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34<br />
Die geschäftsführenden Gesellschafter der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft werden bei Umqualifi zierung<br />
der Einkunftsart in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
bei einer der erworbenen Beteiligungen an<br />
Zielfonds diese Beteiligung unverzüglich veräußern.<br />
Die Beteiligung der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an<br />
den Zielfonds erfolgt mit einer langfristigen Investitionsabsicht,<br />
d.h. ein Handel (Ankauf / Verkauf)<br />
fi ndet nicht statt. Darüber hinaus bedarf<br />
eine Weiterveräußerung innerhalb von zehn<br />
Jahren der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.<br />
Schließlich wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
versuchen, die ihr zustehenden Gesellschafterstimmen<br />
bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
bei den jeweiligen Zielfonds so einzusetzen,<br />
dass für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft nachteilige steuerliche<br />
Beschlüsse vermieden werden. Es ist daher<br />
zu erwarten, dass die <strong>Fonds</strong>gesellschaft Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung erzielt<br />
und die nachteiligen Auswirkungen der Einkunftsart<br />
Einkünfte aus Gewerbebetrieb vermieden<br />
bzw. auf einen kurzen Zeitraum beschränkt<br />
werden können.<br />
Da die <strong>Fonds</strong>gesellschaft keinen Grundbesitz<br />
erwirbt, sondern sich lediglich als Gesellschafter<br />
an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt,<br />
wird nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
keine zusätzliche Grunderwerbsteuer fällig.<br />
Haftung<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto sinkt gemäß<br />
der Prognoserechnung zu keinem Zeitpunkt unter<br />
das handelsregisterliche Haftkapital in Höhe<br />
von 10 % des Zeichnungsbetrages. Die Ausschüttungen<br />
(Entnahmen) führen danach nicht<br />
zu einem Aufl eben der Haftung.<br />
Finanzierung<br />
Grundsätzlich steht zum Datum der Prospektaufstellung<br />
noch nicht fest, ob die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
überhaupt und in welcher Höhe<br />
Fremdkapital nach Vollplatzierung aufnehmen<br />
wird bzw. aufnehmen kann. Für den Fall, dass<br />
es der <strong>Fonds</strong>gesellschaft gelingt, Fremdkapital<br />
aufzunehmen, liegt das Zinsniveau zum Datum<br />
der Prospekt aufstellung am Kapitalmarkt in Abhängigkeit<br />
von der Zinsfestschreibungsdauer<br />
um mindestens 1 – 2 Prozentpunkte p.a. unter<br />
dem gewählten Kalkulationszinssatz von nominal<br />
6 % p.a. Die Prospektverantwortlichen gehen<br />
daher davon aus, dass das Fremdkapital<br />
zumindest zu den kalkulierten Konditionen aufgenommen<br />
werden könnte.<br />
Sollte zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme oder der Anschlussfi<br />
nanzierungen ein niedrigeres Zinsniveau als kalkuliert bestehen,<br />
reduziert sich der unterstellte Nominalzins. Dies würde zu<br />
einer Erhöhung der Liquiditätsreserve bzw. der entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen der <strong>Fonds</strong>gesellschaft führen.<br />
Sollte das Zinsniveau zum Zeitpunkt der Fremdkapitalaufnahme<br />
oder zum Zeitpunkt der Anschlussfi nanzierungen höher als kalkuliert<br />
sein, kann eine kürzere Zinsfestschreibungsdauer vereinbart<br />
werden, um dann später bei einem möglicherweise gesunkenem<br />
Zinsniveau eine längere Zinsbindung einzugehen. Die <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
kann folglich auf verschiedene Zinsszenarien fl exibel reagieren.<br />
Die möglicherweise eintretenden negativen Auswirkungen aus<br />
einer restriktiven Kreditvergabepraxis werden durch den hohen<br />
Eigenkapitalanteil der <strong>Fonds</strong>gesellschaft in Höhe von mindestens<br />
ca. 76,9 % gemildert. Dasselbe gilt auch für die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
erworbenen Beteiligungen an Zielfonds, da diese sich<br />
seit deren <strong>Fonds</strong>aufl age teilweise erheblich entschuldet haben. Außerdem<br />
haften für eine Rückführung des Fremdkapitals in der Regel<br />
lediglich die von der <strong>Fonds</strong>gesellschaft an die fi nanzierenden<br />
Banken verpfändeten Beteiligungen an den Zielfonds bzw. die Immobilien<br />
der jeweiligen Zielfonds und nicht die Anleger.<br />
Flexibilitätskonzept<br />
Aufgrund der Vielzahl der zukünftig zu erwerbenden Beteiligungen<br />
an Zielfonds wird eine große Risikostreuung auf zahlreiche<br />
Anbieter und eine Vielzahl von Immobilien verschiedener Immobiliengrößen,<br />
Immobilienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten<br />
und Mieter bestehen. Dadurch verliert die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der einzelnen Beteiligung an einem Zielfonds grundsätzlich<br />
an Bedeutung für die <strong>Fonds</strong>gesellschaft. Darüber hinaus sollte<br />
die Anwendung der Investitionskriterien zu einem breit gestreuten<br />
Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds führen. Eine Insolvenz der<br />
<strong>Fonds</strong>gesellschaft ist daher nach Ansicht der Prospektverantwortlichen<br />
auszuschließen. Aufgrund der vorsichtigen <strong>Fonds</strong>kalkulation<br />
mit zahlreichen Reservepositionen ist zum Datum der Prospektaufstellung<br />
eine schlechter als prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung<br />
nicht absehbar.<br />
Im Falle der Fremdkapitalaufnahme wird die <strong>Fonds</strong>gesellschaft außerdem<br />
mit den fi nanzierenden Banken und damit den größten<br />
Gläubigern verhandeln, auf den Zugriff der in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft<br />
thesaurierten und entnahmefähigen Ausschüttungen zu verzichten.<br />
Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass zukünftige Gläubiger einen<br />
entsprechenden Verzicht ablehnen, weisen aus Sicht des Anlegers<br />
die in der <strong>Fonds</strong>gesellschaft thesaurierten, entnahmefähigen<br />
Ausschüttungen ein relativ hohes Maß an Sicherheit auf.<br />
Die Anleger haben z.B. in der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />
die Möglichkeit, den Treuhänder vorab anzuweisen, entnahmefähige<br />
Ausschüttungen auch ohne aktive Wahrnehmung des<br />
Wahlrechtes vorzunehmen.