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Best-Practice-Studie - IHI Zittau

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3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

3 Formen und Rahmenbedingungen von ÖPP in Deutschland<br />

3.1 Formen und<br />

Grundmodelle der privaten<br />

Finanzierung öffentlicher<br />

Infrastruktur<br />

ÖPP als Instrument für die Teilprivatisierung öffentlicher Dienstleistungen ist der Sammelbegriff für<br />

Kooperationen zwischen privat-gewerblichen, nicht staatlichen und staatlichen bzw. kommunalen<br />

Akteuren in gemischtwirtschaftlichen Unternehmen oder langfristigen Vertragsbeziehungen. Sie erstellen<br />

gemeinsam Projekte und Leistungen, die auch in staatlicher Eigenregie erbracht werden könnten.<br />

Dafür bringen sie personelle, strategische (Know-how, Projekterfahrungen) und finanzielle Ressourcen ein.<br />

Die Betrachtung des kompletten Lebenszyklus eines Infrastrukturprojektes spielt dabei in vielen<br />

Definitionsversuchen eine wichtige Rolle. Damit ist gemeint, dass alle Projektphasen von der Planung,<br />

über den Bau bzw. die Errichtung und den Betrieb bis ggf. hin zum Projekttransfer an den öffentlichen<br />

Auftraggeber in einem umfassenden Geschäftsmodell detailliert betriebswirtschaftlich geplant werden.<br />

Diese Betrachtungsweise wäre zwar auch bei konventioneller, rein öffentlicher Finanzierung möglich.<br />

Aufgrund fehlender betriebswirtschaftlicher Instrumente ist sie jedoch in einer kameralistischen<br />

Planungsperspektive nicht darstellbar.<br />

3.1.1 Formen der Privatisierung<br />

Die praxisorientierte betriebswirtschaftliche und juristische Literatur unterscheidet nach Art, Umfang<br />

und Qualität von Privatisierungen folgende Formen:<br />

• Formale Privatisierung:<br />

Bei der formalen Privatisierung handelt es sich um eine Verlagerung von öffentlichen Aufgaben und<br />

Ressourcen in eine privatrechtliche Gesellschaft, deren Trägerschaft bei der öffentlichen Hand verbleibt<br />

(Organisationsprivatisierung).<br />

Abbildung 4: Möglichkeiten der Erfüllung öffentlicher Aufgaben • Funktionale Privatisierung:<br />

Bei der funktionalen Privatisierung erfolgt eine<br />

Übertragung der Aufgabenerfüllung auf einen priva-<br />

Ö<br />

F<br />

F<br />

E<br />

N<br />

T<br />

L<br />

I<br />

C<br />

H<br />

Formale<br />

Privatisierung<br />

Funktionale<br />

Privatisierung<br />

Materielle<br />

Privatisierung<br />

P<br />

R<br />

I<br />

V<br />

A<br />

T<br />

ten Vertragspartner (privates oder gemischtwirtschaftliches<br />

Unternehmen). Die Verantwortung für<br />

die Erfüllung der Aufgabe verbleibt bei der öffentlichen<br />

Hand. Die funktionale Privatisierung kann in<br />

Form von ÖPP erfolgen (Betreiber- und Konzessionsmodelle<br />

etc. sowie gemischtwirtschaftliche<br />

Unternehmen).<br />

• Materielle Privatisierung:<br />

Die öffentliche Hand trennt sich von den Aufgaben<br />

und übergibt das „Ob“ und „Wie“ der zukünftigen<br />

Aufgabenerfüllung dem Markt (Aufgabenprivatisierung).<br />

Diese drei Formen umfassen im Detail wiederum vielfältige, (leicht) unterschiedliche Grundmodelle,<br />

vertragliche Ausprägungen und Rechtsformen. Sie bezeichnen als Sammelbegriffe jeweils verschiedenartige<br />

Qualitäten der privaten bzw. öffentlichen Entscheidungskompetenz, Verantwortungs- und<br />

Risikoübernahme, Ergebnisverantwortung sowie Einflussnahme und Kontrolle durch staatliche oder<br />

kommunale Aufgabenträger (siehe Abbildung 4). Im Weiteren soll hier auf die Form der funktionalen<br />

Privatisierung eingegangen und sollen die unterschiedlichen Grundmodelle mit Relevanz für die im ZVEI<br />

organisierten Unternehmen dargestellt werden.<br />

Ö<br />

F<br />

F<br />

E<br />

N<br />

T<br />

L<br />

I<br />

C<br />

H<br />

3 FORMEN UND RAHMENBEDINGUNGEN VON ÖPP IN DEUTSCHLAND<br />

3.1.2 Grundmodelle funktionaler Privatisierung<br />

Die Grundmodelle der funktionalen Privatisierung sind in Abbildung 5 dargestellt. Als wichtigste<br />

