Best-Practice-Studie - IHI Zittau
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Abbildung 15: Medizinisch-technische Großgeräte<br />
in öffentlichen Krankenhäusern<br />
(Anzahl nach Rechtsform in 2004)<br />
1.620 Geräte in<br />
rechtlich selbstständigen<br />
Einrichtungen<br />
5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />
1.606 in<br />
Einrichtungen<br />
privatrechtlicher<br />
Form<br />
2.070 Geräte in<br />
rechtlich unselbstständigen<br />
Einrichtungen<br />
Von 5.296 Großgeräten in öffentlicher Trägerschaft befinden sich<br />
1.606 Großgeräte in Einrichtungen privatrechtlicher Form und 3.690<br />
Großgeräte in Einrichtungen öffentlich-rechtlicher Form. Davon wiederum<br />
entfallen 2.070 Großgeräte auf Einrichtungen, die als rechtlich<br />
unselbstständig zu bezeichnen sind (Regiebetrieb, Eigenbetrieb<br />
oder nicht rechtsfähige Anstalt). 1.620 Großgeräte sind in öffentlichem<br />
Eigentum im Rahmen einer rechtlich selbstständigen Rechtsform.<br />
Dies sind in der Regel Landeskrankenhäuser oder Universitätskliniken,<br />
die in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen<br />
Rechts betrieben werden (siehe Abbildung 15).<br />
Wege aus dem Finanzierungsdilemma<br />
Der Investitionsstau in den deutschen Krankenhäusern liegt nach einer<br />
<strong>Studie</strong> des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung<br />
aktuell bei 27 Mrd. Euro. Auf den Bereich der Medizintechnikanlagen<br />
fallen hierbei rund 10 – 15 Mrd. Euro. Diese Lücke müssten die<br />
Krankenhausträger theoretisch durch eigene Mittel schließen.<br />
Aufgrund dieser Dimension sowie des weiter fortschreitenden Abbaus von Fördermitteln werden die<br />
Marktakteure im Bereich der Medizintechnik zukünftig vermehrt zur Erprobung neuer Kooperationsformen<br />
gezwungen sein.<br />
Die Rahmenbedingungen für (Teil-)Privatisierungen wurden für die im Fachverband vertretenen medizintechnischen<br />
Unternehmen seit Anfang der 1990er Jahre aufgrund verschiedener wirtschaftlicher,<br />
politischer und rechtlicher Entwicklungen schrittweise verbessert. Was die politische und rechtliche<br />
Rahmensetzung angeht, spielte hier besonders der starke vereinigungsbedingte Modernisierungsdruck<br />
in den neuen Bundesländern als „Katalysator“ für die Entwicklung neuer, innovativer Finanzierungsinstrumente<br />
eine wichtige Rolle.<br />
Neben der noch zu realisierenden Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für kreditähnliche<br />
Geschäfte lassen sich auch bereits existierende förderliche Trends für die wachsende Akzeptanz längerfristiger<br />
öffentlich-privater Finanzierungsmodelle im Gesundheitssektor wie folgt zusammenfassen:<br />
1) Der durch den dynamischen technischen Fortschritt in der Medizin- und Informationstechnik bedingte<br />
Trend hin zu aufwändigen und service- bzw. wartungsintensiven Systemlösungen, die längerfristige<br />
Finanzierungs- und Partnerschaftsmodelle begünstigen;<br />
2) der verstärkte Druck auf einzelne Krankenhäuser, sich auf möglichst hohem medizintechnischem<br />
Niveau verstärkt zu spezialisieren und in strategischen Netzwerken mit weiteren öffentlichen und privaten<br />
Dienstleistern zu kooperieren;<br />
3) der zunehmende Trend hin zur informationstechnischen Vernetzung der unterschiedlichen Akteure<br />
des Gesundheitswesens (Arztpraxen, Krankenhäuser, Krankenkassen), der derartige Systemlösungen<br />
zusätzlich befördert;<br />
