E_1949_Zeitung_Nr.012
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Nr. 12 - FREITAG, 18. MÄRZ <strong>1949</strong> AUTOMOBIL REVUE 25<br />
STRASSEN UND VERKEHR<br />
Velofahrer, weisst du ... ?<br />
Als Velo-, Hilfsmotorrad- und gelegentlicher<br />
Autofahrer freue ich mich sehr, dass die Basler<br />
Polizeien ausgezeichnetes Büchlein an die Velofahrer<br />
abgibt. Hoffentlich finden sich bald<br />
Nachahmer in andern Kantonen. Nur ein Satz<br />
in dieser Broschüre will mir nicht recht einleuchten:<br />
« Ist deine Velolampe geneigt, so dass<br />
der Lichtkegel nicht über 25 m reicht und die<br />
andern Strassenbenützer nicht blendet > Liebe<br />
Basler Polizei, wenn ich bei Nacht eine Strecke<br />
von 70 km fahren müsste, wie es mir auch schon<br />
passiert ist, so würde ich's um keinen Preis tun,<br />
dürfte ich nicht weiter sehen. Nun, ich liess mir<br />
eigens eine Lampe mit Abblendung montieren<br />
und brauche diese Einrichtung sehr gewissenhaft.<br />
Sie hat mir auch treffliche Dienste, namentlich<br />
im Nebel, geleistet, wo man bekanntlich<br />
mit der Abblendung besser sieht. Nicht zuletzt<br />
musste ich die Vorrichtung leider auch hie<br />
und da für Autofahrer brauchen, die vergassen,<br />
abzublenden. Wäre es im Interesse der Verkehrssicherheit<br />
nicht angezeigt, alle Velolampen<br />
ohne Abblendvorrichtung zu verbieten? Der<br />
Mehrpreis ist mit 3—4 Fr. nicht hoch, also für<br />
jedermann erschwinglich. Denn auch als « Auch-<br />
Autofahrer > weiss ich, dass Velolarnpen sehr<br />
stark blenden können und besonders im Stadtverkehr<br />
mitunter sehr störend wirken. Just hier<br />
ist die Begrenzung ihrer Reichweite auf 25 m<br />
am Platz, nicht aber auf Ueberlandstrassen mit<br />
den grösseren dort erreichbaren Geschwindigkeiten.<br />
Also: Velolampen mit Abblendvorrichtung<br />
und eine Gebrauchsanweisung für solche,<br />
die die Bedienung « vergessen », wenn nötig per<br />
Zufall einmal durch eine Polizeikontrolle.<br />
Weil ich gerade bei der Strassenkontrolle bin:<br />
warum bedient sich die Polizei hiefür meist nur<br />
einer gewöhnlichen, weiss leuchtenden Taschenlampe,<br />
mit der sie den anzuhaltenden Fahrer<br />
blendet? Im Luzernbiet erlebte ich kürzlich folgendes:<br />
Auf feuchter Strasse und bei nebligem<br />
Wetter fahrend, gewahrte ich vor mir immer<br />
deutlicher einige Lichter, die sich gegen meine<br />
Fahrbahn hin bewegten. Ich nahm das Gas meines<br />
« Cucciolo » weg und hielt langsam auf die<br />
Strassenmitte zu. Die Lichter erloschen, dafür<br />
aber fuchtelte ein anderes in der Luft herum,<br />
das mich so blendete, dass ich nicht mehr wusste,<br />
wo ich fuhr. Darauf stoppte ich, und schon ertönte<br />
es von meiner rechten Seite: « Halt," Kontrolle!<br />
» Ich b,efand mich nahe am linken Strassenrand,<br />
rechts von mir drei Velofahrer und der<br />
Polizist. Seine erste Frage lautete, weshalb ich so<br />
stark «links » sei. Auf meine Erklärung hin<br />
wurde er dann recht freundlich. Wozu gibt es<br />
Taschenlampen mit rotem Licht? Vielen Polizisten<br />
scheinen sie unbekannt zu sein. Jedenfalls<br />
wäre ihnen mancher Velo- und Autofahrer<br />
dankbar, wenn sie bei Kontrollen ihr «Halt»<br />
mit rotem Licht gebieten würden. In einzelnen<br />
Fällen trifft man es übrigens schon. — Und nun<br />
würde ich gerne auch andere Stimmen hören,<br />
besonders von der Polizei, auch von der Basler.<br />
MILITÄRISCHES<br />
Hallen und Reparaturwerkstätten für Motorfahrzeuge<br />
der Armee.<br />
Diese Vorlage, worin der Bundesrat die Gewährung<br />
eines Kredites von 19 Mill. Fr. vorschlägt,<br />
