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asuco 1<br />
Zweitmarktfonds pro<br />
Privatplatzierung
Beteiligungsangebot<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Privatplatzierung<br />
1
2<br />
Vorwort<br />
Die asuco-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und<br />
bankenunabhängiges Emissionshaus für geschlossene <strong>Fonds</strong>. Die<br />
geschäftsführenden Gesellschafter handeln und entscheiden wie<br />
Unternehmer und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />
Anders als die meisten börsennotierten Emissionshäuser<br />
und solche mit institutionellem Hintergrund streben wir daher<br />
keine kurzfristigen, sondern langfristige und nachhaltige Erfolge<br />
an. Dies kann nur gelingen, wenn wir unsere Anleger ohne<br />
Kompromisse in den Mittelpunkt all unseres Handelns stellen.<br />
Aufgabe der asuco-Unternehmensgruppe ist daher die Konzeption<br />
von innovativen, transparenten und fairen Beteiligungsangeboten<br />
für unsere Anleger, deren Markteinführung mit Hilfe von<br />
exklusiv ausgewählten Vertriebspartnern sowie das anschließende<br />
langfristige <strong>Fonds</strong>management. Gerade in Zeiten einer weltweiten<br />
Finanzmarkt- und Vertrauenskrise richten wir unser Hauptaugenmerk<br />
dabei auf Sicherheitsaspekte, Rentabilität und Wertbeständigkeit<br />
unter Optimierung der steuerlichen Rahmenbedingungen.<br />
Die weitgehend erfolgsabhängige Vergütung sorgt darüber hinaus<br />
für gleichgerichtete Interessen von Anbieter und Anleger. Beste<br />
Voraussetzungen für eine vielversprechende Win-Win-Situation.<br />
Unternehmensstrategien, die darauf abzielen, möglichst viele<br />
Anlageklassen unterschiedlichster Kategorien abdecken zu<br />
„können“, enden regelmäßig nur im „wollen“. Wir gehen daher<br />
ganz bewusst den Weg der Spezialisierung auf Immobilien-<br />
Zweitmarktfonds, denn wir sind keine Alleskönner. In den<br />
von uns gewählten Tätigkeitsfeldern, die nicht miteinander<br />
konkurrieren und damit Interessenskonfl ikte vermeiden, streben<br />
wir dadurch die qualitative und quantitative Marktführerschaft an,<br />
denn unsere Anleger setzen auf unsere Erfahrung sowie Expertise<br />
und erwarten Erfolg.<br />
Selbst als junges Unternehmen haben wir hiervon bereits jede<br />
Menge. So besitzen unsere Mitarbeiter seit teilweise mehr als<br />
20 Jahren Branchenerfahrung in leitenden Funktionen. Sie waren
u.a. verantwortlich für den Aufbau eines der führenden Emissionshäuser<br />
geschlossener <strong>Fonds</strong> im Konzern einer deutschen Großbank.<br />
Sie haben geschlossene Immobilienfonds mit Investitionen<br />
im In- und Ausland, Zweitmarktfonds und Flugzeug-Leasingfonds<br />
mit einem Investitionsvolumen von über 5 Mrd. EUR konzipiert,<br />
an denen sich seit Anfang der 90er Jahre rd. 70.000 Anleger mit<br />
einem Eigenkapital von mehr als 2,5 Mrd. EUR beteiligt haben.<br />
Das eingeführte Konzept fl exibler Einzahlungen und fl exibler<br />
Ausschüttungen ist nach wie vor einzigartig. Richtungsweisend<br />
war die Implementierung eines internetbasierten Berichtswesens.<br />
Schließlich wurde im Jahr 1996 der erste Initiatoren übergreifende<br />
Immobilien-Zweitmarktfonds emittiert, an dessen Erfolg im<br />
Jahr 2005 ein weiterer <strong>Fonds</strong> anknüpfte. Beide <strong>Fonds</strong>, die über<br />
ein Investitionsvolumen von ca. 237 Mio. EUR verfügen, haben<br />
ab Erreichen der Vollinvestition bis Ende 2008 durchschnittlich<br />
mindestens 6 % p.a. an ihre Anleger ausgeschüttet. Damit konnte<br />
ein funktionierender Zweitmarkt etabliert werden, auf dem bis<br />
Ende 2008 kumuliert rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital bei rd.<br />
7.500 Umsätzen gehandelt wurde.<br />
Der Zweitmarkt von geschlossenen Immobilienfonds stellt u.a.<br />
durch die Etablierung der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Beteiligungsmakler<br />
AG, einer Initiatoren übergreifenden Zweitmarkt-Handelsplattform<br />
der Wertpapierbörsen Hamburg, Hannover und<br />
München, ein tendenziell wachsendes Segment dar. Die hohe<br />
Verkaufsbereitschaft verunsicherter Anleger kombiniert mit dem<br />
Wegfall bzw. der Investitionszurückhaltung zahlreicher institutioneller<br />
Käufer infolge der Finanzmarktkrise haben aktuell zu<br />
sinkenden Kursen am Zweitmarkt geführt, die teilweise über die<br />
Preisrückgänge am Immobilienmarkt hinausgehen. Diese aktuelle<br />
Sondersituation, die nach wie vor geringe Transparenz bei der<br />
Kursfi ndung sowie unkonkrete Preisvorstellungen der meisten<br />
verkaufswilligen Anleger ermöglichen den indirekten Erwerb von<br />
Immobilieneigentum zu Preisen, die nicht selten unter den<br />
nachhaltigen Markt- / Verkehrswerten liegen.<br />
Doch nicht alle der rd. 4.000 in Deutschland<br />
gehandelten geschlossenen <strong>Fonds</strong> von über<br />
150 Anbietern sind unterbewertet oder lang-<br />
fristig attraktiv. Wer daher langfristig erfolgreich<br />
am Zweitmarkt investieren möchte, muss sich<br />
nicht nur am Immobilienmarkt gut auskennen,<br />
sondern alle zum Investitionszeitpunkt<br />
bewertungsrelevanten Daten aus den Verkaufsprospekten,<br />
den Geschäftsberichten sowie<br />
weitere wichtige Marktinformationen über den<br />
jeweiligen Anbieter kennen und beurteilen<br />
können. Am einfachsten kann man an den<br />
chancenreichen Investitionsmöglichkeiten<br />
über eine Beteiligung an einem professionell<br />
gemanagten Immobilien-Zweitmarktfonds der<br />
asuco-Unternehmensgruppe partizipieren.<br />
Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot an<br />
der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co.<br />
KG bietet die asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong> institutionellen<br />
Investoren wie Stiftungen, Versicherungen,<br />
Versorgungswerken etc. sowie vermögenden<br />
privaten Anlegern eine exklusive Kapitalanlage,<br />
die in diesem Verkaufsprospekt<br />
ausführlich dargestellt ist.<br />
Wir sind stolz darauf, dass es uns durch die<br />
Konzeption dieses Beteiligungsangebots<br />
gelungen ist, auch in Krisenzeiten eine durch<br />
die ausgeprägte Risikostreuung sicherheitsorientierte<br />
Kapitalanlage anbieten zu können,<br />
die darüber hinaus eine überdurchschnittliche<br />
Renditechance eröffnet.<br />
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
3
Prospektverantwortung<br />
Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt wurden von den Prospektverantwortlichen mit größtmöglicher<br />
Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen dem Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />
und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften sowie Verwaltungsanweisungen. Eine<br />
Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie für Abweichungen durch zukünftige Änderungen der<br />
rechtlichen und steuerlichen Grundlagen sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer Entwicklungen kann jedoch<br />
nicht übernommen werden.<br />
Die Verantwortlichen erklären, dass ihres Wissens nach, alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und vollständig<br />
sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Verantwortlich für die Prospektaufstellung und den Inhalt des Verkaufsprospektes sind:<br />
Emittent asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift) und<br />
Anbieter asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift) und<br />
Prospektherausgeber asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen (Sitz und Geschäftsanschrift)<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung.<br />
Datum der Prospektaufstellung: 17.12.2009<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
als Emittent, vertreten durch den Komplementär asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
als Anbieter<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />
als Prospektherausgeber<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
5
6<br />
Inhalt<br />
Risken<br />
Seite 18<br />
8 Beteiligungsangebot im Überblick<br />
16 Gründe, die für eine Beteiligung<br />
sprechen<br />
18 Risiken<br />
32 Informationen zur Risikoeinschätzung<br />
und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
38 Anbieter<br />
Beteiligungsangebot<br />
im Überblick<br />
Seite 8<br />
Anbieter<br />
Seite 38<br />
42 Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
Eine innovative und intelligente Lösung<br />
59 Liquiditätsanlage<br />
60 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
62 Prognoserechnung<br />
70 Anlageerfolg<br />
78 Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
Eine innovative und intelligente Lösung<br />
Seite 42<br />
84 Steuerliches Konzept<br />
92 Rechtliches Konzept<br />
102 Darstellung der wesentlichen Verträge<br />
104 Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />
106 Gesellschaftsvertrag<br />
122 Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
129 Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
135 Verbraucherinformation für den<br />
Fernabsatz<br />
140 Angabenvorbehalt<br />
141 Stichwortverzeichnis<br />
143 Abwicklungshinweise<br />
144 Ausfüllhilfe für Beitrittserklärung<br />
Anlage Beitrittserklärung<br />
Anlageerfolg<br />
Seite 70<br />
Die inhaltliche Richtigkeit sowie die Plausibilität der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben sind nicht<br />
Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
7
8<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Marktüberblick<br />
Geschlossene <strong>Fonds</strong> mit Investitionen in Immobilien,<br />
Schiffe, Private Equity, gebrauchte Lebensversicherungen<br />
etc. sind nicht wie Aktien<br />
oder festverzinsliche Wertpapiere an einer Börse<br />
handelbar. Anleger geschlossener <strong>Fonds</strong> haben<br />
daher immer dann ein Problem, wenn sie beispielsweise<br />
im Falle eines persönlichen Liquiditätsengpasses<br />
aufgrund einer fi nanziellen Notlage,<br />
bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidung<br />
etc. kurzfristig Liquidität benötigen. Sie<br />
sind dann darauf angewiesen, dass ein Verkauf<br />
über den sogenannten Zweitmarkt möglich ist.<br />
Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />
von in der Regel bereits vollplatzierten ge-<br />
schlossenen <strong>Fonds</strong> gehandelt werden, befi ndet sich seit Jahren in<br />
einem dynamischen Wandel. Neben der traditionellen Vermittlung<br />
von Zweitmarktumsätzen durch den Anbieter bzw. Treuhänder<br />
eines Beteiligungsangebotes haben sich börsenbasierte und<br />
privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen etabliert. Als<br />
Käufer treten sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren<br />
auf. Dadurch konnten die Umsätze am Zweitmarkt seit Jahren<br />
stark anwachsen und überschritten in 2007 erstmals die 1 Mrd.<br />
EUR-Grenze. Sie litten zuletzt lediglich durch die Finanzmarktkrise<br />
(rd. 675 Mio. EUR in 2008). In deren Folge sind auch die bei<br />
einem Verkauf über den Zweitmarkt erzielbaren Kurse gefallen.<br />
Durch das zur Verfügung stellen von Liquidität am Zweitmarkt trägt<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft dazu bei, dass Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds liquider und damit leichter veräußerbar werden.<br />
Sie schafft damit auch die Voraussetzungen, dass das am<br />
Zweitmarkt gehandelte Volumen zukünftig wieder wachsen kann.
<strong>Fonds</strong>konzept<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ihr <strong>Fonds</strong>vermögen als Dachfonds unter<br />
Beachtung von Investitionskriterien überwiegend in eine Vielzahl<br />
von geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) durch Kauf<br />
auf dem Zweitmarkt investieren. Darüber hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />
aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds erwerben, insgesamt<br />
maximal 15 % ihres Gesellschaftskapitals. Die Zielfonds werden<br />
mittelbar über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />
oder unmittelbar erworben.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird als Investor sämtliche zur Verfügung<br />
stehenden Möglichkeiten ausnutzen, um Beteiligungen an als attraktiv<br />
eingestuften Zielfonds über den Zweitmarkt zu erwerben.<br />
Sie beabsichtigt, von den zwischenzeitlich gesunkenen Kursen,<br />
der nach wie vor geringen Transparenz bei der Kursfi ndung sowie<br />
unkonkreten Preisvorstellungen der meisten verkaufswilligen Anleger<br />
zu profi tieren.<br />
Es ist beabsichtigt, Beteiligungen an mehr als 100 verschiedenen<br />
Zielfonds von mehr als zehn Anbietern geschlossener <strong>Fonds</strong> einzugehen.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird damit nach Vollinvestition indirekt<br />
(doppelstöckig) an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien<br />
verschiedener Nutzungsarten beteiligt sein und durch die Risikostreuung<br />
Sicherheitsorientierung aufweisen.<br />
Die Beteiligung an den Zielfonds erfolgt mit einer langfristigen Investitionsabsicht.<br />
Die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds verbleiben<br />
bis zu deren Liquidation im Bestand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und ein Handel (Ankauf / Verkauf) fi ndet nicht statt. Daher bedarf<br />
eine Weiterveräußerung innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung. Da zum Datum der Prospektaufstellung<br />
nur wenige Beteiligungen an Zielfonds erworben<br />
wurden, handelt es sich bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Wesentlichen<br />
um einen sogenannten Blindpool.<br />
Zeichnungsangebot<br />
� Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes gemäß § 9 (1) Verkaufsprospektgesetz<br />
und endet mit Vollplatzierung des maximalen<br />
Zeichnungskapitals, spätestens per 31.12.2011. Bei einer<br />
Überzeichnung können Zeichnungen gekürzt werden. Eine<br />
vorzeitige Schließung ist nicht möglich.<br />
� Die Vermögensanlagen werden nur in der Bundesrepublik<br />
Deutschland angeboten.<br />
� Die Anleger können sich an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (geschlossener<br />
Immobilien-Zweitmarktfonds) durch Zeichnung eines Kapitalanteils<br />
beteiligen. Die Beitrittserklärung wird von der asuco Vertriebs<br />
<strong>GmbH</strong>, Büroanschrift: Thomas-Dehler-Str. 18, 81737 Mün-<br />
chen, in ihrer Eigenschaft als Vertriebsgesellschaft<br />
entgegen genommen. Darüber hinaus<br />
wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft die asuco Vertriebs<br />
<strong>GmbH</strong> mit dem Abschluss von weiteren<br />
Vertriebsvereinbarungen beauftragen, die<br />
auch im Namen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft geschlossen<br />
werden können. Der Beitritt zur<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft erfolgt durch Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung durch den Anleger<br />
und die Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten, asuco<br />
Treuhand <strong>GmbH</strong>, Büroanschrift: Thomas-<br />
Dehler-Straße 18, 81737 München. Ein Zugang<br />
der Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.<br />
� Das Zeichnungskapital beträgt maximal<br />
100.000.000 EUR (Gesamtbetrag der<br />
angebotenen Vermögensanlagen), davon<br />
Vor zugs-Kommanditkapital von maximal<br />
15.000.000 EUR sowie reguläres Kommanditkapital<br />
von maximal 85.000.000 EUR an<br />
der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG, jeweils zum Emissionskurs von<br />
100 % zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von<br />
bis zu 5 %. Eine Mindestanzahl oder ein<br />
Mindestbetrag ist nicht erforderlich.<br />
� Der Mindestzeichnungsbetrag ist 250.000<br />
EUR (Erwerbspreis) zzgl. vereinbartes Agio<br />
in Höhe von bis zu 5 %. Höhere Zeichnungsbeträge<br />
sind möglich (Stückelung<br />
10.000 EUR), geringere Zeichnungsbeträge<br />
auch unter 200.000 EUR können nach Zustimmung<br />
des Treuhandkommanditisten in<br />
Ausnahmefällen angenommen werden (Stückelung<br />
10.000 EUR).<br />
� Die Anzahl der angebotenen Beteiligungen<br />
(KG-Anteile) am Vorzugs-Kommanditkapital<br />
beträgt maximal 60 à 250.000 EUR.<br />
� Die Anzahl der angebotenen Beteiligungen<br />
(KG-Anteile) am regulären Kommanditkapital<br />
beträgt maximal 340 à 250.000 EUR.<br />
Einzahlung<br />
� Vorzugs-Kommanditkapital:<br />
100 % des Zeich nungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />
Agio in Höhe von bis zu 5 % unverzüglich<br />
nach Annahme der Beteiligung<br />
durch den Treuhandkommanditisten.<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
9
10<br />
� Reguläres Kommanditkapital:<br />
20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />
Agio in Höhe von bis zu 5 % am 15.<br />
des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung<br />
durch den Treuhandkommanditisten<br />
folgt; weitere, auch individuell abrufbare<br />
Einzahlungsraten sind zwei Monate nach<br />
Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />
fällig.<br />
� Einzahlungen (nach Abzug des vereinbarten<br />
Agios) sind ab Zahlungseingang, frühestens<br />
jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate, in<br />
Höhe von 7 % p.a. ausschüttungsberechtigt<br />
(Frühzeichnerbonus). Die Ausschüttungen<br />
für die Jahre 2009 / 2010 bzw. 2011 erfolgen<br />
per 20.01.2011 bzw. per 20.01.2012.<br />
Anlegerkreis<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds, die<br />
als Dachfonds konzipiert sind und die über den<br />
Zweitmarkt in Beteiligungen an bereits platzierten<br />
geschlossenen Immobilienfonds investieren,<br />
können für Anleger geeignet sein, die<br />
� langfristige Anlageziele für einen Zeitraum<br />
von in der Regel mehr als zehn Jahren verfolgen,<br />
� eine in der Regel sichere, rentable und langfristig<br />
teilweise infl ationsgeschützte Vermögensanlage<br />
wünschen,<br />
BRK-Seniorenheim, München<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der DG Anlage 12, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
� eine sachwertunterlegte Kapitalanlage suchen sowie eine<br />
breitere Diversifi zierung ihres Vermögens anstreben,<br />
� die ertragsteuerlichen Vorteile der Einkunftsart „Vermietung<br />
und Verpachtung” unter weitgehendem Verzicht auf anfängliche<br />
negative steuerliche Ergebnisse wahrnehmen wollen,<br />
� eine „Immobilienanlage“ ohne eigenen Verwaltungsaufwand<br />
suchen und / oder<br />
� bereit sind, die auf den Seiten 18 ff. beschriebenen Risiken einer<br />
unternehmerischen Beteiligung einzugehen.<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds, die als Dachfonds<br />
konzipiert sind und die über den Zweitmarkt in Beteiligungen an<br />
bereits platzierten geschlossenen Immobilienfonds investieren,<br />
sind für Anleger nicht geeignet, die<br />
� eine kurzfristige Anlageform von in der Regel weniger als zehn<br />
Jahren suchen,<br />
� eine jederzeit kurzfristig veräußerbare Anlageform wünschen<br />
oder<br />
� die auf den Seiten 18 ff. beschriebenen Risiken einer unternehmerischen<br />
Beteiligung nicht eingehen wollen.<br />
Gesellschaftszweck<br />
Zweck der Gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />
und die Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds,<br />
Real Estate Investment Trusts (REITs) und sonstigen Gesellschaften<br />
(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien.<br />
Investitionskriterien<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an Zielfonds mittelbar<br />
über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />
oder unmittelbar erwerben, die folgende Investitionskriterien zu<br />
erfüllen haben (ausgenommen hiervon sind Investitionen in REITs):<br />
� Investitionen überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien<br />
an entwicklungsfähigen Standorten mit hohem Vermietungsstand.<br />
� Rechtsform Kommanditgesellschaft oder <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />
berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />
muss der Erwerb indirekt über eine Kapitalgesellschaft<br />
erfolgen.
� Vorlage des Verkaufsprospektes sowie von Unterlagen, die zumindest<br />
wesent liche Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />
Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />
und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />
� Vertragswerk, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter anlegerfreundlich ist (z.B. Mitspracherecht möglichst<br />
bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener<br />
Veräußerungserlös beim Verkauf von <strong>Fonds</strong>immobilien,<br />
Teilnahme am Verkehrswert der Immobilien – Ausnahme:<br />
Leasingkonzeptionen und Beteiligungen an Zielfonds der<br />
WealthCap-Gruppe mit erfolgten Zusatzentnahmen).<br />
� Investition ausschließlich in Beteiligungen an Zielfonds, die am<br />
Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt maximal 15 %<br />
des Gesellschaftskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Beteiligungen<br />
von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />
aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />
� Maximale Einzelinvestition 10 Mio. EUR, aber nicht mehr als<br />
50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen Zielfonds.<br />
� Ankaufskurs orientiert sich am inneren Wert (Verkehrswert),<br />
den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt haben. Der<br />
Ankaufskurs darf bei Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft von<br />
kumuliert über 1 Mio. EUR pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse<br />
Deutschland Beteiligungsmakler AG (<strong>Fonds</strong>börse Deutschland)<br />
ermittelte, unverbindliche Preisindikation bzw. bei Angabe<br />
einer Preisspanne den oberen Wert grundsätzlich nicht<br />
überschreiten (Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland teilt auf<br />
Anfrage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb einer Frist von sieben<br />
Tagen keine Preisindikation mit).<br />
Bei dem Erwerb von Anteilen an REITs (Zielfonds) ist das folgende<br />
Investitionskriterium zu beachten:<br />
� Maximale Investition insgesamt 10 % des Gesellschaftskapitals<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, aber nicht mehr als 25 % des Grundkapitals<br />
eines REITs.<br />
Anlageausschuss<br />
� Die Anleger entscheiden im Rahmen der ersten Gesellschafterversammlung<br />
über die Einführung eines mindestens aus drei<br />
Mitgliedern bestehenden Anlageausschusses, der die Einhaltung<br />
der Investitionskriterien überwacht und die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter bei der Investitionsstrategie berät, unterstützt<br />
und überwacht.<br />
� Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von mindestens 10 Mio.<br />
EUR erhalten das Recht, ein zusätzliches Mitglied in den Anlageausschuss<br />
zu entsenden.<br />
Bürogebäude „Deutsche Rentenversicherung“, Berlin<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der H.F.S. 6, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
� Der Anlageausschuss kann den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern keine Weisung<br />
erteilen. Er kann aber festlegen, welche der<br />
Immobilien, die von den Zielfonds gehalten<br />
werden, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beteiligt hat, und die mindestens einen Anteil<br />
in Höhe von 5 % des Gesellschaftskapitals<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben, durch einen<br />
Sachverständigen bewertet werden<br />
müssen.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
� Das <strong>Fonds</strong>konzept sieht vor, dass die aufgrund<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft möglichen Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) grundsätzlich nicht erfolgen,<br />
sondern in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesauriert<br />
werden. Dieser Ausschüttungsverzicht<br />
wird mit einem variablen, von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern festzusetzenden<br />
Ertrag vergütet, der ebenfalls thesauriert wird.<br />
Die Anleger erhalten allerdings das jährlich<br />
aufs Neue ausübbare Wahlrecht, die thesaurierten<br />
Beträge der Vorjahre sowie die laufenden<br />
entnahmefähigen Ausschüttungen der<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
11
12<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ganz oder teilweise (mindestens<br />
10.000 EUR oder ein Vielfaches) zu<br />
entnehmen. Dieses Wahlrecht kann nach<br />
vollständiger Einzahlung des Zeichnungsbetrages<br />
entsprechend dem individuellen Finanzbedarf<br />
des Anlegers wie in der Prognoserechnung<br />
dargestellt ausgeübt werden.<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird während der Investitionsphase<br />
in den Jahren 2009 bis 2011<br />
entnahmefähige Ausschüttungen von ca. 7 %<br />
p.a. ausschütten, jeweils bezogen auf den<br />
unterjährig vorhandenen Einzahlungstand<br />
auf den vom Anleger zu erbringenden und<br />
fälligen Kapitalanteil.<br />
� Die Prognoserechnung sieht die Möglichkeit<br />
vor, entnahmefähige Ausschüttungen (jeweils<br />
bezogen auf den eingezahlten und fälligen<br />
Zeichnungsbetrag) zu entnehmen, die von ca.<br />
7 % (für 2012) auf bis zu ca. 8 % p.a. (für<br />
2031) ansteigen.<br />
� Im Prognosezeitraum 2012 bis 2031 sind<br />
insgesamt bis zu ca. 147 % (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />
bzw. aufgrund der Planungen<br />
zur späteren Fälligkeit der Einzahlungsraten<br />
in Höhe von bis zu ca. 142,8 % (reguläres<br />
Kommanditkapital) entnahmefähige Ausschüttungen<br />
prognostiziert.<br />
� Die Ausschüttungen sind im Ergebnis teilweise<br />
„steuerfrei“.<br />
Brasilianische Botschaft Berlin<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der Columbus 15, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
� Ausschüttungen, deren Höhe vom unterjährigen Einzahlungsstand<br />
auf den vom Anleger zu erbringenden und fälligen Kapitalanteil<br />
abhängig ist, können jeweils zum 30.06. des Folgejahres<br />
erfolgen (Ausnahme: Ausschüttungen für 2009 / 2010 bzw.<br />
für 2011 erfolgen per 20.01.2011 bzw. per 20.01.2012).<br />
� Gemäß den Annahmen der Prognoserechnung für das mittlere<br />
Szenario hat eine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft Ende<br />
2031 einen geschätzten Verkehrswert in Höhe von ca.<br />
138,1 % – 151,3 % des Zeichnungsbetrages (vgl. Ausführungen<br />
auf Seite 70 ff.), der bei Liquidation oder Verkauf der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds realisiert werden könnte. Alternative<br />
prognostizierte Verkehrswerte bei Aufnahme des maximal<br />
möglichen Fremdkapitals können den Ausführungen auf<br />
Seite 80 f. entnommen werden. Den prognostizierten Ausschüttungsverlauf<br />
für den Fall, dass die Zielfonds, an denen<br />
sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat, bereits ab 2021 liquidiert<br />
werden, können den Ausführungen auf Seite 82 f. entnommen<br />
werden.<br />
Renditeprognose<br />
� Gemäß Prognoserechnung beträgt die Rendite (Methode interner<br />
Zinsfuß, vgl. auch Ausführungen auf Seite 73 ff.) bezogen<br />
auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital für einen erwarteten<br />
Investitionshorizont von 20,5 Jahren zwischen ca.<br />
4,8 % und ca. 8,1 % nach Steuern (Annahme: Veräußerungsgewinne<br />
bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />
bleiben steuerfrei) in Abhängigkeit vom persönlichen Steuersatz<br />
(30 %, 45 %, Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % bis<br />
zum Jahr 2019, ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer), der<br />
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung und der steuerlichen Ergebnisse der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds, dem Veräußerungsfaktor<br />
sowie der Entschuldung der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
(Tilgungsgewinn 4 ).<br />
� Sinkt der persönliche Steuersatz des Anlegers in späteren Jahren,<br />
so erhöht sich die prognostizierte Rendite.<br />
� Alternative Renditeprognosen vgl. nebenstehende Übersicht<br />
bzw. Seite 78 ff.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird auch ohne die u.U. anfallenden steuerpfl<br />
ichtigen Veräußerungsgewinne anfänglich geringe, im Zeitablauf<br />
steigende positive steuerliche Ergebnisse erzielen. Die<br />
steuerlichen Ergebnisse werden gemäß Prognose – allerdings<br />
mit steigender Tendenz – regelmäßig niedriger als die entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen sein, so dass diese im Ergebnis teilweise<br />
„steuerfrei“ vereinnahmt werden können.
� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit steuerfreiem<br />
Veräußerungserlös nach Ablauf von zehn Jahren ab Erwerb einer<br />
Beteiligung am jeweiligen Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
Teilweiser Infl ationsschutz bei Beteiligungen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds<br />
Infl ationsschutz in mehrfacher Hinsicht:<br />
� Soweit Wertsicherungsklauseln und / oder Staffelmieten in den<br />
Mietverträgen vereinbart sind, wird automatisch eine weitgehende<br />
Anpassung der Mieten an die Infl ationsrate erreicht und<br />
führt gemäß der Prognose zu steigenden entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der Zielfonds und somit auch der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
� Gegebenenfalls eintretende Wertsteigerungen der Immobilien<br />
führen zu einem Wertzuwachs der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds und schützen damit das eingesetzte<br />
Kapital der <strong>Fonds</strong>gesellschaft teilweise<br />
vor Entwertung durch Infl ation.<br />
� Entschuldung auf Ebene der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds führt auch bei der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu einem Wertzuwachs<br />
(Tilgungsgewinn).<br />
Beteiligungsform<br />
� Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />
� Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wahlweise<br />
als Direktkommanditist oder als Treugeber<br />
über den Treuhandkommanditisten<br />
mit folgenden Rechten für den Anleger: mit-<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Reguläres Kommanditkapital (Abweichungen von der Prognose)<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in % (Methode interner Zinsfuß) 2<br />
4,8 5,0 5,2<br />
pessimistisches Szenario 3<br />
6,1 6,3 6,5<br />
mittleres Szenario 3<br />
7,6 7,7 7,9<br />
optimistisches Szenario 3<br />
Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />
� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 4 .<br />
Die nach der Methode des internen Zinsfußes ermittelte Rendite nach<br />
Steuern ist hinsichtlich Sicherheit und Kalkulierbarkeit nicht mit der Rendite<br />
festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar. Sie sollte daher nur zum<br />
Vergleich gleichartiger Kapitalanlagen herangezogen werden, wenn der<br />
Anleger ausschließlich auf die Verzinsung des zu jedem Zeitpunkt noch<br />
gebundenen Kapitals abstellt und freie Liquidität sofort und vollständig<br />
entnimmt sowie keine Wiederanlagen tätigt. Die Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />
sondern die Verzinsung des jeweils während der Beteiligungsdauer<br />
kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Der Gesamtüberschuss, den ein<br />
Anleger erzielt, ist nach folgender Faustregel ermittelbar:<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital x Rendite nach<br />
Steuern (Methode interner Zinsfuß) x Laufzeit = Gesamtüberschuss<br />
Beispiel mittleres Prognoseszenario, mittlerer Balken<br />
118.590 EUR x 6,32 % x 20,5 Jahre = 153.556 EUR<br />
Die Prospektverantwortlichen empfehlen die Lektüre der Ausführungen<br />
auf Seite 73 ff. und des Kapitels „Risiken“ auf Seite 18 ff.<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag wurde in Höhe von<br />
5,5 % (2009–2019) berücksichtigt.<br />
2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a.,<br />
Annahme: Einzahlungsraten in % des Zeichnungsbetrages:<br />
31.12.2011 40 % zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von 5 %<br />
31.03.2012 10 %<br />
30.06.2012 10 %<br />
30.09.2012 10 %<br />
31.12.2012 5 %<br />
31.03.2013 5 %<br />
30.06.2013 5 %<br />
30.09.2013 15 %<br />
3 Den einzelnen Prognosen liegen im Wesentlichen folgende<br />
Annahmen zugrunde (detaillierte Ausführungen vgl. Tabelle<br />
Seite 74):<br />
Szenario pessimistisch mittel optimistisch<br />
Ausschüttungsrendite p.a. der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
2009<br />
steigend auf<br />
6,80 % 7,04 % 7,28 %<br />
2031 7,57 % 8,01 % 8,45 %<br />
Steuerliches Ergebnis aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
2009<br />
steigend auf<br />
3,88 % 3,40 % 2,91 %<br />
2031 6,65 % 5,24 % 3,83 %<br />
Steigerung der<br />
Ausgaben p.a.<br />
2,5 – 3,5 % 2,0 – 3,0 % 1,5 – 2,5 %<br />
Tilgungsgewinn 4 p.a. (in % der Anschaffungskosten der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
1,32 % 2,61 % 4,85 %<br />
4 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende<br />
Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die bei<br />
Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und<br />
Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Liquidationsnettoerlös<br />
erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt werden kann.<br />
Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsverän-<br />
derungen nicht berücksichtigt.<br />
�<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
13
14<br />
telbare Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
und an den Ergebnissen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
Teilnahme- und Stimmrecht in der<br />
Gesellschafterversammlung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
Recht zur Abstimmung über zustimmungspfl<br />
ichtige Rechtsgeschäfte, jeweils in<br />
Abhängigkeit von der Höhe des Kapitalanteils,<br />
Recht zur Teilnahme an den Ausschüttungen<br />
in Abhängigkeit von der Höhe der<br />
geleisteten und fälligen Einlage, Ausübung<br />
von Informationsrechten und gesetzlichen<br />
Kontrollrechten, Vorschlagsrecht für Mitglieder<br />
des Anlageausschusses und zur Wahl<br />
eines Beirates, Kündigungsrecht, Recht zur<br />
Übertragung des Kapitalanteils, Recht auf<br />
ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden<br />
aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bzw. auf<br />
den Liquidationsnettoerlös bei Aufl ösung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
� Haftungsbeschränkung des Anlegers auf<br />
10 % des Zeichnungsbetrages (Hafteinlage)<br />
selbst im Falle der Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(vgl. Ausführungen zur Haftung<br />
auf Seiten 23 f., 99).<br />
� Keine gesellschaftsvertragliche Nachschusspfl<br />
icht (vgl. Ausführungen zur Nachschusspfl<br />
icht Seite 99 f.) und keine persönliche<br />
Haftung für Fremdmittel.<br />
Investition und Finanzierung<br />
� Gesamtinvestition inkl. bis zu 5 % Agio auf<br />
den Zeichnungsbetrag bis zu maximal<br />
105.010.000 EUR (ohne Fremdfi nanzierung)<br />
bzw. bis zu maximal 135.013.000 EUR (bei<br />
Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals<br />
in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals),<br />
jeweils abhängig von der<br />
Höhe des vereinbarten Agios.<br />
� Davon sind durch Eigenkapital ca. 100 %<br />
(ohne Fremdfi nanzierung) bzw. abhängig<br />
von der Höhe des vereinbarten Agios mindestens<br />
ca. 76,9 % (bei Aufnahme des maximal<br />
möglichen Fremdkapitals in Höhe von<br />
bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals) fi nanziert.<br />
� Die Gesamthöhe an Provisionen, insbesondere<br />
Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />
Vergütungen beträgt ca. 3,2 %<br />
bis ca. 8,2 % (ohne Fremdfi nanzierung) bzw. ca. 4,1 % bis ca.<br />
9,1 % (bei Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals)<br />
bezogen auf das Gesellschaftskapital ohne Agio.<br />
Bezogen auf die Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds (inkl. fremder Erwerbsnebenkosten) betragen<br />
diese Kosten ca. 3,3 % bis ca. 8,5 % (ohne Fremdfi nanzierung)<br />
bzw. ca. 3,2 % bis ca. 7,2 % (bei Aufnahme des maximal<br />
möglichen Fremdkapitals).<br />
Sämtliche vorstehend genannten Zahlenwerte sind jeweils abhängig<br />
von der Höhe des vereinbarten Agios in Höhe von bis<br />
zu 5 %.<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />
Beteiligungen an 24 verschiedenen Zielfonds von 8 Anbietern<br />
für einen Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten) von<br />
2,21 Mio. EUR erworben. Sie ist damit indirekt an 43 überwiegend<br />
langfristig vermieteten Immobilien verschiedener Nutzungsarten<br />
beteiligt (vgl. Abbildung Seite 54 f.). Die aktuell<br />
durchschnittlich prognostizierte Ausschüttungsrendite beträgt<br />
ca. 8,20 % p.a. bei einem jährlichen Tilgungsgewinn aus der<br />
Entschuldung der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds von<br />
ca. 2,33 % im Jahr 2008, jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten<br />
(inkl. Erwerbsnebenkosten).<br />
Kein Verwaltungsaufwand beim Anleger<br />
Der geschäftsführende Kommanditist, die asuco Geschäftsbesorgungs<br />
<strong>GmbH</strong>, und teilweise der Anlageausschuss übernehmen:<br />
� sämtliche Aufgaben der <strong>Fonds</strong>- und Beteiligungsverwaltung sowie<br />
� die steuerliche Betreuung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft /Kündigung /<br />
Übertragung von Anteilen / Handelbarkeit<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen.<br />
� Das Gesellschaftsverhältnis kann erstmals mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum 31.12.2023, nicht jedoch vor Erreichen<br />
eines Totalüberschusses, gekündigt werden (Ausnahme Vorzugs-Kommanditkapital:<br />
Sonderrecht zur ganz oder teilweisen<br />
Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum 31.12.2010 sowie zum 31.12.2011).<br />
� Unabhängig von der individuellen Kündigungsmöglichkeit entscheiden<br />
die Anleger im Rahmen von Gesellschafterversammlungen<br />
über den Zeitpunkt der Ausübung von Kündigungsrech
Gropius Passagen Berlin,<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der HFS 11, Teilinvestition der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ten an den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds sowie über<br />
die Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
� Jeder Anleger kann seinen Anteil mit Wirkung zum 01.01. des<br />
folgenden Jahres an Dritte übertragen.<br />
� Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stellt eine langfristige<br />
Kapitalanlage dar. Weder die <strong>Fonds</strong>gesellschaft noch der Anbieter<br />
übernehmen eine Gewähr für die Veräußerbarkeit der<br />
Beteiligung während der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Es besteht<br />
kein liquider Markt, der vergleichbar ist mit geregelten<br />
Märkten wie bei Wertpapieren. Daher ist die freie Handelbarkeit<br />
der Beteiligung (der Vermögensanlagen) eingeschränkt.<br />
Zum Datum der Prospektaufstellung kann auch kein Marktwert<br />
der Beteiligung für eine Veräußerung ermittelt werden.<br />
Erfahrener Partner<br />
� Die asuco-Unternehmensgruppe ist ein im Jahr 2009 gegründetes<br />
Unternehmen, das sich auf die Konzeption, den Vertrieb<br />
und das <strong>Fonds</strong>management von geschlossenen Immobilien-<br />
Zweitmarktfonds sowie die Bewertung von geschlossenen Immobilienfonds<br />
spezialisiert hat.<br />
� Die Mitarbeiter haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />
in leitenden Funktionen. Sie waren u.a. verantwortlich<br />
für den Aufbau eines der führenden Emissionshäuser<br />
geschlossener <strong>Fonds</strong> im Konzern einer deutschen Großbank<br />
und haben geschlossene <strong>Fonds</strong> mit Investitionen im In- und Ausland<br />
mit einem Investitionsvolumen von über 5 Mrd. EUR konzipiert,<br />
an denen sich seit Anfang der 90er Jahre rd. 70.000 Anleger<br />
mit einem Eigenkapital von mehr als 2,5 Mrd. EUR beteiligt<br />
haben. Zu den <strong>Fonds</strong> gehörten auch der erste Initiatoren<br />
übergreifende Immobilien-Zweitmarktfonds im Jahr 1996 und<br />
ein Folgefonds mit einem kumulierten Investitionsvolumen<br />
von ca. 237 Mio. EUR, die ab<br />
Erreichen der Vollinvestition bis Ende 2008<br />
durchschnittlich mindestens 6 % p.a. ausgeschüttet<br />
haben. Mit den Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
konnte ein funktionierender<br />
Zweitmarkt etabliert werden, auf dem bis<br />
Ende 2008 kumuliert rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital<br />
bei rd. 7.500 Umsätzen gehandelt<br />
wurden.<br />
� Der Treuhandkommanditist, die asuco Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong>, wird die Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong> auf eigene Kosten mit der Erfüllung<br />
der übernommenen Aufgaben beauftragen.<br />
Die Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong> ist<br />
für die Anlegerbetreuung von aktuell über<br />
50.000 Anlegern der Sachsen<strong>Fonds</strong>-Gruppe<br />
und weiterer Anbieter verantwortlich. Ihre<br />
langjährige Expertise und das hohe Qualitätsniveau<br />
waren ausschlaggebende Gründe<br />
für die Zusammenarbeit. Die Sachsen<strong>Fonds</strong>-<br />
Gruppe hat seit dem Jahr 2000 in verschiedenen<br />
Asset-Klassen 49 geschlossene <strong>Fonds</strong><br />
mit einem Investitionsvolumen von ca.<br />
3,4 Mrd. EUR aufgelegt.<br />
IDW-Standard<br />
Die Prospektverantwortlichen haben diesen<br />
Verkaufsprospekt nach Maßgabe des IDW-Standards<br />
„Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />
von Verkaufsprospekten über öffentlich<br />
angebotene Vermögensanlagen (IDW S4 vom<br />
18.05.2006)“ erstellt.<br />
Gutachten<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat Gutachten zu verschiedenen<br />
Sachverhalten wie z.B. Steuergutachten<br />
in Auftrag gegeben.<br />
Beteiligungsangebot im Überblick<br />
15
16<br />
Gründe, die für eine<br />
Beteiligung sprechen<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft investiert ihr <strong>Fonds</strong>vermögen<br />
überwiegend in Beteiligungen an einer<br />
Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt. Darüber<br />
hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zu<br />
10 % ihres Gesellschaftskapitals in REITs sowie<br />
jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines<br />
neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) erwerben, maximal jedoch<br />
15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />
Immobilien-Investitionen und damit auch die<br />
Beteiligung an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG sind eine langfristige, unternehmerische<br />
Kapitalanlage. Der Anlageerfolg ist<br />
von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Umständen abhängig. Diese<br />
können sich über die voraussichtliche Dauer<br />
der Beteiligung auch ändern, ohne dass diese<br />
Änderungen – selbst bei größtmöglicher Sorgfalt<br />
– vorhersehbar sind.<br />
Trotz der Chancen sollten interessierte Anleger,<br />
die nicht über die notwendigen Kenntnisse und<br />
Erfahrungen für Immobilieninvestitionen verfügen,<br />
daher eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />
nicht ohne Einschaltung fachkundiger<br />
Berater eingehen.<br />
Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen beruhen<br />
sämtliche Berechnungen auf sorgfältig<br />
ermittelten Annahmen und auf Erfahrungswerten,<br />
Stand 17.12.2009.<br />
Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen<br />
dem Anleger für seine persönliche Entscheidungsfi<br />
ndung mögliche Chancen beispielhaft<br />
transparent gemacht werden. Dies geschieht unabhängig<br />
davon, ob das Eintreten der Chancen<br />
wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist.<br />
Grundsätzlich sind bei einem geschlossenen<br />
Immobilien-Zweitmarktfonds neben immobilienspezifi<br />
schen Chancen auch Chancen aus der<br />
<strong>Fonds</strong>konzeption zu beachten.<br />
Immobilienspezifi sche Chancen<br />
� Sicherheitsorientierung durch<br />
– die geplante Risikostreuung der Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
in ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an<br />
mehr als 100 verschiedenen Zielfonds von voraussichtlich<br />
mehr als zehn Anbietern und damit die indirekte Beteiligung<br />
an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien verschiedener<br />
Immobiliengrößen, Immobilienstandorte, Gebäudetypen,<br />
Nutzungsarten und zahlreicher Mieter (vgl. Seite 45 ff.),<br />
– die fortgeschrittene Entschuldung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die während<br />
der <strong>Fonds</strong>laufzeit durchgeführten Tilgungen sowie<br />
– den hohen Eigenkapitalanteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft von mindestens<br />
ca. 76,9 % (bei Aufnahme des maximal möglichen<br />
Fremdkapitals).<br />
� Überdurchschnittliche Ertrags- und Wertentwicklungschancen<br />
durch<br />
– eine sorgfältige Auswahl der Zielfonds,<br />
– die Einhaltung der Investitionskriterien,
– die Plausibilisierung bzw. Begrenzung der Kaufpreise für die<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
von über 1 Mio. EUR pro Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>börse<br />
Deutschland,<br />
– Kostenvorteile gegenüber einer Beteiligung an einem neu aufgelegten<br />
geschlossenen Immobilienfonds in Höhe von häufi g<br />
über 10 % des Markt- / Verkehrswertes der Immobilien sowie<br />
– durch die aktuell hohe Verkaufsbereitschaft bei durch die Finanzmarktkrise<br />
verunsicherten Anlegern kombiniert mit dem<br />
Wegfall bzw. der Investitionszurückhaltung zahlreicher institutioneller<br />
Käufer und den dadurch nicht selten unter die<br />
nachhaltigen Markt- / Verkehrswerte der Immobilien gesunkenen<br />
Kurse der Zielfonds am Zweitmarkt (vgl. Seite 45 ff.).<br />
� Geringe Korrelation der Erträge aus den Investitionen der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit der Entwicklung der Kapitalmärkte.<br />
� Indexierte Mietverträge und / oder Staffelmietvereinbarungen<br />
ermöglichen gemäß Prognose im Zeitablauf steigende entnahmefähige<br />
Ausschüttungen und damit gegebenenfalls einen teilweisen<br />
Infl ationsschutz (vgl. Seite 62 ff.).<br />
� Überdurchschnittlich hohe Renditechance nach Steuern (vgl.<br />
Seite 78 ff.), die sich aus den prognostizierten jährlichen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie Steuererstattungen<br />
der Anleger, reduziert um die jährlichen Steuerzahlungen der<br />
Anleger, aus gegebenenfalls eintretenden Wertsteigerungen der<br />
von den jeweiligen erworbenen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />
sowie aus dem durch Entschuldung dieser Zielfonds erzielbaren<br />
Tilgungsgewinn bei Verkauf bzw. Liquidation der Zielfonds<br />
zusammensetzt (vgl. Seite 70 ff.).<br />
� Kein wesentliches Kostenrisiko aus der Investitionsphase (vgl.<br />
Seite 32).<br />
Konzeptionelle Chancen<br />
� Nutzung des Know-hows eines auf die Konzeption, den Vertrieb<br />
und das <strong>Fonds</strong>management von geschlossenen Immobilien-<br />
Zweitmarktfonds sowie die Bewertung von geschlossenen Immobilienfonds<br />
spezialisierten Unternehmens und der teilweise<br />
über 20-jährigen Branchenerfahrung der handelnden Personen<br />
(vgl. Seite 38 ff.).<br />
� Enge Zusammenarbeit mit börsenbasierten und privat organisierten<br />
Zweitmarkt-Handelsplattformen sowie ein langjähriges<br />
Netzwerk mit Vertriebspartnern und Treuhandgesellschaften ermöglichen<br />
einen guten Marktzugang zu attraktiven Zielfonds<br />
(vgl. Seite 44 f.).<br />
� Vermeidung von Interessenskonfl ikten durch den ausschließlichen<br />
Ankauf von Beteiligungen an Zielfonds, die von fremden<br />
Anbietern aufgelegt wurden.<br />
� Kündigungsrecht für Anleger, die sich am<br />
Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben,<br />
zum 31.12.2010 bzw. zum 31.12.2011.<br />
� Flexibilität hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt<br />
der Entnahme von Ausschüttungen (vgl. Seite<br />
98).<br />
� Vorteilhafte steuerliche Behandlung bei der<br />
Einkommensteuer (vgl. Seite 84 ff.).<br />
� Indirekte Immobilieninvestition ohne eigenen<br />
Verwaltungsaufwand.<br />
� Geringe einmalige „weiche Kosten“ für die<br />
Durchführung der Investitionen sowie eine<br />
bis zu rd. 86 % von der Performance der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds abhängige<br />
laufende Vergütung (optimistisches<br />
Szenario) schaffen einen Interessensausgleich<br />
von Anbieter und Anlegern (vgl. Seite<br />
66 f.).<br />
� Zahlreiche Mitwirkungsrechte der Anleger<br />
(vgl. Seite 92 ff.).<br />
Zu den Risiken einer Beteiligung verweisen wir<br />
auf die Ausführungen auf Seite 18 ff.<br />
Gründe, die für eine Beteiligung sprechen<br />
17
18<br />
Risiken<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft investiert ihr <strong>Fonds</strong>vermögen<br />
überwiegend in eine Vielzahl von geschlossenen<br />
Immobilienfonds (Zielfonds) durch<br />
Kauf auf dem Zweitmarkt. Darüber hinaus kann<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zu 10 % ihres Gesellschaftskapitals<br />
in REITs sowie jeweils bis zu 7 %<br />
des Gesellschaftskapitals eines neu aufgelegten<br />
geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) erwerben,<br />
maximal jedoch 15 % ihres Gesellschaftskapitals.<br />
Immobilieninvestitionen und damit auch die Beteiligung<br />
an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG sind eine langfristige, unternehmerische<br />
Kapitalanlage mit allen damit verbundenen<br />
Risiken. Der Anlageerfolg ist von vielfältigen<br />
rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Umständen abhängig. Diese können sich<br />
über die voraussichtliche Dauer der Beteiligung<br />
auch ändern, ohne dass diese Änderungen vorhergesehen<br />
und in der Regel von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auch nicht beeinfl usst werden können.<br />
Auch nimmt die Prognosegenauigkeit und die<br />
Wahrscheinlichkeit des Eintretens der prognostizierten<br />
Zahlenwerte mit zunehmender Dauer<br />
des Prognosezeitraumes ab.<br />
Interessierte Anleger, die nicht über die notwendigen<br />
Kenntnisse und Erfahrungen für Immobilieninvestitionen<br />
und für Investitionen in geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> verfügen, sollten daher eine<br />
Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ohne<br />
die Einschaltung fachkundiger Berater eingehen.<br />
Mit den nachfolgenden Ausführungen sollen<br />
dem Anleger für seine persönliche Entscheidungsfi<br />
ndung die wesentlichen Risiken transparent<br />
gemacht werden. Dies geschieht unabhängig<br />
davon, ob das Eintreten der Risiken wahrscheinlich<br />
oder unwahrscheinlich ist. Die nachfolgend<br />
beschriebenen Risiken umfassen lediglich<br />
die wesentlichen tatsächlichen wirtschaftlichen,<br />
steuerlichen und rechtlichen Risiken.<br />
Sämtliche der nachfolgend beschriebenen Risiken<br />
können Prognose gefährdend sein, d.h. zu<br />
einer Verschlechterung der prognostizierten<br />
wirtschaftlichen Ergebnisse führen. Verschiedene<br />
Risiken, die für sich alleine betrachtet gerin-<br />
ge Auswirkungen haben, können kumulativ auftreten, sich gegenseitig<br />
verstärken und damit Anlage gefährdend werden. Im letztgenannten<br />
Fall können Entwicklungen eintreten, die von einem Ausfall<br />
von Ausschüttungen bis zu einem Totalverlust des Zeichnungsbetrages<br />
reichen (maximales Risiko).<br />
Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung erhöht sich das maximale<br />
Verlustrisiko um die Zinsen, sämtliche Kosten und die Tilgung<br />
und kann damit das weitere Vermögen des Anlegers gefährden<br />
(Anleger gefährdendes Risiko).<br />
Eine Beteiligung sollte daher unter Berücksichtigung der persönlichen<br />
Verhältnisse des Anlegers und nur für einen dem Risiko angemessenen<br />
Teil seines Vermögens erfolgen.<br />
Es kann keine Gewährleistung dafür übernommen werden, dass<br />
die nachfolgend dargestellten Risiken richtig eingeschätzt wurden<br />
und die Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken ausreichend<br />
sind.
Grundsätzlich sind bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft neben den immobilienspezifi<br />
schen Risiken auch Risiken aus der <strong>Fonds</strong>konzeption zu<br />
beachten.<br />
Immobilienspezifi sche Risiken<br />
Sämtliche der nachfolgend beschriebenen immobilienspezifi -<br />
schen Risiken fallen auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds und damit mittelbar auch bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an.<br />
Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise<br />
Die ursprünglich aus den USA kommende Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise<br />
wurde durch die Vergabe von Immobilienkrediten an<br />
bonitätsschwache Kreditnehmer in Verbindung mit fallenden<br />
Immobi lienpreisen ausgelöst. Sie hat sich mittlerweile zu einer<br />
globalen Wirtschaftskrise ausgeweitet. Es kann derzeit nicht prognostiziert<br />
werden, ob es den Regierungen und den Notenbanken<br />
gelingen wird, die Krise durch eine expansive Geldpolitik und<br />
staatliche Konjunkturprogramme zu überwinden. Vor diesem Hintergrund<br />
ist ein negativer Effekt auf die Geschäfte und die Geschäftsaussichten<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht auszuschließen. Zu<br />
nennen sind beispielsweise eine mangelnde Bereitschaft von Banken<br />
zur Finanzierung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds oder zur Verlängerung von Darlehen<br />
für die von den erworbenen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />
Risiken<br />
Risiken aus der <strong>Fonds</strong>konzeption<br />
Immobilienspezifi sche<br />
Riskien<br />
Vereinfachte Darstellung<br />
(Kreditklemme), sinkende Immobilienpreise sowie<br />
reduzierte Mieteinnahmen durch Mieterinsolvenzen<br />
oder steigende Leerstände.<br />
Die vorgenannten Umstände können zu einer<br />
Verringerung der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds und damit auch der<br />
entnahmefähigen Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
an die Anleger und / oder zu einer<br />
sinkenden Rendite für die Anleger (Methode interner<br />
Zinsfuß) führen. Im schlimmsten Fall<br />
droht der Totalverlust des Zeichnungsbetrages.<br />
Investitionspläne der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle<br />
können z.B. durch Baukosten- oder Bauzeitüberschreitungen,<br />
den Ausfall von Vertragspartnern,<br />
die Ablehnung bzw. Verzögerung bei der Erteilung<br />
noch ausstehender Baugenehmigungen,<br />
höher als kalkulierte Steuerzahlungen sowie<br />
eine verzögerte Platzierung des Eigenkapitals<br />
entstehen. Außerdem ist nicht auszuschließen,<br />
dass in den Folgejahren weitere, nicht vorhersehbare<br />
Erschließungskosten erhoben werden.<br />
Anleger Anleger Anleger Anleger Anleger<br />
Beteiligung am Zielfonds 1<br />
Objekt 1<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Objekt 2<br />
Beteiligung am Zielfonds 2<br />
Einzelobjekt<br />
Beteiligungen an weiteren<br />
Zielfonds<br />
Objekt 1<br />
Objekt 2<br />
�<br />
Risiken<br />
19
20<br />
Entsprechende Kostenerhöhungen oder Einnahmenausfälle<br />
müssten entweder durch eine höhere<br />
Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />
oder durch eine Reduzierung der<br />
entnahmefähigen Ausschüttungen der von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde auch<br />
zu einer Reduzierung der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />
führen.<br />
Überwachung Bauqualität<br />
Die Bauqualität hat große Bedeutung für die<br />
langfristige Vermietbarkeit einer Immobilie. Beispielsweise<br />
können nicht behebbare Baumängel<br />
während der Bauphase, ungenügende Mängelbeseitigung<br />
und Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen<br />
im Rahmen der Bauabnahme,<br />
fehlende vorausschauende Planung<br />
der Instandsetzungsmaßnahmen die Ertragsfähigkeit<br />
einer Immobilie erheblich einschränken<br />
(Mietminderungen, eingeschränkter Kreis möglicher<br />
Mietinteressenten). Außerdem können<br />
hohe Aufwendungen für die Behebung der<br />
Mängel notwendig werden.<br />
Diese Kosten müssten entweder durch eine höhere<br />
Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />
oder durch eine Reduzierung der<br />
entnahmefähigen Ausschüttungen der von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde auch<br />
zu einer Reduzierung der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />
führen.<br />
Mietentwicklung<br />
Insbesondere bei gewerblichen Immobilien<br />
handelt es sich häufi g um Management- bzw.<br />
SpeziaIimmobilien, bei denen ein schlechtes<br />
Management zu einem Misserfolg der Investition<br />
führen kann. Bei Einzelhandelsimmobilien<br />
kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich<br />
das Konsumentenverhalten nachteilig ändert<br />
und sich die Bonität der Mieter oder die Stellung<br />
der Immobilien am Markt z.B. durch die spekulative<br />
Errichtung von Neubauten, eine steigende<br />
Anzahl von Wettbewerbern, Konkurrenten mit<br />
besserem Know-how und / oder Veränderungen<br />
durch das Internet verschlechtern kann. Bei Bürogebäuden<br />
können sich verändernde Arbeitsplatzstrukturen<br />
und Kommunikationstechniken<br />
sowie die Möglichkeit der Einschränkung des<br />
Individualverkehrs nachteilig auf die Mieter-<br />
nachfrage und das Mietniveau auswirken. Dieselben Wirkungen<br />
können bei Logistikimmobilien der Trend zu einem Konzentrationsprozess<br />
unter Logistikanbietern aufgrund steigender Transportkosten<br />
und/oder der Trend zu größeren Hallen und / oder die Auflösung<br />
von regionalen Lagern zugunsten von kostengünstigeren<br />
Zentrallagern haben.<br />
Die Nachvermietung kann sich insbesondere dann als schwierig<br />
erweisen, wenn speziell auf die heutigen Bedürfnisse des Nutzers<br />
zugeschnittene Mietfl ächen oder Mietfl ächen mit einer eingeschränkten<br />
Drittverwendungsfähigkeit nicht mehr den Bedürfnissen<br />
eines Nachmieters entsprechen. In den genannten Fällen haben<br />
die Konkurrenzsituation der Immobilien und die Anforderungen<br />
des Marktes eine besondere Bedeutung für die Höhe der erzielbaren<br />
Mieteinnahmen.<br />
Die langfristige Mietentwicklung ist aufgrund zahlreicher Unsicherheitsfaktoren<br />
nur schwer vorhersehbar. Dies gilt insbesondere<br />
bei durch „sale-and-lease-back“ (Verkauf und Rückmietung) mit<br />
u.U. überhöhten Mietansätzen erworbenen Immobilien, bei nur<br />
kurzfristigen Mietverträgen, bei einer vorzeitigen Beendigung der<br />
Mietverträge aufgrund eines vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts<br />
oder aus wichtigem Grund. Bei den abgeschlossenen<br />
Mietverträgen kann es bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der<br />
Mieter bzw. bei der Anschlussvermietung oder der Nicht-Ausübung<br />
von Mietverlängerungsoptionen zu Mietausfällen, Leerständen,<br />
schlechteren Mietmodalitäten sowie zusätzlichen Aufwendungen<br />
für den Umbau, die Modernisierung oder zur Anpassung<br />
an die Wettbewerbssituation kommen. So stehen die von den Zielfonds<br />
erworbenen Immobilien bei einer Nachvermietung als gebrauchte<br />
Immobilien in Konkurrenz zu Neubauten, so dass entsprechende<br />
Abschläge bei der Miethöhe möglich sind. Darüber<br />
hinaus ist die Höhe der Mieteinnahmen abhängig von der Mietentwicklung<br />
und dem Vermietungsstand.<br />
Für den Fall, dass die Mietobjekte ganz oder teilweise untergehen,<br />
ganz oder teilweise zerstört werden, die Nutzung langfristig ausgeschlossen<br />
ist oder notwendige Umnutzungen nicht genehmigt<br />
werden bzw. wirtschaftlich nicht realisierbar sind und die Mieter<br />
diese Gründe nicht zu vertreten haben, können die Mieter die Miete<br />
entsprechend mindern bzw. ist eine Vermietung nur noch eingeschränkt<br />
möglich.<br />
Die in den umlagefähigen Nebenkosten enthaltenen kommunalen<br />
Gebühren sowie die Kosten für Heizung, Klimatisierung und Strom<br />
hatten in den letzten Jahren einen überproportionalen Anstieg zu<br />
verzeichnen. Sollte sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzen,<br />
könnte das Mietsteigerungspotential begrenzt werden, wenn<br />
die „Warmmiete” das akzeptierte Niveau überschreitet.<br />
Für den Fall geringerer als kalkulierter Mieteinnahmen ist nicht<br />
auszuschließen, dass die kalkulierten entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds nicht erwirtschaftet werden können bzw. zusätzliche
Aufwendungen zu Lasten der Liquiditätsreserve und / oder durch<br />
eine zusätzliche Fremdkapitalaufnahme fi nanziert werden müssen.<br />
Im Extremfall kann der Kapitaldienst von den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds nur zum Teil erbracht und die Immobilien<br />
von den fi nanzierenden Kreditinstituten zwangsweise verwertet<br />
werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />
Infl ationsrate<br />
Die Infl ationsrate hat durch bei Gewerbeimmobilien i.d.R. vertraglich<br />
vereinbarte Indexierung der Mieten Auswirkungen auf die<br />
Höhe der Mieteinnahmen und Ausgaben. Eine niedrigere Infl ation<br />
hat langsamer steigende Mieteinnahmen und Ausgaben und damit<br />
tendenziell niedrigere entnahmefähige Ausschüttungen der von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zur<br />
Folge. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />
Instandhaltung<br />
Bei Immobilien fallen regelmäßig Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen<br />
an. Diese Aufwendungen können bei Neubauten<br />
durch Gewährleistungen reduziert werden. Nach Auslaufen<br />
der Gewährleistungsfristen steigen die Aufwendungen mit zunehmendem<br />
Alter der Immobilien.<br />
Auch bei einer bedarfs- und nutzungsgerechten Struktur und guter<br />
Ausstattungsqualität von Immobilien kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass unvorhergesehene Aufwendungen z.B. für Werterhaltungsaufwendungen<br />
wegen technischen Fortschritts, Wettbewerbsanpassungen<br />
bei Veränderungen im Konsumentenverhalten<br />
und Revitalisierungsaufwendungen bei Neuvermietungen anfallen.<br />
Ein derartiger Investitionsbedarf müsste entweder durch eine höhere<br />
Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve oder durch<br />
eine Reduzierung der entnahmefähigen Ausschüttungen der von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi -<br />
nanziert werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />
führen.<br />
Wertentwicklung der Immobilien<br />
Die Wertentwicklung einer Immobilie ist nur schwer vorherzusagen.<br />
Die zukünftige Entwicklung wird insbesondere bestimmt durch die<br />
tatsächlichen Mieteinnahmen, die Alterung der Immobilie, die<br />
Standortauswahl und Standortentwicklung, die Verkehrsanbindung,<br />
alternative Nutzungsmöglichkeiten, die allgemeine Wirtschafts- und<br />
Konjunkturentwicklung, die Leistungsfähigkeit der Objektverwaltung,<br />
die Baupreisentwicklung sowie die mögliche Änderung von<br />
Steuergesetzen (z.B. Besteuerung von Veräußerungsgewinnen).<br />
Auch die Laufzeit der Mietverträge zum Zeitpunkt der Objektveräußerung<br />
hat einen großen Einfl uss auf die Höhe des Verkaufserlöses.<br />
Es besteht das Risiko, dass der bei der Ermittlung der Ankaufskurse<br />
für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds zu Grunde gelegte Wert der jeweiligen<br />
Immobilie zu hoch bzw. nicht nachhaltig<br />
erzielbar ist. Dies könnte insbesondere dann der<br />
Fall sein, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
die Folgen der Finanzmarktkrise unterschätzen<br />
oder durch die Neubewertung der Kreditrisiken<br />
die Immobilienpreise zurückgehen. In<br />
diesem Fall sind Wertverluste auch über einen<br />
mittel- bis langfristigen Zeitraum nicht auszuschließen.<br />
Dieses Risiko wird dadurch erhöht,<br />
dass die Wertermittlung anhand des Verkaufsprospektes<br />
sowie von Unterlagen, die lediglich<br />
wesentliche Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />
Liquiditätssituation, zu wesentlichen<br />
Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen<br />
Situation beinhalten müssen, erfolgt und nicht<br />
durch Objektbesichtigungen, Gutachter oder<br />
Marktuntersuchungen unterlegt ist.<br />
Für gewerbliche Immobilien besteht das Risiko,<br />
dass sich bei einer rückläufi gen Marktsituation<br />
insbesondere für Immobilien mit hohem Verkaufsvolumen<br />
eingeschränkte Veräußerungsmöglichkeiten<br />
ergeben bzw. kein Investor gefunden<br />
werden kann. Bei einer Aufteilung von gewerblichen<br />
Großimmobilien in Teileigentum sind<br />
Preisabschläge zu erwarten.<br />
Bei Staffelmietverträgen und bei teilindexierten<br />
Mietverträgen sind die Wertzuwachschancen<br />
insbesondere bei hohen Infl ationsraten begrenzt.<br />
Der für die Ermittlung der Rendite (Methode interner<br />
Zinsfuß) unterstellte fi ktive Verkaufserlös<br />
kann niedriger als prognostiziert ausfallen.<br />
Eine geringere als die prospektierte Wertentwicklung<br />
der Immobilien führt zu einem reduzierten<br />
Auseinandersetzungsguthaben der von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds und damit zu einer reduzierten<br />
Rendite für den Anleger (Methode interner Zinsfuß).<br />
Altlasten<br />
Unter Altlast versteht man eine kontaminierte<br />
(Grundstücks-)Fläche, durch die schädliche Bodenveränderungen<br />
oder sonstige Gefahren für<br />
den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen<br />
werden können.<br />
Bestehende Kontaminationen müssen sachgerecht<br />
entfernt und beseitigt werden. Verpfl ichtet<br />
hierzu ist – nach dem Verursacherprinzip – der-<br />
Risiken<br />
21
22<br />
jenige, der die Verunreinigung herbeigeführt<br />
hat. Der Verursacher haftet für die Beseitigung<br />
und kann hierfür in Anspruch genommen werden,<br />
d.h. er ist sanierungsverpfl ichtet.<br />
In gleicher Weise sanierungsverpfl ichtet ist der<br />
Eigentümer der Liegenschaft (Zielfonds). Hierbei<br />
kommt es nicht darauf an, ob der Eigentümer von<br />
den Bodenkontaminationen etwas wusste oder<br />
hätte wissen können. Nach den Regelungen des<br />
Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) gilt<br />
dies einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.<br />
Das BBodSchG sieht weiter eine gesamtschuldnerische<br />
Haftung verschiedener Sanierungsverpfl<br />
ichteter (beispielsweise der Verursacher und<br />
der Eigentümer) vor. Im Innenverhältnis hängt<br />
die Kostenquote hierbei grundsätzlich von den<br />
Verursachungsbeiträgen bzw. den vertraglichen<br />
Vereinbarungen der Beteiligten ab.<br />
Unerwartete Ausgaben aufgrund von Altlasten<br />
müssten entweder durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme,<br />
aus der Liquiditätsreserve oder<br />
durch eine Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi nanziert<br />
werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung<br />
der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />
Risiken aus der <strong>Fonds</strong>konzeption<br />
Die nachfolgend beschriebenen Risiken aus der<br />
<strong>Fonds</strong>konzeption fallen auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und grundsätzlich auch auf Ebene der<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds an.<br />
Blindpool<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />
lediglich Beteiligungen für einen<br />
Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
von 2,21 Mio. EUR erworben. Der insgesamt in<br />
Beteiligungen an Zielfonds investierte Betrag<br />
wird bis zu ca. 97,15 Mio. EUR (ohne Fremdfi -<br />
nanzierung) bzw. bis zu ca. 126,28 Mio. EUR<br />
(bei Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals)<br />
betragen. Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
handelt es sich daher im Wesentlichen um einen<br />
Blindpool, bei dem die endgültige Zusammensetzung<br />
des Portfolios von Beteiligungen<br />
an Zielfonds noch nicht feststeht.<br />
Hieraus ergeben sich die für Blindpools spezifi schen Risiken. So<br />
können sich die Anleger vor einem Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nur in geringem Maße ein Bild von den Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
machen. Selbst die zum Zeitpunkt des Beitritts zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erfolgten Beteiligungen an Zielfonds sind nicht vollumfänglich<br />
bekannt, da der Verkaufsprospekt nicht laufend aktualisiert<br />
wird. Die Anleger haben auch keine direkten Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />
auf die Zusammensetzung des Portfolios, müssen<br />
jedoch die wirtschaftlichen Risiken der Investitionen tragen. Einziger<br />
Anhaltspunkt sind die beim Ankauf von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
einzuhaltenden Investitionskriterien sowie das bereits erworbene<br />
Anfangsportfolio.<br />
Da die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft überwiegend noch<br />
nicht feststehen, besteht ein besonderes Prognoserisiko. So kann<br />
auch bei Einhaltung der Investitionskriterien nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass eine ausgewogene Risikostreuung nicht erreicht<br />
wird. So besteht z.B. immer dann ein erhöhtes Ausfallrisiko, wenn<br />
sich die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf wenige Anbieter<br />
beschränken, bei den Immobilien, die von den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds gehaltenen werden, keine gleichmäßige Verteilung<br />
der Nutzungsarten gegeben ist, Spezialimmobilien oder<br />
Großimmobilien den Schwerpunkt bilden oder sich die Immobilienstandorte<br />
in wenigen Regionen ballen. Die Investitionskriterien<br />
können auch dafür verantwortlich sein, dass nicht rechtzeitig und<br />
nicht in dem geplanten Umfang Beteiligungen an Zielfonds erworben<br />
werden können.<br />
Bei Eintreten eines oder mehrerer dieser Risiken können sich die<br />
prognostizierten entnahmefähigen Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und die Rendite der Anleger (Methode interner Zinsfuß)<br />
erheblich reduzieren.<br />
Auch während der Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft werden keine<br />
laufenden, ständig aktualisierten Informationen wie z.B. zur Zusammensetzung<br />
des Portfolios oder zur Wertentwicklung der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds veröffentlicht, sondern lediglich<br />
in der Regel jährliche Geschäftsberichte an die Anleger<br />
versendet. Daher besteht das Risiko, dass der Anleger keine oder<br />
erst verspätet Kenntnis von Entwicklungen erhält, die den Wert seiner<br />
Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft negativ beeinfl ussen können.<br />
Damit besteht das Risiko, dass der Anleger in Unkenntnis des<br />
tatsächlichen Wertes seiner Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
weitere Vermögensdispositionen trifft, die er bei Kenntnis des tatsächlichen<br />
Wertes nicht getroffen hätte.<br />
Investitionsplan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Der Investitionsplan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sieht den Erwerb von<br />
Beteiligungen an Zielfonds in Höhe von bis zu 97,15 Mio. EUR<br />
(ohne Fremdkapitalaufnahme) bzw. bis zu 126,28 Mio. EUR (bei<br />
Aufnahme des maximal möglichen Fremdkapitals) vor. Diese Investitionen,<br />
die bis Ende des Jahres 2013 (ohne Fremdkapitalaufnahme)<br />
bzw. bis Ende des Jahres 2014 (bei Aufnahme des maximal<br />
möglichen Fremdkapitals) erfolgen sollen, werden gemäß den Pro
spektannahmen zu 100 % bzw. zu mindestens 76,9 % aus Eigenkapital<br />
fi nanziert. Für die Platzierung des Eigenkapitals wurde keine<br />
Platzierungsgarantie abgegeben.<br />
Die Anleger sind aufgrund der Auswirkungen der Finanzmarktkrise<br />
z.B. auf die Kapitalmärkte, die Konjunktur und die Sicherheit des<br />
Arbeitsplatzes in hohem Maße verunsichert. Dies hat auch zu einem<br />
starken Rückgang des platzierten Eigenkapitalvolumens bei<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong> geführt. Für den Fall, dass das geplante Eigenkapital<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht platziert werden bzw. das<br />
Fremdkapital nicht in vollem Umfang aufgenommen werden kann,<br />
wird die Risikostreuung nicht wie beabsichtigt umgesetzt. Die Auswirkungen<br />
von negativen Entwicklungen bei einer oder mehreren<br />
der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds steigen in diesem Fall.<br />
Dieselben Auswirkungen hätten höhere als kalkulierte Kosten der<br />
Investitionsphase.<br />
Durch die Investitionskriterien ist es denkbar, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
mangels Angebot an interessanten und den Investitionskriterien<br />
genügenden Beteiligungen an Zielfonds das Gesellschaftsvermögen<br />
nicht wie geplant investieren kann.<br />
Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Veränderungen zu<br />
einer Reduzierung der geplanten entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und damit zu einer reduzierten Rendite<br />
für den Anleger (Methode interner Zinsfuß) führen.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Die endgültige Anerkennung der dargestellten prognostizierten<br />
steuerlichen Auswirkungen sowie deren zeitliche Wirksamkeit erfolgt<br />
erst bei Veranlagung bzw. im Rahmen der abschließenden<br />
steuerlichen Betriebsprüfung, die erfahrungsgemäß innerhalb eines<br />
Zeitraumes von einem bis zu fünf Jahren stattfi ndet. Meinungsverschiedenheiten<br />
mit der Finanzverwaltung z.B. bei der Anerkennung<br />
der sofort abzugsfähigen Werbungskosten oder bei der Qualifi<br />
zierung der Einkunftsart sind nicht auszuschließen. Für den Fall,<br />
dass die BFH-Rechtsprechung restriktiver ist als die Praxis der Finanzverwaltung,<br />
ergeben sich bei evtl. Klageverfahren Risiken mit<br />
der Folge von möglicherweise höheren Steuerzahlungen der Anleger.<br />
Neue Entwicklungen bei der Rechtsprechung des BFH, Änderungen<br />
der Steuergesetze und der steuerlichen Verwaltungsanordnungen<br />
können während der <strong>Fonds</strong>laufzeit zu höheren steuerlichen<br />
Ergebnissen und daher zu zusätzlichen Steuerzahlungen der Anleger<br />
führen. Hierzu ist insbesondere auf die u.U. wegfallende Steuerfreiheit<br />
von Veräußerungsgewinnen nach Ablauf der zehnjährigen<br />
Spekulationsfrist, die Abzugsfähigkeit von Funktionsträgergebühren<br />
sowie die in regelmäßigen Abständen diskutierte Wiedereinführung<br />
der Vermögensteuer hinzuweisen.<br />
Die in der Prognoserechnung dargestellten steuerlichen Ergebnisse<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds sind auf Basis von<br />
Erfahrungswerten geschätzt. Sie können sich daher auch erhöhen<br />
und höhere als geplante Steuerzahlungen der<br />
Anleger auslösen.<br />
Bei Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />
mit der Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
wird die Einkunftsart der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
u.U. in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifi<br />
ziert. Dasselbe könnte z.B. auch bei einer Umqualifi<br />
kation der Einkünfte bei einer der erworbenen<br />
Beteiligungen an einem Zielfonds, bei<br />
häufi ger kurzfristiger Weiterveräußerung der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds und / oder<br />
dem Verkauf von Immobilien durch den jeweiligen<br />
Zielfonds innerhalb von zehn Jahren nach<br />
Erwerb der Beteiligung am Zielfonds durch die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft (gewerblicher Grundstückshandel)<br />
erfolgen. Damit wäre die Gewerbesteuerfreiheit<br />
sowie die Steuerfreiheit auf Veräußerungsgewinne<br />
mit der Folge höherer Steuerzahlungen<br />
für die Anleger nicht mehr gegeben.<br />
Für den Fall, dass eines oder mehrere der steuerlichen<br />
Risiken eintreten, würde dies zu einer<br />
reduzierten Rendite für den Anleger (Methode<br />
interner Zinsfuß) führen.<br />
Haftung<br />
Anleger, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als Kommanditisten<br />
beitreten, haften gegenüber den Gläubigern<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beschränkt auf die<br />
Höhe der im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme (10 % des Zeichnungsbetrages). Diese<br />
persönliche Haftung erlischt, wenn ein Kommanditist<br />
den Zeichnungsbetrag geleistet hat. Sie<br />
lebt allerdings wieder auf, sofern der Kommanditist<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) vornimmt, die<br />
sein handelsrechtliches Kapitalkonto unter den<br />
Betrag seiner Haftsumme reduzieren. Somit können<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) von liquiden<br />
Mitteln, die den handelsrechtlichen Gewinn der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft übersteigen, zu einem Wiederaufl<br />
eben der auf die Haftsumme beschränkten<br />
Haftung des Kommanditisten führen.<br />
Daneben besteht das Risiko, dass Kommanditisten<br />
auch noch nach einem Ausscheiden aus der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft oder nach Aufl ösung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zur Höhe der Haftsumme<br />
für die bis dahin begründeten Verbindlichkeiten<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haften. Die Haftung erlischt<br />
spätestens fünf Jahre nach Ausscheiden<br />
bzw. fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in das Handelsregister<br />
bzw. wenn die Ansprüche erst nach der Eintra-<br />
Risiken<br />
23
24<br />
gung fällig werden, fünf Jahre nach Fälligwerden<br />
der Ansprüche.<br />
Anleger, die sich als Treugeber an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beteiligen, haften nicht unmittelbar<br />
gegenüber den Gläubigern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Allerdings muss der Treugeber den Treuhandkommanditisten<br />
von einer Haftung aus der<br />
Beteiligung, die er für den Treugeber hält, freistellen.<br />
Wirtschaftlich betrachtet ist daher der<br />
Treugeber dem Kommanditisten bezüglich der<br />
Haftung gleichgestellt.<br />
Auch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt bei den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds der oben<br />
dargestellten Haftung. Es besteht daher das Risiko,<br />
dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft für Ausschüttungen<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
haftet, die nicht sie, sondern der ehemalige<br />
Verkäufer der Beteiligung erhalten hat.<br />
Eine Haftungsinanspruchnahme müsste entweder<br />
durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme,<br />
aus der Liquiditätsreserve oder durch eine Reduzierung<br />
der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fi nanziert werden.<br />
Finanzierung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />
Inhaberschuldverschreibun gen<br />
in Höhe von 2,27 Mio. EUR emittiert, die spätestens<br />
zum 31.12.2010 fällig sind. Es besteht das<br />
grundsätzliche Risiko, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nicht ausreichend Zeichnungskapital platzieren<br />
kann, um die fälligen Inhaberschuldverschreibungen<br />
zurückzuzahlen. In diesem Fall wäre sie<br />
u.U. gezwungen, Beteiligungen an Zielfonds<br />
auch unter dem nachhaltigen Wert mit Verlust zu<br />
veräußern.<br />
Grundsätzlich steht zum Datum der Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest, ob die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
überhaupt und in welcher Höhe<br />
Fremdkapital aufnehmen wird bzw. aufnehmen<br />
kann. Daher stehen auch der Darlehensgeber,<br />
die Darlehenskonditionen, die Kreditmarge, die<br />
Funding-Spreads und die Auszahlungszeitpunkte<br />
noch nicht fest. Höhere als die kalkulierten<br />
Fremdkapitalzinsen in Höhe von nominal 6 %<br />
p.a. sind daher nicht auszuschließen.<br />
Die Kreditvergabepraxis der Banken bei der Finanzierung<br />
von Beteiligungen an geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> war auch schon vor Ausbruch der Finanz-<br />
marktkrise restriktiv. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund,<br />
dass den Banken lediglich die Beteiligungen an den Zielfonds verpfändet,<br />
aber keine Grundschulden oder andere Sicherheiten eingeräumt<br />
werden können. Es ist daher auch bei einer positiven wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht auszuschließen,<br />
dass es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht gelingt, Fremdmittel aufzunehmen.<br />
Dies würde die Möglichkeit reduzieren, Beteiligungen<br />
an Zielfonds zu erwerben.<br />
Die Möglichkeit, Fremdkapital aufzunehmen oder bestehende Finanzierungen<br />
zu verlängern, hat sich infolge der Finanzmarktkrise<br />
verschlechtert. Dies gilt auch für die Zielfonds, an denen sich die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat. Sollten diese z.B. bei Kreditprolongationen<br />
geforderte Kreditsicherheiten nicht stellen, gestiegene<br />
Kreditzinsen und / oder erhöhte Tilgungsraten nicht bedienen können,<br />
so sind die fi nanzierenden Banken zur Verwertung der fi nanzierten<br />
Immobilien berechtigt. In einem solchen Fall ist es unwahrscheinlich,<br />
dass die Immobilien zu einem angemessenen Preis<br />
veräußert werden können.<br />
Zahlungen an die fi nanzierenden Banken gehen Zahlungen an die<br />
Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft oder an die jeweiligen Zielfonds<br />
vor.<br />
Höher als kalkulierte Zinsen und / oder Tilgungen, die Notwendigkeit<br />
zur Stellung weiterer Sicherheiten, die Verwertung fi nanzierter<br />
Immobilien durch die fi nanzierenden Banken der Zielfonds können<br />
die Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und damit auch die geplanten entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie die<br />
prognostizierte Rendite für den Anleger (Methode interner Zinsfuß)<br />
reduzieren.<br />
Persönliche Anteilsfi nanzierung<br />
Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung der Beteiligung eines<br />
Anlegers an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stellt das jeweilige Kreditinstitut<br />
die Kreditentscheidung in der Regel nicht auf den Wert des <strong>Fonds</strong>anteils,<br />
sondern auf die persönliche Bonität des Anlegers ab. Außerdem<br />
besteht eine persönliche und unbegrenzte Haftung mit<br />
dem gesamten Vermögen des Anlegers. Häufi g verlangt das Kreditinstitut<br />
die Mitverpfl ichtung des Ehegatten. Jede persönliche Anteilsfi<br />
nanzierung schränkt daher den Kreditspielraum für zukünftige<br />
Kreditaufnahmen ein.<br />
Es ist zu beachten, dass die Zinsen und die Tilgung ab Valutierung<br />
des Darlehens anfallen, die prognostizierten Ausschüttungen der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft jedoch voraussichtlich erstmals im Januar 2011<br />
(bei Einzahlung des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />
Agios in Höhe von maximal 5 % vor dem 31.12.2010) bzw. erstmals<br />
im Januar 2012 (bei Einzahlung des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />
des vereinbarten Agios in Höhe von maximal 5 % vor dem<br />
31.12.2011) erfolgt. Bis zum Zeitpunkt der Entnahme der ersten<br />
Ausschüttungen sind die Beträge für Zinsen und Tilgung daher aus<br />
Eigenmitteln zu erbringen.
