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Aus Samtgemeinde und Gemeinden<br />

AUS SAMTGEMEINDE UND GEMEINDEN<br />

• Anordnung über das Abbrennen<br />

von Feuerwerkskörpern<br />

Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz<br />

in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBL. I Seite <strong>16</strong>9), zuletzt<br />

geändert am 15. Juni 2005 (BGBl. I S. <strong>16</strong>26), in Verbindung mit<br />

Nr. 7.2.6 des Verzeichnisses der Anlage 2 der Verordnung über die<br />

Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht<br />

sowie in anderen Rechtsgebieten (Zust. VO GewAR 20<strong>01</strong>) in der<br />

Fassung vom 14. August 2003 (Nieders. GVBl. Seite 313) wird für<br />

die Samtgemeinde Amelinghausen allgemein das<br />

Verbot<br />

angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke,<br />

z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper etc.) am<br />

31. Dezember 2<strong>01</strong>5 und am 1. Januar 2<strong>01</strong>6 im Umkreis von 150 m<br />

von Häusern mit Weichbedachungen (z. B. Reetdächer) abzubrennen.<br />

Verstöße gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />

nach § 46 Ziffer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz<br />

dar und können mit Geldbußen bis zu 50.000,00 € geahndet werden.<br />

Helmut Völker<br />

(Samtgemeindebürgermeister)<br />

• Neue Kollegin im Team Bürgerservice<br />

des Rathauses Amelinghausen<br />

„Wenn ich mich kurz vorstellen<br />

darf … Als Nachfolgerin von Herrn<br />

Weckbach bin ich nun in der Kfz-<br />

Zulassungsstelle in Amelinghausen<br />

tätig. Mein Name ist Nicole<br />

Brackelmann, ich bin 44 Jahre<br />

alt, habe drei erwachsene Kinder<br />

und lebe nun schon seit über 15<br />

Jahren in der Samtgemeinde<br />

Amelinghausen.<br />

Andreas Will<br />

RECHTSANWALT<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Verkehrsrecht<br />

• Mietrecht<br />

• Familien- und Erbrecht<br />

• Baurecht/Werkvertragsrecht<br />

• Unfallschadenregulierung<br />

Tel.: 04132 933233<br />

www.ra-andreas-will.de<br />

Oldendorfer Str. 3 · 21385 Amelinghausen<br />

Viele werden mich vielleicht<br />

schon kennen, denn ich habe in<br />

den vergangenen Jahren für einen<br />

ortsansässigen Betrieb mit<br />

regem Publikumsverkehr gearbeitet.<br />

Ursprünglich bin ich aus<br />

Lüneburg, gelernte Verwaltungsfachangestellte.<br />

Mein Aufgabenschwerpunkt<br />

erstreckt sich über<br />

alle Bereiche, die das Kfz-Zulassungsgeschäft<br />

beinhaltet wie<br />

z. B. Abmeldungen, Umschreibungen<br />

und Zulassungen.<br />

Ich freue mich sehr über meinen<br />

neuen Wirkungskreis und bin gespannt,<br />

welche neuen Herausforderungen<br />

mich hier erwarten. Zu<br />

den Öffnungszeiten begrüße ich<br />

Sie recht herzlich und bin Ihnen<br />

gerne behilflich.“<br />

Nicole Brackelmann<br />

• Räum- und Streupflicht<br />

Jahreszeitbedingt weise ich auf die in der Straßenreinigungssatzung<br />

sowie der Verordnung über Art, Maß und<br />

räumliche Auslegung der Samtgemeinde<br />

Amelinghausen geregelte Winterdienstpflicht<br />

der Grundstückseigentümer hin.<br />

Demnach sind bei Schneefall wege und Gehwege einschließlich gemein-<br />

Fußgängerübereiner<br />

Breite von 1,00 m freizuhalten. Ist ein<br />

samer Rad- und Gehwege mindestens in<br />

Gehweg nicht vorhanden, ist ein ebenso breiter<br />

Streifen am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Die Gossen,<br />

Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu<br />

halten. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln<br />

so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Decken<br />

Sie sich daher schon rechtzeitig mit dem nötigen Streugut ein.<br />

Der Bauhof der Samtgemeinde Amelinghausen wird in diesem Jahr<br />

wieder auf dem Parkplatz des Waldbades in Amelinghausen den<br />

Bürgern eine Sandreserve für private Streuzwecke zur Verfügung<br />

stellen. Alle Bürger können sich hier gerne solange der Vorrat reicht<br />

in haushaltsüblichen Mengen für Zwecke der privaten Streu- und<br />

Räumpflicht eindecken.<br />

Nicht für private Streuzwecke gedacht sind dagegen die insbesondere<br />

im Bereich von Gefällestrecken oder im Bereich gefährlicher<br />

Einmündungen aufgestellten Streusandkisten. Diese sollen als<br />

Selbsthilfeangebot den Anliegern nur unmittelbar bei extremen Witterungslagen<br />

zur Verfügung stehen, um dann zur Beseitigung extremer<br />

Gefährdungslagen dem oft erst zeitversetzt eintreffenden öffentlichen<br />

Winterdienst „im ersten Angriff“ zur Seite zu stehen.<br />

Die Sandentnahme aus den Streusandkisten zu anderen Zwecken<br />

ist ausdrücklich untersagt, da leider nur zu oft schon der Sand<br />

beim ersten Eisregen zu anderen Zwecken entnommen war und<br />

gutmeinende Anlieger dann vor leeren Streusandkisten standen.<br />

Weiterhin empfehle ich ausdrücklich bei extremen Witterungsverhältnissen<br />

wenn möglich auf die klassifizierten Straßen (Bundes-,<br />

Landes oder Kreisstraßen) auszuweichen, da diese in erster<br />

Räumpriorität zuerst durch die zuständigen Straßenmeistereien geräumt<br />

werden. Auf den Gemeindestraßen und Samtgemeindeverbindungswegen<br />

wird nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt.<br />

Bitte beachten Sie häufig anzutreffende unterschiedliche<br />

Fahrbedingungen zwischen Haupt- und Nebenstraßen.<br />

Auch in diesem Jahr werden sich alle am Winterdienst Beteiligten<br />

wieder nach besten Kräften und gerade bei schlechtesten Witterungsbedingungen<br />

bereits in den frühen Morgenstunden um Ihre<br />

Sicherheit im Straßenverkehr bemühen. Eine absolute Sicherheit<br />

kann jedoch von keinem Räumdienst gewährleistet werden. Bitte<br />

tragen Sie durch Ihr vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten als<br />

Verkehrsteilnehmer dazu bei, dass Unfälle vermieden werden.<br />

Helmut Völker<br />

(Samtgemeindebürgermeister)<br />

Betriebsstörungen in der<br />

Abwasserentsorgung<br />

Kanalverstopfungen oder Ausfall des Kleinpumpwerkes<br />

(rote Meldeleuchte am Schaltschrank des Pumpwerkes).<br />

Um im Störfall Überflutungsschäden auf dem<br />

Privatgrundstück zu vermeiden, bitte umgehend<br />

das diensthabende Kläranlagenpersonal<br />

unter der Rufnummer<br />

0 41 32/72 99 oder <strong>01</strong> 71/3 77 30 08 mobil<br />

informieren.<br />

Der Störfall wird dann umgehend bearbeitet.<br />

Seite 2

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