Die Zeitschrift für stud. iur. - Iurratio
Die Zeitschrift für stud. iur. - Iurratio
Die Zeitschrift für stud. iur. - Iurratio
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Titelaufsatz<br />
gabenzuschnitte so umzugestalten, dass immer nur wenige Mitarbeiter um-<br />
fassende Kenntnisse von zentralen Unternehmensgeheimnissen erlangen.<br />
Schlüsselpositionen könnten dann nur noch mit (mutmaßlich) besonders<br />
loyalen Mitarbeitern besetzt werden. Im Falle der Coca-Cola-Rezeptur, die<br />
auf diese Weise über Jahre hinweg nur zwei leitenden Angestellten vollstän-<br />
dig bekannt gewesen und im übrigen unter Verschluss gehalten worden sein<br />
soll, mag dies funktioniert haben. Auch aus der Automobilindustrie sind Ab-<br />
schottungen durch gestufte Informationsberechtigungen bekannt. Als breit<br />
eingesetzte, universelle Schutzmaßnahme stünde eine solche Reorganisation<br />
jedoch in diametralem Widerspruch zum Idealbild eines möglichst effizien-<br />
ten Informationsflusses innerhalb des Unternehmens.<br />
<strong>Die</strong> Vermeidung derartiger Fehlentwicklungen bildet den Kern des beste-<br />
henden gesetzlichen Geheimnisschutzes. Der rechtliche Know-how-Schutz<br />
ergänzt so die unentbehrlichen tatsächlichen Schutzvorkehrungen, indem<br />
er eine weitere – nennenswerte - Hürde gegen Konkurrenzausspähung und<br />
Wirtschaftsspionage errichtet: Deren Überwindung ist nur unter Verletzung<br />
von Strafbestimmungen möglich, erfordert also kriminelle Energie. Ebenso<br />
wie strafrechtliche Sanktionen erhöhen auch zivilrechtliche Unterlassungs-<br />
, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche das Risiko <strong>für</strong> jeden, der sich ein<br />
fremdes Unternehmensgeheimnis rechtswidrig erschließt. Sein Handeln wird<br />
zum wirtschaftlichen Nullsummenspiel, wenn er die von ihm erlangten In-<br />
formationen nicht verwenden darf und im Fall der Zuwiderhandlung scha-<br />
denersatzpflichtig wird. Gesetzlicher Know-how-Schutz entfaltet also einen<br />
Präventiveffekt, der es Unternehmen erlaubt, Ressourcen primär auf die Er-<br />
schließung von Informationen und auf deren Nutzung zu konzentrieren und<br />
weniger auf deren Schutz. Für spionagegeneigte Wettbewerber sinkt im Ge-<br />
genzug die Attraktivität dieses Ansatzes bei gleichzeitig erhöhten Anreizen<br />
<strong>für</strong> eigene Forschung und Entwicklung.<br />
D. FAZIT<br />
<strong>Die</strong> Geheimhaltung von Know-how steht als legitime und in der Praxis un-<br />
entbehrliche Wettbewerbsstrategie neben den gewerblichen Schutzrechten.<br />
Rechtlicher Schutz von Know-how ist sinnvoll und wichtig. Seine Rechtferti-<br />
gung bezieht er keineswegs nur aus schwer greifbaren Gerechtigkeitsüberle-<br />
gungen. Zwar mag Wirtschaftsspionage auch schlicht ungerecht sein, der<br />
gesetzliche Know-how-Schutz erfüllt jedoch in erster Linie greifbare wirt-<br />
schaftliche Korrektivfunktionen. Andererseits ist er auch kein Patent „zweiter<br />
Klasse“, sondern ein aliud, dessen Zwecksetzung sich von derjenigen klassi-<br />
scher gewerblicher Schutzrechte deutlich unterscheidet.<br />
A. ALLGEMEINES:<br />
<strong>Die</strong> Bearbeitung von juristischen Sachverhalten während des Studiums erfor-<br />
dert Genauigkeit. Dabei ist es gerade bei komplexeren Sachverhalten oder<br />