Die Zinsen und die Tilgung des Darlehens sind unabhängig von<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fällig. Dies<br />
gilt auch bei vollständigem Vermögensverfall der erworbenen Beteiligungen<br />
an den Zielfonds und damit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Das<br />
kann auch das sonstige Vermögen des Anlegers gefährden (Anleger<br />
gefährdendes Risiko).<br />
Die Risiken aus Abweichungen gegenüber den kalkulierten Darlehenskonditionen<br />
zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme oder zum<br />
Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen entsprechen den unter Finanzierung<br />
beschriebenen Risiken.<br />
Eine persönliche Anteilsfi nanzierung kann die Wiederveräußerbarkeit<br />
einschränken, da beim Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
über den Zweitmarkt der Kredit gekündigt werden<br />
muss und Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.<br />
Von einer persönlichen Anteilsfi nanzierung wird abgeraten.<br />
Flexibilitätskonzept<br />
Das Flexibilitätskonzept der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sieht vor, dass Anleger<br />
hinsichtlich der Ausschüttungen (Entnahmen) ein Wahlrecht<br />
erhalten.<br />
Da Ausschüttungen (Entnahmen) nur erfolgen, wenn der Anleger<br />
sein Wahlrecht aktiv ausübt, ist zu berücksichtigen, dass Anleger,<br />
die während des Abstimmungszeitraumes verhindert sind oder die<br />
sich passiv verhalten, keine Ausschüttungen erhalten. In diesem<br />
Fall könnten sie ihr Wahlrecht erst wieder zum nächstfolgenden<br />
Ausschüttungstermin ausüben.<br />
In der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierte, entnahmefähige Ausschüttungen<br />
stellen Eigenkapital der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dar. Im Falle einer<br />
Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist das Eigenkapital gegenüber<br />
Drittgläubigerforderungen nachrangig zu bedienen. Ein Totalverlust<br />
der von den Anlegern thesaurierten Ausschüttungen ist daher<br />
nicht auszuschließen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Zeitpunkt, an dem die Anleger die thesaurierten<br />
Ausschüttungen sowie den hierauf erzielten Ertrag entnehmen<br />
wollen, nicht über die notwendige Liquidität verfügt und die<br />
beabsichtigten Entnahmen daher nicht oder erst zeitlich versetzt<br />
erfolgen können.<br />
Ausstehende Einzahlungsraten auf das Zeichnungskapital stellen<br />
Forderungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gegenüber dem Anleger dar. Im<br />
Falle einer Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sind die Anleger verpfl<br />
ichtet, ausstehende Einzahlungsraten unabhängig von der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft einzuzahlen. Hierbei<br />
haftet das gesamte persönliche Vermögen des Anlegers.<br />
Währungsrisiken<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die Fremdfi nanzierung auf Ebene<br />
der Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />
hat, ganz oder teilweise in Fremdwährungen wie z.B. in Schwei-<br />
zer Franken oder Japanischen Yen erfolgt. Der<br />
Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung) ist daher ganz<br />
oder teilweise in der jeweiligen ausländischen<br />
Währung zu erbringen. Die Zins- und Tilgungszahlungen<br />
sind in der Regel nicht kursgesichert.<br />
Da der jeweilige Zielfonds Einnahmen in Euro<br />
erzielt, trägt er bei einer Währungsaufwertung<br />
der jeweiligen ausländischen Währung gegenüber<br />
dem Euro ein Währungsrisiko in Höhe der<br />
Differenz zwischen dem zum Zeitpunkt der<br />
Zahlung jeweils gültigen Wechselkurs und dem<br />
ursprünglichen Umtauschkurs.<br />
Die Prognose von Währungsentwicklungen ist<br />
ausgesprochen schwierig. Ein höherer Aufwand<br />
müsste entweder aus der Liquiditätsreserve oder<br />
durch eine Reduzierung der Ausschüttungen der<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />
würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
an die Anleger führen.<br />
Die fi nanzierenden Banken lassen sich für den<br />
Fall einer Währungsaufwertung um 10 % in der<br />
Regel das Recht einräumen, weitere Grundschulden,<br />
sonstige zusätzliche Sicherheiten und /<br />
oder zusätzliche Tilgungen einzufordern. Dieses<br />
Szenario ist aufgrund der hohen Volatilitäten<br />
am Währungsmarkt durchaus wahrscheinlich.<br />
Ist der jeweilige Zielfonds nicht in der<br />
Lage, weitere Grundschulden oder sonstige Sicherheiten<br />
zu stellen, kann die fi nanzierende<br />
Bank u.U. die Währungspositionen sofort oder<br />
zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierung und<br />
damit zu einem für den jeweiligen Zielfonds<br />
möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt glatt<br />
stellen. Dies kann auch bei einer sonst positiven<br />
wirtschaftlichen Entwicklung des jeweiligen<br />
Zielfonds die Höhe der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen reduzieren und / oder unmöglich<br />
machen. Dies würde auch zu einer Reduzierung<br />
der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger führen.<br />
Cash-Management<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft plant, ohne dass es hierzu<br />
bereits konkrete Vereinbarungen gibt, zur Optimierung<br />
der aus der Anlage der Liquiditätsreserve<br />
erzielbaren Zinseinnahmen, zukünftig gegebenenfalls<br />
am Cash-Management der asuco-<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaften teilzunehmen.<br />
Risiken<br />
25
26<br />
Bei Ausfall einer der kapitalaufnehmenden Gesellschaften<br />
sind sowohl die Rückzahlung der<br />
Kapitalanlagen als auch die Zinsgutschriften<br />
nicht sichergestellt, da hierfür ausschließlich die<br />
kapitalaufnehmende Gesellschaft haftet.<br />
Ein Ausfall könnte grundsätzlich bei noch nicht<br />
platzierten und platzierten asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />
eintreten, wenn sich die zu stellenden<br />
Sicherheiten wie z.B. verpfändete Beteiligungen<br />
an Zielfonds im Verwertungsfall als nicht werthaltig<br />
erweisen oder die Bank den zur Verfügung<br />
gestellten Kreditrahmen kündigt, bevor<br />
eine Inanspruchnahme des Kreditrahmens erfolgt.<br />
Ein Ausfall der kapitalaufnehmenden Gesellschaft<br />
würde bei prospektiertem Verlauf der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu einer Ausschüttungsreduzierung<br />
von einmalig bis zu 5 % bezogen auf<br />
das Zeichnungskapital führen.<br />
Entwicklung der Einnahmen aus den<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die Entwicklung der Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds ist abhängig<br />
von der Möglichkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, zum<br />
kalkulierten Zeitpunkt das geplante Volumen in<br />
Beteiligungen an Zielfonds mit der kalkulierten<br />
anfänglichen Ausschüttungsrendite und der kalkulierten<br />
zukünftigen Ausschüttungsentwicklung<br />
erwerben zu können.<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Investitionskriterien<br />
und damit auch die Zusammensetzung<br />
der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
als falsch herausstellen, Beteiligungen an Zielfonds<br />
nicht zum kalkulierten Zeitpunkt in dem<br />
geplanten Volumen erworben werden können,<br />
die Annahmen zur Ausschüttungsrendite der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds sich als zu<br />
optimistisch erweisen.<br />
Für den Fall, dass der Kapitaldienst im Falle der<br />
Aufnahme einer Fremdfi nanzierung durch die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht erbracht werden kann,<br />
muss u.U. eine Zwangs liquidation der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds unter deren tatsächlichem<br />
Wert erfolgen. Einnahmenausfälle<br />
müssten entweder durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme,<br />
aus der Liquiditätsreserve oder<br />
durch eine Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds fi nan-<br />
ziert werden. Dies würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger<br />
führen.<br />
Guthabenzinsen<br />
Bei einer niedrigeren Liquiditätsreserve der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als<br />
kalkuliert bzw. einem niedrigeren Zinssatz als 2,25 % p.a. für die<br />
Jahre 2012 – 2015, 1,75 % p.a. für die Jahre 2016 – 2018 und<br />
1,25 % p.a. ab 2019 für die Anlage der Liquiditätsreserve, mindern<br />
sich die ausgewiesenen Guthabenzinsen und damit auch die entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die Anleger.<br />
<strong>Fonds</strong>kosten<br />
Die Aufwendungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft z.B. für Steuerberatung,<br />
Jahresabschlussprüfung, nicht abzugsfähige Umsatzsteuer sind geschätzt.<br />
Höhere Kosten als kalkuliert z.B. durch Erhöhung der Umsatzsteuer<br />
können zu einem geringeren Potential entnahmefähiger<br />
Ausschüttungen führen.<br />
Die Vergütungen beispielsweise für den Treuhänder, den Komplementär,<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten entstehen aufgrund<br />
der Dachfondskonstruktion sowohl auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
als auch auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
sowie gegebenenfalls auch auf Ebene weiterer Zwischen- und<br />
Untergesellschaften. Entnahmefähige Ausschüttungen an die Anleger<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sind daher erst nach Ausgleich dieser Kosten<br />
möglich.<br />
Wertentwicklung der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds<br />
Die Wertentwicklung der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
ist nur schwer prognostizierbar. Sie wird im Wesentlichen bestimmt<br />
sein von der richtigen Wahl und der Einhaltung der Investitionskriterien,<br />
von der Zusammensetzung des Portfolios der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, von der Entwicklung<br />
der Immobilienpreise (vgl. Ausführungen Seite 21), von<br />
dem durch Entschuldung der Zielfonds entstehenden Tilgungsgewinn<br />
sowie von der zukünftigen Ertragskraft der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass die Ankaufskurse, die die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft für den Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds<br />
bezahlt, zu hoch bzw. nicht nachhaltig erzielbar sind. Dies könnte<br />
insbesondere dann der Fall sein, wenn die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
die Folgen der Finanzmarktkrise unterschätzen, die Immobilienpreise<br />
durch die Neubewertung der Kreditrisiken zurückgehen,<br />
das Volumen verkaufswilliger Anleger im Verhältnis zum<br />
Anlagebedarf der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu niedrig ist oder die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter aufgrund der vereinbarten Vergütungsregelung<br />
aus Interessenskonfl ikten zu hohe Kurse bezahlen.<br />
In diesem Fall sind Wertverluste auch über einen mittel- bis langfristigen<br />
Zeitraum nicht auszuschließen. Dieses Risiko wird dadurch<br />
erhöht, dass die Kaufpreisermittlung anhand des Verkaufs-
prospektes sowie von Unterlagen erfolgt, die lediglich Angaben<br />
zur Vermietung, Finanzierungsstruktur, Liquiditätssituation, zu wesentlichen<br />
Geschäftsvorfällen und zur steuerlichen Situation beinhalten<br />
und nicht durch Objektbesichtigungen, Gutachten oder<br />
Marktuntersuchungen unterlegt ist.<br />
Diese Risiken sind auch nicht dadurch zu reduzieren, dass die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland bei betragsmäßig<br />
hohen und wirtschaftlich für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedeutenden<br />
Beteiligungen (ab 1 Mio. EUR pro Zielfonds) eine zweite Meinung<br />
einholt und die gezahlten Kaufpreise für die Zielfonds nach<br />
oben begrenzt werden, denn die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland haftet<br />
für ihre unverbindlichen Preisindikationen lediglich bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit.<br />
Bei Investitionen in REITs besteht darüber hinaus das Risiko, dass<br />
diese an der Börse wie Aktien gehandelt werden. Die Kursentwicklung<br />
ist daher im Wesentlichen nicht von der Wertentwicklung der<br />
von dem REIT erworbenen Immobilien, sondern von der Entwicklung<br />
der Aktienmärkte abhängig. Es ist daher nicht auszuschließen,<br />
dass der Wert dieser Immobilien steigt, der Kurs des REITs aber fällt.<br />
Für Beteiligungen an Zielfonds besteht das Risiko, dass sich die<br />
Veräußerungsmöglichkeiten infolge eines nicht existierenden bzw.<br />
nicht funktionierenden Zweitmarktes stark beschränken und daher<br />
kein Erwerber gefunden bzw. kein angemessener Verkaufserlös erzielt<br />
werden kann.<br />
Die nicht wertbildenden Aufwendungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in<br />
der Investitionsphase wie z.B. das vereinbarte Agio oder die Vermittlungsprovision<br />
des Komplementärs müssen zunächst durch<br />
Wertzuwächse der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ausgeglichen<br />
werden, ehe bei der Liquidation oder beim Verkauf der<br />
Beteiligungen an Zielfonds Veräußerungsgewinne entstehen.<br />
Können die prognostizierten Wertentwicklungen der von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen an Zielfonds nicht erzielt<br />
werden, reduziert dies die Rendite der Anleger (Methode interner<br />
Zinsfuß).<br />
Management / Interessenskonfl ikte / Verwaltung<br />
Die Anleger sind weder bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft noch bei den<br />
Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat, an der<br />
Geschäftsführung beteiligt. Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist hierzu nur<br />
der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist befugt.<br />
Es besteht daher das Risiko, dass die Anleger auch dann die<br />
wirtschaftlichen Folgen einer Entscheidung der Geschäftsführung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft tragen müssen, wenn sie mit den entsprechenden<br />
Entscheidungen nicht einverstanden sind. Daneben kann<br />
der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist auch<br />
ohne Zustimmung der Anleger durch Kündigung erstmals zum<br />
31.12.2015 aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausscheiden. Damit besteht<br />
das Risiko, dass der Komplementär und / oder der geschäftsführende<br />
Kommanditist durch Dritte ersetzt werden muss / müssen, wel-<br />
cher / welche weniger qualifi ziert ist / sind, als<br />
die derzeitigen.<br />
Ein Missbrauch der Vertretungsmacht, Fehlentscheidungen<br />
bzw. Unterlassung notwendiger<br />
Handlungen der geschäftsführenden Gesellschafter,<br />
sowohl der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als auch der jeweiligen<br />
Zielfonds und die Verfolgung von Eigeninteressen<br />
des Anbieters, der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter oder des Treuhandkommanditisten<br />
einschließlich eines möglichen Interessenskonfl<br />
iktes durch die bestehenden kapitalmäßigen<br />
und personellen Verfl echtungen (der Anbieter,<br />
der Prospektherausgeber, der geschäftsführende<br />
Kommanditist, der Komplementär sowie der<br />
Treuhandkommanditist sind Gesellschaften der<br />
asuco-Unternehmensgruppe, bei denen ausschließlich<br />
die Herren Hans-Georg Acker und<br />
Dietmar Schloz Geschäftsführer sind) und die<br />
gleichzeitige Verwaltung gleichartiger, gegebenenfalls<br />
miteinander konkurrierender <strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />
können die Entwicklung der Einnahmen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds negativ beeinfl<br />
ussen. Bei Ausscheiden von Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung, von Führungskräften und<br />
von Mitarbeitern in verantwortlichen Positionen<br />
müssten geeignete Nachfolger gefunden werden.<br />
Außerdem könnten geschäftspolitische Entscheidungen<br />
bei der asuco-Unternehmensgruppe<br />
sowie beim <strong>Fonds</strong>management der Zielfonds,<br />
an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />
hat, die z.B. das Aufgabenfeld oder die<br />
unternehmerischen Freiheiten, wie die Möglichkeit<br />
zur Einstellung ausreichend qualifi zierter<br />
Mitarbeiter beeinfl ussen, gravierende Auswirkungen<br />
auf die Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sowie der jeweiligen Zielfonds haben.<br />
Die Notwendigkeit der Abberufung z.B. des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten und die Beauftragung<br />
eines Dritten mit dem <strong>Fonds</strong>management<br />
ist in diesem Fall nicht auszuschließen.<br />
Hierdurch ausgelöste Kostenerhöhungen und /<br />
oder Einnahmenausfälle müssten entweder<br />
durch eine höhere Fremdkapitalaufnahme, aus<br />
der Liquiditätsreserve oder durch eine Reduzierung<br />
der entnahmefähigen Ausschüttungen der<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds fi nanziert werden. Dies<br />
würde auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
an die Anleger führen.<br />
Risiken<br />
27
28<br />
Vertragspartner<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
tragen das Risiko, dass sich nicht alle Vertragspartner<br />
immer vertragsgemäß verhalten und<br />
die Erfüllung berechtigter Ansprüche in unberechtigter<br />
Weise verweigern. Es kann auch nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass vertragliche Regelungen<br />
von verschiedenen Vertragsparteien unterschiedlich<br />
ausgelegt werden. Daher können<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder die jeweiligen<br />
Zielfonds unter Umständen erst nach Durchführung<br />
eines langwierigen und kostenintensiven<br />
gerichtlichen Verfahrens berechtigte Ansprüche<br />
gegenüber ihren Vertragspartnern geltend machen.<br />
Aber auch nach einer obsiegenden rechtskräftigen<br />
Entscheidung des Gerichts ist nicht sichergestellt,<br />
dass die Ansprüche tatsächlich<br />
durchgesetzt werden können, da der Vertragspartner<br />
insolvent oder auf sonstige Weise vermögenslos<br />
geworden sein kann.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft und die jeweiligen Zielfonds<br />
tragen daher grundsätzlich auch die Bonitätsrisiken<br />
ihrer Vertragspartner wie z.B. der Verkäufer<br />
oder der Mieter. Die Beurteilung der sich<br />
hieraus ergebenden Risiken werden dadurch erschwert,<br />
dass häufi g keine oder nur Daten und<br />
Angaben Dritter vorliegen.<br />
Hierdurch ausgelöste geringere Einnahmen<br />
bzw. höhere Ausgaben müssten entweder durch<br />
eine höhere Fremdkapitalaufnahme, aus der Liquiditätsreserve<br />
oder durch eine Reduzierung<br />
der entnahmefähigen Ausschüttungen der von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds fi nanziert werden. Dies würde<br />
auch zu einer Reduzierung der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />
die Anleger führen.<br />
Aussagen und Angaben Dritter<br />
Die Prospektverantwortlichen und die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sowie der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds sind bei ihren Entscheidungen wie<br />
z.B. bei Ankauf einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />
und dessen Preisfi ndung häufi g auf die<br />
Angaben und Aussagen Dritter angewiesen, die<br />
u.U. auf deren subjektiven Einschätzungen und /<br />
oder subjektiven Bewertungen basieren. Solche<br />
Angaben und Aussagen können nur auf Plausibilität<br />
geprüft werden. Es besteht daher das Risiko,<br />
dass diese inhaltlich nicht richtig sind, etwa,<br />
weil sie von falschen Grundannahmen ausgehen oder aber falsche<br />
Schlüsse daraus gezogen werden. Insofern ist bei den getroffenen<br />
Entscheidungen zu berücksichtigen, dass diesen sehr persönliche<br />
Einschätzungen und Wertungen zu Grunde liegen können.<br />
Die sich hieraus ergebenden Risiken können erhebliche negative<br />
Auswirkungen auf die Höhe der entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds haben.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Beschlüsse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedürfen grundsätzlich der einfachen<br />
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Lediglich Beschlüsse<br />
wie z.B. die Änderung des Gesellschaftsvertrages der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
oder die Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedürfen der Zustimmung<br />
von 75 % der abgegebenen Stimmen und der Zustimmung<br />
eines der geschäftsführenden Gesellschafter. Aufgrund der<br />
Mehrheitserfordernisse besteht die Gefahr, dass ein Anleger seine<br />
Interessen in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht durchsetzen kann.<br />
Erfahrungsgemäß nimmt nur eine Minderheit der Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
persönlich an den Gesellschafterversammlungen teil<br />
bzw. erteilt Weisungen zu Abstimmungen. Bei Nichtwahrnehmung<br />
der Gesellschafterstimmrechte können daher durch die bei einer<br />
Abstimmung vertretenen Anleger Beschlüsse gefasst werden, die<br />
später von allen Anlegern mitgetragen werden müssen. Dies gilt<br />
auch für Beschlüsse, denen der Anleger nicht zugestimmt hat. Für<br />
Anleger günstige Beschlüsse können u.U. nicht durchgesetzt werden,<br />
wenn diese der Zustimmung des Komplementärs bedürfen und<br />
der Komplementär nicht zustimmt. Bei Eintritt von Großanlegern<br />
wie z.B. institutionellen Anlegern oder bei Ausübung des Stimmrechts<br />
durch den Treuhandkommanditisten für Anleger, die nicht auf<br />
der Gesellschafterversammlung vertreten sind, kann außerdem die<br />
Majorisierung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ausgeschlossen werden.<br />
Außerordentliche Gesellschafterversammlungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
fi nden auf Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die<br />
mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirats<br />
statt. Da sich die Anleger untereinander nicht kennen, kann von<br />
ihnen faktisch nur schwer eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
einberufen werden.<br />
Die vorstehend beschriebenen Probleme bestehen auch bei der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft, da diese häufi g nur Minderheitsbeteiligungen<br />
bei den jeweiligen Zielfonds hält.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat sich bzw. wird sich an einer Vielzahl von<br />
Zielfonds beteiligen. Der einzelne Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ist damit nur mittelbar an den jeweiligen Zielfonds und den von<br />
diesen gehaltenen Immobilien beteiligt. Er ist nicht berechtigt, an<br />
den Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Zielfonds teilzunehmen.<br />
Ihm stehen auch keine unmittelbaren Ansprüche gegen<br />
die Zielfonds zu, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat.
Fungibilität / Veräußerung<br />
Investitionen in Immobilien – sei es in Form der Direktinvestition<br />
oder in Form des Anteilserwerbs an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft – stellen<br />
grundsätzlich langfristige Kapitalanlagen dar. Die prospektierte<br />
Rentabilität kann in der Regel nur erzielt werden, wenn der Anleger<br />
die langfristige Konzeption berücksichtigt und die investierten<br />
Mittel nicht kurzfristig wieder benötigt.<br />
Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlage,<br />
Scheidung, Erbauseinandersetzung können eine vorzeitige<br />
Veräußerung der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erforderlich<br />
machen. Hierfür muss sich der Veräußerer des Zweitmarktes bedienen,<br />
bei dem es sich allerdings nicht um einen geregelten Markt<br />
wie für Wertpapiere (Börse), sondern um verschiedene dezentrale<br />
Koordinationsstellen handelt. Es ist daher nicht auszuschließen,<br />
dass es zu stark voneinander abweichenden Kursen und innerhalb<br />
kurzer Zeit zu großen Kursschwankungen kommt. Auch ist möglicherweise<br />
ein Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
vor übergehend nicht oder nur deutlich unter dem tatsächlichen<br />
Wert möglich. Erfahrungsgemäß liegen die erzielbaren Kurse deutlich<br />
unter 100 % des Zeichnungsbetrages, so dass ein Verkauf ohne<br />
Verlust nicht möglich ist.<br />
Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist aus steuerlichen Gründen in<br />
den ersten Jahren unbedingt auf die bereits beschriebenen Notfälle<br />
zu beschränken. Ein Verkauf innerhalb der derzeitigen Spekulationsfrist<br />
von zehn Jahren führt zu einer Versteuerung des Spekulationsgewinns<br />
und bei einem Verkauf eines Gesellschaftsanteils mit<br />
einem Verkehrswert von über 250.000 EUR zum gewerblichen<br />
Grundstückshandel beim Anleger.<br />
Ein Verkauf über den Zweitmarkt ist darüber hinaus nur möglich,<br />
wenn der Komplementär dem Verkauf zustimmt. Die Zustimmung<br />
darf aus wichtigem Grund versagt werden.<br />
Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass der Anleger<br />
seine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zukünftig über den<br />
Zweitmarkt verkaufen kann.<br />
Die Auswirkungen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes sowie<br />
mögliche zukünftige Gesetzesänderungen auf den Zweitmarkt<br />
sind nicht endgültig abzuschätzen. Für den Fall, dass eine Prospektpfl<br />
icht auch bei Umsätzen am Zweitmarkt gefordert wird,<br />
würde dies Umsätze erschweren oder u.U. unmöglich machen.<br />
Die dargestellten Schwierigkeiten der Wiederveräußerbarkeit gelten<br />
entsprechend auch für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Ausschluss aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Ein Anleger kann aus wichtigem Grund ohne Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausgeschlossen<br />
werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Anleger<br />
seinen Verpfl ichtungen zur Einzahlung seines Zeichnungsbe-<br />
trages zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von<br />
maximal 5 % trotz Mahnung nicht oder nicht in<br />
voller Höhe nachkommt. Ein weiterer Grund<br />
zum Ausscheiden eines Anlegers aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
kann z.B. sein, wenn über sein Vermögen<br />
oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />
oder ein entsprechendes Verfahren nach<br />
ausländischem Recht eröffnet, die Eröffnung eines<br />
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt<br />
oder sein Kapitalanteil von einem Gläubiger<br />
gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />
nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />
werden. In den vorgenannten Fällen erhält<br />
der ausscheidende Anleger lediglich 80 %<br />
des Verkehrswertes seiner Beteiligung.<br />
Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />
Jeder Anleger kann die Beteiligung an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten,<br />
erstmals zum 31.12.2023, nicht jedoch<br />
vor Erreichen eines Totalüberschusses kündigen.<br />
Dem kündigenden Gesellschafter steht ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
als Abfi ndungszahlung<br />
zu.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben richtet sich<br />
nach dem Verkehrswert der Beteiligung an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft und ist grundsätzlich vom jeweils<br />
bestellten Abschlussprüfer als Schiedsgutachter<br />
oder von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
nach billigem Ermessen (für den Fall,<br />
dass in einem Geschäftsjahr Anleger ausscheiden,<br />
die weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />
halten) verbindlich festzustellen. Es besteht<br />
das Risiko, dass das Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu Lasten des Anlegers entweder vom Abschlussprüfer<br />
oder von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern zu niedrig festgesetzt wird und<br />
die prognostizierte Rendite für den Anleger (Methode<br />
interner Zinsfuß) nicht realisiert werden<br />
kann.<br />
Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
der kündigenden Anleger ist abhängig von<br />
der Liquiditätslage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bei<br />
Aufrechterhaltung der regulären Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) an die restlichen Anleger. Die<br />
Auszahlung ist auch so lange und soweit ausgeschlossen,<br />
als dass sie einen Grund für die Eröffnung<br />
des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft herbeiführen würde.<br />
Sie kann sich daher über einen längeren Zeitraum<br />
hinziehen. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation<br />
oder Kündigung einer der erworbe-<br />
Risiken<br />
29
30<br />
nen Beteiligungen an Zielfonds während der<br />
Laufzeit der Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens,<br />
ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft berechtigt,<br />
die noch ausstehenden Zahlungsraten<br />
anzupassen und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben<br />
zu mindern, wenn der tatsächlich<br />
erzielte Verkaufspreis für die jeweilige<br />
Beteiligung an dem Zielfonds von dem Wert<br />
zum Nachteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft abweicht,<br />
der als Verkehrswert der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
zugrunde gelegt wurde.<br />
Eine Erhöhung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
erfolgt dagegen nicht.<br />
Das Risiko einer Verzögerung der Auszahlung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens sowie das<br />
Risiko, dass das ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />
nachträglich reduziert wird, trägt der<br />
kündigende Anleger.<br />
Entsprechende Regelungen zur Auszahlung des<br />
Auseinandersetzungsguthabens können auch<br />
die Gesellschaftsverträge der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
aufweisen.<br />
Sozialversicherungsrecht<br />
Bei Bezug von Sozialversicherungsrenten und<br />
möglicherweise anderen Versorgungsbezügen<br />
vor Vollendung des sozialversicherungsrechtlichen<br />
regelmäßigen Renteneintrittsalters dürfen<br />
bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten<br />
werden. Auf diesen Hinzuverdienst<br />
wird auch das steuerpfl ichtige Einkommen aus<br />
einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft angerechnet.<br />
Ein Verlustabzug gemäß § 10 d EStG<br />
mindert diesen Hinzuverdienst nicht. Es kann<br />
somit nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall<br />
das steuerpfl ichtige Einkommen aus der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft die Hinzuverdienstgrenzen<br />
eines Anlegers überschreitet und damit zu einer<br />
Kürzung der sozialversicherungsrechtlichen<br />
oder anderen Versorgungszahlungen führt.<br />
Ähnliches gilt im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme<br />
von Sozialleistungen.<br />
Fehlende Regulierung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt in Deutschland<br />
keiner Regulierung. Daher besteht für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
keine besondere öffentliche Aufsicht<br />
oder Kontrolle zum Schutz der Anleger,<br />
wie dies z.B. für in der Bundesrepublik beaufsichtigte<br />
Investmentvermögen der Fall ist. Daher<br />
besteht das Risiko, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Maßnahmen ergreifen<br />
oder Tätigkeiten vornehmen kann, die bei einem regulierten<br />
und einer Aufsicht unterstehendem Vermögen nicht möglich wären.<br />
Dies kann dazu führen, dass das Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
einem höheren Risiko ausgesetzt ist, als dies bei vergleichbaren<br />
regulierten Vermögen der Fall wäre. Eine Realisierung dieses<br />
Risikos kann im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
führen und damit zu einem Totalverlust des Zeichnungsbetrages<br />
zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von maximal 5 %<br />
des Anlegers.<br />
Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Aufsichtsbehörden<br />
von einer Regulierungspfl icht der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unter dem Kreditwesengesetz<br />
oder aufgrund anderer Bestimmungen ausgehen<br />
oder eine solche während der <strong>Fonds</strong>laufzeit eingeführt wird. Dann<br />
besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
eingeschränkt oder sogar vollständig verboten wird. Dies kann<br />
dazu führen, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft frühzeitig liquidiert werden<br />
muss, was einen erheblich negativen Einfl uss auf die vom Anleger<br />
erzielbare Rendite (Methode interner Zinsfuß) haben kann.<br />
Auch für die Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />
hat, gibt es keine Regulierungen (Ausnahme: REITs). Die oben<br />
dargestellten Risiken bestehen daher auch für die Investitionen der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft in Beteiligungen an den jeweiligen Zielfonds.<br />
Die Europäische Kommission hat im April 2009 eine Richtlinie zu<br />
den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) vorgeschlagen.<br />
Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines umfassenden regulatorischen<br />
Rahmens für AIFM auf europäischer Ebene sowie die Sicherstellung<br />
einer effektiven Aufsicht und um regulatorische Standards<br />
zu schaffen. Es besteht das Risiko, dass geschlossene <strong>Fonds</strong><br />
von dieser Richtlinie erfasst werden. Dies hätte die Notwendigkeit<br />
einer behördlichen Zulassung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie besondere<br />
Anforderungen wie z.B. erhöhte Anforderungen an die Liquidität<br />
und Risikosteuerung, jährliche Bewertung der jeweiligen Investitionen<br />
zur Folge. Hieraus könnten höhere Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
resultieren, die die Rendite des Anlegers (Methode interner<br />
Zinsfuß) verringern würden. Für den Fall, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nicht in der Lage ist, die vorgenannten Anforderungen zu<br />
erfüllen, müsste sie vorzeitig liquidiert werden. Im schlimmsten<br />
Fall kann der Anleger bei einer vorzeitigen Liquidation der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auch seinen kompletten Zeichnungsbetrag zzgl. des<br />
vereinbarten Agios in Höhe von maximal 5 % verlieren.<br />
Schlichtungsverfahren<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat sich nicht dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong> angeschlossen und unterwirft<br />
sich daher auch nicht der gültigen Verfahrensordnung sowie<br />
den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen<br />
dieser Verfahrensordnung ergehen.<br />
Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben daher nicht die Möglichkeit,<br />
an den Vorteilen einer außergerichtlichen Schlichtung teilzuneh
men. Bei Schadensfällen muss daher der ordentliche Rechtsweg<br />
eingeschlagen werden.<br />
Auch die Mehrheit der Zielfonds, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beteiligt hat bzw. wird, werden sich voraussichtlich nicht<br />
dem Schlichtungsverfahren der Ombudsstelle Geschlossene <strong>Fonds</strong><br />
anschließen. Damit muss auch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bei Schadensfällen<br />
den ordentlichen Rechtsweg einschlagen.<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge<br />
bei Finanzdienstleistungen (Fernabsatzgesetz) sieht vor, dass Anleger<br />
zum Schutz vor einer unüberlegten Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
mit entsprechenden Verbraucherinformationen ausgestattet<br />
werden müssen. Darüber hinaus erhält der Anleger ein<br />
zweiwöchiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss. Das Fernabsatzgesetz<br />
fi ndet Anwendung, wenn die Zeichnung ausschließlich<br />
über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Telefax, eMail, Internet)<br />
zustande gekommen ist.<br />
Im Falle, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden, hat der<br />
Anleger ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht seiner Beteiligung.<br />
Bei zahlreichen Abwicklungen ist die Finanzierung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht sichergestellt und / oder eine Insolvenz der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft nicht ausgeschlossen.<br />
Diese Risiken bestehen auch bei den von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Rückabwicklung<br />
Die Rückabwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist zum Datum der Prospektaufstellung<br />
nicht vorgesehen. Dies könnte jedoch aufgrund<br />
eines derzeit nicht vorhersehbaren Grundes dennoch notwendig<br />
werden. Ein denkbarer Grund könnte z.B. eine beschlossene Regulierungspfl<br />
icht oder mangelndes Interesse von Anlegern zur Beteiligung<br />
an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sein. In diesem Fall müssten die<br />
Anleger einen entsprechenden Liquidationsbeschluss fassen. Die<br />
Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt wie auf<br />
Seite 29 f. unter „Auszahlung kündigender Gesellschafter“ dargestellt.<br />
Aufgrund der möglicherweise extrem kurzen Beteiligungsdauer ist<br />
ein teilweiser Verlust des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />
Agios in Höhe von maximal 5 % und im „worst case“ auch ein<br />
Totalverlust nicht auszuschließen.<br />
Diese Risiken bestehen auch für die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
in Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Nach Kenntnis des Anbieters und der weiteren Prospektverantwortlichen<br />
bestehen zum Datum der Prospektaufstellung keine<br />
weiteren wesentlichen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen<br />
Risiken.<br />
Risiken<br />
31
32<br />
Informationen<br />
zur Risikoeinschätzung<br />
und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
In dem Kapitel „Risiken“ Seite 18 ff. wurden die<br />
Risiken einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
dargestellt. In den nachfolgenden Ausführungen<br />
erhalten Sie Informationen zur Einschätzung<br />
der Risiken und Informationen über Maßnahmen,<br />
die zur Risikoreduzierung getroffen<br />
wurden oder werden (Stand: 17.12.2009)<br />
Immobilienspezifi sche<br />
Maßnahmen zur<br />
Risikoreduzierung<br />
Investitionspläne der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an<br />
Zielfonds überwiegend erst dann erwerben,<br />
wenn die Investitionsphase bereits abgeschlossen<br />
und das Eigenkapital voll platziert ist. Bei<br />
Einhaltung der Investitionskriterien sollte daher<br />
sichergestellt sein, dass Risiken aus den Investitionsplänen<br />
der Zielfonds, an denen sich die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat, überschaubar<br />
bleiben.<br />
Überwachung Bauqualität<br />
Bei Beachtung der Investitionskriterien sollte sichergestellt<br />
sein, dass im Wesentlichen nur Beteiligungen<br />
an Zielfonds von leistungsstarken<br />
Anbietern erworben werden. Diese werden die<br />
wirtschaftliche, technische und juristische Betreuung<br />
der Baumaßnahmen zur Errichtung der<br />
<strong>Fonds</strong>objekte sowie die Verwaltung der <strong>Fonds</strong>objekte<br />
übernehmen.<br />
Mietentwicklung<br />
Die Investitionskriterien sehen vor, dass überwiegend nur Beteiligungen<br />
an Zielfonds erworben werden, die an entwicklungsfähigen<br />
Standorten investiert haben und deren Immobilien einen hohen<br />
Vermietungsstand aufweisen. Außerdem liegen zum Zeitpunkt<br />
des Erwerbs der Beteiligungen an Zielfonds im Regelfall bereits<br />
Erfahrungen zur Standort- und Mietentwicklung vor.<br />
Durch die geplante Risikostreuung der Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
in ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an<br />
mehr als 100 verschiedenen Zielfonds von voraussichtlich mehr<br />
als zehn Anbietern und damit die indirekte Beteiligung an voraussichtlich<br />
mehr als 200 Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />
Immobilienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten und<br />
zahlreicher Mieter treten Einzelrisiken in den Hintergrund. Die<br />
Mietentwicklung der einzelnen Immobilie besitzt für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
daher nur eine untergeordnete Bedeutung.<br />
Infl ationsrate<br />
Die jeweilige Infl ationsrate ist Maßstab für die Entwicklung der<br />
Kaufkraft des Geldes. Höhere Infl ationsraten bedeuten auf der einen<br />
Seite grundsätzlich schneller steigende Mieteinnahmen auf<br />
der anderen Seite aber einen höheren Kaufkraftverlust. Demzufolge<br />
ist die Diskussion über eine höhere oder geringere Infl ation und<br />
damit die Möglichkeit, höhere oder geringere Ausschüttungen vornehmen<br />
zu können, ohne größere Bedeutung für den Anleger.<br />
Instandhaltung<br />
Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen führen in der<br />
Regel zu Mietsteigerungen und zu einem Werterhalt. Darüber hinaus<br />
können derartige Aufwendungen überwiegend steuerlich<br />
geltend gemacht werden, so dass die Auswirkungen hieraus auf<br />
die Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß) für den Anleger<br />
gering sind.
Wertentwicklung der Immobilien<br />
Immobilienmärkte unterliegen zyklischen Schwankungen mit Phasen,<br />
in denen Wertzuwächse erzielbar sind und Phasen, in denen<br />
Wertverluste eintreten. Tendenziell sind aber steigende Preise zu<br />
beobachten. Dies gilt insbesondere für die Preisentwicklung an<br />
entwicklungsfähigen Standorten und Immobilien mit hohem Vermietungsstand.<br />
Infolge der Finanzmarktkrise sind auch die Immobilienpreise in<br />
Deutschland gesunken. Für Anleger, die annehmen, dass es den<br />
Regierungen und Notenbanken gelingen wird, die negativen Auswirkungen<br />
der Finanzmarktkrise zu begrenzen oder sogar zu überwinden,<br />
kann es daher gerade jetzt attraktiv sein, über einen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
indirekt in Immobilien zu investieren.<br />
Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Erwartung zahlreicher Experten,<br />
dass sich die Infl ationsrate infolge der expansiven Geldpolitik<br />
der Notenbanken stark erhöhen könnte. In diesem Fall haben<br />
sich Immobilien in der Vergangenheit als grundsätzlich geeignet<br />
erwiesen, einen Beitrag zum Werterhalt des Vermögens der Anleger<br />
zu leisten.<br />
Die Prospektverantwortlichen gehen daher davon aus, dass es der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft durch die derzeitigen Rahmenbedingungen am<br />
Immobilienmarkt und durch die langjährigen Erfahrungen der handelnden<br />
Personen bei den geschäftsführenden Gesellschaftern der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft insbesondere bei Einhaltung der Investitionskriterien<br />
gelingen wird, ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen<br />
an Zielfonds zu erwerben, deren Immobilien interessante<br />
Wert entwicklungschancen besitzen.<br />
Altlasten<br />
Aus den folgenden Gründen ist die Altlastenproblematik der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft überschaubar:<br />
� Risikostreuung auf eine Vielzahl von Beteiligungen an Zielfonds<br />
bzw. Immobilien.<br />
� Üblicherweise Übernahme der Altlastenproblematik durch<br />
Objektverkäufer.<br />
� Auftreten von Altlasten häufi g im Rahmen der Errichtung der<br />
Immobilien, die allerdings zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligungen<br />
an Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Regelfall<br />
abgeschlossen ist.<br />
� Haftungsbegrenzung bei einer Kommanditgesellschaft.<br />
Maßnahmen zur Risikoreduktion im Rahmen<br />
der <strong>Fonds</strong>konzeption<br />
Investitionsplan der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Das <strong>Fonds</strong>konzept kommt dem infolge der Finanzmarktkrise gestiegenen<br />
Sicherheitsbedürfnis der Anleger in höchstmöglichem Umfang<br />
entgegen. So wird beispielsweise durch die geplante Risikostreuung<br />
der Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in ein Portfolio<br />
von Beteiligungen an mehr als 100 verschiedenen Zielfonds von<br />
voraussichtlich mehr als zehn Anbietern und damit<br />
die indirekte Beteiligung an voraussichtlich<br />
mehr als 200 Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />
Immobilienstandorte, Gebäudetypen,<br />
Nutzungsarten und zahlreicher Mieter eine<br />
Sicherheitsorientierung erreicht. Die nach Kenntnis<br />
der Prospektverantwortlichen erstmalig vereinbarte<br />
„echte“ erfolgsabhängige Vergütung,<br />
die sich im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />
Performance einzelner von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds reduziert,<br />
ermöglicht eine faire Partnerschaft zwischen<br />
Anleger und Anbieter. Die Prospektverantwortlichen<br />
gehen daher davon aus, dass das geplante<br />
Zeichnungskapital von 100 Mio. EUR<br />
platziert werden kann.<br />
Die hohen Platzierungsvolumina der letzten<br />
Jahre, die Altersstruktur der Anleger geschlossener<br />
Immobilienfonds, die hohe Verkaufsbereitschaft<br />
verunsicherter Anleger sowie die zunehmende<br />
Professionalisierung des Zweitmarktes<br />
u.a. infolge der Etablierung der <strong>Fonds</strong>börse<br />
Deutschland als übergreifende Zweitmarkt-<br />
Handelsplattform, lassen zukünftig steigende<br />
Verkaufswünsche von beteiligten Anlegern über<br />
den Zweitmarkt erwarten.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft konnte zum Datum der<br />
Prospektaufstellung bereits Beteiligungen an<br />
Zielfonds für einen Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
von insgesamt 2,21 Mio. EUR erwerben.<br />
Es ist daher zu erwarten, dass die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ausreichend interessante und<br />
den Investitionskriterien genügende Beteiligungen<br />
an Zielfonds erwerben kann.<br />
Steuervorteile<br />
Die steuerlichen Aussagen werden von den Prospektverantwortlichen<br />
sorgfältig ermittelt und<br />
basieren auf den derzeitigen gesetzlichen Regelungen,<br />
Erlassen, höchstrichterlichen Entscheidungen<br />
sowie der bekannten Handhabung<br />
durch die Finanzverwaltung. Aus diesem Grund<br />
ist damit zu rechnen, dass die prognostizierten<br />
steuerlichen Ergebnisse bestätigt werden.<br />
Für den Fall, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft gegen<br />
Entscheidungen der Finanzverwaltung ein Klageverfahren<br />
einleitet, besteht das so genannte<br />
„Verböserungsverbot“, nach dem der Steuerpfl<br />
ichtige nicht per Finanzgerichtsbarkeit<br />
schlechter als auf Finanzverwaltungsebene gestellt<br />
werden kann.<br />
Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
33
34<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft werden bei Umqualifi zierung<br />
der Einkunftsart in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
bei einer der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds diese Beteiligung unverzüglich veräußern.<br />
Die Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />
den Zielfonds erfolgt mit einer langfristigen Investitionsabsicht,<br />
d.h. ein Handel (Ankauf / Verkauf)<br />
fi ndet nicht statt. Darüber hinaus bedarf<br />
eine Weiterveräußerung innerhalb von zehn<br />
Jahren der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
Schließlich wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
versuchen, die ihr zustehenden Gesellschafterstimmen<br />
bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
bei den jeweiligen Zielfonds so einzusetzen,<br />
dass für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nachteilige steuerliche<br />
Beschlüsse vermieden werden. Es ist daher<br />
zu erwarten, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung erzielt<br />
und die nachteiligen Auswirkungen der Einkunftsart<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermieden<br />
bzw. auf einen kurzen Zeitraum beschränkt<br />
werden können.<br />
Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Grundbesitz<br />
erwirbt, sondern sich lediglich als Gesellschafter<br />
an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt,<br />
wird nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
keine zusätzliche Grunderwerbsteuer fällig.<br />
Haftung<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />
der Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />
das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />
von 10 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) führen danach nicht<br />
zu einem Aufl eben der Haftung.<br />
Finanzierung<br />
Grundsätzlich steht zum Datum der Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest, ob die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
überhaupt und in welcher Höhe<br />
Fremdkapital nach Vollplatzierung aufnehmen<br />
wird bzw. aufnehmen kann. Für den Fall, dass<br />
es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gelingt, Fremdkapital<br />
aufzunehmen, liegt das Zinsniveau zum Datum<br />
der Prospekt aufstellung am Kapitalmarkt in Abhängigkeit<br />
von der Zinsfestschreibungsdauer<br />
um mindestens 1 – 2 Prozentpunkte p.a. unter<br />
dem gewählten Kalkulationszinssatz von nominal<br />
6 % p.a. Die Prospektverantwortlichen gehen<br />
daher davon aus, dass das Fremdkapital<br />
zumindest zu den kalkulierten Konditionen aufgenommen<br />
werden könnte.<br />
Sollte zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme oder der Anschlussfi<br />
nanzierungen ein niedrigeres Zinsniveau als kalkuliert bestehen,<br />
reduziert sich der unterstellte Nominalzins. Dies würde zu<br />
einer Erhöhung der Liquiditätsreserve bzw. der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft führen.<br />
Sollte das Zinsniveau zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme<br />
oder zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen höher als kalkuliert<br />
sein, kann eine kürzere Zinsfestschreibungsdauer vereinbart<br />
werden, um dann später bei einem möglicherweise gesunkenem<br />
Zinsniveau eine längere Zinsbindung einzugehen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
kann folglich auf verschiedene Zinsszenarien fl exibel reagieren.<br />
Die möglicherweise eintretenden negativen Auswirkungen aus<br />
einer restriktiven Kreditvergabepraxis werden durch den hohen<br />
Eigenkapitalanteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe von mindestens<br />
ca. 76,9 % gemildert. Dasselbe gilt auch für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, da diese sich<br />
seit deren <strong>Fonds</strong>aufl age teilweise erheblich entschuldet haben. Außerdem<br />
haften für eine Rückführung des Fremdkapitals in der Regel<br />
lediglich die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die fi nanzierenden<br />
Banken verpfändeten Beteiligungen an den Zielfonds bzw. die Immobilien<br />
der jeweiligen Zielfonds und nicht die Anleger.<br />
Flexibilitätskonzept<br />
Aufgrund der Vielzahl der zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen<br />
an Zielfonds wird eine große Risikostreuung auf zahlreiche<br />
Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />
Immobilienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten<br />
und Mieter bestehen. Dadurch verliert die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der einzelnen Beteiligung an einem Zielfonds grundsätzlich<br />
an Bedeutung für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Darüber hinaus sollte<br />
die Anwendung der Investitionskriterien zu einem breit gestreuten<br />
Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds führen. Eine Insolvenz der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
auszuschließen. Aufgrund der vorsichtigen <strong>Fonds</strong>kalkulation<br />
mit zahlreichen Reservepositionen ist zum Datum der Prospektaufstellung<br />
eine schlechter als prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung<br />
nicht absehbar.<br />
Im Falle der Fremdkapitalaufnahme wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft außerdem<br />
mit den fi nanzierenden Banken und damit den größten<br />
Gläubigern verhandeln, auf den Zugriff der in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
thesaurierten und entnahmefähigen Ausschüttungen zu verzichten.<br />
Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass zukünftige Gläubiger einen<br />
entsprechenden Verzicht ablehnen, weisen aus Sicht des Anlegers<br />
die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten, entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen ein relativ hohes Maß an Sicherheit auf.<br />
Die Anleger haben z.B. in der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />
die Möglichkeit, den Treuhänder vorab anzuweisen, entnahmefähige<br />
Ausschüttungen auch ohne aktive Wahrnehmung des<br />
Wahlrechtes vorzunehmen.
Cash-Management<br />
Derzeit ist geplant, dass sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Falle der<br />
Teilnahme am Cash-Management zur Abwicklung des Cash-Managements<br />
an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligen<br />
wird. Gesellschafter werden asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften sein.<br />
Die asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften werden aufgrund der Vielzahl der<br />
zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds eine große<br />
Risikostreuung auf zahlreiche Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien<br />
verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorte,<br />
Ge bäudetypen, Nutzungsarten und Mieter aufweisen. Dadurch<br />
verliert die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Beteiligung<br />
an einem Zielfonds grundsätzlich an Bedeutung für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Darüber hinaus sollte die Anwendung der Investitionskriterien<br />
zu einem breit gestreuten Portfolio von Beteiligungen an<br />
Zielfonds führen. Eine Insolvenz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher<br />
nach Ansicht der Prospektverantwortlichen auszuschließen.<br />
Für asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften ist Voraussetzung für die Teilnahme<br />
am Cash-Management, dass die kapitalaufnehmende Gesellschaft<br />
entsprechende Sicherheiten (z.B. verpfändete Beteiligungen an<br />
Zielfonds) stellt, einen frei verfügbaren Kreditrahmen bei einer<br />
Bank hat oder die Kapitalaufnahme im Rahmen des gewöhnlichen<br />
Geschäftsverkehrs (kurzfristige Kapitalaufnahme) erfolgt. Da die<br />
gewährten Gelder in der Regel täglich fällig sind, könnte die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft im Normalfall bei einer unerwarteten Verschlechterung<br />
der Bonität der aufnehmenden Gesellschaft entsprechend<br />
reagieren, d.h. die Darlehen zurückfordern oder die Sicherheiten<br />
durch Zwangsvollstreckung verwerten.<br />
Es sind daher zum Datum der Prospektaufstellung keine Anhaltspunkte<br />
erkennbar, dass asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften bei Teilnahme<br />
am Cash-Management ihre Verpfl ichtungen nicht erfüllen können.<br />
Die beim Cash-Management vereinbarten Zinssätze werden zwischen<br />
den am Kapitalmarkt üblichen Haben- und Soll-Zinssätzen<br />
für kurzfristige Kapitalanlagen liegen. Damit würden am Cash-<br />
Management sowohl die Gesellschaften mit Liquiditätsüberschuss<br />
wie auch die Gesellschaften mit Liquiditätsbedarf profi tieren.<br />
Durch ein aktives Cash-Management der <strong>Fonds</strong>gesellschaft könnten<br />
die Zinseinnahmen erhöht und die Zinsausgaben reduziert werden.<br />
Zins ausfälle wie auch Kapitalausfälle werden nicht erwartet.<br />
Entwicklung der Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der Prospektaufstellung<br />
erworbenen Beteiligungen an 24 verschiedenen Zielfonds weisen<br />
eine durchschnittlich prognostizierte Ausschüttungsrendite von aktuell<br />
ca. 8,2 % p.a. bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
aus. In der Prognoserechnung (mittleres Szenario)<br />
wurde aus Vorsichtsgründen lediglich eine Ausschüttungsrendite<br />
von anfänglich durchschnittlich 7,04 % p.a. steigend auf<br />
8,01 % p.a. im Jahr 2031 angenommen, jeweils bezogen auf die<br />
Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten).<br />
Die zukünftige Ausschüttungsentwicklung<br />
ist davon abhängig, inwieweit die auf den Seiten<br />
19 ff. beschriebenen immobilienspezifi schen<br />
Risiken eintreffen. Die Vielzahl der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds, die Investitionskriterien<br />
sowie die vorsichtigen Annahmen in der<br />
Prognoserechnung sollten gewährleisten, dass<br />
die prognostizierten Ergebnisse eintreten bzw.<br />
sogar übertroffen werden.<br />
Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />
13 und 78 ff. dargestellt.<br />
Guthabenzinsen<br />
Der langfristige Vergleich aus der Vergangenheit<br />
zeigt, dass ab 2012 für mittelfristige Anlagen<br />
Zinssätze in Höhe von mindestens 2,25 % p.a.<br />
nach Abzug der Abgeltungssteuer erzielbar sein<br />
sollten.<br />
<strong>Fonds</strong>kosten<br />
Die <strong>Fonds</strong>kosten wurden anhand von Erfahrungswerten<br />
ermittelt.<br />
Die Vergütungen für den Komplementär und<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft sind vollständig von den Einnahmen<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds abhängig.<br />
Wertentwicklung der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die Mitarbeiter der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben langjährige<br />
Erfahrungen bei der Bewertung von geschlossenen<br />
Immobilienfonds, dem <strong>Fonds</strong>management<br />
von geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
und der Abwicklung von rd. 7.500 Zweitmarktumsätzen.<br />
Diese Erfahrungen waren Grundlage<br />
für die Festlegung der Investitionskriterien und für<br />
das angewendete Verfahren der Kursermittlung<br />
auf Basis des sogenannten inneren Wertes.<br />
Bei Beachtung der Investitionskriterien sollte die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft daher in der Lage sein, ein<br />
breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen an<br />
Zielfonds zu erwerben. Die Wertentwicklung<br />
dürfte bei gegebener Ertragskraft und bei Beibehaltung<br />
der steuerlichen Vorteile aufgrund der<br />
geringen, nicht wertbildenden Aufwendungen<br />
in Höhe von ca. 3,2 % bis ca. 8,2 % (ohne<br />
Fremdfi nanzierung) bzw. ca. 4,1 % bis ca.<br />
9,1 % (bei Aufnahme des maximal möglichen<br />
Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
35
36<br />
Fremdkapitals), jeweils bezogen auf das Zeichnungskapital,<br />
überdurchschnittlich ausfallen.<br />
Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der<br />
Prospektaufstellung erworbenen Beteiligungen<br />
an 24 verschiedenen Zielfonds weisen einen<br />
durchschnittlichen jährlichen Tilgungsgewinn<br />
von ca. 2,33 % im Jahr 2008 bezogen auf die<br />
Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
auf. Dieser wurde bei einigen der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds durch außerordentliche<br />
Aufwendungen für die Revitalisierung<br />
und / oder Nachvermietung großer Mietfl ächen<br />
reduziert. In der Prognoserechnung (mittleres<br />
Szenario) wurde daher ein Tilgungsgewinn von<br />
durchschnittlich ca. 2,61 % p.a. bezogen auf<br />
die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
angenommen. Der zukünftige Tilgungsgewinn<br />
ist davon abhängig, welche Tilgungsraten<br />
die jeweiligen Zielfonds mit den fi nanzierenden<br />
Banken vereinbaren bzw. zu leisten in der Lage<br />
sind. Die Vielzahl der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds, die Investitionskriterien sowie<br />
die Annahmen in der Prognoserechnung sollten<br />
gewährleisten, dass die prognostizierte Wertentwicklung<br />
eintritt bzw. sogar überschritten wird.<br />
Alternative Prognoseszenarien sind auf den Seiten<br />
13 und 78 ff. dargestellt.<br />
Management / Interessenskonfl ikte /<br />
Verwaltung /Vertragspartner<br />
Den geschäftsführenden Gesellschaftern steht<br />
im Bedarfsfall ein Team von externen Fachleuten<br />
zur Verfügung. Bei der Auswahl wurde auf deren<br />
Erfahrung und Fachkompetenz besonderen Wert<br />
gelegt. Es ist daher davon auszugehen, dass die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft die bestmögliche Beratung erhält.<br />
Die Vergütungen an den Treuhandkommanditisten<br />
und die geschäftsführenden Gesellschafter<br />
sind bei effi zienter Organisation kostendeckend<br />
kalkuliert, so dass auch ein Dritter<br />
bereit sein müsste, entsprechende Dienstleistungen<br />
zu erbringen.<br />
Die Anleger haben z.B. im Falle von Interessenskonfl<br />
ikten der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
oder bei für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft negativen geschäftspolitischen<br />
Entscheidungen in der asuco-<br />
Unternehmensgruppe die Möglichkeit, die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter auszutauschen.<br />
Gesellschafterversammlung<br />
Jeder Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat das Recht, sich in<br />
der Gesellschafterversammlung durch einen Dritten vertreten zu<br />
lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dem Treuhänder entsprechende<br />
Weisungen zur Abstimmung zu erteilen.<br />
Die für die Entwicklung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft maßgeblichen Beschlüsse<br />
wie z.B. Änderung des Gesellschaftsvertrages, Veräußerung<br />
von erworbenen Beteiligungen an Zielfonds innerhalb von<br />
zehn Jahren nach deren Erwerb sowie Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
bedürfen einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen<br />
sowie der Zustimmung eines der geschäftsführenden Gesellschafter.<br />
Außerdem sieht der Gesellschaftsvertrag schützende<br />
Stimmrechtsregelungen vor.<br />
Der Treuhänder wird z.B. auf Antrag des Beirats eine außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung einberufen. Aus Sicht der Prospektverantwortlichen<br />
ist daher die Interessenwahrung der Anleger<br />
im größtmöglichen Umfang gewährleistet.<br />
Fungibilität / Veräußerung<br />
Persönliche Gründe wie z.B. Liquiditätsprobleme, fi nanzielle Notlage,<br />
Scheidung oder Erbauseinandersetzungen können eine vorzeitige<br />
Veräußerung der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erforderlich<br />
machen.<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot bestehen grundsätzlich<br />
drei Veräußerungsmöglichkeiten:<br />
� Die Gesellschafter können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
mit 75%iger Mehrheit – frühestens jedoch<br />
zum 31.12.2023 und nicht vor Erreichen eines steuerlichen<br />
Totalüberschusses – die <strong>Fonds</strong>liquidation herbeiführen.<br />
Im Anschluss an den Verkauf der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds wird nach Tilgung der gegebenenfalls aufgenommenen<br />
Fremdmittel und der Abrechnung der Vergütungen an die<br />
geschäftsführenden Gesellschafter und den Treuhandkommanditisten<br />
die verbleibende Liquidität an die Anleger ausgeschüttet.<br />
� Zusätzlich zu der möglichen <strong>Fonds</strong>liquidation steht jedem Gesellschafter<br />
mit einer Frist von sechs Monaten eine individuelle<br />
Kündigungsmöglichkeit (frühestens per 31.12.2023) zu, so dass<br />
der Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit besitzt, aus<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuscheiden und die Wertsteigerungen<br />
der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zu realisieren.<br />
� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit stellt der Zweitmarkt<br />
eine zusätzliche Veräußerungsmöglichkeit dar.<br />
Der Zweitmarkt für geschlossenen <strong>Fonds</strong> ist ein stark wachsendes<br />
Segment. Neben der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland machen es Zweitmarktplattformen<br />
und einige Anbieter intern organisierter Zweitmärkte<br />
Anlegern immer häufi ger möglich, sich auch vorzeitig wie-
der von ihrer Beteiligung zu trennen. So konnten die Umsätze am<br />
Zweitmarkt seit Jahren stark anwachsen und überschritten in 2007<br />
erstmals die 1 Mrd. EUR-Grenze. Sie litten zuletzt lediglich durch<br />
die Finanzmarktkrise (rd. 675 Mio. EUR in 2008). Von dieser<br />
grundsätzlich positiven Entwicklung profi tieren aber nicht alle Beteiligungsangebote<br />
in gleichem Maße, denn nach wie vor ist der<br />
Zweitmarkt nicht vergleichbar mit einem geregelten Markt wie bei<br />
Wertpapieren. Der Erstzeichner sollte daher die Möglichkeit des<br />
Zweitmarkt-„Services“ durch den Anbieter als Prüfkriterium bei<br />
der Anlageentscheidung mit einbeziehen.<br />
Die Mitarbeiter des Anbieters und zahlreiche Vertriebspartner des<br />
vorliegenden Beteiligungsangebotes verfügen über langjährige,<br />
positive Erfahrungen bei der Abwicklung von Ankäufen über den<br />
Zweitmarkt. Bis Ende 2008 waren sie verantwortlich für ein am<br />
Zweitmarkt gehandeltes Volumen von rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital<br />
bei rd. 7.500 Umsätzen. Durch die geplante Aufl age weiterer<br />
geschlossener Immobilien-Zweitmarktfonds durch die asuco-<br />
Unternehmensgruppe werden auf Sicht von 2 – 3 Jahren weitere<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaften zur Verfügung stehen, die im Wesentlichen<br />
dafür gegründet werden, um Beteiligungen von Anlegern am<br />
Zweitmarkt aufzukaufen und die nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
auch bei einer Prospektpfl icht für Zweitmarktumsätze<br />
im Rahmen des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes Zweitmarktumsätze<br />
sicherstellen können.<br />
Der Anbieter ist zukünftig bereit, bei einer Veräußerungsabsicht<br />
vermittelnd und beratend tätig zu werden. Hieraus ist einerseits<br />
zwar keine Garantie abzuleiten, andererseits sprechen aber zahlreiche<br />
Argumente für den Kauf einer Beteiligung über den Zweitmarkt.<br />
Ein Zweitmarkt wird immer dann aufrecht erhalten werden können,<br />
wenn der Käufer am Zweitmarkt attraktive Vorteile erhält.<br />
Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
� Durch Erwerb der Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />
besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />
� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />
über die Entwicklung der erworbenen Beteiligungen an den<br />
Zielfonds und die Leistungsfähigkeit des <strong>Fonds</strong>managements.<br />
� Die aktuell hohe Verkaufsbereitschaft verunsicherter Anleger<br />
bei gleichzeitig zurückhaltenden Kaufi nteressenten haben zu<br />
sinkenden Kursen am Zweitmarkt geführt. Diese sind nicht selten<br />
unter die nachhaltigen Markt- / Verkehrswerte der von den<br />
jeweiligen Zielfonds gehaltenen Immobilien gesunken.<br />
Der „ideale“ Zweiterwerber legt daher Wert auf hohe laufende<br />
Ausschüttungen und sucht eine indirekte Immobilieninvestition,<br />
die auch bei einer verkürzten Anlagedauer eine<br />
interessante Rendite ermöglicht.<br />
Für Käufer und Verkäufer von besonderem Interesse<br />
ist der erzielbare Kurs.<br />
Die in der Vergangenheit erzielten Kurse für geschlossene<br />
Immobilien-Zweitmarktfonds weisen<br />
eine große Spannweite aus. In den ersten<br />
zehn Jahren liegt der Kurs erfahrungsgemäß<br />
auch bei einer planmäßigen <strong>Fonds</strong>entwicklung<br />
deutlich unter 100 %. Entscheidend ist jedoch,<br />
dass der Kurs zu einem fairen Interessenausgleich<br />
zwischen Käufer und Verkäufer führt.<br />
Auszahlung kündigender Gesellschafter<br />
Durch den Erwerb einer Vielzahl von Beteiligungen<br />
an Zielfonds hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
die Möglichkeit, sich durch Verkauf einer oder<br />
mehrerer Beteiligungen an Zielfonds die für die<br />
Auszahlung kündigender Anleger notwendige<br />
Liquidität zu verschaffen.<br />
Nach Auszahlung der kündigenden Anleger und<br />
Herabsetzung des Kommanditkapitals der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft steigen die Ausschüttungen<br />
über die prognostizierten Werte, da der weitgehend<br />
unveränderte Einnahmenüberschuss (ohne<br />
Berücksichtigung des Verkaufs eines oder mehrerer<br />
der Beteiligungen an Zielfonds) auf ein geringeres<br />
Kommanditkapital verteilt werden<br />
muss. Aus dem gleichen Grund steigt auch der<br />
anteilige Veräußerungserlös eines Anlegers bei<br />
<strong>Fonds</strong>liquidation.<br />
Fernabsatzgesetz<br />
Den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes wurde<br />
mit der im Verkaufsprospekt auf Seite 135 ff. enthaltenen<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
ausreichend Rechnung getragen. Einzelne<br />
durch Rückabwicklungen verfügbare <strong>Fonds</strong>anteile<br />
könnten z.B. durch einen in der Zukunft<br />
von der asuco-Unternehmensgruppe aufgelegten<br />
geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
übernommen werden.<br />
Informationen zur Risikoeinschätzung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung<br />
37
38<br />
Anbieter<br />
Der Markt der geschlossenen <strong>Fonds</strong> mit seinen<br />
zahlreichen Anlagemöglichkeiten in verschiedenste<br />
Vermögenswerte (Assetklassen) stellt an<br />
den Anleger bei der Anlageentscheidung höchste<br />
Anforderungen und macht die Entscheidung<br />
oftmals schwierig.<br />
Mit Entscheidung für einen konkreten geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> beginnt dann eine in der Regel<br />
langjährige Beziehung zwischen dem Anleger<br />
und dem Anbieter sowie den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern des Beteiligungsangebotes.<br />
Diese Beziehung wird nur dann erfolgreich und<br />
zur Zufriedenheit aller Beteiligten verlaufen,<br />
wenn jeder weiß, was der andere erwartet und<br />
wenn alle eine faire Partnerschaft anstreben, die<br />
auf gegenseitigem Vertrauen und gemeinsamen<br />
Wertvorstellungen aufbaut.<br />
Da die Geschäftspolitik und die Entscheidungen des Anbieters und<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter den Anlageerfolg des Beteiligungsangebotes<br />
maßgeblich beeinfl ussen, ist die Entscheidung<br />
für den richtigen Partner oftmals wichtiger als die Entscheidung für<br />
oder gegen eine Assetklasse.<br />
Damit Sie die Weichen für den Anlageerfolg richtig stellen können,<br />
stellen wir uns nachfolgend vor.<br />
Gesellschafter<br />
Die asuco-Unternehmensgruppe wurde als Emissionshaus für Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
im Jahr 2009 gegründet.<br />
Das Stammkapital des alleinigen Gesellschafters des Anbieters beträgt<br />
800.000 EUR und wird von den beiden Geschäftsführern<br />
Hans-Georg Acker und Dietmar Schloz in Höhe von jeweils<br />
39,5 % sowie von leitenden Mitarbeitern gehalten.
