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E_1949_Zeitung_Nr.012

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Nr. 12 - FREITAG, 18. MÄRZ <strong>1949</strong> AUTOMOBIL REVUE 25<br />

STRASSEN UND VERKEHR<br />

Velofahrer, weisst du ... ?<br />

Als Velo-, Hilfsmotorrad- und gelegentlicher<br />

Autofahrer freue ich mich sehr, dass die Basler<br />

Polizeien ausgezeichnetes Büchlein an die Velofahrer<br />

abgibt. Hoffentlich finden sich bald<br />

Nachahmer in andern Kantonen. Nur ein Satz<br />

in dieser Broschüre will mir nicht recht einleuchten:<br />

« Ist deine Velolampe geneigt, so dass<br />

der Lichtkegel nicht über 25 m reicht und die<br />

andern Strassenbenützer nicht blendet > Liebe<br />

Basler Polizei, wenn ich bei Nacht eine Strecke<br />

von 70 km fahren müsste, wie es mir auch schon<br />

passiert ist, so würde ich's um keinen Preis tun,<br />

dürfte ich nicht weiter sehen. Nun, ich liess mir<br />

eigens eine Lampe mit Abblendung montieren<br />

und brauche diese Einrichtung sehr gewissenhaft.<br />

Sie hat mir auch treffliche Dienste, namentlich<br />

im Nebel, geleistet, wo man bekanntlich<br />

mit der Abblendung besser sieht. Nicht zuletzt<br />

musste ich die Vorrichtung leider auch hie<br />

und da für Autofahrer brauchen, die vergassen,<br />

abzublenden. Wäre es im Interesse der Verkehrssicherheit<br />

nicht angezeigt, alle Velolampen<br />

ohne Abblendvorrichtung zu verbieten? Der<br />

Mehrpreis ist mit 3—4 Fr. nicht hoch, also für<br />

jedermann erschwinglich. Denn auch als « Auch-<br />

Autofahrer > weiss ich, dass Velolarnpen sehr<br />

stark blenden können und besonders im Stadtverkehr<br />

mitunter sehr störend wirken. Just hier<br />

ist die Begrenzung ihrer Reichweite auf 25 m<br />

am Platz, nicht aber auf Ueberlandstrassen mit<br />

den grösseren dort erreichbaren Geschwindigkeiten.<br />

Also: Velolampen mit Abblendvorrichtung<br />

und eine Gebrauchsanweisung für solche,<br />

die die Bedienung « vergessen », wenn nötig per<br />

Zufall einmal durch eine Polizeikontrolle.<br />

Weil ich gerade bei der Strassenkontrolle bin:<br />

warum bedient sich die Polizei hiefür meist nur<br />

einer gewöhnlichen, weiss leuchtenden Taschenlampe,<br />

mit der sie den anzuhaltenden Fahrer<br />

blendet? Im Luzernbiet erlebte ich kürzlich folgendes:<br />

Auf feuchter Strasse und bei nebligem<br />

Wetter fahrend, gewahrte ich vor mir immer<br />

deutlicher einige Lichter, die sich gegen meine<br />

Fahrbahn hin bewegten. Ich nahm das Gas meines<br />

« Cucciolo » weg und hielt langsam auf die<br />

Strassenmitte zu. Die Lichter erloschen, dafür<br />

aber fuchtelte ein anderes in der Luft herum,<br />

das mich so blendete, dass ich nicht mehr wusste,<br />

wo ich fuhr. Darauf stoppte ich, und schon ertönte<br />

es von meiner rechten Seite: « Halt," Kontrolle!<br />

» Ich b,efand mich nahe am linken Strassenrand,<br />

rechts von mir drei Velofahrer und der<br />

Polizist. Seine erste Frage lautete, weshalb ich so<br />

stark «links » sei. Auf meine Erklärung hin<br />

wurde er dann recht freundlich. Wozu gibt es<br />

Taschenlampen mit rotem Licht? Vielen Polizisten<br />

scheinen sie unbekannt zu sein. Jedenfalls<br />

