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15/4200 - Landtag Rheinland-Pfalz

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Im selben Jahr wurden 514 Funkstreifenwagen mit analogen Videodokumentationsanlagen<br />

(VDA) ausgestattet. Die Anlagen wurden für fünf Jahre geleast und<br />

sollten danach in das Eigentum des Landes übergehen. Durch die im Vergleich zu<br />

diesen Leasingfahrzeugen doppelt so lange Leasinglaufzeit sollten Kosten reduziert<br />

werden. Es war vorgesehen, die analogen VDA auch in Nachfolgefahrzeugen<br />

zu verwenden. Allerdings kam es nur bei 188 Fahrzeugen zu einem Wiedereinbau.<br />

Mitte 2004 entschied sich die Polizei für eine digitale VDA und rüstete 499 Fahrzeuge<br />

damit aus. Die analogen Anlagen blieben fortan ungenutzt.<br />

Nach den vertraglichen Regelungen zahlte das Land für die 326 nicht weiter genutzten<br />

analogen VDA anstelle der Leasingraten einen Kaufpreis von 1.044.000 €.<br />

Zusätzlich waren für die entsprechende Zahl digitaler VDA Leasingraten von rund<br />

558.000 € zu entrichten. Letztere wären bei einem Wiedereinbau der analogen<br />

VDA weitgehend vermeidbar gewesen.<br />

Das Ministerium hat erklärt, die analoge Technik sei häufig ausgefallen. Daher sei<br />

2004 entschieden worden, diese Anlagen nach Rückgabe der Leasingfahrzeuge<br />

abzulösen und in anderen polizeilichen Bereichen einzusetzen. Angesichts der<br />

negativen Erfahrungen sei die Umstellung auf digitale VDA auch aus taktischen<br />

Gründen erforderlich gewesen.<br />

Das Ministerium lässt offen, warum wegen der technischen Störungen Nachbesserungsansprüche<br />

nicht geltend gemacht wurden. Die Weiterverwendung der analogen<br />

Geräte wurde bisher nicht nachgewiesen.<br />

2.6 Uneinheitliche Auslastung geleaster Funkstreifenwagen<br />

Für Funkstreifenwagen, die im Jahre 2007 an den Leasinggeber zurückgegeben<br />

wurden, waren für die gesamte Leasingdauer Laufleistungen von 90.000 km oder<br />

120.000 km vereinbart. Minderkilometer vergütete der Leasinggeber mit durchschnittlich<br />

36 €/1.000 km. Für Mehrkilometer hatte das Land durchschnittlich<br />

55 €/1.000 km zu entrichten.<br />

Von den 2007 zurückgegebenen Funkstreifenwagen wiesen rund 30 % der Fahrzeuge<br />

insgesamt mehr als 1,8 Mio. Minderkilometer auf. Nach Abzug der Vergütung<br />

für Minderkilometer entsprachen die nicht genutzten Laufleistungen einem<br />

Gegenwert von fast 239.000 €. Andere Funkstreifenwagen überschritten die Laufleistung,<br />

in Einzelfällen um mehr als 100.000 km. Dadurch entstanden Mehraufwendungen<br />

von rund 125.000 €.<br />

Durch eine gleichmäßigere und wirtschaftlichere Auslastung der Fahrzeuge lassen<br />

sich Mehraufwendungen vermeiden. Außerdem sollten bereits im Rahmen der Beschaffungen<br />

dem unterschiedlichen Bedarf der Dienststellen besser Rechnung getragen<br />

und stärker differenzierte Laufleistungen ausgeschrieben werden.<br />

Das Ministerium hat mitgeteilt, die Empfehlungen des Rechnungshofs würden umgesetzt.<br />

Den Entscheidungsträgern würden die notwendigen Fahrzeugnutzungs-<br />

und -auslastungsdaten zur Verfügung gestellt. Die Zentralstelle für Polizeitechnik<br />

werde künftig bei Rahmenverträgen differenzierte Leistungen ausschreiben.<br />

2.7 Unzureichende Datenbasis<br />

Das "Elektronische Material Management der Polizei" soll u. a. Beschaffung, Verwaltung<br />

und Aussonderung aller polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel unterstützen.<br />

Hierzu werden die im SAP-System gespeicherten Fahrzeug-Basisdaten<br />

jeweils mit den aktuellen Eingaben in das elektronische Fahrtenbuch verknüpft.<br />

Allerdings waren diese Daten nicht immer verlässlich. Teilweise fehlten für die Beurteilung<br />

des Fahrzeugeinsatzes notwendige Angaben. So ließen unterbliebene Plausibilitätsprüfungen<br />

fehlerhafte Eintragungen in das elektronische Fahrtenbuch zu, wie<br />

z. B. unrealistische Kilometerstände oder in der Zukunft liegende Nutzungsdaten.

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