ÖPP sind in Deutschland erst in Ansätzen ausgeschöpft.<br />

Bisher entfallen – je nach Branche – lediglich zwischen einem und vier Prozent der öffentlichen Investitionen<br />

für Infrastrukturprojekte auf diese Finanzierungs- und Organisationsform. In Staaten mit einer<br />

starken Tradition öffentlich-privater Zusammenarbeit, wie z. B. UK, USA, Kanada oder Australien,<br />

beträgt der ÖPP-Anteil dagegen 15 bis 25 % (siehe Abbildung 10).<br />

4 %<br />

Verkehr<br />

16 %<br />

Verwaltungsbau,<br />

Liegenschaften<br />

2 %<br />

Gesundheitswesen<br />

12 %<br />

öffentliche<br />

Sicherheit,<br />

Justiz<br />

4 %<br />

Kultur<br />

21 %<br />

Sport, Freizeit,<br />

Touristik<br />

Nach einer <strong>Best</strong>andsaufnahme aller als ÖPP realisierten<br />

Projekte in den Jahren 2000 bis 2005 durch die PPP-<br />

Task-Force der Bundesregierung (angesiedelt beim<br />

föderalen ÖPP-Kompetenzzentrum) sind die für den<br />

ZVEI relevanten Bereiche (Verkehr, Gesundheitswesen,<br />

Energie-, Wehr- und Sicherheitstechnik) bisher nur<br />

unterdurchschnittlich vertreten. Sowohl bei der Quantität<br />

als auch beim finanziellen Gesamtvolumen wird das<br />

bisherige ÖPP-Erfahrungsfeld von Projekten aus dem<br />

öffentlichen Hochbau dominiert (Schulen, Hochschulen,<br />

Verwaltungsbauten). Lediglich 4 % der durchgeführten<br />

Projekte waren beispielsweise dem Verkehrsbereich und<br />

2 % dem Gesundheitswesen zuzuordnen (siehe Abbildung<br />

10). Dabei sind gerade die beiden letztgenannten<br />

Bereiche in besonderer Weise von der Finanziermisere<br />

der öffentlichen Hand betroffen. Allein die bestehende<br />

jährliche Finanzierungslücke für den Erhalt und den<br />

Ausbau der Bundesverkehrswege wird von der Expertenkommission<br />

Verkehrsinfrastrukturfinanzierung „Pällmann-<br />

Kommission“ auf fast drei Mrd. Euro geschätzt. Im<br />

Bereich des Gesundheitswesens beträgt der aufgelaufene Investitionsstau hinsichtlich der auf § 9 der<br />

KHG-Förderung basierenden Finanzierung nach einer <strong>Studie</strong> des Rheinisch-Westfälischen Institutes für<br />

Wirtschaftsforschung 27 Mrd. Euro. Diese Sachverhalte zeigen auf, dass ein erhebliches Potential für<br />

Projektdurchführungen mit ÖPP-Charakter in diesen für den ZVEI relevanten Bereichen besteht. Auch in<br />

den Feldern Wehr-, Energie- und Sicherheitstechnik bleiben relevante Potentiale für eine vermehrte<br />

ÖPP-Durchführung bisher ungenutzt.<br />

4.2.1 Potentiale nach Umsetzungsebenen<br />

Die durchgeführten Recherchen und Experteninterviews zeigen vor allem bisher ungenutzte Potentiale<br />

bei der öffentlichen Hand auf. Hier bilden (1) Verkehrssteuerung und Telematik, (2) Energie-Contracting<br />

und Gebäudemanagement, (3) moderne Medizintechnik (Großgeräte) sowie (4) der Einsatz von<br />

Sicherheitstechnik in öffentlichen Räumen vorrangig zu erschließende Handlungsfelder.<br />

Im Unterschied zu den analysierten Beispielen und Potentialen auf der Bundesebene (Straßen- und<br />

Schienenwege) können diese kommunalen Potentiale mit vergleichsweise kleinen, finanziell und organisatorisch<br />

überschaubaren sowie kurzfristig zu realisierenden Projekten erschlossen werden. Die in<br />

Kapitel 5 dargestellten Beispiele, die bisher bei relevanten kommunalen Entscheidern und Experten<br />

noch kaum bekannt sind, verdeutlichen flächendeckend umsetzbare Projektdesigns. Die jeweils exemplarisch<br />

dargestellten ÖPP-Grundmodelle sind dabei auf die anderen genannten Handlungsfelder übertragbar.<br />

Die am Beispiel von medizinischen Großgeräten, Lichtsignalanlagen sowie Energieversorgungssystemen<br />

dargestellten Mechanismen ZVEI-spezifischer Bereitstellungs-, Betreiber- und Contractingmodelle<br />

lassen sich projektspezifisch flexibel anpassen und kombinieren.<br />

Sowohl in mittel- als auch in langfristiger Perspektive sind erhebliche Wachstumspotentiale für ÖPP realistisch.<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

4.2.2 Quantitative ÖPP-Potentiale nach ZVEI-Fachverbänden<br />

Die nachfolgende Tabelle 3 zeigt die Zusammenfassung der in dieser <strong>Studie</strong> vorgenommenen Analyse<br />

der ÖPP-Potentiale für die einzelnen ZVEI-Fachverbände. Die mittelfristig realisierbaren Marktpotentiale<br />

(bis fünf Jahre) belaufen sich dabei auf bis zu 2,2 Mrd. Euro jährlich. Die als maximal geschätzten langfristigen<br />

Marktpotentiale (über 5 – 15 Jahre) belaufen sich auf ca. 10 – 12 Mrd. Euro jährlich. Wie sich<br />

die ÖPP-Potentiale im Detail zusammensetzen und wie sie ermittelt wurden, ist Gegenstand von Kapitel 5.<br />

Tabelle 3: Marktpotentiale für die private Finanzierung öffentlicher Infrastruktur<br />

im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (Beträge in Euro p. a.)<br />

Zeit<br />

Mittelfristig<br />

bis 5 Jahre<br />

Langfristig<br />

über 5 bis 15<br />

Jahre<br />

Energietechnik<br />

Ca. 70 Mio.<br />

(Kommunen bis<br />

50.000 EW)<br />

Ca. 100 Mio.<br />

(Kommunen ab<br />

50.000 EW)<br />

Ca. 30 Mio.<br />

(Landkreise)<br />

Ca. 100 Mio.<br />

(Bund und<br />

Länder)<br />

Ca. 2,0 Mrd.<br />

(Kommunen)<br />

Ca. 50 Mio.<br />

(Bund, zivil)<br />

Ca. 200 Mio.<br />

Länder<br />

Sicherheitstechnik<br />

Ca. 150 Mio.<br />

(Bund, Länder &<br />

Gemeinden)<br />

Ca. 0,5 – 0,7 Mrd.<br />

(Bund, Ländern &<br />

Gemeinden)<br />

Wehrtechnik<br />

Ca. 150 Mio.<br />

(Bund, Länder &<br />

Gemeinden)<br />

Ca. 3 – 3,5 Mrd.<br />

(Bundeswehr)<br />

Medizintechnik<br />

Ca. 200–300 Mio.<br />

(Bund, Länder &<br />

Gemeinden)<br />

Ca. 2,0 – 3,0 Mrd.<br />

(Bund, Ländern &<br />

Gemeinden)<br />

Verkehrstechnik<br />

Ca. 1,0 – 1,2 Mrd.<br />

(Schienenverkehr<br />

Bund &<br />

Kommunen,<br />

Telematik u.ä.)<br />

Ca. 3,0 – 3,8 Mrd.<br />

(Schienverkehr<br />

Bund &<br />

Kommunen,<br />

Telematik u. ä.)<br />

Gesamtpotential<br />

Ca. 2,2 Mrd.<br />

Euro<br />

Ca. 11,8 Mrd.<br />

Euro<br />

Die dargestellten Angaben, besonders für die maximalen langfristigen Marktpotentiale, sind selbstverständlich<br />

mit Unsicherheiten behaftet. Diese resultieren aus dynamischen, technischen, rechtlichen und<br />

politischen Marktveränderungen (z. B. Rohstoffpreisentwicklung, Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen,<br />

Umweltschutzauflagen etc.). Hinzu kommt, dass nur ein Teil der für derartige Einschätzungen<br />

relevanten Daten öffentlich zugänglich ist. Die Differenz zwischen den mittel- und langfristigen<br />

Marktpotentialen kann jedoch in jedem Fall qualitativ interpretiert werden. Diese Differenz verdeutlicht<br />

die erheblichen Potentiale hinsichtlich der Erhaltung und des Ausbaus der öffentlichen elektrotechnischen<br />

und elektronischen Infrastruktur, die in den Einzelbereichen in Kapitel 5 konkreter dargestellt werden.<br />

4.2.3 Volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen durch ÖPP<br />

Mit den dargestellten quantitativen ÖPP-Potentialen sind gerade im Handlungsfeld des ZVEI auch starke<br />

qualitative Innovationspotentiale verbunden. Die untersuchten ÖPP-Projekte führen bereits kurzfristig<br />

zu Impulsen für Umsatzwachstum und Beschäftigung in Deutschland. Sie tragen mittel- und langfristig<br />

dazu bei, die globale Spitzenposition deutscher Unternehmen in strategischen, forschungsintensiven<br />

Technologiefeldern zu sichern.<br />

Dadurch werden Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowie das dazugehörige Fachpersonal<br />

(„Humankapital“) in Deutschland gehalten und langfristig gesichert. Es können gemeinsam mit öffentlichen<br />

Partnern neue „intelligente“ Infrastruktur- sowie Dienstleistungen entwickelt und umgesetzt werden,<br />

welche die Leistungsqualität und Sicherheit für die Bürger bei gleich bleibenden oder sogar sinkenden<br />

Kosten erhöhen. Der erfolgreiche Test derartiger Lösungen im Inland stärkt zugleich die<br />

29


30<br />

4.3 Handlungsbedarf<br />

!<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Exportfähigkeit deutscher Unternehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können ihr<br />

technologisches sowie Finanzierungs- und Organisations-Know-how durch die Mitarbeit in ÖPP-<br />

Projekten als Konsortialpartner und Zulieferer weiterentwickeln. Der aktuelle Fokus der politischen und<br />

gesellschaftlichen Diskussion hinsichtlich dieser qualitativen ÖPP-Potentiale liegt häufig auf<br />

Großprojekten. „Galileo“ (Satellitennavigation), „Herkules“ (Bundeswehr-IT) oder Toll-Collect“ (LKW-<br />

Maut) sind häufig zitierte Beispiele.<br />

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass alle exemplarisch dargestellten ÖPP-Lösungen nicht<br />

nur einen betriebs- und volkswirtschaftlichen Beitrag in Form von Kostensenkung, Effizienzsteigerung,<br />

Erschließung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten und Sicherung von öffentlichen wie privaten<br />

Arbeitsplätzen leisten. Darüber hinaus werden wichtige politische und gesellschaftliche Ziele realisiert:<br />

• Umweltentlastung durch Schadstoff- und CO 2 -Reduktion in den Bereichen Energiewirtschaft und<br />

Verkehrswesen,<br />

• Erhöhung der Verkehrssicherheit,<br />

• Erhöhung der Sicherheit für Bürger in öffentlichen Räumen,<br />

• Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau,<br />

• Aufbau notwendigen ÖPP-Know-hows auch in kleinen und mittleren Unternehmen.<br />

Diese politischen und wirtschaftlichen Ziele der ausgewählten und in Kapitel 5 präsentierten Beispiele<br />

können zum Teil bereits innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens realisiert werden.<br />

Um eine flächendeckende Verbreitung der beschriebenen Erfolgsbeispiele zu gewährleisten, ist in der<br />

gesellschaftlichen Diskussion ein Grundkonsens darüber zu erzielen, dass einer privaten Infrastrukturfinanzierung<br />

generell Priorität einzuräumen ist. Mittelfristig kann vor diesem Hintergrund durch weitere<br />

rechtliche Optimierungen nach Einschätzungen der befragten Experten die Zahl der bisher ermittelten<br />

ZVEI-spezifischen ÖPP-Pilotprojekte verdrei- bis verfünffacht werden. Folgende Maßnahmen sind<br />

dafür prioritär.<br />

Folgende Maßnahmen sind im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

notwendig:<br />

• Optimierung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes, vor allem was die eindeutige Regelung von<br />

Dienstleistungskonzessionen angeht, auf Bundesebene (Harmonisierung mit EU-Recht);<br />

• Umsetzung der aus dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz resultierenden rechtlichen Harmonisierung<br />

auf Landesebene;<br />

• Aktualisierung und Anpassung der sich daraus ergebenden Ausführungs- und Anwendungsbestimmungen<br />

für den kommunalen Bereich.<br />

Diese (1) weitere Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist jedoch nur das erste notwendige<br />

Maßnahmenbündel. Ein zweites besteht darin, die Länge von (2) Genehmigungsverfahren zu reduzieren<br />

und die Verfahrenssicherheit für alle beteiligten Parteien zu erhöhen. Drittens ist schließlich die<br />

Entwicklung einer gezielten Strategie für die (3) Vermarktung der ZVEI-spezifischen ÖPP-Grundmodelle<br />

und Erfolgsbeispiele notwendig.<br />

(2) setzt zudem voraus, dass die kommunalen Gremien sowie deren Aufsichtsbehörden (Kommunalaufsicht)<br />

über einen gewissen Grad an flexibler Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Entscheidungsprozesses<br />

sowie über die notwendigen projektspezifischen Informationen verfügen.<br />

!<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Folgende Maßnahmen sind im Bereich der Elektrotechnik- und<br />

Elektronikindustrie notwendig:<br />

• Systematische Weiterbildung des Personals der Aufsichts- und Prüfstellen<br />

(Rechts- / Kommunalaufsicht, Vergabestellen),<br />

• Behebung von Personalengpässen in den Aufsichts- und Prüfstellen,<br />

• Entwicklung standardisierter Prüfungs-Checklisten, an welchen sich auch die beantragenden<br />

Einrichtungen und privaten Partner orientieren können,<br />

• Zusammenstellung von Listen mit „Positivbeispielen“ für einzelne Finanzierungsinstrumente und<br />

Anwendungsbereiche.<br />

4.3.1 Rechtlicher Veränderungsbedarf auf Bundesebene<br />

Auf Bundesebene ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des in 2005 beschlossenen<br />

ÖPP-Beschleunigungsgesetzes die wesentliche Maßnahme für die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für ÖPP. In dem bisherigen ÖPP-Beschleunigungsgesetz fehlt eine Definition für Dienstleistungskonzessionen<br />

im Katalog der Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(§ 101). Dies gilt in diesem Kontext auch für mögliche Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der<br />

Grundsätze Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Die entsprechende EU-Richtlinie<br />

und der EG-Vertrag bieten sich hier als Orientierung an. Konkrete Formulierungsvorschläge sind im<br />

Rahmen der Vorbereitung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes bereits gemacht worden. Dienstleistungskonzessionen<br />

als spezielle Form langfristiger ÖPP werden für die im ZVEI organisierten Unternehmen in<br />

den nächsten Jahren vermehrt an Bedeutung gewinnen. Sie erleichtern die langfristige und zuverlässige<br />

Bereitstellung komplexer Servicepakete für öffentliche Auftraggeber auf hohem technologischem<br />

Niveau. Ein weiterer Ergänzungsbedarf betrifft die sogenannte Projektanten-Problematik. Sie ist in der<br />

bisherigen Form zu restriktiv formuliert. Projektanten, also externe Berater öffentlicher Auftraggeber bei<br />

der Projektentwicklung, sind häufig zugleich auch potentielle ÖPP-Partner. Besonders in der<br />

Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sind oftmals starke Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen<br />

ÖPP-Projektphasen möglich. Dies gilt besonders bei technologisch besonders anspruchsvollen und innovativen<br />

Projekten. Davon profitiert natürlich auch der öffentliche Partner. Daher sollten Projektanten nur<br />

als Bieter ausgeschlossen werden, wenn ihre Beteiligung den Vergabewettbewerb entscheidend negativ<br />

beeinflussen kann. Die jetzige Gesetzesformulierung – Verfälschung des Wettbewerbs – ist dementsprechend<br />

zu weit gefasst. Auch hier bieten sich Formulierungen aus der entsprechenden EU-Richtlinie sowie dem<br />

WTO-Beschaffungsübereinkommen als Orientierungen an.<br />

4.3.2 Rechtlicher Veränderungsbedarf auf Landesebene<br />

In den Bundesländern besteht teilweise noch größerer gesetzlicher Optimierungsbedarf mit Blick auf<br />

ÖPP. Während in einigen Bundesländern bereits weitreichende Erfahrungen mit öffentlich-privaten<br />

Kooperationen und den daraus resultierenden rechtlichen Veränderungsbedarfen gemacht wurden (z. B.<br />

in NRW), sind beispielsweise in Thüringen notwendige landesrechtliche Regelungen für die Einführung<br />

von Doppik sowie Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen des kommunalen Haushaltswesens noch<br />

nicht verankert. Um konventionelle und ÖPP-Lösungen jedoch finanziell realistisch vergleichen zu können,<br />

sind diese Instrumente notwendig. Ihr Fehlen führt häufig dazu, dass rechtlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsvergleiche<br />

unrealistisch ausfallen. Projektplanungen für öffentlich-private Kooperationen<br />

werden aufgrund derartiger Fehleinschätzungen immer wieder zu früh abgebrochen.<br />

Zusätzlich ist die Harmonisierung der Landeshaushaltsordnungen mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz<br />

aus dem Jahr 2005 bisher noch nicht umgesetzt worden.<br />

31


32<br />

!<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Ähnliches gilt für die erforderliche Harmonisierung der 16 unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen<br />

der Bundesländer, die bisher eine notwendige Diskussion über die Einführung von Sicherheitstechnik im<br />

öffentlichen Raum behindert.<br />

Schließlich ist deren Uneinheitlichkeit Möglichkeit für eine ergebnisorientierte Budgetierung („Globalhaushalt“)<br />

im Rahmen einer dezentralen Ressourcenverantwortung aller Verwaltungseinheiten in den<br />

Gemeindeordnungen und Gemeindehaushaltsordnungen, Landeshaushaltsordnungen aller Bundesländer<br />

und der Bundeshaushaltsordnung über Experimentierklauseln / Pilotprojekte hinaus zu ermöglichen.<br />

Dies ist die Voraussetzung für das Ansparen von Investitionsmitteln durch Budgetübertragungen<br />

über Jahresgrenzen hinweg.<br />

4.3.3 Notwendigkeit von ÖPP-Pilotanwendungen<br />

Erfolgreiche ÖPP-Pilotprojekte erfüllen eine wichtige Funktion im Rahmen der politischen und gesellschaftlichen<br />

Diskussion über eine zukunftsfähige Aufgabenteilung zwischen öffentlicher Hand und der<br />

Privatwirtschaft. Eines der zentralen Ergebnisse dieser vom ZVEI beauftragten <strong>Studie</strong> ist, dass eine Reihe<br />

geeigneter Pilotprojekte im In- und Ausland bereits durchgeführt werden (siehe <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiele in<br />

Kapitel 5).<br />

Es ist zu begrüßen, dass das föderale ÖPP-Kompetenzzentrum in den letzten Monaten Listen vorrangig<br />

zu bearbeitender Pilotprojekte zusammen gestellt hat. ZVEI-spezifische Pilotprojekte sollten in diesem<br />

Kontext kurzfristig als praktische Musterbeispiele umgesetzt und dokumentiert werden. Die zu gewinnenden<br />

Erfahrungen sind im Sinne einer stärkeren Standardisierung der ÖPP-Projektentwicklung zu<br />

nutzen. Grundraster für die Vertragsgestaltung und Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen<br />

müssen weiter- bzw. neu entwickelt werden. Die Ausweitung dieses Fokus ist dringend notwendig, da für<br />

ÖPP-Projekte im Bereich der ZVEI-Unternehmen spezifische Anforderungen gelten.<br />

Die wesentliche Anforderung ist die häufige Notwendigkeit technologischer Weiterentwicklungen während<br />

der Vertragslaufzeit. Diesbezügliche Risiken werden durch bisherige Konzepte und Musterformulare<br />

für Wirtschaftlichkeitsvergleiche nicht berücksichtigt. Vergleichbar dem Gerüst für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />

der PPP-Task-Force NRW (Public-Sector-Comparator, PSC) im Schulbereich sollten spezielle<br />

PSC-Gerüste für die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie entwickelt werden.<br />

Folgende Kriterien sind im Bereich der Elektrotechnikund<br />

Elektronikindustrie zu berücksichtigen:<br />

• Messung sowie Bewertung der technischen Innovations- und Entwicklungsleistung („Upgrading“)<br />

während der Vertragslaufzeit;<br />

• die spezielle Risikomatrix (Innovationsrisiko, Risiken durch Anwendungs- / Nutzungsfehler,<br />

Ersatzteilrisiko, hohe Sicherheits-, Gewährleistungs- und Qualitätsanforderungen, spezielle<br />

Gesetzgebungsrisiken);<br />

• häufige Entwicklungspartnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Partner<br />

(Leistungsabgrenzung).<br />

4.3.4 Initiative für ÖPP-Projekte in der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

Was die notwendige Ausweitung der Kommunikation ZVEI-spezifischer Pilotprojekte angeht, ist auch die<br />

Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden noch stark ausbaufähig. Im Bereich des öffentlichen<br />

Hochbaus gibt es hier bereits zahlreiche gemeinsame Leitfäden, Beispielsammlungen und<br />

Informationsveranstaltungen mit der Bauindustrie. Die Bereitschaft der kommunalen Spitzenverbänden<br />

hinsichtlich dieser Art der Zusammenarbeit erleichtert dabei die Ansprache öffentlicher Entscheider<br />

erheblich. Angesichts der für Praktiker nicht mehr überschaubaren Vielfalt von Veröffentlichungen und<br />

Veranstaltungen zu ÖPP-relevanten Themen gilt die Beteiligung von Städtetag, Landkreistag oder Städteund<br />

Gemeindebund bei vielen Verantwortungsträgern in Politik und Verwaltung als Gütesiegel.<br />

!<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Für den Ausbau von Kooperationen mit den kommunalen Spitzenverbänden sind dabei nicht nur ÖPP-<br />

Fragestellungen im engeren Sinne von Bedeutung. Die <strong>Studie</strong> zeigt vor allem im Bereich der Medizintechnik,<br />

dass die Bildung öffentlicher Eigengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit eine wichtige<br />

Vorbedingung für längerfristige öffentlich-private Vertragsbeziehungen darstellt. Die Erfüllung dieser<br />

Vorbedingung allein ist zwar nicht hinreichend. Weitere förderliche Faktoren müssen hinzukommen:<br />

die Verfügbarkeit öffentlicher Investitionsmittel, Ressourcen für eine sorgfältige Projektentwicklung und<br />

-vorbereitung sowie kooperationswillige Klinikdirektoren. Für Kliniken ohne eigene Rechtspersönlichkeit<br />

ist die Teilnahme an längerfristigen Bereitstellungsmodellen de facto im Regelfall unmöglich. Der notwendige<br />

Genehmigungsaufwand ist derart hoch und zeitintensiv, dass er den zu erwartenden Projektnutzen<br />

für die Kliniken häufig nicht rechtfertigt. Hinzu kommt, dass Krankenhäuser ohne eigene Rechtspersönlichkeit<br />

aufgrund ihrer haushaltsrechtlichen Stellung nicht über notwendige Investitionsmittel<br />

verfügen.<br />

Darüber hinaus ist die Frage von zentraler Bedeutung, wie bei kommunalen Entscheidungsträgern die<br />