Hausarbeiten wichtig, eine übersichtliche Struktur und Gliederung zu finden.<br />
<strong>Die</strong>s hat mehrere Funktionen. Zum Einen kann man damit komplexe Sach-<br />
verhalte „aufklaren“ und sich vor dem eigenen Auge besser verdeutlichen.<br />
Zum Anderen sollte es auch dazu führen, wichtige Einzelheiten nicht zu<br />
übersehen. Zuletzt kann es von Vorteil sein dem Korrekturassistenten mit<br />
einer systematischen Gliederung die Korrektur zu erleichtern. <strong>Die</strong>se Gliede-<br />
rung sollte sowohl in Klausuren, als auch in Hausarbeiten vorgenommen<br />
werden. In Klausuren muss dies aber nicht so feingliederig stattfinden, wie<br />
in Hausarbeiten.<br />
In Klausuren führt eine Gliederung zu Übersichtlichkeit. An dieser Gliede-<br />
rung können die oftmals mit nur sehr wenig Zeit ausgestatteten Korrekturas-<br />
sistenten erkennen, ob wichtige Kernprobleme angesprochen werden. Zudem<br />
sind übersichtliche Klausuren und Hausarbeiten besser zu lesen, was den<br />
Korrektor auch gegenüber der Arbeit freundlicher stimmen wird. Zudem hilft<br />
eine Gliederung jedem Prüfling bei der Strukturierung eines Sachverhalts<br />
und vermittelt eine Agenda, die kontinuierlich abgearbeitet werden kann.<br />
Ebenso wichtig ist aber das Werkzeug zur Darstellung juristischer Sachver-<br />
halte und deren gutachterliche Betrachtung. Auf die Einhaltung des Gutach-<br />
tenstils wird (gerade in den ersten Semestern) besonderer Wert gelegt.<br />
B. GUTACHTENSTIL:<br />
Im juristischen Studium bestehen die Prüfungen überwiegend aus Fallklausu-<br />
ren und Fallhausarbeiten. Man erhält einen Lebenssachverhalt, der juristisch<br />
betrachtet werden muss. <strong>Die</strong>se Begutachtung stellt nicht einen formlosen<br />
„Besinnungsaufsatz“ dar, wie man ihn vielleicht noch aus der Schulzeit kennt,<br />
sondern erfolgt in einer bestimmten Form. <strong>Die</strong> juristische Fallbearbeitung<br />
wird in der Ausformulierung im sog. Gutachtenstil vorgenommen. Der<br />
Gutachtenstil ergibt sich aus dem juristischen Syllogismus. Der Begriff des<br />
Syllogismus stammt von dem griechischen Wort: syllogismos ab welches „Zu-<br />
sammenrechnen“ und/oder „logischer Schluss“ bedeutet. Er ist also Bestand-<br />
teil von Argumentation und dem daraus folgendem Ergebnis. Der Syllogismus<br />
ist der Kerngedanke der Lehre von der Folgerichtigkeit, sog. Logik 2 und wird<br />
auch das Schlussverfahren genannt. 3 Das Denkschema des Syllogismus ist<br />
die Schlussfolgerung aus zwei Prämissen auf einen Schlusssatz, also auf eine<br />
Konklusion. 4 Mit dem Syllogismus kann man logisch beweisen, dass eine<br />
ganz bestimmte Ableitung aus dem Gesetz zu einem ganz bestimmten<br />
Ergebnis führen muss, wenn die Zwischenschritte jeweils richtig gebildet wor-<br />
den sind.<br />
Klausuren/Hausarbeiten, Technik und Tipps 1<br />
von cand. <strong>iur</strong>. Vivien Eckhoff (Universität Bremen)<br />
1 <strong>Die</strong>ser Beitrag ist meiner Hausarbeit bei Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano,<br />
Universität Bremen, mit dem Titel „Justizsyllogismus und Subsumtion“<br />
entsprungen. Danken möchte ich Herrn Rechtsreferendar Alexander Otto,<br />
ebenfalls Universität Bremen, der aus seinen Tätigkeiten als Korrekturassistent<br />
