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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Anlage 12.7<br />

<strong>Neubau</strong> L <strong>1214</strong><br />

<strong>Ortsumgehung</strong> <strong>Jebenhausen</strong><br />

Erläuterungsbericht<br />

zur<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)<br />

Oktober 2009<br />

------------------------------------------------------------------<br />

Auftraggeber: Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr<br />

Referat 44 Straßenplanung<br />

Industriestraße 5<br />

70565 Stuttgart-Vaihingen<br />

Bearbeitung: Planungsbüro Beck und Partner<br />

Rankestraße 6<br />

76137 Karlsruhe<br />

Tel. 0721/374723<br />

Fax 0721/3524981<br />

e-mail beck-und-partner-karlsruhe@t-online.de<br />

Bearbeiter: Beck, Matthias (Diplom-Biologe)<br />

Stüber, Ralph (Diplom-Biologe)<br />

Brünner, Harald (Büro SMEC)


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 1<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

12.7. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – Gesonderter Fachbeitrag<br />

12.7.1 Anlass und Methode 3<br />

12.7.2 Fledermäuse und Haselmaus 7<br />

12.7.2.1 Methode 7<br />

12.7.2.2 Ergebnisse 7<br />

12.7.2.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 11<br />

12.7.3 Tagfalter und Widderchen 15<br />

12.7.3.1 Methode 15<br />

12.7.3.2 Ergebnisse 15<br />

12.7.3.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 16<br />

12.7.4 Laufkäfer 18<br />

12.7.4.1 Methode 18<br />

12.7.4.2 Ergebnisse 18<br />

12.7.4.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 22<br />

12.7.5 Heuschrecken 23<br />

12.7.5.1 Methode 23<br />

12.7.5.2 Ergebnisse 23<br />

12.7.5.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 24<br />

12.7.6 Zauneidechse 25<br />

12.7.6.1 Methode 25<br />

12.7.6.2 Ergebnisse 25<br />

12.7.6.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 26<br />

12.7.7 Eremit 28<br />

12.7.7.1 Methode 28<br />

12.7.7.2 Ergebnisse 28<br />

12.7.7.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 28<br />

12.7.8 Weitere Arten der Anhänge der FFH-RL 29<br />

12.7.8.1 Groppe 29<br />

12.7.8.1.1 Methode 29<br />

12.7.8.1.2 Ergebnisse 29<br />

12.7.8.1.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 29<br />

12.7.8.2 Steinkrebs 31<br />

12.7.8.2.1 Methode 31<br />

12.7.8.2.2 Ergebnisse 31<br />

12.7.8.2.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 31<br />

12.7.8.3 Gelbbauchunke 31<br />

12.7.8.3.1 Methode 31<br />

12.7.8.3.2 Ergebnisse 31<br />

12.7.8.3.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 32<br />

12.7.8.4 Weitere Amphibienarten 34<br />

12.7.8.4.1 Methode 34<br />

12.7.8.4.2 Ergebnisse 34<br />

12.7.8.4.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung 34<br />

Seite


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 2<br />

Anhänge:<br />

12.7.9 Vögel 35<br />

12.7.9.1 Methode und Vorgehensweise 35<br />

12.7.9.2 Kartierstand (gemäß VSchG-Meldebogen) 35<br />

12.7.9.3 Ergebnisse der Vogelkartierungen 36<br />

12.7.9.3.1 Nachgewiesene Arten 36<br />

12.7.9.3.2 Beschreibung der Lebensräume 46<br />

12.7.9.4 Artenschutzrechtliche Prüfung der relevanten Vogelarten 47<br />

12.7.9.4.1 Arten mit Schwerpunkt in Siedlungen oder Waldgebieten<br />

(nicht vertieft zu prüfende Arten) 50<br />

12.7.9.4.2 Zu prüfende, nicht gefährdete Arten (landesweiter<br />

Erhaltungszustand: günstig) 50<br />

12.7.9.4.2.1 Arten, die an Wasser als Teillebensraum gebunden sind 51<br />

12.7.9.4.2.2 Nahrungsgäste mit großem Gesamtlebensraum und<br />

Lebensraumschwerpunkt außerhalb des Wirkraums 52<br />

12.7.9.4.2.3 Baum- und Heckenbrüter 52<br />

12.7.9.4.3 Zu prüfende, gefährdete und/oder streng geschützte Arten oder<br />

Art des Anhangs I der VSch-RL (landesweiter Erhaltungs<br />

zustand: ungünstig) 55<br />

12.7.10 Literaturverzeichnis 69<br />

Anhang 1 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse/Haselmaus<br />

Anhang 2 Laufkäfer-Untersuchung: Fallenstandorte und Einzelergebnisse<br />

Seite


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 3<br />

12.7.1 Anlass und Methodik<br />

12.7. Fachbeitrag Artenschutz<br />

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)<br />

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant die Landesstraße L <strong>1214</strong> Ortsumfahrung Göppingen-<br />

<strong>Jebenhausen</strong> im Landkreis Göppingen. Die geplante Straße quert an zwei Stellen Teile des<br />

FFH-Gebiets „Pfuhlbach 1 und Eichert― (FFH-Gebiets-Nr. 7323-341). Sie durchschneidet auf<br />

einer Länge von ca. 2,7 km die freie Landschaft westlich und nördlich von <strong>Jebenhausen</strong>. Es<br />

werden verschiedene Biotoptypen und Landschaftselemente tangiert, die Lebensräume für<br />

Tiere und Pflanzen darstellen können.<br />

Durch das erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl.<br />

I S. 2873) wurde das Artenschutzrecht novelliert und an europarechtliche Vorgaben zum<br />

Schutz der heimischen Fauna und Flora angepasst. Das Artenschutzrecht erhält mit der<br />

Einführung dieser sog. „speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung―, formuliert in § 44<br />

BNatSchG n.F. für streng und besonders geschützte Arten, einen neuen Schwerpunkt.<br />

Beim nationalen Artenschutz wird unterschieden in streng geschützte (§ 7 (2) Ziff. 14<br />

BNatSchG n.F.) und besonders geschützte (§ 7 (2) Ziff. 13 BNatSchG n.F.) Arten.<br />

Besonders geschützte Arten sind demnach<br />

� Arten des Anhangs IV der RL 43/92 EWG (FFH-Richtlinie)<br />

� Europäische Vogelarten. Hierzu zählen alle in Europa natürlich vorkommenden<br />

Vogelarten<br />

� Arten der Anlage 1 Spalte 2 und 3 zu § 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV):<br />

die BArtSchV umfasst einheimische Arten. In Anlage 1 Spalte 2 sind die besonders<br />

geschützten aufgeführt.<br />

� Arten der Anhänge A und B der EG-Verordnung 338/97: Diese Richtlinie regelt den<br />

Handel mit Exemplaren oder Teilen von Tieren und Pflanzen. Die Anhänge enthalten<br />

vor allem, aber nicht nur, exotische Arten, die nur selten relevant werden.<br />

Die ersten drei Punkte der Aufzählung sind im Folgenden von Relevanz.<br />

Streng geschützte Arten sind in § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG n.F. definiert. Es handelt sich<br />

dabei um eine Teilmenge der besonders geschützten Arten, für die nochmals strengere<br />

Vorschriften gelten. Darunter fallen<br />

� Arten der Anhänge A der EG-VO 338/97<br />

� Arten des Anhangs IV der RL 43/92 EWG (FFH-RL)<br />

� Arten der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 BArtSchV<br />

Nach FFH-RL sind die Arten der Anhänge II und IV sowie nach Vogelschutz-RL alle<br />

europäischen Vogelarten geschützt.<br />

Durch die Ergänzung des § 44 BNatSchG um den für Bau-/Eingriffsvorhaben relevanten<br />

Absatz 5 werden von der EU-Kommission anerkannte Spielräume bei der Auslegung der<br />

artenschutzrechtlichen Verbotsvorschriften genutzt, um akzeptable und im Vollzug<br />

praktikable Ergebnisse für die Zulassung des Bauvorhabens zu erzielen. Diese Spielräume<br />

erlauben bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen nunmehr eine auf die<br />

Aufrechterhaltung der ökologischen Funktionalität von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bzw.<br />

auf den Erhaltungszustand der lokalen Population gerichtete Prüfung.<br />

1 Dem Autor ist bekannt, dass in der Bevölkerung und in topogr. Karten der hier als „Pfuhlbach― bezeichnete<br />

Gewässerabschnitt auch als Fu(h)lbach oder nördl. Heimbach bezeichnet wird. Er hat jedoch nach Rücksprache<br />

mit dem <strong>RP</strong>-S entschieden, den in der Naturschutzverwaltung verwendeten Begriff „Pfuhlbach― zu benutzen.


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 4<br />

Dazu kann es erforderlich sein, funktionserhaltende oder konfliktmindernde Maßnahmen zu<br />

treffen, die unmittelbar am voraussichtlich betroffenen Bestand ansetzen, mit diesem<br />

räumlich-funktional verbunden sind und zeitlich so durchgeführt werden, dass zwischen dem<br />

Erfolg der Maßnahmen und dem vorgesehenen Eingriff keine zeitliche Lücke entsteht. Um<br />

dies zu gewährleisten, können künftig neben Vermeidungsmaßnahmen auch vorgezogene<br />

funktionserhaltende Ausgleichsmaßnahmen (sog. „CEF-Maßnahmen―: continuous ecological<br />

functionality-measures) vorgesehen werden (§ 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG n.F.). Die<br />

genannten Maßnahmen sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) dargestellt.<br />

Insgesamt hat sich so die bis dahin individuenbezogene Verbotsdefinition zu einem<br />

funktionalen Ansatz auf Populationsniveau verändert.<br />

Die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG n.F. sind<br />

folgendermaßen gefasst:<br />

„Es ist verboten,<br />

1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu<br />

verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu<br />

beschädigen oder zu zerstören<br />

2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten<br />

während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten<br />

erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die<br />

Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.<br />

3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten<br />

Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />

aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu<br />

zerstören.―<br />

„Nur― erhebliche Störungen erfüllen also den Verbotstatbestand und die Erheblichkeit ist auf<br />

das (lokale) Populationsniveau bezogen und nicht auf einzelne Exemplare.<br />

Die Ausnahmen von den Verboten, die im Einzelfall in der Planfeststellung erteilt werden<br />

können, werden vollständig und einheitlich in § 45 Abs. 7 BNatSchG n.F. geregelt (Ausnahmeprüfung).<br />

Damit wird zum einen die Einhaltung der Ausnahmetatbestände des Artikels<br />

16 FFH-RL sowie des Artikels 9 Vogelschutz-RL sichergestellt. Zum anderen entfällt für die<br />

im öffentlichen Interesse liegenden Ausnahmefälle die Notwendigkeit, gemäß § 62 Abs. 1<br />

BNatSchG a.F. noch die Voraussetzung für die Erteilung einer Befreiung prüfen zu müssen.<br />

Insbesondere sind bei der Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG n.F.<br />

zumutbare Alternativen und der Erhaltungszustand zu berücksichtigen, bei Anhang IV-Arten<br />

darüber hinaus die Voraussetzungen des Art. 16 FFH-RL, die besagt: „ …. dass Populationen<br />

der betroffenen Art in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet trotz der Ausnahmeregelung<br />

ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen…..―. In den übrigen<br />

Fällen verlangt § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG n.F. dagegen nur, dass die Ausnahme „nicht zu<br />

einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen einer Art― führen darf.<br />

Hinsichtlich der Europäischen Vogelarten ist also lediglich eine Verschlechterung des<br />

aktuellen Erhaltungszustands einer Art untersagt bzw. es ist die Aufrechterhaltung des ´status<br />

quo` als eine Bedingung für die Erteilung einer Ausnahme gefordert. Nach der VRL kommt<br />

es somit nicht auf die Unterscheidung an, ob sich die Arten derzeit in einem günstigen oder<br />

ungünstigen Erhaltungszustand befinden (OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN<br />

STAATSMINISTERIUM DES INNERN, 12/2007).


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 5<br />

Die EU-Kommission geht davon aus, dass im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustands<br />

grundsätzlich weiterhin die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahme besteht, wenn sich die<br />

Ausnahme auf die betroffenen Arten „neutral― oder „positiv― auswirkt; ein signifikanter,<br />

anhaltender negativer Effekt (eine irreversible Schwächung der Population) für die betroffene<br />

Population muss jedenfalls vermieden werden.<br />

Für die Ausnahmeprüfung bezüglich der Anhang IV-Arten ist es daher in allen Fällen<br />

erforderlich, folgende fachlichen Sachverhalte zu ermitteln und darzustellen:<br />

� Erhaltungszustand auf biogeographischer Ebene<br />

� Auf lokaler Ebene ist eine gutachterliche Bewertung auf den drei Kriterien Habitatqualität<br />

(artspezifische Strukturen), Zustand der Population (Populationsdynamik und –struktur)<br />

und Beeinträchtigung abzustützen.<br />

Der Vorhabenträger muss auf Basis dieser Ermittlungen darlegen, dass die Gewährung einer<br />

Ausnahme für die Durchführung des Vorhabens<br />

� bei günstigem Erhaltungszustand zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des<br />

günstigen Erhaltungszustandes führt,<br />

� bei ungünstigem Erhaltungszustand sich der jetzige ungünstige Erhaltungszustand im<br />

Endergebnis jedenfalls nicht weiter verschlechtern wird. Dies schließt auch die<br />

Prüfung ein, ob die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands behindert<br />

würde.<br />

In Baden-Württemberg ist mit dem Vorkommen von 229 streng geschützten Tier- und<br />

Pflanzenarten zu rechnen.<br />

Die Anzahl besonders geschützter Arten in Deutschland erreicht einen deutlich vierstelligen<br />

Wert. Besonders geschützt sind u.a. alle europäischen Vogelarten, die hinsichtlich des<br />

Störungsverbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. den streng zu schützenden Arten<br />

gleichgestellt sind.<br />

Im Rahmen der saP sind grundsätzlich alle in Baden-Württemberg vorkommenden Arten der<br />

folgenden drei Gruppen zu berücksichtigen:<br />

� die Arten des Anhangs IV der FFH-RL<br />

� die europäischen Vogelarten entsprechend Artikel 1 VRL<br />

� die darüber hinaus nur nach nationalem Recht „streng geschützten Arten―.<br />

Über diese drei Gruppen hinaus ist nach nationalem Recht noch eine große Anzahl von Arten<br />

„besonders geschützt―. Diese sind nicht Gegenstand der saP. Für diese Arten gelten nach § 44<br />

Abs. 5 Satz 5 BNatSchG die Verbote des Absatzes 1 nicht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass<br />

dieses Artenspektrum bei der naturschutzfachlichen Bewertung völlig außer Betracht bleibt.<br />

Diese werden in der Eingriffsregelung berücksichtigt.<br />

In einer Vorprüfung wurde im Rahmen der projektspezifischen Abschichtung gemeinsam mit<br />

der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Göppingen ermittelt, welche Arten im<br />

Wirkraum vorkommen können und welche Arten vermutlich auf Grund fehlender Einwirkungen<br />

gar nicht detailliert geprüft werden müssen. Das zu untersuchende Artenspektrum<br />

wird auf Arten eingegrenzt,<br />

� die im Untersuchungsgebiet potentiell vorkommen können<br />

� vom Vorhaben tatsächlich betroffen sein könnten (Relevanzschwelle) und<br />

� empfindlich darauf reagieren.


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 6<br />

In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Göppingen und dem<br />

Regierungspräsidium Stuttgart wurde deshalb im Jahr 2008 eine Untersuchung folgender<br />

Artengruppen bzw. Einzelarten mit Gebietsrelevanz durchgeführt:<br />

� Fledermäuse (Kap. 12.7.2),<br />

� Tagfalter/Widderchen (Kap. 12.7.3),<br />

� Laufkäfer (Kap. 12.7.4),<br />

� Heuschrecken (Ableitung über Habitatpotentiale; Kap. 12.7.5),<br />

� Zauneidechse (Kap. 12.7.6),<br />

� Juchtenkäfer (Kap. 12.7.7),<br />

� Groppe und Steinkrebs (Kap. 12.7.8)<br />

� Europäische Vögel (Kap. 12.7.9).<br />

Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen von 2006, die Eingang in die Verträglichkeitsstudie<br />

nach Vogelschutzrichtlinie gefunden haben (BECK, Nov. 2006), wurden bei<br />

weiteren zusätzlichen Begehungen im Jahr 2008 aktualisiert (Kap. 12.7.9).<br />

Da der Unteren Naturschutzbehörde im unmittelbaren Untersuchungsgebiet und damit im<br />

Wirkraum, keine Wanderbeziehungen von Amphibien (alle besonders geschützt) bekannt<br />

waren, wurde auf die standardisierte Untersuchung dieser Artengruppe verzichtet.<br />

Im Rahmen der Untersuchung möglicher Ersatzmaßnahmen sollte jedoch, die an der<br />

Eichertstraße bekannte Amphibien-Wanderstrecke, vor dem Hintergrund des möglichen Baus<br />

einer stationären Amphibien-Leiteinrichtung beobachtet werden (siehe Ersatzmaßnahme E1<br />

im LBP).<br />

Neben dem artenschutzrechtlichen Aspekt ist hier allgemein auch der Aspekt der für<br />

Lebensraumtypen (nach FFH-RL Anhang I) charakteristischen Arten zu berücksichtigen<br />

(siehe FFH-Verträglichkeitsstudie = FFH-VS).<br />

Es ist möglich, Arten mit gleichen Lebensraumansprüchen und vergleichbarerer Empfindlichkeit<br />

z.B. zu „ökologischen Gilden― zusammen zu fassen (z.B. „Gilde der Heckenbrüter―).<br />

Die artenschutzrechtliche Beurteilung der nachgewiesenen Arten im Untersuchungsgebiet<br />

wurde nach den „Hinweisen zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)― der Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern – Abt. Straßen- und Brückenbau (erarbeitet von Froelich &<br />

Sporbeck – Umweltplanung und Beratung, 2008) durchgeführt.<br />

Die Festlegung des Untersuchungsumfangs wurde dem „Leistungsbild Fauna― der TVB<br />

Landschaft und den Mustertexten für Leistungen bei faunistischen Untersuchungen (Teil 5<br />

und 6.44 der HVA-F-StB) entnommen.<br />

Alle Maßnahmen, die sich aus der saP ergeben, sind wegen der Rechtsfolgen im Text—und<br />

Kartenteil des LBP in geeigneter Form zu kennzeichnen und es ist die eindeutige Zuordnung<br />

zu dem jeweils dazugehörigen Verbotstatbestand im Fachbeitrag Artenschutz sicherzustellen.<br />

Dadurch kann im Fachbeitrag Artenschutz im vorliegenden Fall auf umfangreiche Plandarstellungen<br />

der Maßnahmen verzichtet werden.<br />

Wegen der sich u.a.. deutlich unterscheidenden Prüfsystematik und Rechtsfolgen muss die<br />

saP als eigenständiger Fachbeitrag neben dem LBP stehen.


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 7<br />

12.7.2 Fledermäuse und Haselmaus<br />

12.7.2.1 Methode<br />

Im Rahmen der saP war nach Kenntnis des Raumes und nach Rücksprache mit ehrenamtlichen<br />

und amtlichen Naturschutzexperten bei der momentan sehr lückenhaften Kenntnislage<br />

i.S. der HVA F-StB eine Spezial-Kartierung der Fledermaus-Vorkommen erforderlich.<br />

In der Zeit von Juni bis August 2008 wurde an sechs Geländeterminen die Fledermausfauna<br />

im Untersuchungsgebiet untersucht.<br />

Die Erfassung erfolgte durch Verhör mit Fledermausdetektoren (PETTERSSON D1000X und<br />

D240). Zeitpunkt und Ort der Begegnung sowie weitere Beobachtungen wurden protokolliert.<br />

Die Fledermausrufe wurden nach einer vorläufigen Artbestimmung im Gelände mit einem<br />

digitalen Voice-Recorder aufgezeichnet (D240X) oder direkt gespeichert (D1000X) und<br />

später am Rechner mittels der Analysesoftware BATSOUND (PETTERSSON<br />

ELEKTRONIK AB) ausgewertet.<br />

Schwerpunktmäßig fanden die Erfassungen entlang der Galeriewälder am Heimbach und<br />

Pfuhlbach statt, die sich als bedeutende Flugrouten erwiesen hatten. Die angrenzenden<br />

Waldgebiete im Westen von <strong>Jebenhausen</strong> wurden nur kurz begangen, um die angenommene<br />

Nutzung durch die Fledermäuse zu bestätigen. Von besonderer Bedeutung erwies sich<br />

außerdem eine Obstwiese mit Waldanschluss im Norden des Untersuchungsgebiets.<br />

Mögliche Vorkommen der Haselmaus wurden im Gebiet nicht untersucht. In der Verbreitungskarte<br />

der Haselmaus in Baden-Württemberg (Schlund 2005) sind Vorkommen für die<br />

Messtischblattquadranten, in denen das Untersuchungsgebiet liegt, und den angrenzenden<br />

Quadranten eingetragen. Ein Vorkommen der Art im Untersuchungsgebiet ist damit wahrscheinlich.<br />

12.7.2.2 Ergebnisse<br />

Insgesamt wurden während der sechs Begehungen 265 Fledermauskontakte registriert, die 11<br />

Arten zugeordnet wurden (s. Tab. 12.7-1). Damit zeichnet sich das Gebiet durch eine hohe<br />

Fledermausaktivität und eine relativ hohe Diversität aus. Als Hauptgrund für den Arten- und<br />

Individuenreichtum der angetroffenen Fledermausfauna wird vom Gutachter das lineare und<br />

über weite Strecken kohärente Verbundsystem der gewässerbegleitenden Galeriewälder an<br />

Pfuhl- und Heimbach angesehen. Es ermöglicht den Fledermäusen den Wechsel zwischen<br />

verschiedenen Bestandteilen ihrer Lebensstätten, was insbesondere für die Arten gilt, deren<br />

Wochenstubenquartiere im Siedlungsbereich liegen. Schließlich sind die meist breiten<br />

Galeriewälder mit artenreichem und altem Gehölzbestand für mehrere Arten essentielle<br />

Nahrungshabitate.<br />

Die Haselmaus wurde im Gebiet nicht nachgewiesen. Aufgrund der Größe (hier lineare<br />

Erstreckung), Kohärenz, Struktur und Gehölzdiversität der vorhandenen Lebensräume<br />

(Galeriewälder) erscheint ein Vorkommen der Art wahrscheinlich.<br />

In der folgenden Tabelle sind die nachgewiesenen Arten mit Schutzstatus und<br />

Gefährdungsgraden aufgeführt. Im Fachgutachten sind darüber hinaus der Status nach Berner<br />

Konvention, Bonner Konvention und die Internationale Rote Liste angeführt.


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 8<br />

Tabelle 12.7-1 Nachgewiesene Arten mit Schutzstatus und Gefährdung nach verschiedenen<br />

Regelwerken und Roten Listen.<br />

Erläuterungen:<br />

FFH-RL - FFH-Richtlinie – Anhang II – Tierart von gemeinschaftlichen Interesse, für deren<br />

Erhaltung besondere Schutzgebiete auszuweisen sind, Anhang IV – Streng zu schützende Tier-<br />

und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse.<br />

BArtSchV – Bundesartenschutzverordnung: besonders geschützte Art gemäß Anlage 1.<br />

BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz: b, s – besonders und streng geschützt.<br />

RL D - Rote Liste der Säugetiere Deutschlands, Stand 2008 (MEINIG et al. 2009) und RL BW -<br />

Baden-Württembergs (BRAUN 2003): 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 –<br />

gefährdet, G – Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, V – Art der Vorwarnliste, i –<br />

wandernde Tierart, D – Daten defizitär, * nicht gefährdet.<br />

WwV - Weltweite Verantwortung Deutschlands für den Erhalt der Art (MEINIG 2004): ! – hohe<br />

Verantwortlichkeit, mehr als 15% der Weltpopulation im Staatsgebiet.<br />

Artname FFH-<br />

RL<br />

Fledermäuse<br />

Großes Mausohr<br />

Myotis myotis<br />

Bechsteinfledermaus<br />

Myotis bechsteinii<br />

Wasserfeldermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Kleine<br />

Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Große<br />

Bartfledermaus<br />

Myotis brandtii<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus austriacus<br />

Graues Langohr<br />

Plecotus austriacus<br />

BNat<br />

SchG<br />

BArt<br />

SchV<br />

RL<br />

BW<br />

RL<br />

D<br />

II, IV b, s 1 2 V !<br />

>15%<br />

II, IV b, s 1 2 2 !<br />

>15%<br />

IV b, s 1 3 * . unbekannt<br />

WwV Status im Gebiet Bem.<br />

Männchenquartier/Wochenstube<br />

in weiterer Entfernung; Flugroute;<br />

Nahrungshabitat (Wald)<br />

Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung (Wald);<br />

Flugroute; Nahrungshabitat<br />

IV b, s 1 3 V . Männchenquartier/ Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Siedlung, Wald); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV b, s 1 1 V . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung (Siedlung,<br />

Wald); Flugroute; Nahrungshabitat<br />

IV b, s 1 2 * . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung (Siedlung,<br />

Wald); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV b, s 1 3 V . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung (Siedlung,<br />

Wald); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV b, s 1 1 2 Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Siedlung); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

(1)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(2)


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 9<br />

Artname FFH-<br />

RL<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus<br />

pipistrellus<br />

Rauhaut-fledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

Kleiner Abendsegler<br />

Nyctalus leisleri<br />

Nagetiere<br />

Haselmaus<br />

Muscardinus<br />

avellanarius<br />

BNat<br />

SchG<br />

BArt<br />

SchV<br />

RL<br />

BW<br />

RL<br />

D<br />

WwV Status im Gebiet Bem.<br />

IV b, s 1 3 * . Ein oder mehrere Männchenquartiere/Wochenstuben<br />

in<br />

näherer Umgebung (Siedlung);<br />

Flugroute; Nahrungshabitat<br />

IV b, s 1 I * . unbekannt<br />

IV b, s 1 2 D . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in weiterer Entfernung (Wald);<br />

Flugroute<br />

IV b, s 1 G G . Potenzielle Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten; Nahrungshabitat<br />

(1) Bem. (1): Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und die Große Bartfledermaus (M. brandtii) können<br />

anhand ihrer Rufe nicht unterschieden werden; hierzu sind Netzfänge nötig. Es wird hier deshalb angenommen,<br />

dass beide Arten im Gebiet vorkommen.<br />

(2) Bem. (2): Das Braune Langohr (Plecotus auritus) und das Graue Langohr (P. austriacus) können anhand ihrer<br />

Rufe nur schwer unterschieden werden; zur sicheren Artbestimmung sind Netzfänge nötig. Es wird angenommen,<br />

dass beide Arten im Gebiet vorkommen.<br />

Lebensraumbeschreibung<br />

Das lineare und über weite Strecken kohärente Verbundsystem der gewässerbegleitenden<br />

Galeriewälder an Ful- und Heimbach erwies sich als Ort starker Fledermausaktivität. Grundsätzlich<br />

ermöglicht es der lokalen und regionalen Fledermausfauna den Wechsel zwischen<br />

verschiedenen Bestandteilen ihrer Lebensstätten.<br />

Gebäudebewohnende Fledermausarten leben im Siedlungsbereich in (z. B. Dachstühlen:<br />

Großes Mausohr, Braunes Langohr) oder an Gebäuden (z. B. unter Fassadenverkleidungen:<br />

Zwergfledermaus; hinter Fensterläden: Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus). Hier<br />

finden sich sowohl Wochenstuben als auch Männchenquartiere. Gebäude bewohnende Fledermausarten<br />

nutzen die Galeriewälder als Nahrungshabitate oder als Flugrouten um zu ihren<br />

Nahungshabitaten zu gelangen.<br />

Baumbewohnende Fledermausarten nutzen Quartiere in Baumhöhlen (Specht-, Fäulnishöhlen:<br />

Bechsteinfledermaus) oder Spalten (z. B. hinter abstehender Borke: Große Bartfledermaus,<br />

Rauhautfledermaus). Einige Fledermausarten nutzen sowohl Gebäude- als auch Baumquartiere<br />

(Große und Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus). Baumbewohnende Fledermausarten<br />

können entlang den Galeriewäldern zwischen den Waldinseln um <strong>Jebenhausen</strong><br />

wechseln und so von einem Nahrungshabitat in ein anderes gelangen.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden drei Flugrouten ausfindig gemacht (Abb. 12.7-1): eine<br />

südliche entlang des Heimbachs zur westlich gelegenen Waldinsel (Gew. Dotterhau), eine<br />

mittlere vom Friedhof über die angrenzenden Obstwiesen zur westl. Waldinsel (Gew. Pfaffenhau)<br />

und eine nördliche über die Obstwiesen der Göbeläcker zur nördlich gelegenen<br />

Waldinsel (Öde). Entlang dem Fulbach wurde eine starke Fledermausaktivität angetroffen, die<br />

jedoch nicht gerichtet erschien. Aufgrund seiner Verbundfunktion ist der Fulbach jedoch als<br />

integraler Bestandteil des lokalen Flugroutennetzes zu betrachten, das von allen<br />

nachgewiesenen Fledermausarten genutzt wird.<br />

Die linearen, über lange Strecken kohärenten und vergleichsweise breiten Galeriewälder<br />

weisen einen artenreichen und teilweise alten Baumbestand auf. Hier ist mit Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten der Baum bewohnenden Fledermausarten zu rechnen (s.o.).


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Abbildung 12.7-1 Eingezeichnet sind die linearen Lebensräume mit starker, überwiegend<br />

gerichteter (gelb) und ungerichteter (orange) Fledermausaktivität im Untersuchungsgebiet. Die<br />

gestrichelte Linie stellt einen vermuteten Anschluss dar. Die Pfeile geben die Hauptbewegungsrichtungen<br />

nach Sonnenuntergang auf den drei Flugrouten an: 1 – südliche Flugroute entlang<br />

Heimbach zur großen westlichen Waldinsel, 2 – mittlere Flugroute über Friedhof und Obstwiesen an<br />

Baronenwaldstraße zur großen westlichen Waldinsel, 3 – von Galeriewald am Autenbach und/oder<br />

Gewerbegebiet über den Autenbach in die Obstwiesen der Göbeläcker zur nördlichen Waldinsel<br />

(Öde), 4 – Galeriewald am Fulbach mit Anschluss an die kleine nordwestliche Waldinsel, von dort zur<br />

Obstbauminsel (3) und über den Zufluss zum Fulbach in die große westliche Waldinsel (6).


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Im Untersuchungsgebiet wurden die potentiellen und genutzten Baumhöhlenquartiere nicht<br />

kartiert. Es wird deshalb angenommen, dass sich sowohl Wochenstubenquartiere, als auch<br />

Männchen-, Zwischen- und Winterquartiere dieser Fledermausarten in den Galeriewäldern<br />

befinden.<br />

Die Haselmaus wurde im Gebiet nicht methodisch untersucht. Aufgrund der Größe (hier<br />

lineare Erstreckung), Kohärenz, Struktur und Gehölzdiversität der vorhandenen Lebensräume<br />

(Galeriewälder) erscheint ein Vorkommen der Art wahrscheinlich. Gemäß der Verbreitungskarte<br />

der Haselmaus in Baden-Württemberg (Schlund 2005) liegen Nachweise für alle<br />

Quadranten des Messtischblattes TK25 7323, in dem das Untersuchungsgebiet liegt, vor,<br />

ebenso für die angrenzenden Kartenblätter. Deshalb werden die Galeriewälder an Pfuhl- und<br />

Heimbach als Lebensstätten der Haselmaus gewertet.<br />

Einige Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus,<br />

Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr) sind vergleichsweise wenig mobil<br />

und nutzen nur einen kleineren Bereich um ihre Quartiere als Nahrungshabitat. Für diese<br />

Arten sind die im Vergleich zum intensiv genutzten Grünland produktiven Galeriewälder<br />

(gute Wasserversorgung, artenreicher Gehölzbestand) als Teile der Lebensstätten zu werten<br />

(Kiel 2007).<br />

12.6.2.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Konfliktanalyse (bau-, anlage- und betriebsbedingt)<br />

Baubedingt können durch Baumfäll- oder andere Bauarbeiten Individuen verletzt oder getötet<br />

werden (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. - Zugriffsverbot). Im Falle<br />

der Fledermäuse handelt es sich um Tiere, die sich in Baumhöhlenquartieren befinden, bei der<br />

Haselmaus um schlafende Tiere in Sommernestern oder im Winterschlaf.<br />

Durch Baulärm und eine zeitweilige Unterbrechung der Flugrouten während der Bauarbeiten<br />

würden die Populationen der Fledermausarten gestört werden, insbesondere während der<br />

Fortpflanzungs- und Paarungszeit (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. –<br />

Störungsverbot)<br />

Anlagebedingt könnte durch die Barrierewirkung der Brückenbauwerke über Heimbach und<br />

Fulbach und die Querung der Trasse an der Baronenwaldstraße die Kohärenz der<br />

Lebensstätten beeinträchtigt oder unterbunden werden, was einen effektiver Verlust von<br />

Lebensstätten bedeuten würde. Für die Fledermausarten würde dies zu einem erheblichen<br />

Verlust von essentiellen Flugrouten, unersätzlichen Nahrungshabitaten, Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten in Form von nicht mehr zu erreichenden Quartieren führen. Die Folge wären<br />

Bestandsrückgänge. Im Falle der Haselmaus würde dies eine Fragmentierung des Lebensraums<br />

und der Haselmauspopulation mit deutlich erhöhtem Aussterberisiko bedeuten (Verbotstatbestand<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. - Zugriffsverbot).<br />

Aufgrund des <strong>Neubau</strong>s der Ortsumfahrung, welche die Flugstraßen von Fledermäusen quert,<br />

kann es betriebsbedingt zu Kollisionen von Fledermäusen mit Fahrzeugen und damit zu ihrer<br />

Tötung und Verletzung kommen (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. -<br />

Zugriffsverbot).<br />

Straßenlärm und die Fahrzeugbeleuchtung führen zu einer Störung der lichtempfindlichen<br />

Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.<br />

2 BNatSchG n.F. – Störungsverbot).


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Schutz, Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen<br />

Zur Vermeidung von Verlusten oder Schädigungen von Individuen der streng geschützten<br />

Fledermäuse sind die unbedingt erforderlichen Baumfällarbeiten im Oktober durchzuführen<br />

(Maßnahme V/M2 im LBP). Zu diesem Zeitpunkt sind die Sommerquartiere bereits verlassen<br />

und die Tiere befinden sich noch nicht im Winterschlaf. Zuvor ist eine Inspektion der zu<br />

fällenden Bäume hinsichtlich ihrer Eignung als Quartierbäume für Fledermäuse durchzuführen<br />

(Maßnahme V/M 3). Falls der genannte Termin zur Fällung nicht eingehalten<br />

werden kann, können als ungeeignet festgestellte Bäume auch zu einem anderen Zeitpunkt<br />

gefällt werden.<br />

Im Falle der Haselmaus sind die abzuräumenden Gehölzbestände hinsichtlich möglicher<br />

Quartiere (Höhlen, Nester) zu untersuchen. Auch hier erscheint Oktober als günstiger Monat<br />

für die Fäll- und Rodungsarbeiten.<br />

Zur Vermeidung von Störungen der Fledermauspopulationen während ihrer nächtlichen<br />

Nahrungssuche ist in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober jeweils 30 Min vor<br />

Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang auf Bauarbeiten im Bereich der<br />

beschriebenen Lebensstätten zu verzichten (Maßnahme M/V 4).<br />

Zur Erhaltung der Funktionalität der essentiellen Flugstraßen während der Bauphase müssen<br />

die Galeriewälder und die Zugstraße in den Obstwiesen entlang der Baronenwaldstraße für<br />

Fledermäuse in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober durchgängig passierbar sein<br />

(Maßnahme V/M 7). Auch temporäre Querriegel, die einen Flug in oder entlang der<br />

Galeriewälder verhindern, sind unbedingt zu vermeiden.<br />

Durch die bedeutende Höhe und Länge der Brückenbauwerke über Heimbach (LH = 10,3 m;<br />

Stützweite 90 m) und Pfuhlbach (LH = 8 m; Stützweite 173 m) und die geplanten Standorte<br />

der Brückenpfeiler deutlich außerhalb der Galeriewälder wird die weitgehende funktionale<br />

Durchlässigkeit der Bauwerke erreicht und auch zukünftig die Kohäsion der Flugrouten für<br />

die Fledermäuse gewährleistet.<br />

Die Neupflanzung und Unterhaltung eines durchgehenden Gehölzriegels aus Sträuchern<br />

unterhalb der Brückenbauwerke über Heimbach und Pfuhlbach verbessert zusätzlich die<br />

Durchlässigkeit der Bauwerke und damit die Kohäsion der Flugrouten der Fledermäuse. Des<br />

weiteren hält sie die Kohäsion der potenziellen Haselmaus- Lebensstätten in den Galeriewäldern<br />

aufrecht (Maßnahme V/M 6). Falls die Gehölzriegel unter den Bauwerken sich als<br />

nicht lebensfähig erweisen, müssen sie durch eine künstliche Konstruktion (etwa aus<br />

Baumästen und Seilen) ersetzt werden.<br />

Zur Erhaltung der Kohäsion der Flugroute in den Obstwiesen entlang der Baronenwaldstraße<br />

wird die geplante Unterführung mit Wirtschaftsweg für Fledermäuse durchlässig gestaltet. Im<br />

Anschluss an die unverändert erhaltenen naturräumlich-strukturellen Elemente werden<br />

Gehölzriegel als Leitstrukturen angelegt, welche die Fledermäuse zur Unterführung weisen<br />

(Maßnahme V/M 7). Die Dimensionen der Unterführung (LW x LH = 7,5 m x 4,5 m) sind für<br />

den Durchflug der niedrig fliegenden, lichtscheuen und strukturgebundenen Arten der<br />

Gattungen Myotis und Plecotus ausreichend. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch<br />

Zwergfledermäuse, die in der Mehrzahl vermutlich über die Straße fliegen werden, die<br />

Unterführung nutzen. Ein Durchlass muss vor der Unterbrechung der nördlich gelegenen<br />

Flugroute funktional vorhanden sein. Die Leitlinien aus bereits größer gewachsenen Gehölzen<br />

sind dann so schnell wie möglich zu pflanzen.


