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asuco 1<br />

Zweitmarktfonds pro<br />

Privatplatzierung


Beteiligungsangebot<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Privatplatzierung<br />

1


2<br />

Vorwort<br />

Die asuco-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und<br />

bankenunabhängiges Emissionshaus für geschlossene <strong>Fonds</strong>. Die<br />

geschäftsführenden Gesellschafter handeln und entscheiden wie<br />

Unternehmer und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />

Anders als die meisten börsennotierten Emissionshäuser<br />

und solche mit institutionellem Hintergrund streben wir daher<br />

keine kurzfristigen, sondern langfristige und nachhaltige Erfolge<br />

an. Dies kann nur gelingen, wenn wir unsere Anleger ohne<br />

Kompromisse in den Mittelpunkt all unseres Handelns stellen.<br />

Aufgabe der asuco-Unternehmensgruppe ist daher die Konzeption<br />

von innovativen, transparenten und fairen Beteiligungsangeboten<br />

für unsere Anleger, deren Markteinführung mit Hilfe von<br />

exklusiv ausgewählten Vertriebspartnern sowie das anschließende<br />

langfristige <strong>Fonds</strong>management. Gerade in Zeiten einer weltweiten<br />

Finanzmarkt- und Vertrauenskrise richten wir unser Hauptaugenmerk<br />

dabei auf Sicherheitsaspekte, Rentabilität und Wertbeständigkeit<br />

unter Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen.<br />

Die weitgehend erfolgsabhängige Vergütung sorgt darüber hinaus<br />

für gleichgerichtete Interessen von Anbieter und Anleger. Beste<br />

Voraussetzungen für eine vielversprechende Win-Win-Situation.<br />

Unternehmensstrategien, die darauf abzielen, möglichst viele<br />

Anlageklassen unterschiedlichster Kategorien abdecken zu<br />

„können“, enden regelmäßig nur im „wollen“. Wir gehen daher<br />

ganz bewusst den Weg der Spezialisierung auf Immobilien-<br />

Zweitmarktfonds, denn wir sind keine Alleskönner. In den<br />

von uns gewählten Tätigkeitsfeldern, die nicht miteinander<br />

konkurrieren und damit Interessenskonfl ikte vermeiden, streben<br />

wir dadurch die qualitative und quantitative Marktführerschaft an,<br />

denn unsere Anleger setzen auf unsere Erfahrung sowie Expertise<br />

und erwarten Erfolg.<br />

Selbst als junges Unternehmen haben wir hiervon bereits jede<br />

Menge. So besitzen unsere Mitarbeiter seit teilweise mehr als<br />

20 Jahren Branchenerfahrung in leitenden Funktionen. Sie waren


u.a. verantwortlich für den Aufbau eines der führenden Emissionshäuser<br />

geschlossener <strong>Fonds</strong> im Konzern einer deutschen Großbank.<br />

Sie haben geschlossene Immobilienfonds mit Investitionen<br />

im In- und Ausland, Zweitmarktfonds und Flugzeug-Leasingfonds<br />

mit einem Investitionsvolumen von über 5 Mrd. EUR konzipiert,<br />

an denen sich seit Anfang der 90er Jahre rd. 70.000 Anleger mit<br />

einem Eigenkapital von mehr als 2,5 Mrd. EUR beteiligt haben.<br />

Das eingeführte Konzept fl exibler Einzahlungen und fl exibler<br />

Ausschüttungen ist nach wie vor einzigartig. Richtungsweisend<br />

war die Implementierung eines internetbasierten Berichtswesens.<br />

Schließlich wurde im Jahr 1996 der erste Initiatoren übergreifende<br />

Immobilien-Zweitmarktfonds emittiert, an dessen Erfolg im<br />

Jahr 2005 ein weiterer <strong>Fonds</strong> anknüpfte. Beide <strong>Fonds</strong>, die über<br />

ein Investitionsvolumen von ca. 237 Mio. EUR verfügen, haben<br />

ab Erreichen der Vollinvestition bis Ende 2008 durchschnittlich<br />

mindestens 6 % p.a. an ihre Anleger ausgeschüttet. Damit konnte<br />

ein funktionierender Zweitmarkt etabliert werden, auf dem bis<br />

Ende 2008 kumuliert rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital bei rd.<br />

7.500 Umsätzen gehandelt wurde.<br />

Der Zweitmarkt von geschlossenen Immobilienfonds stellt u.a.<br />

durch die Etablierung der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Beteiligungsmakler<br />

AG, einer Initiatoren übergreifenden Zweitmarkt-Handelsplattform<br />

der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover und<br />

München, ein tendenziell wachsendes Segment dar. Die hohe<br />

Verkaufsbereitschaft verunsicherter Anleger kombiniert mit dem<br />

Wegfall bzw. der Investitionszurückhaltung zahlreicher institutioneller<br />

Käufer infolge der Finanzmarktkrise haben aktuell zu<br />

sinkenden Kursen am Zweitmarkt geführt, die teilweise über die<br />

Preisrückgänge am Immobilienmarkt hinausgehen. Diese aktuelle<br />

Sondersituation, die nach wie vor geringe Transparenz bei der<br />

Kursfi ndung sowie unkonkrete Preisvorstellungen der meisten<br />

verkaufswilligen Anleger ermöglichen den indirekten Erwerb von<br />

Immobilieneigentum zu Preisen, die nicht selten unter den<br />

nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten liegen.<br />

Doch nicht alle der rd. 4.000 in Deutschland<br />

gehandelten geschlossenen <strong>Fonds</strong> von über<br />

150 Anbietern sind unterbewertet oder lang-<br />

fristig attraktiv. Wer daher langfristig erfolgreich<br />

am Zweitmarkt investieren möchte, muss sich<br />

nicht nur am Immobilienmarkt gut auskennen,<br />

sondern alle zum Investitionszeitpunkt<br />

bewertungsrelevanten Daten aus den Verkaufsprospekten,<br />

den Geschäftsberichten sowie<br />

weitere wichtige Marktinformationen über den<br />

jeweiligen Anbieter kennen und beurteilen<br />

können. Am einfachsten kann man an den<br />

chancenreichen Investitionsmöglichkeiten<br />

über eine Beteiligung an einem professionell<br />

gemanagten Immobilien-Zweitmarktfonds der<br />

asuco-Unternehmensgruppe partizipieren.<br />

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot an<br />

der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co.<br />

KG bietet die asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong> institutionellen<br />

Investoren wie Stiftungen, Versicherungen,<br />

Versorgungswerken etc. sowie vermögenden<br />

privaten Anlegern eine exklusive Kapitalanlage,<br />

die in diesem Verkaufsprospekt<br />

ausführlich dargestellt ist.<br />

Wir sind stolz darauf, dass es uns durch die<br />

Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />

gelungen ist, auch in Krisenzeiten eine durch<br />

die ausgeprägte Risikostreuung sicherheitsorientierte<br />

Kapitalanlage anbieten zu können,<br />

die darüber hinaus eine überdurchschnittliche<br />

Renditechance eröffnet.<br />

asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

3


Prospektverantwortung<br />

Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt wurden von den Prospektverantwortlichen mit größtmöglicher<br />

Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen dem Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />

und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften sowie Verwaltungsanweisungen. Eine<br />

Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie für Abweichungen durch zukünftige Änderungen der<br />

rechtlichen und steuerlichen Grundlagen sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen kann jedoch<br />

nicht übernommen werden.<br />

Die Verantwortlichen erklären, dass ihres Wissens nach, alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und vollständig<br />

sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Verantwortlich für die Prospektaufstellung und den Inhalt des Verkaufsprospektes sind:<br />

Emittent asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift) und<br />

Anbieter asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift) und<br />

Prospektherausgeber asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift)<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.<br />

Datum der Prospektaufstellung: 17.12.2009<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

als Emittent, vertreten durch den Komplementär asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

als Anbieter<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />

als Prospektherausgeber<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

5


6<br />

Inhalt<br />

Risken<br />

Seite 18<br />

8 Beteiligungsangebot im Überblick<br />

16 Gründe, die für eine Beteiligung<br />

sprechen<br />

18 Risiken<br />

32 Informationen zur Risikoeinschätzung<br />

und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

38 Anbieter<br />

Beteiligungsangebot<br />

im Überblick<br />

Seite 8<br />

Anbieter<br />

Seite 38<br />

42 Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

Eine innovative und intelligente Lösung<br />

59 Liquiditätsanlage<br />

60 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

62 Prognoserechnung<br />

70 Anlageerfolg<br />

78 Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose


Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

Eine innovative und intelligente Lösung<br />

Seite 42<br />

84 Steuerliches Konzept<br />

92 Rechtliches Konzept<br />

102 Darstellung der wesentlichen Verträge<br />

104 Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />

106 Gesellschaftsvertrag<br />

122 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

129 Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

135 Verbraucherinformation für den<br />

Fernabsatz<br />

140 Angabenvorbehalt<br />

141 Stichwortverzeichnis<br />

143 Abwicklungshinweise<br />

144 Ausfüllhilfe für Beitrittserklärung<br />

Anlage Beitrittserklärung<br />

Anlageerfolg<br />

Seite 70<br />

Die inhaltliche Richtigkeit sowie die Plausibilität der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben sind nicht<br />

Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

7


8<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Marktüberblick<br />

Geschlossene <strong>Fonds</strong> mit Investitionen in Immobilien,<br />

Schiffe, Private Equity, gebrauchte Lebensversicherungen<br />

etc. sind nicht wie Aktien<br />

oder festverzinsliche Wertpapiere an einer Börse<br />

handelbar. Anleger geschlossener <strong>Fonds</strong> haben<br />

daher immer dann ein Problem, wenn sie beispielsweise<br />

im Falle eines persönlichen Liquiditätsengpasses<br />

aufgrund einer fi nanziellen Notlage,<br />

bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidung<br />

etc. kurzfristig Liquidität benötigen. Sie<br />

sind dann darauf angewiesen, dass ein Verkauf<br />

über den sogenannten Zweitmarkt möglich ist.<br />

Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />

von in der Regel bereits vollplatzierten ge-<br />

schlossenen <strong>Fonds</strong> gehandelt werden, befi ndet sich seit Jahren in<br />

einem dynamischen Wandel. Neben der traditionellen Vermittlung<br />

von Zweitmarktumsätzen durch den Anbieter bzw. Treuhänder<br />

eines Beteiligungsangebotes haben sich börsenbasierte und<br />

privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen etabliert. Als<br />

Käufer treten sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren<br />

auf. Dadurch konnten die Umsätze am Zweitmarkt seit Jahren<br />

stark anwachsen und überschritten in 2007 erstmals die 1 Mrd.<br />

EUR-Grenze. Sie litten zuletzt lediglich durch die Finanzmarktkrise<br />

(rd. 675 Mio. EUR in 2008). In deren Folge sind auch die bei<br />

einem Verkauf über den Zweitmarkt erzielbaren Kurse gefallen.<br />

Durch das zur Verfügung stellen von Liquidität am Zweitmarkt trägt<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft dazu bei, dass Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds liquider und damit leichter veräußerbar werden.<br />

Sie schafft damit auch die Voraussetzungen, dass das am<br />

Zweitmarkt gehandelte Volumen zukünftig wieder wachsen kann.


<strong>Fonds</strong>konzept<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ihr <strong>Fonds</strong>vermögen als Dachfonds unter<br />

Beachtung von Investitionskriterien überwiegend in eine Vielzahl<br />

von geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf<br />

auf dem Zweitmarkt investieren. Darüber hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />

aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds erwerben, insgesamt<br />

maximal 15 % ihres Gesellschaftskapitals. Die Zielfonds werden<br />

mittelbar über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />

oder unmittelbar erworben.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird als Investor sämtliche zur Verfügung<br />

stehenden Möglichkeiten ausnutzen, um Beteiligungen an als attraktiv<br />

eingestuften Zielfonds über den Zweitmarkt zu erwerben.<br />

Sie beabsichtigt, von den zwischenzeitlich gesunkenen Kursen,<br />

der nach wie vor geringen Transparenz bei der Kursfi ndung sowie<br />

unkonkreten Preisvorstellungen der meisten verkaufswilligen Anleger<br />

zu profi tieren.<br />

Es ist beabsichtigt, Beteiligungen an mehr als 100 verschiedenen<br />

Zielfonds von mehr als zehn Anbietern geschlossener <strong>Fonds</strong> einzugehen.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird damit nach Vollinvestition indirekt<br />

(doppelstöckig) an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien<br />

verschiedener Nutzungsarten beteiligt sein und durch die Risikostreuung<br />

Sicherheitsorientierung aufweisen.<br />

Die Beteiligung an den Zielfonds erfolgt mit einer langfristigen Investitionsabsicht.<br />

Die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds verbleiben<br />

bis zu deren Liquidation im Bestand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und ein Handel (Ankauf / Verkauf) fi ndet nicht statt. Daher bedarf<br />

eine Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung. Da zum Datum der Prospektaufstellung<br />

nur wenige Beteiligungen an Zielfonds erworben<br />

wurden, handelt es sich bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Wesentlichen<br />

um einen sogenannten Blindpool.<br />

Zeichnungsangebot<br />

� Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes gemäß § 9 (1) Verkaufsprospektgesetz<br />

und endet mit Vollplatzierung des maximalen<br />

Zeichnungskapitals, spätestens per 31.12.2011. Bei einer<br />

Überzeichnung können Zeichnungen gekürzt werden. Eine<br />

vorzeitige Schließung ist nicht möglich.<br />

� Die Vermögensanlagen werden nur in der Bundesrepublik<br />

Deutschland angeboten.<br />

� Die Anleger können sich an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (geschlossener<br />

Immobilien-Zweitmarktfonds) durch Zeichnung eines Kapitalanteils<br />

beteiligen. Die Beitrittserklärung wird von der asuco Vertriebs<br />

<strong>GmbH</strong>, Büroanschrift: Thomas-Dehler-Str. 18, 81737 Mün-<br />

chen, in ihrer Eigenschaft als Vertriebsgesellschaft<br />

entgegen genommen. Darüber hinaus<br />

wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft die asuco Vertriebs<br />

<strong>GmbH</strong> mit dem Abschluss von weiteren<br />

Vertriebsvereinbarungen beauftragen, die<br />

auch im Namen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft geschlossen<br />

werden können. Der Beitritt zur<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erfolgt durch Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung durch den Anleger<br />

und die Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten, asuco<br />

Treuhand <strong>GmbH</strong>, Büroanschrift: Thomas-<br />

Dehler-Straße 18, 81737 München. Ein Zugang<br />

der Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.<br />

� Das Zeichnungskapital beträgt maximal<br />

100.000.000 EUR (Gesamtbetrag der<br />

angebotenen Vermögensanlagen), davon<br />

Vor zugs-Kommanditkapital von maximal<br />

15.000.000 EUR sowie reguläres Kommanditkapital<br />

von maximal 85.000.000 EUR an<br />

der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG, jeweils zum Emissionskurs von<br />

100 % zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von<br />

bis zu 5 %. Eine Mindestanzahl oder ein<br />

Mindestbetrag ist nicht erforderlich.<br />

� Der Mindestzeichnungsbetrag ist 250.000<br />

EUR (Erwerbspreis) zzgl. vereinbartes Agio<br />

in Höhe von bis zu 5 %. Höhere Zeichnungsbeträge<br />

sind möglich (Stückelung<br />

10.000 EUR), geringere Zeichnungsbeträge<br />

auch unter 200.000 EUR können nach Zustimmung<br />

des Treuhandkommanditisten in<br />

Ausnahmefällen angenommen werden (Stückelung<br />

10.000 EUR).<br />

� Die Anzahl der angebotenen Beteiligungen<br />

(KG-Anteile) am Vorzugs-Kommanditkapital<br />

beträgt maximal 60 à 250.000 EUR.<br />

� Die Anzahl der angebotenen Beteiligungen<br />

(KG-Anteile) am regulären Kommanditkapital<br />

beträgt maximal 340 à 250.000 EUR.<br />

Einzahlung<br />

� Vorzugs-Kommanditkapital:<br />

100 % des Zeich nungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />

Agio in Höhe von bis zu 5 % unverzüglich<br />

nach Annahme der Beteiligung<br />

durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

9


10<br />

� Reguläres Kommanditkapital:<br />

20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />

Agio in Höhe von bis zu 5 % am 15.<br />

des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung<br />

durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt; weitere, auch individuell abrufbare<br />

Einzahlungsraten sind zwei Monate nach<br />

Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />

fällig.<br />

� Einzahlungen (nach Abzug des vereinbarten<br />

Agios) sind ab Zahlungseingang, frühestens<br />

jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate, in<br />

Höhe von 7 % p.a. ausschüttungsberechtigt<br />

(Frühzeichnerbonus). Die Ausschüttungen<br />

für die Jahre 2009 / 2010 bzw. 2011 erfolgen<br />

per 20.01.2011 bzw. per 20.01.2012.<br />

Anlegerkreis<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds, die<br />

als Dachfonds konzipiert sind und die über den<br />

Zweitmarkt in Beteiligungen an bereits platzierten<br />

geschlossenen Immobilienfonds investieren,<br />

können für Anleger geeignet sein, die<br />

� langfristige Anlageziele für einen Zeitraum<br />

von in der Regel mehr als zehn Jahren verfolgen,<br />

� eine in der Regel sichere, rentable und langfristig<br />

teilweise infl ationsgeschützte Vermögensanlage<br />

wünschen,<br />

BRK-Seniorenheim, München<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der DG Anlage 12, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

� eine sachwertunterlegte Kapitalanlage suchen sowie eine<br />

breitere Diversifi zierung ihres Vermögens anstreben,<br />

� die ertragsteuerlichen Vorteile der Einkunftsart „Vermietung<br />

und Verpachtung” unter weitgehendem Verzicht auf anfängliche<br />

negative steuerliche Ergebnisse wahrnehmen wollen,<br />

� eine „Immobilienanlage“ ohne eigenen Verwaltungsaufwand<br />

suchen und / oder<br />

� bereit sind, die auf den Seiten 18 ff. beschriebenen Risiken einer<br />

unternehmerischen Beteiligung einzugehen.<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds, die als Dachfonds<br />

konzipiert sind und die über den Zweitmarkt in Beteiligungen an<br />

bereits platzierten geschlossenen Immobilienfonds investieren,<br />

sind für Anleger nicht geeignet, die<br />

� eine kurzfristige Anlageform von in der Regel weniger als zehn<br />

Jahren suchen,<br />

� eine jederzeit kurzfristig veräußerbare Anlageform wünschen<br />

oder<br />

� die auf den Seiten 18 ff. beschriebenen Risiken einer unternehmerischen<br />

Beteiligung nicht eingehen wollen.<br />

Gesellschaftszweck<br />

Zweck der Gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />

und die Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds,<br />

Real Estate Investment Trusts (REITs) und sonstigen Gesellschaften<br />

(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien.<br />

Investitionskriterien<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an Zielfonds mittelbar<br />

über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />

oder unmittelbar erwerben, die folgende Investitionskriterien zu<br />

erfüllen haben (ausgenommen hiervon sind Investitionen in REITs):<br />

� Investitionen überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien<br />

an entwicklungsfähigen Standorten mit hohem Vermietungsstand.<br />

� Rechtsform Kommanditgesellschaft oder <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />

berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />

muss der Erwerb indirekt über eine Kapitalgesellschaft<br />

erfolgen.


� Vorlage des Verkaufsprospektes sowie von Unterlagen, die zumindest<br />

wesent liche Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />

Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />

und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />

� Vertragswerk, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter anlegerfreundlich ist (z.B. Mitspracherecht möglichst<br />

bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener<br />

Veräußerungserlös beim Verkauf von <strong>Fonds</strong>immobilien,<br />

Teilnahme am Verkehrswert der Immobilien – Ausnahme:<br />

Leasingkonzeptionen und Beteiligungen an Zielfonds der<br />

WealthCap-Gruppe mit erfolgten Zusatzentnahmen).<br />

� Investition ausschließlich in Beteiligungen an Zielfonds, die am<br />

Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt maximal 15 %<br />

des Gesellschaftskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Beteiligungen<br />

von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />

aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />

� Maximale Einzelinvestition 10 Mio. EUR, aber nicht mehr als<br />

50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen Zielfonds.<br />

� Ankaufskurs orientiert sich am inneren Wert (Verkehrswert),<br />

den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt haben. Der<br />

Ankaufskurs darf bei Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft von<br />

kumuliert über 1 Mio. EUR pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse<br />

Deutschland Beteiligungsmakler AG (<strong>Fonds</strong>börse Deutschland)<br />

ermittelte, unverbindliche Preisindikation bzw. bei Angabe<br />

einer Preisspanne den oberen Wert grundsätzlich nicht<br />

überschreiten (Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland teilt auf<br />

Anfrage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb einer Frist von sieben<br />

Tagen keine Preisindikation mit).<br />

Bei dem Erwerb von Anteilen an REITs (Zielfonds) ist das folgende<br />

Investitionskriterium zu beachten:<br />

� Maximale Investition insgesamt 10 % des Gesellschaftskapitals<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, aber nicht mehr als 25 % des Grundkapitals<br />

eines REITs.<br />

Anlageausschuss<br />

� Die Anleger entscheiden im Rahmen der ersten Gesellschafterversammlung<br />

über die Einführung eines mindestens aus drei<br />

Mitgliedern bestehenden Anlageausschusses, der die Einhaltung<br />

der Investitionskriterien überwacht und die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter bei der Investitionsstrategie berät, unterstützt<br />

und überwacht.<br />

� Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von mindestens 10 Mio.<br />

EUR erhalten das Recht, ein zusätzliches Mitglied in den Anlageausschuss<br />

zu entsenden.<br />

Bürogebäude „Deutsche Rentenversicherung“, Berlin<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der H.F.S. 6, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

� Der Anlageausschuss kann den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern keine Weisung<br />

erteilen. Er kann aber festlegen, welche der<br />

Immobilien, die von den Zielfonds gehalten<br />

werden, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beteiligt hat, und die mindestens einen Anteil<br />

in Höhe von 5 % des Gesellschaftskapitals<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben, durch einen<br />

Sachverständigen bewertet werden<br />

müssen.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

� Das <strong>Fonds</strong>konzept sieht vor, dass die aufgrund<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft möglichen Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) grundsätzlich nicht erfolgen,<br />

sondern in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesauriert<br />

werden. Dieser Ausschüttungsverzicht<br />

wird mit einem variablen, von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern festzusetzenden<br />

Ertrag vergütet, der ebenfalls thesauriert wird.<br />

Die Anleger erhalten allerdings das jährlich<br />

aufs Neue ausübbare Wahlrecht, die thesaurierten<br />

Beträge der Vorjahre sowie die laufenden<br />

entnahmefähigen Ausschüttungen der<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

11


12<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ganz oder teilweise (mindestens<br />

10.000 EUR oder ein Vielfaches) zu<br />

entnehmen. Dieses Wahlrecht kann nach<br />

vollständiger Einzahlung des Zeichnungsbetrages<br />

entsprechend dem individuellen Finanzbedarf<br />

des Anlegers wie in der Prognoserechnung<br />

dargestellt ausgeübt werden.<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird während der Investitionsphase<br />

in den Jahren 2009 bis 2011<br />

entnahmefähige Ausschüttungen von ca. 7 %<br />

p.a. ausschütten, jeweils bezogen auf den<br />

unterjährig vorhandenen Einzahlungstand<br />

auf den vom Anleger zu erbringenden und<br />

fälligen Kapitalanteil.<br />

� Die Prognoserechnung sieht die Möglichkeit<br />

vor, entnahmefähige Ausschüttungen (jeweils<br />

bezogen auf den eingezahlten und fälligen<br />

Zeichnungsbetrag) zu entnehmen, die von ca.<br />

7 % (für 2012) auf bis zu ca. 8 % p.a. (für<br />

2031) ansteigen.<br />

� Im Prognosezeitraum 2012 bis 2031 sind<br />

insgesamt bis zu ca. 147 % (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />

bzw. aufgrund der Planungen<br />

zur späteren Fälligkeit der Einzahlungsraten<br />

in Höhe von bis zu ca. 142,8 % (reguläres<br />

Kommanditkapital) entnahmefähige Ausschüttungen<br />

prognostiziert.<br />

� Die Ausschüttungen sind im Ergebnis teilweise<br />

„steuerfrei“.<br />

Brasilianische Botschaft Berlin<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der Columbus 15, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

� Ausschüttungen, deren Höhe vom unterjährigen Einzahlungsstand<br />

auf den vom Anleger zu erbringenden und fälligen Kapitalanteil<br />

abhängig ist, können jeweils zum 30.06. des Folgejahres<br />

erfolgen (Ausnahme: Ausschüttungen für 2009 / 2010 bzw.<br />

für 2011 erfolgen per 20.01.2011 bzw. per 20.01.2012).<br />

� Gemäß den Annahmen der Prognoserechnung für das mittlere<br />

Szenario hat eine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft Ende<br />

2031 einen geschätzten Verkehrswert in Höhe von ca.<br />

138,1 % – 151,3 % des Zeichnungsbetrages (vgl. Ausführungen<br />

auf Seite 70 ff.), der bei Liquidation oder Verkauf der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds realisiert werden könnte. Alternative<br />

prognostizierte Verkehrswerte bei Aufnahme des maximal<br />

möglichen Fremdkapitals können den Ausführungen auf<br />

Seite 80 f. entnommen werden. Den prognostizierten Ausschüttungsverlauf<br />

für den Fall, dass die Zielfonds, an denen<br />

sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat, bereits ab 2021 liquidiert<br />

werden, können den Ausführungen auf Seite 82 f. entnommen<br />

werden.<br />

Renditeprognose<br />

� Gemäß Prognoserechnung beträgt die Rendite (Methode interner<br />

Zinsfuß, vgl. auch Ausführungen auf Seite 73 ff.) bezogen<br />

auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital für einen erwarteten<br />

Investitionshorizont von 20,5 Jahren zwischen ca.<br />

4,8 % und ca. 8,1 % nach Steuern (Annahme: Veräußerungsgewinne<br />

bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

bleiben steuerfrei) in Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz<br />

(30 %, 45 %, Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % bis<br />

zum Jahr 2019, ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer), der<br />

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung und der steuerlichen Ergebnisse der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds, dem Veräußerungsfaktor<br />

sowie der Entschuldung der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

(Tilgungsgewinn 4 ).<br />

� Sinkt der persönliche Steuersatz des Anlegers in späteren Jahren,<br />

so erhöht sich die prognostizierte Rendite.<br />

� Alternative Renditeprognosen vgl. nebenstehende Übersicht<br />

bzw. Seite 78 ff.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird auch ohne die u.U. anfallenden steuerpfl<br />

ichtigen Veräußerungsgewinne anfänglich geringe, im Zeitablauf<br />

steigende positive steuerliche Ergebnisse erzielen. Die<br />

steuerlichen Ergebnisse werden gemäß Prognose – allerdings<br />

mit steigender Tendenz – regelmäßig niedriger als die entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen sein, so dass diese im Ergebnis teilweise<br />

„steuerfrei“ vereinnahmt werden können.


� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit steuerfreiem<br />

Veräußerungserlös nach Ablauf von zehn Jahren ab Erwerb einer<br />

Beteiligung am jeweiligen Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Teilweiser Infl ationsschutz bei Beteiligungen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds<br />

Infl ationsschutz in mehrfacher Hinsicht:<br />

� Soweit Wertsicherungsklauseln und / oder Staffelmieten in den<br />

Mietverträgen vereinbart sind, wird automatisch eine weitgehende<br />

Anpassung der Mieten an die Infl ationsrate erreicht und<br />

führt gemäß der Prognose zu steigenden entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der Zielfonds und somit auch der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

� Gegebenenfalls eintretende Wertsteigerungen der Immobilien<br />

führen zu einem Wertzuwachs der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds und schützen damit das eingesetzte<br />

Kapital der <strong>Fonds</strong>gesellschaft teilweise<br />

vor Entwertung durch Infl ation.<br />

� Entschuldung auf Ebene der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds führt auch bei der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu einem Wertzuwachs<br />

(Tilgungsgewinn).<br />

Beteiligungsform<br />

� Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />

� Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wahlweise<br />

als Direktkommanditist oder als Treugeber<br />

über den Treuhandkommanditisten<br />

mit folgenden Rechten für den Anleger: mit-<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Reguläres Kommanditkapital (Abweichungen von der Prognose)<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in % (Methode interner Zinsfuß) 2<br />

4,8 5,0 5,2<br />

pessimistisches Szenario 3<br />

6,1 6,3 6,5<br />

mittleres Szenario 3<br />

7,6 7,7 7,9<br />

optimistisches Szenario 3<br />

Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />

� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 4 .<br />

Die nach der Methode des internen Zinsfußes ermittelte Rendite nach<br />

Steuern ist hinsichtlich Sicherheit und Kalkulierbarkeit nicht mit der Rendite<br />

festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar. Sie sollte daher nur zum<br />

Vergleich gleichartiger Kapitalanlagen herangezogen werden, wenn der<br />

Anleger ausschließlich auf die Verzinsung des zu jedem Zeitpunkt noch<br />

gebundenen Kapitals abstellt und freie Liquidität sofort und vollständig<br />

entnimmt sowie keine Wiederanlagen tätigt. Die Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />

sondern die Verzinsung des jeweils während der Beteiligungsdauer<br />

kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Der Gesamtüberschuss, den ein<br />

Anleger erzielt, ist nach folgender Faustregel ermittelbar:<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital x Rendite nach<br />

Steuern (Methode interner Zinsfuß) x Laufzeit = Gesamtüberschuss<br />

Beispiel mittleres Prognoseszenario, mittlerer Balken<br />

118.590 EUR x 6,32 % x 20,5 Jahre = 153.556 EUR<br />

Die Prospektverantwortlichen empfehlen die Lektüre der Ausführungen<br />

auf Seite 73 ff. und des Kapitels „Risiken“ auf Seite 18 ff.<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag wurde in Höhe von<br />

5,5 % (2009–2019) berücksichtigt.<br />

2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a.,<br />

Annahme: Einzahlungsraten in % des Zeichnungsbetrages:<br />

31.12.2011 40 % zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von 5 %<br />

31.03.2012 10 %<br />

30.06.2012 10 %<br />

30.09.2012 10 %<br />

31.12.2012 5 %<br />

31.03.2013 5 %<br />

30.06.2013 5 %<br />

30.09.2013 15 %<br />

3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende<br />

Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />

Seite 74):<br />

Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />

Ausschüttungsrendite p.a. der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

2009<br />

steigend auf<br />

6,80 % 7,04 % 7,28 %<br />

2031 7,57 % 8,01 % 8,45 %<br />

Steuerliches Ergebnis aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

2009<br />

steigend auf<br />

3,88 % 3,40 % 2,91 %<br />

2031 6,65 % 5,24 % 3,83 %<br />

Steigerung der<br />

Ausgaben p.a.<br />

2,5 – 3,5 % 2,0 – 3,0 % 1,5 – 2,5 %<br />

Tilgungsgewinn 4 p.a. (in % der Anschaffungskosten der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

1,32 % 2,61 % 4,85 %<br />

4 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende<br />

Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die bei<br />

Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und<br />

Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Liquidationsnettoerlös<br />

erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt werden kann.<br />

Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsverän-<br />

derungen nicht berücksichtigt.<br />

�<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

13


14<br />

telbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

und an den Ergebnissen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

Teilnahme- und Stimmrecht in der<br />

Gesellschafterversammlung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

Recht zur Abstimmung über zustimmungspfl<br />

ichtige Rechtsgeschäfte, jeweils in<br />

Abhängigkeit von der Höhe des Kapitalanteils,<br />

Recht zur Teilnahme an den Ausschüttungen<br />

in Abhängigkeit von der Höhe der<br />

geleisteten und fälligen Einlage, Ausübung<br />

von Informationsrechten und gesetzlichen<br />

Kontrollrechten, Vorschlagsrecht für Mitglieder<br />

des Anlageausschusses und zur Wahl<br />

eines Beirates, Kündigungsrecht, Recht zur<br />

Übertragung des Kapitalanteils, Recht auf<br />

ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden<br />

aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bzw. auf<br />

den Liquidationsnettoerlös bei Aufl ösung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

� Haftungsbeschränkung des Anlegers auf<br />

10 % des Zeichnungsbetrages (Hafteinlage)<br />

selbst im Falle der Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(vgl. Ausführungen zur Haftung<br />

auf Seiten 23 f., 99).<br />

� Keine gesellschaftsvertragliche Nachschusspfl<br />

icht (vgl. Ausführungen zur Nachschusspfl<br />

icht Seite 99 f.) und keine persönliche<br />

Haftung für Fremdmittel.<br />

Investition und Finanzierung<br />

� Gesamtinvestition inkl. bis zu 5 % Agio auf<br />

den Zeichnungsbetrag bis zu maximal<br />

105.010.000 EUR (ohne Fremdfi nanzierung)<br />

bzw. bis zu maximal 135.013.000 EUR (bei<br />

Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals<br />

in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals),<br />

jeweils abhängig von der<br />

Höhe des vereinbarten Agios.<br />

� Davon sind durch Eigenkapital ca. 100 %<br />

(ohne Fremdfi nanzierung) bzw. abhängig<br />

von der Höhe des vereinbarten Agios mindestens<br />

ca. 76,9 % (bei Aufnahme des maximal<br />

möglichen Fremdkapitals in Höhe von<br />

bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals) fi nanziert.<br />

� Die Gesamthöhe an Provisionen, insbesondere<br />

Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />

Vergütungen beträgt ca. 3,2 %<br />

bis ca. 8,2 % (ohne Fremdfi nanzierung) bzw. ca. 4,1 % bis ca.<br />

9,1 % (bei Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals)<br />

bezogen auf das Gesellschaftskapital ohne Agio.<br />

Bezogen auf die Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds (inkl. fremder Erwerbsnebenkosten) betragen<br />

diese Kosten ca. 3,3 % bis ca. 8,5 % (ohne Fremdfi nanzierung)<br />

bzw. ca. 3,2 % bis ca. 7,2 % (bei Aufnahme des maximal<br />

möglichen Fremdkapitals).<br />

Sämtliche vorstehend genannten Zahlenwerte sind jeweils abhängig<br />

von der Höhe des vereinbarten Agios in Höhe von bis<br />

zu 5 %.<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />

Beteiligungen an 24 verschiedenen Zielfonds von 8 Anbietern<br />

für einen Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten) von<br />

2,21 Mio. EUR erworben. Sie ist damit indirekt an 43 überwiegend<br />

langfristig vermieteten Immobilien verschiedener Nutzungsarten<br />

beteiligt (vgl. Abbildung Seite 54 f.). Die aktuell<br />

durchschnittlich prognostizierte Ausschüttungsrendite beträgt<br />

ca. 8,20 % p.a. bei einem jährlichen Tilgungsgewinn aus der<br />

Entschuldung der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds von<br />

ca. 2,33 % im Jahr 2008, jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten<br />

(inkl. Erwerbsnebenkosten).<br />

Kein Verwaltungsaufwand beim Anleger<br />

Der geschäftsführende Kommanditist, die asuco Geschäftsbesorgungs<br />

<strong>GmbH</strong>, und teilweise der Anlageausschuss übernehmen:<br />

� sämtliche Aufgaben der <strong>Fonds</strong>- und Beteiligungsverwaltung sowie<br />

� die steuerliche Betreuung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft /Kündigung /<br />

Übertragung von Anteilen / Handelbarkeit<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen.<br />

� Das Gesellschaftsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum 31.12.2023, nicht jedoch vor Erreichen<br />

eines Totalüberschusses, gekündigt werden (Ausnahme Vorzugs-Kommanditkapital:<br />

Sonderrecht zur ganz oder teilweisen<br />

Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum 31.12.2010 sowie zum 31.12.2011).<br />

� Unabhängig von der individuellen Kündigungsmöglichkeit entscheiden<br />

die Anleger im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />

über den Zeitpunkt der Ausübung von Kündigungsrech


Gropius Passagen Berlin,<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der HFS 11, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ten an den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds sowie über<br />

die Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

� Jeder Anleger kann seinen Anteil mit Wirkung zum 01.01. des<br />

folgenden Jahres an Dritte übertragen.<br />

� Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stellt eine langfristige<br />

Kapitalanlage dar. Weder die <strong>Fonds</strong>gesellschaft noch der Anbieter<br />

übernehmen eine Gewähr für die Veräußerbarkeit der<br />

Beteiligung während der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Es besteht<br />

kein liquider Markt, der vergleichbar ist mit geregelten<br />

Märkten wie bei Wertpapieren. Daher ist die freie Handelbarkeit<br />

der Beteiligung (der Vermögensanlagen) eingeschränkt.<br />

Zum Datum der Prospektaufstellung kann auch kein Marktwert<br />

der Beteiligung für eine Veräußerung ermittelt werden.<br />

Erfahrener Partner<br />

� Die asuco-Unternehmensgruppe ist ein im Jahr 2009 gegründetes<br />

Unternehmen, das sich auf die Konzeption, den Vertrieb<br />

und das <strong>Fonds</strong>management von geschlossenen Immobilien-<br />

Zweitmarktfonds sowie die Bewertung von geschlossenen Immobilienfonds<br />

spezialisiert hat.<br />

� Die Mitarbeiter haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />

in leitenden Funktionen. Sie waren u.a. verantwortlich<br />

für den Aufbau eines der führenden Emissionshäuser<br />

geschlossener <strong>Fonds</strong> im Konzern einer deutschen Großbank<br />

und haben geschlossene <strong>Fonds</strong> mit Investitionen im In- und Ausland<br />

mit einem Investitionsvolumen von über 5 Mrd. EUR konzipiert,<br />

an denen sich seit Anfang der 90er Jahre rd. 70.000 Anleger<br />

mit einem Eigenkapital von mehr als 2,5 Mrd. EUR beteiligt<br />

haben. Zu den <strong>Fonds</strong> gehörten auch der erste Initiatoren<br />

übergreifende Immobilien-Zweitmarktfonds im Jahr 1996 und<br />

ein Folgefonds mit einem kumulierten Investitionsvolumen<br />

von ca. 237 Mio. EUR, die ab<br />

Erreichen der Vollinvestition bis Ende 2008<br />

durchschnittlich mindestens 6 % p.a. ausgeschüttet<br />

haben. Mit den Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

konnte ein funktionierender<br />

Zweitmarkt etabliert werden, auf dem bis<br />

Ende 2008 kumuliert rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital<br />

bei rd. 7.500 Umsätzen gehandelt<br />

wurden.<br />

� Der Treuhandkommanditist, die asuco Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong>, wird die Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong> auf eigene Kosten mit der Erfüllung<br />

der übernommenen Aufgaben beauftragen.<br />

Die Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> ist<br />

für die Anlegerbetreuung von aktuell über<br />

50.000 Anlegern der Sachsen<strong>Fonds</strong>-Gruppe<br />

und weiterer Anbieter verantwortlich. Ihre<br />

langjährige Expertise und das hohe Qualitätsniveau<br />

waren ausschlaggebende Gründe<br />

für die Zusammenarbeit. Die Sachsen<strong>Fonds</strong>-<br />

Gruppe hat seit dem Jahr 2000 in verschiedenen<br />

Asset-Klassen 49 geschlossene <strong>Fonds</strong><br />

mit einem Investitionsvolumen von ca.<br />

3,4 Mrd. EUR aufgelegt.<br />

IDW-Standard<br />

Die Prospektverantwortlichen haben diesen<br />

Verkaufsprospekt nach Maßgabe des IDW-Standards<br />

„Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />

von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />

angebotene Vermögensanlagen (IDW S4 vom<br />

18.05.2006)“ erstellt.<br />

Gutachten<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat Gutachten zu verschiedenen<br />

Sachverhalten wie z.B. Steuergutachten<br />

in Auftrag gegeben.<br />

Beteiligungsangebot im Überblick<br />

15


16<br />

Gründe, die für eine<br />

Beteiligung sprechen<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft investiert ihr <strong>Fonds</strong>vermögen<br />

überwiegend in Beteiligungen an einer<br />

Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt. Darüber<br />

hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zu<br />

10 % ihres Gesellschaftskapitals in REITs sowie<br />

jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines<br />

neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) erwerben, maximal jedoch<br />

15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />

Immobilien-Investitionen und damit auch die<br />

Beteiligung an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG sind eine langfristige, unternehmerische<br />

Kapitalanlage. Der Anlageerfolg ist<br />

von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Umständen abhängig. Diese<br />

können sich über die voraussichtliche Dauer<br />

der Beteiligung auch ändern, ohne dass diese<br />

Änderungen – selbst bei größtmöglicher Sorgfalt<br />

– vorhersehbar sind.<br />

Trotz der Chancen sollten interessierte Anleger,<br />

die nicht über die notwendigen Kenntnisse und<br />

Erfahrungen für Immobilieninvestitionen verfügen,<br />

daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />

nicht ohne Einschaltung fachkundiger<br />

Berater eingehen.<br />

Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen beruhen<br />

sämtliche Berechnungen auf sorgfältig<br />

ermittelten Annahmen und auf Erfahrungswerten,<br />

Stand 17.12.2009.<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen<br />

dem Anleger für seine persönliche Entscheidungsfi<br />

ndung mögliche Chancen beispielhaft<br />

transparent gemacht werden. Dies geschieht unabhängig<br />

davon, ob das Eintreten der Chancen<br />

wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.<br />

Grundsätzlich sind bei einem geschlossenen<br />

Immobilien-Zweitmarktfonds neben immobilienspezifi<br />

schen Chancen auch Chancen aus der<br />

<strong>Fonds</strong>konzeption zu beachten.<br />

Immobilienspezifi sche Chancen<br />

� Sicherheitsorientierung durch<br />

– die geplante Risikostreuung der Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

in ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an<br />

mehr als 100 verschiedenen Zielfonds von voraussichtlich<br />

mehr als zehn Anbietern und damit die indirekte Beteiligung<br />

an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien verschiedener<br />

Immobiliengrößen, Immobilienstandorte, Gebäudetypen,<br />

Nutzungsarten und zahlreicher Mieter (vgl. Seite 45 ff.),<br />

– die fortgeschrittene Entschuldung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die während<br />

der <strong>Fonds</strong>laufzeit durchgeführten Tilgungen sowie<br />

– den hohen Eigenkapitalanteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft von mindestens<br />

ca. 76,9 % (bei Aufnahme des maximal möglichen<br />

Fremdkapitals).<br />

� Überdurchschnittliche Ertrags- und Wertentwicklungschancen<br />

durch<br />

– eine sorgfältige Auswahl der Zielfonds,<br />

– die Einhaltung der Investitionskriterien,


– die Plausibilisierung bzw. Begrenzung der Kaufpreise für die<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

von über 1 Mio. EUR pro Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>börse<br />

Deutschland,<br />

– Kostenvorteile gegenüber einer Beteiligung an einem neu aufgelegten<br />

geschlossenen Immobilienfonds in Höhe von häufi g<br />

über 10 % des Markt- / Verkehrswertes der Immobilien sowie<br />

– durch die aktuell hohe Verkaufsbereitschaft bei durch die Finanzmarktkrise<br />

verunsicherten Anlegern kombiniert mit dem<br />

Wegfall bzw. der Investitionszurückhaltung zahlreicher institutioneller<br />

Käufer und den dadurch nicht selten unter die<br />

nachhaltigen Markt- / Verkehrswerte der Immobilien gesunkenen<br />

Kurse der Zielfonds am Zweitmarkt (vgl. Seite 45 ff.).<br />

� Geringe Korrelation der Erträge aus den Investitionen der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit der Entwicklung der Kapitalmärkte.<br />

� Indexierte Mietverträge und / oder Staffelmietvereinbarungen<br />

ermöglichen gemäß Prognose im Zeitablauf steigende entnahmefähige<br />

Ausschüttungen und damit gegebenenfalls einen teilweisen<br />

Infl ationsschutz (vgl. Seite 62 ff.).<br />

� Überdurchschnittlich hohe Renditechance nach Steuern (vgl.<br />

Seite 78 ff.), die sich aus den prognostizierten jährlichen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie Steuererstattungen<br />

der Anleger, reduziert um die jährlichen Steuerzahlungen der<br />

Anleger, aus gegebenenfalls eintretenden Wertsteigerungen der<br />

von den jeweiligen erworbenen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />

sowie aus dem durch Entschuldung dieser Zielfonds erzielbaren<br />

Tilgungsgewinn bei Verkauf bzw. Liquidation der Zielfonds<br />

zusammensetzt (vgl. Seite 70 ff.).<br />

� Kein wesentliches Kostenrisiko aus der Investitionsphase (vgl.<br />

Seite 32).<br />

Konzeptionelle Chancen<br />

� Nutzung des Know-hows eines auf die Konzeption, den Vertrieb<br />

und das <strong>Fonds</strong>management von geschlossenen Immobilien-<br />

Zweitmarktfonds sowie die Bewertung von geschlossenen Immobilienfonds<br />

spezialisierten Unternehmens und der teilweise<br />

über 20-jährigen Branchenerfahrung der handelnden Personen<br />

(vgl. Seite 38 ff.).<br />

� Enge Zusammenarbeit mit börsenbasierten und privat organisierten<br />

Zweitmarkt-Handelsplattformen sowie ein langjähriges<br />

Netzwerk mit Vertriebspartnern und Treuhandgesellschaften ermöglichen<br />

einen guten Marktzugang zu attraktiven Zielfonds<br />

(vgl. Seite 44 f.).<br />

� Vermeidung von Interessenskonfl ikten durch den ausschließlichen<br />

Ankauf von Beteiligungen an Zielfonds, die von fremden<br />

Anbietern aufgelegt wurden.<br />

� Kündigungsrecht für Anleger, die sich am<br />

Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben,<br />

zum 31.12.2010 bzw. zum 31.12.2011.<br />

� Flexibilität hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt<br />

der Entnahme von Ausschüttungen (vgl. Seite<br />

98).<br />

� Vorteilhafte steuerliche Behandlung bei der<br />

Einkommensteuer (vgl. Seite 84 ff.).<br />

� Indirekte Immobilieninvestition ohne eigenen<br />

Verwaltungsaufwand.<br />

� Geringe einmalige „weiche Kosten“ für die<br />

Durchführung der Investitionen sowie eine<br />

bis zu rd. 86 % von der Performance der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds abhängige<br />

laufende Vergütung (optimistisches<br />

Szenario) schaffen einen Interessensausgleich<br />

von Anbieter und Anlegern (vgl. Seite<br />

66 f.).<br />

� Zahlreiche Mitwirkungsrechte der Anleger<br />

(vgl. Seite 92 ff.).<br />

Zu den Risiken einer Beteiligung verweisen wir<br />

auf die Ausführungen auf Seite 18 ff.<br />

Gründe, die für eine Beteiligung sprechen<br />

17


18<br />

Risiken<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft investiert ihr <strong>Fonds</strong>vermögen<br />

überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />

Immobilienfonds (Zielfonds) durch<br />

Kauf auf dem Zweitmarkt. Darüber hinaus kann<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zu 10 % ihres Gesellschaftskapitals<br />

in REITs sowie jeweils bis zu 7 %<br />

des Gesellschaftskapitals eines neu aufgelegten<br />

geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) erwerben,<br />

maximal jedoch 15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />

Immobilieninvestitionen und damit auch die Beteiligung<br />

an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG sind eine langfristige, unternehmerische<br />

Kapitalanlage mit allen damit verbundenen<br />

Risiken. Der Anlageerfolg ist von vielfältigen<br />

rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Umständen abhängig. Diese können sich<br />

über die voraussichtliche Dauer der Beteiligung<br />

auch ändern, ohne dass diese Änderungen vorhergesehen<br />

und in der Regel von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auch nicht beeinfl usst werden können.<br />

Auch nimmt die Prognosegenauigkeit und die<br />

Wahrscheinlichkeit des Eintretens der prognostizierten<br />

Zahlenwerte mit zunehmender Dauer<br />

des Prognosezeitraumes ab.<br />

Interessierte Anleger, die nicht über die notwendigen<br />

Kenntnisse und Erfahrungen für Immobilieninvestitionen<br />

und für Investitionen in geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> verfügen, sollten daher eine<br />

Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ohne<br />

die Einschaltung fachkundiger Berater eingehen.<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen<br />

dem Anleger für seine persönliche Entscheidungsfi<br />

ndung die wesentlichen Risiken transparent<br />

gemacht werden. Dies geschieht unabhängig<br />

davon, ob das Eintreten der Risiken wahrscheinlich<br />

oder unwahrscheinlich ist. Die nachfolgend<br />

beschriebenen Risiken umfassen lediglich<br />

die wesentlichen tatsächlichen wirtschaftlichen,<br />

steuerlichen und rechtlichen Risiken.<br />

Sämtliche der nachfolgend beschriebenen Risiken<br />

können Prognose gefährdend sein, d.h. zu<br />

einer Verschlechterung der prognostizierten<br />

wirtschaftlichen Ergebnisse führen. Verschiedene<br />

Risiken, die für sich alleine betrachtet gerin-<br />

ge Auswirkungen haben, können kumulativ auftreten, sich gegenseitig<br />

verstärken und damit Anlage gefährdend werden. Im letztgenannten<br />

Fall können Entwicklungen eintreten, die von einem Ausfall<br />

von Ausschüttungen bis zu einem Totalverlust des Zeichnungsbetrages<br />

reichen (maximales Risiko).<br />

Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung erhöht sich das maximale<br />

Verlustrisiko um die Zinsen, sämtliche Kosten und die Tilgung<br />

und kann damit das weitere Vermögen des Anlegers gefährden<br />

(Anleger gefährdendes Risiko).<br />

Eine Beteiligung sollte daher unter Berücksichtigung der persönlichen<br />

Verhältnisse des Anlegers und nur für einen dem Risiko angemessenen<br />

Teil seines Vermögens erfolgen.<br />

Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass<br />

die nachfolgend dargestellten Risiken richtig eingeschätzt wurden<br />

und die Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken ausreichend<br />

sind.


Grundsätzlich sind bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft neben den immobilienspezifi<br />

schen Risiken auch Risiken aus der <strong>Fonds</strong>konzeption zu<br />

beachten.<br />

Immobilienspezifi sche Risiken<br />

Sämtliche der nachfolgend beschriebenen immobilienspezifi -<br />

schen Risiken fallen auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds und damit mittelbar auch bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an.<br />

Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise<br />

Die ursprünglich aus den USA kommende Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise<br />

wurde durch die Vergabe von Immobilienkrediten an<br />

bonitätsschwache Kreditnehmer in Verbindung mit fallenden<br />

Immobi lienpreisen ausgelöst. Sie hat sich mittlerweile zu einer<br />

globalen Wirtschaftskrise ausgeweitet. Es kann derzeit nicht prognostiziert<br />

werden, ob es den Regierungen und den Notenbanken<br />

gelingen wird, die Krise durch eine expansive Geldpolitik und<br />

staatliche Konjunkturprogramme zu überwinden. Vor diesem Hintergrund<br />

ist ein negativer Effekt auf die Geschäfte und die Geschäftsaussichten<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht auszuschließen. Zu<br />

nennen sind beispielsweise eine mangelnde Bereitschaft von Banken<br />

zur Finanzierung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds oder zur Verlängerung von Darlehen<br />

für die von den erworbenen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />

Risiken<br />

Risiken aus der <strong>Fonds</strong>konzeption<br />

Immobilienspezifi sche<br />

Riskien<br />

Vereinfachte Darstellung<br />

(Kreditklemme), sinkende Immobilienpreise sowie<br />

reduzierte Mieteinnahmen durch Mieterinsolvenzen<br />

oder steigende Leerstände.<br />

Die vorgenannten Umstände können zu einer<br />

Verringerung der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds und damit auch der<br />

entnahmefähigen Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

an die Anleger und / oder zu einer<br />

sinkenden Rendite für die Anleger (Methode interner<br />

Zinsfuß) führen. Im schlimmsten Fall<br />

droht der Totalverlust des Zeichnungsbetrages.<br />

Investitionspläne der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle<br />

können z.B. durch Baukosten- oder Bauzeitüberschreitungen,<br />

den Ausfall von Vertragspartnern,<br />

die Ablehnung bzw. Verzögerung bei der Erteilung<br />

noch ausstehender Baugenehmigungen,<br />

höher als kalkulierte Steuerzahlungen sowie<br />

eine verzögerte Platzierung des Eigenkapitals<br />

entstehen. Außerdem ist nicht auszuschließen,<br />

dass in den Folgejahren weitere, nicht vorhersehbare<br />

Erschließungskosten erhoben werden.<br />

Anleger Anleger Anleger Anleger Anleger<br />

Beteiligung am Zielfonds 1<br />

Objekt 1<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Objekt 2<br />

Beteiligung am Zielfonds 2<br />

Einzelobjekt<br />

Beteiligungen an weiteren<br />

Zielfonds<br />

Objekt 1<br />

Objekt 2<br />

�<br />

Risiken<br />

19


20<br />

Entsprechende Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle<br />

müssten entweder durch eine höhere<br />

Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Reduzierung der<br />

entnahmefähigen Ausschüttungen der von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde auch<br />

zu einer Reduzierung der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />

führen.<br />

Überwachung Bauqualität<br />

Die Bauqualität hat große Bedeutung für die<br />

langfristige Vermietbarkeit einer Immobilie. Beispielsweise<br />

können nicht behebbare Baumängel<br />

während der Bauphase, ungenügende Mängelbeseitigung<br />

und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen<br />

im Rahmen der Bauabnahme,<br />

fehlende vorausschauende Planung<br />

der Instandsetzungsmaßnahmen die Ertragsfähigkeit<br />

einer Immobilie erheblich einschränken<br />

(Mietminderungen, eingeschränkter Kreis möglicher<br />

Mietinteressenten). Außerdem können<br />

hohe Aufwendungen für die Behebung der<br />

Mängel notwendig werden.<br />

Diese Kosten müssten entweder durch eine höhere<br />

Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Reduzierung der<br />

entnahmefähigen Ausschüttungen der von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde auch<br />

zu einer Reduzierung der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />

führen.<br />

Mietentwicklung<br />

Insbesondere bei gewerblichen Immobilien<br />

handelt es sich häufi g um Management- bzw.<br />

SpeziaIimmobilien, bei denen ein schlechtes<br />

Management zu einem Misserfolg der Investition<br />

führen kann. Bei Einzelhandelsimmobilien<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />

das Konsumentenverhalten nachteilig ändert<br />

und sich die Bonität der Mieter oder die Stellung<br />

der Immobilien am Markt z.B. durch die spekulative<br />

Errichtung von Neubauten, eine steigende<br />

Anzahl von Wettbewerbern, Konkurrenten mit<br />

besserem Know-how und / oder Veränderungen<br />

durch das Internet verschlechtern kann. Bei Bürogebäuden<br />

können sich verändernde Arbeitsplatzstrukturen<br />

und Kommunikationstechniken<br />

sowie die Möglichkeit der Einschränkung des<br />

Individualverkehrs nachteilig auf die Mieter-<br />

nachfrage und das Mietniveau auswirken. Dieselben Wirkungen<br />

können bei Logistikimmobilien der Trend zu einem Konzentrationsprozess<br />

unter Logistikanbietern aufgrund steigender Transportkosten<br />

und/oder der Trend zu größeren Hallen und / oder die Auflösung<br />

von regionalen Lagern zugunsten von kostengünstigeren<br />

Zentrallagern haben.<br />

Die Nachvermietung kann sich insbesondere dann als schwierig<br />

erweisen, wenn speziell auf die heutigen Bedürfnisse des Nutzers<br />

zugeschnittene Mietfl ächen oder Mietfl ächen mit einer eingeschränkten<br />

Drittverwendungsfähigkeit nicht mehr den Bedürfnissen<br />

eines Nachmieters entsprechen. In den genannten Fällen haben<br />

die Konkurrenzsituation der Immobilien und die Anforderungen<br />

des Marktes eine besondere Bedeutung für die Höhe der erzielbaren<br />

Mieteinnahmen.<br />

Die langfristige Mietentwicklung ist aufgrund zahlreicher Unsicherheitsfaktoren<br />

nur schwer vorhersehbar. Dies gilt insbesondere<br />

bei durch „sale-and-lease-back“ (Verkauf und Rückmietung) mit<br />

u.U. überhöhten Mietansätzen erworbenen Immobilien, bei nur<br />

kurzfristigen Mietverträgen, bei einer vorzeitigen Beendigung der<br />

Mietverträge aufgrund eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts<br />

oder aus wichtigem Grund. Bei den abgeschlossenen<br />

Mietverträgen kann es bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der<br />

Mieter bzw. bei der Anschlussvermietung oder der Nicht-Ausübung<br />

von Mietverlängerungsoptionen zu Mietausfällen, Leerständen,<br />

schlechteren Mietmodalitäten sowie zusätzlichen Aufwendungen<br />

für den Umbau, die Modernisierung oder zur Anpassung<br />

an die Wettbewerbssituation kommen. So stehen die von den Zielfonds<br />

erworbenen Immobilien bei einer Nachvermietung als gebrauchte<br />

Immobilien in Konkurrenz zu Neubauten, so dass entsprechende<br />

Abschläge bei der Miethöhe möglich sind. Darüber<br />

hinaus ist die Höhe der Mieteinnahmen abhängig von der Mietentwicklung<br />

und dem Vermietungsstand.<br />

Für den Fall, dass die Mietobjekte ganz oder teilweise untergehen,<br />

ganz oder teilweise zerstört werden, die Nutzung langfristig ausgeschlossen<br />

ist oder notwendige Umnutzungen nicht genehmigt<br />

werden bzw. wirtschaftlich nicht realisierbar sind und die Mieter<br />

diese Gründe nicht zu vertreten haben, können die Mieter die Miete<br />

entsprechend mindern bzw. ist eine Vermietung nur noch eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Die in den umlagefähigen Nebenkosten enthaltenen kommunalen<br />

Gebühren sowie die Kosten für Heizung, Klimatisierung und Strom<br />

hatten in den letzten Jahren einen überproportionalen Anstieg zu<br />

verzeichnen. Sollte sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen,<br />

könnte das Mietsteigerungspotential begrenzt werden, wenn<br />

die „Warmmiete” das akzeptierte Niveau überschreitet.<br />

Für den Fall geringerer als kalkulierter Mieteinnahmen ist nicht<br />

auszuschließen, dass die kalkulierten entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds nicht erwirtschaftet werden können bzw. zusätzliche


Aufwendungen zu Lasten der Liquiditätsreserve und / oder durch<br />

eine zusätzliche Fremdkapitalaufnahme fi nanziert werden müssen.<br />

Im Extremfall kann der Kapitaldienst von den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds nur zum Teil erbracht und die Immobilien<br />

von den fi nanzierenden Kreditinstituten zwangsweise verwertet<br />

werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />

Infl ationsrate<br />

Die Infl ationsrate hat durch bei Gewerbeimmobilien i.d.R. vertraglich<br />

vereinbarte Indexierung der Mieten Auswirkungen auf die<br />

Höhe der Mieteinnahmen und Ausgaben. Eine niedrigere Infl ation<br />

hat langsamer steigende Mieteinnahmen und Ausgaben und damit<br />

tendenziell niedrigere entnahmefähige Ausschüttungen der von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zur<br />

Folge. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />

Instandhaltung<br />

Bei Immobilien fallen regelmäßig Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen<br />

an. Diese Aufwendungen können bei Neubauten<br />

durch Gewährleistungen reduziert werden. Nach Auslaufen<br />

der Gewährleistungsfristen steigen die Aufwendungen mit zunehmendem<br />

Alter der Immobilien.<br />

Auch bei einer bedarfs- und nutzungsgerechten Struktur und guter<br />

Ausstattungsqualität von Immobilien kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass unvorhergesehene Aufwendungen z.B. für Werterhaltungsaufwendungen<br />

wegen technischen Fortschritts, Wettbewerbsanpassungen<br />

bei Veränderungen im Konsumentenverhalten<br />

und Revitalisierungsaufwendungen bei Neuvermietungen anfallen.<br />

Ein derartiger Investitionsbedarf müsste entweder durch eine höhere<br />

Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve oder durch<br />

eine Reduzierung der entnahmefähigen Ausschüttungen der von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi -<br />

nanziert werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />

führen.<br />

Wertentwicklung der Immobilien<br />

Die Wertentwicklung einer Immobilie ist nur schwer vorherzusagen.<br />

Die zukünftige Entwicklung wird insbesondere bestimmt durch die<br />

tatsächlichen Mieteinnahmen, die Alterung der Immobilie, die<br />

Standortauswahl und Standortentwicklung, die Verkehrsanbindung,<br />

alternative Nutzungsmöglichkeiten, die allgemeine Wirtschafts- und<br />

Konjunkturentwicklung, die Leistungsfähigkeit der Objektverwaltung,<br />

die Baupreisentwicklung sowie die mögliche Änderung von<br />

Steuergesetzen (z.B. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen).<br />

Auch die Laufzeit der Mietverträge zum Zeitpunkt der Objektveräußerung<br />

hat einen großen Einfl uss auf die Höhe des Verkaufserlöses.<br />

Es besteht das Risiko, dass der bei der Ermittlung der Ankaufskurse<br />

für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds zu Grunde gelegte Wert der jeweiligen<br />

Immobilie zu hoch bzw. nicht nachhaltig<br />

erzielbar ist. Dies könnte insbesondere dann der<br />

Fall sein, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

die Folgen der Finanzmarktkrise unterschätzen<br />

oder durch die Neubewertung der Kreditrisiken<br />

die Immobilienpreise zurückgehen. In<br />

diesem Fall sind Wertverluste auch über einen<br />

mittel- bis langfristigen Zeitraum nicht auszuschließen.<br />

Dieses Risiko wird dadurch erhöht,<br />

dass die Wertermittlung anhand des Verkaufsprospektes<br />

sowie von Unterlagen, die lediglich<br />

wesentliche Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />

Liquiditätssituation, zu wesentlichen<br />

Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen<br />

Situation beinhalten müssen, erfolgt und nicht<br />

durch Objektbesichtigungen, Gutachter oder<br />

Marktuntersuchungen unterlegt ist.<br />

Für gewerbliche Immobilien besteht das Risiko,<br />

dass sich bei einer rückläufi gen Marktsituation<br />

insbesondere für Immobilien mit hohem Verkaufsvolumen<br />

eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten<br />

ergeben bzw. kein Investor gefunden<br />

werden kann. Bei einer Aufteilung von gewerblichen<br />

Großimmobilien in Teileigentum sind<br />

Preisabschläge zu erwarten.<br />

Bei Staffelmietverträgen und bei teilindexierten<br />

Mietverträgen sind die Wertzuwachschancen<br />

insbesondere bei hohen Infl ationsraten begrenzt.<br />

Der für die Ermittlung der Rendite (Methode interner<br />

Zinsfuß) unterstellte fi ktive Verkaufserlös<br />

kann niedriger als prognostiziert ausfallen.<br />

Eine geringere als die prospektierte Wertentwicklung<br />

der Immobilien führt zu einem reduzierten<br />

Auseinandersetzungsguthaben der von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds und damit zu einer reduzierten<br />

Rendite für den Anleger (Methode interner Zinsfuß).<br />

Altlasten<br />

Unter Altlast versteht man eine kontaminierte<br />

(Grundstücks-)Fläche, durch die schädliche Bodenveränderungen<br />

oder sonstige Gefahren für<br />

den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen<br />

werden können.<br />

Bestehende Kontaminationen müssen sachgerecht<br />

entfernt und beseitigt werden. Verpfl ichtet<br />

hierzu ist – nach dem Verursacherprinzip – der-<br />

Risiken<br />

21


22<br />

jenige, der die Verunreinigung herbeigeführt<br />

hat. Der Verursacher haftet für die Beseitigung<br />

und kann hierfür in Anspruch genommen werden,<br />

d.h. er ist sanierungsverpfl ichtet.<br />

In gleicher Weise sanierungsverpfl ichtet ist der<br />

Eigentümer der Liegenschaft (Zielfonds). Hierbei<br />

kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer von<br />

den Bodenkontaminationen etwas wusste oder<br />

hätte wissen können. Nach den Regelungen des<br />

Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gilt<br />

dies einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.<br />

Das BBodSchG sieht weiter eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung verschiedener Sanierungsverpfl<br />

ichteter (beispielsweise der Verursacher und<br />

der Eigentümer) vor. Im Innenverhältnis hängt<br />

die Kostenquote hierbei grundsätzlich von den<br />

Verursachungsbeiträgen bzw. den vertraglichen<br />

Vereinbarungen der Beteiligten ab.<br />

Unerwartete Ausgaben aufgrund von Altlasten<br />

müssten entweder durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme,<br />

aus der Liquiditätsreserve oder<br />

durch eine Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert<br />

werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung<br />

der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />

Risiken aus der <strong>Fonds</strong>konzeption<br />

Die nachfolgend beschriebenen Risiken aus der<br />

<strong>Fonds</strong>konzeption fallen auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und grundsätzlich auch auf Ebene der<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds an.<br />

Blindpool<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />

lediglich Beteiligungen für einen<br />

Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

von 2,21 Mio. EUR erworben. Der insgesamt in<br />

Beteiligungen an Zielfonds investierte Betrag<br />

wird bis zu ca. 97,15 Mio. EUR (ohne Fremdfi -<br />

nanzierung) bzw. bis zu ca. 126,28 Mio. EUR<br />

(bei Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals)<br />

betragen. Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

handelt es sich daher im Wesentlichen um einen<br />

Blindpool, bei dem die endgültige Zusammensetzung<br />

des Portfolios von Beteiligungen<br />

an Zielfonds noch nicht feststeht.<br />

Hieraus ergeben sich die für Blindpools spezifi schen Risiken. So<br />

können sich die Anleger vor einem Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nur in geringem Maße ein Bild von den Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

machen. Selbst die zum Zeitpunkt des Beitritts zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erfolgten Beteiligungen an Zielfonds sind nicht vollumfänglich<br />

bekannt, da der Verkaufsprospekt nicht laufend aktualisiert<br />

wird. Die Anleger haben auch keine direkten Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />

auf die Zusammensetzung des Portfolios, müssen<br />

jedoch die wirtschaftlichen Risiken der Investitionen tragen. Einziger<br />

Anhaltspunkt sind die beim Ankauf von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

einzuhaltenden Investitionskriterien sowie das bereits erworbene<br />

Anfangsportfolio.<br />

Da die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft überwiegend noch<br />

nicht feststehen, besteht ein besonderes Prognoserisiko. So kann<br />

auch bei Einhaltung der Investitionskriterien nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass eine ausgewogene Risikostreuung nicht erreicht<br />

wird. So besteht z.B. immer dann ein erhöhtes Ausfallrisiko, wenn<br />

sich die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf wenige Anbieter<br />

beschränken, bei den Immobilien, die von den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds gehaltenen werden, keine gleichmäßige Verteilung<br />

der Nutzungsarten gegeben ist, Spezialimmobilien oder<br />

Großimmobilien den Schwerpunkt bilden oder sich die Immobilienstandorte<br />

in wenigen Regionen ballen. Die Investitionskriterien<br />

können auch dafür verantwortlich sein, dass nicht rechtzeitig und<br />

nicht in dem geplanten Umfang Beteiligungen an Zielfonds erworben<br />

werden können.<br />

Bei Eintreten eines oder mehrerer dieser Risiken können sich die<br />

prognostizierten entnahmefähigen Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und die Rendite der Anleger (Methode interner Zinsfuß)<br />

erheblich reduzieren.<br />

Auch während der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft werden keine<br />

laufenden, ständig aktualisierten Informationen wie z.B. zur Zusammensetzung<br />

des Portfolios oder zur Wertentwicklung der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds veröffentlicht, sondern lediglich<br />

in der Regel jährliche Geschäftsberichte an die Anleger<br />

versendet. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger keine oder<br />

erst verspätet Kenntnis von Entwicklungen erhält, die den Wert seiner<br />

Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft negativ beeinfl ussen können.<br />

Damit besteht das Risiko, dass der Anleger in Unkenntnis des<br />

tatsächlichen Wertes seiner Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

weitere Vermögensdispositionen trifft, die er bei Kenntnis des tatsächlichen<br />

Wertes nicht getroffen hätte.<br />

Investitionsplan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Der Investitionsplan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sieht den Erwerb von<br />

Beteiligungen an Zielfonds in Höhe von bis zu 97,15 Mio. EUR<br />

(ohne Fremdkapitalaufnahme) bzw. bis zu 126,28 Mio. EUR (bei<br />

Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals) vor. Diese Investitionen,<br />

die bis Ende des Jahres 2013 (ohne Fremdkapitalaufnahme)<br />

bzw. bis Ende des Jahres 2014 (bei Aufnahme des maximal<br />

möglichen Fremdkapitals) erfolgen sollen, werden gemäß den Pro


spektannahmen zu 100 % bzw. zu mindestens 76,9 % aus Eigenkapital<br />

fi nanziert. Für die Platzierung des Eigenkapitals wurde keine<br />

Platzierungsgarantie abgegeben.<br />

Die Anleger sind aufgrund der Auswirkungen der Finanzmarktkrise<br />

z.B. auf die Kapitalmärkte, die Konjunktur und die Sicherheit des<br />

Arbeitsplatzes in hohem Maße verunsichert. Dies hat auch zu einem<br />

starken Rückgang des platzierten Eigenkapitalvolumens bei<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong> geführt. Für den Fall, dass das geplante Eigenkapital<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht platziert werden bzw. das<br />

Fremdkapital nicht in vollem Umfang aufgenommen werden kann,<br />

wird die Risikostreuung nicht wie beabsichtigt umgesetzt. Die Auswirkungen<br />

von negativen Entwicklungen bei einer oder mehreren<br />

der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds steigen in diesem Fall.<br />

Dieselben Auswirkungen hätten höhere als kalkulierte Kosten der<br />

Investitionsphase.<br />

Durch die Investitionskriterien ist es denkbar, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

mangels Angebot an interessanten und den Investitionskriterien<br />

genügenden Beteiligungen an Zielfonds das Gesellschaftsvermögen<br />

nicht wie geplant investieren kann.<br />

Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Veränderungen zu<br />

einer Reduzierung der geplanten entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und damit zu einer reduzierten Rendite<br />

für den Anleger (Methode interner Zinsfuß) führen.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die endgültige Anerkennung der dargestellten prognostizierten<br />

steuerlichen Auswirkungen sowie deren zeitliche Wirksamkeit erfolgt<br />

erst bei Veranlagung bzw. im Rahmen der abschließenden<br />

steuerlichen Betriebsprüfung, die erfahrungsgemäß innerhalb eines<br />

Zeitraumes von einem bis zu fünf Jahren stattfi ndet. Meinungsverschiedenheiten<br />

mit der Finanzverwaltung z.B. bei der Anerkennung<br />

der sofort abzugsfähigen Werbungskosten oder bei der Qualifi<br />

zierung der Einkunftsart sind nicht auszuschließen. Für den Fall,<br />

dass die BFH-Rechtsprechung restriktiver ist als die Praxis der Finanzverwaltung,<br />

ergeben sich bei evtl. Klageverfahren Risiken mit<br />

der Folge von möglicherweise höheren Steuerzahlungen der Anleger.<br />

Neue Entwicklungen bei der Rechtsprechung des BFH, Änderungen<br />

der Steuergesetze und der steuerlichen Verwaltungsanordnungen<br />

können während der <strong>Fonds</strong>laufzeit zu höheren steuerlichen<br />

Ergebnissen und daher zu zusätzlichen Steuerzahlungen der Anleger<br />

führen. Hierzu ist insbesondere auf die u.U. wegfallende Steuerfreiheit<br />

von Veräußerungsgewinnen nach Ablauf der zehnjährigen<br />

Spekulationsfrist, die Abzugsfähigkeit von Funktionsträgergebühren<br />

sowie die in regelmäßigen Abständen diskutierte Wiedereinführung<br />

der Vermögensteuer hinzuweisen.<br />

Die in der Prognoserechnung dargestellten steuerlichen Ergebnisse<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds sind auf Basis von<br />

Erfahrungswerten geschätzt. Sie können sich daher auch erhöhen<br />

und höhere als geplante Steuerzahlungen der<br />

Anleger auslösen.<br />

Bei Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />

mit der Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

wird die Einkunftsart der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

u.U. in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifi<br />

ziert. Dasselbe könnte z.B. auch bei einer Umqualifi<br />

kation der Einkünfte bei einer der erworbenen<br />

Beteiligungen an einem Zielfonds, bei<br />

häufi ger kurzfristiger Weiterveräußerung der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds und / oder<br />

dem Verkauf von Immobilien durch den jeweiligen<br />

Zielfonds innerhalb von zehn Jahren nach<br />

Erwerb der Beteiligung am Zielfonds durch die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft (gewerblicher Grundstückshandel)<br />

erfolgen. Damit wäre die Gewerbesteuerfreiheit<br />

sowie die Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinne<br />

mit der Folge höherer Steuerzahlungen<br />

für die Anleger nicht mehr gegeben.<br />

Für den Fall, dass eines oder mehrere der steuerlichen<br />

Risiken eintreten, würde dies zu einer<br />

reduzierten Rendite für den Anleger (Methode<br />

interner Zinsfuß) führen.<br />

Haftung<br />

Anleger, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als Kommanditisten<br />

beitreten, haften gegenüber den Gläubigern<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beschränkt auf die<br />

Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme (10 % des Zeichnungsbetrages). Diese<br />

persönliche Haftung erlischt, wenn ein Kommanditist<br />

den Zeichnungsbetrag geleistet hat. Sie<br />

lebt allerdings wieder auf, sofern der Kommanditist<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) vornimmt, die<br />

sein handelsrechtliches Kapitalkonto unter den<br />

Betrag seiner Haftsumme reduzieren. Somit können<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) von liquiden<br />

Mitteln, die den handelsrechtlichen Gewinn der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft übersteigen, zu einem Wiederaufl<br />

eben der auf die Haftsumme beschränkten<br />

Haftung des Kommanditisten führen.<br />

Daneben besteht das Risiko, dass Kommanditisten<br />

auch noch nach einem Ausscheiden aus der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft oder nach Aufl ösung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme<br />

für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haften. Die Haftung erlischt<br />

spätestens fünf Jahre nach Ausscheiden<br />

bzw. fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in das Handelsregister<br />

bzw. wenn die Ansprüche erst nach der Eintra-<br />

Risiken<br />

23


24<br />

gung fällig werden, fünf Jahre nach Fälligwerden<br />

der Ansprüche.<br />

Anleger, die sich als Treugeber an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />

gegenüber den Gläubigern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Allerdings muss der Treugeber den Treuhandkommanditisten<br />

von einer Haftung aus der<br />

Beteiligung, die er für den Treugeber hält, freistellen.<br />

Wirtschaftlich betrachtet ist daher der<br />

Treugeber dem Kommanditisten bezüglich der<br />

Haftung gleichgestellt.<br />

Auch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt bei den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds der oben<br />

dargestellten Haftung. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft für Ausschüttungen<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

haftet, die nicht sie, sondern der ehemalige<br />

Verkäufer der Beteiligung erhalten hat.<br />

Eine Haftungsinanspruchnahme müsste entweder<br />

durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme,<br />

aus der Liquiditätsreserve oder durch eine Reduzierung<br />

der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fi nanziert werden.<br />

Finanzierung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />

Inhaberschuldverschreibun gen<br />

in Höhe von 2,27 Mio. EUR emittiert, die spätestens<br />

zum 31.12.2010 fällig sind. Es besteht das<br />

grundsätzliche Risiko, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nicht ausreichend Zeichnungskapital platzieren<br />

kann, um die fälligen Inhaberschuldverschreibungen<br />

zurückzuzahlen. In diesem Fall wäre sie<br />

u.U. gezwungen, Beteiligungen an Zielfonds<br />

auch unter dem nachhaltigen Wert mit Verlust zu<br />

veräußern.<br />

Grundsätzlich steht zum Datum der Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest, ob die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

überhaupt und in welcher Höhe<br />

Fremdkapital aufnehmen wird bzw. aufnehmen<br />

kann. Daher stehen auch der Darlehensgeber,<br />

die Darlehenskonditionen, die Kreditmarge, die<br />

Funding-Spreads und die Auszahlungszeitpunkte<br />

noch nicht fest. Höhere als die kalkulierten<br />

Fremdkapitalzinsen in Höhe von nominal 6 %<br />

p.a. sind daher nicht auszuschließen.<br />

Die Kreditvergabepraxis der Banken bei der Finanzierung<br />

von Beteiligungen an geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> war auch schon vor Ausbruch der Finanz-<br />

marktkrise restriktiv. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund,<br />

dass den Banken lediglich die Beteiligungen an den Zielfonds verpfändet,<br />

aber keine Grundschulden oder andere Sicherheiten eingeräumt<br />

werden können. Es ist daher auch bei einer positiven wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht auszuschließen,<br />

dass es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht gelingt, Fremdmittel aufzunehmen.<br />

Dies würde die Möglichkeit reduzieren, Beteiligungen<br />

an Zielfonds zu erwerben.<br />

Die Möglichkeit, Fremdkapital aufzunehmen oder bestehende Finanzierungen<br />

zu verlängern, hat sich infolge der Finanzmarktkrise<br />

verschlechtert. Dies gilt auch für die Zielfonds, an denen sich die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat. Sollten diese z.B. bei Kreditprolongationen<br />

geforderte Kreditsicherheiten nicht stellen, gestiegene<br />

Kreditzinsen und / oder erhöhte Tilgungsraten nicht bedienen können,<br />

so sind die fi nanzierenden Banken zur Verwertung der fi nanzierten<br />

Immobilien berechtigt. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich,<br />

dass die Immobilien zu einem angemessenen Preis<br />

veräußert werden können.<br />

Zahlungen an die fi nanzierenden Banken gehen Zahlungen an die<br />

Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft oder an die jeweiligen Zielfonds<br />

vor.<br />

Höher als kalkulierte Zinsen und / oder Tilgungen, die Notwendigkeit<br />

zur Stellung weiterer Sicherheiten, die Verwertung fi nanzierter<br />

Immobilien durch die fi nanzierenden Banken der Zielfonds können<br />

die Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und damit auch die geplanten entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie die<br />

prognostizierte Rendite für den Anleger (Methode interner Zinsfuß)<br />

reduzieren.<br />

Persönliche Anteilsfi nanzierung<br />

Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung der Beteiligung eines<br />

Anlegers an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stellt das jeweilige Kreditinstitut<br />

die Kreditentscheidung in der Regel nicht auf den Wert des <strong>Fonds</strong>anteils,<br />

sondern auf die persönliche Bonität des Anlegers ab. Außerdem<br />

besteht eine persönliche und unbegrenzte Haftung mit<br />

dem gesamten Vermögen des Anlegers. Häufi g verlangt das Kreditinstitut<br />

die Mitverpfl ichtung des Ehegatten. Jede persönliche Anteilsfi<br />

nanzierung schränkt daher den Kreditspielraum für zukünftige<br />

Kreditaufnahmen ein.<br />

Es ist zu beachten, dass die Zinsen und die Tilgung ab Valutierung<br />

des Darlehens anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft jedoch voraussichtlich erstmals im Januar 2011<br />

(bei Einzahlung des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />

Agios in Höhe von maximal 5 % vor dem 31.12.2010) bzw. erstmals<br />

im Januar 2012 (bei Einzahlung des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />

des vereinbarten Agios in Höhe von maximal 5 % vor dem<br />

31.12.2011) erfolgt. Bis zum Zeitpunkt der Entnahme der ersten<br />

Ausschüttungen sind die Beträge für Zinsen und Tilgung daher aus<br />

Eigenmitteln zu erbringen.


