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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 67<br />

Picus viridis (Grünspecht)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart<br />

streng geschützt<br />

Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Besiedelt halboffene Landschaften mit Altholzbeständen: Streuobstwiesen,<br />

Feldgehölzen, Parks, auch lichtungsreichen Laub- und Mischwälder. Ernährt sich überwiegend<br />

von Ameisen. Höhlenbrüter.<br />

Lokale Population: in den Obstbaumwiesen und bachbegleitenden Gehölzen als Nahrungsgast;<br />

im Waldgebiet „Öde― nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> als Brutvogel.<br />

Der Grünspecht ist weder bundes- noch landesweit gefährdet. Seine Bestandessituation in Baden-<br />

Württemberg liegt konstant bei ca. 8.000 bis 10.000 Brutpaaren.<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Der Grünspecht ist in den Obstbaumwiesen und bachbegleitenden Gehölzen als Nahrungsgast<br />

nachgewiesen. Die Pappeln bei Bauwerk 3 können zwar Höhlen aufweisen, in den<br />

Untersuchungsjahren wurden dort jedoch keine Specht-Bruten beobachtet (kein häufiges<br />

Anfliegen der Bäume). Im Waldgebiet „Öde― nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> wurden allerdings Specht-<br />

Bruten nachgewiesen.<br />

Durch das Vorhaben werden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Art beschädigt oder<br />

zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F.).<br />

Für die Art gilt kein erhöhtes Kollisionsrisiko weshalb der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.<br />

1 BNatSchG n.F. (Tötung von Individuen durch Kollision) nicht einschlägig ist.<br />

Konfliktvermeidende Maßnahmen sind u.a. ein schonungsvoller Umgang mit den Lebensräumen<br />

der Art, die im Falle der Ufergehölze gleichzeitig prioritärer Lebensraumtyp nach FFH-RL sind.<br />

Zudem werden durch die im LBP festgesetzten Ausgleichmaßnahmen zur Wiederherstellung der<br />

Ufergehölze und Pflanzung von Feldgehölzen mögliche Brutplätze für den Grünspecht mittel- bis<br />

langfristig neugeschaffen.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Der Grünspecht gehört als einzige der häufigen Spechtarten zu den Vogelarten mit schwacher<br />

Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4). Während die Brutstätten im Waldgebiet „Öde― weit von der<br />

Vorhabenfläche entfernt sind, ist es möglich, dass Streuobstbestände und uferbegleitende<br />

Gehölzbestände (Nahrungsraum) durch das Vorhaben gestört werden.<br />

Die Effektdistanz des Grünspechts beträgt 200 m. Da dies die maximale Reichweite von erkennbar<br />

negativen Einflüssen von Straßen auf die Verteilung der Vogelart angibt, ist nicht mit negativen<br />

Beeinträchtigungen des Nahrungsraumes zu rechnen.<br />

Eine erhebliche Störung der lokalen Population der Art kann deshalb ausgeschlossen werden.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein

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