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Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische ...

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3.1.2 Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg<br />

(1) Der Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg soll so gestärkt werden, dass er<br />

weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der<br />

Planungsregion <strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte und des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern leistet.<br />

(2) Das Oberzentrum Neubrandenburg bildet zusammen mit den Gemeinden<br />

Alt Rehse, Blankenhof, Burg Stargard, Groß Nemerow, Groß Teetzleben,<br />

Holldorf, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Trollenhagen, Woggersin,<br />

Wulkenzin und Zirzow den Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg. (Z)<br />

(3) Gemeinden, die dem Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg zugeordnet<br />

sind, unterliegen einem besonderen Kooperations- und Abstimmungsgebot.<br />

Das Kooperations- und Abstimmungsgebot gilt für Planungen, Vorhaben und<br />

Maßnahmen mit Auswirkungen auf andere Gemeinden im Stadt-Umland-Raum<br />

Neubrandenburg, insbesondere in den Bereichen Wohnen, Gewerbe einschließlich<br />

Einzelhandel, Verkehr sowie Bildungs-, Betreuungs-, Kultur- und<br />

Freizeiteinrichtungen.<br />

(4) Neben der Kernstadt Neubrandenburg soll die Gewerbeflächenentwicklung<br />

im Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg auf den Gewerbegroßstandort<br />

Neubrandenburg-Trollenhagen konzentriert werden. Aktivitäten zu dessen<br />

Profilierung und Vermarktung sowie zur weiteren Ansiedlung von Gewerbe- und<br />

Industriebetrieben sollen interkommunal koordiniert und intensiviert werden.<br />

(5) Die Siedlungsentwicklung im Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg soll auf<br />

die Stabilisierung und Konsolidierung des Wohnungsbestandes hin ausgerichtet<br />

werden. Eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme für Wohnungsneubau<br />

soll vorrangig auf den jeweiligen Innenbereich der Gemeinden unter Nutzung<br />

vorhandener Nachverdichtungspotenziale konzentriert werden.<br />

(6) Im Stadt-Umland-Raum Neubrandenburg soll im Einklang mit der Siedlungsentwicklung<br />

ein qualitativ und quantitativ angemessenes Angebot im<br />

Öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet werden.<br />

Begründung<br />

zu 3.1.2(1):<br />

Das Landesraumentwicklungsprogramm M-V differenziert die räumliche Entwicklung<br />

Mecklenburg-Vorpommerns anhand der beiden nebeneinander liegenden und sich<br />

nicht überlagernden Raumtypen den „Stadt-Umland-Räumen“ und den „Ländlichen<br />

Räumen“.<br />

Die Stadt-Umland-Räume Mecklenburg-Vorpommerns repräsentieren die wirtschaftlichen<br />

Kernräume des Bundeslandes. Sie halten qualifizierte Arbeitsplätze auch für die<br />

Bevölkerung der Ländlichen Räume vor. „Die Stadt-Umland-Räume stehen nicht nur<br />

untereinander im ständigen Wettbewerb, sondern konkurrieren auch mit anderen<br />

Wirtschaftsregionen in Deutschland, Europa und zum Teil weltweit. Die Stadt-Umland-<br />

Räume sind in ihrer Entwicklung weiter zu fördern, dass sie ihre Rolle als hervorgehobene<br />

Wirtschaftsstandorte im Land stabilisieren und weiter ausbauen können sowie<br />

ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt wird.“ 39<br />

39 Zitat: Landesraumentwicklungsprogramm M-V, Begründung zu Kapitel 3.1.2<br />

32<br />

Zentrale Rolle für<br />

Regional- und<br />

Landesentwicklung<br />

Stadt-Umland-Raum<br />

Neubrandenburg<br />

(gemäß LEP 3.1.2 (2))<br />

Besonderes Kooperations-<br />

und Abstimmungsgebot<br />

Gewerbegroßstandort<br />

Neubrandenburg-<br />

Trollenhagen<br />

Wohnungsentwicklung<br />

im Stadt-Umland-<br />

Raum Neubrandenburg<br />

ÖPNV-Angebot im<br />

Stadt-Umland-Raum<br />

Neubrandenburg

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