22.11.2012 Views

Gastronom gesucht - DEHOGA Rheinland-Pfalz

Gastronom gesucht - DEHOGA Rheinland-Pfalz

Gastronom gesucht - DEHOGA Rheinland-Pfalz

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

<strong>DEHOGA</strong>REPORT 6/2010 – Ratgeber<br />

In einer ersten Entscheidung hat sich das OLG<br />

Koblenz mit den bußgeldrechtlichen Folgen eines<br />

Verstoßes gegen das <strong>Rheinland</strong>-Pfälzische Nichtraucherschutzgesetz<br />

auseinandergesetzt (Beschl.<br />

v. 21.1.10 – Az. 2 SsBs 120/09 = NJW 2010,<br />

1299). Eine <strong>Gastronom</strong>in hatte in ihrem Lokal,<br />

das von der Größe und Bewirtschaftungsart her<br />

die Voraussetzungen einer „Rauchergaststätte“<br />

erfüllt, als Mahlzeit „Pfefferlendchen“ angeboten<br />

und auf das Betretungsverbot für Personen unter<br />

18 Jahren nicht hingewiesen. Die Gastwirtin wurde<br />

deswegen in erster Instanz zu einem Bußgeld<br />

von EUR 350,— verurteilt, welches das OLG auf<br />

EUR 200,— herabgesetzt hat. Das Urteil bietet<br />

wichtige Leitlinien für die in Betracht kommende<br />

<strong>Gastronom</strong>ie. Vereinzelte Ansatzpunkte für kritische<br />

Anmerkungen in rechtsdogmatischer Hinsicht<br />

dürften dagegen eher keine Auswirkungen<br />

auf die künftig zu erwartende Spruchpraxis der<br />

Gerichte haben.<br />

Die Ausnahmeregelung für „einfach zubereitete<br />

Speisen als untergeordnete Nebenleistung“ im<br />

Irgendwann trifft es jeden: Die Betriebsprüfung<br />

durch das Finanzamt. Und während die<br />

Prüfung für den Finanzbeamten Routine darstellt,<br />

fühlt sich auch der ordentlichste und<br />

gewissenhafteste Unternehmer mit einer<br />

Ausnahmesituation konfrontiert. Von daher<br />

ist es gut, ein paar Spielregeln zu kennen, um<br />

dennoch den Überblick zu behalten.<br />

1.) Ort der Prüfung:<br />

Die Betriebsprüfung sollte – wenn es irgendwie<br />

möglich ist – nicht in den Betriebsräumen des<br />

<strong>Gastronom</strong>en stattfinden, obwohl genau dies<br />

die Abgabenordnung als den Regelfall anordnet.<br />

16<br />

Rechtstipp von RA Hans Eckhard Bausch<br />

Folgen eines Verstoßes gegen<br />

das Nichtraucherschutzgesetz<br />

Steuertipp von Sascha König<br />

Nichtraucherschutzgesetz lehnt sich an die Regelung<br />

des für Straußwirtschaften geltenden § 12 I<br />

der Gaststättenverordnung und die dazu entstandene<br />

Verwaltungspraxis an. Die Ausnahmeregelung<br />

gilt demnach nicht für vollständige Mahlzeiten,<br />

die der Sättigung des Konsumenten und nicht<br />

der „Förderung eines Getränkegenusses“ dienen.<br />

Soweit Getränke zur Essensbegleitung ausgewählt<br />

werden, sind sie und nicht die Speisen eine<br />

Nebenleistung. Das Angebot vollständiger Mahlzeiten<br />

hat nach Auffassung des OLG Koblenz zur<br />

Folge, dass die Gaststätte als Nichtrauchergaststätte<br />

anzusehen ist. Die Ordnungswidrigkeit<br />

besteht also nicht im Servieren kompletter Mahlzeiten<br />

sondern im Zulassen des Rauchens („Eine<br />

Raucherlaubnis war nicht statthaft“).<br />