Kriterien, um die Grundmodelle funktionaler Privatisierung als ÖPP im Sinne von „Partnerschaft“ zu<br />

charakterisieren, gelten:<br />

Abbildung 5: Grundmodelle der funktionaler Privatisierung<br />

Gemischtwirtschaftliche<br />

Unternehmen<br />

Contracting- und<br />

Factoringmodelle<br />

Bereitstellungsmodelle<br />

Betreibermodelle<br />

(BOT-Modelle)<br />

Konzessionsmodelle<br />

• Übernahme projektbezogener Risiken durch den<br />

privaten Partner,<br />

• gemeinsame langfristige und strategische Ziele für<br />

die Zusammenarbeit (über eine reine Auftraggeber-<br />

Auftragnehmer-Beziehung hinaus),<br />

• langfristige gegenseitige Abhängigkeiten.<br />

Auf Dauer angelegte gemischtwirtschaftliche Unternehmen<br />

bzw. Gesellschaften mit mindestens 50,1 %<br />

öffentlichen Anteilen stellen in den deutschen Kommunen<br />

das klassische Grundmodell für funktionale<br />

Privatisierung als ÖPP dar. Es ist vor allem in den Aufgabenbereichen<br />

Versorgung (Strom, Wasser, Gas) und<br />

Entsorgung (Abwasser, Abfall) verbreitet. Vielfältige<br />

Beispiele finden sich darüber hinaus auch in Aufgabenfeldern<br />

wie z. B. ÖPNV, Datenverarbeitung / Informations-<br />

technik, Tourismus, Sport, Kultur, Wirtschafts- und Technologieförderung, Kultur, Arbeitsförderung, Ausund<br />

Weiterbildung sowie Gesundheitswesen und Pflegedienstleistungen.<br />

Folgende Grundmodelle der funktionalen Privatisierung können insgesamt für ÖPP bei im ZVEI organisierten<br />

Unternehmen eine Rolle spielen:<br />

• Bereitstellungsmodelle,<br />

• Betreiber[fonds]- und Investorenmodelle (BOT-Modelle),<br />

• Contracting- und Factoringmodelle,<br />

• Konzessionsmodelle,<br />

• sowie die bereits genannten gemischtwirtschaftlichen Unternehmen (öffentlich-private Gesellschaften<br />

mit eigener Rechtspersönlichkeit, meist als GmbH) und damit verwandte Kooperationsmodelle.<br />

Leasing, Vermietung und Miet-Kauf sind demgegenüber keine eigenständigen ÖPP-Grundmodelle, sondern<br />

privatwirtschaftliche Finanzierungsinstrumente, die in allen genannten Grundmodellen Verwendung finden.<br />

3.1.2.1 Bereitstellungsmodelle<br />

P<br />

R<br />

I<br />

V<br />

A<br />

T<br />

Bereitstellungsmodelle verbinden die langfristige Nutzungskomponente für den öffentlichen Auftraggeber<br />

mit einem umfassenden Serviceangebot (siehe Abbildung 6). Ähnlich einer „Mobilitätsgarantie“<br />

durch Verkehrsanbieter erhält der öffentliche Nutzer auf diese Weise eine vertraglich langfristig vereinbarte<br />

Bereitstellungsgarantie. Vertragslaufzeiten betragen in der Regel ab zehn Jahre. Die Bereitstellungsgarantie<br />

deckt nahezu 100 % des maximal möglichen Nutzungszeitraumes ab. Der Bereitsteller,<br />

der in Kooperation mit einem (eigenen) Finanzierungsinstitut die notwendigen Investitionen vorfinanziert,<br />

erhält seine Refinanzierung und Kapitalrendite durch regelmäßige Nutzungsraten. Deren Höhe,<br />

Frequenz und Anpassung während der Vertragslaufzeit sind vertraglich vereinbart. Im Regelfall benötigt<br />

der öffentliche Auftraggeber zu Projektbeginn freie Investitionsmittel, um aufwändige Machbarkeitsstudien,<br />

EU-weite Vergabeverfahren und technische Anpassungen zu finanzieren.<br />

Bereitstellungsmodelle, die vor allem bei größeren und technologieintensiven Paketlösungen in den<br />

letzten Jahren vermehrt eingesetzt werden, kombinieren Planung, Installation, Betrieb, Wartung, Service<br />

und Reparatur. Dadurch ergeben sich innovative Infrastruktur- und Dienstleistungen aus einer Hand.<br />

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