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Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP

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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />

Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 62<br />

Lanius collurio (Neuntöter)<br />

1. Grundinformation<br />

Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />

besonders geschützt<br />

RL Status BRD: Vorwarnliste Bad.-Württ.: Vorwarnliste Art im UG nachgewiesen<br />

Status: Brutvogel<br />

Lebensraumansprüche: Der Neuntöter benötigt strukturreiche Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten,<br />

Gehölzvegetation zum Nestbau, Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes,<br />

kurzrasiges bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden strukturreiche, extensiv genutzte<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte Mähwiesen, Viehweiden, Magerwiesen<br />

oder Trockenrasen. Einige Jahre lang bilden auch größere Kahlschläge mit Pioniergehölzen oder<br />

junge Aufforstungen einen geeigneten Lebensraum. Trockene, windgeschützte, sonnige Lagen<br />

werden bevorzugt.<br />

Die Brutperiode liegt sehr spät im Jahr zwischen Mai und August (September). Bevorzugte<br />

Neststandorte sind Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren Metern<br />

Höhe.<br />

Die Nahrung besteht hauptsächlich aus größeren Insekten, daneben werden größere Tiere wie<br />

Mäuse, Jungvögel, Frösche oder Reptilien erbeutet. Pflanzliche Nahrung spielt eine untergeordnete<br />

Rolle, gelegentlich werden aber z.B. Beeren aufgenommen.<br />

Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />

Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem Zug (Weitstreckenzieher),<br />

in der Hauptsache jedoch Zerstörung der Brut- und Jagdhabitate durch Nutzungsintensivierung,<br />

Siedlung, Aufforstung.<br />

Lokale Population: Brutstandort in Hecken an der Böschung zum Heimbach (Gew. „Große<br />

Kammer―, Richtung Bezgenriet); ferner Sträucher im Wiesengelände nördlich <strong>Jebenhausen</strong> (Gew.<br />

„Göbeläcker―) sowie in einem von Sträuchern umgebenen und mit Sträuchern ausgestatteten<br />

Grundstück in der Feldflur (Flst.Nr. 805) an der Baronenwaldstraße westlich <strong>Jebenhausen</strong>; hier<br />

jedoch nur Einzelnachweis/Nahrungsgast (kein brutanzeigendes Verhalten).<br />

Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach als günstig bewertet.<br />

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />

Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 42 Abs. 1 Nr. 1)<br />

oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Neuntöters ist nicht<br />

einschlägig, da sich nach Verlegung der Trasse (ökologische Optimierung) im Bereich des Flst.Nr.<br />

805 und der Variantenwahl südlich des Autenbachs keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />

Eingriffsgebiet befinden. Insofern finden auch die Schwellenwerte der Fachkonvention für<br />

Anhangsarten der VSch-RL hier nicht Anwendung.<br />

Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />

Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />

auftreten können, finden nicht statt. Der Neuntöter ist nicht besonders lärmempfindlich (Gruppe 4)<br />

und weist eine Effektdistanz von 200 m auf.<br />

Der Störungstatbestand tritt nicht ein

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