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Vorschau - Markt Rimpar

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Wissenswertes<br />

Bekanntmachung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Bebauungsplan mit integriertem<br />

Grünordnungsplan<br />

„Winkelgasse“<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Rimpar</strong> hat am 24. 6. 2004 die<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „Winkelgasse“ beschlossen.<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Winkelgasse“<br />

wurde die Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg,<br />

beauftragt. Der von der Auktor Ingenieur GmbH, Eichendorffstraße<br />

5, 97072 Würzburg, ausgearbeitete<br />

Bebauungsplan, einschließlich Entwurfsbegründung,<br />

Umweltbericht und Begründung zum Grünordnungsplan<br />

vom 26. 4. 2007, zuletzt geändert am 15. 10.<br />

2008, wurde vom <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Rimpar</strong> am 30.<br />

10. 2008 gebilligt.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Winkelgasse“ mit<br />

Entwurfsbegründung, Umweltbericht und Begründung<br />

zum Gründordnungsplan liegt in der Zeit<br />

vom 10. 11. 2008 bis einschließlich 12. 12. 2008<br />

im Rathaus <strong>Rimpar</strong>, Schlossberg 1, Zimmer 212,<br />

97222 <strong>Rimpar</strong>, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der<br />

allgemeinen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme<br />

für jedermann, öffentlich aus.<br />

Zur frühzeitigen Abstimmung der Planung wurde die<br />

Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

durchgeführt.<br />

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden in<br />

Bezug auf umweltbezogene Informationen und der<br />

schalltechnische Nachweis vom 22. 8. 2008, sind in<br />

Anlage 1 enthalten und liegen ebenso öffentlich aus.<br />

Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich<br />

oder zu Protokoll beim <strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong> vorgebracht<br />

werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass nicht<br />

fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />

über den Bauleitplan, unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Rimpar</strong>, 30. 10. 2008 gez. Losert<br />

Bürgermeister<br />

Teilnehmergemeinschaft<br />

Waldflurbereinigung Mühlhausen 3<br />

Der Vorsitzende des Vorstandes<br />

LD – A (Wald) - TG 7522 -<br />

I n f o r m a t i o n e n und T e r m i n e<br />

Nachfolgende Informationen und Termine werden im Hinblick<br />

auf die im nächsten Jahr vorgesehenen Gespräche/<br />

Verhandlungen zur Neueinteilung der in das Verfahrensgebiet<br />

einbezogenen Waldflächen der Gemarkungen Mühlhausen<br />

und Maidbronn mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung<br />

bekannt gegeben.<br />

Aufstellung der Grundsätze der Wertermittlung<br />

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Waldflurbereinigung<br />

Mühlhausen 3 hat in öffentlichen Waldbegehungen/<br />

Vorstandssitzungen den Entwurf der Grundsätze der Wertermittlung<br />

und den Entwurf der Wertklassenkarte erarbeitet.<br />

Diese Entwürfe liegen während der allgemeinen Dienststunden<br />

in den Gemeindeverwaltungen der Gemeinde Estenfeld<br />

und des <strong>Markt</strong>es <strong>Rimpar</strong> in den Monaten November/Dezember<br />

2008 zur Einsichtnahme aus.<br />

Gleichzeitig sind die entsprechenden Unterlagen beim örtlich<br />

Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft, Herrn<br />

Berthold Schneider, Ringstr. 10 in 97230 Estenfeld-Mühlhausen<br />

und bei Herrn Berthold Senger, Versbacher Str. 2a in<br />

97222 Maidbronn einsehbar.<br />

Bewertung furnierhaltiger Eichen<br />

Für furnierhaltige Eichen ab einem Brusthöhendurchmesser<br />

von 60 cm (gemessener Stammdurchmesser mindestens 60<br />

cm, Rindenabzug einheitlich 10 cm) erhält der Eigentümer<br />

über die Wertstufe seiner Einlagefläche hinaus pro Baum eine<br />

Sonderentschädigung. Voraussetzung ist, daß das furnierhaltige<br />

Teilstück mindestens 2 Meter lang ist und auf mindestens<br />

einer Hälfte ein sauberes Rindenbild ohne Astnarben<br />

oder Rosen („Katzenpfoten“) zeigt. Die Entschädigung<br />

staffelt sich nach Stärkeklassen, gilt je vollem Laufmeter des<br />

furnierhaltigen Teilstücks und wird von Beauftragten des Vorstandes<br />

begutachtet.<br />

Zur Prüfung und Bewertung der furnierhaltigen Eichen wird<br />

der Waldbesitzer aufgefordert diese zu markieren und unter<br />

Angabe der Flurstücksnummer<br />

bis spätestens 15. Dezember 2008<br />

beim der Teilnehmergemeinschaft Mühlhausen 3 anzuzeigen.<br />

Erfassungsformulare liegen in der Gemeindeverwaltung der<br />

Gemeinde Estenfeld und des <strong>Markt</strong>es <strong>Rimpar</strong> oder beim örtlich<br />

Beauftragten der Teilnehmergemeinschaft, Herrn<br />

Berthold Schneider, Ringstr. 10 in 97230 Estenfeld-Mühlhausen<br />

aus. Die Formulare sind am Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Unterfranken, Zeller Str. 40, 97082 Würzburg einzureichen.<br />

Abbau entbehrlicher Forstkulturzäune<br />

Im Verfahrensgebiet finden sich vielfach alte Forstkulturzäune,<br />

die längst entbehrlich und oft auch schon unbrauchbar<br />

geworden sind. Diese alten Zäune sind als Müll zu betrachten<br />

und stellen auch eine Gefahr für Wildtiere dar.<br />

Als Waldeigentümer sind Sie verpflichtet, solche Zäune ordnungsgemäß<br />

zu entsorgen. Diese Auffassung teilt auch das<br />

Landratsamt und das Amt für Landwirtschaft und Forsten.<br />

Bitte bauen Sie also entbehrliche Kulturzäune bis zum<br />

1. März 2009 ab.<br />

Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen:<br />

Wenn im Rahmen der Waldflurbereinigung der Eigentümer<br />

einer Fläche wechselt, kann der Neueigentümer nicht verpflichtet<br />

werden, unnötige oder verfallene Kulturzäune zu<br />

übernehmen. In einem solchen Fall muss die Teilnehmergemeinschaft<br />

die Beseitigung des Zaunes beim Landratsamt<br />

beantragen – die Kosten dafür hat der Alteigentümer zu tragen!<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Manger unter Telefon<br />

09 31/41 01-221 oder Herr Günzelmann unter Telefon<br />

09 31/41 01-219 jederzeit zur Verfügung. Verkaufsinteressierte<br />

Waldeigentümer werden um Kontaktaufnahme gebeten.<br />

Würzburg, den 15. 10. 2008<br />

gez. Manger<br />

Techn. Amtmann<br />

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