Erfahrung, Expertise und Erfolg<br />
Das Management und die Mitarbeiter der asuco-Unternehmensgruppe<br />
haben seit teilweise mehr als 20 Jahren Branchenerfahrung<br />
in leitenden Funktionen. Im Einzelnen handelt es sich um:<br />
� Aufbau eines der führenden Emissionshäuser für geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> im Konzern einer deutschen Großbank.<br />
� Konzeptions- und <strong>Fonds</strong>management-Know-how für geschlossene<br />
Immobilien-, Leasing- und Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
mit Investitionen im In- und Ausland und einem Investitionsvolumen<br />
von über 5 Mrd. EUR und einer im Marktvergleich positiven<br />
Leistungsbilanz.<br />
� Vertriebsverantwortung für ein platziertes Eigenkapital von<br />
mehr als 2,5 Mrd. EUR, das von rd. 70.000 Anlegern gezeichnet<br />
wurde.<br />
� Etablierung eines funktionierenden Zweitmarktes mit einem<br />
kumulierten Umsatz von rd. 340 Mio. EUR Nominalkapital bei<br />
rd. 7.500 Umsätzen.<br />
� Entwicklung und Management von zwei Initiatoren übergreifenden<br />
Zweitmarktfonds mit ca. 237 Mio. EUR Investitionsvolumen<br />
und Beteiligungen an über 100 verschiedenen <strong>Fonds</strong>gesellschaften.<br />
� Aufbau des Know-hows zur Bewertung von Anteilen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds sowie eines Netzwerkes zum<br />
Ankauf von attraktiven Beteiligungen am Zweitmarkt.<br />
� Entwicklung und Implementierung eines nach wie vor einzigartigen<br />
Flexibilitätskonzeptes für geschlossene <strong>Fonds</strong>.<br />
� Implementierung eines internetbasierten Berichtswesens.<br />
Unternehmensgrundsätze<br />
Die asuco-Unternehmensgruppe ist ein inhabergeführtes und bankenunabhängiges<br />
Emissionshaus für geschlossene <strong>Fonds</strong>. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter handeln und entscheiden wie Unternehmer<br />
und übernehmen mit eigenem Kapital die Verantwortung.<br />
Dabei werden keine kurzfristigen, sondern langfristige und<br />
nachhaltige Erfolge angestrebt. Dies kann nur gelingen, wenn die<br />
Anleger ohne Kompromisse in den Mittelpunkt allen Handelns gestellt<br />
werden.<br />
Die asuco-Unternehmensgruppe steht daher für die Prinzipien: innovativ,<br />
transparent und fair bei der Produktkonzeption, dem Vertrieb,<br />
dem <strong>Fonds</strong>management sowie dem Berichtswesen an die<br />
Anleger. Und das sind keine Lippenbekenntnisse oder wohlklingende<br />
Marketingslogans, sondern tiefste Überzeugung; nicht nur<br />
wenn alles nach Plan verläuft, sondern erst<br />
Recht bei schlechten Nachrichten. So ist die<br />
asuco-Unternehmensgruppe nach Kenntnis der<br />
Prospektverantwortlichen als einziger Anbieter<br />
geschlossener <strong>Fonds</strong> bereit, eine „echte“ erfolgsabhängige<br />
Vergütung zu akzeptieren. Es ist vereinbart,<br />
dass die Vergütung aus einer überdurchschnittlichen<br />
Performance der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
um eine „negative Vergütung“ aus einer<br />
unterdurchschnittlichen Performance anderer<br />
erworbener Beteiligungen an Zielfonds reduziert<br />
wird oder sogar ganz entfällt.<br />
Dies sorgt für gleichgerichtete Interessen von<br />
Anbieter und Anleger und ist die beste Voraussetzung<br />
für eine vielversprechende Win-Win-<br />
Situation.<br />
Produkte<br />
fair<br />
innovativ<br />
transparent<br />
Die asuco-Unternehmensgruppe hat sich anfänglich<br />
ganz bewusst als ein auf Immobilien-<br />
Zweitmarktfonds spezialisiertes Emissionshaus<br />
aufgestellt. Mit Privatplatzierungen für institutionelle<br />
Investoren sowie vermögende Anleger mit<br />
Zeichnungsbeträgen ab 250.000 EUR sowie mit<br />
Publikumsfonds mit Zeichnungsbeträgen ab<br />
5.000 EUR wird mittelfristig die qualitative und<br />
quantitative Marktführerschaft angestrebt.<br />
Eine Privatplatzierung (vorliegendes Beteiligungsangebot)<br />
wird ihr <strong>Fonds</strong>vermögen als Dachfonds<br />
unter Beachtung von Investitionskriterien überwiegend<br />
in eine Vielzahl von geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) durch Kauf auf dem<br />
Zweitmarkt investieren. Es ist beabsichtigt, Beteiligungen<br />
an mehr als 100 verschiedenen Zielfonds<br />
von mehr als zehn Anbietern geschlossener<br />
<strong>Fonds</strong> einzugehen. Eine Privatplatzierung wird<br />
damit nach Vollinvestition indirekt (doppelstöckig)<br />
an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien<br />
verschiedener Nutzungsarten beteiligt sein und<br />
durch die breite Risikostreuung Sicherheitsorientierung<br />
ausweisen.<br />
Publikumsfonds werden sich ihrerseits an den<br />
Privatplatzierungen als Gesellschafter beteiligen<br />
und damit eine vergleichbare Risikostreuung<br />
und Sicherheit aufweisen.<br />
Anbieter<br />
39
40<br />
Die asuco-Unternehmensgruppe in der Presse<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> (asuco) – ein neues<br />
Emissionshaus für geschlossene Zweitmarktimmobilienfonds<br />
geht an den Start<br />
„Die beachtliche H.F.S.-Leistungsbilanz<br />
wird angerechnet.“<br />
12.10.2009<br />
asuco <strong>Fonds</strong><br />
Schloz + Acker wieder da<br />
„Der Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds ist um eine Adresse<br />
reicher. Die früheren Geschäftsführer der HypoVereinsbank Tochter<br />
H.F.S. (…) haben sich mit einem eigenen Emissionshaus für Zweitmarktfonds<br />
namens asuco <strong>Fonds</strong> (Acker, Schloz & Co.) selbständig<br />
gemacht. Mit Blick auf die 800.000 Euro Stammkapital sei man nicht<br />
von kurzfristigen Erfolgen abhängig. (…) Erfahrungen mit Zweitmarktdeals<br />
haben die asuco-Gründer seit 1996 gesammelt. Damals legte<br />
die H.F.S. einen ersten Zweitmarktfonds für Anteile an geschlossenen<br />
Immobilienfonds auf. Er erreichte ein Volumen von 55,6 Mio. Euro.<br />
Das Nachfolgeprodukt wurde 2005 aufgelegt und brachte es auf<br />
181,3 Mio. Euro. Beide <strong>Fonds</strong> schafften ab Erreichen der Vollinvestition<br />
6% Ausschüttung p.a. (…).“<br />
asuco – Bekannte Gesichter<br />
„Mit asuco meldet sich ein neues Emissionshaus<br />
mit bekannten Gesichtern am Markt<br />
für geschlossene <strong>Fonds</strong>. Geschäftsführende<br />
Gesellschafter sind Hans-Georg Acker (44)<br />
und Dietmar Schloz (49). Beide waren viele<br />
Jahre lang für WealthCap, vorher H.F.S., aktiv.<br />
Erstes Angebot wird ein Zweitmarktfonds<br />
sein, der mehr als 100 gebrauchte<br />
Immobilienanteile kaufen will.“<br />
16.10.2009<br />
Alte Hasen“ gründen neues Emissionshaus<br />
„Der Ex-WealthCap-Geschäftsführer Hans-Georg Acker<br />
und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S. (…)<br />
Dietmar Schloz, haben die asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong><br />
gegründet, um Zweitmarkt-Immobilienfonds aufzulegen.“<br />
14.10.2009<br />
asuco – Neues Emissionshaus mit bekannten Gesichtern startet<br />
„In München gründeten die beiden früheren Geschäftsführer der<br />
HypoVereinsbank-Tochter H.F.S., Hans-Georg Acker und Dietmar<br />
Schloz ein neues Emissionshaus (…). Die asuco tritt daher ab<br />
sofort am Zweitmarkt für mehr als 100 geschlossene Immobilienfonds<br />
als Käufer auf. (…)“<br />
13.10.2009<br />
18.10.2009<br />
k-mi-Laserstrahl<br />
Neues Emissionshaus ascuo am Start<br />
„Zusammen mit einem Expertenteam gründeten<br />
Hans-Georg Acker und Dietmar<br />
Schloz als geschäftsführende Gesellschafter<br />
im Oktober die ascuo <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Das inhabergeführte und bankenunabhängige<br />
Emissionshaus spezialisiert sich anfänglich<br />
auf die Konzeption, den Vertrieb<br />
und das Management von geschlossenen<br />
Zweitmarkt-Immobilienfonds (…).“<br />
November 2009<br />
„Wieder zurück melden sich der Ex-WealthCap-Geschäftsführer<br />
Hans-Georg Acker und der ehemalige Geschäftsführer der H.F.S.<br />
HYPO-<strong>Fonds</strong>beteiligungen für Sachwerte <strong>GmbH</strong>, Dietmar Schloz.<br />
Beide haben unter Einbindung weiterer langjähriger Mitstreiter in<br />
München mit der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> ein neues Emissionshaus gegründet.<br />
(…) Sowohl Schloz als auch Acker haben in der Vergangenheit<br />
reichlich Know-how gesammelt. Ab Dezember 2009 sollen institutionelle<br />
Investoren und vermögende Privatkunden ab 250.000 €<br />
Mindestbeteiligung die Anteile des ersten asuco-Zweitmarktfonds<br />
zeichnen können. Der gleich gestrickte Publikumsfonds mit einer<br />
Mindestbeteiligungssumme ab 5.000 € folgt kurz danach.“<br />
16.10.2009<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>:<br />
Ein neues Emissionshaus geht an den Start<br />
„Erste asuco-<strong>Fonds</strong> sind bereits in Vorbereitung und sollen<br />
ab Dezember 2009 neue Benchmark für Zweitmarktfonds<br />
setzen.“<br />
20.10.2009
Management<br />
Dietmar Schloz<br />
Diplom-Kaufmann, 50<br />
geschäftsführender Gesellschafter<br />
Dietmar Schloz verfügt über eine mehr als 20-jährige Erfahrung bei<br />
der Konzeption, dem Vertrieb, dem <strong>Fonds</strong>controlling und der Anlegerbetreuung<br />
geschlossener <strong>Fonds</strong>. Er verantwortete den Bereich<br />
Produktmanagement für<br />
Geschlossene <strong>Fonds</strong> bei<br />
der HYPO-Bank. Mit Gründung<br />
der H.F.S. HYPO-<br />
<strong>Fonds</strong>beteiligungen für<br />
Sachwerte <strong>GmbH</strong> (H.F.S.)<br />
als 100%ige Tochtergesellschaft<br />
der heutigen Hypo-<br />
Vereinsbank wurde er im<br />
Jahr 1992 zum Geschäftsführer<br />
berufen und verantwortete<br />
die Ressorts Vertrieb,<br />
Marketing, <strong>Fonds</strong>konzeption,<br />
Zweitmarkt,<br />
<strong>Fonds</strong>controlling und die<br />
Anlegerbetreuung. 1996<br />
entstand unter seiner Federführung<br />
der erste Initiatoren<br />
übergreifende Immobilien-Zweitmarktfonds. Im Jahr 2007<br />
übernahm er neben der Geschäftsführungsfunktion in der H.F.S.<br />
die Verantwortung für den Zweitmarktbereich in der Wealth Management<br />
Capital Holding <strong>GmbH</strong> (WealthCap). Während seiner<br />
Tätigkeit wurden 34 geschlossene Immobilien- und Mobilien-Leasingfonds<br />
mit Investitionen im In- und Ausland aufgelegt, für deren<br />
Konzeption und Management er verantwortlich zeichnete. Er war<br />
bei zahlreichen <strong>Fonds</strong>gesellschaften persönlich haftender Gesellschafter<br />
und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender Gesellschafter<br />
der AMMS Komplementär <strong>GmbH</strong>, die die Komplementärfunktion<br />
in zahlreichen geschlossenen <strong>Fonds</strong> der WealthCap inne<br />
hatte.<br />
Hans-Georg Acker<br />
Diplom-Kaufman, 45<br />
geschäftsführender Gesellschafter<br />
Dietmar Schloz und Hans-Georg Acker © asuco<br />
Dietmar Schloz ist geschäftsführender Gesellschafter der asuco<br />
<strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> und Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.<br />
Hans-Georg Acker verfügt über eine mehr als<br />
20-jährige Erfahrung bei der Konzeption, der Finanzierung,<br />
dem Vertrieb und der Anlegerbetreuung<br />
geschlossener <strong>Fonds</strong>. Nach Tätigkeiten<br />
im Bereich Produktmanagement für Geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> bei der HYPO-<br />
Bank wechselte er Ende<br />
1991 zur damaligen<br />
Württembergischen Hypothekenbank<br />
AG in<br />
Stuttgart und leitete<br />
den Bereich Unternehmensplanung<br />
und Controlling<br />
sowie das Projekt<br />
Finanzierung von<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />
1996 übernahm er als<br />
Prokurist in der H.F.S.<br />
HYPO-<strong>Fonds</strong>beteiligungen<br />
für Sachwerte<br />
<strong>GmbH</strong> (H.F.S.) die Leitung<br />
des Vertriebs und<br />
der Konzeption. Anfang<br />
2007 wurde er zum Geschäftsführer der Wealth<br />
Management Capital Holding <strong>GmbH</strong> (Wealth-<br />
Cap) berufen. Hier war er bis zu seinem Ausscheiden<br />
im März 2009 für die Ressorts Vertrieb,<br />
Marketing, Zweitmarkt und die Anlegerbetreuung<br />
verantwortlich. Während seiner Tätigkeit<br />
bei der H.F.S. und der WealthCap wurden mehr<br />
als 20 geschlossene <strong>Fonds</strong> mit Investitionen im<br />
In- und Ausland aufgelegt. Er war bei zahlreichen<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaften persönlich haftender<br />
Gesellschafter und von 2004 bis 2009 auch geschäftsführender<br />
Gesellschafter der AMMS<br />
Komplementär <strong>GmbH</strong>, die die Komplementärfunktion<br />
in zahlreichen geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />
der WealthCap inne hatte.<br />
Hans-Georg Acker ist geschäftsführender Gesellschafter<br />
der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> und Geschäftsführer<br />
der Tochtergesellschaften.<br />
Anbieter<br />
41
42<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
Eine innovative und intelligente Lösung<br />
Der geschlossene<br />
Immobilienfonds<br />
Zu allen Zeiten galt der Erwerb von Immobilien<br />
in langfristiger Hinsicht als eine krisenfeste Anlageform<br />
mit interessanten Renditechancen.<br />
Durch ein Europa ohne Grenzen mit dem Euro<br />
als einheitliche Währung gehört der deutsche<br />
Immobilienmarkt für in- und ausländische Investoren<br />
zu einem aussichtsreichen Investitionsziel.<br />
Vorteile<br />
Für den Anleger sind neben Wohnimmobilien<br />
besonders Gewerbeimmobilien interessant. Der<br />
Erwerb von Einkaufszentren, Bürogebäuden,<br />
Hotels, Logistikimmobilien, Gewerbeparks oder<br />
Seniorenpfl egeheimen übersteigt in der Regel<br />
jedoch die Finanzkraft eines einzelnen Anlegers<br />
bzw. ermöglicht selbst Großinvestoren keine<br />
ausreichende Risikostreuung. Mit einer Beteili-<br />
gung an einem geschlossenen Immobilienfonds kann jeder an der<br />
Ertragskraft von Großimmobilien teilhaben, ohne auf die Vorteile<br />
bei der Einkommensteuer verzichten zu müssen, die ein Direkterwerber<br />
erhält. Darüber hinaus wird der Anleger von sämtlichen<br />
Verwaltungsarbeiten entlastet, ohne deswegen seine Mitwirkungsrechte<br />
zu verlieren.<br />
Durch die permanente Kaufkraftentwertung (Infl ation) hat der Gedanke<br />
eines sachwertunterlegten Zusatzeinkommens eine hohe<br />
Bedeutung. Infl ationsschutz bieten insbesondere Gewerbeimmobilien,<br />
deren Mieten in der Regel an den Verbraucherpreisindex<br />
gekoppelt sind und somit automatischen Anpassungen unterworfen<br />
werden.<br />
Es ist daher nicht verwunderlich, dass über eine Million Anleger<br />
von der <strong>Fonds</strong>idee überzeugt sind und seit 1993 rd. 99 Mrd. EUR<br />
in geschlossene Immobilienfonds investiert haben.<br />
Auf der anderen Seite stellen Investitionen in Immobilien – sei es<br />
in Form der Direktinvestition oder in Form des Anteilserwerbs an<br />
einem geschlossenen Immobilienfonds – grundsätzlich langfristige
Kapitalanlagen dar. Die prospektierte Rentabilität kann in der Regel<br />
nur erzielt werden, wenn der Anleger die langfristige Konzeption<br />
berücksichtigt und die investierten Mittel nicht kurzfristig wieder<br />
benötigt. Dem steht das Bedürfnis der infolge der Finanzmarktkrise<br />
häufi g verunsicherten Anleger gegenüber, sich möglichst nur<br />
für einen überschaubaren Zeitraum festzulegen und möglichst fl exibel<br />
zu bleiben.<br />
Ausstiegsoptionen<br />
Für viele Anleger sind daher die Ausstiegsmöglichkeiten aus einem<br />
geschlossenen Immobilienfonds ein wichtiges Entscheidungskriterium<br />
für ihre Investitionsentscheidung.<br />
Bei einem geschlossenen Immobilienfonds bestehen für den Anleger<br />
im Regelfall drei Ausstiegsoptionen:<br />
� Die Anleger können durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
mit in der Regel 75%iger Mehrheit die <strong>Fonds</strong>liquidation<br />
herbeiführen. Im Anschluss an den Verkauf der Immobilien<br />
wird nach Tilgung der Fremdmittel und der Abrechnung<br />
der Vergütungen die verbleibende Liquidität an die Anleger<br />
ausgeschüttet.<br />
� Zusätzlich zu der möglichen <strong>Fonds</strong>liquidation steht jedem Anleger<br />
eine individuelle Kündigungsmöglichkeit zu, so dass der<br />
Typische <strong>Fonds</strong>konzeption<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
� Geschäftsführung<br />
� Immobilien- und<br />
Mietermanagement<br />
� <strong>Fonds</strong>verwaltung<br />
Anleger<br />
� Indirekte oder direkte Beteiligung an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
� Beschränkte Haftung<br />
� Schuldrechtliche Position gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten<br />
Komplementär<br />
� Geschäftsführung<br />
� Unbeschränkte Haftung<br />
Immobilienfonds <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Grundsätzliche Vorteile bei geschlossenen<br />
Immobilienfonds<br />
� Aufbau eines sachwerteunterlegten<br />
Zusatzeinkommens<br />
� Sicherheit von Immobilien<br />
� Rentabilität<br />
� Wertbeständigkeit<br />
� Steuervorteile als Zusatznutzen<br />
� Kein eigener Verwaltungsaufwand<br />
� Wiederveräußerbarkeit<br />
� Individuelle Wahl der Investmenthöhe<br />
� Mitwirkungsrechte des Anlegers<br />
Anleger ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit<br />
besitzt, aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuscheiden<br />
und die Wertsteigerungen der Immobilien<br />
zu realisieren.<br />
� Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit<br />
stellt der Zweitmarkt eine zusätzliche<br />
Ausstiegsmöglichkeit dar.<br />
Beirat<br />
� Durch die Anleger gewählt<br />
� Vertretung der<br />
Anlegerinteressen<br />
� Beratung, Unterstützung<br />
und Überwachung der<br />
Geschäftsführung<br />
Treuhandkommanditist<br />
� Vereinfachung bei Handelsregistereintragungen<br />
� Anonymisierung der Anleger<br />
� Übertragung der Gesellschafterrechte an die<br />
Anleger<br />
�<br />
�<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
43
44<br />
Der Zweitmarkt für geschlossene<br />
Immobilienfonds<br />
Ein Markt mit hohem<br />
Wachstumspotential<br />
Der Zweitmarkt, also der Markt, an dem Anteile<br />
von in der Regel bereits vollplatzierten geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> gehandelt werden, stellt seit<br />
Jahren ein wachsendes Segment dar. Neben<br />
der traditionellen Vermittlung von Zweitmarktumsätzen<br />
durch den Anbieter bzw. den Treuhänder<br />
eines Beteiligungsangebotes haben<br />
sich börsenba sierte (<strong>Fonds</strong>börse Deutschland)<br />
und privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen<br />
(z.B. Deutsche Zweitmarkt AG,<br />
Deutsche Sekundärmarkt <strong>GmbH</strong>, Beneke<br />
Zweitmarkt AG) etabliert und stehen verkaufswilligen<br />
Anlegern als Verkaufsplattform zur<br />
Verfügung. Als Käufer treten institutionelle Investoren<br />
wie z.B. geschlossene Zweitmarktfonds<br />
und zunehmend private Anleger auf.<br />
Nach Angaben der Feri Euro Rating Services AG<br />
sind die Zweitmarktumsätze einschließlich einer<br />
geschätzten Dunkelziffer von rd. 196 Mio.<br />
EUR im Jahr 2000 auf über eine Milliarde Euro<br />
im Jahr 2007 gestiegen. Im Jahr 2008 sank der<br />
Umsatz infolge der Finanzmarktkrise auf rd.<br />
675 Mio. EUR und wird voraussichtlich auch<br />
2009 weiter sinken. Der Anteil der geschlosse-<br />
Kriterien für die Beurteilung von<br />
Beteiligungsangeboten an geschlossenen<br />
Immobilienfonds<br />
Qualitative Erfolgsfaktoren<br />
� Partnerwahl / Leistungsbilanz des Anbieters<br />
� Standortwahl<br />
� Bauqualität<br />
� Vermietungssituation<br />
� Flexible Nutzungsmöglichkeiten<br />
� Leistungsfähige Objektverwaltung<br />
� Zweitmarkt (Fungibilität der Beteiligung)<br />
Quantitative Erfolgsfaktoren (Kennzahlen)<br />
� Kaufpreis der Immobilie (Mietfaktor, Preis / qm)<br />
� „Weiche“ Kosten<br />
� Höhe der Mietansätze und geplante<br />
Mietsteigerungen<br />
� Vorsichtige Prognoserechnung<br />
(Mietausfallwagnis, Verwaltungskosten,<br />
Instandhaltungen) �<br />
nen Immobilienfonds betrug rd. 239 Mio. EUR im Jahr 2008 nach<br />
rd. 673 Mio. EUR im Jahr 2007.<br />
Entwicklung der Zweitmarktumsätze am Gesamtmarkt<br />
Gemeldete Umsätze inkl. Dunkelziffer<br />
in Mio. EUR<br />
196<br />
2000<br />
203<br />
2001<br />
206<br />
2002<br />
333<br />
2003<br />
277<br />
2004<br />
445<br />
2005<br />
612<br />
2006<br />
1.036<br />
2007<br />
Quelle: „Gesamtmarktstudie der Beteiligungsmodelle 2009“, Feri EuroRating Services AG<br />
675<br />
2008<br />
�<br />
Ab 2010 wird wieder mit steigenden Umsätzen gerechnet (Prognose).<br />
Dies liegt alleine schon an den in den Vorjahren von Anlegern<br />
getätigten hohen Investitionsvolumina. So fl ossen seit 1993<br />
rd. 99 Mrd. EUR Eigenkapital in geschlossene Immobilienfonds.<br />
Unterstellt man beispielsweise, dass 75 % aller geschlossenen<br />
Immobilienfonds bei entsprechender Kursgestaltung handelbar<br />
sind, der durchschnittlich erzielbare Kurs bei 50 % des Zeichnungsbetrages<br />
liegt und jährlich nur rd. 3 % aller Anleger ihre<br />
geschlossenen Immobilienfonds veräußern wollen, dann läge das<br />
Zweitmarktpotential alleine bei geschlossenen Immobilienfonds<br />
bei jährlich über einer Milliarde Euro. Dabei ist eine Steigerung<br />
der verkaufswilligen Anleger aufgrund der Altersstruktur durchaus<br />
denkbar. So betrug der Anteil der zum Zeitpunkt der Zeichnung<br />
über 50-jährigen die letzten Jahre regelmäßig über 50 %<br />
aller Anleger. Und diese Anleger sind heute oft schon zehn und<br />
mehr Jahre beteiligt.<br />
Gründe für einen Verkauf über den Zweitmarkt<br />
Persönliche Gründe wie z.B. Arbeitslosigkeit, Liquiditätsprobleme,<br />
eine fi nanzielle Notlage, Scheidung, Erbauseinandersetzung können<br />
eine vorzeitige Veräußerung der <strong>Fonds</strong>beteiligung erforderlich<br />
machen. Hinzu kommt der Trend in der Vermögensverwaltung, die<br />
Buy-and-hold-Strategie durch ein aktives Portfoliomanagement zu<br />
ersetzen und laufend eine Optimierung des Beteiligungsportfolios<br />
vorzunehmen. Hierzu kann es auch gehören, in einer guten Marktphase<br />
Gewinne zu realisieren.<br />
Vorteile für Käufer am Zweitmarkt<br />
Der Zweitmarkt kann nur dann langfristig aufrecht erhalten werden<br />
bzw. die Aufl age eines geschlossenen Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
ist nur dann sinnvoll, wenn der Käufer am Zweitmarkt<br />
attraktive Vorteile erhält.
Diese Vorteile lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
� Häufi g erfolgen höhere Ausschüttungen als bei der Emission<br />
einer <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
� Durch Erwerb einer Beteiligung oftmals Jahre nach der Emission<br />
besteht die Chance auf eine verkürzte Restlaufzeit.<br />
� Es existieren bereits Erfahrungswerte und nicht nur Planzahlen<br />
über die Entwicklung der <strong>Fonds</strong>objekte und die Leistungsfähigkeit<br />
des <strong>Fonds</strong>managements.<br />
� Die aktuell hohe Verkaufsbereitschaft verunsicherter Anleger<br />
bei gleichzeitig zurückhaltenden Kaufi nteressenten haben zu<br />
sinkenden Kursen am Zweitmarkt geführt. Diese sind nicht selten<br />
unter die nachhaltigen Markt- / Verkehrswerte der von den<br />
geschlossenen Immobilienfonds gehaltenen Immobilien gesunken.<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass derzeit gute Investitionschancen<br />
am Zweitmarkt für geschlossenen Immobilienfonds bestehen.<br />
Hohe Bedeutung der Expertise am Zweitmarkt<br />
Nicht alle der rd. 4.000 in Deutschland gehandelten geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> von über 150 Anbietern sind unterbewertet oder für den<br />
Käufer langfristig attraktiv. Die Entscheidung, welcher <strong>Fonds</strong> zu<br />
welchem Preis erworben werden kann, überfordert die meisten<br />
Anleger vielfach. Vielmehr kann nur der am Zweitmarkt langfristig<br />
erfolgreich investieren, der sich am Immobilienmarkt gut auskennt,<br />
dem alle zum Investitionszeitpunkt bewertungsrelevanten Daten<br />
aus den Verkaufsprospekten und den Geschäftsberichten zur Verfügung<br />
stehen und der die Leistungsfähigkeit des <strong>Fonds</strong>managements<br />
einschätzen kann.<br />
Wer die hierfür notwendige jahrelange Branchenerfahrung nicht<br />
hat, kann am einfachsten über einen professionell gemanagten<br />
Immobilien-Zweitmarktfonds an den Investitionschancen am<br />
Zweitmarkt teilnehmen. Hierzu zählen in besonderem Maße die<br />
Beteiligungsangebote der asuco-Unternehmens gruppe.<br />
Immobilien-Zweitmarktfonds der<br />
asuco-Unter nehmensgruppe:<br />
die exklusive Kapitalanlage<br />
Die Konzeptionsmerkmale<br />
Die überzeugenden Chancen am Zweitmarkt für<br />
geschlossene Immobilienfonds waren Grundlage<br />
für die Entscheidung zur Aufl age der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot ist es<br />
gelungen, interessierten Investoren und Anlegern<br />
eine Kapitalanlage anzubieten, die nach Ansicht<br />
der Prospektverantwortlichen zahlreiche Alleinstellungsmerkmale<br />
aufweist. Neben den auf Seite<br />
16 f. dargestellten Gründen, die für eine Beteiligung<br />
sprechen, sind dies insbesondere:<br />
� Im Marktvergleich konkurrenzlose geringe<br />
sogenannte „weiche Kosten“ ermöglichen<br />
einen günstigeren indirekten Immobilienerwerb<br />
als dies bei neu aufgelegten geschlossenen<br />
Immobilienfonds und sogar bei<br />
Direktinvestitionen in Immobilien möglich<br />
wäre (vgl. Abbildung auf Seite 46).<br />
� Eine „echte“ erfolgsabhängige Vergütung<br />
sorgt für gleichgerichtete Interessen von Anbieter<br />
und Anleger und ist beste Voraussetzung<br />
für eine vielversprechende Win-Win-<br />
Situation. So ist vereinbart, dass die Vergütung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
aus einer überdurchschnittlichen Performance<br />
einer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligung an einem Zielfonds<br />
von mehr als 7 % p.a. im Falle einer unterdurchschnittlichen<br />
Performance einer anderen<br />
erworbenen Beteiligung an einem Zielfonds<br />
von weniger als 4,5 % p.a. gekürzt<br />
wird oder sogar ganz entfällt.<br />
� Die Prospektannahmen zu der durchschnittlich<br />
erzielbaren Ausschüttungsrendite sowie<br />
der Wertsteigerung der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
sind im Marktvergleich konservativ.<br />
Des Weiteren wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wie<br />
folgt charakterisiert:<br />
� Institutionelle Investoren und vermögende<br />
Anleger schließen sich in der Rechtsform der<br />
vermögensverwaltenden Kommanditgesell-<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
45
46<br />
Anschaffungskosten (inkl. sämtlicher Nebenkosten) alternativer Immobilienkapitalanlagen im Vergleich (Prognose)<br />
in % des Markt- / Verkehrswertes der Immobilien<br />
108,5<br />
schaft zusammen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft investiert<br />
ihr <strong>Fonds</strong>vermögen überwiegend in<br />
Beteiligungen an am Zweitmarkt gehandelten<br />
geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds),<br />
deren Vollplatzierung in der Regel<br />
bereits erfolgt ist und die von den Erstzeichnern<br />
aus persönlichen Gründen verkauft<br />
werden.<br />
� Es erfolgt eine langfristige Anlage in ein nach<br />
Investitionskriterien ausgewähltes, breit diversifi<br />
ziertes Portfolio von Beteiligungen an<br />
Zielfonds, das zum Zeitpunkt der Beteiligung<br />
überwiegend noch nicht feststeht.<br />
� Es ist ein hohes Maß an Flexibilität bei den<br />
Ausschüttungen vorhanden, da die Anleger<br />
bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft das jährlich aufs<br />
Neue ausübbare Wahlrecht erhalten, die<br />
grundsätzlich thesaurierten entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen einschließlich der thesaurierten<br />
Beträge der Vorjahre jeweils zum<br />
30.06. eines Jahres ganz oder teilweise (min-<br />
Publikumsfonds 121,1 der asuco-Unternehmensgruppe<br />
119,0<br />
2,3<br />
1,1<br />
116,4<br />
5,0<br />
7,3<br />
4,5<br />
111,7<br />
0,7<br />
98,3<br />
0,2<br />
3,1<br />
5,2<br />
13,8<br />
10,6<br />
5,4<br />
6,5<br />
5,1<br />
5,9<br />
0,2<br />
3,1<br />
100% 100% 100% 100% 100% 100%<br />
asuco 1<br />
Zweitmarktfonds<br />
Immobilienfonds<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Wettbewerber Wettbewerber<br />
Angebot Angebot<br />
(minimal) (maximal)<br />
1<br />
2<br />
1<br />
2<br />
1<br />
Markt- / Verkehrswert der Immobilie 100%<br />
<strong>Fonds</strong>kosten Konzeption Vertriebsprovision Erwerbsnebenkosten (2,5 % für technische, wirtschaftliche<br />
und juristische Due Dilligence, 3,0 % für Notar, Makler,<br />
Grundbuch, mindestens 3,5 % für Grunderwerbsteuer)<br />
109,0<br />
destens 10.000 EUR oder ein Vielfaches) zu entnehmen. Dieses<br />
Wahlrecht kann nach vollständiger Einzahlung des Zeichnungsbetrages<br />
entsprechend dem individuellen Finanzbedarf des Anlegers<br />
ausgeübt werden. Die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten<br />
Beträge erzielen einen attraktiven variablen Ertrag.<br />
� Die Anleger sind wirtschaftlich und steuerlich weitgehend mit<br />
einem Immobilieneigentümer gleichgestellt.<br />
Die Investitionskriterien<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an Zielfonds mittelbar<br />
über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />
oder unmittelbar erwerben, die folgende Investitionskriterien erfüllen<br />
(ausgenommen hiervon sind Investitionen in REITs):<br />
� Investitionen überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien<br />
an entwicklungsfähigen Standorten mit hohem Vermietungsstand.<br />
� Rechtsform Kommanditgesellschaft oder <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
�<br />
� Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentschei-<br />
9,0<br />
Direkterwerb<br />
Immobilie<br />
Beispiel: Der Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann indirekt die von den Zielfonds gehaltenen Immobilien inkl. der anfallenden<br />
Vertriebs- und Konzeptionsgebühren zwischen 98,3 % und 108,5 % des Markt- / Verkehrswertes der Immobilien (abhängig von<br />
der Höhe des vereinbarten Agios) erwerben.<br />
1 Annahme: Es wird unterstellt, dass es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gelingt, Beteiligungen an Zielfonds zu erwerben, bei denen der zu Grunde liegende Wertansatz<br />
für die Immobilien 5 % unter dem Markt- / Verkehrswert liegt.
dung berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen Einkunftsarten<br />
muss der Erwerb indirekt über eine Kapitalgesellschaft erfolgen.<br />
� Vorlage des Verkaufsprospektes sowie von Unterlagen, die zumindest<br />
die wesentlichen Angaben zur Vermietung, Finanzierungsstruktur,<br />
Liquiditätssituation, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />
und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />
� Vertragswerk, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter anlegerfreundlich ist (z.B. Mitspracherecht möglichst<br />
bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen wie z.B. angemessener<br />
Veräußerungserlös beim Verkauf von <strong>Fonds</strong>immobilien,<br />
Teilnahme am Verkehrswert der Immobilien – Ausnahme:<br />
Leasingkonzeptionen und Beteiligungen an Zielfonds der<br />
WealthCap-Gruppe mit erfolgten Zusatzentnahmen).<br />
� Investition ausschließlich in Beteiligungen an Zielfonds, die am<br />
Zweitmarkt gehandelt werden, sowie insgesamt maximal 15 %<br />
des Gesellschaftskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Beteiligungen<br />
von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu<br />
aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />
� Maximale Einzelinvestition 10 Mio. EUR, aber nicht mehr als<br />
50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen Zielfonds.<br />
<strong>Fonds</strong>konzept<br />
Vermögende<br />
Anleger<br />
asuco<br />
Komplementär<br />
<strong>GmbH</strong><br />
Beteiligung am Zielfonds 1<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
Publikumsfonds der asuco-Unternehmensgruppe<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(<strong>Fonds</strong>gesellschaft)<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds 2<br />
Einzelobjekt<br />
� Ankaufskurs orientiert sich am inneren Wert<br />
(Verkehrswert), den die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter ermittelt haben. Der Ankaufskurs<br />
darf bei Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
von kumuliert über 1 Mio. EUR pro<br />
Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />
ermittelte, unverbindliche Preisindikation<br />
bzw. bei Angabe einer Preisspanne den<br />
oberen Wert grundsätzlich nicht überschreiten<br />
(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />
teilt auf Anfrage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb<br />
einer Frist von sieben Tagen keine Preisindikation<br />
mit).<br />
Bei dem Erwerb von Anteilen an REITs ist das<br />
folgende Investitionskriterium zu beachten:<br />
� Maximale Investition insgesamt 10 % des<br />
Gesellschaftskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
aber nicht mehr als 25 % des Grundkapitals<br />
eines REITs.<br />
Institutionelle<br />
Investoren<br />
asuco<br />
Geschäftsbesorgungs<br />
<strong>GmbH</strong><br />
Beteiligungen an weiteren Zielfonds<br />
Objekt 1 Objekt 2<br />
Vereinfachte Darstellung �<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
47
48<br />
Zweitmarktfonds in der Presse<br />
Zweitmarktfonds<br />
im Trend –<br />
Opportunitäten werden jetzt genutzt<br />
„Zweitmarktfonds sind derzeit scheinbar im Trend. (…)<br />
Raten, Kurse und Charts sind auf dem Tiefpunkt, die in der<br />
Regel als Einstiegssätze gelten. (…) Wer jetzt das Geld<br />
zum investieren hat, kann sich ohne Frage interessante<br />
Schnäppchen sichern. (…) Entscheidend ist deshalb jetzt<br />
für ein seriöses Angebot auf der einen Seite ein gutes Netzwerk,<br />
das die Beschaffung sichert, auf der anderen Seite<br />
ein konservativ kalkulierter <strong>Fonds</strong> mit einer schlanken<br />
Kostenstruktur. (…)“<br />
4/2009<br />
Zweitmarkt als letzter Ausweg<br />
für Zeichner geschlossener <strong>Fonds</strong><br />
„(…) Angesichts der derzeit günstigen Preise lässt sich zwar für private<br />
Investoren durchaus das ein oder andere Schnäppchen machen. Für<br />
unerfahrene Anleger eignet sich ein Kauf einer gebrauchten Beteiligung<br />
in der Regel nicht. Denn ihnen fehlt meistens das Wissen einen <strong>Fonds</strong><br />
richtig einzuschätzen. (…) Eine Alternative für interessierte Käufer sind<br />
die Zweitmarktfonds, die Beteiligungen aufkaufen (…). (…) Gefahr lauert<br />
in der Möglichkeit, dass Emissionshäuser Zweitmarktfonds dazu nutzen,<br />
schlecht laufende <strong>Fonds</strong> aus dem Erstmarkt dort zu parken.“<br />
24.04.2009<br />
Moderne Piraten<br />
Endlich können Anleger Schiffs- und<br />
Immobilienbeteiligungen vor Ende der<br />
<strong>Fonds</strong>laufzeit zu attraktiven Preisen verkaufen.<br />
Der Zeitpunkt ist günstig.<br />
„Seeräuber von heute entern Schiffe nicht mehr unter Einsatz<br />
ihres Lebens auf hoher See, sondern ganz bequem<br />
vom Schreibtisch aus. Sie können Anlegern über Handelsplattformen<br />
im Internet Anteil für Anteil an Schiffsfonds abkaufen.<br />
Anders als früher nehmen sie außer Tankern und<br />
Containerriesen auch Immobilien ins Visier. (…) Wegen<br />
fehlender Kaufi nteressenten hatten Anleger früher kaum<br />
eine Chance, sich ohne Verlust von ihren Anteilen an geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> zu trennen. (…) Doch die Flaute am<br />
Secondhand-Markt ist Vergangenheit. Wurden 2001 nur<br />
<strong>Fonds</strong>anteile im Wert von 53 Millionen Euro gehandelt,<br />
waren es im vergangenen Jahr schon 412 Millionen Euro<br />
(…).“ 30.07.2007<br />
Der Handel blüht<br />
„Immobilienfonds – Zweite Hand ist nicht<br />
gleich zweite Wahl: Beim Handel mit<br />
Zweitmarktfonds machen im günstigsten<br />
Fall Anbieter und Käufer ein gutes Geschäft.<br />
Die vorzeitige Rückgabe von <strong>Fonds</strong>anteilen<br />
wird immer populärer.“<br />
06 – 2007<br />
Geschlossene <strong>Fonds</strong>:<br />
Gebraucht, günstig & gut<br />
„(…) Ab September 2008 jedoch gingen die Kurse zurück.<br />
Die weltweite Wirtschaftkrise war mittlerweile<br />
auch am Zweitmarkt für geschlossene <strong>Fonds</strong> angekommen<br />
und hat ein Ungleichgewicht geschaffen. (…) Derzeit<br />
treten deutlich mehr Verkaufswillige auf, so dass ein<br />
Angebotsüberschuss herrscht. Für die vergleichsweise<br />
wenigen Kaufi nteressenten bieten sich aber aufgrund<br />
dieses Überangebots gute Kaufgelegenheiten, denn viele<br />
Verkäufer bieten hochwertige <strong>Fonds</strong> an.“<br />
15.04.2009<br />
Zweitmarktfonds<br />
sind die Gewinner<br />
in der Krise<br />
„Kapitalanleger, die jetzt in geschlossene<br />
Zweitmarktfonds investieren, sind die großen<br />
Nutznießer der gegenwärtigen Krise auf den<br />
Anlagemärkten. Weil jetzt auch institutionelle<br />
Anleger ihre Beteiligungen an geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> verstärkt auf dem Zweitmarkt zum Kauf<br />
anbieten, werden <strong>Fonds</strong>beteiligungen (…) mit<br />
Abschlägen von 50 % gehandelt.“<br />
26.03.2009<br />
H.F.S. Zweitmarktfonds Deutschland 2:<br />
Interessantes Beteiligungskonzept – zur Nachahmung<br />
empfohlen<br />
„(...) Ergebnis: Die H.F.S. beweist mit diesem innovativen<br />
Konzept Weitsicht, da allgemein ein starkes Anwachsen<br />
der Verkaufswünsche über den Zweitmarkt erwartet wird.<br />
Die Einrichtung eines Zweitmarktfonds bietet Zeichnern<br />
älterer <strong>Fonds</strong> die Möglichkeit, ihre Beteiligung zu veräußern.<br />
Für den Anleger des Zweitmarktfonds eröffnet sich<br />
hingegen eine Beteiligungschance an einem breit diversifi<br />
zierten Portfolio von Anteilen an geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />
Eine innovative Portfoliobeimischung, die dem Anleger<br />
auch noch eine erhöhte Flexibilität bietet.“<br />
22.02.2005<br />
Zweitmarkt-Idee der H.F.S. hat sich bewährt<br />
„Einzig bewährt hat sich die Idee eines Zweitmarktfonds. Dietmar<br />
Schloz, Geschäftsführer der Münchner H.F.S. HYPO-<strong>Fonds</strong>beteiligungen<br />
für Sachwerte <strong>GmbH</strong>, gebührt das Verdienst, die pfi ffi gste Idee gehabt<br />
zu haben, nämlich gebrauchte <strong>Fonds</strong>anteile von einer darauf spezialisierten<br />
(neuen) <strong>Fonds</strong>gesellschaft bewerten und ankaufen zu lassen.<br />
kmi-Fazit: Angesichts einiger Horror-Szenarien im Bereich geschlossener<br />
Immobilienfonds ist die H.F.S.-Zweitmarkt-Story eine erfreuliche<br />
unternehmerische Glanztat, die zur breiten Nachahmung empfohlen<br />
wird.“ 15/2002
Feri Gesamtmarktstudie<br />
der Beteiligungsmodelle 2009<br />
Zweitmarkt: Quo vadis?<br />
„Für das Jahr 2007 war zum ersten Mal die Umsatzmilliarde im Zweitmarkt<br />
zu vermelden. In nur drei Jahren hatten sich die Zweitmarktumsätze<br />
vervierfacht. Ein bemerkenswerter Erfolg (…). Ein funktionierender<br />
Zweitmarkt ist (…) eine notwendige Voraussetzung für die weitere<br />
positive Entwicklung des Beteiligungsmarktes im Wettbewerb mit anderen<br />
Investmentprodukten. Denn er gibt dem Anleger die Möglichkeit,<br />
Anteile zeitnah, praktikabel und zu einem angemessenen Wert zu verkaufen.<br />
So mag der Rückgang der Zweitmarktumsätze auf 675 Millionen<br />
Euro in 2008 zunächst, Finanzkrise ein Mal unberücksichtigt gelassen,<br />
als Rückschlag erscheinen. Bereinigt man diese Zahlen jedoch um<br />
Sondereffekte des Vorjahres (…), so errechnet sich sogar eine leichte<br />
Steigerung von rd. 30 Millionen Euro. (…) ein respektables Ergebnis,<br />
das Anlass gibt, auf eine weitere positive Entwicklung zu hoffen, wenn<br />
insbesondere die Initiatoren ihren Anteil dazu leisten.“ Januar 2009<br />
Geschlossene Immobilienfonds<br />
Zweitmarkt im siebten Himmel<br />
„(…) Zu den Kunden der Börsen zählt unter anderem der<br />
zweite Zweitmarktfonds der H.F.S., München. Der <strong>Fonds</strong><br />
kauft seit 2003 und wird nach Aussage von Schloz bis<br />
Mitte nächsten Jahres voll investiert sein. Aktuell hat er<br />
130 Mio. seiner 166 Mio. Euro angelegt. Ursprünglich<br />
hatte sich der H.F.S.-Geschäftsführer bis 2013 Zeit nehmen<br />
wollen, den <strong>Fonds</strong> zu füllen. Dass es nun viel schneller<br />
geht, begründet Schloz mit dem Wunsch vieler Anleger,<br />
sich von Anteilen zu trennen, um liquide zu werden.<br />
(…)“<br />
20.11.2008<br />
Zweitmarkt für geschlossene <strong>Fonds</strong><br />
Professionalisierung und Institutionalisierung<br />
„Die Entwicklung des Zweitmarktes für geschlossene<br />
<strong>Fonds</strong> hat in den vergangenen<br />
zwölf Monaten eine enorme Dynamik entfaltet<br />
(…). Das Angebot an geschlossenen<br />
Zweitmarktfonds wird größer und vielfältiger<br />
(…).“<br />
12.10.2006<br />
Zweitmarkt für <strong>Fonds</strong> kommt in Schwung<br />
Es hakt noch an einer standardisierten<br />
Bewertung – Aber Potential für den Handel wächst stetig<br />
„Ganz wachgeküsst sind die Zweitmärkte für geschlossene Immobilienfonds immer<br />
noch nicht. In dieser Assetklasse sind deutschlandweit ca. 70 Mrd. Euro angelegt. (…)<br />
Dass sich zunehmend Zweitmarktinvestoren auch im Markt der geschlossenen Immobilienfonds<br />
tummeln, könnte man als Signal für eine wachsende Fungibilität und Marktreife<br />
werten. (…) Während es die Erstzeichner bei geschlossenen Immobilienfonds ganz<br />
überwiegend (85 %) mit einem Hauptmieter zu tun haben, ermöglichen es Zweitmarktinvestments,<br />
ein nach Standorten, Laufzeit, Nutzungsart und <strong>Fonds</strong>initiator handverlesenes<br />
Portfolio zusammenzustellen (…).“ 03.07.2008<br />
Handel mit Anteilen an Immobilienfonds<br />
boomt – Private und Institutionelle<br />
schichten ihre Portfolios um. Zweitmarktfonds<br />
fi nden günstigere Kaufgelegenheiten.<br />
„Das Geschäft mit gebrauchten Anteilen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds blüht. Beim<br />
Markt <strong>Fonds</strong>börse Deutschland, dessen<br />
Handelsplattform (…) von der Börse Hamburg,<br />
Hannover und seit neuestem München<br />
betrieben wird, übertrumpfte im Oktober<br />
das Immobiliensegment den bisher dominierenden<br />
Handel mit Schiffsbeteiligungen<br />
bei weitem. (…)“<br />
07.11.2008<br />
Zweitmarktfonds<br />
Von Gewinnern und Verlierern<br />
„ (…) Die Finanzkrise hat den Erstmarkt der geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> schwer getroffen. Doch am Zweitmarkt<br />
scheint inzwischen das Gegenteil der Fall zu sein: Anbieter<br />
von Zweitmarktfonds sehen genau dort ihre historische<br />
Chance. Da viele Anleger durch die Krise verkaufen<br />
wollen oder müssen, um an Liquidität zu gelangen,<br />
ist das Angebot, so bestätigen die <strong>Fonds</strong>einkäufer<br />
der Zweitmarktfonds fast unisono, trotz zunehmender<br />
Konkurrenz immer noch sehr auskömmlich. Derzeit<br />
schein es sich zu lohnen. (…)“<br />
Oktober 2009<br />
gerlach-report<br />
Wohin mit den Geschlossenen Immobilienfonds?<br />
Liquiditätsbeschaffung für Steuersparer wird erleichtert:<br />
Der Zweitmarktfonds der H.F.S.: Eine gute Idee<br />
„(...) Die H.F.S. kommt mit einem Zweitmarktfonds an den Markt, der<br />
die meistens der von uns aufgeworfenen Fragen beantwortet (...) und die<br />
erkannten Probleme löst. Es besteht Bedarf für eine funktionierende Verkaufsmöglichkeit<br />
für Geschlossene Immobilienfonds ... Auch auf Seiten<br />
potentieller Käufer, die die junge Hypo-Bank -Tochter, die in den vergangenen<br />
Jahren zu einem der Top-Anbieter“ für geschlossene Immobilienfonds<br />
wurde, ihren neuen Zweitmarktfonds Deutschland 1 KG.“<br />
31.05.1996<br />
H.F.S. meldet eindrucksvolle<br />
Leistungsbilanz für<br />
ihren Zweitmarktfonds.<br />
08 / 2000<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
49
50<br />
Der Immobilienmarkt in Deutschland<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird Beteiligungen an<br />
Zielfonds erwerben, die ihrerseits überwiegend<br />
in inländische Gewerbeimmobilien an entwicklungsfähigen<br />
Standorten mit hohem Vermietungsstand<br />
investiert sind. Da durch die Risikostreuung<br />
geplant ist, ein Portfolio von Beteiligungen<br />
an mehr als 100 verschiedenen Zielfonds<br />
und damit die indirekte Beteiligung an<br />
voraussichtlich mehr als 200 Immobilien verschiedener<br />
Immobiliengrößen, Immobilienstandorten,<br />
Gebäudetypen, Nutzungsarten und zahlreicher<br />
Mieter aufzubauen, ist die Situa tion am<br />
deutschen gewerblichen Immobilienmarkt für<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft von Bedeutung.<br />
Der Investmentmarkt<br />
Die Turbulenzen der vergangenen Monate an<br />
den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten<br />
sind auch am Immobilienmarkt in Deutschland<br />
nicht ohne Spuren vorbeigegangen. Nach einem<br />
scharfen Einbruch des Transaktionsvolumens im<br />
1. Quartal 2009 um fast 90 % gegenüber dem<br />
umsatzstärksten 2. Quartal 2007 hat der Investmentmarkt<br />
nach Angaben des internationalen<br />
Maklerhauses Jones Lang LaSalle (Capital Markets<br />
Newsletter – Q3 2009, Jones Lang LaSalle)<br />
seinen Boden gefunden. So stieg das Transaktionsvolumen<br />
im 3. Quartal 2009 gegenüber dem<br />
2. Quartal 2009 um rd. 70 % auf 3,3 Mrd. EUR<br />
und auch für das 4. Quartal 2009 wird mit einer<br />
Fortsetzung der Marktbelebung gerechnet.<br />
Als Ursache für diese verhalten positive Entwicklung<br />
führt Jones Lang LaSalle das wieder<br />
aufkeimende Vertrauen in das internationale Finanzsystem,<br />
das nach wie vor niedrige Zinsniveau<br />
und die Annäherung der Verkäufer und<br />
Käufer hinsichtlich der Preisfi ndung an.<br />
Transaktionsvolumen nach Nutzungsart<br />
Basis 1. – 3. Quartal 2009: 7,0 Mrd. EUR<br />
Logistik / Industrie Publikumsfonds der asuco-Unternehmensgruppe<br />
6 %<br />
Hotels, Grundstücke,<br />
Spezialimmobilien<br />
19 %<br />
Gemischt<br />
9 %<br />
Quelle: Capital Markets Newsletter – Q3 2009, Jones Lang LaSalle<br />
Renditeentwicklung Immobilien Deutschland<br />
Aggregierte Netto-Anfangsrendite für Berlin, Düsseldorf, Frankfurt/Main,<br />
Hamburg, Köln (ab 2009 ohne Lagerfl ächen), München, Stuttgart<br />
8 %<br />
7 %<br />
6 %<br />
5 %<br />
Im Fokus der Investoren stehen als Ergebnis einer nach wie vor<br />
hohen Risikoaversion weiterhin die Immobilienhochburgen Berlin,<br />
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart, die<br />
in 2009 rd. 55 % des gesamten Transaktionsvolumens auf sich vereinigen<br />
können. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass der Anteil<br />
der risikoreicheren Immobilien in der Kategorie „core + / value<br />
add“ von 61 % im Jahr 2007 auf 27 % im ersten Quartal 2009<br />
gesunken ist, bzw. der Anteil der risikoärmeren „core“-Immobilien<br />
im Gegenzug von 29 % auf 61 % gestiegen ist.<br />
Bei den Nutzungsarten dominieren die Büro- vor den Einzelhandelsimmobilien.<br />
Die vielschichtige Gruppe der Investoren wird zu<br />
87 % von deutschen Marktteilnehmern geprägt.<br />
Die Netto-Anfangsrenditen sind im 3. Quartal 2009 unverändert<br />
geblieben. Jones Lang LaSalle erwartet daher, dass die Preise zumindest<br />
in den Top-Segmenten nicht weiter fallen und sich in den<br />
nächsten 12 – 18 Monaten stabilisieren werden.<br />
Der Mietmarkt<br />
Da der Arbeitsmarkt die Krise bisher dank der staatlich geförderten<br />
Kurzarbeit besser als befürchtet überstanden hat, gilt dies auch<br />
für den Rückgang der Nachfrage nach Bürofl ächen. Jones Lang<br />
La Salle erwartet, dass die Neuvermietungen in 2009 gegenüber<br />
2008 um rd. 30 % zurückgehen werden. Der Leerstand der Städte<br />
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München<br />
und Stuttgart wird bis Ende 2009 auch aufgrund<br />
von hohen Fertigstellungszahlen auf durchschnitt-<br />
Büro<br />
35 %<br />
Einzelhandel<br />
31 %<br />
Publikumsfonds der asuco-Unternehmensgruppe<br />
Lagerflächen<br />
Fachmarktzentren<br />
Shopping Center<br />
Büroflächen<br />
Geschäftshäuser<br />
4 %<br />
1999 2000 2001<br />
Quelle: Capital Markets Newsletter – Q3 2009, Jones Lang LaSalle<br />
�<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008 03/2009<br />
�<br />
lich etwas über 10 % ansteigen. Die Spitzenmieten<br />
werden Ende 2009 voraussichtlich um 5 – 6 % unter<br />
den Vorjahreszahlen liegen.<br />
Im Einzelhandel ist die Beurteilung der aktuellen<br />
Lage optimistischer als die Erwartungen. Mit der<br />
Stabilisierung und Erholung der Konsum- und Wirtschaftsdaten<br />
einher geht die weitere Expansion der<br />
Filialisten. Die Vermietungen zeigen nach Angaben<br />
von Jones Lang LaSalle in 2009 ein solides Ergebnis.<br />
Dies gilt insbesondere für 1A-Lagen. Unter
Druck stehen dagegen B-Lagen in den Innenstädten, die mit anhaltenden<br />
Leerständen zu kämpfen haben.<br />
Ausblick<br />
Trotz der Besserungstendenzen z.B. am deutschen Pfandbriefmarkt<br />
und der steigenden Transaktionsvolumen besteht am Investmentmarkt<br />
nach wie vor kein Anlass zur Euphorie, denn die Finanzmarktkrise<br />
ist noch nicht überwunden und wird noch Jahre ihre<br />
Auswirkungen entfalten. Das für 2009 geschätzte Transaktionsvolumen<br />
wird mit rd. 11 Mrd. EUR noch immer rd. 45 % unter dem<br />
Bürofl ächenumsatz inkl. Eigennutzer in qm<br />
01– 03/ 01– 03/ Trend-<br />
2008 2008 2009 Prognose 5<br />
Berlin 468.300 367.100 290.200 �<br />
Düsseldorf 1 427.400 337.600 186,700 �<br />
Frankfurt / Main 2 502.100 418.000 296.000 �<br />
Hamburg 546.300 419.000 292.800 �<br />
München 3 778.900 602.000 400.000 �<br />
Stuttgart 4 183.400 145.800 118.000 �<br />
Spitzenmietpreise für Bürofl ächen in EUR / qm / Monat<br />
01– 03/ 01– 03/ Trend-<br />
2008 2008 2009 Prognose 5<br />
Berlin 22,00 22,00 20,50 �<br />
Düsseldorf 1 22,50 22,50 22,50 �<br />
Frankfurt / Main 2 37,00 37,00 35,00 �<br />
Hamburg 23,50 23,50 23,00 �<br />
München 3 30,50 30,50 29,00 �<br />
Stuttgart 4 18,00 17,50 18,00 �<br />
Leerstand inkl. Untermietfl ächen bei Bürofl ächen<br />
�<br />
�<br />
Vorjahreswert liegen. Bei den Kaufpreisen wird<br />
mit einer Stabilisierung gerechnet.<br />
Am Mietmarkt werden bei Büros bis zum Jahresende<br />
bei einer rückläufi gen Nachfrage eine<br />
leicht steigende Leerstandsrate und sinkende<br />
Spitzenmieten erwartet.<br />
Sollte nach Auslaufen der Kurzarbeit aber noch<br />
kein selbsttragender Aufschwung erreicht werden<br />
können, wird die dann steigende Arbeitslosigkeit<br />
über verminderte Konsumausgaben den<br />
Einzelhandelsmarkt negativ beeinfl ussen.<br />
Die Kursermittlung<br />
Der Ankaufskurs, zu dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
bereit ist, Beteiligungen an Zielfonds anzukaufen,<br />
ist für den Anlageerfolg der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
in zweierlei Hinsicht wichtig:<br />
� Je höher der Ankaufskurs ist, umso mehr Anleger<br />
werden bereit sein, ihre Beteiligungen<br />
über den Zweitmarkt an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
zu veräußern. In diesem Fall sinken<br />
allerdings die Ausschüttungen sowie die<br />
Wertentwicklungschancen.<br />
� Je geringer der Ankaufskurs ist, umso mehr<br />
besteht die Gefahr, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ihr <strong>Fonds</strong>vermögen mangels Verkaufsbereitschaft<br />
der Anleger nicht in dem geplanten<br />
Umfang investieren kann.<br />
Es wird daher entscheidend sein, dass der Ankaufskurs<br />
zu einem fairen Interessenausgleich<br />
zwischen Käufer (<strong>Fonds</strong>gesellschaft) und Verkäufer<br />
führt.<br />
2008 01– 03/2008 01– 03/2009 Trend-<br />
Fläche (qm) Quote (%) Fläche (qm) Quote (%) Fläche (qm) Quote (%) Prognose 5<br />
Berlin 1.466.900 8,8 1.473.400 8,8 1.562.400 9,3 �<br />
Düsseldorf 1 892.600 10,4 893.300 10,5 1.041.400 12,0 �<br />
Frankfurt / Main 2 1.463.100 12,5 1.450.200 12,4 1.566.700 13,3 �<br />
Hamburg 1.001.300 7,1 968.800 6,9 1.093.100 7,7 �<br />
München 3 1.664.400 8,6 1.617.700 8,4 1.768.500 9,1 �<br />
Stuttgart 4 506.000 6,2 500.000 6,2 538.00 6,6 �<br />
1 Inkl. Ratingen, Neuss, Erkrath und Hilden<br />
2 Inkl. Eschborn und Kaiserlei<br />
3 Inkl. Umlandgemeinden<br />
4 Inkl. Leinfelden-Echterdingen<br />
5 Gesamtjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr<br />
Quelle: Büromarktüberblick – Q3 2009, Jones Lang LaSalle<br />
�<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
51
52<br />
Ermittlung des inneren Wertes am Beispiel einer fi ktiven <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Immobilie 1 Immobilie 2 Immobilie 3 Immobilie 4<br />
Ist-Miete 3.256 TEUR 4.813 TEUR 4.274 TEUR 3.898 TEUR<br />
Abschlag Markt-Miete zu Ist-Miete 5 % 0 % 10 % 20 %<br />
Annahme permanenter Leerstand 5 % 0 % 0 % 5 %<br />
Nachhaltig erzielbare Marktmiete 2.939 TEUR 4.813 TEUR 3.847 TEUR 2.962 TEUR<br />
Verkaufsfaktor 14fache 14fache 13,5fache 13,5fache<br />
Verkehrswert 41.146 TEUR 67.382 TEUR 51.935 TEUR 39.987 TEUR<br />
Wesentlicher und objektivster Anhaltspunkt für<br />
den Ankaufskurs ist nach Ansicht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der sogenannte „innere<br />
Wert“ der Beteiligung. Bei der Ermittlung<br />
des inneren Wertes wird fi ktiv eine Aufl ösung /<br />
Liquidation des jeweiligen Zielfonds unterstellt,<br />
d.h. für die Immobilien wird der sogenannte<br />
Markt- / Verkehrswert überschlägig ermittelt<br />
und von diesem Wert die vertraglich<br />
vereinbarten Veräußerungskosten sowie das<br />
aktuelle Fremdkapital abgezogen bzw. die Liquiditätsreserve<br />
sowie das u.U. noch nicht verbrauchte<br />
Damnum der Fremdfi nanzierung hinzuaddiert.<br />
Der verbleibende Liquidationsnettoerlös<br />
wird zu dem Gesellschaftskapital ins Verhältnis<br />
gesetzt und als Prozentsatz ausgewiesen.<br />
Aus dem oben stehenden Beispiel wird deutlich,<br />
dass der Verkehrswert der Immobilien und<br />
der Stand des Fremdkapitals maßgeblichen<br />
Einfl uss auf den inneren Wert und somit auf<br />
den Zweitmarktkurs haben. Eine während der<br />
<strong>Fonds</strong>laufzeit erfolgte Tilgung des Fremdkapitals<br />
(Tilgungsgewinn) führt damit zu einem höheren<br />
Zweitmarktkurs.<br />
Kursbestimmende Faktoren<br />
� Innerer Wert<br />
� Angebot und Nachfrage<br />
� Prognostizierte steuerliche Ergebnisse<br />
� Prognostizierte Ausschüttungen<br />
� Prognostizierter Liquidationsnettoerlös<br />
� Situation am Immobilienmarkt<br />
� Allgemeines Zinsniveau<br />
�<br />
Verkehrswert gesamt 200.450 TEUR<br />
� Veräußerungskosten 4 % 8.018 TEUR<br />
� Fremdkapital 120.307 TEUR<br />
+ Liquiditätsreserve 15.986 TEUR<br />
+ nicht verbrauchtes Damnum,<br />
Zinsvorauszahlung<br />
0 TEUR<br />
Liquidationsnettoerlös 88.111 TEUR<br />
Innerer Wert 67,78 %<br />
bezogen auf das Gesellschaftskapital in Höhe von 130.000 TEUR<br />
�<br />
Bei der Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilie werden u.a.<br />
folgende Faktoren berücksichtigt:<br />
� Allgemeine Situation am Immobilienmarkt<br />
� Entwicklung des Standortes<br />
� Vermietungssituation<br />
� Laufzeit der Mietverträge<br />
� Höhe der nachhaltig erzielbaren Marktmiete<br />
� Gebäudezustand<br />
Der innere Wert stellt folglich den Wert dar, der sich aufgrund der<br />
überschlägigen Ermittlung der Verkehrswerte bei Aufl ösung / Liquidation<br />
des jeweiligen Zielfonds ergeben würde. Bei der Ermittlung<br />
des inneren Wertes wird der geschäftsführende Kommanditist sich<br />
auf die ihm vorliegenden Unterlagen beschränken. Objektbesichtigungen,<br />
Gutachten, Marktuntersuchungen etc. werden aus Kostengründen<br />
nicht vorgenommen.<br />
Der Ankaufs- / Verkaufskurs, der sich am Zweitmarkt bildet, wird<br />
erfahrungsgemäß von einer Vielzahl weiterer Faktoren wie z.B. Angebot<br />
und Nachfrage, der Entwicklung des Immobilienmarktes,<br />
dem allgemeinen Zinsniveau, den prognostizierten Ausschüttungen<br />
und steuerlichen Ergebnisse sowie dem prognostizierten Liquidationsnettoerlös<br />
beeinfl usst.<br />
Er wird daher zwangsläufi g vom inneren Wert abweichen und sich<br />
dennoch am inneren Wert orientieren.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland zur<br />
Überprüfung der Kursermittlung der geschäftsführenden Gesell-
schafter eine Zusammenarbeit im Bereich der Preisermittlung von<br />
Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) vereinbart.<br />
Diese Zusammenarbeit greift insbesondere dann, wenn die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft an einem Zielfonds mehr als kumuliert 1 Mio.<br />
EUR zu erwerben beabsichtigt. Sie darf bei Überschreitung dieses<br />
Betrages pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland ermittelte,<br />
unverbindliche Preisindikation bzw. bei Angabe einer Preisspanne<br />
den oberen Wert der Preisspanne grundsätzlich nicht überschreiten<br />
(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland teilt auf Anfrage<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb einer Frist von sieben Tagen<br />
keine Preisindikation mit). Damit soll erreicht werden, dass bei betragsmäßig<br />
hohen und wirtschaftlich für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedeutenden<br />
Beteiligungen an Zielfonds eine zweite Meinung über<br />
die Angemessenheit des Kaufpreises eingeholt wird.<br />
Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland wird bei der Ermittlung einer Preisindikation<br />
detaillierte Analysen über den betreffenden <strong>Fonds</strong> auf Basis<br />
der verfügbaren Informationen anfertigen. Diese berücksichtigt<br />
bei Immobilienfonds unter anderem Prognosen über die weitere<br />
Entwicklung der Mietpreise sowie der Leerstandsquoten. Außerdem<br />
werden Annahmen über zukünftige Fremdkapitalzinssätze,<br />
die Infl ation sowie den Verkaufsfaktor der Immobilie getroffen. Die<br />
auf der Grundlage dieser Analysen berechneten zukünftigen Auszahlungen<br />
werden schließlich unter Verwendung eines risikoadäquaten<br />
Diskontierungsfaktors abgezinst und ihr Barwert in Relation<br />
zum Gesellschaftskapital gesetzt. Das Ergebnis bildet den Ausgangspunkt<br />
für die Preisindikation.<br />
Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der<br />
Prospektaufstellung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft plant Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds<br />
in Höhe von insgesamt ca. 97,15 Mio. EUR.<br />
Die Investitionen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stehen im Detail noch<br />
nicht endgültig fest. Die Prognose unterstellt, dass die letzten Investitionen<br />
erst Ende 2013 in Beteiligungen an Zielfonds erfolgen.<br />
Es handelt sich bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot daher<br />
im Wesentlichen um einen „Blindpool“.<br />
Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der Prospektaufstellung<br />
erworbenen Beteiligungen an 24 verschiedenen Zielfonds<br />
für einen Gesamtbetrag (inkl. Erwerbsnebenkosten) von 2,21 Mio.<br />
EUR (vgl. Übersicht Seite 54 f.) weisen eine durchschnittlich prognostizierte<br />
Ausschüttungsrendite von aktuell ca. 8,2 % p.a. sowie<br />
einen durchschnittlichen Tilgungsgewinn von 2,33 % im Jahr 2008,<br />
jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsneben-<br />
kosten), aus. In der Prognoserechnung (mittleres<br />
Szenario) wurde aus Vorsichtsgründen lediglich<br />
eine Ausschüttungsrendite von anfänglich durchschnittlich<br />
7,04 % p.a. steigend auf 8,01 % p.a.<br />
im Jahr 2031 sowie ein durchschnittlicher Tilgungsgewinn<br />
von 2,61 % p.a. angenommen, jeweils<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl.<br />
Erwerbsnebenkosten).<br />
Die wichtigsten laufenden Investitionen sind in<br />
den Fußnoten 4, 5, 6 und 7 auf den Seiten 54-55<br />
dargestellt.<br />
Die Beteiligungen an Zielfonds erfüllen die auf<br />
Seite 46 f. dargestellten Investitionskriterien und<br />
sind mit folgenden Rechten verbunden: mittelbare<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und<br />
an den Ergebnissen der Zielfonds, Teilnahme-<br />
und Stimmrecht in den Gesellschafterversammlung<br />
der Zielfonds, Recht zur Abstimmung über<br />
zustimmungspfl ichtige Rechtsgeschäfte, Recht<br />
zur Teilnahme an den Ausschüttungen, Ausübung<br />
von Informationsrechten und gesetzlichen<br />
Kontrollrechten, Vorschlagsrecht zur Wahl<br />
eines Beirates, Kündigungsrecht, Recht zur<br />
Übertragung des Kapitalanteils, Recht auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden<br />
aus den Zielfonds bzw. auf den Liquidationsnettoerlös<br />
bei Aufl ösung der Zielfonds.<br />
Die Haftsummen betragen grundsätzlich max.<br />
12 % des Kommanditkapitals. Abweichungen<br />
hiervon bestehen bei folgenden Zielfonds:<br />
DB 10 (35 %), Axa Merkens 3 (38,8 %), Fundus<br />
24 (51,1 %), Fundus 25 (51,1 %), Fundus 32<br />
(51,1 %), DG Anlage 12 (100 %), Real IS Berlin<br />
Schönhauser Allee Arcaden (107,4 %) und Real<br />
IS Fachmarktzentrum Erfurt (107,4 %).<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird als Investor sämtliche<br />
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausnutzen,<br />
um die als attraktiv eingestuften Beteiligungen<br />
an Zielfonds über den Zweitmarkt zu erwerben.<br />
Die Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />
den Zielfonds erfolgt durch Abschluss einer Kaufvertrag<br />
/ Übertragungsvereinbarung zwischen der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft und dem veräußernden Gesellschafter<br />
(vgl. Ausführungen Seite 102).<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
53
54<br />
Bestandsübersicht asuco 1 Zweitmarktfonds pro zum 17.12.2009<br />
Zielfonds Objektbezeichnung Objekttyp Miet-<br />
fl äche<br />
Axa Merkens 3 real-Markt, Heiligenhaus SB-Warenhaus<br />
in qm ca.<br />
9.045<br />
Axa Merkens 16 Bürgerverwaltungszentrum „Moritzhof“, Chemnitz Bürogebäude 17.745<br />
Axa Merkens 19 AXA-Hauptverwaltung, Köln Bürogebäude 76.066<br />
Axa Merkens 23 AXA-Hauptverwaltung, Köln (Erweiterungsbau) Bürogebäude 55.401<br />
CFB 137 Commerzbank „Trading Center“, Frankfurt / Main Bürogebäude 60.780<br />
Columbus 15 Brasilianische Botschaft, Berlin Bürogebäude 7.329<br />
DB 6 „Olympia-Einkaufszentrum“, München Einkaufszentrum 39.500<br />
DB 7 „Promenaden Hauptbahnhof“, Leipzig Einkaufszentrum 43.700<br />
„Hansehaus“, Hamburg Büro- u. Wohngebäude 16.800<br />
„Wilhelmgalerie“, Potsdam Büro- u. Geschäftshaus 16.000<br />
DB 10 „Ring-Center II“, Berlin Einkaufszentrum 19.710<br />
„City-Galerie“, Siegen Einkaufszentrum 32.470<br />
„Schlosspark-Center“, Schwerin Einkaufszentrum 32.480<br />
„City-Point“, Nürnberg Einkaufszentrum 17.590<br />
DB 12 „Main-Taunus-Zentrum“, Sulzbach am Taunus Einkaufszentrum 103.200<br />
DB Kaufhof Lövenich-Weiden Galeria Kaufhof, Köln-Weiden Kaufhaus 9.851<br />
DG Anlage 12 BRK Seniorenheim, Bad Abbach Seniorenheim 7.023<br />
BRK Seniorenheim, München Seniorenheim 14.883<br />
Fundus 24 DETECON-Haus, Bonn Bürogebäude 28.328<br />
Fundus 25 Fachmarktzentrum, Delitzsch Fachmarktzentrum 11.038<br />
Fundus 32 „Forum Köpenick“, Berlin Einkaufszentrum 40.596<br />
HFS 6 Deutsche Rentenversicherung, Berlin Bürogebäude 79.097<br />
„Business-Parc Rochusstraße“, Bonn Bürogebäude 24.004<br />
HFS 8 Marktkauf, Speyer SB-Warenhaus u. Baumarkt 19.704<br />
Technisches Rathaus, Chemnitz Bürogebäude 13.650<br />
HFS 10 „Behördenzentrum“, Frankfurt / Main Bürogebäude 88.167<br />
„Das Schloss“, Berlin Einkaufszentrum 42.188<br />
Zwei Wohngebäude, Berlin Wohngebäude 4.415<br />
„Bahnhofspassagen“, Potsdam Büro- u. Einkaufszentrum 55.921<br />
HFS 11 „Gropius Passagen“, Berlin Einkaufszentrum 87.453<br />
„Amerikahaus“, Bielefeld Büro- u. Wohngebäude 20.335<br />
Telekom-Areal, Bielefeld Bürogebäude 44.537<br />
HFS 12 „City Carré“, Magdeburg Büro- u. Einkaufszentrum 130.000<br />
„Blautal-Center“, Ulm Einkaufszentrum 44.289<br />
„Goethe Galerie“, Jena Büro- u. Einkaufszentrum 79.816<br />
Deutsche BKK, Wolfsburg Bürogebäude 9.544<br />
HFS Leasing 7 „Fürstenhof“, Leipzig Büro- u. Geschäftshaus 10.861<br />
Bürogebäude, Schwalbach am Taunus Bürogebäude 30.045<br />
Real IS / DB Real Estate CityInvest IBM-Niederlassung, Düsseldorf Bürogebäude 18.600<br />
Evonik Steag-Zentrale, Essen Bürogebäude 22.500<br />
„Zentrum Schöneweide“, Berlin Einkaufszentrum 21.810<br />
Real IS Berlin Schönhauser Allee Arcaden „Schönhauser Allee Arcaden“, Berlin Einkaufszentrum 28.942<br />
Real IS Fachmarktzentrum Erfurt Fachmarktzentrum, Erfurt SB-Warenhaus 7.412<br />
Gesamt bzw. Durchschnitt 1.542.825<br />
1 Auf Basis der zum Datum der Prospektaufstellung vorliegenden Informationen.<br />
2 Die infolge der Anteilsübertragungen entstehenden Umschreibungsgebühren betragen meist zwischen 100 und 200 EUR pro Ankauf und sind in den o.a. Anschaffungskosten<br />
noch nicht enthalten (geschätzter Gesamtbetrag ca. 10.000 EUR).<br />
3 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die<br />
bei Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und Liquidation der Zielfonds den Nettoliquidationserlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt werden<br />
kann. Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />
4 Eine verbindliche Übertragungsvereinbarung liegt zum Datum der Prospektaufstellung noch nicht vor, sondern nur eine Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland.