wäre ihnen mancher Velo- und Autofahrer<br />

dankbar, wenn sie bei Kontrollen ihr «Halt»<br />

mit rotem Licht gebieten würden. In einzelnen<br />

Fällen trifft man es übrigens schon. — Und nun<br />

würde ich gerne auch andere Stimmen hören,<br />

besonders von der Polizei, auch von der Basler.<br />

MILITÄRISCHES<br />

Hallen und Reparaturwerkstätten für Motorfahrzeuge<br />

der Armee.<br />

Diese Vorlage, worin der Bundesrat die Gewährung<br />

eines Kredites von 19 Mill. Fr. vorschlägt,<br />

gelangt bereits in der am 21. März beginnenden<br />

Frühjahrssession der eidg. Räte zur<br />

Behandlung. Die Priorität steht dem Nationalrat<br />

zu, dessen Kommission Zustimmung zu den bundesrätlichen<br />

Anträgen beschlossen hat.<br />

E.B.<br />

nicht. Sie sind also bezüglich des Ersatzes des<br />

Schadens, nachdem Sie keine Kaskoversicherung<br />

haben, ausschliesslich auf den Dieb angewiesen.<br />

Anfrage: Haftung des Führers für Mängel.<br />

Ich fahre gelegentlich einen Personenwagen, der<br />

als Geschäftswagen von mehreren Fahrern unserer<br />

Firma benützt wird. Kürzlich geriet ich in<br />

eine Kontrolle, welche Mängel an der Beleuchtung<br />

(Schlusslicht) feststellte. Leider ist mir dies<br />

während der Fahrt nicht aufgefallen. Da mich<br />

die Polizei dafür gebüsst hat, interessiert es mich<br />

zu wissen, ob ich auch, als blosser Fahrer für<br />

den Zustand des Wagens verantwortlich bin.<br />

Macht das Gesetz in dieser Hinsicht nicht einen<br />

Unterschied zwischen beruf smässigem und nichtberufsmässigem<br />

Führer? Nach Art. 37 der Vollziehungsverordnung<br />

glaube ich dies annehmen<br />

zu dürfen. O. M. in V.<br />

Antwort: Grundsätzlich ist der Halter zivilrechtlich<br />

dafür verantwortlich, dass sich das<br />

Motorfahrzeug in vorschriftsmässigem Zustande<br />

befindet. Neben dem Halter ist aber auch jede<br />

andere Person, die ein Motorfahrzeug in den<br />

öffentlichen Verkehr bringt, dafür verantwortlich,<br />

dass dieses — namentlich z. B. infolge vorschriftswidrigen<br />

Zustandes — keinen Schaden<br />

anrichtet. Der Halter haftet nach MFG (Kausalhaftung),<br />

während andere Personen nach OR 41<br />

ff haftbar sind (Verschuldenshaftung). Die strafrechtliche<br />

Verantwortlichkeit trägt ausschliesslich<br />

der Führer, und zwar gleichgültig, ob es sich<br />

um einen berufsmässigen oder nicht berufsmässigen<br />

Führer handelt. Der Führer macht sich<br />

strafbar, wenn er ein betriebsunsicheres Motorfahrzeug<br />

in den öffentlichen Verkehr bringt, bzw.<br />

wenn er dieses führt. Art. 37, Absatz 2, letzter<br />

Satz der Vollziehungsverordnung stellt für den<br />

190000<br />

180000<br />

»70000<br />

Die Stadt Frei bürg hat vor kurzem einen Trolleybusbetrieb eingerichtet, der die Aussenquartiere mit dem Stadtzentrum<br />

bindet. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um eine Konstruktion der Societe des Vehicules et tracteurs electriques \ verin<br />

Paris. Zum zweitenmal hält damit der Trolleybus in der Saanestadt seinen Einzug, denn schon das Jahr 1912 sahVetra<br />

Eröffnung einer Trolleybuslinie zwischen Freiburg und Favargny, der ersten ihrer Art in der Schweiz. sah die<br />

