Welt Auge - Volker Steinbacher
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10.5.2010<br />
Sehr geehrte Frau X,<br />
haben Sie herzlichen Dank für die rasche Bearbeitung meines Antrags.<br />
Nach der Lektüre des Genehmigungsbescheides vom 7. Mai 2010, Geschäftszeichen 13.5.-<br />
94004-4/5 stellen sich mir noch folgende Fragen zur Durchführung:<br />
1. In welcher Form soll die Rückführung des Steines bis spätestens 31.12. 2033 bei Ihnen<br />
gemeldet werden?<br />
Genügt ein einfaches Schreiben meinerseits, oder bedarf es einer Bestätigung seitens des<br />
Alfred-Wegener-Institutes oder einer anderen amtlichen Bestätigung?<br />
2. Da der Genehmigungszeitraum mit 25 Jahren erheblich ist, der Stein recht klein und sich in<br />
mir praktisch vollkommen unzugänglichen Region der Erde befindet und ich somit keinen<br />
Zugriff auf ihn habe, stellt sich mir die Frage, was eigentlich passiert, wenn der Stein<br />
abhanden kommt, also verloren geht, nicht mehr auffindbar ist oder entwendet wird?<br />
Soll ich den Verlust des Steines dann bei der Polizei anzeigen?<br />
Können dann Bußgelder o.ä. wegen Verstoßes gegen das AUG auf mich oder meine Erben<br />
zukommen?<br />
Es verbleibt<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
<strong>Volker</strong> <strong>Steinbacher</strong><br />
-------- Original-Nachricht --------<br />
Betreff: AW: Genehmigung Kunstprojekt DER WEG DER STEINE<br />
Datum: Tue, 11 May 2010 11:53:25 +0200<br />
Von: X<br />
An: <strong>Volker</strong> <strong>Steinbacher</strong> <br />
CC:<br />
Sehr geehrter Herr <strong>Steinbacher</strong>,<br />
gern beantworten wir Ihre Fragen in Ihrer Email vom 10.05.2010:<br />
Zu 1.) Sofern bei Abbau der Neumayer-Station der Stein tatsächlich noch<br />
vorhanden ist und mit den abgebauten Materialien zurückgeführt wird, können<br />
Sie uns dies in einem einfachen Schreiben kurz mitteilen. Eine Bestätigung<br />
des AWI oder ein sonstige amtliche Bestätigung benötigen wir nicht.<br />
Zu 2.) Aufgrund der Größe und Beschaffenheit des Steins hätte es keine<br />
negativen Umweltauswirkungen, wenn der Stein in der Antarktis verloren<br />
gehen würde. Mit einem Bußgeld wegen Verstoß gegen das AUG müssen weder Sie<br />
noch Ihre Erben rechnen.