Die Zinsen und die Tilgung des Darlehens sind unabhängig von<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fällig. Dies<br />

gilt auch bei vollständigem Vermögensverfall der erworbenen Beteiligungen<br />

an den Zielfonds und damit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Das<br />

kann auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden (Anleger<br />

gefährdendes Risiko).<br />

Die Risiken aus Abweichungen gegenüber den kalkulierten Darlehenskonditionen<br />

zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme oder zum<br />

Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen entsprechen den unter Finanzierung<br />

beschriebenen Risiken.<br />

Eine persönliche Anteilsfi nanzierung kann die Wiederveräußerbarkeit<br />

einschränken, da beim Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

über den Zweitmarkt der Kredit gekündigt werden<br />

muss und Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.<br />

Von einer persönlichen Anteilsfi nanzierung wird abgeraten.<br />

Flexibilitätskonzept<br />

Das Flexibilitätskonzept der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sieht vor, dass Anleger<br />

hinsichtlich der Ausschüttungen (Entnahmen) ein Wahlrecht<br />

erhalten.<br />

Da Ausschüttungen (Entnahmen) nur erfolgen, wenn der Anleger<br />

sein Wahlrecht aktiv ausübt, ist zu berücksichtigen, dass Anleger,<br />

die während des Abstimmungszeitraumes verhindert sind oder die<br />

sich passiv verhalten, keine Ausschüttungen erhalten. In diesem<br />

Fall könnten sie ihr Wahlrecht erst wieder zum nächstfolgenden<br />

Ausschüttungstermin ausüben.<br />

In der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierte, entnahmefähige Ausschüttungen<br />

stellen Eigenkapital der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dar. Im Falle einer<br />

Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist das Eigenkapital gegenüber<br />

Drittgläubigerforderungen nachrangig zu bedienen. Ein Totalverlust<br />

der von den Anlegern thesaurierten Ausschüttungen ist daher<br />

nicht auszuschließen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Zeitpunkt, an dem die Anleger die thesaurierten<br />

Ausschüttungen sowie den hierauf erzielten Ertrag entnehmen<br />

wollen, nicht über die notwendige Liquidität verfügt und die<br />

beabsichtigten Entnahmen daher nicht oder erst zeitlich versetzt<br />

erfolgen können.<br />

Ausstehende Einzahlungsraten auf das Zeichnungskapital stellen<br />

Forderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gegenüber dem Anleger dar. Im<br />

Falle einer Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sind die Anleger verpfl<br />

ichtet, ausstehende Einzahlungsraten unabhängig von der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft einzuzahlen. Hierbei<br />

haftet das gesamte persönliche Vermögen des Anlegers.<br />

Währungsrisiken<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die Fremdfi nanzierung auf Ebene<br />

der Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />

hat, ganz oder teilweise in Fremdwährungen wie z.B. in Schwei-<br />

zer Franken oder Japanischen Yen erfolgt. Der<br />

Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) ist daher ganz<br />

oder teilweise in der jeweiligen ausländischen<br />

Währung zu erbringen. Die Zins- und Tilgungszahlungen<br />

sind in der Regel nicht kursgesichert.<br />

Da der jeweilige Zielfonds Einnahmen in Euro<br />

erzielt, trägt er bei einer Währungsaufwertung<br />

der jeweiligen ausländischen Währung gegenüber<br />

dem Euro ein Währungsrisiko in Höhe der<br />

Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt der<br />

Zahlung jeweils gültigen Wechselkurs und dem<br />

ursprünglichen Umtauschkurs.<br />

Die Prognose von Währungsentwicklungen ist<br />

ausgesprochen schwierig. Ein höherer Aufwand<br />

müsste entweder aus der Liquiditätsreserve oder<br />

durch eine Reduzierung der Ausschüttungen der<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />

würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

an die Anleger führen.<br />

Die fi nanzierenden Banken lassen sich für den<br />

Fall einer Währungsaufwertung um 10 % in der<br />

Regel das Recht einräumen, weitere Grundschulden,<br />

sonstige zusätzliche Sicherheiten und /<br />

oder zusätzliche Tilgungen einzufordern. Dieses<br />

Szenario ist aufgrund der hohen Volatilitäten<br />

am Währungsmarkt durchaus wahrscheinlich.<br />

Ist der jeweilige Zielfonds nicht in der<br />

Lage, weitere Grundschulden oder sonstige Sicherheiten<br />

zu stellen, kann die fi nanzierende<br />

Bank u.U. die Währungspositionen sofort oder<br />

zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierung und<br />

damit zu einem für den jeweiligen Zielfonds<br />

möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt glatt<br />

stellen. Dies kann auch bei einer sonst positiven<br />

wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen<br />

Zielfonds die Höhe der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen reduzieren und / oder unmöglich<br />

machen. Dies würde auch zu einer Reduzierung<br />

der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />

Cash-Management<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft plant, ohne dass es hierzu<br />

bereits konkrete Vereinbarungen gibt, zur Optimierung<br />

der aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />

erzielbaren Zinseinnahmen, zukünftig gegebenenfalls<br />

am Cash-Management der asuco-<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaften teilzunehmen.<br />

Risiken<br />

25


26<br />

Bei Ausfall einer der kapitalaufnehmenden Gesellschaften<br />

sind sowohl die Rückzahlung der<br />

Kapitalanlagen als auch die Zinsgutschriften<br />

nicht sichergestellt, da hierfür ausschließlich die<br />

kapitalaufnehmende Gesellschaft haftet.<br />

Ein Ausfall könnte grundsätzlich bei noch nicht<br />

platzierten und platzierten asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />

eintreten, wenn sich die zu stellenden<br />

Sicherheiten wie z.B. verpfändete Beteiligungen<br />

an Zielfonds im Verwertungsfall als nicht werthaltig<br />

erweisen oder die Bank den zur Verfügung<br />

gestellten Kreditrahmen kündigt, bevor<br />

eine Inanspruchnahme des Kreditrahmens erfolgt.<br />

Ein Ausfall der kapitalaufnehmenden Gesellschaft<br />

würde bei prospektiertem Verlauf der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu einer Ausschüttungsreduzierung<br />

von einmalig bis zu 5 % bezogen auf<br />

das Zeichnungskapital führen.<br />

Entwicklung der Einnahmen aus den<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die Entwicklung der Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds ist abhängig<br />

von der Möglichkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, zum<br />

kalkulierten Zeitpunkt das geplante Volumen in<br />

Beteiligungen an Zielfonds mit der kalkulierten<br />

anfänglichen Ausschüttungsrendite und der kalkulierten<br />

zukünftigen Ausschüttungsentwicklung<br />

erwerben zu können.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Investitionskriterien<br />

und damit auch die Zusammensetzung<br />

der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

als falsch herausstellen, Beteiligungen an Zielfonds<br />

nicht zum kalkulierten Zeitpunkt in dem<br />

geplanten Volumen erworben werden können,<br />

die Annahmen zur Ausschüttungsrendite der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds sich als zu<br />

optimistisch erweisen.<br />

Für den Fall, dass der Kapitaldienst im Falle der<br />

Aufnahme einer Fremdfi nanzierung durch die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht erbracht werden kann,<br />

muss u.U. eine Zwangs liquidation der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds unter deren tatsächlichem<br />

Wert erfolgen. Einnahmenausfälle<br />

müssten entweder durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme,<br />

aus der Liquiditätsreserve oder<br />

durch eine Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi nan-<br />

ziert werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />

führen.<br />

Guthabenzinsen<br />

Bei einer niedrigeren Liquiditätsreserve der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als<br />

kalkuliert bzw. einem niedrigeren Zinssatz als 2,25 % p.a. für die<br />

Jahre 2012 – 2015, 1,75 % p.a. für die Jahre 2016 – 2018 und<br />

1,25 % p.a. ab 2019 für die Anlage der Liquiditätsreserve, mindern<br />

sich die ausgewiesenen Guthabenzinsen und damit auch die entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger.<br />

<strong>Fonds</strong>kosten<br />

Die Aufwendungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft z.B. für Steuerberatung,<br />

Jahresabschlussprüfung, nicht abzugsfähige Umsatzsteuer sind geschätzt.<br />

Höhere Kosten als kalkuliert z.B. durch Erhöhung der Umsatzsteuer<br />

können zu einem geringeren Potential entnahmefähiger<br />

Ausschüttungen führen.<br />

Die Vergütungen beispielsweise für den Treuhänder, den Komplementär,<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten entstehen aufgrund<br />

der Dachfondskonstruktion sowohl auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

als auch auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

sowie gegebenenfalls auch auf Ebene weiterer Zwischen- und<br />

Untergesellschaften. Entnahmefähige Ausschüttungen an die Anleger<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sind daher erst nach Ausgleich dieser Kosten<br />

möglich.<br />

Wertentwicklung der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds<br />

Die Wertentwicklung der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

ist nur schwer prognostizierbar. Sie wird im Wesentlichen bestimmt<br />

sein von der richtigen Wahl und der Einhaltung der Investitionskriterien,<br />

von der Zusammensetzung des Portfolios der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, von der Entwicklung<br />

der Immobilienpreise (vgl. Ausführungen Seite 21), von<br />

dem durch Entschuldung der Zielfonds entstehenden Tilgungsgewinn<br />

sowie von der zukünftigen Ertragskraft der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Ankaufskurse, die die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft für den Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds<br />

bezahlt, zu hoch bzw. nicht nachhaltig erzielbar sind. Dies könnte<br />

insbesondere dann der Fall sein, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

die Folgen der Finanzmarktkrise unterschätzen, die Immobilienpreise<br />

durch die Neubewertung der Kreditrisiken zurückgehen,<br />

das Volumen verkaufswilliger Anleger im Verhältnis zum<br />

Anlagebedarf der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu niedrig ist oder die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter aufgrund der vereinbarten Vergütungsregelung<br />

aus Interessenskonfl ikten zu hohe Kurse bezahlen.<br />

In diesem Fall sind Wertverluste auch über einen mittel- bis langfristigen<br />

Zeitraum nicht auszuschließen. Dieses Risiko wird dadurch<br />

erhöht, dass die Kaufpreisermittlung anhand des Verkaufs-


prospektes sowie von Unterlagen erfolgt, die lediglich Angaben<br />

zur Vermietung, Finanzierungsstruktur, Liquiditätssituation, zu wesentlichen<br />

Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen Situation beinhalten<br />

und nicht durch Objektbesichtigungen, Gutachten oder<br />

Marktuntersuchungen unterlegt ist.<br />

Diese Risiken sind auch nicht dadurch zu reduzieren, dass die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland bei betragsmäßig<br />

hohen und wirtschaftlich für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedeutenden<br />

Beteiligungen (ab 1 Mio. EUR pro Zielfonds) eine zweite Meinung<br />

einholt und die gezahlten Kaufpreise für die Zielfonds nach<br />

oben begrenzt werden, denn die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland haftet<br />

für ihre unverbindlichen Preisindikationen lediglich bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Bei Investitionen in REITs besteht darüber hinaus das Risiko, dass<br />

diese an der Börse wie Aktien gehandelt werden. Die Kursentwicklung<br />

ist daher im Wesentlichen nicht von der Wertentwicklung der<br />

von dem REIT erworbenen Immobilien, sondern von der Entwicklung<br />

der Aktienmärkte abhängig. Es ist daher nicht auszuschließen,<br />

dass der Wert dieser Immobilien steigt, der Kurs des REITs aber fällt.<br />

Für Beteiligungen an Zielfonds besteht das Risiko, dass sich die<br />

Veräußerungsmöglichkeiten infolge eines nicht existierenden bzw.<br />

nicht funktionierenden Zweitmarktes stark beschränken und daher<br />

kein Erwerber gefunden bzw. kein angemessener Verkaufserlös erzielt<br />

werden kann.<br />

Die nicht wertbildenden Aufwendungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />

der Investitionsphase wie z.B. das vereinbarte Agio oder die Vermittlungsprovision<br />

des Komplementärs müssen zunächst durch<br />

Wertzuwächse der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ausgeglichen<br />

werden, ehe bei der Liquidation oder beim Verkauf der<br />

Beteiligungen an Zielfonds Veräußerungsgewinne entstehen.<br />

Können die prognostizierten Wertentwicklungen der von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nicht erzielt<br />

werden, reduziert dies die Rendite der Anleger (Methode interner<br />

Zinsfuß).<br />

Management / Interessenskonfl ikte / Verwaltung<br />

Die Anleger sind weder bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft noch bei den<br />

Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat, an der<br />

Geschäftsführung beteiligt. Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist hierzu nur<br />

der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist befugt.<br />

Es besteht daher das Risiko, dass die Anleger auch dann die<br />

wirtschaftlichen Folgen einer Entscheidung der Geschäftsführung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft tragen müssen, wenn sie mit den entsprechenden<br />

Entscheidungen nicht einverstanden sind. Daneben kann<br />

der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist auch<br />

ohne Zustimmung der Anleger durch Kündigung erstmals zum<br />

31.12.2015 aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausscheiden. Damit besteht<br />

das Risiko, dass der Komplementär und / oder der geschäftsführende<br />

Kommanditist durch Dritte ersetzt werden muss / müssen, wel-<br />

cher / welche weniger qualifi ziert ist / sind, als<br />

die derzeitigen.<br />

Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen<br />

bzw. Unterlassung notwendiger<br />

Handlungen der geschäftsführenden Gesellschafter,<br />

sowohl der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als auch der jeweiligen<br />

Zielfonds und die Verfolgung von Eigeninteressen<br />

des Anbieters, der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter oder des Treuhandkommanditisten<br />

einschließlich eines möglichen Interessenskonfl<br />

iktes durch die bestehenden kapitalmäßigen<br />

und personellen Verfl echtungen (der Anbieter,<br />

der Prospektherausgeber, der geschäftsführende<br />

Kommanditist, der Komplementär sowie der<br />

Treuhandkommanditist sind Gesellschaften der<br />

asuco-Unternehmensgruppe, bei denen ausschließlich<br />

die Herren Hans-Georg Acker und<br />

Dietmar Schloz Geschäftsführer sind) und die<br />

gleichzeitige Verwaltung gleichartiger, gegebenenfalls<br />

miteinander konkurrierender <strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />

können die Entwicklung der Einnahmen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds negativ beeinfl<br />

ussen. Bei Ausscheiden von Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung, von Führungskräften und<br />

von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen<br />

müssten geeignete Nachfolger gefunden werden.<br />

Außerdem könnten geschäftspolitische Entscheidungen<br />

bei der asuco-Unternehmensgruppe<br />

sowie beim <strong>Fonds</strong>management der Zielfonds,<br />

an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />

hat, die z.B. das Aufgabenfeld oder die<br />

unternehmerischen Freiheiten, wie die Möglichkeit<br />

zur Einstellung ausreichend qualifi zierter<br />

Mitarbeiter beeinfl ussen, gravierende Auswirkungen<br />

auf die Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sowie der jeweiligen Zielfonds haben.<br />

Die Notwendigkeit der Abberufung z.B. des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten und die Beauftragung<br />

eines Dritten mit dem <strong>Fonds</strong>management<br />

ist in diesem Fall nicht auszuschließen.<br />

Hierdurch ausgelöste Kostenerhöhungen und /<br />

oder Einnahmenausfälle müssten entweder<br />

durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme, aus<br />

der Liquiditätsreserve oder durch eine Reduzierung<br />

der entnahmefähigen Ausschüttungen der<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />

würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

an die Anleger führen.<br />

Risiken<br />

27


28<br />

Vertragspartner<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

tragen das Risiko, dass sich nicht alle Vertragspartner<br />

immer vertragsgemäß verhalten und<br />

die Erfüllung berechtigter Ansprüche in unberechtigter<br />

Weise verweigern. Es kann auch nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass vertragliche Regelungen<br />

von verschiedenen Vertragsparteien unterschiedlich<br />

ausgelegt werden. Daher können<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder die jeweiligen<br />

Zielfonds unter Umständen erst nach Durchführung<br />

eines langwierigen und kostenintensiven<br />

gerichtlichen Verfahrens berechtigte Ansprüche<br />

gegenüber ihren Vertragspartnern geltend machen.<br />

Aber auch nach einer obsiegenden rechtskräftigen<br />

Entscheidung des Gerichts ist nicht sichergestellt,<br />

dass die Ansprüche tatsächlich<br />

durchgesetzt werden können, da der Vertragspartner<br />

insolvent oder auf sonstige Weise vermögenslos<br />

geworden sein kann.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und die jeweiligen Zielfonds<br />

tragen daher grundsätzlich auch die Bonitätsrisiken<br />

ihrer Vertragspartner wie z.B. der Verkäufer<br />

oder der Mieter. Die Beurteilung der sich<br />

hieraus ergebenden Risiken werden dadurch erschwert,<br />

dass häufi g keine oder nur Daten und<br />

Angaben Dritter vorliegen.<br />

Hierdurch ausgelöste geringere Einnahmen<br />

bzw. höhere Ausgaben müssten entweder durch<br />

eine höhere Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />

oder durch eine Reduzierung<br />

der entnahmefähigen Ausschüttungen der von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde<br />

auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />

die Anleger führen.<br />

Aussagen und Angaben Dritter<br />

Die Prospektverantwortlichen und die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sowie der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds sind bei ihren Entscheidungen wie<br />

z.B. bei Ankauf einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />

und dessen Preisfi ndung häufi g auf die<br />

Angaben und Aussagen Dritter angewiesen, die<br />

u.U. auf deren subjektiven Einschätzungen und /<br />

oder subjektiven Bewertungen basieren. Solche<br />

Angaben und Aussagen können nur auf Plausibilität<br />

geprüft werden. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass diese inhaltlich nicht richtig sind, etwa,<br />

weil sie von falschen Grundannahmen ausgehen oder aber falsche<br />

Schlüsse daraus gezogen werden. Insofern ist bei den getroffenen<br />

Entscheidungen zu berücksichtigen, dass diesen sehr persönliche<br />

Einschätzungen und Wertungen zu Grunde liegen können.<br />

Die sich hieraus ergebenden Risiken können erhebliche negative<br />

Auswirkungen auf die Höhe der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds haben.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Beschlüsse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedürfen grundsätzlich der einfachen<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Lediglich Beschlüsse<br />

wie z.B. die Änderung des Gesellschaftsvertrages der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

oder die Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedürfen der Zustimmung<br />

von 75 % der abgegebenen Stimmen und der Zustimmung<br />

eines der geschäftsführenden Gesellschafter. Aufgrund der<br />

Mehrheitserfordernisse besteht die Gefahr, dass ein Anleger seine<br />

Interessen in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht durchsetzen kann.<br />

Erfahrungsgemäß nimmt nur eine Minderheit der Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

persönlich an den Gesellschafterversammlungen teil<br />

bzw. erteilt Weisungen zu Abstimmungen. Bei Nichtwahrnehmung<br />

der Gesellschafterstimmrechte können daher durch die bei einer<br />

Abstimmung vertretenen Anleger Beschlüsse gefasst werden, die<br />

später von allen Anlegern mitgetragen werden müssen. Dies gilt<br />

auch für Beschlüsse, denen der Anleger nicht zugestimmt hat. Für<br />

Anleger günstige Beschlüsse können u.U. nicht durchgesetzt werden,<br />

wenn diese der Zustimmung des Komplementärs bedürfen und<br />

der Komplementär nicht zustimmt. Bei Eintritt von Großanlegern<br />

wie z.B. institutionellen Anlegern oder bei Ausübung des Stimmrechts<br />

durch den Treuhandkommanditisten für Anleger, die nicht auf<br />

der Gesellschafterversammlung vertreten sind, kann außerdem die<br />

Majorisierung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ausgeschlossen werden.<br />

Außerordentliche Gesellschafterversammlungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

fi nden auf Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die<br />

mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirats<br />

statt. Da sich die Anleger untereinander nicht kennen, kann von<br />

ihnen faktisch nur schwer eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

einberufen werden.<br />

Die vorstehend beschriebenen Probleme bestehen auch bei der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft, da diese häufi g nur Minderheitsbeteiligungen<br />

bei den jeweiligen Zielfonds hält.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat sich bzw. wird sich an einer Vielzahl von<br />

Zielfonds beteiligen. Der einzelne Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ist damit nur mittelbar an den jeweiligen Zielfonds und den von<br />

diesen gehaltenen Immobilien beteiligt. Er ist nicht berechtigt, an<br />

den Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Zielfonds teilzunehmen.<br />

Ihm stehen auch keine unmittelbaren Ansprüche gegen<br />

die Zielfonds zu, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat.


Fungibilität / Veräußerung<br />

Investitionen in Immobilien – sei es in Form der Direktinvestition<br />

oder in Form des Anteilserwerbs an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft – stellen<br />

grundsätzlich langfristige Kapitalanlagen dar. Die prospektierte<br />

Rentabilität kann in der Regel nur erzielt werden, wenn der Anleger<br />

die langfristige Konzeption berücksichtigt und die investierten<br />

Mittel nicht kurzfristig wieder benötigt.<br />

Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlage,<br />

Scheidung, Erbauseinandersetzung können eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erforderlich<br />

machen. Hierfür muss sich der Veräußerer des Zweitmarktes bedienen,<br />

bei dem es sich allerdings nicht um einen geregelten Markt<br />

wie für Wertpapiere (Börse), sondern um verschiedene dezentrale<br />

Koordinationsstellen handelt. Es ist daher nicht auszuschließen,<br />

dass es zu stark voneinander abweichenden Kursen und innerhalb<br />

kurzer Zeit zu großen Kursschwankungen kommt. Auch ist möglicherweise<br />

ein Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

vor übergehend nicht oder nur deutlich unter dem tatsächlichen<br />

Wert möglich. Erfahrungsgemäß liegen die erzielbaren Kurse deutlich<br />

unter 100 % des Zeichnungsbetrages, so dass ein Verkauf ohne<br />

Verlust nicht möglich ist.<br />

Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist aus steuerlichen Gründen in<br />

den ersten Jahren unbedingt auf die bereits beschriebenen Notfälle<br />

zu beschränken. Ein Verkauf innerhalb der derzeitigen Spekulationsfrist<br />

von zehn Jahren führt zu einer Versteuerung des Spekulationsgewinns<br />

und bei einem Verkauf eines Gesellschaftsanteils mit<br />

einem Verkehrswert von über 250.000 EUR zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel beim Anleger.<br />

Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist darüber hinaus nur möglich,<br />

wenn der Komplementär dem Verkauf zustimmt. Die Zustimmung<br />

darf aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Anleger<br />

seine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zukünftig über den<br />

Zweitmarkt verkaufen kann.<br />

Die Auswirkungen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes sowie<br />

mögliche zukünftige Gesetzesänderungen auf den Zweitmarkt<br />

sind nicht endgültig abzuschätzen. Für den Fall, dass eine Prospektpfl<br />

icht auch bei Umsätzen am Zweitmarkt gefordert wird,<br />

würde dies Umsätze erschweren oder u.U. unmöglich machen.<br />

Die dargestellten Schwierigkeiten der Wiederveräußerbarkeit gelten<br />

entsprechend auch für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Ausschluss aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Ein Anleger kann aus wichtigem Grund ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausgeschlossen<br />

werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Anleger<br />

seinen Verpfl ichtungen zur Einzahlung seines Zeichnungsbe-<br />

trages zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von<br />

maximal 5 % trotz Mahnung nicht oder nicht in<br />

voller Höhe nachkommt. Ein weiterer Grund<br />

zum Ausscheiden eines Anlegers aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

kann z.B. sein, wenn über sein Vermögen<br />

oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />

oder ein entsprechendes Verfahren nach<br />

ausländischem Recht eröffnet, die Eröffnung eines<br />

solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt<br />

oder sein Kapitalanteil von einem Gläubiger<br />

gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />

werden. In den vorgenannten Fällen erhält<br />

der ausscheidende Anleger lediglich 80 %<br />

des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />

Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />

Jeder Anleger kann die Beteiligung an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten,<br />

erstmals zum 31.12.2023, nicht jedoch<br />

vor Erreichen eines Totalüberschusses kündigen.<br />

Dem kündigenden Gesellschafter steht ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

als Abfi ndungszahlung<br />

zu.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich<br />

nach dem Verkehrswert der Beteiligung an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft und ist grundsätzlich vom jeweils<br />

bestellten Abschlussprüfer als Schiedsgutachter<br />

oder von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

nach billigem Ermessen (für den Fall,<br />

dass in einem Geschäftsjahr Anleger ausscheiden,<br />

die weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />

halten) verbindlich festzustellen. Es besteht<br />

das Risiko, dass das Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu Lasten des Anlegers entweder vom Abschlussprüfer<br />

oder von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern zu niedrig festgesetzt wird und<br />

die prognostizierte Rendite für den Anleger (Methode<br />

interner Zinsfuß) nicht realisiert werden<br />

kann.<br />

Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

der kündigenden Anleger ist abhängig von<br />

der Liquiditätslage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bei<br />

Aufrechterhaltung der regulären Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) an die restlichen Anleger. Die<br />

Auszahlung ist auch so lange und soweit ausgeschlossen,<br />

als dass sie einen Grund für die Eröffnung<br />

des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft herbeiführen würde.<br />

Sie kann sich daher über einen längeren Zeitraum<br />

hinziehen. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation<br />

oder Kündigung einer der erworbe-<br />

Risiken<br />

29


30<br />

nen Beteiligungen an Zielfonds während der<br />

Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />

ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft berechtigt,<br />

die noch ausstehenden Zahlungsraten<br />

anzupassen und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben<br />

zu mindern, wenn der tatsächlich<br />

erzielte Verkaufspreis für die jeweilige<br />

Beteiligung an dem Zielfonds von dem Wert<br />

zum Nachteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft abweicht,<br />

der als Verkehrswert der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

zugrunde gelegt wurde.<br />

Eine Erhöhung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

erfolgt dagegen nicht.<br />

Das Risiko einer Verzögerung der Auszahlung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens sowie das<br />

Risiko, dass das ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />

nachträglich reduziert wird, trägt der<br />

kündigende Anleger.<br />

Entsprechende Regelungen zur Auszahlung des<br />

Auseinandersetzungsguthabens können auch<br />

die Gesellschaftsverträge der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

aufweisen.<br />

Sozialversicherungsrecht<br />

Bei Bezug von Sozialversicherungsrenten und<br />

möglicherweise anderen Versorgungsbezügen<br />

vor Vollendung des sozialversicherungsrechtlichen<br />

regelmäßigen Renteneintrittsalters dürfen<br />

bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten<br />

werden. Auf diesen Hinzuverdienst<br />

wird auch das steuerpfl ichtige Einkommen aus<br />

einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft angerechnet.<br />

Ein Verlustabzug gemäß § 10 d EStG<br />

mindert diesen Hinzuverdienst nicht. Es kann<br />

somit nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall<br />

das steuerpfl ichtige Einkommen aus der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft die Hinzuverdienstgrenzen<br />

eines Anlegers überschreitet und damit zu einer<br />

Kürzung der sozialversicherungsrechtlichen<br />

oder anderen Versorgungszahlungen führt.<br />

Ähnliches gilt im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme<br />

von Sozialleistungen.<br />

Fehlende Regulierung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt in Deutschland<br />

keiner Regulierung. Daher besteht für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

keine besondere öffentliche Aufsicht<br />

oder Kontrolle zum Schutz der Anleger,<br />

wie dies z.B. für in der Bundesrepublik beaufsichtigte<br />

Investmentvermögen der Fall ist. Daher<br />

besteht das Risiko, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Maßnahmen ergreifen<br />

oder Tätigkeiten vornehmen kann, die bei einem regulierten<br />

und einer Aufsicht unterstehendem Vermögen nicht möglich wären.<br />

Dies kann dazu führen, dass das Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

einem höheren Risiko ausgesetzt ist, als dies bei vergleichbaren<br />

regulierten Vermögen der Fall wäre. Eine Realisierung dieses<br />

Risikos kann im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

führen und damit zu einem Totalverlust des Zeichnungsbetrages<br />

zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von maximal 5 %<br />

des Anlegers.<br />

Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Aufsichtsbehörden<br />

von einer Regulierungspfl icht der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter dem Kreditwesengesetz<br />

oder aufgrund anderer Bestimmungen ausgehen<br />

oder eine solche während der <strong>Fonds</strong>laufzeit eingeführt wird. Dann<br />

besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

eingeschränkt oder sogar vollständig verboten wird. Dies kann<br />

dazu führen, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft frühzeitig liquidiert werden<br />

muss, was einen erheblich negativen Einfl uss auf die vom Anleger<br />

erzielbare Rendite (Methode interner Zinsfuß) haben kann.<br />

Auch für die Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />

hat, gibt es keine Regulierungen (Ausnahme: REITs). Die oben<br />

dargestellten Risiken bestehen daher auch für die Investitionen der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft in Beteiligungen an den jeweiligen Zielfonds.<br />

Die Europäische Kommission hat im April 2009 eine Richtlinie zu<br />

den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) vorgeschlagen.<br />

Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines umfassenden regulatorischen<br />

Rahmens für AIFM auf europäischer Ebene sowie die Sicherstellung<br />

einer effektiven Aufsicht und um regulatorische Standards<br />

zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass geschlossene <strong>Fonds</strong><br />

von dieser Richtlinie erfasst werden. Dies hätte die Notwendigkeit<br />

einer behördlichen Zulassung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie besondere<br />

Anforderungen wie z.B. erhöhte Anforderungen an die Liquidität<br />

und Risikosteuerung, jährliche Bewertung der jeweiligen Investitionen<br />

zur Folge. Hieraus könnten höhere Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

resultieren, die die Rendite des Anlegers (Methode interner<br />

Zinsfuß) verringern würden. Für den Fall, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nicht in der Lage ist, die vorgenannten Anforderungen zu<br />

erfüllen, müsste sie vorzeitig liquidiert werden. Im schlimmsten<br />

Fall kann der Anleger bei einer vorzeitigen Liquidation der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auch seinen kompletten Zeichnungsbetrag zzgl. des<br />

vereinbarten Agios in Höhe von maximal 5 % verlieren.<br />

Schlichtungsverfahren<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat sich nicht dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> angeschlossen und unterwirft<br />

sich daher auch nicht der gültigen Verfahrensordnung sowie<br />

den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen<br />

dieser Verfahrensordnung ergehen.<br />

Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben daher nicht die Möglichkeit,<br />

an den Vorteilen einer außergerichtlichen Schlichtung teilzuneh


men. Bei Schadensfällen muss daher der ordentliche Rechtsweg<br />

eingeschlagen werden.<br />

Auch die Mehrheit der Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beteiligt hat bzw. wird, werden sich voraussichtlich nicht<br />

dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong><br />

anschließen. Damit muss auch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bei Schadensfällen<br />

den ordentlichen Rechtsweg einschlagen.<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge<br />

bei Finanzdienstleistungen (Fernabsatzgesetz) sieht vor, dass Anleger<br />

zum Schutz vor einer unüberlegten Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

mit entsprechenden Verbraucherinformationen ausgestattet<br />

werden müssen. Darüber hinaus erhält der Anleger ein<br />

zweiwöchiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss. Das Fernabsatzgesetz<br />

fi ndet Anwendung, wenn die Zeichnung ausschließlich<br />

über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Telefax, eMail, Internet)<br />

zustande gekommen ist.<br />

Im Falle, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden, hat der<br />

Anleger ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht seiner Beteiligung.<br />

Bei zahlreichen Abwicklungen ist die Finanzierung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht sichergestellt und / oder eine Insolvenz der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ausgeschlossen.<br />

Diese Risiken bestehen auch bei den von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Rückabwicklung<br />

Die Rückabwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist zum Datum der Prospektaufstellung<br />

nicht vorgesehen. Dies könnte jedoch aufgrund<br />

eines derzeit nicht vorhersehbaren Grundes dennoch notwendig<br />

werden. Ein denkbarer Grund könnte z.B. eine beschlossene Regulierungspfl<br />

icht oder mangelndes Interesse von Anlegern zur Beteiligung<br />

an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sein. In diesem Fall müssten die<br />

Anleger einen entsprechenden Liquidationsbeschluss fassen. Die<br />

Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt wie auf<br />

Seite 29 f. unter „Auszahlung kündigender Gesellschafter“ dargestellt.<br />

Aufgrund der möglicherweise extrem kurzen Beteiligungsdauer ist<br />

ein teilweiser Verlust des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />

Agios in Höhe von maximal 5 % und im „worst case“ auch ein<br />

Totalverlust nicht auszuschließen.<br />

Diese Risiken bestehen auch für die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

in Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Nach Kenntnis des Anbieters und der weiteren Prospektverantwortlichen<br />

bestehen zum Datum der Prospektaufstellung keine<br />

weiteren wesentlichen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />

Risiken.<br />

Risiken<br />

31


32<br />

Informationen<br />

zur Risikoeinschätzung<br />

und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

In dem Kapitel „Risiken“ Seite 18 ff. wurden die<br />

Risiken einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

dargestellt. In den nachfolgenden Ausführungen<br />

erhalten Sie Informationen zur Einschätzung<br />

der Risiken und Informationen über Maßnahmen,<br />

die zur Risikoreduzierung getroffen<br />

wurden oder werden (Stand: 17.12.2009)<br />

Immobilienspezifi sche<br />

Maßnahmen zur<br />

Risikoreduzierung<br />

Investitionspläne der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an<br />

Zielfonds überwiegend erst dann erwerben,<br />

wenn die Investitionsphase bereits abgeschlossen<br />

und das Eigenkapital voll platziert ist. Bei<br />

Einhaltung der Investitionskriterien sollte daher<br />

sichergestellt sein, dass Risiken aus den Investitionsplänen<br />

der Zielfonds, an denen sich die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat, überschaubar<br />

bleiben.<br />

Überwachung Bauqualität<br />

Bei Beachtung der Investitionskriterien sollte sichergestellt<br />

sein, dass im Wesentlichen nur Beteiligungen<br />

an Zielfonds von leistungsstarken<br />

Anbietern erworben werden. Diese werden die<br />

wirtschaftliche, technische und juristische Betreuung<br />

der Baumaßnahmen zur Errichtung der<br />

<strong>Fonds</strong>objekte sowie die Verwaltung der <strong>Fonds</strong>objekte<br />

übernehmen.<br />

Mietentwicklung<br />

Die Investitionskriterien sehen vor, dass überwiegend nur Beteiligungen<br />

an Zielfonds erworben werden, die an entwicklungsfähigen<br />

Standorten investiert haben und deren Immobilien einen hohen<br />

Vermietungsstand aufweisen. Außerdem liegen zum Zeitpunkt<br />

des Erwerbs der Beteiligungen an Zielfonds im Regelfall bereits<br />

Erfahrungen zur Standort- und Mietentwicklung vor.<br />

Durch die geplante Risikostreuung der Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

in ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an<br />

mehr als 100 verschiedenen Zielfonds von voraussichtlich mehr<br />

als zehn Anbietern und damit die indirekte Beteiligung an voraussichtlich<br />

mehr als 200 Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />

Immobilienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten und<br />

zahlreicher Mieter treten Einzelrisiken in den Hintergrund. Die<br />

Mietentwicklung der einzelnen Immobilie besitzt für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

daher nur eine untergeordnete Bedeutung.<br />

Infl ationsrate<br />

Die jeweilige Infl ationsrate ist Maßstab für die Entwicklung der<br />

Kaufkraft des Geldes. Höhere Infl ationsraten bedeuten auf der einen<br />

Seite grundsätzlich schneller steigende Mieteinnahmen auf<br />

der anderen Seite aber einen höheren Kaufkraftverlust. Demzufolge<br />

ist die Diskussion über eine höhere oder geringere Infl ation und<br />

damit die Möglichkeit, höhere oder geringere Ausschüttungen vornehmen<br />

zu können, ohne größere Bedeutung für den Anleger.<br />

Instandhaltung<br />

Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führen in der<br />

Regel zu Mietsteigerungen und zu einem Werterhalt. Darüber hinaus<br />

können derartige Aufwendungen überwiegend steuerlich<br />

geltend gemacht werden, so dass die Auswirkungen hieraus auf<br />

die Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß) für den Anleger<br />

gering sind.


Wertentwicklung der Immobilien<br />

Immobilienmärkte unterliegen zyklischen Schwankungen mit Phasen,<br />

in denen Wertzuwächse erzielbar sind und Phasen, in denen<br />

Wertverluste eintreten. Tendenziell sind aber steigende Preise zu<br />

beobachten. Dies gilt insbesondere für die Preisentwicklung an<br />

entwicklungsfähigen Standorten und Immobilien mit hohem Vermietungsstand.<br />

Infolge der Finanzmarktkrise sind auch die Immobilienpreise in<br />

Deutschland gesunken. Für Anleger, die annehmen, dass es den<br />

Regierungen und Notenbanken gelingen wird, die negativen Auswirkungen<br />

der Finanzmarktkrise zu begrenzen oder sogar zu überwinden,<br />

kann es daher gerade jetzt attraktiv sein, über einen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

indirekt in Immobilien zu investieren.<br />

Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Erwartung zahlreicher Experten,<br />

dass sich die Infl ationsrate infolge der expansiven Geldpolitik<br />

der Notenbanken stark erhöhen könnte. In diesem Fall haben<br />

sich Immobilien in der Vergangenheit als grundsätzlich geeignet<br />

erwiesen, einen Beitrag zum Werterhalt des Vermögens der Anleger<br />

zu leisten.<br />

Die Prospektverantwortlichen gehen daher davon aus, dass es der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft durch die derzeitigen Rahmenbedingungen am<br />

Immobilienmarkt und durch die langjährigen Erfahrungen der handelnden<br />

Personen bei den geschäftsführenden Gesellschaftern der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft insbesondere bei Einhaltung der Investitionskriterien<br />

gelingen wird, ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen<br />

an Zielfonds zu erwerben, deren Immobilien interessante<br />

Wert entwicklungschancen besitzen.<br />

Altlasten<br />

Aus den folgenden Gründen ist die Altlastenproblematik der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft überschaubar:<br />

� Risikostreuung auf eine Vielzahl von Beteiligungen an Zielfonds<br />

bzw. Immobilien.<br />

� Üblicherweise Übernahme der Altlastenproblematik durch<br />

Objektverkäufer.<br />

� Auftreten von Altlasten häufi g im Rahmen der Errichtung der<br />

Immobilien, die allerdings zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen<br />

an Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Regelfall<br />

abgeschlossen ist.<br />

� Haftungsbegrenzung bei einer Kommanditgesellschaft.<br />

Maßnahmen zur Risikoreduktion im Rahmen<br />

der <strong>Fonds</strong>konzeption<br />

Investitionsplan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Das <strong>Fonds</strong>konzept kommt dem infolge der Finanzmarktkrise gestiegenen<br />

Sicherheitsbedürfnis der Anleger in höchstmöglichem Umfang<br />

entgegen. So wird beispielsweise durch die geplante Risikostreuung<br />

der Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in ein Portfolio<br />

von Beteiligungen an mehr als 100 verschiedenen Zielfonds von<br />

voraussichtlich mehr als zehn Anbietern und damit<br />

die indirekte Beteiligung an voraussichtlich<br />

mehr als 200 Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />

Immobilienstandorte, Gebäudetypen,<br />

Nutzungsarten und zahlreicher Mieter eine<br />

Sicherheitsorientierung erreicht. Die nach Kenntnis<br />

der Prospektverantwortlichen erstmalig vereinbarte<br />

„echte“ erfolgsabhängige Vergütung,<br />

die sich im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />

Performance einzelner von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds reduziert,<br />

ermöglicht eine faire Partnerschaft zwischen<br />

Anleger und Anbieter. Die Prospektverantwortlichen<br />

gehen daher davon aus, dass das geplante<br />

Zeichnungskapital von 100 Mio. EUR<br />

platziert werden kann.<br />

Die hohen Platzierungsvolumina der letzten<br />

Jahre, die Altersstruktur der Anleger geschlossener<br />

Immobilienfonds, die hohe Verkaufsbereitschaft<br />

verunsicherter Anleger sowie die zunehmende<br />

Professionalisierung des Zweitmarktes<br />

u.a. infolge der Etablierung der <strong>Fonds</strong>börse<br />

Deutschland als übergreifende Zweitmarkt-<br />

Handelsplattform, lassen zukünftig steigende<br />

Verkaufswünsche von beteiligten Anlegern über<br />

den Zweitmarkt erwarten.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft konnte zum Datum der<br />

Prospektaufstellung bereits Beteiligungen an<br />

Zielfonds für einen Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

von insgesamt 2,21 Mio. EUR erwerben.<br />

Es ist daher zu erwarten, dass die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ausreichend interessante und<br />

den Investitionskriterien genügende Beteiligungen<br />

an Zielfonds erwerben kann.<br />

Steuervorteile<br />

Die steuerlichen Aussagen werden von den Prospektverantwortlichen<br />

sorgfältig ermittelt und<br />

basieren auf den derzeitigen gesetzlichen Regelungen,<br />

Erlassen, höchstrichterlichen Entscheidungen<br />

sowie der bekannten Handhabung<br />

durch die Finanzverwaltung. Aus diesem Grund<br />

ist damit zu rechnen, dass die prognostizierten<br />

steuerlichen Ergebnisse bestätigt werden.<br />

Für den Fall, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft gegen<br />

Entscheidungen der Finanzverwaltung ein Klageverfahren<br />

einleitet, besteht das so genannte<br />

„Verböserungsverbot“, nach dem der Steuerpfl<br />

ichtige nicht per Finanzgerichtsbarkeit<br />

schlechter als auf Finanzverwaltungsebene gestellt<br />

werden kann.<br />

Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

33


34<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft werden bei Umqualifi zierung<br />

der Einkunftsart in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

bei einer der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds diese Beteiligung unverzüglich veräußern.<br />

Die Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />

den Zielfonds erfolgt mit einer langfristigen Investitionsabsicht,<br />

d.h. ein Handel (Ankauf / Verkauf)<br />

fi ndet nicht statt. Darüber hinaus bedarf<br />

eine Weiterveräußerung innerhalb von zehn<br />

Jahren der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

Schließlich wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

versuchen, die ihr zustehenden Gesellschafterstimmen<br />

bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

bei den jeweiligen Zielfonds so einzusetzen,<br />

dass für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nachteilige steuerliche<br />

Beschlüsse vermieden werden. Es ist daher<br />

zu erwarten, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung erzielt<br />

und die nachteiligen Auswirkungen der Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermieden<br />

bzw. auf einen kurzen Zeitraum beschränkt<br />

werden können.<br />

Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Grundbesitz<br />

erwirbt, sondern sich lediglich als Gesellschafter<br />

an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt,<br />

wird nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

keine zusätzliche Grunderwerbsteuer fällig.<br />

Haftung<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />

der Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />

das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />

von 10 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) führen danach nicht<br />

zu einem Aufl eben der Haftung.<br />

Finanzierung<br />

Grundsätzlich steht zum Datum der Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest, ob die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

überhaupt und in welcher Höhe<br />

Fremdkapital nach Vollplatzierung aufnehmen<br />

wird bzw. aufnehmen kann. Für den Fall, dass<br />

es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gelingt, Fremdkapital<br />

aufzunehmen, liegt das Zinsniveau zum Datum<br />

der Prospekt aufstellung am Kapitalmarkt in Abhängigkeit<br />

von der Zinsfestschreibungsdauer<br />

um mindestens 1 – 2 Prozentpunkte p.a. unter<br />

dem gewählten Kalkulationszinssatz von nominal<br />

6 % p.a. Die Prospektverantwortlichen gehen<br />

daher davon aus, dass das Fremdkapital<br />

zumindest zu den kalkulierten Konditionen aufgenommen<br />

werden könnte.<br />

Sollte zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme oder der Anschlussfi<br />

nanzierungen ein niedrigeres Zinsniveau als kalkuliert bestehen,<br />

reduziert sich der unterstellte Nominalzins. Dies würde zu<br />

einer Erhöhung der Liquiditätsreserve bzw. der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft führen.<br />

Sollte das Zinsniveau zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme<br />

oder zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen höher als kalkuliert<br />

sein, kann eine kürzere Zinsfestschreibungsdauer vereinbart<br />

werden, um dann später bei einem möglicherweise gesunkenem<br />

Zinsniveau eine längere Zinsbindung einzugehen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

kann folglich auf verschiedene Zinsszenarien fl exibel reagieren.<br />

Die möglicherweise eintretenden negativen Auswirkungen aus<br />

einer restriktiven Kreditvergabepraxis werden durch den hohen<br />

Eigenkapitalanteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe von mindestens<br />

ca. 76,9 % gemildert. Dasselbe gilt auch für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, da diese sich<br />

seit deren <strong>Fonds</strong>aufl age teilweise erheblich entschuldet haben. Außerdem<br />

haften für eine Rückführung des Fremdkapitals in der Regel<br />

lediglich die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die fi nanzierenden<br />

Banken verpfändeten Beteiligungen an den Zielfonds bzw. die Immobilien<br />

der jeweiligen Zielfonds und nicht die Anleger.<br />

Flexibilitätskonzept<br />

Aufgrund der Vielzahl der zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen<br />

an Zielfonds wird eine große Risikostreuung auf zahlreiche<br />

Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />

Immobilienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten<br />

und Mieter bestehen. Dadurch verliert die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der einzelnen Beteiligung an einem Zielfonds grundsätzlich<br />

an Bedeutung für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Darüber hinaus sollte<br />

die Anwendung der Investitionskriterien zu einem breit gestreuten<br />

Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds führen. Eine Insolvenz der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

auszuschließen. Aufgrund der vorsichtigen <strong>Fonds</strong>kalkulation<br />

mit zahlreichen Reservepositionen ist zum Datum der Prospektaufstellung<br />

eine schlechter als prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung<br />

nicht absehbar.<br />

Im Falle der Fremdkapitalaufnahme wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft außerdem<br />

mit den fi nanzierenden Banken und damit den größten<br />

Gläubigern verhandeln, auf den Zugriff der in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

thesaurierten und entnahmefähigen Ausschüttungen zu verzichten.<br />

Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass zukünftige Gläubiger einen<br />

entsprechenden Verzicht ablehnen, weisen aus Sicht des Anlegers<br />

die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten, entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen ein relativ hohes Maß an Sicherheit auf.<br />

Die Anleger haben z.B. in der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />

die Möglichkeit, den Treuhänder vorab anzuweisen, entnahmefähige<br />

Ausschüttungen auch ohne aktive Wahrnehmung des<br />

Wahlrechtes vorzunehmen.


Cash-Management<br />

Derzeit ist geplant, dass sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Falle der<br />

Teilnahme am Cash-Management zur Abwicklung des Cash-Managements<br />

an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligen<br />

wird. Gesellschafter werden asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften sein.<br />

Die asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften werden aufgrund der Vielzahl der<br />

zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds eine große<br />

Risikostreuung auf zahlreiche Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien<br />

verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorte,<br />

Ge bäudetypen, Nutzungsarten und Mieter aufweisen. Dadurch<br />

verliert die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Beteiligung<br />

an einem Zielfonds grundsätzlich an Bedeutung für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Darüber hinaus sollte die Anwendung der Investitionskriterien<br />

zu einem breit gestreuten Portfolio von Beteiligungen an<br />

Zielfonds führen. Eine Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher<br />

nach Ansicht der Prospektverantwortlichen auszuschließen.<br />

Für asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften ist Voraussetzung für die Teilnahme<br />

am Cash-Management, dass die kapitalaufnehmende Gesellschaft<br />

entsprechende Sicherheiten (z.B. verpfändete Beteiligungen an<br />

Zielfonds) stellt, einen frei verfügbaren Kreditrahmen bei einer<br />

Bank hat oder die Kapitalaufnahme im Rahmen des gewöhnlichen<br />

Geschäftsverkehrs (kurzfristige Kapitalaufnahme) erfolgt. Da die<br />

gewährten Gelder in der Regel täglich fällig sind, könnte die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft im Normalfall bei einer unerwarteten Verschlechterung<br />

der Bonität der aufnehmenden Gesellschaft entsprechend<br />

reagieren, d.h. die Darlehen zurückfordern oder die Sicherheiten<br />

durch Zwangsvollstreckung verwerten.<br />

Es sind daher zum Datum der Prospektaufstellung keine Anhaltspunkte<br />

erkennbar, dass asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften bei Teilnahme<br />

am Cash-Management ihre Verpfl ichtungen nicht erfüllen können.<br />

Die beim Cash-Management vereinbarten Zinssätze werden zwischen<br />

den am Kapitalmarkt üblichen Haben- und Soll-Zinssätzen<br />

für kurzfristige Kapitalanlagen liegen. Damit würden am Cash-<br />

Management sowohl die Gesellschaften mit Liquiditätsüberschuss<br />

wie auch die Gesellschaften mit Liquiditätsbedarf profi tieren.<br />

Durch ein aktives Cash-Management der <strong>Fonds</strong>gesellschaft könnten<br />

die Zinseinnahmen erhöht und die Zinsausgaben reduziert werden.<br />

Zins ausfälle wie auch Kapitalausfälle werden nicht erwartet.<br />

Entwicklung der Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der Prospektaufstellung<br />

erworbenen Beteiligungen an 24 verschiedenen Zielfonds weisen<br />

eine durchschnittlich prognostizierte Ausschüttungsrendite von aktuell<br />

ca. 8,2 % p.a. bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

aus. In der Prognoserechnung (mittleres Szenario)<br />

wurde aus Vorsichtsgründen lediglich eine Ausschüttungsrendite<br />

von anfänglich durchschnittlich 7,04 % p.a. steigend auf<br />

8,01 % p.a. im Jahr 2031 angenommen, jeweils bezogen auf die<br />

Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten).<br />

Die zukünftige Ausschüttungsentwicklung<br />

ist davon abhängig, inwieweit die auf den Seiten<br />

19 ff. beschriebenen immobilienspezifi schen<br />

Risiken eintreffen. Die Vielzahl der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds, die Investitionskriterien<br />

sowie die vorsichtigen Annahmen in der<br />

Prognoserechnung sollten gewährleisten, dass<br />

die prognostizierten Ergebnisse eintreten bzw.<br />

sogar übertroffen werden.<br />

Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />

13 und 78 ff. dargestellt.<br />

Guthabenzinsen<br />

Der langfristige Vergleich aus der Vergangenheit<br />

zeigt, dass ab 2012 für mittelfristige Anlagen<br />

Zinssätze in Höhe von mindestens 2,25 % p.a.<br />

nach Abzug der Abgeltungssteuer erzielbar sein<br />

sollten.<br />

<strong>Fonds</strong>kosten<br />

Die <strong>Fonds</strong>kosten wurden anhand von Erfahrungswerten<br />

ermittelt.<br />

Die Vergütungen für den Komplementär und<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft sind vollständig von den Einnahmen<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds abhängig.<br />

Wertentwicklung der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die Mitarbeiter der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben langjährige<br />

Erfahrungen bei der Bewertung von geschlossenen<br />

Immobilienfonds, dem <strong>Fonds</strong>management<br />

von geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

und der Abwicklung von rd. 7.500 Zweitmarktumsätzen.<br />

Diese Erfahrungen waren Grundlage<br />

für die Festlegung der Investitionskriterien und für<br />

das angewendete Verfahren der Kursermittlung<br />

auf Basis des sogenannten inneren Wertes.<br />

Bei Beachtung der Investitionskriterien sollte die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft daher in der Lage sein, ein<br />

breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an<br />

Zielfonds zu erwerben. Die Wertentwicklung<br />

dürfte bei gegebener Ertragskraft und bei Beibehaltung<br />

der steuerlichen Vorteile aufgrund der<br />

geringen, nicht wertbildenden Aufwendungen<br />

in Höhe von ca. 3,2 % bis ca. 8,2 % (ohne<br />

Fremdfi nanzierung) bzw. ca. 4,1 % bis ca.<br />

9,1 % (bei Aufnahme des maximal möglichen<br />

Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

35


36<br />

Fremdkapitals), jeweils bezogen auf das Zeichnungskapital,<br />

überdurchschnittlich ausfallen.<br />

Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der<br />

Prospektaufstellung erworbenen Beteiligungen<br />

an 24 verschiedenen Zielfonds weisen einen<br />

durchschnittlichen jährlichen Tilgungsgewinn<br />

von ca. 2,33 % im Jahr 2008 bezogen auf die<br />

Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

auf. Dieser wurde bei einigen der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds durch außerordentliche<br />

Aufwendungen für die Revitalisierung<br />

und / oder Nachvermietung großer Mietfl ächen<br />

reduziert. In der Prognoserechnung (mittleres<br />

Szenario) wurde daher ein Tilgungsgewinn von<br />

durchschnittlich ca. 2,61 % p.a. bezogen auf<br />

die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

angenommen. Der zukünftige Tilgungsgewinn<br />

ist davon abhängig, welche Tilgungsraten<br />

die jeweiligen Zielfonds mit den fi nanzierenden<br />

Banken vereinbaren bzw. zu leisten in der Lage<br />

sind. Die Vielzahl der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds, die Investitionskriterien sowie<br />

die Annahmen in der Prognoserechnung sollten<br />

gewährleisten, dass die prognostizierte Wertentwicklung<br />

eintritt bzw. sogar überschritten wird.<br />

Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />

13 und 78 ff. dargestellt.<br />

Management / Interessenskonfl ikte /<br />

Verwaltung /Vertragspartner<br />

Den geschäftsführenden Gesellschaftern steht<br />

im Bedarfsfall ein Team von externen Fachleuten<br />

zur Verfügung. Bei der Auswahl wurde auf deren<br />

Erfahrung und Fachkompetenz besonderen Wert<br />

gelegt. Es ist daher davon auszugehen, dass die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft die bestmögliche Beratung erhält.<br />

Die Vergütungen an den Treuhandkommanditisten<br />

und die geschäftsführenden Gesellschafter<br />

sind bei effi zienter Organisation kostendeckend<br />

kalkuliert, so dass auch ein Dritter<br />

bereit sein müsste, entsprechende Dienstleistungen<br />

zu erbringen.<br />

Die Anleger haben z.B. im Falle von Interessenskonfl<br />

ikten der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

oder bei für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft negativen geschäftspolitischen<br />

Entscheidungen in der asuco-<br />

Unternehmensgruppe die Möglichkeit, die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter auszutauschen.<br />

Gesellschafterversammlung<br />

Jeder Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat das Recht, sich in<br />

der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten vertreten zu<br />

lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dem Treuhänder entsprechende<br />

Weisungen zur Abstimmung zu erteilen.<br />

Die für die Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft maßgeblichen Beschlüsse<br />

wie z.B. Änderung des Gesellschaftsvertrages, Veräußerung<br />

von erworbenen Beteiligungen an Zielfonds innerhalb von<br />

zehn Jahren nach deren Erwerb sowie Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

bedürfen einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />

sowie der Zustimmung eines der geschäftsführenden Gesellschafter.<br />

Außerdem sieht der Gesellschaftsvertrag schützende<br />

Stimmrechtsregelungen vor.<br />

Der Treuhänder wird z.B. auf Antrag des Beirats eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einberufen. Aus Sicht der Prospektverantwortlichen<br />

ist daher die Interessenwahrung der Anleger<br />

im größtmöglichen Umfang gewährleistet.<br />

Fungibilität / Veräußerung<br />

Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlage,<br />

Scheidung oder Erbauseinandersetzungen können eine vorzeitige<br />

Veräußerung der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erforderlich<br />

machen.<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot bestehen grundsätzlich<br />

drei Veräußerungsmöglichkeiten:<br />

� Die Gesellschafter können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

mit 75%iger Mehrheit – frühestens jedoch<br />

zum 31.12.2023 und nicht vor Erreichen eines steuerlichen<br />

Totalüberschusses – die <strong>Fonds</strong>liquidation herbeiführen.<br />

Im Anschluss an den Verkauf der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds wird nach Tilgung der gegebenenfalls aufgenommenen<br />

Fremdmittel und der Abrechnung der Vergütungen an die<br />

geschäftsführenden Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten<br />

die verbleibende Liquidität an die Anleger ausgeschüttet.<br />

� Zusätzlich zu der möglichen <strong>Fonds</strong>liquidation steht jedem Gesellschafter<br />

mit einer Frist von sechs Monaten eine individuelle<br />

Kündigungsmöglichkeit (frühestens per 31.12.2023) zu, so dass<br />

der Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besitzt, aus<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuscheiden und die Wertsteigerungen<br />

der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zu realisieren.<br />

� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit stellt der Zweitmarkt<br />

eine zusätzliche Veräußerungsmöglichkeit dar.<br />

Der Zweitmarkt für geschlossenen <strong>Fonds</strong> ist ein stark wachsendes<br />

Segment. Neben der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland machen es Zweitmarktplattformen<br />

und einige Anbieter intern organisierter Zweitmärkte<br />

Anlegern immer häufi ger möglich, sich auch vorzeitig wie-


der von ihrer Beteiligung zu trennen. So konnten die Umsätze am<br />

Zweitmarkt seit Jahren stark anwachsen und überschritten in 2007<br />

erstmals die 1 Mrd. EUR-Grenze. Sie litten zuletzt lediglich durch<br />

die Finanzmarktkrise (rd. 675 Mio. EUR in 2008). Von dieser<br />

grundsätzlich positiven Entwicklung profi tieren aber nicht alle Beteiligungsangebote<br />

in gleichem Maße, denn nach wie vor ist der<br />

Zweitmarkt nicht vergleichbar mit einem geregelten Markt wie bei<br />

Wertpapieren. Der Erstzeichner sollte daher die Möglichkeit des<br />

Zweitmarkt-„Services“ durch den Anbieter als Prüfkriterium bei<br />

der Anlageentscheidung mit einbeziehen.<br />

Die Mitarbeiter des Anbieters und zahlreiche Vertriebspartner des<br />

vorliegenden Beteiligungsangebotes verfügen über langjährige,<br />

positive Erfahrungen bei der Abwicklung von Ankäufen über den<br />

Zweitmarkt. Bis Ende 2008 waren sie verantwortlich für ein am<br />

Zweitmarkt gehandeltes Volumen von rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital<br />

bei rd. 7.500 Umsätzen. Durch die geplante Aufl age weiterer<br />

geschlossener Immobilien-Zweitmarktfonds durch die asuco-<br />

Unternehmensgruppe werden auf Sicht von 2 – 3 Jahren weitere<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaften zur Verfügung stehen, die im Wesentlichen<br />

dafür gegründet werden, um Beteiligungen von Anlegern am<br />

Zweitmarkt aufzukaufen und die nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

auch bei einer Prospektpfl icht für Zweitmarktumsätze<br />

im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes Zweitmarktumsätze<br />

sicherstellen können.<br />

Der Anbieter ist zukünftig bereit, bei einer Veräußerungsabsicht<br />

vermittelnd und beratend tätig zu werden. Hieraus ist einerseits<br />

zwar keine Garantie abzuleiten, andererseits sprechen aber zahlreiche<br />

Argumente für den Kauf einer Beteiligung über den Zweitmarkt.<br />

Ein Zweitmarkt wird immer dann aufrecht erhalten werden können,<br />

wenn der Käufer am Zweitmarkt attraktive Vorteile erhält.<br />

Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

� Durch Erwerb der Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />

besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />

� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />

über die Entwicklung der erworbenen Beteiligungen an den<br />

Zielfonds und die Leistungsfähigkeit des <strong>Fonds</strong>managements.<br />

� Die aktuell hohe Verkaufsbereitschaft verunsicherter Anleger<br />

bei gleichzeitig zurückhaltenden Kaufi nteressenten haben zu<br />

sinkenden Kursen am Zweitmarkt geführt. Diese sind nicht selten<br />

unter die nachhaltigen Markt- / Verkehrswerte der von den<br />

jeweiligen Zielfonds gehaltenen Immobilien gesunken.<br />

Der „ideale“ Zweiterwerber legt daher Wert auf hohe laufende<br />

Ausschüttungen und sucht eine indirekte Immobilieninvestition,<br />

die auch bei einer verkürzten Anlagedauer eine<br />

interessante Rendite ermöglicht.<br />

Für Käufer und Verkäufer von besonderem Interesse<br />

ist der erzielbare Kurs.<br />

Die in der Vergangenheit erzielten Kurse für geschlossene<br />

Immobilien-Zweitmarktfonds weisen<br />

eine große Spannweite aus. In den ersten<br />

zehn Jahren liegt der Kurs erfahrungsgemäß<br />

auch bei einer planmäßigen <strong>Fonds</strong>entwicklung<br />

deutlich unter 100 %. Entscheidend ist jedoch,<br />

dass der Kurs zu einem fairen Interessenausgleich<br />

zwischen Käufer und Verkäufer führt.<br />

Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />

Durch den Erwerb einer Vielzahl von Beteiligungen<br />

an Zielfonds hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

die Möglichkeit, sich durch Verkauf einer oder<br />

mehrerer Beteiligungen an Zielfonds die für die<br />

Auszahlung kündigender Anleger notwendige<br />

Liquidität zu verschaffen.<br />

Nach Auszahlung der kündigenden Anleger und<br />

Herabsetzung des Kommanditkapitals der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft steigen die Ausschüttungen<br />

über die prognostizierten Werte, da der weitgehend<br />

unveränderte Einnahmenüberschuss (ohne<br />

Berücksichtigung des Verkaufs eines oder mehrerer<br />

der Beteiligungen an Zielfonds) auf ein geringeres<br />

Kommanditkapital verteilt werden<br />

muss. Aus dem gleichen Grund steigt auch der<br />

anteilige Veräußerungserlös eines Anlegers bei<br />

<strong>Fonds</strong>liquidation.<br />

Fernabsatzgesetz<br />

Den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes wurde<br />

mit der im Verkaufsprospekt auf Seite 135 ff. enthaltenen<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

ausreichend Rechnung getragen. Einzelne<br />

durch Rückabwicklungen verfügbare <strong>Fonds</strong>anteile<br />

könnten z.B. durch einen in der Zukunft<br />

von der asuco-Unternehmensgruppe aufgelegten<br />

geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

übernommen werden.<br />

Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />

37


38<br />

Anbieter<br />

Der Markt der geschlossenen <strong>Fonds</strong> mit seinen<br />

zahlreichen Anlagemöglichkeiten in verschiedenste<br />

Vermögenswerte (Assetklassen) stellt an<br />

den Anleger bei der Anlageentscheidung höchste<br />

Anforderungen und macht die Entscheidung<br />

oftmals schwierig.<br />

Mit Entscheidung für einen konkreten geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> beginnt dann eine in der Regel<br />

langjährige Beziehung zwischen dem Anleger<br />

und dem Anbieter sowie den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern des Beteiligungsangebotes.<br />

Diese Beziehung wird nur dann erfolgreich und<br />

zur Zufriedenheit aller Beteiligten verlaufen,<br />

wenn jeder weiß, was der andere erwartet und<br />

wenn alle eine faire Partnerschaft anstreben, die<br />

auf gegenseitigem Vertrauen und gemeinsamen<br />

Wertvorstellungen aufbaut.<br />

Da die Geschäftspolitik und die Entscheidungen des Anbieters und<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter den Anlageerfolg des Beteiligungsangebotes<br />

maßgeblich beeinfl ussen, ist die Entscheidung<br />

für den richtigen Partner oftmals wichtiger als die Entscheidung für<br />

oder gegen eine Assetklasse.<br />

Damit Sie die Weichen für den Anlageerfolg richtig stellen können,<br />

stellen wir uns nachfolgend vor.<br />

Gesellschafter<br />

Die asuco-Unternehmensgruppe wurde als Emissionshaus für Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

im Jahr 2009 gegründet.<br />

Das Stammkapital des alleinigen Gesellschafters des Anbieters beträgt<br />

800.000 EUR und wird von den beiden Geschäftsführern<br />

Hans-Georg Acker und Dietmar Schloz in Höhe von jeweils<br />

39,5 % sowie von leitenden Mitarbeitern gehalten.


