15/4200 - Landtag Rheinland-Pfalz
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Um der Schuldenspirale zu entgehen und die gebotene finanzpolitische Handlungsfähigkeit<br />
zurückzugewinnen, sind einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen<br />
erforderlich. Die Anstrengungen des Landes müssen in einem ersten<br />
Schritt auf eine deutliche Verringerung des Finanzierungsdefizits gerichtet sein.<br />
4 Landeskriminalamt - Aufbau- und Ablauforganisation können wirtschaftlicher<br />
gestaltet werden<br />
Gleichartige Aufgaben waren unterschiedlichen Organisationseinheiten zugeordnet.<br />
Dies erschwerte die Geschäftsabläufe.<br />
Die Personalausstattung überstieg insbesondere in den Geschäftszimmern der<br />
Abteilungen den Bedarf.<br />
Bei der Vergabe von Leistungen an ein externes Labor wurden die Vergabebestimmungen<br />
nicht beachtet. Möglichkeiten zu einer Verbesserung des Beschaffungswesens<br />
wurden nicht hinreichend genutzt.<br />
5 Polizeibehörden - erhebliches Optimierungspotenzial bei Beschaffung und<br />
Einsatz von Kraftfahrzeugen<br />
Wirtschaftlichkeitsgrundsätze wurden nicht hinreichend beachtet:<br />
- Die Kriminalpolizei setzte zu viele Fahrzeuge mit Sonderausstattung ein.<br />
- Der Erwerb von zwölf geleasten Mehrzweckfahrzeugen verursachte im Vergleich<br />
zum Kauf von Neufahrzeugen vermeidbare Kosten von mehr als<br />
100.000 €.<br />
- Leasingraten von 558.000 € für digitale Videodokumentationsanlagen wären<br />
bei Nutzung vorhandener analoger Geräte vermeidbar gewesen.<br />
Einheitliche Kriterien für die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs der Polizeibehörden<br />
fehlten. Einsatz und Auslastung wurden bei Ersatzbeschaffungen nicht hinreichend<br />
berücksichtigt. Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Kauf, Mietkauf und Leasing<br />
von Fahrzeugen waren nicht immer dokumentiert.<br />
Durch eine gleichmäßigere Auslastung der geleasten Dienstfahrzeuge können<br />
Ausgaben vermieden werden.<br />
6 Polizeipräsidium Trier - Fehler bei der Ermittlung des Raumbedarfs<br />
Im Raumbedarfsplan für das Polizeipräsidium Trier waren Flächenansätze für fast<br />
100 Räume nicht zutreffend ermittelt.<br />
Nutzflächen von 650 m² waren entbehrlich. Weitere Einsparungen sind möglich,<br />
wenn Flächenreserven in einem bestehenden Dienstgebäude des Polizeipräsidiums<br />
genutzt werden.<br />
Unabhängig hiervon musste die Nutzfläche um 300 m² ergänzt werden, weil Räume<br />
zu klein bemessen waren oder fehlten. Außerdem waren 4.700 m² für Kfz-Stellplätze<br />
im Raumbedarfsplan nicht enthalten.<br />
Das Verfahren der Bedarfsplanung sollte durch geeignete Arbeitshilfen zur Flächenbemessung<br />
und eine intensivere Beratung der Nutzer bei der Aufstellung der<br />
Raumbedarfspläne verbessert werden.<br />
7 Steuerverwaltung - Qualitätssicherungsstelle noch nicht am Ziel<br />
Die Qualitätssicherungsstelle beim Finanzamt Trier konnte ihr Ziel, zu einer möglichst<br />
zutreffenden Steuerfestsetzung beizutragen, bisher erst in Ansätzen erreichen.<br />
Bei der Bearbeitung einzelner Prüffelder durch die Qualitätssicherungsstelle gab es<br />
nur geringe Mängel.