Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 62<br />
Lanius collurio (Neuntöter)<br />
1. Grundinformation<br />
Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />
besonders geschützt<br />
RL Status BRD: Vorwarnliste Bad.-Württ.: Vorwarnliste Art im UG nachgewiesen<br />
Status: Brutvogel<br />
Lebensraumansprüche: Der Neuntöter benötigt strukturreiche Lebensräume mit Jagd- bzw. Singwarten,<br />
Gehölzvegetation zum Nestbau, Dornsträucher zum Aufspießen der Beute sowie offenes,<br />
kurzrasiges bzw. freies Gelände zur Jagd. Besiedelt werden strukturreiche, extensiv genutzte<br />
landwirtschaftliche Nutzflächen wie heckenumsäumte Mähwiesen, Viehweiden, Magerwiesen<br />
oder Trockenrasen. Einige Jahre lang bilden auch größere Kahlschläge mit Pioniergehölzen oder<br />
junge Aufforstungen einen geeigneten Lebensraum. Trockene, windgeschützte, sonnige Lagen<br />
werden bevorzugt.<br />
Die Brutperiode liegt sehr spät im Jahr zwischen Mai und August (September). Bevorzugte<br />
Neststandorte sind Dornsträucher, die Nesthöhe variiert zwischen bodennah und mehreren Metern<br />
Höhe.<br />
Die Nahrung besteht hauptsächlich aus größeren Insekten, daneben werden größere Tiere wie<br />
Mäuse, Jungvögel, Frösche oder Reptilien erbeutet. Pflanzliche Nahrung spielt eine untergeordnete<br />
Rolle, gelegentlich werden aber z.B. Beeren aufgenommen.<br />
Neuntöter überwintern in Ost- und Südafrika.<br />
Gefährdungsursachen sind Klimaveränderung und Gefährdung auf dem Zug (Weitstreckenzieher),<br />
in der Hauptsache jedoch Zerstörung der Brut- und Jagdhabitate durch Nutzungsintensivierung,<br />
Siedlung, Aufforstung.<br />
Lokale Population: Brutstandort in Hecken an der Böschung zum Heimbach (Gew. „Große<br />
Kammer―, Richtung Bezgenriet); ferner Sträucher im Wiesengelände nördlich <strong>Jebenhausen</strong> (Gew.<br />
„Göbeläcker―) sowie in einem von Sträuchern umgebenen und mit Sträuchern ausgestatteten<br />
Grundstück in der Feldflur (Flst.Nr. 805) an der Baronenwaldstraße westlich <strong>Jebenhausen</strong>; hier<br />
jedoch nur Einzelnachweis/Nahrungsgast (kein brutanzeigendes Verhalten).<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach als günstig bewertet.<br />
2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 42 Abs. 1 Nr. 1)<br />
oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Neuntöters ist nicht<br />
einschlägig, da sich nach Verlegung der Trasse (ökologische Optimierung) im Bereich des Flst.Nr.<br />
805 und der Variantenwahl südlich des Autenbachs keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten im<br />
Eingriffsgebiet befinden. Insofern finden auch die Schwellenwerte der Fachkonvention für<br />
Anhangsarten der VSch-RL hier nicht Anwendung.<br />
Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG n.F.<br />
Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />
auftreten können, finden nicht statt. Der Neuntöter ist nicht besonders lärmempfindlich (Gruppe 4)<br />
und weist eine Effektdistanz von 200 m auf.<br />
Der Störungstatbestand tritt nicht ein