Aktuelle Informationen für die Schifffahrt - Wasser- und ...
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erst fortsetzen, wenn bei auflaufendem <strong>Wasser</strong> <strong>die</strong> Pegelanzeige im unteren<br />
Vorhafen Herbrum (DEK-km 213,080, linkes Ufer) 500 cm anzeigt.<br />
- Für <strong>die</strong> Bergfahrt erfolgt <strong>die</strong> Anzeige des Abfahrwasserstandes durch den in<br />
Halte bei DEK-km 225,200 am rechten Ufer aufgestellten Brücken- <strong>und</strong><br />
<strong>Schifffahrt</strong>spegel. Fahrzeuge <strong>und</strong> Verbände mit einer Abladetiefe von 2,50 m<br />
<strong>und</strong> mehr dürfen ihre Fahrt in Richtung Herbrum erst fortsetzen, wenn bei<br />
auflaufendem <strong>Wasser</strong> <strong>die</strong> 9,00m-Markierung am Brückenpegel (roter<br />
Bereich) nicht mehr sichtbar ist.<br />
- Fahrzeuge <strong>und</strong> Verbände mit geringeren Abladetiefen können, wenn <strong>die</strong><br />
Differenz zwischen der tatsächlichen <strong>und</strong> höchst zulässigen Abladetiefe von<br />
den jeweiligen Abfahrtspegelständen abgezogen wird, entsprechend früher<br />
in eine der Strecken einfahren.<br />
- Das Überholen in der Strecke von km- 211,16 (Unterwasser Schleuse<br />
Herbrum) bis km-225,82 (Papenburg) ist <strong>für</strong> alle Fahrzeuge verboten.<br />
- Fahrzeuge <strong>und</strong> Verbände dürfen in <strong>die</strong> Strecke erst einfahren, wenn <strong>die</strong><br />
Schleusenaufsicht in Herbrum oder eine andere Person der <strong>Wasser</strong> u.<br />
<strong>Schifffahrt</strong>sverwaltung oder <strong>die</strong> <strong>Wasser</strong>schutzpolizei <strong>die</strong> Strecke freigibt.<br />
Diese <strong>Schifffahrt</strong>spolizeiliche Anordnung gilt <strong>für</strong> alle Fahrzeuge, einschließlich<br />
Kleinfahrzeuge.<br />
Diese Anordnungen gelten mit der offiziellen Freigabe der Strecke bis auf<br />
Widerruf.<br />
Meppen, den Oktober 2005 <strong>Wasser</strong> u. <strong>Schifffahrt</strong>samt<br />
Meppen<br />
(i. A. Rohe)<br />
Hinweis:<br />
Der Text wird in mehreren Sprachen übersetzt; maßgebend ist <strong>die</strong> deutsche<br />
Fassung. Dies gilt auch <strong>für</strong> <strong>die</strong> angehängten <strong>und</strong> bereits verteilten Infoblätter.