Vor diesem Hintergrund ist es nicht ganz konsequent,<br />

wenn das OLG im konkreten Zusammenhang<br />

den unterbliebenen Hinweis auf das<br />

Zutrittsverbot für Jugendliche deshalb nicht als<br />

Ordnungswidrigkeit wertet, weil die gesetzliche<br />

Neuregelung diesen Hinweis für Rauchergaststät-<br />

Ausnahmesituation<br />

Betriebsprüfung – Teil 1<br />

In der Praxis hat sich bewährt und eingebürgert,<br />

die Außenprüfung in den Kanzleiräumen<br />

des Steuerberaters durchzuführen. Diese Ortswahl<br />

birgt für beide Seiten Vorteile: Zum ersten<br />

entspannt es die Situation für den Mandanten<br />

gleich in zweierlei Hinsicht, denn sein<br />

Betriebsablauf wird so am wenigsten gestört,<br />

zum zweiten läuft er nicht Gefahr, unvorbereitet<br />

mit Fragen konfrontiert zu werden, deren<br />

Tragweite er vielleicht nicht auf den ersten<br />

Blick erkennen kann. Aber auch für den Prüfer<br />

des Finanzamtes bietet die Prüfung beim Steuerberater<br />

Vorteile, denn dieser hat nicht selten<br />

eine Vielzahl von Unterlagen schneller zu<br />

Rechtsanwalt Hans Eckhard<br />

Bausch aus Pirmasens ist regelmäßiger<br />

Autor dieser Zeitschrift.<br />

Er wird sich zu gastronomierelevanten<br />

Rechtsproblemen und<br />

aktuellen Gerichtsentscheidungen<br />

äußern. Hans Eckhard Bausch ist<br />

ein erfahrener Praktiker auf dem<br />

Gebiet des Hotel- und Gaststättenrechts.<br />

Seit Jahren unterstützt er<br />

aufgrund eines Kooperationsabkommens<br />

die Mitglieder des<br />

<strong>DEHOGA</strong> Rheinhessen-<strong>Pfalz</strong> bei<br />

der Geltendmachung von Forderungen<br />

im Rahmen gerichtlicher<br />

Mahnverfahren.<br />

Seine Artikel finden Sie auch auf der Internetseite<br />

www.dehoga-zentrum.de unter der Rubrik „Recht“.<br />

, Hans Eckhard Bausch, Dankelsbachstraße 44-48,<br />

66953 Pirmasens, Tel: 06331 99066.<br />

ten nicht mehr vorsieht. Des besagten Hinweises<br />

hätte es nämlich auch schon vor Inkrafttreten der<br />

Neuregelung nicht bedurft, weil es sich bei dem<br />

Lokal der Betroffenen nach Meinung des Gerichts<br />

ja um eine Nichtrauchergaststätte handelt, für die<br />

ein solcher Hinweis nie vorgeschrieben war.<br />

Das OLG hat sich sodann mit dem Argument der<br />

Betroffenen auseinandergesetzt, dass die gesetzliche<br />

Regelung betreffend „einfach zubereitete<br />

Speisen“ nicht hinreichend bestimmt sei. Nachdem<br />

es sich um eine Ausnahmeregelung zugunsten<br />

des Gaststättenbetreibers handele, unterlie-<br />

Sascha König ist Steuerberater<br />

bei der HOTAX Koblenz Steuer -<br />

beratungs gesellschaft mbH,<br />

Kooperationspartner des<br />

<strong>DEHOGA</strong> <strong>Rheinland</strong> e.V. Er ist<br />

zudem Mitglied im Bundes -<br />

ausschuss für Steuern des<br />

<strong>DEHOGA</strong> in Berlin.<br />

Hand als der Mandant selbst, und darüber<br />

hinaus können mit dem Berater auch direkt<br />

rechtliche Fragen erörtert werden. Deswegen<br />

gilt: Der beste Ort für die Außenprüfung ist beim<br />

Steuerberater!

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!