Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische ...
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2. Rechtsgrundlagen und Aufbau<br />
Auf der Grundlage von Raumordnungsgesetz 17 und Landesplanungsgesetz 18<br />
legt der Regionale Planungsverband <strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte mit dem<br />
Regionalen <strong>Raumentwicklungsprogramm</strong> eine querschnittsorientierte und<br />
fachübergreifende raumbezogene Rahmenplanung für die nachhaltige und<br />
zukunftsfähige Entwicklung der Planungsregion <strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte 19<br />
im Interesse ihrer Menschen vor. Das Regionale <strong>Raumentwicklungsprogramm</strong><br />
ist aus dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) 20 abgeleitet. Die darin<br />
enthaltenen landesweiten Vorgaben sind im Regionalen <strong>Raumentwicklungsprogramm</strong><br />
regionsspezifisch räumlich und sachlich konkretisiert sowie ausgeformt.<br />
21<br />
Kapitel 1 stellt Herausforderungen und Potenziale zusammenfassend dar.<br />
Zudem beinhaltet es das Leitbild der Region, das als prägnant formulierte<br />
Zielstellung für die angestrebte Zukunft der Region <strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte<br />
allen Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit zur Orientierung,<br />
Motivation und Identifikation mit der Region sowie zur Werbung für die Region<br />
dienen soll.<br />
In Kapitel 2 werden insbesondere die Rechtsgrundlagen erläutert.<br />
Die Kapitel 3 bis 6 enthalten die Programmsätze, die durch Landesverordnung<br />
zur Verbindlichkeit gebracht werden und justiziabel sind.<br />
Die Programmsätze sind<br />
- Ziele der Raumordnung, grau unterlegt und gekennzeichnet mit einem<br />
(Z), also räumlich und sachlich bestimmbar sowie letztabgewogen und<br />
somit von allen Adressaten zu beachten oder<br />
- Grundsätze der Raumordnung (ohne Kennzeichnung), einer Abwägung<br />
noch zugänglich, hierbei jedoch mit einem besonderen Gewicht zu berücksichtigen.<br />
Nachrichtlich aus dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) übernommene<br />
Programmsätze sind im Marginalientext durch die Textmarke nachrichtlich aus<br />
LEP X.X(X) als solche ausgewiesen. Die Programmsätze sind wörtlich aus dem<br />
Landesraumentwicklungsprogramm übernommen und haben bereits mit der<br />
Landesverordnung 22 über dieses Programm Verbindlichkeit erlangt.<br />
Den einzelnen Programmsätzen bzw. Kapiteln sind Begründungen zur Erläuterung<br />
und Kommentierung angefügt, die jedoch selbst keine Verbindlichkeit<br />
erlangen.<br />
17 § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833)<br />
18 Landesplanungsgesetz M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998, zuletzt<br />
geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539)<br />
19 Die Planungsregion <strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte umfasst gemäß §12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz<br />
M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. Mai1998, zuletzt geändert durch<br />
Art. 21 des Gesetzes vom 10.Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539) die Landkreise Demmin, Mecklenburg-Strelitz<br />
und Müritz sowie die Stadt Neubrandenburg.<br />
20 Landesraumentwicklungsprogramm M-V vom 30.05.2005<br />
21 § 2 Landesplanungsgesetz M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998, zuletzt<br />
geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 539)<br />
22 Landesverordnung über das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern<br />
(LEP-LVO M-V) in der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005, GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 230-1-10,<br />
verkündet im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 31 vom 15. Juli 2005.<br />
26<br />
Rechtsgrund-<br />
lagen<br />
Aufbau und<br />
Verbindlichkeit