Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische ...
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sind zunächst auf Gemeinden ohne zentralörtliche Aufgaben anzuwenden. Erst wenn<br />
Versorgungsinfrastruktur nur noch in Zentralen Orten vorgehalten wird, weitere Einschnitte<br />
aber erforderlich sind, kann auch hier ein Rückbau erfolgen, sofern benachbarte<br />
Zentrale Orte die Aufgabe mit wahrnehmen können. Grundsätzlich ist dann dem<br />
Zentralen Ort höherer Stufe Priorität in der Bestandssicherstellung einzuräumen.<br />
Zentrale Orte als wichtigste Wirtschafts- und Versorgungszentren des Landes müssen<br />
gut erreichbar sein, dabei sollen Oberzentren zumindest an das großräumige, Mittelzentren<br />
an das überregionale und Grundzentren an das überörtliche Verkehrsnetz<br />
angeschlossen sein. Auch wenn der Individualverkehr in ländlichen Räumen eine<br />
wesentliche Rolle spielt, muss für weniger mobile Bevölkerungsgruppen sichergestellt<br />
werden, dass Zentrale Orte mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus ihrem Verflechtungsbereich<br />
angemessen erreichbar sind.“ 59<br />
3.2.1 Oberzentrum<br />
(1) Das Oberzentrum der Region ist die Stadt Neubrandenburg. (Z)<br />
(2) Das Oberzentrum Neubrandenburg soll die Bevölkerung seines Oberbereichs<br />
mit Leistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs versorgen. Der<br />
Oberbereich des Oberzentrums Neubrandenburg ist im Landesraumentwicklungsprogramm<br />
festgesetzt.<br />
(3) Das Oberzentrum Neubrandenburg soll als überregional bedeutsames<br />
Wirtschafts- und Dienstleistungszentrum gestärkt und weiterentwickelt werden.<br />
Dabei sollen insbesondere die überregional ausstrahlenden Potenziale der<br />
Kultur-, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie des Sports zur weiteren<br />
Profilierung der Stadt Neubrandenburg als Oberzentrum genutzt werden.<br />
(4) Das Oberzentrum Neubrandenburg soll für die Anbindung der Region<br />
<strong>Mecklenburgische</strong> Seenplatte an die großen Zentren und Metropolregionen,<br />
insbesondere Berlin, Hamburg, Stettin und die Öresundregion, eine Brückenfunktion<br />
übernehmen. Dabei soll es mit den benachbarten Oberzentren und<br />
Mittelzentren zusammenarbeiten, um durch Verknüpfung überregional und<br />
regional bedeutsamer Potenziale und durch die Bildung von auf die regionale<br />
Wirtschaft bezogenen Clustern seine Brückenfunktion zu stärken.<br />
(5) Die Hochschule Neubrandenburg und die im Oberzentrum Neubrandenburg<br />
ansässigen Forschungseinrichtungen sollen weiter gestärkt, ausgebaut und mit<br />
der Wirtschaft vernetzt werden. Dabei soll der Wirtschaftsstandort Neubrandenburg<br />
durch die Vernetzung der vorhandenen Kapazitäten in Wissenschaft<br />
und Forschung mit der regionalen Wirtschaft in den Bereichen Gesundheit und<br />
Pflege, Soziale Arbeit, Agrarwirtschaft, Lebensmitteltechnologie, Bioproduct<br />
Technology und Geoinformatik profiliert werden.<br />
(6) Das Oberzentrum Neubrandenburg soll bei der weiteren Sanierung und<br />
Vitalisierung seiner Innenstadt und bei der Schaffung spezialisierter kultureller,<br />
sozialer und Sportangebote unterstützt werden.<br />
59 Zitat: Landesraumentwicklungsprogramm M-V, Begründung zu Kapitel 3.2<br />
48<br />
Oberzentrum<br />
gemäß LEP 3.2.1(5)<br />
Versorgung der<br />
Bevölkerung im<br />
Oberbereich<br />
Überregional<br />
bedeutsamer<br />
Wirtschaftsstandort<br />
Brückenfunktion<br />
Vernetzung von<br />
Wissenschaft und<br />
Wirtschaft<br />
Innere Entwicklung