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Durch die Installation von Schutzwänden an der Umgehungsstraße auf dem Niveau des alten<br />

Verlaufs der Baronenwaldstraße und oberhalb der dann weiter südlich liegenden neuen<br />

Unterführung werden die Fledermäuse effektiv am bodennahen Überflug der<br />

Umgehungsstraße gehindert (gilt insbesondere für die Arten der Gattungen Myotis und<br />

Plecotus) bzw. in eine Höhe gehoben, die eine kollisionsfreie Querung ermöglicht (Arten der<br />

Gattungen Pipistrellus und Nyctalus).<br />

Durch die Installation eines Schutzwalls mit Schutzzaun und Sichtschutz, etwa in Form eines<br />

geschlossenen Holzzauns, auf der Südseite der Straße zwischen dem Anschlussknoten K 1410<br />

und dem Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord (Kreisverkehr) am Industriegebiet nördlich von<br />

<strong>Jebenhausen</strong> und südlich des Autenbachs werden die Fledermäuse effektiv an einem<br />

bodennahen Überflug der Straße gehindert bzw. in eine Höhe gehoben, die eine<br />

kollisionsfreie Querung ermöglicht (Maßnahme V/M 8). So können auch weiterhin die aus<br />

dem Siedlungsgebiet von Süden kommenden Fledermäuse die Obstwiesen in den Göbeläckern<br />

und die anschließenden Waldbereiche (Gewann Öde) erreichen.<br />

Entlang der Umgehungsstraße muss aus Sicht des Fachgutachters auf eine<br />

Straßenbeleuchtung verzichtet werden. Dies gilt insbesondere für den Abschnitt zwischen<br />

Knoten K 1410 und dem Knoten Anschluss <strong>Jebenhausen</strong> Nord.<br />

Im Rahmen eines Monitorings muss die Funktionalität der Bauwerke (Brücken über<br />

Heimbach und Pfuhlbach, Unterführung Baronenwaldstraße, Überflug der Straße zwischen<br />

Knoten K 1410 und Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord) und die erhaltene Kohäsion der<br />

Flugrouten überprüft werden.


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Tabellarische Zusammenfassung der Fledermaus- und Haselmausuntersuchung<br />

Tabelle 12.7-2 zu § 44 BNatSchG n.F.: Rot = es liegt eine Erheblichkeit vor, Grün = es liegt<br />

keine Erheblichkeit vor, Gelb = nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine Erheblichkeiten<br />

vor, ist ggf. zu Prüfen.<br />

Arten Tötung, Verletzung von<br />

Individuen<br />

Wasserfledermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Großes Mausohr<br />

Myotis myotis<br />

Bechsteinfledermaus<br />

Myotis bechsteinii<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Kleine Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Große Bartfledermaus<br />

Myotis brandtii<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus auritus<br />

Graues Langohr<br />

Plecotus austriacus<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

Rauhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

Kleiner Abendsegler<br />

Nyctalus leisleri<br />

Haselmaus<br />

Muscardinus avellanarius<br />

Erhebliche Störung der<br />

lokalen Population zu<br />

bestimmten Zeiten<br />

§ 44 Abs. 1 Nr.1 § 44 Abs. 1 Nr.2<br />

Durch Baumfällarbeiten und Durch Bautätigkeiten (Lärm,<br />

Rodungsarbeiten (bau- Licht; baubedingt) können die<br />

bedingt) oder durch<br />

lokalen Populationen der<br />

Kollision mit dem Stra- streng geschützten Arten<br />

ßenverkehr(betriebs- (insbesondere während der<br />

bedingt) können Individuen Fortpflanzungszeit) beider<br />

der streng geschützten Nahrungssuche gestört<br />

Arten getötet oder verletzt werden. Durch Fahrzeug- und<br />

werden.<br />

Straßenbeleuchtung (betriebsbedingt)<br />

können die<br />

lichtempfindlichen Fledermausarten<br />

gestört werden.<br />

Maßnahmen:<br />

Durch Beachtung bestimmter<br />

Fällzeiten und das<br />

Anbringen von Schutzwänden,<br />

Zäunen oder<br />

Wällen werden diese<br />

Beeinträchtigungen<br />

vermieden.<br />

Maßnahmen:<br />

Durch den geplanten Spritzschutz<br />

an den Brückenbauwerken,<br />

die Schutzwände an<br />

der Unterführung Baronenwaldstraße,<br />

den Schutzwall<br />

mit Zaun und Sichtschutz<br />

nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> und<br />

den Verzicht auf Straßenbeleuchtung<br />

werden diese<br />

Störungen vermieden.<br />

Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- oder<br />

Ruhestätten einzelner<br />

Individuen<br />

§ 44 Abs. 1 Nr.3<br />

Eine Zerschneidung der<br />

essenziellen Flugstraßen<br />

(Fledermäuse) und Lebensstätten<br />

(Fledermäuse, Haselmaus)<br />

durch die beiden<br />

Brückenbauwerke und die<br />

Trassenquerung an der<br />

Baronenwaldstraße kann zu<br />

einer Dezimierung der Populationen<br />

der streng geschützten<br />

Arten im Gebiet führen.<br />

Maßnahmen:<br />

Durch die beschriebenen<br />

Maßnahmen (Brückenlänge,<br />

Positionierung der Brückenpfeiler,<br />

Gebüschpflanzung<br />

unter den Brücken, Anbindung<br />

und Gestaltung der fledermaustauglichen<br />

Unterführung<br />

Baronenwaldstraße) werden<br />

diese erheblichen Beeinträchtigungen<br />

vermieden.


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12.7.3 Tagfalter und Widderchen<br />

12.7.3.1 Methode<br />

Für die Tagfalter wurde eine Standard-Kartierung in repräsentativen Biotoptypen durchgeführt.<br />

Es wurde nach allen Lebensformen über den gesamten Untersuchungszeitraum gesucht.<br />

Es fanden vier flächendeckende Begehungen des Untersuchungsgebietes zu verschiedenen<br />

jahreszeitlichen Aspekten an geeigneten Tagen statt. Ungemähte Feuchtbrachen und Ruderalflächen<br />

(mit Nachtkerze, Weideröschen) wurden einmal nachts im Juli nach Raupen des<br />

Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina; streng geschützt, Art des Anhangs IV der<br />

FFH-RL) abgesucht.<br />

Es stellte sich während der Bestandsaufnahme des Gebietes im Jahr 2008 heraus, dass das<br />

Gebiet relativ artenarm ist, so dass auf weitere vertiefende Untersuchungen (Erfassung von<br />

Arteninventar von Probeflächen gemäß HVA F-StB) verzichtet werden konnte.<br />

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Göppingen legte Wert auf die Untersuchung<br />

von Vorkommen des Eschen-Scheckenfalters (Euphydryas maturna; streng geschützt<br />

und Art des Anhangs IV der FFH-RL) als regional bedeutsame Art (Art des Zielartenkonzept=<br />

ZAK). Ein zusätzlicher Kartier-Aufwand war damit nicht verbunden.<br />

12.7.3.2 Ergebnisse<br />

In der folgenden Tabelle sind die nachgewiesenen Falter-Arten, ihr Schutz- und<br />

Gefährdungsstatus in der Bundesrepublik und Baden-Württemberg aufgeführt.<br />

Tabelle 12.7-3 Nachgewiesene Tagfalterarten<br />

Wissenschaftliche Deutsche Namen Schutzstatus<br />

Rote Listen<br />

BRD Bad.-<br />

Württ.<br />

Anthocharis cardamines Aurorafalter - - -<br />

Araschnia levana Landkärtchen - - -<br />

Brenthis ino Mädesüß-<br />

Perlmutterfalter<br />

- 4 3<br />

Colias cf. hyale Gelblingsart b - -<br />

Gonepterix rhamni Zitronenfalter - - -<br />

Pararge aegeria Waldbrettspiel - - -<br />

Pieris brassicae Großer Kohlweißling - - -<br />

Pieris napi Grünaderweißling - - -<br />

Pieris rapae Kleiner Kohlweißling - - -<br />

Polyommatus icarus Hauhechelbläuling b - -<br />

Thymelicus sylvestris Braunkolbiger<br />

Braundickkopffalter<br />

Zeichenerklärung: Schutzstatus b = besonders geschützt<br />

Rote Listen 3 = gefährdet 4 = potentiell gefährdet<br />

Von den insgesamt 11 nachgewiesenen Falterarten sind zwei besonders geschützt. Dabei<br />

handelt es sich um den Gelbling und den Hauhechelbläuling; auf sie wird weiter unten separat<br />

eingegangen.<br />

Streng geschützte Arten wurden nicht nachgewiesen.


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Der in Baden-Württemberg gefährdete Mädesüß-Perlmutterfalter (Brenthis ino) wurde im<br />

feuchten Bereich am Waldrand (im Bereich „Pfaffenhau―) in einem Mädesüß-Bestand<br />

gesichtet (dort auch Gelbbauchunke). Diese Fläche befindet sich am Rande des Untersuchungsgebietes.<br />

Die Mädesüß-Bestände sind durch das Vorhaben in keiner Weise<br />

gefährdet, da sie topographisch gesehen oberhalb der Umgehungsstraße liegen und somit<br />

deren Wasserregime nicht beeinträchtigt wird.<br />

Vom Gelbling (Colia cf. hyale) liegt nur eine Einzelbeobachtung vor. Es kann sich bei dem<br />

beobachteten Individuum auch um einen Durchzügler gehandelt haben<br />

Der Hauhechelbläuling (Polyommatus icarus) war vereinzelt, aber verbreitet im Grünland<br />

zu beobachten.<br />

Diese Arten finden Berücksichtigung im Rahmen der Eingriffsregelung bei der Festlegung<br />

von Kompensationsmaßnahmen (siehe Maßnahmen-Konzept im LBP).<br />

Der Eschen-Scheckenfalter (Kleiner Maivogel, Euphydryas maturna, streng geschützt und Art<br />

des Anhangs IV der FFH-RL), der in der Region von besonderer Bedeutung ist (ZAK),<br />

konnte im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden (weder Raupe noch Imago an<br />

geeigneten Stellen).<br />

Auch die Suche nach Raupen oder Imagines des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus<br />

proserpina) an geeigneten Habitatstrukturen blieb ergebnislos.<br />

12.7.3.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Keine der nachgewiesenen Arten ist streng geschützt.<br />

Zwei Arten sind besonders geschützt und eine Art ist in Baden-Württemberg gefährdet.<br />

Somit ist für insgesamt zwei Arten die artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.<br />

Beide Arten (Gelbling und Hauhechelbläuling) kommen allerdings nicht im eigentlichen<br />

Vorhabenbereich und dessen Wirkraum vor.<br />

Für besonders geschützte Tierarten gelten die Ziffern 1 und 3 des § 44 Abs. 1 BNatSchG n.F.<br />

Colias cf. hyale (Gelbling)<br />

1. Grundinformation<br />

besonders geschützt<br />

Rote Liste Status Deutschland: - Bad.-Württemberg: - 1 Exemplar im erweiterten UG nachgew.<br />

Verbreitetste Colias-Art; vagabundierend. Besonders zahlreich anzutreffen im September beim<br />

Blütenbesuch auf Klee- und Luzernefeldern.<br />

Magerrasen, Brachland, frisch geschnittene Luzernefelder niedriger Produktion.<br />

Eiablage auf wenige Tage zuvor abgemähten Wiesen an z.B. Luzerne, Weiß- oder Hornklee.<br />

Lokale Population: in einem Exemplar überfliegend beobachtet.<br />

Zum Erhaltungszustand der lokalen Population kann auf Grund des einmaligen Fundes keine<br />

Aussage getroffen werden.


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Fortsetzung: Colias cf. hyale (Gelbling)<br />

2. Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1<br />

besonders geschützt<br />

Das Schädigungsverbot tritt nicht ein, da die Art im Untersuchungszeitraum nur sporadisch<br />

(vagabundierend) und dann in Einzelexemplaren außerhalb des Wirkraums auftrat.<br />

Da Falter im unmittelbaren Trassenbereich im Zuge der Kartierungen nicht nachgewiesen wurden<br />

und sich hier auch keine für die Art notwendigen Requisiten befinden, sind direkte<br />

Individuenverluste durch betriebsbedingte Kollision mit Kfz nicht anzunehmen.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein<br />

Polyommatus icarus (Hauhechelbläuling)<br />

1. Grundinformation<br />

besonders geschützt<br />

Rote Liste Status Deutschland: - Bad.-Württemberg: - im erweiterten UG nachgewiesen<br />

Der häufigste Bläuling; angewiesen auf Vorkommen der Esparsette. Die typischen Eigenschaften der<br />

„Allerweltsarten― -Toleranz gegen Hitze, Feuchte und Kälte, Wanderfähigkeit, hohe Eiproduktion,<br />

schnelle Larvalentwicklung, Flexibilität im Überwinterungsstadium – ermöglichen die Besiedlung<br />

unterschiedlichster Habitate.<br />

Kommt in Grasland d.h. trockenen Magerrasen bis Feuchtwiesen vor<br />

Lokale Population: war vereinzelt, aber verbreitet im Grünland zu beobachten.<br />

Zum Erhaltungszustand der lokalen Population kann auf Grund des geringen Vorkommens<br />

keine zuverlässige Aussage getroffen werden.<br />

2. Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1<br />

Das Schädigungsverbot tritt nicht ein, da die Art im Untersuchungszeitraum nur vereinzelt im<br />

Grünland auftrat.<br />

Da Falter im unmittelbaren Trassenbereich im Zuge der Kartierungen nicht nachgewiesen wurden<br />

und sich hier auch keine für die Art notwendigen Requisiten befinden, sind direkte<br />

Individuenverluste durch betriebsbedingte Kollision mit Kfz nicht anzunehmen.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein<br />

Diese Verbotstatbestände (Schädigungs- und Störungsverbot) treten in den vorliegenden<br />

Fällen nicht ein. Das Vorhaben führt wegen seiner räumlichen Lage fern ab von den<br />

Lebensräumen der genannten Arten nicht voraussehbar zur Tötung von Exemplaren der<br />

genannten Schmetterlingsarten.<br />

Ein direkter Flächenverlust ist mit dem Bau der Straße für die genannten Arten nicht<br />

verbunden.<br />

Die Arten werden in der Eingriffsregelung berücksichtigt.


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12.7.4 Laufkäfer<br />

12.7.4.1 Methode<br />

Laufkäfer eignen sich für landschaftsökologische Untersuchungen gut, da sie gut erfassbar<br />

sind und auf Umweltveränderungen empfindlich reagieren.<br />

Laufkäfer lassen sich nicht flächendeckend erfassen. Vielmehr müssen sie auf ausgewählten<br />

Probestellen untersucht werden. Die Auswahl der Probeflächen wurde auf einer Vorbegehung<br />

im frühen Frühjahr 2008 durch den Bearbeiter der Artengruppe getroffen. Daraufhin wurden<br />

die jeweiligen Grundstück-Besitzer bzw. die Nutzer darüber informiert, dass im Laufe des<br />

Jahres auf ihrem Grundstück bzw. am Rande ihres Grundstücks die Untersuchung statt finden<br />

wird.<br />

An drei Terminen (Fangperioden: Frühjahr, Frühsommer, Spätsommer) wurden Barberfallen<br />

(Bodenfallen; der Einsatz von Lebendfallen ist nicht zielführend) für jeweils 10 Tage<br />

ausgebracht bzw. in den Boden eingegraben (Methode siehe TRAUTNER, 1992). Es handelt<br />

sich um Glasgefäße mit einem Inhalt von 500 ml und einer Öffnung von 6 cm im Durchmesser.<br />

Als Fangflüssigkeit kam 5 %-ige Essigsäure zum Einsatz. Eine naturschutzrechtliche<br />

Ausnahmegenehmigung war nicht notwendig, da es sich gem. § 44 (6) BNatSchG n.F. um<br />

„Handlungen zur Vorbereitung einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung― handelte.<br />

Nach Einholen der Fallen wurden die gefangenen Laufkäfer getrennt nach Fallenstandort<br />

bestimmt, gezählt und notiert. Die Fallen blieben während der gesamten Fangperioden<br />

offensichtlich unbehelligt (keine „Vandalismus―).<br />

Ein Fallenstandort am Ufer des Heimbach konnte wegen des stark wechselnden Wasserstandes<br />

nicht ausgewertet werden; die Fallen wurden überflutet. Daher wurden ergänzend<br />

Handaufsammlungen am Ufer durchgeführt.<br />

Auch in den anderen Habitatstrukturen wurden die Fallenergebnisse durch Handfänge<br />

ergänzt.<br />

12.7.4.2 Ergebnisse<br />

Zahlen und Ergebnisse aus der folgenden Tabelle geben Hinweise auf Häufigkeit und<br />

Verbreitung der Arten. Die Fallen wurden so aufgestellt, dass mit angemessenem Aufwand<br />

der Trassenverlauf der geplanten Umgehungsstraße abgedeckt war. Eine flächendeckende<br />

Erfassung der Laufkäferfauna bzw. quantitative Untersuchungen wurden nicht angestrebt.<br />

Arten, die nicht flächendeckend und sehr häufig vorkommen, können, -bezogen auf das<br />

gesamte Gebiet-, unterrepräsentiert sein.<br />

Da im Wald lebende Laufkäferarten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von der geplanten<br />

Straße und ihren Auswirkungen auf die Umgebung beeinträchtigt werden, wurden im Wald<br />

keine Fallen gestellt, die ausgesprochenen Waldarten fehlen daher.


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Abbildung 12.7-2: Fallenstandorte Laufkäfererfassung (Photos siehe Anhang)<br />

Erläuterungen:<br />

1. Rand eines Getreideackers an der Grenze zu einer Obstbaumwiese; der Ackerrand<br />

war feuchter als die Umgebung<br />

2. Rand eines Getreideackers; zwischen Acker und Wegrand verläuft ein Wasserabflussgraben<br />

mit hochwüchsiger Gras-Krautvegetation; Ackerrand und Graben feuchter als der<br />

Acker<br />

3. Rand eines Maisackers am Übergang zu kleinflächigem Grünland und Freizeitgrundstück<br />

mit Gehölz, Blumenrabatten und Gartennutzung<br />

4. Ackerrand am Übergang zu einer Obstbaumwiese<br />

5. Gehölzrand an einer extensiv genutzten Wiese, in der Nähe eines Fließgewässer<br />

(Autenbach)<br />

6. Ackerrand (Sonderkulturen), dahinter Gehölz an einem Fließgewässer (Autenbach)<br />

In der folgenden Tabelle sind die nachgewiesenen Arten aufgeführt. Pro Fallenstandort (1-6)<br />

gibt es drei Ergebnisse (Fangperioden). In den Spalten sind die Individuen pro Art aufgezählt.<br />

Die Arten sind alphabetisch gelistet. Da die meisten Laufkäfer keine deutschen Namen haben,<br />

wird insgesamt auf deren Nennung verzichtet.


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Tabelle 12.7-4 Nachgewiesene Laufkäferarten<br />

Laufkäferart/Fänge 1.1 – 1.3 2.1 – 2.3 3.1 – 3.3 4.1 – 4.3 5.1 – 5.3 6.1 – 6.3<br />

Abax parallelepipedus 1<br />

Agonum mülleri 2 10 1 13 1 8 1 2 2<br />

Agonum sexpunctatum 1<br />

Amara aenea 3 1 7 5<br />

Amara familiaris 1 1<br />

Amara tricuspidata 1<br />

Anchomenus dorsalis 1 2 2 2 1 8 14<br />

Anisodactylus binotatus 1<br />

Asaphidion flavipes 1<br />

Bembidion quadrimaculatum 1 13<br />

Bembidion lampros 1 2 2 1 1<br />

Bembidion tibiale<br />

Brachinus crepitans 8 12 10 8<br />

Calathus fuscipes 4 2<br />

Carabus auratus 1 2 1 1<br />

Carabus cancellatus 1 4 1 1 3 1<br />

Carabus coriaceus 1<br />

Carabus ullrichi 1<br />

Clivinia fossor 14 2 1 1 1 1<br />

Diachromus germanus 1 1 3<br />

Harpalus affinis 6 2 5 1 2 2 1 1 1<br />

Harpalus rufipes 6 5 3 4 7 11 1 6 15 31 52 1 3 19<br />

Limodromus assimilis<br />

Loricera pilicornis 3 1 1 4 3 3 7 1 1 2 2<br />

Nebria brevicollis 2 1 10 5 2 4 2 1 2 4<br />

Notiophilus palustris 2 1 1<br />

Ophonus azureus 3<br />

Poecilus cupreus 16 10 2 1 1 1 1 9 1 4 3 3 3<br />

Poecilus lepidus 23<br />

Poecilus versicolor 1<br />

Pterostichus anthracinus 1<br />

Pterostichus ovoideus 1<br />

Pterostichus melanarius 7 17 21 103 2 11 83 2 1 54 2 16 19 27<br />

Pterostichus nigrita 10 1 5 3<br />

Pterost. oblongopunctatus 1<br />

Pterostichus vernalis 1<br />

Stomis pumicatus 1<br />

Syntomus truncatellus 2<br />

Synuchus vivalis 1 2<br />

1.x – 6.x : Fallenstandorte (siehe oben, Karte, Fotos im Anhang)<br />

x.1 – x.3 : Fangperiode 1 – 3 (8.-19. Mai, 9.-19. Juni und 14.-28. August 2008)<br />

Die Handaufsammlung am Ufer erbrachte mit Limodromus assimilis und Bembidion tibiale<br />

zwei weitere Arten.<br />

Insgesamt wurden 39 Laufkäfer-Arten nachgewiesen. Streng geschützte oder Arten der FFH-<br />

Richtlinie wurden nicht nachgewiesen.<br />

Nach der Bundesartenschutzverordnung sind alle nachgewiesenen Carabus-Arten besonders<br />

geschützt.


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Tabelle 12.7-5 Besonders geschützt oder gefährdete Laufkäferarten<br />

Name Gefährdung<br />

(BRD/Bad.-Württ.)<br />

Schutzstatus nach<br />

BArtSchV<br />

Amara tricuspidata Daten defizitär -<br />

Brachinus crepitans V/- -<br />

Carabus auratus - b<br />

Carabus cancellatus - b<br />

Carabus coriaceus - b<br />

Carabus ulrichi - b<br />

Poecilus lepidus V/3 -<br />

Wie C. ulrichi wurde auch C. coriaceus als Einzelexemplar (Standort 5) nachgewiesen. Die<br />

beiden anderen Carabus-Arten sind in den Ackerzönosen häufiger vertreten.<br />

Peocilus lepidus wurde nur an einem Fallenstandort (Standort 4; Randstreifen Acker/ Grünland;<br />

bei Flst.Nr. 805) in einer von drei Fangperioden gefunden; allerdings in großer<br />

Individuenzahl.<br />

Einige Arten wurden in allen oder wenigstens der Mehrzahl der Fallen nachgewiesen; manche<br />

davon in großer Zahl. Dies sind die häufigsten Arten im Untersuchungsgebiet:<br />

Loricera pilicornis<br />

Nebria brevicollis<br />

Harpalus rufipes<br />

Poecilus cupreus<br />

Pterostichus melanarius<br />

Einige Arten wurden nur an wenigen Fallenstandorten gefunden, dort aber in größerer Zahl:<br />

Brachinus crepitans (Fallenstandort 5) und<br />

Poecilus lepidus (Fallenstandort 4)<br />

Andere wurden als Einzeltiere oder in nur wenigen Exemplaren gefangen. Es handelt sich<br />

insgesamt fast durchweg um häufige, verbreitete Arten. Unter den Einzelfunden waren einige<br />

Vertreter von hecken- und gehölzbewohnenden Arten.<br />

Alle Arten sind eurytop, d.h. mit einer mehr oder weniger großen ökologischen Amplitude<br />

ausgestattet, sie stellen keine allzu hohen Ansprüche an ihre Umgebung. Die meisten Arten<br />

sind Bewohner des Kulturlandes (Acker- oder Ruderalflächen). Die häufigsten Arten aus<br />

dieser Gruppe sind Harpalus rufipes und Pterostichus melanarius. Sie wurden an allen<br />

Fallenstandorten mit teils hoher Individuenzahl gefunden.<br />

Stenotope Spezialisten mit ganz spezifischen, eng gefassten Habitatansprüchen kamen nicht<br />

vor und sind auf Grund der Ausstattung des Untersuchungsgebietes auch nicht zu erwarten.<br />

Es ist auch nicht erkennbar, dass durch das Vorhaben spezielle Habitatstrukturen völlig<br />

vernichtet und somit die Population einer der nachgewiesenen Arten stark beeinträchtigt wird<br />

(Schädigungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr.1 und 3 BNatSchG n.F. nicht erfüllt).<br />

Für die gefährdeten Arten Carabus ullrichi und Poecilus lepidus werden Biotope wie z.B.<br />

Äcker, Wege, Ruderalstellen genannt, die auch weiterhin zur Verfügung stehen werden. Auf<br />

den Erhalt bzw. die Schaffung von Grünland, Obstbaumwiesen, Wegrainen sowie die zurzeit<br />

bestehenden weg- bzw. ackerbegleitenden kleinen Gräben sollte geachtet werden.


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Diese Gräben mit zeitweiliger Wasserführung sind nasse bzw. feuchte Sonderstandorte mit<br />

von der Umgebung abweichender Feuchtigkeit und Vegetation. Bei der Festlegung der<br />

Baustellen-Einrichtungsflächen und der Tabuzonen wurde auf diesen Umstand Rücksicht<br />

genommen.<br />

12.6.4.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Von den insgesamt 39 nachgewiesenen Laufkäfer-Arten sind die vier Carabus-Arten nach<br />

Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt und Poecilus lepidus in Baden-Württemberg<br />

gefährdet.<br />

Naturschutzrechtlich gilt für diese Arten dasselbe wie für die in Kap. 12.7.3 genannten<br />

besonders geschützten Schmetterlingsarten.<br />

Das Grundstück, auf dem sich Fallenstandort 4 befand (Gew. Tobel, Flst.Nr. 794/795), wird<br />

als Tabuzone für die Bauzeit ausgewiesen. Damit wird für die in Bad.-Württemberg<br />

gefährdete Art Poecilus lepidus, die nur hier vor kam, entsprechend vorgesorgt.<br />

Die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG n.F. treten für die im Untersuchungsgebiet<br />

nachgewiesenen Laufkäfer nicht ein.<br />

Das Vorhaben führt nicht voraussehbar zur Tötung von Exemplaren der genannten Laufkäferarten.


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12.7.5 Heuschrecken<br />

12.7.5.1 Methode<br />

Die Heuschrecken-Erfassung fand über die Analyse der vorhandenen Habitatstrukturen statt.<br />

Heuschrecken zeigen klare Habitatansprüche, so dass in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde<br />

auf eine flächendeckende Untersuchung verzichtet werden konnte.<br />

Die meisten Heuschrecken können auf Grund ihrer artspezifischen „Gesänge― im Gelände<br />

erfasst und bestimmt werden. Um stumme und versteckt lebende Tiere zu erfassen, wurden<br />

auch Kescherfänge an geeigneten Strukturen durchgeführt.<br />

Die Begehungen fanden im Sommer 2008 statt und waren meist kombiniert mit der Suche<br />

nach Zauneidechsen und Tagfaltern/Widderchen.<br />

12.7.5.2 Ergebnisse<br />

Keine der acht nachgewiesenen Arten ist streng oder besonders geschützt oder steht auf den<br />

Roten Listen der BRD und/oder Baden-Württembergs.<br />

Tabelle 12.7-6 Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Heuschreckenarten<br />

Wissenschaftliche Deutsche Namen Schutzstatus<br />

Chorthippus biguttulus Nachtigall-Grashüpfer -<br />

Chorthippus parallelus Gemeiner Grashüpfer -<br />

Gomphocerippus rufus Rote Keulenschrecke -<br />

Metrioptera roeseli Roesel`s Beissschrecke -<br />

Nemobius sylvestris Waldgrille -<br />

Pholidoptera griseoaptera Gew. Strauchschrecke -<br />

Tettigonia cantans Zwitscherheupferd -<br />

Tettigonia viridissima Grünes Heupferd -<br />

Der Nachtigall-Grashüpfer (Chorthippus biguttulus) lebt bevorzugt an mäßig trockenen<br />

Stellen, etwa auf Wiesen und an Wegrändern. Er ist einer unserer häufigsten Heuschreckenarten<br />

und ist nirgends selten.<br />

Der Gemeine Grashüpfer (Chorthippus parallelus) dürfte die häufigste einheimische<br />

Heuschreckenart sein. Man findet ihn zwar am zahlreichsten auf mäßig feuchten Wiesen,<br />

doch kommt er ebenso auf Trockenrasen, an Wegrändern und in Mooren vor. Er fehlt<br />

lediglich in extrem trockenen und nassen Gebieten. Zusammen mit Metrioptera roeseli<br />

(Roesel´s Beissschrecke) ist er eine der letzten Arten, die in überdüngten Fettwiesen noch<br />

überleben können.<br />

Die Rote Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus) lebt an mäßig feuchten bis mäßig<br />

trockenen Stellen, vor allem an sonnigen Waldrändern, auf Waldlichtungen, aber auch auf<br />

Trockenrasen; gerne sonnt sie sich im Brombeergestrüpp. Im südlichen und mittleren<br />

Deutschland ist sie häufig.<br />

Ebenfalls im mittleren und südlichen Deutschland ist die Waldgrille (Nemobius sylvestris)<br />

häufig. Ihre Lebensräume sind sonnige Waldränder und Waldlichtungen sowie gebüschreiche<br />

Trockenrasen. Die Waldgrille ist ein ausgesprochener Bodenbewohner, der sich besonders<br />

gerne in Falllaub aufhält.


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Auch die Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera griseoaptera) lebt vor allem auf<br />

Waldlichtungen und an Waldrändern, daneben auch auf gebüschreichen Trockenrasen und<br />

Ödland. Sie ist meist häufig.<br />

Das Grüne Heupferd (Tettigonia vividissima) ist eine der anpassungsfähigsten Heuschrecken.<br />

Es lebt gern auf Kulturflächen, etwa in Gärten und Getreidefeldern, auch an<br />

sonnigen Wegrändern und auf Trockenrasen. Die Art ist meist häufig.<br />

In höheren Berglagen wird sie durch die Zwitscherschrecke (Tettigonia cantans) ersetzt.<br />

Diese lebt mehr im feuchten Gelände und bewohnt vor allem Wiesen, auch im Tiefland.<br />

Keine der beschriebenen Arten ist als ausgesprochener Spezialist auf einen bestimmten<br />

Lebensraumtyp angewiesen. Alle Arten haben ein breites Lebensraum-Spektrum.<br />

12.7.5.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Naturschutzrechtlich nach § 44 (1) BNatSchG n.F. sind diese Arten nicht abzuarbeiten, weil<br />

sie weder besonders geschützt noch gefährdet sind.<br />

Die Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten finden Berücksichtigung in der<br />

Eingriffsregelung.


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12.7.6 Zauneidechse<br />

Die Zauneidechse (Lacerta agilis) steht, als Tierart nach Anhang IV FFH-RL, auf der Roten<br />

Liste der BRD als gefährdet (3) vermerkt; in Baden-Württemberg steht sie auf der<br />

Vorwarnliste (V). Sie ist gemäß § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG n.F. streng geschützt, nach<br />

BArtSchV besonders geschützt und zudem Zielart des Zielartenkonzeptes (ZAK) des<br />

Landkreises Göppingen.<br />

12.7.6.1 Methode<br />

In einer frühen Begehung im Frühjahr 2008 wurden potentielle Lebensräume der<br />

Zauneidechse erfasst (siehe Habitatansprüche unten) und auf einem Plan vermerkt. Im Laufe<br />

des Untersuchungsjahres wurde bei jeder Begehung an den potentiellen Strukturen bei<br />

geeignetem Wetter gezielt nach Zauneidechsen gesucht. Dabei wurde vor allem auf<br />

Sonnenbestrahlung geachtet. Klimatische Bedingungen und Tageszeit mussten optimal sein.<br />

So fanden im Verlauf des Untersuchungsjahres 2008 mehrere vollständige Begehungen des<br />

Gebietes auf der Suche nach Zauneidechsen statt.<br />

Die erfassten potentiellen Habitate im weiteren Untersuchungsgebiet lieferten gleichzeitig<br />

einen Überblick über mögliche Ersatzstandorte bei eventuell notwendig werdenden Umsiedlungsaktionen<br />

(eventuell CEF-Maßnahme).<br />

12.7.6.2 Ergebnisse<br />

Ein konkreter Nachweis fand nur an einer Stelle am 19. Juni 2008 statt. Dabei handelt es sich<br />

um die Feldscheuer auf Flurstück Nr. 928 südlich des Autenbachs, an der auch der Turmfalke<br />

in einem Nistkasten eine Brut aufgezogen hat. Dort konnte ein Eidechsen-Männchen in<br />

Hochzeitstracht beobachtet werden. Weder konnten weitere erwachsene Tiere noch<br />

Schlüpflinge hier beobachtet werden.<br />

Dies war der einzige Fundort dieser Art im gesamten Untersuchungsgebiet.<br />

Die anderen möglichen Habitate waren zumindest im Untersuchungszeitraum nicht besetzt<br />

oder müssen doch als ungeeignet angesehen werden, da die Art nach Aussage eines<br />

Mitarbeiters der UNB im Landratsamt Göppingen als in der Region verbreitet gilt.<br />

Auch in der Verbreitungskarte des Grundlagenwerkes für Baden-Württemberg (LAUFER,<br />

2007) ist die Zauneidechse in allen an das Untersuchungsgebiet (Messtischblatt 7323)<br />

angrenzenden Quadranten nachgewiesen.<br />

Der oben beschriebene Nachweis muss als Beleg für eine vorhandene Population gelten, auch<br />

wenn keine Reproduktionstätigkeit und Reproduktionserfolge nachgewiesen werden konnten.<br />

Das Umfeld ist auch als durchaus geeignet für einen genetischen Austausch mit benachbarten<br />

Vorkommen zu betrachten.


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12.7.6.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Lacerta agilis (Zauneidechse)<br />

1. Grundinformation<br />

Art des Anhangs IV der FFH-RL<br />

streng geschützt nach BNatSchG<br />

besonders geschützt nach BArtSchV<br />

Rote Liste Status BRD: gefährdet (3) Bad.-Württ.: Vorwarnliste Art im UG nachgewiesen<br />

Lebensraumansprüche: Als ursprünglicher Waldsteppenbewohner besiedelt die Zauneidechse<br />

heute auch Halbtrocken- und Trockenrasen; Heiden, Waldränder, Feldraine, sonnenexponierte<br />

Böschungen (z.B. Straßendämme), Randstreifen an Verkehrswegen, sonnige Gehölzränder oder<br />

Brachen. In Deutschland ist die Zauneidechse heute überwiegend als Kulturfolger anzusehen, der<br />

weitgehend auf Sekundärlebensräume angewiesen ist. Wichtig sind eine sonnenexponierte Lage,<br />

wasserdurchlässiges Substrat, geeignete Eiablageplätze (sonnige Stellen mit grabbarem Erdreich<br />

oder Sandhaufen), Sonnplätze, Tagesverstecke und Winterquartiere. Den Winter verbringen sie in<br />

Spalten, Baumstubben, verlassenen Tierbauten oder selbstgegrabenen Röhren. Diese müssen gut<br />

isoliert und drainiert sein, um die überwinternden Tiere vor tiefen Temperaturen und hoher<br />

Bodenfeuchtigkeit zu schützen.<br />

Die Eiablagen erfolgen zwischen Ende Mai und Anfang August. Das Weibchen legt die Eier in<br />

selbstgegrabenen Höhlen an offenen und sonnigen Plätzen ab. In günstigen Jahren können bereits<br />

ab Ende Juli die ersten Schlüpflinge beobachtet werden.<br />

Während die Männchen nach ausreichender Energiezufuhr teils bereits im August das<br />

Winterquartier aufsuchen, müssen sich die Weibchen noch von der Eiablage erholen und ziehen<br />

sich meist erst im September zurück.<br />

Die Schlüpflinge sind noch bis Oktober aktiv. Im Verlauf des März verlassen alle wieder die<br />

Winterquartiere.<br />

Individuelle Reviere der Art (Mindest-home-range-Größen) werden mit bis zu 2.000 m²<br />

angegeben. In der Regel liegen solch optimale Voraussetzungen aber nicht vor, so dass die Tiere<br />

zum Erreichen aller von ihnen im Jahresverlauf benötigten Habitatrequisiten größere Strecken<br />

zurücklegen müssen. Als absolute Mindestgröße für den längeren Erhalt einer Population werden<br />

deshalb 3-4 ha angegeben (Strijbosch & Creemers 1988).<br />

Zauneidechsen sind sehr ortstreu und verlassen ihr Revier nur selten. Ausbreitungen in neue<br />

Gebiete finden langsam statt.<br />

In Baden-Württemberg ist die Zauneidechse in Höhenlagen bis 500 m ü.NN weit verbreitet.<br />

Im Schwäbischen Keuper-Lias-Land ist die Zauneidechse vor allem im Gebiet des Neckars weit,<br />

aber verstreut und individuenarm verbreitet. Im Landkreis Göppingen häufen sich Funde am<br />

Rande der Schwäbischen Alb und im Filstal (LAUFER, 2007).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population ist auf Grund des einmaligen Fundes eines<br />

Individuums nicht abschätzbar. Die Art ist jedoch nach Auskunft der Unteren<br />

Naturschutzbehörde im Naturraum verbreitet und nicht von Bestandsrückgängen bedroht.


