22.11.2012 Views

Gastronom gesucht - DEHOGA Rheinland-Pfalz

Gastronom gesucht - DEHOGA Rheinland-Pfalz

Gastronom gesucht - DEHOGA Rheinland-Pfalz

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

<strong>DEHOGA</strong>REPORT 6/2010 – Ratgeber<br />

ge sie nicht den gleichen Bestimmtheitsanforderungen<br />

wie Verbotsnormen. Wenn eine Bewertung<br />

stark von den Umständen des Einzelfalls<br />

abhänge, dürfe sich der Gesetzgeber mit sprachlich<br />

verständlichen, wertungsabhängigen Begriffen<br />

begnügen und deren Anwendung dem Richter<br />

überlassen. Auch die Bezugnahme auf eine<br />

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />

(BVerfG NJW 87, 43) kann indessen ein gewisses<br />

Unbehagen nicht gänzlich beseitigen, zumal das<br />

zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem<br />

Gesetzgeber auch bei Verbotsnormen einen<br />

erheblichen Spielraum für die Verwendung be -<br />

sonders auslegungsbedürftiger Begriffe belässt.<br />

Rechtsdogmatisch mag die Regelung im Nicht -<br />

raucherschutzgesetz als Ausnahmetatbestand<br />

gewollt gewesen sein. Das OLG hat sie aber im<br />

konkreten Fall dazu benutzt, den Betriebscharakter<br />

(Nichtrauchergaststätte) zu bestimmen, somit<br />

die eigentlichen Voraussetzungen eines Bußgeldtatbestandes<br />

(und damit eben nicht eine<br />

Ausnahme) zu definieren. Um eine Ausnahme -<br />

regelung würde es sich handeln, wenn nach der<br />

Sichtweise des Gerichts die Wirtin in einer Rauchergaststätte<br />

unzulässiger Weise vollständige<br />

Mahlzeiten serviert hätte, nicht aber wenn sie in<br />

einer Nichtrauchergaststätte verbotswidrig das<br />

Rauchen gestattet. In einer Nichtrauchergast -<br />

stätte ist nämlich das Rauchen auch nicht ausnahmsweise<br />

erlaubt.<br />

2.) Unterlagen für die Betriebs -<br />

prüfung<br />

Dem Betriebsprüfer sind selbstverständlich<br />

neben der Buchführung – in Papier oder digi -<br />

taler Form – auch die dazugehörigen Belege<br />

bereitzustellen. Damit jedoch nicht genug.<br />

Regelmäßig will der Prüfer auch Kopien der<br />

wichtigsten Verträge haben. Deswegen empfiehlt<br />

es sich, diese Verträge bereits im Vorfeld<br />

zusammenzutragen und dem Prüfer in einem<br />

Ordner zu übergeben. Beim Zusammentragen<br />

sollte direkt kontrolliert werden, ob auch wirklich<br />

alle wichtigen Verträge vorhanden sind. Ist<br />

dies nicht gegeben, müssen diese ggf. beim<br />

damaligen Vertragspartner noch einmal als<br />

Kopie angefordert werden. Dies kann unter<br />

Umständen dauern. Deshalb ist es gut, wenn<br />

dies bereits im Vorfeld der Betriebsprüfung<br />

geschehen ist. So wird unnötige Hektik und<br />

Unruhe während der Prüfung vermieden. <strong>Gastronom</strong>en<br />

sollten darüber hinaus daran denken,<br />

dass viele Prüfer auch die im Prüfungszeitraum<br />

Diese Differenzierung mag auf den ersten Blick<br />

rabulistisch anmuten, kann aber durchaus erheb -<br />

liche Auswirkungen auf die Strafzumessung haben.<br />

Denn Anzahl und Zeitraum der Verstöße (Servieren<br />

gesetzlich untersagter Speisen oder aber unzulässiges<br />

Erlauben von Rauchen) können völlig unterschiedlich<br />

sein, auch was die Nachweisbarkeit<br />

anbelangt.<br />

Nachdem die gesetzliche Formulierung aber keineswegs<br />

völlig konturlos ist, und sich demnach<br />

eine mangelnde Bestimmbarkeit ohnehin nicht<br />

unbedingt aufdrängt, hatte das OLG eigentlich<br />

keine zwingende Veranlassung, die verfassungsrechtliche<br />

Büchse der Pandora zu öffnen.<br />

Bei der Strafzumessung hat das Gericht der<br />

Betroffenen zugute gehalten, dass sie sich über<br />

die Reichweite der Ausnahmeregelung geirrt habe,<br />

und dass es zur Umsetzung der Vorschrift noch<br />

keine gefestigte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis<br />

gibt. Weiterhin sei mangels gegenteiliger<br />

Feststellung davon auszugehen, dass die Betroffene<br />

durch ihr Speisenangebot weder Nichtraucher<br />

zum Besuch ihrer Gaststätte veranlasst noch der<br />

Speisegastronomie (Raucher-)Kunden abgeworben<br />

habe. Bußgeld erhöhend hat sich die Dauer der<br />

Zuwiderhandlung von ca. 2 Monaten ausgewirkt.<br />

Wer künftig gegen die Vorschriften verstößt, wird<br />

sich kaum noch auf das Fehlen einer gefestigten<br />

Rechtsprechung und Verwaltungspraxis berufen<br />

können.<br />

ausgegebenen Speisekarten sehen wollen.<br />

Insoweit sollten auch diese bereits vor Beginn<br />

der BP zusammengetragen werden.<br />

3.) Gebot der Freundlichkeit und<br />

Sachlichkeit<br />

Bei aller Anspannung und ggf. auftretenden<br />

Meinungsverschiedenheit sollte trotzdem die<br />

Freundlichkeit und Sachlichkeit oberstes Gebot<br />

sein. Unsachliche Ausführungen oder gar persönliche<br />

Angriffe führen regelmäßig nicht zum<br />

Erfolg, sondern vergiften nur die Gesprächsatmosphäre<br />

und reduzieren damit die Verhandlungsbereitschaft<br />

des Gegenübers. Deswegen<br />

gilt im Rahmen der Außenprüfung: Wenn nötig,<br />

hart in der Sache, aber immer freundlich im Ton.<br />

Welche weiteren Spielregeln es für die Betriebsprüfung<br />

gibt und was zu tun ist, wenn dennoch<br />

erhebliche Meinungsverschiedenheiten zwischen<br />

Ihnen und dem Prüfer auftreten, können<br />

Sie in den nächsten Ausgaben des <strong>DEHOGA</strong>-<br />

Reports lesen.<br />

Stühle, Tische, Bänke, mehr<br />

Ihr Partner für innovative<br />

<strong>Gastronom</strong>ie-Einrichtungen<br />

Hohenzollernstrasse 17, 54290 Trier-Süd<br />

Tel.: 0651-31061, Fax: 0651-35577<br />

www. rohdestuhl.de<br />

www. schnieder.com<br />

www. may-kg.de<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

17

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!