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Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau

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1.7. Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung<br />

der Schulpflicht (§ 21 SGB VIII)<br />

§ 21 SGB VIII Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung<br />

der Schulpflicht.<br />

Können Personensorgeberechtigte wegen <strong>des</strong> mit ihrer beruflichen Tätigkeit<br />

verbundenen ständigen Ortswechsels die Erfüllung der Schulpflicht ihres<br />

Kin<strong>des</strong> oder Jugendlichen nicht sicherstellen und ist <strong>des</strong>halb eine<br />

anderweitige Unterbringung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> oder <strong>des</strong> Jugendlichen notwendig, so<br />

haben sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung. In geeigneten Fällen<br />

können die Kosten der Unterbringung in einer für das Kind oder den<br />

Jugendlichen geeigneten Wohnform einschließlich <strong>des</strong> notwendigen<br />

Unterhalts sowie die Krankenhilfe übernommen werden, wenn und soweit<br />

dies dem Kind oder dem Jugendlichen und seinen Eltern aus ihren<br />

Einkommen und Vermögen, nach Maßgabe der §§ 91 bis 93 nicht zuzumuten<br />

ist. Die Kosten können über das schulpflichtige Alter hinaus übernommen<br />

werden, sofern eine begonnene Schulausbildung noch nicht abgeschlossen ist,<br />

längstens aber bis zur Vollendung <strong>des</strong> 21.Lebensjahres.<br />

Die Hilfeform der Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der<br />

Schulpflicht bezieht sich auf die Situation der Kinder von Eltern, die<br />

berufsbedingten einem permanenten Ortswechsel (wie z.B. Schausteller, Binnenschiffer<br />

etc.) unterliegen. Der Bedarf an dieser Betreuungsform ist im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Passau</strong> bislang noch nie aufgetreten. Im Bedarfsfall können jedoch entsprechende<br />

Leistungen angeboten werden.<br />

Bestand: Bedarfsentwicklung: Bedarfsdeckung:<br />

Aktuell sind keine<br />

Angebote im <strong>Landkreis</strong><br />

vorhanden.<br />

Auf bestehende auswärtige<br />

Einrichtungen<br />

kann zurückgegriffen<br />

werden<br />

Die Nachfrage ist<br />

bislang noch nie aufgetreten.<br />

Deshalb ist auch<br />

die künftige Entwicklung<br />

nicht abschätzbar.<br />

Im Bedarfsfall können<br />

entsprechende Hilfen<br />

angeboten werden.<br />

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