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15/4200 - Landtag Rheinland-Pfalz

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Um der Schuldenspirale zu entgehen und die gebotene finanzpolitische Handlungsfähigkeit<br />

zurückzugewinnen, sind einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen<br />

erforderlich. Die Anstrengungen des Landes müssen in einem ersten<br />

Schritt auf eine deutliche Verringerung des Finanzierungsdefizits gerichtet sein.<br />

4 Landeskriminalamt - Aufbau- und Ablauforganisation können wirtschaftlicher<br />

gestaltet werden<br />

Gleichartige Aufgaben waren unterschiedlichen Organisationseinheiten zugeordnet.<br />

Dies erschwerte die Geschäftsabläufe.<br />

Die Personalausstattung überstieg insbesondere in den Geschäftszimmern der<br />

Abteilungen den Bedarf.<br />

Bei der Vergabe von Leistungen an ein externes Labor wurden die Vergabebestimmungen<br />

nicht beachtet. Möglichkeiten zu einer Verbesserung des Beschaffungswesens<br />

wurden nicht hinreichend genutzt.<br />

5 Polizeibehörden - erhebliches Optimierungspotenzial bei Beschaffung und<br />

Einsatz von Kraftfahrzeugen<br />

Wirtschaftlichkeitsgrundsätze wurden nicht hinreichend beachtet:<br />

- Die Kriminalpolizei setzte zu viele Fahrzeuge mit Sonderausstattung ein.<br />

- Der Erwerb von zwölf geleasten Mehrzweckfahrzeugen verursachte im Vergleich<br />

zum Kauf von Neufahrzeugen vermeidbare Kosten von mehr als<br />

100.000 €.<br />

- Leasingraten von 558.000 € für digitale Videodokumentationsanlagen wären<br />

bei Nutzung vorhandener analoger Geräte vermeidbar gewesen.<br />

Einheitliche Kriterien für die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs der Polizeibehörden<br />

fehlten. Einsatz und Auslastung wurden bei Ersatzbeschaffungen nicht hinreichend<br />

berücksichtigt. Wirtschaftlichkeitsvergleiche zwischen Kauf, Mietkauf und Leasing<br />

von Fahrzeugen waren nicht immer dokumentiert.<br />

Durch eine gleichmäßigere Auslastung der geleasten Dienstfahrzeuge können<br />

Ausgaben vermieden werden.<br />

6 Polizeipräsidium Trier - Fehler bei der Ermittlung des Raumbedarfs<br />

Im Raumbedarfsplan für das Polizeipräsidium Trier waren Flächenansätze für fast<br />

100 Räume nicht zutreffend ermittelt.<br />

Nutzflächen von 650 m² waren entbehrlich. Weitere Einsparungen sind möglich,<br />

wenn Flächenreserven in einem bestehenden Dienstgebäude des Polizeipräsidiums<br />

genutzt werden.<br />

Unabhängig hiervon musste die Nutzfläche um 300 m² ergänzt werden, weil Räume<br />

zu klein bemessen waren oder fehlten. Außerdem waren 4.700 m² für Kfz-Stellplätze<br />

im Raumbedarfsplan nicht enthalten.<br />

Das Verfahren der Bedarfsplanung sollte durch geeignete Arbeitshilfen zur Flächenbemessung<br />

und eine intensivere Beratung der Nutzer bei der Aufstellung der<br />

Raumbedarfspläne verbessert werden.<br />

7 Steuerverwaltung - Qualitätssicherungsstelle noch nicht am Ziel<br />

Die Qualitätssicherungsstelle beim Finanzamt Trier konnte ihr Ziel, zu einer möglichst<br />

zutreffenden Steuerfestsetzung beizutragen, bisher erst in Ansätzen erreichen.<br />

Bei der Bearbeitung einzelner Prüffelder durch die Qualitätssicherungsstelle gab es<br />

nur geringe Mängel.

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