Konzept Tälchen
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2009 Entwicklungskonzept Konzer <strong>Tälchen</strong><br />
Verfahren und Ziele der Dorfentwicklung<br />
1. Verfahren<br />
Die Stadtteile bzw. die Stadt Konz beschließen das Entwicklungskonzept als Leitplan<br />
für ihr weiteres Handeln. Es enthält die Vorstellungen der Stadtteile zur zukünftigen<br />
Entwicklung im Sinne der Bürgerbeteiligung und Kooperation. Es trifft Aussagen über<br />
die Investitionsvorstellungen und bietet eine Grundlage für die kommenden<br />
städtebaulichen Planungen der Kooperationsprojekte.<br />
Detaillierte räumliche Projekte und Maßnahmen der einzelnen Ortskerne (z.B. Platzgestaltung<br />
und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen) finden sich in den Fortschreibungen<br />
zur Dorfentwicklung und Dorferneuerung der Stadtteile Oberemmel,<br />
Krettnach, Ober- und Niedermennig.<br />
Das vorliegende Entwicklungskonzept Konzer <strong>Tälchen</strong> konzentriert sich auf die<br />
möglichen Kooperationsprojekte, die die Identifikation der Bürgerinnen und<br />
Bürger, der Kinder und Jugendlichen mit dem Konzer <strong>Tälchen</strong> stärken können.<br />
Es beschreibt die nötigen Schritte, die Bürger in Eigeninitiative unter<br />
professioneller Beratung zur Entwicklung und Zukunft der Gemeinde gehen<br />
können.<br />
Die übergeordneten Behörden ziehen das Entwicklungskonzept als Entscheidungshilfe<br />
bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Maßnahmen<br />
heran. Die Träger öffentlicher Belange bedienen sich des <strong>Konzept</strong>es, um ihre fachbezogenen<br />
Interessen abzustimmen und in die Investitionsplanung zu integrieren.<br />
Das Entwicklungskonzept des Konzer <strong>Tälchen</strong> ist als Bindeglied zwischen<br />
Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (B-Plan) zu sehen. Der FNP trifft<br />
generelle Aussagen zur räumlichen Entwicklung und macht keine Angaben über die<br />
städtebauliche Entwicklung und ihren Investitionsbedarf. Der B-Plan, der einen örtlich<br />
begrenzten Geltungsbereich hat und genau festgelegte Vorgaben trifft, kann<br />
hingegen auch Einzelprobleme lösen. Beide Planungen sind nach Beschluss durch<br />
die Politik rechtsgültig. Ihre Festlegungen wirken ausschließlich flächenbezogen und<br />
bieten keine Planungsalternativen mehr.<br />
Die Ausarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes ist hingegen an kein Rechtsverfahren<br />
gebunden. Das <strong>Konzept</strong> ist daher flexibel, sowohl bezüglich der<br />
Anpassung an die allgemeine Entwicklung als auch bei der Durchführung von<br />
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern über die<br />
kommenden Jahre. Die Ziele und Maßnahmenvorschläge werden aufgrund der<br />
Auswertung der statistischen Daten, der bisherigen übergeordneten Planungen und<br />
Erhebungen vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, der<br />
Politik und der Verwaltung erarbeitet.<br />
6 Planungbüro Vollmuth, Kanzem