Vermietungs- Anschaffungskosten prognostizierte Tilgungsgewinn 2008 1, 3 Datum<br />
stand 1 (inkl. Erwerbsnebenkosten) 2 Ausschüttungsrendite in % der Kaufvertrag /<br />
für 2010 1 in % der Anschaffungs- Übertragungsin<br />
% des Anschaffungskosten kosten vereinbarung<br />
Gesellschafts- (inkl. Erwerbs- (inkl. Erwerbsin<br />
% in EUR kapitals nebenkosten) nebenkosten)<br />
100,00 196.678,50 69,01 7,97 7,17 29.10.2009<br />
100,00 42.745,00 42,75 8,19 4,23 19.11.2009<br />
100,00 197.953,13 4 79,18 7,58 2,36 14.12.2009<br />
100,00 19.135,47 4 76,54 7,19 0,51 27.11.2009<br />
100,00 7.636,14 59,74 8,37 2,80 08.12.2009<br />
100,00 78.994,59 25,75 13,59 6,95 08.12.2009<br />
99,49 380.008,20 487,19 7,80 0,86 29.10.2009<br />
100,00 50.614,20 36,05 6,93 0,94 13./16.11.2009<br />
97,02<br />
94,70<br />
100,00 14.729,00 56,65 7,50 2,58 30.11.2009<br />
100,00<br />
99,10<br />
95,20<br />
100,00 24.462,50 97,85 6,13 2,81 16.11.2009<br />
100,00 82.696,64 198,79 8,05 -4,27 29.10.2009<br />
100,00 7.103,70 69,47 7,20 16,80 13.11.2009<br />
100,00<br />
100,00 50.032,25 69,01 10,14 1,30 01.12.2009<br />
97,42 25.338,00 4 50,68 9,87 1,84 04.12.2009<br />
95,42 55.723,00 5 25,92 7,72 8,33 02./13.11. + 10.12.2009<br />
99,25 33.079,76 6 35,94 9,74 6,65 04./13.11. + 09.12.2009<br />
99,74<br />
100,00 148.509,84 48,41 10,84 2,73 24.11.2009<br />
100,00<br />
100,00 63.448,00 79,31 7,57 4,05 30.11. + 02.12.2009<br />
99,35<br />
97,30<br />
83,13<br />
98,38 139.929,62 7 66,47 6,77 5,26 04.11. + 09./11.12.2009<br />
93,69<br />
100,00<br />
89,17 4.470,55 21,86 4,57 14,18 02./04.11.2009<br />
100,00<br />
100,00<br />
100,00<br />
100,00 9.479,36 92,70 6,47 1,45 24.11.2009<br />
100,00<br />
100,00 28.505,25 4 57,01 10,96 0,91 05.11.2009<br />
100,00<br />
100,00<br />
94,19 99.258,53 88,23 6,23 0,31 19.10./13.11./10.12.2009<br />
97,36 453.016,66 75,50 7,95 -0,12 29.10.2009<br />
97,80 2.213.547,89 70,93 8,20 2,33<br />
5 Die Anschaffungskosten enthalten 3.965,50 EUR, für die zum Datum der Prospektaufstellung noch keine verbindliche Übertragungsvereinbarung, sondern nur eine<br />
Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vorliegt.<br />
6 Die Anschaffungskosten enthalten 17.813,28 EUR, für die zum Datum der Prospektaufstellung noch keine verbindliche Übertragungsvereinbarung, sondern nur eine<br />
Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vorliegt.<br />
7 Die Anschaffungskosten enthalten 101.211,83 EUR, für die zum Datum der Prospektaufstellung noch keine verbindliche Übertragungsvereinbarung, sondern nur eine<br />
Ausführungsanzeige der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vorliegt. �<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
55
56<br />
BRK Seniorenheim,<br />
Bad Abbach<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der DG Anlage 12<br />
Baujahr 1984<br />
Nutzfl äche ca. 7.023 qm<br />
Mieter Bayerisches<br />
Rotes Kreuz<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Mietvertrag bis 31.12.2022<br />
zzgl. 2 x 5 Jahre<br />
Option<br />
„Promenaden Hauptbahnhof“,<br />
Leipzig<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der DB 7<br />
Baujahr 1997<br />
Nutzfl äche ca. 43.700 qm<br />
Hauptmieter Saturn<br />
Deutsche Bahn<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Einkaufszentrum „Das Schloss“,<br />
Berlin<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der HFS 10<br />
Baujahr 2006<br />
Nutzfl äche ca. 42.188 qm<br />
Hauptmieter Media Markt<br />
Conrad Elektronik<br />
Apcoa<br />
H&M<br />
Anson´s<br />
Vermietung ca. 99,4 %
„Fürstenhof“, Leipzig<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der HFS Leasing 7<br />
Baujahr 1996 / 1997<br />
Nutzfl äche ca. 10.861 qm<br />
Mieter Argentaurus (HypoVereinsbank)<br />
Vermietung 100 %<br />
Mietvertrag bis 31.12.2018<br />
zzgl. 2 x 5 Jahre Option<br />
„Main-Taunus-Zentrum“, Sulzbach am Taunus<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der DB 12<br />
Baujahr 1964<br />
Nutzfl äche ca. 103.200 qm<br />
Hauptmieter Karstadt, C&A, Kaufhof,<br />
Media Markt, Breuninger<br />
Vermietung ca. 100 %<br />
Evonik Steag-Zentrale,<br />
Essen<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der Real IS /<br />
DB Real Estate CityInvest<br />
Baujahr 1956–1960<br />
Modernisierung 1992–1993<br />
Nutzfl äche ca. 22.500 qm<br />
Mieter Evonik-Steag<br />
Vermietung 100 %<br />
Mietvertrag bis 31.08.2019<br />
zzgl. 2 x 5 Jahre<br />
Option<br />
Geschlossene Immobilien-Zweitmarktfonds<br />
57
58<br />
„Qlympia-Einkaufszentrum“,<br />
München<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der DB 6<br />
Baujahr 1972, 1985, 1995,<br />
2002<br />
Nutzfl äche ca. 39.500 qm<br />
Hauptmieter Kaufhof<br />
Woolworth<br />
Wöhrl<br />
Douglas<br />
EDEKA<br />
Vermietung ca. 99,5 %<br />
„Schönhauser Allee Arcaden“,<br />
Berlin<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der Real IS Berlin<br />
Schönhauser Allee Arcaden<br />
Baujahr 1998<br />
Nutzfl äche ca. 28.942 qm<br />
Hauptmieter C&A<br />
H&M<br />
Kaiser´s<br />
MediMax<br />
Netto<br />
Vermietung ca. 94,2 %<br />
„Deutsche Rentenversicherung“,<br />
Berlin<br />
<strong>Fonds</strong>objekt der HFS 6<br />
Baujahr 1995<br />
Nutzfl äche ca. 79.097 qm<br />
Hauptmieter Deutsche<br />
Rentenversicherung<br />
Vermietung ca. 99,25 %<br />
Mietvertrag bis 30.06.2014<br />
zzgl. 1 x 5 Jahre<br />
Option
Liquiditätsanlage<br />
Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steht kurz- bis mittelfristig die nicht benötigte<br />
Bodensatzliquidität zur Verfügung. Diese setzt sich aus den jährlich<br />
erwirtschafteten Einnahmenüberschüssen, den thesaurierten<br />
Ausschüttungen und den hierauf erwirtschafteten Ertrag abzüglich<br />
der Ausschüttungen (Entnahmen) an die Anleger zusammen. Die<br />
Liquidität der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dient im Wesentlichen als Rücklage<br />
für nicht vorhersehbare Ausgaben.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist, die asuco Geschäftsbesorgungs<br />
<strong>GmbH</strong>, übernimmt die Anlage der Liquiditätsreserve. Hierbei<br />
ist zu beachten, dass thesaurierte Ausschüttungen und der hierauf<br />
erwirtschaftete Ertrag von den jeweiligen Anlegern jeweils<br />
zum 30.06. eines Jahres entnommen werden können.<br />
Die kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehenden Gelder werden<br />
grundsätzlich bei Banken, die der deutschen Einlagensicherung<br />
unterliegen, als Tages- / Festgeldanlage angelegt.<br />
Langfristig zur Verfügung stehende Gelder können grundsätzlich in<br />
Beteiligungen an Zielfonds als auch in festverzinsliche Wertpapiere<br />
der öffentlichen Hand, von staatlichen Institutionen aus Westeu-<br />
ropa bzw. den OECD-Ländern sowie Banken<br />
und Unternehmen mit mindestens BBB Bonität<br />
der Rating-Agentur Standard & Poor’s investiert<br />
werden.<br />
Zur Optimierung der Zinserträge ist gegebenenfalls<br />
geplant – ohne dass es hierzu bereits konkrete<br />
Vereinbarungen gibt –, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
die liquiden Gelder im Rahmen des<br />
Cash-Managements der asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften<br />
(vgl. Seite 25 f., 35) diesen als täglich fällige<br />
Kapitalanlage zur Verfügung stellt. Für asuco-<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaften ist hierfür Voraussetzung,<br />
dass die aufnehmende Gesellschaft entsprechende<br />
werthaltige Sicherheiten stellt (z.B. Verpfändung<br />
unbelasteter Beteiligungen an Zielfonds)<br />
oder über einen Kreditrahmen einer Bank<br />
verfügt oder die Kapitalaufnahme im Rahmen<br />
des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs (kurzfristige<br />
Kreditaufnahme) erfolgt.<br />
Liquiditätsanlage<br />
59
60<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen, dass<br />
Beteiligungen an geschlossenen <strong>Fonds</strong> nicht allein<br />
auf die Maximierung von Steuervorteilen abzielen<br />
sollten. Oberste Kriterien für die Konzeption<br />
der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> &<br />
Co. KG waren daher Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsaspekte.<br />
Beides wird durch die 100%ige<br />
Eigenkapitalfi nanzierung erreicht. Selbst wenn<br />
die <strong>Fonds</strong>gesellschaft von ihrem Recht Gebrauch<br />
macht, bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals als<br />
Fremdkapital aufzunehmen, liegt ein hoher Eigenkapitalanteil<br />
von mindestens ca. 76,9 % vor.<br />
Die konservative Finanzierungsstruktur gewährleistet<br />
ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der<br />
Rentabilität des vom Anleger eingesetzten Kapitals<br />
und im Falle der Fremdkapitalaufnahme der<br />
sicheren Bedienung von Zins- und Tilgungsleistungen<br />
des Fremdkapitals.<br />
Der Gesamtaufwand und seine Zusammensetzung<br />
ist im Investitions- und Finanzierungsplan<br />
des Gesellschaftsvertrages im Einzelnen dargestellt. Alle Beträge<br />
sind inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen, da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt und damit nicht<br />
vorsteuerabzugsberechtigt ist.<br />
Die Positionen des Investitionsplanes beruhen auf abgeschlossenen<br />
Verträgen, gesetzlichen Vorschriften und auf Erfahrungswerten.<br />
Die Leistungsgebühren sind auf den Seiten 92 f., 102 f. bzw. in den<br />
§§ 8, 23 des Gesellschaftsvertrages dargestellt.<br />
Des Weiteren wurden die folgenden Annahmen getroffen:<br />
� Der geplante Gesamtaufwand beträgt bis zu maximal<br />
105.010.000 EUR (ohne Fremdfi nanzierung) bzw. bis zu maximal<br />
135.013.000 EUR (bei Aufnahme des maximal möglichen<br />
Fremdkapitals in Höhe von bis zu 30.003.000 EUR, vgl. Ausführungen<br />
Seite 80 f.), jeweils abhängig von der Höhe des vereinbarten<br />
Agios. Gemäß Gesellschaftsvertrag kann die Platzierung<br />
des Zeichnungskapitals bis Ende 2011 erfolgen.<br />
� Das Zeichnungskapital ist wie folgt einzuzahlen:<br />
– Vorzugs-Kommanditkapital:<br />
100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />
Höhe von bis zu 5 % unverzüglich nach Annahme der Beteiligung<br />
durch den Treuhandkommanditisten.<br />
– Reguläres Kommanditkapital:<br />
20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />
Höhe von bis zu 5 % am 15. des Monats, der auf die Annahme<br />
der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
folgt; weitere, auch individuell abrufbare Einzahlungsraten<br />
sind zwei Monate nach Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />
fällig.<br />
� Die Vergütungen für den Komplementär, den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, den Treuhandkommanditisten und die<br />
Eigenkapitalvermittlung sind abhängig von der Höhe der Einnahmen<br />
aus den Beteiligungen an Zielfonds, dem Umfang des<br />
platzierten Zeichnungskapitals, der Höhe des vereinbarten<br />
Agios von bis zu 5 % bzw. von der Anzahl der beteiligten Anleger.<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen durch<br />
Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds wie in der Übersicht auf<br />
Seite 65 dargestellt investieren.<br />
� Die Nettoeinnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus den Einzahlungen<br />
der Anleger reichen für die Realisierung der von der <strong>Fonds</strong>-
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
Stand 31.12.2011 (Prognose)<br />
Mittelverwendung in TEUR in % des in % des<br />
Gesamtaufwands Eigenkapitals<br />
1. Anschaffungskosten Beteiligungen an Zielfonds<br />
(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten)<br />
97.150 92,5 92,5<br />
2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2011 -330 -0,3 -0,3<br />
3. Gesellschaftskosten (in Abhängigkeit von der Höhe<br />
des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 %)<br />
max. 8.190 max. 7,8 max. 7,8<br />
Gesamtaufwand 105.010 100 100<br />
Mittelherkunft<br />
1. Gründungskapital 10<br />
2. Zeichnungskapital 100.000<br />
3. Gesellschaftskapital 100.010<br />
4. Agio (bis zu 5 %) max. 5.000<br />
Finanzierungsmittel (Eigenkapital insgesamt) 105.010<br />
gesellschaft beabsichtigten Investitionen (Anlageziele) grundsätzlich<br />
aus. Neben dem vorgesehenen Eigenkapital ist daher<br />
die Aufnahme von Fremdkapital zur Endfi nanzierung nicht notwendig<br />
und zum Datum der Prospektaufstellung nicht geplant,<br />
aber in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals möglich<br />
(vgl. Ausführungen Seite 80 f.).<br />
Bis zum Eingang der ersten Raten des platzierten Zeichnungskapitals<br />
hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft zur Zwischenfi nanzierung der bisher<br />
erfolgten Investitionen Fremdkapital wie nachfolgend dargestellt<br />
aufgenommen:<br />
Betrag Zinssatz Fälligkeit<br />
10.000 EUR 7 % 30.09.2010<br />
2.260.000 EUR 7 % 30.12.2010<br />
�<br />
Dieses wird nach Fälligkeit aus dem platzierten Zeichnungskapital<br />
zurückgeführt (Prognose).<br />
�<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
61
62<br />
Prognoserechnung<br />
Prognoserechnung für den Zeitraum 2012 – 2031 in TEUR 1<br />
bei Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen und Verzicht auf die Aufnahme von Fremdkapital 2<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
A Einnahmen<br />
1. Einnahmen aus den Zielfonds 2.900 5.250 7.286 7.286 7.286 7.286 7.286 7.529<br />
2. Guthabenzinsen 5 15 33 43 33 31 26 17<br />
Summe Einnahmen 2.905 5.265 7.319 7.329 7.320 7.317 7.312 7.546<br />
B Ausgaben<br />
1. Komplementär 15 26 37 37 37 37 37 38<br />
2. Treuhandkommanditist 45 47 48 50 51 52 53 54<br />
3. Geschäftsführender Kommanditist 58 105 146 147 146 146 146 151<br />
4. Anlageausschuss 3 5 7 7 7 7 7 8<br />
5. <strong>Fonds</strong>kosten 65 78 89 91 92 94 95 98<br />
Summe Ausgaben 185 261 328 331 334 336 339 348<br />
Einnahmenüberschuss 2.719 5.004 6.991 6.998 6.986 6.981 6.974 7.198<br />
6. Ausschüttungen (Entnahmen) 3 6.739 6.108 7.001 7.001 7.251 7.251 7.251 7.251<br />
7. Ausschüttungen (Entnahmen) 7,00 4 7,00 4 in % des Zeichnungsbetrages,<br />
insgesamt ca. 147,0 %<br />
7,00 7,00 7,25 7,25 7,25 7,25<br />
4<br />
8. Liquiditätsreserve 304 5 984 5 1.868 1.865 1.850 1.580 1.303 1.250<br />
C Steuerliche Prognoserechnung<br />
1. Steuerliche Ergebnisse aus den Zielfonds 1.400 2.520 3.595 3.692 3.789 3.886 3.983 4.080<br />
2. Guthabenzinsen A 2. 5 15 33 43 33 31 26 17<br />
3. Ausgaben B 1. – 5. 185 261 328 331 334 336 339 348<br />
4. Steuerliches Ergebnis 1.219 2.274 3.300 3.403 3.489 3.581 3.670 3.749<br />
in % des Zeichnungsbetrages,<br />
insgesamt ca. 62,9 %<br />
5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />
1,2 2,3 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,7<br />
bei Steuersatz 30 % 6 6,6 6,3 6,0 5,9 6,1 6,1 6,1 6,1<br />
bei Steuersatz 45 % 6 6,4 5,9 5,4 5,4 5,6 5,6 5,5 5,5<br />
6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />
zum 31.12. in % des Zeichnungsbetrages<br />
106,2 101,5 97,8 94,2 90,7 87,0 83,4 79,9<br />
7. Eigenkapitalrückzahlung<br />
in % des Zeichnungskapitals<br />
0,0 4,7 3,7 3,6 3,5 3,7 3,6 3,5<br />
1 EDV-bedingt sind Auf- und Abrundungsdifferenzen möglich.<br />
2 Bei Aufnahme von Fremdkapital vgl. Ausführungen Seite 80 f.<br />
3 Die Ausschüttungen (Entnahmen) erfolgen, jeweils bezogen auf den Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag, frühestens jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate, und können<br />
jeweils zum 30.06. des Folgejahres entnommen werden (Ausnahme: Ausschüttungen für 2031 per 30.06.2031).<br />
4 Prognostizierter Ausschüttungsverlauf für das Vorzugs-Kommanditkapital. Auf Grund der auf Seite 60 dargestellten Planungen zur Fälligkeit der Einzahlungsraten betragen die<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) für das reguläre Kommanditkapital ca. 3,85 % (2012) und ca. 5,95 % (2013) bzw. insgesamt ca. 142,8 %, jeweils bezogen auf den Zeichnungsbetrag.
In der Prognoserechnung werden zukünftige Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />
Der Farbverlauf versucht die im Zeitablauf steigenden Risiken darzustellen (vgl. „Risiken“ Seite 18 ff.).<br />
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031<br />
7.529 7.529 7.529 7.529 7.529 7.772 7.772 7.772 7.772 7.772 7.772 16.030<br />
16 15 14 14 13 12 11 10 8 7 4 1<br />
7.545 7.544 7.544 7.543 7.542 7.784 7.783 7.782 7.780 7.779 7.776 16.030<br />
38 38 38 38 38 39 39 39 39 39 39 80<br />
55 57 58 59 60 61 62 64 65 66 68 69<br />
151 151 151 151 151 156 156 156 156 156 156 321<br />
8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 8 16<br />
99 100 101 103 104 106 108 109 111 112 113 156<br />
350 353 355 358 360 370 373 375 378 381 383 641<br />
7.195 7.192 7.188 7.185 7.182 7.414 7.410 7.407 7.403 7.399 7.393 15.389<br />
7.251 7.251 7.251 7.251 7.501 7.501 7.501 7.501 7.501 7.751 7.751 8.001<br />
7,25 7,25 7,25 7,25 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,75 7,75 8,00<br />
1.194 1.135 1.073 1.007 939 852 761 667 569 467 109 7.747<br />
4.177 4.275 4.372 4.469 4.566 4.663 4.760 4.858 4.955 5.052 5.149 5.246<br />
16 15 14 14 13 12 11 10 8 7 4 1<br />
350 353 355 358 360 370 373 375 378 381 383 14.394 7<br />
3.843 3.937 4.031 4.125 4.219 4.305 4.399 4.492 4.585 4.679 4.770 -9.147<br />
3,8 3,9 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 4,7 4,8 -9,1<br />
6,1 6,1 6,0 6,0 6,2 6,2 6,2 6,2 6,1 6,3 6,3 10,7<br />
5,5 5,5 5,4 5,4 5,6 5,6 5,5 5,5 5,4 5,6 5,6 12,1<br />
76,5 73,2 70,0 66,9 63,8 60,6 57,5 54,5 51,6 48,8 45,8 20,9<br />
3,4 3,3 3,2 3,1 3,0 3,2 3,1 3,0 2,9 2,8 3,0 16,9<br />
5 Ohne Berücksichtigung des Saldos aus Einzahlungen der Anleger und Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds.<br />
6 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />
7 Inkl. der erfolgsabhängigen Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten in Höhe von ca. 11.557 TEUR zzgl. Umsatzsteuer, mittleres Szenario, Verkaufserlös in<br />
Höhe des durchschnittlich ca. 13,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds für das Jahr 2031 (zzgl. Tilgungsgewinn).<br />
�<br />
Prognoserechnung<br />
63
64<br />
Erläuterungen zur<br />
Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung stellt die voraussichtliche<br />
liquiditätsmäßige und steuerliche Entwicklung<br />
bis zum Jahr 2031 dar. Es handelt sich nicht<br />
um eine nach fi nanzmathematischen Grundsätzen<br />
durchgeführte Rentabilitätsrechnung.<br />
Kritiker von Prognoserechnungen sind der Ansicht,<br />
dass die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung<br />
bei geschlossenen <strong>Fonds</strong> zu unsicher<br />
sei und man daher auf Prognosen verzichten<br />
sollte.<br />
Die Prospektverantwortlichen sind jedoch der<br />
Ansicht, dass zur Beurteilung einer Kapitalanlage<br />
auch bei einem Blindpool, der Beteiligungen<br />
an Zielfonds erwirbt, Prognosen unverzichtbar<br />
sind. Auch in der Wirtschaft werden Investitionsentscheidungen<br />
auf Basis langfristiger Prognoserechnungen<br />
getroffen. Ein Verzicht hierauf<br />
wäre geradezu fahrlässig.<br />
In der Prognoserechnung werden zukünftige<br />
Entwicklungen aus heutiger Sicht dargestellt.<br />
Die einzelnen Annahmen wurden sorgfältig<br />
analysiert. Da für einen Teil der Einnahmen- und<br />
Ausgabenpositionen keine festen vertraglichen<br />
Vereinbarungen getroffen wurden bzw. vertragliche<br />
Vereinbarungen während des Prognosezeitraums<br />
auslaufen können, wird es zwangsläufi<br />
g zu Abweichungen sowohl betragsmäßig<br />
als auch in ihrer zeitlichen Realisierung kommen<br />
(vgl. „Risiken“ auf Seite 18 ff.).<br />
Im Wesentlichen liegen der Prognoserechnung<br />
folgende Annahmen zugrunde:<br />
� Das geplante Zeichnungskapital in Höhe von<br />
100 Mio. EUR kann vollständig platziert werden.<br />
Sämtliche in der Prognoserechnung<br />
ausgewiesenen Einnahmen- und Ausgabenpositionen<br />
verändern sich proportional zu<br />
dem tatsächlich realisierten Investitionsvolumen<br />
(Ausnahme: Teile der Treuhandvergütung<br />
und der <strong>Fonds</strong>kosten wie z.B. Beirat,<br />
Steuerberatung und Jahresabschlussprüfung).<br />
� Die Anleger zahlen das Zeichnungskapital<br />
zzgl. des vereinbarten Agios wie folgt ein:<br />
– Vorzugs-Kommanditkapital:<br />
100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />
Höhe von bis zu 5 % per 31.12.2011.<br />
– Reguläres Kommanditkapital:<br />
40 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in<br />
Höhe von bis zu 5 % per 31.12.2011<br />
10 % des Zeichnungsbetrages per 31.03.2012<br />
10 % des Zeichnungsbetrages per 30.06.2012<br />
10 % des Zeichnungsbetrages per 30.09.2012<br />
5 % des Zeichnungsbetrages per 31.12.2012<br />
5 % des Zeichnungsbetrages per 31.03.2013<br />
5 % des Zeichnungsbetrages per 30.06.2013 und<br />
15 % des Zeichnungsbetrages per 30.09.2013<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nimmt kein Fremdkapital auf.<br />
� Die prognostizierten Ausschüttungen werden entnommen.<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nimmt alle angebotenen Leistungen in<br />
Anspruch.<br />
Weitere Einfl ussfaktoren sind in den nachstehenden Erläuterungen<br />
zur Prognoserechnung dargestellt. Es bleibt der persönlichen Einschätzung<br />
eines jeden Anlegers überlassen, andere Annahmen zu<br />
treffen. Alternative Berechnungen sind auf Seite 78 ff. dargestellt.<br />
Ernsthafte Interessenten können weitere alternative Berechnungen<br />
bei den Prospektverantwortlichen anfordern.<br />
A Einnahmen<br />
1. Einnahmen aus den Zielfonds<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ihr Gesellschaftsvermögen überwiegend<br />
in eine Vielzahl von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds<br />
(Zielfonds) durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren,<br />
die zum Datum der Prospektaufstellung im Wesentlichen noch<br />
nicht bekannt sind. Darüber hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft für<br />
insgesamt maximal 15 % ihres Gesellschaftskapitals Zielfonds von<br />
jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals eines neu aufgelegten<br />
geschlossenen Immobilienfonds sowie für maximal 10 % ihres Gesellschaftskapitals<br />
REITs von bis zu 25 % des Grundkapitals eines<br />
REITs erwerben. Das macht eine verlässliche Prognose über die zu<br />
erwartenden Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds grundsätzlich sehr schwierig (vgl. „Risiken“ Seite 26).<br />
Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zum Datum der Prospektaufstellung<br />
erworbenen Beteiligungen an 24 Zielfonds mit einem Gesamtbetrag<br />
von 2,21 Mio. EUR (inkl. Erwerbsnebenkosten) weisen eine<br />
durchschnittlich prognostizierte Ausschüttungsrendite bezogen auf<br />
die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten) von aktuell ca.<br />
8,2 % p.a. aus.
In der Prognoserechnung wurden folgende Annahmen getroffen:<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann ihr Gesellschaftsvermögen wie<br />
folgt investieren:<br />
Verlauf der Investitionen in Beteiligungen an Zielfonds<br />
(Prognose)<br />
Investitionszeitpunkt<br />
12/2010 15.000 TEUR<br />
12/2011 40.000 TEUR<br />
12/2012 70.000 TEUR<br />
12/2013 97.150 TEUR<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erzielt aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds eine Ausschüttungsrendite vor Steuern, die<br />
sich wie folgt entwickelt:<br />
Prognostizierte Ausschüttungsrendite 1 vor Steuern<br />
(Prognose)<br />
�<br />
2009 – 2011 7,04 %<br />
2012 – 2017 7,28 %<br />
2018 – 2023 7,52 %<br />
2024 – 2029 7,77 %<br />
2030 – 2031 8,01 %<br />
1 Prognostizierte Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds bezogen<br />
auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
�<br />
� Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stehen die Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds jeweils am 30.06. des Folgejahres<br />
zur Verfügung, da im Regelfall die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
für ein Geschäftsjahr erst im Folgejahr ausbezahlt<br />
werden (Ausnahme: Ausschüttungen für 2031, deren Eingang<br />
per 30.06.2031 kalkuliert wird).<br />
� Die Zielfonds, an denen die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Beteiligungen<br />
erworben hat, werden während des Prognosezeitraums nicht<br />
aufgelöst oder veräußert. Im Falle einer unerwarteten und in<br />
der Prognoserechnung nicht berücksichtigten Liquidation dieser<br />
Zielfonds z.B. durch Verkauf der Immobilien vor dem Jahr<br />
2031 würde der <strong>Fonds</strong>gesellschaft das Auseinandersetzungsguthaben<br />
früher als geplant zufl ießen. Diese vorzeitigen Kapitalrückfl<br />
üsse können grundsätzlich entweder in neue Beteiligungen<br />
an Zielfonds investiert, im Falle einer Fremdkapitalaufnahme<br />
für Sondertilgungen eingesetzt oder als Sonderausschüttungen<br />
(Entnahmen) an die Anleger verteilt werden.<br />
Die Prospektverantwortlichen gehen davon aus, dass die prognostizierten<br />
Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Ziel-<br />
fonds eine realistische Abbildung der zu erwartenden<br />
Einnahmen darstellen, da fundierte Erfahrungswerte<br />
zugrunde liegen und gegenüber<br />
den zum Datum der Prospektaufstellung getätigten<br />
Investi tionen ein Risikoabschlag eingeplant<br />
wird. Außerdem wird durch die Vielzahl der zu<br />
erwerbenden Beteiligungen an Zielfonds eine<br />
breite Risikostreuung erreicht. Auch überdurchschnittliche<br />
Abweichungen bei nur einem oder<br />
bei wenigen der jeweiligen Zielfonds haben daher<br />
nur geringe Auswirkungen auf die Einnahmen<br />
des Gesamtportfolios.<br />
Berechnungen mit alternativen Prognoseannahmen<br />
sind auf den Seiten 13 und 78 ff. dargestellt.<br />
2. Guthabenzinsen<br />
Der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steht kurz- bis mittelfristig<br />
die nicht benötigte Bodensatzliquidität zur Anlage<br />
zur Verfügung.<br />
Bei der Ermittlung der Guthabenzinsen wurde<br />
ein Zinssatz von 2,25 % p.a. für die Jahre 2012-<br />
2015, 1,75 % p.a. für die Jahre 2016-2018 und<br />
1,25 % p.a. ab 2019 unterstellt.<br />
Von den Guthabenzinsen wird bei inländischen<br />
Kreditinstituten seit dem 01.01.2009 eine<br />
25%ige Abgeltungssteuer, erhöht um den<br />
5,5%igen Solidaritätszuschlag, einbehalten und<br />
an das Finanzamt unmittelbar abgeführt. Die<br />
Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag<br />
reduzieren daher die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erzielten Guthabenzinsen.<br />
In der Prognoserechnung wird aus Vereinfachungsgründen<br />
von einem gesonderten Ausweis<br />
der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags<br />
abgesehen.<br />
B Ausgaben<br />
1. Komplementär<br />
Die Komplementärvergütung ist in § 23 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt. Der laufende Vorabgewinn<br />
des Komplementärs beträgt jährlich<br />
0,5 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten<br />
Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Unter Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
fallen sowohl laufende Ausschüttungen bzw.<br />
Dividenden aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds als auch Guthabenzinsen der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft. Die nicht abzugsfähige Vor-<br />
Prognoserechnung<br />
65
66<br />
steuer ist als Ausgabe in der Position „<strong>Fonds</strong>kosten”<br />
enthalten.<br />
2. Treuhandkommanditist<br />
Die Vergütung für den Treuhandkommanditisten<br />
ist in § 24 des Gesellschaftsvertrages geregelt.<br />
Sie setzt sich aus einer pauschalen Vergütung in<br />
Höhe von 5.000 EUR p.a. sowie einer jährlichen<br />
Staffelgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl<br />
der zum 31.12. eines Geschäftsjahres verwalteten<br />
Kapitalanteile zusammen, jeweils zzgl.<br />
Umsatzsteuer. Die Staffelgebühr beträgt für die<br />
ersten hundert Kapitalanteile jeweils 150<br />
EUR / Kapitalanteil p.a. und für alle weiteren Kapitalanteile<br />
jeweils 100 EUR / Kapitalanteil p.a.<br />
Es wurde unterstellt, dass der Treuhandkommanditist<br />
quartalsweise Abstandszahlungen erhält.<br />
Die Vergütung verändert sich erstmalig im<br />
Jahr 2011 entsprechend der unterstellten Infl ationsrate<br />
von 3 % p.a. für die Jahre 2010 – 2015,<br />
2,5 % p.a. für die Jahre 2016 – 2018 und 2 %<br />
p.a. ab 2019. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer<br />
ist als Ausgabe in der Position „<strong>Fonds</strong>kosten“<br />
enthalten.<br />
3. Geschäftsführender Kommanditist<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält gemäß<br />
§ 23 des Gesellschaftsvertrages eine Vergütung<br />
in Höhe von jährlich 2 % der im jeweiligen<br />
Geschäftsjahr erzielten Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
zzgl. Umsatzsteuer. Unter Einnahmen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fallen sowohl laufende<br />
Ausschüttungen bzw. Dividenden aus den<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds als auch<br />
Guthabenzinsen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Die<br />
nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als Ausgabe in<br />
der Position „<strong>Fonds</strong>kosten“ enthalten.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält darüber<br />
hinaus eine erfolgsabhängige Vergütung,<br />
deren Höhe von dem während der rechnerischen<br />
Beteiligungsdauer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
aus einer erworbenen Beteiligung an einem<br />
Zielfonds erwirtschafteten durchschnittlichen<br />
Ertrag abhängig ist. Sie wird nach Eingang<br />
der ersten Rate aus der Liquidation, Veräußerung<br />
oder Kündigung einer Beteiligung an einem<br />
Zielfonds erstmalig abgerechnet.<br />
Die rechnerische Beteiligungsdauer ist der Zeitraum<br />
ab Zahlung des Kaufpreises für die jeweilige<br />
Beteiligung an einem Zielfonds bis Eingang<br />
der ersten Rate aus der Liquidation, Veräußerung<br />
oder Kündigung dieser Beteiligung.<br />
Der durchschnittliche Ertrag setzt sich aus den Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) bzw. Dividenden sowie den Zahlungen aus der Liquidation,<br />
Veräußerung oder Kündigung der jeweiligen Beteiligung an<br />
einem Zielfonds zusammen und wird durch eine lineare zeitanteilige<br />
Verteilung der vorgenannten Einnahmen auf die rechnerische<br />
Beteiligungsdauer als Prozentsatz bezogen auf die Anschaffungskosten<br />
(inkl. Erwerbsnebenkosten) ermittelt, ohne dass eine zeitbezogene<br />
Gewichtung des Zufl usses dieser Einnahmen erfolgt.<br />
Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 15 % des 7 % p.a. übersteigenden<br />
durchschnittlichen Ertrages und ist um 15 % des 4,5 %<br />
p.a. unterschreitenden durchschnittlichen Ertrages, jeweils bezogen<br />
auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten), zu<br />
kürzen.<br />
Im Jahr des Eingangs einer oder mehrerer weiterer Raten aus der<br />
Liquidation, Veräußerung oder Kündigung der jeweiligen Beteiligung<br />
an einem Zielfonds erfolgt insoweit jeweils eine erneute entsprechende<br />
Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung gemäß<br />
vorstehendem Mechanismus.<br />
Zahlungsverpfl ichtungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
können sich aus der erfolgsabhängigen Vergütung nicht ergeben.<br />
Im Fall, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen sämtlicher Beteiligungen<br />
an Zielfonds innerhalb eines Geschäftsjahres, in dem<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet wird, einen negativen<br />
Betrag ergeben, wird dieser auf die Folgejahre vorgetragen und mit<br />
einer dann sich ergebenden erfolgsabhängigen Vergütung verrechnet.<br />
Kann ein negativer Betrag bis zur Liquidation der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nicht ausgeglichen werden, verzichtet die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auf dessen Geltendmachung.<br />
Ein Beispiel für die Berechnung der erfolgsabhängigen Vergütung<br />
ist auf Seite 67 dargestellt.<br />
4. Anlageausschuss<br />
Der Anlageausschuss erhält gemäß § 25 des Gesellschaftsvertrages<br />
eine Vergütung in Höhe von jährlich 0,1 % der im jeweiligen Geschäftsjahr<br />
erzielten Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Unter Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fallen sowohl<br />
laufende Ausschüttungen bzw. Dividenden aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds als auch Guthabenzinsen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ist als Ausgabe in der<br />
Position „<strong>Fonds</strong>kosten“ enthalten.<br />
5. <strong>Fonds</strong>kosten<br />
In dieser Position sind u.a. die Aufwendungen für den Beirat<br />
(5.000 EUR), die Steuerberatung (10.000 EUR), die Jahresabschlussprüfung<br />
(20.000 EUR) und die nicht abzugsfähige Umsatzsteuer<br />
enthalten. Die <strong>Fonds</strong>kosten basieren nicht auf abgeschlossenen<br />
Verträgen, sondern sind geschätzt und entsprechend der unterstellten<br />
Infl ationsrate (siehe unter B 2.) dynamisiert.
6. + 7. Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Das <strong>Fonds</strong>konzept sieht vor, dass die Anleger den Zeichnungsbetrag<br />
zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % in einer<br />
Rate (Vorzugs-Kommanditkapital) bzw. in mehreren, individuell<br />
abrufbaren Raten (reguläres Kommanditkapital) einzahlen.<br />
Die Prognoserechnung sieht die Möglichkeit vor, Ausschüttungen<br />
(jeweils bezogen auf den Zeichnungsbetrag) zu entnehmen, da die<br />
Einnahmen die laufenden Ausgaben regelmäßig übersteigen. Die<br />
prognostizierten entnahmefähigen Ausschüttungen entwickeln sich<br />
bezogen auf den Einzahlungsstand des Zeichnungsbetrages von ca.<br />
7 % für das Jahr 2012 auf bis zu ca. 8 % für das Jahr 2031. Insgesamt<br />
sind entnahmefähige Ausschüttungen in Höhe von bis zu ca.<br />
147 % (Vorzugs-Kommanditkapital) bzw. aufgrund der Planungen<br />
zur späteren Fälligkeit der Einzahlungsraten in Höhe von bis zu ca.<br />
142,8 % (reguläres Kommanditkapital) prognostiziert, jeweils bezogen<br />
auf den Zeichnungsbetrag. Die Ausschüttungen, deren Höhe<br />
vom Einzahlungsstand auf den Zeichnungsbetrag abhängig sind,<br />
können jeweils zum 30.06. des Folgejahres entnommen werden –<br />
d.h. erstmals zum 30.06.2013 – und damit abweichend von der<br />
Darstellung in der Prognoserechnung.<br />
Beispielrechnung der erfolgsabhängigen Vergütung<br />
Wie unter Position A 2. bereits erläutert, wird<br />
von einem gesonderten Ausweis der Abgeltungssteuer<br />
und des Solidaritätszuschlages aus<br />
Vereinfachungsgründen abgesehen.<br />
Ausschüttungen sind steuerlich als Entnahmen<br />
zu behandeln und nicht zu versteuern. Sie sind<br />
daher auch nicht in die Einkommensteuererklärung<br />
eines Anlegers aufzunehmen. Einkommensteuerpfl<br />
ichtig sind ausschließlich die zu versteuernden<br />
Ergebnisse (Position C 4.).<br />
Unter Haftungsgesichtspunkten setzen sich die<br />
Ausschüttungen aus einer Gewinnausschüttung<br />
und aus einer Eigenkapitalrückzahlung<br />
zusammen (Position C 7., siehe Ausführungen<br />
unter „Stand handelsrechtliches Kapitalkonto,<br />
Seite 68 f.).<br />
<strong>Fonds</strong> A <strong>Fonds</strong> B<br />
Erwerb per Ende 12 / 2009 per Ende 03 / 2010<br />
Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten) 100.000 EUR 200.000 EUR<br />
Auseinandersetzungsguthaben aus Liquidation<br />
Auszahlung Auseinandersetzungsguthaben<br />
300.000 EUR 140.000 EUR<br />
1. Rate per Ende 12 / 2020: 290.000 EUR per Ende 09 / 2020: 135.000 EUR<br />
2. Rate per Ende 06 / 2022: 10.000 EUR per Ende 12 / 2022: 5.000 EUR<br />
Rechnerische Beteiligungsdauer 12 / 2009 – 12 / 2020 (11 Jahre) 03 / 2010 – 09 / 2020 (10,5 Jahre)<br />
Ausschüttungen während Beteiligungsdauer +77 % +40 %<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
Gewinn (+) / Verlust (-) aus Auseinandersetzungsguthaben 1. Rate +190 % -32,5 %<br />
Gewinn (+) / Verlust (-) aus Auseinandersetzungsguthaben 2. Rate<br />
Schwellenwerte für erfolgsabhängige Vergütung<br />
+10 % +2,5 %<br />
„Gewinnbeteiligung“ ab 77,0 % (11 x 7,0 %) ab 73,50 % (10,5 x 7,0 %)<br />
„Verlustbeteiligung“ unter 49,5 % (11 x 4,5 %) unter 47,25 % (10,5 x 4,5 %)<br />
Abrechnung der erfolgsabhängigen Vergütung im Jahr 2020 (netto)<br />
<strong>Fonds</strong> A (15 % x (77 % + 190 % - 77 %) x EUR 100.000) 28.500 EUR<br />
<strong>Fonds</strong> B (15 % x (40 % - 32,5 % - 47,25 %) x EUR 200.000) -11.925 EUR<br />
Summe 2020 16.575 EUR<br />
Abrechnung der erfolgsabhängigen Gebühr im Jahr 2022 (netto)<br />
<strong>Fonds</strong> A (15 % x 10 % x 100.000 EUR) 1.500 EUR<br />
<strong>Fonds</strong> B (15 % x 2,5 % x 200.000 EUR) 750 EUR<br />
Summe 2022 2.250 EUR<br />
�<br />
Prognoserechnung<br />
67
68<br />
8. Liquiditätsreserve<br />
In der Liquiditätsreserve werden die nicht entnommenen<br />
Einnahmenüberschüsse angesammelt.<br />
Sie dient im Wesentlichen zur Ausschüttungsglättung<br />
und als Rücklage für nicht vorhersehbare<br />
Ausgaben.<br />
Die dargestellte Liquidität zum 31.12. berücksichtigt,<br />
dass die Ausschüttungen für das jeweilige<br />
Geschäftsjahr erst im jeweiligen Folgejahr<br />
zum 30.06. entnommen werden können.<br />
C Steuerliche Prognoserechnung<br />
1. Steuerliche Ergebnisse aus den Zielfonds<br />
Die steuerlichen Ergebnisse aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds werden im Rahmen<br />
des einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahrens<br />
von den Betriebsfi nanzämtern festgestellt<br />
und dem Betriebs fi nanzamt der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
amtsintern mit verbindlicher Wirkung<br />
mitgeteilt. In diese steuerlichen Ergebnisse sind<br />
neben dem Überschuss der Einnahmen (Miete,<br />
Zinserträge) über die Werbungskosten (z.B. Abschreibungen,<br />
Fremdkapitalzinsen) die Abschreibungen<br />
aus der „Ergänzungsrechnung“ der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds (vgl. Ausführungen<br />
Seite 86) einzubeziehen.<br />
Bei der Prognose der steuerlichen Ergebnisse<br />
werden, wie unter A 1. „Einnahmen aus den<br />
Zielfonds“ beschrieben, Erfahrungswerte zugrunde<br />
gelegt. Im Einzelnen wurden die nachstehend<br />
aufgeführten Annahmen unterstellt.<br />
Steuerliche Ergebnisse<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
(Prognose)<br />
bis 2012 3,4 % 1<br />
2013 – 2030 Erhöhung um jährlich 0,1 % 1<br />
2031 5,24 % 1<br />
1 Jeweils bezogen auf die Anschaffungskosten der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
�<br />
In den Jahren 2009 bis 2013 wurde berücksichtigt,<br />
dass das <strong>Fonds</strong>vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
noch nicht vollständig investiert ist. Außerdem<br />
wurde angenommen, dass der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
im Jahr des Erwerbs der Beteiligungen an<br />
Zielfonds keine steuerlichen Ergebnisse zugewiesen<br />
werden, da der steuerliche Übergang im Regelfall<br />
erst zum 01.01. erfolgt.<br />
4. Steuerliches Ergebnis<br />
Die steuerliche Rechnung zeigt die zu erwartenden steuerlichen<br />
Ergebnisse während des Prognosezeitraumes, in der ersten Zeile in<br />
absoluten Beträgen und in der zweiten Zeile als Prozentsatz bezogen<br />
auf den Zeichnungsbetrag. Positive steuerliche Ergebnisse, die<br />
prognosegemäß ab 2012 anfallen werden, erhöhen das zu versteuernde<br />
Einkommen des Anlegers und sind mit dem auf diesen Betrag<br />
anfallenden persönlichen Steuersatz zu versteuern.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu periodischen Verschiebungen<br />
der steuerpfl ichtigen Ergebnisse z.B. wegen unterschiedlicher<br />
Zu- und Abfl üsse der Umsatzsteuer kommt. Änderungen<br />
können sich auch ergeben, wenn die von den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds zugewiesenen steuerlichen Ergebnisse<br />
von den prognostizierten Werten abweichen oder kalkulierte Ausgaben<br />
wie z.B. <strong>Fonds</strong>kosten nicht anfallen und diese Beträge der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zusätzlich zur Verfügung stehen.<br />
5. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />
Der Liquiditätsrückfl uss nach Steuern ist der Betrag, den der Anleger<br />
unter Berücksichtigung seiner individuellen Steuerbelastung<br />
auf die zu versteuernden Ergebnisse und bei Entnahme der prognostizierten<br />
Ausschüttungen in dem jeweiligen Jahr zur Verfügung<br />
hat. Er errechnet sich wie nachstehend dargestellt:<br />
Liquiditätsrückfl uss nach Steuern<br />
bei 45 % 1 Steuersatz (Prognose)<br />
in % des Zeichnungsbetrages<br />
Ausschüttung für das Jahr 2015 7,00<br />
Steuerzahlung auf positives steuerliches Ergebnis<br />
für das Jahr 2015 (3,403 % x 45 % x 1,055) 1,62<br />
Liquiditätsrückfl uss nach Steuern 5,38<br />
1 Zzgl. Solidaritätszuschlag 5,5 %<br />
�<br />
6. Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />
Auf dem handelsrechtlichen Kapitalkonto werden die Einzahlungen,<br />
die handelsrechtlichen Ergebnisse (Annahme: handelsrechtliche<br />
Ergebnisse entsprechen aus Vereinfachungsgründen den<br />
steuerlichen Ergebnissen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds, Position C 1.) und die Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
verrechnet. Da die Ausschüttungen (Entnahmen) regelmäßig höher<br />
sind als die handelsrechtlichen Ergebnisse, kommt es in Höhe<br />
der Differenz zu einer Rückzahlung des Eigenkapitals / des Zeichnungsbetrages<br />
(vgl. Ausführungen zum Wiederaufl eben der Haftung<br />
auf Seite 23 f. sowie auf Seite 99). Es ist jeweils die Ausschüttung<br />
des Vorjahres zu berücksichtigen, da diese erst im Folgejahr<br />
tatsächlich ausgezahlt wird.<br />
Die Entwicklung des handelsrechtlichen Kapitalkontos entnehmen<br />
Sie bitte der Darstellung auf Seite 69 oben:
Handelsrechtliches Kapitalkonto<br />
Entwicklung bis 2013 (Prognose)<br />
Einzahlung inkl. vereinbartes Agio<br />
in Höhe von 5 %<br />
in % des Zeichnungsbetrages<br />
105,00 %<br />
+ Handelsrechtliches Ergebnis 20121 1,22 %<br />
Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2012 106,22 %<br />
+ Handelsrechtliches Ergebnis 2013 2,27 %<br />
� Ausschüttungen (Entnahmen) 7,00 %<br />
Handelsrechtliches Kapitalkonto 31.12.2013 101,49 %<br />
1 Es wird unterstellt, dass bis 2011 kumuliert kein steuerpfl ichtiges Ergebnis anfällt.<br />
�<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß der Prognoserechnung<br />
zu keinem Zeitpunkt unter das handelsregisterliche Haftkapital<br />
in Höhe von 10 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />
führen danach nicht zu einem Aufl eben der Haftung.<br />
7. Eigenkapitalrückzahlung<br />
Die Eigenkapitalrückzahlung ist der Anteil der Ausschüttungen, um<br />
den diese die handelsrechtlichen Ergebnisse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
übersteigen (vgl. Ausführungen zum Wiederaufl eben der Haftung<br />
auf Seite 23 f. sowie auf Seite 99).<br />
Prognoserechnung<br />
69
70<br />
Anlageerfolg<br />
Erläuterungen zum Anlageerfolg einer<br />
Beteiligung<br />
Grundsätzlich gilt, dass kurzfristig ausgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
dem langfristig ausgelegten Wirtschaftsgut „Immobilie“<br />
nicht gerecht werden können. Die Beispielrechnungen auf<br />
Seite 71 basieren daher auf der langfristigen Prognoserechnung.<br />
Der angenommene Prognosezeitraum bis zum Jahr 2031 legt<br />
selbstverständlich die tatsächliche Haltedauer der Beteiligung<br />
durch einen Anleger nicht fest.<br />
Der Anlageerfolg der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die plant, sich über den<br />
Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds indirekt an mehr als 200<br />
Immobilien zu beteiligen, kann sich im Wesentlichen aus folgenden<br />
Bestandteilen zusammensetzen:<br />
� laufende Ausschüttungen (Entnahmen),<br />
� bei langfristiger Betrachtung teilweise Infl ationsschutz durch<br />
Wertsteigerungen der von den Zielfonds erworbenen Immobilien,<br />
die in der Regel bei Verkauf oder Liquidation der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds realisiert werden können und<br />
� Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge.<br />
Diese Vorteile sind der wesentliche Unterschied zu den meisten<br />
Geldanlagen, wie beispielsweise festverzinsliche Wertpapiere, deren<br />
Ertrag im Allgemeinen allein aus einer steuerpfl ichtigen Verzinsung<br />
besteht.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Die Höhe der entnahmefähigen Ausschüttungen der einzelnen<br />
Jahre sind von der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben abhängig.<br />
Entscheidend für den Anleger ist aber nicht die nominelle<br />
Höhe der Ausschüttungen, sondern die Erhaltung der Kaufkraft.<br />
Dies ist bei gewerblichen Mietverträgen durch Staffelmietverträge<br />
bzw. durch die Kopplung der Miete an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten<br />
im Gegensatz zu anderen Anlage- und Sparformen<br />
in gewissem Umfang möglich.<br />
Zu versteuern sind nicht die jährlich entnommenen Ausschüttungen<br />
(liquides Ergebnis, Ziffer 4), sondern das auf jeden Anleger<br />
entfallende, anteilige steuerliche Ergebnis (Ziffer 5). Dieses ist gemäß<br />
der Prognoserechnung – allerdings mit steigender Tendenz –<br />
regelmäßig niedriger als die prognostizierten Ausschüttungen.<br />
Infl ationsschutz durch Wertsteigerungen<br />
Gewerblich genutzte Immobilien an sorgfältig ausgewählten<br />
Standorten können langfristig betrachtet Wertsteigerungen ver-
Anlageerfolg einer Beteiligung von 100.000 EUR<br />
bis zum Jahr 2031 in EUR, mittleres Szenario (Prognose)<br />
Vorzugs-Kommanditkapital 2 Reguläres Kommanditkapital 3<br />
Steuersatz 1 (bezogen auf steuerliches Ergebnis)<br />
30 % 45 % 30 % 45 %<br />
1. Zeichnungsbetrag 100.000 100.000 100.000 100.000<br />
2. Agio (bis zu 5 %) 5.000 5.000 5.000 5.000<br />
3. Einzahlung insgesamt 105.000 105.000 105.000 105.000<br />
4. Summe prognostizierte Ausschüttungen 2012–2031 4 147.000 147.000 142.800 142.800<br />
5. Steuerzahlungen auf Summe der<br />
steuerlichen Ergebnisse der Jahre 2012–2031<br />
(C 4 der Prognoserechnung)<br />
in Höhe von ca. 62.916 EUR<br />
-19.282 -28.923 -19.282 -28.923<br />
6. Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung<br />
in 2031 (Ziffer 11, 13,5fache)<br />
144.679 144.679 144.679 144.679<br />
7. Liquiditätsrückfl uss nach Steuern bis 2031 272.397 262.756 268.197 258.556<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß<br />
6,7 % 6,3 % 6,7 % 6,3 %<br />
5 )<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 121.268 121.485 118.227 118.590<br />
Geschätzter Verkehrswert einer Beteiligung von 100.000 EUR<br />
im Jahr 2031 in EUR (Prognose)<br />
Durchschnittlicher Veräußerungsfaktor 12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />
8. Möglicher Wert der erworbenen Beteiligungen 150.670 158.685 166.699<br />
an Zielfonds 6 zzgl. Tilgungsgewinn 7<br />
9. Erfolgsabhängige Vergütung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten<br />
-12.321 -13.752 -15.182<br />
10. Liquiditätsreserve -253 -253 -253<br />
11. Geschätzer Verkehrswert der Beteiligung<br />
im Jahr 2031 (Liquidationsnettoerlös)<br />
138.096 144.679 151.263<br />
12. Wertsteigerungsgewinne in % auf Einzahlung<br />
insgesamt gemäß Ziffer 3<br />
31,5 % 37,8 % 44,1 %<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die jeweiligen Steuersätze in voller Höhe<br />
auf die steuerlichen Ergebnisse anzuwenden sind. § 15b EStG fi ndet keine Anwendung. Es wird unterstellt, das die Veräußerungsgewinne steuerfrei sind (vgl. Ausführungen im<br />
Steuerlichen Konzept auf Seite 87).<br />
2 Annahme: Einzahlung des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011.<br />
3 Annahme: Einzahlungsraten in % des Zeichnungsbetrages: 31.12.2011: 40 % zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von 5 %, 31.03.2012: 10 %, 30.06.2012: 10 %, 30.09.2012: 10 %,<br />
31.12.2012: 5 %, 31.03.2013: 5 %, 30.06.2013: 5 %, 30.09.2013: 15 %.<br />
4 Annahme: prognostizierte Ausschüttungen werden entnommen.<br />
5 Bezogen auf jeweils kalkulatorisch gebundenes Kapital.<br />
6 Prognostizierte Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds im Jahr 2031 x durchschnittlicher Veräußerungsfaktor zzgl. Tilgungsgewinn.<br />
7 Tilgungsgewinn 2,61 % p.a. bezogen auf die Anschaffungskosten der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds (inkl. Erwerbsnebenkosten). Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch,<br />
dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die bei Verkauf der von den Zielfonds<br />
gehaltenen Immobilien und Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Liquidationsnettoerlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt werden kann. Bei Finanzierung in<br />
Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />
�<br />
�<br />
Anlageerfolg<br />
71
72<br />
Liquides versus steuerliches Ergebnis<br />
Liquides Ergebnis<br />
Einnahmen Einnahmen aus den Zielfonds<br />
Guthabenzinsen<br />
� Ausgaben Komplementär<br />
Treuhandkommanditist<br />
Geschäftsführender<br />
Kommanditist<br />
Anlageausschuss<br />
<strong>Fonds</strong>kosten<br />
Darlehenszinsen<br />
Tilgung<br />
= Einnahmenüberschuss (entnahmefähige<br />
Ausschüttungen bzw. Zuführung<br />
Liquiditätsreserve)<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
+ Steuerliche Ergebnisse aus den Zielfonds 1<br />
+ Guthabenzinsen<br />
� Ausgaben (s.o., ohne Tilgung)<br />
� Sonderwerbungskosten<br />
= Zu versteuerndes Ergebnis<br />
1 Enthält Abschreibungen aus „Ergänzungsrechnung“.<br />
�<br />
zeichnen. Da sich der Verkehrswert regelmäßig<br />
aus dem nachhaltig erzielbaren Ertrag ergibt, erhöht<br />
sich der Wert der Immobilien mit steigenden<br />
Mieten und damit auch der Wert der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Da eine genaue Vorhersage der Wertentwicklung<br />
der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren nur<br />
schwer möglich ist, wurden die Wertentwicklungen<br />
bei verschiedenen durchschnittlichen<br />
Veräußerungsfaktoren für die erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds dargestellt, ohne dass<br />
dies eine best-case- oder worst-case-Darstellung<br />
sein kann.<br />
Unterschiedliche Auswirkungen sind nachfolgend<br />
beispielhaft dargestellt:<br />
� Bei Liquidation der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch<br />
Verkauf der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds beispielsweise zum durchschnittlich<br />
13,5fachen der für 2031 prognostizierten<br />
Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds zzgl. des kalkulierten<br />
Tilgungsgewinns sind daher Wertsteige-<br />
rungsgewinne in Höhe von ca. 37,8 % bezogen auf die Einzahlung<br />
insgesamt zu erwarten (Ziffer 3, 8 – 12).<br />
� Beim durchschnittlichen Faktor 7,5 zzgl. des kalkulierten Tilgungsgewinns<br />
erhält ein Anleger seinen Zeichnungsbetrag<br />
zzgl. vereinbartes Agio von 5 % zurück.<br />
� Der durchschnittliche Faktor 13,9 zzgl. des kalkulierten Tilgungsgewinns<br />
bezogen auf gegenüber der Prognose um 10 % reduzierten<br />
Einnahmen aus den Beteiligungen an erworbenen Zielfonds<br />
entspricht dabei z.B. einem Verkaufserlös in Höhe des<br />
durchschnittlich 12,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus<br />
den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds.<br />
Steuervorteile bei der Besteuerung der laufenden Erträge<br />
Positive steuerliche Ergebnisse, die prognosegemäß ab 2012 anfallen<br />
werden, erhöhen das zu versteuernde Einkommen des Anlegers und<br />
sind mit dem auf diesen Betrag anfallenden persönlichen Steuersatz<br />
zu versteuern. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse sind prognosegemäß<br />
regelmäßig geringer als die Ausschüttungen, so dass diese im<br />
Ergebnis teilweise „steuerfrei“ vereinnahmt werden können.<br />
Der unten stehenden Übersicht können die derzeitig gültigen Steuersätze<br />
in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen entnommen<br />
werden.<br />
Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ein innovatives Konzept umgesetzt,<br />
das für die Anleger zusätzliche Flexibilität hinsichtlich des Zeitpunktes<br />
der Entnahme der Ausschüttungen ermöglicht (vgl. Ausführungen<br />
Seite 46).<br />
Einkommensteuertarif 2010<br />
Grundtarif 2010:<br />
Eingangsstufe bei 8.005 EUR mit Grenzsteuersatz 14 %<br />
Endstufe bei 52.881 EUR mit Grenzsteuersatz 42 %<br />
— Grenzsteuersatz 1<br />
— Durchschnittssteuersatz<br />
14 %<br />
0 %<br />
18,6 %<br />
3,2 %<br />
8.004 10.000<br />
27,1 %<br />
13,5 %<br />
20.000<br />
31,8 %<br />
18,8 %<br />
30.000<br />
36,3 %<br />
22,5 %<br />
40.000<br />
40,9 %<br />
25,7 %<br />
42,0 %<br />
28,4 %<br />
50.000 60.000<br />
d k<br />
1 Der Grenzsteuersatz erhöht sich auf 45 % für das Einkommen, das 250.730 EUR<br />
(Ledige) bzw. 501.460 EUR (Verheiratete) übersteigt.<br />
�
Die mit einem Ausschüttungsverzicht verbundenen Folgen z.B. im<br />
Insolvenzfall werden auf Seite 25 und 34 dargestellt und sollten<br />
unbedingt gelesen werden.<br />
Berechnung der prognostizierten Rendite nach<br />
der Methode des internen Zinsfußes<br />
Kapitaleinzahlung, Ausschüttungen, Steuerzahlungen / -erstattungen<br />
und der Liquidationsnettoerlös (Ziffer 11) fallen zu unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten an. Aus Sicht des Anlegers haben Einnahmen<br />
und Ausgaben, die früher erzielt werden, ein höheres<br />
ökonomisches Gewicht als später anfallende Zahlungen. Demzufolge<br />
wird ein renditeorientierter Anleger bestrebt sein, Einnahmen<br />
zeitlich vorzuziehen und Ausgaben in die Zukunft zu verschieben.<br />
Die Renditeberechnung nach der Methode des internen Zinsfußes<br />
berücksichtigt diesen Tatbestand durch Abzinsen der einzelnen Zahlungsströme<br />
zu den jeweils angenommenen Fälligkeitsterminen. Es<br />
wird der Abzinsungssatz ermittelt, bei dem die Summe der Barwerte<br />
der Ein- und Auszahlungen gleich groß sind und damit zu einem<br />
Kapitalwert von Null führen.<br />
Die interne Zinsfußmethode ist eine der zahlreichen bekannten<br />
mehrperiodischen fi nanzmathematischen Methoden der Investitionsrechnung.<br />
Obwohl die Prämissen und die Anwendbarkeit dieser<br />
Methode in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers diskutiert<br />
werden, hat sie sich bei Industrieunternehmen und Banken als das<br />
am häufi gsten verwendete Verfahren zur Beurteilung der Vorteilhaftigkeit<br />
verschiedener Investitionen durchgesetzt.<br />
In der Preisangabenverordnung ist die interne Zinsfußmethode<br />
beim Ausweis des Effektivzinses bei Krediten und festverzinslichen<br />
Wertpapieren gesetzlich vorgeschrieben. Sie hat sich daher auch<br />
bei der Renditeberechnung im Bereich renditeorientierter Kapitalanlagen<br />
eta bliert und ist nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
geeignet, alternative Investitionen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit<br />
beurteilen zu können.<br />
Die so ermittelte Rendite ist fi nanzmathematisch betrachtet unmittelbar<br />
vergleichbar mit der ausgewiesenen Rendite nach der Preisangabenverordnung<br />
z.B. bei Krediten oder bei festverzinslichen<br />
Wertpapieren und gibt die Verzinsung des während der Beteiligungsdauer<br />
jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals an. Sie ist<br />
hinsichtlich der Prognostizierbarkeit jedoch nicht vergleichbar mit<br />
der Rendite von festverzinslichen Wertpapieren mit ihren weitgehend<br />
garantierten Zinsen und der Sicherheit des dort angelegten<br />
Kapitals (weitgehende Garantie zur Rückzahlung zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt). Die prognostizierte Rendite ist vielmehr die<br />
Rendite des Anlegers und einer Investition, wenn diese genau den<br />
der Berechnung zugrundegelegten Verlauf nimmt, was dem Charakter<br />
von Beteiligungen an geschlossenen <strong>Fonds</strong> in keiner Weise<br />
entspricht.<br />
Zum Vergleich unterschiedlicher Kapitalanlagen<br />
muss daher neben den Risiken, die Plausibilität<br />
der Prognoseannahmen sowie der Kapitalbindungsverlauf<br />
untersucht werden.<br />
Den in der Prognoserechnung ausgewiesenen<br />
Renditeprognosen nach Steuern liegen die auf<br />
Seite 64 ff. beschriebenen Annahmen sowie die<br />
folgenden Zahlungszeitpunkte zugrunde:<br />
� Die Anleger zahlen das Zeichnungskapital<br />
zzgl. des vereinbarten Agios wie folgt ein:<br />
– Vorzugs-Kommanditkapital:<br />
100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />
Agio in Höhe von bis zu 5 % per<br />
31.12.2011<br />
– Reguläres Kommanditkapital:<br />
40 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />
vereinbartes Agio in Höhe von bis zu 5 %<br />
per 31.12.2011<br />
10 % des Zeichnungsbetrages per<br />
31.03.2012<br />
10 % des Zeichnungsbetrages per<br />
30.06.2012<br />
10 % des Zeichnungsbetrages per<br />
30.09.2012<br />
5 % des Zeichnungsbetrages per<br />
31.12.2012<br />
5 % des Zeichnungsbetrages per<br />
31.03.2013<br />
5 % des Zeichnungsbetrages per<br />
30.06.2013 und<br />
15 % des Zeichnungsbetrages per<br />
30.09.2013<br />
� Entnahme der Ausschüttungen und Steuerzahlungen<br />
/ -erstattungen per 30.06. des jeweiligen<br />
Folgejahres.<br />
� Zufl uss des Liquidationsnettoerlöses (Ziffer<br />
11) per 31.12.2031 sowie Entnahme der<br />
Ausschüttungen für das Jahr 2031 per<br />
30.06.2031.<br />
Für den Veräußerungserlös der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds wird das durchschnittlich<br />
13,5fache der prognostizierten Einnahmen<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
für das Jahr 2031 zzgl. des Tilgungsgewinns (Ziffer<br />
8) abzüglich der erfolgsabhängigen Vergütung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
(Ziffer 9) angenommen.<br />
Anlageerfolg<br />
73
74<br />
Die Bewertung der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds mit einem einheitlichen Veräußerungsfaktor<br />
wurde aus Vereinfachungsgründen<br />
vorgenommen. Dies entspricht voraussichtlich<br />
nicht den tatsächlich zu erzielenden Wertverhältnissen.<br />
Wichtige Einfl ussfaktoren auf die Rendite sind<br />
die wirtschaftliche Entwicklung und die steuerlichen<br />
Ergebnisse der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds, der Veräußerungsfaktor sowie die<br />
Entschuldung der jeweiligen Zielfonds, der individuelle<br />
Steuersatz während der Beteiligungsdauer<br />
sowie die Dauer der Erhebung und der<br />
Annahmen für die Prognoseszenarien (Abweichungen von der Prognose)<br />
Szenario<br />
Ausschüttungsrendite p.a. der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
pessimistisch mittel optimistisch<br />
2009 – 2011 6,80 % 7,04 % 7,28 %<br />
2012 – 2017 6,99 % 7,28 % 7,57 %<br />
2018 – 2023 7,18 % 7,52 % 7,86 %<br />
2024 – 2029 7,38 % 7,77 % 8,16 %<br />
2030 – 2031 7,57 % 8,01 % 8,45 %<br />
Steuerliches Ergebnis aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
bis 2012 3,88 % 3,40 % 2,91 %<br />
Steigerung um jährlich ca. 0,15 % 0,10 % 0,05 %<br />
2031 6,65 % 5,24 % 3,83 %<br />
Steigerung der Ausgaben in % p.a.<br />
2010 – 2015 3,5 % 3,0 % 2,5 %<br />
2016 – 2018 3,0 % 2,5 % 2,0 %<br />
2019 – 2031 2,5 % 2,0 % 1,5 %<br />
Tilgungsgewinn 1 p.a. der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
Höhe des Solidaritätszuschlags, die Infl ationsrate sowie die Entwicklung<br />
der Ausgaben.<br />
Die Prospektverantwortlichen haben aus diesen Gründen drei Prognoseszenarien<br />
(pessimistisch, mittel bzw. optimistisch) erstellt.<br />
Diesen Prognosen liegen die unten beschriebenen Annahmen zugrunde.<br />
Alternative Renditen sind in den Übersichten auf Seite 13 dargestellt.<br />
Weitere Einfl ussfaktoren sind auf den Seiten 18 ff., 32 ff. und<br />
64 ff. beschrieben.<br />
Die Auswirkungen möglicher Veränderungen der Einfl ussfaktoren<br />
können sich sowohl addieren als auch gegenseitig kompensieren.<br />
1,32 % 2,61 % 4,85 %<br />
Annahmen für die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zur Ermittlung des Tilgungsgewinns 1<br />
Anteil Fremdkapital<br />
(in % der Anschaffungskosten inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
45 % 50 % 55 %<br />
Entschuldung p.a. (in % des Fremdkapitals) 1,25 % 1,75 % 2,25 %<br />
Durchschnittliche Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
(in % des Nominalkapitals der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds)<br />
77,25 % 66,95 % 56,65 %<br />
1 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt,<br />
die bei Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Liquidationsnettoerlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
vereinnahmt werden kann. Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />
�
Der tatsächliche Verlauf und die Rendite einer Beteiligung können<br />
sich daher erfahrungsgemäß auch außerhalb der aufgezeigten<br />
Bandbreiten entwickeln.<br />
Die Kapitalbindung<br />
Die Liquiditätszu- und -abfl üsse, die auch Grundlage für die Ren-<br />
diteberechnung sind, ergeben<br />
sich aus dem Zeichnungsbetrag,<br />
der Hö he des<br />
vereinbarten Agios, der<br />
Höhe und der Fälligkeit<br />
der Einzahlungsraten, den<br />
Steuerzahlungen / -erstattungen<br />
der Höhe der entnommenenAusschüttungen<br />
und dem geschätzten<br />
Verkehrswert der Beteiligung<br />
an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
im Jahr 2031.<br />
Die nebenstehenden Grafi -<br />
ken stellen den Kapitalbindungsverlauf<br />
bei einer Beteiligung<br />
von 100.000 EUR,<br />
im mittleren Szenario, bei<br />
45 % Steuersatz und bei einer<br />
Liquidation bzw. bei einem<br />
Verkauf der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
im Jahr 2031 zum<br />
durchschnittlich 13,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen<br />
aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
zzgl. des Tilgungsgewinns<br />
dar.<br />
Danach fl ießen bei Zeichnung<br />
des Vorzugs-Kommanditkapitals<br />
(reguläres<br />
Kommanditkapital) bis zum<br />
Jahr 2021 bereits bis zu ca.<br />
48,4 % (ca. 44,4 %) des<br />
Zeichnungsbetrages inkl.<br />
des vereinbarten Agios in<br />
Höhe von 5 % an den Anleger<br />
zurück.<br />
Nach Rückführung des Kapitals<br />
erzielt der Anleger<br />
bis Mitte 2032 einen Überschuss<br />
von insgesamt bis<br />
Kapitalbindungsverlauf – Vorzugs-Kommanditkapital (Prognose)<br />
zu ca. 157.756 EUR (ca. 153.556 EUR) bei<br />
Zeichnung des Vorzugs-Kommanditkapitals (regulären<br />
Kommanditkapitals).<br />
Annahmen – Beteiligung 100.000 EUR zzgl. 5 % Agio<br />
– Mittleres Szenario<br />
– Steuersatz 45 % 1<br />
– Durchschnittlicher Veräußerungsfaktor 13,5fache<br />
in TEUR<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-50<br />
-100<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />
2018<br />
Kapitalbindungsverlauf – Reguläres Kommanditkapital (Prognose)<br />
Annahmen – Beteiligung 100.000 EUR zzgl. 5 % Agio<br />
– Mittleres Szenario<br />
– Steuersatz 45 % 1<br />
– Durchschnittlicher Veräußerungsfaktor 13,5fache<br />
in TEUR<br />
150<br />
100<br />
50<br />
0<br />
-50<br />
-100<br />
2011<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />
2018<br />
2019<br />
2019<br />
2020<br />
2020<br />
2021<br />
2021<br />
2022<br />
2022<br />
2023<br />
2023<br />
2024<br />
2024<br />
2025<br />
2025<br />
2026<br />
2026<br />
2027<br />
2027<br />
2028<br />
2028<br />
2029<br />
2029<br />
2030<br />
2030<br />
2031<br />
2031<br />
2032<br />
�<br />
2032<br />
�<br />
Anlageerfolg<br />
75
76<br />
Die Methode des internen<br />
Zinsfußes leicht gemacht –<br />
für Anleger ohne<br />
fi nanzmathematische Kenntnisse<br />
Anleger, die beabsichtigen, sich an einem geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> zu beteiligen, sollten wissen,<br />
welche Rendite sie aus dieser Beteiligung erwarten<br />
können. Schließlich wollen sie die zur Verfügung<br />
stehenden Anlageformen unter Berücksichtigung<br />
der Risiken miteinander vergleichen<br />
und erst dann die Anlageentscheidung treffen.<br />
Die alleinige Betrachtung z.B. der jährlichen<br />
Ausschüttungen und /oder des Wertes der Beteiligung<br />
bei <strong>Fonds</strong>aufl ösung müssen aber zwangsläufi<br />
g zu falschen Anlageentscheidungen führen,<br />
da die steuerlichen Auswirkungen und der<br />
Zeitpunkt der Zahlungen einen hohen Einfl uss<br />
auf die Attraktivität einer Beteiligung haben.<br />
Eine der wichtigsten Informationen für die Anleger<br />
stellt nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
bei Berücksichtigung der Risiken, der<br />
Plausibilität der Prognoseannahmen und des<br />
Kapitalbindungsverlaufs einer Kapitalanlage die<br />
Rendite nach Steuern nach der Methode des internen<br />
Zinsfußes dar. Im Nachfolgenden soll daher<br />
die Methode des internen Zinsfußes möglichst<br />
anschaulich erklärt und damit auch für<br />
den Anleger ohne fi nanzmathematische Kenntnisse<br />
verständlich gemacht werden.<br />
Beispiel<br />
Kapitalanlage mit 7 % Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes<br />
Jede Beteiligung an einem geschlossenen <strong>Fonds</strong> kann man sich als<br />
ein virtuelles (Spar-)Konto vorstellen. Vor Beginn und nach Beendigung<br />
der Beteiligung ist der Kontostand Null. Alle Zahlungen, die<br />
der Anleger im Zusammenhang mit der Beteiligung leistet (Einzahlungen<br />
des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten Agios in<br />
Höhe von 5 %, Steuerzahlungen), sind Einzahlungen auf dieses<br />
(Spar-)Konto und erhöhen damit den Kontostand. Alle Zahlungen,<br />
die der Anleger aus der Beteiligung erhält (Ausschüttungen, Liquidationsnettoerlös,<br />
Steuererstattungen) sind Auszahlungen von diesem<br />
(Spar-)Konto und reduzieren damit den Kontostand. Der jeweilige<br />
Stand auf dem (Spar-)Konto entspricht dem kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapital zum jeweiligen Zeitpunkt während der Beteiligungsdauer<br />
und wird mit dem internen Zinsfuß nach Steuern verzinst.<br />
Die Gutschrift der Zinsen erfolgt täglich.<br />
Fazit<br />
� Der interne Zinsfuß gibt nicht die Verzinsung des Zeichnungsbetrages,<br />
sondern die Verzinsung des jeweiligen Standes des<br />
(Spar-)Kontos (kalkulatorisch gebundenes Kapital) an.<br />
� Ein Vergleich mehrerer Kapitalanlagen nach der Methode des<br />
internen Zinsfußes sollte auch die unterschiedlichen Risiken<br />
der jeweiligen Kapitalanlage, die Plausibilität der Prognoseannahmen<br />
sowie den Kapitalbindungsverlauf berücksichtigen.<br />
Sachverhalt Datum Einzahlung (+) Verzinsung Kontostand<br />
Auszahlung (-) 7 % (kalkulatorisch<br />
gebundenes Kapital)<br />
in EUR in EUR in EUR<br />
1 2 3 = 1 + 2 + 3<br />
Einzahlung des Zeichnungsbetrags<br />
zzgl. 5 % Agio<br />
31.12.2009 105.000 – 105.000<br />
Ausschüttung 30.06.2011 -6.000 11.025 110.025<br />
7 % v. 105.000 EUR für 18 Monate<br />
Steuerzahlung aus positivem 30.07.2011 +1.000 642 111.667<br />
steuerlichen Ergebnis 7 % v. 110.025 EUR für 1 Monat<br />
Beendigung der Kapitalanlage 31.12.2011 -114.924 3.257 0<br />
(Liquidationsnettoerlös) 7 % v. 111.667 EUR für 5 Monate<br />
Gesamtüberschuss 14.924<br />
�
Kalkulatorisch gebundenes Kapital (Prognose)<br />
bei einer Beteiligung am regulären Kommanditkapital in Höhe von 100.000 EUR<br />
Annahmen: – Mittleres Szenario<br />
– 45 % Steuersatz 1<br />
– Durchschnittlicher Verkaufsfaktor für die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds 13,5faches der für 2031<br />
prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
Datum der Einzahlung Steuer- Ausschüttungen Verzinsung Kalkulatorisch<br />
Einzahlung / Zeichnungsbetrag zahlungen / (interner gebundenes<br />
Auszahlung zzgl. vereinbartes Steuer- Zinsfuß Kapital<br />
Agio in Höhe erstattungen 6,316 %)<br />
von 5 % /Liqui-<br />
dationsnettoerlös<br />
in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR<br />
31.12.2011 45.000 – – – 45.000<br />
31.03.2012 10.000 – – 692 55.692<br />
30.06.2012 10.000 – – 857 66.549<br />
30.09.2012 10.000 – – 1.035 77.585<br />
31.12.2012 5.000 – – 1.207 83.792<br />
31.03.2013 5.000 – – 1.275 90.067<br />
30.06.2013 5.000 579 -3.850 1.386 93.182<br />
30.09.2013 15.000 – – 1.450 109.631<br />
30.06.2014 – 1.079 -5.950 5.139 109.900<br />
30.06.2015 – 1.566 -7.000 6.942 111.408<br />
30.06.2016 – 1.616 -7.000 7.057 113.080<br />
30.06.2017 – 1.656 -7.250 7.143 114.629<br />
30.06.2018 – 1.700 -7.250 7.240 116.319<br />
30.06.2019 – 1.742 -7.250 7.347 118.159<br />
30.06.2020 – 1.780 -7.250 7.484 120.173<br />
30.06.2021 – 1.729 -7.250 7.591 122.242<br />
30.06.2022 – 1.772 -7.250 7.721 124.485<br />
30.06.2023 – 1.814 -7.250 7.863 126.912<br />
30.06.2024 – 1.856 -7.250 8.039 129.557<br />
30.06.2025 – 1.898 -7.500 8.183 132.138<br />
30.06.2026 – 1.937 -7.500 8.346 134.922<br />
30.06.2027 – 1.979 -7.500 8.522 137.923<br />
30.06.2028 – 2.021 -7.500 8.736 141.181<br />
30.06.2029 – 2.063 -7.500 8.917 144.661<br />
30.06.2030 – 2.105 -7.750 9.137 148.154<br />
30.06.2031 – 2.146 -7.750 9.358 151.908<br />
31.12.2031 -144.679 – -8.000 4.764 3.992<br />
30.06.2032 – -4.116 – 124 0<br />
Summe -39.679 28.923 -142.800<br />
Gesamtüberschuss<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />
1 2 3 4 5 = 1 + 2 + 3 + 4 + 5<br />
- 1 - 2 - 3 = 153.556<br />
�<br />
Anlageerfolg<br />
77
78<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
Auswirkungen auf die Rendite<br />
bei unterschiedlichen Prognoseszenarien<br />
Erläuterungen prognostizierte Rendite<br />
Aus den unten stehenden Abbildungen kann die<br />
prognostizierte Rendite nach Steuern (bei Steuersatz<br />
30 % bzw. 45 %) für das Vorzugs-Kommanditkapital<br />
und das reguläre Kommanditkapital<br />
in Abhängigkeit vom durchschnittlichen<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 – Vorzugs-Kommanditkapital<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 2<br />
5,5 5,7 5,8<br />
pessimistisches Szenario 3<br />
6,6 6,7 6,9<br />
mittleres Szenario 3<br />
7,8 8,0 8,1<br />
optimistisches Szenario 3<br />
Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />
� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 30 % 1 – Reguläres Kommanditkapital<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 2<br />
5,4 5,6 5,8<br />
pessimistisches Szenario 3<br />
6,6 6,7 6,9<br />
mittleres Szenario 3<br />
7,9 8,0 8,1<br />
optimistisches Szenario 3<br />
Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />
� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />
2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital p.a.<br />
Veräußerungsfaktor und dem Prognose szenario (pessimistisch,<br />
mittel bzw. optimistisch) entnommen werden.<br />
1. Beispiel obere Abbildung, 5. Balken von links:<br />
Beim Vorzugs-Kommanditkapital beträgt die prognostizierte Rendite<br />
für Anleger mit einem Steuersatz von 30 %, dem Verkauf der<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zum durchschnittlich<br />
13,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn<br />
und bei den Annahmen des mittleren Prognoseszenarios (vgl. Seite<br />
74) ca. 6,7 % nach Steuern.<br />
� Einzahlung 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />
vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011<br />
� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />
dem Jahr 2012<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />
Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />
12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />
pessimistisch 108 110 113<br />
mittel 119 121 124<br />
optimistisch 134 136 139<br />
�<br />
� Einzahlung 40 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />
vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011,<br />
10 % per 31.03.2012, 30.06.2012 und 30.09.2012,<br />
5 % per 31.12.2012, 31.03.2013 und 30.06.2013,<br />
15 % per 30.09.2013<br />
� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />
dem Jahr 2012<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />
Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />
12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />
pessimistisch 105 108 110<br />
mittel 116 118 121<br />
optimistisch 130 133 135<br />
3 Prognoseannahmen siehe Tabelle auf Seite 74.<br />
4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />
�
Erläuterungen durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundenes Kapital<br />
Die Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß) gibt nicht die<br />
Verzinsung des Zeichnungsbetrages, sondern die Verzinsung des<br />
während der Beteiligungsdauer jeweils kalkulatorisch gebundenen<br />
Kapitals an (vgl. Erläuterungen auf Seite 76 f.). Der Gesamtüberschuss,<br />
den ein Anleger erzielt, ist daher insbesondere bei renditeorientierten<br />
Kapitalanlagen wesentlich von der Höhe des kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals während der Beteiligungsdauer abhängig.<br />
Eine hohe Renditeangabe muss damit nicht zwangsläufi g eine<br />
attraktive Kapitalanlage darstellen.<br />
2. Beispiel, Abbildung oben, Seite 78, rechte Tabelle:<br />
Beim Vorzugs-Kommanditkapital, einem Steuersatz von 30 %, einem<br />
Veräußerungsfaktor in Höhe des durchschnittlich 13,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligun-<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Vorzugs-Kommanditkapital<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 2<br />
4,9 5,1 5,3<br />
pessimistisches Szenario 3<br />
6,2 6,3 6,5<br />
mittleres Szenario 3<br />
7,6 7,7 7,8<br />
optimistisches Szenario 3<br />
Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />
� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Reguläres Kommanditkapital<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 2<br />
4,8 5,0 5,2<br />
pessimistisches Szenario 3<br />
6,1 6,3 6,5<br />
mittleres Szenario 3<br />
7,6 7,7 7,9<br />
optimistisches Szenario 3<br />
Veräußerungserlös in Höhe des durchschnittlich ca.<br />
� 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn 5 .<br />
gen an Zielfonds für das Jahr 2031 zzgl. Tilgungsgewinn<br />
und dem mittleren Prognoseszenario<br />
beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital ca. 121 % des Zeichnungsbetrags.<br />
Die Rendite von 6,7 % nach Steuern<br />
aus dem 1. Beispiel bedeutet daher, dass ca.<br />
121 % des Zeichnungsbetrags bis zum Jahr<br />
2031 mit 6,7 % nach Steuern jährlich verzinst<br />
werden (121.268 EUR x<br />
6,734 % x 20,5 Jahre =<br />
167.397 EUR). Der Gesamtüberschuss<br />
der Beteiligung<br />
in Höhe von<br />
167.397 EUR kann auch<br />
auf Seite 71 entnommen<br />
werden (272.397 EUR, Ziffer<br />
7 � 105.000, Ziffer 3).<br />
Faustregel<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundenes Kapital<br />
x Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß)<br />
x Laufzeit<br />
= Gesamtüberschuss �<br />
� Einzahlung 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />
vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011<br />
� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />
dem Jahr 2012<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />
Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />
12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />
pessimistisch 107 110 112<br />
mittel 119 121 124<br />
optimistisch 135 137 140<br />
�<br />
� Einzahlung 40 % des Zeichnungsbetrages zzgl.<br />
vereinbartes Agio in Höhe von 5 % per 31.12.2011,<br />
10 % per 31.03.2012, 30.06.2012 und 30.09.2012,<br />
5 % per 31.12.2012, 31.03.2013 und 30.06.2013,<br />
15 % per 30.09.2013<br />
� Entnahme der prognostizierten Ausschüttungen ab<br />
dem Jahr 2012<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />
Szenario 3 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />
12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />
pessimistisch 105 107 110<br />
mittel 116 119 121<br />
optimistisch 132 134 136<br />
5 Der Tilgungsgewinn entsteht dadurch, dass auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds durch die laufende Tilgung des Fremdkapitals eine Entschuldung eintritt, die bei<br />
Verkauf der von den Zielfonds gehaltenen Immobilien und Liquidation des jeweiligen Zielfonds den Nettoliquidationserlös erhöht und von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmt<br />
werden kann. Bei Finanzierung in Fremdwährungen wurden Währungsveränderungen nicht berücksichtigt.<br />
�<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
79
80<br />
Auswirkungen auf die Rendite bei<br />
Aufnahme der maximal möglichen<br />
Fremdfi nanzierung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann gemäß den Regelungen<br />
im Gesellschaftsvertrag bis zu 30 % des<br />
Gesellschaftskapitals langfristig Fremdkapital<br />
aufnehmen. Selbst in diesem Fall beträgt der<br />
Eigenkapitalanteil mindestens ca. 76,9 % und<br />
entspricht einer konservativen Finanzierungsstruktur.<br />
Im Fall der maximalen Kreditaufnahme würde<br />
sich der Gesamtaufwand und seine Zusammensetzung<br />
wie im unten stehend dargestellten Investitions-<br />
und Finanzierungsplan zusammensetzen.<br />
Alle Beträge sind inkl. Umsatzsteuer<br />
ausgewiesen, da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausschließlich<br />
umsatzsteuerfreie Umsätze tätigt<br />
und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.<br />
Die Auswirkungen einer Fremdfi nanzierung im<br />
Vergleich zum Verzicht auf eine Fremdfi nanzierung<br />
können den nebenstehenden Grafi ken entnommen<br />
werden. Aufgrund der Prognoseannahmen<br />
kommt es zu einem positiven Leverageeffekt,<br />
d.h. einer Erhöhung des Potentials für<br />
Ausschüttungen, einem höheren prognostizier-<br />
ten Verkehrswert der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und<br />
einer höheren Rendite nach Steuern (Methode interner Zinsfuß).<br />
Die Aufnahme von langfristigem Fremdkapital durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
wird im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängig sein:<br />
� Die Möglichkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausreichend Beteiligungen<br />
an Zielfonds zu erwerben, die den Investitionskriterien entsprechen<br />
(vgl. Darstellung der Risiken unter „Blindpool“ Seite<br />
22).<br />
� Die Verfügbarkeit von Fremdkapital zu akzeptablen Kreditkonditionen.<br />
Dies ist insbesondere als Folge der Finanzmarktkrise<br />
derzeit nicht möglich. In weiten Kreisen der Wirtschaft wird<br />
sogar von einer Kreditklemme berichtet. Es ist daher derzeit<br />
nicht absehbar, ob und in welcher Höhe die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Fremdkapital aufnimmt (vgl. Darstellung der Risiken unter „Finanzierung“<br />
Seite 24). Konkrete Planungen zur Aufnahme von<br />
langfristigem Fremdkapital zur Endfi nanzierung bestehen zum<br />
Datum der Prospektaufstellung nicht. Es gibt für Endfi nanzierungen<br />
auch keine Zusagen seitens Kreditgebern. Fälligkeiten<br />
können damit nicht angegeben werden.<br />
Die höheren Risiken können den Risikohinweisen unter „Finanzierung“<br />
Seite 24) entnommen werden.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan bei Aufnahme von Fremdkapital<br />
in Höhe von 30 % des Gesellschaftskapitals – Stand 31.12.2011 (Abweichungen von der Prognose)<br />
Mittelverwendung in TEUR in % des in % des<br />
Gesamtaufwands Eigenkapitals<br />
1. Anschaffungskosten Beteiligungen an Zielfonds<br />
(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten)<br />
126.279 93,5 120,3<br />
2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2011 -330 -0,3 -0,3<br />
3. Gesellschaftskosten (in Abhängigkeit von der Höhe<br />
des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 %)<br />
max. 9.064 max. 6,7 max. 8,6<br />
Gesamtaufwand 135.013 100 128,6<br />
Mittelherkunft<br />
1. Gründungskapital 10<br />
2. Zeichnungskapital 100.000<br />
3. Gesellschaftskapital 100.010<br />
4. Agio (bis zu 5 %) max. 5.000<br />
5. Eigenkapital insgesamt 105.010<br />
6. Fremdkapital 30.003<br />
Finanzierungsmittel (insgesamt) 135.013<br />
�
Kumulierte Ausschüttungen (Entnahmen) 1 (Abweichungen von der Prognose)<br />
in % des Zeichnungskapitals 1 (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />
139,5 147,0 154,0<br />
142,8<br />
151,8<br />
pessimistisches<br />
Szenario 2<br />
mittleres<br />
Szenario 2<br />
159,8<br />
optimistisches<br />
Szenario 2<br />
� Ohne Fremdfi nanzierung<br />
Geschätzter Verkehrswert der Beteiligung im Jahr 2031 3 (Abweichungen von der Prognose)<br />
in % des Zeichnungskapitals (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />
120,9<br />
128,6<br />
pessimistisches<br />
Szenario 2<br />
144,7<br />
159,3<br />
mittleres<br />
Szenario 2<br />
184,0<br />
209,8<br />
optimistisches<br />
Szenario 2<br />
� Mit Fremdfi nanzierung in Höhe von 30.003.000 EUR<br />
(entspricht 30 % des Gesellschaftskapitals)<br />
� Ohne Fremdfi nanzierung<br />
� Mit Fremdfi nanzierung in Höhe von 30.003.000 EUR<br />
(entspricht 30 % des Gesellschaftskapitals)<br />
Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 5 – Vorzugs-Kommanditkapital (Abweichungen von der Prognose)<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in %<br />
(Methode interner Zinsfuß) 4<br />
5,1<br />
5,5<br />
pessimistisches<br />
Szenario 2<br />
6,3<br />
7,0<br />
mittleres<br />
Szenario 2<br />
7,7<br />
� Ohne Fremdfi nanzierung<br />
� Mit Fremdfi nanzierung in Höhe von 30.003.000 EUR<br />
(entspricht 30 % des Kommanditkapitals)<br />
8,6<br />
optimistisches<br />
Szenario 2<br />
1 Die Ausschüttungen (Entnahmen) können jeweils zum 30.06. des Folgejahres erfolgen.<br />
2 Die Prognoseannahmen siehe Tabelle auf Seite 74.<br />
3 Veräußerungserlöse in Höhe des durchschnittlich ca. 13,5fachen der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zzgl. Tilgungsgewinn.<br />
4 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital.<br />
5 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />
6 In % des Zeichnungsbetrages.<br />
�<br />
�<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 6<br />
Szenario 2 Ohne Finanzierung<br />
durchschnittlicher<br />
Veräußerungsfaktor 13,5fache<br />
– pessimistisch 110<br />
– mittel 121<br />
– optimistisch<br />
Mit Finanzierung<br />
137<br />
– pessimistisch 114<br />
– mittel 122<br />
– optimistisch 147<br />
�<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
81
82<br />
Auswirkungen auf die Rendite bei<br />
Liquidation der Zielfonds ab dem<br />
Jahr 2021<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft erwirbt die Beteiligungen<br />
an den jeweiligen Zielfonds mit langfristiger<br />
Investi tionsabsicht, d.h. es fi ndet kein Handel<br />
(Ankauf / Verkauf) statt. So bedarf die Weiterveräußerung<br />
erworbener Beteiligungen an Zielfonds<br />
innerhalb von zehn Jahren der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung. Da die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft an den jeweiligen Zielfonds<br />
regelmäßig nur Minderheitsbeteiligungen hält,<br />
ist es möglich, dass die anderen Gesellschafter<br />
der Zielfonds entgegen den Vorstellungen der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft den Verkauf einzelner der<br />
durch einen Zielfonds gehaltenen Immobilien<br />
oder den Verkauf sämtlicher Immobilien einschließlich<br />
der jeweiligen <strong>Fonds</strong>liquidation beschließen.<br />
Dieses Szenario ist aufgrund der im<br />
Zuge der Finanzmarktkrise massiv zurückgegangenen<br />
Umsätze am Immobilienmarkt, den verschlechterten<br />
Möglichkeiten zum Erhalt einer<br />
Ankaufsfi nanzierung und den gesunkenen Immobilienpreisen<br />
auf Jahre eher unwahrscheinlich,<br />
aber nicht auszuschließen.<br />
Ausschüttungsverlauf (Abweichungen von der Prognose)<br />
Mittleres Szenario, Vorzugs-Kommanditkapital<br />
Ausschüttungen p.a. in % des Zeichnungskapitals 2,3<br />
� Liquidation der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds Ende 2031<br />
� Jährliche Liquidation von 20 % der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ab 2021 1<br />
Im Falle des vorzeitigen Verkaufs einzelner der durch einen Zielfonds<br />
gehaltenen Immobilien oder des Verkaufs sämtlicher Immobilien<br />
einschließlich der jeweiligen <strong>Fonds</strong>liquidation würde der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft das Auseinandersetzungsguthaben früher als in<br />
der auf Seite 62 f. dargestellten Prognoserechnung bzw. dem auf<br />
Seite 71 dargestellten Anlageerfolg zufl ießen.<br />
In den folgenden Abbildungen werden die Auswirkungen auf den<br />
Ausschüttungsverlauf und die prognostizierte Rendite nach Steuern<br />
(Methode interner Zinsfuß) aufgezeigt, wenn die vorzeitigen<br />
Kapitalrückfl üsse als Sonderausschüttungen (Entnahmen) an die<br />
Anleger ausgeschüttet werden. Dabei wird unterstellt, dass ab<br />
Ende 2021 jährlich 20 % der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
liquidiert werden. Damit würde sich die Laufzeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auf das Jahr 2025 verkürzen.<br />
7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,0 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25 7,25<br />
2012<br />
2013<br />
2014<br />
2015<br />
2016<br />
2017<br />
2018<br />
2019<br />
2020<br />
32,5<br />
2021<br />
7,25<br />
30,5<br />
2022
Renditeprognose bei Steuersatz 45 % 1 – Vorzugs-Kommanditkapital (Abweichungen von der Prognose)<br />
Prognostizierte Rendite nach Steuern in % (Methode interner Zinsfuß) 2<br />
bei Liquidation von jährlich 20 % der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds ab Ende 2021 3<br />
4,6<br />
4,9 5,3<br />
pessimistisches<br />
Szenario 5<br />
6,0 6,3 6,7<br />
mittleres<br />
Szenario 5<br />
7,7 8,0 8,3<br />
optimistisches<br />
Szenario 5<br />
Durchschnittlich kalkulatorisch gebundenes Kapital 4<br />
Szenario 5 durchschnittlicher Veräußerungsfaktor<br />
12,5fache 13,5fache 14,5fache<br />
pessimistisch 85 87 89<br />
mittel 91 93 95<br />
optimistisch 100 102 104<br />
Veräußerungserlös in Höhe des durschnittlich ca. � 12,5fachen � 13,5fachen � 14,5fachen der prognostizierten<br />
Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds für die Jahre 2021–2025 zzgl. Tilgungsgewinn.<br />
1 Zusätzlich wurde der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % (2009 – 2019) berücksichtigt.<br />
2 Bezogen auf das jeweils kalkulatorisch gebundene Kapital.<br />
3 Es wurde unterstellt, dass die zuerst erworbenen Beteiligungen an Zielfonds zuerst liquidiert werden (fi rst in, fi rst out).<br />
4 In % des Zeichnungsbetrages.<br />
5 Prognoseannahmen siehe Tabelle auf Seite 74.<br />
29,0<br />
2023<br />
2024<br />
28,5 27,54<br />
7,25 7,5 7,5 7,5 7,5 7,5 7,75 7,75<br />
2025<br />
2026<br />
2027<br />
2028<br />
2029<br />
8,0<br />
Ausschüttung<br />
144,7<br />
Liquidationsnettoerlös<br />
2030<br />
2031<br />
�<br />
1 Es wurde unterstellt, dass<br />
die zuerst erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
zuerst liquidiert werden<br />
(fi rst in, fi rst out).<br />
2 Die Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) können jeweils<br />
zum 30.06. des Folgejahres<br />
erfolgen.<br />
3 Veräußerungserlöse in<br />
Höhe des durchschnittlich<br />
ca. 13,5fachen der prog-<br />
nostizierten Einnahmen<br />
aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
für das jeweilige Jahr der<br />
Liquidation zzgl.<br />
Tilgungsgewinn.<br />
�<br />
Sensitivitätsanalyse – Abweichungen von der Prognose<br />
83
84<br />
Steuerliches Konzept<br />
Vorbemerkungen<br />
Hauptgrundlage für die Anlageentscheidung<br />
sollte die langfristige Wirtschaftlichkeit der Beteiligung<br />
an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sein. Steuervorteile<br />
können nur als Zusatznutzen betrachtet<br />
werden. So erzielt ein Anleger aus dieser Beteiligung<br />
gemäß Prognoserechnung in der Summe<br />
erhebliche positive Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung. Nachfolgend sind die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
aufgeführt.<br />
Die vorliegende steuerliche Konzeption beruht<br />
auf der derzeitigen Rechtslage, insbesondere<br />
auf den Steuergesetzen, den einschlägigen Erlassen<br />
und den Stellungnahmen der Finanzverwaltung<br />
zum Datum der Prospektaufstellung.<br />
Den Prospektverantwortlichen sind mit Ausnahme<br />
der noch wenig konkreten Pläne für eine<br />
Steuerreform durch die neue Bundesregierung,<br />
die ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres<br />
Steuersystem z.B. durch die geplante Einführung<br />
eines Stufentarifs bei der Einkommensteuer vorsehen<br />
sowie des Gesetzes zur Beschleunigung<br />
des Wirtschaftswachstums, das am 04.12.2009<br />
vom Bundestag beschlossenen wurde, keine<br />
weiteren wichtigen Gesetzgebungsvorhaben<br />
bekannt, die zu einer wesentlichen Änderung<br />
der steuerlichen Grundlagen in absehbarer Zeit<br />
führen könnten. Änderungen der steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen (künftige Gesetzesänderungen,<br />
geänderte Rechtsprechung oder geänderte<br />
Anwendungen bestehender Vorschriften<br />
oder Regelungen) sind möglich und können die<br />
Rentabilität einer Beteiligung erheblich beeinfl<br />
ussen (vgl. „Risiken“ Seite 23).<br />
Die dargestellten steuerlichen Folgen stehen<br />
ferner unter dem Vorbehalt der Anerkennung<br />
durch die Finanzverwaltung, so dass keine Haftung<br />
für deren Eintritt übernommen werden<br />
kann. Im Einzelfall empfi ehlt sich eine<br />
fachkundige Beratung.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass<br />
der Anleger seine Beteiligung<br />
im Privatvermögen hält.<br />
Wird die Beteiligung<br />
im Betriebsvermögen gehalten, ergeben sich gemäß BMF-Schreiben<br />
vom 29.04.1994 IV B2 – S 2241-9/94/IV A4 – S 0361 -11/94<br />
(BStBl. 1994 I S 282) andere steuerliche Auswirkungen, die der<br />
einzelne Anleger mit seinem Steuerberater abstimmen sollte.<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat bzw. wird unmittelbar bzw. mittelbar<br />
über einen Treuhänder gehaltene Beteiligungen an vermögensverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaften mit einer langfristigen<br />
Investitionsabsicht erwerben und verwalten (siehe § 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Neben der vermögensverwaltenden Tätigkeit werden<br />
keine besonderen Verpfl ichtungen übernommen. Die Anleger<br />
verwirklichen nach Ansicht der Prospektverantwortlichen in<br />
gesamthänderischer Verbundenheit den Tatbestand der Einkunftsart<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 (1)<br />
Nr. 1 EStG (vgl. R 15.7 EStR 2008).<br />
Eine gewerbliche Prägung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft scheidet aus, da<br />
neben der asuco Komplementär<br />
<strong>GmbH</strong> auch die<br />
asuco Geschäftsbesorgungs<br />
<strong>GmbH</strong> als<br />
geschäftsführenderKommanditist<br />
zur Geschäftsführung<br />
berechtigt und<br />
verpfl ichtet ist.
Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur Beteiligungen an Zielfonds direkt erwerben<br />
darf, die gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />
berücksichtigten Unterlagen Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, ist eine<br />
gewerbliche Infi zierung gemäß § 15 (3) Nr. 1 EStG grundsätzlich<br />
auszuschließen.<br />
Darüber hinaus kann die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Anteile an REITs erwerben.<br />
Die hieraus vereinnahmten Dividenden, die Guthabenzinsen<br />
für die Liquiditätsreserve sowie die Erträge auf die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
thesaurierten Ausschüttungen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
(§ 20 (1) Nr. 1 EStG) zu versteuern.<br />
Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für treuhänderisch<br />
beteiligte Anleger, da der Treuhand- und Verwaltungsvertrag die im<br />
BMF-Schreiben vom 01.09.1994 - IV B3 - S2253a - 15/94 geregelten<br />
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Treuhandverhältnissen<br />
wie folgt beachtet:<br />
� Der Treuhänder erwirbt und hält die Beteiligung im Auftrag und<br />
für Rechnung des Treugebers.<br />
� Die Gesellschafterrechte werden gemäß der Weisung des Treugebers<br />
vom Treuhänder ausgeübt.<br />
� Im Innenverhältnis wird der Treugeber wie ein unmittelbar beteiligter<br />
Gesellschafter behandelt, insbesondere hinsichtlich<br />
der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und<br />
Verlust, an Ausschüttungen, an einem etwaigen Auseinandersetzungsguthaben,<br />
dem Liquidationsnettoerlös sowie der Ausübung<br />
mitgliedschaftlicher Rechte.<br />
� Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann ohne Einhaltung<br />
einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. In diesem<br />
Fall kann der Treugeber über das Treugut frei verfügen.<br />
Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen hat das doppelstöckige<br />
Treuhandverhältnis (Treuhandverhältnis auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und auf Ebene der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds)<br />
keine Auswirkungen auf die vorstehenden Erläuterungen.<br />
Für den Fall, dass die Vermietungsinitiative der Anleger durch die<br />
Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als zu gering angesehen wird,<br />
erzielen die Anleger nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer typisch stillen Gesellschaft<br />
gemäß § 20 (1) Nr. 4 EStG.<br />
Eine bloße Kapitalüberlassung des Anlegers und damit Zinseinkünfte<br />
liegen hingegen nicht vor, denn der Treugeber und die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft stehen sich nicht im Verhältnis Kreditgeber und<br />
Kreditnehmer gegenüber. Vielmehr verfolgen beide Parteien einen<br />
gemeinschaftlichen Zweck und begründen daher eine Innengesellschaft<br />
in Form einer typisch stillen Gesellschaft. Auch sprechen die<br />
den Anlegern zustehenden Stimmrechte bzw. Kontroll- und Wider-<br />
spruchsrechte für das Vorliegen einer stillen Beteiligung.<br />
Einkunftserzielungsabsicht<br />
Voraussetzung für die Erzielung von Einkünften<br />
aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen und die Anerkennung<br />
von Werbungskosten bei den Einkünften aus<br />
Vermietung und Verpachtung ist das Vorliegen<br />
der Einkunftserzielungsabsicht sowohl auf Ebene<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als auch auf Ebene des<br />
Anlegers. Einkunftserzielungsabsicht ist das<br />
Streben nach einem positiven steuerlichen Gesamtergebnis<br />
(Totalüberschuss) während der voraussichtlichen<br />
Dauer der Vermögensnutzung.<br />
In die Berechnung des Totalüberschusses gehen<br />
sowohl negative steuerliche Ergebnisse als auch<br />
positive steuerliche Ergebnisse ein. Sofern steuerfreie<br />
Veräußerungsgewinne anfallen, bleiben<br />
diese nach der derzeitigen Steuerrechtslage unberücksichtigt.<br />
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und<br />
der Länder gehen im BMF-Schreiben vom<br />
08.10.2004 - IV C3 - S 2253- 91/04 davon aus,<br />
dass bei den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung bei einer auf Dauer angelegten<br />
Vermietungstätigkeit grundsätzlich vom Vorliegen<br />
der Einkunftserzielungsabsicht auszugehen<br />
ist. Bei der Beurteilung, ob eine Vermietungstätigkeit<br />
auf Dauer ausgelegt ist, ist nicht die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer der bei den von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds zugrunde liegenden Immobilien<br />
anzusetzen, sondern die voraussichtliche<br />
Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die Dauer der geplanten<br />
Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />
den Zielfonds bzw. die Dauer der Beteiligung<br />
des Anlegers an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Aus Vorsichtsgründen sollte daher ein Totalüberschuss<br />
bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit<br />
des Anlegers erreicht werden können. Auf der<br />
Grundlage der vorgelegten Prognoserechnung<br />
erzielt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bis zum Zeitpunkt<br />
der erstmaligen Kündigungsmöglichkeit im Jahr<br />
2023 einen Totalüberschuss in Höhe von ca.<br />
40,6 Mio. EUR (ca. 40,6 % des Zeichnungskapitals).<br />
Damit ist die Einkunftserzielungsabsicht<br />
auf Ebene der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vorhanden.<br />
Bei einer persönlichen Anteilsfi nanzierung ist<br />
auf Ebene des Anlegers darauf zu achten, dass<br />
auch bei Einbeziehung aller Werbungskosten<br />
Steuerliches Konzept<br />
85
86<br />
wie z.B. Finanzierungskosten ein Totalüberschuss<br />
(ohne Einbeziehung der nach der derzeitigen<br />
Steuerrechtslage nach Ablauf von zehn<br />
Jahren steuerfreien Veräußerungsgewinne aus<br />
dem Verkauf der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds) erzielt werden kann.<br />
Die Einkunftserzielungsabsicht könnte auch bei<br />
Anteilsveräußerungen vor Erreichen eines steuerlichen<br />
Totalüberschusses in Frage gestellt werden.<br />
Die Prospektverantwortlichen empfehlen, von<br />
persönlichen Anteilsfi nanzierungen abzusehen.<br />
Dies gilt insbesondere für den Fall einer beabsichtigten<br />
frühzeitigen Anteilsveräußerung seitens<br />
eines Anlegers.<br />
Einkunftsermittlung<br />
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
werden gemäß § 2 (2) i.V. mit §§ 8 ff. EStG als<br />
Überschuss der Einnahmen (steuerliche Ergebnisse<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds,<br />
Zinserträge) über die Werbungskosten<br />
(z.B. Fremdkapitalzinsen, Gesellschaftskosten)<br />
pro Kalenderjahr ermittelt. Hierbei wird sowohl<br />
die Gesellschaftsebene als auch die Anlegerebene<br />
(Sonderwerbungskosten) berücksichtigt. Es<br />
gilt das Zu- und Abfl ussprinzip (§ 11 EStG).<br />
Im steuerlichen Ergebnis der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds sind die Abschreibungen<br />
aus einer „Ergänzungsrechnung“, die sich aus<br />
der Differenz der Kaufpreise der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds und den übernommenen<br />
Kapitalkonten ermitteln, enthalten.<br />
Die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft vereinnahmten<br />
Dividenden aus REITs, die Guthabenzinsen für<br />
die Liquiditätsreserve sowie die Erträge auf die<br />
in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten Ausschüttungen<br />
sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
(§ 20 (1) Nr. 1 bzw. Nr. 7 EStG) zu versteuern<br />
und unterliegen gemäß § 32 d (1) EStG der Abgeltungssteuer.<br />
Bei der Ermittlung der Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen sind als Werbungskosten<br />
pauschal 801 EUR (Sparer-Pauschbetrag bei Einzelveranlagung)<br />
bzw. pauschal 1.602 EUR (Sparer-Pauschbetrag<br />
bei Zusammenveranlagung)<br />
abzuziehen. Die Geltendmachung von Werbungskosten<br />
in Höhe des tatsächlichen Anfalls<br />
ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dagegen<br />
nicht zulässig. Entsprechendes gilt, wenn<br />
die Einkünfte der Anleger aus der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />
schaft als Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer typisch stillen<br />
Gesellschaft qualifi ziert werden.<br />
Die Finanzverwaltung hat die Abzugsfähigkeit von in gesonderten<br />
Verträgen vereinbarte Dienstleistungenen im BMF-Schreiben vom<br />
20.10.2003 IV C3 - S 2253a - 48/03 (sogenannter <strong>Fonds</strong>erlass) geregelt.<br />
Nach dem <strong>Fonds</strong>erlass sind die Einfl ussnahmemöglichkeiten<br />
der Anleger auf wesentliche Teile des <strong>Fonds</strong>konzeptes dafür<br />
verantwortlich, welche Aufwendungen sich als sofort abzugsfähige<br />
Werbungskosten qualifi zieren. Werden Aufwendungen an den Anbieter<br />
bezahlt, ist eine der weiteren Voraussetzungen zur sofortigen<br />
Abzugsfähigkeit u.a. die Abwählbarkeit der Leistungen durch<br />
die Anleger.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird teilweise abweichend vom <strong>Fonds</strong>erlass<br />
im Rahmen der Steuerveranlagung die Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />
Zinszahlungen aus begebenen Schuldverschreibungen,<br />
die laufende Haftungsvergütung des Komplementärs und die<br />
laufenden Vergütungen des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
Treuhandgebühren sowie diverse Gesellschaftskosten als sofort abzugsfähige<br />
Werbungskosten geltend machen. Erfahrungen über die<br />
Handhabung des <strong>Fonds</strong>erlasses seitens der Finanzverwaltung liegen<br />
derzeit noch nicht vor.<br />
Für die steuerlichen Ergebnisse bis einschließlich 2011 wurde unterstellt,<br />
dass sich steuerpfl ichtige Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds und Werbungskosten ausgleichen,<br />
so dass in diesem Zeitraum in der Summe keine steuerpfl ichtigen<br />
Ergebnisse anfallen. Ab 2012 werden anfänglich geringe, im Zeitablauf<br />
steigende positive steuerliche Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung und aus Kapitalvermögen prognostiziert (vgl.<br />
Seite 62 f.), die auf die Anleger gemäß § 21 des Gesellschaftsvertrages<br />
verteilt werden.<br />
Die steuerlichen Ergebnisse bis zum 31.12.2011 werden allen Anlegern,<br />
die sich im Rahmen der gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
geplanten Kapitalerhöhung beteiligen, unabhängig vom Zeitpunkt<br />
ihres Beitritts, sofern steuerlich möglich, gleichmäßig zugerechnet.<br />
Während der Platzierungsphase können sich u.U. auch<br />
größere Verschiebungen der steuerpfl ichtigen Ergebnisse ergeben.<br />
Ausgleichsbeschränkung für Verluste aus<br />
Steuerstundungsmodellen gemäß § 15 b EStG<br />
Gemäß § 15 b EStG können negative steuerliche Ergebnisse aus<br />
einem Steuerstundungsmodell nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen<br />
werden. Negative steuerliche Ergebnisse, die 10 % des<br />
Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von maximal<br />
5 % übersteigen, können nur mit positiven steuerlichen Ergebnissen<br />
desselben Steuerstundungsmodells in den Folgejahren ausgeglichen<br />
werden.<br />
Ein Steuerstundungsmodell liegt dann vor, wenn aufgrund einer<br />
modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form von negativen<br />
steuerlichen Ergebnissen erzielt werden. Dies ist dann der Fall,
wenn ein Anbieter mittels eines vorgefertigten Konzeptes Anlegern<br />
die Möglichkeit bietet, zumindest in der Anfangsphase der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
prognostizierte negative steuerliche Ergebnisse mit anderen<br />
Einkünften verrechnen zu können.<br />
Da die vorstehende Grenze von 10 % gemäß der erstellten Prognoserechnung<br />
nicht überschritten wird, ist § 15 b EStG nicht anzuwenden.<br />
Verlustausgleichsbegrenzung / Entnahmebesteuerung<br />
gemäß § 15 a EStG<br />
Gemäß § 15 a EStG i.V.m. § 21 EStG können Anleger einer vermögensverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaft negative steuerliche Ergebnisse<br />
aus Vermietung und Verpachtung nur in Höhe der vom<br />
Anleger geleisteten Einlage mit anderen positiven Einkünften ausgleichen<br />
(Verlustausgleichsvolumen). Das Verlustausgleichsvolumen<br />
wird durch Ausschüttungen (Entnahmen) und negative steuerliche<br />
Ergebnisse reduziert, durch Einlagen und positive steuerliche<br />
Ergebnisse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft dagegen erhöht. In einzelnen Veranlagungszeiträumen<br />
nicht mit anderen positiven Einkünften ausgleichsfähige<br />
Verluste können nach derzeitiger Steuerrechtslage<br />
unbegrenzt vorgetragen und mit zukünftigen Gewinnen aus der<br />
Beteiligung verrechnet werden.<br />
Gemäß § 15 a (3) EStG kann es zu einer fi ktiven Gewinnbesteuerung<br />
dann kommen, wenn das Kapitalkonto durch Ausschüttungen<br />
negativ wird oder diese ein negatives Kapitalkonto weiter erhöhen<br />
und eine Haftung aus der Art und Weise des Geschäftsbetriebes als<br />
unwahrscheinlich zu beurteilen ist.<br />
In der erstellten Prognoserechnung kommt es zu keinem negativen<br />
Kapitalkonto und damit zu keiner Verschiebung des steuerpfl ichtigen<br />
Ergebnisses. Die prognostizierten Ausschüttungen sind vom<br />
Anleger nicht als fi ktiver Gewinn i.S. der Regelung von § 15 a EStG<br />
zu versteuern.<br />
Verlustrücktrag/-vortrag gemäß § 10 d EStG<br />
Negative steuerliche Ergebnisse z.B. aus der Beteiligung an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der<br />
Einkünfte des laufenden Jahres nicht ausgeglichen werden können,<br />
können frei wählbar (bis max. 511.500 EUR bei Einzelveranlagung<br />
bzw. 1.023.000 EUR bei Zusammenveranlagung) auf das vorangegangene<br />
Kalenderjahr zurückgetragen werden. Dieser negative<br />
Betrag wird vorrangig vor den Sonderausgaben, außergewöhnlichen<br />
Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen vom Gesamtbetrag<br />
der Einkünfte abgezogen.<br />
Negative steuerliche Ergebnisse, die weder ausgeglichen werden<br />
können, noch zurückgetragen werden, sind in den Folgejahren bis<br />
zur Höhe von jährlich 1.000.000 EUR (bei Einzelveranlagung)<br />
bzw. 2.000.000 EUR (bei Zusammenveranlagung) vom Gesamtbetrag<br />
der Einkünfte abzuziehen. Soweit der Gesamtbetrag der Einkünfte<br />
in einem Jahr 1.000.000 EUR / 2.000.000 EUR übersteigt,<br />
kann dieser maximal in Höhe von 60 % mit den<br />
vorgetragenen steuerlichen Verlusten verrechnet<br />
werden.<br />
Gemäß der erstellten Prognoserechnung entstehen<br />
lediglich im Jahr 2031 negative steuerliche<br />
Ergebnisse.<br />
Veräußerungsgewinne<br />
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien<br />
oder dem Verkauf von Beteiligungen<br />
an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />
sind nach der derzeitigen Steuerrechtslage<br />
gem. §§ 22 Nr. 2 und 23 (1) Nr. 1 EStG nach<br />
einem Zeitraum von zehn Jahren steuerfrei.<br />
Erfolgt der Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
der Verkauf einer der erworbenen<br />
Beteiligungen an einem Zielfonds oder der Verkauf<br />
der <strong>Fonds</strong>immobilien durch einen Zielfonds<br />
jedoch innerhalb der Spekulationsfrist<br />
von zehn Jahren oder liegt ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel vor (vgl. unten), unterliegt<br />
ein entstehender Veräußerungsgewinn der individuellen<br />
Besteuerung des Anlegers. Ein anteiliger<br />
Veräußerungsgewinn kann auch dann entstehen,<br />
wenn die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
innerhalb von zehn Jahren nach dem<br />
letzten Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />
veräußert wird. Ein vollständig steuerfreier<br />
Verkauf der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
wäre daher nach den aktuellen Planungen erst<br />
im Jahr 2024 möglich.<br />
Es ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass<br />
während der <strong>Fonds</strong>laufzeit die Steuerfreiheit auf<br />
Veräußerungsgewinne entfallen wird. Auch in<br />
diesem Fall unterliegt ein entstehender Veräußerungsgewinn<br />
der individuellen Besteuerung des<br />
Anlegers. Diese Änderung hätte in Abhängigkeit<br />
von der individuellen steuerlichen Situation, der<br />
Methode zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns<br />
sowie der Höhe des anzuwendenden<br />
Steuersatzes u.U. erhebliche Auswirkungen auf<br />
den Kapitalrückfl uss, auf die Steuerzahlungen<br />
und auf die prognostizierte Rendite nach Steuern.<br />
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen<br />
an REITs unterliegen unabhängig<br />
von der Beteiligungsdauer als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
gemäß § 20 (2) EStG der Abgeltungssteuer.<br />
Steuerliches Konzept<br />
87
88<br />
Gewerblicher Grundstückshandel<br />
Ein gewerblicher Grundstückshandel, der zur<br />
Versteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne<br />
führen würde, liegt nach dem BMF-Schreiben<br />
vom 26.03.2004 IV A6 - S 2240 - 46/04<br />
dann vor, wenn die <strong>Fonds</strong>gesellschaft, einen<br />
Zielfonds, an dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft eine<br />
Beteiligung erworben hat oder der Anleger innerhalb<br />
von fünf Jahren und in Sonderfällen innerhalb<br />
von zehn Jahren seit Anschaffung<br />
grundsätzlich mehr als drei Objekte veräußert.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beabsichtigt nicht, die erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds innerhalb<br />
von zehn Jahren zu veräußern. Auch die Zielfonds,<br />
an denen die <strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Beteiligung<br />
erworben hat, beabsichtigen grundsätzlich<br />
nicht, ihren Grundbesitz innerhalb von<br />
zehn Jahren zu veräußern. Eine Umqualifi zierung<br />
der Einkunftsart ist daher nicht zu erwarten.<br />
Ein gewerblicher Grundstückshandel durch die<br />
Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann damit<br />
in der Regel nur dann begründet werden, wenn<br />
der Anleger seine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
innerhalb von fünf bzw. zehn Jahren<br />
nach Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds<br />
durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft veräußert<br />
und /oder weitere Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften<br />
oder Direktimmobilien veräußert.<br />
Dasselbe gilt, wenn ein Zielfonds, an dem die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft eine Beteiligung erworben<br />
hat, eine oder mehrere Immobilien innerhalb<br />
von fünf bzw. zehn Jahren nach Erwerb der Beteiligung<br />
an dem Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
veräußert.<br />
Die Veräußerung einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
durch den Anleger sowie die Veräußerung<br />
einer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligung an einem Zielfonds ist einer anteiligen<br />
Immobilienveräußerung gleichzustellen.<br />
Für die „Drei-Objekt-Grenze“ kommt es auf die<br />
Zahl der im Gesellschaftsvermögen befi ndlichen<br />
Immobilien an.<br />
Die Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
bei der Veräußerung einer Beteiligung an<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft durch den Anleger, einer<br />
Veräußerung einer von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligung an einem Zielfonds oder<br />
bei der Veräußerung von Grundbesitz durch einen<br />
Zielfonds, an dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
eine Beteiligung erworben hat, vorliegt, ist nur dann vorzunehmen,<br />
wenn der Gesellschafter an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft mit mindestens<br />
10 % beteiligt ist oder der Verkehrswert des Gesellschaftsanteils<br />
oder der Anteil an der bzw. den veräußerten Immobilien bei<br />
einer Beteiligung von weniger als 10 % mehr als 250.000 EUR<br />
beträgt.<br />
Aus Vorsichtsgründen und aus Gründen der Steuerpfl icht auf Veräußerungsgewinne<br />
innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren<br />
sollte ein Verkauf der <strong>Fonds</strong>beteiligung seitens des Anlegers als<br />
auch ein Verkauf einer erworbenen Beteiligung an einem Zielfonds<br />
seitens der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zumindest innerhalb der ersten zehn<br />
Jahre vermieden werden. Bei einem fi nanziellen Engpass sollte der<br />
Anleger unbedingt einen steuerlichen Berater hinzuziehen.<br />
Einkommensteuersatz<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der individuellen<br />
Steuerbelastung jedes Anlegers. Entscheidend für die steuerliche<br />
Belastung ist der Grenzsteuersatz. Dieser beträgt ab einem<br />
zu versteuernden Einkommen von 52.882 EUR (Grundtabelle<br />
2010) bzw. 105.764 EUR (Splittingtabelle 2010) derzeit maximal<br />
42 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen, das 250.730 EUR<br />
(Grundtabelle 2010) bzw. 501.460 EUR (Splittingtabelle 2010)<br />
übersteigt, erhöht sich der Grenzsteuersatz um weitere 3 % auf<br />
derzeit maximal 45 % (sogenannte „Reichensteuer“). Die Auswirkungen<br />
verschiedener Steuersätze auf die prognostizierte Rendite<br />
nach Steuern sind in den Abbildungen auf Seite 78 ff. dargestellt.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungssteuer.<br />
Der Steuersatz beträgt 25 % zzgl. aktuell 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
und gegebenenfalls Kirchensteuer, maximal 28 %. Steuerpfl<br />
ichtige mit geringeren Steuersätzen haben die Möglichkeit, die<br />
Besteuerung mit einem (niedrigeren) persönlichen Steuersatz zu<br />
wählen.<br />
Solidaritätszuschlag<br />
Seit dem 01.01.1998 ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von aktuell<br />
5,5 % auf die Einkommensteuer zu entrichten. Die Laufzeit des<br />
Solidaritätszuschlages ist nicht befristet. Bei der Renditeberechnung<br />
wurde unterstellt, dass der Zuschlag in Höhe von 5,5 % in<br />
den Jahren 2009 bis 2019 anfällt.<br />
Sollte der Zuschlag in Höhe von 5,5 % über das Jahr 2019 hinaus<br />
erhoben werden, erhöht sich die Gesamtsteuerlast des Anlegers<br />
entsprechend. Die Auswirkungen auf die prognostizierte Rendite<br />
nach Steuern sind gering.<br />
Gewerbesteuer<br />
Gewerbesteuer fällt weder auf die Erträge noch auf das Vermögen<br />
an, solange kein gewerblicher Grundstückshandel bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
bei einem Zielfonds, an dem die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
eine Beteiligung erworben hat, oder beim Anleger angenommen
werden kann und die Tätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sich auf die<br />
Verwaltung ihrer Beteiligungen an vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />
und der Liquiditätsreserve beschränkt.<br />
Vermögensteuer<br />
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verstößt die Bewertung<br />
des Grundbesitzes mit dem Einheitswert gegen den<br />
Gleichheitsgrundsatz und ist daher verfassungswidrig. Seit dem<br />
Jahr 1997 wird daher die private Vermögensteuer nicht mehr erhoben.<br />
Die „Wiedereinführung“ der Vermögensteuer wird in regelmäßigen<br />
Abständen politisch diskutiert.<br />
Erbschaftsteuer<br />
Die Höhe der Erbschaftsteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad<br />
zum Erblasser, der Höhe des vererbten Vermögens und von<br />
der Ausnutzung bestehender Freibeträge.<br />
Direktkommanditisten<br />
Direkt an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligte Anleger sind am Vermögen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie am Vermögen der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds entsprechend<br />
ihrer Beteiligungsquote beteiligt.<br />
Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird zum Zeitpunkt des Erbfalles<br />
für Grundvermögen eine Bedarfsbewertung durchgeführt. Bebaute<br />
Grundstücke sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Der gemeine<br />
Wert von gewerblichen Immobilien setzt sich aus dem Bodenwert<br />
und dem Gebäudeertragswert zusammen.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuersätze<br />
Der Bodenwert entspricht dem Wert des unbebauten<br />
Grundstücks und wird durch Multiplikation<br />
der Grundstücksfl äche mit dem Bodenrichtwert<br />
ermittelt.<br />
Für die Berechnung des Gebäudeertragswertes<br />
ist die am Bewertungsstichtag für den Zeitraum<br />
von 12 Monaten vertraglich vereinbarte Miete<br />
(Rohertrag) um die nachhaltig entstehenden Bewirtschaftungskosten<br />
z.B. für die Verwaltung,<br />
den Betrieb, Instandhaltungen, Mietausfallwagnis<br />
zu reduzieren. Bei Gewerbeimmobilien sind<br />
die Bewirtschaftungskosten in der Regel von der<br />
Restnutzungsdauer abhängig und sind mit pauschaliert<br />
18 % bis 23 % der Jahresmiete anzusetzen.<br />
Der so ermittelte Reinertrag ist um eine<br />
angemessene Bodenwertverzinsung (bei Gewerbeimmobilien<br />
6,5 %) zu vermindern und<br />
ergibt den Gebäudereinertrag. Der Gebäudereinertrag<br />
multipliziert mit einem u.a. von der<br />
Gebäudenutzungsdauer abhängigen Vervielfältiger<br />
ergibt den Gebäudeertragswert.<br />
Bankguthaben und Verbindlichkeiten werden<br />
bei der Erbschaftsteuer weiterhin mit dem Nominalwert<br />
berücksichtigt.<br />
Durch dieses Wertermittlungsverfahren können<br />
sich sowohl Vor- als auch Nachteile gegenüber<br />
treuhänderisch beteiligten Anlegern ergeben.<br />
Treugeber<br />
Auf Basis eines bundesweit anzuwendenden Erlasses<br />
des Finanzministeriums Baden-Württem-<br />
Wert des steuerpfl ichtigen Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III<br />
Erwerbs Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag) Beschenkte / Erben (Freibetrag)<br />
Ehegatten (500.000 EUR) Eltern, Großeltern (soweit nicht eingetragene Lebenspartner<br />
Kinder, Stiefkinder (400.000 EUR) Steuerklasse I), Geschwister, (500.000 EUR<br />
Enkelkinder (200.000 EUR) Kinder von Geschwistern, alle anderen (20.000 EUR)<br />
Eltern, Großeltern – Todeserwerb Stiefeltern, Schwiegereltern,<br />
(100.000 EUR) Schwiegerkinder, geschiedene<br />
Ehegatten (20.000 EUR)<br />
bis 75.000 EUR 7 % 30 % 30 %<br />
bis 300.000 EUR 11 % 30 % 30 %<br />
bis 600.000 EUR 15 % 30 % 30 %<br />
bis 6.000.000 EUR 19 % 30 % 30 %<br />
bis 13.000.000 EUR 23 % 50 % 50 %<br />
bis 26.000.000 EUR 27 % 50 % 50 %<br />
über 26.000.000 EUR 30 % 50 % 50 %<br />
�<br />
Steuerliches Konzept<br />
89
90<br />
berg vom 27.06.2005 - 3 - S 3806/51 und Bayern<br />
vom 14.06.2005 - 34 - S 3811 - 035 - 25199/05<br />
wird die Übertragung treuhänderisch gehaltener<br />
Kommanditbeteiligungen geregelt. Danach ist<br />
bei treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen im<br />
Erbfall nicht die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Gegenstand der Übertragung, sondern der<br />
Herausgabeanspruch des treuhänderisch beteiligten<br />
Anlegers gegenüber dem Treuhandkommanditisten<br />
auf Rückübertragung des Treugutes<br />
(Sachleistungsanspruch). Daher ist bei der Übertragung<br />
treuhänderisch gehaltener Kommanditbeteiligungen<br />
der gemeine Wert anzusetzen, der<br />
dem Verkehrswert bzw. dem möglichen Verkaufspreis<br />
der Beteiligung auf dem Zweitmarkt entspricht.<br />
Schenkungsteuer<br />
Direktkommanditisten<br />
Bei Schenkungen von direkt gehaltenen Beteiligungen<br />
gelten grundsätzlich dieselben Bewertungsgrundsätze<br />
und Steuersätze wie bei Erbschaften.<br />
Nach den Grundsätzen der gemischten<br />
Schenkung können allerdings keine negativen<br />
Vermögenswerte entstehen.<br />
Der entgeltliche Teil der Schenkung wird als Immobilienverkauf<br />
qualifi ziert und kann innerhalb<br />
von zehn Jahren nach dem letzten Erwerb einer<br />
Beteiligung an einem Zielfonds zu einem steuerpfl<br />
ichtigen Veräußerungsgewinn führen.<br />
Grundlage für die Schenkung ist die tatsächliche<br />
Bereicherung des Beschenkten, die sich aus<br />
dem unbelasteten Anteil am Gesellschaftsvermögen<br />
unter Zugrundelegung der Wertverhältnisse<br />
der übertragenen Vermögensgegenstände<br />
und Schulden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes<br />
ermittelt.<br />
Treugeber<br />
Die Schenkung von treuhänderisch gehaltenen<br />
Beteiligungen entspricht dem Erbfall.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Tätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beschränkt<br />
sich auf den Erwerb und das Halten von Beteiligungen<br />
an Zielfonds (Holding-Gesellschaft).<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher gemäß des Urteils<br />
des EuGH vom 27.09.2001 nicht Unter-<br />
nehmer im Sinne des § 2 UStG und damit nicht vorsteuerabzugsberechtigt.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Der Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
die Aufnahme einer Vielzahl von Gesellschaftern im Wege<br />
der Kapitalerhöhung sowie die Veräußerung eines Anteils an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegen voraussichtlich nicht der Grunderwerbsteuer.<br />
Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Grundbesitz erwerben, sondern<br />
sich lediglich als Gesellschafter an Zielfonds beteiligen wird, sind<br />
§§ 1, 2 oder 3 GrEStG nicht anzuwenden.<br />
Verfahrensrecht<br />
Einheitliche und gesonderte Feststellung<br />
Die Betriebsfi nanzämter der von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds stellen die auf die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />
aus Kapitalvermögen im Rahmen eines einheitlichen und gesonderten<br />
Verfahrens fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen werden<br />
amtsintern mit verbindlicher Wirkung dem Betriebsfi nanzamt<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft mitgeteilt und bei der Veranlagung berücksichtigt.<br />
Anschließend stellt das Betriebsfi nanzamt der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
die jeweiligen, auf den Anleger entfallenden Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung sowie Kapitalvermögen in einem von der<br />
persönlichen Veranlagung getrennten Verfahren einheitlich und<br />
gesondert für alle Gesellschafter fest (§ 180 (1) AO). Diese Feststellungen<br />
werden amtsintern mit verbindlicher Wirkung den zuständigen<br />
Wohnsitzfi nanzämtern mitgeteilt und von Amts wegen bei<br />
der Einkommensteuerveranlagung des einzelnen Anlegers berücksichtigt.<br />
Hierzu bedarf es keiner besonderen Erklärung durch den<br />
Anleger. Damit ist eine steuerliche Gleichbehandlung sichergestellt.<br />
Die persönliche Steuererklärung kann unabhängig von der Mitteilung<br />
über die Höhe der steuerlichen Werte aus der Beteiligung<br />
abgegeben werden. Die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten<br />
Feststellung der Einkünfte aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erstellt und dem Betriebsfi nanzamt der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft eingereicht.<br />
Etwaige Sonderwerbungskosten (persönlich getragene Kosten im<br />
Zusammenhang mit der Beteiligung) wie z.B. Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen,<br />
Zinsen aus einer persönlichen Anteilsfi<br />
nanzierung können nur von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft steuerlich geltend<br />
gemacht werden.
Verfahrensablauf steuerliche Abwicklung<br />
Jahresabschlussprüfer<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro<br />
<strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
3<br />
1 2 6<br />
Gesellschafter / Anleger<br />
Betriebsfi nanzamt<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Wohnsitzfi nanzamt<br />
Gesellschafter / Anleger<br />
Daher fragt die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> jeweils zu Beginn eines<br />
Kalenderjahres die Sonderwerbungskosten des vorangegangenen<br />
Jahres ab. Diese sind ihr belegmäßig nachzuweisen, damit sie im<br />
Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung berücksichtigt<br />
werden können. Ist die Sonderwerbungskostenmeldung<br />
eines Anlegers unvollständig, fehlt der belegmäßige Nachweis<br />
oder geht sie verspätet bei der asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> ein, kann sie<br />
nicht in die Steuererklärung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aufgenommen<br />
werden und fehlt auch in der amtsinternen Mitteilung des Betriebsfi<br />
nanzamtes an das Wohnsitzfi nanzamt. Damit bleiben diese Sonderwerbungskosten<br />
auch bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
des Anlegers unberücksichtigt.<br />
Es ist daher im Interesse jedes Anlegers, Änderungen der Anschrift,<br />
des Wohnsitzfi nanzamtes oder der Steuernummer unverzüglich der<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> mitzuteilen und auf eine vollständige Sonderwerbungskostenmeldung<br />
mit den entsprechenden Belegen zu<br />
achten, so dass Verzögerungen bei der Berücksichtigung der steuerlichen<br />
Ergebnisse und unnötiger organisatorischer Mehraufwand<br />
vermieden werden.<br />
Die Finanzverwaltung entscheidet im Rahmen einer steuerlichen<br />
Außenprüfung über die endgültige Höhe der steuerlichen Ergebnisse.<br />
Detaillierte Ausführungen und ergänzende Hinweise enthält das<br />
Steuergutachten.<br />
4<br />
5<br />
8<br />
7<br />
1 Abfrage der Sonderwerbungskosten<br />
2 Meldung der Sonderwerbungskosten<br />
3 Jahresabschlussprüfung<br />
4 Abgabe der Steuererklärung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
5 Prüfung der Unterlagen, Erlass des<br />
Steuerbescheides<br />
6 Unverbindliche Mitteilung über<br />
steuerliches Ergebnis<br />
7 Amtsinterne, verbindliche und<br />
automatische Mitteilung<br />
8 Erlass / Änderung des Steuerbescheides<br />
des Anlegers<br />
�<br />
Steuerliches Konzept<br />
91
92<br />
Rechtliches Konzept<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft handelt es sich um einen<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong>, der als vermögensverwaltende<br />
Kommanditgesellschaft konzipiert<br />
ist. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat per 17.12.2009 in<br />
Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes die auf<br />
Seite 54 ff. beschriebenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds erworben. Sie wird bis zur Erreichung<br />
des geplanten Investitionsvolumens laufend<br />
weitere Beteiligungen an Zielfonds erwerben.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wurde am 01.10.2009<br />
von der asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> (Komplementär),<br />
der asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />
(geschäftsführender Kommanditist) und der<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> (Treuhandkommanditist)<br />
mit einem Kommanditkapital in Höhe von<br />
insgesamt 10.000 EUR (voll eingezahlt) und einer<br />
Hafteinlage von insgesamt 1.000 EUR gegründet<br />
und ist seit dem 04.11.2009 unter<br />
HRA 94610 beim Amtsgericht München eingetragen.<br />
Der Sitz der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und der<br />
Gründungsgesellschafter ist Oberhaching. Bis<br />
zum Datum der Prospektaufstellung haben sich<br />
keine Veränderungen ergeben.<br />
Die Anleger beteiligen sich wahlweise als beschränkt<br />
haftende Gesellschafter (Direktkommanditisten)<br />
oder mittelbar über den Treuhandkommanditisten<br />
an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, der<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
Nach Vollplatzierung des Zeichnungskapitals<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft stellen sich die Beteiligungsverhältnisse<br />
wie nachfolgend dar:<br />
Persönlich haftender Gesellschafter ist die asuco<br />
Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, ohne<br />
Beteiligung am Gesellschaftskapital, eine Gesellschaft,<br />
die zukünftig bei allen <strong>Fonds</strong> der<br />
asuco-Unternehmensgruppe als Komplementär<br />
eingesetzt wird. Die Satzung des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters weicht mit Ausnahme<br />
der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten<br />
für die Geschäftsanteile nicht von den<br />
gesetzlichen Regelungen für Gesellschaften mit<br />
beschränkter Haftung ab. Geschäftsführender<br />
Kommanditist ist die asuco Geschäftsbesor-<br />
gungs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, mit einer Einlage von 5.000 EUR<br />
(voll eingezahlt). Weiterer Kommanditist ist die asuco Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong>, Oberhaching, mit einer Einlage von 5.000 EUR (voll eingezahlt).<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird das Kommanditkapital durch Aufnahme<br />
von treuhänderisch beteiligten Anlegern und Direktkommanditisten<br />
von aktuell 10.000 EUR (voll eingezahlt) auf insgesamt bis<br />
zu 100.010.000 EUR erhöhen.<br />
Die bis zum Datum der Prospektaufstellung beigetretenen Gesellschafter<br />
sind abweichend von den neu beitretenden Anlegern<br />
nicht zur Zahlung eines Agios auf ihren Kapitalanteil verpfl ichtet<br />
und erhalten die nachfolgend dargestellten Vergütungen. Sie haben<br />
die auf den Seiten 13 f. und 96 ff. dargestellten Rechte und<br />
Haftsummen (Hauptmerkmale der Anteile).<br />
Darüber hinaus erhält die asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> eine<br />
im Gesellschaftsvertrag geregelte jährliche Vergütung in Höhe von<br />
2 % der Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung, deren Höhe von dem während der Beteiligungsdauer<br />
von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus dem jeweiligen Zielfonds<br />
erwirtschafteten durchschnittlichen Ertrag abhängig ist (vgl.
Ausführungen Seite 66). Gemäß der Prognoserechnung (mittleres<br />
Szenario, Verkaufserlös in Höhe des durchschnittlich 13,5fachen<br />
der prognostizierten Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds für das Jahr 2031, keine Aufnahme von Fremdkapital)<br />
beträgt die in vollem Umfang erfolgsabhängige Gesamtvergütung<br />
bis einschließlich des Jahres 2031 insgesamt ca. 14,64<br />
Mio. EUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Die erfolgsabhängige Vergütung kann auch bereits dann fällig werden,<br />
wenn der geschäftsführende Kommanditist auf Grund eines<br />
Gesellschafterbeschlusses aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausscheidet<br />
bzw. als geschäftsführender Kommanditist abberufen wird. Als Basis<br />
für die Berechnung wird in erster Linie der dem Anlageausschuss<br />
zuletzt berichtete und dokumentierte innere Wert der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds herangezogen bzw., sofern<br />
diese Informationen dem Anlageausschuss nicht vorliegen, werden<br />
ersatzweise die Kurse an der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland oder der<br />
vom Abschlussprüfer ermittelte und verbindlich festgelegte innere<br />
Wert herangezogen.<br />
Die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> erhält – auch in Verlustjahren –<br />
einen im Gesellschaftsvertrag geregelten Vorabgewinn in Höhe von<br />
jährlich 0,5 % der im jeweiligen Geschäftsjahr erzielten Einnahmen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie für die Vermittlung<br />
von Beteiligungen an Zielfonds eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 3 % der Anschaffungskosten<br />
(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten) der<br />
vermittelten Beteiligungen an Zielfonds. Gemäß<br />
der Prognoserechnung (mittleres Szenario) beträgt<br />
die Gesamtvergütung bis einschließlich des<br />
Jahres 2031 insgesamt ca. 3,68 Mio. EUR zzgl.<br />
u.U. anfallender Umsatzsteuer.<br />
Die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> erhält für die in Folge<br />
der Kapitalerhöhung zu erbringenden Leistungen<br />
eine im Gesellschaftsvertrag geregelte<br />
Einmalvergütung von insgesamt 20.000 EUR<br />
zzgl. Umsatzsteuer. Ab dem 01.01.2010 erhält<br />
sie zusätzlich eine pauschale Vergütung von<br />
5.000 EUR p.a. sowie ab 2009 eine zusätzliche<br />
jährliche Staffelgebühr in Höhe von 150 EUR je<br />
Kapitalanteil für die ersten hundert Kapitalanteile<br />
sowie 100 EUR je Kapitalanteil für alle weiteren<br />
Kapitalanteile, die zum 31.12. eines Geschäftsjahres<br />
verwaltet werden, jeweils zzgl.<br />
Umsatzsteuer, die jeweils an die Infl ationsrate<br />
angepasst werden. Gemäß der Prognoserechnung<br />
(mittleres Szenario) beträgt die Gesamtvergütung<br />
bis einschließlich des Jahres 2031 insgesamt<br />
ca. 1,23 Mio. EUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Dabei wurde ein durchschnittlicher Zeichnungsbetrag<br />
von ca. 306 TEUR unterstellt.<br />
Weitere Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte<br />
und sonstige Gesamtbezüge stehen den Gründungsgesellschaftern<br />
innerhalb und außerhalb<br />
des Gesellschaftsvertrages nicht zu.<br />
Der Anlageausschuss erhält eine im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelte Vergütung in Höhe von<br />
jährlich 0,1 % der im jeweiligen Geschäftsjahr<br />
erzielten Einnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Gemäß Prognoserechnung (mittleres Szenario)<br />
beträgt die Gesamtvergütung bis einschließlich<br />
des Jahres 2031 insgesamt ca. 0,153 Mio. EUR<br />
zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Im Gegensatz zu dem aus dem HGB ersichtlichen<br />
Leitbild einer Kommanditgesellschaft als<br />
personalistisch geprägte Gesellschaft mit nur<br />
wenigen Gesellschaftern ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
als Publikumsgesellschaft darauf ausgerichtet,<br />
eine Vielzahl von Gesellschaftern aufzunehmen,<br />
die außer einer kapitalmäßigen Beteiligung<br />
keinen weiteren gemeinsamen Zweck<br />
verfolgen. Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen<br />
weichen daher teilweise von den gesetz-<br />
Rechtliches Konzept<br />
93
94<br />
lichen Regelungen ab, soweit diese nicht zwingend<br />
zu beachten sind. Es ergeben sich die folgenden<br />
Abweichungen:<br />
� Die Haftung der asuco Komplementär<br />
<strong>GmbH</strong> ist trotz der Komplementärstellung<br />
auf ihr Gesellschaftsvermögen begrenzt.<br />
� Die Gesellschafter haben die auf Seite 98 f.<br />
beschriebenen Kündigungsmöglichkeiten.<br />
� Der Gesellschaftsvertrag sieht auch für<br />
Nicht-Gesellschafter (treuhänderisch beteiligte<br />
Anleger) die ab Seite 96 ff. beschriebenen<br />
Rechte und Pfl ichten wie für Direktkommanditisten<br />
vor.<br />
� Beim Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft sind bestimmte<br />
Modalitäten zu beachten.<br />
� Die Gesellschafterkonten werden auf verschiedenen<br />
Kapitalkonten geführt.<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter benötigen<br />
für bestimmte Rechtsgeschäfte die<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung<br />
(vgl. Seite 97 f.).<br />
� Bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen,<br />
die auch im schriftlichen Umlaufverfahren<br />
möglich sind, sind bestimmte<br />
Modalitäten zu beachten (vgl. Seite 97 f.).<br />
� Bei Abstimmungen gelten verschiedene<br />
Mehrheitserfordernisse und teilweise Zustimmungserfordernisse.<br />
� Bei der Feststellung des Jahresabschlusses<br />
sind bestimmte Modalitäten zu beachten.<br />
� Möglichkeit zur Bestellung eines Beirates sowie<br />
eines Anlageausschusses.<br />
� Angefallene Sonderwerbungskosten müssen<br />
von den Gesellschaftern bis zu einem bestimmen<br />
Datum mitgeteilt und belegmäßig<br />
nachgewiesen werden.<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter und<br />
der Treuhandkommanditist erhalten unabhängig<br />
vom Gewinn der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Sondervergütungen für ihre Tätigkeiten und<br />
sind nicht zur Leistung eines Agios verpfl ichtet.<br />
� Die Beteiligung der Gesellschafter am Ergebnis und Vermögen<br />
ist abhängig von Entscheidungen des Gesellschafters geregelt.<br />
� Für die Entnahme von Ausschüttungen gelten die auf Seite 98<br />
beschriebenen Sonderregelungen.<br />
� Die Gesellschafter haben die auf Seite 97 beschriebenen Kontrollrechte.<br />
� Für die Übertragung der Gesellschaftsanteile infolge Kauf,<br />
Schenkung, im Erbfall oder in Folge einer sonstigen Vereinbarung<br />
sind die auf Seite 99 beschriebenen Regelungen einzuhalten.<br />
� Gesellschafter können unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ohne Gesellschafterbeschluss sogar gegen ihren Willen von<br />
den geschäftsführenden Gesellschaftern aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden.<br />
� Das Auseinandersetzungsguthaben bestimmt sich u.a. nach<br />
dem Grund und Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters<br />
aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und / oder der gewählten Art<br />
des Kommanditkapitals (Vorzugs-Kommanditkapital, reguläres<br />
Kommandit kapital).<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
sind vom Verbot des Insichgeschäfts befreit.<br />
� Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen Auskünfte zu<br />
persönlichen Daten von Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />
zu entnehmen sind, in dem erforderlichen Umfang<br />
nur den Unternehmen der asuco-Unternehmensgruppe, dem<br />
zuständigen Finanzamt, den Kreditgebern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
dem Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit verpfl<br />
ichteten Prüfern, Anwälten und Beratern erteilen.<br />
� Die Übermittlung von Informationen an einen Gesellschafter<br />
kann nach dessen Zustimmung auch auf elektronischem Weg<br />
erfolgen.<br />
Grundlage der Beteiligung sind der Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, die in diesem<br />
Verkaufsprospekt auf Seite 106 ff. abgedruckt und feste Bestandteile<br />
des Beteiligungsangebotes sind.<br />
Gesellschaftszweck<br />
Zweck der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />
und die Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds, REITs und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds)<br />
unter Beachtung von Investitionskriterien. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist<br />
zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die
geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder<br />
mittelbar zu fördern. Sie wird zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />
Beteiligungen an Zielfonds unter Beachtung der in § 10<br />
des Gesellschaftsvertrages beschriebenen Investitionskriterien mittelbar<br />
über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />
oder unmittelbar erwerben. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft kann<br />
die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />
Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen<br />
lassen. Als wichtigsten Tätigkeitsbereich hat die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
bereits die auf Seite 54 ff. dargestellten Beteiligungen an Zielfonds<br />
erworben.<br />
Beteiligungsstruktur nach Vollplatzierung<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
asuco<br />
Komplementär<br />
<strong>GmbH</strong><br />
Komplementär<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(0 %)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. 10 Mio. EUR)<br />
Beteiligung am Zielfonds 1<br />
Objekt 1<br />
Vereinfachte Darstellung<br />
Hans-Georg Acker 39,5 % | Dietmar Schloz 39,5 % | Leitende Mitarbeiter 21,0 %<br />
Anleger<br />
Treugeber<br />
Objekt 2<br />
Treuhandvertrag<br />
Beteiligung am<br />
Zielfonds <strong>Fonds</strong> 2<br />
Einzelobjekt<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
asuco<br />
Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
Treuhandkommanditist<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. ca. 100 %)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
Treuhandvertrag<br />
Anleger<br />
Direktkommanditisten<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. ca. 100 %)<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. 10 Mio. EUR)<br />
Geschäftsführung<br />
Die Berechtigung und Verpfl ichtung zur Geschäftsführung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft obliegt<br />
dem Komplementär und dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, wobei der Komplementär<br />
und der geschäftsführende Kommanditist zur<br />
Geschäftsführung jeweils einzeln berechtigt und<br />
verpfl ichtet sind. Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der <strong>Fonds</strong>ge-<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(max. 10 Mio. EUR)<br />
Beteiligung am Zielfonds 3<br />
Objekt 1<br />
asuco<br />
Geschäftsbesorgungs<br />
<strong>GmbH</strong><br />
Prospektherausgeber<br />
Objekt 2<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(0,005 %)<br />
asuco<br />
Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
Anbieter<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
Beteiligung an<br />
weiteren Zielfonds ...<br />
Objekt 1<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(100 %)<br />
Leistungsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
(jeweils max. 10 Mio. EUR)<br />
Objekt 2<br />
�<br />
Rechtliches Konzept<br />
95
96<br />
sellschaft gehören. Darunter fallen z.B. auch Ankaufsentscheidungen<br />
für Zielfonds, das Festlegen<br />
der Ankaufsbedingungen, die Aufnahme von<br />
Fremdkapital sowie die Ausübung der Stimmrechte<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bei den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds. Darüber hinausgehende<br />
Rechtsgeschäfte wie z.B. Änderung des<br />
Investitionsplanes, Erwerb von Beteiligungen an<br />
Zielfonds, die den Investitionskriterien nicht entsprechen,<br />
die Veräußerung von erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds innerhalb von zehn Jahren<br />
nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />
von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />
innerhalb eines Jahres bedürfen der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
Die Vertretung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft erfolgt<br />
durch den Komplementär. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist erhält vom Komplementär<br />
eine widerrufl iche Generalvollmacht zur Vertretung<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Die Herren Hans-Georg Acker und Dietmar<br />
Schloz sind Geschäftsführer des Komplementärs,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten sowie des Anbieters<br />
der Vermögensanlage, der mit dem Vertrieb<br />
des Zeichnungskapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beauftragt ist.<br />
Anlageausschuss<br />
Auf Beschluss der ersten Gesellschafterversammlung<br />
ist über die Einführung eines Anlageausschusses<br />
zu entscheiden, der aus mindestens<br />
drei Mitgliedern besteht und vom Komplementär<br />
bestellt wird. Die Anleger erhalten ein entsprechendes<br />
Vorschlagsrecht. Anleger mit einem<br />
Kapitalanteil von mindestens 10 Mio. EUR<br />
erhalten das Recht, ein zusätzliches Mitglied in<br />
den Anlageausschuss zu entsenden.<br />
Aufgabe des Anlageausschusses ist die Überwachung<br />
der Investitionskriterien sowie die Beratung,<br />
Unterstützung und Überwachung der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter bei der Investitionsstrategie.<br />
Der Anlageausschuss ist nicht<br />
berechtigt, den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
Weisungen zu erteilen. Er kann aber festlegen,<br />
welche der Immobilien, die von den Zielfonds<br />
gehalten werden, an denen sich die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt hat und mindestens<br />
einen Anteil in Höhe von 5 % des Gesellschafts-<br />
kapitals der <strong>Fonds</strong>gesellschaft haben, durch einen Sachverständigen<br />
bewertet werden müssen.<br />
Das / die Mitglied / er des Anlageausschusses werden für drei Geschäftsjahre<br />
bestellt.<br />
Rechtsstellung der Anleger<br />
Die Anleger können sich mittelbar über den Treuhandkommanditisten,<br />
die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, oder unmittelbar als Direktkommanditisten<br />
an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligen. Die Beteiligung<br />
wird mit der Annahme der Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
unabhängig vom Zugang der Annahmeerklärung,<br />
begründet.<br />
Bei treuhänderisch beteiligten Anlegern erwirbt und verwaltet der<br />
Treuhandkommanditist die Beteiligung im eigenen Namen aber für<br />
Rechnung des Anlegers. Der Treuhänder wird als Kommanditist in<br />
das Handelsregister eingetragen. Er hält die treuhänderisch gehaltenen<br />
Beteiligungen getrennt von seinem Vermögen und führt ein<br />
Treugeberregister, in das alle Treugeber mit ihrer jeweiligen Beteiligung<br />
eingetragen werden.<br />
Im Innenverhältnis werden die treuhänderisch beteiligten Anleger<br />
wie Direktkommanditisten behandelt. Der Treuhandkommanditist<br />
überträgt gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag sämtliche<br />
Rechte – soweit dies gesellschaftsrechtlich zulässig ist – aus der<br />
Kommanditbeteiligung an den Anleger. Dieser kann z.B. an der<br />
Gesellschafterversammlung teilnehmen, sein Stimmrecht persönlich<br />
ausüben bzw. dem Treuhandkommanditisten Weisungen erteilen<br />
und jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil, mit Ausnahme<br />
der Kosten für die Handelsregistervollmacht – seine Eintragung als<br />
Kommanditist in das Handelsregister verlangen. Er hat auch einen<br />
unmittelbaren Anspruch auf die Entnahme der Ausschüttungen<br />
und das Auseinandersetzungsguthaben. Dem treuhänderisch beteiligten<br />
Anleger wird somit das wirtschaftliche Eigentum an den<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds vermittelt.<br />
Einzelheiten ergeben sich aus dem vorgeschlagenen Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag, der in diesem Verkaufsprospekt abgedruckt<br />
ist (vgl. auch Anmerkungen auf Seite 100 f.).<br />
Falls es nach Auffassung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
und des steuerlichen Beraters der <strong>Fonds</strong>gesellschaft infolge einer<br />
Änderung der Steuerrechtsprechung oder der Praxis der Finanzverwaltung<br />
im Interesse der Treugeber notwendig wird, dass diese die<br />
Kommanditbeteiligung selbst halten und im Handelsregister eingetragen<br />
werden, wird der Treuhänder dies den Treugebern mitteilen<br />
und entweder von vorne herein die Beteiligung namens der Treugeber<br />
übernehmen oder die Beteiligung auf die Treugeber übertragen.<br />
In diesen Fällen haben die Treugeber dem Treuhänder für die<br />
gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldungen zum Handelsregister<br />
eine notariell beglaubigte Registervollmacht zu erteilen.
