Vorschau - Markt Rimpar
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Wissenswertes<br />
Bekanntmachung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Bebauungsplan mit integriertem<br />
Grünordnungsplan<br />
„Winkelgasse“<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Rimpar</strong> hat am 24. 6. 2004 die<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes „Winkelgasse“ beschlossen.<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Winkelgasse“<br />
wurde die Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg,<br />
beauftragt. Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Eichendorffstraße<br />
5, 97072 Würzburg, ausgearbeitete<br />
Bebauungsplan, einschließlich Entwurfsbegründung,<br />
Umweltbericht und Begründung zum Grünordnungsplan<br />
vom 26. 4. 2007, zuletzt geändert am 15. 10.<br />
2008, wurde vom <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Rimpar</strong> am 30.<br />
10. 2008 gebilligt.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Winkelgasse“ mit<br />
Entwurfsbegründung, Umweltbericht und Begründung<br />
zum Gründordnungsplan liegt in der Zeit<br />
vom 10. 11. 2008 bis einschließlich 12. 12. 2008<br />
im Rathaus <strong>Rimpar</strong>, Schlossberg 1, Zimmer 212,<br />
97222 <strong>Rimpar</strong>, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der<br />
allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme<br />
für jedermann, öffentlich aus.<br />
Zur frühzeitigen Abstimmung der Planung wurde die<br />
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />
durchgeführt.<br />
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden in<br />
Bezug auf umweltbezogene Informationen und der<br />
schalltechnische Nachweis vom 22. 8. 2008, sind in<br />
Anlage 1 enthalten und liegen ebenso öffentlich aus.<br />
Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich<br />
oder zu Protokoll beim <strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong> vorgebracht<br />
werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nicht<br />
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />
über den Bauleitplan, unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong>, 30. 10. 2008 gez. Losert<br />
Bürgermeister<br />
Teilnehmergemeinschaft<br />
Waldflurbereinigung Mühlhausen 3<br />
Der Vorsitzende des Vorstandes<br />
LD – A (Wald) - TG 7522 -<br />
I n f o r m a t i o n e n und T e r m i n e<br />
Nachfolgende Informationen und Termine werden im Hinblick<br />
auf die im nächsten Jahr vorgesehenen Gespräche/<br />
Verhandlungen zur Neueinteilung der in das Verfahrensgebiet<br />
einbezogenen Waldflächen der Gemarkungen Mühlhausen<br />
und Maidbronn mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung<br />
bekannt gegeben.<br />
Aufstellung der Grundsätze der Wertermittlung<br />
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldflurbereinigung<br />
Mühlhausen 3 hat in öffentlichen Waldbegehungen/<br />
Vorstandssitzungen den Entwurf der Grundsätze der Wertermittlung<br />
und den Entwurf der Wertklassenkarte erarbeitet.<br />
Diese Entwürfe liegen während der allgemeinen Dienststunden<br />
in den Gemeindeverwaltungen der Gemeinde Estenfeld<br />
und des <strong>Markt</strong>es <strong>Rimpar</strong> in den Monaten November/Dezember<br />
2008 zur Einsichtnahme aus.<br />
Gleichzeitig sind die entsprechenden Unterlagen beim örtlich<br />
Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft, Herrn<br />
Berthold Schneider, Ringstr. 10 in 97230 Estenfeld-Mühlhausen<br />
und bei Herrn Berthold Senger, Versbacher Str. 2a in<br />
97222 Maidbronn einsehbar.<br />
Bewertung furnierhaltiger Eichen<br />
Für furnierhaltige Eichen ab einem Brusthöhendurchmesser<br />
von 60 cm (gemessener Stammdurchmesser mindestens 60<br />
cm, Rindenabzug einheitlich 10 cm) erhält der Eigentümer<br />
über die Wertstufe seiner Einlagefläche hinaus pro Baum eine<br />
Sonderentschädigung. Voraussetzung ist, daß das furnierhaltige<br />
Teilstück mindestens 2 Meter lang ist und auf mindestens<br />
einer Hälfte ein sauberes Rindenbild ohne Astnarben<br />
oder Rosen („Katzenpfoten“) zeigt. Die Entschädigung<br />
staffelt sich nach Stärkeklassen, gilt je vollem Laufmeter des<br />
furnierhaltigen Teilstücks und wird von Beauftragten des Vorstandes<br />
begutachtet.<br />
Zur Prüfung und Bewertung der furnierhaltigen Eichen wird<br />
der Waldbesitzer aufgefordert diese zu markieren und unter<br />
Angabe der Flurstücksnummer<br />
bis spätestens 15. Dezember 2008<br />
beim der Teilnehmergemeinschaft Mühlhausen 3 anzuzeigen.<br />
Erfassungsformulare liegen in der Gemeindeverwaltung der<br />
Gemeinde Estenfeld und des <strong>Markt</strong>es <strong>Rimpar</strong> oder beim örtlich<br />
Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft, Herrn<br />
Berthold Schneider, Ringstr. 10 in 97230 Estenfeld-Mühlhausen<br />
aus. Die Formulare sind am Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Unterfranken, Zeller Str. 40, 97082 Würzburg einzureichen.<br />
Abbau entbehrlicher Forstkulturzäune<br />
Im Verfahrensgebiet finden sich vielfach alte Forstkulturzäune,<br />
die längst entbehrlich und oft auch schon unbrauchbar<br />
geworden sind. Diese alten Zäune sind als Müll zu betrachten<br />
und stellen auch eine Gefahr für Wildtiere dar.<br />
Als Waldeigentümer sind Sie verpflichtet, solche Zäune ordnungsgemäß<br />
zu entsorgen. Diese Auffassung teilt auch das<br />
Landratsamt und das Amt für Landwirtschaft und Forsten.<br />
Bitte bauen Sie also entbehrliche Kulturzäune bis zum<br />
1. März 2009 ab.<br />
Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen:<br />
Wenn im Rahmen der Waldflurbereinigung der Eigentümer<br />
einer Fläche wechselt, kann der Neueigentümer nicht verpflichtet<br />
werden, unnötige oder verfallene Kulturzäune zu<br />
übernehmen. In einem solchen Fall muss die Teilnehmergemeinschaft<br />
die Beseitigung des Zaunes beim Landratsamt<br />
beantragen – die Kosten dafür hat der Alteigentümer zu tragen!<br />
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Manger unter Telefon<br />
09 31/41 01-221 oder Herr Günzelmann unter Telefon<br />
09 31/41 01-219 jederzeit zur Verfügung. Verkaufsinteressierte<br />
Waldeigentümer werden um Kontaktaufnahme gebeten.<br />
Würzburg, den 15. 10. 2008<br />
gez. Manger<br />
Techn. Amtmann<br />
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