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Fortsetzung: Lacerta agilis (Zauneidechse)<br />

Art des Anhangs IV der FFH-RL<br />

streng geschützt nach BNatSchG<br />

besonders geschützt nach BArtSchV<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 BNatSchG n.F.<br />

Das Zauneidechsenhabitat im Bereich des Autenbachs (zwischen Autenbach und Gewerbegebiet;<br />

wobei selbst das Gewerbegebiet durch diesen Kulturfolger als Teillebensraum genutzt werden<br />

kann) wird durch die geplante Maßnahme vollständig in Anspruch genommen. Der Lebensraum<br />

wird baubedingt zerstört und im Folgenden anlagen- und betriebsbedingt als Lebensraum für<br />

Zauneidechsen entwertet.<br />

Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass ein direkter Verlust von besiedelten Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten stattfindet.<br />

Es ist jedoch möglich, dass sich auch im angrenzenden Gewerbegebiet „Autenbach― geeignete<br />

Habitate befinden, die eventuell bereits heute als Teil der „home-range― dieses Vorkommens zu<br />

betrachten sind. Ein Ausweichen von Individuen dorthin ist durchaus möglich.<br />

Eine baubedingte Tötung von Individuen kann verhindert werden, indem die Baumaßnahme<br />

(Abriss der Scheune) in der aktiven Zeit der Tiere vor der Eiablage (April-Mitte Mai; siehe<br />

Maßnahme V/M 4 im LBP) stattfindet. Zu diesem Zeitpunkt dort vorhandene Tiere können so in<br />

die Umgebung ausweichen (Uferbereich des Autenbachs oder Gewerbegebiet).<br />

Dabei ist wichtig, dass diese Zeiten unbedingt eingehalten werden, da anderenfalls die Tötung von<br />

Individuen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Einhaltung des Zeitplanes wurde vom<br />

Planungsträger zugesichert.<br />

Der Tatbestand des Tötens von Tieren oder der Entnahme/Schädigung/Zerstörung von<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 (1) Nr. 1 und 3 ist demnach nicht erfüllt.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Eine erhebliche Störung während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und<br />

Wanderungszeiten kann durch die Einhaltung der oben genannten Bauzeiten (April bis<br />

Mitte Mai) verhindert werden.<br />

Bei vollständiger und fristgerechter Durchführung der oben genannten Maßnahmen ist<br />

gewährleistet, dass es nicht zu erheblichen Störungen zu bestimmten Zeiten kommt und<br />

sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein<br />

Aus der Sicht der Zauneidechse führt das Vorhaben nicht zur Erfüllung der Verbotstatbestände<br />

nach § 44 (1) BNatSchG n.F. und ist demnach aus Sicht des Gutachters zulässig.


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12.7.7 Eremit<br />

Der Eremit (Juchtenkäfer; Osmoderma eremita; streng geschützt, Art des Anhang IV FFH-<br />

RL) lebt in Eichen- und Eichen-Hainbuchen-Wäldern sowie Auwaldresten, die oft aus<br />

historischer Nutzung hervorgegangen sind, in Parks, Streuobstwiesen, Alleen und anderen<br />

Baumgruppen sowie Einzelbäumen. Besiedelt werden alte und anbrüchige Laubbäume mit<br />

Baumhöhlen. Die Larvalentwicklung findet im feuchten Holzmulm der Höhlungen statt, dabei<br />

im Stamm- und Starkastbereich. Insbesondere in beschatteten Stammpartien von aktuell oder<br />

zumindest ehemals licht oder randlich stehenden Bäumen.<br />

Ein sicherer Lebensraumverbund ist nur im Waldverband aufrecht zu erhalten. Hier müssen<br />

auf größerer Waldfläche immer wieder Altholzbestände mit starken, an Baumhöhlen reichen<br />

Bäumen eingestreut sein (PEPL-Handbuch, LfU, 2003).<br />

Der Käfer ist in Baden-Württemberg zerstreut und nur vereinzelt in Wäldern und Parkanlagen<br />

vorhanden.<br />

Von der UNB wurde die die Untersuchung dieser Käferart gefordert, da nicht gänzlich<br />

ausgeschlossen werden konnte, dass in den Auwaldstreifen entlang des Pfuhlbach-Gewässersystems<br />

entsprechende Brutbäume vorhanden sind.<br />

12.7.7.1 Methode<br />

Zur Lebensstättenerfassung wurden die potentiell besiedelbaren Baumbestände an den Bächen<br />

des Untersuchungsgebietes im Frühjahr 2008 erfasst. Eine Übersichtbegehung und Erfassung<br />

von Höhlenbäumen fand im März 2008 vor dem Laubaustrieb statt. Dabei wurde bereits nach<br />

Käferfragmenten gesucht. Es wurde festgestellt, dass vermutlich keine geeigneten Habitate<br />

vorhanden sind.<br />

Dennoch wurden einige prinzipiell geeignete Bäume stichprobenartig an warmen Sommerabenden<br />

kontrolliert. Hierbei wurde nach Käfern (Fernglas) und Käferresten (Flügeldecken<br />

und Halsschilde) gesucht.<br />

12.7.7.2 Ergebnisse<br />

Im Untersuchungsgebiet und seiner näheren, relevanten Umgebung konnten keine geeigneten<br />

Bäume gefunden werden. Auch Käfer oder Käferreste wurden nicht gefunden.<br />

12.7.7.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Es kann ausgeschlossen werden, dass Brutbäume des Eremiten bau- oder anlagebedingt<br />

zerstört werden.<br />

Es können keine Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG n.F. eintreten.


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12.7.8 Weitere Arten der Anhänge der FFH-RL<br />

12.7.8.1 Groppe<br />

12.7.8.1.1 Methode<br />

Von der UNB wurde keine gesonderte Kartierung für die Erfassung der Groppe (Cottus<br />

gobio; Art des Anhangs II der FFH-RL, BRD: stark gefährdet) gefordert. Auf eine<br />

Elektrobefischung wurde deshalb verzichtet.<br />

Das Gewässersystem wurde mehrfach vollständig begangen. Es wurden größere Steine und<br />

Totholz angehoben.<br />

12.7.8.1.2 Ergebnisse<br />

Bei einer Begehung des Gewässersystems am 14. August 2008 konnte im Heimbach eine<br />

Groppe nachgewiesen werden. Trotz weiterer Suche, konnten keine weiteren Exemplare<br />

gefunden werden.<br />

Die Populationsgröße ist aus diesem Einzelfund nicht ableitbar, so dass nichts über den<br />

Erhaltungszustand der Population ausgesagt werden kann.<br />

12.7.8.1.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Die oft als Hauptgrund für den Rückgang der Groppe genannte Gewässerverschmutzung hat<br />

vor allem dann negative Folgen, wenn mit ihr eine Verschlammung des Lückensystems und<br />

damit der Lebensraumverlust für die Groppe ein hergeht (s.u.). Die Gewässergüte sollte nicht<br />

wesentlich schlechter als II sein (BfN, Heft 69, Band 2, 2004).<br />

Bei Baumaßnahmen die im Querungsbereich des Fließgewässersystems (Heimbach/Pfuhlbach)<br />

stattfinden (baubedingt), muss deshalb unbedingt verhindert werden, dass Schlammfrachten<br />

in Bewegung gesetzt werden, die die Lückensysteme verschließen können. Die<br />

Baumaßnahmen müssen deshalb im Winter durchgeführt werden, da in dieser Jahreszeit der<br />

Boden oft gefroren und deshalb besser gebunden ist (Maßnahme V/M 4 des LBP).<br />

Auch auf den Bau von Schwellen und/oder Stufen muss im Sinne der Groppe vollständig<br />

verzichtet werden, auch wenn solche Maßnahmen aus Sicht des Naturschutzes für andere<br />

Lebewesen und die Gewässerqualität insgesamt sehr wünschenswert wären.<br />

Da die Art weder streng noch besonders geschützt ist, wird sie bei der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung als Art des Anhangs II der FFH-RL behandelt wie eine streng geschützte Art.<br />

Groppe (Cottus gobio);,<br />

1. Grundinformation<br />

Art des Anhangs II der FFH-RL<br />

weder besonders noch streng geschützt<br />

Rote Liste Status BRD: stark gefährdet(2) Bad.-Württ. gefährdet (3) 1 Exemplar im UG nachgewiesen<br />

Die Groppe kommt in relativ strömungs- und sauerstoffreichen Fließgewässern mit kiesigem oder<br />

steinigem Substrat und strukturreichem Gewässerbett vor. Laichplätze sind in Höhlen bzw. in<br />

Gruben z.B. unter größeren Steinen, Totholz o.ä.. Die Art ist weitgehend stationär lebend mit<br />

geringer Schwimmfähigkeit und allenfalls kurzen Wanderungen. Bereits kleinste Wehre oder<br />

Schwellen sind für die Groppe nicht überwindbar und können zur Zersplitterung der Population<br />

führen.


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 30<br />

Fortsetzung: Groppe (Cottus gobio);,<br />

Juvenile Groppen präferieren feineres, kiesiges Substrat. In den Wintermonaten werden<br />

strömungsberuhigte Bachvertiefungen verstärkt aufgesucht und dienen somit als Winterlager.<br />

Die Groppe ist in der Forellen – und Äschenregion der Fließgewässer Baden-Württembergs auch<br />

heute noch relativ weit verbreitet, allerdings oft nur noch in ausgedünnter Populationsstärke oder<br />

unausgewogener Bestandsstruktur.<br />

Lokale Population: in einem Exemplar im Heimbach beobachtet.<br />

Zum Erhaltungszustand der lokalen Population kann auf Grund dieses Einzelfundes keine<br />

Aussage getroffen werden.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 BNatSchG n.F.<br />

Die oft als Hauptgrund für den Rückgang von Groppen genannte Gewässerverschmutzung hat nur<br />

dann negative Folgen, wenn mit ihr eine Verschlammung des Lückensystems und damit der<br />

Lebensraumverlust einhergeht (BfN, Heft 69, Band 2; 2002). Die Gewässergüte sollte nicht<br />

wesentlich schlechter als II sein. Die südlichen Zuflüsse der Fils haben eine mäßige Wasserqualität.<br />

Die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Gewässerquerung finden im Winter statt. Dies ist<br />

auch aus Gründen des Vogelschutzes (Gehölzbrüter) aus dem Naturschutzgesetz abzuleiten<br />

(Maßnahme V/M 4 des LBP). Eine direkte Tötung von Individuen ist angesichts der offensichtlich<br />

dünnen Besiedelung nicht zu erwarten.<br />

Auch eine Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Art tritt nicht<br />

ein, so dass der Schädigungstatbestand nach Nr. 1 und 3 nicht erfüllt wird.<br />

Der Schädigungstatbestand wird nicht erfüllt<br />

2.2 Prognose der Störungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Durch die nun vorliegende, aus ökologischer Sicht bereits optimierte, Straßenplanung (z.B. Lage der<br />

Brückenpfeiler außerhalb des FFH-Gebietes) wird ein baubedingtes Eingreifen in das Gewässersystem<br />

deutlich minimiert (außer Fällung der Gehölze). Der Bau der Gräben als Abfluss der<br />

Retentionsbodenfilterbecken wird ebenfalls im Winter, möglichst bei Frost durchgeführt (Maßnahme<br />

V/M 4 des LBP), um Einschwemmungen in das Gewässer zu minimieren.<br />

Eine baubedingte Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Art wird so vermieden.<br />

Es ist vorgesehen, die Entwässerung der neuen Straße über 2 Regenklärbecken mit Retentionsbodenfilterbecken<br />

gem. RiStWag in die Gewässer zu leiten (Bauwerk 2 beim Heimbach bei Bau km 0 +<br />

820; Bauwerk 5 beim Pfuhlbach bei Bau km 2 + 100). Das Wasser ist nach heutigem Stand der<br />

Technik soweit geklärt, dass es ohne Bedenken in den Vorfluter geleitet werden kann. Eine<br />

Verschlechterung der Wasserqualität findet so nicht statt. Auch bei großen Wasserlasten ist das<br />

Bauwerk so dimensioniert, dass ein geregelter Abfluss gewährleistet ist.<br />

Das Schädigungsverbot tritt nicht ein, da die lokale Population der Art durch die Einleitung des<br />

Oberflächenwassers bei regulärem Betrieb nicht erheblich gestört wird. Eine zusätzliche Belastung<br />

durch Schwebstoffe, die zur Blockierung des Lückensystems führen könnten, tritt höchstens im<br />

Hochwasserfall ein. Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich nicht.<br />

Weitere Wirkungen durch den Straßenbau, die sich schädigend auf die Groppen-Population<br />

auswirken könnten, sind derzeit nicht bekannt.<br />

Konfliktmindernde Maßnahmen sind bereits durch die Installation der genannten Bauwerke<br />

ergriffen.<br />

Über die Ansprüche der Groppe an die Wasserqualität besteht ein Wissensdefizit.<br />

Der Störungstatbestand ist nicht erfüllt.


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12.7.8.2 Steinkrebs<br />

12.7.8.2.1 Methode<br />

Auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde sollten zusammen mit der Groppe ohne<br />

großen methodischen Aufwand (z.B. keine Elektrobefischung) die Steinkrebs-Vorkommen<br />

(Austropotamobius torrentium; Art des Anhangs V der FFH-RL, BRD: stark gefährdet) des<br />

Gewässersystems untersucht werden. Auch fand mehrfach eine vollständige Begehung des<br />

Gewässersystems statt, bei die potentiellen Verstecke untersucht wurden.<br />

Bei den Anhang V –Arten handelt es sich um Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem<br />

Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen<br />

sein können.<br />

12.7.8.2.2 Ergebnisse<br />

Voraussetzung für das Vorkommen des Steinkrebses in Fließgewässern ist eine gute<br />

Wasserqualität und Strukturelemente, die genügend Versteckmöglichkeiten bieten. Sie sind<br />

sehr ortstreu.<br />

Steinkrebse konnten im untersuchten Gewässersystem nicht nachgewiesen werden.<br />

12.7.8.2.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Für den Steinkrebs muss keine artenschutzrechtliche Beurteilung abgegeben werden, da die<br />

Art im Untersuchungsgebiet nicht nachgewiesen werden konnte.<br />

12.7.8.3 Gelbbauchunke<br />

12.7.8.3.1 Methode<br />

Im mit der UNB abgesprochenen Untersuchungsrahmen war eine flächendeckende Untersuchung<br />

der Amphibien-Vorkommen des Gebietes nicht vorgesehen. Es wurde nicht mit<br />

Wanderbeziehungen oder sonstigen möglichen Beeinträchtigungen gerechnet, was für den<br />

Wirkraum der Straße auch so bestätigt werden kann.<br />

Die Gelbbauchunke (Bombina variegata; Art der Anhänge II und IV; in der BRD und Bad.-<br />

Württ. stark gefährdet; nach BArtSchV besonders geschützt; nach BNatSchG streng<br />

geschützt) wurde im Rahmen der Gesamt-Untersuchung im erweiterten Untersuchungsgebiet<br />

festgestellt. Außerdem war der Fundort bereits vor der Untersuchung aus Gesprächen des<br />

Gutachters mit den ortsansässigen Naturschützern bekannt.<br />

12.7.8.3.2 Ergebnisse<br />

Gelbbauchunken wurden durch die Kartierer in den Jahr 2006 und 2008 sowie durch<br />

ortsansässige Naturschützer über viele Jahre hinweg in geringer Zahl in einem temporären<br />

Kleinstgewässer am Rande des nördlichen Teils des Waldgebietes „Pfaffenhau― beobachtet.<br />

Dort bildet sich im Frühjahr/Frühsommer ein Kleinstgewässer über einem verdichteten Weg<br />

(Weg-Furt) mit nur wenigen m² Fläche. Ein Reproduktionserfolg der Tiere konnte nicht<br />

beobachtet werden. Die Tiere sind jedoch regelmäßig dort.<br />

Diese Fläche befindet sich am nordwestlichen Rande des Untersuchungsgebietes ca. 250 m<br />

von der künftigen Trasse entfernt.<br />

Das Kleinstgewässer am Waldrand ist durch das Vorhaben in keiner Weise gefährdet, da es<br />

topographisch gesehen oberhalb der Umgehungsstraße liegt und somit das Wasserregime<br />

durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird (auch keine Entwässerung durch Drain-<br />

Wirkung zu erwarten).


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12.7.8.3.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Gelbbauchunke (Bombina variegata);,<br />

1. Grundinformation<br />

Art der Anhänge II und IV der FFH-RL<br />

nach BArtSchV besonders geschützt<br />

nach BNatSchG streng geschützt<br />

Rote Liste Status BRD und Bad.-Württ.: stark gefährdet im UG nachgewiesen<br />

Die Gelbbauchunke kam ursprünglich überwiegend im näheren Einzugsbereich von Fließgewässern<br />

vor. Die Art hat sich evolutiv hervorragend an diese dynamischen Lebensräume mit der Bildung von<br />

temporären Klein- und Kleinstgewässern angepasst. Heute werden hauptsächlich anthropogene,<br />

sekundäre Lebensräume besiedelt. Durch die Mobilität, vor allem auch der Jungtiere, ist es der Art<br />

möglich, geeignete (Pionier-)Lebensräume auch fernab von Flüssen zu besiedeln. Diese Ersatzlebensräume<br />

weisen oft ein Mosaik aus steinig, erdigen Freiflächen und lückiger Ruderal- sowie<br />

Buschvegetation auf. Dazwischen liegen Lachen und Tümpel von Tisch- bis Zimmergröße, deren,<br />

vielfach nur temporäre Wasserversorgung durch Niederschläge, Hangdruckwasser oder durch das<br />

Grundwasser erfolgt. Die Gewässer sind zumeist mit einer mehr oder weniger dicken (vor allem<br />

mineralischen) Substratschicht ausgestattet, in die sich die Tiere bei Störung kurzzeitig einwühlen.<br />

Nach Möller (1992,1993) werden von den Unken zwei Gewässertypen genutzt. Die Aufenthaltsgewässer<br />

sind vor allem durch den dichten Pflanzenbewuchs stark strukturiert, trocknen spät im<br />

Jahr aus oder sind permanent. Es halten sich hauptsächlich subadulte und weibliche Unken sowie<br />

andere Amphibien darin auf. Die Laichgewässer hingegen sind nahezu vegetationslos, flach,<br />

sonnenexponiert und dadurch wärmer.<br />

Die Überwinterungsquartiere liegen in Erdspalten und Hohlräumen in 10-70 cm Tiefe.<br />

Wanderungsverhalten: Adulte Gelbbauchunken sind zwar an keinen Laichplatz gebunden, sie suchen<br />

aber bevorzugt die Gewässer auf, die sie schon einmal als Laichplatz genutzt haben. Am Laichplatz<br />

befindliche adulte Tiere verhalten sich ortstreu. Während sich adulte Tiere wahrscheinlich nur einige<br />

hundert Meter von den Gewässern wegbewegen (Aktionsradius 400-700 m), wandern juvenile und<br />

subadulte Tiere besonders bei und kurz nach Regenfällen weitere Strecken über Land und besiedeln<br />

dabei neue Habitate. Im Anschluss an das Fortpflanzungsgeschehen (Ende April bis Mitte Juni)<br />

werden regelmäßig terrestrische Sommerlebensräume aufgesucht. Echte saisonale Kurzstreckenwanderungen<br />

werden nur beim Aufsuchen der Winterquartiere durchgeführt, die meist im Umkreis<br />

von 200-240 m liegen (GLANDT, 1986 aus: LAUFER et al. 2007).<br />

Von wandernden Gelbbauchunken ist im Gebiet nichts bekannt. Es ist deshalb aufgrund sehr guter<br />

Kenntnisse ortsansässiger Experten und eigenen Beobachtungen davon auszugehen, dass keine<br />

Konflikte mit dem geplanten Vorhaben entstehen.<br />

Lokale Population: Gelbbauchunken wurden durch die Kartierer in den Jahr 2006 und 2008 sowie<br />

durch ortsansässige Naturschützer über viele Jahre hinweg in geringer Zahl in einem temporären<br />

Kleinstgewässer am Rande des nördlichen Teils des Waldgebietes „Pfaffenhau―. beobachtet. Dort<br />

bildet sich im Frühjahr/Frühsommer ein Kleinstgewässer über einem verdichteten Weg (Weg-Furt)<br />

mit nur wenigen m² Fläche. Ein Reproduktionserfolg der Tiere konnte nicht beobachtet werden. Die<br />

Tiere sind jedoch regelmäßig dort.<br />

Diese Fläche befindet sich am Rande des Untersuchungsgebietes ca. 250 m von der künftigen Trasse<br />

entfernt (siehe auch Mädesüß-Perlmutterfalter).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population muss vor dem Hintergrund der derzeitigen<br />

Kenntnisse als gut eingestuft werden.


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Fortsetzung: Gelbbauchunke (Bombina variegata);,<br />

Art der Anhänge II und IV der FFH-RL<br />

nach BArtSchV besonders geschützt<br />

nach BNatSchG streng geschützt<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 BNatSchG n.F.<br />

Der Lebensraum der Gelbbauchunke liegt vollständig außerhalb des Projektgebietes. Die<br />

Straßenplanung tangiert in keiner Weise Teillebensräume der Unke. Eine Beeinträchtigung der<br />

Wasserversorgung des Kleinstgewässers ist nicht zu besorgen, da dieses topographisch gesehen<br />

oberhalb der Trasse liegt (auch keine Entwässerung durch Drain-Wirkung zu erwarten).<br />

Wanderungen dieser Art finden nicht in Richtung der Straße statt.<br />

Es liegt also kein Kollisionsrisiko vor.<br />

Verbotstatbestände der Schädigung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG n.F. werden<br />

nicht erfüllt.<br />

Der Schädigungstatbestand ist nicht erfüllt.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Durch das geplante Vorhaben wird nicht während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs-<br />

oder Wanderungszeiten in den Lebensraum der Gelbbauchunken eingegriffen. Eine erhebliche<br />

Störung der lokalen Population liegt nicht vor, sodass sich der Erhaltungszustand nicht<br />

verschlechtert.<br />

Der Störungstatbestand ist daher ebenfalls nicht erfüllt.


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12.7.8.4 Weitere Amphibienarten<br />

12.7.8.4.1 Methode<br />

Im mit der Unteren Naturschutzbehörde abgesprochenen Untersuchungsrahmen war eine<br />

flächendeckende Untersuchung der Amphibien-Vorkommen des Gebietes nicht vorgesehen.<br />

Es wurde nicht mit Wanderbeziehungen oder sonstigen möglichen Beeinträchtigungen durch<br />

das Vorhaben gerechnet.<br />

Bei Gesprächen mit haupt- und ehrenamtlichen Naturschützern wurden im Zusammenhang mit<br />

der Sammelaktion an der Eichertstraße einzelne Grasfrosch-Beobachtungen am östlichen<br />

Autenbach-Abschnitt vor allem im Bereich des Anschlusses an die L <strong>1214</strong> (Boller Straße/<br />

Jebenhauser Straße) erwähnt. Dies wurde während der Gesamtuntersuchung mit berücksichtigt.<br />

12.7.8.4.2 Ergebnisse<br />

Der Grasfrosch (Rana temporaria; in der BRD und Bad.-Württ. auf den Vorwarnlisten,<br />

besonders geschützt) besiedelt als euryöke Art nahezu alle Lebensräume Mitteleuropas. Er<br />

bevorzugt bodenfeuchte, kühle und schattige Habitate im Wald und extensives Grünland mit<br />

dichter grasig-krautiger Bodenvegetation. Als Laichgewässer dienen sehr verschiedenartige,<br />

stehende und langsam fließende, in der Regel dauerhafte Gewässer.<br />

Der Schwerpunkt des Lebensraumes dieser Art liegt vermutlich im Sommer am Waldecksee<br />

im Osten und im Winter im Waldgebiet nördlich von <strong>Jebenhausen</strong>. Zwischen diesen beiden<br />

Teillebensräumen findet jährlich im Frühjahr und Sommer eine Wanderung über die<br />

Eichertstraße statt, an der allerdings überwiegend Erdkröten beteiligt sind. Diese klassische<br />

Amphibien-Wanderung zwischen den Jahreslebensräumen wird von ehrenamtlichen<br />

Naturschützern betreut.<br />

Bei der jährlichen „Rettungsaktion― der Naturschutz-Gruppe wurden an der mobilen<br />

Leiteinrichtung (Amphibienschutzzaun mit eingegrabenen Eimern) in den letzten 5 Jahren die<br />

folgenden Zahlen erfasst:<br />

Tab. 12.7.-7 Ergebnisse der Amphibien-Sammelaktion am mobilen Zaun an der Eichertstraße<br />

Jahr 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Erdkröten Hinwanderung 2.605 2.539 2.693 1.712 1.078<br />

Rückwanderung 682 1.230 775 642 193<br />

Grasfrosch Hinwanderung 8 34 7 2 12<br />

Rückwanderung - - 1 5 0<br />

Teichmolch 116 58 89 28 25<br />

Bergmolch - 1 5 - 4<br />

12.7.8.4.3 Artenschutzrechtliche Beurteilung<br />

Dem temporären Auftreten des Grasfrosches am Autenbach (einzelne Nachweise vagabundierender<br />

Tiere) wird Rechnung getragen durch die Schaffung großer Durchlässe für den<br />

Autenbach und eine Absicherung des Gewässers gegen die neu gebaute Straße im Umfeld der<br />

Durchlässe (siehe Sperreinrichtungen im LBP).<br />

Die lokale Population dieser Art wird durch die geplanten Maßnahmen gestützt; eine<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes findet nicht statt.<br />

Eine weitere denkbare Maßnahme auch oder besonders für die Erdkröten-Vorkommen würde<br />

der Bau einer stationären Amphibien-Leiteinrichtung beiderseits der Eichertstraße im Bereich<br />

des relevanten Wanderkorridors sein (siehe Maßnahme E 1 des LBP).


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12.7.9 Vögel<br />

12.7.9.1 Methode und Vorgehensweise<br />

Zwischen dem 03.04.2006 und dem 01.08.2006 wurde bei insgesamt 7 Begehungen (incl. 1<br />

Nachtbegehung) eine Vogelkartierung durchgeführt, die zunächst eine Aktualisierung der<br />

bereits 1999 und 2001 (BRAUN/QUETZ) erstellten Gutachten darstellen sollte und<br />

schließlich zur Erarbeitung der Verträglichkeitsprüfung für das faktische Vogelschutzgebiet<br />

führte (BECK, 2006). Diese Kartierung wurde im Jahr 2008 durch mehrere Begehungen<br />

aktualisiert.<br />

Bei den Begehungen wurde besonders auf die Arten der Anhänge der Vogelschutzrichtlinie<br />

und die streng geschützten Arten geachtet, sodass Prognosen für mögliche Auswirkungen und<br />

eine Beurteilung der Erheblichkeit der prognostizierten Beeinträchtigungen möglich werden.<br />

Die Begehungen erfolgten flächendeckend und begannen in den frühen Morgenstunden.<br />

Dabei wurde auf Sicht- und Gesangsnachweise geachtet und alle Tätigkeiten der Vögel<br />

protokolliert, die auf eine Brut im Gebiet hinweisen:<br />

� mehrfacher Gesangsnachweis an derselben Stelle,<br />

� Eintrag von Futter- und Nistmaterial sowie<br />

� Sichtung von Jungvögeln.<br />

Als Hilfsmittel kamen Feldstecher und Klangattrappen (Kasettenrecorder) zum Einsatz. Die<br />

Begehungen wurden gemäß den Richtlinien im PEPL-Handbuch (LfU, 2003. Autor Th.<br />

BREUNIG) und in Anlehnung an HVA F StB TVB Landschaft (Kap. 5) durchgeführt.<br />

Darüber hinaus konnte auf Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Jahre 2005 (Variantenoptimierung)<br />

zurückgegriffen werden.<br />

Da das Untersuchungsgebiet nur einen sehr kleinen Teil des faktischen Vogelschutzgebietes<br />

(insg. ca. 16.993 ha) einnimmt, war zu vermuten, dass nicht alle für das Gesamtgebiet gemeldete<br />

Arten hier vorkommen bzw. brüten. Die vorliegende Kartierung sollte klären, welche<br />

dieser Arten (möglicherweise auch noch weitere Arten der VSchRL) im Untersuchungsgebiet<br />

leben, welchen Status sie einnehmen und wo sich ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

befinden.<br />

Es ist wie in den vorigen Kapiteln zu prüfen, ob Verbotstatbestände vorliegen. Hierzu wurde<br />

die „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr― des Kieler Instituts für Landschaftsökologie<br />

(erstellt als Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen, 2009) verwendet.<br />

12.7.9.2 Kartierstand (gemäß VSchG-Meldebogen)<br />

Das Albvorland beherbergt laut Nachmeldebogen das größte Vorkommen des Halsbandschnäppers<br />

in Baden-Württemberg. Beachtlich sind im Vogelschutzgebiet auch die Bestände<br />

von Grauspecht, Mittelspecht, Wendehals und Neuntöter. Die Greifvögel Baumfalke, Rot-<br />

und Schwarzmilan brüten im Randbereich der Wälder und jagen im Offenland.<br />

Im Folgenden sind die Arten des Meldebogens aufgeführt, von denen nicht alle im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommen. In Klammern ist der Gebietsstatus für das faktische Vogelschutzgebiet<br />

angegeben (zitiert aus dem Meldebogen; Stand Dez. 2009).<br />

Arten des Anhang I VSchRL<br />

Grauspecht (Picus canus, Brutvogel)<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis, Brutvogel)<br />

Mittelspecht (Picoides medius, Brutvogel)<br />

Neuntöter (Lanius collurio, Brutvogel)<br />

Rotmilan (Milvus milvus, Brutvogel)<br />

Schwarzmilan (Milvus migrans, Brutvogel)


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Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Art. 4, Abs. 2 der VSchRL sind:<br />

Baumfalke (Falco subbuteo, Brutvogel)<br />

Hohltaube (Columba oenas, Status unbekannt)<br />

Wachtel (Coturnix coturnix, Brutvogel)<br />

Wendehals (Jynx torquilla, Brutvogel)<br />

Die maßgeblichen Bestandteile des Untersuchungsgebietes wurden in vorigen Kapiteln<br />

beschrieben (siehe auch FFH-VS).<br />

Zugleich sind Teile des Gebietes im Januar 2005 als FFH-Gebiet „Pfuhlbach und Eichert―<br />

nachgemeldet worden (siehe FFH-VS). Die Gewässer, einschließlich Heimbach, Pfuhlbach<br />

und Autenbach, sind im Untersuchungsraum jeweils vollständig erfasst.<br />

12.7.9.3 Ergebnisse der Vogelkartierungen<br />

12.7.9.3.1 Nachgewiesene Arten<br />

Im gesamten Untersuchungsgebiet wurden bei den Begehungen in den Jahren 2006 und 2008<br />

insgesamt 56 Vogelarten nachgewiesen. Davon waren sechs Arten des Anhangs I der<br />

Vogelschutzrichtlinie.<br />

Zusätzliche Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 (siehe oben) konnten nicht nachgewiesen<br />

werden.<br />

Für die Abarbeitung der Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wurden<br />

alle Vogelvorkommen im Untersuchungsgebiet erfasst.<br />

Folgende Arten konnten nachgewiesen werden:<br />

Tab.12.7-8 Nachgewiesene Vogelarten und ihre Biotopansprüche, Gefährdung/Schutz und<br />

Fundorte<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Alauda arvensis<br />

Alcedo atthis<br />

Feldlerche Biotopanspruch: Ausgedehnte, trockene bis mäßig feuchte Grünlandflächen<br />

(Wiesen, Weiden) und Felder mit niedriger und max. 50%<br />

deckender Gras-Krautschicht. Primärbiotop: Steppe, Zwergstrauchheide<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD: Vorwarnliste; Baden-Württem.:<br />

gefährdet (3),. VSchRL Anhang II/2 (Regelungen für BRD für<br />

jagdbare Art)<br />

Nachweise: Ackerflächen westlich und südlich von <strong>Jebenhausen</strong> in<br />

mehreren Paaren<br />

Eisvogel Biotopanspruch: in Baden-Württemberg in allen Landesteilen Brutvogel<br />

bis über 800 m NN<br />

Besiedelt werden Flüsse, Bäche, Altwässer, (Bagger-) Seen mit klarem,<br />

höchstens mäßig verschmutztem Wasser und einem reichen Angebot an<br />

Kleinfischen, die von Sitzwarten aus erbeutet werden können; benötigt<br />

zur Anlage der Brutröhre mindestens 50 cm hohe Abbruchkanten aus<br />

grabbarem Material (Prallufer, Steilufer, Böschungen, auch mehrere<br />

hundert Meter vom Wasser entfernt). 2 - 3 Jahresbruten, Schachtelbruten<br />

kommen vor; Eisvögel sind Jahresvögel und Teilzieher.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD - gefährdet, Ba.-Wü. - Vorwarnliste,<br />

Vogelschutzrichtlinie - Anhang I<br />

Nachweise: Sichtnachweis am Pfuhlbach; obwohl geeignet<br />

erscheinende Uferbereiche im Gebiet vorhanden sind, kein<br />

Brutnachweis; der Eisvogel ist als Nahrungsgast/Durchzügler<br />

einzustufen.


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1. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Anas platyrhynchos<br />

Stockente Biotopanspruch: Stehende und langsam fließende Gewässer mit<br />

Wasserpflanzen und seichten, z.T. unbewachsenen Ufern.<br />

Nachweise: Nahrungsgast an den Gewässern.<br />

Buteo buteo Mäusebussard Biotopanspruch: Geschlossene Waldgebiete (Brut) in Verbindung mit<br />

offenen Flächen als Jagdgebiete.<br />

Schutzstatus: streng geschützt nach BNatSchG<br />

Nachweise: Kreist über dem gesamten Gebiet, Brut (verm. mehrere<br />

Paare) in den Waldgebieten.<br />

Carduelis carduelis Stieglitz Biotopanspruch: Offenes Gelände mit Altbaumbestand (Baumbrüter)<br />

sowie Wiesen-, Brach- und Ruderalflächen, Wegraine, Böschungen mit<br />

reichem Wildkrautangebot als Nahrungsbasis; Streuobstwiesen, lichte<br />

Auwälder.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, Baumreihen<br />

Carduelis chloris<br />

Certhia brachydactyla<br />

Certhia familiaris<br />

Columba livia<br />

fa. domestica<br />

Columba palumbus<br />

Corvus corone<br />

Grünfink Biotopanspruch: Gelände mit lockerem Gebüsch- und Baumbestand<br />

sowie wildkrautreichen, offenen Flächen; urspr. lichte Mischwälder und<br />

Waldränder, gegenwärtig besonders Parks, Streuobstwiesen, Feldgehölzen<br />

und ähnliche Standorte.<br />

Nachweise: Friedhof, Obstbaumwiesen, gewässerbegleitende Gehölze<br />

in Siedlungsnähe.<br />

Gartenbaumläufer Biotopanspruch: Laubwald (seltener Nadelwald), Streuobstwiesen,<br />

Parks, Gärten mit grobrindigen, älteren Bäumen; nistet hinter<br />

abstehender Rinde.<br />

Nachweise: verbreitet: Obstbaumwiesen, Friedhof, bachbegleitende<br />

Gehölze, Waldgebiet ―Öde‖ nördlich <strong>Jebenhausen</strong>‖<br />

Waldbaumläufer Biotopanspruch: Ausgedehnte Laub-, Misch- und Nadelwälder mit<br />

hohem Altholzanteil (ab 50 - 60 Jahre). Nistet hinter abstehender Rinde,<br />

in Baumspalten, hinter Efeu usw.<br />

Nachweise: alle Waldgebiete des Untersuchungsgebietes<br />

Haustaube;<br />

Straßentaube<br />

Biotopanspruch: Eng an menschliche Siedlungen gebunden, in denen<br />

sie als Felsenbrüter ideale Bedingungen vorfindet. Standvogel mit<br />

geringem Aktionsradius. Nahrung fast ausschließlich Pflanzenkost,<br />

daneben Abfälle und Speisereste.<br />

Nachweise: nur im Siedlungsbereich und dessen Umfeld<br />

Ringeltaube Biotopanspruch: Lichtungsreicher Laub-, Misch- und Nadelwald,<br />

Feldgehölze, Parks, Friedhöfe, auch Städte. Nahrungssuche auch in der<br />

offenen Landschaft, z.B. im Herbst auf abgeernteten Feldern.<br />

Nachweise: Wälder, Feldgehölze; verbreitet.<br />

Rabenkrähe Biotopanspruch: Halboffene Kulturlandschaft mit Altholzbeständen<br />

(Waldränder, Feldgehölze, Parks, Friedhöfe, Obstanlagen), lichtungsreiche<br />

Wälder.<br />

Nachweise: Wälder, gewässerbegleitende Gehölze; zur Nahrungssuche<br />

überall im Offenland anzutreffen; häufig und verbreitet.