Wählt der Anleger die Beteiligung als Direktkommanditist, so muss<br />
er dem Treuhänder eine unwiderrufl iche und notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht übergeben. Die Kosten dieser Vollmacht,<br />
die ca. 150 EUR betragen, sowie die Kosten des Treuhandkommanditisten<br />
für die Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht<br />
im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten<br />
Eintragung in das Handelsregister in Höhe von pauschal 250 EUR<br />
zzgl. Umsatzsteuer trägt der Anleger. Die Kosten für die erstmalige<br />
Eintragung ins Handelsregister trägt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Folgeeintragungen,<br />
die vom Anleger verursacht werden (z.B. Adressänderungen,<br />
Erbfall), sind von diesem zu übernehmen. Die Eintragung<br />
mehrerer Personen für eine Beteiligung in das Handelsregister<br />
wie z.B. Ehegatten ist nicht möglich.<br />
Der Beitritt des Direktkommanditisten wird durch den hierzu beauftragten<br />
Treuhänder besorgt, der auch die <strong>Fonds</strong>beteiligung im<br />
Namen und im Interesse des Kommanditisten verwaltet.<br />
Kontrollrechte<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sieht für den Anleger<br />
ein umfangreiches Auskunftsrecht vor. So hat er z.B. das Recht,<br />
die Unterlagen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf seine Kosten durch einen<br />
Angehörigen der steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufe<br />
einsehen zu lassen.<br />
Beirat<br />
Von den Anlegern kann als Interessenvertretung ein Beirat gewählt<br />
werden. Die Wahl hat in jedem Fall zu erfolgen, bevor die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
aufgelöst wird oder mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />
innerhalb eines Jahres veräußert werden sollen. Aufgabe<br />
des Beirats ist die Beratung, Unterstützung und Überwachung der<br />
Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt, den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern Weisungen zu erteilen. Er kann jedoch von<br />
der Geschäftsführung Berichterstattung über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten<br />
verlangen und eines seiner Mitglieder<br />
oder einen sachverständigen Dritten auf Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
beauftragen, die Geschäftsbücher der <strong>Fonds</strong>gesellschaft einzusehen<br />
und Bericht zu erstatten. Die Wahl des Beirats fi ndet auf<br />
der Gesellschafterversammlung für jeweils drei Jahre statt. Der Beirat<br />
gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte einen<br />
Vorsitzenden.<br />
Jahresabschluss<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten sechs<br />
Monaten des laufenden Geschäftsjahres für das vorangegangene<br />
Geschäftsjahr die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie die Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen und bei<br />
einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss von einem Wirt-<br />
schaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
prüfen zu lassen. Der geprüfte bzw.<br />
ungeprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-<br />
/ Überschussrechnung sind mit entsprechenden<br />
Erläuterungen allen Anlegern mit der<br />
Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
zuzusenden.<br />
Gesellschafterversammlung /<br />
schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
Die Anleger nehmen ihre Rechte unmittelbar als<br />
Kommanditist oder als mittelbar beteiligter Treugeber<br />
in den Gesellschafterversammlungen wahr.<br />
Die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet<br />
jährlich innerhalb einer Frist von elf Monaten<br />
nach Ablauf des Geschäftsjahres statt, erstmals<br />
bis zum 30.11.2011 für die Jahre 2009 und 2010.<br />
Hierzu sind die Anleger mindestens vier Wochen<br />
vorher einzuladen. Der Einladung sind die Tagesordnung,<br />
der Stimmzettel, ein ausführlicher Geschäftsbericht<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
sowie der Bericht des Beirats und des<br />
Treuhandkommanditisten, der auch die wirtschaftliche<br />
Situation der großen Beteiligungen an<br />
Zielfonds umfasst, beizufügen. Mit dem Stimmzettel<br />
kann der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />
Abstimmungsanweisungen erteilen oder<br />
einen Dritten zur Vertretung bevollmächtigen.<br />
Auf je 1.000 EUR Zeichnungsbetrag entfällt eine<br />
Stimme. Die Gesellschafterversammlung beschließt<br />
u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses,<br />
die Entlastung des Komplementärs und<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten, die<br />
Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie über weitere<br />
zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte wie<br />
z.B. Änderung des Investitionsplans, Erwerb von<br />
Beteiligungen an Zielfonds, die den Investitionskriterien<br />
nicht entsprechen oder Veräußerung<br />
von Beteiligungen an Zielfonds innerhalb von<br />
zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />
von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens<br />
innerhalb eines Jahres. Damit fallen alle<br />
wesentlichen Entscheidungen in die Zuständigkeit<br />
der Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Anstelle der Durchführung einer Gesellschafterversammlung<br />
kann auch eine schriftliche Abstimmung<br />
erfolgen, wenn diesem Verfahren<br />
nicht innerhalb von zwei Wochen mit mindestens<br />
20 % der Stimmen der Gesellschafter widersprochen<br />
wird und mindestens 20 % der<br />
Rechtliches Konzept<br />
97
98<br />
Stimmen aller Gesellschafter an der Abstimmung<br />
teilnehmen.<br />
Erteilt der Direktkommanditist bzw. Treugeber<br />
bei Beschlussfassungen keine Abstimmungsanweisung<br />
und ist er weder selbst noch durch Dritte<br />
bei der Beschlussfassung vertreten, wird der<br />
Komplementär, die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>,<br />
bevollmächtigt, das Stimmrecht auszuüben. Die<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> wird sich der Ausübung<br />
der Gesellschafterrechte enthalten, soweit<br />
dies nicht im Einzelfall im Interesse der<br />
Treugeber und der Kommanditisten geboten ist.<br />
Die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> ist im Falle,<br />
dass sie das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet ihr<br />
Abstimmverhalten vorab bekannt zu geben.<br />
Der Gesellschaftsvertrag sieht schützende Stimmrechtsregeln<br />
für den Fall vor, dass 20 % der abgegebenen<br />
Stimmen auf fünf oder weniger Gesellschafter<br />
verteilt sind und diese die Empfehlung<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter ablehnen.<br />
In diesem Fall tritt anstelle der bei wichtigen Beschlüssen<br />
notwendigen qualifi zierten Mehrheit<br />
von 75 %, eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen<br />
Stimmen. Damit soll erreicht werden, dass<br />
die Geschäftspolitik im Interesse der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
nicht von wenigen Gesellschaftern mit<br />
Sperrminorität behindert werden kann.<br />
Über die in der Gesellschafterversammlung<br />
oder dem schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen<br />
und den Gesellschaftern zu übersenden.<br />
Beanstandungen der Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
der Niederschrift sind innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />
schriftlich unter Angabe von Gründen<br />
gegenüber einem der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
zu erklären. Die Unwirksamkeit eines<br />
Gesellschafterbeschlusses kann nur binnen<br />
einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />
der Niederschrift durch eine gegen die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu richtende Klage geltend<br />
gemacht werden.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Das <strong>Fonds</strong>konzept sieht vor, dass Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) mit Ausnahme der Ausschüttungen<br />
für die Jahre 2009 bis 2011 grundsätzlich<br />
nicht erfolgen. Die Gesellschafterversammlung<br />
entscheidet jedoch auf Basis eines vom<br />
Komplementär in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
dem Treuhandkommanditisten und dem Beirat unterbreiteten<br />
Vorschlags über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen<br />
durch Festlegung einer maximal entnahmefähigen<br />
Ausschüttung.<br />
Die Gesellschafter erhalten das jährlich aufs Neue ausübbare<br />
Wahlrecht, die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft beschlossenen, maximal<br />
entnahmefähigen Ausschüttungen nach vollständiger Einzahlung<br />
des Zeichnungskapitals entsprechend dem individuellen Finanzbedarf<br />
einschließlich der thesaurierten Beträge der Vorjahre und<br />
der hierauf erfolgten Gutschriften ganz oder teilweise (mindestens<br />
10.000 EUR oder ein Vielfaches) zu entnehmen.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) können zum 30.06. des jeweils folgenden<br />
Geschäftsjahres, erstmals zum 30.06.2013 für das Jahr<br />
2012 mittels Überweisung auf das vom Anleger genannte Konto<br />
erfolgen. Die Ausschüttungen (Entnahmen) für die Jahre 2009 / 2010<br />
bzw. 2011 erfolgen per 20.01.2011 bzw. per 20.01.2012.<br />
Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie kann<br />
erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2023 (Ausnahme:<br />
geschäftsführende Gesellschafter zum 31.12.2015 sowie<br />
Anleger, die sich am Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben<br />
zum 31.12.2010 sowie zum 31.12.2011), nicht jedoch vor Erreichen<br />
eines steuerlichen Totalüberschusses, gekündigt werden.<br />
Ein kündigender Gesellschafter scheidet gegen Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
aus. Für das Auseinandersetzungsguthaben<br />
ist der Verkehrswert der Beteiligung maßgeblich. Scheidet ein<br />
Gesellschafter aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft aus, da ihm das Gesellschaftsverhältnis<br />
aus wichtigem Grund gekündigt wurde, er aus<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ausgeschlossen wurde oder über sein Vermögen<br />
oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren oder ein entsprechendes<br />
Verfahren nach ausländischem Recht eröffnet wurde, die<br />
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt oder<br />
sein Kapitalanteil von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />
nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />
wurden, dann reduziert sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />
auf 80 % des Verkehrswertes des Kapitalanteils.<br />
Hiervon abweichend beträgt das Auseinandersetzungsguthaben<br />
für Anleger, die sich am Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben<br />
und zum 31.12.2010 bzw. zum 31.12.2011 gekündigt haben,<br />
100 % bezogen auf den gekündigten Kapitalanteil zzgl. der thesaurierten<br />
Ausschüttungen und der hierauf vergüteten Erträge.<br />
Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter aus, die Beteiligungen<br />
in Höhe von weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft halten, wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />
von den geschäftsführenden Gesellschaftern nach billigem Ermes-
sen verbindlich festgestellt. In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />
von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Schiedsgutachter verbindlich<br />
festgestellt.<br />
Das Ausscheiden eines Gesellschafters hat nicht die Aufl ösung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zur Folge.<br />
Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann seinen Gesellschaftsanteil<br />
mit Wirkung zum 01.01., 0.00 Uhr des folgenden Jahres im<br />
Wege der Abtretung infolge eines Verkaufs, Schenkung oder einer<br />
sonstigen Vereinbarung übertragen, sofern der Rechtsnachfolger<br />
vollumfänglich in die Rechte und Pfl ichten aus dem Gesellschafts-<br />
sowie Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintritt und der Komplementär<br />
der Übertragung zustimmt.<br />
Im Todesfall geht die Beteiligung eines Gesellschafters oder Treugebers<br />
auf die Erben über.<br />
Die Erben und Vermächtnisnehmer haben einen Erbschein oder<br />
einen sonst zum Beleg der Rechtsänderung hinreichenden Nachweis<br />
sowie bei Direktkommanditisten die erforderlichen Handelsregistervollmachten<br />
gemäß den Anforderungen des § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />
vorzulegen.<br />
Die Haftung des Anlegers<br />
Die Haftung des Kommanditisten gegenüber Dritten ist in den<br />
§§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sie ist auf das im Handelsregister<br />
eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt. Gemäß § 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages ist die Hafteinlage selbst im Falle der Insolvenz<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf 10 % des Zeichnungsbetrages<br />
(Pfl ichteinlage) beschränkt.<br />
Soweit der Kommanditist seine gesamte Pfl ichteinlage geleistet<br />
hat, ist seine persönliche Haftung erloschen. Dies gilt auch für den<br />
Zeitraum zwischen Beitritt und Eintragung ins Handelsregister, da<br />
alle Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auf die beschränkte Haftung<br />
der Anleger hingewiesen wurden (Ausnahme: gesetzlich begründete<br />
Ansprüche).<br />
Die Haftung lebt erst wieder auf, sofern die Einlage z.B. durch Ausschüttungen<br />
liquider Mittel, die keinem handelsrechtlichen Gewinn<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft entsprechen, an den Anleger zurückgezahlt<br />
wird und damit sein handelsrechtliches Kapitalkonto unter die<br />
Hafteinlage gemindert wird (§ 172 HGB – vgl. Ausführungen unter<br />
Risiken Seite 23 f., 68 f.).<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß Prognoserechnung<br />
zu keinem Zeitpunkt unter das handelsregisterliche Haftkapi-<br />
tal in Höhe von 10 % des Zeichnungsbetrages.<br />
Die Ausschüttungen führen danach nicht zu einem<br />
Aufl eben der Haftung.<br />
Beim Direktkommanditisten ist wie beim treuhänderisch<br />
beteiligten Anleger die Haftung in<br />
dem Zeitraum zwischen Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und Eintragung ins Handelsregister auf<br />
die Hafteinlage beschränkt, da er bis zu seiner<br />
Eintragung zunächst nur als treuhänderisch beteiligter<br />
Gesellschafter aufgenommen wird. Damit<br />
haftet in dieser Phase nur der Treuhandkommanditist.<br />
Allerdings muss der treuhänderisch<br />
beteiligte Anleger (Treugeber) den Treuhandkommanditisten<br />
von der Haftung aus der Beteiligung,<br />
die er für den Treugeber hält, freistellen.<br />
Die Beteiligung über den Treuhandkommanditisten<br />
ändert folglich im Ergebnis hinsichtlich<br />
Sicherheit für den Anleger, Haftung oder steuerlicher<br />
Behandlung nichts gegenüber einer Direktbeteiligung<br />
(Ausnahme: Erbfall und Schenkungen,<br />
vgl. Ausführungen Seite 89 f.). Sie stellt<br />
insbesondere eine Kostenersparnis und Arbeitserleichterung<br />
für die Geschäftsführung der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft dar, da bei einer Direktbeteiligung<br />
jeder einzelne Anleger ins Handelsregister<br />
eingetragen werden muss.<br />
Nach Ausscheiden aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und Aufl ösung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verjähren<br />
die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern spätestens<br />
fünf Jahre nach Eintragung der Aufl ösung<br />
in das Handelsregister bzw. wenn die Ansprüche<br />
erst nach der Eintragung der Aufl ösung fällig<br />
werden, fünf Jahre nach Fälligwerden der Ansprüche.<br />
Nachschusspfl icht<br />
Eine Nachschusspfl icht kann grundsätzlich nicht<br />
gegen den Willen eines Gesellschafters oder<br />
Treugebers beschlossen werden. Der BGH hat<br />
mit Urteil vom 19.10.2009 jedoch entschieden,<br />
dass die gesellschafterliche Treuepfl icht insbesondere<br />
in Sanierungssituationen gebieten kann,<br />
zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Anleger<br />
aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuschließen<br />
und diese dann ein gegebenenfalls negatives<br />
Auseinandersetzungsguthaben zu tragen haben.<br />
Neben einer möglicherweise eintretenden Haftungsaufl<br />
ebung sowie der ggf. bestehenden Aus-<br />
Rechtliches Konzept<br />
99
100<br />
gleichspfl icht eines negativen Auseinandersetzungsguthabens<br />
hat der Anleger keine weiteren<br />
Leistungen, insbesondere Zahlungen zu erbringen.<br />
Treuhandkommanditist<br />
Dem Treuhandkommanditisten, der asuco Treuhand<br />
<strong>GmbH</strong> (Sitz: Oberhaching), obliegen auf<br />
Basis des mit jedem Anleger geschlossenen<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages (vgl. Seite<br />
122 ff.) die folgenden Pfl ichten / Aufgaben:<br />
� Er begründet und verwaltet im Auftrag des<br />
treuhänderisch beteiligten Anlegers (Treugeber)<br />
eine Kommanditbeteiligung in Höhe<br />
des in der Beitrittserklärung angegebenen<br />
Zeichnungsbetrages nach Wahl des Treugebers<br />
entweder im eigenen Namen für Rechnung<br />
des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung.<br />
Eine Beteiligung von Gemeinschaften,<br />
eingetragenen Lebenspartnerschaften<br />
und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />
Der Treuhandkommanditist muss das<br />
verwaltete Treuhandvermögen getrennt von<br />
seinem sonstigen Vermögen verwalten.<br />
� Der Treuhandkommanditist übernimmt die<br />
Verwaltung der Beteiligung und wird hierzu<br />
im Interesse der Treugeber die erforderlichen<br />
Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung<br />
gehören insbesondere die Information<br />
des Treugebers über wesentliche Angelegenheiten<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, die Führung<br />
des Schriftverkehrs, die Einladung zu<br />
Gesellschafterversammlungen, organisatorische<br />
Un terstützung und Durchführung<br />
von Übertragungen von Beteiligungen, die<br />
Geltendmachung von Sonderwerbungskosten<br />
im Rahmen der gesonderten und einheitlichen<br />
Feststellung und die Auszahlung<br />
von Ausschüttungen, soweit diese nicht von<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft direkt an die Treugeber<br />
erfolgen.<br />
� Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />
und -pfl ichten im Interesse<br />
des Treugebers unter Beachtung ihrer Treuepfl<br />
icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern<br />
und Treugebern wahr.<br />
� Der Treuhandkommanditist führt für alle<br />
Treugeber ein Register mit den persönlichen<br />
wie den beteiligungsbezogenen Daten und übermittelt dem<br />
Treugeber einen Registerauszug.<br />
� Der Treuhandkommanditist darf Auskünfte über die Beteiligung<br />
und die eingetragenen Daten in dem erforderlichen Umfang<br />
nur der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, den geschäftsführenden Gesellschaftern,<br />
den vom Treuhandkommanditisten eingeschalteten Dritten<br />
(hier: Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>), den Unternehmen<br />
der asuco-Unternehmensgruppe, dem zuständigen Finanzamt,<br />
den Kreditgebern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, dem Beirat oder den<br />
zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern, Anwälten<br />
und Beratern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />
mitteilen.<br />
� Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, den Treugeber hinsichtlich<br />
dessen Rechte und Pfl ichten einem unmittelbar beteiligten<br />
Anleger gleichzustellen. So ist er z.B. verpfl ichtet, seine<br />
Ansprüche auf den festgestellten Gewinn, die beschlossenen<br />
maximal entnahmefähigen Ausschüttungen sowie das Auseinandersetzungsguthaben<br />
an den Treugeber abzutreten, sein<br />
Stimmrecht auf den Treugeber zu übertragen bzw. nur nach<br />
dessen Weisung auszuüben. Darüber hinaus muss er alle wesentlichen<br />
Unterlagen, die ihm als Gesellschafter zugehen, an<br />
den Treugeber weiterleiten.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />
zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />
es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />
fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />
vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />
und Mangelfolgeschäden. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />
insbesondere für die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner<br />
und die Ertragsfähigkeit der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds wird nicht übernommen. Der Anspruch<br />
auf Schadenersatz verjährt innerhalb von drei Jahren ab seiner<br />
Entstehung. Der Anleger hat seine Ansprüche innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend zu machen.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält für die Erfüllung dieser Aufgaben<br />
eine Vergütung, die auf Seite 93 unter „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ beschrieben<br />
ist.<br />
Der Treuhandkommanditist hat im Wesentlichen die folgenden<br />
Rechte:<br />
� Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt vom Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag berechtigt, wenn der Treugeber seiner<br />
Verpfl ichtung zur Leistung des Zeichnungsbetrages zzgl. des
vereinbarten Agios trotz Mahnung nicht fristgerecht nachkommt.<br />
Der Treuhandkommanditist kann hierfür eine Schadenspauschale<br />
mindestens in Höhe des vereinbarten Agios<br />
geltend machen. Stattdessen kann der Treuhandkommanditist<br />
auch den Zeichnungsbetrag auf den Betrag herabsetzen, der<br />
sich aufgrund der geleisteten Zahlung zzgl. des vereinbarten<br />
Agios in Höhe von bis zu 5 % ergibt.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht auf die im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelte Vergütung. Sondertätigkeiten können<br />
dem Treugeber zusätzlich berechnet werden.<br />
� Der Treuhandkommanditist hat ein Recht darauf, dass der Treugeber<br />
ihn von der Inanspruchnahme durch die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
oder durch Dritte freistellt.<br />
� Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund berechtigt. In<br />
einem solchen Fall sind die Treugeber verpfl ichtet, ihre Beteiligung<br />
an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu übernehmen und als Direktkommanditist<br />
zu halten.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Er kann vom Treugeber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />
gekündigt werden. Darüber hinaus endet er u.a. auch<br />
mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft,<br />
mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft oder der Beendigung<br />
der Beteiligung eines Direktkommanditisten.<br />
Mit der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
(Vermögensanlage) verbundene Kosten<br />
� Der Anleger hat zusätzlich zum Erwerbspreis (Zeichnungsbetrag)<br />
das vereinbarte Agio in Höhe von bis zu 5 % zu bezahlen.<br />
� Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsrate zzgl. des<br />
vereinbarten Agios ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nach Maßgabe<br />
des Gesellschaftsvertrages berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />
in Höhe von bis zu 1 % p.M. bzw. den Ersatz eines<br />
weitergehenden Schadens zu verlangen oder den Anleger aus<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft auszuschließen. Bei Ausschluss aus der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft trägt dieser die im Zusammenhang mit seinem<br />
Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens aber eine<br />
Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />
� Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist entstehen zusätzliche<br />
Kosten für die Handelsregistervollmacht, die ca. 150 EUR<br />
betragen sowie Gebühren für die Überwachung des Eingangs<br />
der Handelsregistervollmacht durch den Treuhänder in Höhe<br />
von pauschal 250 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Im Falle nicht rechtzeitiger<br />
Vorlage der Handelsregistervollmacht werden aufgrund<br />
zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren in Höhe<br />
von 50 EUR je Mahnung berechnet.<br />
� Sonderwerbungskosten, die verspätet oder<br />
unvollständig gemeldet werden, werden wegen<br />
des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />
erst nach Zahlung eines Kostenbeitrages<br />
von mindestens 200 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />
bearbeitet.<br />
� Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung<br />
wegen unterlassener Mitteilung<br />
einer geänderten Bankverbindung<br />
hat der Anleger eine Bearbeitungspauschale<br />
von 50 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
� Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen<br />
Berechtigten auf Auslandskonten werden<br />
unter Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />
� Eigene Kosten für die Einsichtnahme in die<br />
Bücher der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, für Rechts-<br />
oder Steuerberatung sowie für Telefon, Internet,<br />
Porto, Überweisungen etc. hat der Anleger<br />
selbst zu tragen.<br />
� Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen<br />
Verfügungen und im Erbfall eine Gebühr für<br />
die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />
geführten Register in Höhe von<br />
1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />
200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zzgl.<br />
Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
� Detaillierte Aufstellungen der bei Investition<br />
entstehenden Kosten sind in den Kapiteln<br />
„Investitions- und Finanzierungsplan“ Seite<br />
60 f. und „Prognoserechnung“ Seite 62 ff.<br />
abgedruckt. Diese Kosten sind nicht vom<br />
Anleger, sondern von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
zu bezahlen.<br />
Darüber hinaus entstehen für den Anleger für<br />
den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung<br />
der Beteiligung keine weiteren Kosten. Sofern<br />
die genaue Höhe der Kosten nicht angegeben<br />
ist, sind diese nicht bezifferbar, hängen vom<br />
wirtschaftlichen Erfolg der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und / oder von der individuellen Situation des<br />
Anlegers bzw. der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />
ab.<br />
Rechtliches Konzept<br />
101
102<br />
Leistungsverträge<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat neben den im Verkaufsprospekt<br />
abgedruckten Verträgen folgende<br />
Verträge abgeschlossen, bzw. es bestehen folgende<br />
Vertragsangebote:<br />
Projektaufbereitungsvertrag<br />
Die asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> hat im<br />
Rahmen dieses Vertrages u.a. folgende Leistungen<br />
zu erbringen:<br />
Erstellung der rechtlichen und steuerlichen Konzeption,<br />
des Investitions- und Finanzierungsplanes<br />
sowie eines Prüfungsverfahrens zur Vorbereitung<br />
der Investitionsentscheidungen unter<br />
Einbeziehung der Investitionskriterien.<br />
Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat die asuco Vertriebs<br />
<strong>GmbH</strong> mit der Platzierung des Zeichnungskapitals<br />
in Höhe von maximal 100.000.000 EUR<br />
beauftragt. Diese ist berechtigt im Namen und<br />
auf Rechnung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft Vertriebspartner<br />
und Untervermittler einzuschalten<br />
und den Vertriebs partnern die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erhaltene Vermittlungsprovision ganz<br />
oder teilweise weiterzugeben.<br />
Steuerberatung, Jahresabschlussprüfung<br />
Die laufende Steuerberatung und die Jahresabschlussprüfung<br />
wird eine renommierte Steuerberatungs-<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
übernehmen.<br />
Darstellung<br />
der wesentlichen Verträge<br />
Die Vergütungen für die einzelnen Verträge sind im Investitionsplan<br />
(§§ 8, 23, 24 des Gesellschaftsvertrages), in der Prognoserechnung<br />
und in den Erläuterungen zur Prognoserechnung dargestellt.<br />
Sonstige Verträge<br />
Kaufvertrag / Übertragungsvereinbarung für den Erwerb von<br />
Beteiligungen an Zielfonds<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat bzw. wird die Beteiligungen an Zielfonds<br />
auf Basis eines zwischen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft als Käufer<br />
und dem Anleger als Verkäufer abgeschlossenen Vertrages erworben<br />
/ erwerben (vgl. Übersicht Seite 54 f.). In diesem Vertrag werden<br />
die Käufer, der Verkäufer, der zum Erwerb einer Beteiligung<br />
vorgesehene Zielfonds, der Zeichnungsbetrag und der Kaufpreis<br />
vertraglich festgelegt. Des Weiteren wird u.a. geregelt zu welchem<br />
Stichtag die Umschreibung der Beteiligung in wirtschaftlicher und<br />
gegebenenfalls davon abweichend in steuerlicher Hinsicht erfolgt<br />
und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass der Kaufpreis<br />
fällig wird. Schließlich werden vom Verkäufer eine Reihe von Zusagen<br />
gefordert, wie z.B. die Bestätigung, dass die Beteiligung an<br />
dem Zielfonds rechtswirksam begründet ist und lastenfrei übertragen<br />
wird, der Zeichnungsbetrag einbezahlt oder der Verkäufer zum<br />
Verkauf der Beteiligung an dem Zielfonds uneingeschränkt berechtigt<br />
ist.<br />
Kooperationsvertrag mit der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird ihr <strong>Fonds</strong>vermögen als Dachfonds unter<br />
Beachtung von Investitionskriterien in eine Vielzahl von Beteiligungen<br />
an Zielfonds durch Kauf auf dem Zweitmarkt investieren.<br />
Es ist beabsichtigt, Beteiligungen an mehr als 100 verschiedenen<br />
Zielfonds von mehr als zehn Anbietern geschlossener <strong>Fonds</strong> einzugehen.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird damit nach Vollinvestition indi-
ekt (doppelstöckig) an voraussichtlich mehr als 200 Immobilien<br />
verschiedener Nutzungsarten beteiligt sein und durch die Risikostreuung<br />
Sicherheitsorientierung aufweisen.<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft hat mit der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland eine<br />
Zusammenarbeit im Bereich der Preisermittlung von Anteilen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds (Zielfonds) vereinbart. Diese Zusammenarbeit<br />
greift insbesondere dann, wenn die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
an einem Zielfonds mehr als kumuliert 1 Mio. EUR zu erwerben<br />
beabsichtigt. Sie darf bei Überschreitung dieses Betrages<br />
pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland ermittelte, unverbindliche<br />
Preisindikation bzw. bei Angabe einer Preisspanne<br />
den oberen Wert der Preisspanne grundsätzlich nicht überschreiten<br />
(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland teilt auf Anfrage der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft innerhalb einer Frist von sieben Tagen keine<br />
Preisindikation mit). Damit soll erreicht werden, dass bei betragsmäßig<br />
hohen und wirtschaftlich für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bedeutenden<br />
Beteiligungen an Zielfonds eine zweite Meinung über die<br />
Angemessenheit des Kaufpreises eingeholt wird.<br />
Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland betreibt unter der Dachmarke Zweitmarkt.de<br />
seit zehn Jahren als Pionier und Marktführer den Handel<br />
mit geschlossenen <strong>Fonds</strong>. Die Initiatoren unabhängige Handelsplattform<br />
wird von den Börsen Hamburg-Hannover-München betrieben.<br />
Investoren können über die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Anteile<br />
von rund 4.000 geschlossenen <strong>Fonds</strong> handeln. Der Handel<br />
vollzieht sich transparent auf Basis einer strengen Marktordnung<br />
und unter börsenseitiger Handelsüberwachung. Die Kurse der<br />
<strong>Fonds</strong> werden auf der Basis von profunden Analysen und von Angebot<br />
und Nachfrage ermittelt.<br />
Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland wird bei der Ermittlung einer Preisindikation<br />
detaillierte Analysen über den betreffenden <strong>Fonds</strong> auf Basis<br />
der verfügbaren Informationen anfertigen. Diese berücksichti-<br />
gen bei Immobilienfonds unter anderem Prognosen<br />
über die weitere Entwicklung der Mietpreise<br />
sowie der Leerstandsquoten. Außerdem<br />
werden Annahmen über zukünftige Fremdkapitalzinssätze,<br />
die Infl ation sowie den Verkaufsfaktor<br />
der Immobilie getroffen. Die auf der<br />
Grundlage dieser Analysen berechneten zukünftigen<br />
Auszahlungen werden schließlich unter<br />
Verwendung eines risiko adäquaten Diskontierungsfaktors<br />
abgezinst und ihr Barwert in Relation<br />
zum Kommanditkapital gesetzt. Das Ergebnis<br />
bildet den Ausgangspunkt für die Preisindikation.<br />
Die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland handelt mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die<br />
von der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland ermittelten<br />
Preisindikationen stellen unverbindliche Informationen<br />
dar.<br />
Für den Fall, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Anlageentscheidungen<br />
auf Grundlage der Preisindikation<br />
der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland vornimmt,<br />
handelt sie auf eigene Gefahr und auf eigenes<br />
Risiko.<br />
Die Vertragspartner haften nur für Vorsatz oder<br />
grobe Fahrlässigkeit; es sei denn, es liegt eine<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspfl ichten haften die Vertragspartner<br />
auch bei einer fahrlässigen Verursachung, jedoch<br />
nur für typischerweise vorhersehbare<br />
Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn<br />
und Mangelfolgeschäden.<br />
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche<br />
beträgt drei Jahre und beginnt am Schluss<br />
des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist<br />
und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch<br />
begründenden Umständen Kenntnis erlangt<br />
hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte<br />
erlangen können. Die Verjährungsfrist beginnt<br />
jedoch spätestens am Schluss des dritten Jahres<br />
nach der Entstehung der Schadensersatzansprüche,<br />
ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche<br />
wegen Vorsatz.<br />
Eine separate Vergütung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
für die Tätigkeiten der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland<br />
ist nicht vorgesehen.<br />
Darstellung der wesentlichen Verträge<br />
103
104<br />
Vertragspartner und<br />
personelle<br />
Verfl echtungen<br />
Funktion<br />
Firmierung<br />
Sitz<br />
Geschäftsanschrift<br />
Rechtsform<br />
Handelsregister<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Kapital<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführer<br />
Geschäftsanschrift<br />
der Geschäftsführer<br />
Anbieter<br />
Vertriebsgesellschaft<br />
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 180027<br />
am 25.06.2009<br />
Vertrieb von geschlossenen <strong>Fonds</strong>;<br />
Beratung für <strong>Fonds</strong>initiatoren im<br />
Bereich Konzeption, Verwaltung und<br />
Vertrieb geschlossener <strong>Fonds</strong> sowie<br />
bei der Anlegerbetreuung; Erstellung<br />
von Schulungs- und Marketingkonzepten<br />
sowie An- und Verkauf von<br />
Beteiligungen an geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />
25.000 EUR<br />
(voll eingezahlt)<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Geschäftsführender Kommanditist<br />
Prospektherausgeber<br />
asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 180028<br />
am 25.06.2009<br />
Übernahme der Geschäftsführung bei<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong> sowie Besorgung<br />
der mit dem gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb verbundenen<br />
Geschäfte von geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />
25.000 EUR<br />
(voll eingezahlt)<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen
Komplementär 1<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 179914<br />
am 18.06.2009<br />
Übernahme persönliche<br />
Haftung bei geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> in Form einer<br />
Kommanditgesellschaft;<br />
Übernahme Geschäftsführung<br />
bei geschlossenen <strong>Fonds</strong>;<br />
Konzeption von<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong><br />
25.000 EUR<br />
(voll eingezahlt)<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Treuhandkommanditist<br />
Treuhänder<br />
Zahlstelle<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung<br />
Amtsgericht München<br />
HRB 181762<br />
am 12.10.2009<br />
Übernahme der Funktion als<br />
Treuhandkommanditist bei<br />
Beteiligungsangeboten;<br />
Besorgung sämtlicher im<br />
Treuhandvertrag mit<br />
unmittelbar oder mittelbar<br />
beteiligten Anlegern<br />
vereinbarten Tätigkeiten in<br />
eigenem Namen auf<br />
Rechnung der Anleger<br />
(Treugeber) sowie Halten von<br />
Beteiligungen in eigenem<br />
Namen<br />
25.000 EUR<br />
(voll eingezahlt)<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>,<br />
München (100 %)<br />
Hans-Georg Acker<br />
Dietmar Schloz<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Emittent<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Oberhaching<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
Kommanditgesellschaft (es gilt das Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland)<br />
Amtsgericht München<br />
HRA 94610<br />
am 04.11.2009<br />
Langfristiger Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung von Beteiligungen an<br />
geschlossenen Immobilienfonds, REIT AGs und<br />
sonstigen Gesellschaften (Zielfonds) unter<br />
Beachtung von Investitionskriterien<br />
Kommanditkapital nach Vollplatzierung<br />
100.010.000 EUR<br />
(aktuell 10.000 EUR, voll eingezahlt)<br />
1. asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> 1 , Oberhaching,<br />
Komplementär, ohne Einlage<br />
2. asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>,<br />
Oberhaching,<br />
geschäftsführender Kommanditist,<br />
Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />
3. asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Oberhaching,<br />
Treuhandkommanditist / Treuhänder,<br />
Einlage 5.000 EUR, voll eingezahlt<br />
4. Direktkommanditisten<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching<br />
(Komplementär)<br />
asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching<br />
(geschäftsführender Kommanditist)<br />
Pestalozzistraße 33<br />
82041 Deisenhofen<br />
1 Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet grundsätzlich unbeschränkt.<br />
Da der Komplementär eine Kapitalgesellschaft ist, haftet diese nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.<br />
Vertragspartner und personelle Verfl echtungen<br />
105
106<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
I. Firma, Sitz, Gesellschaftszweck<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />
die Firma asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(2) Sitz der Gesellschaft ist Oberhaching.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
(1) Zweck der Gesellschaft ist der langfristige Erwerb, die Verwaltung<br />
und die Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen<br />
Immobilienfonds, REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />
(nachfolgend Zielfonds genannt) unter Beachtung von Investitionskriterien.<br />
(2) Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen<br />
berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck<br />
unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sie wird zur<br />
Erreichung des Gesellschaftszwecks Beteiligungen an Zielfonds<br />
unter Beachtung der in § 10 beschriebenen Investitionskriterien<br />
mittelbar über einen Treuhandkommanditisten bzw. eine Kapitalgesellschaft<br />
oder unmittelbar erwerben. Die Gesellschaft kann<br />
die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen oder zweckmäßigen<br />
Handlungen selbst vornehmen oder durch Dritte vornehmen<br />
lassen.<br />
II. Gesellschafter, Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist,<br />
Rechtsstellung der Treugeber<br />
§ 3 Gesellschafter<br />
(1) Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) ist:<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching.<br />
Der Komplementär ist nicht am Gesellschaftskapital beteiligt.<br />
(2) Kommanditisten sind:<br />
a) asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, mit einem<br />
Kapitalanteil von 5.000 EUR (geschäftsführender<br />
Kommanditist).<br />
b) asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Oberhaching – nachfolgend<br />
„Treuhandkommanditist” genannt – mit einem Kapitalanteil<br />
von 5.000 EUR zuzüglich eines Kapitalanteils wie er<br />
sich aus der Kapitalerhöhung gemäß § 4 (1) ergibt.<br />
c) Vom Treuhandkommanditisten in die Gesellschaft aufgenommene<br />
Dritte als weitere Kommanditisten mit den benannten<br />
Kapitalanteilen.<br />
(3) Die neu beitretenden Kommanditisten werden ihre Kapitalanteile<br />
nach Maßgabe des § 7 erbringen.<br />
§ 4 Kapitalerhöhung, Treuhandkommanditist<br />
(1) Das Gesellschaftskapital soll zur Finanzierung der im Investitionsplan<br />
gemäß § 8 (2) vorgesehenen Investitionen auf insgesamt<br />
bis zu 100.010.000 EUR erhöht werden. Der Treuhandkommanditist<br />
ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB befreit<br />
und berechtigt sowie bevollmächtigt, seinen Kapitalanteil – auch<br />
in Teilbeträgen – zu erhöhen, bzw. weitere Kommanditisten in die<br />
Gesellschaft aufzunehmen, bis die zur Durchführung des Investitionsplans<br />
maximal festgelegte Gesellschaftskapitalerhöhung<br />
endgültig erreicht ist, spätestens jedoch bis zum 31.12.2011.<br />
Die Gesellschaft unterscheidet beim Gesellschaftskapital in die<br />
nachfolgend genannten Beteiligungsmöglichkeiten:<br />
a) Bis zu 15.000.000 EUR des Gesellschaftskapitals entfallen<br />
auf Gesellschafter, die bis zum 31.12.2010 bzw. bis zum<br />
31.12.2011 bei der Kündigung ihres Kapitalanteils gemäß<br />
§ 28 (1) Sonderrechte haben (Vorzugs-Kommanditkapital).<br />
b) Bis zu 85.010.000 EUR des Gesellschaftskapitals entfällt<br />
auf Gesellschafter ohne Sonderrechte (reguläres Kommanditkapital).<br />
(2) Die Kapitalanteile der Gesellschafter sind fest. Sie bilden zusammen<br />
das Festkapital der Gesellschaft.<br />
(3) Die für jeden Kommanditisten in das Handelsregister einzutragende<br />
Haftsumme (Hafteinlage) wird auf 10 % seiner Pfl ichteinlage<br />
(Kapitalanteil) festgesetzt.<br />
(4) Die Stückelung der Kapitalanteile beläuft sich stets auf volle<br />
10.000 EUR. Teilbeträge hiervon können nicht gebildet werden.<br />
Der Kapitalanteil eines Kommanditisten sollte mindestens<br />
250.000 EUR betragen. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt,<br />
Kapitalanteile mit geringeren Beträgen anzunehmen.<br />
(5) Die Gesellschafter unterliegen keinen Wettbewerbsbeschränkungen.<br />
§ 5 Rechtsstellung der Treugeber<br />
(1) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass der Treuhandkommanditist<br />
mit seinem Beitritt an der geplanten Kapitalerhöhung zwar<br />
im eigenen Namen, jedoch als Treuhandkommanditist für fremde<br />
Rechnung teilnimmt und seinen Kapitalanteil für die Treugeber<br />
halten wird. Dieses Treuhandverhältnis ist in dem beigefügten<br />
Vorschlag eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages geregelt,<br />
den der Treuhandkommanditist mit jedem Gesellschafter<br />
sowie jedem Treugeber abschließt.<br />
(2) Die Gesellschafter haben diesen Entwurf des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Von
den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages darf<br />
ohne Zustimmung der Gesellschaft nicht zu Lasten der Gesellschaft<br />
abgewichen werden. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis<br />
der Zustimmung des Komplementärs gemäß § 11 des<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Im Innenverhältnis gelten<br />
die Treugeber als Kommanditisten. Dies gilt insbesondere für die<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, am Gewinn und Verlust,<br />
an einem Auseinandersetzungsguthaben und einem Liquidationserlös<br />
sowie für die Ausübung mitgliedschaftlicher Rechte,<br />
insbesondere Stimm- und Entnahme- (Ausschüttungs-)rechte.<br />
Die Gesellschafter sind ausdrücklich damit einverstanden, dass<br />
die Treugeber an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />
und kraft der ihnen erteilten Vollmacht das auf ihren Kapitalanteil<br />
entfallende Stimmrecht sowie die einem Kommanditisten<br />
nach dem Gesetz und diesem Gesellschaftsvertrag zustehenden<br />
Kontroll- und sonstigen Rechte unmittelbar selbst oder durch Bevollmächtigte<br />
ausüben können.<br />
(3) Übt der Treugeber das Stimmrecht weder selbst noch durch<br />
einen unterbevollmächtigten Dritten aus, wird der Treuhandkommanditist<br />
das Stimmrecht nach Weisung des Treugebers<br />
oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben. Erteilen der<br />
Treugeber, der Kommanditist oder der unterbevollmächtigte<br />
Dritte keine Weisung, wird der Komplementär bevollmächtigt,<br />
das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung des<br />
Stimmrechtes enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />
Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />
Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />
§ 13 a) bis g) sowie § 17 j), m) und n) gelten. Der Komplementär<br />
ist im Falle, dass er das Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet,<br />
sein Abstimmverhalten im Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />
gemäß § 16 (4) vorab bekannt zu geben.<br />
Der Treuhandkommanditist und der Komplementär sind vom<br />
Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen,<br />
die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />
(4) Jeder Treugeber, der als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen werden will, hat dem Treuhandkommanditisten eine<br />
unwiderrufl iche, über den Tod hinaus geltende, notariell beglaubigte<br />
und nach deutschem Recht anerkannte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen, die den Treuhandkommanditisten zu allen<br />
Anmeldungen zum Handelsregister ermächtigt, an denen ein<br />
Kommanditist mitzuwirken verpfl ichtet ist. Eine entsprechende<br />
Verpfl ichtung trifft den Sonderrechtsnachfolger an einem Kommanditanteil.<br />
Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung<br />
des Gesellschafters verbundenen Kosten trägt der Treugeber<br />
(Ausnahme: die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im<br />
Rahmen der gemäß § 4 geplanten Kapitalerhöhung). Der Treugeber<br />
trägt auch die Kosten des Treuhandkommanditisten für die<br />
Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht im<br />
Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Eintragung in das<br />
Handelsregister in Höhe von pauschal 250 EUR zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Im Falle nicht rechtzeitiger Vollmachtsvorlage werden<br />
aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />
in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet. Vorstehende Kosten<br />
können mit Ansprüchen des Gesellschafters z.B. auf Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) verrechnet werden.<br />
(5) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />
und vor Beitritt in die Gesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />
(GWG) aufgeführten Angaben zu machen und seine Identifi zierung<br />
nach dem Geldwäschegesetz – sofern dies nicht bereits im<br />
Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht gemäß (4)<br />
erfolgt ist – entweder durch Übersendung einen nach dem Geldwäschegesetz<br />
Berechtigten bestätigten Identifi kationsnachweis<br />
oder durch Postidentverfahren nachzuweisen. (4) Sätze 3 und 5<br />
gelten entsprechend. (5) gilt entsprechend für den wirtschaftlich<br />
Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten abweicht.<br />
Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede Änderung der<br />
im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />
hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich Berechtigte seine<br />
Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz erneut nachzuweisen.<br />
III. Gesellschafterkonten, Erbringung der Kommanditeinlagen,<br />
Investitions- und Finanzierungsplan, Ausschluss der<br />
Nachschusspfl icht<br />
§ 6 Gesellschafterkonten<br />
(1) Für jeden Gesellschafter werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />
a) Der Kapitalanteil des Gesellschafters wird auf dem Kapitalkonto<br />
I geführt. Kapitalkonto I ist unveränderlich.<br />
b) Das Agio wird als Kapitalrücklage auf dem Kapitalkonto II<br />
gebucht.<br />
c) Ausschüttungen und sonstige Entnahmen sowie sonstige<br />
Einlagen werden auf dem Kapitalkonto III verbucht.<br />
d) Gewinne und Verluste werden auf dem Kapitalkonto IV<br />
gebucht.<br />
e) Die von der Gesellschafterversammlung gemäß § 22 (1)<br />
beschlossenen maximal entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
bzw. die Vorabausschüttungen gemäß § 22 (2) werden jeweils<br />
nach Verrechnung mit offenen Beträgen auf dem Verrechnungskonto<br />
in der Höhe auf Kapitalkonto V gebucht,<br />
in der sie von dem Gesellschafter nicht entnommen werden.<br />
f) Gutschriftsbeträge für die in der Gesellschaft in den Vorjahren<br />
thesaurierten und entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
gemäß § 21 (4) werden auf Kapitalkonto VI gebucht.<br />
g) Die auf den Kapitalkonten I bis VI verbuchten Beträge stellen<br />
Eigenkapital dar, das an den Verlusten der Gesellschaft<br />
teilnimmt.<br />
(2) Kapitalkonto I ist grundsätzlich maßgebend für die Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) gemäß § 22, für die steuerliche Ergebnisverteilung,<br />
für die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen jeweils<br />
gemäß § 21 sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
gemäß §§ 32 und 33. Für die Berechnung der Höhe<br />
der möglichen Entnahme ist der jeweilige unterjährig vorhande-<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
107
108<br />
ne Einzahlungsstand auf den vom Gesellschafter zu erbringenden<br />
fälligen Kapitalanteil maßgebend.<br />
(3) Die Salden auf den Kapitalkonten (mit Ausnahme von Kapitalkonto<br />
V und VI, vgl. § 21 (4)) sind unverzinslich.<br />
(4) Für den Leistungsverkehr und die sonstigen Ansprüche zwischen<br />
der Gesellschaft und den Gesellschaftern wie z.B. fällige<br />
Einzahlungsverpfl ichtungen auf den Kapitalanteil und das Agio<br />
wird ein gesondertes Verrechnungskonto geführt. Das Konto hat<br />
im Verhältnis der Gesellschaft zu den Gesellschaftern Forderungs-<br />
und Verbindlichkeitscharakter.<br />
§ 7 Erbringung der Kommanditeinlagen<br />
(1) Die gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) i.V.m. § 4 (1) a) beitretenden<br />
Kommanditisten sind unverzüglich nach Annahme der<br />
Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten zur Barleistung<br />
des Kapitalanteils (Pfl ichteinlage) zzgl. des vereinbarten Agios in<br />
Höhe von bis zu 5 % durch Einzahlung auf das Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
verpfl ichtet.<br />
Die gemäß § 3 (2) b) 2. Halbsatz und c) i.V.m. § 4 (1) b) beitretenden<br />
Kommanditisten sind am 15. des Monats, der auf die Annahme<br />
der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten folgt, zur<br />
Barleistung in Höhe von 20 % des Kapitalanteils (Pfl ichteinlage)<br />
zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % durch Einzahlung<br />
auf das Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft verpfl ichtet. Weitere,<br />
auch individuell abrufbare Einzahlungsraten, sind zwei Monate<br />
nach Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten zur Einzahlung<br />
auf das Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft fällig.<br />
Für die gemäß § 3 (2) a) und b) 1. Halbsatz i.V.m. § 4 (1) b) beitretenden<br />
Kommanditisten entfällt die Pfl icht zur Leistung eines<br />
Agios. Die Einzahlung ist jeweils mit Entstehen des Gesellschaftsanteils<br />
fällig und durch Einzahlung auf das Konto der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft zu erbringen.<br />
Der Kapitalanteil kann auch durch Umwandlung von Fremdkapital<br />
in Gesellschaftskapital erbracht werden. In diesem Fall ist<br />
kein separater Geldfl uss notwendig.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist tritt mit dem Beitritt zur Gesellschaft<br />
bzw. der jeweiligen Kapitalerhöhung seine gegenwärtigen<br />
und künftigen Ansprüche wegen des jeweils zu erbringenden<br />
Kapitalanteils aus dem Treuhand- und Auskunftsvertrag einschließlich<br />
etwaiger Verzugsschadensansprüche gegen die jeweiligen<br />
Treugeber an die Gesellschaft ab. Eine weitergehende<br />
Haftung des Treuhandkommanditisten für die Erbringung seines<br />
Kapitalanteils ist ausgeschlossen.<br />
(3) Die Gesellschaft ist berechtigt, auf rückständige Zahlungen<br />
ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum – ohne dass es einer vorherigen<br />
Mahnung bedarf – Verzugszinsen bis zu 1 % p.M. zu verlangen.<br />
Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes<br />
bleibt unberührt. Dem säumigen Gesellschafter bleibt es vorbehalten,<br />
einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.<br />
(4) Wird die Einzahlungsverpfl ichtung trotz Mahnung nicht oder<br />
nicht in voller Höhe zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen erbracht,<br />
sind die geschäftsführenden Gesellschafter im Namen<br />
der Gesellschaft ermächtigt, von dem Beitrittsvertrag mit dem<br />
säumigen Gesellschafter zurückzutreten oder ihn durch schriftliche<br />
Erklärung aus der Gesellschaft auszuschließen und unter<br />
Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB in<br />
entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />
(5) Der ausscheidende Gesellschafter trägt die im Zusammenhang<br />
mit seinem Ausscheiden entstehenden Kosten, mindestens<br />
aber eine Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios.<br />
Macht die Gesellschaft diese Schadenspauschale geltend, bleibt<br />
es dem Gesellschafter vorbehalten, einen geringeren Schaden<br />
nachzuweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Schadensersatzansprüche<br />
mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen zu<br />
verrechnen. Der ausscheidende Gesellschafter nimmt am Ergebnis,<br />
das im Rahmen der Kapitalerhöhung entsteht, nicht teil.<br />
(6) Anstelle des Rücktritts oder Ausschlusses sind die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter im Namen der Gesellschaft ermächtigt,<br />
den Kapitalanteil eines in Verzug geratenen Gesellschafters unter<br />
Beachtung des § 4 (4) auf den Betrag herabzusetzen, der sich<br />
aufgrund der von ihm geleisteten Zahlung zuzüglich des vereinbarten<br />
Agios in Höhe von bis zu 5 % ergibt.<br />
§ 8 Investitions- und Finanzierungsplan<br />
(1) Die Gesellschafter wollen den Gesellschaftszweck gemäß<br />
§ 2 auf der Grundlage des Investitions- und Finanzierungsplans<br />
erreichen. Erhöhungen und / oder Reduzierungen der einzelnen<br />
Positionen können sich ergeben, wenn die Gesellschaft Fremdkapital<br />
in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals aufnimmt,<br />
das vereinbarte Agio 5 % unterschreitet und/oder wenn<br />
per 31.12.2011 weniger als das gemäß § 4 (1) maximal geplante<br />
Gesellschaftskapital platziert werden kann.<br />
(2) Investitionsplan / Mittelverwendung:<br />
Siehe nebenstehende Tabelle<br />
(3) Finanzierungsplan / Mittelherkunft:<br />
Siehe nachfolgende Tabelle<br />
Finanzierungsplan / Mittelherkunft<br />
Gründungskapital 10.000 EUR<br />
Zeichnungskapital 100.000.000 EUR<br />
Gesellschaftskapital 100.010.000 EUR<br />
Agio (maximal) 5.000.000 EUR<br />
Eigenkapital insgesamt 105.010.000 EUR<br />
�
Die Gesellschaft ist berechtigt, zusätzlich Darlehen in Höhe von<br />
bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals aufzunehmen oder alternativ<br />
Schuldverschreibungen zu begeben.<br />
§ 9 Ausschluss der Nachschusspfl icht<br />
(1) Die Kommanditisten sind über den vereinbarten Kapitalanteil<br />
zzgl. des vereinbarten Agios von bis zu 5 % hinaus zu keinen<br />
Nachschüssen oder sonstigen Zahlungen verpfl ichtet. Die Haftung<br />
nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach<br />
§ 171 ff. HGB, bleibt jedoch unberührt.<br />
(2) Der einzelne Gesellschafter ist ohne seine Zustimmung nicht<br />
verpfl ichtet, sich an einer beschlossenen Kapitalerhöhung zu beteiligen.<br />
IV. Geschäftsführung, Kontrollrechte, Haftung,<br />
zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte, Beirat,<br />
Anlageausschuss<br />
§ 10 Geschäftsführung und Vertretung<br />
(1) Der Komplementär und der geschäftsführende Kommanditist<br />
(im Vertrag „die geschäftsführenden Gesellschafter“ genannt)<br />
sind zur Geschäftsführung der Gesellschaft einzeln berechtigt<br />
und verpfl ichtet.<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter sind vom Verbot des Insichgeschäfts<br />
gemäß § 181 BGB befreit.<br />
Investitionsplan und Mittelverwendung (Prognose)<br />
(2) Bei dem Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds, sofern diese<br />
nicht die Rechtsform einer REIT AG haben, sind die folgenden<br />
Investitionskriterien zu beachten:<br />
a) Investitionen überwiegend in inländische Gewerbeimmobilien<br />
an entwicklungsfähigen Standorten mit hohem Vermietungsstand.<br />
b) Rechtsform Kommanditgesellschaft oder <strong>GmbH</strong> & Co. KG.<br />
c) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bzw. Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen gemäß den bei der jeweiligen Ankaufsentscheidung<br />
berücksichtigten Unterlagen. Bei anderen<br />
Einkunftsarten muss der Erwerb indirekt über eine Kapitalgesellschaft<br />
erfolgen.<br />
d) Vorlage des Verkaufsprospektes sowie von Unterlagen, die<br />
zumindest wesentliche Angaben zur Vermietung, Liquiditätssituation,<br />
Finanzierungsstruktur, zu wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />
und zur steuerlichen Situation beinhalten.<br />
e) Vertragswerk, welches nach Ansicht der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter anlegerfreundlich ist (z.B. Mitspracherecht<br />
möglichst bei allen wesentlichen Geschäftsvorfällen<br />
wie z.B. angemessener Veräußerungserlös beim Verkauf<br />
von <strong>Fonds</strong>immobilien, Teilnahme am Verkehrswert der Immobilien<br />
– Ausnahme: Leasingkonzeptionen und Beteiligungen<br />
an Zielfonds der WealthCap-Gruppe mit erfolgten<br />
Zusatzentnahmen).<br />
f) Investition ausschließlich in Beteiligungen an Zielfonds,<br />
die am Zweitmarkt (siehe (8)) gehandelt werden, sowie ins-<br />
Zahlungsgrund Zahlungsempfänger Betrag in % der in % des<br />
in EUR Anschaffungs- Eigenkapitals<br />
kosten (inkl. max.<br />
Agio von 5 %)<br />
insgesamt<br />
1. Anschaffungskosten Zielfonds<br />
(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten)<br />
diverse 97.150.000 92,51<br />
2. Bewirtschaftungsergebnis bis 12 / 2011<br />
(u.a. Einnahmen aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds,<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter,<br />
Zinszahlungen aus begebenen<br />
Schuldverschreibungen<br />
- 329.908 100,00 -0,31<br />
2. Eigenkapitalbeschaffung<br />
(Agio maximal)<br />
diverse 5.000.000 5,16 4,76<br />
3. Erwerbsnebenkosten<br />
(Vermittlungsprovision für die<br />
Beteiligungen an Zielfonds) gemäß § 23 (2)<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> 2.914.500 3,01 2,78<br />
4. Komplementär asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> 6.163 0,01 0,01<br />
5. Geschäftsführender Kommanditist asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> 24.650 0,03 0,02<br />
6. Diverse Kosten<br />
(Treuhandkommanditist, Verkaufsprospekt, Ausschüttungen<br />
an Gesellschafter für 2009 – 2011,<br />
Gründungskosten, Gutachten,<br />
nichtabziehbare Umsatzsteuer etc.)<br />
diverse 244.596 0,25 0,23<br />
Gesamtaufwand 105.010.000 108,46 100,00<br />
�<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
109
110<br />
gesamt maximal 15 % des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft<br />
in Beteiligungen von jeweils bis zu 7 % des Gesellschaftskapitals<br />
eines neu aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds.<br />
g) Maximale Einzelinvestition 10 Mio. EUR, aber nicht mehr<br />
als 50 % des Gesellschaftskapitals des jeweiligen Zielfonds.<br />
h) Ankaufskurs orientiert sich am inneren Wert (Verkehrswert),<br />
den die geschäftsführenden Gesellschafter ermittelt<br />
haben. Er darf bei Investitionen der Gesellschaft von kumuliert<br />
über 1 Mio. EUR pro Zielfonds die von der <strong>Fonds</strong>börse<br />
Deutschland Beteiligungsmakler AG ermittelte, unverbindliche<br />
Preisindikation bzw. bei Angabe einer Preisspanne<br />
den oberen Wert grundsätzlich nicht überschreiten<br />
(Ausnahme: die <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Beteiligungsmakler<br />
AG teilt auf Anfrage der Gesellschaft innerhalb einer<br />
Frist von sieben Tagen keine Preisindikation mit).<br />
(3) Bei dem Erwerb von Anteilen an REIT AGs ist das folgende<br />
Investitionskriterium zu beachten: Maximale Investition insgesamt<br />
10 % des Gesellschaftskapitals der Gesellschaft, aber nicht<br />
mehr als 25 % des Grundkapitals einer REIT AG.<br />
(4) Die geschäftsführenden Gesellschafter führen die Geschäfte<br />
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Ihre Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Rechtsgeschäfte,<br />
die zum üblichen Betrieb der Gesellschaft gehören. Diese<br />
umfassen insbesondere:<br />
a) die Vermittlung von Beteiligungen an Zielfonds zur Durchführung<br />
und Abwicklung der nach dem Investitions- und<br />
Finanzierungsplan vorgesehenen Rechtsgeschäfte einschließlich<br />
der Investition und der Reinvestition des <strong>Fonds</strong>vermögens<br />
gemäß den unter (2) und (3) dargestellten Investitionskriterien,<br />
b) die Aufnahme von Fremdmitteln oder die Begebung von<br />
Schuldverschreibungen in Höhe von bis zu 30 % des Gesellschaftskapitals,<br />
mindestens jedoch 3 Mio. EUR, die sicherheitshalbe<br />
Abtretung von Beteiligungen an Zielfonds,<br />
der Ansprüche auf die Entnahmen aus Beteiligungen an<br />
Zielfonds sowie der Zahlungsansprüche gegen Gesellschafter<br />
an Kreditgeber der Gesellschaft,<br />
c) die Durchführung und Abwicklung aller Geschäftsführungsmaßnahmen<br />
im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />
von Beteiligungen an Zielfonds wie z.B. Ausüben der<br />
Stimmrechte der Gesellschaft, Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen,<br />
Wahrnehmen und Durchsetzen<br />
der Interessen der Gesellschaft,<br />
d) die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen im<br />
Zusammenhang mit der Betreuung und Information der<br />
Kommanditisten und Treugeber in Abstimmung mit dem<br />
Treuhandkommanditisten,<br />
e) die Vorbereitung und Durchführung der Gesellschafterversammlung<br />
und schriftlichen Abstimmungen, Unterrichtung<br />
des Beirates und des Komplementärs sowie Erstellung<br />
des jährlichen Geschäftsberichts der Gesellschaft in Ab-<br />
stimmung mit dem Komplementär und dem Treuhandkommanditisten,<br />
f) die Führung des Rechnungswesens der Gesellschaft, insbesondere<br />
die Verbuchung der Geschäftsvorfälle, die Überwachung<br />
und Einziehung der Einzahlungen auf die Kommanditeinlagen,<br />
die Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse.<br />
(5) Die geschäftsführenden Gesellschafter können sich auf eigene<br />
Kosten zur Erfüllung der von ihnen übernommenen Aufgaben<br />
Dritter bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu verauslagen,<br />
sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt<br />
werden können.<br />
(6) Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch den Komplementär.<br />
(7) Dem geschäftsführenden Kommanditisten wird zur Vertretung<br />
der Gesellschaft von dem Komplementär eine widerrufl iche<br />
Generalvollmacht erteilt, die ihn berechtigt, die Gesellschaft in<br />
allen gesetzlich zulässigen Fällen gerichtlich oder außergerichtlich<br />
zu vertreten, Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen,<br />
die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen<br />
werden können oder bei denen das Gesetz eine Vertretung<br />
gestattet. Insbesondere umfasst die Vertretungsbefugnis<br />
a) die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen und den Abschluss<br />
von Verträgen mit Dritten,<br />
b) die Anforderung und Entgegennahme von Geldbeträgen,<br />
c) die Entgegennahme von Zustellungen und rechtsgeschäftlichen<br />
Erklärungen an die Gesellschaft und<br />
d) eine Kontoverfügungsvollmacht.<br />
Der Komplementär kann von dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
jederzeit und in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
Auskünfte verlangen, zur Vertretung der Gesellschaft Richtlinien<br />
erlassen und Weisungen erteilen. Der Komplementär kann bestimmen,<br />
bei welchen Arten von Geschäften die Vertretung der<br />
Gesellschaft seiner vorherigen Zustimmung bedarf. Hierzu gehört<br />
vorbehaltlich einer abweichenden Regelung durch den<br />
Komplementär zwingend die Vertretung der Gesellschaft bei Klageerhebungen<br />
jeglicher Art, ausgenommen die Einleitung des<br />
gerichtlichen Mahnverfahrens, sowie die Vertretung bei Eingehen<br />
von Verpfl ichtungen durch die Gesellschaft, die einen Betrag<br />
von 50.000 EUR übersteigen.<br />
Die Vollmacht ist im Ganzen nicht übertragbar. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist jedoch befugt, für bestimmte Arten<br />
von Geschäften oder für einzelne Geschäfte Untervollmacht zu<br />
erteilen.<br />
(8) Der Zweitmarkt ist der Markt, an dem Anteile von in der Regel<br />
bereits vollplatzierten geschlossenen <strong>Fonds</strong> gehandelt werden.<br />
Zweitmarktumsätze können z.B. zustande kommen durch Eigeninitiative<br />
eines Anlegers, durch die Vermittlung des Anbieters bzw.
Treuhänders eines Beteiligungsangebotes oder durch börsenbasierte<br />
und privat organisierte Zweitmarkt-Handelsplattformen.<br />
§ 11 Kontrollrechte, Geschäftsbericht<br />
(1) Die Gesellschafter haben über das Kontrollrecht des § 166<br />
HGB hinaus das Recht, die Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft<br />
durch einen Angehörigen der steuerberatenden oder<br />
wirtschaftsprüfenden Berufe bzw. einer entsprechenden Gesellschaft<br />
auf ihre Kosten einsehen zu lassen.<br />
(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben jährlich den<br />
Gesellschaftern schriftlich über den Geschäftsverlauf, über wesentliche<br />
geschäftliche Vorgänge und über die wirtschaftliche<br />
Lage der Gesellschaft sowie der wesentlichen Beteiligungen an<br />
Zielfonds zu berichten. Die Berichterstattung, die mit der Einladung<br />
zur Gesellschafterversammlung zu erfolgen hat, umfasst<br />
auch die Information über den von den geschäftsführenden Gesellschaftern<br />
festgesetzten Prozentsatz, der für die gemäß § 21 (4)<br />
zu ermittelnde Vorabgutschrift Anwendung fi ndet. Auf Anforderung<br />
eines oder mehrerer Gesellschafter, der / die einen Kapitalanteil<br />
in Höhe von insgesamt mindestens 5 Mio. EUR hält /halten,<br />
erfolgt eine zusätzliche quartalsweise Kurzberichterstattung.<br />
(3) Die geschäftsführenden Gesellschafter dürfen Auskünfte zu<br />
persönlichen Daten von Gesellschaftern, die nicht dem Handelsregister<br />
zu entnehmen sind, in dem erforderlichen Umfang nur<br />
den Unternehmen der asuco-Unternehmensgruppe, dem zuständigen<br />
Finanzamt, den Kreditgebern der Gesellschaft, dem<br />
Beirat oder den zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />
Anwälten und Beratern der Gesellschaft erteilen. Von dieser<br />
Regelung unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />
§ 12 Haftung<br />
(1) Die geschäftsführenden Gesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
haben ihre Pfl ichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen zu erfüllen. Sie haften<br />
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; es sei denn, es liegt<br />
eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.<br />
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspfl ichten haften die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter auch bei einer fahrlässigen Verursachung,<br />
jedoch nur für typischerweise vorhersehbare Schäden,<br />
nicht aber für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden.<br />
Für die anderen Gesellschafter gelten vorstehende Haftungsregelungen<br />
entsprechend.<br />
(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />
die von den Gesellschaftern verfolgten wirtschaftlichen und<br />
steuerlichen Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die<br />
Ertragsfähigkeit der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds wird<br />
von den geschäftsführenden Gesellschaftern und dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht übernommen. Sie haften auch nicht dafür,<br />
dass der Beirat sowie die Vertragspartner der Gesellschaft die ihnen<br />
obliegenden Verpfl ichtungen ordnungsgemäß erfüllen.<br />
(3) Schadensersatzansprüche der Gesellschafter untereinander<br />
verjähren drei Jahre ab ihrer Entstehung. Derartige Ansprüche<br />
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung<br />
von dem Schaden gegenüber dem Verpfl ichteten<br />
schriftlich geltend zu machen. Eine Fristversäumnis führt zum<br />
Verlust der Ansprüche.<br />
§ 13 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte<br />
Zu den folgenden Geschäften bedürfen die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter der Zustimmung der Gesellschafterversammlung:<br />
a) Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die über die Maßnahmen<br />
des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs insbesondere<br />
im Sinne von § 10 (4) hinausgehen oder für die Gesellschaft<br />
von besonderer Bedeutung sind;<br />
b) Änderungen des Investitionsplans; ausgenommen sind Änderungen,<br />
die sich aus § 8 (1) ergeben;<br />
c) Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds, die den Investitionskriterien<br />
nicht entsprechen;<br />
d) Veräußerung von Beteiligungen an Zielfonds innerhalb<br />
von zehn Jahren nach deren Erwerb sowie die Veräußerung<br />
von mehr als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb<br />
eines Jahres. Hiervon ausgenommen ist die Veräußerung<br />
von direkt gehaltenen Beteiligungen an Zielfonds,<br />
deren Einkunftsart als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifi<br />
ziert wurden;<br />
e) Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen<br />
Verpfl ichtungen; ausgenommen hiervon sind Prozessbürgschaften;<br />
f) Kreditgewährung, ausgenommen die Vereinbarung von<br />
Zahlungszielen und Ratenzahlungen bezüglich rückständiger<br />
Forderungen, die Kreditgewährung an nicht platzierte<br />
sowie platzierte asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften, sofern von den<br />
asuco-<strong>Fonds</strong>gesellschaften entsprechende Sicherheiten gestellt<br />
werden, ein entsprechender Kreditrahmen von einer<br />
Bank zur Verfügung steht oder die Kapitalaufnahme im<br />
Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs erfolgt;<br />
g) Bestellung von Prokuristen und Generalbevollmächtigten.<br />
§ 14 Beirat<br />
(1) Die Gesellschafterversammlung kann einen Beirat wählen,<br />
der aus drei Mitgliedern bestehen soll. Die Wahl hat in jedem<br />
Fall zu erfolgen, bevor die Gesellschaft aufgelöst wird oder mehr<br />
als 5 % des Gesellschaftsvermögens innerhalb eines Jahres veräußert<br />
werden sollen.<br />
(2) Die Beiratsmitglieder werden für die Zeit bis zu der dritten<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung bestellt, die auf ihre<br />
Wahl folgt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Beiratsmitglied<br />
während seiner Amtszeit aus, kann auf der nächsten<br />
ordentlichen Gesellschafterversammlung für die restliche Amtszeit<br />
ein Nachfolger gewählt werden.<br />
(3) Bis zur Wahl eines ordentlichen Beirats können die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter einen vorläufi gen Beirat bestellen.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
111
112<br />
(4) Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Er<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend<br />
sind. Es können dann solche Beschlüsse gefasst werden,<br />
denen die beiden anwesenden Mitglieder zustimmen. Der Beirat<br />
gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte<br />
einen Vorsitzenden.<br />
(5) Aufgabe des Beirates ist die Beratung, Unterstützung und<br />
Überwachung der Geschäftsführung. Der Beirat ist nicht berechtigt,<br />
den geschäftsführenden Gesellschaftern Weisungen zu erteilen.<br />
Er kann jedoch von der Geschäftsführung Berichterstattung<br />
über einzelne Geschäftsführungsangelegenheiten verlangen und<br />
eines seiner Mitglieder oder einen sachverständigen Dritten auf<br />
Kosten der Gesellschaft beauftragen, die Geschäftsbücher der<br />
Gesellschaft einzusehen und Bericht zu erstatten.<br />
(6) Die Mitglieder des Beirates nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />
teil. Auf Verlangen des Beirates nehmen mindestens<br />
einer der geschäftsführenden Gesellschafter oder ein von<br />
diesen zu benennender Vertreter und der Treuhandkommanditist<br />
an den Beiratssitzungen teil.<br />
(7) Der Beirat ist kein Organ im Sinn des Aktienrechts. Seine Mitglieder<br />
haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche<br />
der Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />
verjähren drei Jahre nach Entstehung. Die Haftung eines Beiratsmitglieds<br />
ist ausgeschlossen, soweit es überstimmt worden ist.<br />
Der Beirat ist außerhalb der Gesellschaft über seine Tätigkeit zur<br />
Verschwiegenheit verpfl ichtet.<br />
(8) Über die vom Beirat gefassten Beschlüsse sind Niederschriften<br />
anzufertigen, die von dem Beiratsvorsitzenden zu unterzeichnen<br />
sind.<br />
(9) Der Beirat erhält neben der Erstattung seiner Auslagen eine<br />
Vergütung, die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen<br />
ist.<br />
(10) Der Komplementär wird bei der Beschlussfassung über die<br />
Bestellung und die Abberufung von Beiratsmitgliedern und bei<br />
jeder sonstigen den Beirat betreffenden Beschlussfassung sein<br />
Stimmrecht gemäß § 5 (3) nicht ausüben.<br />
§ 15 Anlageausschuss<br />
(1) Auf Beschluss der ersten Gesellschafterversammlung ist über<br />
die Einführung eines Anlageausschusses zu entscheiden, der aus<br />
mindestens drei Mitgliedern besteht und vom Komplementär bestellt<br />
wird. Die Gesellschafter erhalten ein entsprechendes Vorschlagsrecht.<br />
Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von mindestens<br />
10 Mio. EUR erhalten das Recht, ein zusätzliches Mitglied<br />
in den Anlageausschuss zu entsenden.<br />
(2) Das / die Mitglied / er des Anlageausschusses werden für 3 Geschäftsjahre<br />
bestellt. Eine Abberufung durch den Komplementär<br />
ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine wiederholte Berufung<br />
ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Anlageausschusses während<br />
seiner Amtszeit aus, kann ein Nachfolger bestimmt werden.<br />
(3) Der Anlageausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher<br />
Mehrheit. Bei Besetzung mit drei Mitgliedern ist er beschlussfähig,<br />
wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Es<br />
können dann solche Beschlüsse gefasst werden, denen die beiden<br />
anwesenden Mitglieder zustimmen. Der Anlageausschuss<br />
gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte<br />
einen Vorsitzenden.<br />
(4) Aufgabe des Anlageausschusses ist die Überwachung der Investitionskriterien<br />
sowie die Beratung, Unterstützung und Überwachung<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter bei der Investitionsstrategie.<br />
Der Anlageausschuss ist nicht berechtigt, den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern Weisungen zu erteilen. Er kann<br />
aber festlegen, welche der Immobilien, die von den Zielfonds<br />
gehalten werden, an denen sich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt<br />
hat und die mindestens einen Anteil in Höhe von 5 % des Gesellschaftskapitals<br />
der Gesellschaft haben, durch einen Sachverständigen<br />
bewertet werden müssen.<br />
(5) Die Mitglieder des Anlageausschusses nehmen an den Gesellschafterversammlungen<br />
teil.<br />
(6) Der Anlageausschuss ist kein Organ im Sinn des Aktienrechts.<br />
Seine Mitglieder haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />
Schadensersatzansprüche der Gesellschafter oder der Gesellschaft<br />
verjähren drei Jahre ab ihrer Entstehung. Die Haftung eines Anlageausschussmitglieds<br />
ist ausgeschlossen, soweit es überstimmt<br />
worden ist. Jedes Anlageausschussmitglied ist außerhalb der Gesellschaft<br />
über seine Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpfl ichtet.<br />
V. Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse,<br />
Niederschriften<br />
§ 16 Gesellschafterversammlung<br />
(1) Die ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet jährlich<br />
innerhalb einer Frist von elf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />
statt; die erste Gesellschafterversammlung ist bis zum<br />
30.11.2011 für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 einzuberufen.<br />
Statt der Durchführung einer Gesellschafterversammlung können<br />
die geschäftsführenden Gesellschafter eine schriftliche Abstimmung<br />
durchführen lassen, wenn diesem Verfahren nicht durch<br />
Gesellschafter oder Treugeber, die mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals<br />
vertreten, innerhalb von zwei Wochen nach Absendung<br />
des Einladungsschreibens widersprochen wird. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter haben im Fall des Widerspruchs<br />
binnen 28 weiteren Tagen eine Gesellschafterversammlung zu<br />
den angekündigten Beschlussgegenständen einzuberufen.<br />
(2) Außerordentliche Gesellschafterversammlungen fi nden auf<br />
Antrag von Gesellschaftern oder Treugebern, die mindestens
20 % des Gesellschaftskapitals vertreten, des Komplementärs,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten oder des Beirates statt.<br />
Erfolgt in einem solchen Fall die Einberufung nicht innerhalb von<br />
14 Tagen, ist der Antragsteller oder der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, die Versammlung wirksam einzuberufen.<br />
Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung kann auch im<br />
Rahmen einer schriftlichen Abstimmung durchgeführt werden.<br />
In diesem Fall verkürzt sich die Widerspruchsfrist des § 16 (1) auf<br />
sieben Tage. Im Falle des Widerspruchs haben die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter eine außerordentliche Gesellschafterversammlung<br />
innerhalb von 14 Tagen einzuberufen.<br />
(3) Ort der Versammlung ist der Sitz der Gesellschaft oder München,<br />
soweit die Gesellschafter nicht etwas anderes beschließen.<br />
(4) Die Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt<br />
schriftlich an die der Gesellschaft zuletzt benannte Anschrift der<br />
Gesellschafter durch die geschäftsführenden Gesellschafter unter<br />
Wahrung einer Frist von mindestens vier Wochen. Bei außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlungen kann die Einberufungsfrist<br />
auf bis zu zehn Tage verkürzt werden. Wird statt der<br />
außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein schriftliches<br />
Abstimmungsverfahren gewählt, kann der Zeitraum für eine gültige<br />
Stimmabgabe ebenfalls auf bis zu zehn Tage verkürzt werden.<br />
Bei der Berechnung der Fristen werden der Tag der Absendung<br />
und der Tag der Versammlung mitgezählt. Bei der Einberufung<br />
ist die Tagesordnung bekannt zu geben.<br />
(5) Ergänzende Anträge und Gegenanträge zur Tagesordnung<br />
können vom Beirat sowie von Gesellschaftern und Treugebern, die<br />
zusammen mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals vertreten,<br />
bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
bzw. im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung<br />
gemäß § 18 (8) zwei Wochen vor Ablauf der Abstimmungsfrist<br />
gestellt werden. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
beträgt diese Frist eine Woche. Für die Fristwahrung<br />
kommt es auf den Zugang bei einem der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter an. In diesen Fällen ist die Gesellschafterversammlung<br />
unter Wahrung der Fristen gemäß (4) erneut einzuberufen.<br />
Erneute ergänzende Anträge und erneute Gegenanträge sind nur<br />
wegen neu aufgenommener Tagesordnungspunkte zulässig.<br />
(6) Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der<br />
Komplementär oder der geschäftsführende Kommanditist.<br />
(7) Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Dritten<br />
vertreten lassen.<br />
§ 17 Gegenstand der Gesellschafterversammlung<br />
Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere für folgende<br />
Beschlussfassungen zuständig:<br />
a) Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte gemäß § 13;<br />
b) Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
c) Festlegung der auf Kapitalkonto III zu verbuchenden Beträge<br />
(maximal entnahmefähige Ausschüttungen);<br />
d) Wahl des Abschlussprüfers;<br />
e) Entlastung des Komplementärs;<br />
f) Entlastung des geschäftsführenden Kommanditisten;<br />
g) Abberufung des geschäftsführenden Kommanditisten aus<br />
wichtigem Grund;<br />
h) Berufung eines neuen Komplementärs bzw. eines neuen<br />
geschäftsführenden Kommanditisten im Fall der Kündigung<br />
gemäß § 30;<br />
i) Wahl, Entlastung und Vergütung des Beirats;<br />
j) Änderung des Gesellschaftsvertrages;<br />
k) Ausschluss von Gesellschaftern, vorbehaltlich der Regelungen<br />
in §§ 7 (4), 29 (1) und 30 (1);<br />
l) Bestellung eines neuen Treuhandkommanditisten;<br />
m) Aufl ösung der Gesellschaft;<br />
n) Einführung und Entlastung eines Anlageausschusses.<br />
§ 18 Beschlussfassung<br />
(1) Die Gesellschafter beschließen über die in diesem Vertrag<br />
und im Gesetz vorgesehenen Fälle. Die Beschlüsse können in<br />
Gesellschafterversammlungen oder im Wege der schriftlichen<br />
Abstimmung gefasst werden.<br />
(2) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
sämtliche Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und einer der<br />
geschäftsführenden Gesellschafter sowie der Treuhandkommanditist<br />
anwesend oder vertreten sind. Im Wege der schriftlichen<br />
Abstimmung kommt ein Beschluss nur zustande, wenn mindestens<br />
20 % des Gesellschaftskapitals an der Abstimmung teilnehmen<br />
und der schriftlichen Abstimmung nicht mit der Quote des<br />
§ 16 (1) widersprochen wird.<br />
(3) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen grundsätzlich<br />
der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit<br />
nicht in diesem Vertrag oder durch Gesetz etwas anderes<br />
bestimmt ist. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmabgaben<br />
gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt<br />
ein Antrag als abgelehnt. Gesellschafter können auch in der<br />
Form an der Abstimmung in einer Gesellschafterversammlung<br />
teilnehmen, dass sie die Stimmzettel, die ihnen mit der Einberufung<br />
der Gesellschafterversammlung zugesandt worden sind,<br />
ausgefüllt und unterzeichnet dem Treuhandkommanditisten bis<br />
zum Beginn der Gesellschafterversammlung zusenden.<br />
(4) Beschlüsse zu § 17 g), h), j) bis m) sowie nach § 17 a) in Verbindung<br />
mit § 13 b), c) und d) bedürfen einer Mehrheit von 75 %<br />
der abgegebenen Stimmen sowie der Zustimmung eines der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter, die nur aus wichtigem Grund<br />
verweigert werden kann. Gleiches gilt für Beschlüsse nach<br />
§ 17 c), soweit eine maximal entnahmefähige Ausschüttung beschlossen<br />
werden soll, die von der gemäß § 22 (1) vorgeschlagenen<br />
Höhe abweicht.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
113
114<br />
Sind 20 % der abgegebenen Stimmen auf fünf oder weniger Gesellschafter<br />
verteilt und lehnen diese die Empfehlungen der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter ab, tritt anstelle der Mehrheit<br />
von 75 % eine Mehrheit von 50 % der abgegebenen Stimmen.<br />
(5) Eine Nachschusspfl icht kann nur mit den Stimmen aller Gesellschafter<br />
beschlossen werden.<br />
(6) Ein Bevollmächtigter, der mehrere Gesellschafter vertritt,<br />
kann entsprechend ihm erteilter Weisungen voneinander abweichende<br />
Stimmen abgeben. Dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten<br />
und den Komplementär; diese sind berechtigt, das<br />
ihnen zustehende Stimmrecht gespalten auszuüben. Im Übrigen<br />
kann ein Gesellschafter für seinen Kapitalanteil nur eine einheitliche<br />
Stimme abgeben. Die Gesellschaft kann ihr Stimmrecht in<br />
einer anderen Gesellschaft nur einheitlich ausüben.<br />
(7) Das Stimmrecht richtet sich nach dem Kapitalkonto I in der<br />
Weise, dass auf je 1.000 EUR Kapitalanteil eine Stimme entfällt.<br />
Bei späteren Aufteilungen bzw. Zusammenlegungen von Kapitalanteilen<br />
sind diese Stimmen den neu entstehenden Kapitalanteilen<br />
im Verhältnis der Aufteilung bzw. Zusammenlegung zuzurechnen.<br />
(8) Bei schriftlichen Abstimmungen haben die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter den Abstimmungsgegenstand mit einer begründeten<br />
Stellungnahme bekannt zu geben. Die Abstimmungsunterlagen<br />
sind zuvor dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten mit angemessener<br />
Frist vorzulegen. Soweit diese eigene Stellungnahmen<br />
abgeben, sind sie den Abstimmungsunterlagen beizufügen. Die<br />
Stimmabgabe der Gesellschafter muss innerhalb der festgelegten<br />
Abstimmungsfrist von mindestens vier Wochen nach Absendung<br />
der Abstimmungsaufforderung bei der Gesellschaft eingehen. Die<br />
Auszählung der Stimmen erfolgt durch die Gesellschaft; der Treuhandkommanditist<br />
und der Beirat haben das Recht, die Auszählung<br />
zu überprüfen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird ein im<br />
schriftlichen Verfahren gefasster Beschluss am Beginn des ersten<br />
Tages wirksam, der auf den Ablauf der Abstimmungsfrist folgt.<br />
(9) Die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses kann<br />
nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />
der Niederschrift gemäß § 19 (1) bzw. der schriftlichen Mitteilung<br />
gemäß § 19 (2) durch eine gegen die Gesellschaft zu<br />
richtende Klage geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist<br />
gilt ein etwaiger Mangel als geheilt.<br />
§ 19 Niederschriften der Gesellschafterbeschlüsse<br />
(1) Über die in der Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse<br />
ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Versammlungsleiter,<br />
dem Treuhandkommanditisten und einem Beiratsmitglied<br />
zu unterzeichnen und den Gesellschaftern zu übersenden<br />
ist.<br />
(2) Über das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung nach § 18<br />
(8) sind die Gesellschafter schriftlich zu unterrichten.<br />
(3) Beanstandungen der Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift<br />
nach (1) oder der schriftlichen Mitteilung nach (2) sind<br />
innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Absendung<br />
schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber einem<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter zu erklären. § 18 (9)<br />
bleibt unberührt.<br />
VI. Jahresabschluss, Ergebnisbeteiligung, Entnahmen,<br />
Vergütungen<br />
§ 20 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Steuerveranlagungen,<br />
Sonderwerbungskosten<br />
(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter haben in den ersten<br />
sechs Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung und Bilanzierung sowie der gesetzlichen Vorschriften<br />
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft<br />
sowie die für die Zwecke der Besteuerung maßgebliche<br />
Einnahmen- / Überschussrechnung aufzustellen.<br />
(3) Buchführung und Jahresabschluss sowie die Einnahmen- /<br />
Überschussrechnung können nach Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
geprüft werden. Bis zur ersten Gesellschafterversammlung<br />
wird der Abschlussprüfer von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern bestellt.<br />
(4) Der geprüfte bzw. ungeprüfte Jahresabschluss sowie die Einnahmen-<br />
/ Überschussrechnung sind mit entsprechenden Erläuterungen<br />
allen Gesellschaftern mit der Einladung zur ordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung zuzusenden. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter haben auf Verlangen den Prüfungsbericht<br />
dem Beirat und dem Treuhandkommanditisten auszuhändigen.<br />
(5) Den Gesellschaftern ist bekannt, dass sie Sonderwerbungskosten<br />
(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit ihrer<br />
Beteiligung) nicht bei ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />
sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten<br />
und einheitlichen Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft geltend<br />
machen können.<br />
(6) Die Gesellschaft wird ihre Gesellschafter rechtzeitig auffordern,<br />
die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene Kalenderjahr<br />
bis zum 31.03. mitzuteilen und belegmäßig nachzuweisen.<br />
Sonderwerbungskostenmeldungen, die nach diesem Stichtag<br />
eingehen bzw. unvollständig sind, werden wegen des anfallenden<br />
organisatorischen Mehraufwandes erst nach Zahlung eines<br />
Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />
bearbeitet und in die Feststellungserklärung aufgenommen.<br />
(7) Die Gesellschafter verpfl ichten sich untereinander, Rechtsbehelfe<br />
oder sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranla-
gungen der Gesellschaft nur im Einvernehmen mit der Gesellschaft,<br />
d.h. nach Zustimmung durch einen der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter, einzulegen, auch soweit sie persönlich (z.B.<br />
Sonderwerbungskosten) betroffen sind.<br />
§ 21 Beteiligung am Ergebnis und am Vermögen<br />
(1) Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile gemäß<br />
Kapitalkonto I am Vermögen und am Ergebnis der Gesellschaft<br />
beteiligt. Das Auseinandersetzungsguthaben bzw. der Anteil<br />
des Vermögens bei Aufl ösung der Gesellschaft ermittelt sich<br />
gemäß § 32 bzw. § 33.<br />
Das steuerliche Ergebnis für einen Gesellschafter, wie es sich nach<br />
Berücksichtigung des anteiligen Vorabgewinns des Komplementärs<br />
gemäß § 23 sowie der Vorabgutschrift für die in der Gesellschaft<br />
thesaurierten und gemäß § 22 (3) entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
(Kapitalkonto VI) gemäß (4) ergibt, ist einem Gesellschafter in<br />
dem Verhältnis zuzurechnen, in dem er zum jeweiligen Bilanzstichtag<br />
an der Gesellschaft gemäß Kapitalkonto I beteiligt ist.<br />
Abweichend hiervon gilt:<br />
Steuerliche Ergebnisse, die bis zum 31.12.2011 entstehen und<br />
den auf Basis dieses Gesellschaftsvertrages beitretenden Gesellschaftern<br />
nach der vorstehenden Regelung zuzurechnen wären,<br />
werden – durch Vorabzurechnung – so verteilt, dass sämtliche<br />
Gesellschafter, die sich bis zum 31.12.2011 an der Gesellschaft<br />
gemäß § 4 (1) beteiligen, zu diesem Bilanzstichtag in der Summe<br />
im gleichen Verhältnis begünstigt und belastet sind.<br />
(2) Allen Gesellschaftern werden Verlustanteile auch dann zugerechnet,<br />
wenn sie die Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen.<br />
(3) Soweit der geschäftsführende Kommanditist der Gesellschaft<br />
Leistungen aufgrund gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung erbringt,<br />
ist er – auch in Verlustjahren – berechtigt, die im Investitionsplan<br />
gemäß § 8 bezeichneten gesellschaftsvertraglich geregelten<br />
Vergütungen zu entnehmen. Diese Vergütungen gelten im<br />
Verhältnis zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern<br />
als Aufwand der Gesellschaft.<br />
(4) Die Gesellschafter erhalten für die auf Kapitalkonto V und VI<br />
verbuchten und in der Gesellschaft thesaurierten Beträge eine<br />
quartalsweise nachträglich vorzunehmende Vorabgutschrift. Der<br />
durch die geschäftsführenden Gesellschafter jeweils festgesetzte<br />
Gutschriftssatz orientiert sich an den durch die Anlage der auf Kapitalkonto<br />
V und VI erzielbaren Sondererträgen sowie an den<br />
durch die Nichtaufnahme von Darlehen ersparten Aufwendungen.<br />
§ 22 Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
(1) Es erfolgen grundsätzlich keine Ausschüttungen der Gesellschaft.<br />
Die Gesellschafterversammlung entscheidet unter Berücksichtigung<br />
der Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Si-<br />
cherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die<br />
Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen (Entnahmen),<br />
soweit sie nicht zur Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher<br />
oder sonstiger Verpfl ichtungen benötigt werden, durch Festlegung<br />
einer maximal entnahmefähigen Ausschüttung. Der Komplementär<br />
unterbreitet der Gesellschafterversammlung in Abstimmung<br />
mit dem geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />
Treuhandkommanditisten und dem Beirat einen Vorschlag über<br />
die Höhe der für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließenden<br />
maximal entnahmefähigen Ausschüttung.<br />
Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2011 beträgt die maximal entnahmefähige<br />
Ausschüttung 7 % p.a.<br />
(2) Die erste Entnahmemöglichkeit (Ausschüttung) ist für die Geschäftsjahre<br />
2009 und 2010 geplant. Ausschüttungen können als<br />
Vorabausschüttung jeweils zum 30.06. des Folgejahres ausgezahlt<br />
werden, wenn der Gesellschafter dem Treuhandkommanditisten<br />
spätestens bis zum 18.06.2013 (Zugang beim Treuhandkommanditisten)<br />
mitgeteilt hat, dass er beabsichtigt, eine Entnahme<br />
vorzunehmen (Ausnahme: Ausschüttungen für 2009 /<br />
2010 bzw. für 2011 in Höhe von zeitanteilig 7 % p.a. erfolgen<br />
am 20.01.2011 bzw. am 20.01.2012). Der Komplementär ist in<br />
Abstimmung mit dem geschäftsführenden Kommanditisten, dem<br />
Treuhandkommanditisten und dem Beirat berechtigt, Entnahmen<br />
als Vorabausschüttung für das vergangene Geschäftsjahr<br />
unter Verrechnung mit offenen Beträgen aus dem Verrechnungskonto<br />
auch vor einem Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
auszuschütten, nicht jedoch vor dem 30.06. des Folgejahres und<br />
nicht vor Mitteilung des Gesellschafters, dass er beabsichtigt,<br />
eine Entnahme vorzunehmen. Diese Mitteilung muss dem Treuhandkommanditisten<br />
bis spätestens zum 18.06. (Zugang beim<br />
Treuhandkommanditisten) eines jeden Jahres vorliegen.<br />
(3) Die Gesellschafter, die ihre Einzahlungsverpfl ichtung auf den<br />
zu erbringenden Kapitalanteil vollumfänglich geleistet haben, haben<br />
in Höhe der beschlossenen maximal entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
bzw. hinsichtlich der Vorabausschüttungen gemäß<br />
(2) das individuell jährlich ausübbare Wahlrecht, diesen Betrag<br />
ganz oder teilweise (mindestens 10.000 EUR oder ein Vielfaches)<br />
zu entnehmen. Dasselbe gilt für die in den Vorjahren thesaurierten<br />
und entnahmefähigen Ausschüttungen (Kapitalkonto V) sowie<br />
die gemäß § 21 (4) erfolgten Gutschriften (Kapitalkonto VI).<br />
Die Gesellschafter sind unter Wahrung einer Frist von mindestens<br />
zehn Tagen auf dieses Wahlrecht jährlich hinzuweisen und<br />
zur Ausübung ihres Wahlrechtes bis spätestens zum 18.06. (Zugang<br />
beim Treuhandkommanditisten) eines jeden Jahres aufzufordern.<br />
Die Aufforderung erfolgt an die der Gesellschaft zuletzt<br />
benannte Anschrift durch den Treuhandkommanditisten. Bei der<br />
Berechnung der Frist wird der Tag der Absendung mitgezählt.<br />
Bei Stimmenthaltungen bzw. bei Fehlen einer anderslautenden<br />
Weisung des Gesellschafters wird unterstellt, dass die entnahme-<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
115
116<br />
fähigen Ausschüttungen bzw. die gemäß (2) geplanten Vorabausschüttungen<br />
für das laufende Jahr nicht entnommen werden sollen.<br />
Entnahmen (Ausschüttungen) können jeweils zum 30.06.<br />
eines jeden Jahres bzw. bei einem wichtigen Grund auf Ebene<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft jederzeit erfolgen.<br />
(4) Soweit der Komplementär gemäß § 23 (1) und (7) Anspruch<br />
auf einen Vorabgewinn hat, ist er berechtigt, diesen unbeschadet<br />
der Regelungen in (1) und (2) während des laufenden Geschäftsjahres<br />
zu entnehmen.<br />
(5) Entnahmen (Ausschüttungen) erfolgen auch dann, wenn der<br />
Kapitalanteil durch Verluste gemindert ist.<br />
(6) Soweit Gesellschafter der Gesellschaft während eines Geschäftsjahres<br />
beitreten, erhalten sie die Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
für das Beitrittsjahr zeitanteilig.<br />
§ 23 Vergütung der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
(1) Der Komplementär erhält – auch in Verlustjahren – einen<br />
Vorabgewinn in Höhe von jährlich 0,5 % der im jeweiligen Geschäftsjahr<br />
erzielten Einnahmen der Gesellschaft gemäß (5).<br />
Scheidet der Komplementär aus, erhält er diesen Vorabgewinn<br />
zeitanteilig.<br />
(2) Der Komplementär erhält für die Vermittlung von Beteiligungen<br />
an Zielfonds zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 10<br />
(4) a) eine einmalige Vergütung in Höhe von 3 % der Anschaffungskosten<br />
(inkl. fremder Erwerbsnebenkosten) der vermittelten<br />
Beteiligungen an Zielfonds. Die Vergütung nach Satz 1 ist für die<br />
Erstinvestition des <strong>Fonds</strong>vermögens in Beteiligungen an Zielfonds<br />
im Investitionsplan gemäß § 8 enthalten.<br />
(3) Der geschäftsführende Kommanditist erhält für die Wahrnehmung<br />
der Aufgaben gemäß § 10 (4) b) – f) eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 2 % der Einnahmen der Gesellschaft gemäß<br />
(5). Scheidet der geschäftsführende Kommanditist aus, erhält er<br />
diese Vergütung zeitanteilig.<br />
(4) Der geschäftsführende Kommanditist erhält darüber hinaus<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung, deren Höhe von dem während<br />
der rechnerischen Beteiligungsdauer von der Gesellschaft aus<br />
einer erworbenen Beteiligung an einem Zielfonds erwirtschafteten<br />
durchschnittlichen Ertrag abhängig ist und die nach Eingang<br />
der ersten Rate der Sondereinnahmen gemäß (6) des jeweiligen<br />
Zielfonds erstmalig abgerechnet wird.<br />
Die rechnerische Beteiligungsdauer ist der Zeitraum ab Zahlung<br />
des Kaufpreises für die jeweilige Beteiligung an einem Zielfonds<br />
bis Eingang der ersten Rate der Sondereinnahmen gemäß (6) für<br />
diese Beteiligung bei der Gesellschaft.<br />
Der durchschnittliche Ertrag setzt sich aus den Ausschüttungen<br />
bzw. Dividenden sowie den Sondereinnahmen gemäß (6) der<br />
jeweiligen Beteiligung an einem Zielfonds zusammen und wird<br />
durch eine lineare zeitanteilige Verteilung der vorgenannten Einnahmen<br />
auf die rechnerische Beteiligungsdauer als Prozentsatz<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten)<br />
ermittelt, ohne dass eine zeitbezogene Gewichtung des Zufl usses<br />
dieser Einnahmen erfolgt.<br />
Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 15 % des 7 % p.a. übersteigenden<br />
durchschnittlichen Ertrages und ist um 15 % des<br />
4,5 % p.a. unterschreitenden durchschnittlichen Ertrages, jeweils<br />
bezogen auf die Anschaffungskosten (inkl. Erwerbsnebenkosten),<br />
zu kürzen.<br />
Im Jahr des Eingangs einer oder mehrerer weiterer Raten der<br />
Sondereinnahmen gemäß (6) aus der jeweiligen Beteiligung an<br />
einem Zielfonds erfolgt insoweit jeweils eine erneute entsprechende<br />
Ermittlung der erfolgsabhängigen Vergütung gemäß vorstehendem<br />
Mechanismus.<br />
Zahlungsverpfl ichtungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
können sich aus der erfolgsabhängigen Vergütung nicht ergeben.<br />
Im Fall, dass die erfolgsabhängigen Vergütungen sämtlicher Beteiligungen<br />
an Zielfonds innerhalb eines Geschäftsjahres, in dem<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet wird, einen negativen<br />
Betrag ergeben, wird dieser auf die Folgejahre vorgetragen<br />
und mit einer dann sich ergebenden erfolgsabhängigen Vergütung<br />
verrechnet. Kann ein negativer Betrag bis zur Liquidation<br />
der Gesellschaft nicht ausgeglichen werden, verzichtet die Gesellschaft<br />
auf dessen Geltendmachung.<br />
(5) Unter Einnahmen der Gesellschaft fallen sowohl laufende<br />
Entnahmen (Ausschüttungen) bzw. Dividenden aus Zielfonds als<br />
auch Guthabenzinsen der Gesellschaft (ohne Anrechnung einer<br />
von einem Schuldner einbehaltenen Abgeltungssteuer).<br />
(6) Unter Sondereinnahmen der Gesellschaft fallen sämtliche<br />
Erlöse aus der Liquidation, Veräußerung oder Kündigung von Beteiligungen<br />
an Zielfonds.<br />
(7) Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer ist zusätzlich zu vergüten.<br />
Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung<br />
gemäß § 195 BGB.<br />
(8) Der Vorabgewinn nach vorstehendem (1) sowie die Vergütungen<br />
nach (3) und (4) sind spätestens am 31.12. eines Jahres<br />
fällig. Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, angemessene<br />
Abschlagszahlungen zu entnehmen. Die Vergütung<br />
nach (2) ist mit Fälligkeit der Kaufpreise für den Erwerb der Beteiligungen<br />
an Zielfonds fällig.<br />
(9) Scheidet der geschäftsführende Kommanditist auf Grund eines<br />
Gesellschafterbeschlusses gemäß § 17 k) aus der Gesellschaft<br />
aus und / oder wird der geschäftsführende Gesellschafter
gemäß § 17 g) abberufen, ist die Vergütung nach (4) zu ermitteln<br />
und zum Datum eines solchen Gesellschafterbeschlusses fällig.<br />
Für die Berechnung der Vergütung nach (4) sind die zuletzt dem<br />
Anlageausschuss berichteten und dokumentierten inneren Werte<br />
für die erworbenen Beteiligungen an Zielfonds heranzuziehen.<br />
Liegen diese Informationen dem Anlageausschuss nicht vor, sind<br />
die zuletzt an der <strong>Fonds</strong>börse Deutschland Beteiligungsmakler<br />
AG bezahlten Kurse heranzuziehen. Liegen zu einzelnen Beteiligungen<br />
an Zielfonds keine Kurse vor, ist der innere Wert vom<br />
Abschlussprüfer zu ermitteln und verbindlich festzulegen.<br />
§ 24 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
(1) Der Treuhandkommanditist erhält für die in Folge der Kapitalerhöhung<br />
zu erbringenden Leistungen eine Einmalvergütung<br />
von 20.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Die Einmalvergütung sowie<br />
die in (2) geregelten Vergütungen für 2009 bis 2011 sind im Investitionsplan<br />
gemäß § 8 berücksichtigt und werden zum<br />
31.12.2009 fällig.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist erhält ab dem 01.01.2010 eine<br />
pauschale Vergütung von 5.000 EUR p.a. sowie ab 2009 eine<br />
jährliche Staffelgebühr in Abhängigkeit von der Anzahl der zum<br />
31.12. eines Geschäftsjahres verwalteten Kapitalanteile, jeweils<br />
zzgl. Umsatzsteuer. Diese Staffelgebühr beträgt für die ersten<br />
hundert Kapitalanteile jeweils 150 EUR / Kapitalanteil p.a. und<br />
für alle weiteren Kapitalanteile jeweils 100 EUR / Kapitalanteil<br />
p.a., jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Die pauschale Vergütung und<br />
die Staffelgebühr sind spätestens am 31.12. eines Jahres fällig.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen<br />
zu entnehmen.<br />
(3) Sollte während der Laufzeit des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
der Verbraucherpreisindex für Deutschland oder dessen<br />
Ersatz- oder Nachfolgeindex, festgestellt vom Statistischen<br />
Bundesamt in Wiesbaden, gegenüber dem Stand Januar 2010<br />
(Basisjahr 2005=100) bzw. gegenüber dem Stand der letzten Anpassung<br />
gestiegen oder gefallen sein, so ist der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, eine Anpassung der Vergütung gemäß (2)<br />
im gleichen Verhältnis ab dem 01.01. des Jahres, das auf das Jahr<br />
folgt, in welchem die vorstehend defi nierte Änderung eingetreten<br />
ist, zu verlangen.<br />
(4) Die Vergütungen für Leistungen, die gegenüber den Treugebern<br />
außerhalb der laufenden Tätigkeiten individuell erbracht<br />
werden, werden unter Entlastung der Treugeber von der Gesellschaft<br />
geschuldet und im Verhältnis der Gesellschafter zueinander<br />
als Aufwand der Gesellschaft behandelt.<br />
(5) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />
Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter als Erfüllungsgehilfen<br />
bedienen. Die Kosten sind von der Gesellschaft zu<br />
tragen, sofern sie von der Gesellschaft auf Dritte umgelegt werden<br />
können.<br />
§ 25 Vergütung des Anlageausschusses<br />
(1) Der Anlageausschuss erhält für die Übernahme seiner Aufgaben<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von insgesamt 0,1 % der<br />
im jeweiligen Jahr erzielten Einnahmen der Gesellschaft gemäß<br />
§ 23 (5).<br />
(2) Die Vergütung ist am 31.12. eines jeden Jahres fällig.<br />
(3) Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer ist zusätzlich zu vergüten.<br />
Dieser Anspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung<br />
gemäß § 195 BGB.<br />
VII. Verfügungen, Tod eines Gesellschafters<br />
§ 26 Rechtsgeschäftliche Verfügungen über Kapitalanteile<br />
(1) Kapitalanteile sind übertragbar. Die Verfügung über Kapitalanteile<br />
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und ist dem<br />
Treuhandkommanditisten durch Übersendung der Verfügungsunterlagen<br />
unverzüglich anzuzeigen. Die Verfügung eines Kommanditisten<br />
mit Ausnahme des Treuhandkommanditisten, für<br />
den die Sonderregelung unter (3) gilt, steht unter der aufschiebenden<br />
Bedingung der schriftlichen Zustimmung des Komplementärs<br />
und wird – mit Ausnahme der Fälle des § 27 – zum<br />
01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche Verfügung und<br />
die schriftliche Zustimmung des Komplementärs folgt. Die Zustimmung<br />
des Komplementärs darf nur aus wichtigem Grund<br />
versagt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn infolge<br />
der Verfügung Kapitalanteile entstehen, die den Anforderungen<br />
des § 4 (4) nicht genügen oder seitens des Erwerbers eine<br />
den Anforderungen des § 5 (4) entsprechende Handelsregistervollmacht<br />
nicht in angemessener Frist erteilt wird oder eine den<br />
Anforderungen des § 5 (5) entsprechende Legitimation im Sinne<br />
des Geldwäschegesetzes nicht erfolgt. Die Zustimmung ist nicht<br />
erforderlich im Falle der anfänglichen Abtretung oder Verpfändung<br />
des Kapitalanteils zum Zwecke der teilweisen Finanzierung<br />
der Kommanditbeteiligung.<br />
(2) Gegenüber der Gesellschaft gilt der bisherige Kommanditist<br />
solange als Gesellschafter, bis dem Treuhandkommanditisten die<br />
Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />
bis zum erfolgten Zugang dieser Anzeige mit schuldbefreiender<br />
Wirkung, auch gegenüber dem neuen Kommanditisten, an<br />
den bisherigen Kommanditisten Auszahlungen vorzunehmen.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist kann seinen Kapitalanteil im<br />
Ganzen oder in Teilbeträgen nur mit Zustimmung oder auf<br />
schriftliche Weisung des jeweiligen Treugebers abtreten oder in<br />
sonstiger Weise darüber verfügen. Jeder neue Kommanditist hat<br />
zur Handelsregisteranmeldung die nach § 5 (4) vorgesehene<br />
Handelsregistervollmacht zu erteilen und eine den Anforderungen<br />
des § 5 (5) entsprechende Legitimation im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />
nachzuweisen.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
117
118<br />
(4) Unbeschadet der Abtretung des Kapitalanteils bleibt die Gesellschaft<br />
ermächtigt, alle Entnahmen, die auf den abgetretenen<br />
Kapitalanteil entfallen, mit schuldbefreiender Wirkung auch für<br />
Rechnung des Sonderrechtsnachfolgers an den Treuhandkommanditisten<br />
zu leisten.<br />
(5) Bei jedem Übergang der Gesellschafterstellung auf einen Dritten,<br />
ob im Rahmen von Gesamtrechts- oder Sonderrechtsnachfolge,<br />
werden alle Konten gemäß § 6 unverändert und einheitlich<br />
fortgeführt. Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten hinsichtlich<br />
nur einzelner Gesellschafterkonten ist nicht möglich.<br />
(6) Die Absätze (1) und (4) gelten entsprechend für die Abtretung<br />
und Verpfändung von einzelnen Rechten aus dem Kapitalanteil,<br />
insbesondere für die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen<br />
auf Entnahmen (Ausschüttungen) und Auseinandersetzungsguthaben.<br />
§ 27 Tod eines Kommanditisten<br />
(1) Stirbt ein Kommanditist, geht der Kapitalanteil mit allen Rechten<br />
und Pfl ichten auf seine Erben in Höhe der jeweiligen Erbquote<br />
und ggf. dann auf seine Vermächtnisnehmer über. Die Gesellschaft<br />
wird mit dem oder den Erben fortgesetzt. Die Erben und<br />
Vermächtnisnehmer haben einen Erbschein oder solche Unterlagen,<br />
die der Treuhandkommanditist oder der Komplementär nach<br />
pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis der Erbfolge, insbesondere<br />
gemäß § 12 (1) Satz 3 HGB i.V.m. § 35 GBO, als ausreichend<br />
erachtet, im Original, in öffentlich beglaubigter Ausfertigung<br />
oder in öffentlich beglaubigter Abschrift, die zum Zeitpunkt<br />
der Handelsregisteranmeldung nicht älter als drei Monate sein<br />
darf, sowie die erforderlichen Handelsregistervollmachten gemäß<br />
den Anforderungen des § 5 (4) vorzulegen. Werden ausländische<br />
Urkunden zum Nachweis der Erbfolge, des Erbrechts oder<br />
der Verfügungsbefugnis vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist<br />
berechtigt, auf Kosten dessen, der seine Berechtigung auf diese<br />
ausländischen Urkunden stützt, diese übersetzen zu lassen<br />
und/oder ein Rechtsgutachten im Hinblick auf die Rechtsfolgen<br />
der vorgelegten Urkunden einzuholen. § 4 (4) und (5) gelten für<br />
den/die Erben und Vermächtnisnehmer entsprechend.<br />
(2) Jeder Kommanditist bevollmächtigt für den Fall seines Todes<br />
widerrufl ich den Komplementär, die Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />
bis zum ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation<br />
gemäß (1) Satz 3 im Interesse der Erben wahrzunehmen und<br />
die Erben im Rahmen ihres Kapitalanteils zu vertreten. Der Komplementär<br />
wird insoweit vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />
§ 181 BGB befreit. Der Komplementär wird sich der Ausübung<br />
des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />
Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben geboten ist. Für<br />
Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen, gilt § 14 (10).<br />
(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />
Verfügungen gemäß § 26 entsprechend. § 4 (4) und<br />
(5) fi ndet Anwendung.<br />
VIII. Dauer der Gesellschaft, Kündigung,<br />
Ausschluss von Gesellschaftern<br />
§ 28 Dauer der Gesellschaft, Kündigung<br />
(1) Die Gesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Sie<br />
kann erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2023,<br />
nicht jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses,<br />
gekündigt werden, danach ist sie mit gleicher Frist jeweils zum<br />
Ende eines Geschäftsjahres kündbar.<br />
Die Gesellschafter gemäß § 4 (1) a) (Vorzugs-Kommanditkapital)<br />
erhalten das gesellschafterliche Sonderrecht, ihren Kapitalanteil<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2010 sowie zum<br />
31.12.2011 ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen.<br />
Der Treuhandkommanditist kann nur mit schriftlicher Zustimmung<br />
oder auf schriftliche Weisung des Treugebers kündigen.<br />
(2) Die geschäftsführenden Gesellschafter sind berechtigt, auch<br />
vor Ablauf des 31.12.2023 durch Kündigung gegenüber der Gesellschaft<br />
zum Ende eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft<br />
auszuscheiden, erstmals jedoch mit Wirkung zum 31.12.2015.<br />
Die Kündigungserklärung muss mit einer Frist von sechs Monaten<br />
erfolgen.<br />
Sind nur jeweils ein persönlich haftender Gesellschafter und ein<br />
geschäftsführender Kommanditist vorhanden, scheiden diese<br />
bzw. einer davon erst aus, wenn ein neuer persönlich haftender<br />
Gesellschafter bzw. geschäftsführender Kommanditist in die Gesellschaft<br />
aufgenommen und gemäß § 17 h) gewählt wurde. Im<br />
Falle der Kündigung aus wichtigem Grund, scheidet der kündigende<br />
Gesellschafter spätestens sechs Monate nach Zugang des<br />
Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft aus. Das Vorschlagsrecht<br />
zur Wahl des Komplementärs bzw. des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten haben der nicht ausscheidende geschäftsführende<br />
Gesellschafter und Gesellschafter, die mindestens 20 %<br />
des Gesellschaftskapitals vertreten bzw., wenn alle geschäftsführenden<br />
Gesellschafter ausscheiden, zusätzlich der Beirat.<br />
(3) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist an die Gesellschaft,<br />
in den Fällen gemäß (2) an den Treuhandkommanditisten<br />
zu richten. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist<br />
ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Gesellschaft<br />
bzw. dem Treuhandkommanditisten.<br />
(4) Die Kündigung hat nicht die Aufl ösung der Gesellschaft, sondern<br />
nur das Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters zur<br />
Folge.<br />
(5) Beschließt die Gesellschafterversammlung innerhalb einer<br />
Frist von 12 Monaten nach Eingang der Kündigung die Liquidation,<br />
so nimmt auch der kündigende Gesellschafter an der Liquidation<br />
teil.