gelangt bereits in der am 21. März beginnenden<br />
Frühjahrssession der eidg. Räte zur<br />
Behandlung. Die Priorität steht dem Nationalrat<br />
zu, dessen Kommission Zustimmung zu den bundesrätlichen<br />
Anträgen beschlossen hat.<br />
E.B.<br />
nicht. Sie sind also bezüglich des Ersatzes des<br />
Schadens, nachdem Sie keine Kaskoversicherung<br />
haben, ausschliesslich auf den Dieb angewiesen.<br />
Anfrage: Haftung des Führers für Mängel.<br />
Ich fahre gelegentlich einen Personenwagen, der<br />
als Geschäftswagen von mehreren Fahrern unserer<br />
Firma benützt wird. Kürzlich geriet ich in<br />
eine Kontrolle, welche Mängel an der Beleuchtung<br />
(Schlusslicht) feststellte. Leider ist mir dies<br />
während der Fahrt nicht aufgefallen. Da mich<br />
die Polizei dafür gebüsst hat, interessiert es mich<br />
zu wissen, ob ich auch, als blosser Fahrer für<br />
den Zustand des Wagens verantwortlich bin.<br />
Macht das Gesetz in dieser Hinsicht nicht einen<br />
Unterschied zwischen beruf smässigem und nichtberufsmässigem<br />
Führer? Nach Art. 37 der Vollziehungsverordnung<br />
glaube ich dies annehmen<br />
zu dürfen. O. M. in V.<br />
Antwort: Grundsätzlich ist der Halter zivilrechtlich<br />
dafür verantwortlich, dass sich das<br />
Motorfahrzeug in vorschriftsmässigem Zustande<br />
befindet. Neben dem Halter ist aber auch jede<br />
andere Person, die ein Motorfahrzeug in den<br />
öffentlichen Verkehr bringt, dafür verantwortlich,<br />
dass dieses — namentlich z. B. infolge vorschriftswidrigen<br />
Zustandes — keinen Schaden<br />
anrichtet. Der Halter haftet nach MFG (Kausalhaftung),<br />
während andere Personen nach OR 41<br />
ff haftbar sind (Verschuldenshaftung). Die strafrechtliche<br />
Verantwortlichkeit trägt ausschliesslich<br />
der Führer, und zwar gleichgültig, ob es sich<br />
um einen berufsmässigen oder nicht berufsmässigen<br />
Führer handelt. Der Führer macht sich<br />
strafbar, wenn er ein betriebsunsicheres Motorfahrzeug<br />
in den öffentlichen Verkehr bringt, bzw.<br />
wenn er dieses führt. Art. 37, Absatz 2, letzter<br />
Satz der Vollziehungsverordnung stellt für den<br />
190000<br />
180000<br />
»70000<br />
Die Stadt Frei bürg hat vor kurzem einen Trolleybusbetrieb eingerichtet, der die Aussenquartiere mit dem Stadtzentrum<br />
bindet. Bei den Fahrzeugen handelt es sich um eine Konstruktion der Societe des Vehicules et tracteurs electriques \ verin<br />
Paris. Zum zweitenmal hält damit der Trolleybus in der Saanestadt seinen Einzug, denn schon das Jahr 1912 sahVetra<br />
Eröffnung einer Trolleybuslinie zwischen Freiburg und Favargny, der ersten ihrer Art in der Schweiz. sah die<br />
berufsmassigen Führer lediglich eine erhöhte<br />
Sorgfaltspflicht auf. Die Verletzung der dem<br />
Führer grundsätzlich obliegenden Pflichten ist<br />
dem Berufsführer in einem sonst gleichliegenden<br />
Falle als schwerere Schuld anzurechnen wie dem<br />
Nicht-Berufsführer, namentlich wenn es sich um<br />
Fahrlässigkeit handelt. Dies kann auch in zivilrechtlichen,<br />
speziell in Regressfragen, « von Bedeutung<br />
sein.<br />
Die Entwicklung unseres Autofahrzeugbestandes<br />
Entwicklung des Motorfahrzeugbestandes<br />
Motorräder — ——<br />
Nutzfahrzeuge<br />
Personenwagen<br />
Total Motorfahrzeuge<br />
Der neue Freiburger Trolleybus<br />
AUS<br />
Gesellschaft der Militärmotorfahrer des Kantons<br />
Solothurn. Samstag, den 12. März <strong>1949</strong>, hielt<br />
die GMMS im Restaurant Schnepfen in Solothurn<br />
ihre 4. Generalversammlung ab. Diesmal<br />
war der Aufmarsch der Mitglieder erfreulich<br />
gross. Unter dem Vorsitz des Präsidenten Oblt.<br />