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 38<br />

2. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Cuculus canorus<br />

Delichon urbica<br />

Emberiza citrinella<br />

Erithacus rubecula<br />

Falco tinnunculus<br />

Ficedula albicollis<br />

Kuckuck Biotopanspruch: Wälder und buschbestandenes Gelände, baumlose<br />

Gegenden; Brutschmarotzer, der seine Eier in die Nester anderer Vögel<br />

legt. Die engeren Biotopansprüche des Kuckucks sind also individuell<br />

unterschiedlich und richten sich nach den jeweiligen Wirtsarten.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD – Vorwarnliste, B.-W.: gefährdet (3).<br />

Nachweise: an verschiedenen Stellen des Gebietes rufend, vorzugsweise<br />

bachbegleitende Gehölze und Waldrand westlich <strong>Jebenhausen</strong> gegen<br />

den Pfuhlbach<br />

Mehlschwalbe Biotopanspruch: Siedlungen vom Einzelgehöft bis zu Großstadtzentren<br />

in offener Landschaft; benötigen Lehmpfützen zum Bau ihrer Nester,<br />

die an der Außenwand von Gebäuden unter vorspringendem Dach<br />

gebaut werden.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: gefährdet (3).<br />

Nachweise: jagt über der offenen Landschaft, Brut an Gebäuden außerhalb<br />

der Untersuchungsfläche<br />

Goldammer Biotopanspruch: Offene Bereiche mit Baum- Gebüsch- und Heckenbestand;<br />

nistet auf oder niedrig über dem Boden im Gebüsch.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: Vorwarnliste.<br />

Nachweise: verbreitet in Hecken, Obstbaumwiesen, gewässerbegleitenden<br />

Gehölzen, Schonungen und an Waldrändern des UG.<br />

Rotkehlchen Biotopanspruch: Laub-, Misch- und Nadelwald, besonders Randbereiche,<br />

mit dichtem Unterholz und Falllaubschicht, auch gebüsch-<br />

und heckenreiche Gärten und Parklandschaften.<br />

Nachweise: Waldgebiete des UG, verbreitet.<br />

Turmfalke Biotopanspruch: Offene Landschaft mit niedriger Vegetation, durchsetzt<br />

mit Feldgehölzen und Bäumen; Brutstandort auf Bäumen, Hochspannungsmasten,<br />

hohen Gebäuden, Felswände.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü.: Vorwarnliste. Streng geschützt<br />

nach BNatSchG.<br />

Nachweise: regelmäßig bei der Jagd über dem Gebiet zu beobachten.<br />

Brütet in zwei Scheunen am Autenbach und am Heimbach.<br />

Halsbandschnäpper Biotopanspruch: Besiedelt sowohl Streuobstwiesen als auch lichte<br />

Hochwälder. Letztere vorzugsweise aus alten Beständen von Buchen<br />

und/oder Eichen sowie Eichen-Ulmen-Auwälder; Höhlenbrüter, der<br />

ausgefaulte Astlöcher, Spechthöhlen sowie künstliche Nisthilfen nutzt.<br />

Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern zählt, sind bei seiner<br />

Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt. Er ist ein<br />

Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In Baden-<br />

Württemberg ist er von April/Mai bis Juli/August anzutreffen.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD v. Aussterben bedroht (1), Ba.-Wü. -<br />

gefährdet (3), VSchRL – Anhang I, nach BArtSchV und BNatSchG<br />

streng geschützt.<br />

Gefährdungsursachen sind Habitatverlust (Rückgang der Streuobstgebiete<br />

und Mangel an alten Höhlenbäumen in Wäldern, dadurch Konkurrenz<br />

mit Frühbrütern s.o.), vermutlich auch klimatische Veränderungen.<br />

Nachweis: Ein Nachweis im Waldgebiet „Öde― nahe <strong>Jebenhausen</strong>,<br />

welches ein geeignetes Habitat darstellt. Später nicht mehr registriert;<br />

daher für den zum Untersuchungsgebiet gehörenden Teil des Waldes<br />

nur als Nahrungsgast einzustufen.


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3. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Fringilla coelebs Buchfink Biotopanspruch: Baumbestandenes Gelände aller Art: Laub-, Misch-<br />

und Nadelwald, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. mit<br />

nicht zu dichter Kraut- und Strauchschicht. Auch kleine Baumgruppen<br />

und Einzelbäume können besiedelt werden.<br />

Nachweise: in baumbestandenem Gelände verbreitet: Wälder, Obstbaumwiesen,<br />

Friedhof, bachbegleitende Gehölze.<br />

Garrulus glandarius<br />

Hirundo rustica<br />

Lanius collurio<br />

Eichelhäher Biotopanspruch: Wald, besonders Laubwald mit Eichenanteil, auch<br />

Feldgehölze, größere Parkanlagen und Gärten.<br />

Nachweise: Waldgebiete, zur Nahrungssuche auch in Obstbaumwiesen.<br />

Rauchschwalbe Biotopanspruch: Dörfer und Einzelgehöfte mit Großviehhaltung<br />

(Brutstandorte im Innern von Ställen, Scheunen, Wohngebäuden)<br />

umgeben von offenen Grünflächen und Gewässern (Jagdreviere); für<br />

den Nestbau unerlässlich sind Lehmpfützen. Ursprünglich in offenen<br />

Landschaften mit Löß- und Felswänden.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD: Vorwarnliste; B.-W.: gefährdet (3)<br />

Nachweise: zur Nahrungssuche im gesamten Gebiet umher fliegend;<br />

Brut in Stallungen u.a. Gebäuden.<br />

Neuntöter<br />

Biotopanspruch, Lebensweise: Der Neuntöter benötigt strukturreiche<br />

Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten, Gehölzvegetation zum Nestbau,<br />

Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes, kurzrasiges<br />

bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden strukturreiche,<br />

extensiv genutzte landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte<br />

Mähwiesen, Viehweiden, Magerwiesen, Trockenrasen. Einige Jahre<br />

lang bilden auch größere Kahlschläge mit Pioniergehölzen oder junge<br />

Aufforstungen einen geeigneten Lebensraum. Trockene, windgeschützte,<br />

sonnige Lagen werden bevorzugt. Die Brutperiode liegt<br />

zwischen Mai und August (September). Bevorzugte Neststandorte sind<br />

Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren<br />

Metern Höhe. Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />

Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem<br />

Zug (Weitstreckenzieher), in der Hauptsache jedoch Zerstörung der<br />

Brut- und Jagdhabitate durch Nutzungsintensivierung, Siedlung,<br />

Aufforstung.<br />

Gefährdung: BRD – Vorwarnliste, Ba.-Wü. – Vorwarnliste,<br />

Vogelschutzrichtlinie – Anhang I.<br />

Nachweise: Hecken an der Böschung zum Heimbach (Gew. „Große<br />

Kammer―, Brutstandort); ferner Sträucher im Wiesengelände nördlich<br />

<strong>Jebenhausen</strong> (Gew. „Göbeläcker―) sowie in einem von Sträuchern<br />

umgebenen und mit Sträuchern ausgestatteten Freizeitgrundstück in der<br />

Feldflur (Flst.Nr. 805) am Fahrweg (Baronenwaldstraße) vom Friedhof<br />

zu den Sportplätzen westlich <strong>Jebenhausen</strong>; hier nur Einzelnachweise.<br />

Locustella naevia Feldschwirl Biotopanspruch: Offenes Gelände mit zweistufigem Aufbau: dichte<br />

Gras-Krautvegetation von 20 - 30 cm Höhe, überragt von einem lichten<br />

Bestand sparriger Strukturen (Jungbäume, Hecken, Sträucher, hohe<br />

Stauden). Waldlichtungen, Brach- und Ruderalflächen, extensiv genutzte<br />

Wiesen, Felder mit dichtem Wildkrautbewuchs, Wegraine,<br />

Bahndämme, Gewässerufer.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Jungschonung im Gewann „Dotterhau― sw <strong>Jebenhausen</strong>


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4. Fortsetzung von Tab. Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Milvus migrans Schwarzer Milan Biotopanspruch: Lichte Altholzbestände, vorzugsweise in<br />

Gewässernähe, besonders in Auwäldern. Horste vor allem in Eichen-<br />

bzw. Eichenmischwäldern. Die Nahrung besteht vorwiegend aus toten<br />

Fischen, aber auch andere, meist tote oder verletzte Tiere werden<br />

gefressen. Zugvogel.<br />

Schutz: VSchRL – Anhang I und nach BNatSchG streng geschützt<br />

Nachweise: Mehrfach über dem Gebiet kreisend angetroffen;<br />

Nahrungsgast. Brut im UG nicht nachgewiesen. Geeignete Brutstandorte<br />

vermutlich im Filstal.<br />

Milvus milvus<br />

Motacilla alba<br />

Muscicapa striata<br />

Oriolus oriolus<br />

Parus caeruleus<br />

Parus major<br />

Rotmilan Biotopanspruch: Vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit<br />

Waldinseln von mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen<br />

-vorzugsweise Eichen und Rotbuchen- als Brutstandort sowie<br />

offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie Brachflächen,<br />

extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />

Schutz: VSchRL - Anhang I und nach BNatSchG streng geschützt<br />

Nachweise: mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet;<br />

Nahrungsgast. Brut im UG nicht nachgewiesen.<br />

Bachstelze Biotopanspruch: Offenes Gelände mit vegetationsarmen oder –freien<br />

Flächen, umgeben von hohen Strukturen (Bäume, Gebäude); besonders<br />

an allen Arten von Gewässern, doch auch entfernt davon<br />

Nachweise: offenes Gelände, Feldwege im Umfeld der Pferdeställe und<br />

Schuppen sowie in der Nähe der Gewässer.<br />

Grauschnäpper Biotopanspruch: Laubwald, seltener auch Nadelwald mit hohem Altholzbestand,<br />

besonders in Randlagen; auch Parks, alte Obstgärten,<br />

Friedhöfe, Baumreihen; gern nahe bei Gebäuden (Brutmöglichkeit) und<br />

Gewässern (Nahrung).<br />

Gefährdung: Rote Liste Baden-Württemberg - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Waldränder, besonders Waldgebiet „Öde― und kleines<br />

Waldstück zwischen Waldgebiet „Pfaffenhau― und dem Pfuhlbach nw<br />

<strong>Jebenhausen</strong>; Obstbaumwiesen<br />

Pirol Biotopanspruch: Laubwälder, besonders Auwälder, auch Feldgehölze<br />

mit hohem Altbaumbestand (Pappel, Esche, Eiche, Erle, Hainbuche,<br />

Birke); außerdem Pappelreihen, Streuobst- und Gartengelände in<br />

Waldnähe mit Bestand an hohen Obstbäumen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Ba.-Wü. – Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Waldgebiete „Öde― nördlich <strong>Jebenhausen</strong> und „Pfaffenhau―<br />

westlich <strong>Jebenhausen</strong>.<br />

Blaumeise Biotopanspruch: Laubwald, nur ausnahmsweise auch Nadelwald,<br />

Feldgehölze, Streuobstwiesen, Gärten, Parks, Friedhöfe. Die Blaumeise<br />

kommt als Kulturfolger auch in Dörfern und Städten vor.<br />

Nachweise: Wälder und (bachbegleitende) Gehölze, Obstbaumwiesen,<br />

Friedhof; verbreitet.<br />

Kohlmeise Biotopanspruch: Baumbestandenes Gelände - Laubwald, Mischwald,<br />

seltener Nadelwald, Feldgehölze, Parks, Gärten usw. Die Kohlmeise ist<br />

sehr anpassungsfähig und dringt als Kulturfolger auch in die Dörfer und<br />

Städte vor.<br />

Nachweise: Wald, Obstbaumwiesen, Gehölze, bachbegleitende<br />

Gehölze, Friedhof; auch im Siedlungsbereich; verbreitet.


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5. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Passer domesticus<br />

Passer montanus<br />

Phoenicurus ochruros<br />

Phoenicurus<br />

phoenicurus<br />

Phylloscopus<br />

collybita<br />

Phylloscopus<br />

sibilatrix<br />

Phylloscopus<br />

trochilus<br />

Pica pica<br />

Haussperling Biotopanspruch: Bebautes und kultiviertes Gelände, selten weitab von<br />

menschlichen Wohnungen; ausgesprochener Kulturfolger; nistet in<br />

Höhlen oder Spalten von Gebäuden, Scheunen usw.; sehr selten freistehende<br />

Nester in Bäumen.<br />

Nachweise: ausschließlich im Siedlungsbereich und dessen engem<br />

Umfeld beobachtet.<br />

Feldsperling Biotopanspruch: Halboffene, strukturreiche Landschaft in Siedlungsnähe<br />

mit Feldern, Wiesen, Streuobstwiesen, Feldhecken, Gärten, Waldrändern;<br />

Brut in Baumhöhlen, in Nistkästen und an Gebäuden; nicht so<br />

eng an menschliche Siedlungen gebunden wie der Haussperling.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, Gärten, Weiden mit Schuppen und<br />

Ställen.<br />

Hausrotschwanz Biotopanspruch: Siedlungen mit strukturreichen Gebäuden<br />

(Höhlenbrüter) und eingestreuten Ruderalflächen, auch Steinbrüche,<br />

Kiesgruben; ursprünglich in felsigen Gebirgsgegenden.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, Gartengrundstücke, Pferdeweiden mit<br />

Gebäuden; auch im Siedlungsrandbereich.<br />

Gartenrotschwanz Biotopanspruch: Trockenes Gelände mit lichtem Altholzbestand: Laub-<br />

und Nadelholzgebiete, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Gärten, Parks,<br />

Friedhöfe, baumbestandene Heckenlandschaften; Höhlenbrüter.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen im UG.<br />

Zilpzalp Biotopanspruch: Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und<br />

Altbaumbestand sowie dichter, jedoch unterbrochener Krautschicht; vor<br />

allem Laub-, Misch- und Nadelwälder, auch Parks und Gärten.<br />

Nachweise: lichte Waldbereiche und Schonungen, bachbegleitende<br />

Gehölze<br />

Waldlaubsänger Biotopanspruch: Laubwald -besonders Buchen- und Buchen-Eichenmischwald-<br />

mit Alt- und Jungbaumbestand, aber nur spärlichem<br />

Unterholz und Bodenbewuchs; gern mit bewachsenen Bodenvertiefungen<br />

(Gruben, Senken); seltener in trockenem Kiefern- und<br />

Fichtenwald sowie Auwald mit Erlen und Weiden (suboptimaler<br />

Lebensraum).<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. – stark gefährdet (2).<br />

Nachweise: Laubwaldbereiche im UG.<br />

Fitislaubsänger Biotopanspruch: Gelände mit aufgelockertem Gebüsch- und Jungbaumbestand<br />

sowie flächendeckendem grasig-krautigem Unterwuchs;<br />

Waldränder und -lichtungen, Feld- und Ufergehölze, Gärten, Friedhöfe;<br />

weniger auf hohen Bäumen als der Zilpzalp, gern in Gewässernähe.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Jungschonung im Waldgebiet ―Dotterhau‖ w. <strong>Jebenhausen</strong><br />

Elster Biotopanspruch: Halboffene Landschaft mit Baum-, Gebüsch- und<br />

Heckenbestand: Feldgehölze, Waldränder, Parks, an Straßen; als<br />

flexible Art auch im Siedlungsbereich.<br />

Nachweise: bachbegleitende Gehölze, Heckenzug im Gew. „Bülze― nw<br />

<strong>Jebenhausen</strong>; zur Nahrungssuche im gesamten Offenland.


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 42<br />

6. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Picoides major<br />

Picoides medius<br />

Picus viridis<br />

Prunella modularis<br />

Regulus ignicapillus<br />

Regulus regulus<br />

Serinus serinus<br />

Sitta europaea<br />

Buntspecht Biotopanspruch: Laub-, Misch- und Nadelwald, auch Feldgehölze,<br />

Gärten mit hohem Altbaumbestand (Höhlenbrüter)<br />

Nachweise: Waldgebiete, Nahrungssuche auch in Gehölzen und<br />

Obstbaumwiesen<br />

Mittelspecht Biotopanspruch: Bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und Hochwälder mit<br />

reichem Altholzbestand, insbesondere Eiche. Eichen und auch andere<br />

grobborkige Bäume sind für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig.<br />

Hier findet er zu allen Jahreszeiten ein reichhaltiges Insektenangebot,<br />

das er ohne zu hacken mit seiner weit vorstreckbaren Zunge erreichen<br />

kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern<br />

können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit<br />

grobrissiger Borke und lokal auch Parks/Gärten als Lebensraum dienen.<br />

Die Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz (Weichholzarten<br />

oder durch Pilzbefall zerstörtes Holz) gezimmert.<br />

Gefährdung: Rote Liste BRD und Bad.-Württ. - Vorwarnliste,<br />

VSchRL – Anhang I, BArtSchV – streng geschützt<br />

Nachweise: Waldgebiet „Öde― n <strong>Jebenhausen</strong> in mehreren Exemplaren<br />

regelmäßig beobachtet; in den anderen Waldgebieten nur Einzelnachweise;<br />

dort als Nahrungsgast einzustufen.<br />

Grünspecht Biotopanspruch: Halboffene Landschaft mit Altholzbeständen:<br />

Streuobstwiesen, Feldgehölzen, Parks, auch lichtungsreiche Laub- und<br />

Mischwälder. Ernährt sich überwiegend von Ameisen.<br />

Schutz: BArtSchV und BNatSchG – streng geschützt<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze, Waldgebiet<br />

„Öde― n. <strong>Jebenhausen</strong>.<br />

Heckenbraunelle Biotopanspruch: Gebüsch- und deckungsreiches Gelände in Lichtungen,<br />

Schonungen, Parks, Baumschulen, Gärten, oder an Waldrändern.<br />

Nachweise: Hecken, bachbegleitende Gehölze, geeignete Bereiche in<br />

den Wäldern/an Waldrändern, Schonungen.<br />

Sommergoldhähnchen <br />

Wintergoldhähnchen<br />

Biotopanspruch: Ähnlich Wintergoldhähnchen (s.u.), jedoch mit<br />

geringerer Bindung an Nadelbäume; schätzt auch Laubbäume, vor allem<br />

Stieleiche; gern in Gewässernähe.<br />

Nachweise: Waldgebiet „Pfaffenhau― w. <strong>Jebenhausen</strong><br />

Biotopanspruch: Wälder, Parkanlagen, Gärten, Friedhöfe mit<br />

Nadelholzbeständen (besonders Fichte).<br />

Nachweise: Waldgebiet „Pfaffenhau― w <strong>Jebenhausen</strong><br />

Girlitz Biotopanspruch: Offene Kulturlandschaft im Siedlungsbereich mit<br />

Gebüsch- und Baumbestand (möglichst auch mit immergrünen Arten),<br />

sowie Wildkräutern; vor allem Gärten, Parks, Friedhöfe, auch Streuobstwiesen,<br />

gelegentlich Waldlichtungen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Siedlungsbereich/Siedlungsnähe; Sportplätze, bachbegleitende<br />

Gehölze<br />

Kleiber Biotopanspruch: Laub- und Mischwälder mit Eichenanteil, Parks,<br />

Alleen, Gärten und Streuobstwiesen mit grobrindigen Bäumen.<br />

Nachweise: Waldgebiete (Laubwald), Nahrungssuche auch in den<br />

Obstbaumwiesen und auf dem Friedhof.


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 43<br />

7. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Streptopelia decaocto<br />

Sturnus vulgaris<br />

Sylvia atricapilla<br />

Sylvia borin<br />

Türkentaube Biotopanspruch: Siedlungen (besonders Städte) mit reichem Baumbestand<br />

(vor allem Pyramidenpappeln, Rosskastanien, Linden, auch<br />

Nadelbäume) an Straßen, Gärten, Friedhöfen, Güterbahnhöfen usw.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Siedlungsbereich, zur Nahrungssuche auf abgeernteten<br />

Feldern auch im engeren Umfeld<br />

Star Biotopanspruch: Laub- und Mischwald, Streuobstwiesen, Feldgehölze,<br />

baumreiche Parkanlagen und Gärten, gern in Gewässernähe. Brut in<br />

Baumhöhlen oder Nistkästen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Waldgebiete, Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze,<br />

zur Nahrungssuche häufig auch im Offenland; häufig und verbreitet<br />

Mönchsgrasmücke Biotopanspruch: Unterholzreiche Laub- und Mischwälder, gebüsch- und<br />

baumreiche Parkanlagen, Waldränder, oft mit immergrüner Vegetation.<br />

Nachweise: Waldgebiete, Feldgehölze; verbreitet<br />

Gartengrasmücke Biotopanspruch: Ähnlich Mönchsgrasmücke, bevorzugt jedoch dichtere<br />

Gebüsch- und Hochstaudenvegetation sowie ein niedriges, lichtes<br />

Kronendach das auch ganz fehlen kann; Waldlichtungen, Waldränder,<br />

Jungschonungen, Feld- und Ufergehölze, Garten- und Streuobstbrachen<br />

Nachweise: bei Sportgelände/Kindertagesstätte n. <strong>Jebenhausen</strong>,<br />

Schonung im Waldgebiet „Dotterhau― w <strong>Jebenhausen</strong>.<br />

Sylvia curruca Klappergrasmücke Biotopanspruch: Gelände mit reichem Gebüsch- und Heckenbestand:<br />

Gärten, Parks, Friedhöfe, Brachflächen, Ruderalflächen, auch an bzw.<br />

in gebüschreichen Waldrändern, Lichtungen und Schonungen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Hecken-/Obstbaumbestand w. <strong>Jebenhausen</strong><br />

Troglodytes<br />

troglodytes<br />

Zaunkönig Biotopanspruch: Feuchte Laub- und Mischwälder, Feldgehölze,<br />

Parkanlagen, Gärten mit dichter Unterholz- und Krautschicht, gern in<br />

Gewässernähe.<br />

Nachweise: Waldgebiete, bachbegleitende Gehölze, verbreitet<br />

Turdus merula Amsel Biotopanspruch: ursprünglich feuchte, unterholzreiche Laubwälder mit<br />

vegetationslosen oder kurzrasigen Bodenstellen, heute überall in<br />

laubholzbestandenem Gelände: Wälder, Feldgehölze, Gärten, auch<br />

inmitten der Großstädte<br />

Nachweise: verbreitet; in geeignetem Gelände überall anzutreffen,<br />

vorzugsweise in den Waldgebieten.<br />

Turdus philomelos<br />

Turdus pilaris<br />

Singdrossel Biotopanspruch: Laub-, Nadel- und besonders Mischwälder (Laubwald<br />

mit eingestreuten Tannen- und Fichtengruppen), Feldgehölze, Friedhöfe,<br />

Gärten mit Fichtenbestand und möglichst mit Unterholz.<br />

Nachweise: Waldgebiete im UG.<br />

Wacholderdrossel Biotopanspruch: Halboffene Landschaft: Altbaumbestände (Waldränder,<br />

Feldgehölze, Streuobstwiesen, Parks) als Brutstandort in Verbindung<br />

mit feuchtem Grünland als Nahrungsbasis (Regenwurmangebot);<br />

Brut in Kolonien auf Bäumen.<br />

Gefährdung: Rote Liste Bad.-Württ. - Vorwarnliste.<br />

Nachweise: Obstbaumwiesen, bachbegleitende Gehölze


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 44<br />

8. Fortsetzung von Tab.12.7-8<br />

Wissenschaftlicher Deutscher Name Biotopanspruch, Gefährdung, Nachweise<br />

Turdus viscivorus<br />

Misteldrossel Biotopanspruch: Ausgedehnte Wälder, besonders Misch- und<br />

Nadelwald, mit lichtem Altholzbestand, eingestreuten Lichtungen und<br />

angrenzenden Wiesen und Feldern.<br />

Nachweise: Nadelbaumbereiche der Waldgebiete im UG.<br />

Tyto alba Schleiereule Biotopanspruch: Lebt auf Einzelhöfen und in Dörfern; brütet in Ställen,<br />

Kirchtürmen und verlassenen Häusern. Nimmt Nistkästen gerne an.<br />

Hauptnahrung sind Mäuse.<br />

Schutzstatus: nach BNatSchG streng geschützt<br />

Nachweis: Die Schleiereule brütet regelmäßig in unmittelbarer Nähe<br />

zum Turmfalken in der Scheune am Heimbach (Gew. „Sauerbrunnenäcker―,<br />

Flst.Nr. 657/1).<br />

In einem Schreiben ortsansässiger ehrenamtlicher Naturschützer wurde 2006 der Steinkauz<br />

als weitere Art, die früher regelmäßig am Autenbach in einem alten Birnbaum gebrütet hat,<br />

genannt. Diese Art konnte dort in den Untersuchungsjahren nicht nachgewiesen werden, was<br />

eventuell mit dem Auftauchen des Turmfalken als Brutvogel an der benachbarten Scheune<br />

(Gew. „Öde―, Flst.Nr. 928) zusammenhängen kann. Auch die ortsansässigen Vogelkundler<br />

haben ihn in den letzten Jahren dort nicht mehr gesehen, sodass diese Art hier nicht als<br />

Gebietsart weiter verfolgt wird.<br />

Alle europäischen Vögel sind besonders geschützt und müssen somit der speziellen artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung (saP) unterworfen werden. Gemäß § 44 (1) BNatSchG n.F. sind<br />

alle 3, die Tiere betreffenden Verbotstatbestände (Nr. 1-3) abzuprüfen.<br />

Die geschützten und in der BRD bzw. Baden-Württemberg gefährdeten Arten werden unten<br />

stehend tabellarisch aufgeführt. Arten, die ausschließlich auf der Vorwarnliste Baden-<br />

Württembergs und/oder der BRD stehen, -also nicht akut gefährdet sind-, wie Goldammer,<br />

Turmfalke, Neuntöter, Feldschwirl, Grauschnäpper, Pirol, Haussperling, Feldsperling,<br />

Gartenrotschwanz, Fitislaubsänger, Girlitz, Türkentaube, Star, Klappergrasmücke und<br />

Wacholderdrossel, -werden in dieser Tabelle nicht aufgelistet.<br />

„Die Arten der Vorwarnliste stehen außerhalb der Roten Liste, weil die darin<br />

zusammengefassten Arten zwar Bestandsrückgänge oder Lebensraumverluste aufweisen,<br />

aber noch nicht in ihrem Bestand gefährdet sind (LUBW; Stand: Dez. 2007).“


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 45<br />

Tab. 12.7-9 Nachgewiesene geschützte und gefährdete Vogelarten (alphabetisch nach<br />

deutschen Namen), ohne die Arten der Vorwarnlisten<br />

Vogelart<br />

Gefährdungs- bzw. Schutzkategorie<br />

Rote Liste BRD Rote Liste Vogelschutz-RL BArtSchV<br />

Ba.-Wü.<br />

BNatSchG<br />

Feldlerche (Alauda arvensis) Vorwarnliste gefährdet Anhang II/2 -<br />

Eisvogel (Alcedo atthis) gefährdet Vorwarnliste Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Mäusebussard (Buteo buteo) - - - streng<br />

geschützt<br />

Kuckuck (Cuculus canorus) Vorwarnliste gefährdet - -<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica) - gefährdet - -<br />

Turmfalke (Falco tinnunculus) - Vorwarnliste - streng<br />

Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) v. Aussterben<br />

bedroht<br />

geschützt<br />

gefährdet Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Rauchschwalbe (Hirundo rustica) - gefährdet - -<br />

Neuntöter (Lanius collurio) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I -<br />

Schwarzer Milan (Milvus migrans) - - Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Roter Milan (Milvus milvus) - - Anhang I streng<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus<br />

sibilatrix)<br />

- stark gefährdet -<br />

geschützt<br />

-<br />

Mittelspecht (Picoides medius) Vorwarnliste Vorwarnliste Anhang I streng<br />

geschützt<br />

Grünspecht (Picus viridis) - - - streng<br />

geschützt<br />

Schleiereule - - - streng<br />

geschützt<br />

Mit dem Eisvogel, dem Grünspecht, dem Halsbandschnäpper und dem Mittelspecht sind vier<br />

der nachgewiesenen Arten als nach BArtSchV streng geschützt eingestuft; sie sind auch, – mit<br />

Ausnahme des Grünspechts-, Arten des Anhangs I der VSchRL.<br />

Zusätzlich werden der Rot- und der Schwarz-Milan sowie der Neuntöter als Arten des<br />

Anhangs I der VSchRL geführt. Alle Eulen (hier: Schleiereule) und Greifvögel (hier: Bussard,<br />

Turmfalke, Schwarzer und Roter Milan) sind nach BNatSchG streng geschützt.<br />

Stark gefährdet ist in Baden-Württemberg nur der Waldlaubsänger. Arten wie der Eisvogel,<br />

der Halsbandschnäpper, der Neuntöter, der Mittelspecht und der Grünspecht haben in den<br />

letzten Jahren (seit der letzten Roten Liste Baden-Württemberg, 1999) zum Teil deutliche<br />

Bestandszunahmen, so dass sie in der aktuellen Roten Liste von Baden-Württemberg (LUBW,<br />

Stand: Dez. 2007) in der Gefährdungskategorie herabgestuft werden konnten und jetzt in der<br />

Vorwarnliste geführt werden.


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12.7.9.3.2 Beschreibung der Lebensräume<br />

Bestandssituation und mittelfristige Eignungsprognose<br />

Das weitere Untersuchungsgebiet weist eine reichhaltige Ausstattung mit verschiedenen<br />

Lebensraumtypen und Landschaftselementen auf.<br />

Die offene Kulturlandschaft wird überwiegend intensiv ackerbaulich genutzt. Die Äcker<br />

bilden großflächige, wenig strukturierte, verarmte Nutzungseinheiten, die für nur wenige<br />

Arten als Nahrungsraum bedeutsam sind. Spezialisierte Arten der Feldflur sind mit Ausnahme<br />

der Feldlerche nicht vorhanden. Weitere Offenlandarten, die für das Vogelschutzgebiet<br />

gemeldet sind (wie z.B. Wachtel), konnten nicht nachgewiesen werden.<br />

Daneben gibt es über das Gebiet verteilt Obstbaumbestände. Sie kommen als Obstbaum-<br />

Wiesen oder -Reihen vor. Sie bestehen überwiegend aus hochstämmigen Obstbäumen und<br />

werden extensiv bewirtschaftet. Auch abgängige Bäume mit Totholzstrukturen und Baumhöhlen<br />

kommen vor. Die Summe dieser Faktoren verleiht den Obstbaumwiesen einen hohen<br />

ökologischen Gesamtwert mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz. Der Halsbandschnäpper,<br />

der sonst in solchen Streuobstwiesen lebt, konnte hier nur im Wald beobachtet werden, so<br />

dass die Obstbaumwiesen für diese Art hier wohl von untergeordneter Bedeutung sind.<br />

Ein Teil der Obstbaumwiesen und des Grünlandes wird als Pferdeweide (Koppelhaltung)<br />

genutzt; auf einer Fläche stehen Rinder. Durch diese Nutzung gibt es zusätzliche Strukturen<br />

mit Biotopcharakter wie Stallgebäude und Zaunpfähle. Auch der gegenüber den gemähten<br />

Flächen andersartige Nutzungsrhythmus der Weiden bereichert die Biotopvielfalt. In einer<br />

Heuscheuer am Heimbach brütet die Schleiereule und der Turmfalke (Flst.Nr. 657/1 Gew.<br />

Sauerbrunnenäcker).<br />

Von besonderer Bedeutung sind die Waldgebiete. Sie weisen einen hohen Laubholzanteil<br />

auf. Westlich von <strong>Jebenhausen</strong> („Dotterhau― und „Pfaffenhau―) kommen neben Nadelholzparzellen<br />

vor allem solche mit großen Buchen vor. Das Waldgebiet „Öde― nördlich von<br />

<strong>Jebenhausen</strong> zeichnet sich vor allem durch seinen hohen Anteil großer, alter Eichen aus. Hier<br />

leben Mittelspecht und Halsbandschnäpper. Auch wenn der Halsbandschnäpper in der<br />

kleinen Teilfläche, die zum Untersuchungsgebiet zählt, offenbar im Untersuchungsjahr nicht<br />

gebrütet hat, so ist er doch mit großer Wahrscheinlichkeit als Brutvogel für das gesamte<br />

Waldgebiet „Öde― einzustufen. Der Mittelspecht, der in dem zum Untersuchungsgebiet<br />

zählenden Teil des Waldgebietes „Öde― als Brutvogel einzustufen ist, wurde in den anderen<br />

Wäldern nur als Einzelbeobachtung bzw. mit kurzem Aufenthalt -aber verbreitet- registriert.<br />

Er hat sich dort offenbar nur als Durchzügler bzw. Nahrungsgast aufgehalten.<br />

Hecken und Feldgehölze sind ebenfalls wichtige Habitatstrukturen. Sie gliedern großflächige<br />

Offenlandlebensräume und sind Lebensstätte und Migrationsweg für zahlreiche Tierarten,<br />

darunter heckenbrütende Vogelarten wie den Neuntöter (Art des Anhang I), der an drei<br />

Stellen im Gebiet beobachtet werden konnte. Ein Heckenzug im Gew. „Große Kammer― wird<br />

als Brutstandort von einem Paar genutzt, die beiden anderen Hecken werden lediglich zur<br />

Nahrungsbeschaffung aufgesucht. Größere Gehölzbestände kommen als bachbegleitende<br />

Gehölze der Fließgewässer des Untersuchungsgebietes vor und grenzen unmittelbar an den<br />

Auwaldstreifen. Freistehende Hecken sind hingegen im Wirkraum des geplanten Projektes<br />

selten. Ausgedehnte Heckenzüge erstrecken sich entlang der zum Heimbach abfallenden<br />

Böschung im Südwesten, ferner im Nordwesten des Gebietes an einem zum Pfuhlbach und<br />

Autenbach hin abfallenden Hang (westlich der K 1410 und nördlich außerhalb des<br />

Wirkraums). Diese Flächen sind lokal bedeutsam für den Artenschutz, bleiben jedoch bei<br />

dieser Trassenvariante unangetastet.


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Die Gewässer selbst (Heimbach, Pfuhlbach und Autenbach) weisen mit ihren teils naturnahen<br />

Uferabschnitten und langen Gehölzgalerien wichtige Lebensräume für die Vogelwelt auf. So<br />

konnte hier der Eisvogel jagend (sporadisch) beobachtet werden. Obwohl am Pfuhlbach und<br />

abschnittsweise auch am Heimbach Steilwände als geeignetes Bruthabitat für den Eisvogel<br />

vorhanden sind, konnte in allen Untersuchungsjahren eine Brut nicht beobachtet werden.<br />

Rot- und Schwarz-Milane sowie Mäusebussard wurden kreisend über dem Gebiet als<br />

Nahrungsgäste gesichtet.<br />

Vorbelastung/vorhandene Beeinträchtigungen/Prognose<br />

Die vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes findet sehr intensiv statt. Der<br />

Anteil an nichtlandwirtschaftlichen Flächen wie freistehenden Hecken, Rainen oder<br />

Feldgehölzen ist ausgesprochen gering. Speziell für die Vogelwelt führen die in den<br />

Außenbereich verlagerten Nutzungen (z.B. Erholungs- und Freizeitnutzung, außerörtlicher<br />

(Schleich-)Verkehr u.a.) bereits heute zu erheblichen Störungen.<br />

Als Vorbelastungen können deshalb angeführt werden:<br />

� Siedlungsnähe und entsprechender Freizeitdruck (Sportplatz, Reiten, Hundeausführung)<br />

� vorhandene Straßen und gut ausgebaute Feldwege<br />

� abschnittsweise naturferner Ausbau der Fließgewässer innerorts<br />

� intensive Nutzung großer Teile des Gebietes<br />

Für eine Stabilisierung der Bestände und eine Wiederansiedlung typischer Vogelarten wäre<br />

eine Biotopverbundplanung in der Agrarlandschaft unabdingbar. So könnten bestehende<br />

Biotopkomplexe, wie sie im Bereich der Waldränder, Ufergehölze und Obstwiesen durchaus<br />

noch bestehen, vernetzt und damit aufgewertet werden.<br />

Auch ohne die geplante Straße wird sich der momentane Zustand der Landschaft vermutlich<br />

nicht positiv entwickeln. Der Freizeitdruck auf die Landschaft erhöht sich. Die Neuanlage von<br />

Freizeitgrundstücken, Pferdekoppeln und Unterstellmöglichkeiten in der freien Landschaft<br />

werden weiter zunehmen. Zu beobachten ist eine weitere Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung. Dahingegen wird die Nutzung der Obstbaumwiesen künftig eher<br />

vernachlässigt werden. Rodungen sind künftig zu befürchten.<br />

12.7.9.4 Artenschutzrechtliche Prüfung der relevanten Vogelarten<br />

Die nachgewiesenen Vogelarten werden zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

in Gruppen eingeteilt, wobei zunächst der Gefährdungs- und Schutzstatus der<br />

einzelnen Arten und dann ihre ökologischen Ansprüche und ihre Empfindlichkeit gegenüber<br />

Störungen berücksichtigt werden. Es werden mehrere Gruppen gebildet, innerhalb denen teils<br />

weitere Einheiten (Gilden) mit vergleichbaren Lebensraumansprüchen abgegrenzt werden.<br />

Die Zusammensetzung der Gruppen wird im Einzelfall erklärt und begründet.<br />

In der artenschutzrechtlichen Prüfung werden die besonders geschützten Vögel (alle<br />

europäischen Vogelarten) gem. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG n.F. wie „streng geschützt―<br />

behandelt. D.h. es werden die Kriterien des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG n.F. vollständig<br />

abgeprüft. Liegen Verbotstatbestände der Nrn. 1 und/oder 3 vor, so wird die<br />

„Legalausnahme― nach § 44 Abs. 5 BNatSchG n.F. geprüft, soweit Nr. 2 nicht einschlägig ist.<br />

Im Einzelfall können von den Verboten des § 44 weitere Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7<br />

geprüft und zugelassen werden. Kann eine Ausnahme aus diesen Paragraphen nicht abgeleitet<br />

werden, so ist ein Befreiungsantrag zu stellen.


