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Best-Practice-Studie - IHI Zittau

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4.3 Handlungsbedarf<br />

!<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Exportfähigkeit deutscher Unternehmen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können ihr<br />

technologisches sowie Finanzierungs- und Organisations-Know-how durch die Mitarbeit in ÖPP-<br />

Projekten als Konsortialpartner und Zulieferer weiterentwickeln. Der aktuelle Fokus der politischen und<br />

gesellschaftlichen Diskussion hinsichtlich dieser qualitativen ÖPP-Potentiale liegt häufig auf<br />

Großprojekten. „Galileo“ (Satellitennavigation), „Herkules“ (Bundeswehr-IT) oder Toll-Collect“ (LKW-<br />

Maut) sind häufig zitierte Beispiele.<br />

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass alle exemplarisch dargestellten ÖPP-Lösungen nicht<br />

nur einen betriebs- und volkswirtschaftlichen Beitrag in Form von Kostensenkung, Effizienzsteigerung,<br />

Erschließung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten und Sicherung von öffentlichen wie privaten<br />

Arbeitsplätzen leisten. Darüber hinaus werden wichtige politische und gesellschaftliche Ziele realisiert:<br />

• Umweltentlastung durch Schadstoff- und CO 2 -Reduktion in den Bereichen Energiewirtschaft und<br />

Verkehrswesen,<br />

• Erhöhung der Verkehrssicherheit,<br />

• Erhöhung der Sicherheit für Bürger in öffentlichen Räumen,<br />

• Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau,<br />

• Aufbau notwendigen ÖPP-Know-hows auch in kleinen und mittleren Unternehmen.<br />

Diese politischen und wirtschaftlichen Ziele der ausgewählten und in Kapitel 5 präsentierten Beispiele<br />

können zum Teil bereits innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens realisiert werden.<br />

Um eine flächendeckende Verbreitung der beschriebenen Erfolgsbeispiele zu gewährleisten, ist in der<br />

gesellschaftlichen Diskussion ein Grundkonsens darüber zu erzielen, dass einer privaten Infrastrukturfinanzierung<br />

generell Priorität einzuräumen ist. Mittelfristig kann vor diesem Hintergrund durch weitere<br />

rechtliche Optimierungen nach Einschätzungen der befragten Experten die Zahl der bisher ermittelten<br />

ZVEI-spezifischen ÖPP-Pilotprojekte verdrei- bis verfünffacht werden. Folgende Maßnahmen sind<br />

dafür prioritär.<br />

Folgende Maßnahmen sind im Bereich der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie<br />

notwendig:<br />

• Optimierung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes, vor allem was die eindeutige Regelung von<br />

Dienstleistungskonzessionen angeht, auf Bundesebene (Harmonisierung mit EU-Recht);<br />

• Umsetzung der aus dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz resultierenden rechtlichen Harmonisierung<br />

auf Landesebene;<br />

• Aktualisierung und Anpassung der sich daraus ergebenden Ausführungs- und Anwendungsbestimmungen<br />

für den kommunalen Bereich.<br />

Diese (1) weitere Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist jedoch nur das erste notwendige<br />

Maßnahmenbündel. Ein zweites besteht darin, die Länge von (2) Genehmigungsverfahren zu reduzieren<br />

und die Verfahrenssicherheit für alle beteiligten Parteien zu erhöhen. Drittens ist schließlich die<br />

Entwicklung einer gezielten Strategie für die (3) Vermarktung der ZVEI-spezifischen ÖPP-Grundmodelle<br />

und Erfolgsbeispiele notwendig.<br />

(2) setzt zudem voraus, dass die kommunalen Gremien sowie deren Aufsichtsbehörden (Kommunalaufsicht)<br />

über einen gewissen Grad an flexibler Gestaltungsfreiheit im Rahmen des Entscheidungsprozesses<br />

sowie über die notwendigen projektspezifischen Informationen verfügen.<br />

!<br />

4 ÖPP IM BEREICH DER ELEKTROTECHNIK- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE<br />