Kambli konnten sämtliche Traktanderi rasch erledigt<br />
werden. Der engere Vorstand der GMMS,<br />
Sektion Solothurn, setzt sich für das Jahr <strong>1949</strong><br />
wie folgt zusammen: Präsident: Kambli Robert;<br />
Vizepräsident: Kissling Paul (neu); Sekretär:<br />
Wyss Rudolf; Kassier: Rothen Fritz.<br />
Als wichtigste Punkte aus dem neuen Tätigkeitsprogramm<br />
seien festgehalten: Besuch des<br />
Automobilsalons Genf; 2. Vielseitigkeitsprüfung<br />
der GMMS; Filmvqrtrag; Werkbesichtigungen;<br />
Instruktionskurs mit Armee-Jeeps (sofern Fz.<br />
erhältlich); Lotto-Match; Familienausflug mit<br />
Pick-Nick sowie Teilnahme an Veranstaltungen<br />
benachbarter Militär-Motorfahrer-Vereinigungen.<br />
Der Citroen-Club Bern<br />
hielt Freitag, den 11. März, im « Bristol >, Bern,<br />
seine erste ordentliche Hauptversammlung unter<br />
dem Vorsitz seines Präsidenten Architekt F. Michel<br />
ab. Wedei der Jahresbericht noch die Jahresrechnung<br />
1948 gaben zu irgendwelcher Diskussion<br />
Anlass, und nach deren Genehmigung<br />
wurde ebenso einmütig der Jahresbeitrag für<br />
1950 auf Fr. 12.— belassen. Das Jahresprogramm<br />
sieht zunächst einmal eine Bereicherung der Monatszusammenkünfte<br />
durch Referate von Mitgliedern,<br />
zur Hauptsache über Dinge aus deren<br />
Berufsgebieten vor. Aus den Plänen für Clubtouren<br />
kristallisierten sich nach länglicher Beratung<br />
zwei Projekte heraus, die schliesslich<br />
zum Beschluss erhoben wurden: eine dreitägige<br />
Frühlingsausfahrt vom 14.—16. Mai mit'"' der<br />
Route Simplon — Stresa — Locarno — Gotthard—<br />
Bern und eine fünftägige Sommertour vom 27.<br />
bis 31. August nach Oesterreich, wofür der genaue<br />
Routenplan noch zusammenzustellen bleibt,<br />
doch soll er den Mitgliedern sobald als möglich<br />
zugeleitet werden. Angesichts dieses reich befrachteten<br />
Programms will der Club dagegen auf<br />
eine Herbsttour verzichten. Wiederum sind auf<br />
den Winter hin technische Kurse in Aussicht genommen,<br />
wofür der Vorstand einen Plan ausarbeiten<br />
wird.<br />
TCS<br />
DEN VERBÄNDEN<br />
PERSONELLES<br />
Louis Dupont t«<br />
ehemaliger Direktor der Michelin AG. in der<br />
Schweiz.<br />
In Bellayista in Argentinien, wo er das dortige<br />
Michelin-Werk leitete, starb im Alter von<br />
46 Jahren Louis Dupont, der. 1928—1938 an der<br />
Spitze der Michelin-Agentur in Kairo stand und<br />
dann bis 1946 die Direktion der Michelin der<br />
AG. in der Schweiz innehatte. Während seines<br />
Aufenthaltes in Genf erwarb er sich hier viele<br />
Freunde.<br />
JURISTISCHER SPRECHSAAL<br />
Anfrage: Haftung für Sachschäden bei Strolchenfahrten.<br />
Kürzlich wurde mein Wagen, den<br />
ich abgeschlossen in einem Hofe eingestellt<br />
hatte, während der Nacht mit einem Nachschlüssel<br />
geöffnet, entwendet und demoliert. Als Dieb<br />
ermittelte die Polizei einen 19jährigen Jüngling.<br />
Am Wagen, der nur für Haftpflicht versichert<br />
ist, entstand ein Schaden von 2800 Fr. Wer haftet<br />
mir dafür? A. V. in Z.<br />
Antwort: Es handelt sich bei dem von<br />
Ihnen zitierten Falle offenbar um eine Strolchenfahrt,<br />
d.h. um die eigenmächtige Verwendung<br />
Ihres Automobils ohne Ihr Verschulden.<br />
Ein Verschulden Ihrerseits liegt nicht vor, weil<br />
Sie den Wagen abgeschlossen und damit das in<br />
Ihrem Ermessen Mögliche getan hatten, um die<br />
Inbetriebsetzunng des Fahrzeuges durch einen<br />
unbefugten Dritten zu verhindern. Für den<br />
Schaden ist Ihnen der Dieb haftbar. Dass dieser<br />
noch minderjährig ist, ändert an dessen Haftpflicht<br />
nichts. Die Frage ist höchstens die, ob er<br />
