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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 53<br />

Es handelt sich um die folgenden Arten:<br />

� Stieglitz (Carduelis carduelis) � Buntspecht (Picoides major)<br />

� Grünfink (Carduelis chloris) � Heckenbraunelle (Prunella modularis)<br />

� Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) � Girlitz (Serinus serinus)<br />

� Ringeltaube (Columba palumbus) � Kleiber (Sitta europaea)<br />

� Rabenkrähe (Corvus corone) � Star (Sturnus vulgaris)<br />

� Goldammer (Emberiza citronella) � Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)<br />

� Rotkehlchen (Eritacus rubecula) � Gartengrasmücke (Sylvia borin)<br />

� Buchfink (Fringilla coelebs) � Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)<br />

� Blaumeise (Parus caeruleus) � Amsel (Turdus merula)<br />

� Kohlmeise (Parus major) � Singdrossel (Turdus philomelos)<br />

� Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) � Wacholderdrossel (Turdus pilaris)<br />

� Elster (Pica pica) � Zilpzalp (Phylloscopus collybita)<br />

� Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) � Pirol (Oriolus oriolus)<br />

� Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />

Goldammer, Girlitz, Star und Wacholderdrossel haben landesweit Bestandsrückgänge zu<br />

verzeichnen (bisher ungefährdet) und wurden deshalb in der letzten Ausgabe der Roten Listen<br />

Baden-Württembergs (LUBW; Stand Dez. 2007) auf die Vorwarnliste gestuft,<br />

Beim Gartenrotschwanz ist die Bestandsentwicklung in den letzten Jahren positiv verlaufen;<br />

er konnte von der Roten Liste gestrichen und auf die Vorwarnliste zurückgestuft werden.<br />

Ebenfalls auf der Vorwarnliste stehen die Klappergrasmücke und der Pirol.<br />

Mit der Elster, der Ringeltaube und der Rabenkrähe sind drei Arten aus der Gruppe 5 (Kieler<br />

Institut für Landschaftsökologie, 2009), also „Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten<br />

zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt―, genannt. Bei ihnen spielen<br />

akustische Signale zwischen Paarungspartnern im Brutgebiet aus unterschiedlichen Gründen<br />

keine Rolle.<br />

Eine Vielzahl der oben genannten Arten wird im Kieler FuE-Gutachten als häufige<br />

Kollisionsopfer genannt. Das rührt zum einen daher, dass sie in straßenbegleitenden Säumen<br />

brüten (z.B. Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Goldammer, Grünfink oder Rotkehlchen) oder als<br />

aasfressende Arten wie Elster oder Rabenkrähe sich am Straßenrand aufhalten.<br />

Teilweiser Trassenverlauf im Einschnitt, Verzicht auf Anbringung von Sitzwarten für<br />

Aasfresser im Straßenumfeld sowie abschnittsweise geschlossene Randbepflanzung können<br />

die Kollisionsgefahr für diese Artengruppe reduzieren.<br />

Der Buntspecht gehört in die Gruppe Vögel, die unabhängig von der Verkehrsmenge häufig<br />

Abstände von 300 bis 400 m von Straßen einhalten und für die im FuE-Vorhaben<br />

Effektdistanzen in dieser Größenordnung ermittelt wurden (Gruppe 2). Sie weisen eine<br />

mittlere Lärmempfindlichkeit auf. Mit steigender Verkehrsmenge nimmt die Stärke der<br />

negativen Effekte der Straße innerhalb der artspezifischen Effektdistanz zu. Dieses deutet<br />

darauf hin, dass der Lärm am erkennbaren Straßeneffekt zwar beteiligt ist, dass aber andere<br />

Wirkungen der Trasse und des Verkehrs eine bedeutendere Rolle spielen. In einem<br />

österreichischen Forschungsprojekt konnte ein statistisch signifikanter Zusammenhang<br />

zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden. Ein Effekt war bis zu Klasse 55-59,9<br />

dB(A) festzustellen (zur Bewertung wird die 58 dB(A)tags-Isophone herangezogen). Das heißt,<br />

in geeigneten Gehölzen in Waldgebieten wird nach Bau der Straße bis ca. 400 m vom<br />

Straßenrand entfernt kein Buntspecht mehr brüten.

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