4) die veränderten Abrechnungsbestimmungen der Krankenkassen (Fallpauschalen), die auf Seiten des kaufmännischen<br />
Managements der Krankenhäuser die Bereitschaft fördern, mit ÖPP zu experimentieren.<br />
5.2.2 ÖPP-Potentiale im Markt der Elektro-Medizintechnik<br />
Die im ZVEI organisierten Medizintechnikanbieter mussten zwischen 1995 und 2004 einen Auftragsrückgang<br />
im Inland von rund 10 % hinnehmen. Durch innovative ÖPP-Bereitstellungsmodelle, welche<br />
die Bereitstellung, den Betrieb, die Wartung und die Modernisierung von medizintechnischen Geräten<br />
in öffentlichen Kliniken durch private Anbieter beinhalten, lassen sich die beschriebenen Finanzierungsengpässe<br />
zumindest zum Teil ausgleichen und somit auch zusätzliche Marktpotentiale für die Hersteller<br />
von elektromedizinischen Systemen erschließen.<br />
1 Nach der Erhebung des Statistischen Bundesamtes umfassen die medizinisch-technischen Großgeräte folgende Gerätetypen: Computertomographen, Dialysegeräte, Digitale<br />
Subraktions-Angiographiegeräte, Gammakameras, Herz-Lungen-Maschinen, Kernspintomographen, Koronarangiographische Arbeitsplätze, Linearbeschleuniger (Kreisbeschleuniger),<br />
Positronen-Emissions-Computertomographen, Stoßwellenlithotripter, Tele-Kobalt-Therapiegeräte. Nachgewiesen werden medizinisch-technische Großgeräte, die sich im Besitz<br />
der Einrichtung befinden und zur Versorgung von Patienten und Patientinnen der Einrichtung genutzt werden. Geräte, die lediglich für Demonstrations- und Lehrzwecke oder<br />
ausschließlich im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung genutzt werden, sind nicht enthalten. Nutzen mehrere Einrichtungen ein Gerät, so wird es nur von der Einrichtung<br />
gemeldet, in der es aufgestellt ist.<br />
5 EINZELDARSTELLUNGEN FÜR AUSGEWÄHLTE ZVEI-FACHVERBÄNDE 5.2 MEDIZINTECHNIK<br />
Rechnerisch besitzt etwa jedes zweite der 2.166 Krankenhäuser in Deutschland mindestens ein medizinisch-technisches<br />
Großgerät. Insgesamt sind dabei 5.269 medizinisch-technische Großgeräte in Krankenhäusern<br />
mit einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft zu finden. Für die Medizintechnikanbieter sind<br />
hierbei vor allem die bildgebenden Systeme, wie Computertomographen (CT) und Magnetresonanztomographen<br />
(MRT) von Bedeutung. Im Jahr 2004 waren deutschlandweit 2.550 CT und 1.667 MRT<br />
Systeme im Einsatz. Etwas weniger als die Hälfte dieser Geräte befanden sich in Krankenhäusern. Die<br />
Versorgungsdichte in Deutschland ist dabei im Vergleich zu den USA oder Kanada eher gering. Moderne<br />
bildgebende Systeme gelten durch fortlaufende technische Innovationen teilweise bereits nach fünf<br />
Jahren als technisch überholt und nicht nachrüstbar, weshalb aus technischer Sicht derzeit ein Ersatzbedarf<br />
von 900 CT und 600 MRT Geräten mit einem Finanzvolumen von mehreren Mrd. Euro alleine für<br />
die öffentlichen Krankenhäuser besteht.<br />
Für die vollständige Erneuerung einer Radiologie, wie im Falle des Leipziger Klinikums St. Georg, sind<br />
beispielsweise jeweils Investitionssummen im zweistelligen Millionenbereich notwendig. Die langfristige<br />
Sicherstellung der flächendeckenden Verfügbarkeit medizinisch-technischer Großgeräten in öffentlichen<br />
Krankenhäusern durch Fördermittelzuweisung ist bereits seit Jahren nur noch begrenzt möglich. Die im<br />
Jahr 2004 von den Bundesländern zur Verfügung gestellten Fördermittel erreichten lediglich 2,88 Mrd.<br />