Erfahrung, Expertise und Erfolg<br />

Das Management und die Mitarbeiter der asuco-Unternehmensgruppe<br />

haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />

in leitenden Funktionen. Im Einzelnen handelt es sich um:<br />

� Aufbau eines der führenden Emissionshäuser für geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> im Konzern einer deutschen Großbank.<br />

� Konzeptions- und <strong>Fonds</strong>management-Know-how für geschlossene<br />

Immobilien-, Leasing- und Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

mit Investitionen im In- und Ausland und einem Investitionsvolumen<br />

von über 5 Mrd. EUR und einer im Marktvergleich positiven<br />

Leistungsbilanz.<br />

� Vertriebsverantwortung für ein platziertes Eigenkapital von<br />

mehr als 2,5 Mrd. EUR, das von rd. 70.000 Anlegern gezeichnet<br />

wurde.<br />

� Etablierung eines funktionierenden Zweitmarktes mit einem<br />

kumulierten Umsatz von rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital bei<br />

rd. 7.500 Umsätzen.<br />

� Entwicklung und Management von zwei Initiatoren übergreifenden<br />

Zweitmarktfonds mit ca. 237 Mio. EUR Investitionsvolumen<br />

und Beteiligungen an über 100 verschiedenen <strong>Fonds</strong>gesellschaften.<br />

� Aufbau des Know-hows zur Bewertung von Anteilen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds sowie eines Netzwerkes zum<br />

Ankauf von attraktiven Beteiligungen am Zweitmarkt.<br />

� Entwicklung und Implementierung eines nach wie vor einzigartigen<br />

Flexibilitätskonzeptes für geschlossene <strong>Fonds</strong>.<br />

� Implementierung eines internetbasierten Berichtswesens.<br />

Unternehmensgrundsätze<br />

Die asuco-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und bankenunabhängiges<br />

Emissionshaus für geschlossene <strong>Fonds</strong>. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter handeln und entscheiden wie Unternehmer<br />

und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />

Dabei werden keine kurzfristigen, sondern langfristige und<br />

nachhaltige Erfolge angestrebt. Dies kann nur gelingen, wenn die<br />

Anleger ohne Kompromisse in den Mittelpunkt allen Handelns gestellt<br />

werden.<br />

Die asuco-Unternehmensgruppe steht daher für die Prinzipien: innovativ,<br />

transparent und fair bei der Produktkonzeption, dem Vertrieb,<br />

dem <strong>Fonds</strong>management sowie dem Berichtswesen an die<br />

Anleger. Und das sind keine Lippenbekenntnisse oder wohlklingende<br />

Marketingslogans, sondern tiefste Überzeugung; nicht nur<br />

wenn alles nach Plan verläuft, sondern erst<br />

Recht bei schlechten Nachrichten. So ist die<br />

asuco-Unternehmensgruppe nach Kenntnis der<br />

Prospektverantwortlichen als einziger Anbieter<br />

geschlossener <strong>Fonds</strong> bereit, eine „echte“ erfolgsabhängige<br />

Vergütung zu akzeptieren. Es ist vereinbart,<br />

dass die Vergütung aus einer überdurchschnittlichen<br />

Performance der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

um eine „negative Vergütung“ aus einer<br />

unterdurchschnittlichen Performance anderer<br />

erworbener Beteiligungen an Zielfonds reduziert<br />

wird oder sogar ganz entfällt.<br />

Dies sorgt für gleichgerichtete Interessen von<br />

Anbieter und Anleger und ist die beste Voraussetzung<br />

für eine vielversprechende Win-Win-<br />

Situation.<br />

Produkte<br />

fair<br />

innovativ<br />

transparent<br />

Die asuco-Unternehmensgruppe hat sich anfänglich<br />

ganz bewusst als ein auf Immobilien-<br />

Zweitmarktfonds spezialisiertes Emissionshaus<br />

aufgestellt. Mit Privatplatzierungen für institutionelle<br />

Investoren sowie vermögende Anleger mit<br />

Zeichnungsbeträgen ab 250.000 EUR sowie mit<br />

Publikumsfonds mit Zeichnungsbeträgen ab<br />

5.000 EUR wird mittelfristig die qualitative und<br />

quantitative Marktführerschaft angestrebt.<br />

Eine Privatplatzierung (vorliegendes Beteiligungsangebot)<br />

wird ihr <strong>Fonds</strong>vermögen als Dachfonds<br />

unter Beachtung von Investitionskriterien überwiegend<br />

in eine Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) durch Kauf auf dem<br />

Zweitmarkt investieren. Es ist beabsichtigt, Beteiligungen<br />

an mehr als 100 verschiedenen Zielfonds<br />

von mehr als zehn Anbietern geschlossener<br />

<strong>Fonds</strong> einzugehen. Eine Privatplatzierung wird<br />

damit nach Vollinvestition indirekt (doppelstöckig)<br />

an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien<br />

verschiedener Nutzungsarten beteiligt sein und<br />

durch die breite Risikostreuung Sicherheitsorientierung<br />

ausweisen.<br />

Publikumsfonds werden sich ihrerseits an den<br />

Privatplatzierungen als Gesellschafter beteiligen<br />

und damit eine vergleichbare Risikostreuung<br />

und Sicherheit aufweisen.<br />

Anbieter<br />

39


40<br />

Die asuco-Unternehmensgruppe in der Presse<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> (asuco) – ein neues<br />

Emissionshaus für geschlossene Zweitmarktimmobilienfonds<br />

geht an den Start<br />

„Die beachtliche H.F.S.-Leistungsbilanz<br />

wird angerechnet.“<br />

12.10.2009<br />

asuco <strong>Fonds</strong><br />

Schloz + Acker wieder da<br />

„Der Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds ist um eine Adresse<br />

reicher. Die früheren Geschäftsführer der HypoVereinsbank Tochter<br />

H.F.S. (…) haben sich mit einem eigenen Emissionshaus für Zweitmarktfonds<br />

namens asuco <strong>Fonds</strong> (Acker, Schloz & Co.) selbständig<br />

gemacht. Mit Blick auf die 800.000 Euro Stammkapital sei man nicht<br />

von kurzfristigen Erfolgen abhängig. (…) Erfahrungen mit Zweitmarktdeals<br />

haben die asuco-Gründer seit 1996 gesammelt. Damals legte<br />

die H.F.S. einen ersten Zweitmarktfonds für Anteile an geschlossenen<br />

Immobilienfonds auf. Er erreichte ein Volumen von 55,6 Mio. Euro.<br />

Das Nachfolgeprodukt wurde 2005 aufgelegt und brachte es auf<br />

181,3 Mio. Euro. Beide <strong>Fonds</strong> schafften ab Erreichen der Vollinvestition<br />

6% Ausschüttung p.a. (…).“<br />

asuco – Bekannte Gesichter<br />

„Mit asuco meldet sich ein neues Emissionshaus<br />

mit bekannten Gesichtern am Markt<br />

für geschlossene <strong>Fonds</strong>. Geschäftsführende<br />

Gesellschafter sind Hans-Georg Acker (44)<br />

und Dietmar Schloz (49). Beide waren viele<br />

Jahre lang für WealthCap, vorher H.F.S., aktiv.<br />

Erstes Angebot wird ein Zweitmarktfonds<br />

sein, der mehr als 100 gebrauchte<br />

Immobilienanteile kaufen will.“<br />

16.10.2009<br />

Alte Hasen“ gründen neues Emissionshaus<br />

„Der Ex-WealthCap-Geschäftsführer Hans-Georg Acker<br />

und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S. (…)<br />

Dietmar Schloz, haben die asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong><br />

gegründet, um Zweitmarkt-Immobilienfonds aufzulegen.“<br />

14.10.2009<br />

asuco – Neues Emissionshaus mit bekannten Gesichtern startet<br />

„In München gründeten die beiden früheren Geschäftsführer der<br />

HypoVereinsbank-Tochter H.F.S., Hans-Georg Acker und Dietmar<br />

Schloz ein neues Emissionshaus (…). Die asuco tritt daher ab<br />

sofort am Zweitmarkt für mehr als 100 geschlossene Immobilienfonds<br />

als Käufer auf. (…)“<br />

13.10.2009<br />

18.10.2009<br />

k-mi-Laserstrahl<br />

Neues Emissionshaus ascuo am Start<br />

„Zusammen mit einem Expertenteam gründeten<br />

Hans-Georg Acker und Dietmar<br />

Schloz als geschäftsführende Gesellschafter<br />

im Oktober die ascuo <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Das inhabergeführte und bankenunabhängige<br />

Emissionshaus spezialisiert sich anfänglich<br />

auf die Konzeption, den Vertrieb<br />

und das Management von geschlossenen<br />

Zweitmarkt-Immobilienfonds (…).“<br />

November 2009<br />

„Wieder zurück melden sich der Ex-WealthCap-Geschäftsführer<br />

Hans-Georg Acker und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S.<br />

HYPO-<strong>Fonds</strong>beteiligungen für Sachwerte <strong>GmbH</strong>, Dietmar Schloz.<br />

Beide haben unter Einbindung weiterer langjähriger Mitstreiter in<br />

München mit der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> ein neues Emissionshaus gegründet.<br />

(…) Sowohl Schloz als auch Acker haben in der Vergangenheit<br />

reichlich Know-how gesammelt. Ab Dezember 2009 sollen institutionelle<br />

Investoren und vermögende Privatkunden ab 250.000 €<br />

Mindestbeteiligung die Anteile des ersten asuco-Zweitmarktfonds<br />

zeichnen können. Der gleich gestrickte Publikumsfonds mit einer<br />

Mindestbeteiligungssumme ab 5.000 € folgt kurz danach.“<br />

16.10.2009<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>:<br />

Ein neues Emissionshaus geht an den Start<br />

„Erste asuco-<strong>Fonds</strong> sind bereits in Vorbereitung und sollen<br />

ab Dezember 2009 neue Benchmark für Zweitmarktfonds<br />

setzen.“<br />

20.10.2009


Management<br />

Dietmar Schloz<br />

Diplom-Kaufmann, 50<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

Dietmar Schloz verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung bei<br />

der Konzeption, dem Vertrieb, dem <strong>Fonds</strong>controlling und der Anlegerbetreuung<br />

geschlossener <strong>Fonds</strong>. Er verantwortete den Bereich<br />

Produktmanagement für<br />

Geschlossene <strong>Fonds</strong> bei<br />

der HYPO-Bank. Mit Gründung<br />

der H.F.S. HYPO-<br />

<strong>Fonds</strong>beteiligungen für<br />

Sachwerte <strong>GmbH</strong> (H.F.S.)<br />

als 100%ige Tochtergesellschaft<br />

der heutigen Hypo-<br />

Vereinsbank wurde er im<br />

Jahr 1992 zum Geschäftsführer<br />

berufen und verantwortete<br />

die Ressorts Vertrieb,<br />

Marketing, <strong>Fonds</strong>konzeption,<br />

Zweitmarkt,<br />

<strong>Fonds</strong>controlling und die<br />

Anlegerbetreuung. 1996<br />

entstand unter seiner Federführung<br />

der erste Initiatoren<br />

übergreifende Immobilien-Zweitmarktfonds. Im Jahr 2007<br />

übernahm er neben der Geschäftsführungsfunktion in der H.F.S.<br />

die Verantwortung für den Zweitmarktbereich in der Wealth Management<br />

Capital Holding <strong>GmbH</strong> (WealthCap). Während seiner<br />

Tätigkeit wurden 34 geschlossene Immobilien- und Mobilien-Leasingfonds<br />

mit Investitionen im In- und Ausland aufgelegt, für deren<br />

Konzeption und Management er verantwortlich zeichnete. Er war<br />

bei zahlreichen <strong>Fonds</strong>gesellschaften persönlich haftender Gesellschafter<br />

und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender Gesellschafter<br />

der AMMS Komplementär <strong>GmbH</strong>, die die Komplementärfunktion<br />

in zahlreichen geschlossenen <strong>Fonds</strong> der WealthCap inne<br />

hatte.<br />

Hans-Georg Acker<br />

Diplom-Kaufman, 45<br />

geschäftsführender Gesellschafter<br />

Dietmar Schloz und Hans-Georg Acker © asuco<br />

Dietmar Schloz ist geschäftsführender Gesellschafter der asuco<br />

<strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.<br />

Hans-Georg Acker verfügt über eine mehr als<br />

20-jährige Erfahrung bei der Konzeption, der Finanzierung,<br />

dem Vertrieb und der Anlegerbetreuung<br />

geschlossener <strong>Fonds</strong>. Nach Tätigkeiten<br />

im Bereich Produktmanagement für Geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> bei der HYPO-<br />

Bank wechselte er Ende<br />

1991 zur damaligen<br />

Württembergischen Hypothekenbank<br />

AG in<br />

Stuttgart und leitete<br />

den Bereich Unternehmensplanung<br />

und Controlling<br />

sowie das Projekt<br />

Finanzierung von<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />

1996 übernahm er als<br />

Prokurist in der H.F.S.<br />

HYPO-<strong>Fonds</strong>beteiligungen<br />

für Sachwerte<br />

<strong>GmbH</strong> (H.F.S.) die Leitung<br />

des Vertriebs und<br />

der Konzeption. Anfang<br />

2007 wurde er zum Geschäftsführer der Wealth<br />

Management Capital Holding <strong>GmbH</strong> (Wealth-<br />

Cap) berufen. Hier war er bis zu seinem Ausscheiden<br />

im März 2009 für die Ressorts Vertrieb,<br />

Marketing, Zweitmarkt und die Anlegerbetreuung<br />

verantwortlich. Während seiner Tätigkeit<br />

bei der H.F.S. und der WealthCap wurden mehr<br />

als 20 geschlossene <strong>Fonds</strong> mit Investitionen im<br />

In- und Ausland aufgelegt. Er war bei zahlreichen<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaften persönlich haftender<br />

Gesellschafter und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender<br />

Gesellschafter der AMMS<br />

Komplementär <strong>GmbH</strong>, die die Komplementärfunktion<br />

in zahlreichen geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />

der WealthCap inne hatte.<br />

Hans-Georg Acker ist geschäftsführender Gesellschafter<br />

der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> und Geschäftsführer<br />

der Tochtergesellschaften.<br />

Anbieter<br />

41


42<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

Eine innovative und intelligente Lösung<br />

Der geschlossene<br />

Immobilienfonds<br />

Zu allen Zeiten galt der Erwerb von Immobilien<br />

in langfristiger Hinsicht als eine krisenfeste Anlageform<br />

mit interessanten Renditechancen.<br />

Durch ein Europa ohne Grenzen mit dem Euro<br />

als einheitliche Währung gehört der deutsche<br />

Immobilienmarkt für in- und ausländische Investoren<br />

zu einem aussichtsreichen Investitionsziel.<br />

Vorteile<br />

Für den Anleger sind neben Wohnimmobilien<br />

besonders Gewerbeimmobilien interessant. Der<br />

Erwerb von Einkaufszentren, Bürogebäuden,<br />

Hotels, Logistikimmobilien, Gewerbeparks oder<br />

Seniorenpfl egeheimen übersteigt in der Regel<br />

jedoch die Finanzkraft eines einzelnen Anlegers<br />

bzw. ermöglicht selbst Großinvestoren keine<br />

ausreichende Risikostreuung. Mit einer Beteili-<br />

gung an einem geschlossenen Immobilienfonds kann jeder an der<br />

Ertragskraft von Großimmobilien teilhaben, ohne auf die Vorteile<br />

bei der Einkommensteuer verzichten zu müssen, die ein Direkterwerber<br />

erhält. Darüber hinaus wird der Anleger von sämtlichen<br />

Verwaltungsarbeiten entlastet, ohne deswegen seine Mitwirkungsrechte<br />

zu verlieren.<br />

Durch die permanente Kaufkraftentwertung (Infl ation) hat der Gedanke<br />

eines sachwertunterlegten Zusatzeinkommens eine hohe<br />

Bedeutung. Infl ationsschutz bieten insbesondere Gewerbeimmobilien,<br />

deren Mieten in der Regel an den Verbraucherpreisindex<br />

gekoppelt sind und somit automatischen Anpassungen unterworfen<br />

werden.<br />

Es ist daher nicht verwunderlich, dass über eine Million Anleger<br />

von der <strong>Fonds</strong>idee überzeugt sind und seit 1993 rd. 99 Mrd. EUR<br />

in geschlossene Immobilienfonds investiert haben.<br />

Auf der anderen Seite stellen Investitionen in Immobilien – sei es<br />

in Form der Direktinvestition oder in Form des Anteilserwerbs an<br />

einem geschlossenen Immobilienfonds – grundsätzlich langfristige


Kapitalanlagen dar. Die prospektierte Rentabilität kann in der Regel<br />

nur erzielt werden, wenn der Anleger die langfristige Konzeption<br />

berücksichtigt und die investierten Mittel nicht kurzfristig wieder<br />

benötigt. Dem steht das Bedürfnis der infolge der Finanzmarktkrise<br />

häufi g verunsicherten Anleger gegenüber, sich möglichst nur<br />

für einen überschaubaren Zeitraum festzulegen und möglichst fl exibel<br />

zu bleiben.<br />

Ausstiegsoptionen<br />

Für viele Anleger sind daher die Ausstiegsmöglichkeiten aus einem<br />

geschlossenen Immobilienfonds ein wichtiges Entscheidungskriterium<br />

für ihre Investitionsentscheidung.<br />

Bei einem geschlossenen Immobilienfonds bestehen für den Anleger<br />

im Regelfall drei Ausstiegsoptionen:<br />

� Die Anleger können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

mit in der Regel 75%iger Mehrheit die <strong>Fonds</strong>liquidation<br />

herbeiführen. Im Anschluss an den Verkauf der Immobilien<br />

wird nach Tilgung der Fremdmittel und der Abrechnung<br />

der Vergütungen die verbleibende Liquidität an die Anleger<br />

ausgeschüttet.<br />

� Zusätzlich zu der möglichen <strong>Fonds</strong>liquidation steht jedem Anleger<br />

eine individuelle Kündigungsmöglichkeit zu, so dass der<br />

Typische <strong>Fonds</strong>konzeption<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

� Geschäftsführung<br />

� Immobilien- und<br />

Mietermanagement<br />

� <strong>Fonds</strong>verwaltung<br />

Anleger<br />

� Indirekte oder direkte Beteiligung an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

� Beschränkte Haftung<br />

� Schuldrechtliche Position gegenüber dem<br />

Treuhandkommanditisten<br />

Komplementär<br />

� Geschäftsführung<br />

� Unbeschränkte Haftung<br />

Immobilienfonds <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Grundsätzliche Vorteile bei geschlossenen<br />

Immobilienfonds<br />

� Aufbau eines sachwerteunterlegten<br />

Zusatzeinkommens<br />

� Sicherheit von Immobilien<br />

� Rentabilität<br />

� Wertbeständigkeit<br />

� Steuervorteile als Zusatznutzen<br />

� Kein eigener Verwaltungsaufwand<br />

� Wiederveräußerbarkeit<br />

� Individuelle Wahl der Investmenthöhe<br />

� Mitwirkungsrechte des Anlegers<br />

Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit<br />

besitzt, aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuscheiden<br />

und die Wertsteigerungen der Immobilien<br />

zu realisieren.<br />

� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit<br />

stellt der Zweitmarkt eine zusätzliche<br />

Ausstiegsmöglichkeit dar.<br />

Beirat<br />

� Durch die Anleger gewählt<br />

� Vertretung der<br />

Anlegerinteressen<br />

� Beratung, Unterstützung<br />

und Überwachung der<br />

Geschäftsführung<br />

Treuhandkommanditist<br />

� Vereinfachung bei Handelsregistereintragungen<br />

� Anonymisierung der Anleger<br />

� Übertragung der Gesellschafterrechte an die<br />

Anleger<br />

�<br />

�<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

43


44<br />

Der Zweitmarkt für geschlossene<br />

Immobilienfonds<br />

Ein Markt mit hohem<br />

Wachstumspotential<br />

Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />

von in der Regel bereits vollplatzierten geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> gehandelt werden, stellt seit<br />

Jahren ein wachsendes Segment dar. Neben<br />

der traditionellen Vermittlung von Zweitmarktumsätzen<br />

durch den Anbieter bzw. den Treuhänder<br />

eines Beteiligungsangebotes haben<br />

sich börsenba sierte (<strong>Fonds</strong>börse Deutschland)<br />

und privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen<br />

(z.B. Deutsche Zweitmarkt AG,<br />

Deutsche Sekundärmarkt <strong>GmbH</strong>, Beneke<br />

Zweitmarkt AG) etabliert und stehen verkaufswilligen<br />

Anlegern als Verkaufsplattform zur<br />

Verfügung. Als Käufer treten institutionelle Investoren<br />

wie z.B. geschlossene Zweitmarktfonds<br />

und zunehmend private Anleger auf.<br />

Nach Angaben der Feri Euro Rating Services AG<br />

sind die Zweitmarktumsätze einschließlich einer<br />

geschätzten Dunkelziffer von rd. 196 Mio.<br />

EUR im Jahr 2000 auf über eine Milliarde Euro<br />

im Jahr 2007 gestiegen. Im Jahr 2008 sank der<br />

Umsatz infolge der Finanzmarktkrise auf rd.<br />

675 Mio. EUR und wird voraussichtlich auch<br />

2009 weiter sinken. Der Anteil der geschlosse-<br />

Kriterien für die Beurteilung von<br />

Beteiligungsangeboten an geschlossenen<br />

Immobilienfonds<br />

Qualitative Erfolgsfaktoren<br />

� Partnerwahl / Leistungsbilanz des Anbieters<br />

� Standortwahl<br />

� Bauqualität<br />

� Vermietungssituation<br />

� Flexible Nutzungsmöglichkeiten<br />

� Leistungsfähige Objektverwaltung<br />

� Zweitmarkt (Fungibilität der Beteiligung)<br />

Quantitative Erfolgsfaktoren (Kennzahlen)<br />

� Kaufpreis der Immobilie (Mietfaktor, Preis / qm)<br />

� „Weiche“ Kosten<br />

� Höhe der Mietansätze und geplante<br />

Mietsteigerungen<br />

� Vorsichtige Prognoserechnung<br />

(Mietausfallwagnis, Verwaltungskosten,<br />

Instandhaltungen) �<br />

nen Immobilienfonds betrug rd. 239 Mio. EUR im Jahr 2008 nach<br />

rd. 673 Mio. EUR im Jahr 2007.<br />

Entwicklung der Zweitmarktumsätze am Gesamtmarkt<br />

Gemeldete Umsätze inkl. Dunkelziffer<br />

in Mio. EUR<br />

196<br />

2000<br />

203<br />

2001<br />

206<br />

2002<br />

333<br />

2003<br />

277<br />

2004<br />

445<br />

2005<br />

612<br />

2006<br />

1.036<br />

2007<br />

Quelle: „Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2009“, Feri EuroRating Services AG<br />

675<br />

2008<br />

�<br />

Ab 2010 wird wieder mit steigenden Umsätzen gerechnet (Prognose).<br />

Dies liegt alleine schon an den in den Vorjahren von Anlegern<br />

getätigten hohen Investitionsvolumina. So fl ossen seit 1993<br />

rd. 99 Mrd. EUR Eigenkapital in geschlossene Immobilienfonds.<br />

Unterstellt man beispielsweise, dass 75 % aller geschlossenen<br />

Immobilienfonds bei entsprechender Kursgestaltung handelbar<br />

sind, der durchschnittlich erzielbare Kurs bei 50 % des Zeichnungsbetrages<br />

liegt und jährlich nur rd. 3 % aller Anleger ihre<br />

geschlossenen Immobilienfonds veräußern wollen, dann läge das<br />

Zweitmarktpotential alleine bei geschlossenen Immobilienfonds<br />

bei jährlich über einer Milliarde Euro. Dabei ist eine Steigerung<br />

der verkaufswilligen Anleger aufgrund der Altersstruktur durchaus<br />

denkbar. So betrug der Anteil der zum Zeitpunkt der Zeichnung<br />

über 50-jährigen die letzten Jahre regelmäßig über 50 %<br />

aller Anleger. Und diese Anleger sind heute oft schon zehn und<br />

mehr Jahre beteiligt.<br />

Gründe für einen Verkauf über den Zweitmarkt<br />

Persönliche Gründe wie z.B. Arbeitslosigkeit, Liquiditätsprobleme,<br />

eine fi nanzielle Notlage, Scheidung, Erbauseinandersetzung können<br />

eine vorzeitige Veräußerung der <strong>Fonds</strong>beteiligung erforderlich<br />

machen. Hinzu kommt der Trend in der Vermögensverwaltung, die<br />

Buy-and-hold-Strategie durch ein aktives Portfoliomanagement zu<br />

ersetzen und laufend eine Optimierung des Beteiligungsportfolios<br />

vorzunehmen. Hierzu kann es auch gehören, in einer guten Marktphase<br />

Gewinne zu realisieren.<br />

Vorteile für Käufer am Zweitmarkt<br />

Der Zweitmarkt kann nur dann langfristig aufrecht erhalten werden<br />

bzw. die Aufl age eines geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

ist nur dann sinnvoll, wenn der Käufer am Zweitmarkt<br />

attraktive Vorteile erhält.


Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />

einer <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

� Durch Erwerb einer Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />

besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />

� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />

über die Entwicklung der <strong>Fonds</strong>objekte und die Leistungsfähigkeit<br />

des <strong>Fonds</strong>managements.<br />

� Die aktuell hohe Verkaufsbereitschaft verunsicherter Anleger<br />

bei gleichzeitig zurückhaltenden Kaufi nteressenten haben zu<br />

sinkenden Kursen am Zweitmarkt geführt. Diese sind nicht selten<br />

unter die nachhaltigen Markt- / Verkehrswerte der von den<br />

geschlossenen Immobilienfonds gehaltenen Immobilien gesunken.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass derzeit gute Investitionschancen<br />

am Zweitmarkt für geschlossenen Immobilienfonds bestehen.<br />

Hohe Bedeutung der Expertise am Zweitmarkt<br />

Nicht alle der rd. 4.000 in Deutschland gehandelten geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> von über 150 Anbietern sind unterbewertet oder für den<br />

Käufer langfristig attraktiv. Die Entscheidung, welcher <strong>Fonds</strong> zu<br />

welchem Preis erworben werden kann, überfordert die meisten<br />

Anleger vielfach. Vielmehr kann nur der am Zweitmarkt langfristig<br />

erfolgreich investieren, der sich am Immobilienmarkt gut auskennt,<br />

dem alle zum Investitionszeitpunkt bewertungsrelevanten Daten<br />

aus den Verkaufsprospekten und den Geschäftsberichten zur Verfügung<br />

stehen und der die Leistungsfähigkeit des <strong>Fonds</strong>managements<br />

einschätzen kann.<br />

Wer die hierfür notwendige jahrelange Branchenerfahrung nicht<br />

hat, kann am einfachsten über einen professionell gemanagten<br />

Immobilien-Zweitmarktfonds an den Investitionschancen am<br />

Zweitmarkt teilnehmen. Hierzu zählen in besonderem Maße die<br />

Beteiligungsangebote der asuco-Unternehmens gruppe.<br />

Immobilien-Zweitmarktfonds der<br />

asuco-Unter nehmensgruppe:<br />

die exklusive Kapitalanlage<br />

Die Konzeptionsmerkmale<br />

Die überzeugenden Chancen am Zweitmarkt für<br />

geschlossene Immobilienfonds waren Grundlage<br />

für die Entscheidung zur Aufl age der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot ist es<br />

gelungen, interessierten Investoren und Anlegern<br />

eine Kapitalanlage anzubieten, die nach Ansicht<br />

der Prospektverantwortlichen zahlreiche Alleinstellungsmerkmale<br />

aufweist. Neben den auf Seite<br />

16 f. dargestellten Gründen, die für eine Beteiligung<br />

sprechen, sind dies insbesondere:<br />

� Im Marktvergleich konkurrenzlose geringe<br />

sogenannte „weiche Kosten“ ermöglichen<br />

einen günstigeren indirekten Immobilienerwerb<br />

als dies bei neu aufgelegten geschlossenen<br />

Immobilienfonds und sogar bei<br />

Direktinvestitionen in Immobilien möglich<br />

wäre (vgl. Abbildung auf Seite 46).<br />

� Eine „echte“ erfolgsabhängige Vergütung<br />

sorgt für gleichgerichtete Interessen von Anbieter<br />

und Anleger und ist beste Voraussetzung<br />

für eine vielversprechende Win-Win-<br />

Situation. So ist vereinbart, dass die Vergütung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

aus einer überdurchschnittlichen Performance<br />

einer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligung an einem Zielfonds<br />

von mehr als 7 % p.a. im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />

Performance einer anderen<br />

erworbenen Beteiligung an einem Zielfonds<br />

von weniger als 4,5 % p.a. gekürzt<br />

wird oder sogar ganz entfällt.<br />

� Die Prospektannahmen zu der durchschnittlich<br />

erzielbaren Ausschüttungsrendite sowie<br />

der Wertsteigerung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

sind im Marktvergleich konservativ.<br />

Des Weiteren wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wie<br />

folgt charakterisiert:<br />

� Institutionelle Investoren und vermögende<br />

Anleger schließen sich in der Rechtsform der<br />

vermögensverwaltenden Kommanditgesell-<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

45


46<br />

Anschaffungskosten (inkl. sämtlicher Nebenkosten) alternativer Immobilienkapitalanlagen im Vergleich (Prognose)<br />

in % des Markt- / Verkehrswertes der Immobilien<br />

108,5<br />

schaft zusammen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft investiert<br />

ihr <strong>Fonds</strong>vermögen überwiegend in<br />

Beteiligungen an am Zweitmarkt gehandelten<br />

geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds),<br />

deren Vollplatzierung in der Regel<br />

bereits erfolgt ist und die von den Erstzeichnern<br />

aus persönlichen Gründen verkauft<br />

werden.<br />

� Es erfolgt eine langfristige Anlage in ein nach<br />

Investitionskriterien ausgewähltes, breit diversifi<br />

ziertes Portfolio von Beteiligungen an<br />

Zielfonds, das zum Zeitpunkt der Beteiligung<br />

überwiegend noch nicht feststeht.<br />

� Es ist ein hohes Maß an Flexibilität bei den<br />

Ausschüttungen vorhanden, da die Anleger<br />

bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft das jährlich aufs<br />

Neue ausübbare Wahlrecht erhalten, die<br />

grundsätzlich thesaurierten entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen einschließlich der thesaurierten<br />

Beträge der Vorjahre jeweils zum<br />

30.06. eines Jahres ganz oder teilweise (min-<br />

Publikumsfonds 121,1 der asuco-Unternehmensgruppe<br />

119,0<br />

2,3<br />

1,1<br />

116,4<br />

5,0<br />

7,3<br />

4,5<br />

111,7<br />

0,7<br />

98,3<br />

0,2<br />

3,1<br />

5,2<br />

13,8<br />

10,6<br />

5,4<br />

6,5<br />

5,1<br />

5,9<br />

0,2<br />

3,1<br />

100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />

asuco 1<br />

Zweitmarktfonds<br />

Immobilienfonds<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Wettbewerber Wettbewerber<br />

Angebot Angebot<br />

(minimal) (maximal)<br />

1<br />

2<br />

1<br />

2<br />

1<br />

Markt- / Verkehrswert der Immobilie 100%<br />

<strong>Fonds</strong>kosten Konzeption Vertriebsprovision Erwerbsnebenkosten (2,5 % für technische, wirtschaftliche<br />

und juristische Due Dilligence, 3,0 % für Notar, Makler,<br />

Grundbuch, mindestens 3,5 % für Grunderwerbsteuer)<br />

109,0<br />

destens 10.000 EUR oder ein Vielfaches) zu entnehmen. Dieses<br />

Wahlrecht kann nach vollständiger Einzahlung des Zeichnungsbetrages<br />

entsprechend dem individuellen Finanzbedarf des Anlegers<br />

ausgeübt werden. Die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten<br />

Beträge erzielen einen attraktiven variablen Ertrag.<br />

� Die Anleger sind wirtschaftlich und steuerlich weitgehend mit<br />

einem Immobilieneigentümer gleichgestellt.<br />

Die Investitionskriterien<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an Zielfonds mittelbar<br />

über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />

oder unmittelbar erwerben, die folgende Investitionskriterien erfüllen<br />

(ausgenommen hiervon sind Investitionen in REITs):<br />

� Investitionen überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien<br />

an entwicklungsfähigen Standorten mit hohem Vermietungsstand.<br />

� Rechtsform Kommanditgesellschaft oder <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

�<br />

� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentschei-<br />

9,0<br />

Direkterwerb<br />

Immobilie<br />

Beispiel: Der Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann indirekt die von den Zielfonds gehaltenen Immobilien inkl. der anfallenden<br />

Vertriebs- und Konzeptionsgebühren zwischen 98,3 % und 108,5 % des Markt- / Verkehrswertes der Immobilien (abhängig von<br />

der Höhe des vereinbarten Agios) erwerben.<br />

1 Annahme: Es wird unterstellt, dass es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gelingt, Beteiligungen an Zielfonds zu erwerben, bei denen der zu Grunde liegende Wertansatz<br />

für die Immobilien 5 % unter dem Markt- / Verkehrswert liegt.


dung berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />

muss der Erwerb indirekt über eine Kapitalgesellschaft erfolgen.<br />

� Vorlage des Verkaufsprospektes sowie von Unterlagen, die zumindest<br />

die wesentlichen Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />

Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />

und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />

� Vertragswerk, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter anlegerfreundlich ist (z.B. Mitspracherecht möglichst<br />

bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener<br />

Veräußerungserlös beim Verkauf von <strong>Fonds</strong>immobilien,<br />

Teilnahme am Verkehrswert der Immobilien – Ausnahme:<br />

Leasingkonzeptionen und Beteiligungen an Zielfonds der<br />

WealthCap-Gruppe mit erfolgten Zusatzentnahmen).<br />

� Investition ausschließlich in Beteiligungen an Zielfonds, die am<br />

Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt maximal 15 %<br />

des Gesellschaftskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Beteiligungen<br />

von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />

aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />

� Maximale Einzelinvestition 10 Mio. EUR, aber nicht mehr als<br />

50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen Zielfonds.<br />

<strong>Fonds</strong>konzept<br />

Vermögende<br />

Anleger<br />

asuco<br />

Komplementär<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Beteiligung am Zielfonds 1<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

Publikumsfonds der asuco-Unternehmensgruppe<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(<strong>Fonds</strong>gesellschaft)<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds 2<br />

Einzelobjekt<br />

� Ankaufskurs orientiert sich am inneren Wert<br />

(Verkehrswert), den die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter ermittelt haben. Der Ankaufskurs<br />

darf bei Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

von kumuliert über 1 Mio. EUR pro<br />

Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />

ermittelte, unverbindliche Preisindikation<br />

bzw. bei Angabe einer Preisspanne den<br />

oberen Wert grundsätzlich nicht überschreiten<br />

(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />

teilt auf Anfrage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb<br />

einer Frist von sieben Tagen keine Preisindikation<br />

mit).<br />

Bei dem Erwerb von Anteilen an REITs ist das<br />

folgende Investitionskriterium zu beachten:<br />

� Maximale Investition insgesamt 10 % des<br />

Gesellschaftskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

aber nicht mehr als 25 % des Grundkapitals<br />

eines REITs.<br />

Institutionelle<br />

Investoren<br />

asuco<br />

Geschäftsbesorgungs<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Beteiligungen an weiteren Zielfonds<br />

Objekt 1 Objekt 2<br />

Vereinfachte Darstellung �<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

47


48<br />

Zweitmarktfonds in der Presse<br />

Zweitmarktfonds<br />

im Trend –<br />

Opportunitäten werden jetzt genutzt<br />

„Zweitmarktfonds sind derzeit scheinbar im Trend. (…)<br />

Raten, Kurse und Charts sind auf dem Tiefpunkt, die in der<br />

Regel als Einstiegssätze gelten. (…) Wer jetzt das Geld<br />

zum investieren hat, kann sich ohne Frage interessante<br />

Schnäppchen sichern. (…) Entscheidend ist deshalb jetzt<br />

für ein seriöses Angebot auf der einen Seite ein gutes Netzwerk,<br />

das die Beschaffung sichert, auf der anderen Seite<br />

ein konservativ kalkulierter <strong>Fonds</strong> mit einer schlanken<br />

Kostenstruktur. (…)“<br />

4/2009<br />

Zweitmarkt als letzter Ausweg<br />

für Zeichner geschlossener <strong>Fonds</strong><br />

„(…) Angesichts der derzeit günstigen Preise lässt sich zwar für private<br />

Investoren durchaus das ein oder andere Schnäppchen machen. Für<br />

unerfahrene Anleger eignet sich ein Kauf einer gebrauchten Beteiligung<br />

in der Regel nicht. Denn ihnen fehlt meistens das Wissen einen <strong>Fonds</strong><br />

richtig einzuschätzen. (…) Eine Alternative für interessierte Käufer sind<br />

die Zweitmarktfonds, die Beteiligungen aufkaufen (…). (…) Gefahr lauert<br />

in der Möglichkeit, dass Emissionshäuser Zweitmarktfonds dazu nutzen,<br />

schlecht laufende <strong>Fonds</strong> aus dem Erstmarkt dort zu parken.“<br />

24.04.2009<br />

Moderne Piraten<br />

Endlich können Anleger Schiffs- und<br />

Immobilienbeteiligungen vor Ende der<br />

<strong>Fonds</strong>laufzeit zu attraktiven Preisen verkaufen.<br />

Der Zeitpunkt ist günstig.<br />

„Seeräuber von heute entern Schiffe nicht mehr unter Einsatz<br />

ihres Lebens auf hoher See, sondern ganz bequem<br />

vom Schreibtisch aus. Sie können Anlegern über Handelsplattformen<br />

im Internet Anteil für Anteil an Schiffsfonds abkaufen.<br />

Anders als früher nehmen sie außer Tankern und<br />

Containerriesen auch Immobilien ins Visier. (…) Wegen<br />

fehlender Kaufi nteressenten hatten Anleger früher kaum<br />

eine Chance, sich ohne Verlust von ihren Anteilen an geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> zu trennen. (…) Doch die Flaute am<br />

Secondhand-Markt ist Vergangenheit. Wurden 2001 nur<br />

<strong>Fonds</strong>anteile im Wert von 53 Millionen Euro gehandelt,<br />

waren es im vergangenen Jahr schon 412 Millionen Euro<br />

(…).“ 30.07.2007<br />

Der Handel blüht<br />

„Immobilienfonds – Zweite Hand ist nicht<br />

gleich zweite Wahl: Beim Handel mit<br />

Zweitmarktfonds machen im günstigsten<br />

Fall Anbieter und Käufer ein gutes Geschäft.<br />

Die vorzeitige Rückgabe von <strong>Fonds</strong>anteilen<br />

wird immer populärer.“<br />

06 – 2007<br />

Geschlossene <strong>Fonds</strong>:<br />

Gebraucht, günstig & gut<br />

„(…) Ab September 2008 jedoch gingen die Kurse zurück.<br />

Die weltweite Wirtschaftkrise war mittlerweile<br />

auch am Zweitmarkt für geschlossene <strong>Fonds</strong> angekommen<br />

und hat ein Ungleichgewicht geschaffen. (…) Derzeit<br />

treten deutlich mehr Verkaufswillige auf, so dass ein<br />

Angebotsüberschuss herrscht. Für die vergleichsweise<br />

wenigen Kaufi nteressenten bieten sich aber aufgrund<br />

dieses Überangebots gute Kaufgelegenheiten, denn viele<br />

Verkäufer bieten hochwertige <strong>Fonds</strong> an.“<br />

15.04.2009<br />

Zweitmarktfonds<br />

sind die Gewinner<br />

in der Krise<br />

„Kapitalanleger, die jetzt in geschlossene<br />

Zweitmarktfonds investieren, sind die großen<br />

Nutznießer der gegenwärtigen Krise auf den<br />

Anlagemärkten. Weil jetzt auch institutionelle<br />

Anleger ihre Beteiligungen an geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> verstärkt auf dem Zweitmarkt zum Kauf<br />

anbieten, werden <strong>Fonds</strong>beteiligungen (…) mit<br />

Abschlägen von 50 % gehandelt.“<br />

26.03.2009<br />

H.F.S. Zweitmarktfonds Deutschland 2:<br />

Interessantes Beteiligungskonzept – zur Nachahmung<br />

empfohlen<br />

„(...) Ergebnis: Die H.F.S. beweist mit diesem innovativen<br />

Konzept Weitsicht, da allgemein ein starkes Anwachsen<br />

der Verkaufswünsche über den Zweitmarkt erwartet wird.<br />

Die Einrichtung eines Zweitmarktfonds bietet Zeichnern<br />

älterer <strong>Fonds</strong> die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu veräußern.<br />

Für den Anleger des Zweitmarktfonds eröffnet sich<br />

hingegen eine Beteiligungschance an einem breit diversifi<br />

zierten Portfolio von Anteilen an geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />

Eine innovative Portfoliobeimischung, die dem Anleger<br />

auch noch eine erhöhte Flexibilität bietet.“<br />

22.02.2005<br />

Zweitmarkt-Idee der H.F.S. hat sich bewährt<br />

„Einzig bewährt hat sich die Idee eines Zweitmarktfonds. Dietmar<br />

Schloz, Geschäftsführer der Münchner H.F.S. HYPO-<strong>Fonds</strong>beteiligungen<br />

für Sachwerte <strong>GmbH</strong>, gebührt das Verdienst, die pfi ffi gste Idee gehabt<br />

zu haben, nämlich gebrauchte <strong>Fonds</strong>anteile von einer darauf spezialisierten<br />

(neuen) <strong>Fonds</strong>gesellschaft bewerten und ankaufen zu lassen.<br />

kmi-Fazit: Angesichts einiger Horror-Szenarien im Bereich geschlossener<br />

Immobilienfonds ist die H.F.S.-Zweitmarkt-Story eine erfreuliche<br />

unternehmerische Glanztat, die zur breiten Nachahmung empfohlen<br />

wird.“ 15/2002


Feri Gesamtmarktstudie<br />

der Beteiligungsmodelle 2009<br />

Zweitmarkt: Quo vadis?<br />

„Für das Jahr 2007 war zum ersten Mal die Umsatzmilliarde im Zweitmarkt<br />

zu vermelden. In nur drei Jahren hatten sich die Zweitmarktumsätze<br />

vervierfacht. Ein bemerkenswerter Erfolg (…). Ein funktionierender<br />

Zweitmarkt ist (…) eine notwendige Voraussetzung für die weitere<br />

positive Entwicklung des Beteiligungsmarktes im Wettbewerb mit anderen<br />

Investmentprodukten. Denn er gibt dem Anleger die Möglichkeit,<br />

Anteile zeitnah, praktikabel und zu einem angemessenen Wert zu verkaufen.<br />

So mag der Rückgang der Zweitmarktumsätze auf 675 Millionen<br />

Euro in 2008 zunächst, Finanzkrise ein Mal unberücksichtigt gelassen,<br />

als Rückschlag erscheinen. Bereinigt man diese Zahlen jedoch um<br />

Sondereffekte des Vorjahres (…), so errechnet sich sogar eine leichte<br />

Steigerung von rd. 30 Millionen Euro. (…) ein respektables Ergebnis,<br />

das Anlass gibt, auf eine weitere positive Entwicklung zu hoffen, wenn<br />

insbesondere die Initiatoren ihren Anteil dazu leisten.“ Januar 2009<br />

Geschlossene Immobilienfonds<br />

Zweitmarkt im siebten Himmel<br />

„(…) Zu den Kunden der Börsen zählt unter anderem der<br />

zweite Zweitmarktfonds der H.F.S., München. Der <strong>Fonds</strong><br />

kauft seit 2003 und wird nach Aussage von Schloz bis<br />

Mitte nächsten Jahres voll investiert sein. Aktuell hat er<br />

130 Mio. seiner 166 Mio. Euro angelegt. Ursprünglich<br />

hatte sich der H.F.S.-Geschäftsführer bis 2013 Zeit nehmen<br />

wollen, den <strong>Fonds</strong> zu füllen. Dass es nun viel schneller<br />

geht, begründet Schloz mit dem Wunsch vieler Anleger,<br />

sich von Anteilen zu trennen, um liquide zu werden.<br />

(…)“<br />

20.11.2008<br />

Zweitmarkt für geschlossene <strong>Fonds</strong><br />

Professionalisierung und Institutionalisierung<br />

„Die Entwicklung des Zweitmarktes für geschlossene<br />

<strong>Fonds</strong> hat in den vergangenen<br />

zwölf Monaten eine enorme Dynamik entfaltet<br />

(…). Das Angebot an geschlossenen<br />

Zweitmarktfonds wird größer und vielfältiger<br />

(…).“<br />

12.10.2006<br />

Zweitmarkt für <strong>Fonds</strong> kommt in Schwung<br />

Es hakt noch an einer standardisierten<br />

Bewertung – Aber Potential für den Handel wächst stetig<br />

„Ganz wachgeküsst sind die Zweitmärkte für geschlossene Immobilienfonds immer<br />

noch nicht. In dieser Assetklasse sind deutschlandweit ca. 70 Mrd. Euro angelegt. (…)<br />

Dass sich zunehmend Zweitmarktinvestoren auch im Markt der geschlossenen Immobilienfonds<br />

tummeln, könnte man als Signal für eine wachsende Fungibilität und Marktreife<br />

werten. (…) Während es die Erstzeichner bei geschlossenen Immobilienfonds ganz<br />

überwiegend (85 %) mit einem Hauptmieter zu tun haben, ermöglichen es Zweitmarktinvestments,<br />

ein nach Standorten, Laufzeit, Nutzungsart und <strong>Fonds</strong>initiator handverlesenes<br />

Portfolio zusammenzustellen (…).“ 03.07.2008<br />

Handel mit Anteilen an Immobilienfonds<br />

boomt – Private und Institutionelle<br />

schichten ihre Portfolios um. Zweitmarktfonds<br />

fi nden günstigere Kaufgelegenheiten.<br />

„Das Geschäft mit gebrauchten Anteilen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds blüht. Beim<br />

Markt <strong>Fonds</strong>börse Deutschland, dessen<br />

Handelsplattform (…) von der Börse Hamburg,<br />

Hannover und seit neuestem München<br />

betrieben wird, übertrumpfte im Oktober<br />

das Immobiliensegment den bisher dominierenden<br />

Handel mit Schiffsbeteiligungen<br />

bei weitem. (…)“<br />

07.11.2008<br />

Zweitmarktfonds<br />

Von Gewinnern und Verlierern<br />

„ (…) Die Finanzkrise hat den Erstmarkt der geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> schwer getroffen. Doch am Zweitmarkt<br />

scheint inzwischen das Gegenteil der Fall zu sein: Anbieter<br />

von Zweitmarktfonds sehen genau dort ihre historische<br />

Chance. Da viele Anleger durch die Krise verkaufen<br />

wollen oder müssen, um an Liquidität zu gelangen,<br />

ist das Angebot, so bestätigen die <strong>Fonds</strong>einkäufer<br />

der Zweitmarktfonds fast unisono, trotz zunehmender<br />

Konkurrenz immer noch sehr auskömmlich. Derzeit<br />

schein es sich zu lohnen. (…)“<br />

Oktober 2009<br />

gerlach-report<br />

Wohin mit den Geschlossenen Immobilienfonds?<br />

Liquiditätsbeschaffung für Steuersparer wird erleichtert:<br />

Der Zweitmarktfonds der H.F.S.: Eine gute Idee<br />

„(...) Die H.F.S. kommt mit einem Zweitmarktfonds an den Markt, der<br />

die meistens der von uns aufgeworfenen Fragen beantwortet (...) und die<br />

erkannten Probleme löst. Es besteht Bedarf für eine funktionierende Verkaufsmöglichkeit<br />

für Geschlossene Immobilienfonds ... Auch auf Seiten<br />

potentieller Käufer, die die junge Hypo-Bank -Tochter, die in den vergangenen<br />

Jahren zu einem der Top-Anbieter“ für geschlossene Immobilienfonds<br />

wurde, ihren neuen Zweitmarktfonds Deutschland 1 KG.“<br />

31.05.1996<br />

H.F.S. meldet eindrucksvolle<br />

Leistungsbilanz für<br />

ihren Zweitmarktfonds.<br />

08 / 2000<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

49


50<br />

Der Immobilienmarkt in Deutschland<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an<br />

Zielfonds erwerben, die ihrerseits überwiegend<br />

in inländische Gewerbeimmobilien an entwicklungsfähigen<br />

Standorten mit hohem Vermietungsstand<br />

investiert sind. Da durch die Risikostreuung<br />

geplant ist, ein Portfolio von Beteiligungen<br />

an mehr als 100 verschiedenen Zielfonds<br />

und damit die indirekte Beteiligung an<br />

voraussichtlich mehr als 200 Immobilien verschiedener<br />

Immobiliengrößen, Immobilienstandorten,<br />

Gebäudetypen, Nutzungsarten und zahlreicher<br />

Mieter aufzubauen, ist die Situa tion am<br />

deutschen gewerblichen Immobilienmarkt für<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft von Bedeutung.<br />

Der Investmentmarkt<br />

Die Turbulenzen der vergangenen Monate an<br />

den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten<br />

sind auch am Immobilienmarkt in Deutschland<br />

nicht ohne Spuren vorbeigegangen. Nach einem<br />

scharfen Einbruch des Transaktionsvolumens im<br />

1. Quartal 2009 um fast 90 % gegenüber dem<br />

umsatzstärksten 2. Quartal 2007 hat der Investmentmarkt<br />

nach Angaben des internationalen<br />

Maklerhauses Jones Lang LaSalle (Capital Markets<br />

Newsletter – Q3 2009, Jones Lang LaSalle)<br />

seinen Boden gefunden. So stieg das Transaktionsvolumen<br />

im 3. Quartal 2009 gegenüber dem<br />

2. Quartal 2009 um rd. 70 % auf 3,3 Mrd. EUR<br />

und auch für das 4. Quartal 2009 wird mit einer<br />

Fortsetzung der Marktbelebung gerechnet.<br />

Als Ursache für diese verhalten positive Entwicklung<br />

führt Jones Lang LaSalle das wieder<br />

aufkeimende Vertrauen in das internationale Finanzsystem,<br />

das nach wie vor niedrige Zinsniveau<br />

und die Annäherung der Verkäufer und<br />

Käufer hinsichtlich der Preisfi ndung an.<br />

Transaktionsvolumen nach Nutzungsart<br />

Basis 1. – 3. Quartal 2009: 7,0 Mrd. EUR<br />

Logistik / Industrie Publikumsfonds der asuco-Unternehmensgruppe<br />

6 %<br />

Hotels, Grundstücke,<br />

Spezialimmobilien<br />

19 %<br />

Gemischt<br />

9 %<br />

Quelle: Capital Markets Newsletter – Q3 2009, Jones Lang LaSalle<br />

Renditeentwicklung Immobilien Deutschland<br />

Aggregierte Netto-Anfangsrendite für Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main,<br />

Hamburg, Köln (ab 2009 ohne Lagerfl ächen), München, Stuttgart<br />

8 %<br />

7 %<br />

6 %<br />

5 %<br />

Im Fokus der Investoren stehen als Ergebnis einer nach wie vor<br />

hohen Risikoaversion weiterhin die Immobilienhochburgen Berlin,<br />

Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart, die<br />

in 2009 rd. 55 % des gesamten Transaktionsvolumens auf sich vereinigen<br />

können. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass der Anteil<br />

der risikoreicheren Immobilien in der Kategorie „core + / value<br />

add“ von 61 % im Jahr 2007 auf 27 % im ersten Quartal 2009<br />

gesunken ist, bzw. der Anteil der risikoärmeren „core“-Immobilien<br />

im Gegenzug von 29 % auf 61 % gestiegen ist.<br />

Bei den Nutzungsarten dominieren die Büro- vor den Einzelhandelsimmobilien.<br />

Die vielschichtige Gruppe der Investoren wird zu<br />

87 % von deutschen Marktteilnehmern geprägt.<br />

Die Netto-Anfangsrenditen sind im 3. Quartal 2009 unverändert<br />

geblieben. Jones Lang LaSalle erwartet daher, dass die Preise zumindest<br />

in den Top-Segmenten nicht weiter fallen und sich in den<br />

nächsten 12 – 18 Monaten stabilisieren werden.<br />

Der Mietmarkt<br />

Da der Arbeitsmarkt die Krise bisher dank der staatlich geförderten<br />

Kurzarbeit besser als befürchtet überstanden hat, gilt dies auch<br />

für den Rückgang der Nachfrage nach Bürofl ächen. Jones Lang<br />

La Salle erwartet, dass die Neuvermietungen in 2009 gegenüber<br />

2008 um rd. 30 % zurückgehen werden. Der Leerstand der Städte<br />

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München<br />

und Stuttgart wird bis Ende 2009 auch aufgrund<br />

von hohen Fertigstellungszahlen auf durchschnitt-<br />

Büro<br />

35 %<br />

Einzelhandel<br />

31 %<br />

Publikumsfonds der asuco-Unternehmensgruppe<br />

Lagerflächen<br />

Fachmarktzentren<br />

Shopping Center<br />

Büroflächen<br />

Geschäftshäuser<br />

4 %<br />

1999 2000 2001<br />

Quelle: Capital Markets Newsletter – Q3 2009, Jones Lang LaSalle<br />

�<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008 03/2009<br />

�<br />

lich etwas über 10 % ansteigen. Die Spitzenmieten<br />

werden Ende 2009 voraussichtlich um 5 – 6 % unter<br />

den Vorjahreszahlen liegen.<br />

Im Einzelhandel ist die Beurteilung der aktuellen<br />

Lage optimistischer als die Erwartungen. Mit der<br />

Stabilisierung und Erholung der Konsum- und Wirtschaftsdaten<br />

einher geht die weitere Expansion der<br />

Filialisten. Die Vermietungen zeigen nach Angaben<br />

von Jones Lang LaSalle in 2009 ein solides Ergebnis.<br />

Dies gilt insbesondere für 1A-Lagen. Unter


Druck stehen dagegen B-Lagen in den Innenstädten, die mit anhaltenden<br />

Leerständen zu kämpfen haben.<br />

Ausblick<br />

Trotz der Besserungstendenzen z.B. am deutschen Pfandbriefmarkt<br />

und der steigenden Transaktionsvolumen besteht am Investmentmarkt<br />

nach wie vor kein Anlass zur Euphorie, denn die Finanzmarktkrise<br />

ist noch nicht überwunden und wird noch Jahre ihre<br />

Auswirkungen entfalten. Das für 2009 geschätzte Transaktionsvolumen<br />

wird mit rd. 11 Mrd. EUR noch immer rd. 45 % unter dem<br />

Bürofl ächenumsatz inkl. Eigennutzer in qm<br />

01– 03/ 01– 03/ Trend-<br />

2008 2008 2009 Prognose 5<br />

Berlin 468.300 367.100 290.200 �<br />

Düsseldorf 1 427.400 337.600 186,700 �<br />

Frankfurt / Main 2 502.100 418.000 296.000 �<br />

Hamburg 546.300 419.000 292.800 �<br />

München 3 778.900 602.000 400.000 �<br />

Stuttgart 4 183.400 145.800 118.000 �<br />

Spitzenmietpreise für Bürofl ächen in EUR / qm / Monat<br />

01– 03/ 01– 03/ Trend-<br />

2008 2008 2009 Prognose 5<br />

Berlin 22,00 22,00 20,50 �<br />

Düsseldorf 1 22,50 22,50 22,50 �<br />

Frankfurt / Main 2 37,00 37,00 35,00 �<br />

Hamburg 23,50 23,50 23,00 �<br />

München 3 30,50 30,50 29,00 �<br />

Stuttgart 4 18,00 17,50 18,00 �<br />

Leerstand inkl. Untermietfl ächen bei Bürofl ächen<br />

�<br />

�<br />

Vorjahreswert liegen. Bei den Kaufpreisen wird<br />

mit einer Stabilisierung gerechnet.<br />

Am Mietmarkt werden bei Büros bis zum Jahresende<br />

bei einer rückläufi gen Nachfrage eine<br />

leicht steigende Leerstandsrate und sinkende<br />

Spitzenmieten erwartet.<br />

Sollte nach Auslaufen der Kurzarbeit aber noch<br />

kein selbsttragender Aufschwung erreicht werden<br />

können, wird die dann steigende Arbeitslosigkeit<br />

über verminderte Konsumausgaben den<br />

Einzelhandelsmarkt negativ beeinfl ussen.<br />

Die Kursermittlung<br />

Der Ankaufskurs, zu dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

bereit ist, Beteiligungen an Zielfonds anzukaufen,<br />

ist für den Anlageerfolg der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

in zweierlei Hinsicht wichtig:<br />

� Je höher der Ankaufskurs ist, umso mehr Anleger<br />

werden bereit sein, ihre Beteiligungen<br />

über den Zweitmarkt an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

zu veräußern. In diesem Fall sinken<br />

allerdings die Ausschüttungen sowie die<br />

Wertentwicklungschancen.<br />

� Je geringer der Ankaufskurs ist, umso mehr<br />

besteht die Gefahr, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ihr <strong>Fonds</strong>vermögen mangels Verkaufsbereitschaft<br />

der Anleger nicht in dem geplanten<br />

Umfang investieren kann.<br />

Es wird daher entscheidend sein, dass der Ankaufskurs<br />

zu einem fairen Interessenausgleich<br />

zwischen Käufer (<strong>Fonds</strong>gesellschaft) und Verkäufer<br />

führt.<br />

2008 01– 03/2008 01– 03/2009 Trend-<br />

Fläche (qm) Quote (%) Fläche (qm) Quote (%) Fläche (qm) Quote (%) Prognose 5<br />

Berlin 1.466.900 8,8 1.473.400 8,8 1.562.400 9,3 �<br />

Düsseldorf 1 892.600 10,4 893.300 10,5 1.041.400 12,0 �<br />

Frankfurt / Main 2 1.463.100 12,5 1.450.200 12,4 1.566.700 13,3 �<br />

Hamburg 1.001.300 7,1 968.800 6,9 1.093.100 7,7 �<br />

München 3 1.664.400 8,6 1.617.700 8,4 1.768.500 9,1 �<br />

Stuttgart 4 506.000 6,2 500.000 6,2 538.00 6,6 �<br />

1 Inkl. Ratingen, Neuss, Erkrath und Hilden<br />

2 Inkl. Eschborn und Kaiserlei<br />

3 Inkl. Umlandgemeinden<br />

4 Inkl. Leinfelden-Echterdingen<br />

5 Gesamtjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr<br />

Quelle: Büromarktüberblick – Q3 2009, Jones Lang LaSalle<br />

�<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

51


52<br />

Ermittlung des inneren Wertes am Beispiel einer fi ktiven <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Immobilie 1 Immobilie 2 Immobilie 3 Immobilie 4<br />

Ist-Miete 3.256 TEUR 4.813 TEUR 4.274 TEUR 3.898 TEUR<br />

Abschlag Markt-Miete zu Ist-Miete 5 % 0 % 10 % 20 %<br />

Annahme permanenter Leerstand 5 % 0 % 0 % 5 %<br />

Nachhaltig erzielbare Marktmiete 2.939 TEUR 4.813 TEUR 3.847 TEUR 2.962 TEUR<br />

Verkaufsfaktor 14fache 14fache 13,5fache 13,5fache<br />

Verkehrswert 41.146 TEUR 67.382 TEUR 51.935 TEUR 39.987 TEUR<br />

Wesentlicher und objektivster Anhaltspunkt für<br />

den Ankaufskurs ist nach Ansicht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der sogenannte „innere<br />

Wert“ der Beteiligung. Bei der Ermittlung<br />

des inneren Wertes wird fi ktiv eine Aufl ösung /<br />

Liquidation des jeweiligen Zielfonds unterstellt,<br />

d.h. für die Immobilien wird der sogenannte<br />

Markt- / Verkehrswert überschlägig ermittelt<br />

und von diesem Wert die vertraglich<br />

vereinbarten Veräußerungskosten sowie das<br />

aktuelle Fremdkapital abgezogen bzw. die Liquiditätsreserve<br />

sowie das u.U. noch nicht verbrauchte<br />

Damnum der Fremdfi nanzierung hinzuaddiert.<br />

Der verbleibende Liquidationsnettoerlös<br />

wird zu dem Gesellschaftskapital ins Verhältnis<br />

gesetzt und als Prozentsatz ausgewiesen.<br />

Aus dem oben stehenden Beispiel wird deutlich,<br />

dass der Verkehrswert der Immobilien und<br />

der Stand des Fremdkapitals maßgeblichen<br />

Einfl uss auf den inneren Wert und somit auf<br />

den Zweitmarktkurs haben. Eine während der<br />

<strong>Fonds</strong>laufzeit erfolgte Tilgung des Fremdkapitals<br />

(Tilgungsgewinn) führt damit zu einem höheren<br />

Zweitmarktkurs.<br />

Kursbestimmende Faktoren<br />

� Innerer Wert<br />

� Angebot und Nachfrage<br />

� Prognostizierte steuerliche Ergebnisse<br />

� Prognostizierte Ausschüttungen<br />

� Prognostizierter Liquidationsnettoerlös<br />

� Situation am Immobilienmarkt<br />

� Allgemeines Zinsniveau<br />

�<br />

Verkehrswert gesamt 200.450 TEUR<br />

� Veräußerungskosten 4 % 8.018 TEUR<br />

� Fremdkapital 120.307 TEUR<br />

+ Liquiditätsreserve 15.986 TEUR<br />

+ nicht verbrauchtes Damnum,<br />

Zinsvorauszahlung<br />

0 TEUR<br />

Liquidationsnettoerlös 88.111 TEUR<br />

Innerer Wert 67,78 %<br />

bezogen auf das Gesellschaftskapital in Höhe von 130.000 TEUR<br />

�<br />

Bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie werden u.a.<br />

folgende Faktoren berücksichtigt:<br />

� Allgemeine Situation am Immobilienmarkt<br />

� Entwicklung des Standortes<br />

� Vermietungssituation<br />

� Laufzeit der Mietverträge<br />

� Höhe der nachhaltig erzielbaren Marktmiete<br />

� Gebäudezustand<br />

Der innere Wert stellt folglich den Wert dar, der sich aufgrund der<br />

überschlägigen Ermittlung der Verkehrswerte bei Aufl ösung / Liquidation<br />

des jeweiligen Zielfonds ergeben würde. Bei der Ermittlung<br />

des inneren Wertes wird der geschäftsführende Kommanditist sich<br />

auf die ihm vorliegenden Unterlagen beschränken. Objektbesichtigungen,<br />

Gutachten, Marktuntersuchungen etc. werden aus Kostengründen<br />

nicht vorgenommen.<br />

Der Ankaufs- / Verkaufskurs, der sich am Zweitmarkt bildet, wird<br />

erfahrungsgemäß von einer Vielzahl weiterer Faktoren wie z.B. Angebot<br />

und Nachfrage, der Entwicklung des Immobilienmarktes,<br />

dem allgemeinen Zinsniveau, den prognostizierten Ausschüttungen<br />

und steuerlichen Ergebnisse sowie dem prognostizierten Liquidationsnettoerlös<br />

beeinfl usst.<br />

Er wird daher zwangsläufi g vom inneren Wert abweichen und sich<br />

dennoch am inneren Wert orientieren.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland zur<br />

Überprüfung der Kursermittlung der geschäftsführenden Gesell-


schafter eine Zusammenarbeit im Bereich der Preisermittlung von<br />

Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) vereinbart.<br />

Diese Zusammenarbeit greift insbesondere dann, wenn die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft an einem Zielfonds mehr als kumuliert 1 Mio.<br />

EUR zu erwerben beabsichtigt. Sie darf bei Überschreitung dieses<br />

Betrages pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland ermittelte,<br />

unverbindliche Preisindikation bzw. bei Angabe einer Preisspanne<br />

den oberen Wert der Preisspanne grundsätzlich nicht überschreiten<br />

(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland teilt auf Anfrage<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb einer Frist von sieben Tagen<br />

keine Preisindikation mit). Damit soll erreicht werden, dass bei betragsmäßig<br />

hohen und wirtschaftlich für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedeutenden<br />

Beteiligungen an Zielfonds eine zweite Meinung über<br />

die Angemessenheit des Kaufpreises eingeholt wird.<br />

Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland wird bei der Ermittlung einer Preisindikation<br />

detaillierte Analysen über den betreffenden <strong>Fonds</strong> auf Basis<br />

der verfügbaren Informationen anfertigen. Diese berücksichtigt<br />

bei Immobilienfonds unter anderem Prognosen über die weitere<br />

Entwicklung der Mietpreise sowie der Leerstandsquoten. Außerdem<br />

werden Annahmen über zukünftige Fremdkapitalzinssätze,<br />

die Infl ation sowie den Verkaufsfaktor der Immobilie getroffen. Die<br />

auf der Grundlage dieser Analysen berechneten zukünftigen Auszahlungen<br />

werden schließlich unter Verwendung eines risikoadäquaten<br />

Diskontierungsfaktors abgezinst und ihr Barwert in Relation<br />

zum Gesellschaftskapital gesetzt. Das Ergebnis bildet den Ausgangspunkt<br />

für die Preisindikation.<br />

Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der<br />

Prospektaufstellung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft plant Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds<br />

in Höhe von insgesamt ca. 97,15 Mio. EUR.<br />

Die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stehen im Detail noch<br />

nicht endgültig fest. Die Prognose unterstellt, dass die letzten Investitionen<br />

erst Ende 2013 in Beteiligungen an Zielfonds erfolgen.<br />

Es handelt sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot daher<br />

im Wesentlichen um einen „Blindpool“.<br />

Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der Prospektaufstellung<br />

erworbenen Beteiligungen an 24 verschiedenen Zielfonds<br />

für einen Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten) von 2,21 Mio.<br />

EUR (vgl. Übersicht Seite 54 f.) weisen eine durchschnittlich prognostizierte<br />

Ausschüttungsrendite von aktuell ca. 8,2 % p.a. sowie<br />

einen durchschnittlichen Tilgungsgewinn von 2,33 % im Jahr 2008,<br />

jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsneben-<br />

kosten), aus. In der Prognoserechnung (mittleres<br />

Szenario) wurde aus Vorsichtsgründen lediglich<br />

eine Ausschüttungsrendite von anfänglich durchschnittlich<br />

7,04 % p.a. steigend auf 8,01 % p.a.<br />

im Jahr 2031 sowie ein durchschnittlicher Tilgungsgewinn<br />

von 2,61 % p.a. angenommen, jeweils<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl.<br />

Erwerbsnebenkosten).<br />

Die wichtigsten laufenden Investitionen sind in<br />

den Fußnoten 4, 5, 6 und 7 auf den Seiten 54-55<br />

dargestellt.<br />

Die Beteiligungen an Zielfonds erfüllen die auf<br />

Seite 46 f. dargestellten Investitionskriterien und<br />

sind mit folgenden Rechten verbunden: mittelbare<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und<br />

an den Ergebnissen der Zielfonds, Teilnahme-<br />

und Stimmrecht in den Gesellschafterversammlung<br />

der Zielfonds, Recht zur Abstimmung über<br />

zustimmungspfl ichtige Rechtsgeschäfte, Recht<br />

zur Teilnahme an den Ausschüttungen, Ausübung<br />

von Informationsrechten und gesetzlichen<br />

Kontrollrechten, Vorschlagsrecht zur Wahl<br />

eines Beirates, Kündigungsrecht, Recht zur<br />

Übertragung des Kapitalanteils, Recht auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden<br />

aus den Zielfonds bzw. auf den Liquidationsnettoerlös<br />

bei Aufl ösung der Zielfonds.<br />

Die Haftsummen betragen grundsätzlich max.<br />

12 % des Kommanditkapitals. Abweichungen<br />

hiervon bestehen bei folgenden Zielfonds:<br />

DB 10 (35 %), Axa Merkens 3 (38,8 %), Fundus<br />

24 (51,1 %), Fundus 25 (51,1 %), Fundus 32<br />

(51,1 %), DG Anlage 12 (100 %), Real IS Berlin<br />

Schönhauser Allee Arcaden (107,4 %) und Real<br />

IS Fachmarktzentrum Erfurt (107,4 %).<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird als Investor sämtliche<br />

zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausnutzen,<br />

um die als attraktiv eingestuften Beteiligungen<br />

an Zielfonds über den Zweitmarkt zu erwerben.<br />

Die Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />

den Zielfonds erfolgt durch Abschluss einer Kaufvertrag<br />

/ Übertragungsvereinbarung zwischen der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft und dem veräußernden Gesellschafter<br />

(vgl. Ausführungen Seite 102).<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

53


54<br />

Bestandsübersicht asuco 1 Zweitmarktfonds pro zum 17.12.2009<br />

Zielfonds Objektbezeichnung Objekttyp Miet-<br />

fl äche<br />

Axa Merkens 3 real-Markt, Heiligenhaus SB-Warenhaus<br />

in qm ca.<br />

9.045<br />

Axa Merkens 16 Bürgerverwaltungszentrum „Moritzhof“, Chemnitz Bürogebäude 17.745<br />

Axa Merkens 19 AXA-Hauptverwaltung, Köln Bürogebäude 76.066<br />

Axa Merkens 23 AXA-Hauptverwaltung, Köln (Erweiterungsbau) Bürogebäude 55.401<br />

CFB 137 Commerzbank „Trading Center“, Frankfurt / Main Bürogebäude 60.780<br />

Columbus 15 Brasilianische Botschaft, Berlin Bürogebäude 7.329<br />

DB 6 „Olympia-Einkaufszentrum“, München Einkaufszentrum 39.500<br />

DB 7 „Promenaden Hauptbahnhof“, Leipzig Einkaufszentrum 43.700<br />

„Hansehaus“, Hamburg Büro- u. Wohngebäude 16.800<br />

„Wilhelmgalerie“, Potsdam Büro- u. Geschäftshaus 16.000<br />

DB 10 „Ring-Center II“, Berlin Einkaufszentrum 19.710<br />

„City-Galerie“, Siegen Einkaufszentrum 32.470<br />

„Schlosspark-Center“, Schwerin Einkaufszentrum 32.480<br />

„City-Point“, Nürnberg Einkaufszentrum 17.590<br />

DB 12 „Main-Taunus-Zentrum“, Sulzbach am Taunus Einkaufszentrum 103.200<br />

DB Kaufhof Lövenich-Weiden Galeria Kaufhof, Köln-Weiden Kaufhaus 9.851<br />

DG Anlage 12 BRK Seniorenheim, Bad Abbach Seniorenheim 7.023<br />

BRK Seniorenheim, München Seniorenheim 14.883<br />

Fundus 24 DETECON-Haus, Bonn Bürogebäude 28.328<br />

Fundus 25 Fachmarktzentrum, Delitzsch Fachmarktzentrum 11.038<br />

Fundus 32 „Forum Köpenick“, Berlin Einkaufszentrum 40.596<br />

HFS 6 Deutsche Rentenversicherung, Berlin Bürogebäude 79.097<br />

„Business-Parc Rochusstraße“, Bonn Bürogebäude 24.004<br />

HFS 8 Marktkauf, Speyer SB-Warenhaus u. Baumarkt 19.704<br />

Technisches Rathaus, Chemnitz Bürogebäude 13.650<br />

HFS 10 „Behördenzentrum“, Frankfurt / Main Bürogebäude 88.167<br />

„Das Schloss“, Berlin Einkaufszentrum 42.188<br />

Zwei Wohngebäude, Berlin Wohngebäude 4.415<br />

„Bahnhofspassagen“, Potsdam Büro- u. Einkaufszentrum 55.921<br />

HFS 11 „Gropius Passagen“, Berlin Einkaufszentrum 87.453<br />

„Amerikahaus“, Bielefeld Büro- u. Wohngebäude 20.335<br />

Telekom-Areal, Bielefeld Bürogebäude 44.537<br />

HFS 12 „City Carré“, Magdeburg Büro- u. Einkaufszentrum 130.000<br />

„Blautal-Center“, Ulm Einkaufszentrum 44.289<br />

„Goethe Galerie“, Jena Büro- u. Einkaufszentrum 79.816<br />

Deutsche BKK, Wolfsburg Bürogebäude 9.544<br />

HFS Leasing 7 „Fürstenhof“, Leipzig Büro- u. Geschäftshaus 10.861<br />

Bürogebäude, Schwalbach am Taunus Bürogebäude 30.045<br />

Real IS / DB Real Estate CityInvest IBM-Niederlassung, Düsseldorf Bürogebäude 18.600<br />

Evonik Steag-Zentrale, Essen Bürogebäude 22.500<br />

„Zentrum Schöneweide“, Berlin Einkaufszentrum 21.810<br />

Real IS Berlin Schönhauser Allee Arcaden „Schönhauser Allee Arcaden“, Berlin Einkaufszentrum 28.942<br />

Real IS Fachmarktzentrum Erfurt Fachmarktzentrum, Erfurt SB-Warenhaus 7.412<br />

Gesamt bzw. Durchschnitt 1.542.825<br />

1 Auf Basis der zum Datum der Prospektaufstellung vorliegenden Informationen.<br />

2 Die infolge der Anteilsübertragungen entstehenden Umschreibungsgebühren betragen meist zwischen 100 und 200 EUR pro Ankauf und sind in den o.a. Anschaffungskosten<br />

noch nicht enthalten (geschätzter Gesamtbetrag ca. 10.000 EUR).<br />

3 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die<br />

bei Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und Liquidation der Zielfonds den Nettoliquidationserlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt werden<br />

kann. Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />

4 Eine verbindliche Übertragungsvereinbarung liegt zum Datum der Prospektaufstellung noch nicht vor, sondern nur eine Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland.