§ 29 Ausschluss eines Gesellschafters<br />
(1) Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grunde aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere<br />
vor, wenn ein Gesellschafter seinen Verpfl ichtungen<br />
zur Erbringung des Kapitalanteils gemäß § 7 (1) trotz Mahnung<br />
nicht oder nicht in voller Höhe nachkommt. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter sind dann ermächtigt, den säumigen Gesellschafter<br />
ohne Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung<br />
im Namen der Gesellschaft auszuschließen und unter Befreiung<br />
vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß § 181 BGB in<br />
entsprechendem Umfang andere Gesellschafter aufzunehmen.<br />
(2) Der persönlich haftende Gesellschafter scheidet ohne Abfi ndung<br />
mit Wirkung zu Beginn des Tages aus der Gesellschaft aus,<br />
an dem für ihn oder für eine andere Gesellschaft, in der er die<br />
Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters inne hat, Antrag<br />
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Mit Ausscheiden<br />
des persönlich haftenden Gesellschafters tritt die asuco<br />
Vertriebs <strong>GmbH</strong>, Oberhaching, auf Grundlage des jeweils geltenden<br />
Gesellschaftsvertrages als persönlich haftender Gesellschafter<br />
in die Gesellschaft ein.<br />
(3) In allen anderen Fällen eines wichtigen Grundes obliegt der<br />
Ausschluss eines Gesellschafters der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.<br />
(4) Durch seinen Ausschluss entstehende Kosten trägt der Gesellschafter.<br />
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend mit der<br />
Folge des § 31, wenn der wichtige Grund nicht bei dem Treuhandkommanditisten,<br />
aber bei seinem Treugeber vorliegt.<br />
IX. Ausscheiden von Gesellschaftern, Kapitalherabsetzung<br />
§ 30 Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
(1) Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn<br />
a) er das Gesellschaftsverhältnis wirksam gekündigt hat;<br />
b) ihm das Gesellschaftsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt<br />
worden ist;<br />
c) ihm gegenüber gemäß § 7 (4) der Rücktritt erklärt worden<br />
ist;<br />
d) er aus der Gesellschaft ausgeschlossen worden ist - und<br />
zwar jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs- bzw.<br />
Rücktritts- oder Ausschlusserklärung;<br />
e) über sein Vermögen oder seinen Nachlass das Insolvenzverfahren<br />
oder ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem<br />
Recht eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt oder sein Kapitalanteil<br />
von einem Gläubiger gepfändet und die Vollstreckungsmaßnahmen<br />
nicht innerhalb von sechs Monaten aufgehoben<br />
wurden und der Komplementär bzw. der geschäftsführende<br />
Kommanditist ihm aus den vorgenannten Gründen<br />
gekündigt haben. Sie sind hierzu von den Gesellschaftern<br />
unwiderrufl ich ermächtigt.<br />
Das Ausscheiden erfolgt jeweils mit Wirksamwerden der Kündigungs-<br />
bzw. Ausschlusserklärung. Bei Ausscheiden eines oder<br />
beider geschäftsführenden Gesellschafter gilt mit Ausnahme von<br />
§ 29 (2) die Regelung von § 28 (2) entsprechend.<br />
(2) Durch das Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
nicht aufgelöst, sondern unter den verbleibenden Gesellschaftern<br />
mit der bisherigen Firma fortgeführt. Scheidet der<br />
Treuhandkommanditist unter Übertragung seines Kapitalanteils<br />
an die Treugeber aus der Gesellschaft aus, wird diese mit den<br />
Treugebern oder einem gemäß (3) bestellten neuen Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt.<br />
(3) Beim Ausscheiden des Treuhandkommanditisten kann gemäß<br />
§ 17 l) ein neuer Treuhandkommanditist bestellt werden, der unter<br />
Ausschluss der Auseinandersetzung im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
in alle Rechte und Pfl ichten des ausscheidenden<br />
Treuhandkommanditisten eintritt. Hierzu ist eine außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlung einzuberufen; es sei denn, die<br />
ordentliche Gesellschafterversammlung fi ndet innerhalb von<br />
zwei Monaten nach dem Ausscheiden des Treuhandkommanditisten<br />
statt. Wird ein neuer Treuhandkommanditist bestellt, haben<br />
alle Gesellschafter ihr bisheriges Treuhandverhältnis nach Maßgabe<br />
der Beschlussfassung mit diesem fortzusetzen.<br />
Der Komplementär ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat<br />
einen neuen Treuhandkommanditisten zu bestellen. Die Bestellung<br />
bedarf der Genehmigung der Gesellschafterversammlung<br />
gemäß vorstehendem Absatz.<br />
(4) Die aus (3) resultierenden Kosten trägt die Gesellschaft.<br />
§ 31 Kapitalherabsetzung<br />
(1) Liegen Gründe, die die Gesellschaft gegenüber einem Gesellschafter<br />
zum Rücktritt, zur Kündigung oder zum Ausschluss<br />
berechtigen, in der Person eines Treugebers vor, können in entsprechender<br />
Anwendung der Regelungen dieses Vertrages der<br />
Kapitalanteil und die Haftsumme des Treuhandkommanditisten<br />
in dem Umfange herabgesetzt werden, wie es dem Beteiligungsbetrag<br />
dieses Treugebers entspricht.<br />
(2) Bei einer Kapitalherabsetzung hat der Treuhandkommanditist<br />
Anspruch auf ein entsprechendes Auseinandersetzungsguthaben<br />
gemäß § 32; es sei denn, der Treugeber oder ein sonstiger Berechtigter<br />
kann nach den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
sowie des Gesellschaftsvertrages die Herausgabe<br />
des Kapitalanteils und seine persönliche Eintragung in das<br />
Handelsregister verlangen.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
119
120<br />
X. Abfi ndung, Liquidation<br />
§ 32 Auseinandersetzungsguthaben<br />
(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, hat er<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Für die Ermittlung<br />
des Guthabens ist der Jahresabschluss des laufenden Geschäftsjahres<br />
unter Berücksichtigung offener Beträge aus dem<br />
Verrechnungskonto und der auf den Kapitalkonten V und VI verbuchten<br />
Beträge maßgebend. Die auf dem Verrechnungskonto<br />
verbuchten Beträge werden mit dem Auseinandersetzungsguthaben<br />
verrechnet.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschafter gemäß § 4<br />
(1) a) (Vorzugs-Kommanditkapital), die ihr gesellschafterliches<br />
Sonderrecht zur Kündigung ihres Kapitalanteils zum 31.12.2010<br />
bzw. zum 31.12.2011 gemäß § 28 (1) ausgeübt haben, beträgt<br />
100 % bezogen auf den gekündigten Kapitalanteil (Kapitalkonto<br />
I) zzgl. der auf den Kapitalkonten V und VI verbuchten Beträge.<br />
(2) Scheidet ein Gesellschafter gemäß § 30 (1) b), d) und e) aus<br />
der Gesellschaft aus, bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />
nach dem um einen Abschlag in Höhe von 20 % verminderten<br />
Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />
(3) In allen anderen Fällen des Ausscheidens eines Gesellschafters<br />
richtet sich das Auseinandersetzungsguthaben nach dem<br />
vollen Verkehrswert des Kapitalanteils.<br />
(4) Ein ideeller Geschäftswert (Firmenwert) bleibt in jedem Fall<br />
außer Ansatz.<br />
(5) Scheiden in einem Geschäftsjahr Gesellschafter aus, die Kapitalanteile<br />
in Höhe von weniger als 1 % des Gesellschaftskapitals<br />
halten, ist das Auseinandersetzungsguthaben von den geschäftsführenden<br />
Gesellschaftern nach billigem Ermessen verbindlich<br />
festzustellen. In allen anderen Fällen wird das Auseinandersetzungsguthaben<br />
von einem Wirtschaftsprüfer oder einer<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Schiedsgutachter verbindlich<br />
festgestellt.<br />
(6) Das Auseinandersetzungsguthaben wird sechs Monate nach<br />
seiner verbindlichen Feststellung und abhängig von der Liquiditätslage<br />
der Gesellschaft fällig. Die Auszahlung ist so lange und<br />
soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung des<br />
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
herbeiführen würde. Soweit es die Liquiditätslage der Gesellschaft<br />
ermöglicht, werden vorab Auszahlungen unter Anrechnung<br />
auf das verbindlich festgestellte Auseinandersetzungsguthaben,<br />
maximal jedoch in Höhe der auf Kapitalkonto V und VI verbuchten<br />
Beträge, an die Gesellschafter erfolgen. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, den Restbetrag des Auseinandersetzungsguthabens<br />
entsprechend der Liquiditätslage der Gesellschaft bei Aufrechterhaltung<br />
der regulären Entnahmen (Ausschüttungen) an die restli-<br />
chen Gesellschafter vorzunehmen. In diesem Fall ist der jeweils<br />
rückständige Rest mit dem Prozentsatz zu vergüten, der sich bei<br />
den Ausschüttungen bezogen auf das übrige Gesellschaftskapital<br />
ergibt. Erfolgt eine Veräußerung, Liquidation oder Kündigung einer<br />
der Beteiligungen an Zielfonds während der Laufzeit der Auszahlung<br />
eines Auseinandersetzungsguthabens, ist die Gesellschaft<br />
berechtigt, die noch ausstehenden Zahlungsraten anzupassen<br />
und das noch offene Auseinandersetzungsguthaben zu mindern,<br />
wenn der tatsächlich erzielte Verkaufspreis für die Beteiligung<br />
an dem Zielfonds von dem Wert zum Nachteil der Gesellschaft<br />
abweicht, der als Verkehrswert der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens<br />
zugrunde gelegt wurde. Eine Erhöhung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens erfolgt dagegen nicht.<br />
Das Auseinandersetzungsguthaben der Gesellschafter gemäß § 4<br />
(1) a) (Vorzugs-Kommanditkapital), die ihr gesellschafterliches<br />
Sonderrecht zur Kündigung ihres Kapitalanteils zum 31.12.2010<br />
bzw. zum 31.12.2011 gemäß § 28 (1) ausgeübt haben, wird unter<br />
Beachtung der vorstehenden Regelungen zum 20.01.2011 bzw.<br />
zum 20.01.2012 fällig.<br />
(7) Ausscheidende Gesellschafter können keine Sicherstellung<br />
ihres Auseinandersetzungsguthabens verlangen. Sie haben keinen<br />
Anspruch auf Freistellung von Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder auf Sicherheitsleistungen wegen künftiger Inanspruchnahme<br />
durch Gesellschaftsgläubiger. Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter kann als höchstpersönliches gesellschafterliches<br />
Sonderrecht bei seinem Ausscheiden Freistellung von der Forthaftung<br />
für Gesellschaftsverbindlichkeiten verlangen.<br />
§ 33 Aufl ösung der Gesellschaft<br />
(1) Die Gesellschaft kann zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst<br />
werden, frühestens jedoch zum 31.12.2023 und nicht vor<br />
Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses.<br />
Im Falle einer Aufl ösung ist die Gesellschaft durch die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter in Abstimmung mit dem Treuhandkommanditisten<br />
abzuwickeln und das Gesellschaftsvermögen<br />
zu verwerten. Vor dem Abschluss von Verträgen über die Veräußerung<br />
von Beteiligungen an Zielfonds von mehr als 5 % des<br />
Gesellschaftsvermögens innerhalb eines Jahres ist der Beirat darüber<br />
zu hören, ob der angebotene Kaufpreis angemessen und<br />
das Interesse der Gesellschafter insgesamt gewahrt ist.<br />
(2) Der Erlös aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens<br />
wird dazu verwendet, zunächst die Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
gegenüber Drittgläubigern und danach solche gegenüber<br />
Gesellschaftern auszugleichen. Ein verbleibender Verwertungserlös<br />
wird unter Einbeziehung der Kapitalkonten V und VI<br />
an die Gesellschafter im Verhältnis ihres Kapitalanteils am Gesellschaftsvermögen<br />
ausgezahlt.<br />
Eine Haftung des Komplementärs für die Erfüllung der Gesellschafterforderungen<br />
ist in diesem Fall ausgeschlossen.
XI. Schlussbestimmungen<br />
§ 34 Schriftform<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform, soweit sie nicht durch Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Vertrages getroffen werden. Genügen<br />
sie dieser Form nicht, so sind sie nichtig. Dies gilt auch für diese<br />
Klausel selbst.<br />
§ 35 Übermittlung von Informationen an die Gesellschafter<br />
In diesem Vertrag sind zahlreiche Informations- bzw. Mitteilungsverpfl<br />
ichtungen des Komplementärs, des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder des Treuhandkommanditisten gegenüber<br />
den Gesellschaftern geregelt. Hierzu wird verwiesen z.B. auf die<br />
Informationspfl icht der geschäftsführenden Gesellschafter über<br />
den Geschäftsverlauf, über wesentliche geschäftliche Vorgänge<br />
und über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie der wesentlichen<br />
Beteiligungen an Zielfonds durch Versendung des jährlichen<br />
Geschäftsberichts (§ 11 (2)), Einberufung einer Gesellschafterversammlung<br />
(§ 16 (4)), Bekanntgabe des Abstimmungsgegenstandes<br />
sowie eines Beschlussvorschlages (§ 18 (8)), Übersendung<br />
der Niederschrift der Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung<br />
(§ 19 (1)), Unterrichtung der Gesellschafter über<br />
das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung (§ 19 (2)), Zusendung<br />
des geprüften bzw. ungeprüften Jahresabschlusses (§ 20 (4)), Aufforderung<br />
zur Mitteilung der Sonderwerbungskosten (§ 20 (6)),<br />
Hinweis auf das Entnahmewahlrecht und Aufforderung zur Ausübung<br />
dieses Wahlrechtes (§ 22 (3)). Diese Verpfl ichtungen werden<br />
gegenüber den Gesellschaftern durch Zusendung entsprechender<br />
Unterlagen an die der Gesellschaft zuletzt benannte<br />
Anschrift der Gesellschafter erfüllt. Vorbehaltlich der vorherigen<br />
Zustimmung jedes einzelnen Gesellschafters können diese Verpfl<br />
ichtungen auch auf elektronischem Weg erfolgen, vorausgesetzt,<br />
dass der Treuhandkommanditist oder von ihm beauftragte<br />
Dritte über eine technische Lösung verfügen. Die geschäftsführenden<br />
Gesellschafter entscheiden nach eigenem Ermessen über<br />
die konkrete technische Umsetzung, z.B. durch eMail-Nachricht<br />
über die passwortgeschützte Hinterlegung der jeweiligen Unterlagen<br />
im Internet an die der Gesellschaft zuletzt benannte eMail-<br />
Adresse des jeweiligen Gesellschafters. Für die Berechnung von<br />
Fristen entspricht der Tag der Absendung dem Tag, an dem die<br />
eMail-Nachricht über die Hinterlegung abgesendet wird. Die Zustimmung<br />
des einzelnen Gesellschafters ist jederzeit widerrufbar.<br />
§ 36 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand,<br />
Rechtsform<br />
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />
andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />
gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />
(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform (Ausnahme: für die Annahme der Beitrittserklärung<br />
genügt die Unterzeichnung durch Faksimile). Die Änderung dieser<br />
Klausel des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der<br />
schriftlichen Form. Kein Gesellschafter kann sich auf eine von<br />
diesem Vertrag abweichende tatsächliche Übung berufen, solange<br />
die Abweichung nicht schriftlich festgelegt ist.<br />
(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />
die Gesellschaft.<br />
(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />
München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />
Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Oberhaching, den 17.12.2009<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />
(Komplementär)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />
(Geschäftsführender Kommanditist)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
(Treuhandkommanditist)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
(Ersatzkomplementär)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
121
122<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag über die Begründung und<br />
Verwaltung einer Beteiligung an der asuco 1 Zweitmarktfonds<br />
pro 1 <strong>GmbH</strong> & Co. KG – nachstehend „KG“ genannt.<br />
§ 1 Treuhandauftrag<br />
(1) Der Treugeber beauftragt die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Büroanschrift:<br />
Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München, als Treuhandkommanditist<br />
für ihn eine Kommanditbeteiligung an der<br />
KG in Höhe des in der Beitrittserklärung angegebenen Zeichnungsbetrages<br />
zu begründen und treuhänderisch zu verwalten,<br />
nach Wahl des Treugebers entweder im eigenen Namen für<br />
Rechnung des Treugebers oder als direkte Kommanditbeteiligung<br />
gemäß § 9. Eine Beteiligung von Gemeinschaften, eingetragenen<br />
Lebenspartnerschaften und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />
(2) Der Treugeber hält sich unbeschadet gesetzlicher Widerrufsrechte<br />
an das Treuhand- und Verwaltungsvertragsangebot gemäß<br />
Beitrittserklärung für die Dauer von sechs Monaten ab Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung gebunden. Der Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag kommt mit Gegenzeichnung der Annahmeerklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten innerhalb der<br />
Annahmefrist auch ohne Zugang beim Treugeber zustande. Tag<br />
des Vertragsabschlusses ist der Tag der Unterzeichnung der Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten. Die Annahme<br />
wird dem Treugeber durch den Treuhandkommanditisten informatorisch<br />
mitgeteilt.<br />
(3) Der Zeichnungsbetrag ohne Agio beträgt mindestens<br />
250.000 EUR (Stückelung 10.000 EUR). Der Treuhandkommanditist<br />
ist berechtigt, geringere Beträge anzunehmen.<br />
(4) Die KG wird unter Beachtung von Investitionskriterien Beteiligungen<br />
an geschlossenen <strong>Fonds</strong>, REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />
(nachfolgend Zielfonds genannt) erwerben. Mit Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung erklärt der Treugeber ausdrücklich<br />
seine Zustimmung zum Erwerb der Zielfonds.<br />
(5) Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten<br />
die Regelungen des Gesellschaftsvertrages der KG entsprechend.<br />
Der Gesellschaftsvertrag liegt dem Treugeber vor und ist Vertragsbestandteil.<br />
§ 2 Auftragsdurchführung<br />
(1) Der Treuhandkommanditist wird die Kommanditbeteiligung<br />
erst zum Ersten des Monats begründen, der dem Monat folgt, in<br />
dem der Treugeber seinen Beteiligungsbetrag oder, sofern Raten<br />
vereinbart sind, die erste Rate zzgl. des vereinbarten Agios in<br />
Höhe von bis zu 5 % Agio gemäß Beitrittserklärung vollständig<br />
eingezahlt hat sowie die Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />
erfolgt ist.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist hält seine Kommanditbeteiligung<br />
für die Treugeber im Außenverhältnis als einheitlichen Gesellschaftsanteil.<br />
Er tritt nach außen im eigenen Namen auf und wird<br />
als Kommanditist entsprechend der gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen der KG mit einer Haftsumme in Höhe von 10 % der<br />
Pfl ichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Diese Haftsumme<br />
entfällt anteilig in Höhe von 10 % des Zeichnungsbetrages<br />
auf den Treugeber. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist<br />
ausschließlich im Auftrag und für Rechnung des<br />
Treugebers, so dass wirtschaftlich der Treugeber Kommanditist<br />
ist.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist nimmt die Gesellschafterrechte<br />
und -pfl ichten im Interesse des Treugebers unter Beachtung seiner<br />
Treuepfl icht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und<br />
Treugebern wahr. Er ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
(4) Im Rahmen der Verwaltung der Beteiligung wird der Treuhandkommanditist<br />
die im Interesse des Treugebers erforderlichen<br />
Maßnahmen ergreifen. Zur Verwaltung gehören insbesondere<br />
die Information des Treugebers über wesentliche Angelegenheiten<br />
der KG, die Führung des Schriftverkehrs, die Einladung<br />
zu Gesellschafterversammlungen oder die Durchführung<br />
von schriftlichen Abstimmungen, die organisatorische Unterstützung<br />
und Durchführung von Übertragungen von Beteiligungen,<br />
die Geltendmachung von Sonderwerbungskosten im Rahmen<br />
der gesonderten und einheitlichen Feststellung und die Auszahlung<br />
von Ausschüttungen, soweit diese nicht von der KG direkt<br />
an die Treugeber erfolgen.<br />
(5) Der Treuhandkommanditist ist zur Erbringung von Tätigkeiten<br />
nach dem Rechtsberatungsgesetz weder berechtigt noch verpfl<br />
ichtet. Der Treuhandkommanditist ist nicht verpfl ichtet, die<br />
Richtigkeit der Angaben im Verkaufsprospekt zu überprüfen und<br />
den Treugeber darüber zu beraten, ob die Beteiligung wirtschaftlich<br />
für ihn sinnvoll ist.<br />
(6) Absatz (2) und (3) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />
die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />
sind.<br />
§ 3 Rechte des Treugebers<br />
(1) Der Treuhandkommanditist tritt anteilig entsprechend des<br />
Zeichnungsbetrages des Treugebers alle übertragbaren Rechte<br />
aus der Kommanditbeteiligung an den dies annehmenden Treu-
geber ab, insbesondere seine Ansprüche auf den festgestellten<br />
Gewinn, die beschlossenen maximal entnahmefähigen Ausschüttungen<br />
sowie auf dasjenige, was ihm im Falle seines Ausscheidens<br />
oder der Beendigung der KG zusteht. Die Abtretung ist<br />
aufl ösend bedingt durch den Rücktritt des Treuhandkommanditisten<br />
gemäß § 4 (3). Der Treuhandkommanditist bleibt ermächtigt,<br />
die an den Treugeber abgetretenen Ansprüche im eigenen<br />
Namen einzuziehen.<br />
(2) Der Treugeber ist berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen<br />
teilzunehmen. Der Treuhandkommanditist wird ihm die<br />
Einladung zur Gesellschafterversammlung nebst Anlagen, eventuelle<br />
Anträge von Gesellschaftern gemäß § 16 (5) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG, sowie die Niederschrift über die in der<br />
Gesellschafterversammlung gefassten Beschlüsse übersenden.<br />
Entsprechendes gilt für schriftliche Abstimmungen.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist bevollmächtigt den Treugeber,<br />
sein Stimmrecht entsprechend der Höhe des Zeichnungsbetrages<br />
auszuüben. Der Treugeber ist berechtigt, Dritten schriftlich Untervollmacht<br />
zu erteilen. Übt der Treugeber das Stimmrecht weder<br />
selbst noch durch einen unterbevollmächtigten Dritten aus,<br />
wird der Treuhandkommanditist das Stimmrecht nach Weisung<br />
des Treugebers oder des unterbevollmächtigten Dritten ausüben.<br />
Erteilt der Treugeber oder der unterbevollmächtigte Dritte keine<br />
Weisung, bevollmächtigt der Treugeber den Komplementär der<br />
KG, das Stimmrecht auszuüben. Dieser wird sich der Ausübung<br />
des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung der<br />
Treugeberrechte im Einzelfall im Interesse der Treugeber und der<br />
Kommanditisten geboten ist. Dies kann nur für Beschlüsse gemäß<br />
§ 13 a) – g) sowie § 17 j), m) und n) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG gelten. Der Komplementär ist im Falle, dass er das<br />
Stimmrecht ausübt, verpfl ichtet, sein Abstimmungsverhalten im<br />
Rahmen der Einberufung der Gesellschafterversammlung gemäß<br />
§ 16 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG bekannt zu geben.<br />
Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts gemäß<br />
§ 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat betreffen,<br />
gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />
(4) Der Treuhandkommanditist erteilt dem Treugeber Vollmacht,<br />
die ihm zustehenden Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte<br />
auszuüben.<br />
(5) Vorstehende Regelungen fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />
die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />
beteiligt sind.<br />
§ 4 Pfl ichten des Treugebers<br />
(1) Der Treugeber ist verpfl ichtet, den vereinbarten Zeichnungsbetrag<br />
(zzgl. Agio) gemäß den Bedingungen der Beitrittserklärung<br />
auf das dort genannte Sonderkonto zu bezahlen. Er ist über<br />
den vereinbarten Zeichnungsbetrag (zzgl. des vereinbarten<br />
Agios in Höhe von bis zu 5 %) hinaus zu keinen Nachschüssen<br />
oder sonstigen Zahlungen verpfl ichtet.<br />
(2) Auf rückständige Zahlungen können ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum<br />
– ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf –<br />
Verzugszinsen bis zu 1 % p. M. verlangt werden. Die Geltendmachung<br />
eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Dem<br />
säumigen Treugeber bleibt es vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden<br />
nachzuweisen.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist ist zum Rücktritt von diesem Vertrag<br />
berechtigt, wenn der Treugeber seiner Verpfl ichtung zur<br />
Leistung des Zeichnungsbetrages trotz Mahnung nicht fristgerecht<br />
nachkommt. Stattdessen kann der Treuhandkommanditist<br />
auch den Zeichnungsbetrag unter Beachtung des Mindestbetrages<br />
gemäß § 1 (3) auf den Betrag herabsetzen, der sich aufgrund<br />
der geleisteten Zahlung zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe<br />
von bis zu 5 % ergibt.<br />
(4) Im Fall des (3) trägt der Treugeber die im Zusammenhang mit<br />
dem Rücktritt entstehenden Kosten, mindestens aber eine Schadenspauschale<br />
in Höhe des vereinbarten Agios. Macht der Treuhandkommanditist<br />
diese Schadenspauschale geltend, bleibt es<br />
dem Treugeber vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, seinen Schadensersatzanspruch<br />
mit etwaigen Rückzahlungsverpfl ichtungen<br />
zu verrechnen.<br />
(5) Soweit dem Treugeber gemäß § 3 Rechte aus der Kommanditbeteiligung<br />
von dem Treuhandkommanditisten übertragen<br />
werden, ist er verpfl ichtet, auch die sich hieraus ergebenden<br />
Pfl ichten eines Kommanditisten gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
zu tragen. Der Treugeber ist insbesondere<br />
verpfl ichtet, den Treuhandkommanditisten entsprechend seines<br />
Zeichnungsbetrages von der Inanspruchnahme durch die Gesellschaft<br />
oder Dritter freizustellen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche<br />
nach §§ 171 ff. HGB, soweit der Treugeber seinen<br />
Zeichnungsbetrag nicht oder nicht mehr in Höhe der Hafteinlage<br />
erbracht hat. Dies gilt nicht für Ansprüche gegen den Treuhandkommanditisten<br />
im Zusammenhang mit nicht übertragbaren<br />
Rechten aus der Kommanditbeteiligung.<br />
(6) Jeder Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten unverzüglich<br />
und vor Begründung einer Kommanditbeteiligung die im<br />
Geldwäschegesetz (GWG) aufgeführten Angaben zu machen<br />
und seine Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz – sofern<br />
dies nicht bereits im Rahmen der Erteilung der Handelsregistervollmacht<br />
gemäß § 9 (5) erfolgt ist – entweder durch Übersendung<br />
einen nach dem Geldwäschegesetz Berechtigten bestätigten<br />
Identifi kationsnachweis oder durch Postidentverfahren nachzuweisen.<br />
§ 5 (4) Sätze 3 und 5 des Gesellschaftsvertrages der<br />
KG gelten entsprechend. (6) gilt entsprechend für den wirtschaftlich<br />
Berechtigten, soweit dieser vom jeweiligen Kommanditisten<br />
abweicht. Dieselbe Verpfl ichtung gilt auch für jede Änderung der<br />
im Geldwäschegesetz aufgeführten Angaben. Erforderlichenfalls<br />
hat der Treugeber und/oder der wirtschaftlich Berechtigte seine<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
123
124<br />
Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz erneut nachzuweisen.<br />
(7) Gegen Ansprüche des Treuhandkommanditisten ist eine Aufrechnung<br />
nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder<br />
rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.<br />
(8) Absatz (3) bis (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber, die<br />
gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt<br />
sind.<br />
§ 5 Rechnungslegung, Berichtspfl icht<br />
(1) Der Treuhandkommanditist ist verpfl ichtet, für jeden Treugeber<br />
die in § 6 des Gesellschaftsvertrages der KG vorgesehenen<br />
Konten zu führen. Für den Fall, dass eine Jahresabschlussprüfung<br />
stattfi ndet, ist die Treuhandbuchhaltung zusammen mit dem Jahresabschluss<br />
der KG von dem Abschlussprüfer zu prüfen.<br />
(2) Von der Verpfl ichtung nach (1) ist der Treuhandkommanditist<br />
befreit, wenn die KG die Treuhandbuchhaltung in ihre Finanzbuchhaltung<br />
integriert.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist hat alle wesentlichen Unterlagen<br />
und Informationen, die ihm als Gesellschafter zugehen, an den<br />
Treugeber weiterzuleiten. Der Treuhandkommanditist hat den<br />
Treugeber über alle wesentlichen Geschäftsvorgänge der KG<br />
mindestens einmal jährlich zu informieren.<br />
§ 6 Treuhandvermögen<br />
(1) Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet das Treuhandvermögen<br />
getrennt von seinem sonstigen Vermögen.<br />
(2) Der Treugeber ist entsprechend seines Zeichnungsbetrages<br />
am Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten und damit<br />
am Vermögen und Ergebnis der KG beteiligt. § 21 des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG gilt entsprechend. Diese Regelung fi ndet<br />
keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9 als Kommanditisten<br />
unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />
(3) Entnahmen und sonstige Auszahlungen stehen dem jeweils<br />
im Zeitpunkt der Ausschüttungen im Treugeberregister gemäß<br />
§ 15 eingetragenen Treugeber zu, soweit der Treuhandkommanditist<br />
nicht schriftlich anders lautende Erklärungen vorliegen.<br />
§ 7 Geltendmachung von Sonderwerbungskosten<br />
(1) Dem Treugeber ist bekannt, dass er Sonderwerbungskosten<br />
(persönlich getragene Kosten im Zusammenhang mit seiner Beteiligung)<br />
nicht bei seiner persönlichen Einkommensteuererklärung,<br />
sondern ausschließlich im Rahmen der gesonderten und<br />
einheitlichen Feststellung der Einkünfte der KG geltend machen<br />
kann.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist wird den Treugeber rechtzeitig<br />
auffordern, die Sonderwerbungskosten für das vorangegangene<br />
Kalenderjahr bis zum 31.03. mitzuteilen und durch Beleg nachzuweisen.<br />
Sonderwerbungskostenmeldungen, die trotz Aufforderung<br />
nach diesem Stichtag eingehen bzw. unvollständig sind,<br />
werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />
erst nach Zahlung eines Kostenbeitrags von mindestens<br />
200 EUR zzgl. Umsatzsteuer bearbeitet und in die Feststellungserklärung<br />
aufgenommen. Der Treuhandkommanditist leistet keine<br />
Gewähr dafür, dass die verspätete Anmeldung noch berücksichtigt<br />
werden kann.<br />
(3) Gemäß § 20 (7) des Gesellschaftsvertrages der KG sind die<br />
Gesellschafter untereinander verpfl ichtet, Rechtsbehelfe oder<br />
sonstige Rechtsmittel im Rahmen der Steuerveranlagungen der<br />
KG nur im Einvernehmen mit der KG, d.h. nach Zustimmung<br />
durch einen der geschäftsführenden Gesellschafter, einzulegen,<br />
auch soweit sie persönlich (z.B. Sonderwerbungskosten) betroffen<br />
sind. Der Treugeber erkennt diese Regelung als für sich verbindlich<br />
an.<br />
§ 8 Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
(1) Die Vergütung des Treuhandkommanditisten regelt sich nach<br />
§ 24 des Gesellschaftsvertrages der KG. Die Vergütung von Leistungen<br />
gegenüber den Treugebern nach diesem Vertrag wird<br />
demzufolge von der KG geschuldet.<br />
(2) Sondertätigkeiten (Registerumschreibung, Kapitalherabsetzung,<br />
Sonderwerbungskosten etc.) kann der Treuhandkommanditist<br />
dem Treugeber zusätzlich berechnen. Insoweit ist der Treuhandkommanditist<br />
zur Verrechnung mit Ansprüchen des Treugebers<br />
z.B. auf Entnahmen (Ausschüttungen) berechtigt.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist kann sich auf eigene Kosten zur<br />
Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben Dritter bedienen.<br />
Die Kosten sind von der KG zu tragen, sofern sie von der<br />
KG auf Dritte umgelegt werden können.<br />
§ 9 Eintragung als Kommanditist<br />
(1) Der Treugeber kann jederzeit – ohne wirtschaftlichen Nachteil<br />
– seine Eintragung als Kommanditist in das Handelsregister<br />
verlangen.<br />
(2) Dieses Verlangen kann bereits in der Beitrittserklärung gestellt<br />
werden. Wird das Verlangen zu einem späteren Zeitpunkt<br />
gestellt, ist es aus Gründen der Beweissicherung durch schriftliche<br />
Erklärung per Einschreiben / Rückschein an den Treuhandkommanditisten<br />
zu übermitteln.<br />
(3) Ist der Kommanditanteil noch nicht begründet, wird der Treuhandkommanditist<br />
diesen zunächst im Innenverhältnis im eigenen<br />
Namen begründen. Der Übergang des Kommanditanteils<br />
auf den Treugeber erfolgt dann nach Maßgabe des (4). Eine vorherige<br />
Eintragung des Treuhandkommanditisten im Handelsregister<br />
ist nicht erforderlich.
(4) Der Treuhandkommanditist tritt hiermit aufschiebend bedingt<br />
durch das Verlangen nach (1) den treuhänderisch gehaltenen<br />
oder noch zu begründenden Gesellschaftsanteil an den dies<br />
annehmenden Treugeber in der Höhe der von diesem übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages ab. Im Innenverhältnis wird die Abtretung<br />
wirksam mit dem Tag nach dem Zugang des Eintragungsverlangens<br />
beim Treuhandkommanditisten, frühestens jedoch<br />
mit Begründung des Gesellschaftsanteils im Innenverhältnis. Die<br />
Abtretung des Gesellschaftsanteils ist im Außenverhältnis zusätzlich<br />
aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers<br />
ins Handelsregister.<br />
(5) Der Treugeber hat dem Treuhandkommanditisten eine Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen. § 5 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG fi ndet Anwendung. Der Treugeber wird als Kommanditist<br />
mit einer Hafteinlage in Höhe von 10 % seines Zeichnungsbetrages<br />
ohne Agio ins Handelsregister eingetragen. Die mit der<br />
Vollmachtserteilung und der Eintragung ins Handelsregister verbundenen<br />
Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme: die erstmalige<br />
Eintragung ins Handelsregister im Rahmen der gemäß § 4 des<br />
Gesellschaftsvertrages der KG geplanten Kapitalerhöhung).<br />
(6) Der Treuhandkommanditist wird die Beteiligung nach Maßgabe<br />
dieses Vertrages treuhänderisch verwalten, nach Begründung<br />
der Kommanditbeteiligung fi nden jedoch § 2 (2) und (3),<br />
§ 3, § 4 (3) bis (5), § 6 (2), § 11 (1), (4), (5) und § 13 (6) Satz 2<br />
keine Anwendung. Nimmt der Treuhandkommanditist Zahlungen<br />
der KG für den Treugeber entgegen, so handelt er für den als<br />
Direktkommanditisten beteiligten Treugeber als Empfangsbote.<br />
Bis zur Weiterleitung dieser Zahlungen an den Treugeber verwaltet<br />
der Treuhandkommanditist diese Zahlungen treuhänderisch.<br />
(7) Im Übrigen gelten für die Kommanditbeteiligung die Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />
(8) Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein<br />
Vermögen, der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse oder Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung<br />
durch Gläubiger des Treuhandkommanditisten in den<br />
treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil tritt der Treuhandkommanditist<br />
hiermit aufschiebend bedingt für diese Fälle den<br />
treuhänderisch gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />
Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen<br />
Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />
ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt<br />
durch die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der<br />
Treugeber hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Absatz<br />
(5) Satz 2 und 3 gilt entsprechend.<br />
§ 10 Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
(1) Der Treuhandkommanditist hat seine Pfl ichten mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufmannes nach pfl ichtgemäßem Ermessen<br />
zu erfüllen. Er haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;<br />
es sei denn, es liegt eine Verletzung des Lebens, des Kör-<br />
pers oder der Gesundheit vor. Bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspfl ichten haftet der Treuhandkommanditist auch bei einer<br />
fahrlässigen Verursachung, jedoch nur für typischerweise<br />
vorhersehbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn und<br />
Mangelfolgeschäden.<br />
(2) Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere für<br />
die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Ziele, für die Bonität der Vertragspartner und die Ertragsfähigkeit<br />
der erworbenen Beteiligungen an Zielfonds wird nicht übernommen.<br />
Der Treuhandkommanditist haftet auch nicht dafür, dass<br />
der Komplementär, der geschäftsführende Kommanditist oder<br />
der Beirat sowie die Vertragspartner der KG die ihnen obliegenden<br />
Verpfl ichtungen ordnungsgemäß erfüllen.<br />
(3) Der Anspruch auf Schadensersatz – gleich aus welchem<br />
Rechtsgrund – verjährt innerhalb von drei Jahren ab seiner Entstehung.<br />
Der Treugeber hat seine Ansprüche innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von einem Jahr nach Kenntniserlangung gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten schriftlich geltend zu machen.<br />
Die Fristversäumnis führt zum Verlust der Ansprüche.<br />
§ 11 Rechtsgeschäftliche Verfügungen<br />
(1) Die Treuhandbeteiligung ist übertragbar. Die Verfügung über<br />
die Treuhandbeteiligung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform<br />
und ist dem Treuhandkommanditisten durch Übersendung<br />
der Verfügungsunterlagen unverzüglich anzuzeigen. Sie steht<br />
unter der aufschiebenden Bedingung der schriftlichen Zustimmung<br />
des Treuhandkommanditisten und des Komplementärs<br />
und wird zum 01.01. des Jahres wirksam, das auf die schriftliche<br />
Verfügung und die schriftliche Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />
und des Komplementärs folgt. Die Zustimmung darf<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden. Als wichtiger Grund<br />
gilt insbesondere, wenn infolge der Verfügung Zeichnungsbeträge<br />
entstehen, die den Anforderungen des § 1 (3) nicht genügen.<br />
Die Zustimmung ist nicht erforderlich im Falle der anfänglichen<br />
Abtretung oder Verpfändung der Treuhandbeteiligung zum Zwecke<br />
der teilweisen Finanzierung der Treuhandbeteiligung.<br />
(2) Gegenüber dem Treuhandkommanditisten und der KG gilt<br />
der bisherige Treugeber solange als Treugeber, bis dem Treuhandkommanditisten<br />
die Anzeige gemäß (1) zugegangen ist. Der<br />
Treuhandkommanditist ist berechtigt, bis zum erfolgten Zugang<br />
dieser Anzeige mit schuldbefreiender Wirkung, auch gegenüber<br />
dem neuen Treugeber, an den bisherigen Treugeber Auszahlungen<br />
vorzunehmen.<br />
(3) Der Treugeber hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr<br />
in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens<br />
200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
(4) Bei jedem Übergang des Treuhandverhältnisses werden alle<br />
Konten gemäß § 5 (1) unverändert und einheitlich fortgeführt.<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
125
126<br />
Der Übergang einzelner Rechte und Pfl ichten hinsichtlich nur<br />
einzelner Treugeberkonten ist nicht möglich.<br />
(5) Absatz (1) gilt entsprechend für die Abtretung und Verpfändung<br />
von einzelnen Rechten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
und von abgetretenen Rechten aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der KG, insbesondere für die Abtretung und Verpfändung<br />
von Ansprüchen auf Entnahmen und Auseinandersetzungsguthaben.<br />
(6) Absatz (1), (4) und (5) fi nden keine Anwendung auf Treugeber,<br />
die gemäß § 9 als Kommanditisten unmittelbar an der KG<br />
beteiligt sind.<br />
§ 12 Tod des Treugebers<br />
(1) Stirbt ein Treugeber, gehen die Rechte und Pfl ichten aus dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag und damit sein Anteil an der<br />
von dem Treuhandkommanditisten treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung auf seine Erben als Ganzes und ggf. dann<br />
auf seine Vermächtnisnehmer über. Das Treuhandverhältnis wird<br />
mit den Erben oder Vermächtnisnehmern fortgesetzt. Die Erben<br />
und Vermächtnisnehmer haben sich durch einen Erbschein oder<br />
durch solche Unterlagen, die der Treuhandkommanditist oder<br />
der Komplementär nach pfl ichtgemäßem Ermessen zum Nachweis<br />
der Erbfolge, insbesondere gemäß § 35 GBO, als ausreichend<br />
erachtet, im Original oder in einer sonstigen geforderten<br />
Form vorzulegen. Werden ausländische Urkunden zum Nachweis<br />
der Erbfolge, des Erbrechts oder der Verfügungsbefugnis<br />
vorgelegt, so ist der Treuhandkommanditist berechtigt, auf Kosten<br />
dessen, der seine Berechtigung auf diese ausländischen Urkunden<br />
stützt, diese übersetzen zu lassen und/oder ein Rechtsgutachten<br />
im Hinblick auf die Rechtsfolgen der vorgelegten Urkunden<br />
einzuholen.<br />
Mehrere Erben üben ihre Rechte nur durch einen einvernehmlich,<br />
schriftlich bevollmächtigten Vertreter aus, der zur Entgegennahme<br />
von Entnahmen berechtigt ist. § 16 (Personenmehrheiten)<br />
fi ndet Anwendung.<br />
Der Treuhandkommanditist ist bis zum endgültigen Nachweis<br />
der Erbfolge berechtigt aber nicht verpfl ichtet, entnahmefähige<br />
Ausschüttungen oder sonstige Zahlungen mit schuldbefreiender<br />
Wirkung auf das ihm zuletzt als Ausschüttungsbankverbindung<br />
benannte Konto des Erblassers zu leisten.<br />
Der Erbe hat für die Umschreibung im Register eine Gebühr in<br />
Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages, mindestens 200 EUR,<br />
maximal 500 EUR, jeweils zzgl. Umsatzsteuer zu entrichten.<br />
(2) Der Komplementär der KG ist berechtigt, die Stimm-, Antrags-<br />
und Widerspruchsrechte gemäß § 3 (2) bis (4) bis zum<br />
ordnungsgemäßen Nachweis der Legitimation gemäß (1) Satz 3<br />
und der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Interesse<br />
der Erben wahrzunehmen. Der Komplementär wird sich der Aus-<br />
übung des Stimmrechts enthalten; es sei denn, dass die Ausübung<br />
der Stimmrechte im Einzelfall im Interesse der Erben geboten<br />
ist. Der Komplementär ist vom Verbot des Insichgeschäfts<br />
gemäß § 181 BGB befreit. Für Beschlussfassungen, die den Beirat<br />
betreffen, gilt § 14 (10) des Gesellschaftsvertrages der KG.<br />
(3) Für Vermächtnisse gelten die Regelungen über rechtsgeschäftliche<br />
Verfügungen gemäß § 11 entsprechend. Die Regelungen<br />
zur Mindestbeteiligung gemäß § 1 (3) fi nden Anwendung.<br />
§ 13 Laufzeit und Beendigung des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages<br />
(1) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Er endet<br />
a) durch Kündigung,<br />
b) mit Ausscheiden des Treuhandkommanditisten aus der KG<br />
vorbehaltlich (4),<br />
c) mit Beendigung der KG oder der Kommanditbeteiligung<br />
eines nach § 9 beteiligten Treugebers,<br />
d) bei Rücktritt der KG wegen Zahlungsverzugs eines nach<br />
§ 9 beteiligten Treugebers gemäß § 7 (4) des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG oder<br />
e) bei Kapitalherabsetzung gemäß § 31 des Gesellschaftsvertrages<br />
der KG.<br />
(2) Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag kann vom Treugeber<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die<br />
Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages hat schriftlich<br />
zu erfolgen. Vor Begründung der Kommanditbeteiligung und<br />
Eintragung ins Handelsregister ist eine Kündigung des Treugebers<br />
nur aus wichtigem Grund, den der Treuhandkommanditist zu<br />
vertreten hat, zulässig.<br />
(3) Der Treuhandkommanditist ist zur Kündigung des Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrages nur aus wichtigem Grund berechtigt.<br />
Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Treugeber seinen<br />
Verpfl ichtungen nach § 4 (6) nicht nachkommt.<br />
(4) Scheidet der Treuhandkommanditist aus der KG aus und wird<br />
gemäß § 30 (3) des Gesellschaftsvertrages der KG ein neuer Treuhandkommanditist<br />
bestellt, der in alle Rechte und Pfl ichten des<br />
ausscheidenden Treuhandkommanditisten eintritt, wird der Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag mit dem neuen Treuhandkommanditisten<br />
fortgesetzt. Der Treugeber erklärt bereits jetzt unwiderrufl<br />
ich hierzu seine Zustimmung. Das Recht zur Kündigung<br />
bleibt hiervon unberührt.<br />
(5) Für den Fall der Beendigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
durch Kündigung gemäß (1) a) oder Ausscheiden gemäß<br />
(1) b) des Treuhandkommanditisten wird der Treugeber<br />
Kommanditist der KG. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit<br />
aufschiebend bedingt für diese Fälle der Beendigung den treuhänderisch<br />
gehaltenen Gesellschaftsanteil an den dies annehmenden<br />
Treugeber in der Höhe des von diesem übernommenen
Zeichnungsbetrages ab. Die Abtretung des Gesellschaftsanteils<br />
ist im Außenverhältnis zusätzlich aufschiebend bedingt durch<br />
die Eintragung des Treugebers ins Handelsregister. Der Treugeber<br />
hat sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Der Treugeber<br />
wird als Kommanditist mit einer Hafteinlage in Höhe von 10 %<br />
seines Zeichnungsbetrages ohne Agio ins Handelsregister eingetragen.<br />
§ 5 (4) des Gesellschaftsvertrages der KG fi ndet Anwendung.<br />
Die mit der Vollmachtserteilung und der Eintragung ins<br />
Handelsregister verbundenen Kosten trägt der Treugeber (Ausnahme:<br />
die erstmalige Eintragung ins Handelsregister im Rahmen<br />
der gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages der KG geplanten<br />
Kapitalerhöhung).<br />
(6) Bei Beendigung der KG oder Kapitalherabsetzung gemäß<br />
§ 31 des Gesellschaftsvertrages der KG steht dem betroffenen<br />
Treugeber ein Auseinandersetzungsguthaben nach Maßgabe von<br />
§ 32 des Gesellschaftsvertrages der KG zu. Der Treuhandkommanditist<br />
tritt seine diesbezüglichen Ansprüche an den Treugeber<br />
ab, der diese Abtretung annimmt. Weitergehende Ansprüche<br />
gegen den Treuhandkommanditisten stehen dem Treugeber nicht<br />
zu. Satz 2 fi ndet keine Anwendung auf Treugeber, die gemäß § 9<br />
als Kommanditisten unmittelbar an der KG beteiligt sind.<br />
§ 14 Anpassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages bei<br />
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der KG<br />
(1) Ändern sich Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der<br />
KG durch Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung oder<br />
schriftliche Abstimmung, ist der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
entsprechend anzupassen.<br />
(2) Der Treuhandkommanditist wird in diesem Fall den Treugebern<br />
eine Neufassung des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen und den<br />
zugrunde liegenden Änderungsbeschluss an die dem Treuhandkommanditisten<br />
zuletzt benannte Anschrift des Treugebers übermitteln.<br />
(3) Soweit sich die Anpassungen im Rahmen der Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages halten und lediglich diese Änderungen<br />
sinngemäß auf den Treuhand- und Verwaltungsvertrag übertragen,<br />
ist jeder Treugeber verpfl ichtet, seine Zustimmung zu den<br />
Änderungen zu erteilen, solange er im Innenverhältnis einem<br />
unmittelbar an der KG beteiligten Kommanditisten gleichgestellt<br />
ist. Durch die Änderungen darf der Treugeber nicht schlechter<br />
gestellt werden als ein an der KG unmittelbar beteiligter Kommanditist.<br />
(4) Widerspricht der Treugeber innerhalb von vier Wochen nach<br />
Mitteilung der Änderungen nicht, gilt die Zustimmung als erteilt.<br />
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung zu laufen. Auf die<br />
Widerspruchsfrist und auf die Bedeutung des Schweigens ist bei<br />
Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />
(5) Die Änderungen werden erst wirksam, wenn alle Treugeber<br />
den Änderungen zugestimmt, bzw. innerhalb der Frist des (4)<br />
nicht widersprochen haben. Nach (6) ausscheidende Treugeber<br />
werden nicht berücksichtigt. Das Ergebnis des Anpassungsverfahrens<br />
ist den Treugebern nach Abschluss mitzuteilen.<br />
(6) Widerspricht der Treugeber den Änderungen entgegen (3), so<br />
ist der Treuhandkommanditist berechtigt, ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist den Treuhand- und Verwaltungsvertrag mit der<br />
Folge zu kündigen, dass der bisherige Treugeber Kommanditist<br />
der KG wird. § 13 (5) gilt entsprechend. Auf dieses Kündigungsrecht<br />
ist bei Übermittlung der Neufassung hinzuweisen.<br />
§ 15 Treugeberregister<br />
(1) Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein Register<br />
mit ihren persönlichen und beteiligungsbezogenen Daten.<br />
Diese sind insbesondere Name, Anschrift, Wohnsitzfi nanzamt,<br />
Steuernummer bzw. Steuer-Identifi kationsnummer, Legitimationsdaten<br />
und die Ausschüttungsbankverbindung.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, Zahlungsverpfl ichtungen<br />
gegenüber dem Treugeber durch Zahlung auf die letzte gemäß<br />
Satz 1 übermittelte Ausschüttungsbankverbindung des Treugebers<br />
mit schuldbefreiender Wirkung zu erfüllen.<br />
(2) Der Treugeber erhält einen Registerauszug mit allen wesentlichen<br />
beteiligungsbezogenen Daten. Er ist verpfl ichtet, alle Änderungen<br />
seiner eingetragenen Daten dem Treuhandkommanditisten<br />
unverzüglich bekannt zu geben und auf Verlangen durch Vorlage<br />
entsprechender Urkunden nachzuweisen. Für die durch unterlassene<br />
Mitteilung einer geänderten Bankverbindung notwendige<br />
manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung – z.B. bei<br />
Rückgabe der Zahlung durch die Empfängerbank – wird neben<br />
den Kosten der beteiligten Bank (Drittkosten) eine Bearbeitungspauschale<br />
der Gesellschaft von 50 EUR zzgl. Umsatzsteuer erhoben.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, jederzeit über die über ihn im<br />
Treugeberregister geführten Daten Auskunft zu verlangen. Ein Anspruch<br />
auf Mitteilung von Daten anderer Treugeber besteht nicht.<br />
(3) Rechte können grundsätzlich nur aus dem Treuhand- und<br />
dem Gesellschaftsvertrag der KG hergeleitet werden.<br />
(4) Auskünfte über die Beteiligung und die eingetragenen Daten<br />
darf der Treuhandkommanditist in dem erforderlichen Umfang<br />
nur der KG und den geschäftsführenden Gesellschaftern, den<br />
Dritten gemäß § 8 (3), den Unternehmen der asuco-Unternehmensgruppe,<br />
dem zuständigen Finanzamt, den Kreditgebern,<br />
dem Beirat oder zur Berufsverschwiegenheit verpfl ichteten Prüfern,<br />
Anwälten und Beratern der KG oder des Treuhandkommanditisten<br />
erteilen. Sofern die Empfänger der Auskünfte nicht von<br />
Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpfl ichtet sind, hat der<br />
Treuhandkommanditist sicherzustellen, dass die Auskünfte von<br />
den Empfängern ebenfalls vertraulich behandelt werden. Der<br />
Treugeber verpfl ichtet sich seinerseits, Daten, die er über andere<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
127
128<br />
Treugeber erhält, vertraulich zu behandeln. Von dieser Regelung<br />
unberührt bleiben gesetzliche Auskunftspfl ichten.<br />
§ 16 Personenmehrheit<br />
(1) Mehrere Personen, die gemeinschaftlich Treugeber einer<br />
Kommanditbeteiligung sind, übernehmen alle Verpfl ichtungen<br />
als Gesamtschuldner. Sie können die Rechte aus der Beteiligung<br />
nur einheitlich ausüben. Sie haben hierfür einen gemeinsamen<br />
Vertreter zu bestellen.<br />
(2) Sofern keine abweichende Vertretungsregelung getroffen ist,<br />
bevollmächtigen sich die Personen der Personenmehrheit für die<br />
Dauer des Vertrages gegenseitig, Erklärungen und Schriftstücke,<br />
die einer von ihnen zugehen, mit rechtsverbindlicher Wirkung<br />
für und gegen alle entgegenzunehmen. Dies gilt nicht für Erklärungen,<br />
die auf die Aufhebung, Veräußerung oder Änderung der<br />
Beteiligung gerichtet sind. Leistungen, die dem Treuhandkommanditisten<br />
zur Erfüllung der gemäß § 3 (1) abgetretenen Ansprüche<br />
obliegen, kann er an eine Person der Personenmehrheit<br />
mit schuldbefreiender Wirkung gegen alle erbringen. Die Personen<br />
der Personenmehrheit bevollmächtigen sich gegenseitig<br />
Stimm-, Kontroll-, Widerspruchs- und Antragsrechte nach diesem<br />
Vertrag mit Wirkung für und gegen alle auszuüben.<br />
§ 17 Schlussbestimmungen<br />
(1) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sind oder werden, so wird die Gültigkeit<br />
dieses Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine<br />
andere Regelung gelten, die dem angestrebten wirtschaftlichen<br />
und rechtlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes<br />
gilt bei etwaigen Lücken dieses Vertrages.<br />
(2) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Die Änderung dieser Klausel des Schriftformerfordernisses<br />
bedarf ebenfalls der schriftlichen Form. Kein Gesellschafter<br />
kann sich auf eine von diesem Vertrag abweichende<br />
tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht<br />
schriftlich festgelegt ist.<br />
(3) Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung trägt<br />
der Treuhandkommanditist.<br />
(4) Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus diesem Vertrag ist<br />
München. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München,<br />
Landgericht München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Oberhaching, den 17.12.2009<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
(Treuhandkommanditist)<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
Oberhaching, den 17.12.2009<br />
Treugeber<br />
Hans-Georg Acker Dietmar Schloz<br />
(Geschäftsführer) (Geschäftsführer)<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
für den in der Beitrittserklärung genannten Anleger
Sonstige Angaben nach der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (Verm-<br />
VerkProspV) muss der Verkaufsprospekt für den Fall, dass die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent wie im vorliegenden Fall vor weniger<br />
als 18 Monaten gegründet wurde, folgende Angaben enthalten:<br />
� die Eröffnungsbilanz,<br />
� eine Zwischenübersicht,<br />
� die voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mindestens<br />
für das laufende und das folgende Geschäftsjahr sowie<br />
� die Planzahlen insbesondere zu Investitionen, Produktion,<br />
Umsatz und Ergebnis mindestens für die folgenden drei Geschäftsjahre.<br />
Dabei sind die zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge in geeigneter Form zu erläutern.<br />
Erläuterung der wesentlichen Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge<br />
Für die Prognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden<br />
eine Reihe von Annahmen getroffen. Künftige Abweichungen von<br />
diesen Prognoseannahmen sind wahrscheinlich.<br />
So wurde unterstellt, dass alle Anleger ein Agio in Höhe von 5 %<br />
bezogen auf das Zeichnungskapital bezahlen, obwohl dieses individuell<br />
vereinbart werden kann und auf maximal 5 % begrenzt ist. Da<br />
sich insbesondere die diversen Kosten nicht variabel in Abhängigkeit<br />
von der Höhe des platzierten Zeichnungskapitals entwickeln, kann<br />
es zu Verschiebungen in den Relationen zwischen Kosten und den<br />
in Beteiligungen an Zielfonds investierten Beträgen kommen.<br />
Es wurde weiter unterstellt, dass im Jahr 2010 Zeichnungskapital in<br />
Höhe von 21,01 Mio. EUR sowie im Jahr 2011 weitere 78,99 Mio.<br />
EUR platziert werden können und hierauf 21,01 Mio. EUR per<br />
31.12.2010 bzw. 49,01 Mio. EUR per 31.12.2011, jeweils zzgl.<br />
5 % Agio, eingezahlt werden. Investitionen in Beteiligungen an<br />
Zielfonds sind in Höhe von 2 Mio. EUR im Jahr 2009, 13 Mio. EUR<br />
im Jahr 2010, 25 Mio. EUR im Jahr 2011 sowie in Höhe von<br />
30 Mio. EUR im Jahr 2012 geplant (jeweils inkl. fremder Erwerbsnebenkosten).<br />
Die Planungen sehen vor, dass Aufwendungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ des Emittenten wie z.B. die Provision für die Vermittlung<br />
von Beteiligungen an Zielfonds, die laufenden Vergütungen des<br />
Komplementärs und des geschäftsführenden Kommanditisten erst<br />
im Folgejahr liquiditätsmäßig abfl ießen (Ausnahme: Provision für<br />
die Eigenkapitalbeschaffung, die im Jahr der Platzierung des Zeichnungskapitals<br />
fällig ist).<br />
Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds können von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ dem Emittenten erst im Folgejahr, d.h.<br />
erstmalig im Jahr 2010, vereinnahmt werden.<br />
Dasselbe gilt für die nicht liquiditätswirksamen<br />
und von der Höhe der Ausschüttungen abweichenden<br />
Erträge aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds.<br />
Ausschüttungen an die Anleger der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ des Emittenten fl ießen erstmalig im Jahr<br />
2011.<br />
Zu den detaillierten Prognoseannahmen verweisen<br />
wir auf die Ausführungen im Kapitel „Investitions-<br />
und Finanzierungsplan“, Seite 60 f.,<br />
„Prognoserechnung“, Seite 62 f., „Erläuterungen<br />
zur Prognoserechnung“, Seite 64 ff.<br />
Prognose der Vermögenslage<br />
Eröffnungsbilanz<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent wurde am<br />
01.10.2009 gegründet. Das Kommanditkapital<br />
beträgt 10.000 EUR und wurde am 02.11.2009<br />
eingezahlt.<br />
Zwischenübersicht 17.12.2009<br />
Ab Gründung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
wurden per 17.12.2009 Beteiligungen an<br />
24 Zielfonds über einen Gesamtbetrag von<br />
2,21 Mio. EUR inkl. fremder Erwerbsnebenkosten<br />
sowie inkl. der Vermittlungsprovision des<br />
Komplementärs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft /des Emittenten<br />
erworben. Die Finanzierung erfolgte über<br />
die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen<br />
in Höhe von nominal 2,27 Mio. EUR. Die Inhaberschuldverschreibungen<br />
sind überwiegend<br />
zum 30.12.2010 fällig und wurden in Höhe von<br />
1,7 Mio. EUR von Personen erworben, die<br />
gleichzeitig Gesellschafter, Geschäftsführer oder<br />
Mitarbeiter von Gesellschaften der asuco-Unternehmensgruppe<br />
sind. 200 TEUR wurden von der<br />
asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong> erworben. Die Vermittlungsprovision<br />
des Komplementärs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ des Emittenten (ca. 64 TEUR), die aufgelaufenen<br />
Fremdkapitalzinsen (ca. 15 TEUR) sowie<br />
die bislang angefallenen diversen Kosten<br />
(ca. 39 TEUR) erhöhen die Verbindlichkeiten.<br />
Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
129
130<br />
Planbilanzen per 31.12.2009, 31.12.2010<br />
sowie 31.12.2011<br />
Die Planbilanzen der Jahre 2009, 2010 sowie<br />
2011 sind der unten stehenden Abbildung zu<br />
entnehmen.<br />
Das nicht eingezahlte aber platzierte Kommanditkapital<br />
wird in den Planbilanzen unter der Position<br />
„Ausstehende Einlagen“ ausgewiesen. Die<br />
Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen<br />
an Zielfonds werden auf die Beteiligungen<br />
an Zielfonds aktiviert. Der Bilanzansatz für die<br />
Beteiligungen an Zielfonds erhöht sich zusätzlich<br />
um die prognostizierten nicht liquiditätswirksamen<br />
und von der Höhe der Ausschüttungen<br />
abweichenden Erträge aus den erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds bzw. er reduziert sich<br />
um die von den jeweiligen Zielfonds geplanten<br />
Ausschüttungen. Im Umlaufvermögen werden<br />
die Bankguthaben ausgewiesen. Sämtliche anderen<br />
Kosten werden als Aufwand verbucht. Aufwendungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten,<br />
die erst im Folgejahr liquiditätsmäßig abfl ießen,<br />
werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
Prognose der Finanzlage<br />
Die Prognose der Finanzlage ist der Abbildung<br />
auf Seite 131 zu entnehmen.<br />
Die Finanzlage zeigt die im jeweiligen Jahr geplanten<br />
zahlungswirksamen Beträge aus der Investitionstätigkeit<br />
(Investition in Beteiligungen<br />
Vermögenslage in TEUR (Prognose)<br />
an Zielfonds), der Finanzierungstätigkeit (Einzahlung des Kommanditkapitals,<br />
Aufnahme und Tilgung des Fremdkapitals) sowie<br />
der laufenden Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
(Platzierung des Kommanditkapitals, Verwaltung der erworbenen<br />
Beteiligungen an Zielfonds).<br />
Prognose der Ertragslage<br />
Die Prognose der Ertragslage kann der Abbildung auf Seite 131<br />
entnommen werden.<br />
Die Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung) berücksichtigt die<br />
geplanten Erträge und Aufwendungen nicht im Jahr der Zahlung,<br />
sondern in dem Jahr, für das sie wirtschaftlich vereinnahmt wurden<br />
bzw. angefallen sind.<br />
Prognose der Investitionen, Produktion, Umsatz und<br />
handelsrechtliches Ergebnis<br />
Eine Prognose für die Produktion und den Umsatz ist nicht möglich,<br />
da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft /der Emittent keine Produktion unterhält<br />
und keine Umsätze erwirtschaftet, sondern ausschließlich Erträge<br />
aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds erzielt.<br />
Die prognostizierten Investitionen berücksichtigen nur die fremden<br />
Erwerbsnebenkosten (ohne die Vermittlungsprovision des<br />
Komplementärs der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten), die prognostizierten<br />
nicht liquiditätswirksamen und von der Höhe der Ausschüttungen<br />
abweichenden Erträge aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds sowie die von den jeweiligen Zielfonds geplanten<br />
Ausschüttungen.<br />
Die prognostizierten handelsrechtlichen Ergebnisse ermitteln<br />
sich aus den prognostizierten nicht liquiditätswirksamen und von<br />
Aktiva Eröffnungsbilanz Zwischenübersicht Planbilanz Planbilanz Planbilanz<br />
01.10.2009 17.12.2009 31.12.2009 31.12.2010 31.12.2011<br />
A Ausstehende Einlagen 10 0 0 0 51.000<br />
B Anlagevermögen 0 2.214 2.318 15.375 40.563<br />
C Umlaufvermögen 0 66 105 5.870 8.666<br />
Summe Aktiva 10 2.280 2.423 21.245 100.229<br />
Passiva<br />
A Eigenkapital<br />
I. Kommanditkapital 10 10 10 21.010 100.010<br />
II. Kapitalrücklage (Agio) 0 0 0 1.050 5.000<br />
III. Entnahmen 0 0 0 0 -881<br />
IV. Ergebniskonten 0 -19 -218 -1.226 -4.702<br />
B Verbindlichkeiten 0 2.289 2.630 411 802<br />
Summe Passiva 10 2.280 2.423 21.245 100.229<br />
�
der Höhe der Ausschüttungen abweichenden Erträgen aus den<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, den laufenden Vergütungen<br />
der geschäftsführenden Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesell-<br />
Finanzlage in TEUR (Prognose)<br />
schaft / des Emittenten sowie den geplanten diversen<br />
Kosten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten.<br />
Einzahlungen 2009 2010 2011<br />
Liquiditätsreserve per 01.01. 0 5 5.884<br />
Einzahlung Kommanditkapital 10 21.000 28.000<br />
Einzahlung Agio 0 1.050 3.950<br />
Ausschüttungen aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds 0 145 1.088<br />
Zufl uss Fremdkapital 2.350 -2.350 0<br />
Auszahlungen<br />
Erwerb von Beteiligungen an Zielfonds (inkl. fremde Erwerbsnebenkosten) 2.250 12.750 25.000<br />
Fremdkapitalzinsen 0 22 0<br />
Ausschüttungen an Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten 0 0 881<br />
Vermittlungsprovision Beteiligungen an Zielfonds 0 68 383<br />
Eigenkapitalbeschaffung (Agio) 0 1.050 3.950<br />
Komplementär 0 0 1<br />
Geschäftsführender Kommanditist 0 0 3<br />
Diverse Kosten 5 191 24<br />
Summe zahlungswirksame Veränderungen 105 5.765 2.796<br />
Liquiditätsreserve per 31.12. 105 5.870 8.666<br />
Ertragslage in TEUR (Prognose)<br />
Zwischenübersicht 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12. 01.01. – 31.12.<br />
01.10. – 17.12.2009 2009 2010 2011<br />
Erträge aus den erworbenen Beteiligungen an Zielfonds 0 0 70 525<br />
Eigenkapitalbeschaffung (Agio) 0 0 1.050 3.950<br />
Fremdkapitalzinsen 14 22 0 0<br />
Komplementär 0 0 1 5<br />
Geschäftsführender Kommanditist 0 0 3 22<br />
Diverse Kosten 5 196 24 24<br />
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -19 -218 -1.008 -3.477<br />
Sonstige in TEUR (Prognose)<br />
2009 2010 2011 2012<br />
Investitionen (inkl. fremde Erwerbsnebenkosten) 2.250 12.750 25.000 30.000<br />
Produktion 0 0 0 0<br />
Umsatz 0 0 0 0<br />
Handelsrechtliches Ergebnis -218 -1.008 -3.477 1.220<br />
�<br />
�<br />
�<br />
Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
131
132<br />
Negativtestate<br />
Nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) sind in einen<br />
Verkaufsprospekt zahlreiche Angaben aufzunehmen.<br />
Für den Fall, dass für das vorliegende<br />
Beteiligungsangebot eine geforderte Angabe<br />
nicht zutrifft, sind Negativtestate in den Verkaufsprospekt<br />
aufzunehmen.<br />
� Der Verkaufsprospekt ist ausschließlich in<br />
deutscher Sprache abgefasst. Es entfällt daher<br />
eine deutsche Zusammenfassung mit den<br />
wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen<br />
Angaben zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft / zum Emittenten,<br />
der Vermögensanlage und dem Anlageobjekt<br />
(§ 2 (1) Satz 5 VermVerk ProspV).<br />
� Der Anbieter übernimmt keine Zahlung u.U.<br />
anfallender Steuern für die Anleger (§ 4 Satz<br />
1 Nr. 2 HS. 2 VermVerkProspV).<br />
� Die Vermögensanlagen werden nur in der<br />
Bundesrepublik Deutschland angeboten.<br />
Die Angabe von Teilbeträgen des Zeichnungskapitals<br />
für verschiedene Staaten entfällt<br />
daher (§ 4 Satz 1 Nr. 8 VermVerkProspV).<br />
� Die Satzung des Komplementärs weicht mit<br />
Ausnahme der eingeschränkten Veräußerungsmöglichkeiten<br />
für die Geschäftsanteile<br />
nicht von den gesetzlichen Bestimmungen<br />
für Gesellschaften mit beschränkter Haftung<br />
ab (§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent ist kein<br />
Konzernunternehmen (§ 5 Nr. 6 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent hat zum<br />
Datum der Prospektaufstellung außer dem<br />
vorliegenden Beteiligungsangebot, dem von<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
übernommenen Kapitalanteil in Hö he von<br />
5.000 EUR, dem von dem Treuhandkommanditisten<br />
übernommenen Kapitalanteil in<br />
Höhe von 5.000 EUR sowie Inhaberschuldverschreibungen<br />
in Höhe von insgesamt<br />
2,27 Mio. EUR keine weiteren Wertpapiere<br />
oder Vermögensanlagen ausgegeben (§ 6<br />
Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent ist keine Aktiengesellschaft<br />
oder Kommanditgesellschaft auf Aktien und hat daher keine<br />
umlaufenden Wertpapiere begeben, die den Gläubigern Umtausch-<br />
oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen. Daher sind<br />
auch keine Angaben über die Bedingungen und das Verfahren<br />
für den Umtausch oder den Bezug zu benennen (§ 6 Satz 2, 3<br />
VermVerkProspV).<br />
� Die Gründungsgesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />
beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen<br />
beauftragt sind. Die asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>, die 100 % der<br />
Anteile an den Gründungsgesellschaftern hält, hält auch 100 %<br />
der Anteile an der asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/dem Emittenten mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage<br />
beauftrag ist (§ 7 (2) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
� Die Gründungsgesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />
beteiligt, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / dem Emittenten Fremdkapital<br />
zur Verfügung stellen. Die asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>, die 100 %<br />
der Anteile an den Gründungsgesellschaftern hält, hat von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft / vom Emittenten eine Inhaberschuldverschreibung<br />
über nominal 200.000 EUR erworben (§ 7 (2) Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
� Die Gründungsgesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
sind weder mittelbar noch unmittelbar an Unternehmen<br />
beteiligt, die im Zusammenhang mit der Herstellung der Anlageobjekte<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen (§ 7 (2) Nr. 3 VermVerk ProspV).<br />
� Die Geschäftstätigkeit der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten besteht<br />
in der Investition des <strong>Fonds</strong>vermögens in Beteiligungen an<br />
Zielfonds. Die Ertragslage ist daher ganz wesentlich von der<br />
Entwicklung der Einnahmen aus den erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds, den von den jeweiligen Zielfonds abgeschlossenen<br />
Verträgen wie z.B. Kauf- und Mietverträge (vgl. Darstellung<br />
der Risiken Seite 18 ff.) sowie den von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
abgeschlossenen und auf Seite 102 f. beschriebenen Verträgen<br />
abhängig. Patente, Lizenzen, weitere Verträge oder neue Herstellungsverfahren,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder Ertragslage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
sind, bestehen nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />
zum Datum der Prospektaufstellung nicht (§ 8 (1) Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
� Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfl<br />
uss auf die wirtschaftliche Lage der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des<br />
Emittenten haben können, sind nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen<br />
zum Datum der Prospektaufstellung nicht bekannt<br />
(§ 8 (1) Nr. 3 VermVerkProspV).
