19.02.2013 Aufrufe

Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau

Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau

Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Tätigkeitsumfang im Rahmen der Jugendgerichtshilfe besteht aus folgenden<br />

Aufgaben:<br />

• Gespräche mit den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, evtl. mit deren Eltern,<br />

in Einzelfällen auch mit Lehrern, Ausbildern, Beratung über den Verlauf der<br />

Gerichtsverhandlung<br />

• Erstellung <strong>des</strong> JGH-Berichts<br />

• Teilnahme an der Gerichtsverhandlung, Vortrag <strong>des</strong> Berichts,<br />

Sanktionsempfehlung<br />

• Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen, abschließende Meldung an<br />

das Jugendgericht werden überwiegend vom Jugendprojekt „Die Brücke“ <strong>des</strong><br />

Caritasverban<strong>des</strong> für die Diözese <strong>Passau</strong> wahrgenommen.<br />

Die zentrale Funktion der Jugendgerichtshilfe besteht darin, im Gerichtsverfahren<br />

die sozialen und pädagogischen Aspekte herauszuarbeiten.<br />

Damit soll dem Gericht ermöglicht werden, pädagogisch adäquat auf Straftaten<br />

von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden einzugehen.<br />

Nach vorliegenden Erkenntnissen zeigt sich bei Jugendlichen im Rahmen der<br />

persönlichen Entwicklung zeitweise vermehrt abweichen<strong>des</strong> Verhalten; dies trifft<br />

auf männliche Jugendliche stärker als auf weibliche Jugendliche zu.<br />

Diese abweichenden Verhaltensmuster stellen jedoch in den meisten Fällen<br />

vorübergehende Entwicklungen dar, die nicht zwangsläufig spätere kriminelle<br />

Karrieren zur Folge haben müssen.<br />

Unter 14 Jahre alte Kinder sind noch nicht strafmündig. Die Entwicklung der<br />

vergangenen Jahre zeigte jedoch auf, daß vermehrt Straftaten von Kindern in dieser<br />

Altersgruppe verübt werden. Somit ist eine adäquate Strategie zur Bewältigung<br />

dieses Problembereichs gefordert. Bei schweren oder vermehrten Delikten von<br />

Kindern unter 14 Jahren erfolgt daher eine Kontaktaufnahme <strong>des</strong> Sozialdienstes<br />

(Bezirkssozialarbeit) mit den Eltern, um unterstützende Maßnahmen anzubieten.<br />

Die Jugendgerichtshilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> wird durch Sozialpädagogen der<br />

Bezirkssozialarbeit <strong>des</strong> Sozialdienstes entsprechend ihrer Gebietsaufteilung<br />

bearbeitet.<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> findet keine Delegation der Jugendgerichtshilfe an freie<br />

Träger der Jugendhilfe statt.<br />

- 128 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!