Akzeptanz für innovative – und damit natürlich auch erst einmal unbekannte – ÖPP-Lösungen gesteigert<br />

werden kann.<br />

Die Ergebnisse der <strong>Studie</strong> lassen sich hier in Form folgender Empfehlungen und Ansatzpunkte<br />

zusammenfassen und sollten als kommunikative Basis einer ÖPP-Workshop-Reihe<br />

dienen, die der ZVEI gemeinsam mit kommunalen Entscheidungsträgern und Unternehmensrepräsentanten<br />

aus den ZVEI-Fachverbänden durchführen könnte:<br />

• Verdeutlichung der mittel- und langfristigen Win-Win-Situation im Verhältnis zum kurzfristigen<br />

Aufwand (Transaktionskosten, Schulungen) anhand konkreter Beispiele;<br />

• Herausstellen des möglichen Nutzens nicht nur aus der Perspektive der Haushaltskonsolidierung<br />

und Kosteneinsparung, sondern auch aus der Sicht der Bürger<br />

(Steigerung von Leistungs- und Lebensqualität);<br />

• Kommunikation von Profilierungsmöglichkeiten für kommunale Entscheidungsträger, die als<br />

Vorreiter innovative Finanzierungs- und Organisationsmodelle in ihren Regionen realisieren;<br />

• Darstellung der Erfahrung, dass kleine und mittlere Unternehmen in den jeweiligen Regionen<br />

durch die Ausweitung von ÖPP im Regelfall nicht Marktanteile an (ausländische) Wettbewerber<br />

verlieren, sondern durch Referenzprojekte Wettbewerbsvorteile im In- und Ausland aufbauen<br />

können.<br />

Neben diesen kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen sind die weiteren zentralen Rahmenbedingungen<br />

und Einflussfaktoren für die Realisierung der ermittelten langfristigen ÖPP-Potentiale mit größeren<br />

Auseinandersetzungen und Abstimmungsbedarfen verbunden.<br />

(1) Die Befreiung der Kommunen von der Umsatzsteuerpflicht (außerhalb von kommunalen Betrieben<br />

gewerblicher Art) als Steuerprivileg bzw. Subvention stößt bisher auf großen Widerstand der kommunalen<br />

Spitzenverbände. (2) Die grundlegende Vereinfachung des Steuer- und Vergaberechtes (Stichwort<br />

„Bürokratieabbau“) würde die bisher noch relativ hohen Transaktionskosten für ÖPP-Projekte (ca. fünf<br />

bis sieben Prozent des Projektvolumens) deutlich senken.<br />

Nimmt man (1) und (2) zusammen, könnten im Falle eines breiten politischen Konsens nach bisherigen<br />

– noch zu verfeinernden – Schätzungen einerseits die Kosten für ÖPP-Projekte um ca. drei bis fünf Prozent<br />

des Projektvolumens gesenkt werden. Andererseits wäre dies langfristig eine wesentliche Voraussetzung,<br />

um einen ÖPP-Anteil von 15 bis 25 % an den öffentlichen Infrastrukturinvestitionen zu erreichen.<br />

33


34<br />

4.4 Neue Chancen durch ÖPP<br />

für den Mittelstand<br />

4.5 Zusammenfassung der<br />

untersuchten Beispiele<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Die ermittelten Marktpotentiale für ZVEI-Mitgliedsunternehmen durch zusätzliche ÖPP-Projekte sind für<br />

größere Unternehmen und Großunternehmen leichter erschließbar als für kleine und mittlere Unternehmen.<br />

Mit großen Unterschieden hinsichtlich der verschiedenen Branchen schätzen die befragten<br />

Experten dennoch, dass zwischen ca. 20 und 40 % der mittelfristig ermittelten ÖPP-Potentiale auf<br />

mittelständische Mitgliedsunternehmen entfallen könnten. Als Argumente für diese Einschätzung werden<br />

die folgenden Chancen und Rahmenbedingungen angeführt.<br />

Eine erste wichtige Chance ist die Einbindung in Betreiber-Konsortien, für die öffentliche Auftraggeber<br />

in der Ausschreibung eine verpflichtende „Mittelstandskomponente“ vorsehen können. Dass mittelständisch<br />

geprägte Unternehmen durchaus auch in der Lage sind, ÖPP-Projekte eigenständig oder in<br />

Mittelstands-Konsortien abzuwickeln, zeigen erfolgreiche Beispiele aus dem Bereich des öffentlichen<br />

Hochbaus. Hier konnten sich entsprechende Anbieter trotz der erforderlichen EU-weiten Ausschreibung<br />

gegen die „Großen“ im Markt durchsetzen. Für die mittelständischen Unternehmen können in diesem<br />

Zusammenhang durch eine multifunktionale Integration in den Projektablauf erhebliche Wert- und<br />

Erfahrungsvorteile resultieren, die sie auch bei anderen Aufträgen wiederum um- und einsetzen können.<br />

Daneben bieten Vor- und Machbarkeitsstudien sowie vor allem Einsparungs- und Bedarfsanalysen neue<br />

Marktchancen für kleine und mittlere – entsprechend spezialisierte – Ingenieurfirmen.<br />

Der Trend zu größeren Paketlösungen (siehe Kapitel 5) bei öffentlich-privaten Vertragsmodellen<br />

(Betrieb, Service / Wartung, Reparatur etc.) eröffnet spezialisierten mittelständischen Nischenanbietern<br />

ebenfalls zusätzliche Erwerbsmöglichkeiten. Aufgrund der wachsenden Bedeutung kleinerer Projektvolumina<br />

in einigen Bereichen, wie z. B. dem Energie-Contracting, ergeben sich darüber hinaus auch<br />

neue Möglichkeiten für das eigenständige Engagement kleiner und mittlerer Unternehmen.<br />

Belastungen des Eigenkapitals (Equity) sollten nach Möglichkeit dabei nur insoweit in die Bilanzen des<br />

mittelständischen privaten Partners eingehen, als sie die Bonität und das Rating auch unter Basel 2-<br />

Bedingungen zumindest nicht wesentlich verschlechtern. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen<br />

wird in den nächsten Jahren die Bedeutung der Eigenkapitalbonität als Beurteilungskriterium bei der<br />

Kreditvergabe durch Finanzierungsinstitute noch weiter zunehmen. Typische Mittelstandsbanken wie die<br />

Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind derzeit dabei, ihre entsprechenden Richtlinien für<br />

die Kreditvergabe zu überarbeiten. Diese sich abzeichnenden veränderten Bedingungen für die Refinanzierung<br />

mittelständischer Unternehmen müssen bei jedem ÖPP-Projektdesign berücksichtigt werden.<br />

Zu beachten ist besonders für Mittelständler weiterhin, dass zur Beurteilung der Bonität EU-weit bzw.<br />

international tätiger Unternehmen immer weniger die deutschen Bilanzierungsstandards auf Basis des<br />

HGB relevant sind. Mögliche Bonitätsprobleme werden dadurch im Allgemeinen, als Faustregel transparenter.<br />

Stattdessen gewinnen die IAS-Verordnung 1606 / 2002 (IAS-VO, analog International Financial<br />

Reporting Standards, IFRS) der Europäischen Union und US-GAPP an Bedeutung. Bereits ab Januar<br />

2005 gilt für börsennotierte Unternehmen die IAS-VO. Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf<br />

nicht börsennotierte Großunternehmen und größere Mittelständler wird derzeit in Deutschland und der<br />

EU politisch diskutiert. In Zusammenhang mit derartigen wachsenden Anforderungen an Bonität und<br />

Rechnungslegung bietet die Mitarbeit in ÖPP-Projekten aufgrund des damit verbundenen Aufbaus<br />

neuen Know-hows jedoch auch und gerade mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, sich im<br />

Bereich internationaler Standards zu qualifizieren und zu professionalisieren.<br />

Im Rahmen dieser <strong>Studie</strong> wurden 80 (inter-) nationale öffentlich-private Projekte untersucht, die nachfolgend<br />

dargestellt werden.<br />

Materielle<br />

Privatisierung<br />

Bahnnetz / -transport UK,<br />

Bahntransport<br />

Schweden,<br />

Bahnnetz / -transport<br />

Japan,<br />

Bahnnetz- / transport<br />

USA,<br />

Bahnnetz- / transport<br />

Neuseeland<br />

Klinik-Privatisierung /<br />

-fusion<br />

Marburg / Gießen<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Tabelle 4: Untersuchte (inter-)nationale öffentlich-private Projekte<br />

Verkehrstechnik<br />

Medizintechnik<br />

Sicherheitstechnik<br />

Verkehrstechnik<br />

Wehrtechnik<br />

Gemischtwirtschaftliche<br />

Unternehmen<br />

GVZ Dresden<br />

GVZ Kassel<br />

GVZ Magdeburg<br />

GVZ Nürnberg<br />

GVZ Regensbg.<br />

GVZ Wolfsburg<br />

Flughafen HH<br />

Flughafen<br />

Düsseldorf<br />

Regionalflughäfen<br />

(Nordholz, Kassel-<br />

Calden, Paderborn)<br />

Gallileo<br />

Krankenhaus-Holding<br />

Nordhessen<br />

Betreibermodelle<br />

Technische Verkehrseinrichtungen<br />

Braunschweiger<br />

Versorgungs-AG<br />

Projekt Ruhrpilot<br />

Verkehrsmanagementzentrale<br />

Berlin<br />

Medical Device<br />

Projects, (National<br />

Health Service / UK),<br />

Pilotprojekte<br />

Massachusetts Medical<br />

Device Industry<br />

Council (USA)<br />

Polizeifunk (BMI)<br />

JVA Hünfeld<br />

Videoüberwachung<br />

ÖPNV Berlin<br />

Videoüberwachung:<br />

London, Amsterdam,<br />

Rottderdam, Liverpool,<br />

Edingburgh, Sheffield,<br />

Birmingham,<br />

Manchester Brüssel,<br />

Video-Überwachung von<br />

Bundeswehrstandorten<br />

IT-Projekt-Herkules<br />

Marine-IT-Projekte<br />

(USA / UK)<br />

Transporthubschrauber-<br />

Projekt NH90<br />

Konzessionsmodelle<br />

Toll Collect<br />

Connex-Strecken<br />

ÖPNV-Strecken<br />

Autobahn-Brücken:<br />

Istanbul, Lissabon,<br />

Öresund,<br />

Rio de Janeiro,<br />

Autobahnen M 1 / 5<br />

Ungarn, Autobahnen<br />

Tschechische Republik<br />

Nationale Autobahn-<br />

Maut-Systeme in<br />

Italien, Spanien,<br />

Frankreich, Portugal<br />

High Speed Link Zuid<br />

(NL), Stadtbahnen<br />

Bangkok, Mexiko City,<br />

Dubai, Kapstadt,<br />

Sidney, Sao Palo<br />

London Tube<br />

Warnow-Querung<br />

Herrentunnel<br />

Hochgeschwindigkeitsstrecke<br />

Südfrankreich<br />

Bereitstellungs- /<br />

Contractingmodelle<br />

Lokomotiv-Vermietung<br />

NE Bahnen / Siemens AG,<br />

Einzelne kommunale<br />

Telematik Projekte /<br />

Siemens AG<br />

Bereitstellungsmodell<br />

radiologischer Geräte<br />

Städtisches Klinikum<br />

St. Georg Leipzig /<br />

Siemens AG<br />

Energiecontracting in<br />

Kommunen in Polen,<br />

Tschechien und Ungarn<br />

(kleine, mittlere und<br />

größere Kommunen)<br />

Kooperationsmodell<br />

MTU / Luftwaffe<br />

35<br />

Wehrtec<br />

Verkehr


36<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.1 WEHRTECHNIK<br />

5 Einzeldarstellungen für ausgewählte ZVEI-Fachverbände<br />

5.1 Wehrtechnik<br />

Der Markt für wehrtechnische Produkte ist in Deutschland durch die finanzielle und rechtliche Rahmenbedingung<br />

der Kameralistik geprägt. Als Hauptauftraggeber ist der Bund mit seinem nicht privatisierbaren<br />

Verteidigungsauftrag den engen Spielräumen des Haushaltsrechtes unterworfen.<br />

Die Anbieterseite zeichnet sich durch Produzenten und Dienstleister aus, die bei technologisch anspruchsvollen<br />

wehrtechnischen Großprojekten vermehrt im Rahmen europäischer Konsortien agieren. Die zunehmende<br />

Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechniken bei den Teilstreitkräften hat in<br />

den zurückliegenden Jahren zusätzlich zu einer Ausweitung des zivilen Komponenteneinsatzes (COTS /<br />

MOTS) im militärischen Bereich geführt. Vormals waren die privaten Dienstleister häufig in rein zivilen<br />

Anwendungsfeldern tätig. In diesem veränderten Marktumfeld versteht sich der Fachverband Wehrtechnik<br />

des ZVEI als die Dialogplattform zwischen der Bundeswehr und der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie.<br />

Die Auftragslage im wehrtechnischen Bereich ist zum einen seit längerem durch die immer enger werdenden<br />

finanziellen Spielräume des Bundes geprägt. Zum anderen befindet sich die Bundeswehr im<br />

umfassendsten Umstrukturierungsprozess ihrer Geschichte. Die militärische Neuausrichtung der Streitkräfte<br />

von reinen Landesverteidigungskräften mit schweren Panzerverbänden hin zu einer hochmobilen,<br />

weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe ist mit einem hohen Modernisierungs- und Qualifizierungsbedarf<br />

hinsichtlich Infrastruktur und Personal verbunden. Vorrangige Anforderungen für die nächsten Jahre<br />

sind dabei die Verbesserung der Führungs-, Informations- und Kommunikationssysteme, die Fähigkeit<br />

zur weltweiten Aufklärung und der Ausbau des geschützten Transportes. Trotz dieser neuen Anforderungen<br />

wird die Reduzierung der Personalstärke der Bundeswehr sowie der zivilen Angestellten weiter<br />

fortgesetzt.<br />

5.1.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Wehrtechnik<br />

Aufgrund des Personalabbaus ist eine Konzentration der Aufgaben der Bundeswehr auf ihre militärischen<br />

Kernkompetenzen unumgänglich. Eine verstärkte Nutzung von privat und gemischtwirtschaftlich<br />

angebotenen Leistungen kann diesen Prozess unterstützen. Angesichts der langen Nutzungsdauer und<br />

hohen Komplexität der wehrtechnischen Systeme werden Kooperationsmodelle zwischen Herstellern und<br />

militärischen Anwendern im Sinne einer Systempartnerschaft weiter an Bedeutung gewinnen.<br />

Ein Beispiel für ein solches Modell der Übertragung von vormals öffentlichen Aufgaben auf private<br />

Anbieter im Bereich der Bundeswehr ist die bereits seit langem praktizierte und in diesem Kapitel ebenfalls<br />

dokumentierte Bewachung von Bundeswehrstandorten durch private Sicherheitsdienste. Ein weiteres<br />

Beispiel für kostensparende öffentlich-private Nutzungsmodelle ist die an mehreren Standorten praktizierte<br />

gemeinsame Nutzung von ehemals reinen Militärflughäfen durch die Bundeswehr und zivile<br />

Flughafengesellschaften. Die Projekte Rostock und Nordholz zeigen beispielhaft die Möglichkeiten einer<br />

gemeinsamen Nutzung von Infrastruktureinrichtungen.<br />

Ein zusätzliches Ergebnis des wachsenden Interesses im BMVg und bei der Bundeswehrverwaltung für<br />

betriebswirtschaftliche Organisations- und Finanzierungsformen ist die im Jahr 2000 gegründete privatrechtliche<br />

Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (G.E.B.B.). Bisherige Maßnahmen<br />

dieser Eigengesellschaft führten bereits dazu, dass die Betriebskosten der Bundeswehr reduziert werden<br />

konnten. Eine private Beteiligung an der G.E.B.B. mit dem Ziel der weitergehenden Reduzierung von<br />

Betriebskosten wäre aufgrund der privaten Rechtsform jederzeit möglich. Verschiedene Formen der<br />

öffentlich-privaten Zusammenarbeit finden darüber hinaus im Rahmen langfristiger vertraglicher<br />

Regelungen für Offiziere und Soldaten der Bundeswehr Anwendung. Offiziere und Soldaten werden in<br />

wehrtechnischen Projekten und für das technische und organisatorische Management von Bundeswehrstandorten<br />

auf Zeit privatwirtschaftlichen Unternehmen beigestellt.<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.1 WEHRTECHNIK<br />

Vergleichbare Modelle einer längerfristigen vertraglichen Bindung für die Bereiche IT, Logistik, Beschaffung<br />

und Gebäudemanagement existieren in den USA sowie in Großbritannien mit deutlich größerem und<br />

komplexerem Umfang bereits seit einigen Jahren. Ein Volumen des analog zu diesen Erfahrungen (teil-)<br />

privatisierbaren wehrtechnischen Binnenmarktes in Deutschland für die nächsten 10 – 15 Jahre von<br />

jährlich ca. 3 bis 3,5 Mrd. Euro wird von den befragten Experten auf Basis des aktuellen Verteidigungshaushaltes<br />

als realistisch eingeschätzt.<br />

5.1.3 Markthemmnisse<br />

Markthemmnisse, welche öffentlich-private Kooperationen der Bundeswehr erschweren, sind die kameralistische<br />

Haushaltswirtschaft mit zu starren Budgetgrenzen, das gesamte Anordnungsverfahren sowie<br />

langwierige Genehmigungen für kreditähnliche Geschäfte und die Überlassung von Personal an Private.<br />

Erfahrungen der beteiligten Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens für das IT-Großprojekt<br />

„Herkules“ können dazu genutzt werden, zukünftig administrative Schwächen bei der Vergabe von ÖPP-<br />

Projektleistungen zu beseitigen. Diese betreffen vor allem die Qualität der Projektsteuerung und des<br />

Projektmanagements, die Aufgabenbeschreibung und Leistungsspezifikation sowie Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

im Vorfeld.<br />

5.1.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong><br />

Aufgrund der Erfahrungen mit komplexen öffentlich-privaten Großprojekten beschreiten einzelne<br />

Unternehmen der wehrtechnischen Industrie aktuell einen anderen Weg der Kooperation gemeinsam<br />

mit der deutschen Luftwaffe. In kleineren Pilotprojekten testen sie „Kooperationsmodelle für den<br />

gemeinsamen Personaleinsatz“ als spezielle Variante von ÖPP. Derartige Kooperationsmodelle (siehe<br />

Tabelle 5) verfolgen als Zielsetzungen vor allem:<br />

1. die längerfristige Integration militärischen Personals in Produktions- und Serviceprozesse der privaten<br />

wehrtechnischen Industrie und zivile Mitnutzung militärischer Infrastruktur sowie<br />

2. den schrittweisen Abbau doppelt – militärisch und zivil – aufgebauter technischer Infrastruktur-<br />

Einrichtungen.<br />

Ein weiteres aktuelles ÖPP-Beispiel ist die Anschaffung von Simulatorsystemen für das Transporthubschrauber-Projekt<br />

NH-90. Partner des ersten privat finanzierten Projektes im Bereich der fliegerischen<br />

Ausbildung (Volumen: knapp 500 Mio. Euro) sind die vier Unternehmen CAE, Eurocopter, Thales und<br />

Rheinmetall Defence Electronics. Diese großen und mittelständischen Unternehmen werden die<br />

Simulatoren im Rahmen eines Betreibermodells konzipieren, bauen und betreiben. Die Bundeswehr<br />

kommt in diesem Zusammenhang für die genutzten Stunden auf. Die Industrie erbringt die Entwicklung<br />

und Beschaffung des Geräts in finanzieller Vorleistung. Neben der Bereitstellung der gesamten technischen<br />

Infrastruktur sind die privaten Partner auch für den reibungslosen Betrieb der technischen<br />

Systeme verantwortlich. Für die Umsetzung von kontinuierlichen technischen Upgrades bleibt die<br />

Bundeswehr in finanzieller Hinsicht verantwortlich. Derzeit sind vier Simulatoren an unterschiedlichen<br />

Standorten geplant, die ab 2008 in Betrieb gehen sollen.<br />

37


38<br />

Finanzvolumen<br />

Projektstart<br />

Ziele / Aufgagen<br />

Partner<br />

Gremien<br />

Notwendige<br />

Entscheidungen<br />

Markt- /<br />

Umfeldanalyse<br />

Organisationsmodell<br />

Finanzierungsmodell<br />

Vertragsmodell<br />

Risiko-Verteilung<br />

Probleme /<br />

Hemmnisse<br />

Wesentliche<br />

Erfolgsfaktoren<br />

Übertragbarkeit<br />

Schlussfolgerungen<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.1 WEHRTECHNIK<br />

Tabelle 5: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Wehrtechnik<br />

Kooperationsmodell für den gemeinsamen Personaleinsatz<br />

zwischen Luftwaffe und wehrtechnischer Industrie in Erding (bei München)<br />

Ca. 40 Mio. Euro<br />

2006<br />

Integration militärischen Personals in Produktions- und Serviceprozesse der privaten wehrtechnischen<br />

Industrie und zugleich zivile Mit-Nutzung militärischer Infrastruktur (Kaserne / Fuhrpark)<br />

Vermittlung und kontinuierliche Aktualisierung des notwendigen technischen Know-hows für<br />

Kriseneinsätze<br />

Schrittweiser Abbau doppelt – miltärisch und zivil – aufgebauter technischer Infrastruktur-Einrichtungen<br />

(Reparatur, Wartung, Service, Beschaffung, Logistik / Fuhrpark, IT)<br />

Luftwaffe der Deutschen Bundeswehr<br />

MTU Aero Engines Holding AG<br />

Nach Entscheidung: Geschäftsführung MTU / Standortkommandant<br />

BMVg, Personalverwaltung der Bundeswehr / Luftwaffe, Standortkommando<br />

Interne Organisations- und Machbarkeitsstudie<br />

Umfassende personalrechtliche (Vor-)Prüfung<br />

Langfristiges Modell für Personalbeistellung / -bereitstellung<br />

Analog der Personalüberlassung durch Personal-Service-Agenturen in der Privatwirtschaft<br />

Laufzeit: 15 Jahre<br />

Personalbeistellungsvertrag<br />

Nutzungs- / Wartungs- / Serviceverträge für militärische Infrastruktur<br />

Ausgewogene Risikoteilung (kein „Remanenzrisiko“, da Personalbeistellung grundsätzlich zeitlich befristet)<br />

Spezifische Interessen der Personalvertretungen der beteiligten Standorte<br />

Unterschiedliche Gehalts- und Versorgungsmodelle im privaten und<br />

öffentlichen Sektor (z. B. verpflichtende Zusatz-Rentenversorgung im öffentlichen Dienst)<br />

Flexible Handhabung der personalpolitischen Instrumente des öffentlichen Dienstes für Beistellung<br />

von Beschäftigten der Luftwaffe; Soldaten / Offiziere sind weiterhin öffentliche Bedienstete<br />

(sozialer Besitzstand bleibt gewahrt)<br />

Fachliche Anleitung durch MTU-Führungskräfte Individuelle Personaleinsatzplanung<br />

Praktikabler Projektzuschnitt (kritische Masse erreicht, keine Überkomplexität / Überdimensioniertheit wie<br />

z. B. beim Bundeswehr-IT-Projekt „Herkules“)<br />

Bedingt gegeben, da die flexible Handhabung der personalpolitischen Instrumente aufgrund des Status<br />

als Pilotprojekt möglich war<br />

Das Kooperationsmodell ist kein reines Finanzierungsmodell: Es eröffnet sowohl für die Bundeswehr als<br />

auch für die wehrtechnische Industrie neue Möglichkeiten der Personalgewinnung / -entwicklung<br />

