Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 67<br />
Picus viridis (Grünspecht)<br />
1. Grundinformation<br />
Europäische Vogelart<br />
streng geschützt<br />
Rote Liste Status BRD: - Bad.-Württ.: Art im UG nachgewiesen<br />
Status: Brutvogel<br />
Lebensraumansprüche: Besiedelt halboffene Landschaften mit Altholzbeständen: Streuobstwiesen,<br />
Feldgehölzen, Parks, auch lichtungsreichen Laub- und Mischwälder. Ernährt sich überwiegend<br />
von Ameisen. Höhlenbrüter.<br />
Lokale Population: in den Obstbaumwiesen und bachbegleitenden Gehölzen als Nahrungsgast;<br />
im Waldgebiet „Öde― nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> als Brutvogel.<br />
Der Grünspecht ist weder bundes- noch landesweit gefährdet. Seine Bestandessituation in Baden-<br />
Württemberg liegt konstant bei ca. 8.000 bis 10.000 Brutpaaren.<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird als günstig bewertet.<br />
2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Der Grünspecht ist in den Obstbaumwiesen und bachbegleitenden Gehölzen als Nahrungsgast<br />
nachgewiesen. Die Pappeln bei Bauwerk 3 können zwar Höhlen aufweisen, in den<br />
Untersuchungsjahren wurden dort jedoch keine Specht-Bruten beobachtet (kein häufiges<br />
Anfliegen der Bäume). Im Waldgebiet „Öde― nördlich von <strong>Jebenhausen</strong> wurden allerdings Specht-<br />
Bruten nachgewiesen.<br />
Durch das Vorhaben werden keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Art beschädigt oder<br />
zerstört (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F.).<br />
Für die Art gilt kein erhöhtes Kollisionsrisiko weshalb der Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr.<br />
1 BNatSchG n.F. (Tötung von Individuen durch Kollision) nicht einschlägig ist.<br />
Konfliktvermeidende Maßnahmen sind u.a. ein schonungsvoller Umgang mit den Lebensräumen<br />
der Art, die im Falle der Ufergehölze gleichzeitig prioritärer Lebensraumtyp nach FFH-RL sind.<br />
Zudem werden durch die im LBP festgesetzten Ausgleichmaßnahmen zur Wiederherstellung der<br />
Ufergehölze und Pflanzung von Feldgehölzen mögliche Brutplätze für den Grünspecht mittel- bis<br />
langfristig neugeschaffen.<br />
Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />
Der Grünspecht gehört als einzige der häufigen Spechtarten zu den Vogelarten mit schwacher<br />
Lärmempfindlichkeit (Gruppe 4). Während die Brutstätten im Waldgebiet „Öde― weit von der<br />
Vorhabenfläche entfernt sind, ist es möglich, dass Streuobstbestände und uferbegleitende<br />
Gehölzbestände (Nahrungsraum) durch das Vorhaben gestört werden.<br />
Die Effektdistanz des Grünspechts beträgt 200 m. Da dies die maximale Reichweite von erkennbar<br />
negativen Einflüssen von Straßen auf die Verteilung der Vogelart angibt, ist nicht mit negativen<br />
Beeinträchtigungen des Nahrungsraumes zu rechnen.<br />
Eine erhebliche Störung der lokalen Population der Art kann deshalb ausgeschlossen werden.<br />
Der Störungstatbestand tritt nicht ein