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Aus Samtgemeinde und Gemeinden<br />
AUS SAMTGEMEINDE UND GEMEINDEN<br />
• Anordnung über das Abbrennen<br />
von Feuerwerkskörpern<br />
Aufgrund des § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz<br />
in der Fassung vom 31. Januar 1991 (BGBL. I Seite <strong>16</strong>9), zuletzt<br />
geändert am 15. Juni 2005 (BGBl. I S. <strong>16</strong>26), in Verbindung mit<br />
Nr. 7.2.6 des Verzeichnisses der Anlage 2 der Verordnung über die<br />
Regelung von Zuständigkeiten im Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht<br />
sowie in anderen Rechtsgebieten (Zust. VO GewAR 20<strong>01</strong>) in der<br />
Fassung vom 14. August 2003 (Nieders. GVBl. Seite 313) wird für<br />
die Samtgemeinde Amelinghausen allgemein das<br />
Verbot<br />
angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerke,<br />
z. B. Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallkörper etc.) am<br />
31. Dezember 2<strong>01</strong>5 und am 1. Januar 2<strong>01</strong>6 im Umkreis von 150 m<br />
von Häusern mit Weichbedachungen (z. B. Reetdächer) abzubrennen.<br />
Verstöße gegen diese Anordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit<br />
nach § 46 Ziffer 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz<br />
dar und können mit Geldbußen bis zu 50.000,00 € geahndet werden.<br />
Helmut Völker<br />
(Samtgemeindebürgermeister)<br />
• Neue Kollegin im Team Bürgerservice<br />
des Rathauses Amelinghausen<br />
„Wenn ich mich kurz vorstellen<br />
darf … Als Nachfolgerin von Herrn<br />
Weckbach bin ich nun in der Kfz-<br />
Zulassungsstelle in Amelinghausen<br />
tätig. Mein Name ist Nicole<br />
Brackelmann, ich bin 44 Jahre<br />
alt, habe drei erwachsene Kinder<br />
und lebe nun schon seit über 15<br />
Jahren in der Samtgemeinde<br />
Amelinghausen.<br />
Andreas Will<br />
RECHTSANWALT<br />
• Arbeitsrecht<br />
• Verkehrsrecht<br />
• Mietrecht<br />
• Familien- und Erbrecht<br />
• Baurecht/Werkvertragsrecht<br />
• Unfallschadenregulierung<br />
Tel.: 04132 933233<br />
www.ra-andreas-will.de<br />
Oldendorfer Str. 3 · 21385 Amelinghausen<br />
Viele werden mich vielleicht<br />
schon kennen, denn ich habe in<br />
den vergangenen Jahren für einen<br />
ortsansässigen Betrieb mit<br />
regem Publikumsverkehr gearbeitet.<br />
Ursprünglich bin ich aus<br />
Lüneburg, gelernte Verwaltungsfachangestellte.<br />
Mein Aufgabenschwerpunkt<br />
erstreckt sich über<br />
alle Bereiche, die das Kfz-Zulassungsgeschäft<br />
beinhaltet wie<br />
z. B. Abmeldungen, Umschreibungen<br />
und Zulassungen.<br />
Ich freue mich sehr über meinen<br />
neuen Wirkungskreis und bin gespannt,<br />
welche neuen Herausforderungen<br />
mich hier erwarten. Zu<br />
den Öffnungszeiten begrüße ich<br />
Sie recht herzlich und bin Ihnen<br />
gerne behilflich.“<br />
Nicole Brackelmann<br />
• Räum- und Streupflicht<br />
Jahreszeitbedingt weise ich auf die in der Straßenreinigungssatzung<br />
sowie der Verordnung über Art, Maß und<br />
räumliche Auslegung der Samtgemeinde<br />
Amelinghausen geregelte Winterdienstpflicht<br />
der Grundstückseigentümer hin.<br />
Demnach sind bei Schneefall wege und Gehwege einschließlich gemein-<br />
Fußgängerübereiner<br />
Breite von 1,00 m freizuhalten. Ist ein<br />
samer Rad- und Gehwege mindestens in<br />
Gehweg nicht vorhanden, ist ein ebenso breiter<br />
Streifen am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Die Gossen,<br />
Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu<br />
halten. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln<br />
so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Decken<br />
Sie sich daher schon rechtzeitig mit dem nötigen Streugut ein.<br />
Der Bauhof der Samtgemeinde Amelinghausen wird in diesem Jahr<br />
wieder auf dem Parkplatz des Waldbades in Amelinghausen den<br />
Bürgern eine Sandreserve für private Streuzwecke zur Verfügung<br />
stellen. Alle Bürger können sich hier gerne solange der Vorrat reicht<br />
in haushaltsüblichen Mengen für Zwecke der privaten Streu- und<br />
Räumpflicht eindecken.<br />
Nicht für private Streuzwecke gedacht sind dagegen die insbesondere<br />
im Bereich von Gefällestrecken oder im Bereich gefährlicher<br />
Einmündungen aufgestellten Streusandkisten. Diese sollen als<br />
Selbsthilfeangebot den Anliegern nur unmittelbar bei extremen Witterungslagen<br />
zur Verfügung stehen, um dann zur Beseitigung extremer<br />
Gefährdungslagen dem oft erst zeitversetzt eintreffenden öffentlichen<br />
Winterdienst „im ersten Angriff“ zur Seite zu stehen.<br />
Die Sandentnahme aus den Streusandkisten zu anderen Zwecken<br />
ist ausdrücklich untersagt, da leider nur zu oft schon der Sand<br />
beim ersten Eisregen zu anderen Zwecken entnommen war und<br />
gutmeinende Anlieger dann vor leeren Streusandkisten standen.<br />
Weiterhin empfehle ich ausdrücklich bei extremen Witterungsverhältnissen<br />
wenn möglich auf die klassifizierten Straßen (Bundes-,<br />
Landes oder Kreisstraßen) auszuweichen, da diese in erster<br />
Räumpriorität zuerst durch die zuständigen Straßenmeistereien geräumt<br />
werden. Auf den Gemeindestraßen und Samtgemeindeverbindungswegen<br />
wird nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt.<br />
Bitte beachten Sie häufig anzutreffende unterschiedliche<br />
Fahrbedingungen zwischen Haupt- und Nebenstraßen.<br />
Auch in diesem Jahr werden sich alle am Winterdienst Beteiligten<br />
wieder nach besten Kräften und gerade bei schlechtesten Witterungsbedingungen<br />
bereits in den frühen Morgenstunden um Ihre<br />
Sicherheit im Straßenverkehr bemühen. Eine absolute Sicherheit<br />
kann jedoch von keinem Räumdienst gewährleistet werden. Bitte<br />
tragen Sie durch Ihr vorsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten als<br />
Verkehrsteilnehmer dazu bei, dass Unfälle vermieden werden.<br />
Helmut Völker<br />
(Samtgemeindebürgermeister)<br />
Betriebsstörungen in der<br />
Abwasserentsorgung<br />
Kanalverstopfungen oder Ausfall des Kleinpumpwerkes<br />
(rote Meldeleuchte am Schaltschrank des Pumpwerkes).<br />
Um im Störfall Überflutungsschäden auf dem<br />
Privatgrundstück zu vermeiden, bitte umgehend<br />
das diensthabende Kläranlagenpersonal<br />
unter der Rufnummer<br />
0 41 32/72 99 oder <strong>01</strong> 71/3 77 30 08 mobil<br />
informieren.<br />
Der Störfall wird dann umgehend bearbeitet.<br />
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