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Konzept Tälchen

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2009 Entwicklungskonzept Konzer <strong>Tälchen</strong><br />

Verfahren und Ziele der Dorfentwicklung<br />

1. Verfahren<br />

Die Stadtteile bzw. die Stadt Konz beschließen das Entwicklungskonzept als Leitplan<br />

für ihr weiteres Handeln. Es enthält die Vorstellungen der Stadtteile zur zukünftigen<br />

Entwicklung im Sinne der Bürgerbeteiligung und Kooperation. Es trifft Aussagen über<br />

die Investitionsvorstellungen und bietet eine Grundlage für die kommenden<br />

städtebaulichen Planungen der Kooperationsprojekte.<br />

Detaillierte räumliche Projekte und Maßnahmen der einzelnen Ortskerne (z.B. Platzgestaltung<br />

und Verkehrsberuhigungsmaßnahmen) finden sich in den Fortschreibungen<br />

zur Dorfentwicklung und Dorferneuerung der Stadtteile Oberemmel,<br />

Krettnach, Ober- und Niedermennig.<br />

Das vorliegende Entwicklungskonzept Konzer <strong>Tälchen</strong> konzentriert sich auf die<br />

möglichen Kooperationsprojekte, die die Identifikation der Bürgerinnen und<br />

Bürger, der Kinder und Jugendlichen mit dem Konzer <strong>Tälchen</strong> stärken können.<br />

Es beschreibt die nötigen Schritte, die Bürger in Eigeninitiative unter<br />

professioneller Beratung zur Entwicklung und Zukunft der Gemeinde gehen<br />

können.<br />

Die übergeordneten Behörden ziehen das Entwicklungskonzept als Entscheidungshilfe<br />

bei der Beurteilung, Förderung und Genehmigung städtebaulicher Maßnahmen<br />

heran. Die Träger öffentlicher Belange bedienen sich des <strong>Konzept</strong>es, um ihre fachbezogenen<br />

Interessen abzustimmen und in die Investitionsplanung zu integrieren.<br />

Das Entwicklungskonzept des Konzer <strong>Tälchen</strong> ist als Bindeglied zwischen<br />

Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan (B-Plan) zu sehen. Der FNP trifft<br />

generelle Aussagen zur räumlichen Entwicklung und macht keine Angaben über die<br />

städtebauliche Entwicklung und ihren Investitionsbedarf. Der B-Plan, der einen örtlich<br />

begrenzten Geltungsbereich hat und genau festgelegte Vorgaben trifft, kann<br />

hingegen auch Einzelprobleme lösen. Beide Planungen sind nach Beschluss durch<br />

die Politik rechtsgültig. Ihre Festlegungen wirken ausschließlich flächenbezogen und<br />

bieten keine Planungsalternativen mehr.<br />

Die Ausarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes ist hingegen an kein Rechtsverfahren<br />

gebunden. Das <strong>Konzept</strong> ist daher flexibel, sowohl bezüglich der<br />

Anpassung an die allgemeine Entwicklung als auch bei der Durchführung von<br />

Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern über die<br />

kommenden Jahre. Die Ziele und Maßnahmenvorschläge werden aufgrund der<br />

Auswertung der statistischen Daten, der bisherigen übergeordneten Planungen und<br />

Erhebungen vor Ort in enger Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, der<br />

Politik und der Verwaltung erarbeitet.<br />

6 Planungbüro Vollmuth, Kanzem

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