Neubau L 1214 Ortsumgehung Jebenhausen - RP
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Planungsbüro Beck und Partner L <strong>1214</strong> Westumfahrung GP-<strong>Jebenhausen</strong><br />
Rankestraße 6, 76137 Karlsruhe spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Seite 64<br />
Milvus milvus (Roter Milan)<br />
1. Grundinformation<br />
Europäische Vogelart des Anhang I der VS-RL<br />
besonders geschützt<br />
RL Status BRD: - Bad.-Württ.: - Art im UG nachgewiesen<br />
Status: Nahrungsgast<br />
Lebensraumansprüche: Der Rote Milan bevorzugt eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft mit<br />
Waldinseln von mindestens 19 ha Ausdehnung und hohen Altholzbeständen -vorzugsweise Eichen<br />
und Rotbuchen- als Brutstandort sowie offenes Gelände mit reichem Kleinsäugerangebot wie<br />
Brachflächen, extensive Grünflächen als Jagdgebiet.<br />
Lokale Population: mehrfach über dem Gebiet kreisend beobachtet; Nahrungsgast. Brut im UG<br />
nicht nachgewiesen.<br />
Die Bestandsentwicklung des Rot-Milans ist landesweit positiv.<br />
Der Erhaltungszustand der lokalen Population im weiteren Untersuchungsgebiet wird als<br />
günstig bewertet.<br />
2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG<br />
Das physische Schädigungsverbot in Form von Töten einzelner Individuen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1)<br />
oder Beschädigung/Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Roten Milans ist nicht<br />
einschlägig, da sich im eigentlichen Untersuchungsgebiet keine Fortpflanzungsstätten befinden<br />
(Nr. 3). Der Rot-Milan gilt als nicht besonders kollisionsgefährdet, weil er sich überwiegend von<br />
lebenden Kleinsäugern ernährt. Dennoch ist er in Tab. 2 des FuE-Vorhabens als<br />
kollisionsgefährdet aufgeführt.<br />
Wie bereits beim Mäusebussard beschrieben, weisen mehrere Untersuchungen auf einen<br />
geringeren Reproduktionserfolg von Vögeln hin, die unmittelbar an stark befahrenen Straßen<br />
brüten (hier nicht der Fall, sondern auf Beute lauernde Tiere). Eine stärkere Mortalität der<br />
Nestlinge konnte festgestellt werden, die u.a. auf den Kollisionstod der versorgenden Altvögel<br />
zurückgeführt wurde (KUITUNEN et al. 2003 und weitere Autoren zitiert aus: „Arbeitshilfe Vögel<br />
und Straßenverkehr―, 2009). Da die verwaisten Reviere von nachrückenden Vögeln (es handelt<br />
sich hier um eine häufige und verbreitete Art) wieder besiedelt werden, geht der geringe<br />
Reproduktionserfolg nicht zwangsläufig mit einem Rückgang der Siedlungsdichte einher. Eine<br />
Schwächung der Population ist nicht zwingend.<br />
Der Schädigungstatbestand tritt nicht ein.<br />
2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG<br />
Auch nicht-physische Schädigungen durch Lärm oder visuelle Reize, die bau- oder betriebsbedingt<br />
auftreten können, finden nicht statt. Der Rote Milan ist nicht lärmempfindlich (Gruppe 5) und<br />
weist eine Fluchtdistanz von 200 m auf. Auch der Schwellenwert der Fachkonvention für direkten<br />
Flächenentzug (10 ha) greift bei diesem Vorhaben nicht.<br />
Der Störungstatbestand tritt nicht ein