Realisierte Projektbeispiele<br />

Wehrtechnk<br />

Kooperationsmodelle (Inland)<br />

Kooperationsmodelle (Ausland)<br />

Weitergehende Outsourcing-<br />

Modelle (Ausland)<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.1 WEHRTECHNIK<br />

Die Ausbildung der Besatzungen wird ebenfalls von einem privaten Partner, der Helicopter Flight Training<br />

Services GmbH (HFTS), durchgeführt. Ende des Jahres 2004 hat das Bundesamt für Wehrtechnik und<br />

Beschaffung einen Vertrag mit der HTFS unterzeichnet, in welchem die Ausbildung für die Besatzungen<br />

geregelt ist. Kurz zuvor hatte der deutsche Bundestag das Vorhaben beschlossen. Dass auch jenseits von<br />

Pilotprojekten weitere Anwendungsfelder (vor allem IT, Beschaffung und Logistik) für ÖPP im Bereich der<br />

Wehrtechnik bestehen, belegen Erfahrungen von ZVEI-Mitgliedsunternehmen im Ausland (siehe Tabelle 6).<br />

Tabelle 6: Ausgewählte (inter-)nationale ÖPP-Beispiele für den Bereich Wehrtechnik<br />

Ansprechpartner<br />

RA Peter Vondung<br />

ZVEI Fachverbandsgeschäftsführer<br />

Wehrtechnik<br />

Ulrich Ostermair<br />

Leiter Programme und<br />

Kooperationsmodelle<br />

MTU Aero Engines GmbH in München<br />

Mit Beteiligung von für ZVEI<br />

relevanten Branchen<br />

Anschaffung von Simulatorsystemen für<br />

Transporthubschrauber-Projekt NH-90<br />

Planungen für Kooperationsmodelle nach<br />

deutschem Vorbild mit der Luftwaffe<br />

(Österreich, Schweiz)<br />

Outsourcing des kompletten IT-Betriebes der<br />

US-Marine<br />

Outsourcing des kompletten IT-Betriebes der<br />

UK-Marine<br />

5.1.5 Fazit und Handlungsempfehlungen<br />

Engagement von<br />

ZVEI-Mitgliedsunternehmen<br />

Anschaffung von Simulatorsystemen für<br />

Transporthubschrauber-Projekt NH-90<br />

Kooperationsmodelle für einzelne Standorte der<br />

Luftwaffe (z. B. Erding bei München)<br />

Planungen für Kooperationsmodelle nach<br />

deutschem Vorbild mit der Luftwaffe<br />

(Österreich, Schweiz)<br />

Outsourcing des kompletten IT-Betriebes der<br />

US-Marine<br />

Outsourcing des kompletten IT-Betriebes der<br />

UK-Marine<br />

Die Rahmenbedingungen für (Teil-)Privatisierungen sind für die im Fachverband vertretenen Unternehmen<br />

derzeit als bedingt positiv einzuschätzen. Dennoch sind erfolgreiche Öffentlich-Private Partnerschaften<br />

bei der Bereitstellung und Unterhaltung technischer Systeme oder (Ausbildungs-) Dienstleistungen<br />

für den wehrtechnischen Bereich realisierbar. Im Rahmen einer Umsetzung öffentlich-privater Kooperationsmodelle<br />

zwischen der Bundeswehr und privaten Dienstleistern sind verschiedene Erfolgsfaktoren<br />

identifiziert worden. Zum einen ist die flexible Handhabung der personalpolitischen Instrumente des<br />

öffentlichen Dienstes für die Beistellung von Beschäftigten der Bundeswehr durch den öffentlichen<br />

Partner relevant. Zum anderen spielt ein praktikabler Projektzuschnitt bei ausreichendem Investitionsvolumen<br />

(„kritische Masse“) eine wichtige Rolle. Dieser ist erforderlich, um für den privaten<br />

Partner betriebswirtschaftliche Rentabilität zu ermöglichen.<br />

Im Rahmen von haushalts- sowie personalrechtlichen Experimentierklauseln existieren in Pilotprojekten<br />

bereits heute die notwendigen Rahmenbedingungen, um ÖPP auf der Basis langfristiger vertraglicher<br />

Vereinbarungen zu realisieren. Als wichtigste Forderungen für die Erleichterung längerfristiger öffentlichprivater<br />

Zusammenarbeit jenseits von Experimentierklauseln lassen sich anführen:<br />

• Lockerung starrer Budgetgrenzen im Haushaltsrecht,<br />

• Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte,<br />

• Flexible Handhabung der Regelungen für die Beistellung von Bundeswehrbediensteten auf Zeit.<br />

Um die mittelständische Industrie bei der Beschaffung für die Bundeswehr intensiver einzubinden, sollte<br />

das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

• verstärkt Bietergemeinschaften aus kleinen und großen Unternehmen berücksichtigen und<br />

• die Haftungshöchstgrenzen in einer Form gestalten, dass deren Beteiligung an Ausschreibungen<br />

möglich wird.<br />

Grundsätzlich spielt gerade auch für mittelständische Unternehmen eine klare Formulierung der Leistungsspezifikation<br />

durch die öffentliche Hand im Rahmen der Ausschreibung eine wichtige Rolle. Mit der<br />

privatrechtlichen Eigengesellschaft G.E.B.B verfügt die Bundeswehr bereits heute über eine geeignete<br />

Plattform zur Intensivierung Öffentlich-Privater Partnerschaften. Die zukünftige Nutzung dieser Plattform<br />

sollte möglichst kurzfristig umgesetzt werden.<br />

39


40<br />

5.2 Medizintechnik<br />

Abbildung 11: Krankenhäuser in Deutschland<br />

(Entwicklung der Einrichtung in den Jahren 1991 bis 2004)<br />

2.500<br />

2.000<br />

1.500<br />

1.000<br />

500<br />

0<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />

5.2.1 Marktentwicklung in der Elektromedizintechnik<br />

Nach den USA und Japan ist Deutschland mit einem jährlichen Umsatz von 1,2 Mrd. Euro der größte<br />

Einzelmarkt für elektromedizinische Produkte. Der wichtigste Teil dieses Marktes entfällt auf Schnittbildverfahren<br />

der Computertomographie, der Magnetresonanztomographie und der Ultraschalldiagnostik.<br />

Mit über 22.000 Beschäftigten und ca. vier bis fünf Prozent der jährlichen Gesamtumsätze repräsentiert<br />

die Elektromedizin quantitativ nur einen vergleichsweise geringen Anteil der deutschen Elektrotechnikund<br />

Elektronikindustrie. Hervorzuheben ist ihre Funktion als Impulsgeber für den gesamten Gesundheitsmarkt<br />

mit seinen rund vier Millionen Beschäftigten in Deutschland. Ein leistungsfähiger Gesundheitssektor<br />

ist in hohem Maße auch von der Leistungs- und Innovationskraft der medizintechnischen Anbieter<br />

abhängig.<br />

Der Markt für Elektromedizin befindet sich in einer bereits fünf Jahre andauernden Stagnationsphase<br />

und wird im Wesentlichen gestützt von der weiter steigenden Exportquote. Wurden im Jahr 1980 erst<br />

ca. 47 % der Umsätze im Ausland erzielt, stieg dieser Anteil auf über 62 % im Jahr 2004 an.<br />

In Deutschland wird der Markt für die Medizintechnikanbieter zur Zeit entscheidend durch die Investitionshemmnisse<br />

der öffentlichen Krankenhäuser begrenzt. Der Abbau von Investitionsmitteln aus dem<br />

Krankenhausfinanzierungsgesetz, die Reduzierung des Umfangs von Förderprogrammen sowie die veränderten<br />

Abrechnungsmodalitäten der Krankenkassen (Stichworte Fallpauschalen / Landesbasisquote)<br />

haben den Investitionsstau in den letzten Jahren anwachsen lassen.<br />

Zusätzlich sind die Krankenhäuser von einem intensivierten Wettbewerbsdruck betroffen, der wiederum<br />

zu vermehrten Zusammenschlüssen in Klinikverbünden und Holdings führt. Es ist zu erwarten, dass kleinere<br />

Krankenhäuser, insbesondere im ländlichen Raum, in den nächsten Jahren wirtschaftlich noch stärker<br />

unter Druck geraten werden. Besonders betroffen sind von dieser Situation auf der Produzentenseite<br />

Anbieter von medizintechnischen Großsystemen. Für deren Neubeschaffung und Modernisierung lassen<br />

die Rahmenbedingungen der Haushaltsordnungen der<br />

Länder kaum Spielräume. Hersteller von Kleingeräten<br />

leiden dagegen weniger unter der dargestellten Problematik,<br />

da ihre Produkte in erster Linie an Arztpraxen<br />

verkauft werden.<br />

Trägerschaft und Rechtsform von Krankenhäusern<br />

Die Anbieter von Elektromedizin im Bereich des ZVEI<br />

haben nach Unternehmensangaben in den letzten Jahren<br />

vor allem von Investitionen privater Krankenhausbetreiber<br />

profitiert. Die Anzahl der privaten Einrichtungen<br />

hat sich in den zurückliegenden Jahren zwar<br />

kontinuierlich erhöht. Diese Entwicklung konnte den<br />

Rückgang der Aufträge für medizinisch-technische<br />

Großgeräte durch die öffentlichen Krankenhäuser allerdings<br />

nicht ausgleichen. Die Grunddaten der Abbildungen<br />

11 bis 15 sind der Fachserie 12 aus 2004 des Statistischen<br />

Bundesamtes entnommen. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die Krankenhausstatistik-Verordnung<br />

(KHStatV). Sie gilt in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG).<br />

1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004<br />

öffentliche Einrichtungen freigemeinnützige Einrichtungen private Einrichtungen<br />

Die Abbildung 11 zeigt die Entwicklung der Einrichtungen nach Trägerschaft. Danach verringerte sich<br />

die Zahl der Einrichtungen in den Jahren 1991 bis 2004 absolut von 2.411 auf 2.166 Krankenhäuser<br />

(Quelle: Statistisches Bundesamt). Während sich die Zahl der öffentlichen und freigemeinnützigen<br />

Einrichtungen von 1.110 auf 780 bzw. von 943 auf 831 reduzierte, verzeichnen die privaten Einrichtungen<br />

einen Zuwachs von 358 auf 555 im Jahr 2004.<br />

Abbildung 12: Rechtsformen der Einrichtung<br />

in öffentlicher Trägerschaft<br />

(Entwicklung in den Jahren 2002 bis 2004)<br />

800<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

588<br />

231<br />

in privatrechtlicher Rechtsform in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (nicht rechtsfähig)<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />

551 493<br />

Abbildung 13: Krankenhäuser nach Trägerschaft<br />

(insgesamt: 2.166 Einrichtungen im Jahr 2004)<br />

831<br />

öffentliche<br />

Krankenhäuser<br />

245<br />

780<br />

freigemeinützige<br />

Krankenhäuser<br />

555<br />

private<br />

Krankenhäuser<br />

Abbildung 14: Medizinisch-technische Großgeräte<br />

in Krankenhäusern<br />

(Anzahl nach Trägerschaft der Einrichtung in 2004)<br />

6000<br />

5000<br />

4000<br />

3000<br />

2000<br />

1000<br />

0<br />

5.296<br />

Großgeräte<br />

Öffentliche<br />

Krankenhäuser<br />

739<br />

Großgeräte<br />

Private<br />

Krankenhäuser<br />

287<br />

1.527<br />

Großgeräte<br />

Freigemeinnützige<br />

Krankenhäuser<br />

Die Abbildung 12 zeigt die Rechtsformen der Einrichtungen in<br />

öffentlicher Trägerschaft in den Jahren 2002 bis 2004 an (Quelle:<br />

Statistisches Bundesamt). In den letzten Jahren sind vermehrt<br />

Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft in privater Rechtsform<br />

geführt worden. In der Regel wurden rechtlich unselbstständige Einrichtungen<br />

(Regiebetrieb, Eigenbetrieb, nicht rechtsfähige Anstalt)<br />

in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(GmbH) überführt. Die Zahl der Einrichtungen in rechtlich<br />

unselbstständiger Rechtsform in öffentlicher Trägerschaft hat sich in<br />

den Jahren 2002 bis 2004 um 94 auf 371 verringert. Davon wurde<br />

eine Einrichtung in eine rechtsfähige öffentliche Anstalt und 56 Einrichtungen<br />

wurden in eine privatrechtliche Rechtsform überführt.<br />

37 Einrichtungen sind mit anderen Krankenhäusern fusioniert, privatisiert<br />

oder aufgegeben worden (siehe Abbildung 13).<br />

Die dargestellten Zahlen machen deutlich, dass sich die deutsche<br />

Krankenhauslandschaft in einem Strukturwandel enormen Ausmaßes<br />

befindet. Jedoch ist diese Entwicklung nicht neu. Bereits zwischen<br />

1990 und 2001 ist im Akutkrankenhausbereich die Zahl der<br />

öffentlichen Betten um gut 28 % gesunken.<br />

Gleichzeitig stieg die Zahl der Betten in privater Trägerschaft bis<br />

zum Jahr 2001 um gut 78 %. Bei den aufgestellten Krankenhausbetten<br />

ist ein Rückgang um 10.568 auf 531.333 aufgestellte Betten<br />

zu verzeichnen. Seit 1990 sind somit 22,5 % der Bettenkapazität<br />

(154.643 Betten) abgebaut worden.<br />

Krankenhausfinanzierung<br />

Nach der dualistischen Finanzierung des deutschen Krankenhauswesens<br />

werden nur die laufenden Betriebskosten von den mit den<br />

Krankenkassen ausgehandelten Budgets (Pflegesätzen) getragen,<br />

wohingegen die Investitionsfinanzierung (für Anlagevermögen, insbesondere<br />

Gebäude und medizinisch-technische Geräte) dem Staat<br />

obliegt. Aufgrund der rein öffentlich-rechtlichen Vorgaben dürften<br />

hier theoretisch keine Probleme entstehen, da alle Plankrankenhäuser<br />

nach § 8 f KHG einen Anspruch auf die Finanzierung ihrer<br />

notwendigen Investitionen haben. Dieser Rechtsanspruch ist aber<br />

aufgrund der Finanzknappheit der Länder inhaltlich entleert.<br />

Verteilung der medizinisch-technischen Großgeräte<br />

Dass bei medizinisch-technischen Großgeräten 1 der deutlich größte<br />

Nachfrageanteil weiterhin auf Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft<br />

entfällt, verdeutlichen die nachfolgenden Daten, die nebenstehend<br />

als Grafik dargestellt sind (siehe Abbildung 14). Von den<br />

2.166 Krankenhäusern in Deutschland verfügt knapp die Hälfte der<br />

Häuser (1.050) über mindestens ein medizinisch-technisches Großgerät.<br />

Von den insgesamt 8.562 gezählten Großgeräten befinden<br />

sich 5.296 in Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft und 2.527<br />

Großgeräte in Krankenhäusern freigemeinnütziger Träger. Nur 739<br />

Großgeräte sind in privaten Krankenhäusern aufgestellt.<br />

41


42<br />

Abbildung 15: Medizinisch-technische Großgeräte<br />

in öffentlichen Krankenhäusern<br />

(Anzahl nach Rechtsform in 2004)<br />

1.620 Geräte in<br />

rechtlich selbstständigen<br />

Einrichtungen<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />

1.606 in<br />

Einrichtungen<br />

privatrechtlicher<br />

Form<br />

2.070 Geräte in<br />

rechtlich unselbstständigen<br />

Einrichtungen<br />

Von 5.296 Großgeräten in öffentlicher Trägerschaft befinden sich<br />

1.606 Großgeräte in Einrichtungen privatrechtlicher Form und 3.690<br />

Großgeräte in Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Form. Davon wiederum<br />

entfallen 2.070 Großgeräte auf Einrichtungen, die als rechtlich<br />

unselbstständig zu bezeichnen sind (Regiebetrieb, Eigenbetrieb<br />

oder nicht rechtsfähige Anstalt). 1.620 Großgeräte sind in öffentlichem<br />

Eigentum im Rahmen einer rechtlich selbstständigen Rechtsform.<br />

Dies sind in der Regel Landeskrankenhäuser oder Universitätskliniken,<br />

die in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen<br />

Rechts betrieben werden (siehe Abbildung 15).<br />

Wege aus dem Finanzierungsdilemma<br />

Der Investitionsstau in den deutschen Krankenhäusern liegt nach einer<br />

<strong>Studie</strong> des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

aktuell bei 27 Mrd. Euro. Auf den Bereich der Medizintechnikanlagen<br />

fallen hierbei rund 10 – 15 Mrd. Euro. Diese Lücke müssten die<br />

Krankenhausträger theoretisch durch eigene Mittel schließen.<br />

Aufgrund dieser Dimension sowie des weiter fortschreitenden Abbaus von Fördermitteln werden die<br />

Marktakteure im Bereich der Medizintechnik zukünftig vermehrt zur Erprobung neuer Kooperationsformen<br />

gezwungen sein.<br />

Die Rahmenbedingungen für (Teil-)Privatisierungen wurden für die im Fachverband vertretenen medizintechnischen<br />

Unternehmen seit Anfang der 1990er Jahre aufgrund verschiedener wirtschaftlicher,<br />

politischer und rechtlicher Entwicklungen schrittweise verbessert. Was die politische und rechtliche<br />

Rahmensetzung angeht, spielte hier besonders der starke vereinigungsbedingte Modernisierungsdruck<br />

in den neuen Bundesländern als „Katalysator“ für die Entwicklung neuer, innovativer Finanzierungsinstrumente<br />

eine wichtige Rolle.<br />

Neben der noch zu realisierenden Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für kreditähnliche<br />

Geschäfte lassen sich auch bereits existierende förderliche Trends für die wachsende Akzeptanz längerfristiger<br />

öffentlich-privater Finanzierungsmodelle im Gesundheitssektor wie folgt zusammenfassen:<br />

1) Der durch den dynamischen technischen Fortschritt in der Medizin- und Informationstechnik bedingte<br />

Trend hin zu aufwändigen und service- bzw. wartungsintensiven Systemlösungen, die längerfristige<br />

Finanzierungs- und Partnerschaftsmodelle begünstigen;<br />

2) der verstärkte Druck auf einzelne Krankenhäuser, sich auf möglichst hohem medizintechnischem<br />

Niveau verstärkt zu spezialisieren und in strategischen Netzwerken mit weiteren öffentlichen und privaten<br />

Dienstleistern zu kooperieren;<br />

3) der zunehmende Trend hin zur informationstechnischen Vernetzung der unterschiedlichen Akteure<br />

des Gesundheitswesens (Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen), der derartige Systemlösungen<br />

zusätzlich befördert;<br />

4) die veränderten Abrechnungsbestimmungen der Krankenkassen (Fallpauschalen), die auf Seiten des kaufmännischen<br />

Managements der Krankenhäuser die Bereitschaft fördern, mit ÖPP zu experimentieren.<br />

5.2.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Elektro-Medizintechnik<br />

Die im ZVEI organisierten Medizintechnikanbieter mussten zwischen 1995 und 2004 einen Auftragsrückgang<br />

im Inland von rund 10 % hinnehmen. Durch innovative ÖPP-Bereitstellungsmodelle, welche<br />

die Bereitstellung, den Betrieb, die Wartung und die Modernisierung von medizintechnischen Geräten<br />

in öffentlichen Kliniken durch private Anbieter beinhalten, lassen sich die beschriebenen Finanzierungsengpässe<br />

zumindest zum Teil ausgleichen und somit auch zusätzliche Marktpotentiale für die Hersteller<br />

von elektromedizinischen Systemen erschließen.<br />

1 Nach der Erhebung des Statistischen Bundesamtes umfassen die medizinisch-technischen Großgeräte folgende Gerätetypen: Computertomographen, Dialysegeräte, Digitale<br />

Subraktions-Angiographiegeräte, Gammakameras, Herz-Lungen-Maschinen, Kernspintomographen, Koronarangiographische Arbeitsplätze, Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger),<br />

Positronen-Emissions-Computertomographen, Stoßwellenlithotripter, Tele-Kobalt-Therapiegeräte. Nachgewiesen werden medizinisch-technische Großgeräte, die sich im Besitz<br />

der Einrichtung befinden und zur Versorgung von Patienten und Patientinnen der Einrichtung genutzt werden. Geräte, die lediglich für Demonstrations- und Lehrzwecke oder<br />

ausschließlich im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung genutzt werden, sind nicht enthalten. Nutzen mehrere Einrichtungen ein Gerät, so wird es nur von der Einrichtung<br />

gemeldet, in der es aufgestellt ist.<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />

Rechnerisch besitzt etwa jedes zweite der 2.166 Krankenhäuser in Deutschland mindestens ein medizinisch-technisches<br />

Großgerät. Insgesamt sind dabei 5.269 medizinisch-technische Großgeräte in Krankenhäusern<br />

mit einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft zu finden. Für die Medizintechnikanbieter sind<br />

hierbei vor allem die bildgebenden Systeme, wie Computertomographen (CT) und Magnetresonanztomographen<br />

(MRT) von Bedeutung. Im Jahr 2004 waren deutschlandweit 2.550 CT und 1.667 MRT<br />

Systeme im Einsatz. Etwas weniger als die Hälfte dieser Geräte befanden sich in Krankenhäusern. Die<br />

Versorgungsdichte in Deutschland ist dabei im Vergleich zu den USA oder Kanada eher gering. Moderne<br />

bildgebende Systeme gelten durch fortlaufende technische Innovationen teilweise bereits nach fünf<br />

Jahren als technisch überholt und nicht nachrüstbar, weshalb aus technischer Sicht derzeit ein Ersatzbedarf<br />

von 900 CT und 600 MRT Geräten mit einem Finanzvolumen von mehreren Mrd. Euro alleine für<br />

die öffentlichen Krankenhäuser besteht.<br />

Für die vollständige Erneuerung einer Radiologie, wie im Falle des Leipziger Klinikums St. Georg, sind<br />

beispielsweise jeweils Investitionssummen im zweistelligen Millionenbereich notwendig. Die langfristige<br />

Sicherstellung der flächendeckenden Verfügbarkeit medizinisch-technischer Großgeräten in öffentlichen<br />

Krankenhäusern durch Fördermittelzuweisung ist bereits seit Jahren nur noch begrenzt möglich. Die im<br />

Jahr 2004 von den Bundesländern zur Verfügung gestellten Fördermittel erreichten lediglich 2,88 Mrd.<br />

Euro, was im Vergleich zu 1994 einer Abnahme von 32,3 % entspricht. Von dieser 2004 zur Verfügung<br />

gestellten Summe entfielen lediglich 1,74 Mrd. Euro auf Einzelfördermittel und wurden damit schwerpunktmäßig<br />

zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern verwendet.<br />

Durch eine vermehrte Anwendung von innovativen ÖPP-Modellen wie dem Leipziger Bereitstellungsmodell,<br />

könnte ein wichtiger Beitrag geleistet werden, den Finanzierungsengpass abzufedern. Mittelfristig<br />

(in den nächsten drei bis fünf Jahren) sollte es gelingen, den Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen<br />

im Bereich der Medizintechnik auszuweiten. Dies würde alleine bei den CT- und MRT-Systemen<br />

jährlich 75–150 zusätzlichen Investitionsvorhaben mit einem Projektvolumen von rund 700.000 Euro<br />

für einen einzelnen CT und über 20 Mio. Euro für eine vollständige neue Radiologie entsprechen. Langfristig<br />

ist durch die flächendeckende Beteiligung privater Partner ein weitgehender Abbau des Investitionsstaus<br />

im Klinikbereich anzustreben. Daraus würde sich nach heutiger Schätzung auf Basis der in diesem<br />

