Jugendhilfeplan des Landkreises Passau ... - Landkreis Passau
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Der Tätigkeitsumfang im Rahmen der Jugendgerichtshilfe besteht aus folgenden<br />
Aufgaben:<br />
• Gespräche mit den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, evtl. mit deren Eltern,<br />
in Einzelfällen auch mit Lehrern, Ausbildern, Beratung über den Verlauf der<br />
Gerichtsverhandlung<br />
• Erstellung <strong>des</strong> JGH-Berichts<br />
• Teilnahme an der Gerichtsverhandlung, Vortrag <strong>des</strong> Berichts,<br />
Sanktionsempfehlung<br />
• Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen, abschließende Meldung an<br />
das Jugendgericht werden überwiegend vom Jugendprojekt „Die Brücke“ <strong>des</strong><br />
Caritasverban<strong>des</strong> für die Diözese <strong>Passau</strong> wahrgenommen.<br />
Die zentrale Funktion der Jugendgerichtshilfe besteht darin, im Gerichtsverfahren<br />
die sozialen und pädagogischen Aspekte herauszuarbeiten.<br />
Damit soll dem Gericht ermöglicht werden, pädagogisch adäquat auf Straftaten<br />
von Jugendlichen und jungen Heranwachsenden einzugehen.<br />
Nach vorliegenden Erkenntnissen zeigt sich bei Jugendlichen im Rahmen der<br />
persönlichen Entwicklung zeitweise vermehrt abweichen<strong>des</strong> Verhalten; dies trifft<br />
auf männliche Jugendliche stärker als auf weibliche Jugendliche zu.<br />
Diese abweichenden Verhaltensmuster stellen jedoch in den meisten Fällen<br />
vorübergehende Entwicklungen dar, die nicht zwangsläufig spätere kriminelle<br />
Karrieren zur Folge haben müssen.<br />
Unter 14 Jahre alte Kinder sind noch nicht strafmündig. Die Entwicklung der<br />
vergangenen Jahre zeigte jedoch auf, daß vermehrt Straftaten von Kindern in dieser<br />
Altersgruppe verübt werden. Somit ist eine adäquate Strategie zur Bewältigung<br />
dieses Problembereichs gefordert. Bei schweren oder vermehrten Delikten von<br />
Kindern unter 14 Jahren erfolgt daher eine Kontaktaufnahme <strong>des</strong> Sozialdienstes<br />
(Bezirkssozialarbeit) mit den Eltern, um unterstützende Maßnahmen anzubieten.<br />
Die Jugendgerichtshilfe im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> wird durch Sozialpädagogen der<br />
Bezirkssozialarbeit <strong>des</strong> Sozialdienstes entsprechend ihrer Gebietsaufteilung<br />
bearbeitet.<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Passau</strong> findet keine Delegation der Jugendgerichtshilfe an freie<br />
Träger der Jugendhilfe statt.<br />
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