15/4200 - Landtag Rheinland-Pfalz
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12 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - vermeidbare Ausgaben<br />
bei der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />
Das Landesamt gewährte Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,<br />
ohne dass vorrangige Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung gegenüber<br />
der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Trägern berücksichtigt<br />
wurden. Im Jahr 2007 wurde Sozialhilfe von mehr als 3 Mio. € zu viel gezahlt.<br />
Leistungen von mehr als 12.000 € monatlich wurden ohne gesetzliche Grundlage<br />
gewährt.<br />
Das Land hatte keinen Rahmenvertrag mit den kommunalen Spitzenverbänden<br />
und den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen sowie keine Leistungs-,<br />
Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen mit den Trägern der Einrichtungen geschlossen.<br />
Damit erfüllte es eine mehr als zehn Jahre bestehende gesetzliche Verpflichtung<br />
nicht, mit der weitere Ausgabensteigerungen begrenzt werden sollten.<br />
13 Landesstraßen - fehlerhafte Bauabrechnung und Einstufung<br />
Bei Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich von Landesstraßen übernahm das<br />
Land Kosten von <strong>15</strong>0.000 €, die von Dritten zu tragen waren.<br />
Straßen mit einer Streckenlänge von 35 km, darunter ein Forstweg, waren falsch<br />
eingestuft und hatten nicht die Verkehrsbedeutung von Landesstraßen. Durch die<br />
gesetzlich gebotene Übertragung der Straßenbaulast auf andere Träger kann das<br />
Land Unterhaltungskosten von 100.000 € jährlich vermeiden.<br />
14 Kommunale Verkehrsanlagen - Fördermittel wurden zu Unrecht beantragt und<br />
in Anspruch genommen<br />
Kommunale Gebietskörperschaften machten Ausgaben geltend, die nicht zuwendungsfähig<br />
waren. Sie erhielten dadurch insgesamt 330.000 € Fördermittel zu viel.<br />
Ein mit mehr als 3,1 Mio. € gefördertes Parkhaus in Worms war lediglich zu einem<br />
Drittel ausgelastet.<br />
Die Prüfung von Baumaßnahmen im Planungsstadium zeigte nicht zuwendungsfähige<br />
Kosten von 206.000 € auf.<br />
<strong>15</strong> Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur<br />
- Mängel im Förderverfahren<br />
Die Voraussetzungen für die Förderung lagen nicht immer vor. Die Rückforderung<br />
von Zuschüssen über mehr als 3 Mio. € war zu prüfen.<br />
Unternehmen wiesen die zweckentsprechende Verwendung erhaltener Zuschüsse<br />
von 64 Mio. € und die Zahl der besetzten Dauerarbeitsplätze nicht oder nicht rechtzeitig<br />
nach. Die Investitions- und Strukturbank <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> GmbH (ISB) zog<br />
keine förderrechtlichen Konsequenzen.<br />
Zwischen der Vorlage und dem Abschluss der Prüfung der Verwendungsnachweise<br />
vergingen im Durchschnitt 19 Monate.<br />
16 Nürburgring GmbH - überhöhter Kaufpreis für den Erwerb von Anteilen an<br />
einer Gesellschaft<br />
Die Nürburgring GmbH zahlte für den Erwerb von 90 % der Anteile an der<br />
Camp4Fun GmbH & Co. KG nahezu 1 Mio. €. Der Kaufpreis war deutlich überhöht.<br />
Die Geschäftsleitung der Nürburgring GmbH hatte die Entscheidung über den Kauf<br />
der Camp4Fun GmbH & Co. KG nicht sorgfältig vorbereitet und die Kaufpreisfindung<br />
nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Trotz erkennbarer Risiken unterblieb<br />
eine fundierte Unternehmensbewertung.<br />
Der Aufsichtsrat wurde von der Geschäftsleitung unvollständig unterrichtet.