Folgende Maßnahmen sind im Bereich der Elektrotechnik- und<br />

Elektronikindustrie notwendig:<br />

• Systematische Weiterbildung des Personals der Aufsichts- und Prüfstellen<br />

(Rechts- / Kommunalaufsicht, Vergabestellen),<br />

• Behebung von Personalengpässen in den Aufsichts- und Prüfstellen,<br />

• Entwicklung standardisierter Prüfungs-Checklisten, an welchen sich auch die beantragenden<br />

Einrichtungen und privaten Partner orientieren können,<br />

• Zusammenstellung von Listen mit „Positivbeispielen“ für einzelne Finanzierungsinstrumente und<br />

Anwendungsbereiche.<br />

4.3.1 Rechtlicher Veränderungsbedarf auf Bundesebene<br />

Auf Bundesebene ist die im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des in 2005 beschlossenen<br />

ÖPP-Beschleunigungsgesetzes die wesentliche Maßnahme für die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für ÖPP. In dem bisherigen ÖPP-Beschleunigungsgesetz fehlt eine Definition für Dienstleistungskonzessionen<br />

im Katalog der Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(§ 101). Dies gilt in diesem Kontext auch für mögliche Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der<br />

Grundsätze Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Die entsprechende EU-Richtlinie<br />

und der EG-Vertrag bieten sich hier als Orientierung an. Konkrete Formulierungsvorschläge sind im<br />

Rahmen der Vorbereitung des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes bereits gemacht worden. Dienstleistungskonzessionen<br />

als spezielle Form langfristiger ÖPP werden für die im ZVEI organisierten Unternehmen in<br />

den nächsten Jahren vermehrt an Bedeutung gewinnen. Sie erleichtern die langfristige und zuverlässige<br />

Bereitstellung komplexer Servicepakete für öffentliche Auftraggeber auf hohem technologischem<br />

Niveau. Ein weiterer Ergänzungsbedarf betrifft die sogenannte Projektanten-Problematik. Sie ist in der<br />

bisherigen Form zu restriktiv formuliert. Projektanten, also externe Berater öffentlicher Auftraggeber bei<br />

der Projektentwicklung, sind häufig zugleich auch potentielle ÖPP-Partner. Besonders in der<br />

Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sind oftmals starke Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen<br />

ÖPP-Projektphasen möglich. Dies gilt besonders bei technologisch besonders anspruchsvollen und innovativen<br />

Projekten. Davon profitiert natürlich auch der öffentliche Partner. Daher sollten Projektanten nur<br />

als Bieter ausgeschlossen werden, wenn ihre Beteiligung den Vergabewettbewerb entscheidend negativ<br />

beeinflussen kann. Die jetzige Gesetzesformulierung – Verfälschung des Wettbewerbs – ist dementsprechend<br />

zu weit gefasst. Auch hier bieten sich Formulierungen aus der entsprechenden EU-Richtlinie sowie dem<br />

WTO-Beschaffungsübereinkommen als Orientierungen an.<br />

4.3.2 Rechtlicher Veränderungsbedarf auf Landesebene<br />

In den Bundesländern besteht teilweise noch größerer gesetzlicher Optimierungsbedarf mit Blick auf<br />

ÖPP. Während in einigen Bundesländern bereits weitreichende Erfahrungen mit öffentlich-privaten<br />

Kooperationen und den daraus resultierenden rechtlichen Veränderungsbedarfen gemacht wurden (z. B.<br />

in NRW), sind beispielsweise in Thüringen notwendige landesrechtliche Regelungen für die Einführung<br />

von Doppik sowie Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen des kommunalen Haushaltswesens noch<br />

nicht verankert. Um konventionelle und ÖPP-Lösungen jedoch finanziell realistisch vergleichen zu können,<br />

sind diese Instrumente notwendig. Ihr Fehlen führt häufig dazu, dass rechtlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsvergleiche<br />

unrealistisch ausfallen. Projektplanungen für öffentlich-private Kooperationen<br />

werden aufgrund derartiger Fehleinschätzungen immer wieder zu früh abgebrochen.<br />

Zusätzlich ist die Harmonisierung der Landeshaushaltsordnungen mit dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz<br />

aus dem Jahr 2005 bisher noch nicht umgesetzt worden.<br />

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