Vermietungs- Anschaffungskosten prognostizierte Tilgungsgewinn 2008 1, 3 Datum<br />

stand 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten) 2 Ausschüttungsrendite in % der Kaufvertrag /<br />

für 2010 1 in % der Anschaffungs- Übertragungsin<br />

% des Anschaffungskosten kosten vereinbarung<br />

Gesellschafts- (inkl. Erwerbs- (inkl. Erwerbsin<br />

% in EUR kapitals nebenkosten) nebenkosten)<br />

100,00 196.678,50 69,01 7,97 7,17 29.10.2009<br />

100,00 42.745,00 42,75 8,19 4,23 19.11.2009<br />

100,00 197.953,13 4 79,18 7,58 2,36 14.12.2009<br />

100,00 19.135,47 4 76,54 7,19 0,51 27.11.2009<br />

100,00 7.636,14 59,74 8,37 2,80 08.12.2009<br />

100,00 78.994,59 25,75 13,59 6,95 08.12.2009<br />

99,49 380.008,20 487,19 7,80 0,86 29.10.2009<br />

100,00 50.614,20 36,05 6,93 0,94 13./16.11.2009<br />

97,02<br />

94,70<br />

100,00 14.729,00 56,65 7,50 2,58 30.11.2009<br />

100,00<br />

99,10<br />

95,20<br />

100,00 24.462,50 97,85 6,13 2,81 16.11.2009<br />

100,00 82.696,64 198,79 8,05 -4,27 29.10.2009<br />

100,00 7.103,70 69,47 7,20 16,80 13.11.2009<br />

100,00<br />

100,00 50.032,25 69,01 10,14 1,30 01.12.2009<br />

97,42 25.338,00 4 50,68 9,87 1,84 04.12.2009<br />

95,42 55.723,00 5 25,92 7,72 8,33 02./13.11. + 10.12.2009<br />

99,25 33.079,76 6 35,94 9,74 6,65 04./13.11. + 09.12.2009<br />

99,74<br />

100,00 148.509,84 48,41 10,84 2,73 24.11.2009<br />

100,00<br />

100,00 63.448,00 79,31 7,57 4,05 30.11. + 02.12.2009<br />

99,35<br />

97,30<br />

83,13<br />

98,38 139.929,62 7 66,47 6,77 5,26 04.11. + 09./11.12.2009<br />

93,69<br />

100,00<br />

89,17 4.470,55 21,86 4,57 14,18 02./04.11.2009<br />

100,00<br />

100,00<br />

100,00<br />

100,00 9.479,36 92,70 6,47 1,45 24.11.2009<br />

100,00<br />

100,00 28.505,25 4 57,01 10,96 0,91 05.11.2009<br />

100,00<br />

100,00<br />

94,19 99.258,53 88,23 6,23 0,31 19.10./13.11./10.12.2009<br />

97,36 453.016,66 75,50 7,95 -0,12 29.10.2009<br />

97,80 2.213.547,89 70,93 8,20 2,33<br />

5 Die Anschaffungskosten enthalten 3.965,50 EUR, für die zum Datum der Prospektaufstellung noch keine verbindliche Übertragungsvereinbarung, sondern nur eine<br />

Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vorliegt.<br />

6 Die Anschaffungskosten enthalten 17.813,28 EUR, für die zum Datum der Prospektaufstellung noch keine verbindliche Übertragungsvereinbarung, sondern nur eine<br />

Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vorliegt.<br />

7 Die Anschaffungskosten enthalten 101.211,83 EUR, für die zum Datum der Prospektaufstellung noch keine verbindliche Übertragungsvereinbarung, sondern nur eine<br />

Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vorliegt. �<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

55


56<br />

BRK Seniorenheim,<br />

Bad Abbach<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der DG Anlage 12<br />

Baujahr 1984<br />

Nutzfl äche ca. 7.023 qm<br />

Mieter Bayerisches<br />

Rotes Kreuz<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Mietvertrag bis 31.12.2022<br />

zzgl. 2 x 5 Jahre<br />

Option<br />

„Promenaden Hauptbahnhof“,<br />

Leipzig<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der DB 7<br />

Baujahr 1997<br />

Nutzfl äche ca. 43.700 qm<br />

Hauptmieter Saturn<br />

Deutsche Bahn<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Einkaufszentrum „Das Schloss“,<br />

Berlin<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der HFS 10<br />

Baujahr 2006<br />

Nutzfl äche ca. 42.188 qm<br />

Hauptmieter Media Markt<br />

Conrad Elektronik<br />

Apcoa<br />

H&M<br />

Anson´s<br />

Vermietung ca. 99,4 %


„Fürstenhof“, Leipzig<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der HFS Leasing 7<br />

Baujahr 1996 / 1997<br />

Nutzfl äche ca. 10.861 qm<br />

Mieter Argentaurus (HypoVereinsbank)<br />

Vermietung 100 %<br />

Mietvertrag bis 31.12.2018<br />

zzgl. 2 x 5 Jahre Option<br />

„Main-Taunus-Zentrum“, Sulzbach am Taunus<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der DB 12<br />

Baujahr 1964<br />

Nutzfl äche ca. 103.200 qm<br />

Hauptmieter Karstadt, C&A, Kaufhof,<br />

Media Markt, Breuninger<br />

Vermietung ca. 100 %<br />

Evonik Steag-Zentrale,<br />

Essen<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der Real IS /<br />

DB Real Estate CityInvest<br />

Baujahr 1956–1960<br />

Modernisierung 1992–1993<br />

Nutzfl äche ca. 22.500 qm<br />

Mieter Evonik-Steag<br />

Vermietung 100 %<br />

Mietvertrag bis 31.08.2019<br />

zzgl. 2 x 5 Jahre<br />

Option<br />

Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />

57


58<br />

„Qlympia-Einkaufszentrum“,<br />

München<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der DB 6<br />

Baujahr 1972, 1985, 1995,<br />

2002<br />

Nutzfl äche ca. 39.500 qm<br />

Hauptmieter Kaufhof<br />

Woolworth<br />

Wöhrl<br />

Douglas<br />

EDEKA<br />

Vermietung ca. 99,5 %<br />

„Schönhauser Allee Arcaden“,<br />

Berlin<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der Real IS Berlin<br />

Schönhauser Allee Arcaden<br />

Baujahr 1998<br />

Nutzfl äche ca. 28.942 qm<br />

Hauptmieter C&A<br />

H&M<br />

Kaiser´s<br />

MediMax<br />

Netto<br />

Vermietung ca. 94,2 %<br />

„Deutsche Rentenversicherung“,<br />

Berlin<br />

<strong>Fonds</strong>objekt der HFS 6<br />

Baujahr 1995<br />

Nutzfl äche ca. 79.097 qm<br />

Hauptmieter Deutsche<br />

Rentenversicherung<br />

Vermietung ca. 99,25 %<br />

Mietvertrag bis 30.06.2014<br />

zzgl. 1 x 5 Jahre<br />

Option


Liquiditätsanlage<br />

Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steht kurz- bis mittelfristig die nicht benötigte<br />

Bodensatzliquidität zur Verfügung. Diese setzt sich aus den jährlich<br />

erwirtschafteten Einnahmenüberschüssen, den thesaurierten<br />

Ausschüttungen und den hierauf erwirtschafteten Ertrag abzüglich<br />

der Ausschüttungen (Entnahmen) an die Anleger zusammen. Die<br />

Liquidität der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dient im Wesentlichen als Rücklage<br />

für nicht vorhersehbare Ausgaben.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist, die asuco Geschäftsbesorgungs<br />

<strong>GmbH</strong>, übernimmt die Anlage der Liquiditätsreserve. Hierbei<br />

ist zu beachten, dass thesaurierte Ausschüttungen und der hierauf<br />

erwirtschaftete Ertrag von den jeweiligen Anlegern jeweils<br />

zum 30.06. eines Jahres entnommen werden können.<br />

Die kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehenden Gelder werden<br />

grundsätzlich bei Banken, die der deutschen Einlagensicherung<br />

unterliegen, als Tages- / Festgeldanlage angelegt.<br />

Langfristig zur Verfügung stehende Gelder können grundsätzlich in<br />

Beteiligungen an Zielfonds als auch in festverzinsliche Wertpapiere<br />

der öffentlichen Hand, von staatlichen Institutionen aus Westeu-<br />

ropa bzw. den OECD-Ländern sowie Banken<br />

und Unternehmen mit mindestens BBB Bonität<br />

der Rating-Agentur Standard & Poor’s investiert<br />

werden.<br />

Zur Optimierung der Zinserträge ist gegebenenfalls<br />

geplant – ohne dass es hierzu bereits konkrete<br />

Vereinbarungen gibt –, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

die liquiden Gelder im Rahmen des<br />

Cash-Managements der asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />

(vgl. Seite 25 f., 35) diesen als täglich fällige<br />

Kapitalanlage zur Verfügung stellt. Für asuco-<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaften ist hierfür Voraussetzung,<br />

dass die aufnehmende Gesellschaft entsprechende<br />

werthaltige Sicherheiten stellt (z.B. Verpfändung<br />

unbelasteter Beteiligungen an Zielfonds)<br />

oder über einen Kreditrahmen einer Bank<br />

verfügt oder die Kapitalaufnahme im Rahmen<br />

des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs (kurzfristige<br />

Kreditaufnahme) erfolgt.<br />

Liquiditätsanlage<br />

59


60<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass<br />

Beteiligungen an geschlossenen <strong>Fonds</strong> nicht allein<br />

auf die Maximierung von Steuervorteilen abzielen<br />

sollten. Oberste Kriterien für die Konzeption<br />

der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> &<br />

Co. KG waren daher Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsaspekte.<br />

Beides wird durch die 100%ige<br />

Eigenkapitalfi nanzierung erreicht. Selbst wenn<br />

die <strong>Fonds</strong>gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch<br />

macht, bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals als<br />

Fremdkapital aufzunehmen, liegt ein hoher Eigenkapitalanteil<br />

von mindestens ca. 76,9 % vor.<br />

Die konservative Finanzierungsstruktur gewährleistet<br />

ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der<br />

Rentabilität des vom Anleger eingesetzten Kapitals<br />

und im Falle der Fremdkapitalaufnahme der<br />

sicheren Bedienung von Zins- und Tilgungsleistungen<br />

des Fremdkapitals.<br />

Der Gesamtaufwand und seine Zusammensetzung<br />

ist im Investitions- und Finanzierungsplan<br />

des Gesellschaftsvertrages im Einzelnen dargestellt. Alle Beträge<br />

sind inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen, da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt und damit nicht<br />

vorsteuerabzugsberechtigt ist.<br />

Die Positionen des Investitionsplanes beruhen auf abgeschlossenen<br />

Verträgen, gesetzlichen Vorschriften und auf Erfahrungswerten.<br />

Die Leistungsgebühren sind auf den Seiten 92 f., 102 f. bzw. in den<br />

§§ 8, 23 des Gesellschaftsvertrages dargestellt.<br />

Des Weiteren wurden die folgenden Annahmen getroffen:<br />

� Der geplante Gesamtaufwand beträgt bis zu maximal<br />

105.010.000 EUR (ohne Fremdfi nanzierung) bzw. bis zu maximal<br />

135.013.000 EUR (bei Aufnahme des maximal möglichen<br />

Fremdkapitals in Höhe von bis zu 30.003.000 EUR, vgl. Ausführungen<br />

Seite 80 f.), jeweils abhängig von der Höhe des vereinbarten<br />

Agios. Gemäß Gesellschaftsvertrag kann die Platzierung<br />

des Zeichnungskapitals bis Ende 2011 erfolgen.<br />

� Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />

– Vorzugs-Kommanditkapital:<br />

100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />

Höhe von bis zu 5 % unverzüglich nach Annahme der Beteiligung<br />

durch den Treuhandkommanditisten.<br />

– Reguläres Kommanditkapital:<br />

20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />

Höhe von bis zu 5 % am 15. des Monats, der auf die Annahme<br />

der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt; weitere, auch individuell abrufbare Einzahlungsraten<br />

sind zwei Monate nach Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />

fällig.<br />

� Die Vergütungen für den Komplementär, den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, den Treuhandkommanditisten und die<br />

Eigenkapitalvermittlung sind abhängig von der Höhe der Einnahmen<br />

aus den Beteiligungen an Zielfonds, dem Umfang des<br />

platzierten Zeichnungskapitals, der Höhe des vereinbarten<br />

Agios von bis zu 5 % bzw. von der Anzahl der beteiligten Anleger.<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen durch<br />

Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds wie in der Übersicht auf<br />

Seite 65 dargestellt investieren.<br />

� Die Nettoeinnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus den Einzahlungen<br />

der Anleger reichen für die Realisierung der von der <strong>Fonds</strong>-


Investitions- und Finanzierungsplan<br />

Stand 31.12.2011 (Prognose)<br />

Mittelverwendung in TEUR in % des in % des<br />

Gesamtaufwands Eigenkapitals<br />

1. Anschaffungskosten Beteiligungen an Zielfonds<br />

(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten)<br />

97.150 92,5 92,5<br />

2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2011 -330 -0,3 -0,3<br />

3. Gesellschaftskosten (in Abhängigkeit von der Höhe<br />

des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 %)<br />

max. 8.190 max. 7,8 max. 7,8<br />

Gesamtaufwand 105.010 100 100<br />

Mittelherkunft<br />

1. Gründungskapital 10<br />

2. Zeichnungskapital 100.000<br />

3. Gesellschaftskapital 100.010<br />

4. Agio (bis zu 5 %) max. 5.000<br />

Finanzierungsmittel (Eigenkapital insgesamt) 105.010<br />

gesellschaft beabsichtigten Investitionen (Anlageziele) grundsätzlich<br />

aus. Neben dem vorgesehenen Eigenkapital ist daher<br />

die Aufnahme von Fremdkapital zur Endfi nanzierung nicht notwendig<br />

und zum Datum der Prospektaufstellung nicht geplant,<br />

aber in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals möglich<br />

(vgl. Ausführungen Seite 80 f.).<br />

Bis zum Eingang der ersten Raten des platzierten Zeichnungskapitals<br />

hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zur Zwischenfi nanzierung der bisher<br />

erfolgten Investitionen Fremdkapital wie nachfolgend dargestellt<br />

aufgenommen:<br />

Betrag Zinssatz Fälligkeit<br />

10.000 EUR 7 % 30.09.2010<br />

2.260.000 EUR 7 % 30.12.2010<br />

�<br />

Dieses wird nach Fälligkeit aus dem platzierten Zeichnungskapital<br />

zurückgeführt (Prognose).<br />

�<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

61


62<br />

Prognoserechnung<br />

Prognoserechnung für den Zeitraum 2012 – 2031 in TEUR 1<br />

bei Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen und Verzicht auf die Aufnahme von Fremdkapital 2<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

A Einnahmen<br />

1. Einnahmen aus den Zielfonds 2.900 5.250 7.286 7.286 7.286 7.286 7.286 7.529<br />

2. Guthabenzinsen 5 15 33 43 33 31 26 17<br />

Summe Einnahmen 2.905 5.265 7.319 7.329 7.320 7.317 7.312 7.546<br />

B Ausgaben<br />

1. Komplementär 15 26 37 37 37 37 37 38<br />

2. Treuhandkommanditist 45 47 48 50 51 52 53 54<br />

3. Geschäftsführender Kommanditist 58 105 146 147 146 146 146 151<br />

4. Anlageausschuss 3 5 7 7 7 7 7 8<br />

5. <strong>Fonds</strong>kosten 65 78 89 91 92 94 95 98<br />

Summe Ausgaben 185 261 328 331 334 336 339 348<br />

Einnahmenüberschuss 2.719 5.004 6.991 6.998 6.986 6.981 6.974 7.198<br />

6. Ausschüttungen (Entnahmen) 3 6.739 6.108 7.001 7.001 7.251 7.251 7.251 7.251<br />

7. Ausschüttungen (Entnahmen) 7,00 4 7,00 4 in % des Zeichnungsbetrages,<br />

insgesamt ca. 147,0 %<br />

7,00 7,00 7,25 7,25 7,25 7,25<br />

4<br />

8. Liquiditätsreserve 304 5 984 5 1.868 1.865 1.850 1.580 1.303 1.250<br />

C Steuerliche Prognoserechnung<br />

1. Steuerliche Ergebnisse aus den Zielfonds 1.400 2.520 3.595 3.692 3.789 3.886 3.983 4.080<br />

2. Guthabenzinsen A 2. 5 15 33 43 33 31 26 17<br />

3. Ausgaben B 1. – 5. 185 261 328 331 334 336 339 348<br />

4. Steuerliches Ergebnis 1.219 2.274 3.300 3.403 3.489 3.581 3.670 3.749<br />

in % des Zeichnungsbetrages,<br />

insgesamt ca. 62,9 %<br />

5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />

1,2 2,3 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,7<br />

bei Steuersatz 30 % 6 6,6 6,3 6,0 5,9 6,1 6,1 6,1 6,1<br />

bei Steuersatz 45 % 6 6,4 5,9 5,4 5,4 5,6 5,6 5,5 5,5<br />

6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />

zum 31.12. in % des Zeichnungsbetrages<br />

106,2 101,5 97,8 94,2 90,7 87,0 83,4 79,9<br />

7. Eigenkapitalrückzahlung<br />

in % des Zeichnungskapitals<br />

0,0 4,7 3,7 3,6 3,5 3,7 3,6 3,5<br />

1 EDV-bedingt sind Auf- und Abrundungsdifferenzen möglich.<br />

2 Bei Aufnahme von Fremdkapital vgl. Ausführungen Seite 80 f.<br />

3 Die Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen, jeweils bezogen auf den Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag, frühestens jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate, und können<br />

jeweils zum 30.06. des Folgejahres entnommen werden (Ausnahme: Ausschüttungen für 2031 per 30.06.2031).<br />

4 Prognostizierter Ausschüttungsverlauf für das Vorzugs-Kommanditkapital. Auf Grund der auf Seite 60 dargestellten Planungen zur Fälligkeit der Einzahlungsraten betragen die<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) für das reguläre Kommanditkapital ca. 3,85 % (2012) und ca. 5,95 % (2013) bzw. insgesamt ca. 142,8 %, jeweils bezogen auf den Zeichnungsbetrag.


In der Prognoserechnung werden zukünftige Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />

Der Farbverlauf versucht die im Zeitablauf steigenden Risiken darzustellen (vgl. „Risiken“ Seite 18 ff.).<br />

2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031<br />

7.529 7.529 7.529 7.529 7.529 7.772 7.772 7.772 7.772 7.772 7.772 16.030<br />

16 15 14 14 13 12 11 10 8 7 4 1<br />

7.545 7.544 7.544 7.543 7.542 7.784 7.783 7.782 7.780 7.779 7.776 16.030<br />

38 38 38 38 38 39 39 39 39 39 39 80<br />

55 57 58 59 60 61 62 64 65 66 68 69<br />

151 151 151 151 151 156 156 156 156 156 156 321<br />

8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 16<br />

99 100 101 103 104 106 108 109 111 112 113 156<br />

350 353 355 358 360 370 373 375 378 381 383 641<br />

7.195 7.192 7.188 7.185 7.182 7.414 7.410 7.407 7.403 7.399 7.393 15.389<br />

7.251 7.251 7.251 7.251 7.501 7.501 7.501 7.501 7.501 7.751 7.751 8.001<br />

7,25 7,25 7,25 7,25 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,75 7,75 8,00<br />

1.194 1.135 1.073 1.007 939 852 761 667 569 467 109 7.747<br />

4.177 4.275 4.372 4.469 4.566 4.663 4.760 4.858 4.955 5.052 5.149 5.246<br />

16 15 14 14 13 12 11 10 8 7 4 1<br />

350 353 355 358 360 370 373 375 378 381 383 14.394 7<br />

3.843 3.937 4.031 4.125 4.219 4.305 4.399 4.492 4.585 4.679 4.770 -9.147<br />

3,8 3,9 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 4,7 4,8 -9,1<br />

6,1 6,1 6,0 6,0 6,2 6,2 6,2 6,2 6,1 6,3 6,3 10,7<br />

5,5 5,5 5,4 5,4 5,6 5,6 5,5 5,5 5,4 5,6 5,6 12,1<br />

76,5 73,2 70,0 66,9 63,8 60,6 57,5 54,5 51,6 48,8 45,8 20,9<br />

3,4 3,3 3,2 3,1 3,0 3,2 3,1 3,0 2,9 2,8 3,0 16,9<br />

5 Ohne Berücksichtigung des Saldos aus Einzahlungen der Anleger und Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds.<br />

6 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />

7 Inkl. der erfolgsabhängigen Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von ca. 11.557 TEUR zzgl. Umsatzsteuer, mittleres Szenario, Verkaufserlös in<br />

Höhe des durchschnittlich ca. 13,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds für das Jahr 2031 (zzgl. Tilgungsgewinn).<br />

�<br />

Prognoserechnung<br />

63


64<br />

Erläuterungen zur<br />

Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt die voraussichtliche<br />

liquiditätsmäßige und steuerliche Entwicklung<br />

bis zum Jahr 2031 dar. Es handelt sich nicht<br />

um eine nach fi nanzmathematischen Grundsätzen<br />

durchgeführte Rentabilitätsrechnung.<br />

Kritiker von Prognoserechnungen sind der Ansicht,<br />

dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung<br />

bei geschlossenen <strong>Fonds</strong> zu unsicher<br />

sei und man daher auf Prognosen verzichten<br />

sollte.<br />

Die Prospektverantwortlichen sind jedoch der<br />

Ansicht, dass zur Beurteilung einer Kapitalanlage<br />

auch bei einem Blindpool, der Beteiligungen<br />

an Zielfonds erwirbt, Prognosen unverzichtbar<br />

sind. Auch in der Wirtschaft werden Investitionsentscheidungen<br />

auf Basis langfristiger Prognoserechnungen<br />

getroffen. Ein Verzicht hierauf<br />

wäre geradezu fahrlässig.<br />

In der Prognoserechnung werden zukünftige<br />

Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />

Die einzelnen Annahmen wurden sorgfältig<br />

analysiert. Da für einen Teil der Einnahmen- und<br />

Ausgabenpositionen keine festen vertraglichen<br />

Vereinbarungen getroffen wurden bzw. vertragliche<br />

Vereinbarungen während des Prognosezeitraums<br />

auslaufen können, wird es zwangsläufi<br />

g zu Abweichungen sowohl betragsmäßig<br />

als auch in ihrer zeitlichen Realisierung kommen<br />

(vgl. „Risiken“ auf Seite 18 ff.).<br />

Im Wesentlichen liegen der Prognoserechnung<br />

folgende Annahmen zugrunde:<br />

� Das geplante Zeichnungskapital in Höhe von<br />

100 Mio. EUR kann vollständig platziert werden.<br />

Sämtliche in der Prognoserechnung<br />

ausgewiesenen Einnahmen- und Ausgabenpositionen<br />

verändern sich proportional zu<br />

dem tatsächlich realisierten Investitionsvolumen<br />

(Ausnahme: Teile der Treuhandvergütung<br />

und der <strong>Fonds</strong>kosten wie z.B. Beirat,<br />

Steuerberatung und Jahresabschlussprüfung).<br />

� Die Anleger zahlen das Zeichnungskapital<br />

zzgl. des vereinbarten Agios wie folgt ein:<br />

– Vorzugs-Kommanditkapital:<br />

100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />

Höhe von bis zu 5 % per 31.12.2011.<br />

– Reguläres Kommanditkapital:<br />

40 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />

Höhe von bis zu 5 % per 31.12.2011<br />

10 % des Zeichnungsbetrages per 31.03.2012<br />

10 % des Zeichnungsbetrages per 30.06.2012<br />

10 % des Zeichnungsbetrages per 30.09.2012<br />

5 % des Zeichnungsbetrages per 31.12.2012<br />

5 % des Zeichnungsbetrages per 31.03.2013<br />

5 % des Zeichnungsbetrages per 30.06.2013 und<br />

15 % des Zeichnungsbetrages per 30.09.2013<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nimmt kein Fremdkapital auf.<br />

� Die prognostizierten Ausschüttungen werden entnommen.<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nimmt alle angebotenen Leistungen in<br />

Anspruch.<br />

Weitere Einfl ussfaktoren sind in den nachstehenden Erläuterungen<br />

zur Prognoserechnung dargestellt. Es bleibt der persönlichen Einschätzung<br />

eines jeden Anlegers überlassen, andere Annahmen zu<br />

treffen. Alternative Berechnungen sind auf Seite 78 ff. dargestellt.<br />

Ernsthafte Interessenten können weitere alternative Berechnungen<br />

bei den Prospektverantwortlichen anfordern.<br />

A Einnahmen<br />

1. Einnahmen aus den Zielfonds<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ihr Gesellschaftsvermögen überwiegend<br />

in eine Vielzahl von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds<br />

(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren,<br />

die zum Datum der Prospektaufstellung im Wesentlichen noch<br />

nicht bekannt sind. Darüber hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft für<br />

insgesamt maximal 15 % ihres Gesellschaftskapitals Zielfonds von<br />

jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu aufgelegten<br />

geschlossenen Immobilienfonds sowie für maximal 10 % ihres Gesellschaftskapitals<br />

REITs von bis zu 25 % des Grundkapitals eines<br />

REITs erwerben. Das macht eine verlässliche Prognose über die zu<br />

erwartenden Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds grundsätzlich sehr schwierig (vgl. „Risiken“ Seite 26).<br />

Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der Prospektaufstellung<br />

erworbenen Beteiligungen an 24 Zielfonds mit einem Gesamtbetrag<br />

von 2,21 Mio. EUR (inkl. Erwerbsnebenkosten) weisen eine<br />

durchschnittlich prognostizierte Ausschüttungsrendite bezogen auf<br />

die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten) von aktuell ca.<br />

8,2 % p.a. aus.


In der Prognoserechnung wurden folgende Annahmen getroffen:<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen wie<br />

folgt investieren:<br />

Verlauf der Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds<br />

(Prognose)<br />

Investitionszeitpunkt<br />

12/2010 15.000 TEUR<br />

12/2011 40.000 TEUR<br />

12/2012 70.000 TEUR<br />

12/2013 97.150 TEUR<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erzielt aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds eine Ausschüttungsrendite vor Steuern, die<br />

sich wie folgt entwickelt:<br />

Prognostizierte Ausschüttungsrendite 1 vor Steuern<br />

(Prognose)<br />

�<br />

2009 – 2011 7,04 %<br />

2012 – 2017 7,28 %<br />

2018 – 2023 7,52 %<br />

2024 – 2029 7,77 %<br />

2030 – 2031 8,01 %<br />

1 Prognostizierte Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds bezogen<br />

auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

�<br />

� Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stehen die Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds jeweils am 30.06. des Folgejahres<br />

zur Verfügung, da im Regelfall die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

für ein Geschäftsjahr erst im Folgejahr ausbezahlt<br />

werden (Ausnahme: Ausschüttungen für 2031, deren Eingang<br />

per 30.06.2031 kalkuliert wird).<br />

� Die Zielfonds, an denen die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Beteiligungen<br />

erworben hat, werden während des Prognosezeitraums nicht<br />

aufgelöst oder veräußert. Im Falle einer unerwarteten und in<br />

der Prognoserechnung nicht berücksichtigten Liquidation dieser<br />

Zielfonds z.B. durch Verkauf der Immobilien vor dem Jahr<br />

2031 würde der <strong>Fonds</strong>gesellschaft das Auseinandersetzungsguthaben<br />

früher als geplant zufl ießen. Diese vorzeitigen Kapitalrückfl<br />

üsse können grundsätzlich entweder in neue Beteiligungen<br />

an Zielfonds investiert, im Falle einer Fremdkapitalaufnahme<br />

für Sondertilgungen eingesetzt oder als Sonderausschüttungen<br />

(Entnahmen) an die Anleger verteilt werden.<br />

Die Prospektverantwortlichen gehen davon aus, dass die prognostizierten<br />

Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Ziel-<br />

fonds eine realistische Abbildung der zu erwartenden<br />

Einnahmen darstellen, da fundierte Erfahrungswerte<br />

zugrunde liegen und gegenüber<br />

den zum Datum der Prospektaufstellung getätigten<br />

Investi tionen ein Risikoabschlag eingeplant<br />

wird. Außerdem wird durch die Vielzahl der zu<br />

erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds eine<br />

breite Risikostreuung erreicht. Auch überdurchschnittliche<br />

Abweichungen bei nur einem oder<br />

bei wenigen der jeweiligen Zielfonds haben daher<br />

nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen<br />

des Gesamtportfolios.<br />

Berechnungen mit alternativen Prognoseannahmen<br />

sind auf den Seiten 13 und 78 ff. dargestellt.<br />

2. Guthabenzinsen<br />

Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steht kurz- bis mittelfristig<br />

die nicht benötigte Bodensatzliquidität zur Anlage<br />

zur Verfügung.<br />

Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde<br />

ein Zinssatz von 2,25 % p.a. für die Jahre 2012-<br />

2015, 1,75 % p.a. für die Jahre 2016-2018 und<br />

1,25 % p.a. ab 2019 unterstellt.<br />

Von den Guthabenzinsen wird bei inländischen<br />

Kreditinstituten seit dem 01.01.2009 eine<br />

25%ige Abgeltungssteuer, erhöht um den<br />

5,5%igen Solidaritätszuschlag, einbehalten und<br />

an das Finanzamt unmittelbar abgeführt. Die<br />

Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag<br />

reduzieren daher die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erzielten Guthabenzinsen.<br />

In der Prognoserechnung wird aus Vereinfachungsgründen<br />

von einem gesonderten Ausweis<br />

der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags<br />

abgesehen.<br />

B Ausgaben<br />

1. Komplementär<br />

Die Komplementärvergütung ist in § 23 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt. Der laufende Vorabgewinn<br />

des Komplementärs beträgt jährlich<br />

0,5 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten<br />

Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Unter Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

fallen sowohl laufende Ausschüttungen bzw.<br />

Dividenden aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds als auch Guthabenzinsen der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft. Die nicht abzugsfähige Vor-<br />

Prognoserechnung<br />

65


66<br />

steuer ist als Ausgabe in der Position „<strong>Fonds</strong>kosten”<br />

enthalten.<br />

2. Treuhandkommanditist<br />

Die Vergütung für den Treuhandkommanditisten<br />

ist in § 24 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />

Sie setzt sich aus einer pauschalen Vergütung in<br />

Höhe von 5.000 EUR p.a. sowie einer jährlichen<br />

Staffelgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl<br />

der zum 31.12. eines Geschäftsjahres verwalteten<br />

Kapitalanteile zusammen, jeweils zzgl.<br />

Umsatzsteuer. Die Staffelgebühr beträgt für die<br />

ersten hundert Kapitalanteile jeweils 150<br />

EUR / Kapitalanteil p.a. und für alle weiteren Kapitalanteile<br />

jeweils 100 EUR / Kapitalanteil p.a.<br />

Es wurde unterstellt, dass der Treuhandkommanditist<br />

quartalsweise Abstandszahlungen erhält.<br />

Die Vergütung verändert sich erstmalig im<br />

Jahr 2011 entsprechend der unterstellten Infl ationsrate<br />

von 3 % p.a. für die Jahre 2010 – 2015,<br />

2,5 % p.a. für die Jahre 2016 – 2018 und 2 %<br />

p.a. ab 2019. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />

ist als Ausgabe in der Position „<strong>Fonds</strong>kosten“<br />

enthalten.<br />

3. Geschäftsführender Kommanditist<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält gemäß<br />

§ 23 des Gesellschaftsvertrages eine Vergütung<br />

in Höhe von jährlich 2 % der im jeweiligen<br />

Geschäftsjahr erzielten Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

zzgl. Umsatzsteuer. Unter Einnahmen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fallen sowohl laufende<br />

Ausschüttungen bzw. Dividenden aus den<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds als auch<br />

Guthabenzinsen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Die<br />

nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als Ausgabe in<br />

der Position „<strong>Fonds</strong>kosten“ enthalten.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist erhält darüber<br />

hinaus eine erfolgsabhängige Vergütung,<br />

deren Höhe von dem während der rechnerischen<br />

Beteiligungsdauer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

aus einer erworbenen Beteiligung an einem<br />

Zielfonds erwirtschafteten durchschnittlichen<br />

Ertrag abhängig ist. Sie wird nach Eingang<br />

der ersten Rate aus der Liquidation, Veräußerung<br />

oder Kündigung einer Beteiligung an einem<br />

Zielfonds erstmalig abgerechnet.<br />

Die rechnerische Beteiligungsdauer ist der Zeitraum<br />

ab Zahlung des Kaufpreises für die jeweilige<br />

Beteiligung an einem Zielfonds bis Eingang<br />

der ersten Rate aus der Liquidation, Veräußerung<br />

oder Kündigung dieser Beteiligung.<br />

Der durchschnittliche Ertrag setzt sich aus den Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) bzw. Dividenden sowie den Zahlungen aus der Liquidation,<br />

Veräußerung oder Kündigung der jeweiligen Beteiligung an<br />

einem Zielfonds zusammen und wird durch eine lineare zeitanteilige<br />

Verteilung der vorgenannten Einnahmen auf die rechnerische<br />

Beteiligungsdauer als Prozentsatz bezogen auf die Anschaffungskosten<br />

(inkl. Erwerbsnebenkosten) ermittelt, ohne dass eine zeitbezogene<br />

Gewichtung des Zufl usses dieser Einnahmen erfolgt.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 15 % des 7 % p.a. übersteigenden<br />

durchschnittlichen Ertrages und ist um 15 % des 4,5 %<br />

p.a. unterschreitenden durchschnittlichen Ertrages, jeweils bezogen<br />

auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten), zu<br />

kürzen.<br />

Im Jahr des Eingangs einer oder mehrerer weiterer Raten aus der<br />

Liquidation, Veräußerung oder Kündigung der jeweiligen Beteiligung<br />

an einem Zielfonds erfolgt insoweit jeweils eine erneute entsprechende<br />

Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung gemäß<br />

vorstehendem Mechanismus.<br />

Zahlungsverpfl ichtungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

können sich aus der erfolgsabhängigen Vergütung nicht ergeben.<br />

Im Fall, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen sämtlicher Beteiligungen<br />

an Zielfonds innerhalb eines Geschäftsjahres, in dem<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet wird, einen negativen<br />

Betrag ergeben, wird dieser auf die Folgejahre vorgetragen und mit<br />

einer dann sich ergebenden erfolgsabhängigen Vergütung verrechnet.<br />

Kann ein negativer Betrag bis zur Liquidation der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nicht ausgeglichen werden, verzichtet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auf dessen Geltendmachung.<br />

Ein Beispiel für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung<br />

ist auf Seite 67 dargestellt.<br />

4. Anlageausschuss<br />

Der Anlageausschuss erhält gemäß § 25 des Gesellschaftsvertrages<br />

eine Vergütung in Höhe von jährlich 0,1 % der im jeweiligen Geschäftsjahr<br />

erzielten Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Unter Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fallen sowohl<br />

laufende Ausschüttungen bzw. Dividenden aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds als auch Guthabenzinsen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als Ausgabe in der<br />

Position „<strong>Fonds</strong>kosten“ enthalten.<br />

5. <strong>Fonds</strong>kosten<br />

In dieser Position sind u.a. die Aufwendungen für den Beirat<br />

(5.000 EUR), die Steuerberatung (10.000 EUR), die Jahresabschlussprüfung<br />

(20.000 EUR) und die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer<br />

enthalten. Die <strong>Fonds</strong>kosten basieren nicht auf abgeschlossenen<br />

Verträgen, sondern sind geschätzt und entsprechend der unterstellten<br />

Infl ationsrate (siehe unter B 2.) dynamisiert.


6. + 7. Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Das <strong>Fonds</strong>konzept sieht vor, dass die Anleger den Zeichnungsbetrag<br />

zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % in einer<br />

Rate (Vorzugs-Kommanditkapital) bzw. in mehreren, individuell<br />

abrufbaren Raten (reguläres Kommanditkapital) einzahlen.<br />

Die Prognoserechnung sieht die Möglichkeit vor, Ausschüttungen<br />

(jeweils bezogen auf den Zeichnungsbetrag) zu entnehmen, da die<br />

Einnahmen die laufenden Ausgaben regelmäßig übersteigen. Die<br />

prognostizierten entnahmefähigen Ausschüttungen entwickeln sich<br />

bezogen auf den Einzahlungsstand des Zeichnungsbetrages von ca.<br />

7 % für das Jahr 2012 auf bis zu ca. 8 % für das Jahr 2031. Insgesamt<br />

sind entnahmefähige Ausschüttungen in Höhe von bis zu ca.<br />

147 % (Vorzugs-Kommanditkapital) bzw. aufgrund der Planungen<br />

zur späteren Fälligkeit der Einzahlungsraten in Höhe von bis zu ca.<br />

142,8 % (reguläres Kommanditkapital) prognostiziert, jeweils bezogen<br />

auf den Zeichnungsbetrag. Die Ausschüttungen, deren Höhe<br />

vom Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag abhängig sind,<br />

können jeweils zum 30.06. des Folgejahres entnommen werden –<br />

d.h. erstmals zum 30.06.2013 – und damit abweichend von der<br />

Darstellung in der Prognoserechnung.<br />

Beispielrechnung der erfolgsabhängigen Vergütung<br />

Wie unter Position A 2. bereits erläutert, wird<br />

von einem gesonderten Ausweis der Abgeltungssteuer<br />

und des Solidaritätszuschlages aus<br />

Vereinfachungsgründen abgesehen.<br />

Ausschüttungen sind steuerlich als Entnahmen<br />

zu behandeln und nicht zu versteuern. Sie sind<br />

daher auch nicht in die Einkommensteuererklärung<br />

eines Anlegers aufzunehmen. Einkommensteuerpfl<br />

ichtig sind ausschließlich die zu versteuernden<br />

Ergebnisse (Position C 4.).<br />

Unter Haftungsgesichtspunkten setzen sich die<br />

Ausschüttungen aus einer Gewinnausschüttung<br />

und aus einer Eigenkapitalrückzahlung<br />

zusammen (Position C 7., siehe Ausführungen<br />

unter „Stand handelsrechtliches Kapitalkonto,<br />

Seite 68 f.).<br />

<strong>Fonds</strong> A <strong>Fonds</strong> B<br />

Erwerb per Ende 12 / 2009 per Ende 03 / 2010<br />

Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten) 100.000 EUR 200.000 EUR<br />

Auseinandersetzungsguthaben aus Liquidation<br />

Auszahlung Auseinandersetzungsguthaben<br />

300.000 EUR 140.000 EUR<br />

1. Rate per Ende 12 / 2020: 290.000 EUR per Ende 09 / 2020: 135.000 EUR<br />

2. Rate per Ende 06 / 2022: 10.000 EUR per Ende 12 / 2022: 5.000 EUR<br />

Rechnerische Beteiligungsdauer 12 / 2009 – 12 / 2020 (11 Jahre) 03 / 2010 – 09 / 2020 (10,5 Jahre)<br />

Ausschüttungen während Beteiligungsdauer +77 % +40 %<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

Gewinn (+) / Verlust (-) aus Auseinandersetzungsguthaben 1. Rate +190 % -32,5 %<br />

Gewinn (+) / Verlust (-) aus Auseinandersetzungsguthaben 2. Rate<br />

Schwellenwerte für erfolgsabhängige Vergütung<br />

+10 % +2,5 %<br />

„Gewinnbeteiligung“ ab 77,0 % (11 x 7,0 %) ab 73,50 % (10,5 x 7,0 %)<br />

„Verlustbeteiligung“ unter 49,5 % (11 x 4,5 %) unter 47,25 % (10,5 x 4,5 %)<br />

Abrechnung der erfolgsabhängigen Vergütung im Jahr 2020 (netto)<br />

<strong>Fonds</strong> A (15 % x (77 % + 190 % - 77 %) x EUR 100.000) 28.500 EUR<br />

<strong>Fonds</strong> B (15 % x (40 % - 32,5 % - 47,25 %) x EUR 200.000) -11.925 EUR<br />

Summe 2020 16.575 EUR<br />

Abrechnung der erfolgsabhängigen Gebühr im Jahr 2022 (netto)<br />

<strong>Fonds</strong> A (15 % x 10 % x 100.000 EUR) 1.500 EUR<br />

<strong>Fonds</strong> B (15 % x 2,5 % x 200.000 EUR) 750 EUR<br />

Summe 2022 2.250 EUR<br />

�<br />

Prognoserechnung<br />

67


68<br />

8. Liquiditätsreserve<br />

In der Liquiditätsreserve werden die nicht entnommenen<br />

Einnahmenüberschüsse angesammelt.<br />

Sie dient im Wesentlichen zur Ausschüttungsglättung<br />

und als Rücklage für nicht vorhersehbare<br />

Ausgaben.<br />

Die dargestellte Liquidität zum 31.12. berücksichtigt,<br />

dass die Ausschüttungen für das jeweilige<br />

Geschäftsjahr erst im jeweiligen Folgejahr<br />

zum 30.06. entnommen werden können.<br />

C Steuerliche Prognoserechnung<br />

1. Steuerliche Ergebnisse aus den Zielfonds<br />

Die steuerlichen Ergebnisse aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds werden im Rahmen<br />

des einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahrens<br />

von den Betriebsfi nanzämtern festgestellt<br />

und dem Betriebs fi nanzamt der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

amtsintern mit verbindlicher Wirkung<br />

mitgeteilt. In diese steuerlichen Ergebnisse sind<br />

neben dem Überschuss der Einnahmen (Miete,<br />

Zinserträge) über die Werbungskosten (z.B. Abschreibungen,<br />

Fremdkapitalzinsen) die Abschreibungen<br />

aus der „Ergänzungsrechnung“ der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds (vgl. Ausführungen<br />

Seite 86) einzubeziehen.<br />

Bei der Prognose der steuerlichen Ergebnisse<br />

werden, wie unter A 1. „Einnahmen aus den<br />

Zielfonds“ beschrieben, Erfahrungswerte zugrunde<br />

gelegt. Im Einzelnen wurden die nachstehend<br />

aufgeführten Annahmen unterstellt.<br />

Steuerliche Ergebnisse<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

(Prognose)<br />

bis 2012 3,4 % 1<br />

2013 – 2030 Erhöhung um jährlich 0,1 % 1<br />

2031 5,24 % 1<br />

1 Jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

�<br />

In den Jahren 2009 bis 2013 wurde berücksichtigt,<br />

dass das <strong>Fonds</strong>vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

noch nicht vollständig investiert ist. Außerdem<br />

wurde angenommen, dass der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

im Jahr des Erwerbs der Beteiligungen an<br />

Zielfonds keine steuerlichen Ergebnisse zugewiesen<br />

werden, da der steuerliche Übergang im Regelfall<br />

erst zum 01.01. erfolgt.<br />

4. Steuerliches Ergebnis<br />

Die steuerliche Rechnung zeigt die zu erwartenden steuerlichen<br />

Ergebnisse während des Prognosezeitraumes, in der ersten Zeile in<br />

absoluten Beträgen und in der zweiten Zeile als Prozentsatz bezogen<br />

auf den Zeichnungsbetrag. Positive steuerliche Ergebnisse, die<br />

prognosegemäß ab 2012 anfallen werden, erhöhen das zu versteuernde<br />

Einkommen des Anlegers und sind mit dem auf diesen Betrag<br />

anfallenden persönlichen Steuersatz zu versteuern.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu periodischen Verschiebungen<br />

der steuerpfl ichtigen Ergebnisse z.B. wegen unterschiedlicher<br />

Zu- und Abfl üsse der Umsatzsteuer kommt. Änderungen<br />

können sich auch ergeben, wenn die von den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds zugewiesenen steuerlichen Ergebnisse<br />

von den prognostizierten Werten abweichen oder kalkulierte Ausgaben<br />

wie z.B. <strong>Fonds</strong>kosten nicht anfallen und diese Beträge der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zusätzlich zur Verfügung stehen.<br />

5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />

Der Liquiditätsrückfl uss nach Steuern ist der Betrag, den der Anleger<br />

unter Berücksichtigung seiner individuellen Steuerbelastung<br />

auf die zu versteuernden Ergebnisse und bei Entnahme der prognostizierten<br />

Ausschüttungen in dem jeweiligen Jahr zur Verfügung<br />

hat. Er errechnet sich wie nachstehend dargestellt:<br />

Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />

bei 45 % 1 Steuersatz (Prognose)<br />

in % des Zeichnungsbetrages<br />

Ausschüttung für das Jahr 2015 7,00<br />

Steuerzahlung auf positives steuerliches Ergebnis<br />

für das Jahr 2015 (3,403 % x 45 % x 1,055) 1,62<br />

Liquiditätsrückfl uss nach Steuern 5,38<br />

1 Zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 %<br />

�<br />

6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />

Auf dem handelsrechtlichen Kapitalkonto werden die Einzahlungen,<br />

die handelsrechtlichen Ergebnisse (Annahme: handelsrechtliche<br />

Ergebnisse entsprechen aus Vereinfachungsgründen den<br />

steuerlichen Ergebnissen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds, Position C 1.) und die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

verrechnet. Da die Ausschüttungen (Entnahmen) regelmäßig höher<br />

sind als die handelsrechtlichen Ergebnisse, kommt es in Höhe<br />

der Differenz zu einer Rückzahlung des Eigenkapitals / des Zeichnungsbetrages<br />

(vgl. Ausführungen zum Wiederaufl eben der Haftung<br />

auf Seite 23 f. sowie auf Seite 99). Es ist jeweils die Ausschüttung<br />

des Vorjahres zu berücksichtigen, da diese erst im Folgejahr<br />

tatsächlich ausgezahlt wird.<br />

Die Entwicklung des handelsrechtlichen Kapitalkontos entnehmen<br />

Sie bitte der Darstellung auf Seite 69 oben:


Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />

Entwicklung bis 2013 (Prognose)<br />

Einzahlung inkl. vereinbartes Agio<br />

in Höhe von 5 %<br />

in % des Zeichnungsbetrages<br />

105,00 %<br />

+ Handelsrechtliches Ergebnis 20121 1,22 %<br />

Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2012 106,22 %<br />

+ Handelsrechtliches Ergebnis 2013 2,27 %<br />

� Ausschüttungen (Entnahmen) 7,00 %<br />

Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2013 101,49 %<br />

1 Es wird unterstellt, dass bis 2011 kumuliert kein steuerpfl ichtiges Ergebnis anfällt.<br />

�<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß der Prognoserechnung<br />

zu keinem Zeitpunkt unter das handelsregisterliche Haftkapital<br />

in Höhe von 10 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />

führen danach nicht zu einem Aufl eben der Haftung.<br />

7. Eigenkapitalrückzahlung<br />

Die Eigenkapitalrückzahlung ist der Anteil der Ausschüttungen, um<br />

den diese die handelsrechtlichen Ergebnisse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

übersteigen (vgl. Ausführungen zum Wiederaufl eben der Haftung<br />

auf Seite 23 f. sowie auf Seite 99).<br />

Prognoserechnung<br />

69


70<br />

Anlageerfolg<br />

Erläuterungen zum Anlageerfolg einer<br />

Beteiligung<br />

Grundsätzlich gilt, dass kurzfristig ausgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

dem langfristig ausgelegten Wirtschaftsgut „Immobilie“<br />

nicht gerecht werden können. Die Beispielrechnungen auf<br />

Seite 71 basieren daher auf der langfristigen Prognoserechnung.<br />

Der angenommene Prognosezeitraum bis zum Jahr 2031 legt<br />

selbstverständlich die tatsächliche Haltedauer der Beteiligung<br />

durch einen Anleger nicht fest.<br />

Der Anlageerfolg der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die plant, sich über den<br />

Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds indirekt an mehr als 200<br />

Immobilien zu beteiligen, kann sich im Wesentlichen aus folgenden<br />

Bestandteilen zusammensetzen:<br />

� laufende Ausschüttungen (Entnahmen),<br />

� bei langfristiger Betrachtung teilweise Infl ationsschutz durch<br />

Wertsteigerungen der von den Zielfonds erworbenen Immobilien,<br />

die in der Regel bei Verkauf oder Liquidation der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds realisiert werden können und<br />

� Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge.<br />

Diese Vorteile sind der wesentliche Unterschied zu den meisten<br />

Geldanlagen, wie beispielsweise festverzinsliche Wertpapiere, deren<br />

Ertrag im Allgemeinen allein aus einer steuerpfl ichtigen Verzinsung<br />

besteht.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Die Höhe der entnahmefähigen Ausschüttungen der einzelnen<br />

Jahre sind von der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben abhängig.<br />

Entscheidend für den Anleger ist aber nicht die nominelle<br />

Höhe der Ausschüttungen, sondern die Erhaltung der Kaufkraft.<br />

Dies ist bei gewerblichen Mietverträgen durch Staffelmietverträge<br />

bzw. durch die Kopplung der Miete an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten<br />

im Gegensatz zu anderen Anlage- und Sparformen<br />

in gewissem Umfang möglich.<br />

Zu versteuern sind nicht die jährlich entnommenen Ausschüttungen<br />

(liquides Ergebnis, Ziffer 4), sondern das auf jeden Anleger<br />

entfallende, anteilige steuerliche Ergebnis (Ziffer 5). Dieses ist gemäß<br />

der Prognoserechnung – allerdings mit steigender Tendenz –<br />

regelmäßig niedriger als die prognostizierten Ausschüttungen.<br />

Infl ationsschutz durch Wertsteigerungen<br />

Gewerblich genutzte Immobilien an sorgfältig ausgewählten<br />

Standorten können langfristig betrachtet Wertsteigerungen ver-


Anlageerfolg einer Beteiligung von 100.000 EUR<br />

bis zum Jahr 2031 in EUR, mittleres Szenario (Prognose)<br />

Vorzugs-Kommanditkapital 2 Reguläres Kommanditkapital 3<br />

Steuersatz 1 (bezogen auf steuerliches Ergebnis)<br />

30 % 45 % 30 % 45 %<br />

1. Zeichnungsbetrag 100.000 100.000 100.000 100.000<br />

2. Agio (bis zu 5 %) 5.000 5.000 5.000 5.000<br />

3. Einzahlung insgesamt 105.000 105.000 105.000 105.000<br />

4. Summe prognostizierte Ausschüttungen 2012–2031 4 147.000 147.000 142.800 142.800<br />

5. Steuerzahlungen auf Summe der<br />

steuerlichen Ergebnisse der Jahre 2012–2031<br />

(C 4 der Prognoserechnung)<br />

in Höhe von ca. 62.916 EUR<br />

-19.282 -28.923 -19.282 -28.923<br />

6. Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung<br />

in 2031 (Ziffer 11, 13,5fache)<br />

144.679 144.679 144.679 144.679<br />

7. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern bis 2031 272.397 262.756 268.197 258.556<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß<br />

6,7 % 6,3 % 6,7 % 6,3 %<br />

5 )<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 121.268 121.485 118.227 118.590<br />

Geschätzter Verkehrswert einer Beteiligung von 100.000 EUR<br />

im Jahr 2031 in EUR (Prognose)<br />

Durchschnittlicher Veräußerungsfaktor 12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />

8. Möglicher Wert der erworbenen Beteiligungen 150.670 158.685 166.699<br />

an Zielfonds 6 zzgl. Tilgungsgewinn 7<br />

9. Erfolgsabhängige Vergütung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten<br />

-12.321 -13.752 -15.182<br />

10. Liquiditätsreserve -253 -253 -253<br />

11. Geschätzer Verkehrswert der Beteiligung<br />

im Jahr 2031 (Liquidationsnettoerlös)<br />

138.096 144.679 151.263<br />

12. Wertsteigerungsgewinne in % auf Einzahlung<br />

insgesamt gemäß Ziffer 3<br />

31,5 % 37,8 % 44,1 %<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die jeweiligen Steuersätze in voller Höhe<br />

auf die steuerlichen Ergebnisse anzuwenden sind. § 15b EStG fi ndet keine Anwendung. Es wird unterstellt, das die Veräußerungsgewinne steuerfrei sind (vgl. Ausführungen im<br />

Steuerlichen Konzept auf Seite 87).<br />

2 Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011.<br />

3 Annahme: Einzahlungsraten in % des Zeichnungsbetrages: 31.12.2011: 40 % zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von 5 %, 31.03.2012: 10 %, 30.06.2012: 10 %, 30.09.2012: 10 %,<br />

31.12.2012: 5 %, 31.03.2013: 5 %, 30.06.2013: 5 %, 30.09.2013: 15 %.<br />

4 Annahme: prognostizierte Ausschüttungen werden entnommen.<br />

5 Bezogen auf jeweils kalkulatorisch gebundenes Kapital.<br />

6 Prognostizierte Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds im Jahr 2031 x durchschnittlicher Veräußerungsfaktor zzgl. Tilgungsgewinn.<br />

7 Tilgungsgewinn 2,61 % p.a. bezogen auf die Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds (inkl. Erwerbsnebenkosten). Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch,<br />

dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die bei Verkauf der von den Zielfonds<br />

gehaltenen Immobilien und Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Liquidationsnettoerlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt werden kann. Bei Finanzierung in<br />

Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />

�<br />

�<br />

Anlageerfolg<br />

71


72<br />

Liquides versus steuerliches Ergebnis<br />

Liquides Ergebnis<br />

Einnahmen Einnahmen aus den Zielfonds<br />

Guthabenzinsen<br />

� Ausgaben Komplementär<br />

Treuhandkommanditist<br />

Geschäftsführender<br />

Kommanditist<br />

Anlageausschuss<br />

<strong>Fonds</strong>kosten<br />

Darlehenszinsen<br />

Tilgung<br />

= Einnahmenüberschuss (entnahmefähige<br />

Ausschüttungen bzw. Zuführung<br />

Liquiditätsreserve)<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

+ Steuerliche Ergebnisse aus den Zielfonds 1<br />

+ Guthabenzinsen<br />

� Ausgaben (s.o., ohne Tilgung)<br />

� Sonderwerbungskosten<br />

= Zu versteuerndes Ergebnis<br />

1 Enthält Abschreibungen aus „Ergänzungsrechnung“.<br />

�<br />

zeichnen. Da sich der Verkehrswert regelmäßig<br />

aus dem nachhaltig erzielbaren Ertrag ergibt, erhöht<br />

sich der Wert der Immobilien mit steigenden<br />

Mieten und damit auch der Wert der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Da eine genaue Vorhersage der Wertentwicklung<br />

der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren nur<br />

schwer möglich ist, wurden die Wertentwicklungen<br />

bei verschiedenen durchschnittlichen<br />

Veräußerungsfaktoren für die erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds dargestellt, ohne dass<br />

dies eine best-case- oder worst-case-Darstellung<br />

sein kann.<br />

Unterschiedliche Auswirkungen sind nachfolgend<br />

beispielhaft dargestellt:<br />

� Bei Liquidation der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch<br />

Verkauf der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds beispielsweise zum durchschnittlich<br />

13,5fachen der für 2031 prognostizierten<br />

Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds zzgl. des kalkulierten<br />

Tilgungsgewinns sind daher Wertsteige-<br />

rungsgewinne in Höhe von ca. 37,8 % bezogen auf die Einzahlung<br />

insgesamt zu erwarten (Ziffer 3, 8 – 12).<br />

� Beim durchschnittlichen Faktor 7,5 zzgl. des kalkulierten Tilgungsgewinns<br />

erhält ein Anleger seinen Zeichnungsbetrag<br />

zzgl. vereinbartes Agio von 5 % zurück.<br />

� Der durchschnittliche Faktor 13,9 zzgl. des kalkulierten Tilgungsgewinns<br />

bezogen auf gegenüber der Prognose um 10 % reduzierten<br />

Einnahmen aus den Beteiligungen an erworbenen Zielfonds<br />

entspricht dabei z.B. einem Verkaufserlös in Höhe des<br />

durchschnittlich 12,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus<br />

den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />

Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge<br />

Positive steuerliche Ergebnisse, die prognosegemäß ab 2012 anfallen<br />

werden, erhöhen das zu versteuernde Einkommen des Anlegers und<br />

sind mit dem auf diesen Betrag anfallenden persönlichen Steuersatz<br />

zu versteuern. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse sind prognosegemäß<br />

regelmäßig geringer als die Ausschüttungen, so dass diese im<br />

Ergebnis teilweise „steuerfrei“ vereinnahmt werden können.<br />

Der unten stehenden Übersicht können die derzeitig gültigen Steuersätze<br />

in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen entnommen<br />

werden.<br />

Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ein innovatives Konzept umgesetzt,<br />

das für die Anleger zusätzliche Flexibilität hinsichtlich des Zeitpunktes<br />

der Entnahme der Ausschüttungen ermöglicht (vgl. Ausführungen<br />

Seite 46).<br />

Einkommensteuertarif 2010<br />

Grundtarif 2010:<br />

Eingangsstufe bei 8.005 EUR mit Grenzsteuersatz 14 %<br />

Endstufe bei 52.881 EUR mit Grenzsteuersatz 42 %<br />

— Grenzsteuersatz 1<br />

— Durchschnittssteuersatz<br />

14 %<br />

0 %<br />

18,6 %<br />

3,2 %<br />

8.004 10.000<br />

27,1 %<br />

13,5 %<br />

20.000<br />

31,8 %<br />

18,8 %<br />

30.000<br />

36,3 %<br />

22,5 %<br />

40.000<br />

40,9 %<br />

25,7 %<br />

42,0 %<br />

28,4 %<br />

50.000 60.000<br />

d k<br />

1 Der Grenzsteuersatz erhöht sich auf 45 % für das Einkommen, das 250.730 EUR<br />

(Ledige) bzw. 501.460 EUR (Verheiratete) übersteigt.<br />


Die mit einem Ausschüttungsverzicht verbundenen Folgen z.B. im<br />

Insolvenzfall werden auf Seite 25 und 34 dargestellt und sollten<br />

unbedingt gelesen werden.<br />

Berechnung der prognostizierten Rendite nach<br />

der Methode des internen Zinsfußes<br />

Kapitaleinzahlung, Ausschüttungen, Steuerzahlungen / -erstattungen<br />

und der Liquidationsnettoerlös (Ziffer 11) fallen zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten an. Aus Sicht des Anlegers haben Einnahmen<br />

und Ausgaben, die früher erzielt werden, ein höheres<br />

ökonomisches Gewicht als später anfallende Zahlungen. Demzufolge<br />

wird ein renditeorientierter Anleger bestrebt sein, Einnahmen<br />

zeitlich vorzuziehen und Ausgaben in die Zukunft zu verschieben.<br />

Die Renditeberechnung nach der Methode des internen Zinsfußes<br />

berücksichtigt diesen Tatbestand durch Abzinsen der einzelnen Zahlungsströme<br />

zu den jeweils angenommenen Fälligkeitsterminen. Es<br />

wird der Abzinsungssatz ermittelt, bei dem die Summe der Barwerte<br />

der Ein- und Auszahlungen gleich groß sind und damit zu einem<br />

Kapitalwert von Null führen.<br />

Die interne Zinsfußmethode ist eine der zahlreichen bekannten<br />

mehrperiodischen fi nanzmathematischen Methoden der Investitionsrechnung.<br />

Obwohl die Prämissen und die Anwendbarkeit dieser<br />

Methode in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert<br />

werden, hat sie sich bei Industrieunternehmen und Banken als das<br />

am häufi gsten verwendete Verfahren zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit<br />

verschiedener Investitionen durchgesetzt.<br />

In der Preisangabenverordnung ist die interne Zinsfußmethode<br />

beim Ausweis des Effektivzinses bei Krediten und festverzinslichen<br />

Wertpapieren gesetzlich vorgeschrieben. Sie hat sich daher auch<br />

bei der Renditeberechnung im Bereich renditeorientierter Kapitalanlagen<br />

eta bliert und ist nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

geeignet, alternative Investitionen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit<br />

beurteilen zu können.<br />

Die so ermittelte Rendite ist fi nanzmathematisch betrachtet unmittelbar<br />

vergleichbar mit der ausgewiesenen Rendite nach der Preisangabenverordnung<br />

z.B. bei Krediten oder bei festverzinslichen<br />

Wertpapieren und gibt die Verzinsung des während der Beteiligungsdauer<br />

jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Sie ist<br />

hinsichtlich der Prognostizierbarkeit jedoch nicht vergleichbar mit<br />

der Rendite von festverzinslichen Wertpapieren mit ihren weitgehend<br />

garantierten Zinsen und der Sicherheit des dort angelegten<br />

Kapitals (weitgehende Garantie zur Rückzahlung zu einem bestimmten<br />

Zeitpunkt). Die prognostizierte Rendite ist vielmehr die<br />

Rendite des Anlegers und einer Investition, wenn diese genau den<br />

der Berechnung zugrundegelegten Verlauf nimmt, was dem Charakter<br />

von Beteiligungen an geschlossenen <strong>Fonds</strong> in keiner Weise<br />

entspricht.<br />

Zum Vergleich unterschiedlicher Kapitalanlagen<br />

muss daher neben den Risiken, die Plausibilität<br />

der Prognoseannahmen sowie der Kapitalbindungsverlauf<br />

untersucht werden.<br />

Den in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />

Renditeprognosen nach Steuern liegen die auf<br />

Seite 64 ff. beschriebenen Annahmen sowie die<br />

folgenden Zahlungszeitpunkte zugrunde:<br />

� Die Anleger zahlen das Zeichnungskapital<br />

zzgl. des vereinbarten Agios wie folgt ein:<br />

– Vorzugs-Kommanditkapital:<br />

100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />

Agio in Höhe von bis zu 5 % per<br />

31.12.2011<br />

– Reguläres Kommanditkapital:<br />

40 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />

vereinbartes Agio in Höhe von bis zu 5 %<br />

per 31.12.2011<br />

10 % des Zeichnungsbetrages per<br />

31.03.2012<br />

10 % des Zeichnungsbetrages per<br />

30.06.2012<br />

10 % des Zeichnungsbetrages per<br />

30.09.2012<br />

5 % des Zeichnungsbetrages per<br />

31.12.2012<br />

5 % des Zeichnungsbetrages per<br />

31.03.2013<br />

5 % des Zeichnungsbetrages per<br />

30.06.2013 und<br />

15 % des Zeichnungsbetrages per<br />

30.09.2013<br />

� Entnahme der Ausschüttungen und Steuerzahlungen<br />

/ -erstattungen per 30.06. des jeweiligen<br />

Folgejahres.<br />

� Zufl uss des Liquidationsnettoerlöses (Ziffer<br />

11) per 31.12.2031 sowie Entnahme der<br />

Ausschüttungen für das Jahr 2031 per<br />

30.06.2031.<br />

Für den Veräußerungserlös der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds wird das durchschnittlich<br />

13,5fache der prognostizierten Einnahmen<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

für das Jahr 2031 zzgl. des Tilgungsgewinns (Ziffer<br />

8) abzüglich der erfolgsabhängigen Vergütung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(Ziffer 9) angenommen.<br />

Anlageerfolg<br />

73


74<br />

Die Bewertung der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds mit einem einheitlichen Veräußerungsfaktor<br />

wurde aus Vereinfachungsgründen<br />

vorgenommen. Dies entspricht voraussichtlich<br />

nicht den tatsächlich zu erzielenden Wertverhältnissen.<br />

Wichtige Einfl ussfaktoren auf die Rendite sind<br />

die wirtschaftliche Entwicklung und die steuerlichen<br />

Ergebnisse der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds, der Veräußerungsfaktor sowie die<br />

Entschuldung der jeweiligen Zielfonds, der individuelle<br />

Steuersatz während der Beteiligungsdauer<br />

sowie die Dauer der Erhebung und der<br />

Annahmen für die Prognoseszenarien (Abweichungen von der Prognose)<br />

Szenario<br />

Ausschüttungsrendite p.a. der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

pessimistisch mittel optimistisch<br />

2009 – 2011 6,80 % 7,04 % 7,28 %<br />

2012 – 2017 6,99 % 7,28 % 7,57 %<br />

2018 – 2023 7,18 % 7,52 % 7,86 %<br />

2024 – 2029 7,38 % 7,77 % 8,16 %<br />

2030 – 2031 7,57 % 8,01 % 8,45 %<br />

Steuerliches Ergebnis aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

bis 2012 3,88 % 3,40 % 2,91 %<br />

Steigerung um jährlich ca. 0,15 % 0,10 % 0,05 %<br />

2031 6,65 % 5,24 % 3,83 %<br />

Steigerung der Ausgaben in % p.a.<br />

2010 – 2015 3,5 % 3,0 % 2,5 %<br />

2016 – 2018 3,0 % 2,5 % 2,0 %<br />

2019 – 2031 2,5 % 2,0 % 1,5 %<br />

Tilgungsgewinn 1 p.a. der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

Höhe des Solidaritätszuschlags, die Infl ationsrate sowie die Entwicklung<br />

der Ausgaben.<br />

Die Prospektverantwortlichen haben aus diesen Gründen drei Prognoseszenarien<br />

(pessimistisch, mittel bzw. optimistisch) erstellt.<br />

Diesen Prognosen liegen die unten beschriebenen Annahmen zugrunde.<br />

Alternative Renditen sind in den Übersichten auf Seite 13 dargestellt.<br />

Weitere Einfl ussfaktoren sind auf den Seiten 18 ff., 32 ff. und<br />

64 ff. beschrieben.<br />

Die Auswirkungen möglicher Veränderungen der Einfl ussfaktoren<br />

können sich sowohl addieren als auch gegenseitig kompensieren.<br />

1,32 % 2,61 % 4,85 %<br />

Annahmen für die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zur Ermittlung des Tilgungsgewinns 1<br />

Anteil Fremdkapital<br />

(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

45 % 50 % 55 %<br />

Entschuldung p.a. (in % des Fremdkapitals) 1,25 % 1,75 % 2,25 %<br />

Durchschnittliche Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

(in % des Nominalkapitals der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds)<br />

77,25 % 66,95 % 56,65 %<br />

1 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt,<br />

die bei Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Liquidationsnettoerlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

vereinnahmt werden kann. Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />


Der tatsächliche Verlauf und die Rendite einer Beteiligung können<br />

sich daher erfahrungsgemäß auch außerhalb der aufgezeigten<br />

Bandbreiten entwickeln.<br />

Die Kapitalbindung<br />

Die Liquiditätszu- und -abfl üsse, die auch Grundlage für die Ren-<br />

diteberechnung sind, ergeben<br />

sich aus dem Zeichnungsbetrag,<br />

der Hö he des<br />

vereinbarten Agios, der<br />

Höhe und der Fälligkeit<br />

der Einzahlungsraten, den<br />

Steuerzahlungen / -erstattungen<br />

der Höhe der entnommenenAusschüttungen<br />

und dem geschätzten<br />

Verkehrswert der Beteiligung<br />

an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

im Jahr 2031.<br />

Die nebenstehenden Grafi -<br />

ken stellen den Kapitalbindungsverlauf<br />

bei einer Beteiligung<br />

von 100.000 EUR,<br />

im mittleren Szenario, bei<br />

45 % Steuersatz und bei einer<br />

Liquidation bzw. bei einem<br />

Verkauf der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

im Jahr 2031 zum<br />

durchschnittlich 13,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen<br />

aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

zzgl. des Tilgungsgewinns<br />

dar.<br />

Danach fl ießen bei Zeichnung<br />

des Vorzugs-Kommanditkapitals<br />

(reguläres<br />

Kommanditkapital) bis zum<br />

Jahr 2021 bereits bis zu ca.<br />

48,4 % (ca. 44,4 %) des<br />

Zeichnungsbetrages inkl.<br />

des vereinbarten Agios in<br />

Höhe von 5 % an den Anleger<br />

zurück.<br />

Nach Rückführung des Kapitals<br />

erzielt der Anleger<br />

bis Mitte 2032 einen Überschuss<br />

von insgesamt bis<br />

Kapitalbindungsverlauf – Vorzugs-Kommanditkapital (Prognose)<br />

zu ca. 157.756 EUR (ca. 153.556 EUR) bei<br />

Zeichnung des Vorzugs-Kommanditkapitals (regulären<br />

Kommanditkapitals).<br />

Annahmen – Beteiligung 100.000 EUR zzgl. 5 % Agio<br />

– Mittleres Szenario<br />

– Steuersatz 45 % 1<br />

– Durchschnittlicher Veräußerungsfaktor 13,5fache<br />

in TEUR<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-50<br />

-100<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />

2018<br />

Kapitalbindungsverlauf – Reguläres Kommanditkapital (Prognose)<br />

Annahmen – Beteiligung 100.000 EUR zzgl. 5 % Agio<br />

– Mittleres Szenario<br />

– Steuersatz 45 % 1<br />

– Durchschnittlicher Veräußerungsfaktor 13,5fache<br />

in TEUR<br />

150<br />

100<br />

50<br />

0<br />

-50<br />

-100<br />

2011<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />

2018<br />

2019<br />

2019<br />

2020<br />

2020<br />

2021<br />

2021<br />

2022<br />

2022<br />

2023<br />

2023<br />

2024<br />

2024<br />

2025<br />

2025<br />

2026<br />

2026<br />

2027<br />

2027<br />

2028<br />

2028<br />

2029<br />

2029<br />

2030<br />

2030<br />

2031<br />

2031<br />

2032<br />

�<br />

2032<br />

�<br />

Anlageerfolg<br />

75


76<br />

Die Methode des internen<br />

Zinsfußes leicht gemacht –<br />

für Anleger ohne<br />

fi nanzmathematische Kenntnisse<br />

Anleger, die beabsichtigen, sich an einem geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> zu beteiligen, sollten wissen,<br />

welche Rendite sie aus dieser Beteiligung erwarten<br />

können. Schließlich wollen sie die zur Verfügung<br />

stehenden Anlageformen unter Berücksichtigung<br />

der Risiken miteinander vergleichen<br />

und erst dann die Anlageentscheidung treffen.<br />

Die alleinige Betrachtung z.B. der jährlichen<br />

Ausschüttungen und /oder des Wertes der Beteiligung<br />

bei <strong>Fonds</strong>aufl ösung müssen aber zwangsläufi<br />

g zu falschen Anlageentscheidungen führen,<br />

da die steuerlichen Auswirkungen und der<br />

Zeitpunkt der Zahlungen einen hohen Einfl uss<br />

auf die Attraktivität einer Beteiligung haben.<br />

Eine der wichtigsten Informationen für die Anleger<br />

stellt nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

bei Berücksichtigung der Risiken, der<br />

Plausibilität der Prognoseannahmen und des<br />

Kapitalbindungsverlaufs einer Kapitalanlage die<br />

Rendite nach Steuern nach der Methode des internen<br />

Zinsfußes dar. Im Nachfolgenden soll daher<br />

die Methode des internen Zinsfußes möglichst<br />

anschaulich erklärt und damit auch für<br />

den Anleger ohne fi nanzmathematische Kenntnisse<br />

verständlich gemacht werden.<br />

Beispiel<br />

Kapitalanlage mit 7 % Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes<br />

Jede Beteiligung an einem geschlossenen <strong>Fonds</strong> kann man sich als<br />

ein virtuelles (Spar-)Konto vorstellen. Vor Beginn und nach Beendigung<br />

der Beteiligung ist der Kontostand Null. Alle Zahlungen, die<br />

der Anleger im Zusammenhang mit der Beteiligung leistet (Einzahlungen<br />

des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten Agios in<br />

Höhe von 5 %, Steuerzahlungen), sind Einzahlungen auf dieses<br />

(Spar-)Konto und erhöhen damit den Kontostand. Alle Zahlungen,<br />

die der Anleger aus der Beteiligung erhält (Ausschüttungen, Liquidationsnettoerlös,<br />

Steuererstattungen) sind Auszahlungen von diesem<br />

(Spar-)Konto und reduzieren damit den Kontostand. Der jeweilige<br />

Stand auf dem (Spar-)Konto entspricht dem kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapital zum jeweiligen Zeitpunkt während der Beteiligungsdauer<br />

und wird mit dem internen Zinsfuß nach Steuern verzinst.<br />

Die Gutschrift der Zinsen erfolgt täglich.<br />

Fazit<br />

� Der interne Zinsfuß gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />

sondern die Verzinsung des jeweiligen Standes des<br />

(Spar-)Kontos (kalkulatorisch gebundenes Kapital) an.<br />

� Ein Vergleich mehrerer Kapitalanlagen nach der Methode des<br />

internen Zinsfußes sollte auch die unterschiedlichen Risiken<br />

der jeweiligen Kapitalanlage, die Plausibilität der Prognoseannahmen<br />

sowie den Kapitalbindungsverlauf berücksichtigen.<br />

Sachverhalt Datum Einzahlung (+) Verzinsung Kontostand<br />

Auszahlung (-) 7 % (kalkulatorisch<br />

gebundenes Kapital)<br />

in EUR in EUR in EUR<br />

1 2 3 = 1 + 2 + 3<br />

Einzahlung des Zeichnungsbetrags<br />

zzgl. 5 % Agio<br />

31.12.2009 105.000 – 105.000<br />

Ausschüttung 30.06.2011 -6.000 11.025 110.025<br />

7 % v. 105.000 EUR für 18 Monate<br />

Steuerzahlung aus positivem 30.07.2011 +1.000 642 111.667<br />

steuerlichen Ergebnis 7 % v. 110.025 EUR für 1 Monat<br />

Beendigung der Kapitalanlage 31.12.2011 -114.924 3.257 0<br />

(Liquidationsnettoerlös) 7 % v. 111.667 EUR für 5 Monate<br />

Gesamtüberschuss 14.924<br />


Kalkulatorisch gebundenes Kapital (Prognose)<br />

bei einer Beteiligung am regulären Kommanditkapital in Höhe von 100.000 EUR<br />

