Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau
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2.10. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)<br />
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.<br />
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt<br />
werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu<br />
einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der<br />
Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen <strong>des</strong><br />
Jugendlichen Rechnung tragen.<br />
Die Hilfeform der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) stellt<br />
eine Möglichkeit dar, besonders problembehaftete Jugendliche durch eine<br />
individuell angelegte Betreuung bei ihrer sozialen Integration zu unterstützen. Sie<br />
kann in Form von Einzelbetreuungen im gewohnten Umfeld wie auch in<br />
erlebnispädagogische Maßnahmen (teilweise in Reiseprojekten) geleistet werden.<br />
In der Öffentlichkeit stellen die erlebnispädagogischen Maßnahmen eine<br />
umstrittene Hilfeform dar. Dies ist sowohl durch das hohe Kostenniveau dieser<br />
Variante der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung als auch durch das<br />
geringe Verständnis für den „bevorzugenden“ Charakter (v.a. bei Reiseprojekten)<br />
für die problematischen gegenüber den anderen Jugendlichen begründet.<br />
Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung stellt eine Form der Betreuung<br />
dar, die bei Jugendlichen angesetzt wird, die selbst mit der Hilfeform der<br />
Heimerziehung nicht mehr adäquat erziehbar sind.<br />
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