Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau
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1. Teilplan: Förderung der Erziehung in der Familie<br />
1.1. Zur Methode der Bedarfsermittlung und der<br />
Bestandserhebung<br />
Das Konzept der Bedarfsbestimmung<br />
Das Ziel dieses Teilplans im Rahmen der <strong>Jugendhilfeplan</strong>ung besteht auf der einen<br />
Seite in einer Gegenüberstellung <strong>des</strong> Bestands an Einrichtungen und Diensten, die<br />
Leistungen in den Bereichen von § 16, § 17, § 18, § 19, § 20 und § 21 SGB VIII<br />
erbringen, mit den entsprechenden Bedarfslagen der Familien, Kinder und<br />
Jugendlichen auf der anderen Seite.<br />
Im Zentrum der Untersuchung steht dabei immer die Ermittlung <strong>des</strong> jeweiligen<br />
Bedarfs an den unterschiedlichen Leistungen. Dabei erfolgt die Bedarfsbestimmung<br />
nach folgenden Grundsätzen:<br />
1. Als Bedarf zählt der empirisch feststellbare Bedarf.<br />
Der Bedarf wird mittels Befragung, Analyse von Sekundärmaterial und anderen<br />
empirischen Erhebungsmethoden ermittelt (und nicht beispielsweise durch einen<br />
mittels Quoten fixierten Richtwert, der den ortsspezifischen Besonderheiten nicht<br />
gerecht werden kann).<br />
2. Der Bedarf wird klientenorientiert ermittelt.<br />
Die Bedarfsfeststellung erfolgt bei den jeweils betroffenen Zielgruppen bzw. deren<br />
Eltern (und nur ergänzend bei den Trägern oder Einrichtungen).<br />
3. Der Bedarf ist möglichst kleinräumig zu ermitteln.<br />
Die Bedarfserhebung muß einen (nach Planungsbereichen verschiedenen)<br />
möglichst ortsnahen Bezug besitzen; für den Planungsbereich der Förderung der<br />
Erziehung in der Familie ist der <strong>Landkreis</strong> insgesamt als ein Planungsgebiet<br />
anzusehen.<br />
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