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Zur fundierten Begründung der Einschätzungen innerhalb der „ökologischen Gruppen― und<br />

ihrer spezifischen Empfindlichkeit können u.a. seit 2009 die Ergebnisse eines FuE-Vorhabens<br />

des Kieler Instituts für Landschaftsökologie „Vögel und Straßenverkehr― herangezogen<br />

werden.<br />

Als wesentliches Ergebnis dieses FuE-Vorhabens wurde festgestellt, dass sich das vielfältige<br />

Verteilungsmuster von Vögeln entlang von Straßen auf zwei Grundmuster zurückführen lässt:<br />

� Bei einem Teil der Arten wächst der Abstand, den die Vögel zu Straßen einhalten, mit der<br />

Verkehrsstärke.<br />

� Bei den übrigen Arten ist zwar ein deutlicher Abstand, den die Vögel zu Straßen einhalten<br />

erkennbar, dieser Abstand variiert im Zusammenhang mit der Verkehrsmenge jedoch nur<br />

wenig.<br />

Im ersten Fall ist es wahrscheinlich, dass der Verkehrslärm maßgeblich für die geringere Besiedlung<br />

der straßennahen Bereiche verantwortlich ist. Die Arten, die ein solches Verteilungsmuster<br />

zeigen und für die der Austausch von maskierungsanfälligen akustischen Signalen eine<br />

wichtige Rolle spielt, sind als lärmempfindlich eingestuft worden (Gruppen 1-3).<br />

Für das Grundmuster der Verteilung der übrigen Arten sind andere Wirkfaktoren (z.B.<br />

optische Störungen) entscheidend, deren Einfluss mit der Verkehrsmenge nicht zunimmt.<br />

Zur Prognose der Auswirkungen des Verkehrs werden arten- bzw. artengruppenspezifische<br />

Schallpegel und Effektdistanzen herangezogen (Aufteilung der Brutvögel in 5 Gruppen, s.u.).<br />

Für die weniger lärmempfindlichen Arten (Gruppe 4 und 5) basiert die Wirkungsprognose auf<br />

Effektdistanzen, die aus dem räumlichen Verteilungsmuster der Arten erkennbar sind.<br />

Begriffe<br />

Zunächst werden einige Begriffe geklärt, die im Folgenden verwendet werden:<br />

Als „Kritischer Schallpegel― wird der Mittelungspegel nach RLS-90 bezeichnet, dessen<br />

Überschreitung eine ökologisch relevante Einschränkung der akustischen Kommunikation<br />

und damit von wesentlichen Lebensfunktionen einer Brutvogelart nach sich ziehen kann. Die<br />

in GARNIEL (2007) definierte Empfindlichkeit gegen Straßenverkehrslärm ist als<br />

Wahrscheinlichkeit, dass ein hoher Hintergrundlärm die akustische Kommunikation stören<br />

kann, zu verstehen. Diese Wahrscheinlichkeit hängt zum einen von mehr oder weniger<br />

konstanten Eigenschaften der Vogelarten und zum anderen von der Anzahl und der Dichte der<br />

Vögel im betroffenen Gebiet ab.<br />

Effektdistanz (ED): Durch die Analyse des räumlichen Verteilungsmusters von Brutrevieren<br />

entlang von Straßen konnte festgestellt werden, dass zahlreiche Vogelarten –unabhängig von<br />

der Verkehrsmenge – bis zu einer bestimmten Entfernung von der Straße in geringerer Anzahl<br />

vorkommen als in trassenferneren Bereichen. Diese Entfernung stellte sich als artspezifisch<br />

heraus. Sie entspricht der mehr oder weniger konstanten Reichweite des Effektes von Straßen<br />

auf die jeweilige Art und wird als „Effektdistanz― bezeichnet (GARNIEL et al., 2007).<br />

Fluchtdistanz: Abstand, den ein Tier zu bedrohlichen Lebewesen wie natürlichen Feinden und<br />

Menschen toleriert, ohne dass es die Flucht ergreift.


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Kulisseneffekt: Verhaltensänderungen bei Tieren, die von statischen Landschaftselementen<br />

(z.B. Verwallungen, Gehölze), ausgehen. Kulisseneffekte manifestieren sich dadurch, dass<br />

Vögel zu Strukturen, die das Blickfeld einschränken und/oder Feinden Deckung bieten, einen<br />

meist artspezifischen Sicherheitsabstand einhalten. Dadurch reduziert sich die Lebensraumfläche,<br />

die sie nutzen können (s. Beschreibung der Feldlerche unten).<br />

Maskierung: Überdeckung eines akustischen Signals durch ein anderes Geräusch. Die<br />

Maskierung entsteht durch eine partielle oder vollständige Überlagerung der Frequenzen des<br />

Signals und des störenden Geräusches.<br />

Lärmempfindlichkeiten (Gruppen-Einteilung)<br />

In den Gruppen 1-3 sind Arten mit hoher Lärmempfindlichkeit (Gruppe 1: im Gebiet keine<br />

Art vorhanden), mit mittlerer Lärmempfindlichkeit (Gruppe 2: Buntspecht [Effektdistanz<br />

300m], Kuckuck [ED. 300m], Mittelspecht [ED. 300m], Pirol [ED. 400m] und Schleiereule<br />

[300m]) sowie Arten mit lärmbedingt erhöhter Gefährdung durch Prädatoren (Gruppe 3: im<br />

Gebiet keine Art vorhanden) aufgeführt.<br />

In Gruppe 4 sind Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit zusammengefasst. In dieser<br />

Gruppe befinden sich zahlreiche, weit verbreitete Singvogelarten, deren räumliches Verbreitungsmuster<br />

an Straßen gut dokumentiert ist. Der Verkehrslärm und die Siedlungsdichte<br />

korrelieren nur sehr schwach miteinander. Da der Lärm daran nur zu einem offenbar untergeordneten<br />

Anteil beteiligt ist, stellen kritische Schallpegel keine geeigneten Beurteilungsinstrumente<br />

dar. Stattdessen werden artspezifische Effektdistanzen herangezogen. Die<br />

Effektdistanzen der meisten Arten liegen zwischen 100 m und 300 m. In diese Gruppe fallen<br />

folgende 35 Arten: Amsel (100m), Bachstelze (200m), Buchfink (100m), Eisvogel (200m),<br />

Feldlerche (500m), Feldschwirl (200), Fitis (200m), Gartenbaumläufer (100m), Gartengrasmücke<br />

(100m), Gartenrotschwanz (100m), Girlitz (200m), Goldammer (100m), Grauschnäpper<br />

(100m), Grünfink (200m), Grünspecht (200m), Halsbandschnäpper (100m), Hausrotschwanz<br />

(100m), Heckenbraunelle (100m), Klappergrasmücke (100m), Kleiber (200m),<br />

Kohlmeise (100m), Misteldrossel (100m), Mönchsgrasmücke (200m), Neuntöter (200m),<br />

Rotkehlchen (100m), Singdrossel (200m), Sommergoldhähnchen (100m), Star (100m),<br />

Stieglitz (100m), Wacholderdrossel (200m), Waldbaumläufer (100m), Waldlaubsänger<br />

(200m), Wintergoldhähnchen (100m), Zaunkönig (100m) und Zilpzalp (200m).<br />

In Gruppe 5 sind Arten zusammengefasst, für die der Lärm am Brutplatz aus verschiedenen<br />

Gründen keine Rolle spielt. Diese Gründe können sein:<br />

� Gruppenbalz, Gesang und Rufe ohne Bedeutung für die Partnerfindung, Lärm am<br />

Brutplatz unbedeutend; z.B. Eichelhäher, Elster,<br />

� Paarbildung in Wintertrupps oder Winterschwarm, Lärm am Brutplatz unbedeutend; z.B.<br />

Feldsperling, Ringeltaube<br />

� Paarbildung in Trupps, Lärm am Brutplatz unbedeutend; z.B. Haussperling, Türkentaube<br />

� Optische Signale entscheidend, festgestellte Effektdistanz entspricht Fluchtdistanz; z.B.<br />

Mäusebussard, Rotmilan, Schwarzmilan, Turmfalke,<br />

� Stadtbewohner, auch Innenstadt, Lärm am Brutplatz unbedeutend, z.B. Mehlschwalbe<br />

� Verpaarung in den Nichtbrütertrupps oder an den Gemeinschaftsschlafplätzen; z. B.<br />

Rabenkrähe<br />

� Lärm am Brutplatz unbedeutend; z.B. Rauchschwalbe<br />

� Truppweises Vorkommen, keine paarungsrelevanten Laute, Lärm am Brutplatz<br />

unbedeutend; z.B. Stockente.<br />

In diese Gruppe gehören 14 der nachgewiesenen Vogelarten.


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12.7.9.4.1 Arten mit Schwerpunkt in Siedlungen oder Waldgebieten (nicht vertieft zu<br />

prüfende Arten)<br />

Arten wie Waldbaumläufer, Haustaube, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Haussperling,<br />

Waldlaubsänger, Sommer- und Wintergoldhähnchen oder Misteldrossel sind wegen ihrer<br />

Lebensraumansprüche mit Schwerpunkt in Siedlungen oder ausschließlich Waldgebieten<br />

durch die geplante Umgehungsstraße nicht betroffen. Außer der Mehlschwalbe (in Bad.-<br />

Württ. gefährdet), der Rauchschwalbe (in B.-W. gefährdet) und dem Waldlaubsänger (in B.-<br />

W. stark gefährdet) ist keine der Arten auf den Roten-Listen der BRD und/oder Bad.-Württ.<br />

geführt.<br />

In diese Gruppe gehört eigentlich auch der Halsbandschnäpper, der ausschließlich in den<br />

Waldgebieten nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> nachgewiesen wurde und in keiner Weise durch das<br />

Vorhaben betroffen wird. Dennoch wird diese Art wegen ihrer großen überregionalen<br />

Bedeutung und ihres hohen v.a. bundesweiten Gefährdungsgrades (v. Aussterben bedroht)<br />

separat in Kap 12.7.9.4.3 behandelt.<br />

Während Haustaube, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Haussperling in die Gruppe der<br />

„Arten ohne spezifisches Abstandsverhalten zu Straßen und Arten, für die der Verkehrslärm<br />

keine Relevanz besitzt― (Gruppe 5) gehören, besitzen die übrigen Arten eine „schwache<br />

Lärmempfindlichkeit― (Gruppe 4).<br />

Für diese Gruppe der besonders geschützten europäischen Vogelarten ist weder mit<br />

erheblichen bau- noch betriebsbedingten Störungen zu rechnen; außerdem sind keine Brut-<br />

oder Ruhestätten von Beschädigung oder Zerstörung betroffen.<br />

Die Verbotstatbestände der Schädigung und der Störung (§ 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG n.F.)<br />

sind für diese Artengruppe demnach nicht einschlägig.<br />

12.7.9.4.2 Zu prüfende, nicht gefährdete Arten (landesweiter Erhaltungszustand:<br />

günstig)<br />

Die folgenden bundes- und landesweit ungefährdeten Vogelarten (incl. Arten, die auf den<br />

jeweiligen Vorwarnlisten stehen) kommen im Untersuchungsgebiet verbreitet und häufig vor<br />

und können u.a. auch im Wirkraum des geplanten Projektes brüten. Sie werden Gilden mit<br />

gleichen oder ähnlichen Lebensraumansprüchen und Empfindlichkeiten gegenüber Störungen<br />

zugeordnet und in Blöcken behandelt.<br />

Nicht gefährdete Arten (teils streng geschützt) mit Prüfungsrelevanz:<br />

� Stockente (Anas platyrhynchos) � Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)<br />

� Mäusebussard (Buteo buteo, streng geschützt) � Zilpzalp (Phylloscopus collybita)<br />

� Stieglitz (Carduelis carduelis) � Elster (Pica pica)<br />

� Grünfink (Carduelis chloris) � Buntspecht (Picoides major)<br />

� Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) � Heckenbraunelle (Prunella modularis)<br />

� Ringeltaube (Columba palumbus) � Girlitz (Serinus serinus)<br />

� Rabenkrähe (Corvus corone) � Kleiber (Sitta europaea)<br />

� Goldammer (Emberiza citronella) � Türkentaube (Streptopelia decaocto)<br />

� Rotkehlchen (Eritacus rubecula) � Star (Sturnus vulgaris)<br />

� Turmfalke (Falco tinnunculus, streng geschützt) � Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)<br />

� Buchfink (Fringilla coelebs) � Gartengrasmücke (Sylvia borin)<br />

� Eichelhäher (Garrulus glandarius) � Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)


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Fortsetzung: Nicht gefährdete Arten (teils streng geschützt) mit Prüfungsrelevanz:<br />

� Bachstelze (Motacilla alba) � Amsel (Turdus merula)<br />

� Blaumeise (Parus caeruleus) � Singdrossel (Turdus philomelos)<br />

� Kohlmeise (Parus major) � Wacholderdrossel (Turdus pilaris)<br />

� Feldschwirl (Locustella naevia) � Grauschnäpper (Muscicapa striata)<br />

� Feldsperling (Passer montanus) � Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />

� Fitis (Phylloscopus trochilus) � Pirol (Oriolus oriolus)<br />

� Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) � Schleiereule (Tyto alba, streng geschützt)<br />

Diese insgesamt 38 Arten werden drei ökologischen Gruppen (Gilden) zugeordnet, deren<br />

Lebensraumansprüche und Nutzungsanforderungen an das Untersuchungsgebiet jeweils<br />

ähnlich sind.<br />

o Arten, die an Wasser als Teillebensraum gebunden sind (Kap. 12.7.9.4.2.1)<br />

o Nahrungsgäste mit großem Gesamtradius und Lebensraumschwerpunkt (Brutstätte)<br />

außerhalb des Wirkraums (überwiegend Nahrungsgäste) (Kap. 12.7.9.4.2.2)<br />

o Baum- und Heckenbrüter (Kap. 12.7.9.4.2.3)<br />

Die verbleibenden, gefährdeten und/oder geschützten Arten oder Arten des Anhangs I der<br />

VSch-RL werden einzeln in Kap. 12.7.9.4.3 bearbeitet.<br />

Eulen (Schleiereule) und Greifvögel (Mäusebussard und Turmfalke) sind nach dem<br />

BNatSchG streng geschützt und werden deshalb separat in Kap. 12.7.9.4.3 behandelt.<br />

12.7.9.4.2.1 Arten, die an Wasser als Teillebensraum gebunden sind<br />

Diese Gruppe besteht nur aus einer Art: Stockente.<br />

Die Stockente brütet in der Regel unmittelbar am Wasser. Durch die Querung der beiden<br />

Flüsse werden eventuell Brutplätze der Stockente betroffen. Die Fällung von Bäumen<br />

beeinträchtigt die Art nicht unmittelbar (Tötung von Individuen), da die Fällungsaktionen<br />

außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten stattfinden.<br />

Die Art ist sehr häufig und kommt an allen Fließgewässern des Untersuchungsgebietes in<br />

großer Zahl, auch im Siedlungsbereich, vor. Betriebsbedingte Tötungen gem. § 44 Abs. 1 Nr.<br />

1 BNatSchG n.F. sind nicht zu erwarten, da die Art sehr niedrig über die Gewässer fliegt<br />

(Landeanflug) und damit im Bereich der 8 bzw. 10 m hohen Brücken kein Kollisionsrisiko<br />

besteht.<br />

Eine baubedingte Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, sodass die Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG n.F. erfüllt sind. Von einem dauerhaften Brutplatzverlust wird jedoch bei dieser<br />

weit verbreiteten und euryöken Art nicht ausgegangen.<br />

Störungen von Brutpaaren der Stockenten können zwar insgesamt während der Brut- und<br />

Aufzuchtzeit durch v.a. bau- und betriebsbedingten Lärm sowie visuelle Effekte (nichtphysische<br />

bau- und betriebsbedingte Auswirkungen) prognostizieret werden, der<br />

Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. und Art. 5 d.) der<br />

Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) wird jedoch nicht einschlägig, da sich der günstige<br />

Erhaltungszustand der lokalen Population dieser ungefährdeten und euryöken Art im<br />

Naturraum und somit im natürlichen Verbreitungsgebiet nicht verschlechtert. Zudem werden<br />

die räumlichen Gegebenheiten und damit die möglichen Brutplätze für die Stockente nach<br />

Abschluss der Bauarbeiten wieder hergestellt.


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Deshalb ist abschließend zu konstatieren, dass diese Art auch bei Realisierung des<br />

Bauvorhabens weiterhin ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand<br />

verweilen kann und die ökologische Funktion gem. § 44 Abs. 5 Satz 2 (Legalausnahme für<br />

die Nr. 1 und 3 des § 44 Abs. 1 BNatSchG n.F.) erhalten bleibt.<br />

12.7.9.4.2.2 Nahrungsgäste mit großem Gesamtlebensraum und Lebensraumschwerpunkt<br />

außerhalb des Wirkraums<br />

Zu dieser Gruppe gehören Eichelhäher, die Türkentaube, Bachstelze, Feldschwirl,<br />

Feldsperling, Fitis und Grauschnäpper. Der Mäusebussard, der ebenfalls in diese Gruppe<br />

gehört, wird als nach dem BNatSchG streng geschützte Art in Kap. 12.7.9.4.3 gesondert<br />

behandelt.<br />

Außer der Bachstelze (Effektdistanz = 200m; Gruppe 4), dem Feldschwirl, dem Fitis und dem<br />

Grauschnäpper gehören die genannten Arten in die Gruppe der „Arten ohne spezifisches<br />

Abstandsverhalten zu Straßen und Arten, für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt―<br />

(Gruppe 5). Für diese Arten sind überwiegend optische Signale in der Paarbeziehung<br />

entscheidend.<br />

Für die aufgeführten Arten stellen das Offenland mit seinen Äckern und dem Grünland bzw.<br />

die Wälder optimale Nahrungshabitate dar. Die Offenlandbereiche werden durch die geplante<br />

Straße durchschnitten. Horst- oder Brutstandorte der Arten wurden im Untersuchungsraum<br />

selbst, nicht nachgewiesen.<br />

Prüfung auf Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 BNatSchG n.F.<br />

Ein bau- und/oder betriebsbedingtes Verletzen oder Töten von Individuen dieser Arten gemäß<br />

§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG n.F. durch das Vorhaben kann ausgeschlossen werden.<br />

Eine direkte bau- und anlagenbedingte Inanspruchnahme von Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten durch die Straße erfolgt nicht (Brutstätten außerhalb des Vorhabenbereiches),<br />

weshalb der Verbotstatbestand beschädigen oder zerstören von Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 nicht erfüllt ist.<br />

Da während der Fortpflanzungs- oder Aufzuchtzeiten keine erheblichen Störungen stattfinden<br />

und sich der Erhaltungszustand der Populationen der Arten deshalb nicht verschlechtert, ist<br />

auch § 44 (1) Nr. 2 nicht einschlägig.<br />

Für Eichelhäher, Türkentaube, Feldschwirl, Feldsperling, Fitis, Grauschnäpper und<br />

Bachstelze (keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen, ausschließlich Nahrungsgäste)<br />

sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG n.F.<br />

einschlägig.<br />

12.7.9.4.2.3 Baum- und Heckenbrüter<br />

Die größte Gruppe bei den nicht gefährdeten Arten bilden die Baum- und Heckenbrüter. Sie<br />

leben verbreitet und mit vielen Brutpaaren in den Wäldern, Obstbaumwiesen, in<br />

Feldhecken/Feldgehölzen, im Friedhof oder im Galeriewald der Fließgewässer.


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Es handelt sich um die folgenden Arten:<br />

� Stieglitz (Carduelis carduelis) � Buntspecht (Picoides major)<br />

� Grünfink (Carduelis chloris) � Heckenbraunelle (Prunella modularis)<br />

� Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) � Girlitz (Serinus serinus)<br />

� Ringeltaube (Columba palumbus) � Kleiber (Sitta europaea)<br />

� Rabenkrähe (Corvus corone) � Star (Sturnus vulgaris)<br />

� Goldammer (Emberiza citronella) � Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)<br />

� Rotkehlchen (Eritacus rubecula) � Gartengrasmücke (Sylvia borin)<br />

� Buchfink (Fringilla coelebs) � Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)<br />

� Blaumeise (Parus caeruleus) � Amsel (Turdus merula)<br />

� Kohlmeise (Parus major) � Singdrossel (Turdus philomelos)<br />

� Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) � Wacholderdrossel (Turdus pilaris)<br />

� Elster (Pica pica) � Zilpzalp (Phylloscopus collybita)<br />

� Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) � Pirol (Oriolus oriolus)<br />

� Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />

Goldammer, Girlitz, Star und Wacholderdrossel haben landesweit Bestandsrückgänge zu<br />

verzeichnen (bisher ungefährdet) und wurden deshalb in der letzten Ausgabe der Roten Listen<br />

Baden-Württembergs (LUBW; Stand Dez. 2007) auf die Vorwarnliste gestuft,<br />

Beim Gartenrotschwanz ist die Bestandsentwicklung in den letzten Jahren positiv verlaufen;<br />

er konnte von der Roten Liste gestrichen und auf die Vorwarnliste zurückgestuft werden.<br />

Ebenfalls auf der Vorwarnliste stehen die Klappergrasmücke und der Pirol.<br />

Mit der Elster, der Ringeltaube und der Rabenkrähe sind drei Arten aus der Gruppe 5 (Kieler<br />

Institut für Landschaftsökologie, 2009), also „Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten<br />

zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt―, genannt. Bei ihnen spielen<br />

akustische Signale zwischen Paarungspartnern im Brutgebiet aus unterschiedlichen Gründen<br />

keine Rolle.<br />

Eine Vielzahl der oben genannten Arten wird im Kieler FuE-Gutachten als häufige<br />

Kollisionsopfer genannt. Das rührt zum einen daher, dass sie in straßenbegleitenden Säumen<br />

brüten (z.B. Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Goldammer, Grünfink oder Rotkehlchen) oder als<br />

aasfressende Arten wie Elster oder Rabenkrähe sich am Straßenrand aufhalten.<br />

Teilweiser Trassenverlauf im Einschnitt, Verzicht auf Anbringung von Sitzwarten für<br />

Aasfresser im Straßenumfeld sowie abschnittsweise geschlossene Randbepflanzung können<br />

die Kollisionsgefahr für diese Artengruppe reduzieren.<br />

Der Buntspecht gehört in die Gruppe Vögel, die unabhängig von der Verkehrsmenge häufig<br />

Abstände von 300 bis 400 m von Straßen einhalten und für die im FuE-Vorhaben<br />

Effektdistanzen in dieser Größenordnung ermittelt wurden (Gruppe 2). Sie weisen eine<br />

mittlere Lärmempfindlichkeit auf. Mit steigender Verkehrsmenge nimmt die Stärke der<br />

negativen Effekte der Straße innerhalb der artspezifischen Effektdistanz zu. Dieses deutet<br />

darauf hin, dass der Lärm am erkennbaren Straßeneffekt zwar beteiligt ist, dass aber andere<br />

Wirkungen der Trasse und des Verkehrs eine bedeutendere Rolle spielen. In einem<br />

österreichischen Forschungsprojekt konnte ein statistisch signifikanter Zusammenhang<br />

zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden. Ein Effekt war bis zu Klasse 55-59,9<br />

dB(A) festzustellen (zur Bewertung wird die 58 dB(A)tags-Isophone herangezogen). Das heißt,<br />

in geeigneten Gehölzen in Waldgebieten wird nach Bau der Straße bis ca. 400 m vom<br />

Straßenrand entfernt kein Buntspecht mehr brüten.


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Die übrigen, bisher nicht namentlich erwähnten Arten dieses Kapitels, gehören der Gruppe 4<br />

(Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit) an. In dieser Gruppe befinden sich viele, weit<br />

verbreitete Singvögel, für die Verkehrslärm und Siedlungsdichte nicht oder nur schwach<br />

miteinander korrelieren. Die Effektdistanzen der meisten Arten liegen zwischen 100 und 300<br />

m. Die Abnahme der Habitateignung in Abhängigkeit von der Verkehrsmenge für Arten<br />

dieser Gruppe liegt laut Tab. 13 des FuE-Vorhabens (Kieler Institut für Landschaftsökologie,<br />

2009) bei einer prognostizierten Verkehrsmenge von zwischen 20.- 30.000 Kfz/d vom<br />

Fahrbahnrand bis 100m bei ca. 60% und von 100m bis zur Effektdistanz bei ca. 20%.<br />

Prüfung auf Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG n.F.<br />

Durch die Querung der beiden Fließgewässer sowie die Durchschneidung von Obstbaumwiesen<br />

und Gartengrundstücken tritt für diese Gruppe der gehölzgebundenen Baum- und<br />

Heckenbrüter der Tatbestand der Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten ein (§ 44<br />

Abs. 1 Nr. 3). Es gehen zwar vermutlich mehrere Brutstätten der genannten Arten bau- und<br />

anlagenbedingt verloren, die Zerstörung oder Beschädigung von besetzten Nestern und Eiern<br />

kann jedoch durch eine vollständige Beseitigung aller Gehölze im Bau- bzw. Anlagenbereich<br />

(d.h. aller Strukturen, in denen die Arten einen Nistplatz finden können) in den Wintermonaten<br />

vor Beginn der Brutsaison vermieden werden. Daher ist der Verbotstatbestand des<br />

Art. 5 b.) VSch-RL nicht einschlägig.<br />

Angrenzende Brutreviere können immerhin bau- und betriebsbedingten Störungen ausgesetzt<br />

werden. Der Eingriff in die Lebensräume der beschriebenen Arten findet jedoch nicht flächig,<br />

sondern nur punktuell an den Schnittstellen mit den meist linearen Lebensräumen statt.<br />

Die Habitateignung nimmt für die meisten Arten entlang der neu gebauten Straße ab, sodass<br />

eine künftige Besiedlung außerhalb eines ca. 300-400m-Korridors (beiderseits der Straße) zu<br />

erwarten ist.<br />

Die akustischen Störungen sind oben detailliert beschrieben. Sie führen jedoch nicht zu einer<br />

erheblichen Störung, so dass sich die Erhaltungszustände der lokalen Populationen nicht<br />

verschlechtern.<br />

Für die Arten mit einem erhöhten Kollisionsrisiko (Elster und Rabenkrähe sowie einige<br />

Singvögel) ist auch der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. zu prüfen<br />

(Tötung von Individuen durch Kollision).<br />

Da es sich bei den hier behandelten Arten durchweg um häufige, weder bundes- noch<br />

landesweit gefährdete Arten handelt und sie sich damit landesweit durchweg in einem guten<br />

Erhaltungszustand befinden, kann die „Legalausnahme― für die Nr. 1 und 3 nach § 44 Abs. 5<br />

BNatSchG n.F. greifen. Die ökologischen Funktionen der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten bleiben weiterhin im räumlichen Zusammenhang erfüllt.<br />

Die oben beschriebenen Störungen sind für die weit verbreiteten und häufigen Arten nicht als<br />

erheblich einzustufen, so dass sich die guten Erhaltungszustände der lokalen Populationen im<br />

Naturraum und somit im natürlichen Verbreitungsgebiet gem. § 44 (1) Nr. 2 nicht<br />

verschlechtern.<br />

Zudem werden durch die im LBP festgesetzten Ausgleichmaßnahmen zur Wiederherstellung<br />

der Ufergehölze und Pflanzung von Obstbäumen und Feldgehölzen im Umfeld der<br />

Maßnahme Brutplätze für diese Arten kurz- bis mittelfristig neugeschaffen.<br />

Unter Berücksichtigung der Größe und Stabilität der Populationen dieser Arten im<br />

betroffenen Naturraum und natürlichen Verbreitungsgebiet sowie unter Berücksichtigung der<br />

im LBP festgesetzten Kompensationsmaßnahmen (im Sinne der artenschutzrechtlichen<br />

Prüfung) ist zu konstatieren, dass diese auch trotz einer Realisierung des <strong>Neubau</strong>s der Straße<br />

weiterhin ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen werden.<br />

Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG n.F. werden nicht erfüllt.


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12.7.9.4.3 Zu prüfende, gefährdete und/oder streng geschützte Arten oder Art des<br />

Anhangs I der VSch-RL (landesweiter Erhaltungszustand: ungünstig)<br />

Von den 56 im weiteren Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten stehen insgesamt 7<br />

auf den Roten Listen der gefährdeten Arten in der BRD und/oder Baden-Württemberg (siehe<br />

Tabelle 12.7-9 in Kap. 12.7.9.3.1). Weitere 7 Arten sind, ohne in Baden-Württemberg oder<br />

der BRD auf den Roten Listen der gefährdeten Arten zu stehen, nach BNatSchG streng<br />

geschützt (insgesamt sind 9 Arten streng geschützt). Der Neuntöter ist eine Art des Anhangs I<br />

der VSch-RL; er ist weder streng geschützt noch bundes- oder landesweit gefährdet.<br />

Der Gefährdungsstatus einer Art signalisiert, dass sie sich zumindest auf Landesebene in<br />

einem (zumindest) ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Aus diesem Grund werden 13<br />

dieser Arten im Folgenden separat abgearbeitet.<br />

Für die Rauchschwalbe und die Mehlschwalbe, die an Gebäuden in der Siedlung brüten und<br />

das Untersuchungsgebiet nur als Nahrungsgast besuchen, wurden im vorigen Kapitel (Kap.<br />

12.7.9.4.1) bereits Aussagen getroffen.<br />

Die folgenden Arten werden in diesem Kapitel artenschutzrechtlich geprüft: Feldlerche,<br />

Eisvogel, Mäusebussard, Kuckuck, Turmfalke, Halsbandschnäpper, Neuntöter, Schwarzer<br />

Milan, Roter Milan, Waldlaubsänger, Mittelspecht, Grünspecht und Schleiereule.<br />

Der Schwarz- und Rotmilan sowie die Schleier-Eule gehören wie der Bussard und der<br />

Turmfalke (s.o.) zu den besonders kollisionsgefährdeten Arten (Tab. 2 des FuE-Vorhabens<br />

auf S. 12). Im Unterschied zu Störungen (z.B. durch Lärm) löst ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

kein Meidungsverhalten bei diesen Arten aus. Mehrere Untersuchungen weisen auf einen<br />

geringeren Reproduktionserfolg der Vögel hin, die unmittelbar an stark befahrenen Straßen<br />

brüten. Eine stärkere Mortalität der Nestlinge konnte festgestellt werden, die u.a. auf den<br />

Kollisionstod der versorgenden Altvögel zurückgeführt wurde (KUITUNEN et al. 2003 und<br />

weitere Autoren zitiert aus: Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr, 2009). Da die verwaisten<br />

Reviere bei in Baden-Württemberg und dem Naturraum häufigen Arten wie Mäusebussard,<br />

Turmfalke und den beiden Milan-Arten von nachrückenden Vögeln wieder besiedelt werden,<br />

geht der geringe Reproduktionserfolg nicht zwangsläufig mit einem Rückgang der<br />

Siedlungsdichte und einem Rückgang der Art im Gebiet einher; die Population bleibt i.d.R.<br />

auf lange Frist betrachtet stabil.<br />

Bei dem populationsbezogenen Ansatz des BNatSchG kann so nicht mehr von einer<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes dieser Arten ausgegangen werden.<br />

Auf diese Aspekte wird bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Folgenden eingegangen.


