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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 47<br />

Die Gewässer selbst (Heimbach, Pfuhlbach und Autenbach) weisen mit ihren teils naturnahen<br />

Uferabschnitten und langen Gehölzgalerien wichtige Lebensräume für die Vogelwelt auf. So<br />

konnte hier der Eisvogel jagend (sporadisch) beobachtet werden. Obwohl am Pfuhlbach und<br />

abschnittsweise auch am Heimbach Steilwände als geeignetes Bruthabitat für den Eisvogel<br />

vorhanden sind, konnte in allen Untersuchungsjahren eine Brut nicht beobachtet werden.<br />

Rot- und Schwarz-Milane sowie Mäusebussard wurden kreisend über dem Gebiet als<br />

Nahrungsgäste gesichtet.<br />

Vorbelastung/vorhandene Beeinträchtigungen/Prognose<br />

Die vorwiegend landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes findet sehr intensiv statt. Der<br />

Anteil an nichtlandwirtschaftlichen Flächen wie freistehenden Hecken, Rainen oder<br />

Feldgehölzen ist ausgesprochen gering. Speziell für die Vogelwelt führen die in den<br />

Außenbereich verlagerten Nutzungen (z.B. Erholungs- und Freizeitnutzung, außerörtlicher<br />

(Schleich-)Verkehr u.a.) bereits heute zu erheblichen Störungen.<br />

Als Vorbelastungen können deshalb angeführt werden:<br />

� Siedlungsnähe und entsprechender Freizeitdruck (Sportplatz, Reiten, Hundeausführung)<br />

� vorhandene Straßen und gut ausgebaute Feldwege<br />

� abschnittsweise naturferner Ausbau der Fließgewässer innerorts<br />

� intensive Nutzung großer Teile des Gebietes<br />

Für eine Stabilisierung der Bestände und eine Wiederansiedlung typischer Vogelarten wäre<br />

eine Biotopverbundplanung in der Agrarlandschaft unabdingbar. So könnten bestehende<br />

Biotopkomplexe, wie sie im Bereich der Waldränder, Ufergehölze und Obstwiesen durchaus<br />

noch bestehen, vernetzt und damit aufgewertet werden.<br />

Auch ohne die geplante Straße wird sich der momentane Zustand der Landschaft vermutlich<br />

nicht positiv entwickeln. Der Freizeitdruck auf die Landschaft erhöht sich. Die Neuanlage von<br />

Freizeitgrundstücken, Pferdekoppeln und Unterstellmöglichkeiten in der freien Landschaft<br />

werden weiter zunehmen. Zu beobachten ist eine weitere Intensivierung der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung. Dahingegen wird die Nutzung der Obstbaumwiesen künftig eher<br />

vernachlässigt werden. Rodungen sind künftig zu befürchten.<br />

12.7.9.4 Artenschutzrechtliche Prüfung der relevanten Vogelarten<br />

Die nachgewiesenen Vogelarten werden zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

in Gruppen eingeteilt, wobei zunächst der Gefährdungs- und Schutzstatus der<br />

einzelnen Arten und dann ihre ökologischen Ansprüche und ihre Empfindlichkeit gegenüber<br />

Störungen berücksichtigt werden. Es werden mehrere Gruppen gebildet, innerhalb denen teils<br />

weitere Einheiten (Gilden) mit vergleichbaren Lebensraumansprüchen abgegrenzt werden.<br />

Die Zusammensetzung der Gruppen wird im Einzelfall erklärt und begründet.<br />

In der artenschutzrechtlichen Prüfung werden die besonders geschützten Vögel (alle<br />

europäischen Vogelarten) gem. § 44 (1) Nr. 2 BNatSchG n.F. wie „streng geschützt―<br />

behandelt. D.h. es werden die Kriterien des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG n.F. vollständig<br />

abgeprüft. Liegen Verbotstatbestände der Nrn. 1 und/oder 3 vor, so wird die<br />

„Legalausnahme― nach § 44 Abs. 5 BNatSchG n.F. geprüft, soweit Nr. 2 nicht einschlägig ist.<br />

Im Einzelfall können von den Verboten des § 44 weitere Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7<br />

geprüft und zugelassen werden. Kann eine Ausnahme aus diesen Paragraphen nicht abgeleitet<br />

werden, so ist ein Befreiungsantrag zu stellen.

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