Kapitel angeführten Investitionsvolumina für medizintechnische Großgeräte verschiedenen Typs ein<br />

Potential von zwei bis drei Mrd. Euro pro Jahr ergeben.<br />

5.2.3 Markthemmnisse<br />

Als wichtigste Hemmnisse für Öffentlich-Private Partnerschaften sind das System der dualen<br />

Finanzierung sowie die lange Dauer der Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte in den<br />

Bundesländern und die fehlende Möglichkeit der Übertragbarkeit von Budgets über Jahresgrenzen hinweg<br />

für die Kliniken in öffentlicher Rechtsform zu nennen. Das haushaltsrechtliche Prinzip der<br />

Jährlichkeit behindert langfristige Investitionsentscheidungen aufgrund der stark limitierten Möglichkeit<br />

zur Bildung von Investitionsrücklagen.<br />

Die duale Krankenhausfinanzierung beschränkt den notwendigen Modernisierungsprozess. Nach einmalig<br />

erfolgter Baufinanzierung durch die öffentliche Hand sind zumeist nur die laufenden Betriebskosten<br />

gedeckt und es gibt wenig Spielraum für größere Neuinvestitionen. Was die vorherrschende<br />

Vergabepraxis angeht, führt der Grundsatz „Auswahl des kostengünstigsten Angebots“ häufig dazu, dass<br />

die kurzfristigen Investitionskosten gegenüber den längerfristigen Betriebskosten zu hoch gewichtet werden.<br />

Die Anwendung betriebswirtschaftlicher Kosten- und Leistungsrechung mit quantitativen und qualitativen<br />

Kennzahlen ist bei Krankenhäusern in öffentlicher Rechtsform oftmals noch nicht verankert. Investitionsentscheidungen<br />

werden daher häufig auf Basis unzureichender betriebswirtschaftlicher Kriterien getroffen.<br />

Bisher hat im Bereich der Medizintechnik außer ansatzweise in NRW 2 noch kein Bundesland begonnen, die<br />

für eine flächendeckende ÖPP-Verbreitung nötigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen<br />

zu setzen. Das dokumentierte Erfolgsbeispiel in Leipzig konnte nur aufgrund der sehr liberalen<br />

Interpretation und Handhabung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Nachwendezeit relativ<br />

rasch umgesetzt werden. Schließlich wird von den privaten Anbietern überwiegend das Fehlen eines professionellen<br />

Projektmanagements auf Seiten der Leitungen der Krankenhäuser bei der Ausschreibung,<br />

Finanzierung und Baudurchführung bemängelt.<br />

43


Tabelle 7: Vorteile von Bereitstellungsmodellen<br />

Vorteile für das Krankenhaus sind:<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />

5.2.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>: Langfristige Bereitstellungsverträge<br />

Reduzierung des Aufwandes bei der Gerätebeschaffung durch<br />

Einmalentscheidung<br />

Einheitliches Gerätesystem<br />

(überschaubar, benutzerfreundlich, Synergieeffekte)<br />

Sicherung des technischen Know-hows und damit der<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Klinikums<br />

Integriertes Investitions-, Wartungs- und Instandhaltungskonzept<br />

(Wartung, Reparatur und technische Elemente sind enthalten)<br />

Entlastung des Investitionsfonds auf dem Gebiet der<br />

pauschalen Förderung<br />

Erhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Klinikums,<br />

auch wenn die jährlichen Raten für die Gerätebereitstellung in<br />

die Bilanz eingehen müssen<br />

Kostensenkung gegenüber der herkömmlichen Investition durch<br />

günstigere Angebote beim Bereitstellungsmodell infolge der<br />

Paketlösung, einer langfristigen Kundenbindung, eines damit<br />

verbundenen geringeren Vertriebsaufwandes und geringerer<br />

Kosten bei der Serviceerbringung<br />

Ein praktikabler Lösungsansatz für die oben angesprochenen Herausforderungen wurde im Städtischen<br />

Klinikum St. Georg in Leipzig umgesetzt. Die wesentlichen Erfolgskriterien sind nachfolgend dargestellt.<br />

Die Grundstruktur des Bereitstellungsmodells wird in Kapitel 3.1.2.1 erläutert. Die eingangs zusammengefassten<br />

Markthemmnisse (siehe Kapitel 5.2.3) sind im Projekt Städtisches Klinikum St. Georg Leipzig<br />

durch die Ausgestaltung eines langfristigen Partnerschaftsvertrags zwischen Krankenhaus und<br />

Systemanbieter zum beiderseitigen Nutzen überwunden worden.<br />

Bei dem Beispiel des Bereitstellungsmodells handelt es sich weder um einen Miet-Kauf noch um ein traditionelles<br />

Leasinggeschäft. Die im Bereitstellungsmodell vertraglich vereinbarte Partnerschaft umfasst<br />

ein Paket unterschiedlicher Leistungen. Es werden neben den sachwertäquivalenten Leistungen (Bereitstellung<br />

der Gerätesysteme) auch Serviceleistungen (Wartung), die Bereitstellung von Betriebsmitteln<br />

sowie die Verpflichtung zu einem kontinuierlichen Systemupgrade durch eine Innovationsklausel für<br />

einen mittelfristigen Vertragszeitraum festgeschrieben.<br />

Bereitstellungsmodelle<br />

Vorteile für den Bereitsteller sind:<br />

Für das Städtische Klinikum St. Georg beinhaltet das Bereitstellungsmodell den Vorteil, dass durch die Großgerätebeschaffung<br />

mit einem Projektvolumen von über 20 Mio. Euro das technische Know-how und damit<br />

die Wettbewerbsfähigkeit gesichert wird. Gleichzeitig bleibt die finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten.<br />

Für den Bereitsteller auf der privaten Seite hat dieses Modell den Nutzen, dass durch die Vertragsgestaltung<br />

und die Beteiligung am Innovationserhalt eine langfristige Kundenbindung erreicht wird.<br />

Diese beinhaltet auch eine Mitsprache beim Neu- und Ersatzgeschäft.<br />

Die förderlichen Rahmenbedingungen der erfolgreichen Kooperation lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Möglichkeit des Städtischen Klinikums in öffentlicher Trägerschaft (ab 1. Januar 2006 als gGmbH geführt)<br />

für die Erwirtschaftung eigener Überschüsse, um eigenverantwortlich notwendige Investitionen zu tätigen,<br />

• positive Erfahrungen mit „kreditähnlichen Geschäften“ in Krankenhäusern der neuen Bundesländern<br />

bereits Anfang der 1990er Jahre;<br />

• gesicherte Refinanzierung;<br />

• ausgewogene Berücksichtigung von Folgekosten / indirekten Kosten für aufwändige/n Service / Wartung<br />

bereits bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens und der Festlegung der Bewertungskriterien für<br />

die privaten Angebote.<br />

44 2 Anzeige- statt Genehmigungspflicht für öffentliche Leasinggeschäfte, Runderlass des Innenministers aus 1995.<br />

Langfristiger Partnerschaftsvertrag über zehn Jahre sowie der<br />

effektive vertriebliche Einsatz<br />

Platzierung einer Gesamtlösung im Markt<br />

(Modalitätengeschäft, Servicegeschäft, Finanzierungsgeschäft)<br />

Mitsprache beim Neu- und Ersatzgeschäft<br />

Partizipation am Innovationserhalt durch kontinuierliche<br />

Systemupgrades<br />

Definierte Einnahmen durch abgestimmten Zahlungsverlauf<br />

Partizipation an Verwertungserlösen oder Eigentumsübergang<br />

Nutzung des Klinikums als Referenzeinrichtung<br />

Tabelle 8: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Medizintechnik<br />

Finanzvolumen<br />

Projektstart<br />

Ziele / Aufgaben<br />

Partner<br />

Gremien<br />

Notwendige<br />

Entscheidungen<br />

Markt- /<br />

Umfeldanalyse<br />

Organisationsmodell<br />

Finanzierungsmodell<br />

Vertragsmodell<br />

Vergabe- / Ausschreibungs-modell<br />

Risiko-Verteilung<br />

Probleme /<br />

Hemmnisse<br />

Erfolgseinschätzung<br />

Wesentliche<br />

Erfolgsfaktoren<br />

Übertragbarkeit<br />

Schlussfolgerungen<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />

Langfristige Bereitstellung radiologischer Großgeräte: Städtisches Klinikum St. Georg in Leipzig<br />

Über 20 Mio. Euro<br />

2004 / 2005<br />

Bereitstellung und Wartung des kompletten Systems<br />

Kontinuierliche Innovationstätigkeit des privaten Partners<br />

Klinikum St. Georg und Siemens AG<br />

Nach Entscheidung: Geschäftsführung des Klinikums<br />

Beschluss Stadtrat, Genehmigung Regierungspräsidium, Wirtschaftsprüfung<br />

Interne Organisations-, Technologie- und Machbarkeitsstudie<br />

Langfristiges Bereitstellungsmodell für eine komplette Systemlösung<br />

Klinikum entrichtet monatliche Bereitstellungs-Gebühr (kein Leasing, kein Miet-Kauf)<br />

Laufzeit: zehn Jahre; Finanzielle Anreizsysteme für den privaten Partner (z. B. Bonus für Innovation)<br />

Service-Level-Agreement; Innovations-Komponente (Weiterentwicklung der Technologie während der<br />

Vertragslaufzeit)<br />

EU-weite Ausschreibung<br />

Sehr differenziertes Bewertungsraster für den Vergleich der privaten Angebote mit Hilfe externer Berater<br />

Überwiegend beim privaten Partner, vor allem Innovations-Risiko<br />

Budgetdeckelung durch das Landeshaushaltsrecht<br />

Gefahr der Wettbewerbseinschränkung durch zu starke öffentlich-private Abhängigkeiten<br />

Nach bisherigen Erfahrungen Modell mit Vorbildcharakter („<strong>Best</strong> <strong>Practice</strong>“)<br />

Möglichkeit für die Erwirtschaftung eigener Überschüsse, um eigenverantwortlich notwendige Investitionen<br />

zu tätigen<br />

Positive Erfahrungen mit derartigen Finanzierungsmodellen in den neuen Bundesländern bereits Anfang der<br />

1990er Jahre<br />

Gesicherte Refinanzierung und Berücksichtigung von Folgekosten / indirekten Kosten bereits im Vorfeld<br />

des Vergabeprozesses<br />

Grundsätzlich gegeben, wenn die folgenden Schlussfolgerungen berücksichtigt werden<br />

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte in den Bundesländern<br />

Aufhebung oder Heraufsetzung von Budgetgrenzen in den Landeshaushaltsordnungen<br />

Verbot der Überschuldung für Krankenhäuser / Kliniken wäre erforderlich<br />

5.2.5 Fazit und Handlungsempfehlungen<br />

Die erfolgreiche Durchführung des europaweit beachteten Referenz-Modells in Leipzig zeigt, dass die<br />

Implementierung betriebswirtschaftlicher Handlungsmuster auch in öffentlichen Krankenhäusern ein<br />

wesentlicher Erfolgsfaktor für ÖPP ist. Die Etablierung eines geeigneten Controlling- und Projektmanagements<br />

auf Seiten des Krankenhauses schafft die Basis für neue innovative Investitionsformen.<br />

Mit deren Hilfe lassen sich auch zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume erschließen. Es ist unbedingt<br />

darauf hinzuwirken, dass die Krankenhäuser ihre Möglichkeiten für eine ausreichende Eigenkapitalversorgung<br />

nutzen können. Durch die Übertragung abgegrenzter Aufgabenbereiche, wie Kantinen,<br />

Wäschereien oder Energieversorgung, an effiziente private Dienstleistungsanbieter können in diesem<br />

Kontext Einsparpotentiale und somit auch neue finanzielle Handlungsspielräume erschlossen werden.<br />

Für den öffentlichen Partner sind notwendige Investitionsspielräume auch erforderlich, um aufwändige<br />

Organisations- und Machbarkeitsstudien im Projektvorfeld durchführen zu können. Hinzu kommen die<br />

differenzierte Leistungsspezifikation und Angebotsbewertung im Rahmen des EU-weiten Vergabeprozesses.<br />

45


46<br />

!<br />

Ansprechpartner<br />

Dipl. Vw. Hans-Peter Bursig<br />

ZVEI Fachverbandsgeschäftsführer<br />

Elektromedizinische Technik<br />

Prof. Dr. Karsten Güldner<br />

Klinikumsdirektor<br />

Städtisches Klinikum<br />

„St. Georg“ in Leipzig<br />

Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Curs<br />

Stellvertr. Krankenhausdirektor<br />

Städtisches Klinikum<br />

„St. Georg“ in Leipzig<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />

Die Überführung öffentlicher Krankenhäuser in eigenständige GmbHs und damit verbunden die Einführung<br />

einer betriebswirtschaftlichen Kosten- und Leistungsrechung führen zusätzlich zu mehr Leistungstransparenz<br />

im Markt der Medizintechnik. Der aktuelle Trend auf öffentlicher Seite, verstärkt Einrichtungen<br />

in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft in eine rechtlich selbstständige Rechtsform zu überführen,<br />

sollte unterstützt werden. Eine Einbindung von Privatunternehmen und die Gründung fachspezifischer<br />

Tochtergesellschaften werden somit ebenfalls erleichtert. Gleichzeitig lassen sich auf diese Weise auch<br />

die Umsatzsteuerproblematik und die haushaltsrechtlichen Hemmnisse ausgleichen.<br />

Als Voraussetzung für eine erfolgreiche ÖPP im Medizintechnikbereich ist sicher zu stellen, dass der private<br />

Partner über fundierte Projekterfahrungen, spezifisches Know-how, hochqualifizierte/s Fachpersonal<br />

bzw. Lieferanten und stabile Refinanzierungsmöglichkeiten verfügt. Darüber hinaus ist der private<br />

Anbieter bereit, das „Innovationsrisiko“ für die Weiterentwicklung der bereit gestellten Medizintechnologien<br />

über mindestens zehn Jahre hinweg zu tragen. Die Übernahme dieses Risikos kann durch finanzielle<br />

Anreizsysteme (Bonus- / Malus-Systeme) erleichtert werden. Erfolgreiche Referenzmodelle wie das<br />

beschriebene Bereitstellungsmodell für bildgebende Systeme in Leipzig sollten im Rahmen einer zielgerichteten<br />

Informationspolitik gegenüber den Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen, bei Sozialversicherungsträgern,<br />

Ländern und Kommunen verstärkt kommuniziert werden.<br />

Für kleinere und mittlere Unternehmen im Bereich der Medizintechnik, die ein hohes innovatives<br />

Potential besitzen, ist zukünftig eine vermehrte Angebotsformulierung im Rahmen von Bietergemeinschaften<br />

bzw. die Beteiligung an Bietergemeinschaften zu unterstützen. Dabei ist besonders die Orientierung an<br />

klinischen / medizinischen Anwendungsbeispielen zu prüfen. Im Rahmen von Bietergemeinschaften oder<br />

als eigenständige Systemanbieter sind KMU bereits erfolgreich als Hersteller von Endoskopen sowie<br />

Sterilisations- und Chirurgieausrüstungen am Markt tätig. Die Mindestvolumina für die verschiedenen<br />

Projekt-Typen sind für Mittelständler in der Medizintechnik derzeit noch relativ hoch. Standardmodelle<br />

und -verträge für ÖPP spielen aber auch bei kleineren Projektvolumina aufgrund der hohen Spezifität<br />

der bisher umgesetzten, geplanten und konzeptionell diskutierten Bereitstellungs- und Contractingmodelle<br />

keine wichtige Rolle.<br />

ÖPP Grundmodelle im Bereich der Elektro-Medizintechnik<br />

• Bereitstellungsmodelle<br />

Anwendungsbeispiele im Bereich der Medizintechnik<br />

• Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Modernisierung von medizintechnischen Geräten in öffentlichen<br />

Kliniken<br />

• Errichtung, Betrieb und Wartung von medizintechnischen Informationssystemen (z. B. auch für Verbund<br />

von Kliniken)<br />

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen<br />

• Überführung öffentlicher Krankenhäuser in rechtlich selbständige Gesellschaften (im Regelfall<br />

als gGmbH 3 ) mit betriebswirtschaftlicher Kosten- und Leistungsrechnung;<br />

• Aufhebung oder Heraufsetzung von bisher starren jährlichen Budgetgrenzen für kommunale<br />

Krankenhäuser in den Landeshaushaltsordnungen; 4<br />

• Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte in den Bundesländern;<br />

• Es ist zu prüfen, ob für ÖPP-Projekte zusätzliche (auch außerhalb der Krankenhausfinanzierung)<br />

Fördermittel für die Prüfung und Vorbereitung zur Verfügung gestellt werden können;<br />

• Outputorientierte Budgetierung 5 („Globalhaushalt“) im Rahmen des Hochschulbaufinanzierungsgesetzes<br />

(Bund: Universitätskliniken) und der Hochschulgesetze aller Länder zulassen;<br />

• Unterstützung der Angebotsformulierung von kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen<br />

der Beteiligung an Bietergemeinschaften mit dem Fokus klinische Anwendungsbeispiele;<br />

• Kommunikation und Vermarktung von erfolgreichen Referenzprojekten.<br />

5.3 Energietechnik<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

5.3.1 Marktentwicklung in der Energietechnik und im Contracting<br />

Der Fachverband der Energietechnik umfasst innerhalb der Verbandsstrukturen des ZVEI mittlerweile<br />

60 Unternehmen mit etwa 60.000 Mitarbeitern. Neben überwiegend mittelständischen Unternehmen<br />

sind auch einige Konzerne mit Tochtergesellschaften vertreten. Der Verband versteht sich als Kompetenzverbund<br />

über die gesamte Wertschöpfungs- und Leistungskette der Energieversorgung, von der zentralen<br />

und dezentralen Energieerzeugung über die Übertragung bis zur Verteilung an die Haushalte und<br />

die Unternehmen.<br />

Bei einem Umsatz von rund zehn Mrd. Euro konnte im Jahr 2005 das Geschäftsvolumen der im ZVEI<br />

organisierten Energietechnikanbieter im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte gesteigert werden.<br />

Auch in diesem Marktsegment ist die Geschäftslage geprägt von einem stagnierenden Inlandsmarkt in<br />

den letzten fünf Jahren und einer gleichzeitig dynamischen Entwicklung des Auslandsgeschäfts (+ 7,1 Prozent<br />

Auslandsumsatz gegenüber Vorjahr). ÖPP-Projekte spielen bei der Übertragung und Verteilung von<br />

Strom bisher kaum eine Rolle.<br />

Bei den energienahen Dienstleistungen sieht das Bild anders aus. Das Contracting Forum im ZVEI ist die<br />

Plattform für industrielle Contracting-Anbieter in Deutschland. Bei einem „klassischen“ Contracting mit<br />

der Übernahme einer komplexen Medienversorgung für ein produzierendes Unternehmen oder für<br />

Handel und Gewerbe bzw. Einrichtungen der Öffentlichen Hand stehen umfangreiche Investitionen in<br />

die Anlagentechnik an. Neben der reinen Prozessoptimierung für den Betrieb und die Nutzung des<br />

Objektes sind in der Regel Effizienzinvestitionen die wesentliche Stellschraube zur Erzielung der vereinbarten<br />

Kostenreduzierungen. Damit einhergehend ist häufig die Gründung einer Betriebsgesellschaft<br />

zum Betrieb der früheren Eigenanlagen, die nun vom Contracting-Anbieter in voller Verantwortung<br />

geführt werden.<br />

Die neue Betriebsgesellschaft zur Medienversorgung profitiert von kürzeren Entscheidungswegen in<br />

einer flachen Organisation. Sie trägt als Profit-Center auch mehr Verantwortung als das frühere Cost-<br />

Center im Rahmen der Eigenversorgungslösung. Diese Erläuterungen sollen deutlich machen, dass es neben<br />

der Optimierung von technischen Einrichtungen und Medienversorgung immer auch auf die Optimierung<br />

von Prozessen ankommt, wenn Contracting-Lösungen die prognostizierten Resultate erzielen sollen.<br />

Contracting-Anbieter sind klassische Vertreter des produzierenden Gewerbes mit der Gesamtpalette an<br />

anspruchsvollen Leistungen, die ein hohes Maß an Wissen über die Prozesse beim Kunden voraussetzen.<br />

Um ihre Kunden professionell bedienen zu können, verfügen sie über eigene Engineering- sowie Projektabwicklungs-Kompetenzen<br />

als technische Plattform für ihr Geschäft. Auf dieser Basis tragen sie auch<br />

materiell das technisch-wirtschaftliche Risiko der zu garantierenden Effizienzsteigerungen.<br />

Contracting „lebt“ von der Effizienzsteigerung aller mit der Nutzenergie- und Medienbereitstellung verbundenen<br />

Prozesse beim Kunden und ist deshalb ein ideales Mittel, die notwendigen Erneuerungs- und<br />

Effizienzinvestitionen auszulösen, die sonst häufig ausbleiben oder nur verspätet getätigt werden.<br />

Kostensenkung durch Steigerung der energetischen Effizienz bedeutet natürlich auch Vorteile für die<br />

Umwelt – das Contracting „lebt“ insofern auch von negativen CO 2-Vermeidungskosten. Ohne Bedarf an<br />

Subventionen ist die Effizienzsteigerung deshalb auch weiterhin die volks- und betriebswirtschaftlich<br />

sinnvollste CO 2-Vermeidungsmaßnahme. Dabei liegen die Umweltvorteile prozentual häufig deutlich<br />

über den erreichten Kosteneinsparungen.<br />

3 gGmbh (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung)<br />

4 Betrifft die Investitionsfördermittel der Länder, die für potentielle ÖPP-Projekte zur Verfügung stehen sowie deren Übertragbarkeit auf folgende Budgetjahre.<br />

5 Mit der Einführung der neuen Instrumente der Verwaltungssteuerung (Neue Steuerungsmodelle) wird der Fokus auf die messbaren Ergebnisse, also den Output der Verwaltung<br />

gelenkt. Es ist daher konsequent, auch die Konzeption und Handhabung der Budgets outputorientiert auszurichten. Die Zuweisung der Finanzmittel muss mit konkreten, operationalisierbaren<br />

Leistungsvorgaben (Ziele und messbare Ergebnisse) verknüpft und im Rahmen eines verbindlichen Kontraktmanagements abgebildet werden. Eine<br />

„Heraufsetzung jährlicher Budgetgrenzen“ vergrößert den Spielraum der Mittelverausgabung (Anordnung) und damit den Entscheidungsspielraum der Verantwortlichen.<br />

47


48<br />

GWh 120<br />

Energie<br />

Abbildung 16: Beispiel für optimierten Energieeinsatz<br />

(Reduzierung von Energieeinsatz und CO 2-Emissionen)<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

52 GWh<br />

46 GWh<br />

10.400 t<br />

12.377 t<br />

3.803 t<br />

8.831 t<br />

0<br />

0<br />

vor Contracting nach Contracting<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