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Alauda arvensis (Feldlerche)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart nach Anhang II/2 VSchRL<br />

besonders geschützte europäische Vogelart<br />

Rote Liste Status BRD: Vorwarnliste Bad.-Württ.: gefährdet Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Besiedelt werden ausgedehnte, trockene bis mäßig feuchte Grünlandflächen<br />

(Wiesen, Weiden) und Felder mit niedriger und max. 50% deckender Gras-Krautschicht;<br />

auch Kahlschläge. Primärbiotop sind Steppe und Zwergstrauchheide.<br />

Die Feldlerche ist dafür bekannt, dass sie ihre Umwelt in erster Linie optisch wahrnimmt und zu<br />

verschiedenen Landschaftselementen einen für Singvögel unüblich großen Abstand hält<br />

(DAUNICHT, 1998). Die Nähe von Siedlung und Wald wird deshalb gemieden. Auch Bäume<br />

(einzeln, in Reihen oder Gruppen) verhindern eine Besiedlung.<br />

Lokale Population: Die Feldlerchen wurden ausschließlich im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes<br />

nachgewiesen. In den Ackerflächen im Gew. „Große Kammer― (in Richtung<br />

Bezgenriet) wurden mehrere Brutpaare südwestlich der geplanten Straße auf den großen,<br />

undurchschnittenen Ackerflächen beobachtet.<br />

Die Ackerflächen westlich von <strong>Jebenhausen</strong> sind dagegen für die Besiedlung durch Feldlerchen<br />

suboptimal. Die wirklich freien Flächen, die von den Feldlerchen benötigt werden, sind dort zu<br />

klein. Bäume (Obstbaumwiesen), der nahe Wald und andererseits die Siedlung machen den Raum<br />

für Feldlerchen eng und verhindern eine Besiedlung.<br />

Westlich von <strong>Jebenhausen</strong> sind die Vorbelastungen schon so groß, dass die Lebensraumansprüche<br />

für die Art nicht mehr erfüllt werden.<br />

Der Erhaltungszustand der Art ist hier wegen der Vorbelastungen als ungünstig einzustufen.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Durch das Vorhaben werden keine Tiere der geschützten Art getötet oder Entwicklungsformen<br />

beschädigt oder zerstört. Auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere werden<br />

nicht beschädigt oder zerstört. Auf der Trasse befinden sich keine Fortpflanzungsstätten der<br />

Feldlerche.<br />

Ein Kollisionsrisiko besteht nicht.<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen müssen nicht ergriffen werden.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Erhebliche Störungen der Art während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeiten können<br />

ausgeschlossen werden. Die Effektdistanz für Verkehrslärm ist mit 500 m sehr große; die Art gehört<br />

zu den weniger lärmempfindlichen Arten (Gruppe 4).<br />

Da keine Brutplätze innerhalb der 100m- Distanz vom Straßenrand entfernt liegen, kann von einer<br />

Unerheblichkeit des Vorhabens für die Art ausgegangen werden.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population im Untersuchungsgebiet bleibt erhalten.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Alcedo atthis (Eisvogel)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart nach Anhang I VSchRL<br />

Streng geschützt nach BArtSchV<br />

Rote Liste Status BRD: gefährdet (3) Bad.-Württ.: Vorwarnliste Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Nahrungsgast<br />

Lebensraumansprüche: Besiedelt werden Flüsse, Bäche, Altwässer, (Bagger-)Seen mit klarem,<br />

höchstens mäßig verschmutztem Wasser und einem reichen Angebot an Kleinfischen, die von<br />

Sitzwarten aus erbeutet werden können; benötigt zur Anlage der Brutröhre mindestens 50 cm hohe<br />

Abbruchkanten aus grabbarem Material (Prallufer, Steilufer, Böschungen, auch mehrere hundert<br />

Meter vom Wasser entfernt). Es finden 2 - 3 Jahresbruten statt; Eisvögel sind Jahresvögel und<br />

Teilzieher.<br />

Der Eisvogel ist in Baden-Württemberg in allen Landesteilen Brutvogel bis über 800 m ü.NN.<br />

Landesweit ist kein Bestandsrückgang erkennbar (LUBW; Stand Dez. 2007). Die Art war in der<br />

letzten Roten Listen noch als stark gefährdet (2) geführt und konnte zuletzt auf die Vorwarnliste<br />

gesetzt werden.<br />

Lokale Population: Einzelne Sichtnachweis am Pfuhlbach über mehrere Jahre; obwohl geeignet<br />

erscheinende Uferbereiche im Gebiet vorhanden sind, kein Brutnachweis; der Eisvogel ist als<br />

Nahrungsgast/Durchzügler einzustufen.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Durch das Vorhaben werden keine Individuen der streng geschützten Art getötet oder Entwicklungsformen<br />

beschädigt oder zerstört. Auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser wild lebenden<br />

Tiere werden nicht beschädigt oder zerstört. Der Schwellenwert für „erhebliche Beeinträchtigung―<br />

gemäß Fachinformationssystem (BfU, 2007) von 2.000 m² wird weit unterschritten.<br />

Die Lage der Brückenpfeiler (als Folge der ökologischen Untersuchungen) und die Höhe der<br />

Brücken setzten das Kollisionsrisiko soweit herab, dass betriebsbedingt mit keinen Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen ist.<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen sind u.a. ein schonungsvoller Umgang mit den Lebensräumen<br />

der Art, die gleichzeitig prioritärer Lebensraumtyp nach FFH-RL sind. In diesem Zusammenhang<br />

wurde bei der Lage der Brückenpfeiler der Bauwerke 1 und 3 Rücksicht auf die Uferzone<br />

genommen. Die Uferabschnitte im Bereich der Brückenbauwerke werden großflächig als<br />

Tabuzone ausgewiesen.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Eine erhebliche Störung der Art während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten findet aus den<br />

oben genannten Gründen nicht statt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert<br />

sich nicht.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 58<br />

Buteo buteo (Mäusebussard)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart<br />

Streng geschützt nach BNatSchG<br />

Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: - Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Nahrungsgast<br />

Lebensraumansprüche: Geschlossene Waldgebiete (Brut) in Verbindung mit offenen Flächen als<br />

Jagdgebiete.<br />

Lokale Population: Kreist über dem gesamten Gebiet, Brut (verm. mehrere Paare) in den<br />

umliegenden Waldgebieten.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Eine direkte bau- und anlagenbedingte Inanspruchnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

durch die Straße erfolgt nicht, weshalb der Verbotstatbestand beschädigen oder zerstören von<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten des § 44 Abs. 1 Nr. 3 nicht erfüllt ist.<br />

Der Mäusebussard gilt als kollisionsgefährdet, weil er häufig an Straßenrändern jagt, sodass für<br />

diese Art das Kollisionsrisiko mit dem Straßenneubau zunimmt.<br />

Mehrere Untersuchungen weisen auf einen geringeren Reproduktionserfolg von Vögeln hin, die<br />

unmittelbar an stark befahrenen Straßen brüten (hier nicht der Fall, sondern auf Beute lauernde<br />

Tiere). Eine stärkere Mortalität der Nestlinge konnte festgestellt werden, die u.a. auf den<br />

Kollisionstod der versorgenden Altvögel zurückgeführt wurde (KUITUNEN et al. 2003 und<br />

weitere Autoren zitiert aus: „Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr―, 2009). Da die verwaisten<br />

Reviere von nachrückenden Vögeln (es handelt sich hier um eine häufige und verbreitete Art)<br />

wieder besiedelt werden, geht der geringe Reproduktionserfolg nicht zwangsläufig mit einem<br />

Rückgang der Siedlungsdichte einher. Eine Schwächung der Population ist nicht zwingend.<br />

Der Verbotstatbestand des Tötens gem § 44 (1) Nr. 1 kann im Falle dieser Art nicht<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Wie oben bereits beschrieben, führt dies jedoch nicht zwingend zu einem Rückgang der<br />

Siedlungsdichte dieser häufigen und ungefährdeten Art, so dass die ökologische Funktion der vom<br />

Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />

erfüllt wird.<br />

Die Voraussetzungen für die sogenannte „Legalausnahme― gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 sind erfüllt.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Eine erhebliche Störung der Art während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit durch<br />

nicht-physische Störungen wie Lärm oder Licht findet nicht statt. Da sich der Erhaltungszustand<br />

der lokalen Population dieser Art demnach nicht verschlechtert, ist auch § 44 Abs. (1) Nr. 2 nicht<br />

einschlägig.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 59<br />

Cuculus canorus (Kuckuck) Europäische Vogelart<br />

besonders geschützt<br />

1. Grundinformation<br />

Rote Liste Status BRD: Vorwarnliste Bad.-Württ.: gefährdet Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutverdacht<br />

Lebensraumansprüche: Bewohnt Wälder und buschbestandenes Gelände, aber auch baumlose<br />

Gegenden wie Moorgebiete und weitläufige mit Hecken und Feldgehölzen bestückte Wiesengebiete;<br />

Brutschmarotzer, der seine Eier in die Nester anderer Vögel legt. Die engeren Biotopansprüche<br />

des Kuckucks sind also individuell unterschiedlich und richten sich nach den jeweiligen<br />

Wirtsarten. Die Gefährdung der Art rührt auch vom starken Rückgang wichtiger Wirtsarten wie<br />

Baumpieper, Sumpfrohrsänger, Waldlaubsänger und Rauchschwalbe her. Die Bestandsentwicklung<br />

in Bad.-Württ. ist rückläufig (LUBW; Stand Dez. 2007). Bad.-Württ. hat in Deutschland eine<br />

hohe Verantwortung für den Erhalt des Kuckuck-Bestands.<br />

Lokale Population: An verschiedenen Stellen im UG rufend festgestellt; vorzugsweise am<br />

Waldrand westlich von <strong>Jebenhausen</strong> und an den bachbegleitenden Ufergehölzen.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Durch die Querung der beiden Fließgewässer wird für diesen Baum- und Heckenbrüter (Brutschmarotzer),<br />

der Tatbestand der Entnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschlägig.<br />

Es wurden in den uferbegleitenden Gehölzen der Fließgewässer zwar keine der oben genannten<br />

häufigsten Wirtsarten gefunden, es ist aber nicht auszuschließen, dass die Art hier ihre Eier in<br />

Nestern anderer gehölzbrütenden Arten ablegt.<br />

Es gehen also vermutlich bau- und anlagenbedingt Brutstätten verloren; die Zerstörung oder<br />

Beschädigung von besetzten Nestern und Eiern kann jedoch durch eine vollständige Beseitigung<br />

aller Gehölze im Bau- und Anlagenbereich (d.h. aller Strukturen, in denen die Art einen Platz für<br />

ihre Eier finden kann) in den Wintermonaten vor Beginn der Brutsaison vermieden werden. Daher<br />

ist der Verbotstatbestand des Art. 5 b.) VS-RL nicht einschlägig.<br />

Für die Art gilt kein erhöhtes Kollisionsrisiko weshalb der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.<br />

1 BNatSchG n.F. (Tötung von Individuen z.B. durch Kollision) ebenfalls nicht einschlägig ist.<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen sind u.a. ein schonungsvoller Umgang mit den Lebensräumen<br />

der Art, die im Falle der Ufergehölze gleichzeitig prioritärer Lebensraumtyp nach FFH-RL sind.<br />

Zudem werden durch die im LBP festgesetzten Ausgleichmaßnahmen zur Wiederherstellung der<br />

Ufergehölze und Pflanzung von Feldgehölzen Brutplätze für diese Art bzw. ihre Wirtsarten kurz-<br />

bis mittelfristig neugeschaffen.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Angrenzende Brutreviere von Wirtsarten können immerhin bau- und betriebsbedingten Störungen<br />

ausgesetzt werden. Der Eingriff in die Lebensräume der beschriebenen Arten findet jedoch nur<br />

punktuell an den Schnittstellen mit den beiden linearen Lebensräumen (Ufergehölz) statt.<br />

Die Habitateignung nimmt für den Kuckuck (Effektdistanz 300m, kritischer Schallpegel bei 58<br />

dB(A)) im 100m Abstand von der Straße um ca. 60% ab; bis zum Erreichen des Abstands der<br />

Effektdistanz nimmt die Habitateignung um 20% ab, sodass eine Besiedlung innerhalb eines ca.<br />

300m-Korridors (beiderseits der Straße) künftig nicht wahrscheinlich ist.<br />

Eine erhebliche Störung der Population kann dennoch ausgeschlossen werden, da die ökologische<br />

Funktion der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang<br />

durch die im LBP vorgesehenen Gehölzpflanzungen weiterhin erfüllt sind (konfliktmindernde<br />

Maßnahmen).<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 60<br />

Falco tinnunculus (Turmfalke)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart<br />

streng geschützt nach BNatSchG<br />

Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: Vorwarnliste Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutverdacht<br />

Lebensraumansprüche: Offene Landschaft -Wiesen, Felder, Ödland- mit niedriger Vegetation,<br />

durchsetzt mit Feldgehölzen und Bäumen; Brutstandort auf Bäumen, Hochspannungsmasten,<br />

hohen Gebäuden, Felswände. Nimmt Nistkästen gut an.<br />

Lokale Population: regelmäßig bei der Jagd über dem Gebiet zu beobachten.<br />

Der Turmfalke brütet zum einen in einem Nistkasten an der Scheune auf Flurstück Nr. 928 im<br />

Gew. „Öde― am Autenbach und zum anderen in einer Scheune auf Flst.Nr. 657/1 im Gew.<br />

„Saubrunnenäcker― am Heimbach. Während die Scheune im Gewann „Öde― im Zuge der<br />

Baumaßnahme abgerissen werden muss, kann die Scheune im Gew. „Saubrunnenäcker― erhalten<br />

bleiben. Dort brütet der Wanderfalke in Gesellschaft mit der Schleiereule (s.u.).<br />

Landesweit ist die Art im Rückgang begriffen; sie wurde (bisher ungefährdet) in der letzten<br />

Fassung der Roten Liste auf die Vorwarnliste gesetzt (LUBW; Stand: Dezember 2007).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Es erfolgt in dem Fall der Feldscheuer auf Flst.Nr. 928 im Gew. „Öde― eine direkte bau- und<br />

anlagenbedingte Inanspruchnahme einer Fortpflanzungsstätte durch das Vorhaben, weshalb der<br />

Verbotstatbestand des Beschädigens oder Zerstörens von Fortpflanzungsstätten des § 44 Abs. 1<br />

Nr. 3 in diesem Fall erfüllt ist.<br />

Die Tötung oder physische Schädigung gem. § 44 Abs 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. kann wegen des<br />

erhöhten Kollisionsrisikos des Turmfalken nicht ausgeschlossen werden (s. hierzu Tab. 2, Seite 12<br />

des FuE-Vorhabens, 2009). Wie oben bereits beschrieben, bedeutet ein erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

von Individuen dieser verbreiteten und nicht gefährdeten Art nicht gleichzeitig eine erhebliche<br />

Störung der Population. Durch nachrückende Tiere wird der Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population letztendlich gewahrt.<br />

Zudem werden dem Turmfalken rechtzeitig Ersatzbrutstätten in Form von Nistkästen in<br />

unmittelbarer Umgebung angeboten.<br />

Eine „Legalausnahme― wie in § 44 Abs. 5 BNatSchG n.F. vorgesehen, kann für diese landesweit<br />

nicht gefährdete Art erteilt werden, wenn die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt sind. Dies tritt<br />

ein, wenn im Vorfeld CEF-Maßnahmen umgesetzt werden, durch die eine lückenlose<br />

Weiterbesiedlung des Naturraumes durch die Art gewährleistet ist. Diese CEF-Maßnahmen<br />

bestehen im Falle des Turmfalken in der Aufhängung von Nistkästen an geeigneten Standorten,<br />

die im LBP dargestellt sind.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Der Turmfalke gehört zu den nicht lärmempfindlichen Arten (Gruppe 5). Der Brutstandort im<br />

Gew. „Sauerbrunnenäcker― kann deshalb gesichert werden. Durch dichte Bepflanzung sowie die<br />

Anlage einer Überflughilfe kann das Kollisionsrisiko deutlich reduziert werden.<br />

Eine erhebliche Störung der Art findet nicht statt. Da sich der Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population dieser Art nicht verschlechtert, ist auch § 44 Abs. Nr. 2 nicht einschlägig.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 61<br />

Ficedula albicollis (Halsbandschnäpper)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />

streng geschützt nach BArtSchV<br />

RL Status BRD: vom Aussterben bedroht (1) Bad.-Württ.: gefährdet (3) Art im UG nachgew.<br />

Status: Nahrungsgast<br />

Lebensraumansprüche: Besiedelt sowohl Streuobstwiesen als auch lichte Hochwälder. Letztere<br />

vorzugsweise aus alten Beständen von Buchen und/oder Eichen sowie Eichen-Ulmen-Auwälder;<br />

Höhlenbrüter, der ausgefaulte Astlöcher, Spechthöhlen (besonders Bunt- und Mittelspecht) sowie<br />

künstliche Nisthilfen nutzt. Da der Halsbandschnäpper zu den Spätestbrütern zählt, sind bei seiner<br />

Ankunft oftmals alle besseren Höhlen bereits besetzt.<br />

Der Halsbandschnäpper ist ein Weitstreckenzieher. Er überwintert im tropischen Afrika. In Baden-<br />

Württemberg ist er von April/Mai bis Juli/August, ausnahmsweise auch früher oder später,<br />

anzutreffen.<br />

Gefährdungsursachen sind einerseits Habitatverlust (Rückgang der Streuobstgebiete und Mangel<br />

an alten Höhlenbäumen in Wäldern, dadurch Konkurrenz mit Frühbrütern s.o.), vermutlich auch<br />

klimatische Veränderungen.<br />

Die Verantwortung Baden-Württembergs (2.500-3.500 Brutpaare) in Deutschland ist sehr hoch.<br />

Lokale Population: Ein Nachweis im Waldgebiet „Öde― nahe <strong>Jebenhausen</strong>, welches ein<br />

geeignetes Habitat darstellt. Später nicht mehr registriert; daher für den zum Untersuchungsgebiet<br />

gehörenden Teil des Waldes nur als Nahrungsgast einzustufen.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach als ungünstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1)<br />

oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Halsbandschnäppers ist<br />

wegen der großen Entfernung des einzigen Sicht-Nachweises im Waldgebiet „Öde― nicht<br />

einschlägig.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten, finden wegen der großen Entfernung nicht statt. Der Halsbandschnäpper gehört zu den<br />

Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4).<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 62<br />

Lanius collurio (Neuntöter)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />

besonders geschützt<br />

RL Status BRD: Vorwarnliste Bad.-Württ.: Vorwarnliste Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Der Neuntöter benötigt strukturreiche Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten,<br />

Gehölzvegetation zum Nestbau, Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes,<br />

kurzrasiges bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden strukturreiche, extensiv genutzte<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte Mähwiesen, Viehweiden, Magerwiesen<br />

oder Trockenrasen. Einige Jahre lang bilden auch größere Kahlschläge mit Pioniergehölzen oder<br />

junge Aufforstungen einen geeigneten Lebensraum. Trockene, windgeschützte, sonnige Lagen<br />

werden bevorzugt.<br />

Die Brutperiode liegt sehr spät im Jahr zwischen Mai und August (September). Bevorzugte<br />

Neststandorte sind Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren Metern<br />

Höhe.<br />

Die Nahrung besteht hauptsächlich aus größeren Insekten, daneben werden größere Tiere wie<br />

Mäuse, Jungvögel, Frösche oder Reptilien erbeutet. Pflanzliche Nahrung spielt eine untergeordnete<br />

Rolle, gelegentlich werden aber z.B. Beeren aufgenommen.<br />

Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />

Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem Zug (Weitstreckenzieher),<br />

in der Hauptsache jedoch Zerstörung der Brut- und Jagdhabitate durch Nutzungsintensivierung,<br />

Siedlung, Aufforstung.<br />

Lokale Population: Brutstandort in Hecken an der Böschung zum Heimbach (Gew. „Große<br />

Kammer―, Richtung Bezgenriet); ferner Sträucher im Wiesengelände nördlich <strong>Jebenhausen</strong> (Gew.<br />

„Göbeläcker―) sowie in einem von Sträuchern umgebenen und mit Sträuchern ausgestatteten<br />

Grundstück in der Feldflur (Flst.Nr. 805) an der Baronenwaldstraße westlich <strong>Jebenhausen</strong>; hier<br />

jedoch nur Einzelnachweis/Nahrungsgast (kein brutanzeigendes Verhalten).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 42 Abs. 1 Nr. 1)<br />

oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Neuntöters ist nicht<br />

einschlägig, da sich nach Verlegung der Trasse (ökologische Optimierung) im Bereich des Flst.Nr.<br />

805 und der Variantenwahl südlich des Autenbachs keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />

Eingriffsgebiet befinden. Insofern finden auch die Schwellenwerte der Fachkonvention für<br />

Anhangsarten der VSch-RL hier nicht Anwendung.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten können, finden nicht statt. Der Neuntöter ist nicht besonders lärmempfindlich (Gruppe 4)<br />

und weist eine Effektdistanz von 200 m auf.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 63<br />

Milvus migrans (Schwarzer Milan)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />

streng geschützt<br />

RL Status BRD: - Bad.-Württ.: - Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Nahrungsgast<br />

Lebensraumansprüche: Der Schwarze Milan bevorzugt lichte Altholzbestände, vorzugsweise in<br />

Gewässernähe, besonders in Auwäldern. Horste vor allem in Eichen- bzw. Eichenmischwäldern.<br />

Die Nahrung besteht vorwiegend aus toten Fischen, aber auch andere, meist tote oder verletzte<br />

Tiere werden gefressen. Zugvogel.<br />

Lokale Population: Mehrfach über dem Gebiet kreisend angetroffen; Nahrungsgast. Brut im UG<br />

nicht nachgewiesen. Geeignete Brutstandorte vermutlich im Filstal.<br />

Die Bestandsentwicklung des Schwarz-Milans ist landesweit positiv (LUBW; Stand: Dez. 2007).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population im weiteren Untersuchungsgebiet wird<br />

demnach als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1)<br />

oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Schwarzen Milans ist<br />

nicht einschlägig, da sich im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Fortpflanzungsstätten<br />

befinden (Nr. 3). Der Schwarze Milan gilt als nicht besonders kollisionsgefährdet, weil er sich<br />

überwiegend von toten Fischen ernährt.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten können, finden nicht statt. Der Schwarze Milan ist nicht lärmempfindlich (Gruppe 5) und<br />

weist eine Fluchtdistanz von 300 m auf. Auch der Schwellenwert der Fachkonvention für direkten<br />

Flächenentzug (10 ha) greift bei diesem Vorhaben nicht. Der Erhaltungszustand der lokalen<br />

Population verschlechtert sich nicht.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


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Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 64<br />

Milvus milvus (Roter Milan)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />

besonders geschützt<br />

RL Status BRD: - Bad.-Württ.: - Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Nahrungsgast<br />

Lebensraumansprüche: Der Rote Milan bevorzugt eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit<br />

Waldinseln von mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen -vorzugsweise Eichen<br />

und Rotbuchen- als Brutstandort sowie offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie<br />

Brachflächen, extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />

Lokale Population: mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet; Nahrungsgast. Brut im UG<br />

nicht nachgewiesen.<br />

Die Bestandsentwicklung des Rot-Milans ist landesweit positiv.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population im weiteren Untersuchungsgebiet wird als<br />

günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1)<br />

oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Roten Milans ist nicht<br />

einschlägig, da sich im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Fortpflanzungsstätten befinden<br />

(Nr. 3). Der Rot-Milan gilt als nicht besonders kollisionsgefährdet, weil er sich überwiegend von<br />

lebenden Kleinsäugern ernährt. Dennoch ist er in Tab. 2 des FuE-Vorhabens als<br />

kollisionsgefährdet aufgeführt.<br />

Wie bereits beim Mäusebussard beschrieben, weisen mehrere Untersuchungen auf einen<br />

geringeren Reproduktionserfolg von Vögeln hin, die unmittelbar an stark befahrenen Straßen<br />

brüten (hier nicht der Fall, sondern auf Beute lauernde Tiere). Eine stärkere Mortalität der<br />

Nestlinge konnte festgestellt werden, die u.a. auf den Kollisionstod der versorgenden Altvögel<br />

zurückgeführt wurde (KUITUNEN et al. 2003 und weitere Autoren zitiert aus: „Arbeitshilfe Vögel<br />

und Straßenverkehr―, 2009). Da die verwaisten Reviere von nachrückenden Vögeln (es handelt<br />

sich hier um eine häufige und verbreitete Art) wieder besiedelt werden, geht der geringe<br />

Reproduktionserfolg nicht zwangsläufig mit einem Rückgang der Siedlungsdichte einher. Eine<br />

Schwächung der Population ist nicht zwingend.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten können, finden nicht statt. Der Rote Milan ist nicht lärmempfindlich (Gruppe 5) und<br />

weist eine Fluchtdistanz von 200 m auf. Auch der Schwellenwert der Fachkonvention für direkten<br />

Flächenentzug (10 ha) greift bei diesem Vorhaben nicht.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 65<br />

Phylloscopus sibilatrix (Waldlaubsänger)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart<br />

besonders geschützt<br />

Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: stark gefährdet Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Laubwald, besonders Buchen- und Buchen-Eichenmischwald, mit Alt- und<br />

Jungbaumbestand, aber nur spärlichem Unterholz und Bodenbewuchs; gern mit bewachsenen<br />

Bodenvertiefungen (Gruben, Senken); seltener in trockenem Kiefern- und Fichtenwald sowie<br />

Auwald mit Erlen und Weiden (suboptimaler Lebensraum).<br />

Lokale Population: in den Laubwaldbereichen der Waldgebiete im Westen (Baronenwald),<br />

Nordwesten (Pfaffenhau) und Norden (Öde) des Untersuchungsgebietes.<br />

Die Art ist landesweit in starkem Rückgang begriffen.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird jedoch als günstig bewertet, da die Art<br />

verbreitet im UG nachgewiesen werden konnte.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Physische Schädigungen in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1) oder<br />

Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Waldlaubsängers (§ 44 Abs. 1<br />

Nr. 3) treten nicht ein, da sich die Vorkommen der Art weit außerhalb der Vorhabenfläche<br />

befinden und keine Wechselbeziehungen bestehen.<br />

Der Schädigungstatbestand liegt nicht vor.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Der Waldlaubsänger gehört in die Gruppe der Arten mit schwacher Lärmempfindlichkeit (Gruppe<br />

4). Nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten können, finden nicht statt, weil die Art weit ab des geplanten Vorhabens nachgewiesen<br />

wurde.<br />

Eine erhebliche Störung der Art kann ausgeschlossen werden, da sich der Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population nicht verschlechtert.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 66<br />

Picoides medius (Mittelspecht)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />

streng geschützt nach BArtSchV<br />

RL Status BRD: Vorwarnliste Bad.-Württ.: Vorwarnliste Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Der Mittelspecht bevorzugt nicht zu dichte Mittel- und Hochwälder mit<br />

reichem Altholzbestand, insbesondere Eichen. Diese Eichen und auch andere grobborkige Bäume<br />

sind für die Ernährung des Mittelspechtes wichtig. Hier findet er zu allen Jahreszeiten ein<br />

reichhaltiges Insektenangebot, das er ohne zu hacken mit seiner weit vorstreckbaren Zunge<br />

erreichen kann. Neben den bevorzugten Auwäldern und feuchten Eichen-Hainbuchenwäldern<br />

können auch Streuobstgebiete mit alten Bäumen mit grobrissiger Borke und lokal auch Parks und<br />

Gärten als Lebensraum dienen. Die Bruthöhle wird vorzugsweise in weiches Holz (Weichholzarten<br />

oder durch Pilzbefall zerstörtes Holz) gezimmert.<br />

Lokale Population: Einzelnachweise des Mittelspechts gelangen in allen Wäldern des Untersuchungsgebietes.<br />

Regelmäßige Beobachtungen und Hinweise auf zwei Bruten liegen aber<br />

ausschließlich aus dem Wald „Öde― nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> vor. Dieser Wald mit seinen<br />

Alteichenbeständen ist auch das im Gebiet geeignetste Habitat für den Mittelspecht. Dort wurde er<br />

aktuell als Brutvogel eingestuft.<br />

Während der Mittelspecht bei Untersuchungen 1999 nicht erfasst wurde, liegt für das Jahr 2001<br />

(BRAUN) im nördlichen Waldgebiet und im Westen im Übergangsbereich Wald/Waldrand und<br />

Feldflur je ein Einzelnachweis vor; dennoch wird die Art im Waldgebiet „Öde― als Brutvogel<br />

eingestuft.<br />

Landesweit ist keine Veränderung der Bestandessituation gegeben.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1)<br />

oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Mittelspechts (§ 44 Abs.<br />

1 Nr. 3) ist wegen der großen Entfernung des aktuellen Nachweises im Waldgebiet „Öde― nicht<br />

einschlägig.<br />

Der Mittelspecht gilt auch nicht als kollisionsgefährdet.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten, finden nicht statt. Der Mittelspecht gehört zwar in die Gruppe der Arten mit mittlerer<br />

Lärmempfindlichkeit, da seine Brutstätten jedoch weit außerhalb des Wirkraums des Vorhabens<br />

liegen, findet keine erhebliche Störung statt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

verschlechtert sich durch das Vorhaben nicht.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 67<br />

Picus viridis (Grünspecht)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart<br />

streng geschützt<br />

Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Besiedelt halboffene Landschaften mit Altholzbeständen: Streuobstwiesen,<br />

Feldgehölzen, Parks, auch lichtungsreichen Laub- und Mischwälder. Ernährt sich überwiegend<br />

von Ameisen. Höhlenbrüter.<br />

Lokale Population: in den Obstbaumwiesen und bachbegleitenden Gehölzen als Nahrungsgast;<br />

im Waldgebiet „Öde― nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> als Brutvogel.<br />

Der Grünspecht ist weder bundes- noch landesweit gefährdet. Seine Bestandessituation in Baden-<br />

Württemberg liegt konstant bei ca. 8.000 bis 10.000 Brutpaaren.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Der Grünspecht ist in den Obstbaumwiesen und bachbegleitenden Gehölzen als Nahrungsgast<br />

nachgewiesen. Die Pappeln bei Bauwerk 3 können zwar Höhlen aufweisen, in den<br />

Untersuchungsjahren wurden dort jedoch keine Specht-Bruten beobachtet (kein häufiges<br />

Anfliegen der Bäume). Im Waldgebiet „Öde― nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> wurden allerdings Specht-<br />

Bruten nachgewiesen.<br />

Durch das Vorhaben werden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Art beschädigt oder<br />

zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F.).<br />

Für die Art gilt kein erhöhtes Kollisionsrisiko weshalb der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.<br />

1 BNatSchG n.F. (Tötung von Individuen durch Kollision) nicht einschlägig ist.<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen sind u.a. ein schonungsvoller Umgang mit den Lebensräumen<br />

der Art, die im Falle der Ufergehölze gleichzeitig prioritärer Lebensraumtyp nach FFH-RL sind.<br />

Zudem werden durch die im LBP festgesetzten Ausgleichmaßnahmen zur Wiederherstellung der<br />

Ufergehölze und Pflanzung von Feldgehölzen mögliche Brutplätze für den Grünspecht mittel- bis<br />

langfristig neugeschaffen.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Der Grünspecht gehört als einzige der häufigen Spechtarten zu den Vogelarten mit schwacher<br />

Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4). Während die Brutstätten im Waldgebiet „Öde― weit von der<br />

Vorhabenfläche entfernt sind, ist es möglich, dass Streuobstbestände und uferbegleitende<br />

Gehölzbestände (Nahrungsraum) durch das Vorhaben gestört werden.<br />

Die Effektdistanz des Grünspechts beträgt 200 m. Da dies die maximale Reichweite von erkennbar<br />

negativen Einflüssen von Straßen auf die Verteilung der Vogelart angibt, ist nicht mit negativen<br />

Beeinträchtigungen des Nahrungsraumes zu rechnen.<br />

Eine erhebliche Störung der lokalen Population der Art kann deshalb ausgeschlossen werden.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 68<br />

Tyto alba (Schleiereule) Europäische Vogelart<br />

streng geschützt<br />

1. Grundinformation<br />

Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: - Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Die Schleiereule lebt auf Einzelhöfen und in Dörfern; brütet in Ställen,<br />

Steinbrüchen, Kirchtürmen und verlassenen Häusern. Nimmt Nistkästen gerne an. Hauptnahrung<br />

sind Mäuse. Quasi Kulturfolger.<br />

Lokale Population: Die Schleiereule hat im Untersuchungszeitraum in einer Scheune am<br />

Heimbach (Flst.Nr. 657/1 im Gew. „Sauerbrunnenäcker―) gebrütet. Der Turmfalke brütet in<br />

derselben Scheune.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Durch das Vorhaben werden Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Art nicht beschädigt oder zerstört.<br />

Die Scheune auf Flst.Nr. 657/1 im Gew. „Sauerbrunnenäcker― bleibt erhalten. Das Straßenbauvorhaben<br />

verläuft ca. 20 m östlich des Einflugloches.<br />

Häufige Totfunde von Eulen an Straßen belegen, dass sie bei der Nahrungssuche das Umfeld von<br />

Straßen nicht meiden, obwohl sie ein um ein Vielfaches leistungsfähigeres Gehör haben als der<br />

Mensch. Sie weisen also ein hohes Kollisionsrisiko auf.<br />

Im Bereich der Scheune wird eine Überflughilfe an den Fahrbahnrand angebracht. Die<br />

Böschungen zur Straße werden mit Sträuchern abgepflanzt, so dass für die Eule das Überfliegen<br />

der Straße deutlich erleichtert wird. Durch Sicherung der extensiven Grünlandnutzung im<br />

unmittelbaren Umfeld der Scheune, wird das Nahrungsangebot für die Eule verbessert, ohne<br />

gleichzeitig das Kollisionsrisiko zu erhöhen.<br />

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass die Schleiereule ihren jetzigen<br />

Brutplatz auch künftig nutzt.<br />

Dieses Maßnahmenbündel führt dazu, dass das Kollisionsrisiko gesenkt und die Überlebenschance<br />

für die Schleiereule damit deutlich erhöht wird.<br />

Die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen ermöglicht die weitere Besiedlung der Scheune,<br />

ohne dass die Schleiereule Schaden davon trägt.<br />

Der Schädigungstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG n.F. ist nicht erfüllt.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Die Schleiereule ist als „echte Nachteule― nachtaktiv. Von ihr ist bekannt, dass sie an zeitweilig<br />

sehr lauten Plätzen brütet. Dabei handelt es sich meist um Standorte, an denen der Lärm<br />

intermittierend ist (z.B. Glockengeläut in Kirchtürmen) oder auf die hellen Stunden des Tages<br />

beschränkt ist (Steinbrüche).<br />

Die Schleiereule ist im FuE-Vorhaben zwar in die Gruppe 2 (mittlere Lärmempfindlichkeit,<br />

Effektdistanz bei 300 m) eingestuft, es fehlen aber laut Gutachten weitere Erkenntnisse über das<br />

tatsächliche „Lärmverhalten― der Art. Das primär zu lösende Problem ist gemäß genanntem Gutachten<br />

die Gefahr des Straßentodes (s.o.).<br />

Nicht-physische Schädigungen (Störungen) durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder<br />

betriebsbedingt auftreten können, können mit dem jetzigen Wissensstand nicht geklärt werden. Es<br />

ist jedoch zu vermuten, dass diese nacht-aktive Art durch den tagsüber statt findenden Baustellenbetrieb<br />

nicht gestört wird (siehe Vergleich mit Steinbrüchen). Betriebsbedingt herrscht nachts ein<br />

eher geringerer Lärmpegel (bei geringerem Verkehrsaufkommen, v.a. durch Lkw) als tagsüber.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 69<br />

12.7.10. Literaturverzeichnis<br />

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN – ABT: STRASSEN- UND<br />

BRÜCKENBAU (2008): Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur<br />

speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP). Anlage zum IMS v. 08.01.2008; Gz. IID2-<br />

4022.2-001/05). Anlagen 1 bis 3: Unterlagen erstellt von: Froelich & Sporbeck –<br />

Umweltplanung und Beratung.<br />

BELLMANN, H. (1993): Heuschrecken beobachten, bestimmen. Naturbuch Verlag. Augsburg.<br />

BRAUN M./FRITZ DIETERLEN (Hrsg., 2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1.<br />

Ulmer Verlag Stuttgart-Hohenheim.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN, 1998): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der<br />

Vogelschutz-Richtlinie. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. Heft 3. Bonn-<br />

Bad Godesberg.<br />

BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (BfN, 2003): Das europäische Schutzgebietssystem<br />

Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band<br />

1 und 2. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. Heft 69. Bonn-Bad Godesberg<br />

EBERT, G. (1991): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs Band 2 Tagfalter II. Eugen<br />

Ulmer Verlag. Stuttgart.<br />

FREUDE, Dr. H., Dr. K.W. HARDE, Dr. G.A. LOHSE (1965): Die Käfer Mitteleuropas. Band<br />

2. Adephaga I, Carabidae. Krefeld.<br />

JEDICKE, E. (Hrsg. 1997): Die Roten Listen. Gefährdete Pflanzen, Tiere, Pflanzengesellschaften<br />

und Biotoptypen in Bund und Ländern. Ulmer Verlag Stuttgart -Hohenheim<br />

KIELER INSTITUT FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (2009): Arbeitshilfe: Vögel und<br />

Straßenverkehr. Wirkungsprognose, Vermeidung, Kompensation. Bericht zum Forschungsprojekt<br />

FE 02.286/2007/LRB der Bundesanstalt für Straßenwesen: „Entwicklung eines<br />

Handlungsleitfadens für Vermeidung und Kompensation verkehrsbedingter Wirkungen auf<br />

die Avifauna―. Bergisch Gladbach.<br />

KOCH, K. (1993): Die Käfer Mitteleuropas. Band 4 Artenassoziationen in Makrohabitaten.<br />

Aquatischer und semiaquatischer Bereich. Goecke und Evers. Krefeld.<br />

KOCH, K. (1994): Die Käfer Mitteleuropas. Ökologie Band 5 Artenassoziationen in<br />

Makrohabitaten. Terrestrischer Bereich I. Goecke und Evers. Krefeld.<br />

KOCH, K. (1995): Die Käfer Mitteleuropas. Ökologie Band 6 Artenassoziationen in<br />

Makrohabitaten. Terrestrischer Bereich II. Goecke und Evers. Krefeld.<br />

KOCH, K. (1995): Die Käfer Mitteleuropas. Ökologie Band 7 Artenassoziationen in<br />

Makrohabitaten. Terrestrischer Bereich III. Goecke und Evers. Krefeld.


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 70<br />

KUHNT, P. (1912): Illustrierte Bestimmungs-Tabellen der Käfer Deutschlands. Ein Handbuch<br />

zum genauen und leichten Bestimmen aller in Deutschland vorkommenden Käfer.<br />

Schweizerbart`sche Verlagsbuchhandlung. Stuttgart.<br />

LAMBRECHT, H & TRAUTNER, J (2007): Fachinformationssystem und Fachkonventionen<br />

zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP – Endbericht zum Teil Fachkonventionen.<br />

Schlussstand Juni 2007. –FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes<br />

des Bundesministeriums für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit im Auftrag des<br />

Bundesamtes für Naturschutz. Hannover, Filderstadt.<br />

LAUFER, H. et al. (2007): Die Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs. Eugen Ulmer<br />

Verlag Stuttgart.<br />

LOHSE, Dr. Dr. h.c. G. ADOLF (1989): Die Käfer Mitteleuropas. 1. Supplementband mit<br />

Katalogteil; Band 12 Goecke und Evers. Krefeld.<br />

LUBW (2003): Handbuch zur Erstelllung von Pflege- und Entwicklungsplänen für die Natura<br />

2000-Gebiete in Baden-Württemberg. Aus: Naturschutz Praxis, Natura 2000. 1. Auflage,<br />

Karlsruhe.<br />

LUBW (2005): Rote Liste und Artenverzeichnis der Laufkäfer Baden-Württembergs.<br />

(Coleoptera: Carabidae). 3. Fassung, Stand Oktober 2005. Naturschutz Praxis Artenschutz 9.<br />

Karlsruhe.<br />

LUBW (2006): Im Portrait – die Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie. Karlsruhe<br />

LUBW (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-<br />

Württembergs. 5. Fassung, Stand 31.12.2004. Veröffentl. Stand Dezember 2007, 1. Auflage.<br />

Karlsruhe.<br />

MINISTERIUM LÄNDLICHER RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG (2000): NATURA 2000<br />

in Baden-Württemberg. 2. korrigierte Auflage, Karlsruhe.<br />

TRAUTNER, J., K. GEIGENMÜLLER (1987): Sandlaufkäfer, Laufkäfer. Illustrierter<br />

Schlüssel zu den Cicindeliden und Carabiden Europas. Verlag J. Margraf. 488 S.<br />

Gaimersheim.<br />

TRAUTNER, J et al. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren. Books<br />

on Demand GmbH, Norderstedt.<br />

WACHMANNN, E. et al. (1995): Laufkäfer Beobachtung, Lebensweise. Naturbuch Verlag.<br />

Augsburg.


