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ACHTUNG !<br />
Anmeldeschluss:<br />
30. April<br />
2023<br />
INFORMATIONEN ZUR<br />
PRÄMIENVERBILLIGUNG 2023<br />
Grundlage für Prämienverbilligung<br />
Die Krankenkassen erheben aufgrund der gesetzlichen Regelungen im Krankenversicherungsbereich<br />
ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen.<br />
Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Personen in bescheidenen<br />
wirtschaftlichen Verhältnissen haben daher Anspruch auf Prämienverbilligungen in<br />
der Krankenversicherung. Die Prämienverbilligung wird direkt an die Krankenversicherer<br />
überwiesen.<br />
Anmeldung und Anmeldeformular<br />
Steuerpflichtige, welche aufgrund der Steuerwerte 2021 allenfalls Anspruch auf eine<br />
Prämienverbilligung haben, erhielten von der Ausgleichskasse Nidwalden im Verlaufe<br />
des Monates März 2023 ein Anmeldeformular zugestellt. Wer kein Formular erhalten<br />
hat und die Beiträge geltend machen will, kann auf der Webseite der Ausgleichskasse<br />
Nidwalden (www.aknw.ch/Online-Schalter/Formulare) das ent sprechende<br />
Formular herunterladen.<br />
Einzig Personen, welche am 1. 1. 2023 Ergänzungsleistungen zur AHV / IV erhalten,<br />
müssen keine Anmeldung ausfüllen.<br />
Anmeldefrist<br />
Die Anmeldung ist der Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88,<br />
6371 Stans, bis spätestens 30. April 2023 (Poststempel) einzureichen.<br />
Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt.<br />
Personen, die aus dem Ausland zuziehen, haben die Anmeldung innert 3 Monaten<br />
seit der Einreise einzureichen.<br />
Auskünfte<br />
Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Ausgleichskasse,<br />
Abteilung Prämien verbilligung (Direktwahl 041 618 51 04).<br />
Ausgleichskasse Nidwalden, Stansstaderstrasse 88, 6371 Stans<br />
www.aknw.ch