Annahmen: – Mittleres Szenario<br />

– 45 % Steuersatz 1<br />

– Durchschnittlicher Verkaufsfaktor für die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds 13,5faches der für 2031<br />

prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

Datum der Einzahlung Steuer- Ausschüttungen Verzinsung Kalkulatorisch<br />

Einzahlung / Zeichnungsbetrag zahlungen / (interner gebundenes<br />

Auszahlung zzgl. vereinbartes Steuer- Zinsfuß Kapital<br />

Agio in Höhe erstattungen 6,316 %)<br />

von 5 % /Liqui-<br />

dationsnettoerlös<br />

in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR<br />

31.12.2011 45.000 – – – 45.000<br />

31.03.2012 10.000 – – 692 55.692<br />

30.06.2012 10.000 – – 857 66.549<br />

30.09.2012 10.000 – – 1.035 77.585<br />

31.12.2012 5.000 – – 1.207 83.792<br />

31.03.2013 5.000 – – 1.275 90.067<br />

30.06.2013 5.000 579 -3.850 1.386 93.182<br />

30.09.2013 15.000 – – 1.450 109.631<br />

30.06.2014 – 1.079 -5.950 5.139 109.900<br />

30.06.2015 – 1.566 -7.000 6.942 111.408<br />

30.06.2016 – 1.616 -7.000 7.057 113.080<br />

30.06.2017 – 1.656 -7.250 7.143 114.629<br />

30.06.2018 – 1.700 -7.250 7.240 116.319<br />

30.06.2019 – 1.742 -7.250 7.347 118.159<br />

30.06.2020 – 1.780 -7.250 7.484 120.173<br />

30.06.2021 – 1.729 -7.250 7.591 122.242<br />

30.06.2022 – 1.772 -7.250 7.721 124.485<br />

30.06.2023 – 1.814 -7.250 7.863 126.912<br />

30.06.2024 – 1.856 -7.250 8.039 129.557<br />

30.06.2025 – 1.898 -7.500 8.183 132.138<br />

30.06.2026 – 1.937 -7.500 8.346 134.922<br />

30.06.2027 – 1.979 -7.500 8.522 137.923<br />

30.06.2028 – 2.021 -7.500 8.736 141.181<br />

30.06.2029 – 2.063 -7.500 8.917 144.661<br />

30.06.2030 – 2.105 -7.750 9.137 148.154<br />

30.06.2031 – 2.146 -7.750 9.358 151.908<br />

31.12.2031 -144.679 – -8.000 4.764 3.992<br />

30.06.2032 – -4.116 – 124 0<br />

Summe -39.679 28.923 -142.800<br />

Gesamtüberschuss<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />

1 2 3 4 5 = 1 + 2 + 3 + 4 + 5<br />

- 1 - 2 - 3 = 153.556<br />

�<br />

Anlageerfolg<br />

77


78<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

Auswirkungen auf die Rendite<br />

bei unterschiedlichen Prognoseszenarien<br />

Erläuterungen prognostizierte Rendite<br />

Aus den unten stehenden Abbildungen kann die<br />

prognostizierte Rendite nach Steuern (bei Steuersatz<br />

30 % bzw. 45 %) für das Vorzugs-Kommanditkapital<br />

und das reguläre Kommanditkapital<br />

in Abhängigkeit vom durchschnittlichen<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 – Vorzugs-Kommanditkapital<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 2<br />

5,5 5,7 5,8<br />

pessimistisches Szenario 3<br />

6,6 6,7 6,9<br />

mittleres Szenario 3<br />

7,8 8,0 8,1<br />

optimistisches Szenario 3<br />

Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />

� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 – Reguläres Kommanditkapital<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 2<br />

5,4 5,6 5,8<br />

pessimistisches Szenario 3<br />

6,6 6,7 6,9<br />

mittleres Szenario 3<br />

7,9 8,0 8,1<br />

optimistisches Szenario 3<br />

Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />

� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />

2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a.<br />

Veräußerungsfaktor und dem Prognose szenario (pessimistisch,<br />

mittel bzw. optimistisch) entnommen werden.<br />

1. Beispiel obere Abbildung, 5. Balken von links:<br />

Beim Vorzugs-Kommanditkapital beträgt die prognostizierte Rendite<br />

für Anleger mit einem Steuersatz von 30 %, dem Verkauf der<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zum durchschnittlich<br />

13,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn<br />

und bei den Annahmen des mittleren Prognoseszenarios (vgl. Seite<br />

74) ca. 6,7 % nach Steuern.<br />

� Einzahlung 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />

vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011<br />

� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />

dem Jahr 2012<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />

Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />

12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />

pessimistisch 108 110 113<br />

mittel 119 121 124<br />

optimistisch 134 136 139<br />

�<br />

� Einzahlung 40 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />

vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011,<br />

10 % per 31.03.2012, 30.06.2012 und 30.09.2012,<br />

5 % per 31.12.2012, 31.03.2013 und 30.06.2013,<br />

15 % per 30.09.2013<br />

� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />

dem Jahr 2012<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />

Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />

12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />

pessimistisch 105 108 110<br />

mittel 116 118 121<br />

optimistisch 130 133 135<br />

3 Prognoseannahmen siehe Tabelle auf Seite 74.<br />

4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />


Erläuterungen durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundenes Kapital<br />

Die Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die<br />

Verzinsung des Zeichnungsbetrages, sondern die Verzinsung des<br />

während der Beteiligungsdauer jeweils kalkulatorisch gebundenen<br />

Kapitals an (vgl. Erläuterungen auf Seite 76 f.). Der Gesamtüberschuss,<br />

den ein Anleger erzielt, ist daher insbesondere bei renditeorientierten<br />

Kapitalanlagen wesentlich von der Höhe des kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals während der Beteiligungsdauer abhängig.<br />

Eine hohe Renditeangabe muss damit nicht zwangsläufi g eine<br />

attraktive Kapitalanlage darstellen.<br />

2. Beispiel, Abbildung oben, Seite 78, rechte Tabelle:<br />

Beim Vorzugs-Kommanditkapital, einem Steuersatz von 30 %, einem<br />

Veräußerungsfaktor in Höhe des durchschnittlich 13,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligun-<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Vorzugs-Kommanditkapital<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 2<br />

4,9 5,1 5,3<br />

pessimistisches Szenario 3<br />

6,2 6,3 6,5<br />

mittleres Szenario 3<br />

7,6 7,7 7,8<br />

optimistisches Szenario 3<br />

Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />

� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Reguläres Kommanditkapital<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 2<br />

4,8 5,0 5,2<br />

pessimistisches Szenario 3<br />

6,1 6,3 6,5<br />

mittleres Szenario 3<br />

7,6 7,7 7,9<br />

optimistisches Szenario 3<br />

Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />

� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />

gen an Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn<br />

und dem mittleren Prognoseszenario<br />

beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital ca. 121 % des Zeichnungsbetrags.<br />

Die Rendite von 6,7 % nach Steuern<br />

aus dem 1. Beispiel bedeutet daher, dass ca.<br />

121 % des Zeichnungsbetrags bis zum Jahr<br />

2031 mit 6,7 % nach Steuern jährlich verzinst<br />

werden (121.268 EUR x<br />

6,734 % x 20,5 Jahre =<br />

167.397 EUR). Der Gesamtüberschuss<br />

der Beteiligung<br />

in Höhe von<br />

167.397 EUR kann auch<br />

auf Seite 71 entnommen<br />

werden (272.397 EUR, Ziffer<br />

7 � 105.000, Ziffer 3).<br />

Faustregel<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundenes Kapital<br />

x Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß)<br />

x Laufzeit<br />

= Gesamtüberschuss �<br />

� Einzahlung 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />

vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011<br />

� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />

dem Jahr 2012<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />

Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />

12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />

pessimistisch 107 110 112<br />

mittel 119 121 124<br />

optimistisch 135 137 140<br />

�<br />

� Einzahlung 40 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />

vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011,<br />

10 % per 31.03.2012, 30.06.2012 und 30.09.2012,<br />

5 % per 31.12.2012, 31.03.2013 und 30.06.2013,<br />

15 % per 30.09.2013<br />

� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />

dem Jahr 2012<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />

Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />

12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />

pessimistisch 105 107 110<br />

mittel 116 119 121<br />

optimistisch 132 134 136<br />

5 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die bei<br />

Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Nettoliquidationserlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt<br />

werden kann. Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />

�<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

79


80<br />

Auswirkungen auf die Rendite bei<br />

Aufnahme der maximal möglichen<br />

Fremdfi nanzierung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann gemäß den Regelungen<br />

im Gesellschaftsvertrag bis zu 30 % des<br />

Gesellschaftskapitals langfristig Fremdkapital<br />

aufnehmen. Selbst in diesem Fall beträgt der<br />

Eigenkapitalanteil mindestens ca. 76,9 % und<br />

entspricht einer konservativen Finanzierungsstruktur.<br />

Im Fall der maximalen Kreditaufnahme würde<br />

sich der Gesamtaufwand und seine Zusammensetzung<br />

wie im unten stehend dargestellten Investitions-<br />

und Finanzierungsplan zusammensetzen.<br />

Alle Beträge sind inkl. Umsatzsteuer<br />

ausgewiesen, da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausschließlich<br />

umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt<br />

und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.<br />

Die Auswirkungen einer Fremdfi nanzierung im<br />

Vergleich zum Verzicht auf eine Fremdfi nanzierung<br />

können den nebenstehenden Grafi ken entnommen<br />

werden. Aufgrund der Prognoseannahmen<br />

kommt es zu einem positiven Leverageeffekt,<br />

d.h. einer Erhöhung des Potentials für<br />

Ausschüttungen, einem höheren prognostizier-<br />

ten Verkehrswert der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und<br />

einer höheren Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß).<br />

Die Aufnahme von langfristigem Fremdkapital durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wird im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängig sein:<br />

� Die Möglichkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausreichend Beteiligungen<br />

an Zielfonds zu erwerben, die den Investitionskriterien entsprechen<br />

(vgl. Darstellung der Risiken unter „Blindpool“ Seite<br />

22).<br />

� Die Verfügbarkeit von Fremdkapital zu akzeptablen Kreditkonditionen.<br />

Dies ist insbesondere als Folge der Finanzmarktkrise<br />

derzeit nicht möglich. In weiten Kreisen der Wirtschaft wird<br />

sogar von einer Kreditklemme berichtet. Es ist daher derzeit<br />

nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Fremdkapital aufnimmt (vgl. Darstellung der Risiken unter „Finanzierung“<br />

Seite 24). Konkrete Planungen zur Aufnahme von<br />

langfristigem Fremdkapital zur Endfi nanzierung bestehen zum<br />

Datum der Prospektaufstellung nicht. Es gibt für Endfi nanzierungen<br />

auch keine Zusagen seitens Kreditgebern. Fälligkeiten<br />

können damit nicht angegeben werden.<br />

Die höheren Risiken können den Risikohinweisen unter „Finanzierung“<br />

Seite 24) entnommen werden.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan bei Aufnahme von Fremdkapital<br />

in Höhe von 30 % des Gesellschaftskapitals – Stand 31.12.2011 (Abweichungen von der Prognose)<br />

Mittelverwendung in TEUR in % des in % des<br />

Gesamtaufwands Eigenkapitals<br />

1. Anschaffungskosten Beteiligungen an Zielfonds<br />

(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten)<br />

126.279 93,5 120,3<br />

2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2011 -330 -0,3 -0,3<br />

3. Gesellschaftskosten (in Abhängigkeit von der Höhe<br />

des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 %)<br />

max. 9.064 max. 6,7 max. 8,6<br />

Gesamtaufwand 135.013 100 128,6<br />

Mittelherkunft<br />

1. Gründungskapital 10<br />

2. Zeichnungskapital 100.000<br />

3. Gesellschaftskapital 100.010<br />

4. Agio (bis zu 5 %) max. 5.000<br />

5. Eigenkapital insgesamt 105.010<br />

6. Fremdkapital 30.003<br />

Finanzierungsmittel (insgesamt) 135.013<br />


Kumulierte Ausschüttungen (Entnahmen) 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />

in % des Zeichnungskapitals 1 (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />

139,5 147,0 154,0<br />

142,8<br />

151,8<br />

pessimistisches<br />

Szenario 2<br />

mittleres<br />

Szenario 2<br />

159,8<br />

optimistisches<br />

Szenario 2<br />

� Ohne Fremdfi nanzierung<br />

Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung im Jahr 2031 3 (Abweichungen von der Prognose)<br />

in % des Zeichnungskapitals (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />

120,9<br />

128,6<br />

pessimistisches<br />

Szenario 2<br />

144,7<br />

159,3<br />

mittleres<br />

Szenario 2<br />

184,0<br />

209,8<br />

optimistisches<br />

Szenario 2<br />

� Mit Fremdfi nanzierung in Höhe von 30.003.000 EUR<br />

(entspricht 30 % des Gesellschaftskapitals)<br />

� Ohne Fremdfi nanzierung<br />

� Mit Fremdfi nanzierung in Höhe von 30.003.000 EUR<br />

(entspricht 30 % des Gesellschaftskapitals)<br />

Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 5 – Vorzugs-Kommanditkapital (Abweichungen von der Prognose)<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />

(Methode interner Zinsfuß) 4<br />

5,1<br />

5,5<br />

pessimistisches<br />

Szenario 2<br />

6,3<br />

7,0<br />

mittleres<br />

Szenario 2<br />

7,7<br />

� Ohne Fremdfi nanzierung<br />

� Mit Fremdfi nanzierung in Höhe von 30.003.000 EUR<br />

(entspricht 30 % des Kommanditkapitals)<br />

8,6<br />

optimistisches<br />

Szenario 2<br />

1 Die Ausschüttungen (Entnahmen) können jeweils zum 30.06. des Folgejahres erfolgen.<br />

2 Die Prognoseannahmen siehe Tabelle auf Seite 74.<br />

3 Veräußerungserlöse in Höhe des durchschnittlich ca. 13,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zzgl. Tilgungsgewinn.<br />

4 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital.<br />

5 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />

6 In % des Zeichnungsbetrages.<br />

�<br />

�<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 6<br />

Szenario 2 Ohne Finanzierung<br />

durchschnittlicher<br />

Veräußerungsfaktor 13,5fache<br />

– pessimistisch 110<br />

– mittel 121<br />

– optimistisch<br />

Mit Finanzierung<br />

137<br />

– pessimistisch 114<br />

– mittel 122<br />

– optimistisch 147<br />

�<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

81


82<br />

Auswirkungen auf die Rendite bei<br />

Liquidation der Zielfonds ab dem<br />

Jahr 2021<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirbt die Beteiligungen<br />

an den jeweiligen Zielfonds mit langfristiger<br />

Investi tionsabsicht, d.h. es fi ndet kein Handel<br />

(Ankauf / Verkauf) statt. So bedarf die Weiterveräußerung<br />

erworbener Beteiligungen an Zielfonds<br />

innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung. Da die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft an den jeweiligen Zielfonds<br />

regelmäßig nur Minderheitsbeteiligungen hält,<br />

ist es möglich, dass die anderen Gesellschafter<br />

der Zielfonds entgegen den Vorstellungen der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft den Verkauf einzelner der<br />

durch einen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />

oder den Verkauf sämtlicher Immobilien einschließlich<br />

der jeweiligen <strong>Fonds</strong>liquidation beschließen.<br />

Dieses Szenario ist aufgrund der im<br />

Zuge der Finanzmarktkrise massiv zurückgegangenen<br />

Umsätze am Immobilienmarkt, den verschlechterten<br />

Möglichkeiten zum Erhalt einer<br />

Ankaufsfi nanzierung und den gesunkenen Immobilienpreisen<br />

auf Jahre eher unwahrscheinlich,<br />

aber nicht auszuschließen.<br />

Ausschüttungsverlauf (Abweichungen von der Prognose)<br />

Mittleres Szenario, Vorzugs-Kommanditkapital<br />

Ausschüttungen p.a. in % des Zeichnungskapitals 2,3<br />

� Liquidation der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds Ende 2031<br />

� Jährliche Liquidation von 20 % der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ab 2021 1<br />

Im Falle des vorzeitigen Verkaufs einzelner der durch einen Zielfonds<br />

gehaltenen Immobilien oder des Verkaufs sämtlicher Immobilien<br />

einschließlich der jeweiligen <strong>Fonds</strong>liquidation würde der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft das Auseinandersetzungsguthaben früher als in<br />

der auf Seite 62 f. dargestellten Prognoserechnung bzw. dem auf<br />

Seite 71 dargestellten Anlageerfolg zufl ießen.<br />

In den folgenden Abbildungen werden die Auswirkungen auf den<br />

Ausschüttungsverlauf und die prognostizierte Rendite nach Steuern<br />

(Methode interner Zinsfuß) aufgezeigt, wenn die vorzeitigen<br />

Kapitalrückfl üsse als Sonderausschüttungen (Entnahmen) an die<br />

Anleger ausgeschüttet werden. Dabei wird unterstellt, dass ab<br />

Ende 2021 jährlich 20 % der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

liquidiert werden. Damit würde sich die Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auf das Jahr 2025 verkürzen.<br />

7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25<br />

2012<br />

2013<br />

2014<br />

2015<br />

2016<br />

2017<br />

2018<br />

2019<br />

2020<br />

32,5<br />

2021<br />

7,25<br />

30,5<br />

2022


Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Vorzugs-Kommanditkapital (Abweichungen von der Prognose)<br />

Prognostizierte Rendite nach Steuern in % (Methode interner Zinsfuß) 2<br />

bei Liquidation von jährlich 20 % der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ab Ende 2021 3<br />

4,6<br />

4,9 5,3<br />

pessimistisches<br />

Szenario 5<br />

6,0 6,3 6,7<br />

mittleres<br />

Szenario 5<br />

7,7 8,0 8,3<br />

optimistisches<br />

Szenario 5<br />

Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />

Szenario 5 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />

12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />

pessimistisch 85 87 89<br />

mittel 91 93 95<br />

optimistisch 100 102 104<br />

Veräußerungserlös in Höhe des durschnittlich ca. � 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen der prognostizierten<br />

Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds für die Jahre 2021–2025 zzgl. Tilgungsgewinn.<br />

1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />

2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital.<br />

3 Es wurde unterstellt, dass die zuerst erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zuerst liquidiert werden (fi rst in, fi rst out).<br />

4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />

5 Prognoseannahmen siehe Tabelle auf Seite 74.<br />

29,0<br />

2023<br />

2024<br />

28,5 27,54<br />

7,25 7,5 7,5 7,5 7,5 7,5 7,75 7,75<br />

2025<br />

2026<br />

2027<br />

2028<br />

2029<br />

8,0<br />

Ausschüttung<br />

144,7<br />

Liquidationsnettoerlös<br />

2030<br />

2031<br />

�<br />

1 Es wurde unterstellt, dass<br />

die zuerst erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

zuerst liquidiert werden<br />

(fi rst in, fi rst out).<br />

2 Die Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) können jeweils<br />

zum 30.06. des Folgejahres<br />

erfolgen.<br />

3 Veräußerungserlöse in<br />

Höhe des durchschnittlich<br />

ca. 13,5fachen der prog-<br />

nostizierten Einnahmen<br />

aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

für das jeweilige Jahr der<br />

Liquidation zzgl.<br />

Tilgungsgewinn.<br />

�<br />

Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />

83


84<br />

Steuerliches Konzept<br />

Vorbemerkungen<br />

Hauptgrundlage für die Anlageentscheidung<br />

sollte die langfristige Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />

an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sein. Steuervorteile<br />

können nur als Zusatznutzen betrachtet<br />

werden. So erzielt ein Anleger aus dieser Beteiligung<br />

gemäß Prognoserechnung in der Summe<br />

erhebliche positive Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung. Nachfolgend sind die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

aufgeführt.<br />

Die vorliegende steuerliche Konzeption beruht<br />

auf der derzeitigen Rechtslage, insbesondere<br />

auf den Steuergesetzen, den einschlägigen Erlassen<br />

und den Stellungnahmen der Finanzverwaltung<br />

zum Datum der Prospektaufstellung.<br />

Den Prospektverantwortlichen sind mit Ausnahme<br />

der noch wenig konkreten Pläne für eine<br />

Steuerreform durch die neue Bundesregierung,<br />

die ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres<br />

Steuersystem z.B. durch die geplante Einführung<br />

eines Stufentarifs bei der Einkommensteuer vorsehen<br />

sowie des Gesetzes zur Beschleunigung<br />

des Wirtschaftswachstums, das am 04.12.2009<br />

vom Bundestag beschlossenen wurde, keine<br />

weiteren wichtigen Gesetzgebungsvorhaben<br />

bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung<br />

der steuerlichen Grundlagen in absehbarer Zeit<br />

führen könnten. Änderungen der steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen (künftige Gesetzesänderungen,<br />

geänderte Rechtsprechung oder geänderte<br />

Anwendungen bestehender Vorschriften<br />

oder Regelungen) sind möglich und können die<br />

Rentabilität einer Beteiligung erheblich beeinfl<br />

ussen (vgl. „Risiken“ Seite 23).<br />

Die dargestellten steuerlichen Folgen stehen<br />

ferner unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />

durch die Finanzverwaltung, so dass keine Haftung<br />

für deren Eintritt übernommen werden<br />

kann. Im Einzelfall empfi ehlt sich eine<br />

fachkundige Beratung.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass<br />

der Anleger seine Beteiligung<br />

im Privatvermögen hält.<br />

Wird die Beteiligung<br />

im Betriebsvermögen gehalten, ergeben sich gemäß BMF-Schreiben<br />

vom 29.04.1994 IV B2 – S 2241-9/94/IV A4 – S 0361 -11/94<br />

(BStBl. 1994 I S 282) andere steuerliche Auswirkungen, die der<br />

einzelne Anleger mit seinem Steuerberater abstimmen sollte.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat bzw. wird unmittelbar bzw. mittelbar<br />

über einen Treuhänder gehaltene Beteiligungen an vermögensverwaltenden<br />

Kommanditgesellschaften mit einer langfristigen<br />

Investitionsabsicht erwerben und verwalten (siehe § 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

Neben der vermögensverwaltenden Tätigkeit werden<br />

keine besonderen Verpfl ichtungen übernommen. Die Anleger<br />

verwirklichen nach Ansicht der Prospektverantwortlichen in<br />

gesamthänderischer Verbundenheit den Tatbestand der Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 (1)<br />

Nr. 1 EStG (vgl. R 15.7 EStR 2008).<br />

Eine gewerbliche Prägung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft scheidet aus, da<br />

neben der asuco Komplementär<br />

<strong>GmbH</strong> auch die<br />

asuco Geschäftsbesorgungs<br />

<strong>GmbH</strong> als<br />

geschäftsführenderKommanditist<br />

zur Geschäftsführung<br />

berechtigt und<br />

verpfl ichtet ist.


Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur Beteiligungen an Zielfonds direkt erwerben<br />

darf, die gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />

berücksichtigten Unterlagen Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, ist eine<br />

gewerbliche Infi zierung gemäß § 15 (3) Nr. 1 EStG grundsätzlich<br />

auszuschließen.<br />

Darüber hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Anteile an REITs erwerben.<br />

Die hieraus vereinnahmten Dividenden, die Guthabenzinsen<br />

für die Liquiditätsreserve sowie die Erträge auf die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

thesaurierten Ausschüttungen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

(§ 20 (1) Nr. 1 EStG) zu versteuern.<br />

Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für treuhänderisch<br />

beteiligte Anleger, da der Treuhand- und Verwaltungsvertrag die im<br />

BMF-Schreiben vom 01.09.1994 - IV B3 - S2253a - 15/94 geregelten<br />

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen<br />

wie folgt beachtet:<br />

� Der Treuhänder erwirbt und hält die Beteiligung im Auftrag und<br />

für Rechnung des Treugebers.<br />

� Die Gesellschafterrechte werden gemäß der Weisung des Treugebers<br />

vom Treuhänder ausgeübt.<br />

� Im Innenverhältnis wird der Treugeber wie ein unmittelbar beteiligter<br />

Gesellschafter behandelt, insbesondere hinsichtlich<br />

der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und<br />

Verlust, an Ausschüttungen, an einem etwaigen Auseinandersetzungsguthaben,<br />

dem Liquidationsnettoerlös sowie der Ausübung<br />

mitgliedschaftlicher Rechte.<br />

� Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann ohne Einhaltung<br />

einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. In diesem<br />

Fall kann der Treugeber über das Treugut frei verfügen.<br />

Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen hat das doppelstöckige<br />

Treuhandverhältnis (Treuhandverhältnis auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds)<br />

keine Auswirkungen auf die vorstehenden Erläuterungen.<br />

Für den Fall, dass die Vermietungsinitiative der Anleger durch die<br />

Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als zu gering angesehen wird,<br />

erzielen die Anleger nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer typisch stillen Gesellschaft<br />

gemäß § 20 (1) Nr. 4 EStG.<br />

Eine bloße Kapitalüberlassung des Anlegers und damit Zinseinkünfte<br />

liegen hingegen nicht vor, denn der Treugeber und die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft stehen sich nicht im Verhältnis Kreditgeber und<br />

Kreditnehmer gegenüber. Vielmehr verfolgen beide Parteien einen<br />

gemeinschaftlichen Zweck und begründen daher eine Innengesellschaft<br />

in Form einer typisch stillen Gesellschaft. Auch sprechen die<br />

den Anlegern zustehenden Stimmrechte bzw. Kontroll- und Wider-<br />

spruchsrechte für das Vorliegen einer stillen Beteiligung.<br />

Einkunftserzielungsabsicht<br />

Voraussetzung für die Erzielung von Einkünften<br />

aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen und die Anerkennung<br />

von Werbungskosten bei den Einkünften aus<br />

Vermietung und Verpachtung ist das Vorliegen<br />

der Einkunftserzielungsabsicht sowohl auf Ebene<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als auch auf Ebene des<br />

Anlegers. Einkunftserzielungsabsicht ist das<br />

Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis<br />

(Totalüberschuss) während der voraussichtlichen<br />

Dauer der Vermögensnutzung.<br />

In die Berechnung des Totalüberschusses gehen<br />

sowohl negative steuerliche Ergebnisse als auch<br />

positive steuerliche Ergebnisse ein. Sofern steuerfreie<br />

Veräußerungsgewinne anfallen, bleiben<br />

diese nach der derzeitigen Steuerrechtslage unberücksichtigt.<br />

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und<br />

der Länder gehen im BMF-Schreiben vom<br />

08.10.2004 - IV C3 - S 2253- 91/04 davon aus,<br />

dass bei den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung bei einer auf Dauer angelegten<br />

Vermietungstätigkeit grundsätzlich vom Vorliegen<br />

der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen<br />

ist. Bei der Beurteilung, ob eine Vermietungstätigkeit<br />

auf Dauer ausgelegt ist, ist nicht die voraussichtliche<br />

Nutzungsdauer der bei den von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds zugrunde liegenden Immobilien<br />

anzusetzen, sondern die voraussichtliche<br />

Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die Dauer der geplanten<br />

Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />

den Zielfonds bzw. die Dauer der Beteiligung<br />

des Anlegers an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Aus Vorsichtsgründen sollte daher ein Totalüberschuss<br />

bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit<br />

des Anlegers erreicht werden können. Auf der<br />

Grundlage der vorgelegten Prognoserechnung<br />

erzielt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zum Zeitpunkt<br />

der erstmaligen Kündigungsmöglichkeit im Jahr<br />

2023 einen Totalüberschuss in Höhe von ca.<br />

40,6 Mio. EUR (ca. 40,6 % des Zeichnungskapitals).<br />

Damit ist die Einkunftserzielungsabsicht<br />

auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vorhanden.<br />

Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung ist<br />

auf Ebene des Anlegers darauf zu achten, dass<br />

auch bei Einbeziehung aller Werbungskosten<br />

Steuerliches Konzept<br />

85


86<br />

wie z.B. Finanzierungskosten ein Totalüberschuss<br />

(ohne Einbeziehung der nach der derzeitigen<br />

Steuerrechtslage nach Ablauf von zehn<br />

Jahren steuerfreien Veräußerungsgewinne aus<br />

dem Verkauf der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds) erzielt werden kann.<br />

Die Einkunftserzielungsabsicht könnte auch bei<br />

Anteilsveräußerungen vor Erreichen eines steuerlichen<br />

Totalüberschusses in Frage gestellt werden.<br />

Die Prospektverantwortlichen empfehlen, von<br />

persönlichen Anteilsfi nanzierungen abzusehen.<br />

Dies gilt insbesondere für den Fall einer beabsichtigten<br />

frühzeitigen Anteilsveräußerung seitens<br />

eines Anlegers.<br />

Einkunftsermittlung<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

werden gemäß § 2 (2) i.V. mit §§ 8 ff. EStG als<br />

Überschuss der Einnahmen (steuerliche Ergebnisse<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds,<br />

Zinserträge) über die Werbungskosten<br />

(z.B. Fremdkapitalzinsen, Gesellschaftskosten)<br />

pro Kalenderjahr ermittelt. Hierbei wird sowohl<br />

die Gesellschaftsebene als auch die Anlegerebene<br />

(Sonderwerbungskosten) berücksichtigt. Es<br />

gilt das Zu- und Abfl ussprinzip (§ 11 EStG).<br />

Im steuerlichen Ergebnis der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds sind die Abschreibungen<br />

aus einer „Ergänzungsrechnung“, die sich aus<br />

der Differenz der Kaufpreise der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds und den übernommenen<br />

Kapitalkonten ermitteln, enthalten.<br />

Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmten<br />

Dividenden aus REITs, die Guthabenzinsen für<br />

die Liquiditätsreserve sowie die Erträge auf die<br />

in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten Ausschüttungen<br />

sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

(§ 20 (1) Nr. 1 bzw. Nr. 7 EStG) zu versteuern<br />

und unterliegen gemäß § 32 d (1) EStG der Abgeltungssteuer.<br />

Bei der Ermittlung der Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen sind als Werbungskosten<br />

pauschal 801 EUR (Sparer-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung)<br />

bzw. pauschal 1.602 EUR (Sparer-Pauschbetrag<br />

bei Zusammenveranlagung)<br />

abzuziehen. Die Geltendmachung von Werbungskosten<br />

in Höhe des tatsächlichen Anfalls<br />

ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dagegen<br />

nicht zulässig. Entsprechendes gilt, wenn<br />

die Einkünfte der Anleger aus der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />

schaft als Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer typisch stillen<br />

Gesellschaft qualifi ziert werden.<br />

Die Finanzverwaltung hat die Abzugsfähigkeit von in gesonderten<br />

Verträgen vereinbarte Dienstleistungenen im BMF-Schreiben vom<br />

20.10.2003 IV C3 - S 2253a - 48/03 (sogenannter <strong>Fonds</strong>erlass) geregelt.<br />

Nach dem <strong>Fonds</strong>erlass sind die Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />

der Anleger auf wesentliche Teile des <strong>Fonds</strong>konzeptes dafür<br />

verantwortlich, welche Aufwendungen sich als sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten qualifi zieren. Werden Aufwendungen an den Anbieter<br />

bezahlt, ist eine der weiteren Voraussetzungen zur sofortigen<br />

Abzugsfähigkeit u.a. die Abwählbarkeit der Leistungen durch<br />

die Anleger.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird teilweise abweichend vom <strong>Fonds</strong>erlass<br />

im Rahmen der Steuerveranlagung die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />

Zinszahlungen aus begebenen Schuldverschreibungen,<br />

die laufende Haftungsvergütung des Komplementärs und die<br />

laufenden Vergütungen des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

Treuhandgebühren sowie diverse Gesellschaftskosten als sofort abzugsfähige<br />

Werbungskosten geltend machen. Erfahrungen über die<br />

Handhabung des <strong>Fonds</strong>erlasses seitens der Finanzverwaltung liegen<br />

derzeit noch nicht vor.<br />

Für die steuerlichen Ergebnisse bis einschließlich 2011 wurde unterstellt,<br />

dass sich steuerpfl ichtige Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds und Werbungskosten ausgleichen,<br />

so dass in diesem Zeitraum in der Summe keine steuerpfl ichtigen<br />

Ergebnisse anfallen. Ab 2012 werden anfänglich geringe, im Zeitablauf<br />

steigende positive steuerliche Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung und aus Kapitalvermögen prognostiziert (vgl.<br />

Seite 62 f.), die auf die Anleger gemäß § 21 des Gesellschaftsvertrages<br />

verteilt werden.<br />

Die steuerlichen Ergebnisse bis zum 31.12.2011 werden allen Anlegern,<br />

die sich im Rahmen der gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

geplanten Kapitalerhöhung beteiligen, unabhängig vom Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts, sofern steuerlich möglich, gleichmäßig zugerechnet.<br />

Während der Platzierungsphase können sich u.U. auch<br />

größere Verschiebungen der steuerpfl ichtigen Ergebnisse ergeben.<br />

Ausgleichsbeschränkung für Verluste aus<br />

Steuerstundungsmodellen gemäß § 15 b EStG<br />

Gemäß § 15 b EStG können negative steuerliche Ergebnisse aus<br />

einem Steuerstundungsmodell nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen<br />

werden. Negative steuerliche Ergebnisse, die 10 % des<br />

Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von maximal<br />

5 % übersteigen, können nur mit positiven steuerlichen Ergebnissen<br />

desselben Steuerstundungsmodells in den Folgejahren ausgeglichen<br />

werden.<br />

Ein Steuerstundungsmodell liegt dann vor, wenn aufgrund einer<br />

modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form von negativen<br />

steuerlichen Ergebnissen erzielt werden. Dies ist dann der Fall,


wenn ein Anbieter mittels eines vorgefertigten Konzeptes Anlegern<br />

die Möglichkeit bietet, zumindest in der Anfangsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

prognostizierte negative steuerliche Ergebnisse mit anderen<br />

Einkünften verrechnen zu können.<br />

Da die vorstehende Grenze von 10 % gemäß der erstellten Prognoserechnung<br />

nicht überschritten wird, ist § 15 b EStG nicht anzuwenden.<br />

Verlustausgleichsbegrenzung / Entnahmebesteuerung<br />

gemäß § 15 a EStG<br />

Gemäß § 15 a EStG i.V.m. § 21 EStG können Anleger einer vermögensverwaltenden<br />

Kommanditgesellschaft negative steuerliche Ergebnisse<br />

aus Vermietung und Verpachtung nur in Höhe der vom<br />

Anleger geleisteten Einlage mit anderen positiven Einkünften ausgleichen<br />

(Verlustausgleichsvolumen). Das Verlustausgleichsvolumen<br />

wird durch Ausschüttungen (Entnahmen) und negative steuerliche<br />

Ergebnisse reduziert, durch Einlagen und positive steuerliche<br />

Ergebnisse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dagegen erhöht. In einzelnen Veranlagungszeiträumen<br />

nicht mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähige<br />

Verluste können nach derzeitiger Steuerrechtslage<br />

unbegrenzt vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus der<br />

Beteiligung verrechnet werden.<br />

Gemäß § 15 a (3) EStG kann es zu einer fi ktiven Gewinnbesteuerung<br />

dann kommen, wenn das Kapitalkonto durch Ausschüttungen<br />

negativ wird oder diese ein negatives Kapitalkonto weiter erhöhen<br />

und eine Haftung aus der Art und Weise des Geschäftsbetriebes als<br />

unwahrscheinlich zu beurteilen ist.<br />

In der erstellten Prognoserechnung kommt es zu keinem negativen<br />

Kapitalkonto und damit zu keiner Verschiebung des steuerpfl ichtigen<br />

Ergebnisses. Die prognostizierten Ausschüttungen sind vom<br />

Anleger nicht als fi ktiver Gewinn i.S. der Regelung von § 15 a EStG<br />

zu versteuern.<br />

Verlustrücktrag/-vortrag gemäß § 10 d EStG<br />

Negative steuerliche Ergebnisse z.B. aus der Beteiligung an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der<br />

Einkünfte des laufenden Jahres nicht ausgeglichen werden können,<br />

können frei wählbar (bis max. 511.500 EUR bei Einzelveranlagung<br />

bzw. 1.023.000 EUR bei Zusammenveranlagung) auf das vorangegangene<br />

Kalenderjahr zurückgetragen werden. Dieser negative<br />

Betrag wird vorrangig vor den Sonderausgaben, außergewöhnlichen<br />

Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen vom Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte abgezogen.<br />

Negative steuerliche Ergebnisse, die weder ausgeglichen werden<br />

können, noch zurückgetragen werden, sind in den Folgejahren bis<br />

zur Höhe von jährlich 1.000.000 EUR (bei Einzelveranlagung)<br />

bzw. 2.000.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Gesamtbetrag<br />

der Einkünfte abzuziehen. Soweit der Gesamtbetrag der Einkünfte<br />

in einem Jahr 1.000.000 EUR / 2.000.000 EUR übersteigt,<br />

kann dieser maximal in Höhe von 60 % mit den<br />

vorgetragenen steuerlichen Verlusten verrechnet<br />

werden.<br />

Gemäß der erstellten Prognoserechnung entstehen<br />

lediglich im Jahr 2031 negative steuerliche<br />

Ergebnisse.<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien<br />

oder dem Verkauf von Beteiligungen<br />

an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />

sind nach der derzeitigen Steuerrechtslage<br />

gem. §§ 22 Nr. 2 und 23 (1) Nr. 1 EStG nach<br />

einem Zeitraum von zehn Jahren steuerfrei.<br />

Erfolgt der Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

der Verkauf einer der erworbenen<br />

Beteiligungen an einem Zielfonds oder der Verkauf<br />

der <strong>Fonds</strong>immobilien durch einen Zielfonds<br />

jedoch innerhalb der Spekulationsfrist<br />

von zehn Jahren oder liegt ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel vor (vgl. unten), unterliegt<br />

ein entstehender Veräußerungsgewinn der individuellen<br />

Besteuerung des Anlegers. Ein anteiliger<br />

Veräußerungsgewinn kann auch dann entstehen,<br />

wenn die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

innerhalb von zehn Jahren nach dem<br />

letzten Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />

veräußert wird. Ein vollständig steuerfreier<br />

Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wäre daher nach den aktuellen Planungen erst<br />

im Jahr 2024 möglich.<br />

Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass<br />

während der <strong>Fonds</strong>laufzeit die Steuerfreiheit auf<br />

Veräußerungsgewinne entfallen wird. Auch in<br />

diesem Fall unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />

der individuellen Besteuerung des<br />

Anlegers. Diese Änderung hätte in Abhängigkeit<br />

von der individuellen steuerlichen Situation, der<br />

Methode zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns<br />

sowie der Höhe des anzuwendenden<br />

Steuersatzes u.U. erhebliche Auswirkungen auf<br />

den Kapitalrückfl uss, auf die Steuerzahlungen<br />

und auf die prognostizierte Rendite nach Steuern.<br />

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen<br />

an REITs unterliegen unabhängig<br />

von der Beteiligungsdauer als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

gemäß § 20 (2) EStG der Abgeltungssteuer.<br />

Steuerliches Konzept<br />

87


88<br />

Gewerblicher Grundstückshandel<br />

Ein gewerblicher Grundstückshandel, der zur<br />

Versteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne<br />

führen würde, liegt nach dem BMF-Schreiben<br />

vom 26.03.2004 IV A6 - S 2240 - 46/04<br />

dann vor, wenn die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, einen<br />

Zielfonds, an dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft eine<br />

Beteiligung erworben hat oder der Anleger innerhalb<br />

von fünf Jahren und in Sonderfällen innerhalb<br />

von zehn Jahren seit Anschaffung<br />

grundsätzlich mehr als drei Objekte veräußert.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt nicht, die erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds innerhalb<br />

von zehn Jahren zu veräußern. Auch die Zielfonds,<br />

an denen die <strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Beteiligung<br />

erworben hat, beabsichtigen grundsätzlich<br />

nicht, ihren Grundbesitz innerhalb von<br />

zehn Jahren zu veräußern. Eine Umqualifi zierung<br />

der Einkunftsart ist daher nicht zu erwarten.<br />

Ein gewerblicher Grundstückshandel durch die<br />

Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann damit<br />

in der Regel nur dann begründet werden, wenn<br />

der Anleger seine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren<br />

nach Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />

durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft veräußert<br />

und /oder weitere Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften<br />

oder Direktimmobilien veräußert.<br />

Dasselbe gilt, wenn ein Zielfonds, an dem die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Beteiligung erworben<br />

hat, eine oder mehrere Immobilien innerhalb<br />

von fünf bzw. zehn Jahren nach Erwerb der Beteiligung<br />

an dem Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

veräußert.<br />

Die Veräußerung einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

durch den Anleger sowie die Veräußerung<br />

einer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligung an einem Zielfonds ist einer anteiligen<br />

Immobilienveräußerung gleichzustellen.<br />

Für die „Drei-Objekt-Grenze“ kommt es auf die<br />

Zahl der im Gesellschaftsvermögen befi ndlichen<br />

Immobilien an.<br />

Die Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

bei der Veräußerung einer Beteiligung an<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch den Anleger, einer<br />

Veräußerung einer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligung an einem Zielfonds oder<br />

bei der Veräußerung von Grundbesitz durch einen<br />

Zielfonds, an dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

eine Beteiligung erworben hat, vorliegt, ist nur dann vorzunehmen,<br />

wenn der Gesellschafter an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft mit mindestens<br />

10 % beteiligt ist oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />

oder der Anteil an der bzw. den veräußerten Immobilien bei<br />

einer Beteiligung von weniger als 10 % mehr als 250.000 EUR<br />

beträgt.<br />

Aus Vorsichtsgründen und aus Gründen der Steuerpfl icht auf Veräußerungsgewinne<br />

innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren<br />

sollte ein Verkauf der <strong>Fonds</strong>beteiligung seitens des Anlegers als<br />

auch ein Verkauf einer erworbenen Beteiligung an einem Zielfonds<br />

seitens der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zumindest innerhalb der ersten zehn<br />

Jahre vermieden werden. Bei einem fi nanziellen Engpass sollte der<br />

Anleger unbedingt einen steuerlichen Berater hinzuziehen.<br />

Einkommensteuersatz<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der individuellen<br />

Steuerbelastung jedes Anlegers. Entscheidend für die steuerliche<br />

Belastung ist der Grenzsteuersatz. Dieser beträgt ab einem<br />

zu versteuernden Einkommen von 52.882 EUR (Grundtabelle<br />

2010) bzw. 105.764 EUR (Splittingtabelle 2010) derzeit maximal<br />

42 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen, das 250.730 EUR<br />

(Grundtabelle 2010) bzw. 501.460 EUR (Splittingtabelle 2010)<br />

übersteigt, erhöht sich der Grenzsteuersatz um weitere 3 % auf<br />

derzeit maximal 45 % (sogenannte „Reichensteuer“). Die Auswirkungen<br />

verschiedener Steuersätze auf die prognostizierte Rendite<br />

nach Steuern sind in den Abbildungen auf Seite 78 ff. dargestellt.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer.<br />

Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. aktuell 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

und gegebenenfalls Kirchensteuer, maximal 28 %. Steuerpfl<br />

ichtige mit geringeren Steuersätzen haben die Möglichkeit, die<br />

Besteuerung mit einem (niedrigeren) persönlichen Steuersatz zu<br />

wählen.<br />

Solidaritätszuschlag<br />

Seit dem 01.01.1998 ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von aktuell<br />

5,5 % auf die Einkommensteuer zu entrichten. Die Laufzeit des<br />

Solidaritätszuschlages ist nicht befristet. Bei der Renditeberechnung<br />

wurde unterstellt, dass der Zuschlag in Höhe von 5,5 % in<br />

den Jahren 2009 bis 2019 anfällt.<br />

Sollte der Zuschlag in Höhe von 5,5 % über das Jahr 2019 hinaus<br />

erhoben werden, erhöht sich die Gesamtsteuerlast des Anlegers<br />

entsprechend. Die Auswirkungen auf die prognostizierte Rendite<br />

nach Steuern sind gering.<br />

Gewerbesteuer<br />

Gewerbesteuer fällt weder auf die Erträge noch auf das Vermögen<br />

an, solange kein gewerblicher Grundstückshandel bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

bei einem Zielfonds, an dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

eine Beteiligung erworben hat, oder beim Anleger angenommen


werden kann und die Tätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sich auf die<br />

Verwaltung ihrer Beteiligungen an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />

und der Liquiditätsreserve beschränkt.<br />

Vermögensteuer<br />

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die Bewertung<br />

des Grundbesitzes mit dem Einheitswert gegen den<br />

Gleichheitsgrundsatz und ist daher verfassungswidrig. Seit dem<br />

Jahr 1997 wird daher die private Vermögensteuer nicht mehr erhoben.<br />

Die „Wiedereinführung“ der Vermögensteuer wird in regelmäßigen<br />

Abständen politisch diskutiert.<br />

Erbschaftsteuer<br />

Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad<br />

zum Erblasser, der Höhe des vererbten Vermögens und von<br />

der Ausnutzung bestehender Freibeträge.<br />

Direktkommanditisten<br />

Direkt an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligte Anleger sind am Vermögen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie am Vermögen der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote beteiligt.<br />

Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird zum Zeitpunkt des Erbfalles<br />

für Grundvermögen eine Bedarfsbewertung durchgeführt. Bebaute<br />

Grundstücke sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine<br />

Wert von gewerblichen Immobilien setzt sich aus dem Bodenwert<br />

und dem Gebäudeertragswert zusammen.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuersätze<br />

Der Bodenwert entspricht dem Wert des unbebauten<br />

Grundstücks und wird durch Multiplikation<br />

der Grundstücksfl äche mit dem Bodenrichtwert<br />

ermittelt.<br />

Für die Berechnung des Gebäudeertragswertes<br />

ist die am Bewertungsstichtag für den Zeitraum<br />

von 12 Monaten vertraglich vereinbarte Miete<br />

(Rohertrag) um die nachhaltig entstehenden Bewirtschaftungskosten<br />

z.B. für die Verwaltung,<br />

den Betrieb, Instandhaltungen, Mietausfallwagnis<br />

zu reduzieren. Bei Gewerbeimmobilien sind<br />

die Bewirtschaftungskosten in der Regel von der<br />

Restnutzungsdauer abhängig und sind mit pauschaliert<br />

18 % bis 23 % der Jahresmiete anzusetzen.<br />

Der so ermittelte Reinertrag ist um eine<br />

angemessene Bodenwertverzinsung (bei Gewerbeimmobilien<br />

6,5 %) zu vermindern und<br />

ergibt den Gebäudereinertrag. Der Gebäudereinertrag<br />

multipliziert mit einem u.a. von der<br />

Gebäudenutzungsdauer abhängigen Vervielfältiger<br />

ergibt den Gebäudeertragswert.<br />

Bankguthaben und Verbindlichkeiten werden<br />

bei der Erbschaftsteuer weiterhin mit dem Nominalwert<br />

berücksichtigt.<br />

Durch dieses Wertermittlungsverfahren können<br />

sich sowohl Vor- als auch Nachteile gegenüber<br />

treuhänderisch beteiligten Anlegern ergeben.<br />

Treugeber<br />

Auf Basis eines bundesweit anzuwendenden Erlasses<br />

des Finanzministeriums Baden-Württem-<br />

Wert des steuerpfl ichtigen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III<br />

Erwerbs Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag)<br />

Ehegatten (500.000 EUR) Eltern, Großeltern (soweit nicht eingetragene Lebenspartner<br />

Kinder, Stiefkinder (400.000 EUR) Steuerklasse I), Geschwister, (500.000 EUR<br />

Enkelkinder (200.000 EUR) Kinder von Geschwistern, alle anderen (20.000 EUR)<br />

Eltern, Großeltern – Todeserwerb Stiefeltern, Schwiegereltern,<br />

(100.000 EUR) Schwiegerkinder, geschiedene<br />

Ehegatten (20.000 EUR)<br />

bis 75.000 EUR 7 % 30 % 30 %<br />

bis 300.000 EUR 11 % 30 % 30 %<br />

bis 600.000 EUR 15 % 30 % 30 %<br />

bis 6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %<br />

bis 13.000.000 EUR 23 % 50 % 50 %<br />

bis 26.000.000 EUR 27 % 50 % 50 %<br />

über 26.000.000 EUR 30 % 50 % 50 %<br />

�<br />

Steuerliches Konzept<br />

89


90<br />

berg vom 27.06.2005 - 3 - S 3806/51 und Bayern<br />

vom 14.06.2005 - 34 - S 3811 - 035 - 25199/05<br />

wird die Übertragung treuhänderisch gehaltener<br />

Kommanditbeteiligungen geregelt. Danach ist<br />

bei treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen im<br />

Erbfall nicht die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Gegenstand der Übertragung, sondern der<br />

Herausgabeanspruch des treuhänderisch beteiligten<br />

Anlegers gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />

auf Rückübertragung des Treugutes<br />

(Sachleistungsanspruch). Daher ist bei der Übertragung<br />

treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen<br />

der gemeine Wert anzusetzen, der<br />

dem Verkehrswert bzw. dem möglichen Verkaufspreis<br />

der Beteiligung auf dem Zweitmarkt entspricht.<br />

Schenkungsteuer<br />

Direktkommanditisten<br />

Bei Schenkungen von direkt gehaltenen Beteiligungen<br />

gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsgrundsätze<br />

und Steuersätze wie bei Erbschaften.<br />

Nach den Grundsätzen der gemischten<br />

Schenkung können allerdings keine negativen<br />

Vermögenswerte entstehen.<br />

Der entgeltliche Teil der Schenkung wird als Immobilienverkauf<br />

qualifi ziert und kann innerhalb<br />

von zehn Jahren nach dem letzten Erwerb einer<br />

Beteiligung an einem Zielfonds zu einem steuerpfl<br />

ichtigen Veräußerungsgewinn führen.<br />

Grundlage für die Schenkung ist die tatsächliche<br />

Bereicherung des Beschenkten, die sich aus<br />

dem unbelasteten Anteil am Gesellschaftsvermögen<br />

unter Zugrundelegung der Wertverhältnisse<br />

der übertragenen Vermögensgegenstände<br />

und Schulden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes<br />

ermittelt.<br />

Treugeber<br />

Die Schenkung von treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligungen entspricht dem Erbfall.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Tätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beschränkt<br />

sich auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen<br />

an Zielfonds (Holding-Gesellschaft).<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher gemäß des Urteils<br />

des EuGH vom 27.09.2001 nicht Unter-<br />

nehmer im Sinne des § 2 UStG und damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Der Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

die Aufnahme einer Vielzahl von Gesellschaftern im Wege<br />

der Kapitalerhöhung sowie die Veräußerung eines Anteils an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegen voraussichtlich nicht der Grunderwerbsteuer.<br />

Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Grundbesitz erwerben, sondern<br />

sich lediglich als Gesellschafter an Zielfonds beteiligen wird, sind<br />

§§ 1, 2 oder 3 GrEStG nicht anzuwenden.<br />

Verfahrensrecht<br />

Einheitliche und gesonderte Feststellung<br />

Die Betriebsfi nanzämter der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds stellen die auf die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />

aus Kapitalvermögen im Rahmen eines einheitlichen und gesonderten<br />

Verfahrens fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen werden<br />

amtsintern mit verbindlicher Wirkung dem Betriebsfi nanzamt<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft mitgeteilt und bei der Veranlagung berücksichtigt.<br />

Anschließend stellt das Betriebsfi nanzamt der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

die jeweiligen, auf den Anleger entfallenden Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung sowie Kapitalvermögen in einem von der<br />

persönlichen Veranlagung getrennten Verfahren einheitlich und<br />

gesondert für alle Gesellschafter fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen<br />

werden amtsintern mit verbindlicher Wirkung den zuständigen<br />

Wohnsitzfi nanzämtern mitgeteilt und von Amts wegen bei<br />

der Einkommensteuerveranlagung des einzelnen Anlegers berücksichtigt.<br />

Hierzu bedarf es keiner besonderen Erklärung durch den<br />

Anleger. Damit ist eine steuerliche Gleichbehandlung sichergestellt.<br />

Die persönliche Steuererklärung kann unabhängig von der Mitteilung<br />

über die Höhe der steuerlichen Werte aus der Beteiligung<br />

abgegeben werden. Die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten<br />

Feststellung der Einkünfte aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erstellt und dem Betriebsfi nanzamt der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft eingereicht.<br />

Etwaige Sonderwerbungskosten (persönlich getragene Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Beteiligung) wie z.B. Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen,<br />

Zinsen aus einer persönlichen Anteilsfi<br />

nanzierung können nur von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steuerlich geltend<br />

gemacht werden.


Verfahrensablauf steuerliche Abwicklung<br />

Jahresabschlussprüfer<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro<br />

<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

3<br />

1 2 6<br />

Gesellschafter / Anleger<br />

Betriebsfi nanzamt<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Wohnsitzfi nanzamt<br />

Gesellschafter / Anleger<br />

Daher fragt die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> jeweils zu Beginn eines<br />

Kalenderjahres die Sonderwerbungskosten des vorangegangenen<br />

Jahres ab. Diese sind ihr belegmäßig nachzuweisen, damit sie im<br />

Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung berücksichtigt<br />

werden können. Ist die Sonderwerbungskostenmeldung<br />

eines Anlegers unvollständig, fehlt der belegmäßige Nachweis<br />

oder geht sie verspätet bei der asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> ein, kann sie<br />

nicht in die Steuererklärung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aufgenommen<br />

werden und fehlt auch in der amtsinternen Mitteilung des Betriebsfi<br />

nanzamtes an das Wohnsitzfi nanzamt. Damit bleiben diese Sonderwerbungskosten<br />

auch bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

des Anlegers unberücksichtigt.<br />

Es ist daher im Interesse jedes Anlegers, Änderungen der Anschrift,<br />

des Wohnsitzfi nanzamtes oder der Steuernummer unverzüglich der<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> mitzuteilen und auf eine vollständige Sonderwerbungskostenmeldung<br />

mit den entsprechenden Belegen zu<br />

achten, so dass Verzögerungen bei der Berücksichtigung der steuerlichen<br />

Ergebnisse und unnötiger organisatorischer Mehraufwand<br />

vermieden werden.<br />

Die Finanzverwaltung entscheidet im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse.<br />

Detaillierte Ausführungen und ergänzende Hinweise enthält das<br />

Steuergutachten.<br />

4<br />

5<br />

8<br />

7<br />

1 Abfrage der Sonderwerbungskosten<br />

2 Meldung der Sonderwerbungskosten<br />

3 Jahresabschlussprüfung<br />

4 Abgabe der Steuererklärung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

5 Prüfung der Unterlagen, Erlass des<br />

Steuerbescheides<br />

6 Unverbindliche Mitteilung über<br />

steuerliches Ergebnis<br />

7 Amtsinterne, verbindliche und<br />

automatische Mitteilung<br />

8 Erlass / Änderung des Steuerbescheides<br />

des Anlegers<br />

�<br />

Steuerliches Konzept<br />

91


92<br />

Rechtliches Konzept<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft handelt es sich um einen<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong>, der als vermögensverwaltende<br />

Kommanditgesellschaft konzipiert<br />

ist. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat per 17.12.2009 in<br />

Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes die auf<br />

Seite 54 ff. beschriebenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds erworben. Sie wird bis zur Erreichung<br />

des geplanten Investitionsvolumens laufend<br />

weitere Beteiligungen an Zielfonds erwerben.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wurde am 01.10.2009<br />

von der asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> (Komplementär),<br />

der asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />

(geschäftsführender Kommanditist) und der<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditist)<br />

mit einem Kommanditkapital in Höhe von<br />

insgesamt 10.000 EUR (voll eingezahlt) und einer<br />

Hafteinlage von insgesamt 1.000 EUR gegründet<br />

und ist seit dem 04.11.2009 unter<br />

HRA 94610 beim Amtsgericht München eingetragen.<br />

Der Sitz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und der<br />

Gründungsgesellschafter ist Oberhaching. Bis<br />

zum Datum der Prospektaufstellung haben sich<br />

keine Veränderungen ergeben.<br />

Die Anleger beteiligen sich wahlweise als beschränkt<br />

haftende Gesellschafter (Direktkommanditisten)<br />

oder mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />

an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, der<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

Nach Vollplatzierung des Zeichnungskapitals<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stellen sich die Beteiligungsverhältnisse<br />

wie nachfolgend dar:<br />

Persönlich haftender Gesellschafter ist die asuco<br />

Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, ohne<br />

Beteiligung am Gesellschaftskapital, eine Gesellschaft,<br />

die zukünftig bei allen <strong>Fonds</strong> der<br />

asuco-Unternehmensgruppe als Komplementär<br />

eingesetzt wird. Die Satzung des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters weicht mit Ausnahme<br />

der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten<br />

für die Geschäftsanteile nicht von den<br />

gesetzlichen Regelungen für Gesellschaften mit<br />

beschränkter Haftung ab. Geschäftsführender<br />

Kommanditist ist die asuco Geschäftsbesor-<br />

gungs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, mit einer Einlage von 5.000 EUR<br />

(voll eingezahlt). Weiterer Kommanditist ist die asuco Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong>, Oberhaching, mit einer Einlage von 5.000 EUR (voll eingezahlt).<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird das Kommanditkapital durch Aufnahme<br />

von treuhänderisch beteiligten Anlegern und Direktkommanditisten<br />

von aktuell 10.000 EUR (voll eingezahlt) auf insgesamt bis<br />

zu 100.010.000 EUR erhöhen.<br />

Die bis zum Datum der Prospektaufstellung beigetretenen Gesellschafter<br />

sind abweichend von den neu beitretenden Anlegern<br />

nicht zur Zahlung eines Agios auf ihren Kapitalanteil verpfl ichtet<br />

und erhalten die nachfolgend dargestellten Vergütungen. Sie haben<br />

die auf den Seiten 13 f. und 96 ff. dargestellten Rechte und<br />

Haftsummen (Hauptmerkmale der Anteile).<br />

Darüber hinaus erhält die asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> eine<br />

im Gesellschaftsvertrag geregelte jährliche Vergütung in Höhe von<br />

2 % der Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung, deren Höhe von dem während der Beteiligungsdauer<br />

von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus dem jeweiligen Zielfonds<br />

erwirtschafteten durchschnittlichen Ertrag abhängig ist (vgl.


Ausführungen Seite 66). Gemäß der Prognoserechnung (mittleres<br />

Szenario, Verkaufserlös in Höhe des durchschnittlich 13,5fachen<br />

der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds für das Jahr 2031, keine Aufnahme von Fremdkapital)<br />

beträgt die in vollem Umfang erfolgsabhängige Gesamtvergütung<br />

bis einschließlich des Jahres 2031 insgesamt ca. 14,64<br />

Mio. EUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch bereits dann fällig werden,<br />

wenn der geschäftsführende Kommanditist auf Grund eines<br />

Gesellschafterbeschlusses aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausscheidet<br />

bzw. als geschäftsführender Kommanditist abberufen wird. Als Basis<br />

für die Berechnung wird in erster Linie der dem Anlageausschuss<br />

zuletzt berichtete und dokumentierte innere Wert der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds herangezogen bzw., sofern<br />

diese Informationen dem Anlageausschuss nicht vorliegen, werden<br />

ersatzweise die Kurse an der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland oder der<br />

vom Abschlussprüfer ermittelte und verbindlich festgelegte innere<br />

Wert herangezogen.<br />

Die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> erhält – auch in Verlustjahren –<br />

einen im Gesellschaftsvertrag geregelten Vorabgewinn in Höhe von<br />

jährlich 0,5 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Einnahmen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie für die Vermittlung<br />

von Beteiligungen an Zielfonds eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 3 % der Anschaffungskosten<br />

(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten) der<br />

vermittelten Beteiligungen an Zielfonds. Gemäß<br />

der Prognoserechnung (mittleres Szenario) beträgt<br />

die Gesamtvergütung bis einschließlich des<br />

Jahres 2031 insgesamt ca. 3,68 Mio. EUR zzgl.<br />

u.U. anfallender Umsatzsteuer.<br />

Die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> erhält für die in Folge<br />

der Kapitalerhöhung zu erbringenden Leistungen<br />

eine im Gesellschaftsvertrag geregelte<br />

Einmalvergütung von insgesamt 20.000 EUR<br />

zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2010 erhält<br />

sie zusätzlich eine pauschale Vergütung von<br />

5.000 EUR p.a. sowie ab 2009 eine zusätzliche<br />

jährliche Staffelgebühr in Höhe von 150 EUR je<br />

Kapitalanteil für die ersten hundert Kapitalanteile<br />

sowie 100 EUR je Kapitalanteil für alle weiteren<br />

Kapitalanteile, die zum 31.12. eines Geschäftsjahres<br />

verwaltet werden, jeweils zzgl.<br />

Umsatzsteuer, die jeweils an die Infl ationsrate<br />

angepasst werden. Gemäß der Prognoserechnung<br />

(mittleres Szenario) beträgt die Gesamtvergütung<br />

bis einschließlich des Jahres 2031 insgesamt<br />

ca. 1,23 Mio. EUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Dabei wurde ein durchschnittlicher Zeichnungsbetrag<br />

von ca. 306 TEUR unterstellt.<br />

Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />

und sonstige Gesamtbezüge stehen den Gründungsgesellschaftern<br />

innerhalb und außerhalb<br />

des Gesellschaftsvertrages nicht zu.<br />

Der Anlageausschuss erhält eine im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelte Vergütung in Höhe von<br />

jährlich 0,1 % der im jeweiligen Geschäftsjahr<br />

erzielten Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Gemäß Prognoserechnung (mittleres Szenario)<br />

beträgt die Gesamtvergütung bis einschließlich<br />

des Jahres 2031 insgesamt ca. 0,153 Mio. EUR<br />

zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Im Gegensatz zu dem aus dem HGB ersichtlichen<br />

Leitbild einer Kommanditgesellschaft als<br />

personalistisch geprägte Gesellschaft mit nur<br />

wenigen Gesellschaftern ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

als Publikumsgesellschaft darauf ausgerichtet,<br />

eine Vielzahl von Gesellschaftern aufzunehmen,<br />

die außer einer kapitalmäßigen Beteiligung<br />

keinen weiteren gemeinsamen Zweck<br />

verfolgen. Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />

weichen daher teilweise von den gesetz-<br />

Rechtliches Konzept<br />

93


94<br />

lichen Regelungen ab, soweit diese nicht zwingend<br />

zu beachten sind. Es ergeben sich die folgenden<br />

Abweichungen:<br />

� Die Haftung der asuco Komplementär<br />

<strong>GmbH</strong> ist trotz der Komplementärstellung<br />

auf ihr Gesellschaftsvermögen begrenzt.<br />

� Die Gesellschafter haben die auf Seite 98 f.<br />

beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten.<br />

� Der Gesellschaftsvertrag sieht auch für<br />

Nicht-Gesellschafter (treuhänderisch beteiligte<br />

Anleger) die ab Seite 96 ff. beschriebenen<br />

Rechte und Pfl ichten wie für Direktkommanditisten<br />

vor.<br />

� Beim Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft sind bestimmte<br />

Modalitäten zu beachten.<br />

� Die Gesellschafterkonten werden auf verschiedenen<br />

Kapitalkonten geführt.<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter benötigen<br />

für bestimmte Rechtsgeschäfte die<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />

(vgl. Seite 97 f.).<br />

� Bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen,<br />

die auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />

möglich sind, sind bestimmte<br />

Modalitäten zu beachten (vgl. Seite 97 f.).<br />

� Bei Abstimmungen gelten verschiedene<br />

Mehrheitserfordernisse und teilweise Zustimmungserfordernisse.<br />

� Bei der Feststellung des Jahresabschlusses<br />

sind bestimmte Modalitäten zu beachten.<br />

� Möglichkeit zur Bestellung eines Beirates sowie<br />

eines Anlageausschusses.<br />

� Angefallene Sonderwerbungskosten müssen<br />

von den Gesellschaftern bis zu einem bestimmen<br />

Datum mitgeteilt und belegmäßig<br />

nachgewiesen werden.<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter und<br />

der Treuhandkommanditist erhalten unabhängig<br />

vom Gewinn der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Sondervergütungen für ihre Tätigkeiten und<br />

sind nicht zur Leistung eines Agios verpfl ichtet.<br />

� Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis und Vermögen<br />

ist abhängig von Entscheidungen des Gesellschafters geregelt.<br />

� Für die Entnahme von Ausschüttungen gelten die auf Seite 98<br />

beschriebenen Sonderregelungen.<br />

� Die Gesellschafter haben die auf Seite 97 beschriebenen Kontrollrechte.<br />

� Für die Übertragung der Gesellschaftsanteile infolge Kauf,<br />

Schenkung, im Erbfall oder in Folge einer sonstigen Vereinbarung<br />

sind die auf Seite 99 beschriebenen Regelungen einzuhalten.<br />

� Gesellschafter können unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ohne Gesellschafterbeschluss sogar gegen ihren Willen von<br />

den geschäftsführenden Gesellschaftern aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden.<br />

� Das Auseinandersetzungsguthaben bestimmt sich u.a. nach<br />

dem Grund und Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters<br />

aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder der gewählten Art<br />

des Kommanditkapitals (Vorzugs-Kommanditkapital, reguläres<br />

Kommandit kapital).<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

sind vom Verbot des Insichgeschäfts befreit.<br />

� Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen Auskünfte zu<br />

persönlichen Daten von Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />

zu entnehmen sind, in dem erforderlichen Umfang<br />

nur den Unternehmen der asuco-Unternehmensgruppe, dem<br />

zuständigen Finanzamt, den Kreditgebern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

dem Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit verpfl<br />

ichteten Prüfern, Anwälten und Beratern erteilen.<br />

� Die Übermittlung von Informationen an einen Gesellschafter<br />

kann nach dessen Zustimmung auch auf elektronischem Weg<br />

erfolgen.<br />

Grundlage der Beteiligung sind der Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, die in diesem<br />

Verkaufsprospekt auf Seite 106 ff. abgedruckt und feste Bestandteile<br />

des Beteiligungsangebotes sind.<br />

Gesellschaftszweck<br />

Zweck der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />

und die Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds, REITs und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds)<br />

unter Beachtung von Investitionskriterien. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />

zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die


geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />

mittelbar zu fördern. Sie wird zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

Beteiligungen an Zielfonds unter Beachtung der in § 10<br />

des Gesellschaftsvertrages beschriebenen Investitionskriterien mittelbar<br />

über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />

oder unmittelbar erwerben. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann<br />

die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />

Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen<br />

lassen. Als wichtigsten Tätigkeitsbereich hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

bereits die auf Seite 54 ff. dargestellten Beteiligungen an Zielfonds<br />

erworben.<br />

Beteiligungsstruktur nach Vollplatzierung<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

asuco<br />

Komplementär<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Komplementär<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(0 %)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. 10 Mio. EUR)<br />

Beteiligung am Zielfonds 1<br />

Objekt 1<br />

Vereinfachte Darstellung<br />

Hans-Georg Acker 39,5 % | Dietmar Schloz 39,5 % | Leitende Mitarbeiter 21,0 %<br />

Anleger<br />

Treugeber<br />

Objekt 2<br />

Treuhandvertrag<br />

Beteiligung am<br />

Zielfonds <strong>Fonds</strong> 2<br />

Einzelobjekt<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

asuco<br />

Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

Treuhandkommanditist<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. ca. 100 %)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

Treuhandvertrag<br />

Anleger<br />

Direktkommanditisten<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. ca. 100 %)<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. 10 Mio. EUR)<br />

Geschäftsführung<br />

Die Berechtigung und Verpfl ichtung zur Geschäftsführung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft obliegt<br />

dem Komplementär und dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, wobei der Komplementär<br />

und der geschäftsführende Kommanditist zur<br />

Geschäftsführung jeweils einzeln berechtigt und<br />

verpfl ichtet sind. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der <strong>Fonds</strong>ge-<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(max. 10 Mio. EUR)<br />

Beteiligung am Zielfonds 3<br />

Objekt 1<br />

asuco<br />

Geschäftsbesorgungs<br />

<strong>GmbH</strong><br />

Prospektherausgeber<br />

Objekt 2<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(0,005 %)<br />

asuco<br />

Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

Anbieter<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

Beteiligung an<br />

weiteren Zielfonds ...<br />

Objekt 1<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(100 %)<br />

Leistungsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

(jeweils max. 10 Mio. EUR)<br />

Objekt 2<br />

�<br />

Rechtliches Konzept<br />

95


96<br />

sellschaft gehören. Darunter fallen z.B. auch Ankaufsentscheidungen<br />

für Zielfonds, das Festlegen<br />

der Ankaufsbedingungen, die Aufnahme von<br />

Fremdkapital sowie die Ausübung der Stimmrechte<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bei den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds. Darüber hinausgehende<br />

Rechtsgeschäfte wie z.B. Änderung des<br />

Investitionsplanes, Erwerb von Beteiligungen an<br />

Zielfonds, die den Investitionskriterien nicht entsprechen,<br />

die Veräußerung von erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds innerhalb von zehn Jahren<br />

nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />

von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />

innerhalb eines Jahres bedürfen der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

Die Vertretung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erfolgt<br />

durch den Komplementär. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist erhält vom Komplementär<br />

eine widerrufl iche Generalvollmacht zur Vertretung<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Die Herren Hans-Georg Acker und Dietmar<br />

Schloz sind Geschäftsführer des Komplementärs,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten sowie des Anbieters<br />

der Vermögensanlage, der mit dem Vertrieb<br />

des Zeichnungskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beauftragt ist.<br />

Anlageausschuss<br />

Auf Beschluss der ersten Gesellschafterversammlung<br />

ist über die Einführung eines Anlageausschusses<br />

zu entscheiden, der aus mindestens<br />

drei Mitgliedern besteht und vom Komplementär<br />

bestellt wird. Die Anleger erhalten ein entsprechendes<br />

Vorschlagsrecht. Anleger mit einem<br />

Kapitalanteil von mindestens 10 Mio. EUR<br />

erhalten das Recht, ein zusätzliches Mitglied in<br />

den Anlageausschuss zu entsenden.<br />

Aufgabe des Anlageausschusses ist die Überwachung<br />

der Investitionskriterien sowie die Beratung,<br />

Unterstützung und Überwachung der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter bei der Investitionsstrategie.<br />

Der Anlageausschuss ist nicht<br />

berechtigt, den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

Weisungen zu erteilen. Er kann aber festlegen,<br />

welche der Immobilien, die von den Zielfonds<br />

gehalten werden, an denen sich die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat und mindestens<br />

einen Anteil in Höhe von 5 % des Gesellschafts-<br />

kapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben, durch einen Sachverständigen<br />

bewertet werden müssen.<br />

Das / die Mitglied / er des Anlageausschusses werden für drei Geschäftsjahre<br />

bestellt.<br />

Rechtsstellung der Anleger<br />

Die Anleger können sich mittelbar über den Treuhandkommanditisten,<br />

die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, oder unmittelbar als Direktkommanditisten<br />

an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligen. Die Beteiligung<br />

wird mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

unabhängig vom Zugang der Annahmeerklärung,<br />

begründet.<br />

Bei treuhänderisch beteiligten Anlegern erwirbt und verwaltet der<br />

Treuhandkommanditist die Beteiligung im eigenen Namen aber für<br />

Rechnung des Anlegers. Der Treuhänder wird als Kommanditist in<br />

das Handelsregister eingetragen. Er hält die treuhänderisch gehaltenen<br />

Beteiligungen getrennt von seinem Vermögen und führt ein<br />

Treugeberregister, in das alle Treugeber mit ihrer jeweiligen Beteiligung<br />

eingetragen werden.<br />

Im Innenverhältnis werden die treuhänderisch beteiligten Anleger<br />

wie Direktkommanditisten behandelt. Der Treuhandkommanditist<br />

überträgt gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag sämtliche<br />

Rechte – soweit dies gesellschaftsrechtlich zulässig ist – aus der<br />

Kommanditbeteiligung an den Anleger. Dieser kann z.B. an der<br />

Gesellschafterversammlung teilnehmen, sein Stimmrecht persönlich<br />

ausüben bzw. dem Treuhandkommanditisten Weisungen erteilen<br />

und jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil, mit Ausnahme<br />

der Kosten für die Handelsregistervollmacht – seine Eintragung als<br />

Kommanditist in das Handelsregister verlangen. Er hat auch einen<br />

unmittelbaren Anspruch auf die Entnahme der Ausschüttungen<br />

und das Auseinandersetzungsguthaben. Dem treuhänderisch beteiligten<br />

Anleger wird somit das wirtschaftliche Eigentum an den<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds vermittelt.<br />

Einzelheiten ergeben sich aus dem vorgeschlagenen Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag, der in diesem Verkaufsprospekt abgedruckt<br />

ist (vgl. auch Anmerkungen auf Seite 100 f.).<br />

Falls es nach Auffassung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

und des steuerlichen Beraters der <strong>Fonds</strong>gesellschaft infolge einer<br />

Änderung der Steuerrechtsprechung oder der Praxis der Finanzverwaltung<br />

im Interesse der Treugeber notwendig wird, dass diese die<br />

Kommanditbeteiligung selbst halten und im Handelsregister eingetragen<br />

werden, wird der Treuhänder dies den Treugebern mitteilen<br />

und entweder von vorne herein die Beteiligung namens der Treugeber<br />

übernehmen oder die Beteiligung auf die Treugeber übertragen.<br />

In diesen Fällen haben die Treugeber dem Treuhänder für die<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen zum Handelsregister<br />

eine notariell beglaubigte Registervollmacht zu erteilen.


