Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische ...
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3.1.2 Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg<br />
(1) Der Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg soll so gestärkt werden, dass er<br />
weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der<br />
Planungsregion <strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte und des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern leistet.<br />
(2) Das Oberzentrum Neubrandenburg bildet zusammen mit den Gemeinden<br />
Alt Rehse, Blankenhof, Burg Stargard, Groß Nemerow, Groß Teetzleben,<br />
Holldorf, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Trollenhagen, Woggersin,<br />
Wulkenzin und Zirzow den Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg. (Z)<br />
(3) Gemeinden, die dem Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg zugeordnet<br />
sind, unterliegen einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot.<br />
Das Kooperations- und Abstimmungsgebot gilt für Planungen, Vorhaben und<br />
Maßnahmen mit Auswirkungen auf andere Gemeinden im Stadt-Umland-Raum<br />
Neubrandenburg, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe einschließlich<br />
Einzelhandel, Verkehr sowie Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und<br />
Freizeiteinrichtungen.<br />
(4) Neben der Kernstadt Neubrandenburg soll die Gewerbeflächenentwicklung<br />
im Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg auf den Gewerbegroßstandort<br />
Neubrandenburg-Trollenhagen konzentriert werden. Aktivitäten zu dessen<br />
Profilierung und Vermarktung sowie zur weiteren Ansiedlung von Gewerbe- und<br />
Industriebetrieben sollen interkommunal koordiniert und intensiviert werden.<br />
(5) Die Siedlungsentwicklung im Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg soll auf<br />
die Stabilisierung und Konsolidierung des Wohnungsbestandes hin ausgerichtet<br />
werden. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Wohnungsneubau<br />
soll vorrangig auf den jeweiligen Innenbereich der Gemeinden unter Nutzung<br />
vorhandener Nachverdichtungspotenziale konzentriert werden.<br />
(6) Im Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg soll im Einklang mit der Siedlungsentwicklung<br />
ein qualitativ und quantitativ angemessenes Angebot im<br />
Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet werden.<br />
Begründung<br />
zu 3.1.2(1):<br />
Das Landesraumentwicklungsprogramm M-V differenziert die räumliche Entwicklung<br />
Mecklenburg-Vorpommerns anhand der beiden nebeneinander liegenden und sich<br />
nicht überlagernden Raumtypen den „Stadt-Umland-Räumen“ und den „Ländlichen<br />
Räumen“.<br />
Die Stadt-Umland-Räume Mecklenburg-Vorpommerns repräsentieren die wirtschaftlichen<br />
Kernräume des Bundeslandes. Sie halten qualifizierte Arbeitsplätze auch für die<br />
Bevölkerung der Ländlichen Räume vor. „Die Stadt-Umland-Räume stehen nicht nur<br />
untereinander im ständigen Wettbewerb, sondern konkurrieren auch mit anderen<br />
Wirtschaftsregionen in Deutschland, Europa und zum Teil weltweit. Die Stadt-Umland-<br />
Räume sind in ihrer Entwicklung weiter zu fördern, dass sie ihre Rolle als hervorgehobene<br />
Wirtschaftsstandorte im Land stabilisieren und weiter ausbauen können sowie<br />
ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt wird.“ 39<br />
39 Zitat: Landesraumentwicklungsprogramm M-V, Begründung zu Kapitel 3.1.2<br />
32<br />
Zentrale Rolle für<br />
Regional- und<br />
Landesentwicklung<br />
Stadt-Umland-Raum<br />
Neubrandenburg<br />
(gemäß LEP 3.1.2 (2))<br />
Besonderes Kooperations-<br />
und Abstimmungsgebot<br />
Gewerbegroßstandort<br />
Neubrandenburg-<br />
Trollenhagen<br />
Wohnungsentwicklung<br />
im Stadt-Umland-<br />
Raum Neubrandenburg<br />
ÖPNV-Angebot im<br />
Stadt-Umland-Raum<br />
Neubrandenburg