und Wissenschaftlicher Mitarbeiter einige Hinweise geben konnte.<br />
2 Schwintowski, Juristische Methodenlehre, S. 61.<br />
3 Dubischar, Grundbegriffe des Rechts, S. 15, §4.<br />
4 Joerden, Logik im Recht, S. 311.<br />
<strong>Iurratio</strong><br />
Ausgabe 3 + 4 / 2009<br />
Ausbildung<br />
Der aus dem juristischen Syllogismus abgeleitete Gutachtenstil (auch: 4-Schritt-<br />
Methode) besteht, wie der Name es bereits sagt, aus vier Schritten, die immer<br />
„gegangen“ werden müssen.<br />
I. OBERSATZ<br />
II. DEFINITION<br />
III. SUBSUMTION<br />
IV. KONKLUSION/ERGEBNIS<br />
I. OBERSATZ:<br />
Der Obersatz bildet gemeinsam mit der Konklusion den Rahmen eines jeden<br />
Gutachtens und eines jeden Prüfungspunktes.<br />
Der Obersatz wirft eine Frage auf, die dann mittels der anderen Schritte (2 + 3)<br />
geklärt und im Rahmen der Konklusion beantwortet wird. <strong>Die</strong> Fragestellung<br />
wird nicht direkt getätigt, sondern in der Form des Konjunktivs.<br />
Der Obersatz wird nicht nur <strong>für</strong> das gesamte Gutachten geschrieben, sondern<br />
<strong>für</strong> jeden einzelnen Prüfungspunkt.<br />
Bsp.: A könnte sich gemäß § 240 StGB wegen Nötigung strafbar gemacht haben,<br />
indem er an einer Sitzblockade auf einer Bundesstraße teilgenommen hat und so<br />
den Autofahrern die Weiterfahrt verwehrte.<br />
→ So könnte der Obersatz <strong>für</strong> ein Gutachten lauten, indem geprüft werden<br />
soll, ob sich der A wegen (nicht: einer!) Nötigung strafbar gemacht hat.<br />
Bei der Begutachtung eines strafrechtlich relevanten Sachverhalts ist es immer<br />
erforderlich, die <strong>für</strong> die Strafbarkeit relevante Tathandlung im Obersatz<br />
kurz darzustellen (…, indem…). <strong>Die</strong> „indem“-Formulierung ist eine gängige<br />
Formulierung, die es ermöglicht, kurz und prägnant das wichtigste in einem<br />
Satz unterzubringen.<br />
Bsp.: Fraglich ist, ob der B den C an der Gesundheit geschädigt hat.<br />
→ So würde ein Obersatz <strong>für</strong> einen einzelnen Prüfungspunkt aussehen. Hier<br />
würde man prüfen, ob das objektive Tatbestandsmerkmal der Gesundheits-<br />
schädigung aus § 223 I StGB vorliegt.<br />
Man sollte allerdings nicht jedes Mal denselben Satzanfang wählen. Das ist<br />
zu monoton und liest sich schlecht. Wer immer „Fraglich ist, …“ schreibt,<br />
hat unter Umständen Punktabzug wegen erheblicher stilistischer Mängel zu<br />
be<strong>für</strong>chten. Besser ist es zu variieren:<br />
• Weiter ist zu prüfen, ob…<br />
• Zu prüfen ist…<br />
• B müsste des Weiteren den C auch…<br />
• Eine weitere Voraussetzung ist, dass…<br />
<strong>Die</strong>s sind nur einige wenige Beispiele <strong>für</strong> verschiedene Formulierungsmög-<br />
lichkeiten. Es gilt immer die aufzuwerfende Frage im Konjunktiv zu stellen,<br />
jedenfalls nicht in direkter Form. Ein Obersatz endet also niemals mit einem<br />
Fragezeichen. Einleitungen wie „Fraglich ist, ob…“ sollten auch nur dann<br />
zur Anwendung kommen, wenn der im Folgenden zu prüfende Kontext um-<br />
stritten ist, es Abgrenzungsschwierigkeiten gibt oder berechtigte Zweifel am<br />
Vorliegen der zu prüfenden Voraussetzung bestehen, deren Vorliegen also<br />
tatsächlich „fraglich“ ist.<br />
137