� Neben den ab Seite 102 f. abgeschlossenen wesentlichen Verträgen<br />
ist die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent zum Datum der<br />
Prospektaufstellung von keinen außergewöhnlichen Ereignissen<br />
beeinfl usst worden (§ 8 (2) VermVerkProspV).<br />
� Die Nettoeinnahmen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
werden ausschließlich für den Erwerb von Beteiligungen an<br />
Zielfonds und nicht für sonstige Zwecke genutzt (§ 9 (1) Verm-<br />
VerkProspV).<br />
� Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent im Wesentlichen ein<br />
Blindpool ist, können die Anlageobjekte (Beteiligungen an<br />
Zielfonds) bzw. die Vermögensgegenstände der Zielfonds (Immobilien)<br />
nur anhand von Investitionskriterien beschrieben<br />
werden (§ 9 (2) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
� Dem Treuhänder sowie Personen oder Gesellschaften, die für<br />
den Inhalt des Verkaufsprospektes die Verantwortung übernehmen<br />
(vgl. Seite 5), Gründungsgesellschaftern sowie Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung oder des Vorstandes, Aufsichtsgremien und<br />
Beiräten der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten oder Personen,<br />
die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder<br />
die Abgabe und den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinfl usst haben, stand oder steht zum Datum der<br />
Prospektaufstellung kein Eigentum oder steht keine dingliche Berechtigung<br />
an den erworbenen Anlageobjekten (Beteiligungen<br />
an Zielfonds) der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten oder wesentliche<br />
Teile derselben zu (§ 9 (2) Nr. 2 VermVerk ProspV).<br />
� Zum Datum der Prospektaufstellung bestehen weder erhebliche<br />
noch unerhebliche dingliche Belastungen der Anlageobjekte<br />
(der Beteiligungen an Zielfonds) der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des<br />
Emittenten (§ 9 (2) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
� Neben den auf Seite 29 beschriebenen Schwierigkeiten bei der<br />
Verwertung / beim Verkauf der Anlageobjekte (der Beteiligungen<br />
an Zielfonds) über den sogennanten Zweitmarkt bestehen<br />
nach Kenntnis der Prospektverantwortlichen zum Datum der<br />
Prospektaufstellung keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Anlageobjekte<br />
(Beteiligungen an Zielfonds), insbesondere im Hinblick<br />
auf das Anlageziel (§ 9 (2) Nr. 4 VermVerkProspV).<br />
� Zum Datum der Prospektaufstellung sind keine behördlichen<br />
Genehmigungen erforderlich (§ 9 (2) Nr. 5 VermVerk ProspV).<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft/der Emittent hat zum Datum der Prospektaufstellung<br />
außer den auf Seite 102 f. beschriebenen Verträgen<br />
keine weiteren Verträge über die Anschaffung oder Herstellung<br />
der Anlageobjekte (Beteiligungen an Zielfonds) oder<br />
wesentlicher Teile davon abgeschlossen (§ 9 (2) Nr. 6 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Zum Datum der Prospektaufstellung existieren<br />
keine Bewertungsgutachten zu den Anlageobjekten<br />
(Beteiligungen an Zielfonds)<br />
(§ 9 (2) Nr. 7 VermVerkProspV).<br />
� Die asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong> hat<br />
als Gründungsgesellschafter und geschäftsführender<br />
Kommanditist im Rahmen des auf<br />
Seite 102 beschriebenen Projektaufbereitungsvertrages<br />
bestimmte Aufgaben für die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft / den Emittenten übernommen.<br />
Die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> hat<br />
bzw. wird als Gründungsgesellschafter und<br />
als Komplementär Beteiligungen an Zielfonds<br />
an die <strong>Fonds</strong>geselschaft / den Emittenten<br />
vermitteln. Die asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong> ist<br />
als Anbieter beauftragt das Zeichnungskapital<br />
zu platzieren. Im Übrigen erbringen weder<br />
der Treuhänder noch Personen oder Gesellschaften,<br />
die für den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />
die Verantwortung übernehmen<br />
(vgl. Seite 5), Gründungsgesellschafter sowie<br />
Mitglieder der Geschäftsführung oder des<br />
Vorstandes, Aufsichtsgremien und Beiräte<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/des Emittenten oder<br />
Personen, die die Herausgabe oder den Inhalt<br />
des Verkaufsprospektes oder die Abgabe<br />
und den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinfl usst haben,<br />
nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen<br />
(§ 9 (2) Nr. 8 VermVerkProspV).<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent wurde<br />
vor weniger als 18 Monaten gegründet und<br />
hat noch keinen Jahresabschluss im Sinne<br />
des § 10 (1) Nr. 1 VermVerkProspV erstellt.<br />
Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent die<br />
verringerten Prospektanforderungen gemäß<br />
§ 15 VermVerkProspV geltend macht, liegen<br />
kein nach § 8 h (1) Verkaufsprospektgesetz<br />
oder nach anderen Vorschriften aufgestellter<br />
und geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht<br />
sowie keine veröffentlichte Zwischenübersicht<br />
vor (§ 10 (1) Satz 1 Nr. 3 VermVerk-<br />
ProspV). Daher konnte auch keine Angabe<br />
über den Namen, die Anschrift und die Berufsbezeichnung<br />
des Abschlussprüfers, der<br />
den Jahresabschluss geprüft hat, und kein<br />
Bestätigungsvermerk einschließlich zusätzlicher<br />
Bemerkungen angegeben werden (§ 11<br />
VermVerkProspV).<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent ist nicht<br />
Teil eines Konzerns. Sie / er ist daher zur Auf-<br />
Sonstige Angaben nach der Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV)<br />
133
134<br />
stellung eines Konzernabschlusses nicht verpfl<br />
ichtet (§ 10 (2) Satz 1 HS. 1 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft / der Emittent verfügt<br />
über keinen Vorstand und keine Aufsichtsgremien.<br />
Ein Beirat wurde zum Datum der<br />
Prospektaufstellung noch nicht bestellt (§ 12<br />
(1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
� Der Komplementär und der geschäftsführende<br />
Kommanditist der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des<br />
Emittenten werden jeweils durch zwei Geschäftsführer<br />
vertreten (vgl. Seite 104 f.).<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung sind<br />
keine besonderen Funktionen zugewiesen<br />
worden (§ 12 (1) Nr. 1 VermVerkProspV).<br />
� Dem Komplementär, dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten, dem Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ des Emittenten sowie den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung des Komplementärs<br />
(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz)<br />
und des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) wurden<br />
für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr<br />
keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter,<br />
Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art gewährt,<br />
so dass eine Aufteilung der Gesamtbezüge<br />
nicht möglich ist (§ 12 (1) Nr. 2 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Der Komplementär, der geschäftsführende<br />
Kommanditist und der Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ des Emittenten sind nicht mit dem<br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />
betraut. Die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
des Komplementärs (Hans-Georg<br />
Acker, Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten (Hans-Georg<br />
Acker, Dietmar Schloz) sind Geschäftsführer<br />
der asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, die von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft/vom Emittenten mit dem<br />
Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage<br />
beauftragt wurde (§ 12 (2) Nr. 1 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
� Der Komplementär, der geschäftsführende<br />
Kommanditist sowie der Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ des Emittenten sind nicht für<br />
Unternehmen tätig, die der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ dem Emittenten Fremdkapital ge-<br />
ben. Die Mitglieder der Geschäftsführung des Komplementärs<br />
(Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten (Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz)<br />
sind Geschäftsführer der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>, die von der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft / dem Emittenten Inhaberschuldverschreibungen<br />
in Höhe von 200 TEUR erworben hat. Außerdem haben<br />
die Herren Acker und Schloz persönlich Inhaberschuldverschreibungen<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten in<br />
Höhe von insgesamt 1,4 Mio. EUR erworben (§ 12 (2) Nr. 2<br />
VermVerk ProspV).<br />
� Der Komplementär, der geschäftsführende Kommanditist, die<br />
Mitglieder der Geschäftsführung des Komplementärs (Hans-<br />
Georg Acker, Dietmar Schloz) und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten (Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz) sowie der<br />
Beirat der <strong>Fonds</strong>gesellschaft/des Emittenten sind nicht für Unternehmen<br />
tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung der<br />
Anlageobjekte nicht nur geringfügige Leistungen erbringen. Der<br />
Komplementär vermittelt allerdings die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
/ vom Emittenten erworbenen Beteiligungen an Zielfonds<br />
und der geschäftsführende Kommanditist ist für die <strong>Fonds</strong>konzeption<br />
verantwortlich (§ 12 (2) Nr. 3 VermVerkProspV).<br />
� Der Treuhandkommanditist (asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>) ist wie<br />
der Komplementär (asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>) und der geschäftsführende<br />
Kommanditist der <strong>Fonds</strong>gesellschaft / des Emittenten<br />
(asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong>) sowie der Anbieter<br />
der Vermögensanlagen (asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>) eine 100%ige<br />
Tochtergesellschaft der asuco <strong>Fonds</strong> <strong>GmbH</strong>. Aus diesen Verfl<br />
echtungen können Interessenskonfl ikte entstehen. Weitere<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonfl ikte begründen<br />
können, bestehen zum Datum der Prospektaufstellung<br />
nicht (§ 12 (3) Nr. 5 VermVerkProspV).<br />
� Personen, die nicht in den Kreis der nach der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte angabepfl ichtiger Personen<br />
fallen, die aber die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes<br />
oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes<br />
der Vermögensanlage wesentlich beeinfl usst haben, gibt es<br />
nicht (§ 12 Absatz 4 VermVerkProspV).<br />
� Für die vorliegenden Vermögensanlagen haben keine juristische<br />
Person oder Gesellschaft die Gewährleistung für deren<br />
Verzinsung oder Rückzahlung übernommen (§ 14 VermVerk-<br />
ProspV).
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Nach den §§ 312c BGB i.V.m. 1 BGB-InfoV in der Fassung des<br />
Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge<br />
bei Finanzdienstleistungen sind den Anlegern nachfolgende Informationen<br />
zur Verfügung zu stellen:<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
2. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />
3. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />
1. Allgemeine Informationen<br />
Informationen zum Anbieter und anderen gegenüber den Anlegern<br />
auftretenden Personen<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft / Emittent<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRA 94610<br />
USt-IdNr. noch nicht zugeteilt<br />
Gesetzlicher Vertreter (Komplementär)<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong> s.u.<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Langfristiger Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen<br />
an geschlossenen <strong>Fonds</strong>, REIT AGs und sonstigen Gesellschaften<br />
(Zielfonds) unter Beachtung von Investitionskriterien.<br />
Persönlich haftender Gesellschafter /Komplementär<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 179914<br />
USt-IdNr. DE 266443938<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Übernahme persönliche Haftung bei geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> in Form einer Kommanditgesellschaft;<br />
Übernahme Geschäftsführung bei geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong>; Konzeption von geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />
Geschäftsführender Kommanditist<br />
asuco Geschäftsbesorgungs <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 180028<br />
USt-IdNr. DE 266693581<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Übernahme der Geschäftsführung bei geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong> sowie Besorgung der mit dem gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden<br />
Geschäfte von geschlossenen <strong>Fonds</strong>.<br />
Treuhänder / Treuhandkommanditist<br />
Treuhänder für Anleger, die sich unmittelbar als<br />
Kommanditist mit persönlicher Eintragung ins<br />
Handelsregister beteiligen.<br />
Treuhandkommanditist für Anleger, die sich mittelbar,<br />
d.h. ohne persönliche Eintragung in das<br />
Handelsregister, beteiligen.<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: treuhand@asuco.de<br />
Internet: www.asuco.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 181762<br />
USt-IdNr. DE 267245411<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
135
136<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Übernahme der Funktion als Treuhandkommanditist<br />
bei Beteiligungsangeboten; Besorgung<br />
sämtlicher im Treuhandvertrag mit unmittelbar<br />
oder mittelbar beteiligten Anlegern vereinbarten<br />
Tätigkeiten im eigenen Namen auf Rechnung<br />
der Anleger (Treugeber) sowie Halten von Beteiligungen<br />
in eigenem Namen.<br />
Anbieter<br />
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
Geschäftsanschrift<br />
Pestalozzistraße 33, 82041 Deisenhofen<br />
Tel. (089) 490 26 87-0, Fax: (089) 490 26 87-29<br />
eMail: info@asuco.de, Internet: www.asuco.de<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 180027<br />
USt-IdNr. DE 266693590<br />
Geschäftsführung<br />
Hans-Georg Acker, Dietmar Schloz<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Vertrieb von geschlossenen <strong>Fonds</strong>; Beratung für<br />
<strong>Fonds</strong>initiatoren im Bereich Konzeption, Verwaltung<br />
und Vertrieb geschlossener <strong>Fonds</strong> sowie<br />
bei Anlegerbetreuung; Erstellung von Schulungs-<br />
und Marketingkonzepten sowie An- und<br />
Verkauf von Beteiligungen an geschlossenen<br />
<strong>Fonds</strong>.<br />
Aufsichtsbehörde<br />
Nach Rechtslage zum Datum der Prospektaufstellung<br />
ist für die vorgenannten Gesellschaften<br />
eine Aufsichtsbehörde nicht vorgesehen.<br />
Name und Anschrift des für den Anbieter<br />
handelnden Vermittlers<br />
Siehe Eintragungen auf der Beitrittserklärung.<br />
Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis<br />
und die Kommunikation mit dem Anleger ist<br />
deutsch.<br />
Rechtsordnung / Gerichtsstand<br />
Für Verträge und sonstige Schuldverhältnisse,<br />
die für die Beteiligung des Anlegers an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft maßgeblich sind, gilt das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder einer<br />
entsprechenden ausländischen gesetzlichen Regelung ist, gelten<br />
hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Vorgaben. Ansonsten<br />
ist als Erfüllungsort für den Gesellschaftsvertrag sowie für<br />
den Treuhand- und Verwaltungsvertrag Oberhaching und als Gerichtsstand<br />
München vereinbart.<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen<br />
können Anleger – unbeschadet ihres Rechts,<br />
die Gerichte anzurufen – die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />
Schlichtungsstelle anrufen. Die Voraussetzungen für den<br />
Zugang zur Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung,<br />
die zusammen mit einem Merkblatt bei der Schlichtungsstelle<br />
erhältlich sind. Die Anschrift lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
Schlichtungsstelle<br />
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt<br />
Telefon (069) 23 88-19 07, Fax (069) 23 88-19 19<br />
Internet: www.bundesbank.de<br />
Einlagensicherung<br />
Es besteht kein Garantiefonds oder eine vergleichbare Sicherung<br />
der Einlagen der Direktkommanditisten und der Treugeber.<br />
2. Informationen zu den Vertragsverhältnissen<br />
Dieser Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot „asuco 1 Zweitmarktfonds<br />
pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG“ vom 17.12.2009 – nachfolgend<br />
„Prospekt“ genannt – sowie die Beitrittserklärung enthalten detaillierte<br />
Beschreibungen der Vertragsverhältnisse. Wegen näherer<br />
Einzelheiten wird nachfolgend auf diese Dokumente verwiesen.<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Der Anleger beteiligt sich entweder mittelbar als Treugeber über<br />
den Treuhandkommanditisten (vgl. Abschnitt oben „Treuhänder<br />
/ Treuhandkommanditist“) oder unmittelbar als Direktkommanditist<br />
an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG (<strong>Fonds</strong>gesellschaft).<br />
Gegenstand der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist der langfristige<br />
Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an<br />
geschlossenen <strong>Fonds</strong>, REITs und sonstigen Gesellschaften (Zielfonds)<br />
unter Beachtung von Investitionskriterien. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
wird mit den von den Anlegern geleisteten Einlagen abzüglich<br />
der in § 8 des Gesellschaftsvertrages der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
dargestellten <strong>Fonds</strong>nebenkosten und zzgl. einer u.U. aufgenommenen<br />
Fremdfi nanzierung ein breit gestreutes Portfolio von Beteiligungen<br />
an Zielfonds direkt oder indirekt über eine Kapitalgesellschaft<br />
erwerben, verwalten und veräußern.
Die Anleger partizipieren direkt über Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und indirekt über Ausschüttungen der erworbenen Beteiligungen<br />
an Zielfonds an die <strong>Fonds</strong>gesellschaft an den Erträgen der<br />
jeweiligen Zielfonds.<br />
Die weiteren Einzelheiten zu den vorgenannten wesentlichen Leistungsmerkmalen<br />
sind dem Prospekt (Seite 8 ff.) zu entnehmen.<br />
Preise<br />
Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung übernommenen<br />
Zeichnungsbetrag zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu<br />
5 %, bezogen auf den Zeichnungsbetrag, zu leisten. Die Einzahlungen<br />
sind wie folgt fällig:<br />
Vorzugs-Kommanditkapital:<br />
100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe<br />
von bis zu 5 % unverzüglich nach Annahme der Beteiligung durch<br />
den Treuhandkommanditisten.<br />
Reguläres Kommanditkapital:<br />
20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes Agio in Höhe von<br />
bis zu 5 % am 15. des Monats, der auf die Annahme der Beteiligung<br />
durch den Treuhandkommanditisten folgt; weitere, auch individuell<br />
abrufbare Einzahlungsraten sind zwei Monate nach Aufforderung<br />
durch den Treuhandkommanditisten fällig.<br />
Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und Kosten,<br />
zusätzliche Telekommunika tionskosten<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht in Rechnung gestellt.<br />
Bei einer Beteiligung des Anlegers als Direktkommanditist fallen<br />
als weitere Kosten Gebühren und Auslagen für die notarielle Beglaubigung<br />
der Handelsregistervollmacht sowie Gebühren für die<br />
Überwachung des Eingangs der Handelsregistervollmacht durch<br />
den Treuhänder in Höhe von pauschal 250 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />
an. Im Falle nicht rechtzeitiger Vorlage der Handelsregistervollmacht<br />
werden aufgrund zusätzlichen Aufwands weitere Bearbeitungsgebühren<br />
in Höhe von 50 EUR je Mahnung berechnet.<br />
Der Anleger hat bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen und im Erbfall<br />
eine Gebühr für die Umschreibung im vom Treuhandkommanditisten<br />
geführten Register in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages,<br />
mindestens 200 EUR, maximal 500 EUR, jeweils zzgl. Umsatzsteuer<br />
zu entrichten.<br />
Verspätet oder unvollständig gemeldete Sonderwerbungskosten,<br />
werden wegen des anfallenden organisatorischen Mehraufwandes<br />
erst nach Zahlung eines Kostenbeitrages von mindestens 200 EUR<br />
zzgl. Umsatzsteuer bearbeitet.<br />
Für die manuelle Bearbeitung einer Ausschüttungszahlung wegen<br />
unterlassener Mitteilung einer geänderten Bankverbindung hat der<br />
Anleger eine Bearbeitungspauschale von 50 EUR zzgl. Umsatzsteuer<br />
zu entrichten.<br />
Zahlungen an den Anleger oder die sonstigen<br />
Berechtigten auf Auslandskonten werden unter<br />
Abzug sämtlicher Gebühren geleistet.<br />
Eigene Kosten für die Einsichtnahme in die Bücher<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, für Rechts- oder<br />
Steuerberatung sowie für Telefon, Internet, Porto,<br />
Überweisungen etc. hat der Anleger selbst zu<br />
tragen.<br />
Zu den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung<br />
für den Anleger wird auf die Ausführungen<br />
im Prospekt, insbesondere im Kapitel „Steuerliches<br />
Konzept“ (vgl. Seite 84 ff.) verwiesen. Bei<br />
Fragen sollte sich der Anleger an die für ihn zuständige<br />
Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen<br />
Berater wenden.<br />
Zahlung und Erfüllung der Verträge,<br />
Verzugszinsen, weitere Vertragsbedingungen<br />
Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung<br />
übernommenen Zeichnungsbetrag bzw. die geringere,<br />
fällige Einzahlungsrate jeweils zzgl. des<br />
vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % nach<br />
Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />
(Zahlstelle) durch Überweisung auf nachstehend<br />
genanntes Konto zu leisten:<br />
Empfänger asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
(Zahlstelle) Sonderkonto asuco 1 Zweitmarktfonds<br />
pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Bank UniCredit Bank AG<br />
Konto-Nr. 655457119<br />
BLZ 70020270<br />
Die Einzahlungen sind wie folgt fällig:<br />
Vorzugs-Kommanditkapital:<br />
100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />
Agio in Höhe von bis zu 5 % unverzüglich<br />
nach Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten.<br />
Reguläres Kommanditkapital:<br />
20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. vereinbartes<br />
Agio in Höhe von bis zu 5 % am 15. des Monats,<br />
der auf die Annahme der Beteiligung durch<br />
den Treuhandkommanditisten folgt; weitere,<br />
auch individuell abrufbare Einzahlungsraten<br />
sind zwei Monate nach Aufforderung durch den<br />
Treuhandkommanditisten fällig.<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
137
138<br />
Bei nicht fristgerechter Leistung der Einzahlungsraten<br />
zzgl. des vereinbarten Agios ist die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen<br />
in Höhe von 1 % p.M. bzw. den Ersatz<br />
eines weitergehenden Schadens zu verlangen<br />
oder den Anleger aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
auszuschließen.<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung<br />
sowie aus dem Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>Fonds</strong>gesellschaft (vgl. Seite 106 ff. des<br />
Prospektes) und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
(vgl. Seite 122 ff. des Prospektes).<br />
Die vom Treuhänder / Treuhandkommanditisten<br />
zu erbringenden Leistungen sind im Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag (vgl. Seite 122 ff. des<br />
Prospektes), die Leistungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
und der geschäftsführenden Gesellschafter<br />
im Gesellschaftsvertrag, dort insbesondere in<br />
§ 10 (vgl. Seite 109 ff. des Prospektes), geregelt.<br />
Leistungsvorbehalte<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich nur an einzelne<br />
Personen oder Gesellschaften. Eine Beteiligung<br />
von Gemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften<br />
und Ehepartnern ist ausgeschlossen.<br />
Es besteht kein Anspruch des Anlegers oder des<br />
wirtschaftlich Berechtigten auf Aufnahme in die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn der Anleger dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht unverzüglich und vor Beitritt in die<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft die im Geldwäschegesetz<br />
(GWG) aufgeführten Angaben macht und seine<br />
Identifi zierung nach dem Geldwäschegesetz<br />
nicht durch Übersendung eines nach dem Geldwäschegesetz<br />
Berechtigten bestätigten Identifi -<br />
kationsnachweises oder durch Postidentverfahren<br />
nachweist.<br />
Nach Annahme des Beitrittsangebotes durch die<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> bestehen keine Leistungsvorbehalte.<br />
Spezielle Risiken der Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft unterliegt<br />
den üblichen Risiken, die mit einer Investition<br />
in einen weitgehend als Blindpools konzipierten<br />
Dachfonds verbunden sind. Eine ausführliche<br />
Darstellung der mit der Beteiligung<br />
verbundenen Risiken befi ndet sich im Prospekt<br />
im Kapitel „Risiken“, Seite 18 ff.<br />
3. Informationen über die Besonderheiten des<br />
Fernabsatzvertrages<br />
Informationen zum Zustandekommen des Vertrages<br />
Der Anleger gibt durch Unterzeichnung und Übermittlung der ausgefüllten<br />
Beitrittserklärung an die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> (vgl. obigen<br />
Abschnitt „Treuhänder / Treuhandkommanditist“) ein für ihn<br />
bindendes Angebot auf den Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
ab, mit dem Auftrag, für ihn eine Kommanditbeteiligung<br />
an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft zu begründen.<br />
Der Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird wirksam, wenn die asuco<br />
Treuhand <strong>GmbH</strong> dieses Angebot im eigenen Namen und im Namen<br />
sämtlicher anderer Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft annimmt.<br />
Auf den Zugang der Annahmeerklärung verzichtet der Anleger.<br />
Allerdings wird der Treuhänder / Treuhandkommanditist dem<br />
Anleger die Annahme der Beitrittserklärung schriftlich mitteilen.<br />
Widerrufsrecht<br />
Gibt der Anleger seine Beitrittserklärung ab, so kann er diese innerhalb<br />
der bestehenden Widerrufsfrist widerrufen. Wegen weiterer<br />
Einzelheiten zu den Widerrufsrechten, insbesondere der<br />
Widerrufsfristen, wird auf die „Widerrufsbelehrungen“ in der<br />
Beitrittserklärung verwiesen.<br />
Mindestlaufzeit der Verträge;<br />
vertragliche Kündigungsregelungen<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet (§ 28 des<br />
Gesellschaftsvertrages). Gesellschafter der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, also<br />
auch die Anleger, können ihr Gesellschaftsverhältnis mit einer<br />
Frist von sechs Monaten erstmalig zum 31.12.2023, danach mit<br />
der gleichen Frist zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, nicht<br />
jedoch vor Erreichen eines steuerlichen Totalüberschusses kündigen.<br />
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt. Ein Anleger kann vom Komplementär oder vom<br />
geschäftsführenden Kommanditisten aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
ausgeschlossen werden (z.B. bei Insolvenz oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,<br />
bei Nichtleistung oder Zuwenigleistung der<br />
Einlage und / oder des vereinbarten Agios). Einzelheiten bestimmen<br />
§§ 7 und 30 des Gesellschaftsvertrages. Bei vorzeitigem Ausscheiden<br />
aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />
des Anlegers nach § 32 des Gesellschaftsvertrages.<br />
Der Gesellschaftsvertrag kann nach § 17 j) des Gesellschaftsvertrages<br />
mit 75 % der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter<br />
sowie der Zustimmung einer der geschäftsführenden<br />
Gesellschafter geändert werden.<br />
Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag, der sowohl zwischen dem<br />
mittelbar als auch unmittelbar beteiligten Anleger und dem Treuhandkommanditisten<br />
/ Treuhänder geschlossen wird, gilt für unbestimmte<br />
Zeit (§ 13 des Treuhand- und Verwaltungsvertrages). Der<br />
Anleger kann diesen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen<br />
mit der Folge, dass der Treuhandkommanditist die für den
Anleger treuhänderisch gehaltene Beteiligung an diesen überträgt<br />
und der Anleger somit unmittelbar als Kommanditist an der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft beteiligt wird. Im Übrigen endet der Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag mit Ausscheiden des Treuhänders / Treuhandkommanditisten<br />
und / oder des Anlegers aus der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
sowie mit Beendigung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Der Treuhänder<br />
/ Treuhandkommanditist kann den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Komplementär<br />
ist ermächtigt, in Abstimmung mit dem Beirat einen neuen<br />
Treuhänder / Treuhandkommanditisten zu bestellen. In diesem<br />
Fall tritt der neue Treuhänder / Treuhandkommanditist in alle<br />
Rechte und Pfl ichten ein, so dass der Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
mit dem neuen Treuhänder / Treuhandkommanditist fortgesetzt<br />
wird.<br />
Sprache und Gültigkeitsdauer der zur Verfügung<br />
gestellten Informationen<br />
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen beruhen auf dem<br />
Stand der Prospektaufstellung. Sie sind während der Dauer des öffentlichen<br />
Angebots wirksam und werden während dieses Zeitraumes<br />
gegebenenfalls durch Nachträge zum Prospekt aktualisiert.<br />
Sämtliche Informationen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
Ende der Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
Verbraucherinformation für den Fernabsatz<br />
139
140<br />
Angabenvorbehalt<br />
Alle Angaben und Berechnungen in diesem Verkaufsprospekt<br />
wurden von den Prospektverantwortlichen<br />
mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt<br />
und überprüft. Sie entsprechen dem<br />
Planungsstand zum Datum der Prospektaufstellung<br />
und beruhen auf den derzeit gültigen gesetzlichen<br />
und steuerlichen Vorschriften sowie<br />
Verwaltungsanweisungen. Eine Haftung für das<br />
Erreichen der prognostizierten Ergebnisse sowie<br />
für Abweichungen durch zukünftige Änderungen<br />
der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen<br />
sowie künftiger wirtschaftlicher und technischer<br />
Entwicklungen kann jedoch nicht übernommen<br />
werden.<br />
Mit Ausnahme der Prospektverantwortlichen ist<br />
jeder Vertragspartner der <strong>Fonds</strong>gesellschaft nur<br />
für die Angaben im Verkaufsprospekt verantwortlich,<br />
die seine Vertragsleistungen betreffen.<br />
Eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragspartner<br />
für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
des Verkaufsprospektes wird ausgeschlossen.<br />
Soweit in diesem Verkaufsprospekt Aussagen<br />
oder Inhalte aus Gutachten oder Analysen Dritter<br />
zitiert oder wieder gegeben werden, weisen<br />
die Prospektverantwortlichen darauf hin, dass<br />
sie diese inhaltlich nicht überprüft haben (vgl.<br />
„Risiken“ Seite 28).<br />
Die Prospektverantwortlichen versichern, insbesondere<br />
im Hinblick auf § 264 a StGB, nach bestem<br />
Wissen und Gewissen, über ihnen bekannte<br />
erhebliche Umstände, die für die Entscheidung<br />
einer Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft von<br />
Bedeutung sind, keine unrichtigen, vorteilhaften<br />
Angaben gemacht und keine nachteiligen Tatsachen<br />
verschwiegen zu haben.<br />
Maßgeblich für eine Beteiligung an diesem Beteiligungsangebot<br />
ist allein dieser Verkaufsprospekt.<br />
Kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist<br />
berechtigt, hiervon abweichende Angaben zu<br />
machen. Die Vermittler sowie deren Untervermittler<br />
sind nicht Erfüllungsgehilfen der Prospektverantwortlichen<br />
und der <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Von einer etwaigen Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
der Prospektangaben sind Vermittler und die Gutachter freigestellt.<br />
Die Haftung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, des persönlich haftenden Gesellschafters,<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten, des Treuhandkommanditisten,<br />
der Prospektverantwortlichen sowie deren<br />
Geschäftsführer, Prokuristen, Gesellschafter und deren Angestellten<br />
ist für Pfl ichtverletzungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen,<br />
auf einen Betrag begrenzt, der der geleisteten Einlage entspricht.<br />
Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ansprüche im<br />
Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung zum Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung<br />
vertragswesentlicher Pfl ichten (sogenannte Kardinalspfl ichten)<br />
sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht. Ansprüche<br />
verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens<br />
jedoch drei Jahre nach Beitritt in die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Mit Unterschrift der Beitrittserklärung gibt der Anleger sein Einverständnis<br />
zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />
Der Verkaufsprospekt kann für den einzelnen Anleger lediglich die<br />
wesentlichen, nicht aber alle individuellen Sachverhalte darstellen.<br />
Eine individuelle Prüfung kann der Verkaufsprospekt daher<br />
nicht ersetzen, so dass jeder Interessent das Beteiligungsangebot<br />
zusammen mit seinen persönlichen Beratern eingehend analysieren<br />
sollte.<br />
Die Prospektverantwortlichen des Beteiligungsangebotes<br />
Die Prospektverantwortlichen haben den Verkaufsprospekt nach<br />
Maßgabe des IDW-Standards: Grundsätze ordnungsgemäßer Beurteilung<br />
von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />
(IDW S 4 vom 18.05.2006) erstellt.
Stichwortverzeichnis<br />
A<br />
Abgeltungssteuer 88<br />
Abschreibung Ergänzungsrechnung 86<br />
Abwicklungshinweise 143<br />
Altlasten 21 f., 33<br />
Anbieter 38<br />
Angabenvorbehalt 140<br />
Anlageausschuss 11, 96, 112<br />
Anlageerfolg 70 ff.<br />
Anlegerzielgruppe / -kreis 10<br />
Annahmen der Prognoserechnung 64 ff., 74<br />
Anteilsfi nanzierung 24 f.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) 11 f., 62 ff., 98, 115 f.<br />
Ausschüttungsrendite 14, 35, 53 ff., 64 f., 74<br />
B<br />
Beirat 97, 111 f.<br />
Beteiligungsangebot im Überblick 8<br />
C<br />
Chancen der Beteiligung 16 f., 32 ff., 45 ff.<br />
D<br />
Dauer der <strong>Fonds</strong>gesellschaft 14 f., 98 f., 118<br />
E<br />
Einzahlung des Zeichnungskapitals 9 f., 108<br />
Einkommensteuer 84 ff.<br />
Einkommensteuersatz 88<br />
Emittent 92 ff., 105<br />
Erbschaftsteuer 89 f.<br />
F<br />
Fernabsatzgesetz 31, 37, 135 ff.<br />
<strong>Fonds</strong>börse Deutschland 53, 102 f.<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft 92 ff., 105<br />
Fremdfi nanzierung 24, 34, 80 f.<br />
G<br />
Geschäftsführender Kommanditist 95 f., 104, 109 f.<br />
Geschäftsführung 95 f., 104 f., 109 f.<br />
Gesellschafterversammlung 28, 36, 97 f., 112 ff.<br />
Gesellschaftsvertrag 106 ff.<br />
Gesellschaftszweck 10, 94 f., 105, 106<br />
Gewerbesteuer 88 f.<br />
Gewerblicher Grundstückshandel 88<br />
Grunderwerbsteuer 90<br />
H<br />
Haftung 13 f., 23 f., 34, 68 f., 99<br />
I<br />
Infl ationsrate 13, 21, 32<br />
Innerer Wert 52 f.<br />
Instandhaltungen 21, 32<br />
Interner Zinsfuß 73 ff.<br />
Investitionskriterien 10 f., 46 f., 109 f.<br />
Investitions- und Finanzierungsplan 60 f., 80<br />
K<br />
Kapitalbindung 75<br />
Kommanditkapital 9, 60 f., 92 ff., 105, 106<br />
Konzeptionsmerkmale 9, 45 f.<br />
Komplementär 95 f., 105, 109 f.<br />
Kursermittlung 51 f.<br />
L<br />
Leistungsverträge 102<br />
M<br />
Mietentwicklung 20 f., 32<br />
Mindestbeteiligung 9, 106, 122<br />
N<br />
Nachschusspfl icht 14, 99 f.<br />
Negativtestate 132 ff.<br />
Stichwortverzeichnis<br />
141
142<br />
P<br />
Partner 15, 38 ff., 104 f.<br />
Prognoserechnung 62 f.<br />
Prospektherausgeber 5, 104<br />
R<br />
Rechtliches Konzept 92<br />
Rechtsstellung der Anleger / 13 f., 96 f., 106 f.<br />
Beteiligungsmöglichkeiten<br />
Reguläres Kommanditkapital 10, 106<br />
Renditeprognose 70 ff.<br />
Risiken 18<br />
Rückabwicklung 31<br />
S<br />
Schenkungsteuer 90<br />
Sensitivitätsanalyse 78 ff.<br />
Solidaritätszuschlag 88<br />
Steuerliches Konzept 84<br />
T<br />
Tilgungsgewinn 13, 71, 74, 79<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag 122<br />
U<br />
Übertragungsvereinbarung 53, 102<br />
Umsatzsteuer 90<br />
V<br />
Veräußerung / 14 f., 99, 117 f., 125 f.<br />
Übertragung der Beteiligung<br />
Veräußerungsgewinne 87<br />
Verfahrensrecht 90 f.<br />
Vermögensanlagen- 129 ff.<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Vermögensteuer 89<br />
Vertragspartner 104 f.<br />
Vorzugs-Kommanditkapital 9, 106<br />
W<br />
Währungsrisiko 25<br />
Z<br />
Zielfonds 14, 54 ff.<br />
Zweitmarkt 29, 36 f., 44 f.,<br />
Bildnachweis<br />
Titel Dmitry Sunagator (fotolia), Seite 4 m.edi (Photocase), Seite 8 Dimitrieva Daria (fotolia), Seite 10 asuco, Seite 11<br />
ifmitz, Seite 12 ifmitz, Seite 15 HGHI, Seite 16 KONG (Photocase), Seite 18 rappensuncle (iStockphoto), Seite 32 maspi<br />
(Photocase), Seite 38 Zooropa (fotolia), Seite 41 asuco, Seite 42 Edyta Pawlowska (fotolia), Seite 56 „Promenaden<br />
Hauptbahnhof“ A. Kreuer; „BRK Seniorenheim“ asuco; „Einkaufszentrum Das Schloss“ HGHI, Seite 57 „Fürstenhof Leipzig“<br />
ifmitz; „Main-Taunus-Zentrum“ DWS Finanz-Service <strong>GmbH</strong>; „Evonik Steag-Zentrale“ Evonik Services <strong>GmbH</strong>, Seite<br />
58 „Olympia-Einkaufszentrum“ ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG; „Deutsche Rentenversicherung“ ifmitz;<br />
Schönhauser Allee Arcaden: asuco, Seite 59 Astonishing (Photocase), Seite 60 kallejipp (Photocase), Seite 63 Andreas<br />
Rodriguez (fotolia), Seite 70 kallejipp (Photocase), Seite 84 Amanda Rohde (iStockphoto), Seite 92 cw-design (Photocase),<br />
Seite 101 sandrobrezger (Photocase)
Abwicklungshinweise<br />
Die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> (Zahlstelle) hält den Verkaufsprospekt<br />
zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Senden Sie bitte die Beitrittserklärung (Original und 2 Durchschläge)<br />
vollständig ausgefüllt und 2-fach vom Anleger unterzeichnet an:<br />
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München<br />
Die Beitrittserklärungen werden vom Treuhandkommanditisten<br />
(asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München)<br />
in der Reihenfolge des Posteingangs angenommen. Von ihr<br />
erhalten Sie eine mit der Annahmebestätigung versehene Durchschrift<br />
der Beitrittserklärung zurück.<br />
Der Anleger hat den in der Beitrittserklärung übernommenen<br />
Zeichnungsbetrag bzw. die geringere, fällige Einzahlungsrate jeweils<br />
zzgl. des vereinbarten Agios in Höhe von bis zu 5 % nach<br />
Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten (Zahlstelle)<br />
Ich,<br />
HANDELSREGISTERVOLLMACHT<br />
________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
(Vorname) (Name) (Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)<br />
________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
(PLZ) (Ort) (Straße, Haus-Nr.)<br />
erteile hiermit der<br />
asuco Komplementär <strong>GmbH</strong><br />
(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 179914)<br />
– nachstehend “Komplementär” genannt –<br />
Vollmacht, meinen Eintritt als Kommanditist in die<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HR A 94610)<br />
- nachstehend “KG” genannt -<br />
mit einer Haftsumme von EUR *** 1.000.000,00***<br />
die 10 % der nominalen Pflichteinlage beträgt, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.<br />
Der Komplementär ist berechtigt, den Eintritt und das Ausscheiden anderer Gesellschafter sowie mein eigenes Ausscheiden<br />
in meinem Namen im Handelsregister anzumelden, und mich bei allen anderen in Angelegenheiten der KG<br />
anfallenden Handelsregisteranmeldungen, für die die Mitwirkung des Kommanditisten gesetzlich erforderlich ist, einschließlich<br />
etwaiger Rechtsmittelverfahren, zu vertreten.<br />
Die Vollmacht ist unwiderruflich und gilt über meinen Tod hinaus. Der Komplementär ist von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit und kann entsprechend Untervollmacht erteilen.<br />
Mit dem Festhalten des Namens aufgrund meines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie des Festhaltens<br />
meines Geburtsdatums, meines Geburtsortes und meiner Staatsangehörigkeit sowie der Anschrift (aus dem Dokument)<br />
und des Festhaltens von Art, Nummer und ausstellender Behörde meines amtlichen Ausweises erfüllt der Notar gleichzeitig<br />
meine Identifizierung gemäß § 1 Abs. 5 GwG als zuverlässiger Dritter gemäß § 10a GwG-Verlautbarungen.<br />
______________________ _________________________________________________<br />
(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />
- notarielle Beglaubigung erforderlich –<br />
Beglaubigung*<br />
Urkundenrolle-Nr.<br />
des Notars _________________________________ mit dem Amtssitz in<br />
_____________________<br />
Die umstehende bzw. vorstehende, vor mir vollzogene Unterschrift von:<br />
Name: Vorname:<br />
Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort:<br />
Geburtsdatum:<br />
Nationalität:<br />
Geburtsort:<br />
ausgewiesen durch: ____________________ Nr. _______________,<br />
ausstellende Behörde: *<br />
ausgestellt am: ___________________<br />
beglaubige ich hiermit öffentlich.<br />
gültig bis: _________________<br />
(Notar)<br />
______________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift<br />
* Bitte auch bei persönlich bekannten Personen wegen der Vorschriften des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren<br />
Straftaten („Geldwäschegesetz“) vollständig angeben.<br />
durch Überweisung auf nachstehend genanntes<br />
Konto zu leisten:<br />
Empfänger asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
(Zahlstelle) Sonderkonto asuco 1 Zweitmarktfonds<br />
pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Bank UniCredit Bank AG<br />
Konto-Nr. 655457119<br />
BLZ 70020270<br />
Die Einzahlungen sind wie folgt fällig:<br />
Vorzugs-Kommanditkapital: 100 % des Zeichnungsbetrages<br />
zzgl. vereinbartes Agio in Höhe<br />
von bis zu 5 % unverzüglich nach Annahme der<br />
Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten.<br />
Reguläres Kommanditkapital: 20 % des Zeichnungsbetrages<br />
zzgl. vereinbartes Agio in Höhe<br />
von bis zu 5 % am 15. des Monats, der auf die<br />
Annahme der Beteiligung durch den Treuhandkommanditisten<br />
folgt; weitere, auch individuell<br />
abrufbare Einzahlungsraten sind zwei Monate<br />
nach Aufforderung durch den Treuhandkommanditisten<br />
fällig.<br />
Bei Zeichnungen ab dem 23.12.2011 bitten wir<br />
Sie, den fälligen Einzahlungsbetrag auch ohne<br />
Aufforderung des Treuhandkommanditisten noch<br />
im Jahr 2011 auf das o.g. Konto telegrafi sch zu<br />
überweisen. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung<br />
gilt eine Gesellschafts einlage erst mit<br />
der Gutschrift auf dem Konto der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
als erbracht und nicht schon mit der Belastung<br />
auf dem Konto des Gesellschafters.<br />
Der Beitritt zur <strong>Fonds</strong>gesellschaft wird vom<br />
Treuhänder gemäß der Erklärung im Annahmeschreiben<br />
bewirkt.<br />
Sofern Sie gemäß Beitrittserklärung Ihre persönliche<br />
Eintragung in das Handelsregister wünschen,<br />
erhalten Sie vom Treuhänder gleichzeitig<br />
mit dem Annahmeschreiben den Text für die<br />
hierfür notwendige Handelsregistervollmacht<br />
(vgl. nebenstehend), die nach notarieller Beglaubigung<br />
an den Treuhänder zurückzugeben ist.<br />
Die Beglaubigungsgebühr des Notars ist von<br />
Ihnen zu tragen, die Handelsregisterkosten für<br />
die erstmalige Handelsregisteranmeldung und<br />
-eintragung trägt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft.<br />
Abwicklungshinweise<br />
143
Form der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
Ich biete der asuco Treuhand den Abschluss des im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />
Treuhandvertrages an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten zwischen mir und dem Treuhandkommanditisten<br />
zustande kommt. Ich beauftrage den Treuhandkommanditisten,<br />
meine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft treuhänderisch für mich nach<br />
den Bestimmungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages sowie Gesellschaftsvertrages<br />
zu erwerben und zu halten. Er oder ein von ihm beauftragter<br />
Dritter ist unter Befreiung von § 181 BGB bevollmächtigt, in meinem Namen<br />
alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für meine<br />
Beteiligung notwendig und zweckdienlich sind oder in Zukunft werden.<br />
Ich wähle folgende Form der Beteiligung:<br />
(Bitte ankreuzen; ohne Ankreuzen beteilige ich mich als Treugeber): 5<br />
� Treugeber („Treugeberbeteiligung“)<br />
Ich möchte nicht persönlich in das Handelsregister eingetragen werden.<br />
� Direktkommanditist („Direktbeteiligung“)<br />
Ich biete allen Gesellschaftern der <strong>Fonds</strong>gesellschaft den Erwerb einer<br />
Beteiligung als Direktkommanditist gemäß dem im Verkaufsprospekt abgedruckten<br />
Gesellschaftsvertrag an, der mit Gegenzeichnung dieser Beitrittserklärung<br />
durch den Treuhandkommanditisten für sich selbst und in<br />
Vertretung für die übrigen Gesellschafter zustande kommt.<br />
Ich verpfl ichte mich, dem Treuhandkommanditisten oder einem von ihm<br />
beauftragten Dritten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
(wird nach Eingang der Beitrittserklärung zugesandt) zu erteilen.<br />
Die Beglaubigungsgebühr des Notars wird von mir übernommen. Die<br />
Handelsregisterkosten für die erstmalige Handelsregisteranmeldung<br />
und -eintragung übernimmt die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Mir ist bekannt, dass<br />
Ausfüllhilfe für die Beitrittserklärung<br />
1 Bitte geben sie sowohl Ihre Steuernummer als auch Ihre<br />
Steuer-ID an.<br />
2 Zeichnungsbetrag ohne Agio.<br />
3 Entscheiden Sie sich, welche Art des Kommanditkapitals Sie<br />
zeichnen wollen.<br />
4 Da bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft grundsätzlich Ausschüttungen<br />
nur dann erfolgen, wenn Sie Ihr Wahlrecht zur Entnahme der<br />
Ausschüttungen ausgeübt haben, können Sie hier Ihr Wahlrechts<br />
bereits dergestalt ausüben, dass entnahmefähige Ausschüttungen<br />
zu 100 % an Sie ausbezahlt werden.<br />
5 Der Verzicht auf die Eintragung ins Handelsregister spart Kosten<br />
für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />
(bitte Ausführungen Seite 96 f. beachten).<br />
6 Eine Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist grundsätzlich nur<br />
möglich, wenn Sie eine Erklärung im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />
abgegeben haben.<br />
7 Bitte nicht vergessen! Beitrittserklärung (weiß, Original und<br />
zwei Durchschläge) vollständig ausgefüllt und 2-fach vom An-<br />
144<br />
Mustermann<br />
Beitrittserklärung<br />
asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG<br />
Anleger<br />
Nachname Vorname Geburtsdatum / Geburtsort<br />
Musterstraße 1<br />
Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon / Fax<br />
Musterort<br />
Wohnsitzfi nanzamt<br />
Bankverbindung<br />
Steuernummer / Steuer-ID Staatsangehörigkeit<br />
987654321<br />
Konto-Nr. BLZ Bank<br />
Ich, der / die Unterzeichnende (nachfolgend „Anleger“ genannt) beabsichtige<br />
mich an der asuco 1 Zweitmarktfonds pro <strong>GmbH</strong> & Co. KG mit Sitz in Oberhaching<br />
(nachfolgend „<strong>Fonds</strong>gesellschaft“ genannt) in nachfolgender Höhe<br />
zu beteiligen.<br />
Zeichnungsbetrag 2 _________________ 500.000 EUR<br />
(mindestens 250.000 EUR bzw.<br />
durch 10.000 glatt teilbarer höherer Betrag)<br />
zzgl. vereinbartes Agio _________________ 25.000 EUR<br />
(bis zu 5 %) auf den Zeichnungsbetrag<br />
Gesamtbetrag (Einzahlungsverpfl ichtung) _________________ 525.000 EUR<br />
Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter<br />
HRA 94610 eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter (nachfolgend<br />
„Komplementär“ genannt) ist die asuco Komplementär <strong>GmbH</strong>, Oberhaching.<br />
Geschäftsführender Kommanditist ist die asuco Geschäftsbesorgungs<br />
<strong>GmbH</strong>, Oberhaching.<br />
Die Haftsumme beträgt 10 % des Zeichnungsbetrages.<br />
Beteiligungsart<br />
Bitte wählen Sie eine der nachfolgenden Beteiligungsarten aus: 3<br />
� Vorzugs-Kommanditkapital<br />
Die Einzahlungsrate beträgt 100 % des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />
Agios und ist fällig unverzüglich nach Annahme der Beteiligung<br />
durch den Treuhandkommanditisten, die asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>,<br />
Oberhaching (nachfolgend „asuco Treuhand“ genannt).<br />
Anleger, die sich am Vorzugs-Kommanditkapital beteiligt haben, erhalten<br />
Thomas-Dehler-Straße 18 | 81737 München<br />
Karl<br />
11111 Musterort<br />
123456789<br />
999888777<br />
1<br />
Beteiligung<br />
das gesellschafterliche Sonderrecht, ihren Kapitalanteil mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum 31.12.2010 sowie zum 31.12.2011 ganz oder teilweise<br />
zum Kurs von 100 % des Zeichnungsbetrages zu kündigen.<br />
� Reguläres Kommanditkapital<br />
Die Einzahlungsrate beträgt 20 % des Zeichnungsbetrages zzgl. des vereinbarten<br />
Agios und ist am 15. des Monats fällig, der auf die Annahme<br />
der Beteiligung durch die asuco Treuhand folgt. Weitere, auch individuell<br />
abrufbare Einzahlungsraten sind zwei Monate nach Aufforderung durch<br />
die asuco Treuhand fällig.<br />
� Ich biete an, die restlichen Einzahlungsraten in Höhe von insgesamt<br />
80 % des Zeichnungsbetrages in einer Rate einzuzahlen, wenn ich<br />
hierzu mit einer 2-monatigen Frist aufgefordert werde.<br />
Die Entscheidung über den Abruf von Einzahlungsraten liegt bei der<br />
asuco Treuhand.<br />
Ausschüttungen (Entnahmen)<br />
Einzahlungen (nach Abzug des vereinbarten Agios) sind ab Zahlungseingang<br />
bei der <strong>Fonds</strong>gesellschaft, frühestens jedoch ab Fälligkeit der Einzahlungsrate,<br />
bis zum 31.12.2011 in Höhe von 7 % p.a. ausschüttungsberechtigt.<br />
Die Entscheidung über die Höhe der Ausschüttungen (Entnahmen) kann ich<br />
bis zum 18.06. eines jeden Jahres (Zugang bei der asuco Treuhand) erstmals<br />
für das Jahr 2012 im Jahr 2013 ändern.<br />
� Für den Fall, dass ich mein jährlich ausübbares Wahlrecht zur Entnahme<br />
von Ausschüttungen nicht ausübe, weise ich die <strong>Fonds</strong>gesellschaft bereits<br />
heute an, die Entnahmen in Höhe von 100 % der maximal entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen an mich vorzunehmen.<br />
Sonstige Angaben<br />
01.01.1950/Musterort<br />
(000) 123456789<br />
Land<br />
Musterbank<br />
ich bis zur persönlichen Eintragung in das Handelsregister über den<br />
Treuhandkommanditisten beteiligt bin.<br />
Annahme der Beitrittserklärung<br />
Die Annahme meiner Beitrittserklärung setzt voraus, dass ich dem Treuhandkommanditisten<br />
die Beitrittserklärung im Original, ordnungsgemäß ausgefüllt<br />
und von mir zweifach unterzeichnet (Beitrittserklärung und eine Widerrufsbelehrung)<br />
unterzeichnet zur Verfügung gestellt habe. Hiermit verzichte<br />
ich auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Annahme inkl. Annahmedatum<br />
wird mir jedoch informatorisch mitgeteilt. Ebenso werde ich umgehend<br />
in Kenntnis gesetzt, falls meine Beitrittserklärung nicht angenommen wird.<br />
Ein Anspruch auf die Annahme der Beitrittserklärung besteht nicht.<br />
Einzahlung des Zeichnungsbetrags zzgl. vereinbartes Agio<br />
Ich verpfl ichte mich, die Einzahlungsraten (siehe oben unter „Beteiligungsart“)<br />
nach Annahme meiner Beitrittserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
zum Fälligkeitstermin (Eingang Valuta beim Treuhandkommanditisten) selbst<br />
auf das Sonderkonto der asuco Treuhand <strong>GmbH</strong> bei der UniCredit Bank AG,<br />
München, Konto-Nr. 655 457 119, BLZ 700 202 70, zu überweisen.<br />
Folgen verspäteter Einzahlung<br />
Erfolgt der Geldeingang nicht zum Fälligkeitstermin auf dem o.g. Sonderkonto<br />
des Treuhandkommanditisten, können Verzugszinsen gemäß § 7 (3) des Gesellschaftsvertrages<br />
und § 4 (1) und (2) des Treuhand- und Verwaltungsvertrages in<br />
Höhe von bis zu 1 % p.M. berechnet werden. Alternativ kann der Treuhandkommanditist<br />
gemäß § 4 (3) des Treuhand- und Verwaltungsvertrages zurücktreten<br />
oder die Beteiligung auf den Betrag herabsetzen, der sich aufgrund der<br />
geleisteten Zahlung unter Beachtung der Mindestbeteiligung in Höhe von<br />
250.000 EUR zzgl. des vereinbarten Agios ergibt. In diesem Fall trage ich die<br />
4<br />
6<br />
im Zusammenhang mit dem Rücktritt entstandenen Kosten, mindestens aber<br />
eine Schadenspauschale in Höhe des vereinbarten Agios von bis zu 5 %.<br />
Erklärung im Sinne des Geldwäschegesetzes<br />
Ich bestätige hiermit durch Ankreuzen, dass ich beim Erwerb der Beteiligung<br />
� im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handle.<br />
Ich bin der wirtschaftlich Berechtigte.<br />
� nicht für mich selbst, sondern für den nachfolgend genannten wirtschaftlich<br />
Berechtigten handle:<br />
Name und Meldeadresse des wirtschaftlich Berechtigten 1<br />
1 Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug<br />
und bei juristischen Personen zusätzlich eine aktuelle Gesellschafterliste beizufügen.<br />
Gesellschafter, die mit mindestens 25 % beteiligt sind, haben sich gesondert zu<br />
Ort / Datum<br />
legitimieren.<br />
�<br />
Unterschrift des Anlegers<br />
Grundlage für die Beteiligung<br />
Ich erkenne ausdrücklich an, dass für meine Beteiligung ausschließlich der<br />
Inhalt dieser Beitrittserklärung einschließlich der Widerrufsbelehrung, der Inhalt<br />
des Verkaufsprospekts vom 17.12.2009 mit Risikohinweisen und die Verbraucherinformation<br />
über den Fernabsatz sowie der Gesellschafts- und der<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag maßgebend und rechtsverbindlich ist. Dies<br />
gilt auch im Verhältnis zum Herausgeber des Verkaufsprospekts, zu Vertriebsbeauftragten,<br />
Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Anlageberatern<br />
und Vermittlern oder sonstigen Dritten, die an der Erstellung des Verkaufsprospekts<br />
und der Konzeption des Beteiligungsangebots mitgewirkt haben.<br />
Datenschutz<br />
Ich bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner in dieser Beitrittserklärung<br />
angegebenen personenbezogenen Daten durch die asuco Vertriebs<br />
<strong>GmbH</strong> als Anbieter, den Treuhandkommanditisten, den Komplementär, den<br />
� Widerrufsbelehrung Fernabsatz<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne<br />
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt<br />
nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Zugang der Mitteilung<br />
über die Annahme Ihrer Beitrittserklärung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspfl<br />
ichten gemäß § 312 c (2) BGB in Verbindung mit § 1 (1), (2) und (4) BGB-<br />
InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />
Fax: (089) 460 26 87-29, eMail: treuhand@asuco.de<br />
Widerrufsfolgen: Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B.<br />
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise<br />
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns<br />
insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die<br />
vertraglichen Zahlungsverpfl ichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />
erfüllen müssen. Verpfl ichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />
von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer<br />
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von<br />
beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie<br />
Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.<br />
Musterort/xx.xx.2010 �<br />
Ort, Datum Unterschrift des Anlegers<br />
� Die Prüfung der Identität erfolgt über das PostIdent-Verfahren (wird mit<br />
der Annahme der Beitrittserklärung zugeschickt).<br />
� Persönliche Prüfung der Identität<br />
Ich bestätige, dass der Anleger für die Identifi zierung anwesend war, und<br />
dass ich die Angaben des Anlegers anhand des Originals eines gültigen Personalausweises<br />
/ Reisepasses (Unzutreffendes bitte streichen) überprüft habe.<br />
Eine Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite) ist beigefügt.<br />
Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr.<br />
Ausstellende Behörde gültig bis<br />
leger unterzeichnet (nur eine Widerrufsbelehrung!) senden an:<br />
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München.<br />
8 Das Geldwäschegesetz schreibt vor, dass Sie sich vor einer<br />
Beteiligung legitimieren. Von Ihnen wird daher die bestätigte<br />
Kopie eines gültigen Ausweisdokuments benötigt. Bitte beachten<br />
Sie, dass die Kopie folgenden Anforderungen genügen<br />
muss:<br />
– Gut lesbare Kopie eines gültigen Reisepasses / Personalausweises<br />
– Beglaubigung (Stempel, eine Unterschrift mit Vermerk „Original<br />
hat vorgelegen“) wahlweise von / durch:<br />
- vertreibendem deutschen Kreditinstitut,<br />
- vertreibendem Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO)<br />
- PostIdent-Verfahren,<br />
- Wirtschaftsprüfer, vereidigter Betriebsprüfer, Steuer berater,<br />
Steuerbevollmächtigter oder Notar (zusätzliche Kosten<br />
sind vom Anleger zu tragen).<br />
9 Unterschrift des Identifi zierenden und dessen Eigenschaft ankreuzen.<br />
10 Angaben zum Vermittler.<br />
geschäftsführenden Kommanditisten und die <strong>Fonds</strong>gesellschaft sowie durch<br />
die von diesen mit der Durchführung und Verwaltung der Beteiligung beauftragten<br />
Stellen (dies ist insbesondere die Sachsen<strong>Fonds</strong> Treuhand <strong>GmbH</strong>,<br />
die Vertriebspartner, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer)<br />
einverstanden. Die Daten werden nur im Rahmen der zur Durchführung<br />
der Beteiligung notwendigen Maßnahmen genutzt und verarbeitet.<br />
Erhaltene Unterlagen<br />
Ich bestätige, dass ich diese Beitrittserklärung, den Verkaufsprospekt mit den<br />
Risikohinweisen, der Verbraucherinformation für den Fernabsatz sowie den<br />
Gesellschaftsvertrag und den Treuhand- und Verwaltungsvertag vor Abgabe<br />
dieses Beitritts angebots erhalten und zur Kenntnis genommen habe.<br />
Der Treuhandkommanditist nimmt das Angebot des Anlegers zum Abschluss<br />
des Treuhand- und Verwaltungsvertrages im eigenen Namen an. Im Fall einer<br />
Direktbeteiligung nimmt der Treuhandkommanditist das Angebot des Anlegers<br />
auf Erwerb der Beteiligung an der <strong>Fonds</strong>gesellschaft im Namen sämtlicher<br />
Gesellschafter an, wozu er gemäß § 4 (1) des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt und bevollmächtigt ist.<br />
Ort / Datum<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong><br />
Bitte nur eine Widerrufsbelehrung unterschreiben<br />
Karl Mustermann<br />
Identitätsprüfung – vom Identifi zierenden auszufüllen<br />
8<br />
Vermittlung erfolgt durch<br />
10<br />
Musterort/xx.xx.2010<br />
Karl Mustermann<br />
� Widerrufsbelehrung Haustürsituation<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von<br />
zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax,<br />
eMail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />
Textform, jedoch nicht bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr<br />
schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder Ihres<br />
Antrags zur Verfügung gestellt wurde. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf<br />
ist zu richten an:<br />
asuco Treuhand <strong>GmbH</strong>, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München,<br />
Fax: (089) 460 26 87-29, eMail: treuhand@asuco.de<br />
Widerrufsfolgen: Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls<br />
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie<br />
uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in<br />
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit<br />
gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpfl ichtungen zur Erstattung von<br />
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist<br />
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns<br />
mit deren Empfang.<br />
Anleger alternativ hier unterzeichnen<br />
�<br />
Ort, Datum Unterschrift des Anlegers<br />
Ich habe die Identifi zierung durchgeführt in meiner Eigenschaft als:<br />
� Kreditinstitut / Finanzdienstleistungsinstitut i.S.v. § 1 (1) und (1a) KWG,<br />
jeweils mit Erlaubnis nach § 32 KWG<br />
� Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und unterliege selbst den Pfl ichten<br />
des Geldwäschegesetzes<br />
� Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtiger<br />
oder Notar<br />
Ausstellungsdatum Ausstellungsort<br />
�<br />
Firmenstempel Name des Identifi zierenden in Druckbuchstaben / Unterschrift<br />
Firma Nachname Vorname Vermittlernummer<br />
Straße / Hausnummer PLZ / Ort Telefon eMail<br />
7<br />
9<br />
Original + 2 Durchschläge: asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong> / 1 Durchschlag: Vermittler / 1 Durchschlag: Anleger zum Verbleib<br />
7
asuco Vertriebs <strong>GmbH</strong><br />
Thomas-Dehler-Straße 18<br />
81737 München<br />
Telefon (089) 490 26 87-0<br />
Telefax (089) 490 26 87-29<br />
info@asuco.de<br />
www.asuco.de