12.7 Anhang 1<br />

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Fledermäuse<br />

Haselmaus<br />

L <strong>1214</strong> Ortumgehung<br />

Göppingen - <strong>Jebenhausen</strong><br />

Bearbeitung Harald Brünner<br />

Im Auftrag von Planungsbüro Beck und Partner<br />

Büro Harald Brünner<br />

Kleinsäugerökologie


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 2<br />

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag<br />

Fledermäuse<br />

Haselmaus<br />

L <strong>1214</strong> Ortumgehung<br />

Göppingen - <strong>Jebenhausen</strong><br />

Endbericht - 9. November 2009<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl. Biol. Harald Brünner<br />

Hohenwettersbacher Straße 10<br />

76228 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 / 9452164<br />

E-Mail: harald.bruenner@t-online.de<br />

Im Auftrag von:<br />

Planungsbüro Beck und Partner<br />

Rankestraße 6<br />

76137 Karlsruhe<br />

Tel. 0721 / 374723<br />

E-Mail: Beck-und-Partner-Karlsruhe@t-online.de<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner<br />

Büro Harald Brünner<br />

Kleinsäugerökologie


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 3<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................... 3<br />

1. Anlass und Aufgabenstellung ................................................................................... 4<br />

2. Material und Methoden ............................................................................................. 4<br />

3. Ergebnisse ............................................................................................................... 5<br />

3.1. Allgemeine Beschreibung .................................................................................. 5<br />

3.2. Schutzstatus und Gefährdung der angetroffenen Arten ..................................... 6<br />

3.3. Die einzelnen Arten ............................................................................................ 8<br />

3.4. Lebensstätten der Fledermäuse und der Haselmaus im Untersuchungsgebiet .17<br />

3.4.1. Essenzielle Flugrouten ...............................................................................17<br />

3.4.2. Potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten .............................................19<br />

3.4.3. Essenzielle Nahrungshabitate ....................................................................19<br />

4. Konfliktanalyse ........................................................................................................19<br />

4.1. Baubedingte Beeinträchtigungen ......................................................................19<br />

4.2. Anlagebedingte Beeinträchtigungen .................................................................20<br />

4.3. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ...............................................................20<br />

5. Schutz-, Vermeidungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen<br />

....................................................................................................................................20<br />

5.1. Baubedingte Beeinträchtigungen ......................................................................20<br />

5.1.1. Kontrolle der zu rodenden Gehölze hinsichtlich möglicher Quartiere und<br />

zeitliche Beschränkung der Fällarbeiten. ..............................................................20<br />

5.1.2. Bauzeitbeschränkung .................................................................................20<br />

5.1.3. Funktionale Offenhaltung der Flugstraßen ..................................................21<br />

5.2. Anlagebedingte Beeinträchtigungen .................................................................21<br />

5.2.1. Positionierung der Trägerbauwerke ............................................................21<br />

5.2.2. Pflanzung von Gehölzriegeln unter den Brückenbauwerken .......................21<br />

5.2.3. Unterführung Baronenwaldstraße ...............................................................21<br />

5.3. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen ...............................................................21<br />

5.3.1. Schutzwände an Unterführung Baronenwaldstraße .................................. 211<br />

5.3.2. Schutzwall mit Schutzzaun und Sichtschutz südlich des Autenbachs .........22<br />

5.3.3. Verzicht auf Straßenbeleuchtung................................................................22<br />

6. Naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen .........................................................22<br />

7. Zusammenfassende Beurteilung nach § 44 BNatSchG unter Berücksichtigung der<br />

Maßnahmen ................................................................................................................23<br />

Zusammenfassende Tabelle zu § 44 BNatSchG......................................................23<br />

8. Literatur ...................................................................................................................24<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 4<br />

1. Anlass und Aufgabenstellung<br />

Im Zuge des geplanten <strong>Neubau</strong>s der Umgehungsstraße Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong>, die<br />

westlich des Ortes verlaufen soll, werden an zwei Stellen Galeriewälder entlang des<br />

Pfuhlbachs und Heimbachs zerschnitten. Diese Galeriewälder sind als prioritärer<br />

Lebensraum (Anhang 1 FFH-RL) integraler Bestandteil des Natura 2000-Gebiets 7323-<br />

341 „Pfuhlbach und Eichert“. Die geplante Trasse durchschneidet außerdem einen<br />

lockeren Gehölzriegel, der überwiegend aus Obstbäumen besteht und sich zwischen<br />

Friedhof und Waldrand (Gewann Pfaffenhau) erstreckt. Am nördlichen Ortsrand<br />

verläuft sie entlang einem Gehölzriegel, der sich in der Verlängerung des Natura 2000-<br />

Gebiets entlang dem Autenbach befindet. Dieser Gehölzriegel hat über Obstwiesen<br />

eine Anbindung an die nördlich angrenzenden Waldbereiche (Gewann Öde). Die<br />

genannten Strukturen sind potenzielle Bestandteile der Lebensstätten der lokalen<br />

Fledermausfauna und möglicherweise Ruhe- und Fortpflanzungsstätten der<br />

Haselmaus.<br />

Innerhalb der artenschutzrechtlichen Prüfung sind alle europäischen Vogelarten und<br />

alle Arten der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL), die im Anhang IV stehen und<br />

die im Planungsgebiet zu erwarten sind, zu berücksichtigen. Hier werden die im Gebiet<br />

angetroffenen Fledermausarten und die hier zu vermutende Haselmaus behandelt.<br />

Ziel des vorliegenden Fachbeitrags ist es mögliche Verbotstatbestände nach § 44<br />

BNatSchG n.F. aufzuzeigen, die durch den geplanten Eingriff bewirkt werden könnten.<br />

Hierbei ist der Bezug zur lokalen Population von Bedeutung.<br />

Mögliche Schutz-, Vermeidungs- und Schadenbegrenzungs-/CEF-Maßnahmen werden<br />

zur Vermeidung der Verbotstatbestände vorgeschlagen. Abschließend folgt eine<br />

naturschutzrechtliche Beurteilung der Auswirkungen unter Berücksichtigung der<br />

Maßnahmen.<br />

2. Material und Methoden<br />

In der Zeit von Juni bis August 2008 wurde an sechs Geländeterminen (06.06., 27.06.,<br />

18.07., 31.07., 10.08., 17.08.2008) die Fledermausfauna im Untersuchungsgebiet<br />

untersucht.<br />

Die Erfassung erfolgte durch Verhör mit Fledermausdetektoren (PETTERSSON<br />

D1000X und D240). Zeitpunkt und Ort der Begegnung sowie weitere Beobachtungen<br />

wurden protokolliert. Die Fledermausrufe wurden nach einer vorläufigen Artbestimmung<br />

im Gelände mit einem digitalen Voice-Recorder aufgezeichnet (D240X) oder<br />

direkt gespeichert (D1000X) und später am Rechner mittels der Analysesoftware<br />

BATSOUND (PETTERSSON ELEKTRONIK AB) ausgewertet.<br />

Schwerpunktmäßig fanden die Erfassungen entlang der Galeriewälder am Heimbach<br />

und Pfuhlbach statt, die sich als bedeutende Flugrouten erwiesen hatten. Die<br />

angrenzenden Waldgebiete im Westen von <strong>Jebenhausen</strong> wurden nur kurz begangen,<br />

um die angenommene Nutzung durch die Fledermäuse zu bestätigen. Von besonderer<br />

Bedeutung erwies sich außerdem eine Obstwiese mit Waldanschluss im Norden des<br />

Untersuchungsgebiets.<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 5<br />

Mögliche Vorkommen der Haselmaus wurden im Gebiet nicht untersucht. In der<br />

Verbreitungskarte der Haselmaus in Baden-Württemberg (SCHLUND 2005) sind<br />

Vorkommen für die Messtischblattquadranten, in denen das Untersuchungsgebiet liegt,<br />

und den angrenzenden Quadranten eingetragen. Ein Vorkommen der Art im<br />

Untersuchungsgebiet ist damit wahrscheinlich.<br />

3. Ergebnisse<br />

3.1. Allgemeine Beschreibung<br />

Insgesamt wurden während der sechs Begehungen 265 Fledermauskontakte<br />

registriert, die 11 Arten zugeordnet wurden:<br />

� Großes Mausohr (Myotis myotis),<br />

� Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),<br />

� Wasserfledermaus (Myotis daubentonii),<br />

� Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus),<br />

� Große Bartfledermaus (Myotis brandtii),<br />

� Fransenfledermaus (Myotis nattereri),<br />

� Braunes Langohr (Plecotus auritus),<br />

� Graues Langohr (Plecotus austriacus),<br />

� Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus),<br />

� Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) und<br />

� Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri).<br />

Damit zeichnet sich das Gebiet durch eine hohe Fledermausaktivität und eine relativ<br />

hohe Diversität aus. Aufgrund der vorhandenen menschlichen Siedlungsdichte und<br />

vergleichsweise intensiven Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen ist dies ein<br />

erstaunliches Ergebnis. Als Hauptgrund für den Arten- und Individuenreichtum der<br />

angetroffenen Fledermausfauna wird hier das lineare und über weite Strecken<br />

kohärente Verbundsystem der gewässerbegleitenden Galeriewälder an Pfuhl- und<br />

Heimbach angesehen. Es ermöglicht den Fledermäusen den Wechsel zwischen<br />

verschiedenen Bestandteilen ihrer Lebensstätten, was insbesondere für die Arten gilt,<br />

deren Wochenstubenquartiere im Siedlungsbereich liegen. Schließlich sind die meist<br />

breiten Galeriewälder mit artenreichem und altem Gehölzbestand für mehrere Arten<br />

essenzielle Nahrungshabitate.<br />

Die Haselmaus wurde im Gebiet nicht nachgewiesen. Aufgrund der Größe (hier lineare<br />

Erstreckung), Kohärenz, Struktur und Gehölzdiversität der vorhandenen Lebensräume<br />

(Galeriewälder) erscheint ein Vorkommen der Art wahrscheinlich.<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 6<br />

3.2. Schutzstatus und Gefährdung der angetroffenen Arten<br />

Tabelle 1. Schutzstatus und Gefährdung der Arten nach verschiedenen Regelwerken und<br />

Roten Listen.<br />

FFH-RL - FFH-Richtlinie – Anhang II – Tierart von gemeinschaftlichen Interesse, für deren<br />

Erhaltung besondere Schutzgebiete auszuweisen sind, Anhang IV – Streng zu schützende Tier-<br />

und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse.<br />

Bern. Konv. - Berner Konvention zum Schutz wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere<br />

sowie ihrer Lebensräume: Anhang II – streng geschützte Arten , Anhang III – geschützte Arten.<br />

Bonn. Konv. – Bonner Konvention zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten. Anh.<br />

II – wandernde Arten für die Abkommen zu schließen sind, FE – Abkommen zur Erhaltung der<br />

Fledermäuse in Europa.<br />

BArtSchV – Bundesartenschutzverordnung: besonders geschützte Art gemäß Anlage 1.<br />

BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz: b, s – besonders und streng geschützt.<br />

RL D - Rote Liste der Säugetiere Deutschlands, Stand 2008 (MEINIG et al. 2009) und RL BW -<br />

Baden-Württembergs (BRAUN 2003): 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 –<br />

gefährdet, G – Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt, V – Art der Vorwarnliste, i –<br />

wandernde Tierart, D – Daten defizitär, * nicht gefährdet.<br />

RL IUCN - Red List of Threatened Species: European Mammals (TEMPLE & TERRY 2007): VU –<br />

Vulnerable (gefährdet), DD – Data Deficient, LC – Least Concern (nicht gefährdet).<br />

WwV - Weltweite Verantwortung Deutschlands für den Erhalt der Art (MEINIG 2004): ! – hohe<br />

Verantwortlichkeit, mehr als 15% der Weltpopulation im Staatsgebiet.<br />

Artname FFH-<br />

RL<br />

Fledermäuse<br />

Großes Mausohr<br />

Myotis myotis<br />

Bechsteinfledermaus<br />

Myotis bechsteinii<br />

Wasserfeldermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Kleine<br />

Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Bonn.<br />

Konv.<br />

Bern.<br />

Konv.<br />

BNat<br />

SchG<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner<br />

BArt<br />

SchV<br />

RL<br />

BW<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

IUCN<br />

II, IV II, FE II b, s 1 2 V LC !<br />

>15%<br />

II, IV II, FE II b, s 1 2 2 VU !<br />

>15%<br />

WwV Status im<br />

Gebiet<br />

Männchenquartier/Wochenstube<br />

in weiterer Entfernung;Flugroute;Nahrungshabitat<br />

(Wald)<br />

Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Wald);<br />

Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV II, FE II b, s 1 3 * LC . unbekannt<br />

IV II, FE II b, s 1 3 V LC . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Siedlung,<br />

Wald); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

Bem.<br />

(1)


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 7<br />

Artname FFH-<br />

RL<br />

Große<br />

Bartfledermaus<br />

Myotis brandtii<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus austriacus<br />

Graues Langohr<br />

Plecotus austriacus<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus<br />

pipistrellus<br />

Rauhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

Kleiner<br />

Abendsegler<br />

Nyctalus leisleri<br />

Nagetiere<br />

Haselmaus<br />

Muscardinus<br />

avellanarius<br />

Bonn.<br />

Konv.<br />

Bern.<br />

Konv.<br />

BNat<br />

SchG<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner<br />

BArt<br />

SchV<br />

RL<br />

BW<br />

RL<br />

D<br />

RL<br />

IUCN<br />

WwV Status im<br />

Gebiet<br />

IV II, FE II b, s 1 1 V LC . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Siedlung,<br />

Wald); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV II, FE II b, s 1 2 * LC . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Siedlung,<br />

Wald); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV II, FE II b, s 1 3 V LC . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Siedlung,<br />

Wald); Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV II, FE II b, s 1 1 2 Männchenquartier/Wochenstube<br />

in näherer Umgebung<br />

(Siedlung);<br />

Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV II, FE III b, s 1 3 * LC . Ein oder mehrere<br />

Männchenquartiere/Wochenstuben<br />

in näherer<br />

Umgebung (Siedlung);<br />

Flugroute;<br />

Nahrungshabitat<br />

IV II, FE II b, s 1 I * LC . unbekannt<br />

IV II, FE II b, s 1 2 D LC . Männchenquartier/Wochenstube<br />

in weiterer Entfernung<br />

(Wald);<br />

Flugroute<br />

IV . III b, s 1 G G LC . Potenzielle<br />

Fortpflanzungs-<br />

und Ruhestätten;<br />

Nahrungshabitat<br />

(1) Die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und die Große Bartfledermaus (M. brandtii) können anhand<br />

ihrer Rufe nicht unterschieden werden; hierzu sind Netzfänge nötig. Es wird hier deshalb angenommen, dass<br />

beide Arten im Gebiet vorkommen.<br />

(2) Das Braune Langohr (Plecotus auritus) und das Graue Langohr (P. austriacus) können anhand ihrer Rufe nur<br />

schwer unterschieden werden; zur sicheren Artbestimmung sind Netzfänge nötig. Es wird angenommen, dass<br />

beide Arten im Gebiet vorkommen.<br />

Bem.<br />

(1)<br />

(2)<br />

(2)


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 8<br />

3.3. Die einzelnen Arten<br />

Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 3 (gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Wasserfledermaus ist eine Baumfledermaus. Sommerquartiere befinden sich<br />

überwiegend in Bäumen (Spechthöhlen, Stammrisse, Astlöcher, auch Nistkästen) und<br />

nur sehr selten in Spalten an Gebäuden (z. B. Brücken). Die Jagdgebiete sind<br />

vornehmlich offene Wasserflächen (v. a. Seen), langsam fließende Bäche und kleinere<br />

Flüsse. Innerhalb seines individuellen (bis zu 50 ha großen) Aktionsraums werden von<br />

jedem Tier mehrere (je nach Produktivität zwischen 100 und 7500 m 2 große)<br />

Jagdhabitate angeflogen. Die Wasserfledermaus ist darauf spezialisiert Beuteinsekten<br />

knapp oberhalb oder direkt von der Wasseroberfläche zu fangen. Dabei fliegt sie in<br />

beinahe arttypischen weiten Kreisen dicht über der Wasseroberfläche. Die Art ist<br />

vergleichsweise mobil. So werden Entfernungen von 7-8 km zwischen Quartier und<br />

Jagdgebiet zurückgelegt. Winter- und Sommerquartiere können zwischen 50 und 100<br />

km voneinander entfernt sein.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Die Wasserfledermaus ist im Gebiet eher selten anzutreffen. Nur zwei Kontakte<br />

wurden am Pfuhlbach im Bereich der Brücke am Gartengelände registriert. Nur hier<br />

befinden sich größere Wasserflächen mit einer vergleichsweise ruhigen Oberfläche,<br />

die als Jagdhabitate für die Art geeignet sind.<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population der Wasserfledermaus und deren Erhaltungszustand sind nicht<br />

bekannt.<br />

Großes Mausohr (Myotis myotis)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 2 (stark gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Das Große Mausohr ist eine Gebäudefledermaus. Die Fortpflanzungskolonien der<br />

Weibchen (Wochenstuben) befinden sich meist in geräumigen Dachstühlen größerer<br />

Gebäude und zählen bis weit über 100 Individuen. Die Art ist bekannt dafür, dass sie<br />

Strecken bis über 20 km zu ihren Jagdgebieten (Obstwiesen, Parks, Wälder)<br />

zurücklegt. Große Wochenstubenkolonien beanspruchen in Landschaften mit etwa<br />

40 % Waldanteil einen Aktionsraum von mindestens 800 km 2 . Die Tiere fliegen bei der<br />

Nahrungssuche nach größeren Insekten z. B. Nachtfalter, Maikäfer oder Laufkäfer in<br />

Höhen von 0,5 (!) bis 3 m meist entlang von Leitstrukturen oder im geschlossenen<br />

Wald. Benötigt werden etwa 10 bis 15 g Beutetiere pro Nacht. Wälder ohne<br />

ausgeprägte Strauch- und mit nicht ganzjährig geschlossener Krautschicht spielen als<br />

Nahrungshabitate eine zentrale Rolle.<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 9<br />

Ansonsten werden waldnahe Streuobstwiesen, aber auch Fettwiesen (nach der Mahd),<br />

Weiden und sogar Ackerflächen genutzt. Nach Angaben aus der Literatur lässt sich<br />

eine Gesamtgröße der Jagdgebiete eines Mausohrs von 150 ha schätzen. Die Größen<br />

schwanken je nach Studie zwischen 5 und 50 ha, Angaben über die Anzahl der<br />

Jagdgebiete eines einzigen Mausohrs finden sich selten, ARLETTAZ (1995) nennt auf<br />

der Grundlage von Telemetriestudien 1 bis 4. Als Winterquartiere dienen Höhlen,<br />

Stollen und Keller.<br />

Das Große Mausohr wird als eine der wenigen Fledermausarten nicht nur in Anhang IV<br />

der FFH-Richtlinie der EU geführt sondern zusätzlich auch in Anhang II. Es gehört also<br />

zu den Arten, für die FFH-Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Deutschland<br />

besitzt weltweit eine besondere Verantwortung zum Erhalt der Art, da sich mehr als<br />

15% des Artbestandes auf seinem Territorium befinden (MEINIG 2004). Als<br />

Gefährdungsursachen sind direkte Zerstörungen von Quartieren zu nennen, aber auch<br />

die Zerstörung oder Umwandlung ihrer Nahrungshabitate. Möglicherweise bieten<br />

inzwischen nur noch die Waldgebiete genügend Nahrungsressourcen, wo sich<br />

inzwischen 75 % der Jagdhabitate der Art befinden.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Das Große Mausohr ist im Gebiet eher selten anzutreffen. Nur vier Kontakte wurden im<br />

Gebiet registriert: am Heimbach (2), in der Obstwiese an der Baronenwaldstraße (1)<br />

und an der Brücke über den Pfuhlbach beim Gartengelände (1).<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population des Großen Mausohrs und deren Erhaltungszustand ist nicht<br />

bekannt.<br />

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 2 (stark gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Bechsteinfledermaus ist die einheimische Fledermausart, welche am stärksten an<br />

den Lebensraum Wald gebunden ist. Sie bevorzugt feuchte und strukturreiche<br />

Laubwälder, Nachweise liegen jedoch auch aus Misch- und Nadelwäldern vor. Ein<br />

weiterer Verbreitungsschwerpunkt sind Obstwiesengebiete mit altem Baumbestand.<br />

Sommerquartiere finden sich hauptsächlich in Spechthöhlen, aber auch hinter<br />

abstehender Borke oder in Baumspalten. Zur Jungenaufzucht beziehen<br />

Wochenstubenkolonien auch gerne Kastenquartiere. Da die Bechsteinfledermaus in<br />

unterirdischen Winterquartieren (Stollen, Höhlen, Keller) nur vereinzelt auftritt, ist zu<br />

vermuten, das die überwiegende Anzahl der Tiere in Baumhöhlen überwintert. Als<br />

größte Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartieren wurden 39 km festgestellt,<br />

meist sind die zurückgelegten Distanzen aber deutlich kürzer. Damit ist Myotis<br />

bechsteinii eine vergleichsweise stationäre Fledermausart. Die Größe der individuellen<br />

Jagdhabitate schwankt mit der Habitatqualität von unter 3 ha (strukturreiche, alte<br />

Laubwälder) bis über 100 ha (Nadelwald). Bei Untersuchungen an Populationen in<br />

Nistkastenquartieren wurde beobachtet, dass die Tiere einer Wochenstube fast täglich<br />

ihr Tagesversteck wechseln. In Gebieten ohne künstliche Quartierangebote verbleiben<br />

die Wochenstuben über Wochen in der gleichen Naturhöhle und Quartierwechsel<br />

kommen wesentlich seltener vor.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 10<br />

Bei der Jagd nutzen Bechsteinfledermäuse sämtliche Straten des Waldes von der<br />

Kronenregion bis zum Waldboden. Dort lesen sie Insekten und andere Arthropoden<br />

von der Vegetation ab oder nehmen sie vom Boden auf. Deutschland trägt für den<br />

Erhalt der Bechsteinfledermaus eine besondere Verantwortung. 23,7 % der bekannten<br />

Vorkommensgebiete der Art liegen in der Bundesrepublik Deutschland, wobei die<br />

Mittelgebirgsregionen das Kerngebiet der mitteleuropäischen Bestände sind.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Von der Bechsteinfledermaus wurden im Untersuchungsgebiet 12 Kontakte registriert<br />

(4,5 % der Gesamtaktivität). Sie war damit die dritthäufigste Art. Am 10. und 17. August<br />

2008 wurde die Art jagend in den Obstwiesen nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> (Göbeläcker)<br />

angetroffen (insgesamt 11 Kontakte). Außerdem wurde ein Tier in einer kleinen<br />

Obstbauminsel südlich des kleinen Waldstücks nordwestlich von <strong>Jebenhausen</strong><br />

angetroffen. Offensichtlich suchten die Tiere die Obstbaumwiesen auf um Insekten<br />

nachzustellen, die am frühreifen oder fauligen Obst flogen. Obstwiesen mit<br />

Waldanschluss sind für die weitgehend waldbewohnende Bechsteinfledermaus<br />

bedeutende Nahrungshabitate zur Zeit der Obstreife, wenn das Nahrungsangebot im<br />

spätsommerlichen Wald eher gering ist.<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population der Bechsteinfledermaus und deren Erhaltungszustand ist nicht<br />

bekannt. Möglicherweise findet sich ein Quartier im Waldgewann Öde.<br />

Fransenfledermaus (Myotis nattereri)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 2 (stark gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Fransenfledermaus ist überwiegend ein Waldbewohner, der feuchte, strukturreiche<br />

Laubwälder bevorzugt. Wochenstuben wurden in Baumhöhlen, Baumspalten, Vogel-<br />

und Fledermauskästen gefunden. Im Siedlungsbereich sind aber auch<br />

Fortpflanzungsquartiere aus Dachstühlen und Mauerspalten bekannt. Die<br />

Überwinterung erfolgt überwiegend in Höhlen und Stollen. Zwischen Sommer- und<br />

Winterquartieren werden in der Regel Strecken von bis zu 80 km zurückgelegt, es sind<br />

aber auch Distanzen bis zu 185 km bekannt geworden. Die Jagdgebiete können im<br />

Frühjahr überwiegend im reich strukturierten Offenland liegen (z. B. Obstwiesen,<br />

Weiden, Hecken), werden aber zum Sommer hin meist in die Wälder verlagert. Die<br />

Fransenfledermaus jagt gerne entlang von Randstrukturen. Die Jagdgebiete sind bis<br />

zu 3 km vom Quartier entfernt, meist jedoch unter 1,5 km. Der gesamte Aktionsraum,<br />

einer Kolonie hat eine Größe von etwa 100-200 ha, die individuellen Hauptjagdgebiete<br />

aber nur 8-10 ha. Fransenfledermäuse lesen ihre Nahrung teilweise vom Untergrund<br />

ab, ohne bestimmte Beutegruppen zu bevorzugen. Hierfür wird die Vegetation von der<br />

Strauchschicht bis zum Kronendach abgesucht. Es werden aber auch Insekten im<br />

freien Flug erbeutet.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 11<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Von der Fransenfledermaus wurden im Untersuchungsgebiet 8 Kontakte registriert (3<br />

% der Gesamtaktivität) und war damit die vierthäufigste Art. Sie wurde entlang des<br />

Galeriewalds am Heimbach auf dem Weg zum Wald angetroffen (2 Kontakte),<br />

außerdem am Rand des Galeriewalds des kleinen Zuflusses zum Pfuhlbach<br />

nordwestlich von <strong>Jebenhausen</strong> (4 Kontakte) und in den Obstwiesen (Göbeläcker)<br />

nördlich von <strong>Jebenhausen</strong>.<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population der Fransenfledermaus und deren Erhaltungszustand sind nicht<br />

bekannt. Möglicherweise befindet sich ein Quartier im Siedlungsbereich von<br />

<strong>Jebenhausen</strong>.<br />

Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 3 (gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Kleine Bartfledermaus ist eine vergleichsweise anpassungsfähige Art. Sie kommt<br />

in Wäldern ebenso wie in der offenen Kulturlandschaft oder an Gewässern vor. Die<br />

Sommerquartiere befinden sich in Spalten und Hohlräumen in und an Gebäuden, in<br />

Baumhöhlen und hinter abstehender Baumrinde. Für den Winterschlaf suchen Kleine<br />

Bartfledermäuse bevorzugt Höhlen, Stollen und Keller auf, wo sie sich oft in Spalten<br />

oder Bohrlöchern zurückziehen. Vermutlich werden auch Baumhöhlen genutzt. Die<br />

Jagdgebiete liegen in Wäldern, an Waldrändern, Hecken und in Obstwiesen.<br />

Besonders gern jagt die Art im Kronenbereich alter Bäume und in den „Tunnels“ von<br />

gewässerbegleitenden Galeriewäldern. Der individuelle Aktionsraum wurde mit etwa<br />

20 ha bestimmt. Die Kleine Bartfledermaus jagt überwiegend freifliegende Insekten in<br />

einer durchschnittlichen Flughöhe von etwa 3 m, nimmt aber auch Beutetiere von<br />

Zweigen und Blättern auf. In Baden-Württemberg ist die Art weit verbreitet und in<br />

geeigneten Lebensräumen von der Ebene bis in die Mittelgebirge zu finden.<br />

Die Kleine Bartfledermaus kann anhand ihrer Rufe praktisch nicht von der Großen<br />

Bartfledermaus (auch Brandtfledermaus genannt; Myotis brandtii) unterschieden<br />

werden.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Da die Kleine und die Große Bartfledermaus anhand ihrer Rufe nicht eindeutig zu<br />

unterscheiden sind, sind die folgenden Aussagen auf beide Arten zu beziehen. Die<br />

(Kleine oder Große) Bartfledermaus ist im Gebiet die zweithäufigste Fledermausart;<br />

insgesamt wurden 70 Kontakte registriert (26,4 % der Gesamtaktivität). Vermutlich<br />

stammen die meisten der Fledermauskontakte, die keiner Art der Gattung Myotis<br />

eindeutig zugeordnet werden konnten (19 Kontakte; 7,2 % der Gesamtaktivität), von<br />

den Bartfledermäusen. Die Arten waren schwerpunktmäßig im Galeriewald des<br />

Pfuhlbachs anzutreffen, wo mehrere Tiere in der Halle unter den Bäumen und über<br />

dem Gewässer nach Nahrung suchten (27 Kontakte). Teilweise flogen sie dabei auch<br />

dicht über der Wasseroberfläche. Eine starke Aktivität war auch an der nördlichen<br />

Flugroute von <strong>Jebenhausen</strong> zum Waldgewann Öde über die Obstwiesen in den<br />

Göbeläckern zu verzeichnen (19 Kontakte).<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 12<br />

Schließlich zogen gleich nach Dunkelheit Bartfledermäuse entlang des Galeriewalds<br />

am Heimbach (14 Kontakte) und in den Obstwiesen an der Baronenwaldstraße zum<br />

Waldgebiet westlich von <strong>Jebenhausen</strong> (10 Kontakte).<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population der Kleinen und/oder Großen Bartfledermaus und deren<br />

Erhaltungszustand sind nicht bekannt. Möglicherweise befinden sich ein oder<br />

höchstens zwei Quartiere im Siedlungsbereich von <strong>Jebenhausen</strong>, von wo die Tiere zu<br />

ihren Jagdgebieten in den Galeriewäldern, Obstwiesen und geschlossenen<br />

Waldgebieten fliegen.<br />

Große Bartfledermaus (Myotis brandtii)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 1 (vom Aussterben bedroht)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Sommerquartiere der Großen Bartfledermaus, die auch Brandtfledermaus genannt<br />

wird, befinden sich in Gebäudespalten, auf Dachböden, hinter Verschalungen und an<br />

Bäumen. Baumhöhlen und Nistkästen werden auch genutzt. Ihre Jagdgebiete liegen in<br />

Wäldern, Gärten und entlang von Gewässern. Gerne jagt die Art auch an Waldrändern<br />

oder entlang von Hecken in 3- 10 m Höhe oder niedriger. Die regelmäßig beflogenen<br />

Gebiete können dabei mehr als 10 km vom Sommerquartier entfernt sein, woraus sich<br />

wiederum für die kleine Art vergleichsweise große Aktionsräume (von bis zu 100 km 2 !)<br />

ergeben. Bisher bekannt gewordene Winterquartiere sind Stollen, Höhlen und Keller in<br />

bis zu 250 km Entfernung vom Sommerquartier. Die große Bartfledermaus ist damit ein<br />

Mittelstreckenwanderer. Die Nahrung besteht überwiegend aus kleinen Schmetterlingen,<br />

Zweiflüglern und Spinnen. Aus Baden-Württemberg sind bisher nur sehr wenige<br />

Fundorte bekannt geworden, die Art ist auch in den übrigen Teilen Deutschlands und<br />

Mitteleuropas eher selten.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Siehe Kleine Bartfledermaus.<br />

Lokale Population<br />

Siehe Kleine Bartfledermaus.<br />

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 3 (gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Zwergfledermaus ist in Baden-Württemberg und ganz Deutschland die am<br />

weitesten verbreitete Fledermausart. Ihre Wochenstuben finden sich überwiegend in<br />

Spalten an Gebäuden (z. B. in Mauern, im Giebelbereich oder unter Verschalungen).<br />

Die Art ist als ausgesprochener Kulturfolger zu bezeichnen. Die Nahrungshabitate<br />

liegen oft in unmittelbarer Nachbarschaft in der Siedlung oder an deren Randbereichen.<br />

Hier jagen die Zwergfledermäuse gern entlang von Gebäuden, Hecken und<br />

Baumreihen, um Laternen, in Parks und Gärten.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 13<br />

Weitere bedeutende Nahrungshabitate sind Obstwiesen und Feldgehölze, Wald- und<br />

Gewässerränder sowie Waldwege. Jede Zwergfledermaus nutzt mehrere kleine<br />

Flächen in einem Radius von ca. 2 km um das Quartier. Die individuelle<br />

Aktionsraumgröße kann über 50 ha betragen.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Die Zwergfledermaus war mit insgesamt 239 Kontakten (52 % der gesamten<br />

registrierten Fledermausaktivität) die am häufigsten angetroffene Fledermausart im<br />

Untersuchungsgebiet. Zu Beginn der abendlichen Aktivität wurde die Art an allen<br />

Flugrouten beobachtet. Allein am 27. Juni 2008 flogen 53 Tiere entlang des<br />

Gehölzbestands am Heimbach über die Gehölze am Gelände des CVJM in den<br />

angrenzenden Wald (Gewann Dotterhau). Auch an der Flugroute entlang der<br />

Baronenwaldstraße (insgesamt 26 Kontakte), entlang des Pfuhlbachs (27 Kontakte)<br />

und nach Norden über die Göbeläcker zum Wald (Gewann Öde; 24 Kontakte) war die<br />

Zwergfledermaus meist die häufigste Fledermausart. Die abendlichen Aktivitäten<br />

begannen mit einer gerichteten Bewegung der Zwergfledermäuse vom Siedlungsgebiet<br />

von <strong>Jebenhausen</strong> in die umliegenden Nahrungshabitate, entlang der Galeriewälder, in<br />

den Obstwiesen und den Waldinseln.<br />

Lokale Population<br />

Es ist davon auszugehen, dass sich im Siedlungsgebiet von <strong>Jebenhausen</strong> mehrere<br />

Wochenstuben der Zwergfledermaus befinden, die vermutlich in genetischem<br />

Austausch zueinander stehen. Zusammen mit den dazugehörigen Männchen können<br />

sie als lokale Population definiert werden. Deren Erhaltungszustand ist nach der hohen<br />

Aktivität zu urteilen als gut zu bezeichnen.<br />

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: i (gefährdete wandernde Tierart)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Die Rauhautfledermaus ist eine fernwandernde Fledermaus, deren Fortpflanzungsgebiete<br />

im norddeutsch-polnischen Tiefland liegen. Zur Überwinterung ziehen die Tiere<br />

bis nach Südfrankreich. In Deutschland konnten bisher Wochenstuben nur in den<br />

Wäldern des Norddeutschen Tieflands nachgewiesen werden. Männchen aus<br />

Süddeutschland ziehen im Sommer oft nicht nach Norden, sondern verbleiben in den<br />

Überwinterungsgebieten. In Baden-Württemberg steht der Fortpflanzungsnachweis<br />

noch aus. Inzwischen sind aber an mehreren Stellen weibliche Tiere gefunden worden,<br />

die sich das ganze Jahr über hier aufhalten. Ein Schwerpunkt ist die nördliche<br />

Oberrheinebene, woher auch die meisten Winterfunde stammen. Die Sommerquartiere<br />

der Art finden sich in Höhlungen und Spalten an Bäumen und Gebäuden. Hier werden<br />

auch überwinternde Tiere angetroffen, aber auch in Höhlen und Felsspalten. Die<br />

Jagdgebiete der Rauhautfledermaus befinden sich überwiegend in Wäldern sowie an<br />

Gewässer- und Waldrändern.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 14<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Die Rauhautfledermaus wurde im Gebiet nur zweimal angetroffen. Je ein Tier wurde<br />

am Waldrand bei den Sportplätzen westlich von <strong>Jebenhausen</strong> und am Galeriewald des<br />

Pfuhlbachs nördlich der Brücke registriert. Da sich die Untersuchungstermine auf die<br />

Sommermonate konzentrierten und zu der Zeit die meisten Rauhautfledermäuse in<br />

ihren Fortpflanzungsgebieten im nördlichen Mitteleuropa befinden, könnte die Art im<br />

Gebiet häufiger sein, als hier beobachtet.<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population der Rauhautfledermaus und deren Erhaltungszustand sind nicht<br />

bekannt.<br />

Braunes Langohr (Plecotus auritus)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 3 (gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Das Braune Langohr bewohnt die verschiedensten Lebensräume im Tiefland ebenso<br />

wie in den Mittelgebirgsregionen und meidet nur ausgesprochen waldarme Gebiete.<br />

Sommerquartiere werden bevorzugt in Baumhöhlen gewählt, daneben auch in Spalten,<br />

hinter abstehender Rinde und oft in Nist- bzw. Fledermauskästen. Regelmäßig werden<br />

Braune Langohren auch auf Dachböden von Kirchen oder anderen Gebäuden in<br />

Waldnähe angetroffen. Als Winterquartiere dienen Höhlen, Stollen und Keller.<br />

Vereinzelt wurden Überwinterungen in Baumhöhlen festgestellt. Das Braune Langohr<br />

ist eine wenig wanderfreudige Art. Sommer- und Winterquartiere liegen selten mehr als<br />

20 km auseinander.<br />

Als Jagdgebiete werden mehrschichtige Laubwälder bevorzugt: Es werden aber auch<br />

strukturärmere Waldtypen, Waldränder, Hecken, Obstwiesen und Parks genutzt. Die<br />

individuellen Aktionsräume schwanken je nach Nahrungsangebot zwischen 1 und 50<br />

ha. Die Aktionsraumgröße für eine Wochenstube beträgt während der Jungenaufzucht<br />

etwa 1 km 2 , danach bis zu 10 km 2 .<br />

Die Beutetiere werden von der Vegetation abgelesen oder im freien Luftraum<br />

gefangen. Zu den häufigsten Beutetieren zählen Schmetterlinge, Zweiflügler und Webspinnen.<br />

Erbeutete Tiere werden gern zu speziellen Hangplätzen getragen und dort<br />

gefressen.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Die beiden Langohrarten (Braunes und Graues Langohr) lassen sich anhand ihrer Rufe<br />

nur schwer unterscheiden, insbesondere wenn sie in dichter Vegetation fliegen, etwa<br />

im Bereich der Kronen von Obstbäumen. Darüber hinaus sind sie als leise rufende<br />