in der Lage ist, den Schaden zu ersetzen. Wir<br />
nehmen an, dass dies wohl im Laufe der Zeit,<br />
gestützt auf dessen Arbeitseinkommen, möglich<br />
sein wird. Eine Versicherung für durch Strolchenfahrten<br />
entstandenen Sachschaden besteht<br />
1910 IPU 1Q17 1090<br />
Deutlicher als alle Zahlen illustriert diese Graphik den Verlauf unserer Motorfahrzeug-Bestandeskurve seit 1910. Erklomm<br />
sie nach dem ersten Weltkrieg in ständigem Anstieg 1931 einen ersten Kulminationspunkt, um dann während der Krisenjahre<br />
in unregelmässige Bewegung überzugehen und erst 1939 wieder ungefähr den Stand von 1931, nämlich rund 120 000<br />
Einheiten, zu erreichen, so brachte der zweite Weltkrieg ein gewaltiges Tief, doch setzte seit 1946 ein kaum geahnter<br />
Wiederaufschwung ein, der alle bisherigen Bestandeszahlen in den Schatten stellte und 194S bei der Marke von rund<br />
188 000 Einheilen angelangt war. In der steil emporstrebenden Kurve findet diese grossartige Entwicklung ihren sichtbaren<br />
Ausdruck.<br />
Sö/emeistverbreitete<br />
+stlanke flank<br />
in der Schweiz<br />
Generalvertretung für die Schweizi<br />
SACAF route de Lyon 108<br />
Vertreter und Untervertreter<br />
in allen wichtigen Ortschaften<br />
GENF<br />
Die Automobilsektion ST. GALLEN/APPEN-<br />
ZELL des TCS hielt kürzlich im «Storchen »,<br />
Herisau, unter dem Vorsitz von Präsident Otto<br />
Fierz, St. Gallen, ihre 22. ordentliche Hauptversammlung<br />
ab, die auch von Regierungsmitgliedern<br />
und Vertretern der kantonalen Automobilkontrollen<br />
des Einzugsgebietes besucht<br />
war. Im Jahresbericht gedachte der Vorsitzende<br />
der rapiden Entwicklung der Sektion, die im Berichtsjahr<br />
auf 5200 Mitglieder anstieg und damit<br />
75 % aller Personenwagenbesitzer des Einzugsgebietes<br />
umfasst, gedachte in ehrenden Worten<br />
Dr. Frz. Kalberers, St. Gallen, und Hans Martis,<br />
des Präsidenten der Ortsgruppe St Gallen-Oberland,<br />
orientierte über die Tätigkeit der sieben<br />
Ortsgruppen, die vor allem Verkehrsunterricht<br />
und -Unfallbekämpfung trieben und auch sonst<br />
ihren Mitgliedern dienten, um dann die standespolitischen<br />
und Verkehrsprobleme und spezifischen<br />
Automobil- und Touristikfragen zu beleuchten.<br />
Auch das von Sekretär M. Lusti betriebene<br />
Sektionssekretariat belegte die Riesenarbeit<br />
der Sektion, über deren besondere Veranstaltungen<br />
unterm Jahr jeweilen schon berichtet<br />
wurde.<br />
Sekretär M. Lusti legte die Jahresrechnung<br />
m<br />
vor, die nach den Anträgen der Kontrollstelle<br />
genehmigt wurde, ebenso wie das Budget 1950<br />
und der Jahresbeitrag in bisheriger Höhe.<br />
Für die zweijährige Amtsdauer wurden Präsident<br />
Fierz und die verbleibenden Vorstandsmitglieder<br />
und Revisoren bestätigt und neu in<br />
den Vorstand gewählt Red. Dr. Schöbi, Au, und<br />
Prokurist Spirk, St. Gallen. Genehmigung fand<br />
sodann auch das von Vergnügungspräsident<br />
Hrch. Burk, St. Gallen, vorgelegte Tätigkeitsprogramm<br />
<strong>1949</strong>, das wiederum sehr reichhaltig<br />
ausgefallen ist.<br />
In der Allgemeinen Umfrage sprach Ehrenpräsident<br />
Lutz, Flawil, über Unfallverhütung<br />
und Alkoholfragen. Die Diskussion wurde von<br />
Landammann Kessler, Chef des kant.-st.-gall.<br />
Polizeidepartementes, Kantonsrichter Birchler<br />
und dem Vorsitzenden benützt.<br />
Präsident Fierz und Sportpräsident Burk<br />
wurde für über 20jährige treue und verdiente<br />
Mitgliedschaft ein sinniges Präsent überreicht.<br />
Dann begann der zweite Teil der Tagung, zu<br />
dem die Herisauer Knabenmusik ihre Weisen<br />
ertönen liess.<br />
ck.