15/4200 - Landtag Rheinland-Pfalz
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Im selben Jahr wurden 514 Funkstreifenwagen mit analogen Videodokumentationsanlagen<br />
(VDA) ausgestattet. Die Anlagen wurden für fünf Jahre geleast und<br />
sollten danach in das Eigentum des Landes übergehen. Durch die im Vergleich zu<br />
diesen Leasingfahrzeugen doppelt so lange Leasinglaufzeit sollten Kosten reduziert<br />
werden. Es war vorgesehen, die analogen VDA auch in Nachfolgefahrzeugen<br />
zu verwenden. Allerdings kam es nur bei 188 Fahrzeugen zu einem Wiedereinbau.<br />
Mitte 2004 entschied sich die Polizei für eine digitale VDA und rüstete 499 Fahrzeuge<br />
damit aus. Die analogen Anlagen blieben fortan ungenutzt.<br />
Nach den vertraglichen Regelungen zahlte das Land für die 326 nicht weiter genutzten<br />
analogen VDA anstelle der Leasingraten einen Kaufpreis von 1.044.000 €.<br />
Zusätzlich waren für die entsprechende Zahl digitaler VDA Leasingraten von rund<br />
558.000 € zu entrichten. Letztere wären bei einem Wiedereinbau der analogen<br />
VDA weitgehend vermeidbar gewesen.<br />
Das Ministerium hat erklärt, die analoge Technik sei häufig ausgefallen. Daher sei<br />
2004 entschieden worden, diese Anlagen nach Rückgabe der Leasingfahrzeuge<br />
abzulösen und in anderen polizeilichen Bereichen einzusetzen. Angesichts der<br />
negativen Erfahrungen sei die Umstellung auf digitale VDA auch aus taktischen<br />
Gründen erforderlich gewesen.<br />
Das Ministerium lässt offen, warum wegen der technischen Störungen Nachbesserungsansprüche<br />
nicht geltend gemacht wurden. Die Weiterverwendung der analogen<br />
Geräte wurde bisher nicht nachgewiesen.<br />
2.6 Uneinheitliche Auslastung geleaster Funkstreifenwagen<br />
Für Funkstreifenwagen, die im Jahre 2007 an den Leasinggeber zurückgegeben<br />
wurden, waren für die gesamte Leasingdauer Laufleistungen von 90.000 km oder<br />
120.000 km vereinbart. Minderkilometer vergütete der Leasinggeber mit durchschnittlich<br />
36 €/1.000 km. Für Mehrkilometer hatte das Land durchschnittlich<br />
55 €/1.000 km zu entrichten.<br />
Von den 2007 zurückgegebenen Funkstreifenwagen wiesen rund 30 % der Fahrzeuge<br />
insgesamt mehr als 1,8 Mio. Minderkilometer auf. Nach Abzug der Vergütung<br />
für Minderkilometer entsprachen die nicht genutzten Laufleistungen einem<br />
Gegenwert von fast 239.000 €. Andere Funkstreifenwagen überschritten die Laufleistung,<br />
in Einzelfällen um mehr als 100.000 km. Dadurch entstanden Mehraufwendungen<br />
von rund 125.000 €.<br />
Durch eine gleichmäßigere und wirtschaftlichere Auslastung der Fahrzeuge lassen<br />
sich Mehraufwendungen vermeiden. Außerdem sollten bereits im Rahmen der Beschaffungen<br />
dem unterschiedlichen Bedarf der Dienststellen besser Rechnung getragen<br />
und stärker differenzierte Laufleistungen ausgeschrieben werden.<br />
Das Ministerium hat mitgeteilt, die Empfehlungen des Rechnungshofs würden umgesetzt.<br />
Den Entscheidungsträgern würden die notwendigen Fahrzeugnutzungs-<br />
und -auslastungsdaten zur Verfügung gestellt. Die Zentralstelle für Polizeitechnik<br />
werde künftig bei Rahmenverträgen differenzierte Leistungen ausschreiben.<br />
2.7 Unzureichende Datenbasis<br />
Das "Elektronische Material Management der Polizei" soll u. a. Beschaffung, Verwaltung<br />
und Aussonderung aller polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel unterstützen.<br />
Hierzu werden die im SAP-System gespeicherten Fahrzeug-Basisdaten<br />
jeweils mit den aktuellen Eingaben in das elektronische Fahrtenbuch verknüpft.<br />
Allerdings waren diese Daten nicht immer verlässlich. Teilweise fehlten für die Beurteilung<br />
des Fahrzeugeinsatzes notwendige Angaben. So ließen unterbliebene Plausibilitätsprüfungen<br />
fehlerhafte Eintragungen in das elektronische Fahrtenbuch zu, wie<br />
z. B. unrealistische Kilometerstände oder in der Zukunft liegende Nutzungsdaten.