Wärme<br />

31 GWh<br />

Kälte<br />

33 GWh<br />

25000<br />

20000<br />

15000<br />

10000<br />

5000<br />

Kohlendioxid<br />

Durch einen Mix an Investitionen gelingt es zum<br />

Beispiel, den Energieeinsatz bei gleichzeitiger Minimierung<br />

von CO 2-Emissionen in der Größenordnung<br />

von 40 Prozent zu reduzieren. Durch moderne Anlagen<br />

zur Wärmeerzeugung einschließlich Wärmepumpen<br />

wurde der Gasbedarf gesenkt, effiziente Kälte- und<br />

Druckluftkompressoren sorgen mit für eine signifikante<br />

Reduzierung der Stromspitzen. Generell gilt für die<br />

meisten Projekte: Mit der Übernahme häufig veralteter<br />

und ineffizienter Anlagen durch die Contracting-<br />

Anbieter sowie deren anschließende Modernisierung<br />

fließen erhebliche Teile der Anlageninvestitionen auch<br />

in die Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik (KWK) mit ihren<br />

bekannt hohen Wirkungsgraden von über 80 Prozent.<br />

Die Nutzung hochmoderner KWK-Anlagentechnik bietet<br />

nicht nur das größte Potenzial zur Effizienzsteigerung<br />

und damit zur Kostensenkung, sondern spielt auch eine<br />

Schlüsselrolle bei der Reduzierung von Emissionen.<br />

Über die „klassische“ Lösung mit Gasturbine, Abhitzekessel und nachgeschalteter Dampfturbine oder<br />

einer Gasmotorenanlage mit Zusatzkessel hinaus können zum Beispiel moderne Kesselanlagen mit<br />

Braunkohlenstaubfeuerung und Dampfturbine ökologisch und ökonomisch eine Alternative sein. Selbst<br />

die „schmutzige“ Primärenergie Braunkohle kann bei den Abgasen alle Umweltstandards einhalten oder<br />

unterbietet sie sogar. Gleichzeitig bietet dieser Energieträger eine höhere Preissicherheit, als die<br />

Importenergien Öl, Erdgas oder auch Importkohle. Generell rückt immer mehr die Nutzung „alternativer“<br />

Brennstoffe zur Wärmeerzeugung in den Fokus. Als ein Ergebnis der verbesserten Rahmenbindungen für<br />

den Einsatz von Biomasse durch das novellierte EGG werden vermehrt Contracting-Lösungen auf der<br />

Basis von Biomasse realisiert. Teilweise kennzeichnen die Anlagenkonzepte eine Multi Fuel-Philosophie,<br />

zum Beispiel durch die Einbeziehung von Brennstoffen wie Öl, Gas und Biomasse.<br />

Naturbelassene, konditionierte Bio-Brennstoffe wie Holz-Pellets, -Briketts oder -Hackschnitzel sind auf<br />

dem Wege, durchaus auch in industriellen Anlagen bei Contracting-Lösungen zum Einsatz zu kommen.<br />

Die Bandbreite für Contracting-Projekte auf Basis von Biomasse reicht vom Biogas-BHKW mit einigen<br />

hundert Kilowatt bis zur Großanlage im Rahmen der Fördergrenze von 20 MW nach dem Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetz (EGG).<br />

Formen des Energie-Contractings 6<br />

Für Öffentlich-Private Partnerschaften im energietechnischen Markt sind vor allem langfristige vertragliche<br />

Vereinbarungen im Bereich des Energie-Contracting bedeutend. Insbesondere die Kosten für die<br />

Energieversorgung sind der bedeutendste Ausgabenposten bei der Bewirtschaftung staatlicher und kommunaler<br />

Liegenschaften. Im Hinblick auf tendenziell weiterhin stark ansteigende Energiepreise gewinnt<br />

die Optimierung der Energieversorgung große Bedeutung. Die folgenden vier Modelle des Energie-<br />

Contracting haben sich in den letzten Jahren entwickelt:<br />

1. Energieeinspar-Contracting<br />

6 Beschreibung nach Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)<br />

CO 2(Wärme)<br />

CO 2(Kälte)<br />

Energie Wärme<br />

Energie Kälte<br />

- 40 Prozent weniger<br />

Energieeinsatz<br />

- 45 Prozent weniger CO 2<br />

Emissionen<br />

Beim Energieeinspar-Contracting plant, finanziert und realisiert ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen<br />

(Contractor) Energiesparmaßnahmen. Die Investitionen müssen sich innerhalb des Vertragszeitraums<br />

(häufig sieben bis zwölf Jahre) vollständig aus den erzielten Einsparungen amortisieren. Der<br />

Contractor trägt das volle unternehmerische Risiko für den Erfolg der Energiesparmaßnahmen und für<br />

die Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen trägt.<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

2. Energiespar-Contracting mit baulicher Sanierung<br />

Diese Energiespar-Contracting-Modelle beinhalten zusätzlich bauliche Maßnahmen (insbesondere Wärmeschutzmaßnahmen<br />

an der Gebäudehülle).<br />

3. Energieliefer-Contracting<br />

Beim Energieliefer-Contracting besteht für die Wärme- bzw. Stromlieferung kein separater Vertrag mehr<br />

zwischen der kommunalen oder staatlichen Einrichtung und einem Energieversorgungsunternehmen.<br />

Der Contractor tritt an die Stelle des bisherigen Energielieferanten und übernimmt die Zuständigkeit für<br />

die Energieversorgung.<br />

4. Forfaitierung beim Energie-Contracting<br />

Tabelle 9: Klassifizierung des Contractings nach DIN<br />

Inhalte<br />

Anlagenbetrieb<br />

Begriffe<br />

Anlagenoptimierung<br />

Finanzierung<br />

Anlagenbau und<br />

-erneuerung<br />

Lieferung von<br />

Nutzenergie<br />

Facility Management<br />

Im Hinblick auf die Finanzierung von Investitionen bei Contracting-Projekten hat das Bundesministerium<br />

der Finanzen grundsätzlich die Zulässigkeit der Finanzierungsform Forfaitierung festgestellt, wenn diese<br />

insgesamt wirtschaftlich ist. Forfaitierung ist der regresslose Verkauf zukünftiger Forderungen eines<br />

Contractors an ein Finanzierungsunternehmen und gewinnt bei Contracting-Projekten immer mehr an<br />

Bedeutung. Die Bank als Forderungskäufer verlangt dabei vom Contractor als Schuldner eine Einrede- bzw.<br />

Einwendeverzichtserklärung des Auftraggebers. Der Contractor kann mit den durch den Forderungskäufer<br />

gezahlten Mitteln die beim Auftraggeber zu errichtenden Anlagen günstiger finanzieren. Letztlich können<br />

dadurch die Angebotskonditionen beim Contracting im Vergleich zu einer herkömmlichen Kreditfinanzierung<br />

deutlich verbessert werden.<br />

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Contractings wurde in Anlehnung nach DIN 8930-5 die in Tabelle<br />

9 dargestellte Klassifizierung der Aufgaben vorgenommen.<br />

Technisches Anlgenmanagement<br />

Einspar-<br />

Contracting<br />

Energieliefer-<br />

Contracting<br />

Full-Service<br />

Contracting<br />

49


50<br />

Abbildung 17: Größenklassen der Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände ab 10.000 Einwohnern<br />

866<br />

Gemeinden mit<br />

10.000 bis 20.000<br />

Einwohnern<br />

15<br />

Beziksverbände<br />

323<br />

Landkreise<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

5.3.2 ÖPP-Potentiale im Markt der energienahen Dienstleistungen<br />

Es besteht aufgrund der starken Modernisierungs- und Sanierungsbedürftigkeit öffentlicher Liegenschaften<br />

und Einrichtungen zum Zwecke der Steigerung der Energieeffizienz ein bisher nur in Ansätzen<br />

ausgeschöpftes Potenzial für Öffentlich-Private Partnerschaften. Angesichts der steigenden Ausgabenentwicklung<br />

der Gemeinden, Städte und Landkreise im Bereich der Energiekosten bietet sich aufgrund<br />

der Struktur der kommunalen Gebietskörperschaften für den Mittelstand ein erhebliches Potential. In<br />

Deutschland zählen 14.444 Gebietskörperschaften zur kommunalen Familie: 112 Kreisfreie Städte und<br />

34<br />

Gemeinden über<br />

200.000 Einwohner<br />

504<br />

Gemeinden mit<br />

20.000 bis 50.000<br />

Einwohnern<br />

152<br />

Gemeinden mit<br />

50.000 bis 200.000<br />

Einwohnern<br />

Abbildung 18: Geschätzte Energiekosten<br />

ausgewählter Gemeindeverbände und Gemeinden<br />

(Anhaben in Mio. Euro im Jahr 2003)<br />

450<br />

400<br />

350<br />

300<br />

250<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

240<br />

Gemeinden mit<br />

10.000 bis<br />

20.000<br />

Einwohnern<br />

310<br />

Gemeinden mit<br />

20.000 bis<br />

50.000<br />

Einwohnern<br />

340<br />

Gemeinden mit<br />

50.000 bis<br />

200.000<br />

Einwohnern<br />

Gemeinden über<br />

200.000<br />

Einwohner<br />

Landkreise Beziksverbände<br />

Abbildung 19: Geschätzte Energiekosten von Bund,<br />

Ländern und ausgewählten Gemeinden<br />

(Anhaben in Mio. Euro)<br />

700<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

0<br />

428<br />

Kreisangehörige<br />

Gemeinden<br />

ab 20.000<br />

Einwohnern<br />

634<br />

Kreisfreie<br />

Städte<br />

298<br />

13<br />

Landkreise Bezirksverbände<br />

7 Kreisfreie Stadt Kassel, 195.000 Einwohner.<br />

8 Landkreis Kassel, 245.000 Einwohner.<br />

410<br />

492<br />

300<br />

724<br />

13<br />

150<br />

Bund Länder Zweckverbände<br />

12.983 kreisangehörige Städte und Gemeinden. Darüber hinaus<br />

sind die Kommunen gegliedert in a) 1.011 Ämter, Samtgemeinden<br />

und Verbandsgemeinden, b) 323 Landkreisen und c) 15 Bezirksverbänden.<br />

Der weitaus größte Teil (11.539 Gemeinden) hat weniger<br />

als 10.000 Einwohner. Die Abbildung 17 zeigt die Anzahl der<br />

Städte und Gemeinden in Größenklassen ab 10.000 bis unter<br />

500.000 und mehr Einwohnern an. Auf der Grundlage der Erhebungen<br />

des Statistischen Bundesamtes zu den Ausgaben der<br />

Gemeinden in Deutschland wurden Berechnungen zu den Energiekosten<br />

für das Jahr 2003 angestellt.<br />

Abbildung 18 stellt die geschätzten jährlichen Energiekosten entsprechend<br />

der Einwohnergrößenklassen dar. Nach unseren Berechnungen<br />

verursachen die dargestellten Gemeinden, Gemeindeverbände,<br />

Landkreise und Bezirksverbände (ab 10.000 Einwohnern)<br />

jährliche Energiekosten in Höhe von über 1.600 Millionen Euro. Die<br />

deutsche Energieagentur dena geht in ihren veröffentlichten<br />

<strong>Studie</strong>n von Einsparpotentialen in einer Höhe von 10 % bis 30 %<br />

der Energiekosten aus. Ausgehend von einer Einsparquote von 15 %<br />

könnten Einsparvolumen in einer Größenordnung von über 240 Mio.<br />

Euro jährlich erzielt werden.<br />

Die Energieausgaben des Bundes und der Länder sowie von Zweckverbänden<br />

belaufen sich im selben Zeitraum auf annährend 1.400<br />

Mio. Euro. Es können ähnliche Einsparpotentiale unterstellt werden.<br />

Die Energiekosten von Bund, Ländern und Kommunen sind in<br />

Abbildung 19 zusammengefasst.<br />

Bei Berücksichtigung des derzeitigen rasanten Energiepreisanstiegs ist<br />

in Zukunft von einem noch deutlich höheren Einsparvolumen auszugehen.<br />

Nach Angaben der kreisfreien Stadt Kassel 7 stiegen die<br />

Energiekosten für die städtischen Gebäude im Winterhalbjahr 2005 /<br />

2006 alleine gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 24 %. Diese<br />

Kostenexplosion, die in einem ähnlichen Umfang auch alle anderen<br />

deutschen Großstädte betrifft, führt zu einer Mehrbelastung des städtischen<br />

Haushaltes der nordhessischen Großstadt von 370.000 Euro.<br />

Für den Landkreis Kassel 8 bedeuteten die höheren Energiekosten<br />

Mehrausgaben in Höhe von rund 150.000 Euro (8 % Steigerung).<br />

Rechnet man den Mehrbedarf aller deutschen Gebietskörperschaften<br />

ab 10.000 Einwohnern für das Winterhalbjahr 2005/2006 zusammen,<br />

ist insgesamt von einer Zunahme bei den Energiekosten von<br />

rund 200 Mio. Euro auszugehen. Diese Momentaufnahme unterstreicht<br />

die Notwendigkeit von ÖPP-Energieeinsparprojekten für die<br />

öffentliche Hand.<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

Ein Großteil des Einsparvolumens ergibt sich auch daraus, dass die Bausubstanz der öffentlichen<br />

Gebäude in hohem Maße sanierungsbedürftig ist. Vergleichbares gilt in einem ähnlichen Umfang für<br />

die energietechnische Ausstattung der Gebäude. Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, die Energieeffizienz<br />

bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln, setzt ein umfassendes und integriertes Konzept zur energetischen<br />

Sanierung der veralteten Gebäudesubstanz sowie der effizienten Energieversorgung voraus.<br />

Die vom Bundeskabinett beschlossene Aufstockung der Fördermittel des CO 2-Gebäudesanierungsprogrammes<br />

von derzeit 360 Mio. Euro auf ein Fördervolumen von 1,5 Mrd. Euro stellt dabei insbesondere<br />

für KMU ein wichtiges zusätzliches Potential hinsichtlich auf ÖPP basierenden Contractingmodellen dar.<br />

Diese können neben dem Energieeinsparaspekt auch die Umsetzung baulicher Maßnahmen beinhalten.<br />

Grundvoraussetzung für eine vermehrte Anwendung solcher Modelle ist die Schaffung von Transparenz bei<br />

der Ermittlung und Planung des Energiebedarfes sowie der -versorgung durch die und in den Gebietskörperschaften.<br />

Dies ist notwendig, um öffentlich-private Wettbewerbsverzerrungen und damit Marktbarrieren<br />

für private Energie-Contracter abzubauen und realistische Einsparpotentiale offen zu legen.<br />

Falls es gelingt, die bestehenden Barrieren auf der öffentlichen Seite abzubauen, ist langfristig von<br />

einem zusätzlich zu realisierenden Volumen von bis zu zwei Mrd. Euro pro Jahr durch die verschiedenen<br />

Formen des Energie-Contractings auszugehen.<br />

Als weitere förderliche Rahmenbedingungen für die Verbreitung kombinierter Contracting-Dienstleistungen<br />

bei Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen sind zu nennen:<br />

• Eine wachsende Zahl von Kommunen, die im Rahmen ihres neu geschaffenen Gebäudemanagements<br />

die Themen Energie-Contracting und regenerative Energieerzeugung aufgreifen und nach geeigneten<br />

privaten Partnern für die Realisierung suchen;<br />

• Initiativen der Bundesländer für eine verbesserte Förderung interkommunaler Zusammenarbeit, die<br />

häufig notwendig ist, um eine ausreichende kritische Verbrauchsmenge an Energie zu erreichen (z. B.<br />

Förderprogramme für interkommunale Gewerbegebiete oder Schulprojekte);<br />

• ein inzwischen erreichter Stand der Energietechnik (z. B. bei der Holzpyrolyse), der auch kleinere<br />

öffentlich-private Contracting-Projekte ab einer Investitionssumme von unter einer Million Euro für private<br />

Partner unterschiedlicher Größe betriebswirtschaftlich rentabel macht. Dies betrifft die<br />

Gemeindegrößenklasse 5.000 bis unter 10.000 Einwohnern mit 1.296 Gemeinden und 1.011<br />

Gemeindeverbänden;<br />

• Initiativen für Öffentlich-Private Partnerschaften sollen durch Maßnahmen der Bundesregierung verstärkt<br />

werden: Die Regierungsparteien haben in ihrer Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 die<br />

Aufstockung des CO 2-Gebäudesanierungsprogramms von derzeit 360 Mio. Euro auf ein Fördervolumen<br />

von 1,5 Mrd. Euro angekündigt.<br />

Chancen für den Mittelstand?<br />

Insbesondere die Ankündigung der Aufstockung der Fördermittel im Bereich der Gebäudesanierung<br />

kann als Chance für kleine und mittelständische Unternehmen gesehen werden, an ÖPP-Projekten zu<br />

partizipieren. Die annährend 1.300 Gemeinden (5.000 bis 10.000 Einwohner) mit jährlichen Energiekosten<br />

in Höhe von 100 Mio. Euro stellen einen relevanten Markt für kleine private Energiecontractoren<br />

in den nächsten Jahren dar. Hier sind allerdings Maßnahmen der Zusammenarbeit und der Poolbildung<br />

erforderlich, um für die privaten Anbieter von Energie-Contracting-Lösungen einen attraktiven Markt bei<br />

kleineren Gemeinden und Gemeindeverbänden zu schaffen.<br />

Für größere Energieanbieter sind derartige kommende Märkte nur begrenzt interessant. Jedoch stellen<br />

die 690 kommunalen Gebietskörperschaften in Größenklassen ab 10.000 Einwohner und jährlichen<br />

Energiekosten von geschätzten 1.300 Mio. Euro einen durchaus relevanten Markt dar. Ferner sind die 338<br />

Landkreise und Bezirksverbände mit jährlichen Energiekosten in Höhe von rund 300 Mio. Euro anzuführen.<br />

Diese übergeordnete kommunale Ebene hat aufgrund ihrer Aufgabenzuweisung in der Regel<br />

Einrichtungen für die kreisangehörige Gemeinde vorzuhalten (z. B. Schulen, Multifunktionshallen, Verund<br />

Entsorgung).<br />

51


52<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

Bisher wurden lediglich vereinzelt erste Erfahrungen im Rahmen von Verträgen für Energie-Contracting<br />

zwischen überregionalen Dienstleistungs-Anbietern und öffentlichen Contracting-Nehmern gesammelt.<br />

Diese Projekte sind zumeist in Form von „Energiepools“ für bestimmte öffentliche Einrichtungen vergeben<br />

worden. Mit der Bündelung einer Vielzahl öffentlicher Gebäude wird im Vorfeld eines Vergabeverfahrens<br />

die erforderliche Größenordnung bei der Energiebedarfsmessung erreicht.<br />

Überregionale Energieanbieter versorgen beispielsweise mehrere Schulen und Krankenhäuser in Berlin<br />

und anderen Großstädten mit Strom und Wärme. Diese Projekte konnten sich noch nicht über die Testphase<br />

hinaus entwickeln und wurden von der Unternehmensseite nur selten als erfolgreich bezeichnet.<br />

5.3.3 Markthemmnisse<br />

Den verbesserten Rahmenbedingungen für das Energie-Contracting durch Öffentlich-Private Partnerschaften<br />

stehen derzeit noch Marktbarrieren für die Zusammenarbeit im größeren Maßstab entgegen.<br />

Von Seiten der Contracting-Anbieter wurde in den Experteninterviews auf die bestehenden Markteintrittsbarrieren<br />

verwiesen, die gerade in größeren Städten den kommunalen Versorgungsmarkt abschotten.<br />

Stadtwerke haben darüber hinaus günstigere Optionen der Refinanzierung aufgrund der Bonität ihrer<br />

öffentlichen Eigentümer. Zusätzlich erweisen sich die im Vergabeverfahren von der öffentlichen Seite<br />

angesetzten Basiszahlen für den benötigten Energiebedarf häufig als wenig transparent und in der<br />

Regel zu niedrig angesetzt. Der während der Projektplanung nicht kalkulierbare Mehrbedarf stellt für<br />

die privaten Contracting-Anbieter oftmals ein schwer einzuschätzendes wirtschaftliches Risiko dar.<br />

Als weitere Markthemmnisse für Energie-Contracting sind anzuführen:<br />

• Die hohe Komplexität der von privatwirtschaftlichen Spezialisten angebotenen Contracting-Dienstleistungen,<br />

deren Verständnis auch beim (potentiellen) öffentlichen Partner und den beteiligten politischen<br />

Gremien detailliertes Know-how voraussetzt;<br />

• aus Sicht privater Dienstleister wenig hilfreiche Musterverträge als unzureichende Standardisierungsversuche;<br />

• Ein hoher, in der Regel unvergüteter Ressourcen- und Zeitaufwand für die Entwicklung und Anbahnung<br />

von Projekten, der sich aufgrund der Komplexität und geringen Standardisierbarkeit von Contracting-Leistungen<br />

ergibt;<br />

• Von den privaten Partnern durchsetzbare Vertragslaufzeiten und Kapitalrenditen (ca. 5 bis 8 %<br />

ROI/ROS), die häufig deutlich unterhalb der Laufzeiten bzw. Schwellen für vergleichbare Industrieprojekte<br />

liegen;<br />

• die Länge des Zeitraumes für den Payback des eingesetzten Kapitals, der aus Sicht des privaten<br />

Investors im Regelfall deutlich über demjenigen vergleichbarer Industrieprojekte angesiedelt ist;<br />

• aufwändige und Contractingmodelle hemmende Abrechnungsvorschriften für die Umlage von Energiekosten<br />

auf Nutzer bzw. Mieter (z. B. für kommunale Wohnungsbauunternehmen, die Investitionskosten<br />

aufgrund von Contracting nicht auf die Mieter umlegen dürfen);<br />

• erschwerte Refinanzierungsbedingungen, besonders für kleine und mittlere Unternehmen, aufgrund<br />

der Rating-Bedingungen im Zuge des EU-Abkommens „Basel II“.<br />

5.3.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong><br />

Trotz dieser Hemmnisse aus Sicht privater Contracting-Partner kann der wachsende öffentliche Markt,<br />

insbesondere auch bei kleinen und mittleren Kommunen, unter bestimmten Bedingungen erfolgreich<br />

erschlossen werden. Das Beispiel „Objektgesellschaften für Bio-Brennstoffwerke und kommunales Energie-<br />

Contracting in Baden-Württemberg“ verdeutlicht diese Bedingungen (siehe Tabelle 10).<br />

Projektstart<br />

Finanzvolumen<br />

Ziele / Aufgaben<br />

Partner<br />

Gremien<br />

Notwendige<br />

Entscheidungen<br />

Markt- /<br />

Umfeldanalyse<br />

Organisationsmodell<br />

Finanzierungsmodell<br />

Vertragsmodell<br />

Vergabe- /<br />

Ausschreibungs-<br />

Modell<br />

Risiko-Verteilung<br />

Probleme /<br />

Hemmnisse<br />

Erfolgseinschätzung<br />

Wesentliche<br />

Erfolgsfaktoren<br />

Übertragbarkeit<br />

Schlussfolgerungen<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

Tabelle 10: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Energietechnik<br />

Objektgesellschaften für Bio-Brennstoffwerke und<br />

kommunales Energie-Contracting in Baden-Württemberg<br />

Ende der 1990er Jahre<br />

Ab ca. 300.000 Euro Kosten für Energieverbrauch pro Jahr (minimale kritische Masse)<br />

Einspar-Contracting, Liefer-Contracting<br />

Mittelständischer privater Energie-Contractor (i. d. R. Hauptgesellschafter)<br />

Mehrere benachbarte Kommunen (mindestens zwei)<br />

Privater Holzlieferant (Pellets) und privater Anlagenbauer<br />

Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Beirat (Politik, Unternehmen, Bürger)<br />

Ratsbeschluss<br />

Machbarkeitsstudien (Energiebedarfs- und Energieeinsparungs-Analysen)<br />

Öffentlich-private Objektgesellschaft (GmbH) mit kommunaler Minderheitsbeteiligung<br />

Vorfinanzierung durch private Kreditinstitute<br />

Payback: 4,5 Jahre (ca. zwei Jahre bei Industrieprojekten)<br />

Ergänzender Kommunalkredit oder „Bürgerfonds“<br />

(Modell für stille Teilhaber mit garantierter überdurchschnittlicher Verzinsung)<br />