Wählt der Anleger die Beteiligung als Direktkommanditist, so muss<br />

er dem Treuhänder eine unwiderrufl iche und notariell beglaubigte<br />

Handelsregistervollmacht übergeben. Die Kosten dieser Vollmacht,<br />

die ca. 150 EUR betragen, sowie die Kosten des Treuhandkommanditisten<br />

für die Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht<br />

im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten<br />

Eintragung in das Handelsregister in Höhe von pauschal 250 EUR<br />

zzgl. Umsatzsteuer trägt der Anleger. Die Kosten für die erstmalige<br />

Eintragung ins Handelsregister trägt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Folgeeintragungen,<br />

die vom Anleger verursacht werden (z.B. Adressänderungen,<br />

Erbfall), sind von diesem zu übernehmen. Die Eintragung<br />

mehrerer Personen für eine Beteiligung in das Handelsregister<br />

wie z.B. Ehegatten ist nicht möglich.<br />

Der Beitritt des Direktkommanditisten wird durch den hierzu beauftragten<br />

Treuhänder besorgt, der auch die <strong>Fonds</strong>beteiligung im<br />

Namen und im Interesse des Kommanditisten verwaltet.<br />

Kontrollrechte<br />

Der Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sieht für den Anleger<br />

ein umfangreiches Auskunftsrecht vor. So hat er z.B. das Recht,<br />

die Unterlagen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf seine Kosten durch einen<br />

Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe<br />

einsehen zu lassen.<br />

Beirat<br />

Von den Anlegern kann als Interessenvertretung ein Beirat gewählt<br />

werden. Die Wahl hat in jedem Fall zu erfolgen, bevor die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

aufgelöst wird oder mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />

innerhalb eines Jahres veräußert werden sollen. Aufgabe<br />

des Beirats ist die Beratung, Unterstützung und Überwachung der<br />

Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt, den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern Weisungen zu erteilen. Er kann jedoch von<br />

der Geschäftsführung Berichterstattung über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />

verlangen und eines seiner Mitglieder<br />

oder einen sachverständigen Dritten auf Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

beauftragen, die Geschäftsbücher der <strong>Fonds</strong>gesellschaft einzusehen<br />

und Bericht zu erstatten. Die Wahl des Beirats fi ndet auf<br />

der Gesellschafterversammlung für jeweils drei Jahre statt. Der Beirat<br />

gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte einen<br />

Vorsitzenden.<br />

Jahresabschluss<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten sechs<br />

Monaten des laufenden Geschäftsjahres für das vorangegangene<br />

Geschäftsjahr die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sowie die Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen und bei<br />

einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss von einem Wirt-<br />

schaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

prüfen zu lassen. Der geprüfte bzw.<br />

ungeprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-<br />

/ Überschussrechnung sind mit entsprechenden<br />

Erläuterungen allen Anlegern mit der<br />

Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

zuzusenden.<br />

Gesellschafterversammlung /<br />

schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

Die Anleger nehmen ihre Rechte unmittelbar als<br />

Kommanditist oder als mittelbar beteiligter Treugeber<br />

in den Gesellschafterversammlungen wahr.<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet<br />

jährlich innerhalb einer Frist von elf Monaten<br />

nach Ablauf des Geschäftsjahres statt, erstmals<br />

bis zum 30.11.2011 für die Jahre 2009 und 2010.<br />

Hierzu sind die Anleger mindestens vier Wochen<br />

vorher einzuladen. Der Einladung sind die Tagesordnung,<br />

der Stimmzettel, ein ausführlicher Geschäftsbericht<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

sowie der Bericht des Beirats und des<br />

Treuhandkommanditisten, der auch die wirtschaftliche<br />

Situation der großen Beteiligungen an<br />

Zielfonds umfasst, beizufügen. Mit dem Stimmzettel<br />

kann der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />

Abstimmungsanweisungen erteilen oder<br />

einen Dritten zur Vertretung bevollmächtigen.<br />

Auf je 1.000 EUR Zeichnungsbetrag entfällt eine<br />

Stimme. Die Gesellschafterversammlung beschließt<br />

u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses,<br />

die Entlastung des Komplementärs und<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten, die<br />

Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie über weitere<br />

zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte wie<br />

z.B. Änderung des Investitionsplans, Erwerb von<br />

Beteiligungen an Zielfonds, die den Investitionskriterien<br />

nicht entsprechen oder Veräußerung<br />

von Beteiligungen an Zielfonds innerhalb von<br />

zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />

von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />

innerhalb eines Jahres. Damit fallen alle<br />

wesentlichen Entscheidungen in die Zuständigkeit<br />

der Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Anstelle der Durchführung einer Gesellschafterversammlung<br />

kann auch eine schriftliche Abstimmung<br />

erfolgen, wenn diesem Verfahren<br />

nicht innerhalb von zwei Wochen mit mindestens<br />

20 % der Stimmen der Gesellschafter widersprochen<br />

wird und mindestens 20 % der<br />

Rechtliches Konzept<br />

97


98<br />

Stimmen aller Gesellschafter an der Abstimmung<br />

teilnehmen.<br />

Erteilt der Direktkommanditist bzw. Treugeber<br />

bei Beschlussfassungen keine Abstimmungsanweisung<br />

und ist er weder selbst noch durch Dritte<br />

bei der Beschlussfassung vertreten, wird der<br />

Komplementär, die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>,<br />

bevollmächtigt, das Stimmrecht auszuüben. Die<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> wird sich der Ausübung<br />

der Gesellschafterrechte enthalten, soweit<br />

dies nicht im Einzelfall im Interesse der<br />

Treugeber und der Kommanditisten geboten ist.<br />

Die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> ist im Falle,<br />

dass sie das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet ihr<br />

Abstimmverhalten vorab bekannt zu geben.<br />

Der Gesellschaftsvertrag sieht schützende Stimmrechtsregeln<br />

für den Fall vor, dass 20 % der abgegebenen<br />

Stimmen auf fünf oder weniger Gesellschafter<br />

verteilt sind und diese die Empfehlung<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter ablehnen.<br />

In diesem Fall tritt anstelle der bei wichtigen Beschlüssen<br />

notwendigen qualifi zierten Mehrheit<br />

von 75 %, eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen<br />

Stimmen. Damit soll erreicht werden, dass<br />

die Geschäftspolitik im Interesse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

nicht von wenigen Gesellschaftern mit<br />

Sperrminorität behindert werden kann.<br />

Über die in der Gesellschafterversammlung<br />

oder dem schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen<br />

und den Gesellschaftern zu übersenden.<br />

Beanstandungen der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Niederschrift sind innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />

schriftlich unter Angabe von Gründen<br />

gegenüber einem der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

zu erklären. Die Unwirksamkeit eines<br />

Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen<br />

einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />

der Niederschrift durch eine gegen die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu richtende Klage geltend<br />

gemacht werden.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Das <strong>Fonds</strong>konzept sieht vor, dass Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) mit Ausnahme der Ausschüttungen<br />

für die Jahre 2009 bis 2011 grundsätzlich<br />

nicht erfolgen. Die Gesellschafterversammlung<br />

entscheidet jedoch auf Basis eines vom<br />

Komplementär in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

dem Treuhandkommanditisten und dem Beirat unterbreiteten<br />

Vorschlags über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />

durch Festlegung einer maximal entnahmefähigen<br />

Ausschüttung.<br />

Die Gesellschafter erhalten das jährlich aufs Neue ausübbare<br />

Wahlrecht, die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beschlossenen, maximal<br />

entnahmefähigen Ausschüttungen nach vollständiger Einzahlung<br />

des Zeichnungskapitals entsprechend dem individuellen Finanzbedarf<br />

einschließlich der thesaurierten Beträge der Vorjahre und<br />

der hierauf erfolgten Gutschriften ganz oder teilweise (mindestens<br />

10.000 EUR oder ein Vielfaches) zu entnehmen.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) können zum 30.06. des jeweils folgenden<br />

Geschäftsjahres, erstmals zum 30.06.2013 für das Jahr<br />

2012 mittels Überweisung auf das vom Anleger genannte Konto<br />

erfolgen. Die Ausschüttungen (Entnahmen) für die Jahre 2009 / 2010<br />

bzw. 2011 erfolgen per 20.01.2011 bzw. per 20.01.2012.<br />

Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann<br />

erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2023 (Ausnahme:<br />

geschäftsführende Gesellschafter zum 31.12.2015 sowie<br />

Anleger, die sich am Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben<br />

zum 31.12.2010 sowie zum 31.12.2011), nicht jedoch vor Erreichen<br />

eines steuerlichen Totalüberschusses, gekündigt werden.<br />

Ein kündigender Gesellschafter scheidet gegen Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

aus. Für das Auseinandersetzungsguthaben<br />

ist der Verkehrswert der Beteiligung maßgeblich. Scheidet ein<br />

Gesellschafter aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus, da ihm das Gesellschaftsverhältnis<br />

aus wichtigem Grund gekündigt wurde, er aus<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausgeschlossen wurde oder über sein Vermögen<br />

oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren oder ein entsprechendes<br />

Verfahren nach ausländischem Recht eröffnet wurde, die<br />

Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder<br />

sein Kapitalanteil von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />

wurden, dann reduziert sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

auf 80 % des Verkehrswertes des Kapitalanteils.<br />

Hiervon abweichend beträgt das Auseinandersetzungsguthaben<br />

für Anleger, die sich am Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben<br />

und zum 31.12.2010 bzw. zum 31.12.2011 gekündigt haben,<br />

100 % bezogen auf den gekündigten Kapitalanteil zzgl. der thesaurierten<br />

Ausschüttungen und der hierauf vergüteten Erträge.<br />

Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter aus, die Beteiligungen<br />

in Höhe von weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft halten, wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />

von den geschäftsführenden Gesellschaftern nach billigem Ermes-


sen verbindlich festgestellt. In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />

von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Schiedsgutachter verbindlich<br />

festgestellt.<br />

Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat nicht die Aufl ösung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zur Folge.<br />

Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann seinen Gesellschaftsanteil<br />

mit Wirkung zum 01.01., 0.00 Uhr des folgenden Jahres im<br />

Wege der Abtretung infolge eines Verkaufs, Schenkung oder einer<br />

sonstigen Vereinbarung übertragen, sofern der Rechtsnachfolger<br />

vollumfänglich in die Rechte und Pfl ichten aus dem Gesellschafts-<br />

sowie Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt und der Komplementär<br />

der Übertragung zustimmt.<br />

Im Todesfall geht die Beteiligung eines Gesellschafters oder Treugebers<br />

auf die Erben über.<br />

Die Erben und Vermächtnisnehmer haben einen Erbschein oder<br />

einen sonst zum Beleg der Rechtsänderung hinreichenden Nachweis<br />

sowie bei Direktkommanditisten die erforderlichen Handelsregistervollmachten<br />

gemäß den Anforderungen des § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />

vorzulegen.<br />

Die Haftung des Anlegers<br />

Die Haftung des Kommanditisten gegenüber Dritten ist in den<br />

§§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sie ist auf das im Handelsregister<br />

eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Gemäß § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages ist die Hafteinlage selbst im Falle der Insolvenz<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf 10 % des Zeichnungsbetrages<br />

(Pfl ichteinlage) beschränkt.<br />

Soweit der Kommanditist seine gesamte Pfl ichteinlage geleistet<br />

hat, ist seine persönliche Haftung erloschen. Dies gilt auch für den<br />

Zeitraum zwischen Beitritt und Eintragung ins Handelsregister, da<br />

alle Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf die beschränkte Haftung<br />

der Anleger hingewiesen wurden (Ausnahme: gesetzlich begründete<br />

Ansprüche).<br />

Die Haftung lebt erst wieder auf, sofern die Einlage z.B. durch Ausschüttungen<br />

liquider Mittel, die keinem handelsrechtlichen Gewinn<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft entsprechen, an den Anleger zurückgezahlt<br />

wird und damit sein handelsrechtliches Kapitalkonto unter die<br />

Hafteinlage gemindert wird (§ 172 HGB – vgl. Ausführungen unter<br />

Risiken Seite 23 f., 68 f.).<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß Prognoserechnung<br />

zu keinem Zeitpunkt unter das handelsregisterliche Haftkapi-<br />

tal in Höhe von 10 % des Zeichnungsbetrages.<br />

Die Ausschüttungen führen danach nicht zu einem<br />

Aufl eben der Haftung.<br />

Beim Direktkommanditisten ist wie beim treuhänderisch<br />

beteiligten Anleger die Haftung in<br />

dem Zeitraum zwischen Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und Eintragung ins Handelsregister auf<br />

die Hafteinlage beschränkt, da er bis zu seiner<br />

Eintragung zunächst nur als treuhänderisch beteiligter<br />

Gesellschafter aufgenommen wird. Damit<br />

haftet in dieser Phase nur der Treuhandkommanditist.<br />

Allerdings muss der treuhänderisch<br />

beteiligte Anleger (Treugeber) den Treuhandkommanditisten<br />

von der Haftung aus der Beteiligung,<br />

die er für den Treugeber hält, freistellen.<br />

Die Beteiligung über den Treuhandkommanditisten<br />

ändert folglich im Ergebnis hinsichtlich<br />

Sicherheit für den Anleger, Haftung oder steuerlicher<br />

Behandlung nichts gegenüber einer Direktbeteiligung<br />

(Ausnahme: Erbfall und Schenkungen,<br />

vgl. Ausführungen Seite 89 f.). Sie stellt<br />

insbesondere eine Kostenersparnis und Arbeitserleichterung<br />

für die Geschäftsführung der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft dar, da bei einer Direktbeteiligung<br />

jeder einzelne Anleger ins Handelsregister<br />

eingetragen werden muss.<br />

Nach Ausscheiden aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verjähren<br />

die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern spätestens<br />

fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung<br />

in das Handelsregister bzw. wenn die Ansprüche<br />

erst nach der Eintragung der Aufl ösung fällig<br />

werden, fünf Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />

Nachschusspfl icht<br />

Eine Nachschusspfl icht kann grundsätzlich nicht<br />

gegen den Willen eines Gesellschafters oder<br />

Treugebers beschlossen werden. Der BGH hat<br />

mit Urteil vom 19.10.2009 jedoch entschieden,<br />

dass die gesellschafterliche Treuepfl icht insbesondere<br />

in Sanierungssituationen gebieten kann,<br />

zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Anleger<br />

aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuschließen<br />

und diese dann ein gegebenenfalls negatives<br />

Auseinandersetzungsguthaben zu tragen haben.<br />

Neben einer möglicherweise eintretenden Haftungsaufl<br />

ebung sowie der ggf. bestehenden Aus-<br />

Rechtliches Konzept<br />

99


100<br />

gleichspfl icht eines negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />

hat der Anleger keine weiteren<br />

Leistungen, insbesondere Zahlungen zu erbringen.<br />

Treuhandkommanditist<br />

Dem Treuhandkommanditisten, der asuco Treuhand<br />

<strong>GmbH</strong> (Sitz: Oberhaching), obliegen auf<br />

Basis des mit jedem Anleger geschlossenen<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite<br />

122 ff.) die folgenden Pfl ichten / Aufgaben:<br />

� Er begründet und verwaltet im Auftrag des<br />

treuhänderisch beteiligten Anlegers (Treugeber)<br />

eine Kommanditbeteiligung in Höhe<br />

des in der Beitrittserklärung angegebenen<br />

Zeichnungsbetrages nach Wahl des Treugebers<br />

entweder im eigenen Namen für Rechnung<br />

des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung.<br />

Eine Beteiligung von Gemeinschaften,<br />

eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />

und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />

Der Treuhandkommanditist muss das<br />

verwaltete Treuhandvermögen getrennt von<br />

seinem sonstigen Vermögen verwalten.<br />

� Der Treuhandkommanditist übernimmt die<br />

Verwaltung der Beteiligung und wird hierzu<br />

im Interesse der Treugeber die erforderlichen<br />

Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung<br />

gehören insbesondere die Information<br />

des Treugebers über wesentliche Angelegenheiten<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die Führung<br />

des Schriftverkehrs, die Einladung zu<br />

Gesellschafterversammlungen, organisatorische<br />

Un terstützung und Durchführung<br />

von Übertragungen von Beteiligungen, die<br />

Geltendmachung von Sonderwerbungskosten<br />

im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />

Feststellung und die Auszahlung<br />

von Ausschüttungen, soweit diese nicht von<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft direkt an die Treugeber<br />

erfolgen.<br />

� Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />

und -pfl ichten im Interesse<br />

des Treugebers unter Beachtung ihrer Treuepfl<br />

icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />

und Treugebern wahr.<br />

� Der Treuhandkommanditist führt für alle<br />

Treugeber ein Register mit den persönlichen<br />

wie den beteiligungsbezogenen Daten und übermittelt dem<br />

Treugeber einen Registerauszug.<br />

� Der Treuhandkommanditist darf Auskünfte über die Beteiligung<br />

und die eingetragenen Daten in dem erforderlichen Umfang<br />

nur der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, den geschäftsführenden Gesellschaftern,<br />

den vom Treuhandkommanditisten eingeschalteten Dritten<br />

(hier: Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>), den Unternehmen<br />

der asuco-Unternehmensgruppe, dem zuständigen Finanzamt,<br />

den Kreditgebern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, dem Beirat oder den<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern, Anwälten<br />

und Beratern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />

mitteilen.<br />

� Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, den Treugeber hinsichtlich<br />

dessen Rechte und Pfl ichten einem unmittelbar beteiligten<br />

Anleger gleichzustellen. So ist er z.B. verpfl ichtet, seine<br />

Ansprüche auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen<br />

maximal entnahmefähigen Ausschüttungen sowie das Auseinandersetzungsguthaben<br />

an den Treugeber abzutreten, sein<br />

Stimmrecht auf den Treugeber zu übertragen bzw. nur nach<br />

dessen Weisung auszuüben. Darüber hinaus muss er alle wesentlichen<br />

Unterlagen, die ihm als Gesellschafter zugehen, an<br />

den Treugeber weiterleiten.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />

es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />

fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />

vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />

und Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere für die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner<br />

und die Ertragsfähigkeit der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds wird nicht übernommen. Der Anspruch<br />

auf Schadenersatz verjährt innerhalb von drei Jahren ab seiner<br />

Entstehung. Der Anleger hat seine Ansprüche innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend zu machen.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />

eine Vergütung, die auf Seite 93 unter „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ beschrieben<br />

ist.<br />

Der Treuhandkommanditist hat im Wesentlichen die folgenden<br />

Rechte:<br />

� Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt vom Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag berechtigt, wenn der Treugeber seiner<br />

Verpfl ichtung zur Leistung des Zeichnungsbetrages zzgl. des


vereinbarten Agios trotz Mahnung nicht fristgerecht nachkommt.<br />

Der Treuhandkommanditist kann hierfür eine Schadenspauschale<br />

mindestens in Höhe des vereinbarten Agios<br />

geltend machen. Stattdessen kann der Treuhandkommanditist<br />

auch den Zeichnungsbetrag auf den Betrag herabsetzen, der<br />

sich aufgrund der geleisteten Zahlung zzgl. des vereinbarten<br />

Agios in Höhe von bis zu 5 % ergibt.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht auf die im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelte Vergütung. Sondertätigkeiten können<br />

dem Treugeber zusätzlich berechnet werden.<br />

� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht darauf, dass der Treugeber<br />

ihn von der Inanspruchnahme durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

oder durch Dritte freistellt.<br />

� Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund berechtigt. In<br />

einem solchen Fall sind die Treugeber verpfl ichtet, ihre Beteiligung<br />

an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu übernehmen und als Direktkommanditist<br />

zu halten.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Er kann vom Treugeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

gekündigt werden. Darüber hinaus endet er u.a. auch<br />

mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />

mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft oder der Beendigung<br />

der Beteiligung eines Direktkommanditisten.<br />

Mit der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

(Vermögensanlage) verbundene Kosten<br />

� Der Anleger hat zusätzlich zum Erwerbspreis (Zeichnungsbetrag)<br />

das vereinbarte Agio in Höhe von bis zu 5 % zu bezahlen.<br />

� Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsrate zzgl. des<br />

vereinbarten Agios ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />

in Höhe von bis zu 1 % p.M. bzw. den Ersatz eines<br />

weitergehenden Schadens zu verlangen oder den Anleger aus<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuschließen. Bei Ausschluss aus der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft trägt dieser die im Zusammenhang mit seinem<br />

Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens aber eine<br />

Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />

� Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist entstehen zusätzliche<br />

Kosten für die Handelsregistervollmacht, die ca. 150 EUR<br />

betragen sowie Gebühren für die Überwachung des Eingangs<br />

der Handelsregistervollmacht durch den Treuhänder in Höhe<br />

von pauschal 250 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Im Falle nicht rechtzeitiger<br />

Vorlage der Handelsregistervollmacht werden aufgrund<br />

zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren in Höhe<br />

von 50 EUR je Mahnung berechnet.<br />

� Sonderwerbungskosten, die verspätet oder<br />

unvollständig gemeldet werden, werden wegen<br />

des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />

erst nach Zahlung eines Kostenbeitrages<br />

von mindestens 200 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />

bearbeitet.<br />

� Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung<br />

wegen unterlassener Mitteilung<br />

einer geänderten Bankverbindung<br />

hat der Anleger eine Bearbeitungspauschale<br />

von 50 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

� Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen<br />

Berechtigten auf Auslandskonten werden<br />

unter Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />

� Eigene Kosten für die Einsichtnahme in die<br />

Bücher der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, für Rechts-<br />

oder Steuerberatung sowie für Telefon, Internet,<br />

Porto, Überweisungen etc. hat der Anleger<br />

selbst zu tragen.<br />

� Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen<br />

Verfügungen und im Erbfall eine Gebühr für<br />

die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />

geführten Register in Höhe von<br />

1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />

200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zzgl.<br />

Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

� Detaillierte Aufstellungen der bei Investition<br />

entstehenden Kosten sind in den Kapiteln<br />

„Investitions- und Finanzierungsplan“ Seite<br />

60 f. und „Prognoserechnung“ Seite 62 ff.<br />

abgedruckt. Diese Kosten sind nicht vom<br />

Anleger, sondern von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

zu bezahlen.<br />

Darüber hinaus entstehen für den Anleger für<br />

den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung<br />

der Beteiligung keine weiteren Kosten. Sofern<br />

die genaue Höhe der Kosten nicht angegeben<br />

ist, sind diese nicht bezifferbar, hängen vom<br />

wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und / oder von der individuellen Situation des<br />

Anlegers bzw. der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />

ab.<br />

Rechtliches Konzept<br />

101


102<br />

Leistungsverträge<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat neben den im Verkaufsprospekt<br />

abgedruckten Verträgen folgende<br />

Verträge abgeschlossen, bzw. es bestehen folgende<br />

Vertragsangebote:<br />

Projektaufbereitungsvertrag<br />

Die asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> hat im<br />

Rahmen dieses Vertrages u.a. folgende Leistungen<br />

zu erbringen:<br />

Erstellung der rechtlichen und steuerlichen Konzeption,<br />

des Investitions- und Finanzierungsplanes<br />

sowie eines Prüfungsverfahrens zur Vorbereitung<br />

der Investitionsentscheidungen unter<br />

Einbeziehung der Investitionskriterien.<br />

Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die asuco Vertriebs<br />

<strong>GmbH</strong> mit der Platzierung des Zeichnungskapitals<br />

in Höhe von maximal 100.000.000 EUR<br />

beauftragt. Diese ist berechtigt im Namen und<br />

auf Rechnung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft Vertriebspartner<br />

und Untervermittler einzuschalten<br />

und den Vertriebs partnern die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erhaltene Vermittlungsprovision ganz<br />

oder teilweise weiterzugeben.<br />

Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung<br />

Die laufende Steuerberatung und die Jahresabschlussprüfung<br />

wird eine renommierte Steuerberatungs-<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

übernehmen.<br />

Darstellung<br />

der wesentlichen Verträge<br />

Die Vergütungen für die einzelnen Verträge sind im Investitionsplan<br />

(§§ 8, 23, 24 des Gesellschaftsvertrages), in der Prognoserechnung<br />

und in den Erläuterungen zur Prognoserechnung dargestellt.<br />

Sonstige Verträge<br />

Kaufvertrag / Übertragungsvereinbarung für den Erwerb von<br />

Beteiligungen an Zielfonds<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat bzw. wird die Beteiligungen an Zielfonds<br />

auf Basis eines zwischen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als Käufer<br />

und dem Anleger als Verkäufer abgeschlossenen Vertrages erworben<br />

/ erwerben (vgl. Übersicht Seite 54 f.). In diesem Vertrag werden<br />

die Käufer, der Verkäufer, der zum Erwerb einer Beteiligung<br />

vorgesehene Zielfonds, der Zeichnungsbetrag und der Kaufpreis<br />

vertraglich festgelegt. Des Weiteren wird u.a. geregelt zu welchem<br />

Stichtag die Umschreibung der Beteiligung in wirtschaftlicher und<br />

gegebenenfalls davon abweichend in steuerlicher Hinsicht erfolgt<br />

und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass der Kaufpreis<br />

fällig wird. Schließlich werden vom Verkäufer eine Reihe von Zusagen<br />

gefordert, wie z.B. die Bestätigung, dass die Beteiligung an<br />

dem Zielfonds rechtswirksam begründet ist und lastenfrei übertragen<br />

wird, der Zeichnungsbetrag einbezahlt oder der Verkäufer zum<br />

Verkauf der Beteiligung an dem Zielfonds uneingeschränkt berechtigt<br />

ist.<br />

Kooperationsvertrag mit der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ihr <strong>Fonds</strong>vermögen als Dachfonds unter<br />

Beachtung von Investitionskriterien in eine Vielzahl von Beteiligungen<br />

an Zielfonds durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren.<br />

Es ist beabsichtigt, Beteiligungen an mehr als 100 verschiedenen<br />

Zielfonds von mehr als zehn Anbietern geschlossener <strong>Fonds</strong> einzugehen.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird damit nach Vollinvestition indi-


ekt (doppelstöckig) an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien<br />

verschiedener Nutzungsarten beteiligt sein und durch die Risikostreuung<br />

Sicherheitsorientierung aufweisen.<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland eine<br />

Zusammenarbeit im Bereich der Preisermittlung von Anteilen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) vereinbart. Diese Zusammenarbeit<br />

greift insbesondere dann, wenn die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

an einem Zielfonds mehr als kumuliert 1 Mio. EUR zu erwerben<br />

beabsichtigt. Sie darf bei Überschreitung dieses Betrages<br />

pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland ermittelte, unverbindliche<br />

Preisindikation bzw. bei Angabe einer Preisspanne<br />

den oberen Wert der Preisspanne grundsätzlich nicht überschreiten<br />

(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland teilt auf Anfrage der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb einer Frist von sieben Tagen keine<br />

Preisindikation mit). Damit soll erreicht werden, dass bei betragsmäßig<br />

hohen und wirtschaftlich für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedeutenden<br />

Beteiligungen an Zielfonds eine zweite Meinung über die<br />

Angemessenheit des Kaufpreises eingeholt wird.<br />

Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland betreibt unter der Dachmarke Zweitmarkt.de<br />

seit zehn Jahren als Pionier und Marktführer den Handel<br />

mit geschlossenen <strong>Fonds</strong>. Die Initiatoren unabhängige Handelsplattform<br />

wird von den Börsen Hamburg-Hannover-München betrieben.<br />

Investoren können über die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Anteile<br />

von rund 4.000 geschlossenen <strong>Fonds</strong> handeln. Der Handel<br />

vollzieht sich transparent auf Basis einer strengen Marktordnung<br />

und unter börsenseitiger Handelsüberwachung. Die Kurse der<br />

<strong>Fonds</strong> werden auf der Basis von profunden Analysen und von Angebot<br />

und Nachfrage ermittelt.<br />

Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland wird bei der Ermittlung einer Preisindikation<br />

detaillierte Analysen über den betreffenden <strong>Fonds</strong> auf Basis<br />

der verfügbaren Informationen anfertigen. Diese berücksichti-<br />

gen bei Immobilienfonds unter anderem Prognosen<br />

über die weitere Entwicklung der Mietpreise<br />

sowie der Leerstandsquoten. Außerdem<br />

werden Annahmen über zukünftige Fremdkapitalzinssätze,<br />

die Infl ation sowie den Verkaufsfaktor<br />

der Immobilie getroffen. Die auf der<br />

Grundlage dieser Analysen berechneten zukünftigen<br />

Auszahlungen werden schließlich unter<br />

Verwendung eines risiko adäquaten Diskontierungsfaktors<br />

abgezinst und ihr Barwert in Relation<br />

zum Kommanditkapital gesetzt. Das Ergebnis<br />

bildet den Ausgangspunkt für die Preisindikation.<br />

Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland handelt mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die<br />

von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland ermittelten<br />

Preisindikationen stellen unverbindliche Informationen<br />

dar.<br />

Für den Fall, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Anlageentscheidungen<br />

auf Grundlage der Preisindikation<br />

der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vornimmt,<br />

handelt sie auf eigene Gefahr und auf eigenes<br />

Risiko.<br />

Die Vertragspartner haften nur für Vorsatz oder<br />

grobe Fahrlässigkeit; es sei denn, es liegt eine<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspfl ichten haften die Vertragspartner<br />

auch bei einer fahrlässigen Verursachung, jedoch<br />

nur für typischerweise vorhersehbare<br />

Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />

und Mangelfolgeschäden.<br />

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche<br />

beträgt drei Jahre und beginnt am Schluss<br />

des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist<br />

und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch<br />

begründenden Umständen Kenntnis erlangt<br />

hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte<br />

erlangen können. Die Verjährungsfrist beginnt<br />

jedoch spätestens am Schluss des dritten Jahres<br />

nach der Entstehung der Schadensersatzansprüche,<br />

ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche<br />

wegen Vorsatz.<br />

Eine separate Vergütung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

für die Tätigkeiten der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

Darstellung der wesentlichen Verträge<br />

103


104<br />

Vertragspartner und<br />

personelle<br />

Verfl echtungen<br />

Funktion<br />

Firmierung<br />

Sitz<br />

Geschäftsanschrift<br />

Rechtsform<br />

Handelsregister<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Kapital<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführer<br />

Geschäftsanschrift<br />

der Geschäftsführer<br />

Anbieter<br />

Vertriebsgesellschaft<br />

asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 180027<br />

am 25.06.2009<br />

Vertrieb von geschlossenen <strong>Fonds</strong>;<br />

Beratung für <strong>Fonds</strong>initiatoren im<br />

Bereich Konzeption, Verwaltung und<br />

Vertrieb geschlossener <strong>Fonds</strong> sowie<br />

bei der Anlegerbetreuung; Erstellung<br />

von Schulungs- und Marketingkonzepten<br />

sowie An- und Verkauf von<br />

Beteiligungen an geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />

25.000 EUR<br />

(voll eingezahlt)<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

Prospektherausgeber<br />

asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 180028<br />

am 25.06.2009<br />

Übernahme der Geschäftsführung bei<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong> sowie Besorgung<br />

der mit dem gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb verbundenen<br />

Geschäfte von geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />

25.000 EUR<br />

(voll eingezahlt)<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen


Komplementär 1<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 179914<br />

am 18.06.2009<br />

Übernahme persönliche<br />

Haftung bei geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> in Form einer<br />

Kommanditgesellschaft;<br />

Übernahme Geschäftsführung<br />

bei geschlossenen <strong>Fonds</strong>;<br />

Konzeption von<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />

25.000 EUR<br />

(voll eingezahlt)<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Treuhandkommanditist<br />

Treuhänder<br />

Zahlstelle<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung<br />

Amtsgericht München<br />

HRB 181762<br />

am 12.10.2009<br />

Übernahme der Funktion als<br />

Treuhandkommanditist bei<br />

Beteiligungsangeboten;<br />

Besorgung sämtlicher im<br />

Treuhandvertrag mit<br />

unmittelbar oder mittelbar<br />

beteiligten Anlegern<br />

vereinbarten Tätigkeiten in<br />

eigenem Namen auf<br />

Rechnung der Anleger<br />

(Treugeber) sowie Halten von<br />

Beteiligungen in eigenem<br />

Namen<br />

25.000 EUR<br />

(voll eingezahlt)<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />

München (100 %)<br />

Hans-Georg Acker<br />

Dietmar Schloz<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Emittent<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Oberhaching<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

Kommanditgesellschaft (es gilt das Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland)<br />

Amtsgericht München<br />

HRA 94610<br />

am 04.11.2009<br />

Langfristiger Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung von Beteiligungen an<br />

geschlossenen Immobilienfonds, REIT AGs und<br />

sonstigen Gesellschaften (Zielfonds) unter<br />

Beachtung von Investitionskriterien<br />

Kommanditkapital nach Vollplatzierung<br />

100.010.000 EUR<br />

(aktuell 10.000 EUR, voll eingezahlt)<br />

1. asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> 1 , Oberhaching,<br />

Komplementär, ohne Einlage<br />

2. asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>,<br />

Oberhaching,<br />

geschäftsführender Kommanditist,<br />

Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />

3. asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Oberhaching,<br />

Treuhandkommanditist / Treuhänder,<br />

Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />

4. Direktkommanditisten<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching<br />

(Komplementär)<br />

asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching<br />

(geschäftsführender Kommanditist)<br />

Pestalozzistraße 33<br />

82041 Deisenhofen<br />

1 Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet grundsätzlich unbeschränkt.<br />

Da der Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist, haftet diese nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />

Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />

105


106<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

I. Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />

die Firma asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(2) Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

(1) Zweck der Gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />

und die Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen<br />

Immobilienfonds, REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />

(nachfolgend Zielfonds genannt) unter Beachtung von Investitionskriterien.<br />

(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />

berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />

unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie wird zur<br />

Erreichung des Gesellschaftszwecks Beteiligungen an Zielfonds<br />

unter Beachtung der in § 10 beschriebenen Investitionskriterien<br />

mittelbar über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />

oder unmittelbar erwerben. Die Gesellschaft kann<br />

die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />

Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen<br />

lassen.<br />

II. Gesellschafter, Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist,<br />

Rechtsstellung der Treugeber<br />

§ 3 Gesellschafter<br />

(1) Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) ist:<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching.<br />

Der Komplementär ist nicht am Gesellschaftskapital beteiligt.<br />

(2) Kommanditisten sind:<br />

a) asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, mit einem<br />

Kapitalanteil von 5.000 EUR (geschäftsführender<br />

Kommanditist).<br />

b) asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Oberhaching – nachfolgend<br />

„Treuhandkommanditist” genannt – mit einem Kapitalanteil<br />

von 5.000 EUR zuzüglich eines Kapitalanteils wie er<br />

sich aus der Kapitalerhöhung gemäß § 4 (1) ergibt.<br />

c) Vom Treuhandkommanditisten in die Gesellschaft aufgenommene<br />

Dritte als weitere Kommanditisten mit den benannten<br />

Kapitalanteilen.<br />

(3) Die neu beitretenden Kommanditisten werden ihre Kapitalanteile<br />

nach Maßgabe des § 7 erbringen.<br />

§ 4 Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist<br />

(1) Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung der im Investitionsplan<br />

gemäß § 8 (2) vorgesehenen Investitionen auf insgesamt<br />

bis zu 100.010.000 EUR erhöht werden. Der Treuhandkommanditist<br />

ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB befreit<br />

und berechtigt sowie bevollmächtigt, seinen Kapitalanteil – auch<br />

in Teilbeträgen – zu erhöhen, bzw. weitere Kommanditisten in die<br />

Gesellschaft aufzunehmen, bis die zur Durchführung des Investitionsplans<br />

maximal festgelegte Gesellschaftskapitalerhöhung<br />

endgültig erreicht ist, spätestens jedoch bis zum 31.12.2011.<br />

Die Gesellschaft unterscheidet beim Gesellschaftskapital in die<br />

nachfolgend genannten Beteiligungsmöglichkeiten:<br />

a) Bis zu 15.000.000 EUR des Gesellschaftskapitals entfallen<br />

auf Gesellschafter, die bis zum 31.12.2010 bzw. bis zum<br />

31.12.2011 bei der Kündigung ihres Kapitalanteils gemäß<br />

§ 28 (1) Sonderrechte haben (Vorzugs-Kommanditkapital).<br />

b) Bis zu 85.010.000 EUR des Gesellschaftskapitals entfällt<br />

auf Gesellschafter ohne Sonderrechte (reguläres Kommanditkapital).<br />

(2) Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden zusammen<br />

das Festkapital der Gesellschaft.<br />

(3) Die für jeden Kommanditisten in das Handelsregister einzutragende<br />

Haftsumme (Hafteinlage) wird auf 10 % seiner Pfl ichteinlage<br />

(Kapitalanteil) festgesetzt.<br />

(4) Die Stückelung der Kapitalanteile beläuft sich stets auf volle<br />

10.000 EUR. Teilbeträge hiervon können nicht gebildet werden.<br />

Der Kapitalanteil eines Kommanditisten sollte mindestens<br />

250.000 EUR betragen. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt,<br />

Kapitalanteile mit geringeren Beträgen anzunehmen.<br />

(5) Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbsbeschränkungen.<br />

§ 5 Rechtsstellung der Treugeber<br />

(1) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass der Treuhandkommanditist<br />

mit seinem Beitritt an der geplanten Kapitalerhöhung zwar<br />

im eigenen Namen, jedoch als Treuhandkommanditist für fremde<br />

Rechnung teilnimmt und seinen Kapitalanteil für die Treugeber<br />

halten wird. Dieses Treuhandverhältnis ist in dem beigefügten<br />

Vorschlag eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages geregelt,<br />

den der Treuhandkommanditist mit jedem Gesellschafter<br />

sowie jedem Treugeber abschließt.<br />

(2) Die Gesellschafter haben diesen Entwurf des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Von


den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages darf<br />

ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht zu Lasten der Gesellschaft<br />

abgewichen werden. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis<br />

der Zustimmung des Komplementärs gemäß § 11 des<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Im Innenverhältnis gelten<br />

die Treugeber als Kommanditisten. Dies gilt insbesondere für die<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust,<br />

an einem Auseinandersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös<br />

sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte,<br />

insbesondere Stimm- und Entnahme- (Ausschüttungs-)rechte.<br />

Die Gesellschafter sind ausdrücklich damit einverstanden, dass<br />

die Treugeber an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />

und kraft der ihnen erteilten Vollmacht das auf ihren Kapitalanteil<br />

entfallende Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten<br />

nach dem Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag zustehenden<br />

Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst oder durch Bevollmächtigte<br />

ausüben können.<br />

(3) Übt der Treugeber das Stimmrecht weder selbst noch durch<br />

einen unterbevollmächtigten Dritten aus, wird der Treuhandkommanditist<br />

das Stimmrecht nach Weisung des Treugebers<br />

oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben. Erteilen der<br />

Treugeber, der Kommanditist oder der unterbevollmächtigte<br />

Dritte keine Weisung, wird der Komplementär bevollmächtigt,<br />

das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung des<br />

Stimmrechtes enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />

Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />

Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />

§ 13 a) bis g) sowie § 17 j), m) und n) gelten. Der Komplementär<br />

ist im Falle, dass er das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet,<br />

sein Abstimmverhalten im Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />

gemäß § 16 (4) vorab bekannt zu geben.<br />

Der Treuhandkommanditist und der Komplementär sind vom<br />

Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen,<br />

die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />

(4) Jeder Treugeber, der als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen werden will, hat dem Treuhandkommanditisten eine<br />

unwiderrufl iche, über den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte<br />

und nach deutschem Recht anerkannte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen, die den Treuhandkommanditisten zu allen<br />

Anmeldungen zum Handelsregister ermächtigt, an denen ein<br />

Kommanditist mitzuwirken verpfl ichtet ist. Eine entsprechende<br />

Verpfl ichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger an einem Kommanditanteil.<br />

Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung<br />

des Gesellschafters verbundenen Kosten trägt der Treugeber<br />

(Ausnahme: die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im<br />

Rahmen der gemäß § 4 geplanten Kapitalerhöhung). Der Treugeber<br />

trägt auch die Kosten des Treuhandkommanditisten für die<br />

Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht im<br />

Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Eintragung in das<br />

Handelsregister in Höhe von pauschal 250 EUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Im Falle nicht rechtzeitiger Vollmachtsvorlage werden<br />

aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet. Vorstehende Kosten<br />

können mit Ansprüchen des Gesellschafters z.B. auf Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) verrechnet werden.<br />

(5) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

und vor Beitritt in die Gesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />

(GWG) aufgeführten Angaben zu machen und seine Identifi zierung<br />

nach dem Geldwäschegesetz – sofern dies nicht bereits im<br />

Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht gemäß (4)<br />

erfolgt ist – entweder durch Übersendung einen nach dem Geldwäschegesetz<br />

Berechtigten bestätigten Identifi kationsnachweis<br />

oder durch Postidentverfahren nachzuweisen. (4) Sätze 3 und 5<br />

gelten entsprechend. (5) gilt entsprechend für den wirtschaftlich<br />

Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten abweicht.<br />

Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede Änderung der<br />

im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />

hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich Berechtigte seine<br />

Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz erneut nachzuweisen.<br />

III. Gesellschafterkonten, Erbringung der Kommanditeinlagen,<br />

Investitions- und Finanzierungsplan, Ausschluss der<br />

Nachschusspfl icht<br />

§ 6 Gesellschafterkonten<br />

(1) Für jeden Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />

a) Der Kapitalanteil des Gesellschafters wird auf dem Kapitalkonto<br />

I geführt. Kapitalkonto I ist unveränderlich.<br />

b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem Kapitalkonto II<br />

gebucht.<br />

c) Ausschüttungen und sonstige Entnahmen sowie sonstige<br />

Einlagen werden auf dem Kapitalkonto III verbucht.<br />

d) Gewinne und Verluste werden auf dem Kapitalkonto IV<br />

gebucht.<br />

e) Die von der Gesellschafterversammlung gemäß § 22 (1)<br />

beschlossenen maximal entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

bzw. die Vorabausschüttungen gemäß § 22 (2) werden jeweils<br />

nach Verrechnung mit offenen Beträgen auf dem Verrechnungskonto<br />

in der Höhe auf Kapitalkonto V gebucht,<br />

in der sie von dem Gesellschafter nicht entnommen werden.<br />

f) Gutschriftsbeträge für die in der Gesellschaft in den Vorjahren<br />

thesaurierten und entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

gemäß § 21 (4) werden auf Kapitalkonto VI gebucht.<br />

g) Die auf den Kapitalkonten I bis VI verbuchten Beträge stellen<br />

Eigenkapital dar, das an den Verlusten der Gesellschaft<br />

teilnimmt.<br />

(2) Kapitalkonto I ist grundsätzlich maßgebend für die Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) gemäß § 22, für die steuerliche Ergebnisverteilung,<br />

für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen jeweils<br />

gemäß § 21 sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

gemäß §§ 32 und 33. Für die Berechnung der Höhe<br />

der möglichen Entnahme ist der jeweilige unterjährig vorhande-<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

107


108<br />

ne Einzahlungsstand auf den vom Gesellschafter zu erbringenden<br />

fälligen Kapitalanteil maßgebend.<br />

(3) Die Salden auf den Kapitalkonten (mit Ausnahme von Kapitalkonto<br />

V und VI, vgl. § 21 (4)) sind unverzinslich.<br />

(4) Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche zwischen<br />

der Gesellschaft und den Gesellschaftern wie z.B. fällige<br />

Einzahlungsverpfl ichtungen auf den Kapitalanteil und das Agio<br />

wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Das Konto hat<br />

im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs-<br />

und Verbindlichkeitscharakter.<br />

§ 7 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />

(1) Die gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) i.V.m. § 4 (1) a) beitretenden<br />

Kommanditisten sind unverzüglich nach Annahme der<br />

Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten zur Barleistung<br />

des Kapitalanteils (Pfl ichteinlage) zzgl. des vereinbarten Agios in<br />

Höhe von bis zu 5 % durch Einzahlung auf das Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

verpfl ichtet.<br />

Die gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) i.V.m. § 4 (1) b) beitretenden<br />

Kommanditisten sind am 15. des Monats, der auf die Annahme<br />

der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten folgt, zur<br />

Barleistung in Höhe von 20 % des Kapitalanteils (Pfl ichteinlage)<br />

zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % durch Einzahlung<br />

auf das Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verpfl ichtet. Weitere,<br />

auch individuell abrufbare Einzahlungsraten, sind zwei Monate<br />

nach Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten zur Einzahlung<br />

auf das Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fällig.<br />

Für die gemäß § 3 (2) a) und b) 1. Halbsatz i.V.m. § 4 (1) b) beitretenden<br />

Kommanditisten entfällt die Pfl icht zur Leistung eines<br />

Agios. Die Einzahlung ist jeweils mit Entstehen des Gesellschaftsanteils<br />

fällig und durch Einzahlung auf das Konto der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu erbringen.<br />

Der Kapitalanteil kann auch durch Umwandlung von Fremdkapital<br />

in Gesellschaftskapital erbracht werden. In diesem Fall ist<br />

kein separater Geldfl uss notwendig.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist tritt mit dem Beitritt zur Gesellschaft<br />

bzw. der jeweiligen Kapitalerhöhung seine gegenwärtigen<br />

und künftigen Ansprüche wegen des jeweils zu erbringenden<br />

Kapitalanteils aus dem Treuhand- und Auskunftsvertrag einschließlich<br />

etwaiger Verzugsschadensansprüche gegen die jeweiligen<br />

Treugeber an die Gesellschaft ab. Eine weitergehende<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten für die Erbringung seines<br />

Kapitalanteils ist ausgeschlossen.<br />

(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen<br />

ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum – ohne dass es einer vorherigen<br />

Mahnung bedarf – Verzugszinsen bis zu 1 % p.M. zu verlangen.<br />

Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes<br />

bleibt unberührt. Dem säumigen Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />

einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />

(4) Wird die Einzahlungsverpfl ichtung trotz Mahnung nicht oder<br />

nicht in voller Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erbracht,<br />

sind die geschäftsführenden Gesellschafter im Namen<br />

der Gesellschaft ermächtigt, von dem Beitrittsvertrag mit dem<br />

säumigen Gesellschafter zurückzutreten oder ihn durch schriftliche<br />

Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen und unter<br />

Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB in<br />

entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />

(5) Der ausscheidende Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />

mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens<br />

aber eine Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />

Macht die Gesellschaft diese Schadenspauschale geltend, bleibt<br />

es dem Gesellschafter vorbehalten, einen geringeren Schaden<br />

nachzuweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Schadensersatzansprüche<br />

mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen zu<br />

verrechnen. Der ausscheidende Gesellschafter nimmt am Ergebnis,<br />

das im Rahmen der Kapitalerhöhung entsteht, nicht teil.<br />

(6) Anstelle des Rücktritts oder Ausschlusses sind die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter im Namen der Gesellschaft ermächtigt,<br />

den Kapitalanteil eines in Verzug geratenen Gesellschafters unter<br />

Beachtung des § 4 (4) auf den Betrag herabzusetzen, der sich<br />

aufgrund der von ihm geleisteten Zahlung zuzüglich des vereinbarten<br />

Agios in Höhe von bis zu 5 % ergibt.<br />

§ 8 Investitions- und Finanzierungsplan<br />

(1) Die Gesellschafter wollen den Gesellschaftszweck gemäß<br />

§ 2 auf der Grundlage des Investitions- und Finanzierungsplans<br />

erreichen. Erhöhungen und / oder Reduzierungen der einzelnen<br />

Positionen können sich ergeben, wenn die Gesellschaft Fremdkapital<br />

in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals aufnimmt,<br />

das vereinbarte Agio 5 % unterschreitet und/oder wenn<br />

per 31.12.2011 weniger als das gemäß § 4 (1) maximal geplante<br />

Gesellschaftskapital platziert werden kann.<br />

(2) Investitionsplan / Mittelverwendung:<br />

Siehe nebenstehende Tabelle<br />

(3) Finanzierungsplan / Mittelherkunft:<br />

Siehe nachfolgende Tabelle<br />

Finanzierungsplan / Mittelherkunft<br />

Gründungskapital 10.000 EUR<br />

Zeichnungskapital 100.000.000 EUR<br />

Gesellschaftskapital 100.010.000 EUR<br />

Agio (maximal) 5.000.000 EUR<br />

Eigenkapital insgesamt 105.010.000 EUR<br />


Die Gesellschaft ist berechtigt, zusätzlich Darlehen in Höhe von<br />

bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals aufzunehmen oder alternativ<br />

Schuldverschreibungen zu begeben.<br />

§ 9 Ausschluss der Nachschusspfl icht<br />

(1) Die Kommanditisten sind über den vereinbarten Kapitalanteil<br />

zzgl. des vereinbarten Agios von bis zu 5 % hinaus zu keinen<br />

Nachschüssen oder sonstigen Zahlungen verpfl ichtet. Die Haftung<br />

nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach<br />

§ 171 ff. HGB, bleibt jedoch unberührt.<br />

(2) Der einzelne Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung nicht<br />

verpfl ichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />

IV. Geschäftsführung, Kontrollrechte, Haftung,<br />

zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, Beirat,<br />

Anlageausschuss<br />

§ 10 Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1) Der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist<br />

(im Vertrag „die geschäftsführenden Gesellschafter“ genannt)<br />

sind zur Geschäftsführung der Gesellschaft einzeln berechtigt<br />

und verpfl ichtet.<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter sind vom Verbot des Insichgeschäfts<br />

gemäß § 181 BGB befreit.<br />

Investitionsplan und Mittelverwendung (Prognose)<br />

(2) Bei dem Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds, sofern diese<br />

nicht die Rechtsform einer REIT AG haben, sind die folgenden<br />

Investitionskriterien zu beachten:<br />

a) Investitionen überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien<br />

an entwicklungsfähigen Standorten mit hohem Vermietungsstand.<br />

b) Rechtsform Kommanditgesellschaft oder <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />

c) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />

berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen<br />

Einkunftsarten muss der Erwerb indirekt über eine Kapitalgesellschaft<br />

erfolgen.<br />

d) Vorlage des Verkaufsprospektes sowie von Unterlagen, die<br />

zumindest wesentliche Angaben zur Vermietung, Liquiditätssituation,<br />

Finanzierungsstruktur, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />

und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />

e) Vertragswerk, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter anlegerfreundlich ist (z.B. Mitspracherecht<br />

möglichst bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />

wie z.B. angemessener Veräußerungserlös beim Verkauf<br />

von <strong>Fonds</strong>immobilien, Teilnahme am Verkehrswert der Immobilien<br />

– Ausnahme: Leasingkonzeptionen und Beteiligungen<br />

an Zielfonds der WealthCap-Gruppe mit erfolgten<br />

Zusatzentnahmen).<br />

f) Investition ausschließlich in Beteiligungen an Zielfonds,<br />

die am Zweitmarkt (siehe (8)) gehandelt werden, sowie ins-<br />

Zahlungsgrund Zahlungsempfänger Betrag in % der in % des<br />

in EUR Anschaffungs- Eigenkapitals<br />

kosten (inkl. max.<br />

Agio von 5 %)<br />

insgesamt<br />

1. Anschaffungskosten Zielfonds<br />

(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten)<br />

diverse 97.150.000 92,51<br />

2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2011<br />

(u.a. Einnahmen aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds,<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter,<br />

Zinszahlungen aus begebenen<br />

Schuldverschreibungen<br />

- 329.908 100,00 -0,31<br />

2. Eigenkapitalbeschaffung<br />

(Agio maximal)<br />

diverse 5.000.000 5,16 4,76<br />

3. Erwerbsnebenkosten<br />

(Vermittlungsprovision für die<br />

Beteiligungen an Zielfonds) gemäß § 23 (2)<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> 2.914.500 3,01 2,78<br />

4. Komplementär asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> 6.163 0,01 0,01<br />

5. Geschäftsführender Kommanditist asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> 24.650 0,03 0,02<br />

6. Diverse Kosten<br />

(Treuhandkommanditist, Verkaufsprospekt, Ausschüttungen<br />

an Gesellschafter für 2009 – 2011,<br />

Gründungskosten, Gutachten,<br />

nichtabziehbare Umsatzsteuer etc.)<br />

diverse 244.596 0,25 0,23<br />

Gesamtaufwand 105.010.000 108,46 100,00<br />

�<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

109


110<br />

gesamt maximal 15 % des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft<br />

in Beteiligungen von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />

eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />

g) Maximale Einzelinvestition 10 Mio. EUR, aber nicht mehr<br />

als 50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen Zielfonds.<br />

h) Ankaufskurs orientiert sich am inneren Wert (Verkehrswert),<br />

den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt<br />

haben. Er darf bei Investitionen der Gesellschaft von kumuliert<br />

über 1 Mio. EUR pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse<br />

Deutschland Beteiligungsmakler AG ermittelte, unverbindliche<br />

Preisindikation bzw. bei Angabe einer Preisspanne<br />

den oberen Wert grundsätzlich nicht überschreiten<br />

(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Beteiligungsmakler<br />

AG teilt auf Anfrage der Gesellschaft innerhalb einer<br />

Frist von sieben Tagen keine Preisindikation mit).<br />

(3) Bei dem Erwerb von Anteilen an REIT AGs ist das folgende<br />

Investitionskriterium zu beachten: Maximale Investition insgesamt<br />

10 % des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft, aber nicht<br />

mehr als 25 % des Grundkapitals einer REIT AG.<br />

(4) Die geschäftsführenden Gesellschafter führen die Geschäfte<br />

mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Ihre Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />

die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören. Diese<br />

umfassen insbesondere:<br />

a) die Vermittlung von Beteiligungen an Zielfonds zur Durchführung<br />

und Abwicklung der nach dem Investitions- und<br />

Finanzierungsplan vorgesehenen Rechtsgeschäfte einschließlich<br />

der Investition und der Reinvestition des <strong>Fonds</strong>vermögens<br />

gemäß den unter (2) und (3) dargestellten Investitionskriterien,<br />

b) die Aufnahme von Fremdmitteln oder die Begebung von<br />

Schuldverschreibungen in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals,<br />

mindestens jedoch 3 Mio. EUR, die sicherheitshalbe<br />

Abtretung von Beteiligungen an Zielfonds,<br />

der Ansprüche auf die Entnahmen aus Beteiligungen an<br />

Zielfonds sowie der Zahlungsansprüche gegen Gesellschafter<br />

an Kreditgeber der Gesellschaft,<br />

c) die Durchführung und Abwicklung aller Geschäftsführungsmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />

von Beteiligungen an Zielfonds wie z.B. Ausüben der<br />

Stimmrechte der Gesellschaft, Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen,<br />

Wahrnehmen und Durchsetzen<br />

der Interessen der Gesellschaft,<br />

d) die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit der Betreuung und Information der<br />

Kommanditisten und Treugeber in Abstimmung mit dem<br />

Treuhandkommanditisten,<br />

e) die Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung<br />

und schriftlichen Abstimmungen, Unterrichtung<br />

des Beirates und des Komplementärs sowie Erstellung<br />

des jährlichen Geschäftsberichts der Gesellschaft in Ab-<br />

stimmung mit dem Komplementär und dem Treuhandkommanditisten,<br />

f) die Führung des Rechnungswesens der Gesellschaft, insbesondere<br />

die Verbuchung der Geschäftsvorfälle, die Überwachung<br />

und Einziehung der Einzahlungen auf die Kommanditeinlagen,<br />

die Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.<br />

(5) Die geschäftsführenden Gesellschafter können sich auf eigene<br />

Kosten zur Erfüllung der von ihnen übernommenen Aufgaben<br />

Dritter bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu verauslagen,<br />

sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt<br />

werden können.<br />

(6) Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch den Komplementär.<br />

(7) Dem geschäftsführenden Kommanditisten wird zur Vertretung<br />

der Gesellschaft von dem Komplementär eine widerrufl iche<br />

Generalvollmacht erteilt, die ihn berechtigt, die Gesellschaft in<br />

allen gesetzlich zulässigen Fällen gerichtlich oder außergerichtlich<br />

zu vertreten, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />

die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen<br />

werden können oder bei denen das Gesetz eine Vertretung<br />

gestattet. Insbesondere umfasst die Vertretungsbefugnis<br />

a) die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen und den Abschluss<br />

von Verträgen mit Dritten,<br />

b) die Anforderung und Entgegennahme von Geldbeträgen,<br />

c) die Entgegennahme von Zustellungen und rechtsgeschäftlichen<br />

Erklärungen an die Gesellschaft und<br />

d) eine Kontoverfügungsvollmacht.<br />

Der Komplementär kann von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

jederzeit und in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

Auskünfte verlangen, zur Vertretung der Gesellschaft Richtlinien<br />

erlassen und Weisungen erteilen. Der Komplementär kann bestimmen,<br />

bei welchen Arten von Geschäften die Vertretung der<br />

Gesellschaft seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Hierzu gehört<br />

vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch den<br />

Komplementär zwingend die Vertretung der Gesellschaft bei Klageerhebungen<br />

jeglicher Art, ausgenommen die Einleitung des<br />

gerichtlichen Mahnverfahrens, sowie die Vertretung bei Eingehen<br />

von Verpfl ichtungen durch die Gesellschaft, die einen Betrag<br />

von 50.000 EUR übersteigen.<br />

Die Vollmacht ist im Ganzen nicht übertragbar. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist jedoch befugt, für bestimmte Arten<br />

von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht zu<br />

erteilen.<br />

(8) Der Zweitmarkt ist der Markt, an dem Anteile von in der Regel<br />

bereits vollplatzierten geschlossenen <strong>Fonds</strong> gehandelt werden.<br />

Zweitmarktumsätze können z.B. zustande kommen durch Eigeninitiative<br />

eines Anlegers, durch die Vermittlung des Anbieters bzw.


Treuhänders eines Beteiligungsangebotes oder durch börsenbasierte<br />

und privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen.<br />

§ 11 Kontrollrechte, Geschäftsbericht<br />

(1) Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht des § 166<br />

HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />

durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder<br />

wirtschaftsprüfenden Berufe bzw. einer entsprechenden Gesellschaft<br />

auf ihre Kosten einsehen zu lassen.<br />

(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben jährlich den<br />

Gesellschaftern schriftlich über den Geschäftsverlauf, über wesentliche<br />

geschäftliche Vorgänge und über die wirtschaftliche<br />

Lage der Gesellschaft sowie der wesentlichen Beteiligungen an<br />

Zielfonds zu berichten. Die Berichterstattung, die mit der Einladung<br />

zur Gesellschafterversammlung zu erfolgen hat, umfasst<br />

auch die Information über den von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />

festgesetzten Prozentsatz, der für die gemäß § 21 (4)<br />

zu ermittelnde Vorabgutschrift Anwendung fi ndet. Auf Anforderung<br />

eines oder mehrerer Gesellschafter, der / die einen Kapitalanteil<br />

in Höhe von insgesamt mindestens 5 Mio. EUR hält /halten,<br />

erfolgt eine zusätzliche quartalsweise Kurzberichterstattung.<br />

(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen Auskünfte zu<br />

persönlichen Daten von Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />

zu entnehmen sind, in dem erforderlichen Umfang nur<br />

den Unternehmen der asuco-Unternehmensgruppe, dem zuständigen<br />

Finanzamt, den Kreditgebern der Gesellschaft, dem<br />

Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />

Anwälten und Beratern der Gesellschaft erteilen. Von dieser<br />

Regelung unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />

§ 12 Haftung<br />

(1) Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

haben ihre Pfl ichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen zu erfüllen. Sie haften<br />

nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; es sei denn, es liegt<br />

eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.<br />

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten haften die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter auch bei einer fahrlässigen Verursachung,<br />

jedoch nur für typischerweise vorhersehbare Schäden,<br />

nicht aber für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden.<br />

Für die anderen Gesellschafter gelten vorstehende Haftungsregelungen<br />

entsprechend.<br />

(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />

die von den Gesellschaftern verfolgten wirtschaftlichen und<br />

steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die<br />

Ertragsfähigkeit der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds wird<br />

von den geschäftsführenden Gesellschaftern und dem Treuhandkommanditisten<br />

nicht übernommen. Sie haften auch nicht dafür,<br />

dass der Beirat sowie die Vertragspartner der Gesellschaft die ihnen<br />

obliegenden Verpfl ichtungen ordnungsgemäß erfüllen.<br />

(3) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />

verjähren drei Jahre ab ihrer Entstehung. Derartige Ansprüche<br />

sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />

von dem Schaden gegenüber dem Verpfl ichteten<br />

schriftlich geltend zu machen. Eine Fristversäumnis führt zum<br />

Verlust der Ansprüche.<br />

§ 13 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />

Zu den folgenden Geschäften bedürfen die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />

a) Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über die Maßnahmen<br />

des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs insbesondere<br />

im Sinne von § 10 (4) hinausgehen oder für die Gesellschaft<br />

von besonderer Bedeutung sind;<br />

b) Änderungen des Investitionsplans; ausgenommen sind Änderungen,<br />

die sich aus § 8 (1) ergeben;<br />

c) Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds, die den Investitionskriterien<br />

nicht entsprechen;<br />

d) Veräußerung von Beteiligungen an Zielfonds innerhalb<br />

von zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />

von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb<br />

eines Jahres. Hiervon ausgenommen ist die Veräußerung<br />

von direkt gehaltenen Beteiligungen an Zielfonds,<br />

deren Einkunftsart als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifi<br />

ziert wurden;<br />

e) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen<br />

Verpfl ichtungen; ausgenommen hiervon sind Prozessbürgschaften;<br />

f) Kreditgewährung, ausgenommen die Vereinbarung von<br />

Zahlungszielen und Ratenzahlungen bezüglich rückständiger<br />

Forderungen, die Kreditgewährung an nicht platzierte<br />

sowie platzierte asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften, sofern von den<br />

asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften entsprechende Sicherheiten gestellt<br />

werden, ein entsprechender Kreditrahmen von einer<br />

Bank zur Verfügung steht oder die Kapitalaufnahme im<br />

Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs erfolgt;<br />

g) Bestellung von Prokuristen und Generalbevollmächtigten.<br />

§ 14 Beirat<br />

(1) Die Gesellschafterversammlung kann einen Beirat wählen,<br />

der aus drei Mitgliedern bestehen soll. Die Wahl hat in jedem<br />

Fall zu erfolgen, bevor die Gesellschaft aufgelöst wird oder mehr<br />

als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb eines Jahres veräußert<br />

werden sollen.<br />

(2) Die Beiratsmitglieder werden für die Zeit bis zu der dritten<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung bestellt, die auf ihre<br />

Wahl folgt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied<br />

während seiner Amtszeit aus, kann auf der nächsten<br />

ordentlichen Gesellschafterversammlung für die restliche Amtszeit<br />

ein Nachfolger gewählt werden.<br />

(3) Bis zur Wahl eines ordentlichen Beirats können die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter einen vorläufi gen Beirat bestellen.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

111


112<br />

(4) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend<br />

sind. Es können dann solche Beschlüsse gefasst werden,<br />

denen die beiden anwesenden Mitglieder zustimmen. Der Beirat<br />

gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte<br />

einen Vorsitzenden.<br />

(5) Aufgabe des Beirates ist die Beratung, Unterstützung und<br />

Überwachung der Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />

den geschäftsführenden Gesellschaftern Weisungen zu erteilen.<br />

Er kann jedoch von der Geschäftsführung Berichterstattung<br />

über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten verlangen und<br />

eines seiner Mitglieder oder einen sachverständigen Dritten auf<br />

Kosten der Gesellschaft beauftragen, die Geschäftsbücher der<br />

Gesellschaft einzusehen und Bericht zu erstatten.<br />

(6) Die Mitglieder des Beirates nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />

teil. Auf Verlangen des Beirates nehmen mindestens<br />

einer der geschäftsführenden Gesellschafter oder ein von<br />

diesen zu benennender Vertreter und der Treuhandkommanditist<br />

an den Beiratssitzungen teil.<br />

(7) Der Beirat ist kein Organ im Sinn des Aktienrechts. Seine Mitglieder<br />

haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche<br />

der Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />

verjähren drei Jahre nach Entstehung. Die Haftung eines Beiratsmitglieds<br />

ist ausgeschlossen, soweit es überstimmt worden ist.<br />

Der Beirat ist außerhalb der Gesellschaft über seine Tätigkeit zur<br />

Verschwiegenheit verpfl ichtet.<br />

(8) Über die vom Beirat gefassten Beschlüsse sind Niederschriften<br />

anzufertigen, die von dem Beiratsvorsitzenden zu unterzeichnen<br />

sind.<br />

(9) Der Beirat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine<br />

Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen<br />

ist.<br />

(10) Der Komplementär wird bei der Beschlussfassung über die<br />

Bestellung und die Abberufung von Beiratsmitgliedern und bei<br />

jeder sonstigen den Beirat betreffenden Beschlussfassung sein<br />

Stimmrecht gemäß § 5 (3) nicht ausüben.<br />

§ 15 Anlageausschuss<br />

(1) Auf Beschluss der ersten Gesellschafterversammlung ist über<br />

die Einführung eines Anlageausschusses zu entscheiden, der aus<br />

mindestens drei Mitgliedern besteht und vom Komplementär bestellt<br />

wird. Die Gesellschafter erhalten ein entsprechendes Vorschlagsrecht.<br />

Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von mindestens<br />

10 Mio. EUR erhalten das Recht, ein zusätzliches Mitglied<br />

in den Anlageausschuss zu entsenden.<br />

(2) Das / die Mitglied / er des Anlageausschusses werden für 3 Geschäftsjahre<br />

bestellt. Eine Abberufung durch den Komplementär<br />

ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine wiederholte Berufung<br />

ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Anlageausschusses während<br />

seiner Amtszeit aus, kann ein Nachfolger bestimmt werden.<br />

(3) Der Anlageausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher<br />

Mehrheit. Bei Besetzung mit drei Mitgliedern ist er beschlussfähig,<br />

wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Es<br />

können dann solche Beschlüsse gefasst werden, denen die beiden<br />

anwesenden Mitglieder zustimmen. Der Anlageausschuss<br />

gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte<br />

einen Vorsitzenden.<br />

(4) Aufgabe des Anlageausschusses ist die Überwachung der Investitionskriterien<br />

sowie die Beratung, Unterstützung und Überwachung<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter bei der Investitionsstrategie.<br />

Der Anlageausschuss ist nicht berechtigt, den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern Weisungen zu erteilen. Er kann<br />

aber festlegen, welche der Immobilien, die von den Zielfonds<br />

gehalten werden, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />

hat und die mindestens einen Anteil in Höhe von 5 % des Gesellschaftskapitals<br />

der Gesellschaft haben, durch einen Sachverständigen<br />

bewertet werden müssen.<br />

(5) Die Mitglieder des Anlageausschusses nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />

teil.<br />

(6) Der Anlageausschuss ist kein Organ im Sinn des Aktienrechts.<br />

Seine Mitglieder haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

Schadensersatzansprüche der Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />

verjähren drei Jahre ab ihrer Entstehung. Die Haftung eines Anlageausschussmitglieds<br />

ist ausgeschlossen, soweit es überstimmt<br />

worden ist. Jedes Anlageausschussmitglied ist außerhalb der Gesellschaft<br />

über seine Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpfl ichtet.<br />

V. Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse,<br />

Niederschriften<br />

§ 16 Gesellschafterversammlung<br />

(1) Die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet jährlich<br />

innerhalb einer Frist von elf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

statt; die erste Gesellschafterversammlung ist bis zum<br />

30.11.2011 für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 einzuberufen.<br />

Statt der Durchführung einer Gesellschafterversammlung können<br />

die geschäftsführenden Gesellschafter eine schriftliche Abstimmung<br />

durchführen lassen, wenn diesem Verfahren nicht durch<br />

Gesellschafter oder Treugeber, die mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals<br />

vertreten, innerhalb von zwei Wochen nach Absendung<br />

des Einladungsschreibens widersprochen wird. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter haben im Fall des Widerspruchs<br />

binnen 28 weiteren Tagen eine Gesellschafterversammlung zu<br />

den angekündigten Beschlussgegenständen einzuberufen.<br />

(2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen fi nden auf<br />

Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die mindestens


20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirates statt.<br />

Erfolgt in einem solchen Fall die Einberufung nicht innerhalb von<br />

14 Tagen, ist der Antragsteller oder der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, die Versammlung wirksam einzuberufen.<br />

Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung kann auch im<br />

Rahmen einer schriftlichen Abstimmung durchgeführt werden.<br />

In diesem Fall verkürzt sich die Widerspruchsfrist des § 16 (1) auf<br />

sieben Tage. Im Falle des Widerspruchs haben die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />

innerhalb von 14 Tagen einzuberufen.<br />

(3) Ort der Versammlung ist der Sitz der Gesellschaft oder München,<br />

soweit die Gesellschafter nicht etwas anderes beschließen.<br />

(4) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />

schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt benannte Anschrift der<br />

Gesellschafter durch die geschäftsführenden Gesellschafter unter<br />

Wahrung einer Frist von mindestens vier Wochen. Bei außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlungen kann die Einberufungsfrist<br />

auf bis zu zehn Tage verkürzt werden. Wird statt der<br />

außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein schriftliches<br />

Abstimmungsverfahren gewählt, kann der Zeitraum für eine gültige<br />

Stimmabgabe ebenfalls auf bis zu zehn Tage verkürzt werden.<br />

Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag der Absendung<br />

und der Tag der Versammlung mitgezählt. Bei der Einberufung<br />

ist die Tagesordnung bekannt zu geben.<br />

(5) Ergänzende Anträge und Gegenanträge zur Tagesordnung<br />

können vom Beirat sowie von Gesellschaftern und Treugebern, die<br />

zusammen mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten,<br />

bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

bzw. im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung<br />

gemäß § 18 (8) zwei Wochen vor Ablauf der Abstimmungsfrist<br />

gestellt werden. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

beträgt diese Frist eine Woche. Für die Fristwahrung<br />

kommt es auf den Zugang bei einem der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter an. In diesen Fällen ist die Gesellschafterversammlung<br />

unter Wahrung der Fristen gemäß (4) erneut einzuberufen.<br />

Erneute ergänzende Anträge und erneute Gegenanträge sind nur<br />

wegen neu aufgenommener Tagesordnungspunkte zulässig.<br />

(6) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der<br />

Komplementär oder der geschäftsführende Kommanditist.<br />

(7) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />

vertreten lassen.<br />

§ 17 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />

Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere für folgende<br />

Beschlussfassungen zuständig:<br />

a) Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte gemäß § 13;<br />

b) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

c) Festlegung der auf Kapitalkonto III zu verbuchenden Beträge<br />

(maximal entnahmefähige Ausschüttungen);<br />

d) Wahl des Abschlussprüfers;<br />

e) Entlastung des Komplementärs;<br />

f) Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />

g) Abberufung des geschäftsführenden Kommanditisten aus<br />

wichtigem Grund;<br />

h) Berufung eines neuen Komplementärs bzw. eines neuen<br />

geschäftsführenden Kommanditisten im Fall der Kündigung<br />

gemäß § 30;<br />

i) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beirats;<br />

j) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />

k) Ausschluss von Gesellschaftern, vorbehaltlich der Regelungen<br />

in §§ 7 (4), 29 (1) und 30 (1);<br />

l) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten;<br />

m) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />

n) Einführung und Entlastung eines Anlageausschusses.<br />

§ 18 Beschlussfassung<br />

(1) Die Gesellschafter beschließen über die in diesem Vertrag<br />

und im Gesetz vorgesehenen Fälle. Die Beschlüsse können in<br />

Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen<br />

Abstimmung gefasst werden.<br />

(2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und einer der<br />

geschäftsführenden Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />

anwesend oder vertreten sind. Im Wege der schriftlichen<br />

Abstimmung kommt ein Beschluss nur zustande, wenn mindestens<br />

20 % des Gesellschaftskapitals an der Abstimmung teilnehmen<br />

und der schriftlichen Abstimmung nicht mit der Quote des<br />

§ 16 (1) widersprochen wird.<br />

(3) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen grundsätzlich<br />

der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit<br />

nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes<br />

bestimmt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben<br />

gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt<br />

ein Antrag als abgelehnt. Gesellschafter können auch in der<br />

Form an der Abstimmung in einer Gesellschafterversammlung<br />

teilnehmen, dass sie die Stimmzettel, die ihnen mit der Einberufung<br />

der Gesellschafterversammlung zugesandt worden sind,<br />

ausgefüllt und unterzeichnet dem Treuhandkommanditisten bis<br />

zum Beginn der Gesellschafterversammlung zusenden.<br />

(4) Beschlüsse zu § 17 g), h), j) bis m) sowie nach § 17 a) in Verbindung<br />

mit § 13 b), c) und d) bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />

der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung eines der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter, die nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden kann. Gleiches gilt für Beschlüsse nach<br />

