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lehrgang zur qualifizierten integrationsfachkraft für schulassistenz

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B.1. Allgemeine Ausbildungsziele<br />

und curriculare Aspekte<br />

Das Curriculum <strong>zur</strong> <strong>qualifizierten</strong> Integrationsfachkraft<br />

<strong>für</strong> Schulassistenz unterteilt sich in das Basiscurriculum<br />

und das darauf aufbauende Spezialcurriculum.<br />

Im Sinne einer inklusiven Pädagogik ist<br />

das Basiscurriculum weitgehend offen gestaltet,<br />

um auf die Individualität der TeilnehmerInnen, die<br />

Heterogenität der Lerngruppe sowie die Kompetenzen<br />

der ReferentInnen Rücksicht nehmen zu können.<br />

In Abstimmung mit dem Tätigkeitsfeld bzw.<br />

darauf aufbauend werden im Spezialcurriculum Inhalte<br />

und Methoden vermittelt, die <strong>für</strong> die Tätigkeit<br />

als SchulassistentIn erforderlich sind.<br />

Ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung ist die Persönlichkeitsentwicklung.<br />

Die Auseinandersetzung<br />

mit den eigenen Prägungen, Werthaltungen, Geschlechterrollen,<br />

Grenzen und Möglichkeiten sowie<br />

die Fähigkeit <strong>zur</strong> Selbstreflexion gehören zu den<br />

Schlüsselqualifikationen von SchulassistentInnen.<br />

Theorie, Praxis, Selbst- und Gruppenreflexion nehmen<br />

in der Ausbildung eine bedeutende Rolle ein.<br />

12<br />

Auf Basis theoretischer Grundlagen werden in der<br />

Praxisphase Erfahrungen erworben, die zu neuen<br />

Erkenntnissen <strong>für</strong> die Ausbildungs- und Praxisarbeit<br />

führen. Die Lebenswelten der TeilnehmerInnen<br />

sowie das Lernen in der Gruppe bieten sich als weitere<br />

Erfahrungs- und Lernquellen an.<br />

Peer Gruppen<br />

Während der gesamten Ausbildungszeit treffen sich<br />

die TeilnehmerInnen außerhalb des Lehrgangs in<br />

Peer Gruppen <strong>zur</strong> Reflexion der Gruppenprozesse<br />

und <strong>zur</strong> Vertiefung der Thematik. Die da<strong>für</strong> einzusetzende<br />

Zeit wird von der Lehrgangsleitung unter<br />

Berücksichtigung der persönlichen und privaten Verpflichtungen<br />

von Frauen und Männern festgelegt.<br />

Anzahl der TeilnehmerInnen<br />

Der Lehrgang wird als kontinuierlicher Gruppenprozess<br />

geführt und sollte mind. 15 und max. 25<br />

Personen umfassen, damit genügend Raum <strong>für</strong><br />

prozesshaftes Lernen in der Gruppe vorhanden ist.

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