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Nachweis- und Bestimmungsgrenze<br />

Die Nachweis- und Bestimmungsgrenze von Verfahren ist insbesondere in der<br />

Spurenanalytik von großer Bedeutung.<br />

Als Nachweisgrenze gilt die kleinste noch qualitativ erfaßbare und als<br />

Bestimmungsgrenze die kleinste quantitative erfaßbare Konzentration des Analyten. In<br />

der (DIN 32645, 1994) werden zur Ermittlung dieser Verfahrenskenngrößen die<br />

Leerwertmethode und die Kalibriergeradenmethode vorgeschlagen. In der Praxis sind<br />

jedoch auch abgewandelte oder vereinfachte Methoden gebräuchlich.<br />

Linearität<br />

Eine analytische Methode ist in einem Konzentrationsbereich linear, wenn das<br />

Meßsignal direkt oder in einem definierten mathematischen Zusammenhang der<br />

Analytkonzentration proportional ist (Huber, 1998). In diesem Zusammenhang läßt sich<br />

der Arbeitsbereich einer Methode ermitteln. Das ist der Bereich zwischen der<br />

niedrigsten und höchsten Konzentration des Analyten, für den die geforderte Präzision<br />

und Richtigkeit bewiesen wurde.<br />

Wiederfindungsrate<br />

Die Wiederfindungsrate gibt Aufschluß über mögliche Verluste an Analyten bei der<br />

Aufarbeitung der Proben (z.B. Extraktion). Dabei werden idealerweise einer Realprobe<br />

im Aufstockverfahren steigende Mengen an Analyt zugesetzt und die wiedergefundene<br />

mit der eingesetzten Menge verglichen (Wegscheider, 1994).<br />

2.3.2 Erarbeitung eines Konzeptes zur Validierung von Immunoassay<br />

Test-Kits<br />

Das Konzept zur Validierung der ausgewählten Immunoassay Test-Kits wird unter zwei<br />

wesentlichen Aspekten entwickelt und orientiert sich an den Vorgaben der US EPA<br />

(Lesnik, 1994). So sind die prinzipiellen Kriterien, die bei der Validierung von<br />

konventionellen Analyseverfahren überprüft werden, unter Berücksichtigung der<br />

speziellen Eigenschaften von immunochemischen Methoden zu adaptieren. Dabei<br />

können die Akzeptanzgrenzen weiter gefaßt werden, da es sich um Methoden für<br />

Screeningzwecke handelt, die nicht in vollem Umfang den hohen Ansprüchen eines<br />

quantitativen Verfahrens genügen müssen. Bei Screeningmethoden soll die korrekte<br />

Erkennung der An- bzw. Abwesenheit der Zielsubstanz(en) an einem vorgegebenen<br />

Leitwert gewährleistet sein, die quantitative Bestimmung dagegen ist nicht zwingend<br />

notwendig (Lesnik, 1995). In Tabelle 4 sind die Validierungskriterien dieses Konzepts<br />

den entsprechenden Kriterien für konventionelle Methoden gegenübergestellt.<br />

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