Euro, was im Vergleich zu 1994 einer Abnahme von 32,3 % entspricht. Von dieser 2004 zur Verfügung<br />
gestellten Summe entfielen lediglich 1,74 Mrd. Euro auf Einzelfördermittel und wurden damit schwerpunktmäßig<br />
zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern verwendet.<br />
Durch eine vermehrte Anwendung von innovativen ÖPP-Modellen wie dem Leipziger Bereitstellungsmodell,<br />
könnte ein wichtiger Beitrag geleistet werden, den Finanzierungsengpass abzufedern. Mittelfristig<br />
(in den nächsten drei bis fünf Jahren) sollte es gelingen, den Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen<br />
im Bereich der Medizintechnik auszuweiten. Dies würde alleine bei den CT- und MRT-Systemen<br />
jährlich 75–150 zusätzlichen Investitionsvorhaben mit einem Projektvolumen von rund 700.000 Euro<br />
für einen einzelnen CT und über 20 Mio. Euro für eine vollständige neue Radiologie entsprechen. Langfristig<br />
ist durch die flächendeckende Beteiligung privater Partner ein weitgehender Abbau des Investitionsstaus<br />
im Klinikbereich anzustreben. Daraus würde sich nach heutiger Schätzung auf Basis der in diesem<br />
Kapitel angeführten Investitionsvolumina für medizintechnische Großgeräte verschiedenen Typs ein<br />
Potential von zwei bis drei Mrd. Euro pro Jahr ergeben.<br />
5.2.3 Markthemmnisse<br />
Als wichtigste Hemmnisse für Öffentlich-Private Partnerschaften sind das System der dualen<br />
Finanzierung sowie die lange Dauer der Genehmigungsverfahren für kreditähnliche Geschäfte in den<br />
Bundesländern und die fehlende Möglichkeit der Übertragbarkeit von Budgets über Jahresgrenzen hinweg<br />
für die Kliniken in öffentlicher Rechtsform zu nennen. Das haushaltsrechtliche Prinzip der<br />
Jährlichkeit behindert langfristige Investitionsentscheidungen aufgrund der stark limitierten Möglichkeit<br />
zur Bildung von Investitionsrücklagen.<br />
Die duale Krankenhausfinanzierung beschränkt den notwendigen Modernisierungsprozess. Nach einmalig<br />
erfolgter Baufinanzierung durch die öffentliche Hand sind zumeist nur die laufenden Betriebskosten<br />
gedeckt und es gibt wenig Spielraum für größere Neuinvestitionen. Was die vorherrschende<br />
Vergabepraxis angeht, führt der Grundsatz „Auswahl des kostengünstigsten Angebots“ häufig dazu, dass<br />
die kurzfristigen Investitionskosten gegenüber den längerfristigen Betriebskosten zu hoch gewichtet werden.<br />
Die Anwendung betriebswirtschaftlicher Kosten- und Leistungsrechung mit quantitativen und qualitativen<br />
Kennzahlen ist bei Krankenhäusern in öffentlicher Rechtsform oftmals noch nicht verankert. Investitionsentscheidungen<br />
werden daher häufig auf Basis unzureichender betriebswirtschaftlicher Kriterien getroffen.<br />
Bisher hat im Bereich der Medizintechnik außer ansatzweise in NRW 2 noch kein Bundesland begonnen, die<br />
für eine flächendeckende ÖPP-Verbreitung nötigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen<br />
zu setzen. Das dokumentierte Erfolgsbeispiel in Leipzig konnte nur aufgrund der sehr liberalen<br />
Interpretation und Handhabung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Nachwendezeit relativ<br />
rasch umgesetzt werden. Schließlich wird von den privaten Anbietern überwiegend das Fehlen eines professionellen<br />
Projektmanagements auf Seiten der Leitungen der Krankenhäuser bei der Ausschreibung,<br />
Finanzierung und Baudurchführung bemängelt.<br />
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