Arten („Flüsterer“) auch nur schwer nachzuweisen. Insgesamt wurden 5 Kontakte<br />

registriert (1,9 % der Gesamtaktivität), von denen hier vier dem Braunen Langohr und<br />

einer dem Grauen Langohr zugeordnet werden.<br />

Das Braune Langohr wurde in den Obstwiesen in den Göbeläckern nördlich von<br />

<strong>Jebenhausen</strong> (2 Kontakte) und am Galeriewald entlang dem Heimbach (1 Kontakt)<br />

angetroffen. Außerdem wurde ein Tier in der kleinen Obstbauminsel südlich des<br />

kleinen Waldstücks nordwestlich von <strong>Jebenhausen</strong> beobachtet. Hier suchte es wie die<br />

Bechsteinfledermaus Insekten, die am frühreifen oder fauligen Obst flogen.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 15<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population des Braunen Langohrs und deren Erhaltungszustand sind nicht<br />

bekannt. Möglicherweise befindet sich ein Quartier der Art im Siedlungsbereich von<br />

<strong>Jebenhausen</strong>. Auch ein Quartier in den Waldinseln kann nicht ausgeschlossen werden.<br />

Möglicherweise ist die Art im Gebiet deutlich häufiger als hier beobachtet.<br />

Graues Langohr (Plecotus austriacus)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 1 (vom Aussterben bedroht)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Das Graue Langohr bevorzugt wärmere, relativ trockenere Gebiete der Ebenen und<br />

des Hügellandes und meidet höhere Gebirgslagen. Die Sommerquartiere sind fast<br />

immer, Wochenstuben ausschließlich in und an Gebäuden. Im Unterschied zum<br />

Braunen Langohr bevorzugt das Graue Langohr geräumige Dachböden. Zum<br />

Winterschlaf suchen die Tiere Stollen, Keller oder Mauerspalten auf. Bei der Art finden<br />

sich auch die Winterquartiere des öfteren im Siedlungsbereich. Die Jagdgebiete des<br />

Grauen Langohrs haben überwiegend Parklandschaftcharakter (Obstwiesen, Parks,<br />

Gärten). Es werden aber auch offene Laubwälder, Waldränder, Hecken und Grünland<br />

(Wiesen, Weiden) genutzt. Im Umkreis von 5,5 km werden je Nacht mehrere, meist<br />

unter 20 ha große Gebiete aufgesucht, wobei die am nächsten gelegenen (


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 16<br />

Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: 2 (stark gefährdet)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Der Kleine Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die Baumhöhlen als Winter-,<br />

Sommer- und Fortpflanzungsquartiere nutzt. Im Gegensatz zum Großen Abendsegler<br />

pflanzt sich die Art auch in Baden-Württemberg fort. Teilweise scheinen die Tiere aber<br />

in Südeuropa zu überwintern.<br />

Wochenstuben nutzen einen großflächigen Quartierverbund (z. B. 50 Baumhöhlen in<br />

300 ha Wald), wobei sich die Mitglieder bis zu 17 km vom Quartier entfernen. Für<br />

einzelne Tiere wurden Aktionsraumgrößen zwischen etwa 2 und 20 km 2 festgestellt.<br />

Der Kleine Abendsegler ist ein schneller Freiluftjäger, der überwiegend unter oder über<br />

dem Kronendach von Wäldern, oder in bis zu 5 m Höhe über Gewässern und entlang<br />

von Geländestrukturen jagt.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Der Kleine Abendsegler wurde im Gebiet nur viermal angetroffen. Über den<br />

Obstwiesen an der Baronenwaldstraße und am Rand der kleinen Waldinsel<br />

nordwestlich von <strong>Jebenhausen</strong> wurden jeweils zwei Kontakte registriert. Alle Tiere<br />

flogen in größerer Höhe über dem Untersuchungsgebiet und trafen vergleichsweise<br />

spät im Gebiet ein, etwa 30 min nach völliger Dunkelheit. Ein längerer Aufenthalt zur<br />

Nahrungssuche konnte ebenfalls nicht festgestellt werden. Vermutlich wird das Gebiet<br />

lediglich auf dem Weg zu den Nahrungshabitaten überflogen.<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population des Kleinen Abendseglers und deren Erhaltungszustand sind<br />

nicht bekannt. Möglicherweise findet sich ein Quartier erst in weiterer Entfernung.<br />

Haselmaus (Muscardinus avellanarius)<br />

BNatSchG: besonders und streng geschützt<br />

RL BW: G (Gefährdung anzunehmen, Status unbekannt)<br />

Allgemeine Angaben<br />

Der bevorzugte Lebensraum der Haselmaus sind Laub- und Mischwälder mit dichter<br />

und artenreicher Strauchschicht. Zwischen Ende April und Ende Oktober ist sie<br />

nachtaktiv und schläft tagsüber in ihrem Kugelnest, das sie in Sträuchern und Bäumen<br />

in Höhen ab 1 m bis ins Kronendach anlegt, oder in Baumhöhlen. Den Winterschlaf<br />

verbringt sie von November bis April in einem Bodennest in der Laubschicht oder in<br />

Baumstümpfen. Ihre Nahrung besteht aus Knospen, Blüten, Beeren, Samen und<br />

Insekten. Im Herbst sind Haselnüsse für die Wintermast von besonderer Bedeutung.<br />

Das Weibchen wirft höchstens zweimal im Jahr drei bis fünf Junge, die bis zu 40 Tage<br />

nach ihrer Geburt bei der Mutter bleiben. Der Aktionsradius der Tiere beträgt etwa<br />

60 m um das Nest. Die Art bewegt sich fast ausschließlich im Geäst und meidet den<br />

Boden. Damit ist sie stark von der Zerschneidung ihres Lebensraums durch das stetig<br />

zunehmende Straßen- und Wegenetz betroffen.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 17<br />

Die Haselmaus hat meist sehr geringe Populationsdichten von weniger als 2 Individuen<br />

/ ha. Optimale Lebensräume finden sich in unseren Waldgebieten nur kleinflächig und<br />

lokal, etwa in breiten und artenreichen Waldmänteln, in wenig durchforsteten nachwachsenden<br />

Schlägen oder lichten Waldbereichen. Hier können Dichten von bis zu<br />

10 Tieren / ha erreicht werden. Die Art neigt damit zu Metapopulationen, die für die<br />

Dauer einiger Jahre bis Jahrzehnte an geeigneten Stellen bestehen und deren<br />

Nachwuchs die weniger produktiven Flächen des Waldes besiedelt. Von hier aus<br />

werden dann an anderen Stellen neu entstandene Optimalbiotope kolonisiert.<br />

Verbreitung im Untersuchungsgebiet<br />

Die Haselmaus wurde im Gebiet nicht nachgewiesen. Aufgrund der Größe (hier lineare<br />

Erstreckung), Kohärenz, Struktur und Gehölzdiversität der vorhandenen Lebensräume<br />

(Galeriewälder) erscheint ein Vorkommen der Art wahrscheinlich. In der<br />

Verbreitungskarte der Haselmaus in Baden-Württemberg (SCHLUND 2005) sind<br />

Vorkommen für die Messtischblattquadranten, in denen das Untersuchungsgebiet liegt,<br />

und den angrenzenden Quadranten eingetragen.<br />

Lokale Population<br />

Die lokale Population der Haselmaus und deren Erhaltungszustand sind nicht bekannt.<br />

3.4. Lebensstätten der Fledermäuse und der Haselmaus im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

3.4.1. Essenzielle Flugrouten<br />

Das lineare und über weite Strecken kohärente Verbundsystem der gewässerbegleitenden<br />

Galeriewälder an Pfuhl- und Heimbach erwies sich als Ort starker Fledermausaktivität.<br />

Grundsätzlich ermöglicht es der lokalen und regionalen Fledermausfauna<br />

den Wechsel zwischen verschiedenen Bestandteilen ihrer Lebensstätten.<br />

Gebäudebewohnende Fledermausarten leben im Siedlungsbereich in (z. B. Dachstühlen:<br />

Großes Mausohr, Braunes Langohr) oder an Gebäuden (z. B. unter Fassadenverkleidungen:<br />

Zwergfledermaus; hinter Fensterläden: Fransenfledermaus, Kleine Bartfledermaus).<br />

Hier finden sich sowohl Wochenstuben als auch Männchenquartiere.<br />

Gebäude bewohnende Fledermausarten nutzen die Galeriewälder als Nahrungshabitate<br />

oder als Flugrouten um zu ihren Nahungshabitaten zu gelangen.<br />

Baumbewohnende Fledermausarten nutzen Quartiere in Baumhöhlen (Specht-,<br />

Fäulnishöhlen: Bechsteinfledermaus) oder Spalten (z. B. hinter abstehender Borke:<br />

Große Bartfledermaus, Rauhautfledermaus). Einige Fledermausarten nutzen sowohl<br />

Gebäude- als auch Baumquartiere (Große und Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus).<br />

Baumbewohnende Fledermausarten können entlang den Galeriewäldern<br />

zwischen den Waldinseln um <strong>Jebenhausen</strong> wechseln und so von einem<br />

Nahrungshabitat in ein anderes gelangen.<br />

Im Untersuchungsgebiet wurden drei Flugrouten ausfindig gemacht (Abb. 1): eine<br />

südliche entlang des Heimbachs zur westlich gelegenen Waldinsel (Gewann<br />

Dotterhau), eine mittlere vom Friedhof über die angrenzenden Obstwiesen zur<br />

westlichen Waldinsel (Gewann Pfaffenhau) und eine nördliche über die Obstwiesen der<br />

Göbeläcker zur nördlich gelegenen Waldinsel (Öde). Entlang dem Pfuhlbach wurde<br />

eine starke Fledermausaktivität angetroffen, die jedoch nicht gerichtet erschien.<br />

Aufgrund seiner Verbundfunktion ist der Pfuhlbach jedoch als integraler Bestandteil<br />

des lokalen Flugroutennetzes zu betrachten, das von allen nachgewiesenen<br />

Fledermausarten genutzt wird.<br />

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Abbildung 1. Eingezeichnet sind die linearen Lebensräume mit starker, überwiegend<br />

gerichteter (gelb) und ungerichteter (orange) Fledermausaktivität im Untersuchungsgebiet.<br />

Die gestrichelte Linie stellt einen vermuteten Anschluss dar. Die Pfeile geben<br />

die Hauptbewegungsrichtungen nach Sonnenuntergang auf den drei Flugrouten an: 1<br />

– südliche Flugroute entlang Heimbach zur großen westlichen Waldinsel, 2 – mittlere<br />

Flugroute über Friedhof und Obstwiesen an Baronenwaldstraße zur großen westlichen<br />

Waldinsel, 3 – von Galeriewald am Autenbach und/oder Gewerbegebiet über den<br />

Autenbach in die Obstwiesen der Göbeläcker zur nördlichen Waldinsel (Öde), 4 –<br />

Galeriewald am Pfuhlbach mit Anschluss an die kleine nordwestliche Waldinsel, von<br />

dort zur Obstbauminsel (3) und über den Zufluss zum Pfuhlbach in die große westliche<br />

Waldinsel (6).<br />

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3.4.2. Potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

Die linearen, über lange Strecken kohärenten und vergleichsweise breiten<br />

Galeriewälder weisen einen artenreichen und teilweise alten Baumbestand auf. Hier ist<br />

mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Baum bewohnenden Fledermausarten zu<br />

rechnen (Bechsteinfledermaus, Wasserfeldermaus, Kleine Bartfledermaus, Große<br />

Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Rauhautfledermaus, Kleiner<br />

Abendsegler). Im Untersuchungsgebiet wurden die potenziellen und genutzten Baumhöhlenquartiere<br />

nicht kartiert. Es wird deshalb angenommen, dass sich sowohl<br />

Wochenstubenquartiere, als auch Männchen-, Zwischen- und Winterquartiere dieser<br />

Fledermausarten in den Galeriewäldern befinden.<br />

Die Haselmaus wurde im Gebiet nicht untersucht. Aufgrund der Größe (hier lineare<br />

Erstreckung), Kohärenz, Struktur und Gehölzdiversität der vorhandenen Lebensräume<br />

(Galeriewälder) erscheint ein Vorkommen der Art wahrscheinlich. Gemäß der<br />

Verbreitungskarte der Haselmaus in Baden-Württemberg (SCHLUND 2005) liegen<br />

Nachweise für alle Quadranten des Messtischblattes TK25 7323, in dem das<br />

Untersuchungsgebiet liegt, vor, ebenso für die angrenzenden Kartenblätter. Deshalb<br />

werden die Galeriewälder an Fuhl- und Heimbach als Lebensstätten der Haselmaus<br />

gewertet.<br />

3.4.3. Essenzielle Nahrungshabitate<br />

Das Offenland im Untersuchungsgebiet und dessen weiterer Umgebung ist vergleichsweise<br />

intensiv genutzt. Der Waldanteil ist gering und stark fragmentiert, so dass nur<br />

noch kleinere Waldinseln vorhanden sind.<br />

Einige Fledermausarten (Bechsteinfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Große Bartfledermaus,<br />

Fransenfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr) sind vergleichsweise<br />

wenig mobil und nutzen nur einen kleineren Bereich um ihre Quartiere als<br />

Nahrungshabitat. Für diese Arten sind die im Vergleich zum intensiv genutzten<br />

Grünland produktiven Galeriewälder (gute Wasserversorgung, artenreicher<br />

Gehölzbestand) als Teile der Lebensstätten zu werten (KIEL 2007).<br />

4. Konfliktanalyse<br />

4.1. Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

Durch Baumfäll- oder andere Bauarbeiten können Individuen der besonders und streng<br />

geschützten Tierarten verletzt oder getötet werden (Verbotstatbestand nach § 44 Abs.<br />

1 Nr. 1 BNatSchG n.F.- Zugriffsverbot). Im Falle der Fledermäuse handelt es sich um<br />

Tiere, die sich in Baumhöhlenquartieren befinden, bei der Haselmaus um schlafende<br />

Tiere in Sommernestern oder im Winterschlaf.<br />

Durch Baulärm und eine zeitweilige Unterbrechung der Flugrouten während der<br />

Bauarbeiten würden die Populationen der Fledermausarten gestört werden,<br />

insbesondere während der Fortpflanzungs- und Paarungszeit (Verbotstatbestand nach<br />

§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. – Störungsverbot)<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 20<br />

4.2. Anlagebedingte Beeinträchtigungen<br />

Durch die Barrierewirkung der Brückenbauwerke über Heimbach und Pfuhlbach und<br />

die Querung der Trasse an der Baronenwaldstraße könnten die Kohärenz der<br />

Lebensstätten beeinträchtigt oder unterbunden werden, was ein effektiver Verlust von<br />

Lebensstätten bedeuten würde. Für die Fledermausarten würde dies zu einem<br />

erheblichen Verlust von essenziellen Flugrouten, essenziellen Nahrungshabitaten,<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Form von nicht mehr zu erreichenden Quartieren<br />

führen. Die Folge wären Bestandsrückgänge. Im Falle der Haselmaus würde dies eine<br />

Fragmentierung des Lebensraums und der Haselmauspopulation mit deutlich<br />

erhöhtem Aussterberisiko bedeuten (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG n.F. - Zugriffsverbot).<br />

4.3. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

Aufgrund des <strong>Neubau</strong>s der Ortsumfahrung, welche die Flugstraßen von Fledermäusen<br />

quert, kann es zu einer Kollision von Fledermäusen mit Fahrzeugen und damit zu ihrer<br />

Tötung und Verletzung kommen (Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG<br />

n.F. - Zugriffsverbot).<br />

Straßenlärm und die Fahrzeugbeleuchtung führen zu einer Störung der lichtempfindlichen<br />

Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus (Verbotstatbestand nach §<br />

44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F. – Störungsverbot).<br />

5. Schutz-, Vermeidungs- und<br />

Schadensbegrenzungsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen<br />

5.1. Baubedingte Beeinträchtigungen<br />

5.1.1. Kontrolle der zu rodenden Gehölze hinsichtlich möglicher Quartiere und<br />

zeitliche Beschränkung der Fällarbeiten.<br />

Zur Vermeidung von Verlusten oder Schädigungen von Individuen der streng<br />

geschützten Fledermäuse sind die Baumfällarbeiten im Oktober durchzuführen. Zu<br />

diesem Zeitpunkt sind die Sommerquartiere bereits verlassen und die Tiere befinden<br />

sich noch nicht im Winterschlaf. Zuvor ist eine Inspektion der zu fällenden Bäume<br />

hinsichtlich ihrer Eignung als Quartierbäume für Fledermäuse durchzuführen. Falls der<br />

genannte Termin zur Fällung überhaupt nicht eingehalten werden kann, können als<br />

ungeeignet festgestellte Bäume auch zu einem anderen Zeitpunkt gefällt werden.<br />

Im Falle der Haselmaus sind die abzuräumenden Gehölzbestände hinsichtlich<br />

möglicher Quartiere (Höhlen, Nester) zu untersuchen. Auch hier erscheint Oktober als<br />

günstiger Monat für die Fäll- und Rodungsarbeiten.<br />

5.1.2. Bauzeitbeschränkung<br />

Zur Vermeidung von Störungen der Fledermauspopulationen während ihrer<br />

nächtlichen Nahrungssuche ist in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober jeweils<br />

30 Min vor Sonnenuntergang bis 30 min nach Sonnenaufgang auf Bauarbeiten im<br />

Bereich der beschriebenen Lebensstätten zu verzichten.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 21<br />

5.1.3. Funktionale Offenhaltung der Flugstraßen<br />

Zur Erhaltung der Funktionalität der essenziellen Flugstraßen während der Bauphase<br />

müssen die Galeriewälder und die Zugstraße in den Obstwiesen entlang der<br />

Baronenwaldstraße für Fledermäuse in der Zeit von Anfang März bis Ende Oktober<br />

durchgängig passierbar sein. Auch temporäre Querriegel, die einen Flug in oder<br />

entlang der Galeriewälder verhindern, sind unbedingt zu vermeiden.<br />

5.2. Anlagebedingte Beeinträchtigungen<br />

5.2.1. Positionierung der Trägerbauwerke<br />

Durch die bedeutende Höhe und Länge der Brückenbauwerke über Heimbach (LH =<br />

10,3 m; Stützweite 90 m) und Pfuhlbach (LH = 8 m; Stützweite 173 m) und die<br />

geplanten Standorte der Brückenpfeiler deutlich außerhalb der Galeriewälder wird die<br />

weitgehende funktionale Durchlässigkeit der Bauwerke erreicht und auch zukünftig die<br />

Kohäsion der Flugrouten für die Fledermäuse gewährleistet.<br />

5.2.2. Pflanzung von Gehölzriegeln unter den Brückenbauwerken<br />

Die Neupflanzung und Unterhaltung (insbesondere Bewässerung) eines durchgehenden<br />

Gehölzriegels aus Sträuchern unterhalb der Brückenbauwerke über Heimbach<br />

und Pfuhlbach verbessert zusätzlich die Durchlässigkeit der Bauwerke und damit die<br />

Kohäsion der Flugrouten der Fledermäuse. Des weiteren hält sie die Kohäsion der<br />

potenziellen Haselmaus- Lebensstätten in den Galeriewäldern aufrecht. Falls die<br />

Gehölzriegel unter den Bauwerken sich als nicht lebensfähig erweisen, müssen sie<br />

durch eine künstliche Konstruktion (etwa aus Baumästen und Seilen) ersetzt werden.<br />

5.2.3. Unterführung Baronenwaldstraße<br />

Zur Erhaltung der Kohäsion der Flugroute in den Obstwiesen entlang der Baronenwaldstraße<br />

wird die geplante Unterführung mit Wirtschaftsweg für Fledermäuse<br />

durchlässig gestaltet. Im Anschluss an die unverändert erhaltenen naturräumlichstrukturellen<br />

Elemente werden Gehölzriegel als Leitstrukturen angelegt, welche die<br />

Fledermäuse zur Unterführung weisen. Die Dimensionen der Unterführung (LW x LH =<br />

7,5 m x 4,5 m) sind für den Durchflug der niedrig fliegenden, lichtscheuen und<br />

strukturgebundenen Arten der Gattungen Myotis und Plecotus ausreichend. Es kann<br />

davon ausgegangen werden, dass auch Zwergfledermäuse, die in der Mehrzahl<br />

vermutlich über die Straße fliegen werden, die Unterführung nutzen. Ein Durchlass<br />

muss vor der Unterbrechung der nördlich gelegenen Flugroute funktional vorhanden<br />

sein. Die Leitlinien aus bereits größer gewachsenen Gehölzen sind dann so schnell wie<br />

möglich zu pflanzen.<br />

5.3. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

5.3.1. Schutzwände an Unterführung Baronenwaldstraße<br />

Durch die Installation von Schutzwänden an der Umgehungsstraße auf dem Niveau<br />

des alten Verlaufs der Baronenwaldstraße und oberhalb der dann weiter südlich<br />

liegenden neuen Unterführung werden die Fledermäuse effektiv am bodennahen<br />

Überflug der Umgehungsstraße gehindert (gilt insbesondere für die Arten der<br />

Gattungen Myotis und Plecotus) bzw. in eine Höhe gehoben, die eine kollisionsfreie<br />

Querung ermöglicht (Arten der Gattungen Pipistrellus und Nyctalus).<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 22<br />

5.3.2. Schutzwall mit Schutzzaun und Sichtschutz südlich des Autenbachs<br />

Durch die Installation eines Schutzwalls mit Schutzzaun und Sichtschutz, etwa in Form<br />

einer Plane oder eines geschlossenen Holzzauns, auf der Südseite der Straße<br />

zwischen dem Anschlussknoten K 1410 und dem Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord<br />

(Kreisverkehr) am Industriegebiet nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> und südlich des<br />

Autenbachs werden die Fledermäuse effektiv an einem bodennahen Überflug der<br />

Straße gehindert bzw. in eine Höhe gehoben, die eine kollisionsfreie Querung ermöglicht.<br />

So können auch weiterhin die aus dem Siedlungsgebiet von Süden kommenden<br />

Fledermäuse die Obstwiesen in den Göbeläckern und die anschließenden<br />

Waldbereiche (Gewann Öde) erreichen.<br />

Während der Untersuchungen wurde hier keine klare Flugroute festgestellt. Die aus<br />

dem Siedlungsbereich einfliegenden Fledermäuse, darunter auch Individuen der<br />

angetroffenen Myotis-Arten (insbesondere Kleine und/oder Große Bartfledermaus und<br />

Fransenfledermaus), mussten durch das Gewerbegebiet zu der bereits am Nordrand<br />

liegenden Straße gelangen. Die genauen Routen und genutzten Leitstrukturen sind –<br />

wenn vorhanden – hier nicht bekannt. In der Folge mussten die Tiere bereits vor dem<br />

geplanten Bau der Umgehungsstraße über eine bereits bestehende, kleinere Straße<br />

und den nördlich davon verlaufenden Gehölzriegel entlang des Autenbachs in Richtung<br />

Obstwiesen überfliegen, möglicherweise an mehreren Stellen. Von einem speziellen<br />

Querungsbauwerk, etwa in Form einer Grünbrücke, wurde deshalb hier abgesehen.<br />

Die andere mögliche Flugroute vom Pfuhlbach über den westlichen Abschnitt des<br />

Gehölzriegels am Autenbach zu den Obstwiesen bleibt erhalten und wird durch die<br />

geplante Straße in seiner Funktion nicht beeinträchtigt.<br />

5.3.3. Verzicht auf Straßenbeleuchtung<br />

Entlang der Umgehungsstraße ist auf eine Straßenbeleuchtung zu verzichten. Dies gilt<br />

insbesondere für den Abschnitt zwischen Knoten K 1410 und dem Knoten Anschluss<br />

<strong>Jebenhausen</strong> Nord.<br />

6. Naturschutzfachlich begleitende Maßnahmen<br />

Im Rahmen eines Monitorings soll die Funktionalität der Bauwerke (Brücken über<br />

Heimbach und Pfuhlbach, Unterführung Baronenwaldstraße, Überflug der Straße<br />

zwischen Knoten K 1410 und Anschlussknoten <strong>Jebenhausen</strong> Nord) und die erhaltene<br />

Kohäsion der Flugrouten überprüft werden. Hierfür erscheinen zunächst fünf weitere<br />

Geländetermine (zu je 6 Stunden) mit Detektorverhör in der Aktivitätsperiode nach<br />

Inbetriebnahme der <strong>Ortsumgehung</strong> ausreichend. Sollten Bedenken oder Zweifel an<br />

Funktionalität und Nutzungsintensität der Flugrouten aufkommen, ist das Monitoring<br />

fortzusetzen bis die Ursachen für die Veränderungen ausgemacht und behoben sind.<br />

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 23<br />

7. Zusammenfassende Beurteilung nach § 44 BNatSchG n.F.<br />

unter Berücksichtigung der Maßnahmen<br />

Unter Berücksichtigung der beschriebenen Maßnahmen und deren vollständigen<br />

Umsetzungen werden keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG n.F. erwirkt.<br />

Zusammenfassende Tabelle zu § 44 BNatSchG n.F.<br />

Zusammenfassende Tabelle 2 zu § 44 BNatSchG n.F. . Rot = es liegt eine Erheblichkeit vor,<br />

Grün = es liegt keine Erheblichkeit vor, Gelb = nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine<br />

Erheblichkeiten vor, ist ggf. zu Prüfen.<br />

Arten Tötung, Verletzung von<br />

Wasserfledermaus<br />

Myotis daubentonii<br />

Großes Mausohr<br />

Myotis myotis<br />

Bechsteinfledermaus<br />

Myotis bechsteinii<br />

Fransenfledermaus<br />

Myotis nattereri<br />

Kleine Bartfledermaus<br />

Myotis mystacinus<br />

Große Bartfledermaus<br />

Myotis brandtii<br />

Braunes Langohr<br />

Plecotus auritus<br />

Graues Langohr<br />

Plecotus austriacus<br />

Zwergfledermaus<br />

Pipistrellus pipistrellus<br />

Rauhautfledermaus<br />

Pipistrellus nathusii<br />

Kleiner Abendsegler<br />

Nyctalus leisleri<br />

Haselmaus<br />

Muscardinus avellanarius<br />

Individuen<br />

§ 44 Abs. 1 Nr.1<br />

Durch Baumfällarbeiten und<br />

Rodungsarbeiten (bau-<br />

bedingt) oder durch<br />

Kollision mit dem Stra-<br />

ßenverkehr(betriebs- bedingt) können Individuen<br />

der streng geschützten<br />

Arten getötet oder verletzt<br />

werden.<br />

Maßnahmen:<br />

Durch Beachtung be-<br />

stimmter Fällzeiten und das<br />

Anbringen von Schutz-<br />

wänden, Zäunen oder<br />

Wällen werden diese<br />

Beeinträchtigungen<br />

vermieden.<br />

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Erhebliche Störung der<br />

lokalen Population zu<br />

bestimmten Zeiten<br />

§ 44 Abs. 1 Nr.2<br />

Durch Bautätigkeiten (Lärm,<br />

Licht; baubedingt) können die<br />

lokalen Populationen der<br />

streng geschützten Arten<br />

(insbesondere während der<br />

Fortpflanzungszeit) beider<br />

Nahrungssuche gestört<br />

werden. Durch Fahrzeug- und<br />

Straßenbeleuchtung (be-<br />

triebsbedingt) können die<br />

lichtempfindlichen Fleder-<br />

mausarten gestört werden.<br />

Maßnahmen:<br />

Durch den geplanten Spritz-<br />

schutz an den Brückenbau-<br />

werken, die Schutzwände an<br />

der Unterführung Baronen-<br />

waldstraße, den Schutzwall<br />

mit Zaun und Sichtschutz<br />

nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> und<br />

den Verzicht auf Straßen-<br />

beleuchtung werden diese<br />

Störungen vermieden.<br />

Entnahme, Beschädigung,<br />

Zerstörung von Fortpflan-<br />

zungs- oder Ruhestätten<br />

einzelner Individuen<br />

§ 44 Abs. 1 Nr.3<br />

Eine Zerschneidung der<br />

essenziellen Flugstraßen<br />

(Fledermäuse) und Lebens-<br />

stätten (Fledermäuse, Hasel-<br />

maus) durch die beiden<br />

Brückenbauwerke und die<br />

Trassenquerung an der<br />

Baronenwaldstraße kann zu<br />

einer Dezimierung der Popu-<br />

lationen der streng geschützten<br />

Arten im Gebiet führen.<br />

Maßnahmen:<br />

Durch die beschriebenen<br />

Maßnahmen (Brückenlänge,<br />

Positionierung der Brücken-<br />

pfeiler, Gebüschpflanzung<br />

unter den Brücken, Anbindung<br />

und Gestaltung der fledermaus-<br />

tauglichen Unterführung<br />

Baronenwaldstraße) werden<br />

diese erheblichen Beeinträch-<br />

tigungen vermieden.


Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fledermäuse – <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen-<strong>Jebenhausen</strong> 24<br />

8. Literatur<br />

ARLETTAZ, R. 1995. Ecology of the sibling mouse-eared bats (Myotis myotis and Myotis<br />

blythii): zoogeography, niche, competition, and foraging. Doktorarbeit,<br />

Universität Lausanne.<br />

BRAUN M. UND F. DIETERLEN (Hrsg.) 2003 und 2005. Die Säugetiere Baden-<br />

Württembergs Band 1 und 2. Verlag Eugen Ulmer.<br />

KIEL, E.-F. 2007. Einführung - Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Landesamt für<br />

Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.<br />

MEINIG, H. 2004. In: GRUTTKE, H. (Bearb.) 2004. Ermittlung der Verantwortlichkeit für<br />

die Erhaltung mitteleuropäischer Arten. Naturschutz und Biologische Vielfalt,<br />

Heft Band 8. Bundesamt für Naturschutz, Bonn - Bad Godesberg.<br />

SCHLUND, W. 2005. Haselmaus Muscardinus avellanarius (Linnaeus, 1758). In: BRAUN<br />

M. UND F. DIETERLEN (Hrsg.) 2005. Die Säugetiere Baden-Württembergs<br />

Band 2. Verlag Eugen Ulmer, S. 211-218.<br />

TEMPLE, H.J. & A. TERRY (Compilers). 2007. The Status and Distribution of European<br />

Mammals. Published by the IUCN in collaboration with the European Union.<br />

Luxembourg: Office for Official Publications of the European Communities.<br />

TRAUTNER, J., KOCKELKE, K., LAMBRECHT, H., MAYER, J. 2006. Geschützte Arten in<br />

Planungs- und Zulassungsverfahren. Books on Demand GmbH Norderstedt.<br />

SMEC - Kleinsäuger - Büro Harald Brünner


12.7 Anhang 2<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

L <strong>1214</strong> <strong>Ortsumgehung</strong> Göppingen - <strong>Jebenhausen</strong><br />

Laufkäfer-Untersuchung<br />

Fallenstandorte und Einzelergebnisse<br />

------------------------------------------------------------------<br />

Bearbeitung: Planungsbüro Beck und Partner<br />

Rankestraße 6<br />

76137 Karlsruhe<br />

Tel. 0721/374723<br />

Fax 0721/3524981<br />

e-mail beck-und-partner-karlsruhe@t-online.de<br />

Bearbeiter: Stüber, Ralph (Diplom-Biologe)


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> <strong>Ortsumgehung</strong> GP-<strong>Jebenhausen</strong>/Anhang 2<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe saP/Laufkäfer-Untersuchung Seite 1<br />

Fallenstandorte (siehe Karte, Fotos)<br />

1. Rand eines Getreideackers an der Grenze zu einer Obstbaumwiese; der Ackerrand war<br />

feuchter als die Umgebung<br />

2. Rand eines Getreideackers; zwischen Acker und Wegrand verläuft ein<br />

Wasserabflussgraben mit hochwüchsiger Gras-Krautvegetation; Ackerrand undGraben<br />

feuchter als der Acker<br />

3. Rand eines Maisackers am Übergang zu kleinflächigem Grünland und Freizeitgrundstück<br />

mit Gehölz, Blumenrabatten und Gartennutzung<br />

4. Ackerrand am Übergang zu einer Obstbaumwiese<br />

5. Gehölzrand an einer extensiv genutzten Wiese, in der Nähe Fließgewässer<br />

6. Ackerrand, dahinter Gehölz an einem Fließgewässer<br />

Karte 1: Fallenstandorte Laufkäfererfassung 2008


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> <strong>Ortsumgehung</strong> GP-<strong>Jebenhausen</strong>/Anhang 2<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe saP/Laufkäfer-Untersuchung Seite 2<br />

Fallenstandort 1<br />

Fallenstandort 2


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> <strong>Ortsumgehung</strong> GP-<strong>Jebenhausen</strong>/Anhang 2<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe saP/Laufkäfer-Untersuchung Seite 3<br />

Fallenstandort 3<br />

Fallenstandort 4


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> <strong>Ortsumgehung</strong> GP-<strong>Jebenhausen</strong>/Anhang 2<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe saP/Laufkäfer-Untersuchung Seite 4<br />

Fallenstandort 5<br />

Fallenstandort 6


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> <strong>Ortsumgehung</strong> GP-<strong>Jebenhausen</strong>/Anhang 2<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe saP/Laufkäfer-Untersuchung Seite 5<br />

Einzelergebnisse der Fallenstandorte<br />

1 Ackerrand - Streuobst 1.1- -1.3<br />

Agonum mülleri 2 10 1<br />

Amara aenea 3<br />

Bembidion lampros 1 2<br />

Carabus auratus 1<br />

Carabus cancellatus 1 4<br />

Clivinia fossor 14 2 1<br />

Diachromus germanus 1<br />

Harpalus aeneus 6 2<br />

Loricera pilicornis 3 1<br />

Nebria brevicollis 2 1<br />

Ophonus pubescens 6<br />

Platynus dorsalis 1 2<br />

Poecilus cupreus 16 10 2<br />

Pterostichus melanarius 7 17<br />

Pterostichus nigritus 10 1<br />

Pterostichus vernalis 1<br />

3 FZG-Grünland-Acker 3.1 – 3.3<br />

Agonum mülleri 1 8 1<br />

Agonum sexpunctatum 1<br />

Amara familiaris 1<br />

Amara tricuspidata 1<br />

Bembidion lampros 2<br />

Brachinus crepitans 8<br />

Calathus fuscipes 4<br />

Carabus cancellatus 1<br />

Clivinia fossor 1<br />

Harpalus aeneus 2 1<br />

Loricera pilicornis 3 7<br />

Nebria brevicollis 4<br />

Notiophilus palustris 2 1<br />

Ophonus azureus 3<br />

Ophonus pubescens 4 7 11<br />

Platynus dorsalis 2<br />

Poecilus cupreus 1 1<br />

Pterostichus interstinctus 1<br />

Pterostichus melanarius 2 11 83<br />

Synuchus nivalis 1<br />

2 Acker-feuchter Wegrand 2.1 – 2.3<br />

Abax parallelepipedus 1<br />

Agonum mülleri 13<br />

Bembidion quadrimaculatum 1<br />

Carabus auratus 2 1 1<br />

Carabus cancellatus 1<br />

Clivinia fossor 1<br />

Diachromus germanus 1<br />

Harpalus aeneus 5 1 2<br />

Loricera pilicornis 1 4 3<br />

Nebria brevicollis 10 5 2<br />

Ophonus pubescens 5 3<br />

Platynus dorsalis 2<br />

Poecilus cupreus 1<br />

Poecilus versicolor 1<br />

Pterostichus melanarius 21 103<br />

Stomis pumicatus 1<br />

4 Ackerrand, Streuobst 4.1 – 4.3<br />

Agonum mülleri 2 2<br />

Anchomenus dorsalis 1<br />

Bembidion lampros 1 1<br />

Bembidion quadrimaculatum 13<br />

Calathus fuscipes 2<br />

Carabus cancellatus 3 1<br />

Carabus ulrichi 1<br />

Clivinia fossor 1<br />

Harpalus affinis 1<br />

Harpalus rufipes 1 6<br />

Loricera pilicornis 1 1 2<br />

Nebria brevicollis 2 1<br />

Poecilus cupreus 1 9 1<br />

Poecilus lepidus 23<br />

Pterostichus melanarius 2 1 54<br />

Pterostichus nigritus 5<br />

Pterost. oblongopunctatus 1


Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> <strong>Ortsumgehung</strong> GP-<strong>Jebenhausen</strong>/Anhang 2<br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe saP/Laufkäfer-Untersuchung Seite 6<br />

5 Bach, Gehölz, Grünland 5.1 – 5.3<br />

Amara aenea 1 7<br />

Amara familiaris 1<br />

Anchomenus dorsalis 8 14<br />

Anisodactylus binotatus 1<br />

Brachinus crepitans 12 10 8<br />

Carabus coriaceus 1<br />

Diachromus germanus 3<br />

Harpalus affinis 1<br />

Harpalus rufipes 15 31 52<br />

Nebria brevicollis 2 4<br />

Poecilus cupreus 4<br />

Pterostichus melanarius 2 16<br />

Pterostichus nigritus 3<br />

Synuchus nivalis 2<br />

6 Bach mit Gehölz, Acker 6.1 – 6.3<br />

Amara aenea 5<br />

Asaphidion flavipes 1<br />

Loricera pilicornis 2<br />

Notiophilus palustris 1<br />

Ophonus pubescens 1 3 19<br />

Poecilus cupreus 3 3 3<br />

Pterostichus anthracinus 1<br />

Pterostichus melanarius 19 27<br />

Syntomus truncatellus 2

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