Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische ...
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gen Angeboten hingewirkt werden. Beim weiteren Ausbau der Häfen und<br />
Anlegestellen sind die Belange der Fahrgastschifffahrt zu berücksichtigen.<br />
(9) Der Schleusenbetrieb an der Bundeswasserstrasse im Bereich der Strelitzer<br />
Kleinseenplatte soll durch geeignete Maßnahmen zum Abbau von Wartezeiten<br />
und zur Verbesserung des Serviceangebotes an die Bedürfnisse des Wassertourismus<br />
angepasst werden.<br />
(10) Vorrangig für das in der Gesamtkarte (M 1:100.000) dargestellte überregional<br />
und regional bedeutsame Radwegenetz soll die Instandhaltung gesichert<br />
sowie der Ausbaustandard und die Qualitätssicherung verbessert werden.<br />
(11) Auf der Linie Neubrandenburg – Burg Stargard – Feldberger Seenlandschaft<br />
soll ein neuer Radwanderweg als direkte regional bedeutsame Radwegeverbindung<br />
zwischen der Tollensesee-Region und der Feldberger Seenlandschaft<br />
geschaffen werden.<br />
(12) Zur Entwicklung des Wandertourismus sollen Wanderwege abseits<br />
befahrener Straßen und unter Einbeziehung von abwechslungsreichen Landschaftsformationen,<br />
eindrucksvollen Aussichten, punktuellen Naturattraktionen<br />
und kulturellen Sehenswürdigkeiten, Haltepunkten des Öffentlichen Personennahverkehrs,<br />
Wanderparkplätzen, Rastmöglichkeiten und wanderfreundlichen<br />
Unterkünften ausgewiesen werden.<br />
(13) Für den Reittourismus sollen in Verbindung mit Reiterhöfen und Reitsportmöglichkeiten<br />
unter Schonung von Natur und Landschaft Reitwege<br />
ausgewiesen und überregional vernetzt werden.<br />
(14) Vorrangig in den Städten Neubrandenburg und Neustrelitz sollen Funktionen<br />
des Städte- und Kulturtourismus erhalten und weiter ausgebaut werden. In<br />
den übrigen Städten und Dörfern der Planungsregion mit kulturhistorischen<br />
Sehenswürdigkeiten sowie kulturellen Einrichtungen und Initiativen sollen diese<br />
Potenziale für geeignete Formen des Kulturtourismus erschlossen und angeboten<br />
werden.<br />
(15) Insbesondere in den Tourismusschwerpunkträumen und den Tourismusentwicklungsräumen<br />
soll auf die Entwicklung von Einrichtungen und Angeboten<br />
des Gesundheits- und Wellnesstourismus sowie von gesundheitsorientierten<br />
Hotels und gastronomischen Betrieben mit gesunder Küche hingewirkt werden.<br />
(16) Die bereits an den Standorten Neubrandenburg und Waren (Müritz)<br />
erschlossene Thermalsole soll zusätzlich zur geothermischen Nutzung auch<br />
einer balneologischen Nutzung jeweils mit standörtlicher Differenzierung und<br />
Profilierung zugeführt werden.<br />
(17) Die Beherbergungskapazitäten in der Planungsregion sollen durch zielgruppenspezifische<br />
Übernachtungsangebote erweitert werden. Dabei soll auf<br />
die Vielfalt der Angebote, einschließlich Ferienhäuser, Ferienwohnungen und<br />
Campingplätze sowie die ergänzende Freizeitinfrastruktur, Wert gelegt werden.<br />
(18) Bei der standörtlichen Einordnung und der Errichtung von Freizeitwohnanlagen<br />
sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten:<br />
- Berücksichtigung der Belange von Natur-, Umweltschutz und Landschaftspflege,<br />
- Lage innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortslagen bzw. in Anbindung<br />
daran,<br />
36<br />
Schleusenbetrieb<br />
Radtourismus<br />
Wandertourismus<br />
Reittourismus<br />
Städte- und<br />
Kulturtourismus<br />
Gesundheits- und<br />
Wellnesstourismus<br />
Thermalsolestandorte <br />
ZielgruppenspezifischeÜbernachtungsangebote <br />
Freizeitwohnanlagen<br />
siehe auch Kapitel<br />
4.3.3