berufsmassigen Führer lediglich eine erhöhte<br />

Sorgfaltspflicht auf. Die Verletzung der dem<br />

Führer grundsätzlich obliegenden Pflichten ist<br />

dem Berufsführer in einem sonst gleichliegenden<br />

Falle als schwerere Schuld anzurechnen wie dem<br />

Nicht-Berufsführer, namentlich wenn es sich um<br />

Fahrlässigkeit handelt. Dies kann auch in zivilrechtlichen,<br />

speziell in Regressfragen, « von Bedeutung<br />

sein.<br />

Die Entwicklung unseres Autofahrzeugbestandes<br />

Entwicklung des Motorfahrzeugbestandes<br />

Motorräder — ——<br />

Nutzfahrzeuge<br />

Personenwagen<br />

Total Motorfahrzeuge<br />

Der neue Freiburger Trolleybus<br />

AUS<br />

Gesellschaft der Militärmotorfahrer des Kantons<br />

Solothurn. Samstag, den 12. März <strong>1949</strong>, hielt<br />

die GMMS im Restaurant Schnepfen in Solothurn<br />

ihre 4. Generalversammlung ab. Diesmal<br />

war der Aufmarsch der Mitglieder erfreulich<br />

gross. Unter dem Vorsitz des Präsidenten Oblt.<br />

Kambli konnten sämtliche Traktanderi rasch erledigt<br />

werden. Der engere Vorstand der GMMS,<br />

Sektion Solothurn, setzt sich für das Jahr <strong>1949</strong><br />

wie folgt zusammen: Präsident: Kambli Robert;<br />

Vizepräsident: Kissling Paul (neu); Sekretär:<br />

Wyss Rudolf; Kassier: Rothen Fritz.<br />

Als wichtigste Punkte aus dem neuen Tätigkeitsprogramm<br />

seien festgehalten: Besuch des<br />

Automobilsalons Genf; 2. Vielseitigkeitsprüfung<br />

der GMMS; Filmvqrtrag; Werkbesichtigungen;<br />

Instruktionskurs mit Armee-Jeeps (sofern Fz.<br />

erhältlich); Lotto-Match; Familienausflug mit<br />

Pick-Nick sowie Teilnahme an Veranstaltungen<br />

benachbarter Militär-Motorfahrer-Vereinigungen.<br />

Der Citroen-Club Bern<br />

hielt Freitag, den 11. März, im « Bristol >, Bern,<br />

seine erste ordentliche Hauptversammlung unter<br />

dem Vorsitz seines Präsidenten Architekt F. Michel<br />

ab. Wedei der Jahresbericht noch die Jahresrechnung<br />

1948 gaben zu irgendwelcher Diskussion<br />

Anlass, und nach deren Genehmigung<br />

wurde ebenso einmütig der Jahresbeitrag für<br />

1950 auf Fr. 12.— belassen. Das Jahresprogramm<br />

sieht zunächst einmal eine Bereicherung der Monatszusammenkünfte<br />

durch Referate von Mitgliedern,<br />

zur Hauptsache über Dinge aus deren<br />

Berufsgebieten vor. Aus den Plänen für Clubtouren<br />

kristallisierten sich nach länglicher Beratung<br />

zwei Projekte heraus, die schliesslich<br />

zum Beschluss erhoben wurden: eine dreitägige<br />

Frühlingsausfahrt vom 14.—16. Mai mit'"' der<br />

Route Simplon — Stresa — Locarno — Gotthard—<br />

Bern und eine fünftägige Sommertour vom 27.<br />

bis 31. August nach Oesterreich, wofür der genaue<br />

Routenplan noch zusammenzustellen bleibt,<br />

doch soll er den Mitgliedern sobald als möglich<br />

zugeleitet werden. Angesichts dieses reich befrachteten<br />

Programms will der Club dagegen auf<br />

eine Herbsttour verzichten. Wiederum sind auf<br />

den Winter hin technische Kurse in Aussicht genommen,<br />

wofür der Vorstand einen Plan ausarbeiten<br />

wird.<br />

TCS<br />

DEN VERBÄNDEN<br />

PERSONELLES<br />

Louis Dupont t«<br />

ehemaliger Direktor der Michelin AG. in der<br />

Schweiz.<br />

In Bellayista in Argentinien, wo er das dortige<br />

Michelin-Werk leitete, starb im Alter von<br />

46 Jahren Louis Dupont, der. 1928—1938 an der<br />

Spitze der Michelin-Agentur in Kairo stand und<br />

dann bis 1946 die Direktion der Michelin der<br />

AG. in der Schweiz innehatte. Während seines<br />

Aufenthaltes in Genf erwarb er sich hier viele<br />

Freunde.<br />

JURISTISCHER SPRECHSAAL<br />

Anfrage: Haftung für Sachschäden bei Strolchenfahrten.<br />

Kürzlich wurde mein Wagen, den<br />

ich abgeschlossen in einem Hofe eingestellt<br />

hatte, während der Nacht mit einem Nachschlüssel<br />

geöffnet, entwendet und demoliert. Als Dieb<br />

ermittelte die Polizei einen 19jährigen Jüngling.<br />

Am Wagen, der nur für Haftpflicht versichert<br />

ist, entstand ein Schaden von 2800 Fr. Wer haftet<br />

mir dafür? A. V. in Z.<br />

Antwort: Es handelt sich bei dem von<br />

Ihnen zitierten Falle offenbar um eine Strolchenfahrt,<br />

d.h. um die eigenmächtige Verwendung<br />

Ihres Automobils ohne Ihr Verschulden.<br />

Ein Verschulden Ihrerseits liegt nicht vor, weil<br />

Sie den Wagen abgeschlossen und damit das in<br />

Ihrem Ermessen Mögliche getan hatten, um die<br />

Inbetriebsetzunng des Fahrzeuges durch einen<br />

unbefugten Dritten zu verhindern. Für den<br />

Schaden ist Ihnen der Dieb haftbar. Dass dieser<br />

noch minderjährig ist, ändert an dessen Haftpflicht<br />

nichts. Die Frage ist höchstens die, ob er<br />

in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen. Wir<br />

nehmen an, dass dies wohl im Laufe der Zeit,<br />

gestützt auf dessen Arbeitseinkommen, möglich<br />

sein wird. Eine Versicherung für durch Strolchenfahrten<br />

entstandenen Sachschaden besteht<br />

1910 IPU 1Q17 1090<br />

Deutlicher als alle Zahlen illustriert diese Graphik den Verlauf unserer Motorfahrzeug-Bestandeskurve seit 1910. Erklomm<br />

