Vorstudie zur Evaluation von Maßnahmen zur Förderung der ... - Infas
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<strong>Vorstudie</strong> <strong>zur</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>von</strong> <strong>Maßnahmen</strong> <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Teilhabe am Arbeitsleben 16<br />
Schrö<strong>der</strong>/Knerr/Wagner: Endbericht<br />
Beson<strong>der</strong>e Leistungen<br />
„SGB III § 102 Grundsatz<br />
(1) Die beson<strong>der</strong>en Leistungen sind anstelle <strong>der</strong> allgemeinen insbeson<strong>der</strong>e <strong>zur</strong> <strong>För<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> beruflichen<br />
Aus- und Weiterbildung einschließlich Berufsvorbereitung sowie blindentechnischer und vergleichbarer<br />
spezieller Grundbildungen zu erbringen, wenn<br />
1. Art o<strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung und die Sicherung <strong>der</strong> Teilhabe am Arbeitsleben die Teilnahme an<br />
a) einer Maßnahme in einer beson<strong>der</strong>en Einrichtung für behin<strong>der</strong>te Menschen o<strong>der</strong><br />
b) einer sonstigen auf die beson<strong>der</strong>en Bedürfnisse behin<strong>der</strong>ter Menschen ausgerichteten Maßnahme<br />
unerlässlich machen o<strong>der</strong><br />
2. die allgemeinen Leistungen die wegen Art o<strong>der</strong> Schwere <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>lichen Leistungen<br />
nicht o<strong>der</strong> nicht im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang vorsehen.<br />
In beson<strong>der</strong>en Einrichtungen für behin<strong>der</strong>te Menschen können auch Aus- und Weiterbildung außerhalb<br />
des Berufsbildungsgesetzes und <strong>der</strong> Handwerksordnung geför<strong>der</strong>t werden.<br />
(2) Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich <strong>der</strong> Werkstätten für behin<strong>der</strong>te Menschen<br />
werden nach § 40 des Neunten Buches erbracht “ (§ 102 SGB III).<br />
„§ 103 Leistungen<br />
Die beson<strong>der</strong>en Leistungen umfassen<br />
1. das Übergangsgeld nach den §§ 160 bis 162<br />
2. das Ausbildungsgeld, wenn ein Übergangsgeld nicht erbracht werden kann,<br />
3. die Übernahme <strong>der</strong> Teilnahmekosten für eine Maßnahme“ (§ 103 Satz 1 SGB III).<br />
Schwerpunkte <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Leistungen bilden die berufliche Ausbildung und Weiterbildung<br />
bzw. Umschulung. Konkret benennt das Gesetz die Leistung <strong>von</strong> Übergangsgeld,<br />
Ausbildungsgeld sowie die Übernahme <strong>von</strong> Teilnahmekosten für eine<br />
Maßnahme.<br />
Anspruch auf Übergangsgeld besteht während <strong>der</strong> Teilnahme an einer Maßnahme <strong>der</strong><br />
Berufsausbildung, <strong>der</strong> Berufsvorbereitung (einschließlich einer behin<strong>der</strong>ungsbedingten<br />
Grundausbildung) o<strong>der</strong> einer Maßnahme <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung. Anspruchsberechtigt<br />
sind vor allem behin<strong>der</strong>te Menschen mit ausreichen<strong>der</strong> Vorbeschäftigungszeit<br />
(Versicherungszeiten). Allerdings kann die Leistung auch auf Personen angewendet<br />
werden, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, aber innerhalb des letzten Jahres eine<br />
Ausbildung in einem anerkannten Beruf bzw. in einem diesem gleichgestellten Beruf<br />
abgelegt haben (§§ 160-162 SGB III). Durch die Zahlung <strong>von</strong> Übergangsgeld (Übg) soll<br />
sichergestellt werden, dass Rehabilitanden während <strong>der</strong> beruflichen Wie<strong>der</strong>einglie<strong>der</strong>ung<br />
finanziell gesichert werden. Dem Übergangsgeld kommt die Funktion <strong>von</strong> Entgeltersatz<br />
zu (Zamponi in LPK-SGB III, 160, Rn 1).<br />
Das Ausbildungsgeld wird als beson<strong>der</strong>e Leistung erbracht, wenn die Betroffenen die<br />
Voraussetzung für den Bezug <strong>von</strong> Übergangsgeld nicht erfüllen. Anspruch auf Ausbildungsgeld<br />
besteht während einer beruflichen Ausbildung o<strong>der</strong> berufsvorbereitenden<br />
Bildungsmaßnahme einschließlich Grundausbildung. Die Leistung erfolgt auch bei einer<br />
Maßnahme im Eingangsverfahren o<strong>der</strong> im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt<br />
für behin<strong>der</strong>te Menschen (vgl. §§ 104ff SGB III).