Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau
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Von allen in den letzten 5 Jahren im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> stattgefundenen<br />
Maßnahmen in diesem Leistungsfeld stellte keine eine Herausnahme dar, so daß<br />
sämtliche Maßnahmen in Inobhutnahmen bestanden.<br />
Für Inobhutnahmen und Herausnahmen gibt es Absprachen zwischen dem Haus St.<br />
Josef (Büchlberg) und dem Jugendamt <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Passau</strong>. Zudem können<br />
Bereitschaftspflegestellen im <strong>Landkreis</strong> in Anspruch genommen werden.<br />
Die Auswertung der beim Jugendamt vorliegenden Fälle aus den vergangenen 5<br />
Jahren (insgesamt 44 Fälle) ergab folgende Resultate:<br />
• 39 der vorliegenden 44 Fälle im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> stellen Kinder und<br />
Jugendliche dar, deren Eltern deutsche Einwohner sind, die anderen 5 sind<br />
Ausländer.<br />
• In annähernd 41% der Fälle, in denen eine Hilfe durch Inobhutnahme gewährt<br />
wurde, wurde als Grund die Überforderung der Familie genannt. Danach<br />
kommen mit jeweils 11% Anzeichen für Kin<strong>des</strong>mißhandlung sowie<br />
Vernachlässigung (vgl. hierzu auch die Grafik auf Seite 111).<br />
• Der Zugang zur Inobhutnahme erfolgt in 30% der Fälle durch das Jugendamt<br />
bzw. soziale Dienste und in 14% der Fälle durch die Polizei bzw. das<br />
Ordnungsamt; in weiteren 25% erfolgt der Zugang durch die Kinder bzw.<br />
Jugendlichen selbst.<br />
• Bei ca. 27% aller Fälle stellt das vorherige Ausreißen der Kinder bzw.<br />
Jugendlichen den überwiegenden Anlaß für die Maßnahme dar.<br />
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