sie nach dem ersten Weltkrieg in ständigem Anstieg 1931 einen ersten Kulminationspunkt, um dann während der Krisenjahre<br />

in unregelmässige Bewegung überzugehen und erst 1939 wieder ungefähr den Stand von 1931, nämlich rund 120 000<br />

Einheiten, zu erreichen, so brachte der zweite Weltkrieg ein gewaltiges Tief, doch setzte seit 1946 ein kaum geahnter<br />

Wiederaufschwung ein, der alle bisherigen Bestandeszahlen in den Schatten stellte und 194S bei der Marke von rund<br />

188 000 Einheilen angelangt war. In der steil emporstrebenden Kurve findet diese grossartige Entwicklung ihren sichtbaren<br />

Ausdruck.<br />

Sö/emeistverbreitete<br />

+stlanke flank<br />

in der Schweiz<br />

Generalvertretung für die Schweizi<br />

SACAF route de Lyon 108<br />

Vertreter und Untervertreter<br />

in allen wichtigen Ortschaften<br />

GENF<br />

Die Automobilsektion ST. GALLEN/APPEN-<br />

ZELL des TCS hielt kürzlich im «Storchen »,<br />

Herisau, unter dem Vorsitz von Präsident Otto<br />

Fierz, St. Gallen, ihre 22. ordentliche Hauptversammlung<br />

ab, die auch von Regierungsmitgliedern<br />

und Vertretern der kantonalen Automobilkontrollen<br />

des Einzugsgebietes besucht<br />

war. Im Jahresbericht gedachte der Vorsitzende<br />

der rapiden Entwicklung der Sektion, die im Berichtsjahr<br />

auf 5200 Mitglieder anstieg und damit<br />

75 % aller Personenwagenbesitzer des Einzugsgebietes<br />

umfasst, gedachte in ehrenden Worten<br />

Dr. Frz. Kalberers, St. Gallen, und Hans Martis,<br />

des Präsidenten der Ortsgruppe St Gallen-Oberland,<br />

orientierte über die Tätigkeit der sieben<br />

Ortsgruppen, die vor allem Verkehrsunterricht<br />

und -Unfallbekämpfung trieben und auch sonst<br />

ihren Mitgliedern dienten, um dann die standespolitischen<br />

und Verkehrsprobleme und spezifischen<br />

Automobil- und Touristikfragen zu beleuchten.<br />

Auch das von Sekretär M. Lusti betriebene<br />

Sektionssekretariat belegte die Riesenarbeit<br />

der Sektion, über deren besondere Veranstaltungen<br />

unterm Jahr jeweilen schon berichtet<br />

wurde.<br />

Sekretär M. Lusti legte die Jahresrechnung<br />

m<br />

vor, die nach den Anträgen der Kontrollstelle<br />

genehmigt wurde, ebenso wie das Budget 1950<br />

und der Jahresbeitrag in bisheriger Höhe.<br />

Für die zweijährige Amtsdauer wurden Präsident<br />

Fierz und die verbleibenden Vorstandsmitglieder<br />

und Revisoren bestätigt und neu in<br />

den Vorstand gewählt Red. Dr. Schöbi, Au, und<br />

Prokurist Spirk, St. Gallen. Genehmigung fand<br />

sodann auch das von Vergnügungspräsident<br />

Hrch. Burk, St. Gallen, vorgelegte Tätigkeitsprogramm<br />

<strong>1949</strong>, das wiederum sehr reichhaltig<br />

ausgefallen ist.<br />

In der Allgemeinen Umfrage sprach Ehrenpräsident<br />

Lutz, Flawil, über Unfallverhütung<br />

und Alkoholfragen. Die Diskussion wurde von<br />

Landammann Kessler, Chef des kant.-st.-gall.<br />

Polizeidepartementes, Kantonsrichter Birchler<br />

und dem Vorsitzenden benützt.<br />

Präsident Fierz und Sportpräsident Burk<br />

wurde für über 20jährige treue und verdiente<br />

Mitgliedschaft ein sinniges Präsent überreicht.<br />

Dann begann der zweite Teil der Tagung, zu<br />

dem die Herisauer Knabenmusik ihre Weisen<br />

ertönen liess.<br />

ck.

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