Laufzeit: sieben bis 14 Jahre (flexibel vereinbar)<br />

Energieliefer-Vertrag<br />

Einspar-Vertrag (mit garantiertem Mindest-Einsparvolumen) teilweise mit Bonus- / Malus-System)<br />

Gesellschafter- / Geschäftsführungs-Vertrag<br />

Objektgesellschaft schreibt national oder EU-weit aus, falls Schwellenwerte überschritten werden<br />

Bewertungsmatrix für den Vergleich der Angebote, die neben dem Preis auch die Zuverlässigkeit der<br />

Systeme, die Kontinuität der Anbieter und das Management mit beinhaltet<br />

Überwiegend bei den privaten Unternehmen, Öffentlich-private Objektgesellschaft als Möglichkeit der<br />

Risikobegrenzung für die privaten Partner<br />

Den öffentlichen Entscheidungsträgern fehlen häufig die notwendigen Kompetenzen, um die Vorteile von<br />

Contracting-Projekten zu erkennen und in ihren Gremien durchzusetzen<br />

Sehr lange Projektvorlaufzeiten<br />

Der mittelständische private Energie-Contractor ist aufgrund seiner technischen Kapazitäten i. d. R. auf<br />

einen Aktionsradius von ca. 200 km beschränkt<br />

Erschwerte Refinanzierungsbedingungen aufgrund von „Basel II“<br />

Kapitalrenditen liegen zumeist deutlich unterhalb des Niveaus von Industrieprojekten (5 – 8 % ROI, ROS)<br />

Verträge sind nicht standardisierbar, Korruption, Intransparenz<br />

Das Modell Contracting-Objektgesellschaft ist für einen relevanten kommunalen Markt grundsätzlich geeignet<br />

Starke private und öffentliche Promotoren<br />

Kooperation privater Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />

Kombination von ÖPP und interkommunaler Kooperation<br />

Vorhandene Ressourcen für die Projektvorbereitung<br />

Bedingt gegeben, da stark von lokalen / regionalen Konstellationen abhängig<br />

5000 kleine und mittlere Gemeinden, die einen jährlich Energiebedarf ab drei MW haben, bilden einen<br />

relevanten Markt<br />

Öffentlich-private Objektgesellschaften sind neben längerfristigem Vertrags-Contracting ein relevantes<br />

ÖPP-Modell im Bereich der Energietechnik<br />

53


54<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

Die wesentlichen Erfolgsfaktoren dieses Beispiels lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

• Starke private und öffentliche Promotoren,<br />

• Kooperation privater Unternehmen und öffentlicher Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette<br />

für Holzenergie,<br />

• Kombination von ÖPP und interkommunaler Kooperation sowie<br />

• vorhandene Ressourcen für die langfristige Projektvorbereitung.<br />

Die Machbarkeit derartiger Referenzprojekte belegen Erfahrungen, die ZVEI-Mitgliedsunternehmen in<br />

den letzten Jahren erwerben konnten (siehe Tabelle 11).<br />

Tabelle 11: Ausgewählte (inter-)nationale ÖPP-Beispiele für den Bereich Energietechnik<br />

Realisierte Projektbeispiele<br />

öffentlich-privates<br />

Energie-Contracting<br />

Inland<br />

Ausland<br />

Engagement von ZVEI-Mitgliedsunternehmen<br />

Objektgesellschaften in Baden-Württemberg (kleine und mittlere Kommunen)<br />

Vertrags-Contracting in Kommunen in Hessen, Bayern, NRW und Baden-Württemberg<br />

(kleine, mittlere und größere Kommunen)<br />

Vertrags-Contracting in Kommunen in Polen, Tschechien und Ungarn<br />

(kleine, mittlere und größere Kommunen)<br />

5.3.5 Fazit und Handlungsempfehlungen<br />

Für den Contracting-Markt bestehen in Deutschland derzeit noch Hemmnisse, die eine wirtschaftlich<br />

erfolgreiche Anwendung vor allem auch in den Großstädten erschweren. Die benannten Markteintrittsbarrieren<br />

und die oftmals wenig professionelle Abwicklung der Vergabeverfahren haben bisher zu einer<br />

negativen Bewertung der Möglichkeiten von ÖPP durch die Contracting-Anbieter geführt.<br />

Öffentlich-Private Energie-Contracting-Partnerschaften zwischen kleineren Kommunen und KMU stellen<br />

ein quantitativ und qualitativ relevantes (Teil-) Privatisierungs-Potential. Durch die mittlerweile sowohl<br />

in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Sektor etablierte Dienstleistungspalette des Energie-<br />

Contracting steht dafür ein technisch und betriebswirtschaftlich geeignetes Instrumentarium zur Verfügung.<br />

Bei der dezentralen Energieversorgung spielt die Nutzung vorhandener regionaler Ressourcen, wie z. B.<br />

nachwachsende Rohstoffe, sowohl auf der (privaten) Anbieter- als auch der (öffentlichen) Nutzerseite<br />

eine wesentliche Rolle. Die zunehmend öffentliche Förderung verstärkter interkommunaler Zusammenarbeit<br />

kann diese Entwicklung weiter forcieren.<br />

Im Sinne einer strategischen privat-öffentlichen Kooperation im Energiesektor ist das aus Sicht der<br />

öffentlichen Kunden vorrangige Einspar-Contracting mit weiteren Contracting-Dienstleistungen kombinierbar.<br />

Die Ankündigung zur Aufstockung der Fördermittel im Bereich der Gebäudesanierung verbunden<br />

mit ÖPP-Initiativen der Bundesregierung kann als Chance für die Entwicklung Öffentlich-Privater<br />

Partnerschaften, insbesondere im kommunalen Bereich, angesehen werden.<br />

Notwendige Grundvoraussetzung für das Gelingen öffentlich-privater Modelle für Energie-Contracting<br />

ist zum einen die Öffnung der regionalen und kommunalen Märkte für externe Anbieter. Hier gilt es die<br />

kommunalen Verflechtungen zwischen Politik und Stadtwerken zu verringern. Dies kann einerseits gelingen,<br />

wenn die jeweiligen kommunalen EVUs der Verpflichtung zur Erstellung einer transparenten<br />

Energieeinsparbilanz und Energieplanung nachkommen. Die dafür notwendigen betriebswirtschaftlichen<br />

Kennziffern sind mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung zu ermitteln und offen zu legen.<br />

Andererseits müssen die Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden verstärkt einbezogen werden, um<br />

diese Forderung nach Energietransparenz umzusetzen.<br />

!<br />

Ansprechpartner<br />

Rüdiger Haake<br />

ZVEI Fachverbandsgeschäftsführer<br />

Energietechnik<br />

Dr. Ing. Ulrich Kaier<br />

Geschäftsführer<br />

Energie-Contracting Heidelberg GmbH<br />

in Heidelberg (BaWü)<br />

Dr. Jobst Klien<br />

Vattenfall Europe (Hamburg)<br />

Vorsitzender des Contractingforums<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.3 ENERGIETECHNIK<br />

Mittelfristig ist für die Sanierung der Energieversorgungs-Infrastruktur ein integratives Konzept Energie &<br />

Bau geboten, das auch mögliche Effizienzgewinne durch eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit<br />

umfasst.<br />

ÖPP-Grundmodelle im Bereich der Energietechnik<br />

Langfristige Contractingverträge, die sowohl<br />

• Energielieferung (Energieliefer-Contracting),<br />

• Energieeinsparung (Energie-Sparcontracting),<br />

• Energetische Sanierungsmaßnahmen<br />

• und Finanzierungsaspekte (Forfaitierung) beinhalten können.<br />

Anwendungsbeispiele im Bereich der Energietechnik<br />

• Liefer-Contracting für mehrere regionale Abnehmer (interkommunaler Verbund), z. B. privates Kleinkraftwerk<br />

mit alternativer Energieerzeugung für mehrere benachbarte Gemeinden, mit Abnahmegarantie<br />

durch Gemeinden<br />

• Einspar-Contracting: Betrieb, Wartung und Umbau eines Kraftwerkes durch einen privaten Partner.<br />

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen<br />

• Verbesserungen in kommunalen Beteiligungsberichten, Verpflichtung zur Erstellung transparenter<br />

Energieeinsparbilanzen und Energiebedarfsplanungen für kommunale EVUs, öffentlich<br />

zugängliche kommunale Beteiligungsberichte in allen Bundesländern als Voraussetzung;<br />

• Verpflichtung sowie zusätzlich Landesförderung und Anreize für interkommunale Zusammenarbeit<br />

(Hebung von Effizienzgewinnen) im Bereich Energie-Contracting;<br />

• Regionalisierungsgesetze der Bundesländer analog zum Bereich des ÖPNV, (z. B. in NRW:<br />

Verpflichtungen sowie zusätzlich Anreize durch spezielle Förderprogramme bei bestimmten<br />

Bedingungen, z. B. bestimmte Einwohnergrößenklassen / Siedlungsstrukturen);<br />

• Aufnahme von Klimaschutz als Pflichtaufgabe in die Gemeindeordnungen der Bundesländer.<br />

55


56<br />

5.4 Sicherheitstechnik<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.4 SICHERHEITSTECHNIK<br />

5.4.1 Marktentwicklung in der Sicherheitstechnik<br />

Im Fachverband Sicherheitstechnik sind ca. 60 Unternehmen organisiert. Das Markvolumen für elektrotechnische<br />

Sicherheitssysteme betrug im Jahr 2003 rund zwei Mrd. Euro. Davon entfielen ca. 90 % auf<br />

die im Verband organisierten Unternehmen.Bei den Dienstleistern handelt es sich überwiegend um kleinere<br />

Unternehmen, die aber oftmals die Marktführerschaft in ihrem jeweiligen Marktsegment besitzen.<br />

Unterteilen lässt sich der Markt für Sicherheitstechnik in kleinere Nischenmärkte mit einer jeweils sehr<br />

spezifischen Struktur. So können u. a. folgende Bereiche abgegrenzt werden: Brandmeldesysteme, Videoüberwachung,<br />

Einbruchsicherung, Gegensprechsysteme, Beschallungs- bzw. Evakuierungssysteme sowie<br />

Rauchmeldesysteme.<br />

In den letzten Jahren ist die Bedeutung von Sicherheit als „Gut“ für Unternehmen, jedoch auch für den<br />

Bürger weiter gestiegen. Dies ist unter anderem auf die Wahrnehmung der Gefahren durch den internationalen<br />

Terrorismus zurückzuführen. Im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen haben sich die Großanbieter<br />

zu Systemanbietern entwickelt. Sie bieten ihren Kunden komplette Sicherheitspakete von der<br />

Analyse über die Beratung bis hin zur technischen Umsetzung an. Die Bereiche „Safety“ (u. a. Brandmeldetechnik)<br />

und „Security“ (Zutrittskontrolle, Einbruchmeldetechnik, Gebäudeüberwachung) konnten sich<br />

in den letzten Jahren gleichermaßen positiv entwickeln.<br />

In der Sicherheitstechnik haben sich weitgehend globale Maßstäbe mit weltweit identischen Produktpaletten<br />

durchgesetzt. Das „Managen“ von Sicherheitsprozessen hat sich zu einem globalen Thema entwickelt.<br />

In dem weltweiten Wettbewerb der großen Systemanbieter sind vor allem die britischen und<br />

amerikanischen Anbieter (Honeywell, Johnson Controlls) auf dem deutschen Markt aktiv. Während das<br />

Leistungsspektrum für Unternehmenskunden meist ohne größere Hemmnisse auf das jeweilige Anforderungsprofil<br />

umgesetzt werden kann, ist die Thematik der Sicherheitstechnik im öffentlichen Raum mit<br />

großen Vorbehalten bei Politik und Bürgern behaftet. Dass private Sicherheitsdienstleister im Rahmen<br />

langfristiger Betreibermodelle kostensparend für die öffentliche Hand tätig werden können, zeigt die<br />

seit langem praktizierte Überwachung von Bundeswehrstandorten. Dieses Projekt war anfänglich auf<br />

starke politische Widerstände gestoßen (siehe Tabelle 12 in Kapitel 5.4.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>).<br />

Bisherige ÖPP-Erfahrungen im Bereich der Sicherheitstechnik<br />

Derzeit werden bei den großen Systemanbietern (z. B. Bosch Sicherheitssysteme) etwa 15 bis 20 % des<br />

Umsatzes für die öffentliche Hand erbracht. Das mittel- und langfristig für dieses Kundensegment mögliche<br />

Marktpotential wurde jedoch von den befragten Experten als deutlich größer eingeschätzt.<br />

Im Gegensatz zu Großbritannien und den Niederlanden sind die Gebietskörperschaften in Deutschland<br />

noch weit von einer flächendeckenden Anwendung sicherheitstechnischer Überwachungssysteme im<br />

öffentlichen Raum entfernt. Zwar konnten in einigen deutschen Großstädten in den letzten Jahren positive<br />

Erfahrungen mit dem intensivierten Einsatz präventiver Videotechnik gesammelt werden. ÖPP-<br />

Projekte spielten dabei jedoch noch keine wesentliche Rolle. Die Auswertungen der Pilotprojekte zeigten<br />

in der Summe, dass durch eine Kamerapräsenz im öffentlichen Raum Vandalismusschäden deutlich verringert<br />

wurden. Beispielsweise konnten in Berliner U- und S-Bahnen Sachbeschädigungen durch den<br />

Kameraeinsatz um bis zu 85 % reduziert werden. Damit einhergehend war eine deutliche Zunahme der<br />

Nutzung speziell gekennzeichneter U- und S-Bahnen durch Kunden in der Altersgruppe von über<br />

50 Jahren zu verzeichnen.<br />

Derartige Formen der „Rückeroberung des öffentlichen Raumes“ bergen nach Ansicht der interviewten<br />

Unternehmensvertreter großes Potential für mögliche Öffentlich-Private Partnerschaften. Die „Sicherheitspartnerschaft<br />

für die moderne Stadt“ könnte nach Ansicht der Gesprächspartner für fast alle Städte zwischen<br />

50.000 und unter 100.000 Einwohnern Anwendung finden. Dabei gewinnt der Sicherheitsaspekt<br />

zunehmend auch als Faktor bei der touristischen und wirtschaftlichen Vermarktung der Städte an<br />

Bedeutung (Frankfurter Bahnhofs- und Bankenviertel).<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.4 SICHERHEITSTECHNIK<br />

Die noch über die beschriebenen Pilotprojekte hinausgehende Bündelung von Überwachungsaufgaben<br />

verschiedener Städte in Form interkommunaler Leitstellen mit entsprechenden Effekten der Kosteneinsparung<br />

wird in den Niederlanden bereits erfolgreich praktiziert.<br />

Als weitere Faktoren, die komplexere öffentlich-private und interkommunale Kooperationsmodelle im<br />

Bereich der Sicherheitstechnik begünstigen, sind zu nennen:<br />

• Eine wachsende Anzahl von Kooperationsprojekten zwischen Stadtverwaltungen und Zusammenschlüssen<br />

von Innenstadtkaufleuten, um – z. B. durch Videoüberwachung öffentlicher Räume – soziale<br />

Brennpunkte zu entschärfen;<br />

• neu geschaffene rechtliche und organisatorische Möglichkeiten in einigen Bundesländern (z. B.<br />

Hessen) für die Entlastung der regulären, fachlich hoch qualifizierten Polizeibeamten durch Polizeihilfskräfte<br />

mit deutlich kürzerer und einfacherer Ausbildung („Schutzpolizei“).<br />

Die Komplexität der Technik ist der wesentliche Punkt auf Grund dessen Kommunen effiziente private<br />

Anbieter bei Sicherheitsdienstleistungen für den öffentlichen Raum vermehrt in Anspruch nehmen.<br />

Service und Wartung mit den notwendigen technischen Anpassungen können dabei zumeist nur von privaten<br />

Anbietern umgesetzt werden, die über langjähriges technisches Know-how verfügen.<br />

Der Einbau einer komplexen sicherheitstechnischen Infrastruktur innerhalb geschlossener öffentlicher<br />

Gebäude („Safety“ & „Security“) wird dagegen bereits seit langem erfolgreich praktiziert. Der entscheidende<br />

Nutzen privater Projektbeteiligung für die öffentliche Hand besteht hier darin, dass der Kostenund<br />

Zeitaufwand für Planung, Installation, Betrieb, Projektmanagement und Finanzierung gegenüber konventionellen<br />

Projekten deutlich (im Durchschnitt um ca. 15 bis 20 %) verringert werden kann.<br />

5.4.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Sicherheitstechnik<br />

Während in Großbritannien sowie in den Niederlanden die flächendeckende Überwachung der<br />

Innenstädte bereits seit einigen Jahren Alltagspraxis ist, sind innerstädtische Überwachungsprojekte in<br />

Deutschland bisher auf wenige Pilotprojekte beschränkt. Dass ÖPP auch im Sicherheitsbereich, z. B. in<br />

der Form langfristige Betreibermodelle, zweifelsfrei Vorteile birgt, zeigt die seit langem praktizierte<br />

Überwachung von Liegenschaften der Bundeswehr durch private Anbieter.<br />

Im öffentlichen Raum stehen den Vorteilen einer möglichen Steigerung des subjektiven Sicherheitsempfindens<br />

der Bürger sowie einer höheren Aufklärungsquote bei der Strafverfolgung Bedenken der<br />

Datenschützer und eine weit verbreitete Technikskepsis in der Bevölkerung gegenüber. Falls sich in der<br />

politischen und gesellschaftlichen Diskussion die Befürworter des Einsatzes technischer Überwachungssysteme<br />

durchsetzen, ist generell in allen Städten ab 50.000 Einwohnern sowie zusätzlich auch in kleineren<br />

Kommunen mit besonderem Gefährdungspotential in Agglomerationsräumen der Einsatz von<br />

Videoüberwachungs-Systemen denkbar. Je nach Umfang der Leistungen werden durch den privaten<br />

Anbieter die technischen Komponenten bereit gestellt, betrieben und gewartet.<br />

Neben den 82 Großstädten kommen auch die 109 Städte mit einer Einwohnerzahl von 50.000 bis unter<br />

100.000 sowie einige Dutzend kleinere Kommunen für einen Einsatz dieser technischen Systeme in<br />

Frage. Das Projektvolumen liegt dabei je nach Komplexität der Technik zwischen 30.000 Euro für<br />

Einzelkameras und bis zu 600.000 Euro für eine Systemüberwachung mit eigener IT und Leitstelle. Geht<br />

man von einem durchschnittlichen Projektvolumen von ca. 300.000 Euro aus, ergibt sich bei ca. 300<br />

möglichen neuen Anwenderkommunen in Deutschland ein zusätzliches Investitionspotential von ca. 90<br />

Mio. Euro für die Technik im öffentlichen Raum. Im Rahmen längerfristiger Betreiber- und Wartungsverträge<br />

errechnet sich dann ein darauf aufbauendes zusätzliches Potential in zweistelliger Millionenhöhe.<br />

Eine Ausdehnung der Überwachungsleistung auf weitere öffentliche Liegenschaften nach dem Vorbild<br />

der Kasernenüberwachung bietet daneben ein zusätzliches Potential. Langfristig ist von einem zusätzlichen<br />

Volumen für ÖPP-Projekte im Bereich der Sicherheitstechnik in einer Höhe von ca. 500 bis 700<br />

Mio. Euro p. a. auszugehen<br />

57


58<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.4 SICHERHEITSTECHNIK<br />

5.4.3 Markthemmnisse<br />

Ein wesentliches Markthemmnis für die Umsetzung Öffentlich-Privater Partnerschaften im Bereich der<br />

Sicherheitstechnik ist, dass diese Systeme oftmals von öffentlichen Entscheidern nur als „Anhängsel“<br />

größerer Bauinvestitionen wahrgenommen werden. Bei der Realisierung moderner Bauvorhaben ist<br />

Sicherheitstechnik zwar eine wichtige Komponente. Ihr Anteil liegt jedoch in der Regel lediglich bei drei<br />

bis acht Prozent der Gesamtinvestitionssumme. Diese „Baulastigkeit“ vieler öffentlicher Projekte hat zur<br />

Folge, dass oftmals nur ein Baukonzern als Generalunternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens an<br />

die öffentliche Seite herantritt.<br />

Zwar kann der Anteil der Systemtechnik am Gesamtbauvolumen durch eine Ausweitung der Produktpalette<br />

in Form einer gebäudetechnischen Gesamtlösung (IT, Sicherheits- und Gebäudetechnik) auf bis<br />

zu 20 % der Bauinvestition ausgebaut werden. Doch steigt für den potentiellen privaten Anbieter auch<br />

das Risiko um so mehr, je weiter er sich von seinem eigentlichen Kerngeschäft entfernt. Die Vergabepraxis<br />

der öffentlichen Hand bewertet zumeist die kurzfristige Investition gegenüber den längerfristigen<br />

Service- und Wartungsleistungen unterschiedlich. Diese Beurteilung ist im Hinblick auf mögliche<br />

Kosteneinsparungen bei einer ganzheitlichen Betrachtung (Lebenszyklusansatz) technischer Systemlösungen<br />

wenig hilfreich.<br />

Darüber hinaus sind die langen und aufwändigen Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte<br />

relevant. Im Bereich der Sicherheitstechnik betrifft dieses Markthemmnis vor allem langfristige<br />

Betreibermodelle. Ein weiteres wesentliches Konfliktfeld für den flächendeckenden Einsatz von Überwachungstechnik<br />

ist in der rechtlich verankerten Hoheitlichkeit der Wahrung von Sicherheit und Ordnung<br />

durch die öffentliche Hand zu sehen. Hier weisen die befragten Unternehmensvertreter darauf hin, dass<br />

oftmals eine verstärkte Überwachung öffentlicher Räume von den Einwohnern vor Ort selbst eingefordert<br />

wird. Jedoch stellen die 16 unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen der Bundesländer eine<br />

nicht zu unterschätzende Marktbarriere für die Einführung von Videoüberwachungssystemen dar.<br />

5.4.4 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong><br />

Als ein erfolgreiches Praxisbeispiel für die Umsetzung von Einsparpotentialen der öffentlichen Hand bei<br />

der Aufgabenerledigung kann die Überwachung von Bundeswehrliegenschaften durch private Sicherheitsunternehmen<br />

vorgestellt werden (siehe Tabelle 12). Zielsetzungen des Projektes sind die Reduzierung<br />

von Haushaltsmitteln und die effektivere Nutzung von Ressourcen (u. a. personelle Entlastung von Wachdienstfunktionen).<br />

Ferner sollte die standortübergreifende Flexibilität der Truppe gestärkt werden.<br />

Die seit 1992 bestehende Öffentlich-Private Partnerschaft in der Form eines langfristigen Betreibermodells<br />

umfasst gegenwärtig über 80 Bundeswehrobjekte. Das jährliche Gesamtvolumen wird mit 100<br />

Mio. Euro angegeben. Entstanden ist dieses Modell durch die Initiative von Bundeswehroffizieren. Diese<br />

haben eine Strategie gemeinsam mit dem BMVg, dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem<br />

Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung entwickelt. Daran schloss sich die Ausarbeitung einer<br />

Machbarkeitsstudie unter Beteiligung Privater an.<br />

Ein erster Betreibervertrag konnte schließlich im Jahre 1995 mit den privaten Partnern Dornier Systems,<br />

Bosch Sicherheitssysteme und Siemens AG abgeschlossen werden. Dieser Vertrag umfasst die Planung, die<br />

