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Vorstudie zur Evaluation von Maßnahmen zur Förderung der ... - Infas

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<strong>Vorstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Teilhabe am Arbeitsleben 16<br />

Schrö<strong>der</strong>/Knerr/Wagner: Endbericht<br />

Beson<strong>der</strong>e Leistungen<br />

„SGB III § 102 Grundsatz<br />

(1) Die beson<strong>der</strong>en Leistungen sind anstelle <strong>der</strong> allgemeinen insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> beruflichen<br />

Aus- und Weiterbildung einschließlich Berufsvorbereitung sowie blindentechnischer und vergleichbarer<br />

spezieller Grundbildungen zu erbringen, wenn<br />

1. Art o<strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung und die Sicherung <strong>der</strong> Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an<br />

a) einer Maßnahme in einer beson<strong>der</strong>en Einrichtung für behin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong><br />

b) einer sonstigen auf die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse behin<strong>der</strong>ter Menschen ausgerichteten Maßnahme<br />

unerlässlich machen o<strong>der</strong><br />

2. die allgemeinen Leistungen die wegen Art o<strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lichen Leistungen<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang vorsehen.<br />

In beson<strong>der</strong>en Einrichtungen für behin<strong>der</strong>te Menschen können auch Aus- und Weiterbildung außerhalb<br />

des Berufsbildungsgesetzes und <strong>der</strong> Handwerksordnung geför<strong>der</strong>t werden.<br />

(2) Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich <strong>der</strong> Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />

werden nach § 40 des Neunten Buches erbracht “ (§ 102 SGB III).<br />

㤠103 Leistungen<br />

Die beson<strong>der</strong>en Leistungen umfassen<br />

1. das Übergangsgeld nach den §§ 160 bis 162<br />

2. das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht erbracht werden kann,<br />

3. die Übernahme <strong>der</strong> Teilnahmekosten für eine Maßnahme“ (§ 103 Satz 1 SGB III).<br />

Schwerpunkte <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Leistungen bilden die berufliche Ausbildung und Weiterbildung<br />

bzw. Umschulung. Konkret benennt das Gesetz die Leistung <strong>von</strong> Übergangsgeld,<br />

Ausbildungsgeld sowie die Übernahme <strong>von</strong> Teilnahmekosten für eine<br />

Maßnahme.<br />

Anspruch auf Übergangsgeld besteht während <strong>der</strong> Teilnahme an einer Maßnahme <strong>der</strong><br />

Berufsausbildung, <strong>der</strong> Berufsvorbereitung (einschließlich einer behin<strong>der</strong>ungsbedingten<br />

Grundausbildung) o<strong>der</strong> einer Maßnahme <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung. Anspruchsberechtigt<br />

sind vor allem behin<strong>der</strong>te Menschen mit ausreichen<strong>der</strong> Vorbeschäftigungszeit<br />

(Versicherungszeiten). Allerdings kann die Leistung auch auf Personen angewendet<br />

werden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, aber innerhalb des letzten Jahres eine<br />

Ausbildung in einem anerkannten Beruf bzw. in einem diesem gleichgestellten Beruf<br />

abgelegt haben (§§ 160-162 SGB III). Durch die Zahlung <strong>von</strong> Übergangsgeld (Übg) soll<br />

sichergestellt werden, dass Rehabilitanden während <strong>der</strong> beruflichen Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung<br />

finanziell gesichert werden. Dem Übergangsgeld kommt die Funktion <strong>von</strong> Entgeltersatz<br />

zu (Zamponi in LPK-SGB III, 160, Rn 1).<br />

Das Ausbildungsgeld wird als beson<strong>der</strong>e Leistung erbracht, wenn die Betroffenen die<br />

Voraussetzung für den Bezug <strong>von</strong> Übergangsgeld nicht erfüllen. Anspruch auf Ausbildungsgeld<br />

besteht während einer beruflichen Ausbildung o<strong>der</strong> berufsvorbereitenden<br />

Bildungsmaßnahme einschließlich Grundausbildung. Die Leistung erfolgt auch bei einer<br />

Maßnahme im Eingangsverfahren o<strong>der</strong> im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt<br />

für behin<strong>der</strong>te Menschen (vgl. §§ 104ff SGB III).

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