§ 17 c), soweit eine maximal entnahmefähige Ausschüttung beschlossen<br />

werden soll, die von der gemäß § 22 (1) vorgeschlagenen<br />

Höhe abweicht.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

113


114<br />

Sind 20 % der abgegebenen Stimmen auf fünf oder weniger Gesellschafter<br />

verteilt und lehnen diese die Empfehlungen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter ab, tritt anstelle der Mehrheit<br />

von 75 % eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen.<br />

(5) Eine Nachschusspfl icht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />

beschlossen werden.<br />

(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />

kann entsprechend ihm erteilter Weisungen voneinander abweichende<br />

Stimmen abgeben. Dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten<br />

und den Komplementär; diese sind berechtigt, das<br />

ihnen zustehende Stimmrecht gespalten auszuüben. Im Übrigen<br />

kann ein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil nur eine einheitliche<br />

Stimme abgeben. Die Gesellschaft kann ihr Stimmrecht in<br />

einer anderen Gesellschaft nur einheitlich ausüben.<br />

(7) Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in der<br />

Weise, dass auf je 1.000 EUR Kapitalanteil eine Stimme entfällt.<br />

Bei späteren Aufteilungen bzw. Zusammenlegungen von Kapitalanteilen<br />

sind diese Stimmen den neu entstehenden Kapitalanteilen<br />

im Verhältnis der Aufteilung bzw. Zusammenlegung zuzurechnen.<br />

(8) Bei schriftlichen Abstimmungen haben die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter den Abstimmungsgegenstand mit einer begründeten<br />

Stellungnahme bekannt zu geben. Die Abstimmungsunterlagen<br />

sind zuvor dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten mit angemessener<br />

Frist vorzulegen. Soweit diese eigene Stellungnahmen<br />

abgeben, sind sie den Abstimmungsunterlagen beizufügen. Die<br />

Stimmabgabe der Gesellschafter muss innerhalb der festgelegten<br />

Abstimmungsfrist von mindestens vier Wochen nach Absendung<br />

der Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft eingehen. Die<br />

Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Gesellschaft; der Treuhandkommanditist<br />

und der Beirat haben das Recht, die Auszählung<br />

zu überprüfen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird ein im<br />

schriftlichen Verfahren gefasster Beschluss am Beginn des ersten<br />

Tages wirksam, der auf den Ablauf der Abstimmungsfrist folgt.<br />

(9) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />

nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />

der Niederschrift gemäß § 19 (1) bzw. der schriftlichen Mitteilung<br />

gemäß § 19 (2) durch eine gegen die Gesellschaft zu<br />

richtende Klage geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist<br />

gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />

§ 19 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />

(1) Über die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse<br />

ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Versammlungsleiter,<br />

dem Treuhandkommanditisten und einem Beiratsmitglied<br />

zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />

ist.<br />

(2) Über das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung nach § 18<br />

(8) sind die Gesellschafter schriftlich zu unterrichten.<br />

(3) Beanstandungen der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift<br />

nach (1) oder der schriftlichen Mitteilung nach (2) sind<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />

schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber einem<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter zu erklären. § 18 (9)<br />

bleibt unberührt.<br />

VI. Jahresabschluss, Ergebnisbeteiligung, Entnahmen,<br />

Vergütungen<br />

§ 20 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Steuerveranlagungen,<br />

Sonderwerbungskosten<br />

(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten<br />

sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften<br />

die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft<br />

sowie die für die Zwecke der Besteuerung maßgebliche<br />

Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen.<br />

(3) Buchführung und Jahresabschluss sowie die Einnahmen- /<br />

Überschussrechnung können nach Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

geprüft werden. Bis zur ersten Gesellschafterversammlung<br />

wird der Abschlussprüfer von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern bestellt.<br />

(4) Der geprüfte bzw. ungeprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-<br />

/ Überschussrechnung sind mit entsprechenden Erläuterungen<br />

allen Gesellschaftern mit der Einladung zur ordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung zuzusenden. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter haben auf Verlangen den Prüfungsbericht<br />

dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten auszuhändigen.<br />

(5) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass sie Sonderwerbungskosten<br />

(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit ihrer<br />

Beteiligung) nicht bei ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />

sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten<br />

und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft geltend<br />

machen können.<br />

(6) Die Gesellschaft wird ihre Gesellschafter rechtzeitig auffordern,<br />

die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene Kalenderjahr<br />

bis zum 31.03. mitzuteilen und belegmäßig nachzuweisen.<br />

Sonderwerbungskostenmeldungen, die nach diesem Stichtag<br />

eingehen bzw. unvollständig sind, werden wegen des anfallenden<br />

organisatorischen Mehraufwandes erst nach Zahlung eines<br />

Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />

bearbeitet und in die Feststellungserklärung aufgenommen.<br />

(7) Die Gesellschafter verpfl ichten sich untereinander, Rechtsbehelfe<br />

oder sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranla-


gungen der Gesellschaft nur im Einvernehmen mit der Gesellschaft,<br />

d.h. nach Zustimmung durch einen der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter, einzulegen, auch soweit sie persönlich (z.B.<br />

Sonderwerbungskosten) betroffen sind.<br />

§ 21 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen<br />

(1) Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile gemäß<br />

Kapitalkonto I am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft<br />

beteiligt. Das Auseinandersetzungsguthaben bzw. der Anteil<br />

des Vermögens bei Aufl ösung der Gesellschaft ermittelt sich<br />

gemäß § 32 bzw. § 33.<br />

Das steuerliche Ergebnis für einen Gesellschafter, wie es sich nach<br />

Berücksichtigung des anteiligen Vorabgewinns des Komplementärs<br />

gemäß § 23 sowie der Vorabgutschrift für die in der Gesellschaft<br />

thesaurierten und gemäß § 22 (3) entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

(Kapitalkonto VI) gemäß (4) ergibt, ist einem Gesellschafter in<br />

dem Verhältnis zuzurechnen, in dem er zum jeweiligen Bilanzstichtag<br />

an der Gesellschaft gemäß Kapitalkonto I beteiligt ist.<br />

Abweichend hiervon gilt:<br />

Steuerliche Ergebnisse, die bis zum 31.12.2011 entstehen und<br />

den auf Basis dieses Gesellschaftsvertrages beitretenden Gesellschaftern<br />

nach der vorstehenden Regelung zuzurechnen wären,<br />

werden – durch Vorabzurechnung – so verteilt, dass sämtliche<br />

Gesellschafter, die sich bis zum 31.12.2011 an der Gesellschaft<br />

gemäß § 4 (1) beteiligen, zu diesem Bilanzstichtag in der Summe<br />

im gleichen Verhältnis begünstigt und belastet sind.<br />

(2) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet,<br />

wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen.<br />

(3) Soweit der geschäftsführende Kommanditist der Gesellschaft<br />

Leistungen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung erbringt,<br />

ist er – auch in Verlustjahren – berechtigt, die im Investitionsplan<br />

gemäß § 8 bezeichneten gesellschaftsvertraglich geregelten<br />

Vergütungen zu entnehmen. Diese Vergütungen gelten im<br />

Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern<br />

als Aufwand der Gesellschaft.<br />

(4) Die Gesellschafter erhalten für die auf Kapitalkonto V und VI<br />

verbuchten und in der Gesellschaft thesaurierten Beträge eine<br />

quartalsweise nachträglich vorzunehmende Vorabgutschrift. Der<br />

durch die geschäftsführenden Gesellschafter jeweils festgesetzte<br />

Gutschriftssatz orientiert sich an den durch die Anlage der auf Kapitalkonto<br />

V und VI erzielbaren Sondererträgen sowie an den<br />

durch die Nichtaufnahme von Darlehen ersparten Aufwendungen.<br />

§ 22 Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

(1) Es erfolgen grundsätzlich keine Ausschüttungen der Gesellschaft.<br />

Die Gesellschafterversammlung entscheidet unter Berücksichtigung<br />

der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Si-<br />

cherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die<br />

Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen),<br />

soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />

oder sonstiger Verpfl ichtungen benötigt werden, durch Festlegung<br />

einer maximal entnahmefähigen Ausschüttung. Der Komplementär<br />

unterbreitet der Gesellschafterversammlung in Abstimmung<br />

mit dem geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />

Treuhandkommanditisten und dem Beirat einen Vorschlag über<br />

die Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließenden<br />

maximal entnahmefähigen Ausschüttung.<br />

Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 beträgt die maximal entnahmefähige<br />

Ausschüttung 7 % p.a.<br />

(2) Die erste Entnahmemöglichkeit (Ausschüttung) ist für die Geschäftsjahre<br />

2009 und 2010 geplant. Ausschüttungen können als<br />

Vorabausschüttung jeweils zum 30.06. des Folgejahres ausgezahlt<br />

werden, wenn der Gesellschafter dem Treuhandkommanditisten<br />

spätestens bis zum 18.06.2013 (Zugang beim Treuhandkommanditisten)<br />

mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, eine Entnahme<br />

vorzunehmen (Ausnahme: Ausschüttungen für 2009 /<br />

2010 bzw. für 2011 in Höhe von zeitanteilig 7 % p.a. erfolgen<br />

am 20.01.2011 bzw. am 20.01.2012). Der Komplementär ist in<br />

Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />

Treuhandkommanditisten und dem Beirat berechtigt, Entnahmen<br />

als Vorabausschüttung für das vergangene Geschäftsjahr<br />

unter Verrechnung mit offenen Beträgen aus dem Verrechnungskonto<br />

auch vor einem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

auszuschütten, nicht jedoch vor dem 30.06. des Folgejahres und<br />

nicht vor Mitteilung des Gesellschafters, dass er beabsichtigt,<br />

eine Entnahme vorzunehmen. Diese Mitteilung muss dem Treuhandkommanditisten<br />

bis spätestens zum 18.06. (Zugang beim<br />

Treuhandkommanditisten) eines jeden Jahres vorliegen.<br />

(3) Die Gesellschafter, die ihre Einzahlungsverpfl ichtung auf den<br />

zu erbringenden Kapitalanteil vollumfänglich geleistet haben, haben<br />

in Höhe der beschlossenen maximal entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

bzw. hinsichtlich der Vorabausschüttungen gemäß<br />

(2) das individuell jährlich ausübbare Wahlrecht, diesen Betrag<br />

ganz oder teilweise (mindestens 10.000 EUR oder ein Vielfaches)<br />

zu entnehmen. Dasselbe gilt für die in den Vorjahren thesaurierten<br />

und entnahmefähigen Ausschüttungen (Kapitalkonto V) sowie<br />

die gemäß § 21 (4) erfolgten Gutschriften (Kapitalkonto VI).<br />

Die Gesellschafter sind unter Wahrung einer Frist von mindestens<br />

zehn Tagen auf dieses Wahlrecht jährlich hinzuweisen und<br />

zur Ausübung ihres Wahlrechtes bis spätestens zum 18.06. (Zugang<br />

beim Treuhandkommanditisten) eines jeden Jahres aufzufordern.<br />

Die Aufforderung erfolgt an die der Gesellschaft zuletzt<br />

benannte Anschrift durch den Treuhandkommanditisten. Bei der<br />

Berechnung der Frist wird der Tag der Absendung mitgezählt.<br />

Bei Stimmenthaltungen bzw. bei Fehlen einer anderslautenden<br />

Weisung des Gesellschafters wird unterstellt, dass die entnahme-<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

115


116<br />

fähigen Ausschüttungen bzw. die gemäß (2) geplanten Vorabausschüttungen<br />

für das laufende Jahr nicht entnommen werden sollen.<br />

Entnahmen (Ausschüttungen) können jeweils zum 30.06.<br />

eines jeden Jahres bzw. bei einem wichtigen Grund auf Ebene<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft jederzeit erfolgen.<br />

(4) Soweit der Komplementär gemäß § 23 (1) und (7) Anspruch<br />

auf einen Vorabgewinn hat, ist er berechtigt, diesen unbeschadet<br />

der Regelungen in (1) und (2) während des laufenden Geschäftsjahres<br />

zu entnehmen.<br />

(5) Entnahmen (Ausschüttungen) erfolgen auch dann, wenn der<br />

Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />

(6) Soweit Gesellschafter der Gesellschaft während eines Geschäftsjahres<br />

beitreten, erhalten sie die Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

für das Beitrittsjahr zeitanteilig.<br />

§ 23 Vergütung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

(1) Der Komplementär erhält – auch in Verlustjahren – einen<br />

Vorabgewinn in Höhe von jährlich 0,5 % der im jeweiligen Geschäftsjahr<br />

erzielten Einnahmen der Gesellschaft gemäß (5).<br />

Scheidet der Komplementär aus, erhält er diesen Vorabgewinn<br />

zeitanteilig.<br />

(2) Der Komplementär erhält für die Vermittlung von Beteiligungen<br />

an Zielfonds zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 10<br />

(4) a) eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Anschaffungskosten<br />

(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten) der vermittelten<br />

Beteiligungen an Zielfonds. Die Vergütung nach Satz 1 ist für die<br />

Erstinvestition des <strong>Fonds</strong>vermögens in Beteiligungen an Zielfonds<br />

im Investitionsplan gemäß § 8 enthalten.<br />

(3) Der geschäftsführende Kommanditist erhält für die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben gemäß § 10 (4) b) – f) eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 2 % der Einnahmen der Gesellschaft gemäß<br />

(5). Scheidet der geschäftsführende Kommanditist aus, erhält er<br />

diese Vergütung zeitanteilig.<br />

(4) Der geschäftsführende Kommanditist erhält darüber hinaus<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe von dem während<br />

der rechnerischen Beteiligungsdauer von der Gesellschaft aus<br />

einer erworbenen Beteiligung an einem Zielfonds erwirtschafteten<br />

durchschnittlichen Ertrag abhängig ist und die nach Eingang<br />

der ersten Rate der Sondereinnahmen gemäß (6) des jeweiligen<br />

Zielfonds erstmalig abgerechnet wird.<br />

Die rechnerische Beteiligungsdauer ist der Zeitraum ab Zahlung<br />

des Kaufpreises für die jeweilige Beteiligung an einem Zielfonds<br />

bis Eingang der ersten Rate der Sondereinnahmen gemäß (6) für<br />

diese Beteiligung bei der Gesellschaft.<br />

Der durchschnittliche Ertrag setzt sich aus den Ausschüttungen<br />

bzw. Dividenden sowie den Sondereinnahmen gemäß (6) der<br />

jeweiligen Beteiligung an einem Zielfonds zusammen und wird<br />

durch eine lineare zeitanteilige Verteilung der vorgenannten Einnahmen<br />

auf die rechnerische Beteiligungsdauer als Prozentsatz<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />

ermittelt, ohne dass eine zeitbezogene Gewichtung des Zufl usses<br />

dieser Einnahmen erfolgt.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 15 % des 7 % p.a. übersteigenden<br />

durchschnittlichen Ertrages und ist um 15 % des<br />

4,5 % p.a. unterschreitenden durchschnittlichen Ertrages, jeweils<br />

bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten),<br />

zu kürzen.<br />

Im Jahr des Eingangs einer oder mehrerer weiterer Raten der<br />

Sondereinnahmen gemäß (6) aus der jeweiligen Beteiligung an<br />

einem Zielfonds erfolgt insoweit jeweils eine erneute entsprechende<br />

Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung gemäß vorstehendem<br />

Mechanismus.<br />

Zahlungsverpfl ichtungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

können sich aus der erfolgsabhängigen Vergütung nicht ergeben.<br />

Im Fall, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen sämtlicher Beteiligungen<br />

an Zielfonds innerhalb eines Geschäftsjahres, in dem<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet wird, einen negativen<br />

Betrag ergeben, wird dieser auf die Folgejahre vorgetragen<br />

und mit einer dann sich ergebenden erfolgsabhängigen Vergütung<br />

verrechnet. Kann ein negativer Betrag bis zur Liquidation<br />

der Gesellschaft nicht ausgeglichen werden, verzichtet die Gesellschaft<br />

auf dessen Geltendmachung.<br />

(5) Unter Einnahmen der Gesellschaft fallen sowohl laufende<br />

Entnahmen (Ausschüttungen) bzw. Dividenden aus Zielfonds als<br />

auch Guthabenzinsen der Gesellschaft (ohne Anrechnung einer<br />

von einem Schuldner einbehaltenen Abgeltungssteuer).<br />

(6) Unter Sondereinnahmen der Gesellschaft fallen sämtliche<br />

Erlöse aus der Liquidation, Veräußerung oder Kündigung von Beteiligungen<br />

an Zielfonds.<br />

(7) Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer ist zusätzlich zu vergüten.<br />

Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung<br />

gemäß § 195 BGB.<br />

(8) Der Vorabgewinn nach vorstehendem (1) sowie die Vergütungen<br />

nach (3) und (4) sind spätestens am 31.12. eines Jahres<br />

fällig. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, angemessene<br />

Abschlagszahlungen zu entnehmen. Die Vergütung<br />

nach (2) ist mit Fälligkeit der Kaufpreise für den Erwerb der Beteiligungen<br />

an Zielfonds fällig.<br />

(9) Scheidet der geschäftsführende Kommanditist auf Grund eines<br />

Gesellschafterbeschlusses gemäß § 17 k) aus der Gesellschaft<br />

aus und / oder wird der geschäftsführende Gesellschafter


gemäß § 17 g) abberufen, ist die Vergütung nach (4) zu ermitteln<br />

und zum Datum eines solchen Gesellschafterbeschlusses fällig.<br />

Für die Berechnung der Vergütung nach (4) sind die zuletzt dem<br />

Anlageausschuss berichteten und dokumentierten inneren Werte<br />

für die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds heranzuziehen.<br />

Liegen diese Informationen dem Anlageausschuss nicht vor, sind<br />

die zuletzt an der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Beteiligungsmakler<br />

AG bezahlten Kurse heranzuziehen. Liegen zu einzelnen Beteiligungen<br />

an Zielfonds keine Kurse vor, ist der innere Wert vom<br />

Abschlussprüfer zu ermitteln und verbindlich festzulegen.<br />

§ 24 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

(1) Der Treuhandkommanditist erhält für die in Folge der Kapitalerhöhung<br />

zu erbringenden Leistungen eine Einmalvergütung<br />

von 20.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Die Einmalvergütung sowie<br />

die in (2) geregelten Vergütungen für 2009 bis 2011 sind im Investitionsplan<br />

gemäß § 8 berücksichtigt und werden zum<br />

31.12.2009 fällig.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist erhält ab dem 01.01.2010 eine<br />

pauschale Vergütung von 5.000 EUR p.a. sowie ab 2009 eine<br />

jährliche Staffelgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der zum<br />

31.12. eines Geschäftsjahres verwalteten Kapitalanteile, jeweils<br />

zzgl. Umsatzsteuer. Diese Staffelgebühr beträgt für die ersten<br />

hundert Kapitalanteile jeweils 150 EUR / Kapitalanteil p.a. und<br />

für alle weiteren Kapitalanteile jeweils 100 EUR / Kapitalanteil<br />

p.a., jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Die pauschale Vergütung und<br />

die Staffelgebühr sind spätestens am 31.12. eines Jahres fällig.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen<br />

zu entnehmen.<br />

(3) Sollte während der Laufzeit des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder dessen<br />

Ersatz- oder Nachfolgeindex, festgestellt vom Statistischen<br />

Bundesamt in Wiesbaden, gegenüber dem Stand Januar 2010<br />

(Basisjahr 2005=100) bzw. gegenüber dem Stand der letzten Anpassung<br />

gestiegen oder gefallen sein, so ist der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, eine Anpassung der Vergütung gemäß (2)<br />

im gleichen Verhältnis ab dem 01.01. des Jahres, das auf das Jahr<br />

folgt, in welchem die vorstehend defi nierte Änderung eingetreten<br />

ist, zu verlangen.<br />

(4) Die Vergütungen für Leistungen, die gegenüber den Treugebern<br />

außerhalb der laufenden Tätigkeiten individuell erbracht<br />

werden, werden unter Entlastung der Treugeber von der Gesellschaft<br />

geschuldet und im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />

als Aufwand der Gesellschaft behandelt.<br />

(5) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />

Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter als Erfüllungsgehilfen<br />

bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu<br />

tragen, sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt werden<br />

können.<br />

§ 25 Vergütung des Anlageausschusses<br />

(1) Der Anlageausschuss erhält für die Übernahme seiner Aufgaben<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % der<br />

im jeweiligen Jahr erzielten Einnahmen der Gesellschaft gemäß<br />

§ 23 (5).<br />

(2) Die Vergütung ist am 31.12. eines jeden Jahres fällig.<br />

(3) Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer ist zusätzlich zu vergüten.<br />

Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung<br />

gemäß § 195 BGB.<br />

VII. Verfügungen, Tod eines Gesellschafters<br />

§ 26 Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Kapitalanteile<br />

(1) Kapitalanteile sind übertragbar. Die Verfügung über Kapitalanteile<br />

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist dem<br />

Treuhandkommanditisten durch Übersendung der Verfügungsunterlagen<br />

unverzüglich anzuzeigen. Die Verfügung eines Kommanditisten<br />

mit Ausnahme des Treuhandkommanditisten, für<br />

den die Sonderregelung unter (3) gilt, steht unter der aufschiebenden<br />

Bedingung der schriftlichen Zustimmung des Komplementärs<br />

und wird – mit Ausnahme der Fälle des § 27 – zum<br />

01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche Verfügung und<br />

die schriftliche Zustimmung des Komplementärs folgt. Die Zustimmung<br />

des Komplementärs darf nur aus wichtigem Grund<br />

versagt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn infolge<br />

der Verfügung Kapitalanteile entstehen, die den Anforderungen<br />

des § 4 (4) nicht genügen oder seitens des Erwerbers eine<br />

den Anforderungen des § 5 (4) entsprechende Handelsregistervollmacht<br />

nicht in angemessener Frist erteilt wird oder eine den<br />

Anforderungen des § 5 (5) entsprechende Legitimation im Sinne<br />

des Geldwäschegesetzes nicht erfolgt. Die Zustimmung ist nicht<br />

erforderlich im Falle der anfänglichen Abtretung oder Verpfändung<br />

des Kapitalanteils zum Zwecke der teilweisen Finanzierung<br />

der Kommanditbeteiligung.<br />

(2) Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige Kommanditist<br />

solange als Gesellschafter, bis dem Treuhandkommanditisten die<br />

Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

bis zum erfolgten Zugang dieser Anzeige mit schuldbefreiender<br />

Wirkung, auch gegenüber dem neuen Kommanditisten, an<br />

den bisherigen Kommanditisten Auszahlungen vorzunehmen.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist kann seinen Kapitalanteil im<br />

Ganzen oder in Teilbeträgen nur mit Zustimmung oder auf<br />

schriftliche Weisung des jeweiligen Treugebers abtreten oder in<br />

sonstiger Weise darüber verfügen. Jeder neue Kommanditist hat<br />

zur Handelsregisteranmeldung die nach § 5 (4) vorgesehene<br />

Handelsregistervollmacht zu erteilen und eine den Anforderungen<br />

des § 5 (5) entsprechende Legitimation im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />

nachzuweisen.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

117


118<br />

(4) Unbeschadet der Abtretung des Kapitalanteils bleibt die Gesellschaft<br />

ermächtigt, alle Entnahmen, die auf den abgetretenen<br />

Kapitalanteil entfallen, mit schuldbefreiender Wirkung auch für<br />

Rechnung des Sonderrechtsnachfolgers an den Treuhandkommanditisten<br />

zu leisten.<br />

(5) Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung auf einen Dritten,<br />

ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge,<br />

werden alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich<br />

fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten hinsichtlich<br />

nur einzelner Gesellschafterkonten ist nicht möglich.<br />

(6) Die Absätze (1) und (4) gelten entsprechend für die Abtretung<br />

und Verpfändung von einzelnen Rechten aus dem Kapitalanteil,<br />

insbesondere für die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen<br />

auf Entnahmen (Ausschüttungen) und Auseinandersetzungsguthaben.<br />

§ 27 Tod eines Kommanditisten<br />

(1) Stirbt ein Kommanditist, geht der Kapitalanteil mit allen Rechten<br />

und Pfl ichten auf seine Erben in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />

und ggf. dann auf seine Vermächtnisnehmer über. Die Gesellschaft<br />

wird mit dem oder den Erben fortgesetzt. Die Erben und<br />

Vermächtnisnehmer haben einen Erbschein oder solche Unterlagen,<br />

die der Treuhandkommanditist oder der Komplementär nach<br />

pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis der Erbfolge, insbesondere<br />

gemäß § 12 (1) Satz 3 HGB i.V.m. § 35 GBO, als ausreichend<br />

erachtet, im Original, in öffentlich beglaubigter Ausfertigung<br />

oder in öffentlich beglaubigter Abschrift, die zum Zeitpunkt<br />

der Handelsregisteranmeldung nicht älter als drei Monate sein<br />

darf, sowie die erforderlichen Handelsregistervollmachten gemäß<br />

den Anforderungen des § 5 (4) vorzulegen. Werden ausländische<br />

Urkunden zum Nachweis der Erbfolge, des Erbrechts oder<br />

der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist<br />

berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf diese<br />

ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen<br />

und/oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf die Rechtsfolgen<br />

der vorgelegten Urkunden einzuholen. § 4 (4) und (5) gelten für<br />

den/die Erben und Vermächtnisnehmer entsprechend.<br />

(2) Jeder Kommanditist bevollmächtigt für den Fall seines Todes<br />

widerrufl ich den Komplementär, die Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />

bis zum ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation<br />

gemäß (1) Satz 3 im Interesse der Erben wahrzunehmen und<br />

die Erben im Rahmen ihres Kapitalanteils zu vertreten. Der Komplementär<br />

wird insoweit vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />

§ 181 BGB befreit. Der Komplementär wird sich der Ausübung<br />

des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />

Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben geboten ist. Für<br />

Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />

(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen gemäß § 26 entsprechend. § 4 (4) und<br />

(5) fi ndet Anwendung.<br />

VIII. Dauer der Gesellschaft, Kündigung,<br />

Ausschluss von Gesellschaftern<br />

§ 28 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />

(1) Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Sie<br />

kann erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2023,<br />

nicht jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses,<br />

gekündigt werden, danach ist sie mit gleicher Frist jeweils zum<br />

Ende eines Geschäftsjahres kündbar.<br />

Die Gesellschafter gemäß § 4 (1) a) (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />

erhalten das gesellschafterliche Sonderrecht, ihren Kapitalanteil<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2010 sowie zum<br />

31.12.2011 ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen.<br />

Der Treuhandkommanditist kann nur mit schriftlicher Zustimmung<br />

oder auf schriftliche Weisung des Treugebers kündigen.<br />

(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, auch<br />

vor Ablauf des 31.12.2023 durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft<br />

zum Ende eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft<br />

auszuscheiden, erstmals jedoch mit Wirkung zum 31.12.2015.<br />

Die Kündigungserklärung muss mit einer Frist von sechs Monaten<br />

erfolgen.<br />

Sind nur jeweils ein persönlich haftender Gesellschafter und ein<br />

geschäftsführender Kommanditist vorhanden, scheiden diese<br />

bzw. einer davon erst aus, wenn ein neuer persönlich haftender<br />

Gesellschafter bzw. geschäftsführender Kommanditist in die Gesellschaft<br />

aufgenommen und gemäß § 17 h) gewählt wurde. Im<br />

Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, scheidet der kündigende<br />

Gesellschafter spätestens sechs Monate nach Zugang des<br />

Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft aus. Das Vorschlagsrecht<br />

zur Wahl des Komplementärs bzw. des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten haben der nicht ausscheidende geschäftsführende<br />

Gesellschafter und Gesellschafter, die mindestens 20 %<br />

des Gesellschaftskapitals vertreten bzw., wenn alle geschäftsführenden<br />

Gesellschafter ausscheiden, zusätzlich der Beirat.<br />

(3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Gesellschaft,<br />

in den Fällen gemäß (2) an den Treuhandkommanditisten<br />

zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />

ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft<br />

bzw. dem Treuhandkommanditisten.<br />

(4) Die Kündigung hat nicht die Aufl ösung der Gesellschaft, sondern<br />

nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur<br />

Folge.<br />

(5) Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />

Frist von 12 Monaten nach Eingang der Kündigung die Liquidation,<br />

so nimmt auch der kündigende Gesellschafter an der Liquidation<br />

teil.


§ 29 Ausschluss eines Gesellschafters<br />

(1) Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grunde aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />

vor, wenn ein Gesellschafter seinen Verpfl ichtungen<br />

zur Erbringung des Kapitalanteils gemäß § 7 (1) trotz Mahnung<br />

nicht oder nicht in voller Höhe nachkommt. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter sind dann ermächtigt, den säumigen Gesellschafter<br />

ohne Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />

im Namen der Gesellschaft auszuschließen und unter Befreiung<br />

vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB in<br />

entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />

(2) Der persönlich haftende Gesellschafter scheidet ohne Abfi ndung<br />

mit Wirkung zu Beginn des Tages aus der Gesellschaft aus,<br />

an dem für ihn oder für eine andere Gesellschaft, in der er die<br />

Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters inne hat, Antrag<br />

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Mit Ausscheiden<br />

des persönlich haftenden Gesellschafters tritt die asuco<br />

Vertriebs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, auf Grundlage des jeweils geltenden<br />

Gesellschaftsvertrages als persönlich haftender Gesellschafter<br />

in die Gesellschaft ein.<br />

(3) In allen anderen Fällen eines wichtigen Grundes obliegt der<br />

Ausschluss eines Gesellschafters der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.<br />

(4) Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der Gesellschafter.<br />

(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend mit der<br />

Folge des § 31, wenn der wichtige Grund nicht bei dem Treuhandkommanditisten,<br />

aber bei seinem Treugeber vorliegt.<br />

IX. Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalherabsetzung<br />

§ 30 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />

a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />

b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt<br />

worden ist;<br />

c) ihm gegenüber gemäß § 7 (4) der Rücktritt erklärt worden<br />

ist;<br />

d) er aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist - und<br />

zwar jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs- bzw.<br />

Rücktritts- oder Ausschlusserklärung;<br />

e) über sein Vermögen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />

oder ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem<br />

Recht eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />

mangels Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil<br />

von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />

wurden und der Komplementär bzw. der geschäftsführende<br />

Kommanditist ihm aus den vorgenannten Gründen<br />

gekündigt haben. Sie sind hierzu von den Gesellschaftern<br />

unwiderrufl ich ermächtigt.<br />

Das Ausscheiden erfolgt jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs-<br />

bzw. Ausschlusserklärung. Bei Ausscheiden eines oder<br />

beider geschäftsführenden Gesellschafter gilt mit Ausnahme von<br />

§ 29 (2) die Regelung von § 28 (2) entsprechend.<br />

(2) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />

mit der bisherigen Firma fortgeführt. Scheidet der<br />

Treuhandkommanditist unter Übertragung seines Kapitalanteils<br />

an die Treugeber aus der Gesellschaft aus, wird diese mit den<br />

Treugebern oder einem gemäß (3) bestellten neuen Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt.<br />

(3) Beim Ausscheiden des Treuhandkommanditisten kann gemäß<br />

§ 17 l) ein neuer Treuhandkommanditist bestellt werden, der unter<br />

Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

in alle Rechte und Pfl ichten des ausscheidenden<br />

Treuhandkommanditisten eintritt. Hierzu ist eine außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlung einzuberufen; es sei denn, die<br />

ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet innerhalb von<br />

zwei Monaten nach dem Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />

statt. Wird ein neuer Treuhandkommanditist bestellt, haben<br />

alle Gesellschafter ihr bisheriges Treuhandverhältnis nach Maßgabe<br />

der Beschlussfassung mit diesem fortzusetzen.<br />

Der Komplementär ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat<br />

einen neuen Treuhandkommanditisten zu bestellen. Die Bestellung<br />

bedarf der Genehmigung der Gesellschafterversammlung<br />

gemäß vorstehendem Absatz.<br />

(4) Die aus (3) resultierenden Kosten trägt die Gesellschaft.<br />

§ 31 Kapitalherabsetzung<br />

(1) Liegen Gründe, die die Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter<br />

zum Rücktritt, zur Kündigung oder zum Ausschluss<br />

berechtigen, in der Person eines Treugebers vor, können in entsprechender<br />

Anwendung der Regelungen dieses Vertrages der<br />

Kapitalanteil und die Haftsumme des Treuhandkommanditisten<br />

in dem Umfange herabgesetzt werden, wie es dem Beteiligungsbetrag<br />

dieses Treugebers entspricht.<br />

(2) Bei einer Kapitalherabsetzung hat der Treuhandkommanditist<br />

Anspruch auf ein entsprechendes Auseinandersetzungsguthaben<br />

gemäß § 32; es sei denn, der Treugeber oder ein sonstiger Berechtigter<br />

kann nach den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

sowie des Gesellschaftsvertrages die Herausgabe<br />

des Kapitalanteils und seine persönliche Eintragung in das<br />

Handelsregister verlangen.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

119


120<br />

X. Abfi ndung, Liquidation<br />

§ 32 Auseinandersetzungsguthaben<br />

(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />

Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Für die Ermittlung<br />

des Guthabens ist der Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres<br />

unter Berücksichtigung offener Beträge aus dem<br />

Verrechnungskonto und der auf den Kapitalkonten V und VI verbuchten<br />

Beträge maßgebend. Die auf dem Verrechnungskonto<br />

verbuchten Beträge werden mit dem Auseinandersetzungsguthaben<br />

verrechnet.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschafter gemäß § 4<br />

(1) a) (Vorzugs-Kommanditkapital), die ihr gesellschafterliches<br />

Sonderrecht zur Kündigung ihres Kapitalanteils zum 31.12.2010<br />

bzw. zum 31.12.2011 gemäß § 28 (1) ausgeübt haben, beträgt<br />

100 % bezogen auf den gekündigten Kapitalanteil (Kapitalkonto<br />

I) zzgl. der auf den Kapitalkonten V und VI verbuchten Beträge.<br />

(2) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 30 (1) b), d) und e) aus<br />

der Gesellschaft aus, bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

nach dem um einen Abschlag in Höhe von 20 % verminderten<br />

Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />

(3) In allen anderen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />

richtet sich das Auseinandersetzungsguthaben nach dem<br />

vollen Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />

(4) Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem Fall<br />

außer Ansatz.<br />

(5) Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter aus, die Kapitalanteile<br />

in Höhe von weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />

halten, ist das Auseinandersetzungsguthaben von den geschäftsführenden<br />

Gesellschaftern nach billigem Ermessen verbindlich<br />

festzustellen. In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />

von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Schiedsgutachter verbindlich<br />

festgestellt.<br />

(6) Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate nach<br />

seiner verbindlichen Feststellung und abhängig von der Liquiditätslage<br />

der Gesellschaft fällig. Die Auszahlung ist so lange und<br />

soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung des<br />

Insolvenzverfahrens über das Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

herbeiführen würde. Soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />

ermöglicht, werden vorab Auszahlungen unter Anrechnung<br />

auf das verbindlich festgestellte Auseinandersetzungsguthaben,<br />

maximal jedoch in Höhe der auf Kapitalkonto V und VI verbuchten<br />

Beträge, an die Gesellschafter erfolgen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, den Restbetrag des Auseinandersetzungsguthabens<br />

entsprechend der Liquiditätslage der Gesellschaft bei Aufrechterhaltung<br />

der regulären Entnahmen (Ausschüttungen) an die restli-<br />

chen Gesellschafter vorzunehmen. In diesem Fall ist der jeweils<br />

rückständige Rest mit dem Prozentsatz zu vergüten, der sich bei<br />

den Ausschüttungen bezogen auf das übrige Gesellschaftskapital<br />

ergibt. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation oder Kündigung einer<br />

der Beteiligungen an Zielfonds während der Laufzeit der Auszahlung<br />

eines Auseinandersetzungsguthabens, ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, die noch ausstehenden Zahlungsraten anzupassen<br />

und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben zu mindern,<br />

wenn der tatsächlich erzielte Verkaufspreis für die Beteiligung<br />

an dem Zielfonds von dem Wert zum Nachteil der Gesellschaft<br />

abweicht, der als Verkehrswert der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />

zugrunde gelegt wurde. Eine Erhöhung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt dagegen nicht.<br />

Das Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschafter gemäß § 4<br />

(1) a) (Vorzugs-Kommanditkapital), die ihr gesellschafterliches<br />

Sonderrecht zur Kündigung ihres Kapitalanteils zum 31.12.2010<br />

bzw. zum 31.12.2011 gemäß § 28 (1) ausgeübt haben, wird unter<br />

Beachtung der vorstehenden Regelungen zum 20.01.2011 bzw.<br />

zum 20.01.2012 fällig.<br />

(7) Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />

ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Sie haben keinen<br />

Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger Inanspruchnahme<br />

durch Gesellschaftsgläubiger. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter kann als höchstpersönliches gesellschafterliches<br />

Sonderrecht bei seinem Ausscheiden Freistellung von der Forthaftung<br />

für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />

§ 33 Aufl ösung der Gesellschaft<br />

(1) Die Gesellschaft kann zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />

werden, frühestens jedoch zum 31.12.2023 und nicht vor<br />

Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses.<br />

Im Falle einer Aufl ösung ist die Gesellschaft durch die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter in Abstimmung mit dem Treuhandkommanditisten<br />

abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />

zu verwerten. Vor dem Abschluss von Verträgen über die Veräußerung<br />

von Beteiligungen an Zielfonds von mehr als 5 % des<br />

Gesellschaftsvermögens innerhalb eines Jahres ist der Beirat darüber<br />

zu hören, ob der angebotene Kaufpreis angemessen und<br />

das Interesse der Gesellschafter insgesamt gewahrt ist.<br />

(2) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />

wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

gegenüber Drittgläubigern und danach solche gegenüber<br />

Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />

wird unter Einbeziehung der Kapitalkonten V und VI<br />

an die Gesellschafter im Verhältnis ihres Kapitalanteils am Gesellschaftsvermögen<br />

ausgezahlt.<br />

Eine Haftung des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />

ist in diesem Fall ausgeschlossen.


XI. Schlussbestimmungen<br />

§ 34 Schriftform<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform, soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Vertrages getroffen werden. Genügen<br />

sie dieser Form nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für diese<br />

Klausel selbst.<br />

§ 35 Übermittlung von Informationen an die Gesellschafter<br />

In diesem Vertrag sind zahlreiche Informations- bzw. Mitteilungsverpfl<br />

ichtungen des Komplementärs, des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />

den Gesellschaftern geregelt. Hierzu wird verwiesen z.B. auf die<br />

Informationspfl icht der geschäftsführenden Gesellschafter über<br />

den Geschäftsverlauf, über wesentliche geschäftliche Vorgänge<br />

und über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie der wesentlichen<br />

Beteiligungen an Zielfonds durch Versendung des jährlichen<br />

Geschäftsberichts (§ 11 (2)), Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />

(§ 16 (4)), Bekanntgabe des Abstimmungsgegenstandes<br />

sowie eines Beschlussvorschlages (§ 18 (8)), Übersendung<br />

der Niederschrift der Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung<br />

(§ 19 (1)), Unterrichtung der Gesellschafter über<br />

das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung (§ 19 (2)), Zusendung<br />

des geprüften bzw. ungeprüften Jahresabschlusses (§ 20 (4)), Aufforderung<br />

zur Mitteilung der Sonderwerbungskosten (§ 20 (6)),<br />

Hinweis auf das Entnahmewahlrecht und Aufforderung zur Ausübung<br />

dieses Wahlrechtes (§ 22 (3)). Diese Verpfl ichtungen werden<br />

gegenüber den Gesellschaftern durch Zusendung entsprechender<br />

Unterlagen an die der Gesellschaft zuletzt benannte<br />

Anschrift der Gesellschafter erfüllt. Vorbehaltlich der vorherigen<br />

Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters können diese Verpfl<br />

ichtungen auch auf elektronischem Weg erfolgen, vorausgesetzt,<br />

dass der Treuhandkommanditist oder von ihm beauftragte<br />

Dritte über eine technische Lösung verfügen. Die geschäftsführenden<br />

Gesellschafter entscheiden nach eigenem Ermessen über<br />

die konkrete technische Umsetzung, z.B. durch eMail-Nachricht<br />

über die passwortgeschützte Hinterlegung der jeweiligen Unterlagen<br />

im Internet an die der Gesellschaft zuletzt benannte eMail-<br />

Adresse des jeweiligen Gesellschafters. Für die Berechnung von<br />

Fristen entspricht der Tag der Absendung dem Tag, an dem die<br />

eMail-Nachricht über die Hinterlegung abgesendet wird. Die Zustimmung<br />

des einzelnen Gesellschafters ist jederzeit widerrufbar.<br />

§ 36 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />

Rechtsform<br />

(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />

andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />

gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />

(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform (Ausnahme: für die Annahme der Beitrittserklärung<br />

genügt die Unterzeichnung durch Faksimile). Die Änderung dieser<br />

Klausel des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der<br />

schriftlichen Form. Kein Gesellschafter kann sich auf eine von<br />

diesem Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen, solange<br />

die Abweichung nicht schriftlich festgelegt ist.<br />

(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />

die Gesellschaft.<br />

(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />

München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />

Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Oberhaching, den 17.12.2009<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />

(Komplementär)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />

(Geschäftsführender Kommanditist)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

(Treuhandkommanditist)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

(Ersatzkomplementär)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

121


122<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag über die Begründung und<br />

Verwaltung einer Beteiligung an der asuco 1 Zweitmarktfonds<br />

pro 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG – nachstehend „KG“ genannt.<br />

§ 1 Treuhandauftrag<br />

(1) Der Treugeber beauftragt die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Büroanschrift:<br />

Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München, als Treuhandkommanditist<br />

für ihn eine Kommanditbeteiligung an der<br />

KG in Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />

zu begründen und treuhänderisch zu verwalten,<br />

nach Wahl des Treugebers entweder im eigenen Namen für<br />

Rechnung des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung<br />

gemäß § 9. Eine Beteiligung von Gemeinschaften, eingetragenen<br />

Lebenspartnerschaften und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />

(2) Der Treugeber hält sich unbeschadet gesetzlicher Widerrufsrechte<br />

an das Treuhand- und Verwaltungsvertragsangebot gemäß<br />

Beitrittserklärung für die Dauer von sechs Monaten ab Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung gebunden. Der Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag kommt mit Gegenzeichnung der Annahmeerklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten innerhalb der<br />

Annahmefrist auch ohne Zugang beim Treugeber zustande. Tag<br />

des Vertragsabschlusses ist der Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten. Die Annahme<br />

wird dem Treugeber durch den Treuhandkommanditisten informatorisch<br />

mitgeteilt.<br />

(3) Der Zeichnungsbetrag ohne Agio beträgt mindestens<br />

250.000 EUR (Stückelung 10.000 EUR). Der Treuhandkommanditist<br />

ist berechtigt, geringere Beträge anzunehmen.<br />

(4) Die KG wird unter Beachtung von Investitionskriterien Beteiligungen<br />

an geschlossenen <strong>Fonds</strong>, REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />

(nachfolgend Zielfonds genannt) erwerben. Mit Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung erklärt der Treugeber ausdrücklich<br />

seine Zustimmung zum Erwerb der Zielfonds.<br />

(5) Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten<br />

die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der KG entsprechend.<br />

Der Gesellschaftsvertrag liegt dem Treugeber vor und ist Vertragsbestandteil.<br />

§ 2 Auftragsdurchführung<br />

(1) Der Treuhandkommanditist wird die Kommanditbeteiligung<br />

erst zum Ersten des Monats begründen, der dem Monat folgt, in<br />

dem der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag oder, sofern Raten<br />

vereinbart sind, die erste Rate zzgl. des vereinbarten Agios in<br />

Höhe von bis zu 5 % Agio gemäß Beitrittserklärung vollständig<br />

eingezahlt hat sowie die Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />

erfolgt ist.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist hält seine Kommanditbeteiligung<br />

für die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />

Er tritt nach außen im eigenen Namen auf und wird<br />

als Kommanditist entsprechend der gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen der KG mit einer Haftsumme in Höhe von 10 % der<br />

Pfl ichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Diese Haftsumme<br />

entfällt anteilig in Höhe von 10 % des Zeichnungsbetrages<br />

auf den Treugeber. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist<br />

ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des<br />

Treugebers, so dass wirtschaftlich der Treugeber Kommanditist<br />

ist.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />

und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung seiner<br />

Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />

Treugebern wahr. Er ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

(4) Im Rahmen der Verwaltung der Beteiligung wird der Treuhandkommanditist<br />

die im Interesse des Treugebers erforderlichen<br />

Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung gehören insbesondere<br />

die Information des Treugebers über wesentliche Angelegenheiten<br />

der KG, die Führung des Schriftverkehrs, die Einladung<br />

zu Gesellschafterversammlungen oder die Durchführung<br />

von schriftlichen Abstimmungen, die organisatorische Unterstützung<br />

und Durchführung von Übertragungen von Beteiligungen,<br />

die Geltendmachung von Sonderwerbungskosten im Rahmen<br />

der gesonderten und einheitlichen Feststellung und die Auszahlung<br />

von Ausschüttungen, soweit diese nicht von der KG direkt<br />

an die Treugeber erfolgen.<br />

(5) Der Treuhandkommanditist ist zur Erbringung von Tätigkeiten<br />

nach dem Rechtsberatungsgesetz weder berechtigt noch verpfl<br />

ichtet. Der Treuhandkommanditist ist nicht verpfl ichtet, die<br />

Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt zu überprüfen und<br />

den Treugeber darüber zu beraten, ob die Beteiligung wirtschaftlich<br />

für ihn sinnvoll ist.<br />

(6) Absatz (2) und (3) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />

die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />

sind.<br />

§ 3 Rechte des Treugebers<br />

(1) Der Treuhandkommanditist tritt anteilig entsprechend des<br />

Zeichnungsbetrages des Treugebers alle übertragbaren Rechte<br />

aus der Kommanditbeteiligung an den dies annehmenden Treu-


geber ab, insbesondere seine Ansprüche auf den festgestellten<br />

Gewinn, die beschlossenen maximal entnahmefähigen Ausschüttungen<br />

sowie auf dasjenige, was ihm im Falle seines Ausscheidens<br />

oder der Beendigung der KG zusteht. Die Abtretung ist<br />

aufl ösend bedingt durch den Rücktritt des Treuhandkommanditisten<br />

gemäß § 4 (3). Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt,<br />

die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche im eigenen<br />

Namen einzuziehen.<br />

(2) Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />

teilzunehmen. Der Treuhandkommanditist wird ihm die<br />

Einladung zur Gesellschafterversammlung nebst Anlagen, eventuelle<br />

Anträge von Gesellschaftern gemäß § 16 (5) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG, sowie die Niederschrift über die in der<br />

Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse übersenden.<br />

Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist bevollmächtigt den Treugeber,<br />

sein Stimmrecht entsprechend der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />

auszuüben. Der Treugeber ist berechtigt, Dritten schriftlich Untervollmacht<br />

zu erteilen. Übt der Treugeber das Stimmrecht weder<br />

selbst noch durch einen unterbevollmächtigten Dritten aus,<br />

wird der Treuhandkommanditist das Stimmrecht nach Weisung<br />

des Treugebers oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben.<br />

Erteilt der Treugeber oder der unterbevollmächtigte Dritte keine<br />

Weisung, bevollmächtigt der Treugeber den Komplementär der<br />

KG, das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung<br />

des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />

Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />

Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />

§ 13 a) – g) sowie § 17 j), m) und n) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG gelten. Der Komplementär ist im Falle, dass er das<br />

Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet, sein Abstimmungsverhalten im<br />

Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung gemäß<br />

§ 16 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG bekannt zu geben.<br />

Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />

§ 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen,<br />

gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />

(4) Der Treuhandkommanditist erteilt dem Treugeber Vollmacht,<br />

die ihm zustehenden Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte<br />

auszuüben.<br />

(5) Vorstehende Regelungen fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />

die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />

beteiligt sind.<br />

§ 4 Pfl ichten des Treugebers<br />

(1) Der Treugeber ist verpfl ichtet, den vereinbarten Zeichnungsbetrag<br />

(zzgl. Agio) gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung<br />

auf das dort genannte Sonderkonto zu bezahlen. Er ist über<br />

den vereinbarten Zeichnungsbetrag (zzgl. des vereinbarten<br />

Agios in Höhe von bis zu 5 %) hinaus zu keinen Nachschüssen<br />

oder sonstigen Zahlungen verpfl ichtet.<br />

(2) Auf rückständige Zahlungen können ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum<br />

– ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf –<br />

Verzugszinsen bis zu 1 % p. M. verlangt werden. Die Geltendmachung<br />

eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Dem<br />

säumigen Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden<br />

nachzuweisen.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt von diesem Vertrag<br />

berechtigt, wenn der Treugeber seiner Verpfl ichtung zur<br />

Leistung des Zeichnungsbetrages trotz Mahnung nicht fristgerecht<br />

nachkommt. Stattdessen kann der Treuhandkommanditist<br />

auch den Zeichnungsbetrag unter Beachtung des Mindestbetrages<br />

gemäß § 1 (3) auf den Betrag herabsetzen, der sich aufgrund<br />

der geleisteten Zahlung zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe<br />

von bis zu 5 % ergibt.<br />

(4) Im Fall des (3) trägt der Treugeber die im Zusammenhang mit<br />

dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens aber eine Schadenspauschale<br />

in Höhe des vereinbarten Agios. Macht der Treuhandkommanditist<br />

diese Schadenspauschale geltend, bleibt es<br />

dem Treugeber vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seinen Schadensersatzanspruch<br />

mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen<br />

zu verrechnen.<br />

(5) Soweit dem Treugeber gemäß § 3 Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />

von dem Treuhandkommanditisten übertragen<br />

werden, ist er verpfl ichtet, auch die sich hieraus ergebenden<br />

Pfl ichten eines Kommanditisten gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

zu tragen. Der Treugeber ist insbesondere<br />

verpfl ichtet, den Treuhandkommanditisten entsprechend seines<br />

Zeichnungsbetrages von der Inanspruchnahme durch die Gesellschaft<br />

oder Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche<br />

nach §§ 171 ff. HGB, soweit der Treugeber seinen<br />

Zeichnungsbetrag nicht oder nicht mehr in Höhe der Hafteinlage<br />

erbracht hat. Dies gilt nicht für Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />

im Zusammenhang mit nicht übertragbaren<br />

Rechten aus der Kommanditbeteiligung.<br />

(6) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />

und vor Begründung einer Kommanditbeteiligung die im<br />

Geldwäschegesetz (GWG) aufgeführten Angaben zu machen<br />

und seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz – sofern<br />

dies nicht bereits im Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht<br />

gemäß § 9 (5) erfolgt ist – entweder durch Übersendung<br />

einen nach dem Geldwäschegesetz Berechtigten bestätigten<br />

Identifi kationsnachweis oder durch Postidentverfahren nachzuweisen.<br />

§ 5 (4) Sätze 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages der<br />

KG gelten entsprechend. (6) gilt entsprechend für den wirtschaftlich<br />

Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten<br />

abweicht. Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede Änderung der<br />

im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />

hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich Berechtigte seine<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

123


124<br />

Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz erneut nachzuweisen.<br />

(7) Gegen Ansprüche des Treuhandkommanditisten ist eine Aufrechnung<br />

nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder<br />

rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.<br />

(8) Absatz (3) bis (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber, die<br />

gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />

sind.<br />

§ 5 Rechnungslegung, Berichtspfl icht<br />

(1) Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, für jeden Treugeber<br />

die in § 6 des Gesellschaftsvertrages der KG vorgesehenen<br />

Konten zu führen. Für den Fall, dass eine Jahresabschlussprüfung<br />

stattfi ndet, ist die Treuhandbuchhaltung zusammen mit dem Jahresabschluss<br />

der KG von dem Abschlussprüfer zu prüfen.<br />

(2) Von der Verpfl ichtung nach (1) ist der Treuhandkommanditist<br />

befreit, wenn die KG die Treuhandbuchhaltung in ihre Finanzbuchhaltung<br />

integriert.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist hat alle wesentlichen Unterlagen<br />

und Informationen, die ihm als Gesellschafter zugehen, an den<br />

Treugeber weiterzuleiten. Der Treuhandkommanditist hat den<br />

Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge der KG<br />

mindestens einmal jährlich zu informieren.<br />

§ 6 Treuhandvermögen<br />

(1) Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />

getrennt von seinem sonstigen Vermögen.<br />

(2) Der Treugeber ist entsprechend seines Zeichnungsbetrages<br />

am Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten und damit<br />

am Vermögen und Ergebnis der KG beteiligt. § 21 des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG gilt entsprechend. Diese Regelung fi ndet<br />

keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9 als Kommanditisten<br />

unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />

(3) Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen dem jeweils<br />

im Zeitpunkt der Ausschüttungen im Treugeberregister gemäß<br />

§ 15 eingetragenen Treugeber zu, soweit der Treuhandkommanditist<br />

nicht schriftlich anders lautende Erklärungen vorliegen.<br />

§ 7 Geltendmachung von Sonderwerbungskosten<br />

(1) Dem Treugeber ist bekannt, dass er Sonderwerbungskosten<br />

(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit seiner Beteiligung)<br />

nicht bei seiner persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />

sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten und<br />

einheitlichen Feststellung der Einkünfte der KG geltend machen<br />

kann.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber rechtzeitig<br />

auffordern, die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene<br />

Kalenderjahr bis zum 31.03. mitzuteilen und durch Beleg nachzuweisen.<br />

Sonderwerbungskostenmeldungen, die trotz Aufforderung<br />

nach diesem Stichtag eingehen bzw. unvollständig sind,<br />

werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />

erst nach Zahlung eines Kostenbeitrags von mindestens<br />

200 EUR zzgl. Umsatzsteuer bearbeitet und in die Feststellungserklärung<br />

aufgenommen. Der Treuhandkommanditist leistet keine<br />

Gewähr dafür, dass die verspätete Anmeldung noch berücksichtigt<br />

werden kann.<br />

(3) Gemäß § 20 (7) des Gesellschaftsvertrages der KG sind die<br />

Gesellschafter untereinander verpfl ichtet, Rechtsbehelfe oder<br />

sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranlagungen der<br />

KG nur im Einvernehmen mit der KG, d.h. nach Zustimmung<br />

durch einen der geschäftsführenden Gesellschafter, einzulegen,<br />

auch soweit sie persönlich (z.B. Sonderwerbungskosten) betroffen<br />

sind. Der Treugeber erkennt diese Regelung als für sich verbindlich<br />

an.<br />

§ 8 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

(1) Die Vergütung des Treuhandkommanditisten regelt sich nach<br />

§ 24 des Gesellschaftsvertrages der KG. Die Vergütung von Leistungen<br />

gegenüber den Treugebern nach diesem Vertrag wird<br />

demzufolge von der KG geschuldet.<br />

(2) Sondertätigkeiten (Registerumschreibung, Kapitalherabsetzung,<br />

Sonderwerbungskosten etc.) kann der Treuhandkommanditist<br />

dem Treugeber zusätzlich berechnen. Insoweit ist der Treuhandkommanditist<br />

zur Verrechnung mit Ansprüchen des Treugebers<br />

z.B. auf Entnahmen (Ausschüttungen) berechtigt.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />

Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter bedienen.<br />

Die Kosten sind von der KG zu tragen, sofern sie von der<br />

KG auf Dritte umgelegt werden können.<br />

§ 9 Eintragung als Kommanditist<br />

(1) Der Treugeber kann jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil<br />

– seine Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister<br />

verlangen.<br />

(2) Dieses Verlangen kann bereits in der Beitrittserklärung gestellt<br />

werden. Wird das Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt<br />

gestellt, ist es aus Gründen der Beweissicherung durch schriftliche<br />

Erklärung per Einschreiben / Rückschein an den Treuhandkommanditisten<br />

zu übermitteln.<br />

(3) Ist der Kommanditanteil noch nicht begründet, wird der Treuhandkommanditist<br />

diesen zunächst im Innenverhältnis im eigenen<br />

Namen begründen. Der Übergang des Kommanditanteils<br />

auf den Treugeber erfolgt dann nach Maßgabe des (4). Eine vorherige<br />

Eintragung des Treuhandkommanditisten im Handelsregister<br />

ist nicht erforderlich.


(4) Der Treuhandkommanditist tritt hiermit aufschiebend bedingt<br />

durch das Verlangen nach (1) den treuhänderisch gehaltenen<br />

oder noch zu begründenden Gesellschaftsanteil an den dies<br />

annehmenden Treugeber in der Höhe der von diesem übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages ab. Im Innenverhältnis wird die Abtretung<br />

wirksam mit dem Tag nach dem Zugang des Eintragungsverlangens<br />

beim Treuhandkommanditisten, frühestens jedoch<br />

mit Begründung des Gesellschaftsanteils im Innenverhältnis. Die<br />

Abtretung des Gesellschaftsanteils ist im Außenverhältnis zusätzlich<br />

aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />

ins Handelsregister.<br />

(5) Der Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten eine Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen. § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG fi ndet Anwendung. Der Treugeber wird als Kommanditist<br />

mit einer Hafteinlage in Höhe von 10 % seines Zeichnungsbetrages<br />

ohne Agio ins Handelsregister eingetragen. Die mit der<br />

Vollmachtserteilung und der Eintragung ins Handelsregister verbundenen<br />

Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme: die erstmalige<br />

Eintragung ins Handelsregister im Rahmen der gemäß § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrages der KG geplanten Kapitalerhöhung).<br />

(6) Der Treuhandkommanditist wird die Beteiligung nach Maßgabe<br />

dieses Vertrages treuhänderisch verwalten, nach Begründung<br />

der Kommanditbeteiligung fi nden jedoch § 2 (2) und (3),<br />

§ 3, § 4 (3) bis (5), § 6 (2), § 11 (1), (4), (5) und § 13 (6) Satz 2<br />

keine Anwendung. Nimmt der Treuhandkommanditist Zahlungen<br />

der KG für den Treugeber entgegen, so handelt er für den als<br />

Direktkommanditisten beteiligten Treugeber als Empfangsbote.<br />

Bis zur Weiterleitung dieser Zahlungen an den Treugeber verwaltet<br />

der Treuhandkommanditist diese Zahlungen treuhänderisch.<br />

(7) Im Übrigen gelten für die Kommanditbeteiligung die Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />

(8) Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />

Vermögen, der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse oder Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />

durch Gläubiger des Treuhandkommanditisten in den<br />

treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil tritt der Treuhandkommanditist<br />

hiermit aufschiebend bedingt für diese Fälle den<br />

treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />

Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen<br />

Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />

ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt<br />

durch die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der<br />

Treugeber hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Absatz<br />

(5) Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<br />

§ 10 Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

(1) Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />

zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />

es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Kör-<br />

pers oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />

fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />

vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn und<br />

Mangelfolgeschäden.<br />

(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />

die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die Ertragsfähigkeit<br />

der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds wird nicht übernommen.<br />

Der Treuhandkommanditist haftet auch nicht dafür, dass<br />

der Komplementär, der geschäftsführende Kommanditist oder<br />

der Beirat sowie die Vertragspartner der KG die ihnen obliegenden<br />

Verpfl ichtungen ordnungsgemäß erfüllen.<br />

(3) Der Anspruch auf Schadensersatz – gleich aus welchem<br />

Rechtsgrund – verjährt innerhalb von drei Jahren ab seiner Entstehung.<br />

Der Treugeber hat seine Ansprüche innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend zu machen.<br />

Die Fristversäumnis führt zum Verlust der Ansprüche.<br />

§ 11 Rechtsgeschäftliche Verfügungen<br />

(1) Die Treuhandbeteiligung ist übertragbar. Die Verfügung über<br />

die Treuhandbeteiligung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform<br />

und ist dem Treuhandkommanditisten durch Übersendung<br />

der Verfügungsunterlagen unverzüglich anzuzeigen. Sie steht<br />

unter der aufschiebenden Bedingung der schriftlichen Zustimmung<br />

des Treuhandkommanditisten und des Komplementärs<br />

und wird zum 01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche<br />

Verfügung und die schriftliche Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />

und des Komplementärs folgt. Die Zustimmung darf<br />

nur aus wichtigem Grund versagt werden. Als wichtiger Grund<br />

gilt insbesondere, wenn infolge der Verfügung Zeichnungsbeträge<br />

entstehen, die den Anforderungen des § 1 (3) nicht genügen.<br />

Die Zustimmung ist nicht erforderlich im Falle der anfänglichen<br />

Abtretung oder Verpfändung der Treuhandbeteiligung zum Zwecke<br />

der teilweisen Finanzierung der Treuhandbeteiligung.<br />

(2) Gegenüber dem Treuhandkommanditisten und der KG gilt<br />

der bisherige Treugeber solange als Treugeber, bis dem Treuhandkommanditisten<br />

die Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Der<br />

Treuhandkommanditist ist berechtigt, bis zum erfolgten Zugang<br />

dieser Anzeige mit schuldbefreiender Wirkung, auch gegenüber<br />

dem neuen Treugeber, an den bisherigen Treugeber Auszahlungen<br />

vorzunehmen.<br />

(3) Der Treugeber hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr<br />

in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />

200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

(4) Bei jedem Übergang des Treuhandverhältnisses werden alle<br />

Konten gemäß § 5 (1) unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

125


126<br />

Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten hinsichtlich nur<br />

einzelner Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />

(5) Absatz (1) gilt entsprechend für die Abtretung und Verpfändung<br />

von einzelnen Rechten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

und von abgetretenen Rechten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der KG, insbesondere für die Abtretung und Verpfändung<br />

von Ansprüchen auf Entnahmen und Auseinandersetzungsguthaben.<br />

(6) Absatz (1), (4) und (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />

die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />

beteiligt sind.<br />

§ 12 Tod des Treugebers<br />

(1) Stirbt ein Treugeber, gehen die Rechte und Pfl ichten aus dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag und damit sein Anteil an der<br />

von dem Treuhandkommanditisten treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung auf seine Erben als Ganzes und ggf. dann<br />

auf seine Vermächtnisnehmer über. Das Treuhandverhältnis wird<br />

mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben<br />

und Vermächtnisnehmer haben sich durch einen Erbschein oder<br />

durch solche Unterlagen, die der Treuhandkommanditist oder<br />

der Komplementär nach pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis<br />

der Erbfolge, insbesondere gemäß § 35 GBO, als ausreichend<br />

erachtet, im Original oder in einer sonstigen geforderten<br />

Form vorzulegen. Werden ausländische Urkunden zum Nachweis<br />

der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis<br />

vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist berechtigt, auf Kosten<br />

dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />

stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />

im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />

einzuholen.<br />

Mehrere Erben üben ihre Rechte nur durch einen einvernehmlich,<br />

schriftlich bevollmächtigten Vertreter aus, der zur Entgegennahme<br />

von Entnahmen berechtigt ist. § 16 (Personenmehrheiten)<br />

fi ndet Anwendung.<br />

Der Treuhandkommanditist ist bis zum endgültigen Nachweis<br />

der Erbfolge berechtigt aber nicht verpfl ichtet, entnahmefähige<br />

Ausschüttungen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />

Wirkung auf das ihm zuletzt als Ausschüttungsbankverbindung<br />

benannte Konto des Erblassers zu leisten.<br />

Der Erbe hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr in<br />

Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens 200 EUR,<br />

maximal 500 EUR, jeweils zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten.<br />

(2) Der Komplementär der KG ist berechtigt, die Stimm-, Antrags-<br />

und Widerspruchsrechte gemäß § 3 (2) bis (4) bis zum<br />

ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation gemäß (1) Satz 3<br />

und der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Interesse<br />

der Erben wahrzunehmen. Der Komplementär wird sich der Aus-<br />

übung des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung<br />

der Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben geboten<br />

ist. Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts<br />

gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat<br />

betreffen, gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />

(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen gemäß § 11 entsprechend. Die Regelungen<br />

zur Mindestbeteiligung gemäß § 1 (3) fi nden Anwendung.<br />

§ 13 Laufzeit und Beendigung des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages<br />

(1) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Er endet<br />

a) durch Kündigung,<br />

b) mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten aus der KG<br />

vorbehaltlich (4),<br />

c) mit Beendigung der KG oder der Kommanditbeteiligung<br />

eines nach § 9 beteiligten Treugebers,<br />

d) bei Rücktritt der KG wegen Zahlungsverzugs eines nach<br />

§ 9 beteiligten Treugebers gemäß § 7 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG oder<br />

e) bei Kapitalherabsetzung gemäß § 31 des Gesellschaftsvertrages<br />

der KG.<br />

(2) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann vom Treugeber<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die<br />

Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat schriftlich<br />

zu erfolgen. Vor Begründung der Kommanditbeteiligung und<br />

Eintragung ins Handelsregister ist eine Kündigung des Treugebers<br />

nur aus wichtigem Grund, den der Treuhandkommanditist zu<br />

vertreten hat, zulässig.<br />

(3) Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung des Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrages nur aus wichtigem Grund berechtigt.<br />

Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Treugeber seinen<br />

Verpfl ichtungen nach § 4 (6) nicht nachkommt.<br />

(4) Scheidet der Treuhandkommanditist aus der KG aus und wird<br />

gemäß § 30 (3) des Gesellschaftsvertrages der KG ein neuer Treuhandkommanditist<br />

bestellt, der in alle Rechte und Pfl ichten des<br />

ausscheidenden Treuhandkommanditisten eintritt, wird der Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag mit dem neuen Treuhandkommanditisten<br />

fortgesetzt. Der Treugeber erklärt bereits jetzt unwiderrufl<br />

ich hierzu seine Zustimmung. Das Recht zur Kündigung<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

(5) Für den Fall der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

durch Kündigung gemäß (1) a) oder Ausscheiden gemäß<br />

(1) b) des Treuhandkommanditisten wird der Treugeber<br />

Kommanditist der KG. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit<br />

aufschiebend bedingt für diese Fälle der Beendigung den treuhänderisch<br />

gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />

Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen


Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />

ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt durch<br />

die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der Treugeber<br />

hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Der Treugeber<br />

wird als Kommanditist mit einer Hafteinlage in Höhe von 10 %<br />

seines Zeichnungsbetrages ohne Agio ins Handelsregister eingetragen.<br />

§ 5 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG fi ndet Anwendung.<br />

Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung ins<br />

Handelsregister verbundenen Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme:<br />

die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im Rahmen<br />

der gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der KG geplanten<br />

Kapitalerhöhung).<br />

(6) Bei Beendigung der KG oder Kapitalherabsetzung gemäß<br />

§ 31 des Gesellschaftsvertrages der KG steht dem betroffenen<br />

Treugeber ein Auseinandersetzungsguthaben nach Maßgabe von<br />

§ 32 des Gesellschaftsvertrages der KG zu. Der Treuhandkommanditist<br />

tritt seine diesbezüglichen Ansprüche an den Treugeber<br />

ab, der diese Abtretung annimmt. Weitergehende Ansprüche<br />

gegen den Treuhandkommanditisten stehen dem Treugeber nicht<br />

zu. Satz 2 fi ndet keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9<br />

als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />

§ 14 Anpassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bei<br />

Änderungen des Gesellschaftsvertrages der KG<br />

(1) Ändern sich Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />

KG durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung oder<br />

schriftliche Abstimmung, ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

entsprechend anzupassen.<br />

(2) Der Treuhandkommanditist wird in diesem Fall den Treugebern<br />

eine Neufassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen und den<br />

zugrunde liegenden Änderungsbeschluss an die dem Treuhandkommanditisten<br />

zuletzt benannte Anschrift des Treugebers übermitteln.<br />

(3) Soweit sich die Anpassungen im Rahmen der Änderungen<br />

des Gesellschaftsvertrages halten und lediglich diese Änderungen<br />

sinngemäß auf den Treuhand- und Verwaltungsvertrag übertragen,<br />

ist jeder Treugeber verpfl ichtet, seine Zustimmung zu den<br />

Änderungen zu erteilen, solange er im Innenverhältnis einem<br />

unmittelbar an der KG beteiligten Kommanditisten gleichgestellt<br />

ist. Durch die Änderungen darf der Treugeber nicht schlechter<br />

gestellt werden als ein an der KG unmittelbar beteiligter Kommanditist.<br />

(4) Widerspricht der Treugeber innerhalb von vier Wochen nach<br />

Mitteilung der Änderungen nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.<br />

Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung zu laufen. Auf die<br />

Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung des Schweigens ist bei<br />

Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />

(5) Die Änderungen werden erst wirksam, wenn alle Treugeber<br />

den Änderungen zugestimmt, bzw. innerhalb der Frist des (4)<br />

nicht widersprochen haben. Nach (6) ausscheidende Treugeber<br />

werden nicht berücksichtigt. Das Ergebnis des Anpassungsverfahrens<br />

ist den Treugebern nach Abschluss mitzuteilen.<br />

(6) Widerspricht der Treugeber den Änderungen entgegen (3), so<br />

ist der Treuhandkommanditist berechtigt, ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der<br />

Folge zu kündigen, dass der bisherige Treugeber Kommanditist<br />

der KG wird. § 13 (5) gilt entsprechend. Auf dieses Kündigungsrecht<br />

ist bei Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />

§ 15 Treugeberregister<br />

(1) Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />

mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />

Diese sind insbesondere Name, Anschrift, Wohnsitzfi nanzamt,<br />

Steuernummer bzw. Steuer-Identifi kationsnummer, Legitimationsdaten<br />

und die Ausschüttungsbankverbindung.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, Zahlungsverpfl ichtungen<br />

gegenüber dem Treugeber durch Zahlung auf die letzte gemäß<br />

Satz 1 übermittelte Ausschüttungsbankverbindung des Treugebers<br />

mit schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen.<br />

(2) Der Treugeber erhält einen Registerauszug mit allen wesentlichen<br />

beteiligungsbezogenen Daten. Er ist verpfl ichtet, alle Änderungen<br />

seiner eingetragenen Daten dem Treuhandkommanditisten<br />

unverzüglich bekannt zu geben und auf Verlangen durch Vorlage<br />

entsprechender Urkunden nachzuweisen. Für die durch unterlassene<br />

Mitteilung einer geänderten Bankverbindung notwendige<br />

manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung – z.B. bei<br />

Rückgabe der Zahlung durch die Empfängerbank – wird neben<br />

den Kosten der beteiligten Bank (Drittkosten) eine Bearbeitungspauschale<br />

der Gesellschaft von 50 EUR zzgl. Umsatzsteuer erhoben.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, jederzeit über die über ihn im<br />