Realisierung und den Betrieb der technischen Objektüberwachung über einen Zeitraum von zehn Jahren<br />

mit der Option einer Verlängerung.<br />

Dieses Modell garantiert dem Bund einen Festpreis über die gesamte Projektlaufzeit sowie die Möglichkeit<br />

der Eigentumsübertragung (Transfer) der von den privaten Anbietern vorfinanzierten Sicherheitstechnik<br />

nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Vorteil der privaten Seite besteht in der langfristig gesicherten<br />

Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.<br />

Finanzvolumen<br />

Projektstart<br />

Ziele / Aufgaben<br />

Partner<br />

Gremien<br />

Notwendige<br />

Entscheidungen<br />

Markt- /<br />

Umfeldanalyse<br />

Organisationsmodell<br />

Finanzierungsmodell<br />

Vertragsmodell<br />

Vergabe- / Ausschreibungs-modell<br />

Risiko-Verteilung<br />

Probleme /<br />

Hemmnisse<br />

Erfolgseinschätzung<br />

Wesentliche<br />

Erfolgsfaktoren<br />

Übertragbarkeit<br />

Schlussfolgerungen<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.4 SICHERHEITSTECHNIK<br />

Tabelle 12: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Sicherheitstechnik<br />

Langfristige Betreibermodelle für Videoüberwachung von Bundeswehrkasernen durch Bosch<br />

Sicherheitssysteme / Dornier Systems<br />

100 Mio. Euro p. a. (Angabe aus Datenschutzgründen für alle Projekte)<br />

1995: 1. Vertragsabschluss<br />

Entlastung der Bundeswehrkräfte von Routineaufgaben, Erhöhung der standortübergreifenden<br />

Flexibilisierung der Bundeswehr<br />

Bosch Sicherheitssysteme, Dornier Systems. BMVg, Militärischer Abschirmdienst, Siemens AG<br />

Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />

Entscheidung durch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung<br />

Wirtschaftlichkeitsabschätzung für jeden einzelnen Standort<br />

Machbarkeitsstudie<br />

Betreibermodell: Planung-Realisierung-Betrieb aus einer Hand bei Festpreisgarantie über den Vertragszeitlauf<br />

Betreibermodell / Vorfinanzierung der Sicherheitssysteme / Option der Eigentumsübergabe an den Bund<br />

nach Vertragsablauf<br />

Langfristiger Leasingvertrag, Laufzeit: zehn Jahre mit der Option auf Verlängerung<br />

EU-weit / international / sieben Interessenten auf der privaten Seite<br />

Hohe Vorfinanzierug erforderlich, aber Bonität des Bundes garantiert Zahlung<br />

Langfristiger und zeitaufwändiger Vorbereitungs- und Planungsprozess, Finanzierung der Technik<br />

Nach bisherigen Einschätzungen und Prognosen: hohe Einsparungen auf finanzieller und personeller<br />

Ebene, Entlastung der Bundeswehr<br />

Schnellere Projektrealisierung durch flache Entscheidungsstrukturen bei den privaten Anbietern<br />

Bedingt gegeben, da starke Widerstände bei Politik und Bürgern beim Einsatz von Sicherheitstechnik im<br />

öffentlichen Raum<br />

Übertragbarkeit des Modells auf Kommunen: Für die geschätzten Potentiale für die Beteiligung Privater<br />

an der Modernisierung der Sicherheitstechnik in deutschen Großstädten bestehen im Rahmen der<br />

dargestellten Rahmenbedingungen Realisierungschancen<br />

59


60<br />

!<br />

Ansprechpartner<br />

RA Hans-Martin Fischer<br />

ZVEI Fachverbandsgeschäftsführer<br />

Sicherheitssysteme<br />

Rene Kiefer<br />

Leiter Systems & Solutions<br />

Security Systems Deutschland<br />

Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG<br />

in Karlsruhe<br />

Klaus Niesen<br />

Leiter Betreibermodelle und Projekte<br />

Bosch Sicherheitssysteme GmbH in München<br />

Bernd Giegerich<br />

Vetriebsleiter Produktbereich Gebäudesicherung<br />

Bosch Sicherheitssysteme GmbH in München<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.4 SICHERHEITSTECHNIK<br />

5.4.5 Fazit und Handlungsempfehlungen<br />

Die Umsetzung Öffentlich-Privater Partnerschaften im Bereich der Sicherheitstechnik ist derzeit durch<br />

die genannten Hemmnisse eingeschränkt. Private Leistungserbringung für die öffentliche Seite im<br />

Rahmen langfristiger Betreibermodelle ist vor allem dort anwendbar, wo sie zu eindeutig kalkulierbaren<br />

Kosteneinsparungen führt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese Einsparungen nicht mit den Aspekten<br />

des Datenschutzes und der Beschränkung persönlicher Freiheiten der Bürger kollidieren. Um den im<br />

ZVEI vertretenen Unternehmen der Sicherheitstechnik den Markteintritt in den öffentlichen Sektor weiter<br />

zu erleichtern, ist es notwendig, dass bei der Anwendung der öffentlichen Haushaltsordnungen die<br />

Grundidee des Lebenszyklusansatzes verstärkt Berücksichtigung findet.<br />

Daneben ist als politischer und rechtlicher Handlungsbedarf relevant, dass die Datenschutzbestimmungen<br />

der Länder harmonisiert werden. Dies würde zum einen den Aufwand in Vergabeverfahren für die privaten<br />

Anbieter verringern. Zum anderen könnte auch die gesellschaftlich notwendige Diskussion über<br />

den Einsatz von Sicherheitstechnik in öffentlichen Räumen vereinfacht werden.<br />

Um diese Diskussion mit mehr Offenheit und Pragmatismus als bisher führen zu können, ist eine verstärkte<br />

wissenschaftliche Begleitung von Pilotmaßnahmen notwendig. Im Rahmen dieser notwendigen<br />

gesellschaftlichen Diskussion ist es entscheidend, dass die hoheitlichen Aufgaben eindeutig gegenüber<br />

anderen Aufgaben abgrenzt werden, die durch private Dienstleister durchgeführt werden können.<br />

ÖPP Grundmodelle im Bereich der Sicherheitstechnik<br />

• Betreibermodelle<br />

• Bereitstellungsmodelle<br />

Anwendungsbeispiele im Bereich der Sicherheitstechnik<br />

• Konzipierung, Errichtung, Betrieb und Wartung von Objektüberwachungsanlagen<br />

• Kamera-Überwachungssysteme für öffentliche Plätze, Bahnhöfe, etc.<br />

• Betrieb von Ampel- und Signalanlagen<br />

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen<br />

• Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte in den Bundesländern;<br />

• Berücksichtigung des Lebenszyklusansatzes bei der Anwendung der Landeshaushaltsordungen;<br />

• Harmonisierung der Datenschutzbestimmung der Bundesländer;<br />

• wissenschaftliche Dokumentation und Evaluation von Pilotanwendungen.<br />

5.5 Verkehrstechnik<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

Auch für den Bereich der bodengebundenen Infrastrukturausstattung (Schienennetz, Fernstraßen, Telematiksysteme)<br />

hat sich in den letzten Jahren die politische Diskussion über die Möglichkeiten einer (teil-) privaten<br />

Ausgestaltung von Finanzierung, Bau und Betrieb von Streckenabschnitten aufgrund der Engpässe<br />

der öffentlichen Haushalte und der Abhängigkeiten der Deutschen Bahn weiter intensiviert. Das deutsche<br />

Fernstraßennetz weist in vielen Teilbereichen dringenden Sanierungs- und Ausbaubedarf auf.<br />

Gleiches gilt für die Schieneninfrastruktur im Nah- und Fernverkehrsbereich.<br />

Trotz des hohen Investitionsbedarfes beträgt der Anteil von Verkehrsprojekten am Gesamtinvestitionsvolumen<br />

bei ÖPP-Projekten in Deutschland nach einer Erhebung des Deutschen Institutes für Urbanistik<br />

(2005) lediglich 19 % und liegt damit deutlich hinter dem Projektvolumen für Hochbauprojekte im<br />

Bereich des Schulwesens (29 %). Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung<br />

„Pällmann-Kommission“ stufte bereits im Jahr 2000 den Rückstand bei Neuund<br />

Ausbau sowie bei der qualifizierten Substanzerhaltung als kritisch ein. Der Finanzierungsbedarf,<br />

ohne dessen Deckung es zwangsläufig zu einem Substanzverfall und zur Verzögerung von dringend erforderlichen<br />

Aus- und Neubauten kommt, bezifferte die Expertenkommission auf jährlich rund 3,9 Mrd. Euro<br />

(siehe Abbildung 20).<br />

5.5.1 Marktentwicklung in der Straßenverkehrstechnik<br />

Abbildung 20: Jährlicher Finanzierungsbedarf bei den<br />

Investitionen in die Bundesverkehrswege<br />

(Angaben in Mrd. Euro)<br />

2,50<br />

2,00<br />

1,50<br />

1,00<br />

0,50<br />

0<br />

2,07<br />

Finanzierung der Straßeninfrastruktur<br />

In den zurückliegenden Jahren konnten in Deutschland bereits einige Erfahrungen mit der Durchführung<br />

von ÖPP-Projekten bei Straßeninfrastrukturvorhaben gemacht werden. So wurden mit den beiden<br />

„F-Modellen“, der „Warnow-Querung“ in Rostock und dem „Herrentunnel“ in Lübeck, zwei innerstädtische<br />

Tunnelprojekte im Rahmen von Konzessionsmodellen realisiert. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass<br />

diese F-Modelle, die auf spezielle Engpasssituationen im Fernstraßennetz begrenzt wurden, nur dann für<br />

beide Seiten nachhaltig erfolgreich sind, wenn im Vorfeld eine gründliche Bedarfs- und Risikoanalyse<br />

erfolgt. Daneben befinden sich zur Zeit zwölf Ausbauprojekte für überlastete Autobahnabschnitte<br />

(„A-Modelle) in Planung.<br />

1,55<br />

0,26<br />

Bundesfernstraßen Bunsdesschienenwege Bundeswasserstraßen<br />

Diese beiden Modelle markieren allerdings erst den Beginn einer<br />

möglichen völligen Neugestaltung der Fernstraßenfinanzierung. Der<br />

milliardenschwere Investitionsstau im Bereich des deutschen Autobahnnetzes<br />

wird zwangsläufig zu weiteren (Teil-) Privatisierungsmodellen<br />

führen müssen: Einerseits aufgrund der kontinuierlichen<br />

Zunahme der Verkehrsströme innerhalb Europas, die weitere<br />

Investitionen notwendig machen; andererseits angesichts der angespannten<br />

Haushaltslage auf Bundes-, Landes- und kommunaler<br />

Ebene. In diesem Kontext ist die funktionale Privatisierung<br />

(Grundmodelle siehe unter Kap. 3.1) für die nachhaltige Aufrechterhaltung<br />

und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur am besten<br />

geeignet. Für die Verteilung von Konzessionen (der Bund bleibt<br />

nach wie vor Eigentümer) im Rahmen der Ausbauvorhaben für<br />

Autobahnteilstücke spricht vor allem, dass der Staat weiterhin eine<br />

Kontrollfunktion ausüben kann und mögliche Monopolsituationen<br />

auf der Seite der privaten Betreiber vermeidbar sind. Gleichzeitig<br />

erleichtert der Wettbewerb um die ausgeschriebenen Teilstrecken<br />

eine möglichst effiziente Projektumsetzung.<br />

Eine flächendeckende Umstellung der Bundesfernstraßenfinanzierung von der Haushalts- auf die Nutzerfinanzierung<br />

würde nicht nur zu einer Entlastung des Bundeshaushaltes führen, sondern auch das Prinzip<br />

der Verursachergerechtigkeit bei der Nutzung des deutschen Fernstraßennetzes implementieren. Ein nutzerfinanziertes<br />

System für den Autobahnausbau ermöglicht zudem eine enge Bindung zwischen den<br />

Verkehrsabgaben und den Ausgaben für die Infrastruktur. Langfristig ist ausgehend von der flächendeckenden<br />

Anwendung der A-Modelle eine funktionale Privatisierung des gesamten deutschen Autobahnnetzes<br />

denkbar. Ein mögliches Szenario dafür wäre die Aufteilung des deutschen Autobahnnetzes in<br />

mehrere Cluster, die dann im Rahmen eines Bieterverfahrens auf Zeit an leistungsfähige Betreiber vergeben<br />

werden könnten. Der Netzkonzessionär würde dann die Verantwortung für (Aus-) Bau, Betrieb und<br />

61


62<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

Unterhalt tragen und sich über die Mauteinnahmen refinanzieren. Eine adäquate Berücksichtigung<br />

mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe wäre durch eine entsprechende Gestaltung des Vergabeverfahrens<br />

denkbar. Begleitend wird eine Weiterentwicklung der bestehenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft<br />

(VIFG) zu einer Verkehrsinfrastrukturmanagementgesellschaft (VIMG), welche die planerische<br />

Gesamtverantwortung für das um die wichtigsten Fernstraßen erweiterte deutsche Autobahnnetz trägt,<br />

von der Pällmann-Kommission – die seit 1999 Möglichkeiten der Finanzierung von Bundesverkehrswegen<br />

außerhalb des Bundeshaushaltes prüft – angeregt.<br />

Telematikanwendungen<br />

Auch bei der Umsetzung von technisch aufwändigen Verkehrsmanagement-Systemen, die besonders in<br />

Ballungszentren Anwendung finden, können ÖPP-Betreibermodelle einen wesentlichen Beitrag leisten.<br />

Diese Telematiksysteme, die den Verkehrsfluss harmonisieren und dazu beitragen sollen, dass die vorhandene<br />

Infrastruktur effizient genutzt wird, müssten in den nächsten Jahren in neuralgischen Verkehrsbereichen<br />

flächendeckend Anwendung finden. Die Erfassung der relevanten Verkehrsdaten erfolgt dabei<br />

i. d. R. über Induktionsschleifen auf den Fahrbahnen. Der private Betreiber der Systeme hat – wie im<br />

Fall der Berliner Verkehrsmanagementzentrale – sicher zu stellen, dass die Daten gesammelt und aufbereitet<br />

sowie zielgerichtet weiter gegeben werden.<br />

Betreibermodelle für Lichtsignalanlagen<br />

Ein großes Potential ist ebenfalls für Modelle festzustellen, die den Betrieb und die Instandhaltung städtischer<br />

Ampelanlagen und anderer technischer Verkehrseinrichtungen durch private Anbieter umfassen.<br />

Im Oktober 2005 wurde in diesem Zusammenhang zwischen der Stadt Braunschweig und der Siemens<br />

AG ein erster Modellvertrag geschlossen. Dieser regelt die Übertragung von Betrieb, Instandhaltung und<br />

kontinuierliche Erneuerung sämtlicher Straßenverkehrseinrichtungen an ein privates Betreiberkonsortium,<br />

dem neben Siemens auch die Braunschweiger Versorgungs AG angehört. Über eine Vertragslaufzeit<br />

von 20 Jahren übernimmt die Siemens AG die Betreuung von 204 Lichtsignalanlagen sowie das<br />

computergestützte Verkehrsmanagement-System der Stadt. Der Konsortialpartner, die Braunschweiger<br />

Versorgungs-AG, realisiert die Betreuung von 33.000 Straßenleuchten. Dieses ÖPP-Pilotprojekt umfasst<br />

darüber hinaus die Übernahme von 52 Mitarbeitern durch das Konsortium. Nach Angaben der Stadt<br />

Braunschweig führen die Maßnahmen zu jährlichen Einsparungen von rund einer Mio. Euro.<br />

Die geschilderten Beispiele im Bereich der Telematik sowie der Verkehrssteuerung zeigen auf, dass mit<br />

innovativen ÖPP-Modellen klare Vorteile für beide Seiten erzielt werden können. Neben einer Entlastung<br />

der kommunalen Haushalte werden auch für die privaten Anbieter neue Marktchancen erschlossen. Die<br />

flächendeckende Einführung moderner Signal- und Verkehrsleitsysteme reduziert daneben Zeitverluste<br />

durch stehenden Verkehr, trägt zu einer Reduktion der Umweltbelastung bei und stärkt letztendlich den<br />

Innovationsstandort Deutschland (siehe Tabelle 13).<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

Tabelle 13: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiele im Bereich Straßenverkehr<br />

Bereich<br />

Telematik, Verkehrsmanagement<br />

Telematik, Verkehrsmanagement<br />

Fernstraßenausbau<br />

Verkehrsanlagen<br />

Projekt / Ziele<br />

Verkehrsmanagementzentrale Berlin<br />

Nachfrage beeinflussen und Verkehr<br />

nachhaltig managen<br />

Projekt Ruhrpilot<br />

Intelligente Verkehrslenkung<br />

und Information<br />

A-Modelle<br />

Ausbau hochbelasteter<br />

Autobahnteilstücke auf drei<br />

Fahrstreifen je Richtung<br />

Übernahme von Betrieb und<br />

Wartung städtischer technischer<br />

Straßenverkehrsinfrastruktur<br />

ÖPP-Modell<br />

Betreibermodell<br />

Betreibermodell<br />

Betreibermodell<br />

Betreibermodell<br />

5.5.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Straßenverkehrstechnik<br />

Im Bereich Straßenverkehrswesen besteht aufgrund des flächendeckenden hohen Investitionsbedarfs<br />

sowie der neuen technischen Systementwicklungen im Bereich der Telematik ein großes Potential für<br />

Öffentlich-Private Partnerschaften. Dieser Sachverhalt hat die Diskussionen um eine (Teil-) Privatisierung<br />

des Fernstraßennetzes weiter aufleben lassen. Neben der Umsetzung der bereits beschlossenen<br />

A-Modelle sind insbesondere technische Erneuerungen verkehrstechnischer Steuerungssysteme für die<br />

im ZVEI organisierten Unternehmen relevant. Dass sowohl die öffentliche Hand als auch Systemanbieter<br />

in hohem Maße von innovativen ÖPP-Modellen profitieren können, zeigt das dargestellte Pilotbeispiel.<br />

5.5.3 Markthemmnisse im Bereich der Straßenverkehrstechnik<br />

Partner / Laufzeit<br />

Land Berlin, Siemens AG<br />

Laufzeit: zehn Jahre<br />

Land NRW, 11 kreisfreie Städte, vier<br />

Landkreise, 13 Verkehrsunternehmen /<br />

Laufzeit: 13 Jahre<br />

Bund, privater Konzessionär<br />

Laufzeit: 15 Jahre<br />

Stadt Braunschweig, Konsortium<br />

aus Siemens AG und Braunschweiger<br />

Versorgungs AG<br />

Laufzeit: 20 Jahre<br />

Eines der wesentlichen Hemmnisse für die zügige Umsetzung straßengebundener Infrastrukturprojekte<br />

sind die hohen Hürden im Planungsrecht sowie die im europäischen Vergleich sehr langen und mit<br />

hohen Kosten verbundenen Genehmigungsverfahren. Für die Linienfindung und Baufreigabe eines<br />

Autobahnabschnittes werden durchschnittlich 15 bis 18 Jahre kalkuliert. Eine Vereinfachung der<br />

Genehmigungsverfahren – die eine Reduzierung der Planungsebenen auf eine Verfahrensstufe umfasst<br />

(Wegfall des Raumordnungsverfahrens) – wäre in diesem Zusammenhang ein erster Schritt, um<br />

Konzessionsmodelle für private Anbieter interessanter zu gestalten. Dies würde insbesondere auch<br />

mittelständischen Unternehmen entgegen kommen, für welche die bisher unkalkulierbare Verfahrenslänge<br />

ein gravierendes Problem darstellt.<br />

63


64<br />

!<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

5.5.4 Fazit und Handlungsempfehlungen (Straßenverkehrstechnik)<br />

Im Straßenverkehrswesen bieten insbesondere ÖPP-Projekte im Bereich der Erneuerungen veralteter<br />

verkehrstechnischer Infrastruktur auf kommunaler Ebene sowie bei der Etablierung von Verkehrsmanagement-Systemen<br />

ein hohes Marktpotential für die im ZVEI organisierten Unternehmen. Betreibermodelle<br />

können hier in Zukunft für die Kommunen ein erhebliches Einsparvolumen und den Unternehmen ein<br />

zukunftsträchtiges Innovationsfeld erschließen. Eine flächendeckende Umstellung der Bundesfernstraßenfinanzierung<br />

von der Steuer- auf die Nutzerfinanzierung ist politisch und gesellschaftlich anzustreben.<br />

Zunächst gilt es, die bereits bestehenden Möglichkeiten für A-Modelle auszuweiten und die<br />

beschlossenen Modelle umzusetzen und zu evaluieren. In diesem Kontext ist die bestehende Verkehrsinfrastrukturgesellschaft<br />

(VIFG) zu einer Verkehrsinfrastrukturmanagementgesellschaft (VIMG) weiter<br />

zu entwickeln. Diese trägt die Gesamtverantwortung für die Planung und die Konzessionierung des<br />

deutschen Autobahnnetzes. Bei der Vergabe von Konzessionen ist eine spezielle Mittelstandskomponente<br />

zu implementieren.<br />

Unbestritten ist die Forderung nach einer effizienteren Gestaltung des bestehenden Planungsrechts, insbesondere<br />

um die Planungsdauer auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Dagegen wird strittig<br />

auszutragen sein, den derzeitigen zweistufigen Verfahrensverlauf (Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren)<br />

für Fernstraßenvorhaben zugunsten eines einstufigen Verfahrens aufzugeben. Für den<br />

Bereich der Telematikanwendungen gilt es, die bestehenden positiven Erfahrungen mit dem Betrieb von<br />

Verkehrsmanagementsystemen durch private Anbieter für eine flächendeckende Umsetzung solcher<br />

Projekte in Ballungsräumen zu nutzen.<br />

Anwendungsbeispiele im Bereich der Straßen-Verkehrstechnik<br />

• Verkehrsmanagement-Zentralen<br />

• City-Maut-Systeme<br />

• Tunnelanlagen<br />

• Parkleitsysteme<br />

• Verkehrsabhängige Streckenleitsysteme<br />

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen<br />

• Änderung der bestehenden Gesetze im Planungsrecht mit dem Ziel der Beschleunigung der<br />

Planungsverfahren;<br />

• Förderung von ÖPP-Projekten mit klaren Regelungen zu Auslastungsrisiken, die im Regelfall<br />

bei der öffentlichen Hand liegen (staatliche Infrastrukturversorgung);<br />

• Vertragliche Regelung zwischen öffentlichem und privatem Partner bei tragfähigen<br />

Geschäftsmodellen;<br />

• Spezielle Wirtschaftlichkeitsvergleiche auf Basis eines spezifischen Gerüstes<br />

(ähnlich dem Grundraster der PPP-Task Force NRW);<br />

• Weitere Teilprivatisierung des Bundesfernstraßennetzes<br />

(kein Verkauf, sondern langfristiges Konzessionsmodell für einzelne regionale Cluster);<br />

• Reduktion des Prüfungsaufwandes für kreditähnliche Geschäfte in den Bundesländern;<br />

• Kommunikation und Vermarktung der Erfolgsbeispiele im Bereich der Telematik<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

5.5.5 Marktentwicklung in der Schienenverkehrstechnik<br />

Die Marktsituation im Bereich der Schieneninfrastruktur ist in Deutschland geprägt von der weiter bestehenden<br />

Monopolstellung der Deutschen Bahn AG als vormaligem Staatsunternehmen. Dabei stellt vor<br />

allem die Abhängigkeit von den knapper werdenden Bundeszuschüssen ein erhebliches Problem bei der<br />

Planung und Durchführung notwendiger Investitionen in die Schieneninfrastruktur dar. Alleine der jährliche<br />

Bedarf an Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen wird mit etwa 2,5 Mrd. Euro veranschlagt. Ein weiteres<br />

