Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 53<br />
Es handelt sich um die folgenden Arten:<br />
� Stieglitz (Carduelis carduelis) � Buntspecht (Picoides major)<br />
� Grünfink (Carduelis chloris) � Heckenbraunelle (Prunella modularis)<br />
� Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) � Girlitz (Serinus serinus)<br />
� Ringeltaube (Columba palumbus) � Kleiber (Sitta europaea)<br />
� Rabenkrähe (Corvus corone) � Star (Sturnus vulgaris)<br />
� Goldammer (Emberiza citronella) � Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)<br />
� Rotkehlchen (Eritacus rubecula) � Gartengrasmücke (Sylvia borin)<br />
� Buchfink (Fringilla coelebs) � Zaunkönig (Troglodytes troglodytes)<br />
� Blaumeise (Parus caeruleus) � Amsel (Turdus merula)<br />
� Kohlmeise (Parus major) � Singdrossel (Turdus philomelos)<br />
� Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) � Wacholderdrossel (Turdus pilaris)<br />
� Elster (Pica pica) � Zilpzalp (Phylloscopus collybita)<br />
� Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) � Pirol (Oriolus oriolus)<br />
� Klappergrasmücke (Sylvia curruca)<br />
Goldammer, Girlitz, Star und Wacholderdrossel haben landesweit Bestandsrückgänge zu<br />
verzeichnen (bisher ungefährdet) und wurden deshalb in der letzten Ausgabe der Roten Listen<br />
Baden-Württembergs (LUBW; Stand Dez. 2007) auf die Vorwarnliste gestuft,<br />
Beim Gartenrotschwanz ist die Bestandsentwicklung in den letzten Jahren positiv verlaufen;<br />
er konnte von der Roten Liste gestrichen und auf die Vorwarnliste zurückgestuft werden.<br />
Ebenfalls auf der Vorwarnliste stehen die Klappergrasmücke und der Pirol.<br />
Mit der Elster, der Ringeltaube und der Rabenkrähe sind drei Arten aus der Gruppe 5 (Kieler<br />
Institut für Landschaftsökologie, 2009), also „Brutvögel ohne spezifisches Abstandsverhalten<br />
zu Straßen und für die der Verkehrslärm keine Relevanz besitzt―, genannt. Bei ihnen spielen<br />
akustische Signale zwischen Paarungspartnern im Brutgebiet aus unterschiedlichen Gründen<br />
keine Rolle.<br />
Eine Vielzahl der oben genannten Arten wird im Kieler FuE-Gutachten als häufige<br />
Kollisionsopfer genannt. Das rührt zum einen daher, dass sie in straßenbegleitenden Säumen<br />
brüten (z.B. Amsel, Kohlmeise, Blaumeise, Goldammer, Grünfink oder Rotkehlchen) oder als<br />
aasfressende Arten wie Elster oder Rabenkrähe sich am Straßenrand aufhalten.<br />
Teilweiser Trassenverlauf im Einschnitt, Verzicht auf Anbringung von Sitzwarten für<br />
Aasfresser im Straßenumfeld sowie abschnittsweise geschlossene Randbepflanzung können<br />
die Kollisionsgefahr für diese Artengruppe reduzieren.<br />
Der Buntspecht gehört in die Gruppe Vögel, die unabhängig von der Verkehrsmenge häufig<br />
Abstände von 300 bis 400 m von Straßen einhalten und für die im FuE-Vorhaben<br />
Effektdistanzen in dieser Größenordnung ermittelt wurden (Gruppe 2). Sie weisen eine<br />
mittlere Lärmempfindlichkeit auf. Mit steigender Verkehrsmenge nimmt die Stärke der<br />
negativen Effekte der Straße innerhalb der artspezifischen Effektdistanz zu. Dieses deutet<br />
darauf hin, dass der Lärm am erkennbaren Straßeneffekt zwar beteiligt ist, dass aber andere<br />
Wirkungen der Trasse und des Verkehrs eine bedeutendere Rolle spielen. In einem<br />
österreichischen Forschungsprojekt konnte ein statistisch signifikanter Zusammenhang<br />
zwischen Lärm und Siedlungsdichte belegt werden. Ein Effekt war bis zu Klasse 55-59,9<br />
dB(A) festzustellen (zur Bewertung wird die 58 dB(A)tags-Isophone herangezogen). Das heißt,<br />
in geeigneten Gehölzen in Waldgebieten wird nach Bau der Straße bis ca. 400 m vom<br />
Straßenrand entfernt kein Buntspecht mehr brüten.