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34<br />

Die geschäftsführenden Gesellschafter der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft werden bei Umqualifi zierung<br />

der Einkunftsart in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

bei einer der erworbenen Beteiligungen an<br />

Zielfonds diese Beteiligung unverzüglich veräußern.<br />

Die Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />

den Zielfonds erfolgt mit einer langfristigen Investitionsabsicht,<br />

d.h. ein Handel (Ankauf / Verkauf)<br />

fi ndet nicht statt. Darüber hinaus bedarf<br />

eine Weiterveräußerung innerhalb von zehn<br />

Jahren der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />

Schließlich wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

versuchen, die ihr zustehenden Gesellschafterstimmen<br />

bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

bei den jeweiligen Zielfonds so einzusetzen,<br />

dass für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nachteilige steuerliche<br />

Beschlüsse vermieden werden. Es ist daher<br />

zu erwarten, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung erzielt<br />

und die nachteiligen Auswirkungen der Einkunftsart<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermieden<br />

bzw. auf einen kurzen Zeitraum beschränkt<br />

werden können.<br />

Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Grundbesitz<br />

erwirbt, sondern sich lediglich als Gesellschafter<br />

an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt,<br />

wird nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

keine zusätzliche Grunderwerbsteuer fällig.<br />

Haftung<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />

der Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />

das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />

von 10 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />

(Entnahmen) führen danach nicht<br />

zu einem Aufl eben der Haftung.<br />

Finanzierung<br />

Grundsätzlich steht zum Datum der Prospektaufstellung<br />

noch nicht fest, ob die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

überhaupt und in welcher Höhe<br />

Fremdkapital nach Vollplatzierung aufnehmen<br />

wird bzw. aufnehmen kann. Für den Fall, dass<br />

es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gelingt, Fremdkapital<br />

aufzunehmen, liegt das Zinsniveau zum Datum<br />

der Prospekt aufstellung am Kapitalmarkt in Abhängigkeit<br />

von der Zinsfestschreibungsdauer<br />

um mindestens 1 – 2 Prozentpunkte p.a. unter<br />

dem gewählten Kalkulationszinssatz von nominal<br />

6 % p.a. Die Prospektverantwortlichen gehen<br />

daher davon aus, dass das Fremdkapital<br />

zumindest zu den kalkulierten Konditionen aufgenommen<br />

werden könnte.<br />

Sollte zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme oder der Anschlussfi<br />

nanzierungen ein niedrigeres Zinsniveau als kalkuliert bestehen,<br />

reduziert sich der unterstellte Nominalzins. Dies würde zu<br />

einer Erhöhung der Liquiditätsreserve bzw. der entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft führen.<br />

Sollte das Zinsniveau zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme<br />

oder zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen höher als kalkuliert<br />

sein, kann eine kürzere Zinsfestschreibungsdauer vereinbart<br />

werden, um dann später bei einem möglicherweise gesunkenem<br />

Zinsniveau eine längere Zinsbindung einzugehen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

kann folglich auf verschiedene Zinsszenarien fl exibel reagieren.<br />

Die möglicherweise eintretenden negativen Auswirkungen aus<br />

einer restriktiven Kreditvergabepraxis werden durch den hohen<br />

Eigenkapitalanteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe von mindestens<br />

ca. 76,9 % gemildert. Dasselbe gilt auch für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, da diese sich<br />

seit deren <strong>Fonds</strong>aufl age teilweise erheblich entschuldet haben. Außerdem<br />

haften für eine Rückführung des Fremdkapitals in der Regel<br />

lediglich die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die fi nanzierenden<br />

Banken verpfändeten Beteiligungen an den Zielfonds bzw. die Immobilien<br />

der jeweiligen Zielfonds und nicht die Anleger.<br />

Flexibilitätskonzept<br />

Aufgrund der Vielzahl der zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen<br />

an Zielfonds wird eine große Risikostreuung auf zahlreiche<br />

Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />

Immobilienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten<br />

und Mieter bestehen. Dadurch verliert die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der einzelnen Beteiligung an einem Zielfonds grundsätzlich<br />

an Bedeutung für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Darüber hinaus sollte<br />

die Anwendung der Investitionskriterien zu einem breit gestreuten<br />

Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds führen. Eine Insolvenz der<br />

<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />

auszuschließen. Aufgrund der vorsichtigen <strong>Fonds</strong>kalkulation<br />

mit zahlreichen Reservepositionen ist zum Datum der Prospektaufstellung<br />

eine schlechter als prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung<br />

nicht absehbar.<br />

Im Falle der Fremdkapitalaufnahme wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft außerdem<br />

mit den fi nanzierenden Banken und damit den größten<br />

Gläubigern verhandeln, auf den Zugriff der in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />

thesaurierten und entnahmefähigen Ausschüttungen zu verzichten.<br />

Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass zukünftige Gläubiger einen<br />

entsprechenden Verzicht ablehnen, weisen aus Sicht des Anlegers<br />

die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten, entnahmefähigen<br />

Ausschüttungen ein relativ hohes Maß an Sicherheit auf.<br />

Die Anleger haben z.B. in der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />

die Möglichkeit, den Treuhänder vorab anzuweisen, entnahmefähige<br />

Ausschüttungen auch ohne aktive Wahrnehmung des<br />

Wahlrechtes vorzunehmen.

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