Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 47<br />
Die Gewässer selbst (Heimbach, Pfuhlbach und Autenbach) weisen mit ihren teils naturnahen<br />
Uferabschnitten und langen Gehölzgalerien wichtige Lebensräume für die Vogelwelt auf. So<br />
konnte hier der Eisvogel jagend (sporadisch) beobachtet werden. Obwohl am Pfuhlbach und<br />
abschnittsweise auch am Heimbach Steilwände als geeignetes Bruthabitat für den Eisvogel<br />
vorhanden sind, konnte in allen Untersuchungsjahren eine Brut nicht beobachtet werden.<br />
Rot- und Schwarz-Milane sowie Mäusebussard wurden kreisend über dem Gebiet als<br />
Nahrungsgäste gesichtet.<br />
Vorbelastung/vorhandene Beeinträchtigungen/Prognose<br />
Die vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes findet sehr intensiv statt. Der<br />
Anteil an nichtlandwirtschaftlichen Flächen wie freistehenden Hecken, Rainen oder<br />
Feldgehölzen ist ausgesprochen gering. Speziell für die Vogelwelt führen die in den<br />
Außenbereich verlagerten Nutzungen (z.B. Erholungs- und Freizeitnutzung, außerörtlicher<br />
(Schleich-)Verkehr u.a.) bereits heute zu erheblichen Störungen.<br />
Als Vorbelastungen können deshalb angeführt werden:<br />
� Siedlungsnähe und entsprechender Freizeitdruck (Sportplatz, Reiten, Hundeausführung)<br />
� vorhandene Straßen und gut ausgebaute Feldwege<br />
� abschnittsweise naturferner Ausbau der Fließgewässer innerorts<br />
� intensive Nutzung großer Teile des Gebietes<br />
Für eine Stabilisierung der Bestände und eine Wiederansiedlung typischer Vogelarten wäre<br />
eine Biotopverbundplanung in der Agrarlandschaft unabdingbar. So könnten bestehende<br />
Biotopkomplexe, wie sie im Bereich der Waldränder, Ufergehölze und Obstwiesen durchaus<br />
noch bestehen, vernetzt und damit aufgewertet werden.<br />
Auch ohne die geplante Straße wird sich der momentane Zustand der Landschaft vermutlich<br />
nicht positiv entwickeln. Der Freizeitdruck auf die Landschaft erhöht sich. Die Neuanlage von<br />
Freizeitgrundstücken, Pferdekoppeln und Unterstellmöglichkeiten in der freien Landschaft<br />
werden weiter zunehmen. Zu beobachten ist eine weitere Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung. Dahingegen wird die Nutzung der Obstbaumwiesen künftig eher<br />
vernachlässigt werden. Rodungen sind künftig zu befürchten.<br />
12.7.9.4 Artenschutzrechtliche Prüfung der relevanten Vogelarten<br />
Die nachgewiesenen Vogelarten werden zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
in Gruppen eingeteilt, wobei zunächst der Gefährdungs- und Schutzstatus der<br />
einzelnen Arten und dann ihre ökologischen Ansprüche und ihre Empfindlichkeit gegenüber<br />
Störungen berücksichtigt werden. Es werden mehrere Gruppen gebildet, innerhalb denen teils<br />
weitere Einheiten (Gilden) mit vergleichbaren Lebensraumansprüchen abgegrenzt werden.<br />
Die Zusammensetzung der Gruppen wird im Einzelfall erklärt und begründet.<br />
In der artenschutzrechtlichen Prüfung werden die besonders geschützten Vögel (alle<br />
europäischen Vogelarten) gem. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG n.F. wie „streng geschützt―<br />
behandelt. D.h. es werden die Kriterien des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG n.F. vollständig<br />
abgeprüft. Liegen Verbotstatbestände der Nrn. 1 und/oder 3 vor, so wird die<br />
„Legalausnahme― nach § 44 Abs. 5 BNatSchG n.F. geprüft, soweit Nr. 2 nicht einschlägig ist.<br />
Im Einzelfall können von den Verboten des § 44 weitere Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7<br />
geprüft und zugelassen werden. Kann eine Ausnahme aus diesen Paragraphen nicht abgeleitet<br />
werden, so ist ein Befreiungsantrag zu stellen.