Anwachsen des jährlichen Finanzierungsbedarfes wird daher nur durch die Nutzung privater<br />

Finanzierungsressourcen zu verhindern sein. Eine leistungsfähige einheimische Schieneninfrastruktur ist<br />

dabei inbesondere auch für die exportorientierten Systemanbieter von großer Bedeutung, um im<br />

globalen Wettbewerb weiter als Innovationsführer agieren zu können. In diesem Marktumfeld sind im<br />

ZVEI-Fachverband Elektrobahnen und -fahrzeuge 40 Hersteller von Schienenfahrzeugen (Fern- und<br />

Nahverkehrsbahnen) und deren Zulieferunternehmen zusammen geschlossen.<br />

Bisherige ÖPP-Erfahrungen im Bereich der Schiene<br />

In Deutschland wie auch im europäischen Ausland, sind bisher mehrheitlich Nahverkehrsprojekte als<br />

ÖPP realisiert worden. Hierbei handelt es sich um Regionalbahnprojekte, S-Bahn- und U-Bahnsysteme<br />

sowie Flughafenzubringerstrecken. In Deutschland wurden vor allem bei der Reaktivierung regionaler<br />

Teilstrecken Projekte mit ÖPP-Komponenten durchgeführt, z. B. für Teilstrecken bei Freiberg (Sachsen),<br />

Sonneberg (Thüringen) und Kaarst (NRW). Als weltweit größtes Anwendungsbeispiel für eine ÖPP ist in<br />

diesem Zusammenhang der Ausbau der Londoner U-Bahn mit einem Volumen von 2,65 Mrd. Pfund zu<br />

nennen.<br />

Für den Bereich von Hochgeschwindigkeitsstrecken existiert in Deutschland im Gegensatz zu europäischen<br />

Nachbarstaaten keine Referenzstrecke mit ÖPP-Hintergrund. Neben der ausführlich als <strong>Best</strong>-<br />

<strong>Practice</strong>-Beispiel dargestellten High-Speed-Link HSL Zuid (Investitionsvolumen ca. 1,4 Mrd. Euro in den<br />

Niederlanden (siehe Kapitel 5.5.8) wurden bereits in Schweden mit dem Arlanda-Express sowie in<br />

Frankreich und Spanien mit dem TEN Teilstück Perpignan-Figueras (Investitionsvolumen ca. 1,13 Mrd.<br />

Euro) Erfahrungen bei der Durchführung von ÖPP-Projekten im Schienenfernverkehr gesammelt. Auch<br />

in Österreich sind bereits Planungen für ein ÖPP-Projekt im Schienenbau mit einem Volumen von ca.<br />

850 Mio. Euro abgeschlossen worden.<br />

5.5.6 ÖPP-Potentiale im Markt der Schienenverkehrstechnik<br />

Für den Bereich der Schienenverkehrstechnik besteht ein jährlicher Investitionsbedarf für Wartung,<br />

Ersatz und Erweiterung in Höhe von rund 1,55 Mrd. Euro. In der jetzigen Struktur mit der Deutschen<br />

Bahn AG als staatlich finanziertem Monopolanbieter ist der notwendige Ausbau der Schieneninfrastruktur<br />

nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich. Neben den bestehenden Markteintrittsbarrieren<br />

bilden auch die hohen technischen Systemanforderungen sowie das i. d. R. große Investitionsvolumen<br />

bereits für kleinere Streckenabschnitte Hürden für private Systemanbieter. Daher sollte der<br />

Bund in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern und Regionen unter Einbindung privater<br />

Unternehmen vier bis fünf Pilotprojekte als Konzessionsmodelle (DBFOT – siehe Kapitel 3.1) umsetzen.<br />

Das derart zu realisierende zusätzliche ÖPP-Projektvolumen beträgt – basierend auf den angeführten<br />

Pilotstrecken – langfristig fünf bis sieben Mrd. Euro.<br />

Für mehrere Ausbauvorhaben im Bereich der Schieneninfrastruktur – für die bereits konkrete Vorplanungen<br />

durchgeführt wurden – ist absehbar, dass sie alleine mit öffentlichen Mitteln derzeit nicht realisierbar<br />

sind. Zu nennen sind vor allem folgende Teilstrecken, für die teilweise bereits befürwortende ÖPP-<br />

Modellberechnungen vorliegen:<br />

• Ausbau des Abschnitts Emmerich-Oberhausen (Verlängerung der niederländischen „Betuwe-Linie“<br />

im Jahr 2007), Investitionsvolumen voraussichtlich eine Mrd. Euro;<br />

• Ausbau der Strecke Karlsruhe-Basel als wichtige europäische Achse im Güter- und Personenverkehr<br />

auch im Hinblick auf den Bau des Gotthard-Basistunnels im Jahr 2015, Investitionsvolumen<br />

ca. 2,5 Mrd. Euro;<br />

65


66<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

• Bau der „Niederschlesischen Magistrale“ / Anbindung des polnischen Kohlenreviers für den Güterverkehr<br />

nach Mitteldeutschland, Investitionsvolumen 0,4 Mrd. bis einer Mrd. Euro;<br />

• Ausbau der Teilabschnitte Frankfurt-Mannheim und München-Freilassing auf Hochgeschwindigkeitsniveau;<br />

• Ausbau der Strecke Dresden-Görlitz zu einem belastungsfähigen Fernverkehrsabschnitt.<br />

5.5.7 Markthemmnisse im Bereich der Schienenverkehrstechnik<br />

Für ÖPP-Projekte im Bereich der schienengebundenen Infrastruktur gelten i. d. R. höhere Anforderungen<br />

als für Projekte im öffentlichen Hoch-, Straßen- oder Klinikbau. Dies liegt zum einen daran, dass von<br />

der Planung über den Bau bis zur Instandhaltung einer Strecke nicht selten mehr als 30 Jahre vergehen<br />

können. Auch erreichen übliche Projektvolumina eine Größenordnung von über 50 Mio. Euro. Daneben<br />

bestehen hohe technische Systemanforderungen sowie eisenbahnspezifische Wechselwirkungen von<br />

Infrastrukturelementen (Schienen, Signalanlagen, Bahnhöfe), deren Anbieter nicht beliebig austauschbar<br />

sind. Die notwendige Integration in bestehende Expertennetzwerke und ein entsprechend detailliertes<br />

Vertragswesen führen dazu, dass für private Partner höhere Risiken als bei anderen ÖPP-<br />

Projekten existieren, die bei der Angebotsgestaltung entsprechend berücksichtigt werden müssen.<br />

Eine weitere Problematik liegt darin, dass die Kosten für den Ausbau des Schienennetzes – mit Ausnahme<br />

von Nahverkehrsprojekten – kaum von privaten Anbietern alleine getragen werden können.<br />

Massive Herausforderungen erwachsen in dieser Situation zusätzlich durch das Finanzgeflecht mit<br />

Fördermittelanteilen der Geldgeber. Das Prinzip der Gleichbehandlung öffentlicher und privater Anbieter<br />

sollte auch im Schienenverkehrswesen als wesentlicher Grundsatz etabliert werden. Allerdings ist<br />

in diesem Kontext noch juristischer Prüfbedarf gegeben. Ein Lösungsansatz, der diese Problematik<br />

berücksichtigt und den Markt schrittweise für mehr ÖPP öffnet, ist das Modell einer bundeseigenen<br />

Fahrweg AG. Bei diesem Modell würde das Eigentum der Schienenfernverkehrs-Infrastruktur auf die<br />

Fahrweg AG übertragen, die dann nachfolgend Trassenvergabe und -preisbildung organisiert. Eine vollständige<br />

materielle Privatisierung der DB AG (ohne Netz) wäre unter diesen Voraussetzungen theoretisch<br />

darstellbar. Der auf diese Weise entstehende Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern auf der<br />

Schiene würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Effizienzgewinnen führen, die dann letztlich auch dem<br />

Endkunden zugute kämen.<br />

5.5.8 <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong><br />

Eine weitere Variante für die Planung und Realisierung schienenbezogener Neubauvorhaben basiert auf<br />

dem entscheidenden Prinzip der Übernahme des Auslastungsrisikos (Passagieraufkommen) für einzelne<br />

Strecken durch die öffentliche Hand. Dies gewährleistet dem Betreiber im Rahmen eines Konzessionsmodelles<br />

maximal mögliche Planungssicherheit für den späteren Betrieb. Dieses Modell wird derzeit in<br />

den Niederlanden für die Neubaustrecke „High Speed Link Zuid“ erprobt (siehe Tabelle 14).<br />

Tabelle 14: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Verkehrstechnik<br />

Finanzvolumen<br />

Projektstart<br />

Betriebsbeginn<br />

Ziele / Aufgaben<br />

Partner<br />

Gremien<br />

Notwendige<br />

Entscheidungen<br />

Markt- /<br />

Umfeldanalyse<br />

Organisationsmodell<br />

Finanzierungsmodell<br />

Vertragsmodell<br />

Vergabe-/<br />

Ausschreibungsmodell<br />

Förder-Komponente<br />

Risiko-Verteilung<br />

Probleme /<br />

Hemmnisse<br />

Erfolgseinschätzung<br />

Wesentliche<br />

Erfolgsfaktoren<br />

Übertragbarkeit<br />

Schlussfolgerungen<br />

High Speed Link Zuid (NL)<br />

1,4 Mrd. Euro<br />

1996 (Baubeginn 2000)<br />

Geplante Eröffnung 2007<br />

Finanzierung, Bau und Betrieb der zentralen Schienenverkehrs-Ader für die Niederlande und Europa<br />

(Amsterdam, Rotterdam, Brüssel, Paris)<br />

DHV Consultancy and Engineering Group<br />

Ministry of Transport, Public Works and Water Management Dutch Railway Company<br />

acht internationale Baukonsortien (mit Beteiligung von ZVEI-Mitgliedsunternehmen)<br />

Politische Projektsteuerung:<br />

Ministry of Transport, Public Works and Water Management<br />

Projektsteuerung 2: DHV als Haupt-Contractor / Dutch Railway Company<br />

Beirat (Umweltverbände, betroffene Gebietskörperschaften, betroffene Bürger)<br />

Ministry of Transport, Public Works and Water Management Dutch Railway Company<br />

Betroffene Gebietskörperschaften<br />

Verkehrsprognose / wirtschaftliche, verkehrliche und regionalplanerische Machbarkeitsstudien<br />

Technische Machbarkeitsstudie<br />

Umweltverträglichkeits-Prüfung<br />

Design, Build, Operate, Finance, Transfer (DBOFT)<br />

Design, Build, Operate, Finance, Transfer (DBOFT)<br />

Keine reine Projektfinanzierung, Private Eigenkapital-Beteiligung<br />

Laufzeit: 26 Jahre inklusive Bauzeit<br />

(DBOFT)<br />

Garantierte Verfügbarkeit: 95 % (Schwellenwert für Pönalen)<br />

Anreizsystem mit Bonus- und Malus-Mechanismen<br />

EU-weit / international<br />

Öffentlich-privater Wirtschaftlichkeitsvergleich unter Berücksichtigung der Kosten für übertragbare<br />

Risiken (1. Stufe)<br />

Differenzierter Wirtschaftlichkeitsvergleich für den Vergleich der privaten Angebote unter<br />

Berücksichtigung der unterschiedlichen Risikokalkulationen (2. Stufe)<br />

Vergleichbare öffentliche Förderung durch die niederländische Zentralregierung und die EU<br />

(Transeuropäische Netze / TEN) wie im Falle konventioneller Realisierung<br />

Kein privates Auslastungsrisiko<br />

Private Planungs-, Bau-, Betriebs- und Finanzierungsrisiken<br />

Langfristiger und zeitaufwändiger Vorbereitungs- und Planungsprozess aufgrund der Größe und<br />

Heterogenität des privaten Konsortiums<br />

Widerstände von lokalen Politikern und betroffenen Bürgern<br />

Nach bisherigen Einschätzungen und Prognosen funktionierendes Modell<br />

(endgültige Erfolgseinschätzung erst ab 2007)<br />

Erwartete Kapitalrendite größer zehn Prozent<br />

Pay-Back beginnend bei Betriebsbeginn<br />

Übernahme des Auslastungsrisikos durch die öffentliche Hand und starke politische Unterstützung auf<br />

nationaler, regionaler und lokaler Ebene<br />

Sehr gute Auslastungsprognosen (Strecke ist „Filetstück“)<br />

Hauptcontractor / Projektsteuerer und Konsortien mit breiten und langjährigen internationalen<br />

Erfahrungen, was die Realisierung komplexer Betreibermodelle für Verkehrsgroßprojekte angeht<br />

Gegeben, wenn von öffentlichen Partnern / Auftraggebern keine Beteiligung der Privaten am<br />

Auslastungsrisiko gefordert wird<br />

Auslastungsrisiko für vergleichbare deutsche Schienenverkehrs-Projekte muss bei der öffentlichen<br />

Hand liegen<br />

67


68<br />

!<br />

Ansprechpartner<br />

Herbert Zimmermann<br />

ZVEI Fachverbandsgeschäftsführer<br />

Elektrobahnen und -fahrzeuge<br />

Hans-Joachim Schade<br />

Industrial Solutions and Services,<br />

Intelligent Traffic Systems<br />

Siemens AG in München<br />

Stefan Rohn<br />

Transportation Systems<br />

Siemens AG in München<br />

5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.5 VERKEHRSTECHNIK<br />

5.5.9 Fazit und Handlungsempfehlungen (Schienenverkehrstechnik)<br />

Im Fall der Schieneninfrastruktur stehen einer Ausweitung von ÖPP-Projekten strukturelle Hemmnisse<br />

im Wege, die von der Seite des Bundes und der Länder schrittweise beseitigt werden müssen. Die Umsetzung<br />

einiger der bereits planungsreifen Streckenausbauvorhaben auf Grundlage von ÖPP wäre ein<br />

wichtiger Schritt zum Erhalt des hohen Infrastrukturniveaus in Deutschland und ein deutliches Signal für<br />

die Systemanbieter am Standort Deutschland. Auf Basis der dargestellten Ausgangslage ist die Realisierung<br />

von vier bis fünf notwendigen Neu- und Ausbauvorhaben als ÖPP anzustreben. Die Einbindung der<br />

möglichen Projekte in eine geeignete Förderkulisse (z. B. Transeuropäische Netze, TEN) sollte hierbei<br />

berücksichtigt werden. Eine für den privaten Partner kalkulierbare Übernahme des Auslastungsrisikos<br />

durch die öffentliche Hand ist für diese Referenzprojekte zu gewährleisten.<br />

Anwendungsbeispiele in der Schienen-Verkehrstechnik:<br />

• Öffentlicher Schienen-Nahverkehr (Invest und Wartung / Betrieb von Straßenbahnen, U-Bahnen,<br />

S-Bahnen);<br />

• Flughafenzubringer (Errichtung und Wartung / Betrieb von S-Bahnen, Transrapid);<br />

• Invest und Wartung von Schienenfahrzeugen (Beispiele aus UK, Asien);<br />

• Invest, Wartung und Betrieb von Spezialstrecken (z. B. neue Hochgeschwindigkeitsstrecken).<br />

Zusammenfassende Handlungsempfehlungen<br />

• Das Prinzip der Gleichbehandlung von öffentlicher und privater Anbieter bei der Verkehrsinfrastruktur-Förderung<br />

durch den Bund sollte auch im Schienenverkehrswesen als wesentlicher<br />

Grundsatz etabliert werden;<br />

• Auf Grundlage der dargestellten Ausgangslage ist die Umsetzung von vier bis fünf notwendigen<br />

Neu- und Ausbauvorhaben als ÖPP anzustreben;<br />

• Das Auslastungsrisiko bei diesen Pilotprojekten muss in der Regel bei der öffentlichen Hand<br />

liegen (staatliche Infrastrukturversorgung);<br />

• Die Einbindung der möglichen Projekte in eine geeignete Förderkulisse<br />

(z. B. Transeuropäische Netze) ist zu berücksichtigen.<br />

6 Fazit<br />

6 FAZIT<br />

Das zentrale Ergebnis der vorgelegten <strong>Studie</strong> ist, dass in allen für den ZVEI wichtigen Branchen und<br />

Aufgabenfeldern bereits Erfolgsbeispiele für Öffentlich-Private Partnerschaften existieren. Weitere zukünftige<br />

privatwirtschaftliche Initiativen für die langfristige Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des hohen<br />

Niveaus der öffentlichen technischen Infrastruktur in Deutschland können auf den Erfahrungen der<br />

bestehenden Pilotprojekte aufbauen.<br />

Die festgestellte wachsende Bedeutung von ÖPP auch im Bereich des ZVEI ist in erster Linie auf die<br />

Finanzmisere der öffentlichen Haushalte zurückzuführen. Der Bedarf an Neu-, Ersatz- und Ausbauinvestitionen<br />

im Bereich der öffentlichen Infrastruktur ist durch Bund, Länder und Kommunen nicht<br />

mehr in ausreichendem Maße zu bewerkstelligen. Der daraus resultierende Investitionsstau beläuft sich<br />

nach vorsichtigen Schätzungen allein für die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie auf deutlich über<br />

50 Mrd. Euro.<br />

Die dokumentierten ÖPP-Erfolgsbeispiele zeigen, wie notwendige Investitionen für den Erhalt und<br />

Ausbau der High-Tech-Infrastruktur in Deutschland trotz öffentlicher Haushaltsprobleme realisiert werden<br />

können. Von zentrale Bedeutung für die Erreichung dieses Zieles sind innovative und hinsichtlich<br />

der speziellen Bedingungen der ZVEI-Einzelmärkte angepasste ÖPP-Konzepte.<br />

Die als Basis dafür dargestellten ÖPP-Grundmodelle und -Erfolgsbeispiele leisten einen wichtigen<br />

Beitrag zur Sicherung des Innovationsstandortes Deutschland. Sie tragen im Falle einer flächendeckenden<br />

Anwendung und Umsetzung mit dazu bei, den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Sicherstellung<br />

gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilen der Bundesrepublik zu verwirklichen. Die<br />

Realisierung der dargestellten ÖPP-Projekte bedeutet neben Kosten- und Zeiteinsparung sowie Effizienzsteigerung<br />

bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auch, dass positive gesellschaftliche Effekte<br />

wie effiziente Verkehrsabwicklung, Verminderung von Schadstoffbelastungen, bestmögliche medizintechnische<br />

Versorgung sowie Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit erzielt werden.<br />

In für den ZVEI wichtigen Aufgabenfeldern, wie vor allem Schienenverkehr und Telematik, Medizintechnik<br />

sowie Energie-Contracting, finden sich in den letzten Jahren vermehrt praktische Beispiele für<br />

Teilprivatisierung als ÖPP. Die im Rahmen der <strong>Studie</strong> durchgeführte (inter-)nationale Dokumentenanalyse,<br />

Internetrecherche und Grobuntersuchung hat ca. 250 Projektbeispiele im In- und Ausland<br />

identifiziert, die eine Relevanz für ZVEI-Mitgliedsunternehmen besitzen.<br />

Die Zahl der realisierten oder in Planung befindlichen Projekte in der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

ist dabei zur Zeit noch geringer als in der Baubranche. Im Bereich der Sicherheits- und Wehrtechnik<br />

existieren bisher nur einzelne öffentlich-private Pilotprojekte mit innovativen Privatisierungsund<br />

Partnerschaftskonzepten.<br />

Die aktuell existierenden ÖPP-Beispiele aus für den ZVEI relevanten Branchen decken momentan lediglich<br />

einen Bruchteil der möglichen ÖPP-Marktpotentiale für Unternehmen aus dem Bereich des ZVEI im<br />

öffentlichen Sektor ab. Nach vorsichtigen Schätzungen besteht in den nächsten 10 bis 15 Jahren für die<br />

ZVEI-Branchen ein maximales Marktvolumen von etwa 12 Mrd. Euro pro Jahr für die private Finanzierung<br />

öffentlicher Infrastruktur. Mittelfristig werden ca. 2,2 Mrd. Euro per annum für die nächsten<br />

fünf Jahre als realisierbar eingeschätzt.<br />

Wichtigste Voraussetzung für die Umsetzung Öffentlich-Privater Partnerschaften ist die Herstellung<br />

eines politischen und gesellschaftlichen Grundkonsenses darüber, welche Aufgaben zukünftig von der<br />

öffentlichen Hand erbracht und welche durch die private Wirtschaft angeboten werden sollen. Entscheidendes<br />

Kriterium bei der Findung dieses Konsenses sollte immer die Beantwortung der Frage sein,<br />

wer die beste Leistung für die Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland anbieten und<br />

erbringen kann.<br />

69


70<br />

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen<br />

Tabelle 1: Zusammenfassung der wesentlichen Elemente der Modelle 19<br />

Tabelle 2: Zusammenfassung der allgemeinen Risiken nach Modellen<br />

Tabelle 3: Marktpotentiale für die private Finanzierung öffentlicher<br />

20<br />

Infrastruktur im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie 29<br />

Tabelle 4: Untersuchte (inter-)nationale öffentlich-private Projekte 35<br />

Tabelle 5: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Wehrtechnik 38<br />

Tabelle 6: Ausgewählte (inter-)nationale ÖPP-Beispiele für den Bereich Wehrtechnik 39<br />

Tabelle 7: Vorteile von Bereitstellungsmodellen 44<br />

Tabelle 8: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Medizintechnik 45<br />

Tabelle 9: Klassifizierung des Contractings nach DIN 49<br />

Tabelle 10: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Energietechnik 53<br />

Tabelle 11: Ausgewählte (inter-)nationale ÖPP-Beispiele für den Bereich Energietechnik 54<br />

Tabelle 12: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Sicherheitstechnik 59<br />

Tabelle 13: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiele im Bereich Straßenverkehr 63<br />

Tabelle 14: <strong>Best</strong>-<strong>Practice</strong>-Beispiel für den Bereich Verkehrstechnik 67<br />

Abbildung 1: Verteilung der 250 analysierten ÖPP-Praxisbeispiele nach ZVEI-Bereichen 7<br />

Abbildung 2: Sachinvestitionen der Gemeinden 11<br />

Abbildung 3: Methodik der <strong>Studie</strong> 12<br />

Abbildung 4: Möglichkeiten der Erfüllung öffentlicher Aufgaben 14<br />

Abbildung 5: Grundmodelle der funktionalen Privatisierung 15<br />

Abbildung 6: Bereitstellungsmodell 16<br />

Abbildung 7: Betreibermodell 16<br />

Abbildung 8: Modelle Contracting und Factoring 17<br />

Abbildung 9: Herausforderungen für ÖPP 23<br />

Abbildung 10: Verteilung von ÖPP-Projekten nach Bereichen 2000-2005 28<br />

Abbildung 11: Krankenhäuser in Deutschland 40<br />

Abbildung 12: Rechtsformen der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft 41<br />

Abbildung 13: Krankenhäuser nach Trägerschaft 41<br />

Abbildung 14: Medizinisch-technische Großgeräte in Krankenhäusern 41<br />

Abbildung 15: Medizinisch-technische Großgeräte in öffentlichen Krankenhäusern 42<br />

Abbildung 16: Beispiel für optimierten Energieeinsatz 48<br />

Abbildung 17: Größenklassen der Gemeinden und Gemeindeverbände ab 10.000 Einwohnern 50<br />

Abbildung 18: Geschätzte Energiekosten ausgewählter Gemeindeverbände und Gemeinden 50<br />

Abbildung 19: Geschätzte Energiekosten von Bund, Ländern und ausgewählten Gemeinden 50<br />

Abbildung 20: Jährlicher Finanzierungsbedarf bei den Investitionen in die Bundesverkehrswege 61

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