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Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische ...

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gen Angeboten hingewirkt werden. Beim weiteren Ausbau der Häfen und<br />

Anlegestellen sind die Belange der Fahrgastschifffahrt zu berücksichtigen.<br />

(9) Der Schleusenbetrieb an der Bundeswasserstrasse im Bereich der Strelitzer<br />

Kleinseenplatte soll durch geeignete Maßnahmen zum Abbau von Wartezeiten<br />

und zur Verbesserung des Serviceangebotes an die Bedürfnisse des Wassertourismus<br />

angepasst werden.<br />

(10) Vorrangig für das in der Gesamtkarte (M 1:100.000) dargestellte überregional<br />

und regional bedeutsame Radwegenetz soll die Instandhaltung gesichert<br />

sowie der Ausbaustandard und die Qualitätssicherung verbessert werden.<br />

(11) Auf der Linie Neubrandenburg – Burg Stargard – Feldberger Seenlandschaft<br />

soll ein neuer Radwanderweg als direkte regional bedeutsame Radwegeverbindung<br />

zwischen der Tollensesee-Region und der Feldberger Seenlandschaft<br />

geschaffen werden.<br />

(12) Zur Entwicklung des Wandertourismus sollen Wanderwege abseits<br />

befahrener Straßen und unter Einbeziehung von abwechslungsreichen Landschaftsformationen,<br />

eindrucksvollen Aussichten, punktuellen Naturattraktionen<br />

und kulturellen Sehenswürdigkeiten, Haltepunkten des Öffentlichen Personennahverkehrs,<br />

Wanderparkplätzen, Rastmöglichkeiten und wanderfreundlichen<br />

Unterkünften ausgewiesen werden.<br />

(13) Für den Reittourismus sollen in Verbindung mit Reiterhöfen und Reitsportmöglichkeiten<br />

unter Schonung von Natur und Landschaft Reitwege<br />

ausgewiesen und überregional vernetzt werden.<br />

(14) Vorrangig in den Städten Neubrandenburg und Neustrelitz sollen Funktionen<br />

des Städte- und Kulturtourismus erhalten und weiter ausgebaut werden. In<br />

den übrigen Städten und Dörfern der Planungsregion mit kulturhistorischen<br />

Sehenswürdigkeiten sowie kulturellen Einrichtungen und Initiativen sollen diese<br />

Potenziale für geeignete Formen des Kulturtourismus erschlossen und angeboten<br />

werden.<br />

(15) Insbesondere in den Tourismusschwerpunkträumen und den Tourismusentwicklungsräumen<br />

soll auf die Entwicklung von Einrichtungen und Angeboten<br />

des Gesundheits- und Wellnesstourismus sowie von gesundheitsorientierten<br />

Hotels und gastronomischen Betrieben mit gesunder Küche hingewirkt werden.<br />

(16) Die bereits an den Standorten Neubrandenburg und Waren (Müritz)<br />

erschlossene Thermalsole soll zusätzlich zur geothermischen Nutzung auch<br />

einer balneologischen Nutzung jeweils mit standörtlicher Differenzierung und<br />

Profilierung zugeführt werden.<br />

(17) Die Beherbergungskapazitäten in der Planungsregion sollen durch zielgruppenspezifische<br />

Übernachtungsangebote erweitert werden. Dabei soll auf<br />

die Vielfalt der Angebote, einschließlich Ferienhäuser, Ferienwohnungen und<br />

Campingplätze sowie die ergänzende Freizeitinfrastruktur, Wert gelegt werden.<br />

(18) Bei der standörtlichen Einordnung und der Errichtung von Freizeitwohnanlagen<br />

sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten:<br />

- Berücksichtigung der Belange von Natur-, Umweltschutz und Landschaftspflege,<br />

- Lage innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortslagen bzw. in Anbindung<br />

daran,<br />

36<br />

Schleusenbetrieb<br />

Radtourismus<br />

Wandertourismus<br />

Reittourismus<br />

Städte- und<br />

Kulturtourismus<br />

Gesundheits- und<br />

Wellnesstourismus<br />

Thermalsolestandorte <br />

ZielgruppenspezifischeÜbernachtungsangebote <br />

Freizeitwohnanlagen<br />

siehe auch Kapitel<br />

4.3.3

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