Treugeberregister geführten Daten Auskunft zu verlangen. Ein Anspruch<br />

auf Mitteilung von Daten anderer Treugeber besteht nicht.<br />

(3) Rechte können grundsätzlich nur aus dem Treuhand- und<br />

dem Gesellschaftsvertrag der KG hergeleitet werden.<br />

(4) Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen Daten<br />

darf der Treuhandkommanditist in dem erforderlichen Umfang<br />

nur der KG und den geschäftsführenden Gesellschaftern, den<br />

Dritten gemäß § 8 (3), den Unternehmen der asuco-Unternehmensgruppe,<br />

dem zuständigen Finanzamt, den Kreditgebern,<br />

dem Beirat oder zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />

Anwälten und Beratern der KG oder des Treuhandkommanditisten<br />

erteilen. Sofern die Empfänger der Auskünfte nicht von<br />

Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpfl ichtet sind, hat der<br />

Treuhandkommanditist sicherzustellen, dass die Auskünfte von<br />

den Empfängern ebenfalls vertraulich behandelt werden. Der<br />

Treugeber verpfl ichtet sich seinerseits, Daten, die er über andere<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

127


128<br />

Treugeber erhält, vertraulich zu behandeln. Von dieser Regelung<br />

unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />

§ 16 Personenmehrheit<br />

(1) Mehrere Personen, die gemeinschaftlich Treugeber einer<br />

Kommanditbeteiligung sind, übernehmen alle Verpfl ichtungen<br />

als Gesamtschuldner. Sie können die Rechte aus der Beteiligung<br />

nur einheitlich ausüben. Sie haben hierfür einen gemeinsamen<br />

Vertreter zu bestellen.<br />

(2) Sofern keine abweichende Vertretungsregelung getroffen ist,<br />

bevollmächtigen sich die Personen der Personenmehrheit für die<br />

Dauer des Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />

die einer von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung<br />

für und gegen alle entgegenzunehmen. Dies gilt nicht für Erklärungen,<br />

die auf die Aufhebung, Veräußerung oder Änderung der<br />

Beteiligung gerichtet sind. Leistungen, die dem Treuhandkommanditisten<br />

zur Erfüllung der gemäß § 3 (1) abgetretenen Ansprüche<br />

obliegen, kann er an eine Person der Personenmehrheit<br />

mit schuldbefreiender Wirkung gegen alle erbringen. Die Personen<br />

der Personenmehrheit bevollmächtigen sich gegenseitig<br />

Stimm-, Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte nach diesem<br />

Vertrag mit Wirkung für und gegen alle auszuüben.<br />

§ 17 Schlussbestimmungen<br />

(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />

dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />

andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />

und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />

gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />

(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform. Die Änderung dieser Klausel des Schriftformerfordernisses<br />

bedarf ebenfalls der schriftlichen Form. Kein Gesellschafter<br />

kann sich auf eine von diesem Vertrag abweichende<br />

tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht<br />

schriftlich festgelegt ist.<br />

(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />

der Treuhandkommanditist.<br />

(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />

München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />

Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Oberhaching, den 17.12.2009<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

(Treuhandkommanditist)<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

Oberhaching, den 17.12.2009<br />

Treugeber<br />

Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />

(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

für den in der Beitrittserklärung genannten Anleger


Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (Verm-<br />

VerkProspV) muss der Verkaufsprospekt für den Fall, dass die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent wie im vorliegenden Fall vor weniger<br />

als 18 Monaten gegründet wurde, folgende Angaben enthalten:<br />

� die Eröffnungsbilanz,<br />

� eine Zwischenübersicht,<br />

� die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mindestens<br />

für das laufende und das folgende Geschäftsjahr sowie<br />

� die Planzahlen insbesondere zu Investitionen, Produktion,<br />

Umsatz und Ergebnis mindestens für die folgenden drei Geschäftsjahre.<br />

Dabei sind die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge in geeigneter Form zu erläutern.<br />

Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge<br />

Für die Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden<br />

eine Reihe von Annahmen getroffen. Künftige Abweichungen von<br />

diesen Prognoseannahmen sind wahrscheinlich.<br />

So wurde unterstellt, dass alle Anleger ein Agio in Höhe von 5 %<br />

bezogen auf das Zeichnungskapital bezahlen, obwohl dieses individuell<br />

vereinbart werden kann und auf maximal 5 % begrenzt ist. Da<br />

sich insbesondere die diversen Kosten nicht variabel in Abhängigkeit<br />

von der Höhe des platzierten Zeichnungskapitals entwickeln, kann<br />

es zu Verschiebungen in den Relationen zwischen Kosten und den<br />

in Beteiligungen an Zielfonds investierten Beträgen kommen.<br />

Es wurde weiter unterstellt, dass im Jahr 2010 Zeichnungskapital in<br />

Höhe von 21,01 Mio. EUR sowie im Jahr 2011 weitere 78,99 Mio.<br />

EUR platziert werden können und hierauf 21,01 Mio. EUR per<br />

31.12.2010 bzw. 49,01 Mio. EUR per 31.12.2011, jeweils zzgl.<br />

5 % Agio, eingezahlt werden. Investitionen in Beteiligungen an<br />

Zielfonds sind in Höhe von 2 Mio. EUR im Jahr 2009, 13 Mio. EUR<br />

im Jahr 2010, 25 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie in Höhe von<br />

30 Mio. EUR im Jahr 2012 geplant (jeweils inkl. fremder Erwerbsnebenkosten).<br />

Die Planungen sehen vor, dass Aufwendungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ des Emittenten wie z.B. die Provision für die Vermittlung<br />

von Beteiligungen an Zielfonds, die laufenden Vergütungen des<br />

Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten erst<br />

im Folgejahr liquiditätsmäßig abfl ießen (Ausnahme: Provision für<br />

die Eigenkapitalbeschaffung, die im Jahr der Platzierung des Zeichnungskapitals<br />

fällig ist).<br />

Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds können von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ dem Emittenten erst im Folgejahr, d.h.<br />

erstmalig im Jahr 2010, vereinnahmt werden.<br />

Dasselbe gilt für die nicht liquiditätswirksamen<br />

und von der Höhe der Ausschüttungen abweichenden<br />

Erträge aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds.<br />

Ausschüttungen an die Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ des Emittenten fl ießen erstmalig im Jahr<br />

2011.<br />

Zu den detaillierten Prognoseannahmen verweisen<br />

wir auf die Ausführungen im Kapitel „Investitions-<br />

und Finanzierungsplan“, Seite 60 f.,<br />

„Prognoserechnung“, Seite 62 f., „Erläuterungen<br />

zur Prognoserechnung“, Seite 64 ff.<br />

Prognose der Vermögenslage<br />

Eröffnungsbilanz<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent wurde am<br />

01.10.2009 gegründet. Das Kommanditkapital<br />

beträgt 10.000 EUR und wurde am 02.11.2009<br />

eingezahlt.<br />

Zwischenübersicht 17.12.2009<br />

Ab Gründung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

wurden per 17.12.2009 Beteiligungen an<br />

24 Zielfonds über einen Gesamtbetrag von<br />

2,21 Mio. EUR inkl. fremder Erwerbsnebenkosten<br />

sowie inkl. der Vermittlungsprovision des<br />

Komplementärs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft /des Emittenten<br />

erworben. Die Finanzierung erfolgte über<br />

die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen<br />

in Höhe von nominal 2,27 Mio. EUR. Die Inhaberschuldverschreibungen<br />

sind überwiegend<br />

zum 30.12.2010 fällig und wurden in Höhe von<br />

1,7 Mio. EUR von Personen erworben, die<br />

gleichzeitig Gesellschafter, Geschäftsführer oder<br />

Mitarbeiter von Gesellschaften der asuco-Unternehmensgruppe<br />

sind. 200 TEUR wurden von der<br />

asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> erworben. Die Vermittlungsprovision<br />

des Komplementärs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ des Emittenten (ca. 64 TEUR), die aufgelaufenen<br />

Fremdkapitalzinsen (ca. 15 TEUR) sowie<br />

die bislang angefallenen diversen Kosten<br />

(ca. 39 TEUR) erhöhen die Verbindlichkeiten.<br />

Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

129


130<br />

Planbilanzen per 31.12.2009, 31.12.2010<br />

sowie 31.12.2011<br />

Die Planbilanzen der Jahre 2009, 2010 sowie<br />

2011 sind der unten stehenden Abbildung zu<br />

entnehmen.<br />

Das nicht eingezahlte aber platzierte Kommanditkapital<br />

wird in den Planbilanzen unter der Position<br />

„Ausstehende Einlagen“ ausgewiesen. Die<br />

Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen<br />

an Zielfonds werden auf die Beteiligungen<br />

an Zielfonds aktiviert. Der Bilanzansatz für die<br />

Beteiligungen an Zielfonds erhöht sich zusätzlich<br />

um die prognostizierten nicht liquiditätswirksamen<br />

und von der Höhe der Ausschüttungen<br />

abweichenden Erträge aus den erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds bzw. er reduziert sich<br />

um die von den jeweiligen Zielfonds geplanten<br />

Ausschüttungen. Im Umlaufvermögen werden<br />

die Bankguthaben ausgewiesen. Sämtliche anderen<br />

Kosten werden als Aufwand verbucht. Aufwendungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten,<br />

die erst im Folgejahr liquiditätsmäßig abfl ießen,<br />

werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Prognose der Finanzlage<br />

Die Prognose der Finanzlage ist der Abbildung<br />

auf Seite 131 zu entnehmen.<br />

Die Finanzlage zeigt die im jeweiligen Jahr geplanten<br />

zahlungswirksamen Beträge aus der Investitionstätigkeit<br />

(Investition in Beteiligungen<br />

Vermögenslage in TEUR (Prognose)<br />

an Zielfonds), der Finanzierungstätigkeit (Einzahlung des Kommanditkapitals,<br />

Aufnahme und Tilgung des Fremdkapitals) sowie<br />

der laufenden Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

(Platzierung des Kommanditkapitals, Verwaltung der erworbenen<br />

Beteiligungen an Zielfonds).<br />

Prognose der Ertragslage<br />

Die Prognose der Ertragslage kann der Abbildung auf Seite 131<br />

entnommen werden.<br />

Die Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung) berücksichtigt die<br />

geplanten Erträge und Aufwendungen nicht im Jahr der Zahlung,<br />

sondern in dem Jahr, für das sie wirtschaftlich vereinnahmt wurden<br />

bzw. angefallen sind.<br />

Prognose der Investitionen, Produktion, Umsatz und<br />

handelsrechtliches Ergebnis<br />

Eine Prognose für die Produktion und den Umsatz ist nicht möglich,<br />

da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft /der Emittent keine Produktion unterhält<br />

und keine Umsätze erwirtschaftet, sondern ausschließlich Erträge<br />

aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds erzielt.<br />

Die prognostizierten Investitionen berücksichtigen nur die fremden<br />

Erwerbsnebenkosten (ohne die Vermittlungsprovision des<br />

Komplementärs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten), die prognostizierten<br />

nicht liquiditätswirksamen und von der Höhe der Ausschüttungen<br />

abweichenden Erträge aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds sowie die von den jeweiligen Zielfonds geplanten<br />

Ausschüttungen.<br />

Die prognostizierten handelsrechtlichen Ergebnisse ermitteln<br />

sich aus den prognostizierten nicht liquiditätswirksamen und von<br />

Aktiva Eröffnungsbilanz Zwischenübersicht Planbilanz Planbilanz Planbilanz<br />

01.10.2009 17.12.2009 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011<br />

A Ausstehende Einlagen 10 0 0 0 51.000<br />

B Anlagevermögen 0 2.214 2.318 15.375 40.563<br />

C Umlaufvermögen 0 66 105 5.870 8.666<br />

Summe Aktiva 10 2.280 2.423 21.245 100.229<br />

Passiva<br />

A Eigenkapital<br />

I. Kommanditkapital 10 10 10 21.010 100.010<br />

II. Kapitalrücklage (Agio) 0 0 0 1.050 5.000<br />

III. Entnahmen 0 0 0 0 -881<br />

IV. Ergebniskonten 0 -19 -218 -1.226 -4.702<br />

B Verbindlichkeiten 0 2.289 2.630 411 802<br />

Summe Passiva 10 2.280 2.423 21.245 100.229<br />


der Höhe der Ausschüttungen abweichenden Erträgen aus den<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, den laufenden Vergütungen<br />

der geschäftsführenden Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />

Finanzlage in TEUR (Prognose)<br />

schaft / des Emittenten sowie den geplanten diversen<br />

Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten.<br />

Einzahlungen 2009 2010 2011<br />

Liquiditätsreserve per 01.01. 0 5 5.884<br />

Einzahlung Kommanditkapital 10 21.000 28.000<br />

Einzahlung Agio 0 1.050 3.950<br />

Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds 0 145 1.088<br />

Zufl uss Fremdkapital 2.350 -2.350 0<br />

Auszahlungen<br />

Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds (inkl. fremde Erwerbsnebenkosten) 2.250 12.750 25.000<br />

Fremdkapitalzinsen 0 22 0<br />

Ausschüttungen an Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten 0 0 881<br />

Vermittlungsprovision Beteiligungen an Zielfonds 0 68 383<br />

Eigenkapitalbeschaffung (Agio) 0 1.050 3.950<br />

Komplementär 0 0 1<br />

Geschäftsführender Kommanditist 0 0 3<br />

Diverse Kosten 5 191 24<br />

Summe zahlungswirksame Veränderungen 105 5.765 2.796<br />

Liquiditätsreserve per 31.12. 105 5.870 8.666<br />

Ertragslage in TEUR (Prognose)<br />

Zwischenübersicht 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.<br />

01.10. – 17.12.2009 2009 2010 2011<br />

Erträge aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds 0 0 70 525<br />

Eigenkapitalbeschaffung (Agio) 0 0 1.050 3.950<br />

Fremdkapitalzinsen 14 22 0 0<br />

Komplementär 0 0 1 5<br />

Geschäftsführender Kommanditist 0 0 3 22<br />

Diverse Kosten 5 196 24 24<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -19 -218 -1.008 -3.477<br />

Sonstige in TEUR (Prognose)<br />

2009 2010 2011 2012<br />

Investitionen (inkl. fremde Erwerbsnebenkosten) 2.250 12.750 25.000 30.000<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Umsatz 0 0 0 0<br />

Handelsrechtliches Ergebnis -218 -1.008 -3.477 1.220<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

131


132<br />

Negativtestate<br />

Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV) sind in einen<br />

Verkaufsprospekt zahlreiche Angaben aufzunehmen.<br />

Für den Fall, dass für das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot eine geforderte Angabe<br />

nicht zutrifft, sind Negativtestate in den Verkaufsprospekt<br />

aufzunehmen.<br />

� Der Verkaufsprospekt ist ausschließlich in<br />

deutscher Sprache abgefasst. Es entfällt daher<br />

eine deutsche Zusammenfassung mit den<br />

wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen<br />

Angaben zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft / zum Emittenten,<br />

der Vermögensanlage und dem Anlageobjekt<br />

(§ 2 (1) Satz 5 VermVerk ProspV).<br />

� Der Anbieter übernimmt keine Zahlung u.U.<br />

anfallender Steuern für die Anleger (§ 4 Satz<br />

1 Nr. 2 HS. 2 VermVerkProspV).<br />

� Die Vermögensanlagen werden nur in der<br />

Bundesrepublik Deutschland angeboten.<br />

Die Angabe von Teilbeträgen des Zeichnungskapitals<br />

für verschiedene Staaten entfällt<br />

daher (§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV).<br />

� Die Satzung des Komplementärs weicht mit<br />

Ausnahme der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten<br />

für die Geschäftsanteile<br />

nicht von den gesetzlichen Bestimmungen<br />

für Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />

ab (§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent ist kein<br />

Konzernunternehmen (§ 5 Nr. 6 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent hat zum<br />

Datum der Prospektaufstellung außer dem<br />

vorliegenden Beteiligungsangebot, dem von<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

übernommenen Kapitalanteil in Hö he von<br />

5.000 EUR, dem von dem Treuhandkommanditisten<br />

übernommenen Kapitalanteil in<br />

Höhe von 5.000 EUR sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />

in Höhe von insgesamt<br />

2,27 Mio. EUR keine weiteren Wertpapiere<br />

oder Vermögensanlagen ausgegeben (§ 6<br />

Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent ist keine Aktiengesellschaft<br />

oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und hat daher keine<br />

umlaufenden Wertpapiere begeben, die den Gläubigern Umtausch-<br />

oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen. Daher sind<br />

auch keine Angaben über die Bedingungen und das Verfahren<br />

für den Umtausch oder den Bezug zu benennen (§ 6 Satz 2, 3<br />

VermVerkProspV).<br />

� Die Gründungsgesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />

beauftragt sind. Die asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>, die 100 % der<br />

Anteile an den Gründungsgesellschaftern hält, hält auch 100 %<br />

der Anteile an der asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/dem Emittenten mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />

beauftrag ist (§ 7 (2) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

� Die Gründungsgesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / dem Emittenten Fremdkapital<br />

zur Verfügung stellen. Die asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>, die 100 %<br />

der Anteile an den Gründungsgesellschaftern hält, hat von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft / vom Emittenten eine Inhaberschuldverschreibung<br />

über nominal 200.000 EUR erworben (§ 7 (2) Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

� Die Gründungsgesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />

beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen (§ 7 (2) Nr. 3 VermVerk ProspV).<br />

� Die Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten besteht<br />

in der Investition des <strong>Fonds</strong>vermögens in Beteiligungen an<br />

Zielfonds. Die Ertragslage ist daher ganz wesentlich von der<br />

Entwicklung der Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds, den von den jeweiligen Zielfonds abgeschlossenen<br />

Verträgen wie z.B. Kauf- und Mietverträge (vgl. Darstellung<br />

der Risiken Seite 18 ff.) sowie den von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

abgeschlossenen und auf Seite 102 f. beschriebenen Verträgen<br />

abhängig. Patente, Lizenzen, weitere Verträge oder neue Herstellungsverfahren,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder Ertragslage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

sind, bestehen nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />

zum Datum der Prospektaufstellung nicht (§ 8 (1) Nr. 2<br />

VermVerkProspV).<br />

� Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfl<br />

uss auf die wirtschaftliche Lage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des<br />

Emittenten haben können, sind nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />

zum Datum der Prospektaufstellung nicht bekannt<br />

(§ 8 (1) Nr. 3 VermVerkProspV).


� Neben den ab Seite 102 f. abgeschlossenen wesentlichen Verträgen<br />

ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent zum Datum der<br />

Prospektaufstellung von keinen außergewöhnlichen Ereignissen<br />

beeinfl usst worden (§ 8 (2) VermVerkProspV).<br />

� Die Nettoeinnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

werden ausschließlich für den Erwerb von Beteiligungen an<br />

Zielfonds und nicht für sonstige Zwecke genutzt (§ 9 (1) Verm-<br />

VerkProspV).<br />

� Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent im Wesentlichen ein<br />

Blindpool ist, können die Anlageobjekte (Beteiligungen an<br />

Zielfonds) bzw. die Vermögensgegenstände der Zielfonds (Immobilien)<br />

nur anhand von Investitionskriterien beschrieben<br />

werden (§ 9 (2) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

� Dem Treuhänder sowie Personen oder Gesellschaften, die für<br />

den Inhalt des Verkaufsprospektes die Verantwortung übernehmen<br />

(vgl. Seite 5), Gründungsgesellschaftern sowie Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung oder des Vorstandes, Aufsichtsgremien und<br />

Beiräten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten oder Personen,<br />

die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder<br />

die Abgabe und den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinfl usst haben, stand oder steht zum Datum der<br />

Prospektaufstellung kein Eigentum oder steht keine dingliche Berechtigung<br />

an den erworbenen Anlageobjekten (Beteiligungen<br />

an Zielfonds) der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten oder wesentliche<br />

Teile derselben zu (§ 9 (2) Nr. 2 VermVerk ProspV).<br />

� Zum Datum der Prospektaufstellung bestehen weder erhebliche<br />

noch unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte<br />

(der Beteiligungen an Zielfonds) der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des<br />

Emittenten (§ 9 (2) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

� Neben den auf Seite 29 beschriebenen Schwierigkeiten bei der<br />

Verwertung / beim Verkauf der Anlageobjekte (der Beteiligungen<br />

an Zielfonds) über den sogennanten Zweitmarkt bestehen<br />

nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen zum Datum der<br />

Prospektaufstellung keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte<br />

(Beteiligungen an Zielfonds), insbesondere im Hinblick<br />

auf das Anlageziel (§ 9 (2) Nr. 4 VermVerkProspV).<br />

� Zum Datum der Prospektaufstellung sind keine behördlichen<br />

Genehmigungen erforderlich (§ 9 (2) Nr. 5 VermVerk ProspV).<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft/der Emittent hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />

außer den auf Seite 102 f. beschriebenen Verträgen<br />

keine weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung<br />

der Anlageobjekte (Beteiligungen an Zielfonds) oder<br />

wesentlicher Teile davon abgeschlossen (§ 9 (2) Nr. 6 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Zum Datum der Prospektaufstellung existieren<br />

keine Bewertungsgutachten zu den Anlageobjekten<br />

(Beteiligungen an Zielfonds)<br />

(§ 9 (2) Nr. 7 VermVerkProspV).<br />

� Die asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> hat<br />

als Gründungsgesellschafter und geschäftsführender<br />

Kommanditist im Rahmen des auf<br />

Seite 102 beschriebenen Projektaufbereitungsvertrages<br />

bestimmte Aufgaben für die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft / den Emittenten übernommen.<br />

Die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> hat<br />

bzw. wird als Gründungsgesellschafter und<br />

als Komplementär Beteiligungen an Zielfonds<br />

an die <strong>Fonds</strong>geselschaft / den Emittenten<br />

vermitteln. Die asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong> ist<br />

als Anbieter beauftragt das Zeichnungskapital<br />

zu platzieren. Im Übrigen erbringen weder<br />

der Treuhänder noch Personen oder Gesellschaften,<br />

die für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

die Verantwortung übernehmen<br />

(vgl. Seite 5), Gründungsgesellschafter sowie<br />

Mitglieder der Geschäftsführung oder des<br />

Vorstandes, Aufsichtsgremien und Beiräte<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/des Emittenten oder<br />

Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt<br />

des Verkaufsprospektes oder die Abgabe<br />

und den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinfl usst haben,<br />

nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen<br />

(§ 9 (2) Nr. 8 VermVerkProspV).<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent wurde<br />

vor weniger als 18 Monaten gegründet und<br />

hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne<br />

des § 10 (1) Nr. 1 VermVerkProspV erstellt.<br />

Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent die<br />

verringerten Prospektanforderungen gemäß<br />

§ 15 VermVerkProspV geltend macht, liegen<br />

kein nach § 8 h (1) Verkaufsprospektgesetz<br />

oder nach anderen Vorschriften aufgestellter<br />

und geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht<br />

sowie keine veröffentlichte Zwischenübersicht<br />

vor (§ 10 (1) Satz 1 Nr. 3 VermVerk-<br />

ProspV). Daher konnte auch keine Angabe<br />

über den Namen, die Anschrift und die Berufsbezeichnung<br />

des Abschlussprüfers, der<br />

den Jahresabschluss geprüft hat, und kein<br />

Bestätigungsvermerk einschließlich zusätzlicher<br />

Bemerkungen angegeben werden (§ 11<br />

VermVerkProspV).<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent ist nicht<br />

Teil eines Konzerns. Sie / er ist daher zur Auf-<br />

Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />

133


134<br />

stellung eines Konzernabschlusses nicht verpfl<br />

ichtet (§ 10 (2) Satz 1 HS. 1 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent verfügt<br />

über keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien.<br />

Ein Beirat wurde zum Datum der<br />

Prospektaufstellung noch nicht bestellt (§ 12<br />

(1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

� Der Komplementär und der geschäftsführende<br />

Kommanditist der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des<br />

Emittenten werden jeweils durch zwei Geschäftsführer<br />

vertreten (vgl. Seite 104 f.).<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung sind<br />

keine besonderen Funktionen zugewiesen<br />

worden (§ 12 (1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />

� Dem Komplementär, dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten, dem Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ des Emittenten sowie den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung des Komplementärs<br />

(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz)<br />

und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) wurden<br />

für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />

keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />

Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art gewährt,<br />

so dass eine Aufteilung der Gesamtbezüge<br />

nicht möglich ist (§ 12 (1) Nr. 2 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Der Komplementär, der geschäftsführende<br />

Kommanditist und der Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ des Emittenten sind nicht mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />

betraut. Die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

des Komplementärs (Hans-Georg<br />

Acker, Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten (Hans-Georg<br />

Acker, Dietmar Schloz) sind Geschäftsführer<br />

der asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, die von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft/vom Emittenten mit dem<br />

Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />

beauftragt wurde (§ 12 (2) Nr. 1 VermVerk-<br />

ProspV).<br />

� Der Komplementär, der geschäftsführende<br />

Kommanditist sowie der Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ des Emittenten sind nicht für<br />

Unternehmen tätig, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ dem Emittenten Fremdkapital ge-<br />

ben. Die Mitglieder der Geschäftsführung des Komplementärs<br />

(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten (Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz)<br />

sind Geschäftsführer der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>, die von der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft / dem Emittenten Inhaberschuldverschreibungen<br />

in Höhe von 200 TEUR erworben hat. Außerdem haben<br />

die Herren Acker und Schloz persönlich Inhaberschuldverschreibungen<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten in<br />

Höhe von insgesamt 1,4 Mio. EUR erworben (§ 12 (2) Nr. 2<br />

VermVerk ProspV).<br />

� Der Komplementär, der geschäftsführende Kommanditist, die<br />

Mitglieder der Geschäftsführung des Komplementärs (Hans-<br />

Georg Acker, Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten (Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) sowie der<br />

Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/des Emittenten sind nicht für Unternehmen<br />

tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung der<br />

Anlageobjekte nicht nur geringfügige Leistungen erbringen. Der<br />

Komplementär vermittelt allerdings die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

/ vom Emittenten erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />

und der geschäftsführende Kommanditist ist für die <strong>Fonds</strong>konzeption<br />

verantwortlich (§ 12 (2) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />

� Der Treuhandkommanditist (asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>) ist wie<br />

der Komplementär (asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>) und der geschäftsführende<br />

Kommanditist der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />

(asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>) sowie der Anbieter<br />

der Vermögensanlagen (asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>) eine 100%ige<br />

Tochtergesellschaft der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>. Aus diesen Verfl<br />

echtungen können Interessenskonfl ikte entstehen. Weitere<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonfl ikte begründen<br />

können, bestehen zum Datum der Prospektaufstellung<br />

nicht (§ 12 (3) Nr. 5 VermVerkProspV).<br />

� Personen, die nicht in den Kreis der nach der Verordnung über<br />

Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte angabepfl ichtiger Personen<br />

fallen, die aber die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />

der Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst haben, gibt es<br />

nicht (§ 12 Absatz 4 VermVerkProspV).<br />

� Für die vorliegenden Vermögensanlagen haben keine juristische<br />

Person oder Gesellschaft die Gewährleistung für deren<br />

Verzinsung oder Rückzahlung übernommen (§ 14 VermVerk-<br />

ProspV).


Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Nach den §§ 312c BGB i.V.m. 1 BGB-InfoV in der Fassung des<br />

Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge<br />

bei Finanzdienstleistungen sind den Anlegern nachfolgende Informationen<br />

zur Verfügung zu stellen:<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

2. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />

3. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

1. Allgemeine Informationen<br />

Informationen zum Anbieter und anderen gegenüber den Anlegern<br />

auftretenden Personen<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft / Emittent<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRA 94610<br />

USt-IdNr. noch nicht zugeteilt<br />

Gesetzlicher Vertreter (Komplementär)<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> s.u.<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Langfristiger Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen<br />

an geschlossenen <strong>Fonds</strong>, REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />

(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien.<br />

Persönlich haftender Gesellschafter /Komplementär<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 179914<br />

USt-IdNr. DE 266443938<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Übernahme persönliche Haftung bei geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> in Form einer Kommanditgesellschaft;<br />

Übernahme Geschäftsführung bei geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong>; Konzeption von geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />

Geschäftsführender Kommanditist<br />

asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 180028<br />

USt-IdNr. DE 266693581<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Übernahme der Geschäftsführung bei geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong> sowie Besorgung der mit dem gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden<br />

Geschäfte von geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />

Treuhänder / Treuhandkommanditist<br />

Treuhänder für Anleger, die sich unmittelbar als<br />

Kommanditist mit persönlicher Eintragung ins<br />

Handelsregister beteiligen.<br />

Treuhandkommanditist für Anleger, die sich mittelbar,<br />

d.h. ohne persönliche Eintragung in das<br />

Handelsregister, beteiligen.<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: treuhand@asuco.de<br />

Internet: www.asuco.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 181762<br />

USt-IdNr. DE 267245411<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

135


136<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Übernahme der Funktion als Treuhandkommanditist<br />

bei Beteiligungsangeboten; Besorgung<br />

sämtlicher im Treuhandvertrag mit unmittelbar<br />

oder mittelbar beteiligten Anlegern vereinbarten<br />

Tätigkeiten im eigenen Namen auf Rechnung<br />

der Anleger (Treugeber) sowie Halten von Beteiligungen<br />

in eigenem Namen.<br />

Anbieter<br />

asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

Geschäftsanschrift<br />

Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />

Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />

eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 180027<br />

USt-IdNr. DE 266693590<br />

Geschäftsführung<br />

Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Vertrieb von geschlossenen <strong>Fonds</strong>; Beratung für<br />

<strong>Fonds</strong>initiatoren im Bereich Konzeption, Verwaltung<br />

und Vertrieb geschlossener <strong>Fonds</strong> sowie<br />

bei Anlegerbetreuung; Erstellung von Schulungs-<br />

und Marketingkonzepten sowie An- und<br />

Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen<br />

<strong>Fonds</strong>.<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Nach Rechtslage zum Datum der Prospektaufstellung<br />

ist für die vorgenannten Gesellschaften<br />

eine Aufsichtsbehörde nicht vorgesehen.<br />

Name und Anschrift des für den Anbieter<br />

handelnden Vermittlers<br />

Siehe Eintragungen auf der Beitrittserklärung.<br />

Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis<br />

und die Kommunikation mit dem Anleger ist<br />

deutsch.<br />

Rechtsordnung / Gerichtsstand<br />

Für Verträge und sonstige Schuldverhältnisse,<br />

die für die Beteiligung des Anlegers an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einer<br />

entsprechenden ausländischen gesetzlichen Regelung ist, gelten<br />

hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansonsten<br />

ist als Erfüllungsort für den Gesellschaftsvertrag sowie für<br />

den Treuhand- und Verwaltungsvertrag Oberhaching und als Gerichtsstand<br />

München vereinbart.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />

können Anleger – unbeschadet ihres Rechts,<br />

die Gerichte anzurufen – die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Die Voraussetzungen für den<br />

Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung,<br />

die zusammen mit einem Merkblatt bei der Schlichtungsstelle<br />

erhältlich sind. Die Anschrift lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt<br />

Telefon (069) 23 88-19 07, Fax (069) 23 88-19 19<br />

Internet: www.bundesbank.de<br />

Einlagensicherung<br />

Es besteht kein Garantiefonds oder eine vergleichbare Sicherung<br />

der Einlagen der Direktkommanditisten und der Treugeber.<br />

2. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />

Dieser Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot „asuco 1 Zweitmarktfonds<br />

pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ vom 17.12.2009 – nachfolgend<br />

„Prospekt“ genannt – sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte<br />

Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />

Einzelheiten wird nachfolgend auf diese Dokumente verwiesen.<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar als Treugeber über<br />

den Treuhandkommanditisten (vgl. Abschnitt oben „Treuhänder<br />

/ Treuhandkommanditist“) oder unmittelbar als Direktkommanditist<br />

an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG (<strong>Fonds</strong>gesellschaft).<br />

Gegenstand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist der langfristige<br />

Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an<br />

geschlossenen <strong>Fonds</strong>, REITs und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds)<br />

unter Beachtung von Investitionskriterien. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

wird mit den von den Anlegern geleisteten Einlagen abzüglich<br />

der in § 8 des Gesellschaftsvertrages der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

dargestellten <strong>Fonds</strong>nebenkosten und zzgl. einer u.U. aufgenommenen<br />

Fremdfi nanzierung ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen<br />

an Zielfonds direkt oder indirekt über eine Kapitalgesellschaft<br />

erwerben, verwalten und veräußern.


Die Anleger partizipieren direkt über Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und indirekt über Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen<br />

an Zielfonds an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft an den Erträgen der<br />

jeweiligen Zielfonds.<br />

Die weiteren Einzelheiten zu den vorgenannten wesentlichen Leistungsmerkmalen<br />

sind dem Prospekt (Seite 8 ff.) zu entnehmen.<br />

Preise<br />

Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung übernommenen<br />

Zeichnungsbetrag zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu<br />

5 %, bezogen auf den Zeichnungsbetrag, zu leisten. Die Einzahlungen<br />

sind wie folgt fällig:<br />

Vorzugs-Kommanditkapital:<br />

100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe<br />

von bis zu 5 % unverzüglich nach Annahme der Beteiligung durch<br />

den Treuhandkommanditisten.<br />

Reguläres Kommanditkapital:<br />

20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von<br />

bis zu 5 % am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung<br />

durch den Treuhandkommanditisten folgt; weitere, auch individuell<br />

abrufbare Einzahlungsraten sind zwei Monate nach Aufforderung<br />

durch den Treuhandkommanditisten fällig.<br />

Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten,<br />

zusätzliche Telekommunika tionskosten<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />

Bei einer Beteiligung des Anlegers als Direktkommanditist fallen<br />

als weitere Kosten Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht sowie Gebühren für die<br />

Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht durch<br />

den Treuhänder in Höhe von pauschal 250 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />

an. Im Falle nicht rechtzeitiger Vorlage der Handelsregistervollmacht<br />

werden aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />

in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet.<br />

Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen und im Erbfall<br />

eine Gebühr für die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />

geführten Register in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages,<br />

mindestens 200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu entrichten.<br />

Verspätet oder unvollständig gemeldete Sonderwerbungskosten,<br />

werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />

erst nach Zahlung eines Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR<br />

zzgl. Umsatzsteuer bearbeitet.<br />

Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung wegen<br />

unterlassener Mitteilung einer geänderten Bankverbindung hat der<br />

Anleger eine Bearbeitungspauschale von 50 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />

zu entrichten.<br />

Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen<br />

Berechtigten auf Auslandskonten werden unter<br />

Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />

Eigene Kosten für die Einsichtnahme in die Bücher<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, für Rechts- oder<br />

Steuerberatung sowie für Telefon, Internet, Porto,<br />

Überweisungen etc. hat der Anleger selbst zu<br />

tragen.<br />

Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />

für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />

im Prospekt, insbesondere im Kapitel „Steuerliches<br />

Konzept“ (vgl. Seite 84 ff.) verwiesen. Bei<br />

Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige<br />

Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen<br />

Berater wenden.<br />

Zahlung und Erfüllung der Verträge,<br />

Verzugszinsen, weitere Vertragsbedingungen<br />

Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung<br />

übernommenen Zeichnungsbetrag bzw. die geringere,<br />

fällige Einzahlungsrate jeweils zzgl. des<br />

vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % nach<br />

Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />

(Zahlstelle) durch Überweisung auf nachstehend<br />

genanntes Konto zu leisten:<br />

Empfänger asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

(Zahlstelle) Sonderkonto asuco 1 Zweitmarktfonds<br />

pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bank UniCredit Bank AG<br />

Konto-Nr. 655457119<br />

BLZ 70020270<br />

Die Einzahlungen sind wie folgt fällig:<br />

Vorzugs-Kommanditkapital:<br />

100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />

Agio in Höhe von bis zu 5 % unverzüglich<br />

nach Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Reguläres Kommanditkapital:<br />

20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />

Agio in Höhe von bis zu 5 % am 15. des Monats,<br />

der auf die Annahme der Beteiligung durch<br />

den Treuhandkommanditisten folgt; weitere,<br />

auch individuell abrufbare Einzahlungsraten<br />

sind zwei Monate nach Aufforderung durch den<br />

Treuhandkommanditisten fällig.<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

137


138<br />

Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsraten<br />

zzgl. des vereinbarten Agios ist die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />

in Höhe von 1 % p.M. bzw. den Ersatz<br />

eines weitergehenden Schadens zu verlangen<br />

oder den Anleger aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

auszuschließen.<br />

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung<br />

sowie aus dem Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (vgl. Seite 106 ff. des<br />

Prospektes) und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

(vgl. Seite 122 ff. des Prospektes).<br />

Die vom Treuhänder / Treuhandkommanditisten<br />

zu erbringenden Leistungen sind im Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag (vgl. Seite 122 ff. des<br />

Prospektes), die Leistungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

und der geschäftsführenden Gesellschafter<br />

im Gesellschaftsvertrag, dort insbesondere in<br />

§ 10 (vgl. Seite 109 ff. des Prospektes), geregelt.<br />

Leistungsvorbehalte<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich nur an einzelne<br />

Personen oder Gesellschaften. Eine Beteiligung<br />

von Gemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften<br />

und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />

Es besteht kein Anspruch des Anlegers oder des<br />

wirtschaftlich Berechtigten auf Aufnahme in die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />

nicht unverzüglich und vor Beitritt in die<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />

(GWG) aufgeführten Angaben macht und seine<br />

Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />

nicht durch Übersendung eines nach dem Geldwäschegesetz<br />

Berechtigten bestätigten Identifi -<br />

kationsnachweises oder durch Postidentverfahren<br />

nachweist.<br />

Nach Annahme des Beitrittsangebotes durch die<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />

Spezielle Risiken der Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt<br />

den üblichen Risiken, die mit einer Investition<br />

in einen weitgehend als Blindpools konzipierten<br />

Dachfonds verbunden sind. Eine ausführliche<br />

Darstellung der mit der Beteiligung<br />

verbundenen Risiken befi ndet sich im Prospekt<br />

im Kapitel „Risiken“, Seite 18 ff.<br />

3. Informationen über die Besonderheiten des<br />

Fernabsatzvertrages<br />

Informationen zum Zustandekommen des Vertrages<br />

Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />

Beitrittserklärung an die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> (vgl. obigen<br />

Abschnitt „Treuhänder / Treuhandkommanditist“) ein für ihn<br />

bindendes Angebot auf den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

ab, mit dem Auftrag, für ihn eine Kommanditbeteiligung<br />

an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu begründen.<br />

Der Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird wirksam, wenn die asuco<br />

Treuhand <strong>GmbH</strong> dieses Angebot im eigenen Namen und im Namen<br />

sämtlicher anderer Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft annimmt.<br />

Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Anleger.<br />

Allerdings wird der Treuhänder / Treuhandkommanditist dem<br />

Anleger die Annahme der Beitrittserklärung schriftlich mitteilen.<br />

Widerrufsrecht<br />

Gibt der Anleger seine Beitrittserklärung ab, so kann er diese innerhalb<br />

der bestehenden Widerrufsfrist widerrufen. Wegen weiterer<br />

Einzelheiten zu den Widerrufsrechten, insbesondere der<br />

Widerrufsfristen, wird auf die „Widerrufsbelehrungen“ in der<br />

Beitrittserklärung verwiesen.<br />

Mindestlaufzeit der Verträge;<br />

vertragliche Kündigungsregelungen<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet (§ 28 des<br />

Gesellschaftsvertrages). Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, also<br />

auch die Anleger, können ihr Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />

Frist von sechs Monaten erstmalig zum 31.12.2023, danach mit<br />

der gleichen Frist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, nicht<br />

jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses kündigen.<br />

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt. Ein Anleger kann vom Komplementär oder vom<br />

geschäftsführenden Kommanditisten aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (z.B. bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />

bei Nichtleistung oder Zuwenigleistung der<br />

Einlage und / oder des vereinbarten Agios). Einzelheiten bestimmen<br />

§§ 7 und 30 des Gesellschaftsvertrages. Bei vorzeitigem Ausscheiden<br />

aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

des Anlegers nach § 32 des Gesellschaftsvertrages.<br />

Der Gesellschaftsvertrag kann nach § 17 j) des Gesellschaftsvertrages<br />

mit 75 % der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter<br />

sowie der Zustimmung einer der geschäftsführenden<br />

Gesellschafter geändert werden.<br />

Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der sowohl zwischen dem<br />

mittelbar als auch unmittelbar beteiligten Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />

/ Treuhänder geschlossen wird, gilt für unbestimmte<br />

Zeit (§ 13 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Der<br />

Anleger kann diesen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen<br />

mit der Folge, dass der Treuhandkommanditist die für den


Anleger treuhänderisch gehaltene Beteiligung an diesen überträgt<br />

und der Anleger somit unmittelbar als Kommanditist an der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt wird. Im Übrigen endet der Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag mit Ausscheiden des Treuhänders / Treuhandkommanditisten<br />

und / oder des Anlegers aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

sowie mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Der Treuhänder<br />

/ Treuhandkommanditist kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Komplementär<br />

ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat einen neuen<br />

Treuhänder / Treuhandkommanditisten zu bestellen. In diesem<br />

Fall tritt der neue Treuhänder / Treuhandkommanditist in alle<br />

Rechte und Pfl ichten ein, so dass der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

mit dem neuen Treuhänder / Treuhandkommanditist fortgesetzt<br />

wird.<br />

Sprache und Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />

gestellten Informationen<br />

Die hier zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf dem<br />

Stand der Prospektaufstellung. Sie sind während der Dauer des öffentlichen<br />

Angebots wirksam und werden während dieses Zeitraumes<br />

gegebenenfalls durch Nachträge zum Prospekt aktualisiert.<br />

Sämtliche Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Ende der Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />

139


140<br />

Angabenvorbehalt<br />

Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt<br />

wurden von den Prospektverantwortlichen<br />

mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt<br />

und überprüft. Sie entsprechen dem<br />

Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />

und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen<br />

und steuerlichen Vorschriften sowie<br />

Verwaltungsanweisungen. Eine Haftung für das<br />

Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie<br />

für Abweichungen durch zukünftige Änderungen<br />

der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />

sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer<br />

Entwicklungen kann jedoch nicht übernommen<br />

werden.<br />

Mit Ausnahme der Prospektverantwortlichen ist<br />

jeder Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur<br />

für die Angaben im Verkaufsprospekt verantwortlich,<br />

die seine Vertragsleistungen betreffen.<br />

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragspartner<br />

für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

des Verkaufsprospektes wird ausgeschlossen.<br />

Soweit in diesem Verkaufsprospekt Aussagen<br />

oder Inhalte aus Gutachten oder Analysen Dritter<br />

zitiert oder wieder gegeben werden, weisen<br />

die Prospektverantwortlichen darauf hin, dass<br />

sie diese inhaltlich nicht überprüft haben (vgl.<br />

„Risiken“ Seite 28).<br />

Die Prospektverantwortlichen versichern, insbesondere<br />

im Hinblick auf § 264 a StGB, nach bestem<br />

Wissen und Gewissen, über ihnen bekannte<br />

erhebliche Umstände, die für die Entscheidung<br />

einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft von<br />

Bedeutung sind, keine unrichtigen, vorteilhaften<br />

Angaben gemacht und keine nachteiligen Tatsachen<br />

verschwiegen zu haben.<br />

Maßgeblich für eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />

ist allein dieser Verkaufsprospekt.<br />

Kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist<br />

berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu<br />

machen. Die Vermittler sowie deren Untervermittler<br />

sind nicht Erfüllungsgehilfen der Prospektverantwortlichen<br />

und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Von einer etwaigen Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

der Prospektangaben sind Vermittler und die Gutachter freigestellt.<br />

Die Haftung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, des persönlich haftenden Gesellschafters,<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten, des Treuhandkommanditisten,<br />

der Prospektverantwortlichen sowie deren<br />

Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter und deren Angestellten<br />

ist für Pfl ichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen,<br />

auf einen Betrag begrenzt, der der geleisteten Einlage entspricht.<br />

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche im<br />

Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung zum Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung<br />

vertragswesentlicher Pfl ichten (sogenannte Kardinalspfl ichten)<br />

sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Ansprüche<br />

verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens<br />

jedoch drei Jahre nach Beitritt in die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Mit Unterschrift der Beitrittserklärung gibt der Anleger sein Einverständnis<br />

zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />

Der Verkaufsprospekt kann für den einzelnen Anleger lediglich die<br />

wesentlichen, nicht aber alle individuellen Sachverhalte darstellen.<br />

Eine individuelle Prüfung kann der Verkaufsprospekt daher<br />

nicht ersetzen, so dass jeder Interessent das Beteiligungsangebot<br />

zusammen mit seinen persönlichen Beratern eingehend analysieren<br />

sollte.<br />

Die Prospektverantwortlichen des Beteiligungsangebotes<br />

Die Prospektverantwortlichen haben den Verkaufsprospekt nach<br />

Maßgabe des IDW-Standards: Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />

von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />

(IDW S 4 vom 18.05.2006) erstellt.


Stichwortverzeichnis<br />

A<br />

Abgeltungssteuer 88<br />

Abschreibung Ergänzungsrechnung 86<br />

Abwicklungshinweise 143<br />

Altlasten 21 f., 33<br />

Anbieter 38<br />

Angabenvorbehalt 140<br />

Anlageausschuss 11, 96, 112<br />

Anlageerfolg 70 ff.<br />

Anlegerzielgruppe / -kreis 10<br />

Annahmen der Prognoserechnung 64 ff., 74<br />

Anteilsfi nanzierung 24 f.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) 11 f., 62 ff., 98, 115 f.<br />

Ausschüttungsrendite 14, 35, 53 ff., 64 f., 74<br />

B<br />

Beirat 97, 111 f.<br />

Beteiligungsangebot im Überblick 8<br />

C<br />

Chancen der Beteiligung 16 f., 32 ff., 45 ff.<br />

D<br />

Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft 14 f., 98 f., 118<br />

E<br />

Einzahlung des Zeichnungskapitals 9 f., 108<br />

Einkommensteuer 84 ff.<br />

Einkommensteuersatz 88<br />

Emittent 92 ff., 105<br />

Erbschaftsteuer 89 f.<br />

F<br />

Fernabsatzgesetz 31, 37, 135 ff.<br />

<strong>Fonds</strong>börse Deutschland 53, 102 f.<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft 92 ff., 105<br />

Fremdfi nanzierung 24, 34, 80 f.<br />

G<br />

Geschäftsführender Kommanditist 95 f., 104, 109 f.<br />

Geschäftsführung 95 f., 104 f., 109 f.<br />

Gesellschafterversammlung 28, 36, 97 f., 112 ff.<br />

Gesellschaftsvertrag 106 ff.<br />

Gesellschaftszweck 10, 94 f., 105, 106<br />

Gewerbesteuer 88 f.<br />

Gewerblicher Grundstückshandel 88<br />

Grunderwerbsteuer 90<br />

H<br />

Haftung 13 f., 23 f., 34, 68 f., 99<br />

I<br />

Infl ationsrate 13, 21, 32<br />

Innerer Wert 52 f.<br />

Instandhaltungen 21, 32<br />

Interner Zinsfuß 73 ff.<br />

Investitionskriterien 10 f., 46 f., 109 f.<br />

Investitions- und Finanzierungsplan 60 f., 80<br />

K<br />

Kapitalbindung 75<br />

Kommanditkapital 9, 60 f., 92 ff., 105, 106<br />

Konzeptionsmerkmale 9, 45 f.<br />

Komplementär 95 f., 105, 109 f.<br />

Kursermittlung 51 f.<br />

L<br />

Leistungsverträge 102<br />

M<br />

Mietentwicklung 20 f., 32<br />

Mindestbeteiligung 9, 106, 122<br />

N<br />

Nachschusspfl icht 14, 99 f.<br />

Negativtestate 132 ff.<br />

Stichwortverzeichnis<br />

141


142<br />

P<br />

Partner 15, 38 ff., 104 f.<br />

Prognoserechnung 62 f.<br />

Prospektherausgeber 5, 104<br />

R<br />

Rechtliches Konzept 92<br />

Rechtsstellung der Anleger / 13 f., 96 f., 106 f.<br />

Beteiligungsmöglichkeiten<br />

Reguläres Kommanditkapital 10, 106<br />

Renditeprognose 70 ff.<br />

Risiken 18<br />

Rückabwicklung 31<br />

S<br />

Schenkungsteuer 90<br />

Sensitivitätsanalyse 78 ff.<br />

Solidaritätszuschlag 88<br />

Steuerliches Konzept 84<br />

T<br />

Tilgungsgewinn 13, 71, 74, 79<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag 122<br />

U<br />

Übertragungsvereinbarung 53, 102<br />

Umsatzsteuer 90<br />

V<br />

Veräußerung / 14 f., 99, 117 f., 125 f.<br />

Übertragung der Beteiligung<br />

Veräußerungsgewinne 87<br />

Verfahrensrecht 90 f.<br />

Vermögensanlagen- 129 ff.<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Vermögensteuer 89<br />

Vertragspartner 104 f.<br />

Vorzugs-Kommanditkapital 9, 106<br />

W<br />

Währungsrisiko 25<br />

Z<br />

Zielfonds 14, 54 ff.<br />

Zweitmarkt 29, 36 f., 44 f.,<br />

Bildnachweis<br />

Titel Dmitry Sunagator (fotolia), Seite 4 m.edi (Photocase), Seite 8 Dimitrieva Daria (fotolia), Seite 10 asuco, Seite 11<br />

ifmitz, Seite 12 ifmitz, Seite 15 HGHI, Seite 16 KONG (Photocase), Seite 18 rappensuncle (iStockphoto), Seite 32 maspi<br />

(Photocase), Seite 38 Zooropa (fotolia), Seite 41 asuco, Seite 42 Edyta Pawlowska (fotolia), Seite 56 „Promenaden<br />

Hauptbahnhof“ A. Kreuer; „BRK Seniorenheim“ asuco; „Einkaufszentrum Das Schloss“ HGHI, Seite 57 „Fürstenhof Leipzig“<br />

ifmitz; „Main-Taunus-Zentrum“ DWS Finanz-Service <strong>GmbH</strong>; „Evonik Steag-Zentrale“ Evonik Services <strong>GmbH</strong>, Seite<br />

58 „Olympia-Einkaufszentrum“ ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG; „Deutsche Rentenversicherung“ ifmitz;<br />

Schönhauser Allee Arcaden: asuco, Seite 59 Astonishing (Photocase), Seite 60 kallejipp (Photocase), Seite 63 Andreas<br />

Rodriguez (fotolia), Seite 70 kallejipp (Photocase), Seite 84 Amanda Rohde (iStockphoto), Seite 92 cw-design (Photocase),<br />

Seite 101 sandrobrezger (Photocase)


Abwicklungshinweise<br />

Die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> (Zahlstelle) hält den Verkaufsprospekt<br />

zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Senden Sie bitte die Beitrittserklärung (Original und 2 Durchschläge)<br />

vollständig ausgefüllt und 2-fach vom Anleger unterzeichnet an:<br />

asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München<br />

Die Beitrittserklärungen werden vom Treuhandkommanditisten<br />

(asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München)<br />

in der Reihenfolge des Posteingangs angenommen. Von ihr<br />

erhalten Sie eine mit der Annahmebestätigung versehene Durchschrift<br />

der Beitrittserklärung zurück.<br />

Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung übernommenen<br />

Zeichnungsbetrag bzw. die geringere, fällige Einzahlungsrate jeweils<br />

zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % nach<br />

Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten (Zahlstelle)<br />

Ich,<br />

HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />

________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

(Vorname) (Name) (Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)<br />

________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

(PLZ) (Ort) (Straße, Haus-Nr.)<br />

erteile hiermit der<br />

asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />

(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 179914)<br />

– nachstehend “Komplementär” genannt –<br />

Vollmacht, meinen Eintritt als Kommanditist in die<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HR A 94610)<br />

- nachstehend “KG” genannt -<br />

mit einer Haftsumme von EUR *** 1.000.000,00***<br />

die 10 % der nominalen Pflichteinlage beträgt, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<br />

Der Komplementär ist berechtigt, den Eintritt und das Ausscheiden anderer Gesellschafter sowie mein eigenes Ausscheiden<br />

in meinem Namen im Handelsregister anzumelden, und mich bei allen anderen in Angelegenheiten der KG<br />

anfallenden Handelsregisteranmeldungen, für die die Mitwirkung des Kommanditisten gesetzlich erforderlich ist, einschließlich<br />

etwaiger Rechtsmittelverfahren, zu vertreten.<br />

Die Vollmacht ist unwiderruflich und gilt über meinen Tod hinaus. Der Komplementär ist von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit und kann entsprechend Untervollmacht erteilen.<br />

Mit dem Festhalten des Namens aufgrund meines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie des Festhaltens<br />

meines Geburtsdatums, meines Geburtsortes und meiner Staatsangehörigkeit sowie der Anschrift (aus dem Dokument)<br />

und des Festhaltens von Art, Nummer und ausstellender Behörde meines amtlichen Ausweises erfüllt der Notar gleichzeitig<br />

meine Identifizierung gemäß § 1 Abs. 5 GwG als zuverlässiger Dritter gemäß § 10a GwG-Verlautbarungen.<br />

______________________ _________________________________________________<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

- notarielle Beglaubigung erforderlich –<br />

Beglaubigung*<br />

Urkundenrolle-Nr.<br />

des Notars _________________________________ mit dem Amtssitz in<br />

_____________________<br />

Die umstehende bzw. vorstehende, vor mir vollzogene Unterschrift von:<br />

Name: Vorname:<br />

Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort:<br />

Geburtsdatum:<br />

Nationalität:<br />

Geburtsort:<br />

ausgewiesen durch: ____________________ Nr. _______________,<br />

ausstellende Behörde: *<br />

ausgestellt am: ___________________<br />

beglaubige ich hiermit öffentlich.<br />

gültig bis: _________________<br />

(Notar)<br />

______________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

* Bitte auch bei persönlich bekannten Personen wegen der Vorschriften des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren<br />

Straftaten („Geldwäschegesetz“) vollständig angeben.<br />

durch Überweisung auf nachstehend genanntes<br />

Konto zu leisten:<br />

Empfänger asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

(Zahlstelle) Sonderkonto asuco 1 Zweitmarktfonds<br />

pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Bank UniCredit Bank AG<br />

Konto-Nr. 655457119<br />

BLZ 70020270<br />

Die Einzahlungen sind wie folgt fällig:<br />

Vorzugs-Kommanditkapital: 100 % des Zeichnungsbetrages<br />

zzgl. vereinbartes Agio in Höhe<br />

von bis zu 5 % unverzüglich nach Annahme der<br />

Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten.<br />

Reguläres Kommanditkapital: 20 % des Zeichnungsbetrages<br />

zzgl. vereinbartes Agio in Höhe<br />

von bis zu 5 % am 15. des Monats, der auf die<br />

Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />

folgt; weitere, auch individuell<br />

abrufbare Einzahlungsraten sind zwei Monate<br />

nach Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />

fällig.<br />

Bei Zeichnungen ab dem 23.12.2011 bitten wir<br />

Sie, den fälligen Einzahlungsbetrag auch ohne<br />

Aufforderung des Treuhandkommanditisten noch<br />

im Jahr 2011 auf das o.g. Konto telegrafi sch zu<br />

überweisen. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />

gilt eine Gesellschafts einlage erst mit<br />

der Gutschrift auf dem Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

als erbracht und nicht schon mit der Belastung<br />

auf dem Konto des Gesellschafters.<br />

Der Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird vom<br />

Treuhänder gemäß der Erklärung im Annahmeschreiben<br />

bewirkt.<br />

Sofern Sie gemäß Beitrittserklärung Ihre persönliche<br />

Eintragung in das Handelsregister wünschen,<br />

erhalten Sie vom Treuhänder gleichzeitig<br />

mit dem Annahmeschreiben den Text für die<br />

hierfür notwendige Handelsregistervollmacht<br />

(vgl. nebenstehend), die nach notarieller Beglaubigung<br />

an den Treuhänder zurückzugeben ist.<br />

Die Beglaubigungsgebühr des Notars ist von<br />

Ihnen zu tragen, die Handelsregisterkosten für<br />

die erstmalige Handelsregisteranmeldung und<br />

-eintragung trägt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />

Abwicklungshinweise<br />

143


Form der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

Ich biete der asuco Treuhand den Abschluss des im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Treuhandvertrages an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten zwischen mir und dem Treuhandkommanditisten<br />

zustande kommt. Ich beauftrage den Treuhandkommanditisten,<br />

meine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft treuhänderisch für mich nach<br />

den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie Gesellschaftsvertrages<br />

zu erwerben und zu halten. Er oder ein von ihm beauftragter<br />

Dritter ist unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt, in meinem Namen<br />

alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für meine<br />

Beteiligung notwendig und zweckdienlich sind oder in Zukunft werden.<br />

Ich wähle folgende Form der Beteiligung:<br />

(Bitte ankreuzen; ohne Ankreuzen beteilige ich mich als Treugeber): 5<br />

� Treugeber („Treugeberbeteiligung“)<br />

Ich möchte nicht persönlich in das Handelsregister eingetragen werden.<br />

� Direktkommanditist („Direktbeteiligung“)<br />

Ich biete allen Gesellschaftern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft den Erwerb einer<br />

Beteiligung als Direktkommanditist gemäß dem im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />

Gesellschaftsvertrag an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />

durch den Treuhandkommanditisten für sich selbst und in<br />

Vertretung für die übrigen Gesellschafter zustande kommt.<br />

Ich verpfl ichte mich, dem Treuhandkommanditisten oder einem von ihm<br />

beauftragten Dritten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

(wird nach Eingang der Beitrittserklärung zugesandt) zu erteilen.<br />

Die Beglaubigungsgebühr des Notars wird von mir übernommen. Die<br />

Handelsregisterkosten für die erstmalige Handelsregisteranmeldung<br />

und -eintragung übernimmt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Mir ist bekannt, dass<br />

Ausfüllhilfe für die Beitrittserklärung<br />

1 Bitte geben sie sowohl Ihre Steuernummer als auch Ihre<br />

Steuer-ID an.<br />

2 Zeichnungsbetrag ohne Agio.<br />

3 Entscheiden Sie sich, welche Art des Kommanditkapitals Sie<br />

zeichnen wollen.<br />

4 Da bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft grundsätzlich Ausschüttungen<br />

nur dann erfolgen, wenn Sie Ihr Wahlrecht zur Entnahme der<br />

Ausschüttungen ausgeübt haben, können Sie hier Ihr Wahlrechts<br />

bereits dergestalt ausüben, dass entnahmefähige Ausschüttungen<br />

zu 100 % an Sie ausbezahlt werden.<br />

5 Der Verzicht auf die Eintragung ins Handelsregister spart Kosten<br />

für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

(bitte Ausführungen Seite 96 f. beachten).<br />

6 Eine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist grundsätzlich nur<br />

möglich, wenn Sie eine Erklärung im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />

abgegeben haben.<br />

7 Bitte nicht vergessen! Beitrittserklärung (weiß, Original und<br />

zwei Durchschläge) vollständig ausgefüllt und 2-fach vom An-<br />

144<br />

Mustermann<br />

Beitrittserklärung<br />

asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />

Anleger<br />

Nachname Vorname Geburtsdatum / Geburtsort<br />

Musterstraße 1<br />

Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon / Fax<br />

Musterort<br />

Wohnsitzfi nanzamt<br />

Bankverbindung<br />

Steuernummer / Steuer-ID Staatsangehörigkeit<br />

987654321<br />

Konto-Nr. BLZ Bank<br />

Ich, der / die Unterzeichnende (nachfolgend „Anleger“ genannt) beabsichtige<br />

mich an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Oberhaching<br />

(nachfolgend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt) in nachfolgender Höhe<br />

zu beteiligen.<br />

Zeichnungsbetrag 2 _________________ 500.000 EUR<br />

(mindestens 250.000 EUR bzw.<br />

durch 10.000 glatt teilbarer höherer Betrag)<br />

zzgl. vereinbartes Agio _________________ 25.000 EUR<br />

(bis zu 5 %) auf den Zeichnungsbetrag<br />

Gesamtbetrag (Einzahlungsverpfl ichtung) _________________ 525.000 EUR<br />

Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter<br />

HRA 94610 eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter (nachfolgend<br />

„Komplementär“ genannt) ist die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching.<br />

Geschäftsführender Kommanditist ist die asuco Geschäftsbesorgungs<br />

<strong>GmbH</strong>, Oberhaching.<br />

Die Haftsumme beträgt 10 % des Zeichnungsbetrages.<br />

Beteiligungsart<br />

Bitte wählen Sie eine der nachfolgenden Beteiligungsarten aus: 3<br />

� Vorzugs-Kommanditkapital<br />

Die Einzahlungsrate beträgt 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />

Agios und ist fällig unverzüglich nach Annahme der Beteiligung<br />

durch den Treuhandkommanditisten, die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>,<br />

Oberhaching (nachfolgend „asuco Treuhand“ genannt).<br />

Anleger, die sich am Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben, erhalten<br />

Thomas-Dehler-Straße 18 | 81737 München<br />

Karl<br />

11111 Musterort<br />

123456789<br />

999888777<br />

1<br />

Beteiligung<br />

das gesellschafterliche Sonderrecht, ihren Kapitalanteil mit einer Frist von<br />

sechs Monaten zum 31.12.2010 sowie zum 31.12.2011 ganz oder teilweise<br />

zum Kurs von 100 % des Zeichnungsbetrages zu kündigen.<br />

� Reguläres Kommanditkapital<br />

Die Einzahlungsrate beträgt 20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />

Agios und ist am 15. des Monats fällig, der auf die Annahme<br />

der Beteiligung durch die asuco Treuhand folgt. Weitere, auch individuell<br />

abrufbare Einzahlungsraten sind zwei Monate nach Aufforderung durch<br />

die asuco Treuhand fällig.<br />

� Ich biete an, die restlichen Einzahlungsraten in Höhe von insgesamt<br />

80 % des Zeichnungsbetrages in einer Rate einzuzahlen, wenn ich<br />

hierzu mit einer 2-monatigen Frist aufgefordert werde.<br />

Die Entscheidung über den Abruf von Einzahlungsraten liegt bei der<br />

asuco Treuhand.<br />

Ausschüttungen (Entnahmen)<br />

Einzahlungen (nach Abzug des vereinbarten Agios) sind ab Zahlungseingang<br />

bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, frühestens jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate,<br />

bis zum 31.12.2011 in Höhe von 7 % p.a. ausschüttungsberechtigt.<br />

Die Entscheidung über die Höhe der Ausschüttungen (Entnahmen) kann ich<br />

bis zum 18.06. eines jeden Jahres (Zugang bei der asuco Treuhand) erstmals<br />

für das Jahr 2012 im Jahr 2013 ändern.<br />

� Für den Fall, dass ich mein jährlich ausübbares Wahlrecht zur Entnahme<br />

von Ausschüttungen nicht ausübe, weise ich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bereits<br />

heute an, die Entnahmen in Höhe von 100 % der maximal entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen an mich vorzunehmen.<br />

Sonstige Angaben<br />

01.01.1950/Musterort<br />

(000) 123456789<br />

Land<br />

Musterbank<br />

ich bis zur persönlichen Eintragung in das Handelsregister über den<br />

Treuhandkommanditisten beteiligt bin.<br />

Annahme der Beitrittserklärung<br />

Die Annahme meiner Beitrittserklärung setzt voraus, dass ich dem Treuhandkommanditisten<br />

die Beitrittserklärung im Original, ordnungsgemäß ausgefüllt<br />

und von mir zweifach unterzeichnet (Beitrittserklärung und eine Widerrufsbelehrung)<br />

unterzeichnet zur Verfügung gestellt habe. Hiermit verzichte<br />

ich auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Annahme inkl. Annahmedatum<br />

wird mir jedoch informatorisch mitgeteilt. Ebenso werde ich umgehend<br />

in Kenntnis gesetzt, falls meine Beitrittserklärung nicht angenommen wird.<br />

Ein Anspruch auf die Annahme der Beitrittserklärung besteht nicht.<br />

Einzahlung des Zeichnungsbetrags zzgl. vereinbartes Agio<br />

Ich verpfl ichte mich, die Einzahlungsraten (siehe oben unter „Beteiligungsart“)<br />

nach Annahme meiner Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

zum Fälligkeitstermin (Eingang Valuta beim Treuhandkommanditisten) selbst<br />

auf das Sonderkonto der asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> bei der UniCredit Bank AG,<br />

München, Konto-Nr. 655 457 119, BLZ 700 202 70, zu überweisen.<br />

Folgen verspäteter Einzahlung<br />

Erfolgt der Geldeingang nicht zum Fälligkeitstermin auf dem o.g. Sonderkonto<br />

des Treuhandkommanditisten, können Verzugszinsen gemäß § 7 (3) des Gesellschaftsvertrages<br />

und § 4 (1) und (2) des Treuhand- und Verwaltungsvertrages in<br />

Höhe von bis zu 1 % p.M. berechnet werden. Alternativ kann der Treuhandkommanditist<br />

gemäß § 4 (3) des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zurücktreten<br />

oder die Beteiligung auf den Betrag herabsetzen, der sich aufgrund der<br />

geleisteten Zahlung unter Beachtung der Mindestbeteiligung in Höhe von<br />

250.000 EUR zzgl. des vereinbarten Agios ergibt. In diesem Fall trage ich die<br />

4<br />

6<br />

im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstandenen Kosten, mindestens aber<br />

eine Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios von bis zu 5 %.<br />

Erklärung im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />

Ich bestätige hiermit durch Ankreuzen, dass ich beim Erwerb der Beteiligung<br />

� im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handle.<br />

Ich bin der wirtschaftlich Berechtigte.<br />

� nicht für mich selbst, sondern für den nachfolgend genannten wirtschaftlich<br />

Berechtigten handle:<br />

Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten 1<br />

1 Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug<br />

und bei juristischen Personen zusätzlich eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.<br />

Gesellschafter, die mit mindestens 25 % beteiligt sind, haben sich gesondert zu<br />

Ort / Datum<br />

legitimieren.<br />

�<br />

Unterschrift des Anlegers<br />

Grundlage für die Beteiligung<br />

Ich erkenne ausdrücklich an, dass für meine Beteiligung ausschließlich der<br />

Inhalt dieser Beitrittserklärung einschließlich der Widerrufsbelehrung, der Inhalt<br />

des Verkaufsprospekts vom 17.12.2009 mit Risikohinweisen und die Verbraucherinformation<br />

über den Fernabsatz sowie der Gesellschafts- und der<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag maßgebend und rechtsverbindlich ist. Dies<br />

gilt auch im Verhältnis zum Herausgeber des Verkaufsprospekts, zu Vertriebsbeauftragten,<br />

Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Anlageberatern<br />

und Vermittlern oder sonstigen Dritten, die an der Erstellung des Verkaufsprospekts<br />

und der Konzeption des Beteiligungsangebots mitgewirkt haben.<br />

Datenschutz<br />

Ich bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner in dieser Beitrittserklärung<br />

angegebenen personenbezogenen Daten durch die asuco Vertriebs<br />

<strong>GmbH</strong> als Anbieter, den Treuhandkommanditisten, den Komplementär, den<br />

� Widerrufsbelehrung Fernabsatz<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne<br />

Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />

nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Zugang der Mitteilung<br />

über die Annahme Ihrer Beitrittserklärung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl<br />

ichten gemäß § 312 c (2) BGB in Verbindung mit § 1 (1), (2) und (4) BGB-<br />

InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />

Fax: (089) 460 26 87-29, eMail: treuhand@asuco.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise<br />

nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns<br />

insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die<br />

vertraglichen Zahlungsverpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />

erfüllen müssen. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />

von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />

Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von<br />

beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie<br />

Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />

Musterort/xx.xx.2010 �<br />

Ort, Datum Unterschrift des Anlegers<br />

� Die Prüfung der Identität erfolgt über das PostIdent-Verfahren (wird mit<br />

der Annahme der Beitrittserklärung zugeschickt).<br />

� Persönliche Prüfung der Identität<br />

Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifi zierung anwesend war, und<br />

dass ich die Angaben des Anlegers anhand des Originals eines gültigen Personalausweises<br />

/ Reisepasses (Unzutreffendes bitte streichen) überprüft habe.<br />

Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />

Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr.<br />

Ausstellende Behörde gültig bis<br />

leger unterzeichnet (nur eine Widerrufsbelehrung!) senden an:<br />

asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München.<br />

8 Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass Sie sich vor einer<br />

Beteiligung legitimieren. Von Ihnen wird daher die bestätigte<br />

Kopie eines gültigen Ausweisdokuments benötigt. Bitte beachten<br />

Sie, dass die Kopie folgenden Anforderungen genügen<br />

muss:<br />

– Gut lesbare Kopie eines gültigen Reisepasses / Personalausweises<br />

– Beglaubigung (Stempel, eine Unterschrift mit Vermerk „Original<br />

hat vorgelegen“) wahlweise von / durch:<br />

- vertreibendem deutschen Kreditinstitut,<br />

- vertreibendem Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO)<br />

- PostIdent-Verfahren,<br />

- Wirtschaftsprüfer, vereidigter Betriebsprüfer, Steuer berater,<br />

Steuerbevollmächtigter oder Notar (zusätzliche Kosten<br />

sind vom Anleger zu tragen).<br />

9 Unterschrift des Identifi zierenden und dessen Eigenschaft ankreuzen.<br />

10 Angaben zum Vermittler.<br />

geschäftsführenden Kommanditisten und die <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie durch<br />

die von diesen mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung beauftragten<br />

Stellen (dies ist insbesondere die Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>,<br />

die Vertriebspartner, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer)<br />

einverstanden. Die Daten werden nur im Rahmen der zur Durchführung<br />

der Beteiligung notwendigen Maßnahmen genutzt und verarbeitet.<br />

Erhaltene Unterlagen<br />

Ich bestätige, dass ich diese Beitrittserklärung, den Verkaufsprospekt mit den<br />

Risikohinweisen, der Verbraucherinformation für den Fernabsatz sowie den<br />

Gesellschaftsvertrag und den Treuhand- und Verwaltungsvertag vor Abgabe<br />

dieses Beitritts angebots erhalten und zur Kenntnis genommen habe.<br />

Der Treuhandkommanditist nimmt das Angebot des Anlegers zum Abschluss<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrages im eigenen Namen an. Im Fall einer<br />

Direktbeteiligung nimmt der Treuhandkommanditist das Angebot des Anlegers<br />

auf Erwerb der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Namen sämtlicher<br />

Gesellschafter an, wozu er gemäß § 4 (1) des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt und bevollmächtigt ist.<br />

Ort / Datum<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />

Bitte nur eine Widerrufsbelehrung unterschreiben<br />

Karl Mustermann<br />

Identitätsprüfung – vom Identifi zierenden auszufüllen<br />

8<br />

Vermittlung erfolgt durch<br />

10<br />

Musterort/xx.xx.2010<br />

Karl Mustermann<br />

� Widerrufsbelehrung Haustürsituation<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von<br />

zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />

eMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />

Textform, jedoch nicht bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr<br />

schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres<br />

Antrags zur Verfügung gestellt wurde. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf<br />

ist zu richten an:<br />

asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />

Fax: (089) 460 26 87-29, eMail: treuhand@asuco.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />

empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls<br />

gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />

uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in<br />

verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit<br />

gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpfl ichtungen zur Erstattung von<br />

Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />

beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns<br />

mit deren Empfang.<br />

Anleger alternativ hier unterzeichnen<br />

�<br />

Ort, Datum Unterschrift des Anlegers<br />

Ich habe die Identifi zierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:<br />

� Kreditinstitut / Finanzdienstleistungsinstitut i.S.v. § 1 (1) und (1a) KWG,<br />

jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG<br />

� Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und unterliege selbst den Pfl ichten<br />

des Geldwäschegesetzes<br />

� Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtiger<br />

oder Notar<br />

Ausstellungsdatum Ausstellungsort<br />

�<br />

Firmenstempel Name des Identifi zierenden in Druckbuchstaben / Unterschrift<br />

Firma Nachname Vorname Vermittlernummer<br />

Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon eMail<br />

7<br />

9<br />

Original + 2 Durchschläge: asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong> / 1 Durchschlag: Vermittler / 1 Durchschlag: Anleger zum Verbleib<br />

7


asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />

Thomas-Dehler-Straße 18<br />

81737 München<br />

Telefon (089) 490 26 87-0<br />

Telefax (089) 490 26 87-29<br />

info@asuco.de<br />

www.asuco.de

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