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15/4200 - Landtag Rheinland-Pfalz

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12 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - vermeidbare Ausgaben<br />

bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

Das Landesamt gewährte Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,<br />

ohne dass vorrangige Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung gegenüber<br />

der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern berücksichtigt<br />

wurden. Im Jahr 2007 wurde Sozialhilfe von mehr als 3 Mio. € zu viel gezahlt.<br />

Leistungen von mehr als 12.000 € monatlich wurden ohne gesetzliche Grundlage<br />

gewährt.<br />

Das Land hatte keinen Rahmenvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden<br />

und den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen sowie keine Leistungs-,<br />

Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen geschlossen.<br />

Damit erfüllte es eine mehr als zehn Jahre bestehende gesetzliche Verpflichtung<br />

nicht, mit der weitere Ausgabensteigerungen begrenzt werden sollten.<br />

13 Landesstraßen - fehlerhafte Bauabrechnung und Einstufung<br />

Bei Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen übernahm das<br />

Land Kosten von <strong>15</strong>0.000 €, die von Dritten zu tragen waren.<br />

Straßen mit einer Streckenlänge von 35 km, darunter ein Forstweg, waren falsch<br />

eingestuft und hatten nicht die Verkehrsbedeutung von Landesstraßen. Durch die<br />

gesetzlich gebotene Übertragung der Straßenbaulast auf andere Träger kann das<br />

Land Unterhaltungskosten von 100.000 € jährlich vermeiden.<br />

14 Kommunale Verkehrsanlagen - Fördermittel wurden zu Unrecht beantragt und<br />

in Anspruch genommen<br />

Kommunale Gebietskörperschaften machten Ausgaben geltend, die nicht zuwendungsfähig<br />

waren. Sie erhielten dadurch insgesamt 330.000 € Fördermittel zu viel.<br />

Ein mit mehr als 3,1 Mio. € gefördertes Parkhaus in Worms war lediglich zu einem<br />

Drittel ausgelastet.<br />

Die Prüfung von Baumaßnahmen im Planungsstadium zeigte nicht zuwendungsfähige<br />

Kosten von 206.000 € auf.<br />

<strong>15</strong> Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur<br />

- Mängel im Förderverfahren<br />

Die Voraussetzungen für die Förderung lagen nicht immer vor. Die Rückforderung<br />

von Zuschüssen über mehr als 3 Mio. € war zu prüfen.<br />

Unternehmen wiesen die zweckentsprechende Verwendung erhaltener Zuschüsse<br />

von 64 Mio. € und die Zahl der besetzten Dauerarbeitsplätze nicht oder nicht rechtzeitig<br />

nach. Die Investitions- und Strukturbank <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> GmbH (ISB) zog<br />

keine förderrechtlichen Konsequenzen.<br />

Zwischen der Vorlage und dem Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise<br />

vergingen im Durchschnitt 19 Monate.<br />

16 Nürburgring GmbH - überhöhter Kaufpreis für den Erwerb von Anteilen an<br />

einer Gesellschaft<br />

Die Nürburgring GmbH zahlte für den Erwerb von 90 % der Anteile an der<br />

Camp4Fun GmbH & Co. KG nahezu 1 Mio. €. Der Kaufpreis war deutlich überhöht.<br />

Die Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH hatte die Entscheidung über den Kauf<br />

der Camp4Fun GmbH & Co. KG nicht sorgfältig vorbereitet und die Kaufpreisfindung<br />

nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Trotz erkennbarer Risiken unterblieb<br />

eine fundierte Unternehmensbewertung.<br />

Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsleitung unvollständig unterrichtet.

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